GESETZ ÜBER DIE PERSONENBEFÖRDERUNG (PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ PBG); GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND ORGANISATION DER ANSTALT «LIECHTENSTEIN BUS ANSTALT»; ABÄNDERUNG DES SCHULGESETZES; ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS (NR. 76/1998, NR. 127/1998), 2. LESUNG (FORTSETZUNG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die 2. Lesung des Gesetzes über die Personenbeförderung fort. Wir haben die ersten sieben Artikel behandelt. Wir kommen zu Art. B. Ich bitte den Schriftführer, mit der Lesung fortzufahren.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Leider sind wir noch nicht beschlussfähig, um abstimmen zu können.
Nachdem die Diskussion nicht benützt wird, stimmen wir über Art. 8 ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich möchte die Regierung fragen, ob es in Abs. 3 «mit einem Betriebsvertrag auf eine Drittperson», ob hier nicht der Plural angebracht wäre: Dass Rechte und Pflichten mit einem Betriebsvertrag «auf Drittpersonen» übertragen werden können. Es können auch einmal mehrere Personen sein als nur eine Person.Regierungsrat Norbert Marxer:
Dem steht nichts entgegen.Abg. Helmut Konrad:
Ich gehe jetzt von der Antwort des Regierungsrates aus. Dann müsste man es wahrscheinlich auch in Abs. 2 abändern. Dort ist ja auch eine Drittperson genannt - oder nicht?Landtagspräsident Peter Wolff:
Gesetzgeberisch spielt das überhaupt keine Rolle, ob dort steht eine Drittperson oder Drittpersonen. Das ist keine Verpflichtung, dass es immer nur auf eine einzige Person übertragen werden muss.Abg. Egon Matt:
Ich sehe schon einen Unterschied zwischen Abs. 2 und 3, weil, in Abs. 2 geht es um eine Konzession und in Abs. 3 geht es nur um Rechte und Pflichten, die aus dieser Konzession heraus kommen. Da habe ich gedacht, dass das dann auf mehrere Personen einmal übertragen werden kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie einen Antrag?Abg. Egon Matt:
Ja, ich stelle den Antrag, dass in Abs. 3 der erste Satz lautet: «Einzelne durch Gesetz, Verordnung oder Konzession begründete Rechte und Pflichten, insbesondere der Fahrbetrieb, können mit einem Betriebsvertrag auf Drittpersonen übertragen werden».Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Wenn sie nicht benützt wird, stimmen wir ab. Wer mit dem Antrag des Abg. Egon Matt, Abs. 3 Satz 1 wie folgt zu formulieren:«Einzelne durch Gesetz, Verordnung oder Konzession begründete Rechte und Pflichten, insbesondere der Fahrbetrieb, können mit einem Betriebsvertrag auf Drittpersonen übertragen werden», einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir stimmen über Art. 12 ab. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Zu lit. d aus Abs. 2, die Begründung des Bedürfnisses: Ist das wirklich notwendig, dass das hier enthalten ist?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist so, dass man zwischen zwei unterschiedlichen Konzessionen unterscheiden muss. Die eine ist ja für die LBA und die vergibt dann die Aufträge, generiert das ganze Liniennetz und alles. Das Zweite ist, wenn ein Ansuchen von einer privaten Firma kommt und um eine Konzession ansucht. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, dass man das genaue Umfeld auch analysiert, d. h. wie stark wird das bestehende Netz konkurrenziert? Ist überhaupt die Notwendigkeit für diese neue Verkehrsverbindung vorhanden und ist überhaupt das finanziell tragbar; dass hier gewisse Zahlen vorliegen. Die Firma ist ja auch verpflichtet, während der ganzen Konzessionsdauer - das sind ja mindestens fünf Jahre - diesen Betrieb auch auf Recht zu erhalten. Da macht es Sinn, wenn bei diesen Eingaben auch Details enthalten sind. Ich denke da auch an den Bst. n: «eine Planrechnung mit der Angabe, wer allfällige Fehlbeträge deckt». Also diesbezüglich sollte eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorliegen, damit man auch abschätzen kann, ob diese Linie auch wirklich eine Chance hat, während der ganzen Konzessionsdauer in Betrieb zu sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Entschuldigung.
Abg. Egon Matt:
Ich habe nur eine Frage nach den einschlägigen Vorschriften. Gibt es solche? Oder werden die in einer Verordnung geregelt?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich muss da gestehen, dass ich von einschlägigen Vorschriften keine Kenntnis habe. Eine ähnliche Gesetzgebung ist aber in der Schweiz. Diesbezüglich gibt es sicherlich diesbezügliche Vorschriften. Im Moment haben wir aber noch keine.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich gehe davon aus, dass die Betriebsrechnung nach den Rechnungslegungsvorschriften des PGR zu erstellen ist, wie bei allen anderen Unternehmungen auch.Abg. Egon Matt:
Das schon ja, aber es sind hier die statistischen Unterlagen nach den einschlägigen Vorschriften abzuliefern. Es würde mich interessieren, welche Vorschriften es gibt da und welche statistischen Unterlagen abgeliefert werden müssen?Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe es mit Ihnen, Herr Präsident. Aber der Abg. Egon Matt spricht ja genau richtig an, dass es auch um einen Geschäftsbericht und um statistische Unterlagen geht. Wenn die Betriebsrechnung jetzt noch vorzulegen ist gemäss den Vorschriften des PGR - wovon ich ja ausgehe - dann beinhaltet hier das nicht unbedingt, oder nicht in der Form, in der es die Regierung wünscht. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn man hier eine Frist hineinnehmen würde, bis wann das vorliegen muss: Binnen eines halben Jahres oder so etwas.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie meinen alljährlich?Abg. Gabriel Marxer:
Jährlich steht ja schon drin, aber innert welcher Frist?Landtagspräsident Peter Wolff:
Bis zum 30. Juni oder so?Abg. Gabriel Marxer:
Ja, dass man so irgendeine Formel hineinnimmt. Es ist nur als Anregung gedacht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie einen Antrag?Abg. Gabriel Marxer:
Nein, es ist nur eine Anregung. Ich würde zuerst gerne die Regierung dazu hören.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich bin jetzt ein bisschen überrumpelt, weil ich nicht genau weiss, wie es im Allgemeinen üblich ist, was für ein Datum hier einzusetzen ist. Aber es macht sicherlich Sinn, dass man hier für alle konzessionierten Betriebe - hier betrifft es ja die konzessionierten Busunternehmer, aber auch alle Seilbahnen usw. Ich kann jetzt aus dem hohlen Bauch schwer mit einem Monat dienen. Ich weiss nicht, da müssen mir vielleicht die PGR-Experten etwas nachhelfen. Ich habe noch eine kleine Zusatzantwort zum Abg. Egon Matt bezüglich den statistischen Unterlagen. Ich habe diesbezüglich gemeint: Über diese Verkehrsstatistik, vielleicht dass diesbezügliche Unterlagen auch noch beizusteuern wären. Aber vermutlich habe ich mich da geirrt. Es ist nicht ganz klar, was das alles beinhalten sollte in diesem Geschäftsbericht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber irgendwo muss ja das herkommen, Herr Regierungsrat. Die Regierung hat ja das formuliert. Das ist uns ja nicht von irgendwoher aufoktroyiert worden.Regierungsrat Norbert Marxer:
Da habe ich vorhin schon ausgeführt, das ist aus der schweizerischen Vorlage rezipiert. Aber ich kann im Moment nicht sagen, was jetzt mit diesen statistischen Unterlagen genau gemeint ist, ob das Verkehrs- oder Geschäftsstatistiken sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, dann würde ich vorschlagen und stelle hiermit einen Abänderungsantrag, dass wir hier formulieren: «Jährlich eine Betriebsrechnung mit Geschäftsbericht sowie statistische Unterlagen der Regierung vorzulegen. Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung».Abg. Ingrid Hassler:
Weil man sich beim Art. 20 jetzt nach einem Datum gefragt hat, bis wann diese Statistiken und Berichte abzuliefern sind, möchte ich darauf verweisen, dass im nächsten Gesetz der Geschäftsführer verpflichtet ist im Art. 14 Abs. 1 Bst.e, bisEnde Mai den Jahresbericht, den Geschäftsbericht an den Verwaltungsrat vorzulegen. Also müsste das doch irgendwo analog gehen, dass die Töchter, also die Konzessionäre, vorher an die LBA ihre Berichte des Vorjahres einzureichen haben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist eine betriebsinterne Vorschrift, nur dass der Geschäftsführer dem Verwaltungsrat das vorzulegen hat. Aber es regelt nicht, was wann der Regierung vorzulegen ist.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich möchte sagen, dass Ihr Vorschlag ein sehr guter Vorschlag ist und auch diese Frist in dieser Verordnung dann festgelegt werden könnte. Also diesbezüglich müsste man sich dann nicht jetzt zu diesem Zeitpunkt festlegen. Ich kann mich Ihrem Antrag anschliessen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Abänderungsantrag, den Art. 20 wie folgt zu formulieren: «Die Unternehmung mit einer Konzession nach diesem Gesetz ist verpflichtet, für ihre Geschäftstätigkeit im konzessionierten Bereich jährlich eine Betriebsrechnung mit Geschäftsbericht sowie statistische Unterlagen der Regierung vorzulegen. Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung» zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Art. 20 erledigt und können weiterfahren.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich muss eine Verständnisfrage stellen. Im Abs. 1 und 2 ist es die Unternehmung, die z.B. die Fahrpläne aufstellt und diese im Einvernehmen mit den Gemeinden der Regierung vorlegt. Und weiter im Abs. 3 und 4 ist die LBA genannt. Was ist da der Unterschied, weil, gemäss Bst. e im Art. 2 wird als Unternehmung eine Transportunternehmung des Landes oder eine Transportunternehmung mit einer liechtensteinischen Konzession genannt. Ist denn das nicht das Gleiche, dass die LBA auch z.B. für den Personenverkehr die Fahrpläne aufstellt? Oder welche Unternehmung ist dort spezifisch gemeint?Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Unternehmung, wie sie hier in Abs. 1 und 2 aufgeführt ist, betrifft sowohl die LBA als auch alle weiteren konzessionierten Unternehmungen. Und in Abs. 3 und 4 ist dann nur die LBA gemeint.Abg. Ingrid Hassler:
Dann habe ich es so verstanden, dass die einzelnen Linienunternehmen oder Konzessionäre selbst die Fahrpläne aufstellen und das dann nicht von der LBA koordiniert wird, dass es dann direkt an die Regierung geht, die es dann endgültig festlegt. Irgendwo habe ich da, glaube ich, ein Missverständnis, einen Knopf.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist wieder die Situation, dass wir die LBA haben, die im Wesentlichen den ganzen öffentlichen Verkehr - Arbeitnehmerverkehr, Schülerzubringerverkehr und den bisherigen Postautobetrieb - organisiert und betreibt. Aber es ist auch möglich, dass Firmen von aussen eine Konzession beantragen und dann auch von der Regierung diese Konzession bekommen. Aber es wird sicher so sein, dass, wenn diese Konzession der Regierung eingereicht wird, dass man Rücksprache hält und genau schaut, ob eben diese Bedingungen, wie sie weiter vorne aufgeführt sind, eingehalten werden, dass sich das optimal ins Angebot einfügt, dass nicht die Linien der LBA konkurrenziert werden usw. Diese Konzessionen laufen aber nicht über die LBA, sondern diese Anträge laufen direkt über die Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe schon bei der Diskussion des Art. 5 darauf hingewiesen, dass ich hier einen Antrag machen werde bezüglich der Sonderformen des Linienverkehrs betreffend den Arbeitnehmerverkehr. Es ist ja so, dass diese Sonderform des Linienverkehrs jetzt praktisch unter den öffentlichen Verkehr fällt. Das sind aber separat geführte Busse, die nicht öffentlich zugängig sind, die für andere Fahrgäste nicht zugänglich sind und die die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vom Wohnort direkt in die Betriebe bringen. Das ist also auch ein Service für die Betriebe. Es scheint mir irgendwie unlogisch, dass die Betriebe sich da nicht an den Kosten auch beteiligen müssen. Ich möchte deshalb einen zusätzlichen Abs. 4 hier einbringen und stelle Antrag auf einen Abs. 4, der wie folgt lauten soll: «An die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Sonderform des Linienverkehrs haben die Betriebe einen angemessenen Beitrag zu leisten».Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab. Wer mit dem Antrag des Abg. Egon Matt dem Art. 26 einen Abs. 4 beizufügen mit dem Wortlaut - bitte verbessern Sie mich, wenn ich ihn nicht richtig wiedergebe - mit dem Wortlaut: «An die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern vom Wohnort an den Arbeitsplatz haben die Betriebe einen Kostenbeitrag beizufügen».Abg. Egon Matt:
Stimmt fast. Ich habe bewusst die Formulierung aus dem Zweckartikel übernommen, dann heisst es so: «An die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Sonderform des Linienverkehrs» - damit es genau definiert ist, weil es vorne so definiert ist - «haben die Betriebe einen angemessenen Beitrag zu leisten». Dann betrifft das wirklich nur die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen, ich sage jetzt einmal, Direktbusse vom Wohnort zu den Betrieben, mit denen ausschliesslich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Betriebe befördert werden. So steht es in der Definition in Art. 2, glaube ich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also: «An die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Sonderform des Linienverkehrs haben die Betriebe».Abg. Egon Matt:
Ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
einen ...Abg. Egon Matt:
angemessenen Beitrag zu leisten.Landtagspräsident Peter Wolff:
einen angemessenen Beitrag zu leisten». Danke.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich frage mich, wie das in der Praxis funktionieren soll. Es kann ja nicht ein Betrieb dazu gezwungen werden, für eine Linie einen Beitrag zu leisten, auf welche diese Betriebe gar keinen Einfluss haben. Wenn schon, dann müsste man die Fahrgäste mit einem entsprechenden Tarif belasten, aber sicherlich nicht direkt die Betriebe. Also ich kann mir in der Praxis wirklich nicht vorstellen, wie so etwas funktionieren soll.Abg. Egon Matt:
Die Regierung führt das auf Seite 21 der Stellungnahme genau aus. Sie schreibt dort, dass solche Linien nicht einfach so installiert werden, sondern wenn sie von den Betrieben gewünscht werden. Und die Regierung schreibt dann auch: «Es ist im Übrigen sehr wohl denkbar, dass die Regierung die LBA mit der Führung einer solchen Linie nur unter der Bedingung beauftragt, dass die Kosten gänzlich oder zu einem bestimmten Teil durch die Betriebe, auf deren Wunsch eine solche Linie geführt werden soll, übernommen werden». Also die Regierung lässt in ihrem Bericht das ja schon offen. Es ist nur nirgends im Gesetzestext eingebaut.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja der Unterschied zwischen diesem Bericht und Ihrem Vorschlag ist nur der, dass im Bericht von der Regierung angetönt wird, sie habe vor, das zur Bedingung zu stellen. Wenn die Betriebe so einen Werkverkehr wollen, dann müssen sie sich an den Kosten beteiligen. Sonst bekommen sie den nicht. Sie wollen die Betriebe von vornherein mit diesem Gesetzestext zwingen, auf Arten des Werkverkehrs, auf den sie dann gar keinen Einfluss mehr haben, sich kostenmässig daran zu beteiligen, ob sie das wollen oder nicht, ob sie's brauchen -oder nicht. Wenn dann die Unternehmung oder die LBA oder die Regierung da eine solche Linie einrichtet, dann gibt diese gesetzliche Formulierung den Behörden einfach die Handhabe, zu den Betrieben zu sagen: Ihr müsst jetzt da einen Beitrag leisten. Das ist der Unterschied.Abg. Egon Matt:
Genau das meine ich, weil solche direkten Linien einen Vorteil für die Betriebe bringen. Es ist auch ein Service an die Betriebe und ich denke, dass sie dafür auch eine gewisse Kostenbeteiligung übernehmen sollten und dass nicht dieser nicht öffentlich zugängliche Verkehr - der ist für andere Fahrgäste nicht öffentlich zugänglich -, dass nicht zu 100 % dann das Defizit vom Staat getragen wird.Abg. Karlheinz Ospelt:
Aber die Regierung hat es ohnehin in der Hand, ob sie so eine Linie einführen will und wenn, zu welchen Bedingungen, und ob sie dann Betriebe -in welcher Grössenordnung auch immer - belasten will. Ich glaube, das reicht aus, dazu brauchen wir keine Muss-Bestimmung in diesem Gesetz. Die Regierung wird von sich aus die entsprechende Situation einschätzen können und die entsprechenden Massnahmen treffen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu von Seiten der Regierung das Wort gewünscht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es wurde schon aus der Stellungnahme zitiert und ich kann mich diesem Zitat anschliessen, dass es auch mit dem jetzigen Gesetzestext möglich ist, hier diese Verknüpfung, die Sie wünschen, anzubringen. Es ist so, dass es im Gesetz nicht explizit vorgesehen ist. Es ist aber sicher so, dass, wenn man von Werkverkehr oder von diesem Arbeitnehmerverkehr spricht, dass dann auch eine Leistung desBetriebes erwartet wird. Es ist generell so, dass, wenn man ja von Parkplatzbewirtschaftung usw. redet, dann ist es absolut notwendig, dass auch der Betrieb dahintersteht, dass von den obersten Etagen des Betriebes hier auch Support gegeben wird. Und von dem aus, möchte ich sagen, reicht die vorliegende Gesetzesbestimmung aus, die Betriebe dazu anzuhalten und zu zwingen, dass sie hier auch Mittel beisteuern.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da würde mich interessieren, Herr Regierungsrat, welche Gesetzesbestimmung das ist, die Ihrer Meinung dazu ausreicht, um die Betriebe zu so einem Beitrag zu zwingen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Wenn Betriebe eine bestimmte Linie möchten, dann müssen sie das beantragen, sie müssen einen Antrag stellen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist schon richtig. Aber ich glaube, wir dürfen den Unterschied nicht verkennen zwischen dem, was die Regierungsvorlage ermöglicht und was auch im Bericht umschrieben wird als Absicht der Regierung und dem, was der Abg. Egon Matt erreichen will. Die Regierungsvorlage ermöglicht, den Betrieben zu sagen: Wenn ihr einen solchen Werkverkehr wollt, dann kriegt ihr ihn nur, wenn ihr daran Kostenbeiträge zahlt. Während der Antrag des Abg. Egon Matt würde es der Regierung ermöglichen, zu sagen: Wir wollen jetzt einen Werkverkehr für alle Arbeitnehmer zur Hilti AG einrichten, ob es der Hilti AG passt oder nicht. Wir machen das und die Hilti AG muss dann aufgrund dieses Abs. 4 einen angemessenen Kostenbeitrag bezahlen. Das ist der Unterschied.Abg. Marco Ospelt:
Genau darum ging es mir, genau darin liegt der Unterschied in der Vorlage der Regierung zum Vorschlag des Abg. Matt meiner Meinung nach. Man muss sich überlegen, ob man den öffentlichen Verkehr in dem Masse fördern will, dass man der Regierung diese Möglichkeit einräumt, oder ob man es den Betrieben überlässt, inwieweit sie sich dem öffentlichen Verkehr anschliessen wollen oder nicht. Die Regierung kann allerdings auch nach dem jetzt gültigen Gesetz - nach ihrem Vorschlag - diesen Werkverkehr, diesen Arbeitnehmerverkehr schon einrichten. Allerdings muss dann das Land auch die Kosten tragen.Abg. Egon Matt:
Genau so ist es. Ich frage mich, auf welchen Artikel Sie sich stützen, wenn ein Betrieb eine solche Linie wünscht, dann aber nicht bezahlen will. Sie sagen, es wird dann erwartet, dass der Betrieb eine gewisse Kostenbeteiligung übernimmt. Auf welchen Artikel stützen Sie sich da?Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, dann hat ja der Betrieb keinen Anspruch auf den Werkverkehr, dann kann die Regierung natürlich sagen: Wir genehmigen einen solchen Sonderzubringerdienst nur, wenn ihr euch bereit erklärt, euch an den Kosten zu beteiligen. Das ist die Überlegung der Regierung. Ich muss ehrlich gesagt schon sagen, Herr Abg. Matt: Ich frage mich, ob diese Zwangsbeglückung sinnvoll ist.Abg. Egon Matt:
Also es war schon meine Absicht, dass einfach das festgeschrieben wird, dass, wenn ein Betrieb eine solche Linie wünscht, dass er sich dann daran beteiligt. Das war eigentlich die Intention meines Vorschlages.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn Sie das aussagen wollen, dann müssten Sie meiner Meinung nach das aber anders formulieren, und zwar genau so, wie Sie es sinngemäss jetzt gerade gesagt haben. Ich habe gedacht, Sie wollen der LBA und der Regierung ein Mittel in die Hand geben, um den Werkverkehr zu verordnen gewissermassen mit zwangsweiser Kostenbeteiligung.Abg. Egon Matt:
Aber ich möchte noch meine Frage beantwortet haben, auf welchen Artikel die Regierung sich dabei stützt, dass, wenn ein Betrieb eine Linie wünscht, dass sich der Betrieb dann auch beteiligen soll. Auf was stützen Sie sich da?Regierungsrat Norbert Marxer:
Wenn ein Antrag von einer Firma herangetragen wird, dann ist ja die LBA frei, ob das aufgenommen werden soll oder nicht. In der LBA werden vermutlich Kilometerkosten geführt, d.h. da kann ausgerechnet werden, was so eine Linie kosten würde. Dann kann sie der Firma mitteilen, dass da vielleicht 80 % von der Firmaoder 50 % von der Firma übernommen werden müssen. Das fällt also in diese separate Vereinbarung dann zwischen der LBA und der Firma.Abg. Egon Matt:
Ich bleibe trotzdem bei meinem Antrag, dass im Gesetz festgehalten wird, dass, wenn so eine Linie eingerichtet wird, dass die Betriebe dann auch sich beteiligen müssen.Abg. Paul Vogt:
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Landtagspräsident, bin ich nicht unglücklich über diese Zwangsbeglückung. Ich glaube, wenn wir tatsächlich den öffentlichen Verkehr fördern wollen, dann müssen wir der Regierung auch die nötigen Instrumente dafür in die Hand geben. Wir können nicht immer nur von Parkplatzbewirtschaftung reden und weiss Gott was wir in Zukunft noch alles machen wollen, aber überhaupt keine Instrumente vorsehen, mit denen die Regierung da eingreifen könnte.Abg. Karlheinz Ospelt:
Aber, Herr Abg. Paul Vogt, dann können Sie das nicht zu Lasten der privaten Unternehmen machen, dass Sie diese dann zwangsbeglücken. So wie es jetzt formuliert ist, würde das bedeuten, dass die Regierung irgendwelche Linien einführt und die Kosten dafür den privaten Unternehmen gänzlich oder zu einem Teil überbindet. Das kann doch wohl nicht der Sinn dieses Gesetzes sein.Abg. Paul Vogt:
Wie wollen Sie je zu einer Parkplatzbewirtschaftung kommen, wenn Sie alles dem privaten Unternehmen überlassen, ob die nun eine Parkplatzgebühr erheben wollen oder nicht?Abg. Karlheinz Ospelt:
Darum geht es doch gar nicht. Wenn das Land oder die Regierung eine solche Linie will und der private Betrieb das nicht bezahlen will, dann muss wenigstens die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen. Aber es kann doch nicht sein, dass die Regierung eine solche Linie einführt, ohne dass der private Betrieb damiteinverstanden ist und dann per Gesetz die Kosten gegen den Willen der privaten Unternehmung dieser überbunden wird.Abg. Marco Ospelt:
Konkret verstehe ich es so, dass die Regierung bei der LBA oder bei einem Konzessionär eine Linie in Auftrag geben, bestellen kann, glaube ich, steht da irgendwo geschrieben. Der Konzessionär oder die LBA muss dann diese Linie führen und die Regierung ist verpflichtet, für die Kosten, die nicht durch Tarif gedeckt werden können, dann gerade zu stehen. Wenn also ein Betrieb die Parkplatzbewirtschaftung eingeführt hat - und ich hoffe, wir werden noch Regelungen finden, wonach es für Betriebe attraktiv ist, Parkplatzbewirtschaftungen einzuführen - dann könnte es durchaus sein, dass für diese Werkverkehrslinie die Tarife so gestaltet werden können, dass sie kostendeckend sind, weil es für die Arbeitnehmer dann attraktiv ist, mit dem Bus statt mit dem eigenen Auto zu fahren. Dann gibt es einen Bus. Der Bus trägt sich selber und weder Regierung noch Betrieb ist verpflichtet, etwas daran zu bezahlen. Oder aber die Regierung möchte diesen Werkverkehr fördern, bestellt Linien und es stellt sich heraus, dass der Tarif nicht kostendeckend gestaltet werden kann. Dann finde ich es also auch wichtig, wenn die Regierung halt den nicht gedeckten Anteil übernimmt.Abg. Paul Vogt:
Ich wundere mich, wie wenig Vertrauen Sie in die Regierung haben, Herr Abg. Ospelt. Ich gehe schon davon aus, dass die Regierung nicht gegen den Widerstand von Betrieben Werkbetriebsbusse einführen wird, sondern da wird die Regierung mit Sicherheit mit den Betrieben auch reden und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Also von einer Zwangsbeglückung, glaube ich, davon kann man absehen; das wird sicher nicht der Fall sein.Abg. Karlheinz Ospelt:
Aber für das, was Sie jetzt sagen, Herr Abg. Vogt, braucht es diese Bestimmung nicht. Das ist nämlich eine rein privatrechtliche Vereinbarung, die die Regierung jederzeit mit jedem Betrieb abschliessen kann.Abg. Egon Matt:
Es gilt, nur diesen Grundsatz im Gesetz festzuhalten, dass für diese Sonderform des Linienverkehrs der Betrieb einen Anteil leisten soll. Wenn wir das so verabschieden, wie das jetzt ist, dann heisst das, dass das jetzige System der altenFirmenbusse - ich sage es einmal so, wie es bisher war - vollkommen vom Land übernommen wird. Die Betriebe werden vollständig aus ihrer Verantwortung entlassen. Sie kriegen quasi einen Gratis-Firmenbus über den öffentlichen Verkehr. Das finde ich nicht ganz richtig. Ich denke, dass die Betriebe sich an diesem Spezialservice beteiligen sollten; und nur diesen Grundsatz möchte ich im Gesetz festhalten.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist sicher so, dass sich diese Firmen beteiligen sollen an diesen Kosten. Aber es ist auch festzuhalten, dass unbedingt die Bereitschaft der Betriebe vorhanden sein muss - ich habe es vorhin schon gesagt: Von der obersten Etage vor allem -, dass diese Einführung des Arbeitnehmerverkehrs auch wirklich in der Praxis funktioniert. Dies haben die Arbeiten in dieser Parkplatzbewirtschaftungsgruppe auch gezeigt, dass vor allem die Unterstützung von oben absolut notwendig ist. Mit diesem Vorgehen, dieser Zwangsbeglückung: Ich möchte sagen, das widerspricht dem. Aber wir haben ja alles in der Hand mit der jetzigen Gesetzesvorlage, dass die Firmen dazu, wenn sie diesen Werkverkehr, diesen Arbeitnehmerverkehr wollen, dann müssen sie entsprechende Beiträge leisten. Dies kann dann auch der Situation angepasst werden, je nachdem, welche Differenz hier zu begleichen ist, wie wichtig es ist in einer Einführungsphase, Pilotphase usw., dass man da sehr flexibel reagieren kann. Ich glaube, die Vorlage reicht aus, um dem Rechnung zu tragen, was hier gewünscht ist.Abg. Egon Matt:
Es kann doch keine Rede von Zwangsbeglückung sein. Sie können doch in der Regierung jederzeit sagen: Ja, wenn Sie das wünschen, machen wir das, aber dann müssen Sie sich beteiligen, weil es so im Gesetz steht. Oder Sie sagen: Nein, wenn Sie sich nicht beteiligen, dann machen wir das nicht, weil im Gesetz steht, wenn wir es machen, dann müssen Sie sich beteiligen. Sie können doch nur Ja oder Nein sagen. Sie müssen niemanden zwangsbeglücken mit einer Linie, die er nicht will. Nur, wenn er sie will, dann steht im Gesetz: Er muss sich beteiligen - das ist doch alles.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn Sie das anstreben, Herr Abg. Matt, dann würde ich doch vorschlagen und stelle hiermit einen Unterabänderungsantrag zu Ihrem Antrag, dass wir das Ganze etwas anders formulieren, nämlich so: «An die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Sonderform des Linienverkehrshaben die Betriebe, die eine solche Sonderform des Linienverkehrs wünschen, einen angemessenen Beitrag zu leisten».Abg. Egon Matt:
Ich nehme diesen Kompromiss an. Ich ziehe meinen Antrag zu Gunsten des Ihrigen zurück.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, lassen wir es dabei, dass das Ihr Antrag ist.Abg. Egon Matt:
Okay, dann übernehme ich ihn in Ihrer Version.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Abg. Egon Matt, zu Art. 26 einen Abs. 4 anzufügen mit folgendem Wortlaut: «An die Kosten für die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Sonderform des Linienverkehrs haben die Betriebe, die eine solche Sonderform des Linienverkehrs wünschen, einen angemessenen Beitrag zu leisten» zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir neu noch über Art. 26 gesamthaft ab. Wer Art. 26 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Entschuldigung, der Abg. Rudolf Lampert setzt sich für die Schwarzfahrer ein.
Abg. Rudolf Lampert:
Nein, ich setze mich nicht für Schwarzfahrer ein, aber ich möchte vermeiden, dass meine Söhne, nur weil sie keine Geldtasche und somit das Busabo nicht dabei haben, um 22.00 Uhr vom Bustransport ausgeschlossen werden. Ich beantrage hiermit, in Abs. 1 zu streichen: «Bezahlt er nicht sofort, kann er von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden und zur Erstattung einer Bearbeitungsgebühr verpflichtet werden». Das gilt nicht nur für meine Söhne, es gilt auch für mich, wenn ich mein Portemonnaie zu Hause vergessen habe.Abg. Paul Vogt:
Ich habe hier eine Verständnisfrage, und zwar: Wenn jemand gemäss Abs. 5 sein Abonnement nicht dabei hat - also es vergessen hat oder aus irgendwelchen anderen Gründen nicht vorweisen kann - er aber eines hat, muss er dann trotzdem die Bearbeitungsgebühr gemäss Abs. 1 bezahlen?Regierungsrat Norbert Marxer:
Zuerst zum Vorstoss des Herrn Abg. Lampert. Ein ähnlicher Vorstoss wurde schon bei der 1. Lesung gemacht. Diesbezüglich ist auch in der Stellungnahme ausgeführt. Es handelt sich hier ja nicht um einen zwingenden Ausschluss und das ist schon die bisherige Praxis. Also das bisherige Gesetz kennt die genau gleiche Formulierung. Ich weiss nicht, ob Sie je Ihren Fahrausweis vergessen hatten oder ob Sie schon in dieser Situation gewesen sind. Aber ich gehe davon aus, dass Sie noch nie von der Weiterfahrt ausgeschlossen wurden. Aber es besteht die Möglichkeit, dass, wenn das nicht hier verankert ist, dass dann hier Missbrauch betrieben werden könnte, dass also dann ohne Fahrausweis im Prinzip immer die vollständige Fahrt durchgeführt werden könnte. Diese Missbrauchsmöglichkeit wäre mit diesem Abs. 1 hier ausgeschlossen.Dann die Frage des Abg. Paul Vogt betreffend Abs. 5 und Abs. 1: Wer sein Abonnement nicht vorweisen kann, ob er dann auch die Bearbeitungsgebühr und zusätzlich einen Zuschlag zu bezahlen hat. Wenn man den Satz genau liest: «Wer keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann», und das ist ja der Fall gemäss Abs. 5, dann fällt er unter diese Bestimmung, dass er dann einen Zuschlag bezahlen muss. Aber der zweite Satz - das ist nur: Bezahlt er nicht sofort - also wenn Sie gleich bezahlen, dann bezahlen Sie den Zuschlag. Wenn Sie nicht bezahlen, dann sind Sie zur Erstattung einer Bearbeitungsgebühr verpflichtet.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also der Meinung bin ich nicht, Herr Regierungsrat. Ich glaube, dass der Abs. 5 eine lex spezialis ist für Abonnementbesitzer und dass der Abonnementbesitzer, der sein Abonnement einmal vergessen hat, zu nicht mehr verpflichtet werden kann als zur Bezahlung des einmaligen Fahrpreises, vorausgesetzt, dass er sein Abonnement bei der nächsten Gelegenheit nachträglich vorweisen und damit belegen kann, dass er auch bei der inkriminierten Fahrt ein Abonnement gehabt hätte, aber dieses eben zufällig nicht bei sich geführt hat.Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe das auch so. Beim Abs. 1 geht es um den Zuschlag von CHF 50 oder 60, wie er eben derzeit festgelegt ist, also praktisch um eine Strafgebühr. Ich bin noch nie ausgeschlossen worden - zu Ihrer Beruhigung. Aber künftig sind andere Betreiber der Buslinien und nicht mehr die Regierung. Nachdem Sie bei mir einen Missbrauch nicht ausschliessen, schliesse ich das auch bei diesem Unternehmen nicht aus. Ich möchte auch künftig nach Hause fahren können.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich möchte kurz zu meiner Aussage von vorhin zurückkommen. Ich bin hier beim Abs. 1 nicht bis zum dritten Satz vorgestossen, wo es eben heisst: «Abs. 5 bleibt vorbehalten», und schliesse mich Ihren Ausführungen an. Betreffend das Votum des Abg. Lampert möchte ich sagen, dass wir ja einen neuen Absatz aufgenommen haben. Da ist von Qualität die Rede und dem Fahrkomfort. Ich denke, diese Bestimmung hier ist auch ein Teil des Fahrkomforts. Wenn Sie befürchten müssen, dass Sie ausgeschlossen werden, dann kommt das diesem Absatz nicht entgegen. Ich denke, es hat bisher funktioniert und ich sehe keinen Grund, warum es in Zukunft nicht funktionieren sollte. Ich teile also Ihre Bedenken hier nicht.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungsrat, der Fahrkomfort nützt mich nichts, wenn ich den nur von aussen betrachten kann. Dankeschön, aber ich bleibe bei meinem Antrag.Abg. Paul Vogt:
Ich habe noch eine Frage: Ist vorgesehen, dass auch Generalabonnements gelten oder muss dann bei der Benützung der Lie-Busse jeweils ein Betrag entrichtet werden oder gelten hier auch Abonnements, die hier wie bis jetzt in einem grösseren Verbund gültig sind? Ist so etwas vorgesehen?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist möglich und sicher auch sinnvoll, dass hier in einem grossen Verbund zusammengearbeitet wird. Es sind auch diesbezüglich Gespräche im Gange mit Vorarlberg, dass man diese Linien auch in Vorarlberg einbinden könnte in das ganze Netz. Und es macht sicher Sinn, dass hier Generalabonnements oder auch Abonnements, die nicht nur auf Liechtenstein bezogen sind, sondern sehr grosse Bereiche umfassen, gültig sind. Das Abonnement ist sicher in diesem weiten Sinne zu verstehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Der Abg. Lampert hat beantragt, in Abs. 1 den 2. Satz «Bezahlt er nicht sofort, kann er von der Weiterfahrt ausgeschlossen und zur Erstattung einer Bearbeitungsgebühr verpflichtet werden» zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir jetzt über Art. 31 ab. Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Beim Lesen des Abs. 1 ist mir aufgefallen, dass hier explizit von der LBA die Rede ist. Bei diesen Vorschriften geht es ja generell um alle konzessionierten Unternehmungen. Deshalb stelle ich den Antrag hier, den 2. Satz folgendermassen abzuändern. «Die Unternehmung bestimmt in den allgemeinen Geschäftsbestimmungen, was nicht als Handgepäck mitgenommen werden darf».Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke, dann hat die Regierung ihren Antrag erwiesenerweise abgeändert. Wenn das Wort sonst nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 34 in dieser in Abs. 1 von der Regierung geänderten Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Wo muss der Reisende sich melden, wenn er seinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen will?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist so, dass der Reisende von einem Busunternehmen hier transportiert wird. Es ist davon auszugehen, dass er es beim Buschauffeur meldet oder bei der offiziellen Stelle des Busunternehmens.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Mir scheint die Strafe von CHF 5'000 reichlich hoch gegriffen. Ich stelle den Antrag, das auf CHF 500 zu reduzieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
CHF 5'000, das ist die ewig wiederkehrende Diskussion. Das ist eine Höchststrafe. Wenn irgend jemand etwas von diesen Tatbeständen verwirklicht, dann wird die Regierung im Traum nicht draufkommen, ihn gleich mit CHF 5'000 zu büssen; vielleicht mit hundert Franken oder mit zweihundert Franken. Aber in einem Extremfall - bei X Wiederholungen und und und - muss man meiner Meinung nach der Regierung schon etwas in die Hand geben, dass sie auch etwas Spürbares verhängen kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt, nur eine Busse bis zu CHF 500 anstatt CHF 5000 vorzusehen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Abg. Ingrid Hassler:
Man hört immer wieder, dass die Busse auch von Benützern sehr beschädigt werden. Ist unter den Buchstabe e) dann auch gemeint: Anlagen oder Fahrzeuge verunreinigt? Müsste es dort nicht heissen: «verunreinigt oder beschädigt», dass diese Personen auch bestraft werden?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich glaube, der Herr Regierungschef möchte dazu Auskunft geben.Regierungschef Mario Frick:
Eigentlich wollte ich als Zuflüsterer mich verdingen, aber offenbar tauge ich dazu nicht. Was Sie angesprochen haben, ist Sachbeschädigung. Das fällt ganz normalunter das Strafgesetzbuch. Mit dem Bst. e wird ein Tatbestand erfasst, der unter Umständen beim Strafgesetzbuch eben durch Rang und Traktanden fiele.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir über Art. 43 ab. Wer Art. 43 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe eine Frage zu Abs. 3. Heisst das, wenn die LBA diese Liegenschaften mietet und dem Subunternehmer beistellt, dass diese Mietkosten dem Subunternehmer überwälzt werden? Das als erste Frage und als zweite Frage: Warum werden diese Liegenschaften von der LBA gemietet und nicht vom Subunternehmer selbst?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist so: Wenn die Ausschreibung erfolgt, dann wird zuerst die LBA mit dem bisherigen Postautohalter Gespräche führen, ob er überhaupt bereit ist, diese Liegenschaft abzutreten. Und wenn er bereit ist, das abzutreten, wird dann der Marktwert festgelegt und dieser Marktwert - oder das geht dann in diese Ausschreibung hinein, das ist ein fixer Preis, der abgemacht wird und es ist klar, dass dieser Preis dann Eingang finden wird in die Offerte. Ob man dem jetzt sagt: Es wird übernommen oder überwälzt. Aber es ist sicher so, das wird Eingang finden werden in diese Offerte. Dieser Abs. 3 ist in dem Sinne so zu verstehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Frage ist nicht beantwortet, warum nicht der Subunternehmer selbst mietet.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist so, dass schon mindestens ein Jahr vor dieser Neuvergabe dies festgelegt werden muss. Und das muss dann zwischen der LBA ausgehandelt werden. Es steht ja noch nicht fest, wer dann wirklich den Zuschlag bekommen wird.Abg. Marco Ospelt:
Darf ich dazu noch eine Verständnisfrage stellen: Der Subunternehmer selber, der ja seine Infrastruktur quasi wünscht, dass sie angemietet werde durch allenfalls einen anderen, der vielleicht dann einen Auftrag bekommt. Dieser Subunternehmer selber, bewirbt sich ja vielleicht auch um diesen Auftrag. Heisst das dann, dass er auch Miete bekommt quasi für sein Betriebsmittel, oder wie muss der das in Rechnung stellen?Abg. Egon Matt:
Also ihr Argument, dass man 12 Monate vorher noch nicht wisse, wer der neue Subunternehmer ist, das sticht hier überhaupt nicht. Man könnte genau so gut eine Ausschreibung machen und den Subunternehmern dann mitteilen: Ihr müsst dann aber drei Jahre lang diese Halle oder diese Liegenschaft für diesen Preis mieten, das gehört in die Offerte. Aber dann mietet nicht die LBA, sondern der Subunternehmer. Ich verstehe überhaupt nicht, warum die LBA hier quasi als Zwischenmieter auftreten muss.Abg. Rudolf Lampert:
Ich verstehe das schon, denn der bisherige Subunternehmer möchte ja gewissermassen eine Garantie, damit er seinen Betrieb auch weiterführen kann bzw. jetzt Investitionen tätigen kann, die dann doch noch drei Jahre benutzt werden können. Aber als Subunternehmer möchte ich nicht meine Halle irgendeinem vielleicht konkursreifen Unternehmen zur Verfügung stellen. Ich kann dann der Miete hinterher laufen, nur weil die LBA mir den Auftrag nicht vergibt. Also, ich glaube nicht, dass wir hier das Bonitätsrisiko des künftigen Subunternehmers auf den bisherigen Subunternehmer abwälzen können.Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist so, dass der bisherige Subunternehmer natürlich den Vorteil hat, dass er vorgängig sagen kann, ob er seine Infrastruktur, seine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Aber er muss definitiv eine Zusage machen: Ja oder Nein. Das ist zum Teil auch, um den bisherigen Postautohaltern die Sicherheit zu geben, weil sie sagen: Wir sitzen auf dem ganzen Fuhrpark und wir haben eine Infrastruktur geschaffen. Wir können nicht von einem Tag auf den andern das nicht mehr nützen. Und mit dieser Übergangslösung, die hier vorgeschlagen wird, ist garantiert, dass diese Infrastruktur mindestens noch drei Jahre gebraucht wird, dass sie aus dieser Infrastruktur noch Einnahmen haben. Dieser Übergang wird für diese bisherigen Subunternehmer in dieser Art und Weise abgefedert, dass eine grössere Kontinuität erreicht werden kann. Es ist nicht klar, ob die bisherigen Subunternehmer wirklich ihre Infrastruktur abgeben möchten oder nicht. Aber wenn sie sie abgeben wollen, dann wird das dann in die Ausschreibung hineingehen. Und es ist so, dass es sicher einfacher ist, wenn das über die LBA läuft. Es ist eine dreijährige Miete; und sonst müsste man eben mehr Zeit abwarten, bis wirklich feststeht, wer in diesen Subunternehmervertrag eintritt und wer dann die ganzen Räumlichkeiten mieten muss. Ich denke, es ist etwas einfacher, wenn es über diese LBA läuft. An der Wirkung oder am Ergebnis, auf das hat das keinen Einfluss.Abg. Egon Matt:
Ich glaube schon nicht, dass das nur mit der Einfachheit zu tun hat, sondern die Antwort auf meine Frage hat mir schon der Abg. Lampert gegeben. Es ist ein grosses Entgegenkommen an die bisherigen Unternehmer und eine zusätzliche Sicherheit in dieser Übergangsphase. Somit kann ich das auch akzeptieren, aber es soll auch so ausgesprochen sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer mit Art. 47 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir im Art. 20 eine Verordnungskompetenz gewährt. Müsste das nicht aufgenommen werden über die Buchführungs- und Auskunftspflicht (Art. 20), sonst habe ich das überhört?Landtagspräsident Peter Wolff:
Die kann aufgenommen werden, aber es ist nicht notwendig, um diese Verordnungskompetenz aufrechtzuhalten. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 48 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wir das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über die Personenbeförderung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Vorlage 1 behandelt.GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND ORGANISATION DER ANSTALT «LIECHTENSTEIN BUS ANSTALT» (LBAG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Vorlage 2: Gesetz über die Errichtung und Organisation der Anstalt «Liechtenstein Bus Anstalt» (LBAG). Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Kann mir die Regierung sagen, weshalb hier in Art. 19 dem Landtag lediglich die Kenntnisnahme der Jahresrechnung obliegt, dies abweichend zu übrigen Institutionen wie beispielsweise Gasversorgung und dergleichen. Einzige Ausnahme bisher bildete die Landesbank, wo wir aber von einer Privatisierung ausgehen. Ich weiss nicht, warum hier bei dieser Institution der Landtag lediglich die Jahresrechnung zur Kenntnis nimmt. Normalerweise wäre hier die Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichtes vorgesehen bei anderen Institutionen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Aufgrund der Anregungen in der 1. Lesung haben wir diese Artikel umgestellt und, wenn ich mich recht erinnere, waren dies die Anregungen, die hier im Landtag gemacht worden sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das stimmt nicht ganz, Herr Regierungsrat, weil ich habe bei der 1. Lesung die Anregung gemacht, dem Landtag die Kompetenz zur Genehmigung des Betriebsvoranschlages, der Jahresrechnung und des Jahresberichtes analog zum Gasversorgungsgesetz einzuräumen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich wollte genau dasselbe sagen. Ich habe das Protokoll hier und eben, diese Anregung haben Sie gemacht. Von einer lediglichen Kenntnisnahme war von niemandem die Rede.Regierungsrat Norbert Marxer:
In dem Fall ist hier ein Fehler vorgefallen und sollte dementsprechend abgeändert werden, dass hier «Kenntnisnahme» ersetzt wird durch «Genehmigung». Ich beantrage diese Änderung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann ändert die Regierung ihre Vorlage ab in Bst. b und sie lautet jetzt: «Die Genehmigung der Jahresrechnung, des Jahresberichtes sowie des jährlichen Betriebsvoranschlages».Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer Art. 19 mit dieser in Bst. b abgeänderter Fassung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Hier ist konsequenterweise in Bst. a «sind die Kenntnisnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes» meines Erachtens abzuändern, weil ja die Genehmigung jetzt dem Landtag obliegt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nicht nur das, sondern auch in Bst. g - wie Gustav - müsste es jetzt heissen: «Die Kenntnisnahme des jährlichen Betriebsvoranschlages und dessen Vorlage an den Landtag». Ändert das die Regierung ab oder sollen wir einen Antrag stellen?Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Regierung ändert das in diesem Sinne ab.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, dann heisst es im Bst. a: «Die Kenntnisnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes», und in Bst. g: «Die Kenntnisnahme des jährlichen Betriebsvoranschlages und dessen Vorlage an den Landtag».Abg. Gabriel Marxer:
Soll Bst. a dann nicht auch heissen: «Die Kenntnisnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes und dessen Vorlage an den Landtag», diesen Satzteil da auch noch anfügen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es wäre einfacher, dann könnte man sich den Bst. h ersparen, wo dann steht: «Die Berichterstattung an den Landtag über den Jahresbericht und die Jahresrechnung». Stellen Sie so einen Antrag?Abg. Gabriel Marxer:
Gerne.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie haben den Antrag des Abg. Gabriel Marxer gehört, Bst. a soll lauten: «Die Kenntnisnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes und dessen Vorlage an den Landtag» und Bst. h soll gestrichen werden. Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Egon Matt:
Es müsste dann schon heissen: «Und deren Vorlage an den Landtag».Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist richtig, ja. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab.Abg. Hansjörg Goop:
Konsequenterweise müsste man dann i zu h machen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das hätte die Regierung bzw. der Rechtsdienst wohl von sich aus gemacht. Dann fügen wir das zu diesem Antrag noch hinzu. Und dann stimmen wir ab über diesen Antrag des Abg. Gabriel Marxer. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir gesamthaft über Art. 20 ab. Wer Art. 20 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich glaube, das stimmt so nicht, denn insbesondere die Tarifpolitik wird nicht nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten wahrgenommen. Die Regierung schreibt auch auf Seite 11 ihres Berichtes: «Beim öffentlichen Personenverkehr handelt es sich um einen Service publique, der eine zentrale Funktion im Rahmen der allgemeinen Verkehrs- und Sozialpolitik auszufüllen hat und dessen Tarife nicht, wie inanderen Ländern, nach den Kriterien betriebswirtschaftlicher Rentabilität festgesetzt werden sollen». Ich bin der Meinung und stelle den Antrag, Artikel 21 müsste heissen: «Die LBA hat die ihr übertragenen Aufgaben nach allgemeinen anerkannten betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, mit Ausnahme der Tarifpolitik, wahrzunehmen».Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Ich weiss nicht, ob es richtig ist, Herr Abg. Hoch, das in diesem Artikel so zu formulieren. Denn soweit die LBA keine Sonderaufträge bekommt von der Regierung, hat sie meiner Meinung nach die Tarife schon nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten festzulegen. Und das sind ja dann Sonderbestimmungen, die ja auch gar nicht die Geschäftsführung der LBA betreffen, sondern wo aufgrund eigener gesetzlicher Bestimmungen wegen Sonderwünschen der Regierung über bestimmte Linienführung im Sinne von Art. 25 des Personenbeförderungsgesetzes ohnehin dann von der Regierung das Defizit getragen werden muss. Während, eine solche Bestimmung würde der LBA generell einen Freibrief erteilen, die Tarife ungeachtet betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte festzulegen. Wird sonst noch das Wort gewünscht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Ja, ich möchte Ihre Ausführungen unterstützen. Es ist auch in der Stellungnahme so zum Ausdruck gekommen, dass man trennen muss zwischen dem ÖV im Allgemeinen und den Aufgaben, die die LBA im Speziellen wahrnimmt. Diesbezüglich ist eine wirtschaftliche Betriebsführung verlangt. Aber sonst, den ganzen ÖV-Betrieb, den führt die LBA im Auftrag des Landes aus. Dies ist auch in Art. 5 des Personenbeförderungsgesetzes so festgehalten.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte mich nur vergewissern, dass die bisherige Regelung, wonach ja die Beförderung sehr stark durch das Land subventioniert wird, ob diese bisherige Regelung schon beibehalten werden soll?Regierungsrat Norbert Marxer:
Es ist so im Bericht und Antrag und auch in der Stellungnahme wiederholt ausgeführt, dass die Regierung die hohe Qualität des ÖV erhalten möchte und dass auch davon ausgegangen werden kann, dass diese Ausgaben, diese CHF 10,5 Mio. oder 10 Mio. pro Jahr, dass es auf diesem Niveau bleiben wird.Abg. Gebhard Hoch:
Ich bin dennoch der Meinung, dass die Tarifgestaltung nicht nach betriebswirtschaftlichen Kriterien vor sich geht. Der öffentliche Verkehr wird staatlich subventioniert und dann kann man nicht von betriebswirtschaftlichen Kriterien reden. Also ich stelle diesen Antrag, so wie ich ihn formuliert habe.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über den Antrag ab. Können Sie ihn bitte noch einmal wiederholen, Herr Abg. Hoch.Abg. Gebhard Hoch:
«Die LBA hat die ihr übertragenen Aufgaben nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, mit Ausnahme der Tarifpolitik, wahrzunehmen».Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir stimmen ab über Art. 21 gemäss Regierungsvorlage. Wer Art. 21 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Gibt sich die Regierung da eine zeitliche Limite, bis sie die Organe des Verwaltungsrates bestellt hat und kommissarisch die LBA als Verwaltungsrat führt?Abg. Gebhard Hoch:
Dieser Abs. 1, wonach die Regierung kommissarisch als Verwaltungsrat der LBA fungiert, ist eine höchst ungewöhnliche Regelung. Sie zeugt auch davon, dassdiese ganze Gründung nicht mit der notwendigen Sorgfalt - würde ich einmal sagen - und nicht in der Zeit, die man sich normalerweise für eine Gründung einer öffentlich-rechtlichen Institution nehmen sollte, geschehen ist. Das Ganze zeugt von einer grossen Hektik. Aber das ist jetzt so, das möchte ich nur festgestellt haben.Mich würde aber interessieren, nachdem nun die Regierung kommissarisch den Verwaltungsrat spielt, ob sie alle Kompetenzen, die dem Verwaltungsrat gemäss Art. 13 vorbehalten sind, ob sie diese Kompetenzen in Anspruch nehmen wird, insbesondere was die Anstellung des Geschäftsführers, des Geschäftsführer-Stellvertreters und des übrigen Personals anbelangt. Oder hat die Regierung vor, diese Personalbestellungen dem Verwaltungsrat, wenn er einmal bestellt ist, zu überlassen?Regierungschef Mario Frick:
Zuerst einmal: Diese Regelung hier ist sehr kreativ. Ich muss Ihnen da widersprechen. Wenn Sie in die Geschichte der Gründung anderer Anstalten und öffentlicher Institutionen schauen und das genau analysieren, werden Sie feststellen, dass ganz im Gegenteil es früher öfters vorgekommen ist, dass eine Anstalt gegründet worden ist und dass es keine Organe hatte. Und das schien der Regierung doch unprofessionell zu sein. Daher ist es sinnvoll, dass die Regierung kommissarisch Einsitz nimmt. Kommissarisch sagt auch schon aus, dass die Regierung im besten Sinn als Treuhänder fungiert, soviel wie möglich Vorarbeiten leistet, damit, wenn im März nächsten Jahres der Landtag die entsprechenden Verwaltungsräte gemäss Art. 19 bestellt, dass dann diese Verwaltungsräte nicht bei Null anfangen müssen, nicht Vorarbeiten in Auftrag geben müssen, sondern dass diese schon vorliegen, dass, wenn möglich, schon Vorschläge für Ausschreibungen vorliegen, dass verschiedenste Ideen schon präsentiert werden können. So kann die Zeit bis zum März 1999 gut überbrückt werden, damit die Verwaltungsräte dann gleich loslegen können.Damit beantwortet sich auch Ihre Frage. Wir haben keinen geheimen Ehrgeiz, zuständige Personen zu bestellen und da dem neu zu bestellenden Verwaltungsrat dreinzureden. Die müssen ja nachher mit dieser Person arbeiten, müssen mit dieser Person auskommen. Ich glaube, dass es professioneller ist, die Entscheidung dann durch den Verwaltungsrat fällen zu lassen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe doch noch eine Frage zu dieser Bestellung. Ich finde jetzt leider den Artikel nicht. Aber ich bin der Ansicht, dass es den Regierungsmitgliedern untersagt ist, Einsitz in einen Verwaltungsrat zu nehmen. Vielleicht irre ich mich. Aber ichdachte, dass dies ein Ausschlussgrund ist. Ich lasse mich aber gerne belehren in der Ansicht.Regierungschef Mario Frick:
Ich möchte es einmal so formulieren: Der Landtag hat schon 1992 und heuer wieder mir die Karriere als Verwaltungsrat einer Bank versaut, weil es dort eben heisst, dass ein Regierungsmitglied nicht Verwaltungsratsmitglied sein darf. Aber ernsthaft: Es gibt sonst keine Einschränkungen ausser die Einschränkung der Vernunft, wo Regierungsmitglieder Einsitz nehmen können, erstens. Zweitens würde dieses Gesetz, wenn es andere Bestimmungen gäbe, auf jeden Fall vorgehen, weil es ein Lex specialis ist und weil sie als kommissarische Lösung gedacht ist. Also ich kann da mit Sicherheit Entwarnung geben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nachdem Entwarnung gegeben wurde, können wir abstimmen. Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung -mit 18 Stimmen
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Ich erlaube mir hier noch eine Anmerkung, auch im Anschluss an die vorher geführte Diskussion. Dieses Gesetz wird natürlich nicht am 1. Januar 1999 in Kraft treten, sondern wahrscheinlich etwa gegen Ende Februar, Anfang März, nämlich nachdem es publiziert worden ist. Die Referendumsfrist wird etwa Ende Januar ablaufen. Es wird dann zwar rückwirkend per 1. Januar in Kraft gesetzt, aber effektiv existieren als gültige Rechtsvorschrift wird dieses Gesetz schätzungsweise erst etwa 2 bis 3 Wochen vor unserer ersten Arbeitssitzung im März, bei der wir ja, wie ich annehme und wie der Herr Regierungschef auch gerade gesagt hat, den Verwaltungsrat wählen werden. Also so gross ist die Zeitspanne gar nicht, in der die Regierung da Ihrer Befürchtung nach kommissarisch fuhrwerken kann.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich frage mich schon bei dieser Inkrafttretensbestimmung, warum das unbedingt der 1. Januar 1999 sein muss, weil ich eben hier auch denke, dass das eine rückwirkendeInkrafttretensbestimmung ist im Sinne Ihrer Ausführung. Warum kann man das nicht am Tage der Kundmachung in Kraft treten lassen.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe keine Lust, diese ganzen Gesetzesvorlagen noch einmal zu lesen. Sie wissen, dass bereits Gesetze nicht sanktioniert wurden, weil sie rückwirkende Inkrafttretensbestimmungen hatten. Ich möchte dem vorbeugen und ich möchte dem Antrag des Abg. Marxer folgen, oder sofern er ihn noch nicht gestellt hat, dass dieses Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das mit der Nichtsanktionierung hat einen anderen Grund, Herr Abg. Lampert, weil dort Strafbestimmungen enthalten waren, die durch die zeitlichen Umstände rückwirkend in Kraft getreten wären, und Strafbestimmungen sind in diesem Gesetz nicht enthalten. Der Antrag des Abg. Marxer steht zur Diskussion. Wünscht die Regierung dazu das Wort? Offenbar nicht. Dann stimmen wir ab. Wer mit dem Antrag, Art. 26 so zu formulieren, dass dieses Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendigt und wir kommen zur Schlussabstimmung, wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Anstalt Liechtenstein Bus Anstalt LBAG einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES SCHULGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur Vorlage 3 über die Abänderung des Schulgesetzes.Art. 124 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 124 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da beantrage ich jetzt, weil es ja die Liechtenstein Bus Anstalt vor dem Tage des Inkrafttretens gar nicht geben wird, auch abzuändern: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit diesem Abänderungsantrag «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft» einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Schulgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen noch zur Vorlage 4 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.Art. 5 Abs. I wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 Abs. 2 Bst.a und Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 Abs. 2 Bst. a und Abs. 4 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Auch hier beantrage ich, das Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft treten zu lassen aus den bereits bekannten Umständen. Wenn dazu das Wort nicht gewünscht wird, stimmen wir über diesen Abänderungsantrag ab. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 24 erledigt und kommen jetzt nicht mehr zu Traktandum 25, sondern unterbrechen bis Morgen um 9.00 Uhr.ENDE DER SITZUNG: 23.00 UHR
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