GESETZ ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE POSTWESEN (POSTGESETZ, PG); GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND DIE ORGANISATION DER LIECHTENSTEINISCHEN POST (POSTORGANISATIONSGESETZ, POG); ABÄNDERUNG DES SORGFALTSPFLICHTGESETZES (NR. 77/1998, NR. 126/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wir setzen unsere letzte Landtagssitzung in diesem Jahr mit dem dritten Tag fort. Für den heutigen Tag haben sich sechs Abgeordnete - in der Regel berufsbedingt - entschuldigt und werden durch stellvertretende Abgeordnete ersetzt. Der stv. Abg. Walter Vogt ist heute anwesend anstelle von Norbert Bürzle, die stv. Abg. Dorothee Laternser anstelle von Walter Hartmann, der stv. Abg. Viktor Meier anstelle von Oswald Kranz, der stv. Abg. Arthur Büchel anstelle von Klaus Wanger, der stv. Abg. Christian Brunhart anstelle von Marco Ospelt und die stv. Abg. Renate Wohlwend anstelle des Abg. Otmar Hasler.Wir haben bisher 24 Tagesordnungspunkte behandelt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zu Punkt 25 der Tagesordnung: Das ist der Antrag der Regierung auf Erlassung eines Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen sowie eines Gesetzes über die Errichtung und Organisation der Liechtensteinischen Post. Angesetzt ist die 2. Lesung dieser beiden Vorlagen. Es ist dann auch noch eine Vorladung über eine Vorlage über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes dabei, die heute erstmals auf dem Traktandum ist und die daher voraussichtlich in 1. Lesung zu lesen sein wird.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich nehme diesen Traktandenpunkt zum Anlass, um einige Erklärungen im Zusammenhang mit der Ungültigerklärung der Postwertzeichen anzubringen. Die Regierung hat mit amtlicher Kundmachung vom 1. Dezember 1998 die Frankaturgültigkeit der liechtensteinischen Briefmarken und Postkarten, die vor dem 1. Januar 1996 herausgegebenwurden, mit wenigen Ausnahmen auf Ende 1999 aufgehoben. Umtauschmöglichkeiten sind nicht vorgesehen. Über 600 Briefmarken werden so innerhalb eines Jahres der Frankatur entzogen.Die Regierung nimmt - so bin ich nach den aus dem im In- und Ausland eingegangenen Reaktionen, welche auch alle Landtagsabgeordneten zum Teil erhalten haben, überzeugt - einen immensen Schaden für den Postwertzeichenhandel und damit für den Ruf des Landes in den Kreisen der Postwertzeichenhändler und Sammler in Kauf. Wenn die NZZ von der Kamikaze-Post in Liechtenstein titelt, so kann man sich die Reaktionen auf diese Kundmachung der Regierung leicht vorstellen und man sieht, dass die Negativreaktionen nicht auf die Postwertzeichenhändler begrenzt sind.Dabei ist zu bedenken, dass Liechtenstein einmal einen bedeutenden Teil seiner Staatseinnahmen dem Postwertzeichenhandel verdankte. Der Bruttoerlös sei 1960 beläuft sich auf über CHF 500 Millionen. In den letzten zwei Jahren wurden pro Jahr schätzungsweise für CHF 1,5 Mio. von den jetzt als ungültig erklärten Briefmarken im Postverkehr verwendet. Diese Marken, die vom Briefmarkenhandel angekauft wurden, stammten vor allem aus Sammlungsauflösungen. Der Rückfluss ist im Verhältnis zu den Erlösen aus dem Verkauf der Marken unbedeutend. Die Regierung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass die weitere Verwendung alter Briefmarken für die Post AG unzumutbare wirtschaftliche Nachteile gebracht hätte. Diese Erklärung kann ich nicht akzeptieren. Denn eine angemessene Übergangsregelung bei der Ausserkraftsetzung von Marken kann der neuen Post AG vom Staat vergütet werden.Der Staat hat ja auch den Erlös aus dem Verkauf der Postwertzeichen eingenommen. In einer nachgereichten Erklärung, die auf die heftigen Reaktionen, die dieser Entscheid im In- und Ausland ausgelöst hat, Bezug nimmt, schreibt die Regierung: "Die Ungültigerklärung von Postwertzeichen ist trotz der weiter zurückliegenden letztmaligen Massnahme im Jahre 1971 nichts Neues oder Ungewohntes. Ausserkraftsetzungen erfolgten in früheren Jahrzehnten regelmässig und in kürzeren Abständen. In der Folge der Ungültigerklärung von 1971 verzeichneten die Postwertzeichenstelle ungebrochen eine steigende Nachfrage bis etwa 1981 mit Auflagen bis zu einer Million pro Marke. Von schädlichen Auswirkungen kann deshalb nicht die Rede sein". Soweit die Regierung in ihrer Erklärung.Es ist richtig, dass früher schon Briefmarken ausser Kurs gesetzt wurden. In der Zeit von 1912 bis 1962 war es tatsächlich üblich, dass Sondermarken teils schon nach einem Jahr ausser Kurs gesetzt wurden. Dies war aber den Sammlern - im Gegensatz zur heutigen Situation -schon beim Kauf bekannt. Nach diesem Zeitraum waren die Marken praktisch aller Staaten unbeschränkt gültig.Als 1971 ca. 40 Marken der Jahrgänge 1963 bis 1966 überraschenderweise ausser Kraft gesetzt wurden, gab es weltweit Proteste aus Händler- und Sammlerkreisen.Danach verzichtete die Regierung auf weitere Ungültigerklärungen und jeder Abonnent bei der Postwertzeichenstelle konnte auch annehmen, dass dies so bleiben würde. Nun werden auf einen Schlag über 650 Marken ausser Kurs gesetzt. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass in unserem Nachbarstaat, der Schweiz, alle Freimarken ab 1938 und alle Sondermarken ab 1964 ihre Gültigkeit behalten haben. Auf einen Artikel in der NZZ, der Spekulationen auf eine Ungültigerklärung verschiedener Marken aufkommen liess, reagierte die PTT umgehend und stellte klar, dass alle bisher gültigen Briefmarken ihre Gültigkeit behalten. Zudem besteht in der Schweiz jederzeit die Möglichkeit, Briefmarken auch in grossen Mengen gegen eine Gebühr von 6 Rappen pro Marke umzutauschen.Im Zusammenhang mit dem EURO müssen unser anderer Nachbarstaat Österreich und andere europäische Staaten ihre bisherigen Briefmarken als ungültig erklären, da die Währungen bei der Noteneinführung des EURO nicht mehr existieren. Österreich und fast alle europäischen Staaten - auch Kleinstaaten wie San Marino, Vatikan und Monaco - haben die Absichtserklärung abgegeben, dass nach Ablauf der Gültigkeit ein Umtausch in die neuen Marken ohne Gebühren möglich ist. Zudem besteht seit der Bekanntgabe der Währungsumstellung eine Aufbruchzeit von drei Jahren, bis zum 31. Dezember 2001.In diesem Kontext ist die Vorgangsweise der Regierung für mich völlig unverständlich. Unverständlich ist, dass die Regierung bzw. die verantwortlichen Amtsstellen eine solche Massnahme trifft bzw. vorbereitet, ohne vorher den Fachhandel zu konsultieren. Wir geben Millionen von Franken für Gutachten aus, aber ein Gespräch mit dem Fachhandel in Liechtenstein im Vorfeld einer solchen Massnahme wird nicht geführt. Dabei sind die zwei Händler mit dem grössten Umsatz, mit 33 bzw. 38 Jahren Berufserfahrung sicher in der Lage, die Folgen einer solchen Massnahme einzuschätzen. Ich bin überzeugt, dass allein schon die Kundmachung der Ungültigerklärung aller vor dem 1. Januar 1996 herausgegebenen Briefmarken grossen Schaden angerichtet haben.Entsprechende Protestschreiben grosser Liechtenstein-Sammler sowie der nationalen und internationalen Händlerverbände zeigen dies auf. Dieser Schaden trifft nicht nur den Briefmarkenmarkt. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass die Einnahmen aus dem Briefmarkenverkauf drastisch zurückgehen werden, nachdem die Abonnement-Anzahl in den vergangenen Jahren auf rund 70'000 gesunken ist. Wir fordern die Regierung deshalb auf, zumindest eine zeitliche Übergangsregelung bei der Ungültigerklärung der bis zum 1. Januar 1996 herausgegebenen Briefmarken vorzusehen, die nicht schlechter ist als diejenige der EU-Staaten. Eine Regelung, die vorsieht, dass die gültigen Postwertzeichen während drei Monaten gegen Barzahlung abzüglich der minimalen Bearbeitungsgebühr zurückgenommen werden und nachher wie in den EU-Staaten bis Jahresende 2001 ihre Gültigkeit behalten.Ich glaube, wir sind das den Käufern unserer Briefmarken sowie unserem Staate schuldig, dass wir als verlässlicher Partner bei der Herausgabe von Wertzeichen gelten, und dies auch in Zukunft.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Abg. Gebhard Hoch:
Guten Morgen. Man muss die amtliche Kundmachung nochmals lesen, um sie in ihrer ganzen Tragweite zu erfassen: "Ungültigerklärung von alten Briefmarken und Postkarten. Gestützt auf Art. 8 des Postvertrages mit der Schweiz und die Ausführungsvereinbarung zu diesem Vertrag sowie im Hinblick auf die Schaffung einer Liechtensteinischen Post AG wird die Frankaturgültigkeit aller vor dem 1. Januar 1996 herausgegebenen Briefmarken und Postkarten des Fürstentums Liechtenstein, ausgenommen die Motive" - es kommen vier Marken - "per 31. Dezember 1999 aufgehoben. Postwertzeichen, die am 31. Dezember 1999 ihre Frankaturgültigkeit verlieren, werden von der Regierung, den Poststellen und der Postwertzeichenstelle weder umgetauscht noch zurückgenommen. Diese Postwertzeichen können bis Ende 1999 aufgebraucht werden. Regierung des Fürstentums Liechtenstein".Diese amtliche Kundmachung ist plump und brutal. Sie ist vor allem rücksichtslos gegenüber den vielen Zehntausenden von Liechtenstein-Sammlern. Diese amtliche Kundmachung ist ein Schnellschuss der Regierung. Typisch für die Arbeitsweise der Regierung: Schnell, schnell, und nachher, wenn gehandelt wurde, dann wird gedacht. Erneut eine Handlung der Regierung ohne jedes Konzept. Kein Einbezug von Fachleuten, von Fachleuten, die wir hier im Lande haben und Fachleuten in der benachbarten Schweiz, im benachbarten Ausland. Es ist kein Gutachten für einen so schwerwiegenden Schritt gemacht worden, wiewohl bekannt ist, dass die Regierung für eine noch so kleine Angelegenheit - unbedeutende Angelegenheit - Gutachten in Auftrag gibt.Was vor allem in Erinnerung gerufen werden muss: Diese Briefmarken, die jetzt ungültig erklärt werden sollen, sind alle bezahlt worden. Dafür hat der Staat Liechtenstein Geld eingenommen. Jede einzelne Marke ist bezahlt worden. Seit 1967 bis zum Tag der Ungültigerklärung, also diejenigen Marken, die ungültig erklärt werden sollen, für diese Marken hat der Staat Liechtenstein ungefähr CHF 500 Mio., also eine halbe Milliarde Franken eingenommen. Wie viele davon noch im - man kann nicht sagen, im Umlauf sind - in irgendwelchen Tresors lagern, von Sammlern gehalten werden. Ich erinnere: Wir hatten schon gegen 100'000 Liechtenstein-Sammler. Jetzt ist diese Zahl massiv zurückgegangen. Alle diese Sammler haben diese CHF 500 Mio. aufgebracht. Und jetzt will die Regierunghergehen und sagen: Alle Marken, die vor dem 1. Januar 1996 herausgegeben wurden, die sollen ungültig erklärt werden.Mir kommt das vor, wie wenn neue Banknoten herausgegeben werden und eine Nationalbank würde sagen: Noch ein Jahr könnt ihr die umtauschen und dann verlieren sie ihren Wert. Das ist so absurd. Es zeigt sich auch an den Beispielen der umliegenden Länder, dass diese Aktion der Liechtensteinischen Regierung einmalig ist. Wir haben die Reaktionen aus dem Ausland gehört und gelesen, zum Teil haben wir Abgeordnete Reklamationen direkt bekommen. Im Ganzen muss man aber von einer einmaligen Protestaktion sprechen. Ich bin überzeugt, dass der Regierungschef in seiner Amtszeit noch nie in so kurzer Zeit so viele Protestschreiben und Reklamationen bekommen hat, aus dem In- wie aus dem Ausland.Was erfreulich ist an diesen Reklamationen: Sie sind zwar in sehr scharfem Ton gehalten, aber daraus kommt die Sorge um unser Land heraus. Es werden Appelle an die Regierung und an uns Abgeordnete gerichtet, solange es noch geht, Schaden von unserem Land abzuhalten. Ich bin der Meinung, wir sollten diese Chance nützen. Einige Beispiele gefällig von diesen Reaktionen aus dem Ausland: Ein Grosshändler aus Deutschland - Hermann Sieger - der uns Abgeordneten allen einen Brief per Express zugeschickt hat und der Gründer dieser Firma ist scheinbar auch der Gründer des Liechtensteinischen Postmuseums und langjähriger Kurator.Diese Firma hat die Liechtenstein-Briefmarkensammler seit 70 Jahren bedient. Diese Firma schreibt: "Der Ruf der Liechtensteinischen Philatelie lag früher einmal durch das sogenannte Konsortium darnieder. In mühevoller Arbeit, die nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte dauerte, konnte der Ruf wieder hergestellt werden". Weiter unten: "Es ist sehr bedauerlich, dass die Verantwortlichen für diesen Erlass es versäumt haben, sich vorher mit Fachleuten auf dem Gebiete der Philatelie in Verbindung zu setzen". Und weiter unten: "Wenn die Postwertzeichenstelle eine andere Meinung vertritt, dann hat sie - es tut uns sehr leid, dies sagen zu müssen - die Regierung leider schlecht beraten". Und weiter hinten: "Seinerzeit wurden alle jene Marken für ungültig erklärt, die bis 31. Dezember 1968 erschienen sind. Das führte zu einem Kurssturz all der vor diesem Datum herausgegebenen Marken". Damit wird eben dargelegt, dass diese Massnahme, die die Regierung jetzt getroffen hat, ebenfalls zu einem Kurssturz der liechtensteinischen Marken führen wird.Dann der Zentralpräsident des Verbandes Schweizerischer Philatelistenvereine, also diese Vereine, die wir pflegen müssten, wenn uns an den Liechtensteinischen Briefmarken etwas gelegen ist. Der Zentralpräsident schreibt: "Nach meiner Ansicht ist das, was jetzt passiert ist, ein krasser Fehler, der sicher auch nicht neue Sammler besonders anspornt, dieses Gebiet zu beginnen". Er sagt weiter: "Wir bitten Sie höflich" - er schreibt den Brief an die Regierung - " im Interesse aller die Sache noch einmal gründlich zu überlegen, ob dieser Schritt tatsächlich notwendig ist".Dann die Firma Zumstein. Zumstein, der Briefmarkenpapst in der Schweiz, der den Zumstein-Katalog Schweiz-Liechtenstein herausgibt. Er schreibt: "Eine Durchführung dieser Massnahme hätte für die liechtensteinische Philatelie katastrophale Folgen". Und auch hier nochmals ein Appell an die Regierung, das alles nochmals zu überdenken.Und die International Federation of Stamp Dealer Associations schreibt: "Die amtliche Kundmachung der liechtensteinischen Regierung wird in Händlerkreisen in ganz Europa mit unglaublichem Kopfschütteln vermerkt und mit grösster Sorge betrachtet". Dann kommt sogar noch aus Amerika ein Protestschreiben an den Regierungschef, von einer Firma Max Stern, die seit über 30 Jahren im Briefmarkenhandel mit liechtensteinischen Marken tätig ist. Diese Firma schreibt: "The fact that you are demonetizing them without the right of return is a step unprecedented in over 50 years experience in dealing with postal administrations".Also, meine Damen und Herren Abgeordnete: Sie müssen diese Proteste aus dem Ausland ernst nehmen und wir müssen der Regierung gegenüber Druck machen, dass hier eine Korrektur angebracht wird. Wenn man im Lichte dieser Proteste aus dem Ausland die Stellungnahmen der zuständigen Amtsstellen und der Regierung liest, dann muss man wirklich nur den Kopf schütteln. Was in Interviews da "herausgelassen" wird von Amtsleitern, was zum Teil auch den Niederschlag findet in der amtlichen Kundmachung der Regierung, da finde ich nur die Worte dafür: Arrogant, uneinsichtig, stur und engstirnig, zum Teil unprofessionell und falsch. Falsch im Lichte der Argumente, wie wir sie jetzt von diesen Fachleuten gehört haben.Was ist eigentlich der Grund für diese Massnahme? Der Hauptgrund ist der, dass die neu zu gründende Post nicht will, dass ab dem Januar 2000 "gratis" frankiert wird, dass die Post für diese Frankaturen nichts bekommt, die auf die Pakete und Briefe draufgeklebt werden, weil es alte Marken sind. Das ist doch absurd. Diese Marken sind ja bezahlt worden. Auch im Regierungsbericht steht, dass damit für diese Post ein inakzeptabler Schaden entstehen würde. Das ist doch das Leichteste der Welt, dass man diese neue Post AG seitens des Landes dafür entschädigen kann. Man kann ja erfassen, wie viele alte Marken verwendet werden. Ich habe mir sagen lassen, die letzten Jahre waren das ungefähr CHF 1,5 Mio. pro Jahr. Also absolut Peanuts. Solange das Land Liechtenstein Alleinaktionär der Post AG ist, ist das einfach eine interne Verrechnung, sodass die Post AG überhaupt keinen Schaden nimmt, wenn diese Briefmarken auch in Zukunft Gültigkeit haben.Also, wir müssen uns überlegen, wie wir diesen Fehler der Regierung korrigieren, sanieren können. Auf jeden Fall muss diese amtliche Kundmachung in dieser Form zurückgenommen werden, zwar möglichst diskret, so lange noch nicht allzuviel Schaden entstanden ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Marken, die bezahlt wurden, für die der Staat Liechtenstein Geld eingenommen hat, dass die innert einer vernünftigen Frist umgetauscht werden können. Wenn die Regierung garkeine andere Möglichkeit sieht, wenn sie zum Schluss kommt: Es gibt keine andere Möglichkeit, diese Marken müssen ungültig erklärt werden, dann muss zumindest diese Frist von einem Jahr angemessen erhöht werden. Ich würde mir vorstellen: Es müsste eine mindestens dreijährige Frist sein.Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich die Regierung noch fragen, nachdem ich das in der amtlichen Kundmachung gelesen habe: Wie sieht die neue Politik der Regierung in Sachen Philatelie aus? Will sie weitere Einkünfte aus der Philatelie, die in den letzten Jahren laufend zurückgegangen sind, will sie mit der Philatelie ganz aufhören? Im Lichte dieser Kundmachung müsste man fast zu diesem Schluss kommen. Ich kann mir das aber nicht vorstellen. Auch wenn die Regierung sagt, dass sie im nächsten Jahr erst sich ernsthaft mit dieser Frage befassen will, möchte ich doch die Regierung fragen, ob sie in groben Umrissen die neue Politik der Regierung in Sachen Philatelie uns darlegen könnte.Abg. Helmut Konrad:
Guten Morgen. Meine Kritik geht in eine ähnliche Richtung, wie wir sie vorhin vom Abg. Gebhard Hoch gehört haben. Ich möchte ausgehen von einem Zitat aus der Erklärung der Regierung, die wir vor einigen Tagen in den Zeitungen lesen konnten. Dort wird festgehalten: "Die momentanen Veränderungen veranlassen die Regierung, die jetzige Briefmarkenpolitik grundsätzlich zu überdenken. Die Jahrtausendwende erscheint ein günstiger Zeitpunkt zu sein, einen Schnitt zu machen und mit neuen Grundsätzen in die Zukunft zu gehen".Ich stelle fest, dass die Bereitschaft der Regierung, Schnitte zu machen, recht gross ist. In den letzten Jahren hat sie diese Fähigkeit einige Male demonstriert, was die Fähigkeit betrifft, Schnitte zu machen. Was mich dabei stört ist, dass damit immer wieder ein äusserst fragwürdiges Vorgehen verbunden ist, das mir je länger je mehr Mühe bereitet. Und zwar wird bei dieser Durchführung von Schnitten immer, wie das der Abg. Hoch ausgedrückt hat, sehr rücksichtslos vorgegangen gegenüber Menschen, mit denen man vorher, eben auf der alten Basis, zusammengearbeitet hat, mit denen man Geschäfte gemacht hat, mit denen man Verbindungen gepflegt hat. Und jetzt eben - es heisst die momentanen Veränderungen, sei das der EWR, sei das die Erhebung des Landes zum Erzbistum, was auch immer, es knüpft sich nahtlos an viele Beispiele an, was auch immer der äussere Anlass sein mag - wird beim Schnitte-Machen, beim Aufräumen, rücksichtslos vorgegangen. Das ist etwas, was mir Sorge bereitet, und da würde ich mir in Zukunft einfach bedeutend mehr Sensibilität von Seiten der Regierung erwarten.Wenn dann in dieser Regierungserklärung in weiteren Ausführungen festgestellt wird - ich möchte da nochmals zitieren: "Die Regierung wird im Laufe des Jahres 1999 eine neue Politik bekannt geben, welche auf Bewährtem aufbaut und in Kooperation mit den Sammlern erarbeitet werden wird", dann frage ich michschon, wie das bei einem solchen Vorgehen der Fall sein kann. Man sagt dann: "In Kooperation mit den Sammlern". Wir haben vorhin Reaktionen gehört von Sammlern aus der ganzen Welt, wie sie der Abg. Gebhard Hoch vorgestellt hat. Und mit diesen Sammlern, so glaubt man jetzt einfach, nachdem man sie so brüskiert hat, in Kooperation mit diesen Sammlern ein Konzept für die weitere Zukunft erarbeiten zu können.Vom Vorgehen her scheint mir das einfach paradox zu sein. Ich gehe davon aus, dass man eben mit diesen Leuten vorher in Kooperation zusammenarbeitet, dass man sich fragt: Wie sollen wir mit dieser Situation umgehen? Es ist auch gesagt worden, dass keine Notwendigkeit da sei, nur aufgrund dieser Altlasten, die dann eine neue Post übernehmen müsste. Wenn ich dann höre, dass im Jahre 1999 eine neue Politik bekanntgegeben werden solle, dann ist das eben auch das Pferd am Schwanz aufgezäumt. Ich würde erwarten, dass man vorher ein Konzept hat, das man mit diesen Sammlern, mit den Betroffenen, erarbeitet hat und dass man dann irgendwelche Massnahmen setzt, dass man dann Schnitte macht, sofern sie notwendig sind.Aufgefallen ist mir auch in anderen Äusserungen, z.B. in einem Interview des Leiters der Postwertzeichenstelle, wie ignorant oder arrogant man eben mit Leuten umgeht, mit denen man vorher Geschäfte gemacht hat, von denen man profitiert hat. Wenn jetzt Kunden unserer Briefmarken als Spekulanten bezeichnet werden, die halt dieses Risiko eingegangen seien, dann frage ich mich schon, was da für eine Denkweise dahinter steht. Wir haben auch Begriffe gehört: Imageschädigung für das Land. Ich glaube, über diese Kreise, die unmittelbar betroffen sind - wir haben Medienechos gehört, Tageszeitungen, NZZ, wir haben von Briefen gehört, die gestreut werden - ich denke, dass der Imageverlust für unser Land jetzt schon recht gross ist.Es kommt aber auch, das ist mir auch aufgefallen, in diesen Schreiben zum Ausdruck, dass man immer noch hofft, dass man diesen Schritt rückgängig machen könne oder dass die Bereitschaft von Seiten der Regierung allenfalls noch vorhanden ist. Dass man dann vielleicht zu dieser Kooperation doch noch bereit wäre, auch wenn der Vertrauensverlust, der zum Ausdruck kommt, möglicherweise ein Stück weit auch irreparabel ist. Ich möchte mich deshalb den beiden Appellen, oder den Appellen meiner beiden Vorredner anschliessen und die Regierung wirklich bitten oder ersuchen, dass sie sich nochmals Gedanken macht über diesen Entschluss und vielleicht auf diesen Entschluss zurückkommt und wirklich jetzt in Kooperation mit den betroffenen Menschen eine Lösung sucht.Abg. Paul Vogt:
Ich darf vorausschicken, dass ich weder Sammler noch Interessenvertreter der Händler bin. Mich hat die Kundmachung der Regierung - gelinde gesagt - sehrüberrascht. Die bisherige Politik der Regierung war so, dass die Philatelisten gepflegt wurden. Man hat Briefmarkenausstellungen international besucht, man hat aber auch Briefmarkenausstellungen im Lande organisiert. Man hat auch ein eigenes Briefmarkenmuseum unterhalten. Man hat das nicht gemacht, nur um die Interessen der Sammler zu fördern, sondern der Staat hat das auch aus Eigeninteresse gemacht. Der Staat hat mit den Briefmarken sehr viel Geld verdient. Das waren bedeutende Staatseinnahmen.Den Briefmarken kam bisher aber auch eine symbolische Bedeutung zu. Sie waren Botschafter des Landes, sie unterstrichen unsere Souveränität. Ich komme darauf noch einmal zurück. Was mich gestört hat in den Zeitungsinterviews, das war der Begriff "Spekulanten". Die Händler werden nun einfach als Spekulanten abqualifiziert, die ein Risiko eingegangen seien und nun Geld verlieren würden; das sei halt ihr Risiko. Ich glaube, es schadet dem Ansehen des Staates, wenn man solche Begriffe verwendet. Ich habe schon gesagt, diese "Spekulanten", ich möchte diesen Begriff in Anführungszeichen setzen, die haben auch staatliche Interessen mitverfolgt. Deshalb wurden sie auch vom Staat gepflegt; da war durchaus eine Interessengemeinschaft da.Sie haben Vertrauen in die Briefmarken geschaffen, sie haben diesen Markt gepflegt, sie haben beträchtliche Mengen aufgekauft und auch weiterverkauft. Ich bin auch der Auffassung, dass die Sammler auch weiterhin gepflegt werden sollen, gepflegt werden müssen, wenn die Briefmarken weiterhin eine Bedeutung haben sollen für unsere Staatseinnahmen. Es können nicht nur die Sammler gepflegt werden, sondern die Sammler werden eben gepflegt - indirekt gepflegt - indem auch die Händler gepflegt werden.Nicht nur die Händler erleiden eine Werteinbusse, auch die Sammler. Viele Sammler - das war jedenfalls früher eine Politik - haben Liechtenstein-Briefmarken gekauft in der Meinung, dass damit auch eine Geldanlage verbunden sei. Diese Geldanlage verliert nun an Wert. Ich weiss, dass das heute nicht mehr in grossem Ausmass gemacht wird, aber es gibt immer noch einzelne oder viele Sammler, die das auch machen in dieser Überzeugung, dass damit eine Geldanlage verbunden ist. Von daher wurde auch die Frage gestellt, ob das nicht ein Verstoss gegen Treu und Glauben sei. Ich glaube, aus rein rechtlicher Sicht kann man das nicht so abqualifizieren oder so einstufen. Ich halte es trotzdem für sehr problematisch, wie die Regierung vorgegangen ist.Ich habe gesagt, dass die Briefmarken Botschafter Liechtensteins im Ausland gewesen seien, und da sehe ich eben auch die Problematik. Die Vernichtung dieser Briefmarken - oder die Entwertung der Briefmarken - das ist auch eine Botschaft ans Ausland. Liechtenstein hat heute im Ausland das Image, das sehr gepflegt wird, dass es sich um ein solides Land handelt, dass es gut sei für Geldanlagen, dass es eine konservative Politik verfolgt usw. Mit der Ausserkraftsetzung dieser Briefmarken wird hier eine andere Botschaft ausgesendet und ich glaube, dass dasein ganz zentraler Punkt ist. Ich möchte mich daher den Appellen der FBPL anschliessen und die Regierung auffordern, eine andere Übergangsregelung zu finden.Abg. Rudolf Lampert:
Was sich in den letzten Monaten und zwei, drei Jahren abspielt, ist haarsträubend. Ich kann das eigentlich mit dem Satz zusammenfassen: "Drehen Sie dieser Regierung nie den Rücken zu, denn Sie könnten einen Tritt in den Hintern erhalten". So geschehen beispielsweise bei der Schweizerischen Post, indem kurzfristig Verträge gekündigt wurden. Wir haben jetzt zwei Gesetzesvorlagen, die in "Hauruckaktionen" durchgepaukt werden mussten. Das Postwesen wurde aus Sicht der Regierung revolutioniert. Aber meines Erachtens sind das Rückschritte, die wir hier machen. Wir haben verschiedene Institutionen, die Grosses für unser Land getan haben, einfach mit Füssen getreten.Wir haben dem schweizerischen Fernsehen kurzfristig die Beiträge gekürzt. Das Ganze gipfelt in den Handlungen, die wir in den letzten Monaten gegenüber den schweizerischen Telefonbetrieben - der Swisscom - durchgeführt haben. Wir haben meines Erachtens jeglichen Anstand und jegliche Dankbarkeit gegenüber diesen Institutionen vermissen lassen. Das Ganze gipfelt nun in einem solchen Fusstritt gegenüber den Briefmarkensammlern.Jahrzehnte waren das grossartige Einnahmen für unseren Staat, und genau diesen Personen versetzen wir diesen Fusstritt. Wir haben nicht etwa, wie der Abg. Hoch vorhin erwähnt hat, nur das gemacht, dass die Nationalbank schreibt: Sie haben noch ein Jahr Zeit, diese Briefmarken einzutauschen. Ganz im Gegenteil: Wir haben das Geld entwertet. Wir haben gesagt: Das Geld kann nicht umgetauscht werden und so verfahren wir mit diesen Briefmarken. Dass sich ein Leiter der Postwertzeichenstelle anmasst, in einem Interview all diese Personen als Spekulanten zu bezeichnen - als reine Spekulanten - das ist der Gipfel der Unverfrorenheit und ich verstehe die Handlungen der Regierung nicht mehr. Ich werde einen Antrag im neuen Postgesetz einbringen, dass diese Briefmarken weiter verwendet werden können. Es ist überhaupt kein Problem, die dann noch in Umlauf gebrachten Briefmarken durch das Land abzugelten an die neue Post AG und dadurch diese Verluste zu mildern, die diesen Personen zugefügt werden.Dass der Leiter der briefmarkenausgebenden Stelle nun den Schwarzen Peter noch dem Landtag zuschieben möchte, indem er in seinen Ausführungen sagt, dass der Landtag eigentlich verlangt habe - indirekt - dass diese Aktion gestartet wird. Nämlich, indem er gesagt hat, dass die liechtensteinische neue Post AG nicht defizitär sein soll. Das ist eine Interpretation, die ganz einfach nicht zulässig ist. Ich muss sagen: Ich schäme mich für diese Aktionen und hoffe, dass uns das Ausland diese verzeiht.Abg. Alois Beck:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Die Vorgehensweise der Regierung ist auch für mich nicht nachvollziehbar. Diese Briefmarken wurden auch von der Regierung selbst mit Fug und Recht als Botschafter des Landes betitelt und diese Botschaften, die jetzt ins Ausland und nicht nur dorthin gesendet werden, sind unserem Lande, dem Rufe unseres Landes abträglich. Das Image des Landes hat Schaden gelitten. Da nützen dann alle Untersuchungen und Abklärungen zur Verbesserung dieses Images wenig, wenn durch solche Aktionen auf einen Schlag so viel zunichte gemacht wird.Die Regierung bringt eben das Argument, dass die neue privatisierte Post keine alten Verpflichtungen übernehmen soll. Im schon zitierten Schreiben von Herrn Hermann Sieger wird erwähnt, dass Liechtenstein mit einer solchen Vorgangsweise weltweit das einzige Land wäre, das wegen der bevorstehenden Privatisierung der Post Briefmarken und Postkarten für ungültig erklärt. Ich nehme an, diese Aussage ist richtig und diese müssen wir zur Kenntnis nehmen.Das Vorgehen ist wie gesagt, nicht nachvollziehbar. Im besagten Schreiben konnte man auch lesen, dass der Vatikan in den 60er-Jahren Briefmarken ebenfalls kurzfristig für ungültig erklärt hat. Dann heisst es weiter - und das ist sehr interessant -, dass der Vatikan sich gezwungen sah, die Ungültigkeitserklärung aufzuheben. Das ist, glaube ich, der einzig positive Lichtblick in dieser Angelegenheit, den ich erfahren konnte, dass auch der Vatikan seine Position einmal revidiert. Gerade im Hinblick mit der Errichtung der Erzdiözese müssen wir uns hier Gedanken machen auf Seiten der Regierung, die uns ja immer wieder glaubhaft macht, wie stur der Vatikan ist. Ich hoffe nicht, dass es einmal heisst - momentan sagt man ja immer, dass man "päpstlicher als der Papst" ist -, dass man für Liechtenstein sagt, dass die Regierung "vatikanischer als der Vatikan" ist.Deshalb bitte ich die Regierung, diese sture Position - die sie momentan zumindest innehat - im Sinne wie schon vorhin vorgebracht, zu korrigieren.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Über das Vorgehen in der Briefmarkengeschichte kann man sicher diskutieren; aber das werden wir hier auch tun. Wenn aber der Abg. Lampert der Regierung vorwirft, dass sie jeglichen Anstand vermissen lasse und hier versucht, das Bild von der Regierung zu zeichnen, die nur darauf wartet - so quasi als hinterhältige Gruppe - jedem beliebigen Partner eins hinten reinzutreten, dann muss ich sagen, dann passt das nahtlos zur gestrigen degoutanten Bildlegende in seinem Leitblatt, wo versucht wird, zu suggerieren, dass die FBPL lauter fleissige Schaffer in ihren Reihen hat und die Konkurrenz faule Nichtstuer. So einfach ist es Gott sei Dank nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir das Wort noch gewünscht?Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Bei einem Thema wie den Briefmarken war klar, dass das grosses Interesse und auch viele Emotionen wecken wird. Wir haben daher großes Verständnis dafür, dass ein derartiges Thema diskutiert werden muss und dass es auch diskutiert wird. Ich möchte vorausschicken, dass es sich die Regierung nicht einfach gemacht hat, als diese Entscheidung anstand, das wir uns weiss Gott Attraktiveres vorstellen können, als dass wir die Frankaturungültigkeit von Briefmarken beschliessen müssen. Ich möchte betonen: Nach Einschätzung der Sachlage ist es ein "Müssen". Das wird meines Erachtens - so interpretiere ich es wenigstens - auch durch verschiedene Voten bestätigt, auch wenn sie kritisch waren, indem vor allem kritisiert wird, dass die Übergangsfrist nicht adäquat sei. Das heisst also, die Auflösung der Frankaturgültigkeit wird auch als Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit vor allem gesehen. Es stellt sich aber offenbar die Frage, ob die Übergangsfrist, so wie sie mit der Kundmachung festgelegt wurde, korrekt und ausreichend ist, angemessen ist oder eben nicht.Lassen Sie mich nochmals zusammenfassen, um nicht von Votum zu Votum der Abgeordneten zu springen: Der Anlass ist in der Tat ein Paradigmenwechsel, der vorgenommen wird, indem nämlich aufgrund verschiedener bilateraler und internationaler Entwicklung eine Post AG geschaffen wird, die gänzlich aus der Rechnung des Staates herausfällt und damit auch nicht mehr einfach unter der Landeskasse und den Landesfinanzen subsumiert werden kann. Wie der Abg. Gebhard Hoch richtig ausgeführt hat, ist für die vergangenen Jahre davon auszugehen, dass rund CHF 1,5 Mio. an postalischen Diensten an der Post vorbei finanziert wurden. Diese Zahl übrigens - um Ihre Erinnerung aufzufrischen - haben Sie aus den Gutachten "Price Waterhouse", das dem Landtag im Anhang zu diesem Bericht und Antrag zugegangen ist. Nur um die Erinnerung aufzufrischen.Das letzte Mal, dass eine Ungültigkeitserklärung für die Frankatur ausgesprochen wurde, war 1971. Das Problem ist, wie ich es angedeutet habe, dass an sich die Post aufgrund der spezifischen Situation in Liechtenstein bei denjenigen Briefmarken, die an sich zu Sammlerzwecken gekauft wurden, dann aber doch frankiert werden, an sich gratis Pakete transportiert, Briefe transportiert. Wie ist das zu verstehen? Man hat in den vergangenen Jahrzehnten - wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf - leider sehr viele Briefmarken gedruckt und ausgegeben zu Sammlerzwecken, was an sich in Ordnung ist, aber erhebliche Überbestände geschaffen. Diese werden dann immer wieder abgebaut. Das führt dann dazu, dass an sich Briefmarken, die klar zu Sammlerzwecken ausgegeben wurden, dann über den Sekundärhandel wieder frankiert werden. Das hat bis dato nichts ausgemacht, nachdem sowohl die Postrechnung als auch die Sammlerrechnung, wenn ich das soformulieren darf, am Schluss wieder zusammenkommt und damit eine Situation vorliegt, die absolut korrekt ist.Neu wird aber eben ein Schnitt vorgenommen, wo zwei separate Rechnungen sind, auch sein müssen. Bis dato war es so - um vielleicht auch das in Erinnerung zu rufen -, dass die Frankatur die einzige Möglichkeit war, dass ausländische Sammler Briefmarken, die sie nicht mehr verkaufen konnten oder wollten, wieder los wurden. Ein Umtausch fand schon in der Vergangenheit nur in sehr bescheidenem Masse statt. Ich darf an die Verordnung vom 9. Januar 1979, LGBl. 1979 Nr. 6, erinnern, die nur in sehr sehr geringem Masse einen Umtausch vorsah. Faktisch waren das beim Umtausch rund CHF 2'500 jährlich, um vielleicht die Dimension darzulegen.Nun: Wieso kann man Liechtenstein mit den Briefmarken nicht unbedingt mit anderen Ländern - wie beispielsweise mit der Schweiz oder mit Deutschland vergleichen? Ein erster Punkt ist, dass die Briefmarken im Vertrieb durch den Staat, durch staatliche Stellen und nicht durch die Post vertrieben werden. Das ist ein erstes Handicap. Das zweite Handicap ist sicherlich die Menge an Marken, die vorhanden ist, im Verhältnis zu den Frankaturbedürfnissen. Der Abg. Gebhard Hoch hat, glaube ich, gesagt, dass diese CHF 1,5 Mio. "Peanuts" sind. Peanuts bedeutet ja " Erdnüsschen" . Ich möchte sagen, dass das nicht mehr "Erdnüsschen", sondern schon "Erdnussbrocken" sind, von denen wir reden. Ich glaube, wir sollten nicht so tun, als wären das Lappalien. Die Frankaturerlöse oder Kosten der Post liegen bei rund CHF 10 Millionen. Also, Sie sehen, dass wir es hier mit mindestens 10 Prozent dieser Erlöse zu tun haben. Dass das erhebliche Auswirkungen auf die Post hätte, ist klar.Das ist das grosse Problem in diesem Zusammenhang. Das Problem würde sich in dem Moment, wo der Rücklauf verstärkt wird, noch vergrössern. Es besteht nämlich auch eine Gefahr, nämlich diejenige, dass bei weiterem Verfall der Kurskosten für die Rücknahme der Briefmarken es auch attraktiver werden könnte, dass man Post, die an sich von der Schweiz oder von Österreich ausgeht, von Liechtenstein ausgibt, weil man die Marken schon mal extrem viel billiger kaufen kann und damit einiges an Frankatur einspart, die man sonst von eben Österreich oder der Schweiz aus hätte finanzieren müssen. Das heisst, dass dieses 1,5 Millionen Franken-Loch sich noch vergrössern könnte. Auch die Gefahr ist gegeben und hat eine Auswirkung auf die Übergangszeit, die wir gesehen haben.Das nächste Jahr als Übergangszeit hat sich aus verschiedenen Gründen angeboten. Zum Ersten im Vergleich mit dem letztmaligen Aufheben 1971. Da hat man gerade einmal knapp drei Monate Zeit gegeben. Ein Jahr ist doch viermal länger. Dann zum Zweiten: Weil nächstes Jahr die Rechnung weiterhin über den Staat läuft und die Landeskasse, die Staatskasse. Das ermöglicht auch, dass es wirklich Belastungen am richtigen Ort gibt. Das heisst, die Defizite der Post werden dann inder Tat vom Staat unmittelbar getragen. Es gibt keine Abgrenzungsschwierigkeiten. Es ist nämlich sehr sehr schwierig, die genauen Zahlen zu evaluieren.Was sind die Auswirkungen auf die Betroffenen? Wir haben uns natürlich primär auf unsere Experten verlassen; das stelle ich ausser Streit. Übrigens auch Experten, die seit Jahrzehnten im Briefmarkengeschäft tätig sind. Die beiden betroffenen Amtsstellenleiter sind seit Jahren, seit Jahrzehnten tätig und wir müssen uns natürlich auf ihre Aussagen verlassen. Für uns stellt sich die Situation wie folgt dar: Wir haben drei Gruppierungen. Zuerst einmal die Sammler, die klassischen Sammler. Dann sehe ich die Händler. Dann die Personen, die Briefmarken vor allem aus Erwartungshaltungen betreffend Wertzuwachs gekauft haben, also Spekulationszwecke. Ich bitte, diesen Begriff wertneutral zu verstehen. Wenn jemand darauf setzt, dass eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Produkt, teurer werden wird, ist das Spekulation, wobei ich - wie gesagt - diesen Begriff wirklich wertneutral verstanden wissen möchte.Für die Sammler hat es nach Auskünften der Amtsstellen natürlich gewisse Auswirkungen, die sich aber sehr in Grenzen halten. Der Wert der Sammlung ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Frankaturwert. Es ist so, dass schon die letzten Jahre ein Abwärtstrend festzustellen war. Das sind auch internationale Tendenzen. Es ist heute so, dass 98 % der Sammlungen ja im Ausland sind, d.h., dass diese Personen gar nicht damit rechnen primär, dass sie diese frankieren wollen. Wir haben verschiedenste Reaktionen - das ist richtig - die sehr kritisch sind. Auch das ist korrekt. Es gibt aber auch einige - und ich nehme da ein Beispiel heraus - vom Präsidenten des Ringes der Liechtenstein-Sammler in Deutschland, eine der grössten Vereinigungen, Herrn Gabriel. Er sagt, dass im Hinblick auf die Veränderungen im Postwesen das - also gemeint ist die Ausserkraftsetzung der Frankatur -natürlich ein notwendiger und zu erwartender Schritt war. Er sagt auch, dass er natürlich nicht begeistert ist. Er meint dann: "Die Übergangsfrist von einem Jahr ist angemessen, wenngleich es mir z.B. bei Postkarten etwas schwer fallen wird, diese zu verwerten". Also: Er nehme das sicherlich zur Kenntnis, aber grundsätzlich - hält dieser Fachmann fest: Es ist ein notwendiger und zu erwartender Schritt.Dann für die Händler: Auch da sind wir davon ausgegangen, dass ein Jahr ausreichen sollte, um einen vernünftigen Abschluss vorzunehmen. Wir haben jetzt Reaktionen, die andeuten, dass es hier anders sein könnte. Hier werden Gespräche stattfinden. Wir waren auf jeden Fall davon ausgegangen, dass es reichen sollte. Dann schliesslich diejenigen, die auf den Wertzuwachs gehofft haben, um das Wort "Spekulation" zu umgehen. Dort ist es in der Tat so, dass festzustellen ist, dass in den letzten Jahren - und zwar seit Mitte der 80er-Jahre - erstens die Anzahl der Abonnenten permanent abgenommen hat und auch die Werte tendenziell abgenommen haben. Ich darf Sie daran erinnern: Die letzte Entwertung fand 1971 statt. Auch nach diesem Jahr hat die Abonnentenzahl weiterhin zugenommen underst Mitte der 80er-Jahre kam es zu einer Stagnation und eben seit 1986 rund zu einer rückläufigen Tendenz.Wir stellen also fest, dass eine generelle Tendenz heute schon vorhanden ist, die zu Umdenken und Umstellen Anlass geben muss und die Jahreszahl 2000, der Jahrtausendwechsel - muss Anlass sein, um eine neue Politik zu definieren. Auf diese neue Politik werde ich noch eingehen, um die Frage des Abg. Gebhard Hoch zu beantworten. Uns ist bewusst, dass diese Ausserkraftsetzung des Frankaturwertes - und das möchte ich betonen, es geht um den Frankaturwert, der Sammlerwert steht auf einer anderen Seite - natürlich Reaktionen auslösen wird. Wir nehmen an, dass vielleicht - was heisst vielleicht - dass mit Sicherheit auch zusätzliche Personen Abonnemente künden werden. Das ist uns klar, das nehmen wir ernst. Wir wissen ja auch, um den internationalen Kontext zu bemühen und den Vergleich zu anderen Staaten weiter zu führen, dass im Zusammenhang mit dem EURO ebenfalls verschiedenste Wertzeichen auch in der EU aus dem Verkehr gezogen werden. Wie das gemacht wird, ist noch nicht ganz klar. Es gibt einige Staaten, die während einer bestimmten Zeit einen Umtausch vorsehen werden, wobei dort nicht klar ist, ob die Mengen beschränkt werden. Diese Vorgehensweisen sind heute noch recht unklar. Ich möchte aber nochmals betonen, dass es ein Unterschied ist für Deutschland, Liechtenstein oder für die Schweiz. Das hängt auch mit der Anzahl von Briefmarken, die frankaturfähig sind, zusammen.Wie geht es nun weiter? Wie gesagt, und wie wir das auch bei der Aussendung mitgeteilt haben, werden jetzt verschiedene Gespräche geführt. Wir werden nochmals evaluieren, wie die Situation ist. Es wird im Jahre 1999 eine neue Politik definiert. Diese soll erarbeitet werden unter Einbezug von Sammlern und Händlern, die also angehört werden. Was sollen die Ziele dieser neuen Politik sein? Im Detail ist es sicherlich falsch, dies jetzt schon zu sagen. Wir haben gewisse Vorurteile, wie die Ziele ausschauen könnten. Vorurteile im Sinne von "vorläufige Urteile". Klar ist, dass eine neue Politik die bisherigen Abonnenten berücksichtigen muss, dass diese für ihre Treue belohnt werden sollen. Klar ist auch für uns, dass wir wieder stärker - noch stärker als heute - auf den Aspekt der Rarität eingehen müssen. Die grossen Zahlen, vor allem in den 70er- und Anfang 80er-Jahren, haben den Aspekt der Rarität etwas in den Hintergrund geschoben. Das soll wieder stärker in den Vordergrund geschoben werden.Weiters scheint es uns auch nicht gut zu sein, dass heute schon die Liechtensteiner Briefmarken im Sekundärhandel bei 60 % liegen im Gegensatz zu anderen, die bei 80, 90 % liegen. Dieses Verhältnis scheint uns auch nicht gut zu sein, und darüber sollte man nachdenken: Wie muss eine Politik ausschauen, dass das in Zukunft höher liegen kann? Hierzu braucht es aber einen angemessenen Schritt, einen vernünftigen Schritt. Dies als erste allgemeine Ausführung.Ich werde jetzt noch die Fragen beantworten oder die Vorhaltungen, die nicht in diesen allgemeinen Ausführungen erfasst waren. Der Vergleich, den der Abg.Gebhard Hoch mit Banknoten macht, muss scheitern, weil es eben nicht um allgemein gültige Handelsobjekte geht. Ich verweise nochmals auf die Verordnung von 1979, wo dies auch explizit dargelegt ist. Auf Ihre Aussagen betreffend "Peanuts" bin ich ja schon eingegangen.Dann vielleicht zum Abg. Rudolf Lampert: Ich verstehe es, dass die Opposition die Gelegenheit zur Polemik nützt. Das soll durchaus auch so sein, das gehört sich auch so. Ich gehöre sicherlich nicht zu denjenigen, die zu zimperlich sind beim Austeilen. Darum stecke ich auch ein. Aber man sollte dann doch bei der Wahrheit bleiben. Wenn da gesagt wird, dass wir die Schweizerische Post gekündigt haben oder der Schweizerischen Post wurde "gekündigt", so haben Sie es formuliert -, dann muss ich Sie doch darauf hinweisen, dass Sie bei Lektüre des Bericht und Antrages feststellen können, dass diese Auflösung des Postvertrages im Einvernehmen erfolgt und dass die Vertragsgrundlagen für den PTT-Vertrag an sich nicht mehr bestehen. Und wieso bestehen sie nicht mehr? Der PTT-Vertrag geht von einer Monopolsituation aus, wo ein staatlicher, Schweizerischer Monopolanbieter entsprechende Dienstleistungen präsentiert, die von uns übernommen werden. Dies ist nicht mehr der Fall, weil in der Schweiz die Rahmenbedingungen geändert wurden, richtigerweise geändert wurden. Ich kann der Schweiz da nur gratulieren für diesen Schritt. Man hat deswegen darüber reden müssen: Was macht man mit dem Postvertrag? Und diese Schritte sind einvernehmlich erfolgt. Also bitte: Lesen Sie doch den Bericht in diesem Zusammenhang nochmals nach.Dann der Zusammenhang mit dem Fernsehen DRS: Es wurden in der Vergangenheit dort im Sinne einer Grundversorgung Leistungen gezahlt. Es ist heute nicht mehr erkennbar, wieweit eine Grundversorgungsleistung durch die schweizerische DRS, also durch die Fernsehprogramme erfolgen sollte, nachdem diese durch die LGGA eigentlich schon seit einigen Jahren gesichert ist. Es ist die Idee, dass im Zusammenhang mit dem Medienförderungsgesetz dieser Aspekt diskutiert werden sollte.Dann kommen Sie plötzlich auf die Telekommunikation. Da bin ich jetzt doch überrascht, weil die entsprechenden Anträge der Regierung an den Hohen Landtag in den vergangenen Monaten und Jahren jeweils einstimmig durchgegangen sind. Ich lade Sie herzlich ein, dies in den Protokollen nachzulesen. Wir haben die Telekommunikationspolitik der Regierung dem Landtag zur Kenntnis gebracht. Wir haben verschiedene Finanzbeschlüsse in diesem Zusammenhang getätigt und diese Beschlüsse sind jeweils einstimmig durchgegangen. Ich verstehe nicht ganz, wohin diese Kritik gehen soll.Der Brückenschlag schliesslich - und damit komme ich zum Schluss - des Abg. Alois Beck, ist sicherlich, was die Erzdiözese anbelangt und den Vatikan, eher humoristisch gemeint. Ich möchte es darum auch in dieser Hinsicht beantworten. Wenn Sie sagen, dass der Vatikan eine Kehrtwendung gemacht hat, so zeigt sichdoch, dass die Uhren im Vatikan etwas anders laufen, weil die rasche Reaktion des Vatikans doch zwanzig Jahre gedauert hat.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Herr Regierungschef. Ich glaube, Sie verkennen die Situation ein bisschen bei der Vertrauenswürdigkeit. Der Staat hat diese Wertzeichen verkauft und erklärt sie jetzt für ungültig. Da glaube ich wirklich, dass man eine Rückumtauschmöglichkeit gewährleisten sollte, eine Rückgabemöglichkeit dieser Wertzeichen. Wenn es auch nur - wie ich ausgeführt habe - während dreier Monate sein wird. Aber das wird doch ein Zeichen sein, dass man auf Liechtenstein zählen kann und dass seine Werte, die das Land ausgegeben hat, nicht einfach so verschwinden. Ich glaube, wenn ein Land, wie wir es sind, aufgrund unserer wirtschaftlichen Strukturen sehr darauf angewiesen ist, dass diese Seriosität und diese Zuverlässigkeit auch nach aussen dokumentiert wird.Weiter verstehe ich auch nicht ganz das Problem, das Sie mit der neuen Post haben, diese Probleme, die es mit dem Land wegen diesen Verrechnungen geben wird. Da habe ich wirklich ein Problem. Die neue Post wird ja wirklich 100 % im Eigentum des Landes sein. Somit ist es doch ohne Problem möglich, für diese Briefmarken, wenn sie auch noch benutzt werden, eine interne Verrechnungsvariante zu erarbeiten. Dass das viel Arbeit sein kann oder dass das unmöglich sein soll, das sehe ich einfach nicht ein. Ich kann mir das auch schlicht und einfach nicht vorstellen.Wie ich vom Handel erfahren habe, war es natürlich 1971 nicht so einfach, wie Sie es dargestellt haben. Erstens der Unterschied, dass 1971 vierzig Marken für ungültig erklärt wurden. Heute sind es, glaube ich, um die 600 Marken. 1971 mussten enorme Anstrengungen unternommen werden, dass die Verkaufszahlen dann auch gehalten werden konnten. Es wurde ja dann auch dokumentiert, dass wir nun abschliessen. Das sind nur diese 40 Marken und nicht mehr. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Unterschied. Ich hoffe also nochmals, dass Sie sich das nochmals überlegen und eine Rückgabemöglichkeit während einiger Zeit einbauen werden oder allenfalls - und zusätzlich noch -, dass die Gebrauchsmöglichkeit, also die Gültigkeit, um ein weiteres Jahr verlängert wird, also bis 2001. Ich glaube, das ist einfach das Minimum, das wir unseren Vertrauten geben müssen. Vertrauten in dem Sinne, dass sie auf unsere Werte vertraut haben und auf unseren Staat gesetzt haben. Da sollten wir wirklich grosszügig sein.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Regierungschef. Ich habe jetzt Ihren Argumenten wirklich aufmerksam zugehört. Ich habe auch die vorhergehende Debatte aufmerksam verfolgt und ich musssagen: Was Sie vorbringen, überzeugt mich nun wirklich nicht ganz, dass dieser Schritt unumgänglich und unumdrehbar notwendig war. Wenn ich an die Wirkung, an das Signal denke, das diese Aktion nach aussen setzt und zwar in einem Land, das als Heimat der Banker und Treuhänder auch sehr bekannt ist, stellen Sie sich die Wirkung vor, dass ausgerechnet dieser Staat Wertzeichen, die er ausgegeben und die er sich bezahlen lassen hat, einfach ersatzlos streicht. Sie können schon herumdefinieren und sagen: Das ist nicht eine Geldnote, die als allgemeines Zahlungsmittel anerkannt ist, aber es handelt sich dennoch um ein Wertzeichen, das unser Land ausgegeben hat, das unser Land sich bezahlen lassen hat und das jetzt einfach jeglichen - zumindest den Wert, für den es ausgegeben wurde - den soll es verlieren.Also, ich verstehe das nicht. Ich appelliere auch an Sie, sich diese Sache noch einmal sehr gut zu überlegen und in einem anderen Beschluss darauf zurückzukommen.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef. Die Zusammenhänge mit der Telekommunikation sind sehr einfach. Ich spreche dabei die Vergabepolitik an die Leistungserbringer an. Dies vor allem im Zusammenhang mit der Swisscom gegenüber den anderen Bewerbern. Wenn Sie auf Ihren Bericht und über die einvernehmliche gegenseitige Auflösung des Postvertrages verweisen, lässt sich's streiten. Ich glaube ganz einfach nicht daran, dass dies so einvernehmlich und so von gegenseitigem Wunsch geprägt war, wie Sie das nun ausführen.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef. Ich konzediere Ihnen gerne, dass Sie einen sehr schweren Stand haben zu argumentieren in dieser Sache. Ich habe Sie auch noch nie erlebt, dass Sie so bar von Argumenten waren, weil Sie eben keine Argumente haben. Aber das ist in Anbetracht der Umstände auch nicht weiter verwunderlich. Wenn Sie sagen, es wäre von den Votanten anerkannt worden, dass eine Aufhebung der Frankaturgültigkeit eine Notwendigkeit war, dann muss ich Ihnen vehement dagegen sprechen. Das hat kein einziger Abgeordneter unserer Fraktion getan. Im Gegenteil: Wir sehen die Notwendigkeit der Aufhebung nicht.Ich bin auch überhaupt nicht Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, dass jährlich bei diesen ungefähr CHF 1,5 Mio. an Altmarken, die verwendet wurden, dass damit dieser Betrag an der Post vorbei gegangen ist.. Das ist einfach eine falsche Einschätzung Ihrerseits, denn - ich muss nochmals wiederholen, und das haben auch andere Personen gesagt: Es geht nicht an der Post vorbei. Diese Frankaturen sind bezahlt worden auf Heller und Pfennig. Ob nun diese Marken mit einem gewissenVerzug eingelöst werden, verwendet werden zu Frankatur, ist an und für sich nicht so von Bedeutung. Aber es ist nicht so, dass da gratis Briefe und Pakete transportiert wurden, nur weil alte Marken verwendet wurden.Sie kritisieren Ihre Vorgängerregierungen, dass in der Vergangenheit zu viele Marken ausgegeben wurden. Aber Ihre Vorgängerregierungen haben sich ja sicher etwas gedacht dabei, weil sie eben gesehen haben, dass eine grosse Nachfrage nach liechtensteinischen Marken war. Sie waren gesucht, sie waren geschätzt. Man hat deshalb die entsprechenden Auflagen gemacht, und die sind ja auch von den Sammlern gekauft und übernommen worden. Unser Staat hat sehr gut dabei verdient. Das kann man natürlich nicht jetzt genau nachvollziehen, wie viel die Briefmarken zu den Reservepolstern, die wir im Moment haben, beigetragen haben. Das kann man nicht eruieren. Aber immerhin ist es doch eine Tatsache -und das haben Sie ja auch nicht bestritten - dass sie um die CHF 500 Millionen die letzten dreissig Jahre dem Staat Liechtenstein eingebracht haben. Und das ist ja bei Gott kein Pappenstiel.Überhaupt nicht Ihrer Meinung bin ich, dass es technisch eine Schwierigkeit darstellt, die Abgrenzung zwischen Land und neuer Post AG zu machen. Da wird es mit Sicherheit einen Weg geben festzustellen, wie viele alte Marken verwendet wurden, für die die neue Post AG kein Entgelt bekommen hat. Nachdem ja der Staat das früher eingenommen hat, ist es nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit, dass der Staat die entsprechende Verrechnung - sprich Gutschrift - an die neue Post AG macht. Sie haben gesagt, die Regierung hätte sich diesen Schritt nicht leicht gemacht, Sie hätten sich das sehr überlegt und Sie hätten Ihre eigenen Experten beigezogen. Können Sie uns verraten, Herr Regierungschef, wer waren denn Ihre Experten ausser Ihren Amtsleitern Hermann Hassler und Leo Heeb?Sie haben dann die Sammler in Kategorien eingeteilt und dann - sie haben zwar gesagt, Sie machen keine Wertung - aber doch die Sammler zu Spekulationszwecken. Ja, was ist denn da verwerflich daran, wenn Sie Landesbankaktien oder sonst eine Aktie kaufen, Gold kaufen, ein Grundstück kaufen oder ein Haus kaufen? Andere kaufen Briefmarken, in der Hoffnung oder in der Erwartung, dass sie steigen werden. Da ist doch überhaupt nichts Verwerfliches daran.Ganz falsch ist auch Ihre Aussage, dass Ihnen Ihre Experten gesagt hätten - ich kann mich nicht mehr erinnern, ob das Ihre eigene Aussage war -, dass durch diesen Schritt der Regierung der Wert der Sammlungen nicht oder kaum tangiert würde. Da habe ich mich auch kundig gemacht. Durch einen solchen Schritt werden Briefmarkensammlungen ganz massiv an Wert verlieren. Da habe ich mich von Experten überzeugen lassen. Durch diesen Schritt werden Sie Werte in Millionenhöhe vernichten. Das sollte Ihnen doch auch zu denken geben. Wir haben ja auch eine gewisse Loyalität unseren Briefmarkensammlern gegenüber.Wie geht es nun weiter? Da habe ich zumindest etwas Versöhnliches herausgehört. Sie sagen, es würden nun Gespräche geführt - ich hoffe, Sie laden alle tangierten Kreise ein: Sammler, Händler, Experten - und würden die Situation neu evaluieren, um dann auch die neue Politik in Sachen Philatelie im nächsten Jahre zu definieren. Eines Ihrer Ziele wäre, dem Aspekt "Raritäten" grösseren Wert beizumessen oder das in den Vordergrund zu stellen. Nur müssen Sie bedenken: Wenn Sie auf Ihrem Schritt beharren, dann dürften Sie sehr grosse Schwierigkeiten haben, Ihr Ziel zu erreichen.Sie haben den Sekundärhandel angesprochen, der heute Briefmarken zu 60 % aufkauft. Das stört mich überhaupt nicht. Ich muss nochmals wiederholen: Das Land hat den Nominalwert der Briefmarken kassiert und war bereit, dafür eine Gegenleistung in der Höhe des Nominalwertes zu geben. Und wenn man auch noch die Geldentwertung berücksichtigt, macht ja der Staat auf jeden Fall ein Geschäft, weil heute für die gleiche Leistung mehr Porto aufgewendet werden muss als beispielsweise vor dreissig Jahren.Ich möchte meinen Appell an die Regierung wiederholen, sich die ganze Angelegenheit nochmals sehr gründlich zu überlegen und Korrekturen zu machen. Korrekturen in dem Sinne, wie ich sie schon vorgeschlagen habe. Wir werden die weiteren Aktivitäten der Regierung in dieser Sache sehr aufmerksam verfolgen. Sollte die Regierung wider Erwarten nichts tun, um diese Korrekturen zu machen, werden wir uns ernsthaft überlegen, die uns richtig erscheinenden Massnahmen zu ergreifen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe ein gewisses Verständnis für die sachlicheren unter den heute geäusserten Voten, muss allerdings sagen, dass gewisse Voten weit unter dem Niveau sind, welche eines Abgeordneten würdig wären. Ich komme aber eher auf die sachlicheren Voten zurück. Es ist Sache der Opposition, hier etwas polemisch zu sein und das Ganze zu überzeichnen. Ich glaube, wenn man das einmal objektiv betrachtet, muss man unterscheiden beim Wert von Briefmarken einerseits zwischen dem Frankaturwert und andererseits zwischen dem Sammlerwert.Sie haben angetönt, Herr Abg. Gebhard Hoch, dass es für Sie, wenn die Briefmarken mit 60 % des Nominalwerts im Sekundärhandel gehandelt werden, für Sie dies kein Problem darstellt. Als Sammler muss ich dazu sagen: Ich kann mir das nicht vorstellen als gewünschtes Ergebnis. Ich glaube, als Sammler wünscht man sich, dass diejenigen Briefmarken, die man in seiner Sammlung hat, einen gewissen Wert behalten. Und wenn ich heute solche Briefmarken zu 60 % erhalte, dann gibt das eben auch ein Bild ab, was unsere Briefmarken, die wir heute herausgeben, in Sammlerkreisen wert sind. Ich glaube, da darf man sich schon einmalüberlegen, ob dieses Konzept noch richtig ist oder ob man hier nicht irgendwo den Hebel ansetzen muss.Es wird auch der falsche Eindruck erweckt, dass alle Sammler Briefmarken nur zu dem Zweck erworben haben, dass sie diese später zum Frankieren verwenden können. Dies ist natürlich mitnichten so, ganz im Gegenteil. Ich bin selber Sammler und ich habe für viele tausend Franken Briefmarken gekauft. Ich sammle auch heute noch, aber bei Weitem nicht mehr in dem Umfang wie in den 70er- und 80er-Jahren. Als typischer Sammler kann ich dazu sagen, dass ich vor allem viel Geld für den Kauf älterer Briefmarken ausgegeben habe. Diejenigen Briefmarken nämlich, die vor 1967 herausgegeben wurden. Das sind auch diejenigen Briefmarken, die schon lange nicht mehr frankaturgültig sind. Interessant ist im Übrigen, dass genau jene Marken bis 1967 im Verhältnis zum Nominalwert wesentlich höhere Preise bei Sammlern erzielen, als jene nach 1967. Das sind nämlich diejenigen Marken, die den Ruf Liechtensteins geprägt haben.Briefmarken sammeln heisst aber mehr als nur postfrische Briefmarken in seiner Sammlung zu haben und diese zu bestellen. Briefmarken sammeln heisst eben, dass man Marken als Sammelobjekt erwirbt. Man spricht ja von kleinen Kunstwerken, wenn man insbesondere von liechtensteinischen Briefmarken redet. Und ebenso gilt es daher zu bedenken, dass eine grosse Anzahl von Briefmarken, eine grosse Stückzahl, so wie sie in den 70er- und 80er-Jahren produziert wurden, leider nicht dazu führen, dass Sammelobjekte rarer werden und damit begehrter. Genau das Gegenteil ist der Fall. Und wenn die Regierung heute sagt, sie will einen Schnitt machen und sich einmal überlegen, ob das bisherige Konzept heute noch richtig ist, dann hat das durchaus seine berechtigte Seite.Sammeln hat eine andere Dimension als nur die Sicherheit zu haben, dass man Marken im Zweifelsfall ja noch frankieren kann, wenn sie sonst nichts mehr wert sind. Sammeln tut man in der Regel Gegenstände, welche begehrt sind. Je weniger solche Gegenstände existieren oder im Umlauf sind, desto mehr sind sie wert. Es könnte als somit neben den von Ihnen so sehr in den Vordergrund gestellten Nachteilen durchaus auch Vorteile geben, wenn man sich ein neues Konzept überlegt. Dies nämlich dann, wenn die hergestellten Stückzahlen an neuen Liechtenstein Briefmarken in Zukunft stark gesenkt werden und damit für die Sammler eben interessanter werden können.Zusammengefasst also möchte ich gewisse Aussagen, die hier getätigt wurden, relativieren, das heisst nicht, dass diese falsch sind, dass sämtliche falsch sind. Aber man sollte, wenn man es objektiv betrachtet, schon etwas genauer unter die Lupe nehmen, bevor man derart Negatives in die Welt hinaus posaunt, und sich dabei auch überlegen, ob man damit nicht mehr Schaden anrichtet, als es vielleicht mit einem neuen Konzept der Fall wäre. Seit 1986 - so hat uns der Regierungschef vorhin mitgeteilt - gibt es eine rückläufige Tendenz für Liechtenstein-Briefmarken. Das sollte dazu anregen, dass man etwas unternimmt.Abg. Hansjörg Goop:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich bin nicht Sammler, habe nichts mit Briefmarken am Hut und gehe in einem Punkt mit dem Votum der Opposition einig. Ich glaube auch, dass die Regierung in meinen Augen eine ein bisschen überstürzte Aktion gestartet hat. Der Regierungschef hat ausgeführt, dass er im Laufe des kommenden Jahres hier eventuell eine Korrektur anbringen möchte. Wo ich absolut nicht einverstanden bin, ist eigentlich das, was der Abg. Karlheinz Ospelt auch erwähnt hat, das ist die Kritik. Und hier möchte ich doch einmal eines festhalten: Es wurden namentlich Leo Heeb und Hermann Hasler erwähnt und ihre Fachkenntnisse in Zweifel gezogen, vor allem vom Abg. Gebhard Hoch. Am Anfang hiess es einmal, sogar der Amtsleiter Leo Heeb hätte die Unverfrorenheit, von Spekulanten und dergleichen zu sprechen. Ich glaube, es ist nicht richtig, dass diesen beiden Herren, die sich über Jahre hinweg für die Briefmarken in Liechtenstein eingesetzt haben, eine so unqualifizierte Kritik zuteil wird.Warum werden Briefmarken aus Liechtenstein gesammelt? Ich gehe davon aus und das ist meine persönliche Meinung -, dass auch die Motive, die die Briefmarken abgeben, dass das für den Händler interessant ist. Dass es schöne Briefmarken sind, und das ist doch diesen Herren zu verdanken. Und ich glaube einfach da sagen zu müssen am Schluss: Der Welten Dank ist der Undank. Wenn ich dieses Votum vorhin gehört habe, dann stimmt es mich irgendwie traurig, dass über Amtsleiter so der Schmutz ausgegossen wird. Ich möchte nur noch ein Beispiel anfügen, das vor allem von der Opposition schon mehrfach gemacht worden ist. In diesem Jahr hatten wir eine Vorlage von der Steuerverwaltung. Es ging um ein Postulat von der Bürgerpartei. Da wurde von einer schnoddrigen Art und Weise gesprochen, wie die Steuerverwaltung das beantwortet habe. Ich glaube, jede Amtsstelle bei uns in der Landesverwaltung gibt sich Mühe, ihre Aufträge korrekt und sachlich zu erledigen. Dass es nicht allen passen kann, das ist auch mir klar. Aber ich glaube, es gibt uns noch lange nicht das Recht, so über Amtsleiter und Amtsstellen hier in diesem Hause zu diskutieren.Abg. Johannes Matt:
Herr Abg. Goop. Ich nehme nicht an, dass jemand Amtsleiter ist, um der Welten Dank zu ernten, denn dann ist er wirklich an der falschen Stelle. Grundsätzlich aber möchte ich nochmals zurückkommen zu den Aussagen des Abg. Ospelt. Das ist richtig, dass wir ein neues Konzept brauchen und dass das Sinn machen kann. Aber die Vorgehensweise habe ich ein bisschen bemängelt, dass man zuerst diese Briefmarken ungültig erklärt und dann über das Konzept spricht. Weil, das ist genau das, wenn wir ein neues Konzept haben: Wir brauchen dennoch Personen, die in dieses Konzept vertrauen und die in diese Briefmarken investieren. Und darum brauchen wir das Vertrauen, auch für ein neues Konzept, sonst kann ein neues Konzept nicht bestehen. Wenn die Briefmarkenkäufer so verunsichert werden, dass sie sich die nächsten Jahre zurückhalten, um wieder in Liechtensteinzu investieren, dann kann das ja wirklich nicht in unserem Sinn sein. Ein neues Konzept hat auch dann nur eine Chance, wenn Vertrauen in Liechtenstein als Philatelisten-Staat besteht. Und darum bitte ich nochmals, dass wir diese Vorgehensweise überdenken.Dann habe ich nur noch eine Frage an die Sammler: Ist es richtig - wie mir zugetragen wurde -, dass ein neuer Katalog über liechtensteinische Briefmarken dieses Jahr erlassen und versandt wurde und da natürlich die Marken auch enthalten sind, welche jetzt als ungültig erklärt wurden? Das würde mir dann also aus konzeptioneller Sicht absolut keinen Sinn machen.Abg. Helmut Konrad:
Der Abg. Johannes Matt hat einiges vorweggenommen. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass man in Zusammenhang mit dem neuen Konzept - da nehme ich jetzt Worte von Ihnen, Herr Regierungschef, in den Mund - Rücksicht auf Sammler und Händler nehme, dass man sie für ihre Treue belohnen wolle. Dann finde ich das grundsätzlich einmal positiv. Ich frage mich aber, wieso man das nicht auch vorher schon gemacht hat in Zusammenhang mit dem Entscheid der Ausserkraftsetzung des Frankaturwerts von Briefmarken und Postkarten. Dort hat man eben nicht auf Treue der Sammler und Händler Rücksicht genommen. Dort hat man diese brüskiert. Dort hat man diese vor den Kopf gestossen. Die Reaktionen sagen wirklich alles aus. Und ich denke, dass das auch keine Basis ist für die Zukunft, wenn man dann eben mit diesen Händlern, wie das auch gesagt wurde in dieser Erklärung der Regierung, wenn man dann mit diesen in Kooperation ein neues Konzept erarbeiten wolle. Sie sind brüskiert, sie haben ihr Unverständnis geäussert und das hinterlässt meines Erachtens Spuren.Und dann noch etwas zum Abg. Karlheinz Ospelt. Wir posaunen nichts Negatives in die Welt hinaus. Wir kritisieren das Vorgehen der Regierung, das eben bewirkt hat, dass vom Ausland her Negatives über Liechtenstein in die Welt hinaus posaunt worden ist. Das wollen wir klarstellen, dass das auf das Verhalten der Regierung zurückzuführen ist. In dem Sinne versuchen wir nicht, irgendwo destruktiv etwas zu kritisieren, sondern ich fasse das als konstruktive Kritik auf am Verhalten der Regierung, dass sich die Regierung über ihr Verhalten einmal Gedanken macht. Ich habe erwähnt, nicht nur in dieser Beziehung, sondern auch in anderen Bereichen in den letzten Jahren, wo solche Schnitte gemacht wurden.Abg. Karlheinz Ospelt:
Es freut mich, dass nun die Diskussion sachlich geworden ist und dass man daran arbeitet, etwas Positives herauszubringen, nämlich das, was dann allen, Sammlern zugute kommt. Ich bin überzeugt davon, dass die Regierung entsprechendeAbklärungen treffen und das Beste für alle herausholen wird. Aber es bringt uns nichts, wenn wir hier in diesem Hause nur das Negative, und zwar in einem weit überzeichneten Mass hinausgeben, sondern man sollte dann eben auch die positiven Seiten sehen, welche mit einer Konzeptänderung besonders für die Sammler und damit aber auch für die Händler verbunden sein kann. Ich habe ausdrücklich erwähnt, dass ich ein gewisses Verständnis für bestimmte Argumente habe. Aber wie gesagt, man muss beide Sachen objektiv sehen. Wenn die sachliche Diskussion hier jetzt Platz greift, dann kann das nur positiv sein.Abg. Rudolf Lampert:
Eine Frage habe ich noch an die Regierung: Was passiert mit der grenzüberschreitenden Marke, die von der Regierung ebenfalls für ungültig erklärt worden ist? Ich glaube, die Regierung kann es sich nicht so einfach machen, eine Marke, die in der Schweiz und in Liechtenstein gültig ist, einfach zu sagen: Wir in Liechtenstein verkaufen sie und die Dienstleistung dazu muss die Schweiz erbringen. Hier hätte ich doch noch eine klärende Frage oder eine klärende Antwort der Regierung gerne gehabt. Es betrifft die Rhein-Marke, die, glaube ich, vor zwei Jahren herausgegeben wurde.Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Ich möchte nochmals festhalten: Die Briefmarken haben einen wirklichen Wert, der über das rein Finanzielle, Wirtschaftliche hinausgeht. Das ist ja auch der Grund, dass die Regierung dem Hohen Landtag in den Gesetzesvorlagen nicht vorschlägt, dass wir das aus der Hand geben, sondern dass eben das in der Hand der Regierung, in der Hand des Landes, bleiben soll.Zu den Fragen: Der Abg. Johannes Matt fragt an, ob nicht eine Umtauschmöglichkeit vorgesehen werden sollte. Das Problem ist: Wenn man wirklich einen vollen Umtausch machen würde, dann verlagern wir das Problem von alten Briefmarken einfach auf die neuen Briefmarken. Es ändert sich aber gar nichts. Ich kann auch auf die bisherige Verordnung hinweisen. Art. 2 Abs. 1 der bisherigen Verordnung 'hat gesagt: "Bei kurzfristiger Ausserkurssetzung von Postwertzeichen kann die Regierung den Umtausch ausnahmsweise bewilligen. Zu Spekulationszwecken gehortete Postwertzeichen werden nicht umgetauscht". Also schon nach bisheriger Regelung war so etwas nicht vorgesehen. Man kann sich jetzt durchaus überlegen und das werden wir auch - ob vis-à-vis den Abonnenten allenfalls eine einmalige Aktion stattfinden könnte. Wenn das so gemeint war, und ich glaube, wenn ich Ihr Kopfnicken richtig verstehe - oder war das ein Kopfschütteln? Jetzt müssen Sie deutlicher werden. Also Sie wackeln auf die Seite und hin und her, Sie sind unsicher. Wir werden das auf jeden Fall überprüfen. Die nonverbale Kommunikation ist nicht immer ganz einfach.Dann wurde ausgeführt, dass ja nur das Land Liechtenstein Aktionärin sein wird der Post AG. Wie Sie aus der Presse wissen - aber auch aus den Diskussionen aus dem letzten Landtag - ist ja die Idee, dass die Post AG strategische Allianzen eingehen soll. Eine wichtige strategische Allianz, die wichtigste Allianz überhaupt, ist diejenige mit der Schweizerischen Post. Ich glaube, dass das auch der Abg. Rudolf Lampert eigentlich sehr gern hören müsste, weil er ja bekrittelt hat, dass man angeblich eben mit der Schweizerischen Post da "abfahre" , wie man im Dialekt sagen würde. Das stimmt eben gerade nicht, im Gegenteil. Ich glaube, die Tatsache, dass die Schweizerische Post sehr interessiert war und ist an liechtensteinischen Aktien - also an Aktien der Liechtensteinischen Post, um es korrekt zu formulieren - zeigt ja, dass wir hier einen Weg beschreiten, der wirtschaftlich ist, der lukrativ ist und der strategisches Potential beinhaltet. Und es freut mich sehr, dass unser Weg von der Schweizerischen Post sehr gut verstanden wird. Aber trotzdem: Das zeigt halt auch, dass wir hier bei der Post AG so denken müssen, dass sie gute Chancen erhält.Dann eine Bemerkung des Abg. Rudolf Lampert, die eigentlich nichts mit dem Thema zu tun hat, aber damit das nicht unwidersprochen im Raum steht. Sie haben die Vergabe angesprochen, die Vergabe der Konzessionen und Aufträge im Zusammenhang mit der Neuordnung der Telekommunikationspolitik. Der Punkt ist da der: Wer A sagt muss auch B sagen. Wir haben gesagt: Es soll Wettbewerb sein und jeder Bewerber soll eine faire Chance haben. Es gab eigentlich nur einen Punkt, der kritisch war, und zwar die Frage, wer den Bereich O & M - also operations and maintenance - oder gut deutsch Betrieb und Unterhalt erhalten sollte. Und da war ja die Konkurrenzsituation Telecom FL AG - also Swisscom bzw. LKW, die Liechtensteinischen Kraftwerke. Und da ist wirklich in einem sehr intensiven Evaluationsverfahren die LKW diejenige Firma gewesen, die die Nase vorne hatte. Ich kann da nicht erkennen, was da negativ oder abschätzig für die Swisscom gewesen sein sollte. Es war aufgrund der Ausschreibungen. Ich glaube, das müssen wir zur Kenntnis nehmen.Einen sehr wichtigen Aspekt hat der Abg. Gebhard Hoch angesprochen. Ich bin froh, dass Sie sich nochmals gemeldet haben, weil man sieht, dass da immer noch ein Missverständnis da ist. Die Briefmarken haben in der Tat dreierlei Zweck. Einerseits Frankatur, das ist der klassische Aspekt. Dann der klassische Sammler: Der freut sich eben an den Motiven, an der Rarität, das ist die Freude am Objekt. Man will einfach eine vollständige Sammlung haben, man will etwas Exklusives haben. Und dann gibt es einen dritten Aspekt: Das ist derjenige, der mehr kauft und hofft, dass es Wertsteigerung geben wird. Der sich denkt: Ich nehme das einmal und vielleicht in drei, vier Jahren, verkaufe ich das wieder und erlöse da etwas. Und ich finde das absolut in Ordnung. Das soll so sein, das ist Teil der Marktwirtschaft, das macht auch Sinn. Ich möchte auch betonen, dass es alle drei Aspekte braucht bei den Briefmarken, ganz klar.Wenn ich sage, dass ich es nicht gut finde, wenn der Sekundärhandel bei 60 % ist, dann setze ich das in Relation zu schweizerischen Werten oder österreichischen oder deutschen, die bei 75 bis 80 % sind. Das ist der Hintergrund, den ich anspreche. Man möchte genau analysieren: Warum ist das bei 60 %? Vermutlich eben weil zuviel auf dem Markt sind. Da möchten wir - mindestens als vorläufige Zielsetzung - die definitiven Ziele diskutieren, möchten wir doch den generellen Wert pro futuro wieder anheben.Dann die Frage des Abg. Johannes Matt wegen der 1995er Marke. Sie haben Recht. In der Broschüre wurde diese Marke noch angelobt und gepriesen, aber auch wieder im Hinblick auf die Sammler. Aber Sie haben Recht, das kann man sehr missverstehen.Schliesslich die Frage nach der Rhein-Marke. Es ist so, dass die bei uns schon einige Zeit ausverkauft ist. Viele sind zu Frankaturzwecken benutzt worden, andere für Sammlerzwecke. Ich kann Ihnen versichern, dass dies eine Marke ist, die Potential hat, auch und gerade für Sammlerzwecke.Dann vielleicht eine abschliessende Bemerkung. Ich bin so überzeugt vom Weg oder von dem, was kommen wird, dass ich auch beabsichtige, neue Abonnemente zu lösen. Ich habe zwei Kinder und für beide beabsichtige ich, ab dem Jahre 2000 entsprechende Abonnements zu lösen, weil mit diesem Schnitt, mit diesem Jahr, es auch sehr attraktiv werden kann, eine Sammlung aufzubauen. Ob die beiden Gören dann so undankbar sind und mit zwanzig mit dem Sammeln aufhören, das weiss ich nicht. Aber auf jeden Fall denke ich, dass es auch in Zukunft attraktiv sein kann und soll, Briefmarken zu sammeln.Abg. Johannes Matt:
Mich erstaunt es, Herr Regierungschef, dass Sie nicht schon vor 2 Jahren begonnen haben, das Abonnement für Ihre Kinder zu lösen. Das wäre das Vertrauen in die Philatelie Liechtensteins gewesen und nicht erst, wenn der neue Weg kommt. Ich bin froh, dass Sie sich es nochmals überlegen wegen der Umtauschmöglichkeiten und vor allem möchte ich auch die Rückgabemöglichkeit sehen, die effektive Rückgabe der Briefmarken. Also dass Sie wirklich während einer Zeit - den vorgeschlagen drei Monaten - hier diese Varianten einbauen.Abg. Gebhard Hoch:
Die Diskussion über die Briefmarken scheint am Ende zu sein. Bevor wir mit der 2. Lesung zum Postgesetz beginnen, möchte ich den Regierungschef fragen, was bei der Besprechung vom 11. Dezember mit dem Direktor der Schweizer Post an Ergebnissen herausgekommen ist ausser dem Vertrag für eine Übergangszeit. Dasist vor allem deshalb interessant zu hören, ob die Übergangsfrist von einem Jahr also bis zum 1.1.2000 - genügend ist. Könnten Sie das bitte etwas erläutern.Regierungschef Mario Frick:
Das tue ich gerne. Wir haben an dieser Sitzung sicherlich den Vertrag, die Vereinbarung unterschrieben, was sehr wichtig ist, um im Jahr 1999 die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, und um zu gewährleisten, dass im Jahr 1999 der Umbau stattfinden kann. Das war sicherlich das Zentrale. Weiter wurden Arbeitsgruppen besprochen, die eingesetzt wurden. Dieser Übergang wird ja einiges an Arbeit nach sich ziehen. Es bedingt gewisse Ablösungsprozesse, es bedingt gewisse Verträge, Vereinbarungen, die abgeschlossen werden müssen. Also man wird sehr differenziert vorgehen müssen in den Bereichen Produktion, d.h. wie werden Pakete und Briefe versendet, was bleibt in Liechtenstein? Wie wird die Kooperation gerade in den Verteilungszentren stattfinden?Dann, wie wird das ausschauen im Bereich Post Finance?Da haben wir jetzt zwei Arbeitsgruppen bzw. zwei Delegationen eingesetzt. Die werden sich schon im Dezember treffen ein erstes Mal. Die Absicht ist, dass man da sehr, sehr schnell vorwärtsgeht. Weiter wurden generelle Fragen betreffend die Zusammenarbeit besprochen. Das Gutachten, das Ihnen ja zugegangen ist, sagt ja, dass aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine Beteiligung der Schweizerischen Post an den Aktien der Liechtensteinischen Post AG nicht notwendig ist, sondern dass eine derartige Beteiligung strategische Bedeutung hat, politische Bedeutung hat, Signale aussenden soll. Wir haben da diskutiert, wie das ausschauen könnte. Wir haben erklärt, wie das zu verstehen ist mit den 49 %, die an sich verfügbar sind. Wir haben auch erklärt, woher dieses Modell kommt, also mit dem Vergleich mit der Landesbank AG. Dort haben wir uns ja angelehnt und haben auch entgegengenommen, dass der intensive Wunsch besteht, dass man sich von der Schweizerischen Post her an der Liechtensteinischen Post AG beteiligen kann, natürlich als Minderheitsbeteiligung. Aber eben auch um dieses Commitment - diese gegenseitige Verpflichtung -; dass man weiterhin gut zusammenarbeiten will, dass man die nun rund 77 Jahre gemeinsame Arbeit unter neuen Rahmenbedingungen fortführen will, dass man dies eben mit dieser Aktienbeteiligung dokumentiert. Das waren zentrale Eckpunkte.Klar ist und es wurde auch festgehalten, dass dies möglich ist, dass bis Ende 1999 - oder positiv formuliert per 1. Januar 2000 - die Post AG selbständig laufen wird. Sie wird ein intensives Vertragsnetz mit der Schweizerischen Post haben, unter Umständen auch gewisse andere Verträge, sodass gewährleistet ist, dass die Post AG ab dem 1. Januar 2000 in der gewohnten Qualität die Leistungen erbringen kann, sodass die Kundinnen und Kunden da nichts Negatives erfahren. Wichtig war auch im Gespräch, zu wissen, dass man Sicherheit haben wird. Man wirdSicherheit haben über das, was das Regelwerk sein wird. Dieses Regelwerk wird ja in diesen beiden Gesetzen, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, dargelegt. Es ist wichtig, dass dieses Regelwerk vorher bekannt ist, weil man ja auf dem aufbauen muss. Als Wirtschaftstreibender wissen Sie ja, dass die Sicherheit über die Rahmenbedingungen etwas vom Wichtigsten ist, was es in der Wirtschaft überhaupt gibt. Also das wurde auch begrüsst, dass wir hier sehr bald Klarheit haben werden - hoffe ich wenigstens - wie das Riegelwerk für das Postsystem generell in Liechtenstein ausschauen wird.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe zwei, drei grundsätzliche Fragen noch vor Eintreten auf die Gesetzesvorlage, und zwar sind meine Fragen nicht beantwortet worden in der Stellungnahme der Regierung in Bezug auf die Art der Konzession, welche die Liechtensteinische Post AG im Zusammenhang mit den Finanzdienstleistungen erhält. Es ist nicht festgehalten, ob das nun eine Art Bankenkonzession ist oder auf welcher Basis, auf Basis welcher Konzession die Dienstleistungen erbracht werden. Dann ist auch nicht ersichtlich: Sie sagen, dass die Liechtensteinische Post dem Sorgfaltspflichtgesetz unterstellt wird. Die Handhabung des Sorgfaltspflichtgesetzes ist mir nicht klar, da die Buchhaltungen in der Schweiz geführt werden. Die Kontoführungen finden in der Schweiz statt. Ich habe das auch anlässlich der 1. Lesung schon gefragt, wie denn schlussendlich die liechtensteinische Bankenaufsicht, welche für die Kontrolle der Sorgfaltspflicht zuständig ist, wie das denn nun in der Schweiz kontrolliert werden soll, ob hier Geldwäscherei und dergleichen betrieben wird oder nicht.Abg. Ingrid Hassler:
Guten Tag, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe auch zwei Fragen. Auf Seite 13 steht: "Die Gutachter gingen unabhängig von möglichen Ausschreibungspflichten (Gesetz über das öffentliche Auftragswesen) davon aus" usw. Wäre es vorgeschrieben, dass wir im Jahr 2000, wenn wir die Postdienste übernehmen, das öffentlich ausschreiben müssten? Wir gehen jetzt von einer Lösung aus, die wir in Betracht ziehen in Zusammenarbeit mit der Schweiz. Das ist die erste Frage.Die zweite Frage ist zum Personal: Wir hatten vor ein paar Jahren auch im Landtag mehrere Verständigungen, wo es darum ging, über die Besteuerung des Personals im öffentlichen Dienst - sprich die SBB-Steuerzahler, die hier wohnen und dann in der Schweiz besteuert werden. Da spreche ich das Doppelbesteuerungsabkommen an, das wir abgeschlossen haben vor allem mit der Schweiz. Somit möchte ich wissen, ob das Personal, das die neue FL-Post AG dann beschäftigt - das wird ja auch das bisherige Personal sein, das sind ja, ich weiss auch nicht, 80, 90 Personen- wenn dann Personen, die den Wohnsitz nicht in Liechtenstein haben, auch unter diesen Art. 7 des Doppelbesteuerungsabkommens fallen, d.h. ob diese neue private AG, die dem Staat gehört oder zum Teil der Schweiz vielleicht, eine politische Unterabteilung oder eine lokale Körperschaft oder von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betroffen ist. Ich möchte mit dieser Frage einfach klarstellen, dass wir nicht wieder die gleichen Diskussionen haben wie damals mit den SBB-Beamten.Das ist für mich sehr wichtig. Die Wunden sind immer noch offen und das könnte man im Vornherein klarstellen. Es steht nämlich im Art. 7: "Die zuständigen Behörden bestimmen im, gegenseitigen Einvernehmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter diese Bestimmungen fallen".Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu von der Regierung das Wort gewünscht?Regierungschef Mario Frick:
Ganz kurz. Zu den Fragen des Abg. Rudolf Lampert. Da würde ich vorschlagen, dass wir das bei Art. 14 und beim Sorgfaltspflichtgesetz selber diskutieren. Sonst geht uns dann der Diskussionsstoff aus; wäre ja schade. Nein, ich glaube, Sie verstehen mich da. Es ist vernünftiger, dann sind wir wirklich beim Artikel und können auch über Formulierungen reden. Danke für das Verständnis.Dann zur Frage der Abg. Ingrid Hassler. Das ist sicher eine grundsätzliche Frage. Darum auch richtig, wenn es jetzt beantwortet wird. Es ist in der Tat so, dass aufgrund der Sektorenrichtlinien, die ja bei uns auch Gültigkeit haben, wir jeweils überprüfen müssen, was wir ausschreiben müssen und was nicht. Das ist nicht ganz einfach, nachdem es hier ja auch um Grundversorgungsdienste geht, nachdem zum Teil aufgrund verschiedener Verflechtungen nur bestimmte Lösungen möglich sind. Also grundsätzlich besteht eine Ausschreibungspflicht, aber mit verschiedenen Ausnahmen. Wir müssen prüfen, wo diese genau liegen, wie sie situiert sind, um eben die Kontinuität der Post, die sachgerechte Leistung, durchführen zu können. Ich nenne ein Beispiel: Theoretisch wäre es natürlich möglich, dass man das Aussortieren der Post so machen würde, dass man die ganze Post sammelt, mit einem Lastwagen nach Vorarlberg und in die Schweiz transportiert. Dort wird es aussortiert, zurückgebracht und verteilt. Das wäre theoretisch möglich, d.h. das ist ein Dienst, den man grundsätzlich ausschreiben kann und schaut, wer die preisgünstigste Lösung anbietet. Theoretisch ist das möglich. Die Frage ist: Macht das Sinn? Entspricht dies Sicherheitsbedenken? Entspricht dies staatspolitischen Bedenken?Darum eben gibt es gewisse Bereiche, die theoretisch ausgeschrieben werden könnten und sollten und müssten, wo es aber unter Umständen gar keinen Sinn macht. Darum auch die vorsichtige Formulierung, wo es heisst: "Unabhängig von möglichen Ausschreibungspflichten". Wir werden uns korrekt verhalten. Wir werden uns an die Gesetze halten, aber dort, wo es sinnvolle Ausnahmen gibt, diese auch nutzen.Dann zur zweiten Frage: Diese Frage ist schwieriger, zu beantworten. Das Problem heute ist ja vor allem dies, dass einige in Liechtenstein wohnhafte Angestellte der SBB - der Schweizerischen Bundesbahn - in der Schweiz steuern müssen, weil eben die Bundesbahnen als Betrieb öffentlichen Rechts angesehen werden, ähnlich wie fast Gerichte. Ich muss bekennen, dass ich jetzt nur meine persönliche Einschätzung bekannt geben kann - einen Moment bitte, ich habe gerade einen Einflüsterer: Also gemäss Meldung der Steuerverwaltung, die unzuständigerweise an Regierungsrat Marxer gegangen ist, ist es so, dass es in Liechtenstein versteuert wird, wenn hier der Wohnsitz ist, dass also die Post AG wirklich voll als an sich private Unternehmung angeschaut wird. Das heisst, dass diejenigen Mitarbeiter, die hier wohnen, auch hier steuern können, und umgekehrt diejenigen Mitarbeiter, die in der Schweiz wohnen, auch in der Schweiz besteuert werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann beginnen wir bereits mit der 2. Lesung des Postgesetzes.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Ich habe hier an die Regierung die Frage, ob auch andere EWR-/EFTA-Staaten ausser Liechtenstein anlässlich der Sitzung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 25. September 1997 einen Ratifikationsvorbehalt angebracht haben. Wenn ja, ob die Regierung weiss, in welchem Stadium sich das Ratifikationsverfahren in diesen Staaten befindet und wann daher mit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie 97/67 vom 15. Dezember 1997 für den Bereich der EWR-/EFTA-Staaten gerechnet werden kann.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Gemäss den Informationen, die ich habe, hat auch Norwegen einen diesbezüglichen Vorbehalt angemeldet, aber über den Ratifikationsstand in diesem Land bin ich nicht informiert. Gemäss des üblichen Ablaufs ist es ja so, dass jedes Landdiese Ratifikation melden muss. Wenn sie generell Vorbehalte haben, muss das auch innerhalb von 6 Monaten gemeldet werden. Aber es ist davon auszugehen, dass dieses Inkrafttreten innerhalb dieser 6 Monate stattfinden wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wenn die Diskussion im Übrigen nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe lediglich eine Frage an die Regierung: Eine Schnellpostsendung muss nicht unbedingt schnell sein, sie kostet einfach das Fünffache nach dieser Definition, denn das einzige Kriterium der Schnellpostsendung ist, dass sie das Fünffache kostet, aber nicht etwa entsprechend schnell sein muss. Ich frage mich schon, ob hier nicht ein Zusatz angebracht werden müsste: "..und die entsprechend schnell befördert werden muss". So, wie es dasteht, macht es einfach keinen Sinn. Aber ich habe jetzt keine Patentlösung. Es ist mir jetzt erst aufgefallen, sonst hätte ich das in der 1. Lesung schon gebracht.Regierungsrat Norbert Marxer:
Der Kunde wird sicher keine Beförderung zum fünffachen Preis wählen, wenn es nicht schnell geht. Aber es ist so, dass hier mit dieser Unterscheidung - mit dem fünffachen Preis -, dass man dann gut unterscheiden kann, was fällt unter den Bereich "Reservierte Dienste" und was nicht. z.B.: Wenn man einen Brief betrachtet: So ein Brief kostet 90 Rappen, das ist eine normale Sendung. Und ein Eilbrief, wie würde man den sonst definieren, dass er nicht in diese reservierten Dienste fällt. Und das ist die Definition: Wenn er also den fünffachen Preis dieses Normaldienstes in diesem Beispiel, das ich gegeben habe, wenn es teurer als CHF 4.50 ist, dann wäre das nicht eingeschlossen in diese reservierten Dienste. Andere Dienste könnten das durchführen. Und das ist so, um diese Unterscheidung vorzunehmen. Die Schnelligkeit, wie Sie das ansprechen, das wäre natürlich nicht möglich, zu eruieren. Es ist ja heute schon sehr schwierig für die A-Post, die ja garantiert, am nächsten Tag auszuliefern, diese ganzen Erhebungen durchzuführen. Und hier bei Einzelsendungen noch eine Statistik zu machen, das wäre meiner Ansicht nach nicht möglich. Aber mit diesem Kriterium kann man sehr gut unterscheiden.Abg. Rudolf Lampert:
Aber es Kann doch einfach nicht sein, dass der einzige Unterschied zwischen Schnellpost und einem normalen Brief der fünffache Preis ist. Also irgendwo muss doch auch in der Definition -genau so wie bei Kurierdienstsendungen, die werden speziell befördert - muss doch auch bei Schnellpostsendungen eine Definition möglich sein, die der Bezeichnung auch entsprechend zugute kommt. Aber wie gesagt: Ich habe keine Patentlösung und ich muss das deshalb so stehenlassen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, das muss in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. c gelesen werden, wonach jeder Anbieter - nicht nur die Post - das Recht hat, Schnellpostsendungen anzubieten. Wenn jemand Schnellpostsendungen anbietet, dann muss er gemäss dieser Definition, um die es hier geht, mindestens den fünffachen Preis verlangen. Und dann kommt es auf sein Angebot an, ob das gut genug ist, dass der Konsument dann bereit ist, diesen hohen Preis zu bezahlen. In dem Sinne ist es schon so, wie es der Regierungsrat gesagt hat. Es soll ja auch nicht definiert werden, ganz konkret eng umschrieben, wie das befördert werden muss oder wie schnell das sein muss. Das bleibt dann jedem Anbieter auf dem liberalisierten Markt überlassen. Da kann der eine durchaus schneller sein als der andere. Aber wenn man etwas als Schnellpostsendung anbietet, dann muss man einerseits diesen Preis verlangen. Was man dann bietet dafür als Leistung, das ist dann Sache jedes Anbieters. Wenn er dafür nichts anderes bietet als eine B-Post-Leistung heutigenZuschnitts, dann wird wahrscheinlich kaum jemand sich für diese sogenannte "Schnellpostsendung" interessieren und diesen Preis bezahlen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können zur Abstimmung kommen. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird benützt von der Abg. Hassler.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe Mühe in der 2. Lesung den Abs. 2 so ohne weiteres zu akzeptieren. In der Beschreibung vorne ist nichts drin, dass dieser neu aufgenommen wurde. Ich denke, wir richten hier ein neues Instrument ein, ein grosses, wichtiges im Rahmen der Grundversorgung. Ich möchte beantragen, den Abs. 2 zu streichen, da ich es im Moment nicht verantworten kann, dass die Regierung die Aufgabe der Aufsicht und der Regulierung an eine Amtsstelle delegiert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Die Problematik in diesem Bereich ergibt sich schon aus dem Abs. 1, dass die Regierung Regulierungs- und Aufsichtsbehörde ist. Aus diesen zwei Aktivitäten, insbesondere wenn das Land Mehrheitsaktionär ist bei der Post, ergibt es gewisse Konflikte. Es ist ähnlich wie im Telekommunikationsbereich, dass man sich da die Möglichkeit schaffen möchte, diese Entscheidungen etwas von der Regierung weg zu bringen, dass dieses Konfliktpotential auf diese Art und Weise entschärft wird. Es ist also in analoger Weise zum Telekommunikationsbereich gedacht.Abg. Alois Beck:
Ich kann diesen Antrag der Abg. Hassler unterstützen, rein schon aus verfassungsmässiger Sicht. Wir haben ja schon mehrmals in diesem Hause diskutiert, dass die Verordnungskompetenz nicht auf diese unspezifizierte Weise gemacht werden kann.Abg. Ingrid Hassler:
Ihre Aussagen kann ich nachvollziehen, aber dann hätten Sie nicht die Regulierung und Aufsicht unter eine Position stellen sollen. Ich möchte vorschlagen, dass mindestens die Aufsicht bei der Regierung bleibt. Deswegen halte ich auch an diesem Antrag fest.Regierungsrat Norbert Marxer:
Ich möchte noch eine zusätzliche Bemerkung machen, und zwar die Arbeit, die in diesem Gebiet anfällt. Wenn es so stehen bleibt, dann ist es sehr nah bei der Regierung angebunden, also an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Regierung. Durch diese Delegation könnte man hier das auch an den entsprechenden Ort delegieren, dass es auch an dem entsprechenden Ort bearbeitet wird. Das noch zusätzlich, und sonst gelten eben meine grundsätzlichen Bedenken, dass Regulierungs- und Aufsichtsbehörde hier zu nahe beieinander ist. Das ist das wesentliche Argument.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer dem Antrag der Abg. Ingrid Hassler, Abs. 2 von Art. 4 zu streichen zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir stimmen über Art. 4 ab. Wer mit Art. 4 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung 17 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Die Regierung hat mit Schreiben vom 11. Dezember 1998, das an alle Abgeordneten ergangen ist, im Nachgang zu einem Gespräch mit dem Bankenverband Art. 14 in den Absätzen 4 und 5 abgeändert. Abs. 4 würde neu lauten: "Der Vertrieb von Anteilen von Investmentunternehmen gemäss Abs. 2 Bst. b ist von der Konzessionspflicht gemäss Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über Investmentunternehmen ausgenommen. Es besteht jedoch eine Meldepflicht gemäss Art. 23 Abs. 2 des genannten Gesetzes". Diese Änderung soll gewährleisten eben, dass nicht bloss Fonds von Investmentunternehmen vertrieben werden, sondern dass automatisch eine Meldung stattfinden soll. Das gibt eine gewisse Privilegierung der Post in den Bereichen, die nicht Fonds anbieten, die beispielsweise aus EWR-Staaten kommen, welche ja anerkannt sind, sondern beispielsweise schweizerische Fonds, die bei uns angeboten werden. Dann würde auch der erste Satz oder der Einleitungssatz von Art. 14 Abs. 5, also vom 5. Abs. angepasst. Dieser lautet neu: "Der Vertrieb muss sich auf Anteile von Investmentunternehmen für Wertpapiere ohne besonderes Risiko beschränken. Die Regierung erlässt das Nähere mit Verordnung. Die für Beratung und Verkauf vorgesehenen Personen müssen fachlich ausreichend qualifiziert sein". Und dann geht es weiter: "Der Vertrieb von Anteilen von Investmentunternehmen ist nur zulässig, wenn". Dann bleibt es beim bisherigen Text.Hintergrund dieser Anpassung ist eben das gleiche Gespräch mit Vertretern des Bankenverbandes. Das Bedenken des Bankenverbandes ging dahin, dass da allenfalls Fonds aufgelegt und verteilt werden könnten, die spekulativ sein könnten und dass die Beratung der Kunden nicht adäquat wäre. Mit dieser Einschränkung auf Wertpapierfonds im Sinne von Art. 26 ff. IUG ist klar, dass das Risiko sehr limitiert ist, dass es - und ich bitte, nicht falsch verstanden zu werden - eher Massenprodukte sind und nicht Spezifika, also insbesondere keine Hedge-Fonds.Die Idee, die dahinter liegt, dass die Post eine gewisse Stellung im Bereich der Fonds kriegt, die ist eine ähnliche wie in der Schweiz. Die Idee ist ja, dass die Post AG ohne Zuschüsse des Staates funktionieren soll in allen ihren Bereichen. Im Bereich Transporte von Briefen und Paketen sind es diese Monopolgrenzen oder geschützten Bereiche bis 350 Gramm am Anfang. Im Bereich des postalischen Zahlungsverkehrs soll es möglich sein für die Post AG, dass sie gewisse Nebendienstleistungen bietet. So wäre es gewährleistet, dass auch hier eine vernünftige Auslastung, eine vernünftige Finanzierung, gewährleistet wird.Abg. Ingrid Hassler:
Unabhängig von der Gesamtdiskussion über den Postfinanzbereich möchte ich zu den beiden Vorschlägen ausführen: Zum Abs. 4 habe ich nichts beizufügen. Zum Abs. 5 des neuen Vorschlages: Da haben Sie gesagt, dass der Einleitungssatz abgeändert wird. Für mich ist es, um es korrekt zu protokollieren, ein neuer erster Abschnitt, weil der vorhandene Abs. 5 in vollem Wortlaut angehängt wird. Und meine besondere Frage ist: Warum steht hier: "für Wertpapiere ohne besonderes Risiko"? Also für mich gibt es - ich weiss nicht, wie Sie "ohne besonderes Risiko" definieren wollen. Wir haben drei Kategorien im Investmentunternehmengesetz und die erste Kategorie - es ist sicher auch die Hauptkategorie - die Investmentunternehmen für Wertpapiere, die sind ganz klar definiert. Da kann man auch etwas verstehen. Warum Sie "ohne besonderes Risiko" anhängen und wie Sie das dann handhaben wollen, das ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.Abg. Gebhard Hoch:
Gegen die Abänderungsanträge der Regierung ist sachlich kaum etwas einzuwenden, mit Ausnahme des Hinweises der Abg. Hassler. Da komme ich gleich auch noch darauf zu sprechen. Was aber immer wieder beanstandet werden muss, ist, dass solche Abänderungsanträge der Regierung nicht nur in letzter, sondern in allerletzter Minute kommen. Dieser Abänderungsantrag datiert vom 11. Dezember. Er ist per Express am 15. Dezember, also am Vorabend der Landtagssitzung, zugestellt worden. Und bei der Fülle der Landtagstraktanden ist es einfach unverständlich, warum die Regierung annimmt: Ja, die Landtagsabgeordneten sollen sich jetzt noch damit befassen.Die 1. Lesung des Postgesetzes hat am 17. September stattgefunden. Da sind diese Fragen aufgeworfen worden. Im Anschluss daran wird die Regierung das Gespräch mit dem Bankenverband gesucht haben, aber sicher nicht anfangs Dezember. Es ist einfach unverständlich, dass den Abgeordneten solche Abänderungsanträge am Vorabend der Landtagssitzungen zugestellt werden. Das möchte ich einmal mehr beanstanden.Dann zur beantragten Änderung Art. 14 Abs. 5: Ich habe genau die gleichen Bedenken wie die Abg. Ingrid Hassler. Was heisst "Wertpapiere ohne besonderes Risiko"? Ich möchte den Regierungschef ersuchen, das etwas zu erläutern. Das ist sehr wichtig später für die Handhabung des Gesetzes. Sie haben erwähnt, es sollen keine Hedge-Fonds sein. Bis zum Hedge-Fonds gibt es noch viele Abstufungen. Das ist dann wirklich die spekulativste Form des Investmentunternehmens. Aber wie gesagt: Dazwischen gibt es viele Kategorien von Investmentunternehmen. Es ist sehr wichtig, dass Sie hier sagen, was Sie unter "ohne besondere Risiken" verstehen. Meines Erachtens ist es nicht richtig, so einen Begriff überhaupt zu verwenden, weil es kaum ein Anlageinstrument gibt, das keine Risiken hat. Und "besondere Risiken", das ist einfach sehr schwer zu definieren.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe die Frage bereits am Anfang der Diskussion angetönt, nämlich: Welche Art der Konzession nun Basis bildet, hier praktisch Bankkonten zu führen, die dann aber in der Schweiz geführt werden, nicht etwa in Liechtenstein. Also die Buchhaltung wird nicht nur technisch "outgesourced", sondern die Buchhaltung wird auch in der Schweiz geführt. Die Verzinsung, die Berechnungen, alles findet in der Schweiz statt. Ich frage mich, wie das stattfinden kann bzw. eben die Basis der Konzession, die hier vergeben wird. Dies vor allem in Zusammenhang mit der Aufsicht, wo es mir nicht oder kaum möglich scheint, Kontrollen durchzuführen. Ich bitte den Herrn Regierungschef, das auch noch zu beantworten.Regierungschef Mario Frick:
Mir ist bewusst, dass der Begriff "ohne besonderes Risiko" schwer zu interpretieren ist. Da stimme ich den beiden Abg. Ingrid Hassler und Gebhard Hoch zu, weil jeder Fonds, jedes Investmentunternehmen, jede Anlage in diese Instrumente natürlich ein Risiko in sich birgt. Wenn dem nicht so wäre, müsste man ja alle Gelder, die man hat, in diese Anlage investieren. Also man hat bei jedem Fond das Risiko, dass bei einem Crash die Werte verloren gehen oder doch sehr, sehr stark reduziert werden. Mit der Formulierung "ohne besonderes Risiko" war jetzt eben gemeint, dass allenfalls Produkte angeboten werden könnten, die sehr erklärungsbedürftig sind, die ein grösseres Risiko in sich bergen, als das im Durchschnitt ist. Ich gebe zu: Das ist sehr schwer zu definieren, das muss in der Verordnung niedergelegt werden und da ist auch einiges Ermessen dahinter, welches gesetzeskonform angewendet werden muss.Wir wollten mit dieser Formulierung eine klare Aussage machen, was der Hintergrund ist. Der Hintergrund ist nämlich, dass es sich hier um nicht Spezialprodukte handeln kann, die von der Post vertrieben werden, sondern um Massenprodukte Fonds - die wirklich darauf ausgelegt sind, Herrn und Frau Jedermann undJederfrau ins Portefeuille gelegt zu werden. Es gibt ja auch im Bereich von Investmentunternehmen für Wertpapiere sehr, sehr spezifische, die einfach risikolastiger sind als andere. Nur das in Worten so zu fassen, dass es ohne jegliches Ermessen beurteilt werden kann, ist sehr schwierig. Ich würde es aber dennoch falsch finden, wenn diese Worte "ohne besonderes Risiko" gestrichen würden. Es ist zwar von niemandem beantragt worden, aber ich habe das etwas herausgehört. Vielleicht interpretiere ich das auch falsch.Dann die Frage des Abg. Rudolf Lampert nach der Art der Konzession. Es ist eine Konzession oder eine Ermächtigung von Gesetzes wegen. Also die Post AG kann dies von Gesetzes wegen. Dann Ihre Bedenken wegen der Überwachung. Da kann ich auf Art. 23 verweisen. Es ist ja möglich, auch ausländische Fonds hier in Liechtenstein zu vertreiben. Und wenn Sie Art. 14 Abs. 6 der Gesetzesvorlage sehen, muss ja die Liechtensteinische Post AG geradestehen. Sie ist die Zahlstelle, sie muss es zurücknehmen, also auch sie braucht ein gewisses Mass an Buchhaltung. Wir haben hier also den Ansprechpartner, ähnlich wie das sonst für Unternehmungen ist, die ausländische Fondsanteile hier allenfalls vermitteln. Ich glaube, da ist eine Sicherheit gegeben. Die Post AG selber ist ja eine Liechtensteinische.Dann zu den Änderungen in letzter Minute: Das ist schon mehrfach angesprochen worden. Ich habe gestern und vorgestern nie etwas dazu gesagt, wenn diese Änderung bekrittelt wurde. Ich möchte jetzt aber doch einmal etwas loswerden. Es ist so, dass die Besprechung mit dem Bankenverband eine periodische war. Wir treffen uns regelmässig zum Gedankenaustausch. Das ist eine Politik der Regierung. Wir möchten wissen, was die Verbände denken. Wir möchten regelmässig Termine haben, damit man einander versteht und damit Gelegenheiten institutionalisiert vorhanden sind, sich auszutauschen. Und bei dieser Gelegenheit wurde eben gesagt, dass man von Seiten der Banken nicht begeistert sei, dass diese Möglichkeit bestehe. Ich habe erläutert warum und wieso. Und die Argumente, die nicht wettbewerbsmässig waren, denn wer hat schon gerne noch einen Konkurrenten, sondern wirklich auf den Anlegerschutz hinausliefen, haben wir hier auf Anregung des Bankenverbandes berücksichtigt. Ich hätte auch sagen können: Tut mir leid, ich kann dem Landtag nicht zumuten, noch irgendetwas anpassen zu müssen.Wir sind aber der Meinung, dass man dem Landtag, wenn man merkt, dass man eine Bestimmung optimieren kann, dass man dies auch vorschlägt. Im Landtag passiert ja ganz anderes. Da diskutiert man über eine Bestimmung und in der Diskussion - wie gestern Abend -wird eine Bestimmung angepasst. Ich kann mich noch an die Diskussion zwischen dem Landtagspräsidenten und dem Abg. Paul Vogt erinnern, wo glaube ich, in 4- oder 5-maligem Hin und Her schliesslich eine "träfe" Bestimmung gefunden wurde. Das muss möglich sein. Wenn man das nicht will, wenn der Landtag nur noch perfekte Gesetze erhalten soll, dann müsste man vorberatende Kommissionen machen.Und eine allerletzte Bemerkung: Man tut so, als ob es in anderen Staaten üblich wäre, dass die Vorschläge der Regierung 1:1 übernommen würden, dass der Landtag oder das Parlament nur noch salbungsvolle Worte spricht. Dem ist nicht so. Vorlagen in der Schweiz, wo der Verwaltungsapparat noch viel grösser ist, werden zum Teil umgekrempelt. Ich appelliere an den Hohen Landtag, dass man diese Flexibilität hat, dass Verbesserungen - und ich glaube, als solche sind sie auch anerkannt worden - weiterhin auch noch einen Tag vorher möglich sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie sind möglich, Herr Regierungschef. Sie wären auch möglich, wenn Sie gar nichts schriftlich geschickt hätten und das heute mitgeteilt hätten. Trotzdem muss ich sagen, ist das diesbezügliche Vorbringen des Abg. Hoch verständlich, denn ohne Kenntnis, nähere Kenntnis der Daten, der Treffen etc. zwischen dem 17. September und dem heutigen 18. Dezember stellt sich Otto Normalverbraucher vor, dass es der Regierung auch früher hätte möglich sein müssen als am 11. Dezember, solche Verbesserungen mitzuteilen.Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef. Ich glaube wir sprechen von unterschiedlichen Sachen. Sie sprechen immer nur vom Handel mit den Wertpapieren bzw. mit den Fonds-Anteilen. Mir geht es vor allem um Art. 14 Abs. 2: Es können Konten geführt werden, mit oder ohne Rückzugsbeschränkungen. Also das sind Bankdienstleistungen. Ich verwehre mich nicht dagegen, dass die Post diese Dienstleistungen erbringt. Aber im Abs. 3 steht dann, dass sie diese Dienstleistungen im eigenen Namen oder im Auftrag und auf Rechnung Dritter anbieten kann. Und das heisst für mich konkret, dass die Liechtensteinische Post AG Konten führt, die irgendwo auf dieser Welt geführt werden, also sie ist Einnehmerei für irgendwelche andere Institutionen. Theoretisch kann eine amerikanische Bank hier, ohne dass sie hier irgendetwas unterhält, mit der Post einen Kontrakt eingehen. Und die Post erbringt dann diese Dienstleistung. Sie ist praktisch ein verlängerter Arm irgendeiner Bank und kann dort ihre Konten anbieten. Die Konten werden dann aber - ohne dass das irgendwo nur vermerkt ist, bzw. das Gesetz schreibt nichts vor - können diese Konten in Österreich geführt werden, beispielsweise bei der Österreichischen Post, was ganz klar gegen Bankgeheimnis und dergleichen geht. Aber dieses Gesetz beinhaltet keinerlei Bestimmungen, die so etwas ausschliessen.Abg. Gebhard Hoch:
Danke, Herr Landtagspräsident, für die Richtigstellung bezüglich der zeitlichen Übermittlung von Änderungsanträgen der Regierung. Ich habe dem nichts beizufügen.Dann, Herr Regierungschef: Ihre Definition oder Ihr Versuch der Definition "ohne besonderes Risiko" war nicht sehr hilfreich und hat nichts zur Klärung beigetragen. Ich möchte die Regierung konkreter fragen: Stellt sie sich vor, dass z.B. Obligationenfonds oder Pfandbriefe-Fonds, Anlagen "ohne besonderes Risiko" darstellen? Schliesst die Regierung Aktienfonds aus?Abg. Ingrid Hassler:
Auch zu diesem Punkt hätte man dann hineinschreiben können - statt "ohne besonderes Risiko" - Investmentunternehmen für Wertpapiere gemäss Art. sowieso des IUG. Ich bedaure, ich habe das Gesetz jetzt nicht vor mir, ich kann Ihnen nicht die genaue Stelle sagen. Wenn das so gemeint ist, dass einfach die Investmentunternehmen für Wertpapiere gemäss dieser Bezeichnung gemeint sind, dafür bestehen ja dann auch weitere Ausführungen im Gesetz, Einschränkungen und vor allem auch eine Verordnung zum IUG.Dann noch zu den Ausführungen des Abg. Rudolf Lampert: Der Art. 15, glaube ich, relativiert dann einiges, was die Aufsicht und Meldepflicht ist, wenn solche Geschäfte gemäss Abs. 2 angeboten werden. Meine Frage wäre aber doch, weil die Konten doch - vor allem mit der Schweiz - die Kundschaft geführt wird, ob das Postgeheimnis dann in einem Sinn dem Bankgeheimnis gleichgestellt ist, weil wir doch von einem sehr umfangreichen Angebot von Finanzdienstleistungen der Post gemäss Art. 14 ausgehen können, sofern das auch dann wirklich von den Betreibern ausgenützt wird.Und ergänzend: Ich möchte keine Kritik anbringen, aber doch einen Wunsch und vielleicht etwas eher schon auf das Sorgfaltspflichtgesetz. Es wäre für die Abgeordneten schon gut, wenn im Gesetzestext Artikel aufgehoben werden oder zitiert werden, auf die man Bezug nimmt, wenn vielleicht dieser Gesetzesauszug immer angehängt wird. Dieses System war einmal sehr komfortabel eingerichtet und ich stelle von Vorlage zu Vorlage fest - es ist nicht die erste Vorlage -, dass das nicht angehängt ist. Beim Sorgfaltspflichtgesetz wird Art. 3 aufgehoben. Es ist weder im Text vorne etwas beschrieben, noch hängt sie bei. Natürlich bin ich, oder jeder Abgeordnete ist in der Lage, das selbst herauszusuchen. Aber diesen Wunsch, hier wieder den Service zuhanden der Abgeordneten aufzunehmen, den möchte ich deponieren.Abg. Alois Beck:
Das Gesetz über Investmentunternehmen kennt drei Typen von solchen Investmentunternehmen. Erstens eben das Investmentunternehmen für Wertpapiere. Dann die zweite Kategorie: Investmentunternehmen für andere Werte - und dasdürfte hier von besonderem Interesse sein. Dann noch Investmentunternehmen für Immobilien.Die Investmentunternehmen für andere Werte, die sind speziell im Gesetz auch noch geregelt. Das sind eben solche, wo man auch in Anlagen investieren kann, die nur beschränkt marktgängig sind, hohe Kursschwankungen aufzeigen, eine begrenzte Risikoverteilung ausweisen, deren Bewertung erschwert ist, usw. usf. Sehr wahrscheinlich hatte die Regierung solche Kategorien von Investmentunternehmen im Hinterkopf. Wir wissen das jetzt aber nicht genau. Ich hätte auch erhebliche Mühe, mit der nun von der Regierung vorgebrachten Formulierung. Das bietet nun wirklich keine Handhabe.Ein dritter Punkt noch: Auch die Investmentunternehmen für Immobilien haben in dem Sinne ein höheres Risiko, beispielsweise im Zusammenhang mit der Rücknahme der Anteile. Es heisst ja gemäss Art. 31 des IUG: "Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündigen". In der Diskussion um diese Hedge Fonds hat man ja gesehen, was so eine Kündigungsfrist bedeuten kann, dass auch hier Risiken liegen. Jetzt weiss ich nicht, was man der Regierung hier raten kann. Die Absicht, nur Investmentunternehmen für Wertpapiere ohne besonderes Risiko zu gewähren, ist zwar löblich, aber ich glaube nicht, dass das in diesem Sinne so umsetzbar ist. Ich weiss nicht, ob die Regierung eben diese Typen gemäss IUG im Auge hatte und hier eben insbesondere die Typen, die ich zuletzt genannt habe, das Investmentunternehmen für andere Werte, wo dann auch der Anleger speziell auf die besonderen Risiken hingewiesen werden muss, und von mir aus gesehen auch die Investmentunternehmen für Immobilien unter den von mir aufgezeigten Voraussetzungen.Ich glaube, jetzt ist der Ball bei der Regierung, hier für ihre Intentionen Transparenz hineinzubringen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich denke, dass Ihre Ausführungen, Herr Abg. Beck, überflüssig sind. Die Regierung hat in diesem Vorschlag ganz klar geschrieben: "Der Vertrieb muss sich auf Anteile von Investmentunternehmen für Wertpapiere beschränken". Das ist diese erste Kategorie. Das ist mir schon klar. Die zweite und die dritte Kategorie ist dadurch ganz klar ausgeschlossen. Was sie aber anhängt - "ohne besonderes Risiko" - in meinem Verständnis jetzt: Die Regierung will diese erste Kategorie weiter einschränken. Da habe ich mich gefragt, wie sie dann das in der Verordnung versteht. Deswegen erübrigt sich die Diskussion um die Kategorien zwei und drei, die ja auch wahrscheinlich von der ganzen Auslegung her ohnehin nicht in Frage kämen.Abg. Alois Beck:
Meiner Ansicht nach kann man das nicht so aus dem Text, aus dem vorgeschlagenen Gesetzestext, herauslesen. Es heisst hier: "Investmentunternehmen für Wertpapiere". Wenn hier stehen würde: Für Wertpapiere gemäss IUG, wäre das klar. Aber hier steht: "Für Investmentunternehmen für Wertpapiere ohne besonderes Risiko". Da kommt meiner Ansicht nach die Unsicherheit wieder durch. Es ist ja nicht so, dass Investmentunternehmen für Wertpapiere - wie soll man sagen - ganz klar definiert sind. Auch hier bestehen ja Risiken und es gibt keine, die das Risiko explizit ausschliessen.Regierungschef Mario Frick:
Zu den Bedenken, dass es nicht klar sei, welche Investmentunternehmen gemeint sind, kann ich eigentlich auf die Ausführungen der Abg. Ingrid Hassler verweisen. Es ist aber keinerlei Problem, wenn man nach dem Begriff "Anteile von Investmentunternehmen für Wertpapiere" noch die Worte "gemäss IUG" einführt. Das wird von der Regierung jetzt hiermit geändert, dass diese Worte noch eingefügt werden. Es heisst also: "Der Vertrieb muss sich auf Anteile von Investmentunternehmen für Wertpapiere gemäss IUG ohne besonderes Risiko beschränken".Warum weiterhin "ohne besonderes Risiko"? Das gibt der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, einzugreifen, wenn zwar an sich ein Investmentunternehmen für Wertpapiere vorhanden ist, das Gesetz an sich genügend Schutz gibt, wenn man aber trotzdem das Gefühl hat, da ist ein spezielles Risiko dahinter, wenn das auch belegbar ist.Es ist ganz klar, dass es eine schwierig zu handhabende Bestimmung ist, aber sie kann bei Situationen, die man jetzt nicht voraussieht und die wirklich zu grossen Risiken führen, der Dienststelle für Bankenaufsicht die notwendige Möglichkeit in die Hand geben, um bestimmte Vertriebe zu verhindern und zu verbieten. Ich glaube, das wäre etwas, was hilfreich ist. Wenn man das herausstreicht, gilt einfach die übliche Regelung. Ich gebe zu: Es ist schwierig zu handhaben, aber ein nach Ansicht der Regierung wichtiges und richtiges Ventil.Ganz konkret zu Ihrer Frage, Herr Abg. Gebhard Hoch: Selbstverständlich sind Aktienfonds möglich. Man muss das beim konkreten Fonds anschauen. Man muss schauen, was für Werte dann allenfalls drin wären.Dann die Frage des Abg. Rudolf Lampert: Die Einsehbarkeit der Konti oder die Überprüfbarkeit muss gewährleistet sein, da müssen entsprechende vertragliche Abmachungen auch vorliegen seitens der Post AG. Die Post AG muss mit ihren Partnern in der Schweiz - das wird die Schweizerische Post sein - eine Vereinbarung treffen, damit sie auf die notwendigen Unterlagen Zugriff hat, die notwendigen Kopien erhält, dass man die notwendige Aufsicht wahrnehmen kann.Weiters ist der Verweis auf Art. 15 - ich glaube, die Abg. Ingrid Hassler hat das erwähnt - auch in den Raum zu stellen. Dort ist ja auch festgehalten, dass die Aufnahme der Dienste gemäss Art. 14 90 Tage vor Aufnahme der Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist. Da werden genau solche Aspekte geprüft: Ist die Aufsicht möglich? Ist eine Überprüfung möglich? Können die Aspekte des Sorgfaltspflichtgesetzes erfüllt werden?Ich möchte noch etwas erwähnen, nachdem Sie ja vor einigen Minuten, vor ungefähr zwei Stunden ja auch bekrittelt haben, dass man da quasi mit der Post brechen würde, was ja nicht stimmt, da hier ja weiterhin die Schweizerische Post der Partner sein wird. Es ist absehbar, aber eben auf einer Basis, die sehr viel mehr Einsichtsrechte gibt und die den Aspekt verbessert, dass nun wieder das Sorgfaltspflichtgesetz anwendbar sein kann.Wir haben hier eine Verbesserung der Situation. Wir werden die notwendigen Massnahmen einführen, dass das auch greift: Vertraglicher Natur, aufsichtsrechtlicher Natur. Aber man wird dort auch in Betracht ziehen müssen, dass es eine erhebliche Verbesserung so oder so zur bisherigen Situation ist. Es müsste eigentlich von Ihnen begrüsst werden, weil jede andere Situation, vor allem die bisherige, weit entfernt von dieser Lösung ist.Abg. Rudolf Lampert:
Ich gehe einig mit Ihnen. Ich habe das auch anlässlich der Revision des Bankengesetzes angetönt bezüglich der Aufsichtsmöglichkeiten bei der Schweizerischen PTT. Nur: Art. 14 geht nicht davon aus, dass es an die Schweizerische Post übergeben wird, sondern es wird global formuliert: "Im eigenen Namen oder im Auftrag und auf Rechnung Dritter anzubieten" Theoretisch kann eine österreichische Bank hier ihre Schalter eröffnen bei der Post AG. Die Post vermittelt die ganzen Geschäfte. Die Buchführung findet in Österreich statt, ohne dass der Kunde überhaupt weiss, dass diese Dienstleistung in Österreich erbracht wird.Wir haben beim Bankengesetz, bei den Konzessionen, genau das verlangt, dass dem Kunden mitgeteilt wird, dass Datentransfer ins Ausland gemacht wird. Ich habe überhaupt keine Mühe, wenn hier stehen würde: Die Schweizerische Post erbringt diese Dienstleistung. Mir geht es darum, dass in Drittländern eben solche Dienstleistungen erbracht werden können, die Liechtensteinische Bankenaufsicht keine Einsicht hat, vor allem aber die ausländische Bankenaufsicht - bzw. das kann bis zur Steuerverwaltung usw. gehen - eben hier Einsicht nehmen könnte, ohne dass der Kunde aber darauf hingewiesen wird, dass diese Dienstleistung in Österreich erbracht wird. Genau darum geht es mir.Aber wenn Sie zum Vornherein sagen können, dass das die Post AG ist, die Schweizerische Post AG, so kann ich mich für den Moment damit zufrieden geben. Gesetzesmässig finde ich das nicht sauber, was hier gemacht wird.Regierungschef Mario Frick:
Es ist gesetzesmässig sauber, nochmals: Art. 15 sagt ja, zu dem kommen wir ja noch: "Auf die Ausübung der in Art. 14 genannten Dienste finden die Bestimmungen des Bankengesetzes" etc. "sowie des Sorgfaltspflichtgesetzes Anwendung". Und das Bankgeheimnis - Art. 14 - ist ja dort involviert, d.h., es muss gewährleistet sein, dass das Bankgeheimnis passt, also das heisst: sinngemäss natürlich, weil sie nicht volle Bankgeschäfte sind. Da wird man in den vertraglichen Regelungen Obacht geben müssen. Man hat in Art. 15 Abs. 2 noch einmal diese Vorprüfung, die 90 Tage vorher stattfinden kann. Ganz klar: Das muss gewährleistet sein. Wenn es nicht gewährleistet werden kann, dann müsste in der Tat die Post AG bei Inanspruchnahme dieser Leistungen explizit darauf hinweisen, dass derjenige oder diejenige, die diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, nicht davon ausgehen darf oder die Zustimmung erteilt, dass Daten allenfalls so oder so genutzt werden könnten.Also, das kann ich Ihnen absolut versichern: Das ist mit dieser Bestimmung abgesichert, das haben auch abgeklopft, weil wir gewusst haben, dass die heikel sein könnte. Ich glaube, wir müssen das so formulieren, dass es passt, wenn der Partner die Schweizerische Post ist oder eine andere Unternehmung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Abänderungsanträge wurden bisher keine gestellt.Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe diesen Abs. 5 neu formuliert und möchte ihn vortragen, aber nicht direkt als Antrag, sondern zu Handen der Regierung, ob das das Verständnis wäre: "Der Vertrieb muss sich auf Anteile von Investmentunternehmen für Wertpapiere gemäss Art. 26 IUG beschränken. Die Regierung kann beim Vertrieb solcher Anteile bezüglich einem besonderen Risiko Einschränkungen vornehmen. Die für Beratung und Verkauf vorgesehenen Personen müssen fachlich ausreichend qualifiziert sein. Dies Regierung erlässt das Nähere mit Verordnung".Dann ein Absatz, der mit den vorgeschriebenen Art. 5 weiter geht. Wäre dieser Einbau dieses Satzes, den ich gemacht habe, das Verständnis? Ich habe immer noch Bedenken, wenn wir sagen: Der Vertrieb muss sich auf Anteile von Investmentunternehmenohne besonderes Risiko beschränken, dass auch jemand jemanden haftbar machen kann, wenn er dann doch ein Wertpapier mit einem besonderen Risiko erworben hat. Somit kann die Regierung bei der Meldepflicht dann eben - oder über die Verordnung -festlegen, was sie ausschliessen will aus dieser ersten Kategorie der Investmentunternehmen für Wertpapiere. Was für sie dann nicht vertrieben werden darf, weil sie eben dieses besondere Risiko haben.Regierungschef Mario Frick:
Wir haben durchaus das gleiche Verständnis. Übrigens die Artikel, die Sie meinen, sind die Art. 26 und 27 IUG. Ich muss aber sagen, dass mir trotz allem, obwohl wir das Gleiche ansteuern, die Formulierung der Regierung besser gefällt. Aber ich denke, mindestens für die Interpretation ist Ihr Vorbringen wichtig, dass es da zweifelsfrei gewährleistet ist. Von der Regierungsseite her bleiben wir bei diesem Antrag. Wenn Sie Ihre Formulierung einbringen wollen, müssten Sie einen selbständigen Antrag stellen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich kann mit diesem Verständnis natürlich leben, weil ich es ganz klar definiert habe. Es darf einfach nicht daraus abgeleitet werden, dass dies "ohne besonderes Risiko" dann von der Kundschaft selbst interpretiert werden kann. Aber wichtig ist, dass Sie den Antrag hochhalten, dass Sie einbauen "für Wertpapiere gemäss IUG", auch wenn Sie den Artikel nicht nennen wollen. Ich kenne ihn jetzt im Moment nicht. Das muss hinein. Dann wissen wir, von welcher Kategorie von Fonds oder Anteil-Fonds wir reden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ist Art. 26, Sie haben ihn vorher schon genannt.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage. Sie haben vorhin auf Art. 15 verwiesen bezüglich der Dienstleistungen, welche gemäss Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 erbracht werden. Hier stellt sich mir auch die Frage: Wenn diese sämtlichen Dienstleistungen dem Bankengesetz unterstellt sind, sind hier auch beispielsweise Eigenmittelvorschriften enthalten? Also, wenn die Post die Kontoführung selber macht und etliche Millionen an Kundengeldern entgegennimmt, wer haftet dann für diese Kundengelder? Es gibt ja nicht dieselbe Vorschrift, sich in einem Pool, in einem Schadenpool einzukaufen, wie bei der Bank selber. Oder kommen diese Bestimmungen desBankengesetzes auch hier zur Anwendung? Ich denke an Liquidität, ich denke an Eigenmittelvorschriften und an Sicherheitsvorgaben.Regierungschef Mario Frick:
Es geht ja um die "Ausübung" der in Art. 14 genannten Dienste, d.h., die Art und Weise. Man kann nun nicht alles 1:1 herunterbrechen. Es kommt doch sehr darauf an, was für Dienste wahrgenommen werden. Wenn Sie vorne schauen: Es geht primär um den postalischen Zahlungsverkehr, dass dieser abgewickelt wird, was ja nicht so attraktiv ist. Dann gewisse Geldmarktanlagen, da müssen sicherlich gewisse Sicherheiten geboten sein. Und bei den Anteilen von Investmentunternehmen. da muss man eben schauen, welche Bestimmungen dort notwendig sind. Ich kann es Ihnen jetzt so pauschal nicht beantworten, weil das sehr von der Produktepalette abhängt, weil es von den vertraglichen Beziehungen, die da eingegangen werden, abhängen wird.Abg. Rudolf Lampert:
Interessanterweise weichen Sie immer Abs. 2 aus, nämlich der Kontenführung mit und ohne Rückzugsbeschränkungen. Da geht es um Milliarden, wenn wir die Schweizerische Post anschauen. Hier kann sich grundsätzlich ein Bankgeschäft neben dem Bankgeschäft entwickeln -, nicht dass ich Ihnen dieses Geschäft "vergönne" . Es geht darum, dass entsprechende Sicherheiten auch hier gewährleistet werden und die Kontenführungen auch dem Kunden angezeigt werden, dass sie im Ausland durchgeführt werden und dergleichen. All die Kriterien, die wir anlässlich der letzten Landtagssitzung im Zusammenhang mit dem Bankengesetz erörtert haben.Abg. Gebhard Hoch:
Es ist eine hochinteressante Frage, die der Abg. Rudolf Lampert hier angeschnitten hat. Diese Frage wird mir eigentlich jetzt erst in diesem Moment bewusst. Die Schweizerische Post ist ja auch neu organisiert. Wissen Sie, Herr Regierungschef, gibt es eine Art Ausfallbürgschaft seitens des Bundes für die Post, für die Postcheck-Konti, die bei der Schweizer Post geführt werden? Nach Art. 14 Abs. 3 ist ja davon auszugehen, dass die Liechtensteinische Post diese Finanzdienstleistungen auslagert an die Schweizer Post aufgrund eines abzuschliessenden Vertrages. Hat sich die Regierung diesbezüglich Gedanken gemacht, wie die Haftungsfrage ist? Kann man davon ausgehen, wenn Kunden, die ein Postcheckkonto haben, das von der Schweizer Post betreut und geführt wird, ob irgendeine Haftung auf die Liechtensteinische Post zurückfällt bzw. ob das überwälzt werden kann auf dieSchweizerische Post. Wenn dort, was nicht anzunehmen ist, aber rein theoretisch, irgendetwas passieren würde, würde der Bund einspringen?Abg. Rudolf Lampert:
Die Haftung kann ja auch noch weiter gehen. Es können Fehler bei der Vermittlung dieser Dienstleistung entstehen. Da diese Dienstleistung durch Personal der Liechtensteinischen Post erbracht wird, frage ich mich schon, ob dann diese Fehler durch die Schweizerische Post vergütet werden, wenn es Dienstleistungen sind, die Liechtensteinische Angestellte für die Schweizerische Post erbringen und dabei ihre Fehler machen. Haftet dann die Liechtensteinische Post? Wenn ja, dann müsste dieses Aktienkapital ein Vielfaches davon ausmachen, was wir hier haben, weil es tatsächlich um Millionenbeträge geht, die da täglich umgewälzt werden. Ich habe die Angst, dass hier ein paralleles Bankwesen aufgezogen wird, das aber nicht den entsprechenden Bestimmungen unterliegt und auch nicht entsprechend einer Bankenkonzession abgehandelt wird.Regierungschef Mario Frick:
Sie greifen nun wirklich den vertraglichen Beziehungen vor, die da geschlossen werden sollen. Ich habe sehr wohl verstanden, dass es Konten mit oder ohne Rückzugsbeschränkungen gibt. Genau dem entsprechend müssen die Regelungen sein. Also, wenn jetzt konkret die Schweizerische Post der Vertragspartner ist, müssen dort drin die Regelungen betreffend Haftung - die Absicherung muss gewährleistet sein auf einem Niveau, das eben dem des Bankengesetzes entspricht. Also wird die Schweizerische Post, wenn sie diese Sachen wahrnimmt, auch haften müssen für diese Aspekte. Das ist alles vertraglich vorzusehen, abzusichern, das wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzuhalten sein, damit jeder Kunde weiss, wer zuständig ist, wer haftet, wer Ansprechperson ist. Hier wird es im Gegenteil weitere Transparenz geben, Klarstellung, dass auch besser nachvollziehbar ist, ob das zu jedem Zeitpunkt in gehörigem Mass gewährleistet ist.Ich glaube, da sind wir beide überzeugt: Mit der Schweizerischen Post wird dies entsprechend gewährleistet sein. Ich denke - auch Ihrem Kopfnicken entnehmend - dass es so verstanden werden muss und dass wir beide das gleich verstehen.Abg. Alois Beck:
Eine Frage noch an den Regierungschef. Im Zusammenhang mit dem EWR haben wir ja auch jetzt kürzlich das Bankengesetz, das Einlagensicherungssystem, aufgenommen. Wird das dann für die Post auch relevant?Regierungschef Mario Frick:
Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass eine Sicherheit vorhanden ist. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, das müsste man prüfen, wie das hier spielt. Ob das eben wieder über den Vertrag an die Schweizerische Post weitergegeben wird und dort gewährleistet wird, oder ob sie in einem hiesigen System teilnehmen. Spontan würde ich eher sagen, dass das über den Vertrag abgesichert werden muss. Wir sind ja jetzt wirklich sehr stark im Detailbereich schon drin. Theoretisch wäre es ja möglich - an das möchte ich auch erinnern - dass der Partner nicht die Schweizerische Post wäre, sondern eine liechtensteinische Bank. Es gibt da verschiedene Varianten, wie das Ganze spielen kann. Klar ist: Diese Aspekte müssen gesichert sein, um dem Interesse des Anlegerschutzes und des Kunden Rechnung zu tragen.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef, ich habe Ihrer Teilantwort auf meine Frage entnommen, dass für die Postcheck-Konti aufgrund der abzuschliessenden vertraglichen Regelung die Schweizerische Post geradestehen würde. Ich habe noch die Zusatzfrage gestellt, ob Sie wissen, ob der Bund allenfalls eine Ausfallbürgschaft leistet für die Schweizer Post.Regierungschef Mario Frick:
Das war wahrscheinlich ein "freud'sches Nicht-Antworten". Da muss ich sagen, das weiss ich jetzt nicht. Da kenne ich die Regelung in der Schweiz zu wenig. Ob unter dem neuen Regime separate Versicherungen abgeschlossen wurden, also eine Art Captive beispielsweise - was durchaus denkbar wäre - oder ob weiterhin der Bund eintreten muss, da muss ich leider passen. Aber ich bin sicher, dass eine Absicherung vorhanden ist, die in bewährt schweizerischer Tradition so ausgestaltet ist, dass die Kunden in voller Hinsicht gesichert sind.Landtagspräsident Peter Wolff:
Keine Diskussion mehr zu Art. 14? Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich möchte noch einmal rekapitulieren, wie die Absätze 4 und 5 dieses Artikels jetzt aussehen nach den verschiedenen Änderungen, die die Regierung an ihrem Antrag vorgenommen hat.Abs. 4 lautet in der letzten Fassung: "Der Vertrieb von Anteilen von Investmentunternehmen gemäss Abs. 2 Bst. b ist von der Konzessionspflicht gemäss Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Investmentunternehmen ausgenommen. Es besteht jedoch eine Meldepflicht gemäss Art. 23 Abs. 2 des genannten Gesetzes".Abs. 5 lautet nunmehr: "Der Vertrieb muss sich auf Anteile von Investmentunternehmen für Wertpapiere gemäss IUG ohne besonderes Risiko beschränken. Die Regierung erlässt das Nähere mit Verordnung. Die für Beratung und Verkauf vorgesehenen Personen müssen fachlich ausreichend qualifiziert sein. Der Vertrieb von Anteilen von Investmentunternehmen ist nur zulässig, wenna) das Investmentunternehmen in seinem Domizilland einer Aufsicht untersteht, die der liechtensteinischen gleichwertig ist;b) die Information der Anleger in Liechtenstein den Anforderungen des Gesetzes über Investmentunternehmen entspricht und ein Prospekt vorliegt;c) der Name des Investmentunternehmens nicht zur Täuschung oder Verwechslung Anlass gibt.".Bei b) muss am Schluss ausserdem ein Strichpunkt stehen, sonst kriegen wir wieder einen Brief vom Rechtsdienst der Regierung.Mit diesen abgeänderten Absätzen 4 und 5 stelle ich Art. 14 zur Abstimmung. Wenn das Wort wider Erwarten nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 14 in dieser Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Keine Angst, ich fange jetzt nicht dieselbe Diskussion wie bei Art. 14 an, ich möchte nur der Ordnung halber für das Protokoll festhalten, dass ich hier genau dieselben Bedenken hege bezüglich der Aufsicht im Ausland und dass das einfach festgehalten ist, dass ich hier Bedenken habe, dass das überhaupt richtig durchführbar ist. Das Übrige ist in Art. 14 gesagt worden.Regierungschef Mario Frick:
Ich möchte wiederum auf das Schreiben der Regierung verweisen. Nach der Anpassung von Art. 14 in den Absätzen 4 und 5 kann der letzte Satz von Art. 15 Abs. 1 entfallen, wo es heisst: "Die Bestimmungen von Art. 14 Abs. 4 bleiben vorbehalten". Also diesen unterstrichenen Satz kann man streichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Art. 15? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Der zweite Satz von Abs. 1 entfällt, wie der Herr Regierungschef gesagt hat. Wer mit Art. 15 in dieser Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Aufgrund der Diskussion von heute Morgen stelle ich den Antrag, Abs. 4 wie folgt abzuändern: "Soweit zu Sammelzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene Postwertzeichen sowie vor dem 1. Januar 1996 herausgegebene Briefmarken und Postkarten zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Der Rest bleibt gleich.Es geht also darum, die von der Regierung - ich sage einmal irrtümlich - als ungültig erklärten Briefmarken hier einzubeziehen und, sofern sie zu Frankaturzwecken verwendet werden, dass hier dann ein Ausgleich stattfindet zwischen der Postwertzeichenstelle und der neuen Post AG.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.Regierungschef Mario Frick:
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich habe am Anfang "akustisch" den Antrag nicht ganz mitgekriegt. Darum ist es auch schwierig, den Erläuterungen dann zu folgen. Tut mir leid, könnten Sie das vielleicht wiederholen.Abg. Rudolf Lampert:
Es geht konkret darum, dass die Briefmarken, die vor dem 1. Januar 1996 herausgegeben wurden und die von der Regierung in der amtlichen Kundmachung für ungültig erklärt wurden - ich gehe davon aus, dass diese Ungültigkeitserklärung zurückgenommen wird -, dass diese Briefmarken künftig, wenn sie für Frankaturzwecke verwendet werden, nicht für ungültig erklärt werden. Dass diese Briefmarken künftig zu Frankaturzwecken verwendet werden können. Sofern sie für solche Zwecke, nicht etwa zum Umtausch, sondern für solche Zwecke verwendet werden, dass dann das Land der neuen Post AG über die Postwertzeichenstelle diesen Ausgleich vergütet. Dass dieselben Artikel zur Anwendung kommen wie hier. Dass, wenn keine Einigung zustande kommt über den Preis bzw. über die Menge, dass dann eben dieselben Instanzen entscheiden wie bei den Briefmarken, die zu Sammlerzwecken von der Postwertzeichenstelle neu ab 1996 ausgegeben wurden. Zu diesem Zweck beantrage ich eben, diesen Art. 4 wie folgt abzuändern.Damit Sie das auch gehört haben, wiederhole ich das nochmals. Abs. 4 soll lauten: "Soweit zu Sammlerzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene Postwertzeichen sowie vor dem 1. Januar 1996 herausgegebene Briefmarken und Postkarten zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Der Rest bleibt dann gleich.Regierungschef Mario Frick:
Zum Ersten glaube ich, dass Sie mit dieser Formulierung unter Umständen die Jahre 1997 und 1998 herausfallen liessen, was sicherlich nicht in Ihrem Interesse ist, dass also deswegen schon die Formulierung anzupassen wäre; aber vielleicht missverstehe ich das oder unterliege ich einem gedanklichen Fehler. Zum Zweiten muss ich vor einer derartigen Bestimmung sehr warnen. Das ist ja gerade der Knackpunkt, wo eine Entscheidung fallen musste. Müssen wir einen Schnitt vornehmen, ja oder nein? Die Regierung ist zutiefst überzeugt, es "muss" sein. Es ist "notwendig".Die Frage, die sich hier gestellt hat in der Diskussion war ja: Ist diese Übergangsfrist, dass ab 1. Januar 2000 diese Briefmarken frankaturungültig sind, ist diese Frist zu kurz? Sollte es allenfalls der 1. Januar 2001 sein? Oder andere Fragen, die gestellt wurden: Soll eine Rücknahmeaktion gestartet werden, weil eben die Auswirkungen oder der Vertrauensverlust zu gross wäre? Das war die Diskussion, die stattgefunden hat, vor allem. Es gab auch Voten - das gebe ich zu - die überhaupt von der Frankaturungültigkeit absehen wollten. Nur, das ist aufgrund der Trennung von Post und Postwertzeichenstelle einerseits, und zum Zweiten auf Grund der Geschichte und der historisch vorgegebenen grossen Zahlen nicht tunlich. Es würde meines Erachtens fast unüberwindliche Schwierigkeiten hervorrufen, hier nur eine einigermassen vernünftige Abtrennung vorzunehmen. Woher kommen die Briefmarken, mit denen frankiert wird? Sind sie von Sekundärhändlern verkauft worden, also aus Sammlerbeständen, oder hat jemand einfach zugewartet mit der Frankatur? Es würde Probleme über Probleme aufwerfen.Das war auch ein Grund, dass die Regierung diese Übergangsfrist eben per Ende 1999 oder Anfang 2000 festgelegt hat. Wenn man nur ein Jahr verlängert, gibt es extreme Schwierigkeiten. Vielleicht sind sie erträglich, vielleicht kann man das machen mit erheblichem Mehraufwand, der dann halt finanziert werden müsste. Aber dies jedes Jahr zu machen - und auf das läuft Ihr Vorschlag hinaus - da muss ich einfach ganz klar sagen: Da sollten wir die Finger davon lassen. Das ist mit Sicherheit der falsche Weg.Abg. Rudolf Lampert:
Es ist für mich überhaupt nicht relevant, ob diese Briefmarken aus dem Sekundärmarkt kommen oder woher sie kommen. Das Land Liechtenstein hat für eine Dienstleistung kassiert und Geld bezogen und hat diese Dienstleistung nicht erbracht. Wenn diese Dienstleistung nun durch die Post erbracht wird, so kann das Land der neuen Post AG eine Ausgleichszahlung zukommen lassen. Für mich ist das überhaupt kein Problem.Wenn Sie nun sagen, dass die Briefmarken zwischen 1996 und 1999 durch das Raster fallen, so verweise ich auf die Ungültigkeitserklärung, wo nur diese Briefmarken vor dem 1. Januar 1996 für ungültig erklärt wurden. Was mit den Jahren dazwischen passiert, weiss ich nicht. Ich gehe davon aus, dass sie nach wie vor Frankaturgültigkeit haben, sonst hätten sie nämlich ungültig erklärt werden müssen. Deshalb ist für diese Briefmarken sowieso selbstverständlich, dass diese noch für Frankaturzwecke verwendet werden können, weshalb sie meines Erachtens auch nicht aus dem Raster fallen können.Ich kann aber meinen Antrag dahingehend abändern: "die vor dem 1. Januar 1999", weil zu diesem Zeitpunkt die neue Post AG dann Briefmarken ausgeben wird. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, wie innerhalb eines Monats jetzt noch Briefmarken gedruckt werden sollen; aber vielleicht ist das möglich. Nur wenn das für Sie ein Problem ist: Ich kann auch 1999 hineinschreiben. Ich bin aber davon ausgegangen, dass die Ungültigkeitserklärung sich auf - wie es im Wortlaut ist - auf die Briefmarken vor dem 1. Januar 1996 bezieht, und die übrigen Marken sowieso gültig sind.Abg. Johannes Matt:
Um eine Verlängerung der Übergangsfrist zu ermöglichen, ist eine solche Lösung, die der Abg. Lampert vorgeschlagen hat, notwendig. Ich glaube, wir haben von der Diskussion her keine Widerrede erhalten. Ich nehme daher an, dass es allgemein als sinnvoll erachtet wird, dass das Jahr 2000 nicht das Datum sein kann, bei dem die Wertzeichen als ungültig erklärt werden. Somit benötigt es doch eine Übergangsfrist, um die Verrechnung zu erfolgen. Das wäre dann logisch mit dem Vorschlag, den der Abg. Lampert macht.Weiter frage ich mich auch jetzt im Laufe dieser Diskussion, was mit den Marken von nach 1996 passiert? Wie Sie die Verrechnung da machen wollen? Da haben Sie sich ja sicherlich einen Weg ausgedacht. Dieser Weg kann für alle Marken hergenommen werden, auch für die vor 1996. Somit haben Sie ja das Problem eigentlich schon gelöst.Weiter glaube ich, dass mit dieser Variante, die der Abg. Lampert vorgeschlagen hat, auch eine Übergangsfrist gewährt werden könnte, die im Moment noch offenist, also dass wir das Jahr 2001 vorsehen oder dann allenfalls immer noch über eine längere Zeit nachdenken könnten. Es ist mit diesem Vorschlag alles möglich. Daher werde ich diesen Vorschlag auch unterstützen.Abg. Gebhard Hoch:
Wir werden uns auf einen Abänderungsantrag einigen. Nur zur Überlegung möchte ich einen Unterantrag vorschlagen. Ich bin der Meinung, dass der 1. Satz auch begrifflich falsch ist: "Soweit zu Sammelzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene Postwertzeichen". Die sind "nie" nur zu Sammlerzwecken abgegeben worden. Die hatten immer eine doppelte Funktion, sowohl für Sammler wie auch für Postdienstleistungen, sprich für die Frankatur. Darum bin ich der Meinung, dass man generell hier nur von Postwertzeichen sprechen muss, die die Postwertzeichenstelle ausgegeben hat. Mein Unterantrag würde deshalb so lauten: "Soweit die von der Postwertzeichenstelle abgegebenen Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Der Rest bleibt gleich.Abg. Rudolf Lampert:
Wäre es möglich, dass der Abg. Gebhard Hoch diesen Antrag vielleicht nochmals wiederholen könnte, damit ich seinen Antrag eventuell in meinen Antrag einbauen kann bzw. damit wir einen Antrag daraus machen können.Abg. Gebhard Hoch:
Eben, das ist schon die Absicht. Sie haben in Ihrem Antrag gesagt: " ...sowie die vor dem 1. Januar 1995 ausgegebenen...". Ich bin der Meinung, es ist nicht unbedingt erforderlich, das hier im Gesetz zu erwähnen. Nach meinem Unterantrag würden alle, generell alle Briefmarken erfasst, die schon je ausgegeben wurden. Darum würde mein Unterantrag so lauten: "Soweit die von der Postwertzeichenstelle abgegebenen Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Der Rest gleich, wie er im Regierungsantrag steht.Abg. Rudolf Lampert:
Ich ändere meinen Antrag genau auf den Wortlaut ab, den der Abg. Gebhard Hoch nun vorgetragen hat bzw. ich kann meinen Antrag zurückziehen und seinen Antrag zum Hauptantrag machen, damit keine Verwirrung bezüglich der Abstimmungen entstehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, ich wiederhole vorsichtshalber den Antrag des Abg. Gebhard Hoch noch einmal, damit ich ihn nicht falsch verstanden habe. Der Antrag lautet, den 1. Satz von Abs. 4 wie folgt zu formulieren: "Soweit die von der Postwertzeichenstelle abgegebenen Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Verstehe ich das richtig?Abg. Gebhard Hoch:
Richtig.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss sagen, im Lichte der Diskussion heute Vormittag und überhaupt in den letzten Tagen, wird man für dieses Thema sensibilisiert und mir stellen sich bei diesem Art. 23 auch einige Fragen. Zunächst würde mich interessieren, ob die Regierung meint, aufgrund dieser Bestimmung oder aufgrund allfällig welcher anderen Bestimmungen des vorgesehenen neuen Postgesetzes berechtigt zu sein, Postwertzeichen für ungültig zu erklären, allenfalls - wobei ich von der Zukunft rede, nicht von Beschlüssen der unmittelbaren Vergangenheit - allenfalls auch berechtigt zu sein, einen Umtausch abzulehnen, oder ob dies nach diesem neuen Recht nicht mehr möglich sein soll. Zunächst diese Frage.Regierungschef Mario Frick:
Die Meinung ist, dass dieses Recht jetzt im Gesetz jetzt noch einmal klargestellt wird, nachdem dies bis jetzt nur auf Art. 8 des PTT-Vertrages abgestützt war. Das heisst, dass die Regierung auch in Zukunft das Recht hätte, die Frankaturungültigkeit zu beschliessen und dort dann frei ist, ob ein Umtausch, ein teilweiser Umtausch und in welchen Fristen das Ganze ablaufen sollte. Das heisst, dass mit Art. 23 das bisherige Recht einfach in Gesetzesform nochmals festgehalten wird. Das wäre die Interpretation.Soll ich schon auf die anderen Fragen eingehen oder möchten Sie hier ...Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja bitte.Regierungschef Mario Frick:
Ich muss sagen, ich bin jetzt relativ ratlos aufgrund der Vorbringen des Abg. Rudolf Lampert und des Abg. Gebhard Hoch. Mir scheint, dass die beiden Vorbringen miteinander gar nichts zu tun haben. So wie es der Abg. Rudolf Lampert formuliert hatte, wäre es nämlich so gewesen, dass eben für alle Briefmarken vor 1996 es gegolten hätte, dass die weiter frankiert werden könnten und dass dann eine Abgeltung zwischen Postwertzeichenstelle und Post AG stattfinden soll. Ist das richtig? Sie können nur nicken, das reicht schon. O.K., danke.Ich habe vorher gesagt, dass dann eine Unsicherheit ab 1996 besteht und ich habe mich dort leider vertan. Die Meinung war eine andere. Die Unsicherheit besteht weiter zurück, bis 1971 nämlich sind ja alle Briefmarken frankaturungültig erklärt worden, schon von früheren Regierungen. Mit ihrer Bestimmung hätten Sie die Briefmarken auch aus den 60er- und 50er-Jahren wieder aufleben lassen. Das ist die eine Geschichte. Das ist absolut unerträglich.Der andere Vorschlag des Abg. Gebhard Hoch hätte lediglich in der Formulierung etwas angepasst, hätte die ganze Angelegenheit mit Ungültigerklärung etc. aber nicht tangiert. Habe ich das richtig verstanden? Weil ich das so verstanden habe. Wenn dem nicht so ist, muss ich sagen, dass wir deswegen das mit den Sammlerzwecken drin haben, um eine klare Differenzierung zu ermöglichen. An sich ist die Aufgabe der Postwertzeichenstelle die, dass zu Sammlerzwecken das herausgegeben wird. Als Dienstleistung soll es grundsätzlich möglich sein, dass jemand, der beides macht - zu Sammlerzwecken etwas kauft und zu Frankaturzwecken - das in einem Aufguss machen kann. Da muss entsprechend differenziert werden.Es wird immer eine gewisse Grauzone geben in diesem Bereich zwischen Sammlerzwecken und Frankaturzwecken. Nur wird der - wenn er es korrekt und richtig macht - sehr sehr klein sein und kann eben zwischen Postwertzeichenstelle und Post AG entsprechend vereinbart werden. Es ist nämlich in der Tat so, dass wirklich gewisse Briefmarken nur zu Sammlerzwecken gekauft werden. Wenn dem nicht so wäre, dann hätten frühere Regierungen immense Fehler gemacht, weil sie so viele Briefmarken ausgegeben haben. Die Anzahl der Briefmarken konnte nie und nimmer zu Frankaturzwecken erfolgt sein. Ansonsten hätten wir jetzt Frankaturmaterial schon für Jahrzehnte vorhanden. Wenn man das konsequent weiter denkt, dann müsste man diese zu Frankaturzwecken herausgegebenen Briefmarken an sich bzw. den Gegenwert transferieren in die Post AG. Also, Sie merken: Man zettelt hier etwas an, was kompliziert wird.Zum Einwand des Abg. Johannes Matt: Es ist nicht notwendig, eine derartige Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, um eine Verlängerung der Übergangsfrist zu erreichen. Damit man die Übergangsfrist wahrnehmen und vornehmen kann, wird man vielmehr einen Finanzbeschluss fassen müssen, der die notwendigen Modalitäten regelt, damit das Geld dann vorhanden ist im Jahre 2000, dann ist jadie Post aus dem Budget des Landes heraus. Damit man dort das Geld zur Verfügung stellt und regelt, wie das gehandhabt werden soll, d.h., dass dann der Landtag nochmals begrüsst werden müsste mittels Finanzbeschluss. Das wäre die richtige und korrekte Lösung.Mit diesen Vorschlägen, die hier jetzt aus dem Plenum heraus gemacht werden, glaube ich, dass mit Sicherheit keine Klarheit erreicht würde, sondern, dass wir am Schluss irgendeine Bestimmung hätten, die so weit auslegungsfähig wäre, dass am Schluss niemand weiss, was jetzt gemeint ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese Klarheit vermisse ich auch beim Regierungsvorschlag zu Abs. 4 Satz 1, Herr Regierungschef. Aus Ihren heutigen Äusserungen entnehme ich, dass die Regierung offenbar davon ausgeht, dass dieser Satz "Soweit zu Sammlerzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene Postwertzeichen zu einer Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet", dass das nur pro futuro gelten soll. Dass also diese Ausgleichszahlung nur statuiert würde für "zu Sammlerzwecken nach dem 1. Januar 2000 abgegebene Postwertzeichen". Das steht hier aber gar nicht drin.Meiner Meinung nach ist die Postwertzeichenstelle, wenn "das" Gesetz wird, so wie es da steht, verpflichtet, sämtliche jemals von der Postwertzeichenstelle zu Sammlerzwecken abgegebene Postwertzeichen durch Ausgleichszahlung zu entschädigen. Wenn die Regierung das beabsichtigt, bitte. Mich würde interessieren, woraus Sie entnehmen, dass dies für früher abgegebene oder für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes von der Postwertzeichenstelle zu Sammlerzwecken abgegebene Postwertzeichen nicht gelten soll. In diesem Gesetz steht jedenfalls nichts dergleichen drin.Und dann noch eine Bemerkung: Sie haben sicherlich zu Recht schon vermehrt am heutigen Tage darauf hingewiesen, dass es sehr schwierig wäre, wenn man den Vorschlägen verschiedener Abgeordneter folgen würde und die früher ausgegebenen Briefmarken weiterhin für unbestimmte Zeit verwendet werden könnten. Dass es sehr schwierig wäre, dann Jahr für Jahr zu berechnen, wie viele Altbriefmarken jetzt zu Lasten der neuen Post AG verwendet wurden und wieviel das Land daher dieser Post AG ersetzen muss. Aber mir scheint das - laienhaft gesagt - technisch noch wesentlich schwieriger festzustellen jeweils am Jahresende: Was waren zu Sammlerzwecken abgegebene Briefmarken und was waren nicht zu Sammlerzwecken abgegebene Briefmarken.Also, wir werden uns sicherlich bemühen, im Laufe des heutigen Tages hier eine einwandfreie und nicht Verwirrung stiftende Formulierung für diesen Abs. 4 zufinden. Aber die Verwirrungsgefahr scheint mir, wie gesagt, beim Regierungsvorschlag kaum geringer zu sein.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident. Ihre Interpretation ist hundert Prozent richtig. Sie deckt sich auch mit unserer Auffassung, ganz der Meinung der Regierung entgegenstehend. Wir sind eben der Meinung, dass es nicht statthaft ist, dass es kontraproduktiv ist für unser Land, wenn Briefmarken ungültig erklärt werden. Es ist richtig, in der Vergangenheit sind schon Marken ungültig erklärt worden. Es ist aber selbstverständlich, dass die einmal ungültig erklärten Marken ungültig bleiben werden für Frankaturzwecke; darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Wenn wir diesen Abs. 4 übernehmen, werden diese ungültig erklärten Marken nicht wieder zu Gültigkeit auferstehen. Das ist selbstverständlich.Man könnte sich also darauf verständigen, dass man alles so lässt, wie es steht. Nur: Ich möchte trotzdem bei meinem Antrag bleiben und diesen Begriff in Abs. 4 "zu Sammlerzwecken" streichen. Die Unterscheidung, die die Regierung macht, dass Briefmarken ausgegeben wurden zu Sammlerzwecken und zur Erbringung von Postdienstleistungen - sprich zur Frankatur - das ist jetzt einfach neu entstanden bei der Regierung. Man hat da nie diese Differenzierung gemacht. Es war immer klar: Von Liechtenstein ausgegebene Marken werden gesammelt, aber sie werden auch auf Pakete und Briefe für die Frankatur aufgeklebt. Darum ist das genau unser Anliegen, weil keine Notwendigkeit besteht für die Ungültigkeitserklärung von Briefmarken zu Frankaturzwecken. Deshalb möchten wir nur diese ganz geringfügige Änderung hier machen. Im Wesentlichen möchten wir aber den Abs. 4, so wie er hier steht, aufrechterhalten.Darum nochmals meinen Antrag: "Soweit die von der Postwertzeichenstelle abgegebenen Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Der Rest des Regierungsvorschlages wie es hier steht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wobei Sie offensichtlich meinen, von der Postwertzeichenstelle an Dritte, also nicht an die Post AG, sondern an Dritte abgegeben Postwertzeichen. Diese sollen erfasst sein.Abg. Gebhard Hoch:
Natürlich.Abg. Johannes Matt:
Im Lichte dieser Diskussion sehe ich doch, dass dieser Artikel, wie er hier ist, eigentlich das Problem, das wir heute Morgen früh noch diskutiert haben, löst. Ich nehme an, dieser Artikel wurde eingefügt, um die Ausgleichszahlungen von Seiten des Landes an die neue Post AG zu tätigen für alle Briefmarken, die nicht für ungültig erklärt worden sind. Ob sie zu Sammlerzwecken ausgegeben wurden oder zu Frankaturzwecken, das wissen wir ja gar nicht mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einer Briefmarke ansieht, wenn sie zu Frankaturzwecken benötigt wird, für welchen Zweck sie gekauft worden ist. Das ist genau das. Und darum verstehe ich jetzt noch weniger Ihre Vorgehensweise, dass Sie alle Briefmarken vor 1996 für ungültig erklärt haben.Hier sind Sie ja ganz klar der Ansicht, dass es möglich ist, all die Abgeltung des Staates für alle Briefmarken nach 1996 zu tätigen und festzustellen. Somit muss es auch früher für die vor dem Jahre 1996 erlassenen Briefmarken möglich sein. Oder anders gesagt: Wenn die neue Post AG keine Briefmarken ausgibt und noch die alten Briefmarken benötigt, so müssen die Ausgleichszahlungen von Seiten des Landes an die neue Post getätigt werden in Höhe des Frankaturbetrages. Somit könnte auch eine Übergangslösung gemacht werden.Regierungschef Mario Frick:
Zuerst muss ich auf das Votum des Landtagspräsidenten Bezug nehmen. Wenn das so missverstanden wird, wird die Regierung Abs. 4 so anpassen, dass er neu lauten soll: "Soweit zu Sammlerzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene und noch frankaturgültige Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet". Weil damit impliziert wird, dass es Briefmarken gibt, die nicht mehr frankaturgültig sind. Das zum Ersten. Der Antrag ist so abgeändert. Ich glaube, dann ist Ihrem Anliegen Rechnung getragen, Herr Landtagspräsident.Dann zum Zweiten: Wir haben jetzt ja etwas debattieren können, Regierungsrat Norbert Marxer und ich. Der Antrag des Abg. Gebhard Hoch ist mir gar nicht so unsympathisch. Das Problem, das dahinter ist, ist natürlich ein gewisser Philosophiewechsel. Das muss uns bewusst sein, und zwar: Wenn der Aspekt des Sammelns von der Postwertzeichenstelle nicht mehr berücksichtigt wird, dann wird natürlich das, was in den vergangenen Jahrzehnten passiert ist, irgendwo über Bord geworfen. Sie wissen doch, dass wir heute rund für 40 Jahre Frankaturmaterial haben, das bei Sammlern herumschwirrt. 98 % der Sammler beispielsweise wohnen im Ausland. Sie werden doch nicht ernsthaft behaupten, dass diese Sammler diese Briefmarken gekauft haben, um das irgendwann zu frankieren. Das ist nicht die Meinung, sondern das sind Sammelobjekte, die irgendwann einen Wert erhalten auf Grund der Rarität etc.. Das ist die Gefahr. Wenn wir hier das Wort "zu Sammlerzwecken" herausstreichen, wird hier schon irgendwo eingrundlegender Philosophiewechsel eingeläutet. Unter Umständen kommt man zu diesem Schluss im Verlauf der Debatten und Diskussionen, die jetzt ablaufen sollen zusammen mit Sammlern und Händlern.Man würde hier meines Erachtens - aber vielleicht interpretiere ich das auch zu stark - irgendwo einen Philosophiewechsel nachnehmen, indem von der Philosophie her man davon ausgeht grundsätzlich, dass jede Briefmarke, die von der Postwertzeichenstelle herausgegeben wird, frankiert wird. Verstehen Sie, was ich meine? Darum finde ich das sehr gefährlich. Das würde natürlich auch bedeuten, dass man die Auflage entsprechend massiv herunterfährt und eigentlich gar kein Material, gar keine Briefmarken für Sammler mehr vorhanden wären.Ich hoffe, dass ich meine Gedanken transparent gestalten konnte. Ich wiederhole nochmals kurz die Abänderung, weil ich weiss, dass das schwierig ist, nachzuvollziehen: "Soweit zu Sammlerzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene und noch frankaturgültige Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet".Abg. Gebhard Hoch:
Da ist natürlich ein Trick dabei, Herr Regierungschef, wenn Sie sagen: "und noch frankaturgültige". Damit heisst das natürlich, Sie würden den Beschluss, den die Regierung jetzt getroffen hat in dieser oder in leicht abgeänderter Form behalten und es würden doch gewisse Marken ungültig erklärt. Da sind wir eben grundsätzlich anderer Meinung. Darum könnte ich Ihrem Vorschlag nicht zustimmen.Wenn Sie vorhin sagten, das Sammelgut von Jahrzehnten liegt zu 98 % im Ausland, dann ist das richtig. Diese Marken sind auch zu Sammelzwecken gekauft worden. Darum ist es auch nur theoretisch denkbar, dass dieses Sammelgut zu einem grossen Teil für Frankaturzwecke benützt würde, es sei denn, die Regierung versaut den ganzen Markt mit so einer Massnahme. Dann könnte es geschehen, dass diese an Wert verlieren und dass man sie einfach zu Schleuderpreisen auf den Markt wirft. Aber die Regierung hat ja jetzt noch die Möglichkeit zu korrigieren und das Schlimmste zu verhindern.Ich möchte also an den Landtag den Appell richten, meinem Abänderungsvorschlag, den ich formuliert habe, zuzustimmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber Sie haben doch vorher selbst gesagt, Herr Abg. Hoch, die für ungültig erklärten Briefmarken, diese wird niemand mehr zum Leben erwecken. Wenn manIhnen jetzt zuhört, muss man den Eindruck gewinnen, Sie stellen sich vor, dass diese letzte Ungültigerklärung, dass die gewissermassen unbeachtlich ist und dass diese Marken in Ihrem Antrag eingeschlossen sein sollen und daher weiter verwendet werden dürfen bzw. zu einer Ausgleichszahlung berechtigen sollen.Abg. Gebhard Hoch:
Entschuldigung, Herr Landtagspräsident. Ich habe vorhin eindeutig gesagt, es kann natürlich jetzt nur darum gehen, um "jetzt noch gültige Marken". Natürlich sollen nicht in der Vergangenheit ungültig erklärte Marken wieder zu Gültigkeit erstehen. Nein, natürlich nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Aber "Vergangenheit" ist Vergangenheit, ob das vor zwei Wochen war oder vor 20 Jahren.Abg. Ingrid Hassler:
Zu diesem Begriff der "Sammlerzwecke": Das habe ich wirklich insofern gut verstanden, als dass es ja bei diesem Gesetz eben um die Zukunft geht. Jetzt wird halt die Vergangenheit mitgemischelt. Mir geht es noch um einen anderen Punkt, um das anzumerken: Ich schaue immer ein bisschen auf die Staatsfinanzen.Man weiss erstens auch, dass die Post dann Briefmarken übernimmt. Man sagt aus der Sicht der Staatskasse der Postwertzeichenstelle: Das ist für postalische Zwecke. Aber ich als Sammlerin kaufe sie natürlich auch am Schalter. Also es werden auch von Postschaltern Briefmarkeneinnahmen kassiert, die dann nicht in die Dienstleistung der Post verwendet werden. Das muss man dann bei dieser sogenannten Ausgleichszahlung auch noch wissen. Von dem steht nichts drin. Es wird nur von der einen Seite der Ausgleichszahlung gesprochen, von der Staatsseite an die Post.Das Zweite ist auch noch überlegenswert. Für die Herstellung der Marken bezahlen wir im Konto 682 mit allem Drum und Dran über CHF 2 Mio. Und die Herstellung ist weiterhin auf Kosten des Landes. So ungefähr ein Drittel der hergestellten Marken - so vom Budget abgelesen - wird ja dann von dieser Post AG gekauft, um sie eben für Frankaturen zu verwenden. Dann wäre ich auch dafür, dass von diesen Herstellungskosten ein Teil der Post angelastet wird. Sie nimmt ja unsere Dienste in Anspruch und das ist für mich dann der Saldo einer Ausgleichszahlung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Regierungschef Mario Frick:
Nur zur Bestätigung für den Abg. Gebhard Hoch. Es war nicht als Trick gedacht, sondern ganz bewusst, dass die Frankatur-Ungültigkeitserklärung grundsätzlich möglich sein soll. Nur, wie das alles stattfinden soll in Zukunft, ob überhaupt, in welchen Perioden, wie angekündigt, oder dass man bei bestimmten Briefmarken beispielsweise von Haus aus sagt, die haben diese Laufzeiten, das gibt Dauermarken, die werden gar nicht gültig erklärt, etc., das sollen die Diskussion des nächsten Jahres bringen.Ihre Aussage, dass die im Ausland zu Sammlerzwecken übernommenen Briefmarken ja nicht reinkommen können, theoretisch eben schon, wenn eben über Händler die Marken hier in den Markt gebracht werden. Das macht an sich auch nicht viel aus, wenn der Briefmarkenbestand ein Ausmass hat, das in einem bestimmten Ausmass mit dem Bedarf im Inland korrespondiert. Es ist so, dass bei uns von CHF 10 Mio. Frankatur für CHF 2,5 Mio. mit Briefmarken frankiert werden, also mit dem philatelistischen Gut, der Rest mit Pauschalfrankaturen etc.. Das zeigt also an sich, für Frankatur bräuchte man nur Werte für rund CHF 2,2 oder CHF 2,5 Mio., in der Gegend etwa.Also, wenn das wirklich die Idee wäre, die Philosophie, dann müsste man mit den heutigen Ausgaben drastisch herunterfahren und müsste einigen Sammlern, die das gerne haben, die das behalten möchten, entweder die Mengen einschränken oder sogar künden. Aber das kann nicht sein. Ich glaube, es ist wichtig zu bekennen: Es gibt Frankaturzwecke, es gibt Sammlerzwecke. Und ich gebe zu, es ist nicht immer ganz einfach, hier eine scharfe Abgrenzung zu machen. Wir werden Graubereiche haben, wo sich Post AG und Land - vertreten durch die Postwertzeichenstelle -einigen müssen mit statistischen Erfahrungen, wo man Pauschalzahlungen vereinbart.Das auch zum Votum der Abg. Ingrid Hassler: Bei den Herstellungskosten ist es in der Tat so, dass gemäss Art. 23 Abs. 3 die Herstellungskosten nur teilweise erstattet werden müssten von der Post AG. Warum? Die Briefmarken sollen ja - wie es der Abg. Karlheinz Ospelt gesagt hat - irgendwo auch kleine Kunstwerke sein, sie sollen speziell sein. Das bedeutet von den Sujets, die dahinter sind, das bedeutet von der Farbgebung, von der Qualität her eine Qualität, die die Post AG eigentlich gar nicht braucht. Bei der Post würde es reichen, wenn das irgendwelche Kleber mit einer Franken- oder Rappenzahl sind. Das ist aber ja nicht die Idee. Darum kann man der Post AG wirklich nur das, was betriebswirtschaftlich auch anfallen würde, wenn man 08/15 Briefmarken drucken würde, belasten. Das ist der Hintergrund.Aber ganz klar, das möchte ich betonen: Eine messerscharfe Abgrenzung ist nicht möglich, soll auch nicht sein, und zwar auf beiden Seiten nicht. Weil einerseits die Post AG natürlich von schönen Briefmarken auch profitiert, einfach vom Renommee her und umgekehrt wir von unserer Seite nicht immer hundertprozentig genau sagen können, wie das Verhältnis ist. Es wäre aber eben hilfreich, wenn die Bewertung der Briefmarken nicht wie heute bei 60 % ist, sondern höher. Nur das schon würde garantieren, dass der Fluss von Sammlermarken in Frankaturzwecke auch geringer wäre. Weil einfach die Margen dann kleiner sind und weniger Attraktivität gegeben ist.Darum eben bitte ich wirklich den Landtag, bei diesem Bereich zu bleiben und darf darauf hinweisen, dass wir die Diskussion von heute ernst nehmen und uns wirklich überlegen, wie man den berechtigten Interessen stärker entgegenkommen kann. Es finden, wie gesagt, Gespräche statt. Ich möchte aber nochmals eben auf die grossen Schwierigkeiten hinweisen. Wir werden dem Landtag auch im März entsprechend Bericht erstatten, was notwendig ist. Und falls beispielsweise - aber bitte, das muss dann Diskussionen vorbehalten bleiben - die Regierung zum Schluss kommt, dass sogar um ein Jahr verlängert werden müsste, mit all den Schwierigkeiten, die dort sind. Aber dann wäre es halt "ein Jahr" Schwierigkeiten. Dann bräuchte es allenfalls einen Finanzbeschluss und der Landtag wäre involviert. Ich möchte wirklich ersuchen, dass man von dieser Abänderung Abstand nimmt und den Beschluss so fasst, wie es die Regierung beantragt hat, also mit dieser Ergänzung, die ich vorher genannt habe.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe noch eine Frage, Herr Regierungschef, vielleicht habe ich da etwas übersehen oder überhört. Aber was passiert eigentlich ab dem 1. Januar 2000 mit den Briefmarken, die die Regierung in den Jahren 1996 bis 1999 herausgegeben hat, die verkauft und nicht für ungültig erklärt wurden und die dann ab dem 1. Januar 2000 verwendet werden? Dafür ist überhaupt keine Ausgleichszahlung zu Gunsten der Post AG vorgesehen.Regierungschef Mario Frick:
Doch, da ist selbstverständlich eine vorgesehen, weil diese haben ja Frankaturgültigkeit. Und wenn das anders läuft, dann wird eine Abgrenzung stattfinden müssen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Was soll das heissen, was heisst, wenn das anders läuft?Regierungschef Mario Frick:
Die Briefmarken ab 1996 sind ja gültig, das heisst, dass, wenn da aus Sammlerbeständen wirklich - und das kann man ja dann nachvollziehen - Briefmarken für den Frankaturbereich verwendet würden - es ist ja dann eingeschränkt - dann müsste da auch eine Zahlung stattfinden. Sonst wäre ja die Post AG geschädigt, weil sie gratis Briefe transportieren würde. Ich weiss nicht, wieso Sie zum Schluss kommen, dass das..Landtagspräsident Peter Wolff:
Eben, das ist ja der Grund meiner Frage, dass die Post AG dann geschädigt wäre. Aber deswegen müssen das doch nicht zu Sammlerzwecken abgegebene Briefmarken sein. Es kann doch eine Firma - es muss gar keine Riesenfirma sein - für etliche Tausend Franken Briefmarken kaufen, dieses Jahr, nächstes Jahr, und kann die auch im Jahr 2000 und danach noch verwenden wollen. Dafür ist in diesem Gesetz nichts vorgesehen.Regierungschef Mario Frick:
Jetzt verstehe ich Sie. Darf ich vielleicht gerade antworten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Bitte.Regierungschef Mario Frick:
Sie meinen, wenn jetzt jemand wirklich heuer - 1999 - hingeht und sagt: "Zu Frankaturzwecken hätte ich gerne 20 Neunzigerbögen" etc., interpretieren Sie es dann so, dass nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nachdem Abs. 4 von Sammlerzwecken redet, das Geld dann nicht entsprechend überwiesen wird. Also diese Abgrenzung?Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, so ist zumindest der Text des Gesetzes. Wie es dann gehandhabt wird zwischen der Postwertzeichenstelle und der Post AG, das weiss ich nicht. Aber das ist ja nach dem Vorschlag der Regierung nur vorgesehen, dass die Post AG für "zu Sammlerzwecken" abgegebene Postwertzeichen entschädigt wird, die dann auch noch verwendet werden ab dem 1. Januar 2000. Ich glaube nicht, wenn ich heute zurPost gehe, und ich will 100 Bögen 90-Rappen-Briefmarken kaufen, dass ich dann verpflichtet bin, anzugeben, ob ich das zu Frankaturzwecken kaufe oder zu Sammlerzwecken.Regierungschef Mario Frick:
Dann wäre Ihnen allenfalls geholfen, wenn es heissen würde: "Soweit zu Sammlerzwecken oder zu Frankaturzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene Postwertzeichen.." etc.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann wäre der fehlenden Klarheit dieser Gesetzbestimmung geholfen. Ob der Regierung damit geholfen wäre, das weiss ich nicht. Das müssen Sie selbst wissen.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, aber der Vorschlag des Abg. Gebhard Hoch sagt ja nichts anderes, als das "zu Sammlerzwecken" herausstreichen. Somit sind alle Briefmarken, die ausgegeben wurden, damit gemeint. Also, jetzt diskutieren wir wirklich um etwas herum. Ich verstehe das jetzt nicht mehr.Aber ich habe eine andere Frage: Es ist für den Herrn Regierungschef überhaupt kein Problem, die Marken zwischen 1996 und 1999 auszusondern, bzw. dort eine Entschädigung zu bezahlen. Es soll nur ein Problem sein für die Briefmarken, die vor 1996 ausgegeben wurden. Also, wenn es für Briefmarken ab 1996 möglich sein soll, dann muss es auch für die Briefmarken vorher möglich sein, diese zu erfassen, welche jetzt nun zu Frankaturzwecken verwendet wurden. Ihre vorherigen Aussagen widersprechen eigentlich den früheren Argumenten, wo Sie gesagt haben: Es ist nicht möglich, das festzustellen.Regierungschef Mario Frick:
Das Ganze ist doch auch eine Frage der Massen, die dahinterstecken. Ich glaube, das habe ich heute schon öfters gesagt. Wenn wir gewisse Einschränkungen haben, ist ganz eine andere Kontrolle, ganz eine andere Überprüfung möglich. Aber es hängt eben mit der Geschichte, die da vorhanden ist, zusammen. Das ist der Hintergrund. Darum ist es eben sinnvoll und richtig, dass ein Schnitt gemacht werden muss. Wir haben uns da auch entsprechend kundig gemacht.Ich verstehe den Einwand des Landtagspräsidenten. Die Regierung hätte auch keine Mühe mit dem Herausnehmen dieses "zu Sammlerzwecken", wenn trotzdem dann dem Landtag und auch dem Gesetzgeber damit klar ist, dass es eben doch Briefmarken zu Sammlerzwecken und zu Frankaturzwecken gibt. Das ist der Hintergrund. Ansonsten würde ich eher die kompliziertere Formulierung eben explizit rein tun, dass es heisst: "Soweit zu Sammlerzwecken oder Frankaturzwecken von der Postwertzeichenstelle abgegebene und noch frankaturgültige Postwertzeichen" usw., damit das einfach klar ist. Ich glaube, das sollten wir nicht negieren. Ich habe den Eindruck gehabt, dass der Abg. Gebhard Hoch diese Differenzierung nicht akzeptieren kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbstverständlich ist das klar, Herr Regierungschef. Das ist jedem klar, dass es Briefmarken gibt, die zu Sammlerzwecken gekauft werden und solche, die zu Frankaturzwecken gekauft werden. Aber wenn Sie das herausnehmen, dann sind Sie ja beim Vorschlag vom Abg. Gebhard Hoch. Ich weiss gar nicht, wo dann noch der Unterschied ist. Nicht einmal in der Formulierung.Regierungschef Mario Frick:
Es geht um das Verständnis, das dahinter ist. Wenn man die Landtagsdebatte irgendwann einmal als Auslegungshilfe nimmt für das Gesetz, könnte man zum Eindruck kommen, dass das Herausstreichen den Zweck hatte, nur noch auf die Frankatur abzustellen. Wenn aber das vom Abg. Gebhard Hoch aus dem Weg geräumt werden kann, dann müsste nur noch dieser Passus "und noch frankaturgültige" integriert werden. Dann haben wir keine Schwierigkeit.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich würde vorschlagen, dass wir die Sitzung jetzt unterbrechen, um 14.30 Uhr fortfahren und dass bis dahin die Antragsteller - Regierung und Abg. Gebhard Hoch sich vielleicht noch einmal überlegen, ob sie bei ihren bisherigen Anträgen bleiben oder irgendetwas abändern.MITTAGSPAUSE
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