GESETZ ÜBER DAS LIECHTENSTEINISCHE POSTWESEN (POSTGESETZ, PG); GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND DIE ORGANISATION DER LIECHTENSTEINISCHEN POST (POSTORGANISATIONSGESETZ, POG); ABÄNDERUNG DES SORGFALTSPFLICHTGESETZES (NR. 77/1998, NR. 126/1998), 2. LESUNG (FORTSETZUNG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich begrüsse Sie zur Fortsetzung der Landtagssitzung. Wir sind immer noch - bei Traktandum 25, 2. Lesung des Postgesetzes, Diskussion über Art. 23.Regierungschef Mario Frick:
Ich habe mich in der Mittagszeit nochmals beraten. Die Regierung passt ihren Vorschlag nun definitiv wie folgt an: "Soweit" - dann streichen wir "zu Sammlerzwecken" - "Soweit von der Postwertzeichenstelle abgegebene und noch frankaturgültige Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet.". So würde nun der Antrag lauten, und dann geht es fort wie vorgeschlagen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist also eine Änderung des Regierungsantrages.Abg. Gebhard Hoch:
Wir haben uns über Mittag auch in der Fraktion besprochen. Aufgrund der heute Vormittag geführten Debatte gehen wir davon aus, dass die Regierung an ihrem Beschluss substantielle Änderungen vornehmen wird. Sie hat schon am Morgen zugesagt, dass sie die Situation neu evaluieren und mit den interessierten Kreisen das Gespräch suchen wird. Wir gehen also davon aus, dass der Beschluss, der der amtlichen Kundmachung zugrunde liegt, aufgehoben wird und ein neuer Beschluss gefasst wird. Unter der Voraussetzung, dass die Regierung die amtliche Kundmachung - die bekannte amtliche Kundmachung zur Ungültigerklärung von alten Briefmarken und Postkarten - aufhebt und einen neuen Beschluss mit anschliessender amtlicher Kundmachung fasst, der den Anliegen, wie sie heute in der Debatte zum Ausdruck gekommen sind, gebührend Rechnung trägt, wenn sich die Regierung zu dieser Aussage heute verpflichtet, können wir Ihrer Version, Herr Regierungschef, zustimmen.Regierungschef Mario Frick:
Ich denke, dass sich da ein Problem auftut, das ich sehr bedauere. Aber ich glaube, da werden wir uns nicht finden. Was wir gesagt haben, ist, dass wir sicherlich betreffend die Übergangsfrist nochmals Diskussionen führen, wie das richtig ist und allenfalls, ob weitere begleitende Massnahmen sinnvoll sind. Das werden wir auf jeden Fall machen. Aber nicht in diesem absoluten Sinne, wie Sie es formuliert haben.Also ganz konkret: Die Regierung wird Gespräche führen und wir werden abklären, ob und wie eine Verlängerung der Übergangsfrist sinnvoll ist. Es wurde von einem zusätzlichen Jahr geredet, was einen Finanzbeschluss brauchen würde. Dann die Frage, ob noch weitere Begleitmassnahmen sinnvoll sind. Das auf jeden Fall, das werden wir überprüfen, aber nicht von einem grundsätzlichen Abweichen. Dann hätten wir uns falsch verstanden.Abg. Gebhard Hoch:
Es geht darum, Herr Regierungschef, wenn Sie zu einer neuen Lösung kommen wie wir das heute besprochen haben - dann bedingt das ja, dass die letzte amtliche Kundmachung aufgehoben wird und dass Sie einen neuen Beschluss fassen. Wenn Sie diese Zusage nicht geben können - was mich eigentlich wundern würde im Lichte der heutigen Debatte - dann bleibe ich bzw. bleiben wir bei unserem Antrag.Regierungschef Mario Frick:
Ich habe eigentlich das Gefühl, ich hätte mich klar ausgedrückt gehabt. Aber im Laufe der Debatte ist es vielleicht manchmal schwierig. Wir haben konzediert von Seiten der Regierung, dass wir die Übergangsfrist überprüfen werden. Wenn wir zum Schluss kommen, dass es besser ist, noch ein Jahr dranzuhängen beispielsweise, müssen wir deswegen den bisherigen Beschluss nicht aufheben, sondern man wird ihn ergänzen, konkretisieren und sagen, dass abweichend von der Kundmachung noch ein zusätzliches Jahr drangehängt wird. So ist das zu verstehen. Und das möchten wir jetzt überprüfen. Wenn Sie etwas anderes wollen, eine grundsätzliche Aufhebung, dann muss ich ganz klar sagen: Dann finden wir uns nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit dürfte alles klar sein. Die Regierung hat ihren Antrag geändert hinsichtlich Abs. 4 Satz 1, sodass dieser Satz nach dem Regierungsantrag jetzt lautet: "Soweit von der Postwertzeichenstelle abgegebene und noch frankaturgültige Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdienstleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet".Demgegenüber lautet der Antrag des Abg. Gebhard Hoch, über den wir jetzt abstimmen werden, für denselben Satz, nämlich den ersten Satz von Abs. 4: "Soweit die von der Postwertzeichenstelle abgegebenen Postwertzeichen zur Inanspruchnahme von Postdiensleistungen verwendet werden, ist die Postwertzeichenstelle zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet".Ich nehme an, dass dieser Satz verstanden wurde. Wird das Wort dazu noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem soeben verlesenen Antrag des Abg. Gebhard Hoch zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 23 ab. Wer Art. 23 in der Fassung der Regierungsvorlage mit der wie erwähnt abgeänderten Fassung von Abs. 4 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
12 Stimmen bei 23 anwesenden Abgeordneten, das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen bzw. der Landtag hat Art. 23 des Gesetzes in 2. Lesung gutgeheissen. Wir können mit der Lesung fortfahren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigung, ich habe noch einen Fehler gemacht insoweit: Es sind nicht 23, es sind nur 22 Abgeordnete anwesend. Aber es ändert am Ergebnis nichts. Entschuldigung.Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Nachdem Art. 14 angepasst wurde, soll hier ein Bst. e eingefügt werden, der so lautet: "den Vertrieb von Anteilen von Investmentunternehmen (Art. 14)". Und dann verschieben sich die nachfolgenden Buchstaben um eine Position nach hinten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Regierungsantrag entsprechend abgeändert.Abg. Ingrid Hassler:
Nachdem wir im Art. 4 den Abs. 2 gestrichen haben, müsste Bst. a entfallen. Ich beantrage die Streichung.Regierungsrat Norbert Marxer:
Das ist korrekt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann werden wir den Bst. a streichen, die Bst. b, c, d und e werden zu a, b, c und d. Und die bisherigen Buchstaben e und f bleiben damit e und f und müssen nicht zu f und g verkommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion dazu nicht mehr gewünscht wird, können wir über den Art. 33 in dieser abgeänderten Form abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungsrat. Die Regierung ist offensichtlich überzeugt, dass die Übergangsfrist von einem Jahr genügt, bis die Liechtensteinische Post AG funktionsfähig ist. Ich möchte das nochmals von Ihnen hören, dass bis dahin alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten erledigt sind, sodass keine Zweifel bestehen müssen, dass die Liechtensteinische Post in einem Jahr auch tatsächlich funktioniert, und zwar so wie im bisherigen Rahmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte auch etwas fragen, Herr Regierungsrat, und zwar wie sich die Regierung eigentlich vorstellt, wie dieses Gesetz funktionieren soll vom 1. April bis 31. Dezember 1999, wenn nur die Art. 6, 8 bis 13, 21, 23 Abs. 1 und 34 in Kraft sind. Das sind völlig aus dem Zusammenhang gerissene Artikel ohne jede Erläuterung, um was es sich bei diesem Gesetz überhaupt handelt. Und die sollen für sich allein betrachtet in Kraft sein und der Rest des Gesetzes nicht. Ich glaube nicht, dass es sowas jemals schon gegeben hat. Bisher hat es immer Fälle gegeben bei stufenweise abgestuftem Inkrafttreten, dass gewisse Artikel eines grundsätzlich in Kraft gesetzten Gesetzes erst später in Kraft gesetzt worden sind. Da sollen nur einige wenige Artikel zunächst allein in Kraft treten und das eigentliche Gesetz erst neun Monate später. Das ist mir schleierhaft, wie das funktionieren soll.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke. Zuerst zur Frage des Abg. Gebhard Hoch, wie das ab 1. Januar 2000 funktionieren soll. Es ist so, dass schon seit längerer Zeit sehr intensive Gespräche stattfinden mit den entsprechenden Stellen bei der Schweizerischen Post. Es ist auch so, dass die Liechtensteinische Post sehr stark eingebunden ist und diesbezüglich mitarbeitet, wie diese Regelungen formuliert werden sollen, was hier zu tun ist. Der Regierungschef hat schon ausgeführt, dass anlässlich des Gesprächs vom 11. Dezember Delegationen bestellt wurden, die alle notwendigen Vorarbeiten leisten sollen. Es ist auch so, dass ähnlich wie im Personenbeförderungsbereich, der ja gestern Abend diskutiert wurde, sehr schnell, das heisst auch schon im Märzlandtag die entsprechenden Verwaltungsräte bestellt werden sollen, damitauch hier sehr zügig vorangegangen werden kann, die Geschäftsführung bestellt werden kann und dann die entsprechenden Arbeiten zu einem Abschluss gebracht werden können. Aber in diesen Delegationen wird die ganze Vorarbeit geleistet. Es wird schon sehr viel bis zur Entscheidungsreife aufgearbeitet.Es ist von dieser Sicht aus möglich, dass das in diesem einen Jahr abgewickelt wird, insbesondere weil ja die Schweizerische Post auch sehr daran interessiert ist, weiterhin mit der Liechtensteinischen Post zusammenzuarbeiten. Es ist also davon auszugehen, dass inhaltlich oder materiell sich in der Zusammenarbeit nicht soviel ändert. Es geht eher darum, diese verschiedenen Vereinbarungen, die hier in diesem Zusammenhang zu formulieren sind, auszuformulieren und alles auf neue vertragliche Beine zu stellen. Diesbezüglich sehen wir keine Probleme, dass das nicht ab dem 1. Januar 2000 schon funktionieren sollte.Dann zum Zweiten, die ungewöhnlichen Inkraftsetzungsbestimmungen: Es sind hier verschiedene Artikel angesprochen. Art. 6 z.B., hier geht es um diese reservierten Dienste. Das hat einen Bezug zur Richtlinie. Gemäss der Richtlinie können bestimmte Bereiche für die allgemeinen Anbieter ausgenommen werden. Dieser reservierte Dienst, der beschränkt sich genau auf diesen Bereich bis 350 Gramm. Dies dient auch dazu, auch für die Zukunft, um Gewähr zu haben, dass die Liechtensteinische Post auf diesem Gebiet als alleiniger Anbieter die Gewinne erwirtschaften kann, die notwendig sind, um den Universaldienst auf dem heutigen Niveau zu halten. Dieser Universaldienst heisst eben, dass flächendeckend und über die ganze Woche hinweg für alle ein sehr gutes Angebot vorhanden ist. Dies dient also dazu, auch schon in dieser Übergangszeit den Markt für die Liechtensteinische Post freizuhalten.Dann ist Art. 8 auch in diesem Zusammenhang zu sehen. Diese Anzeigepflicht, die besteht, dass andere Anbieter melden müssen, wenn sie auf diesem Gebiet tätig sind. Und diese Art. 8 bis 13 haben etwas Ähnliches zum Inhalt. Da geht es um die Anzeigepflicht für die bereits tätigen Anbieter, die Angabenverpflichtungen usw. Das sind also die potentiellen Konkurrenten der Liechtensteinischen Post, dass diese ihre Tätigkeit bekanntgeben, eben um diesen reservierten Dienst für die Liechtensteinische Post freizuhalten.Dann Art. 21, das hat auch mit der Richtlinie zu tun. Wir werden es noch sehen, wenn wir über diese Richtlinie unter Traktandum 31 sprechen werden, dass diese Richtlinie auch zum Inhalt hat, dass die Kostenrechnung der Post dementsprechend gestaltet werden muss, wie es auch im Art. 21 festgehalten ist. Es ist also eine Verpflichtung aus dem EWR-Recht.Dann ist noch Art. 23 Abs. 1. Da haben wir heute schon darüber gesprochen: Diese Postwertzeichen. Das ist die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck Liechtenstein auszugeben, aus dem Verkauf zu ziehen, umzutauschen oder für ungültigzu erklären, dass das der Regierung vorbehalten ist. Also ein wichtiger Artikel im Philateliebereich.Und der letzte Art., 34, das ist dieses Inkrafttreten: Da ist auch der Übergangsbereich geregelt, der im Jahre 1999 stattfinden soll. Es ist so, dass die ersten drei Monate noch der Postvertrag gültig sein wird. Dann - zwischen April und Dezember - ist es so, dass parallel diese Artikel des Abs. 1 und auch die Anlagen 1 und 2 des Postvertrages gültig sein werden. Wir haben hier also parallel zwei Gesetzeswerke, die hier nebeneinander zur Anwendung kommen werden. Und ab dem Jahr 2000 wird dann allein dieses Postgesetz die Postsituation im Fürstentum Liechtenstein regeln. Das ist die Idee hinter dieser Inkrafttretensbestimmung.Ich möchte nochmals betonen: Es ist sicher so, dass die Versorgung mit diesen Postdienstleistungen ab dem 1. Januar 2000 sicher funktionieren wird, sicher auch deshalb, weil eine weiterhin enge Zusammenarbeit mit der Schweiz stattfinden wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Herr Regierungsrat, ich muss Ihnen sagen, dass ich mit Ihren Erklärungen nicht zufrieden bin oder zufriedengestellt bin. Ich finde es legislatorisch vollkommen unmöglich, ein derartiges Gesetz auf diese Art und Weise in Kraft zu setzen. Die Motive der Regierung, die Sie jetzt erklärt haben, sind klar. Die Regierung hat sich aus dem Gesetzesinhalt diejenigen Art. herausgepickt, die nach der Richtlinie, die im Übrigen noch gar nicht in Kraft ist zumindest für die EWR-EFTA-Staaten und übrigens auch für die EU-Staaten noch nicht einmal in Kraft ist - die nach der Richtlinie baldmöglichst umgesetzt werden sollten. Wann sie umgesetzt werden soll, das wissen wir noch nicht einmal, weil wir noch nicht einmal wissen, wann sie für uns in Kraft treten wird. Sie wird womöglich später in Kraft treten, als es unserer eigenen Ratifikationsvorgangsweise entspricht, weil Sie selbst heute Vormittag gesagt haben, dass Norwegen auch den Ratifikationsvorbehalt angebracht hat, Sie aber nicht wussten, wann und in welcher Weise dieses Ratifikationsverfahren erfolgen wird.Würden wir dieses Gesetz - und das sind jetzt allgemein legislatorische Überlegungen - würden wir dieses Gesetz so in Kraft setzen, wie von der Regierung beantragt, dann würde am 1. April 1999 ein Gesetz in Kraft treten, wo es übergangslos heisst: "Art. 6 Reservierte Dienste. Die Post hat das ausschliessliche Recht, Briefsendungen bis 350 Gramm zu befördern", ohne dass überhaupt erklärt wird, was unter dem Begriff "die Post" gemeint ist, weil die entsprechenden Artikel vorher, die das erläutern, überhaupt nicht in Kraft gesetzt werden.Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Möglichkeiten, oder man kann auch sagen drei: Entweder das ganze Gesetz am 1. April in Kraft setzen oder das ganze Gesetzam 1. Januar 2000 in Kraft setzen oder, als Abwandlung zur 1. Möglichkeit, bei einer grundsätzlichen Inkraftsetzung ab 1. April 1999 gewisse Artikel - das müsste die Regierung wissen, ob eine solche Notwendigkeit besteht - gewisse einzelne Artikel herausnehmen und diese erst später in Kraft setzen.Ich stelle den Antrag, Art. 34 dahingehend abzuändern, dass Abs. 1 lautet: "Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft", während der Abs. 2 den Wortlaut des bisherigen Abs. 3 beinhaltet. Dieser Antrag steht zur Diskussion. Wenn sie nicht gewünscht wird, stimmen wir ab.Regierungschef Mario Frick:
Würden Sie eine Minute Pause geben, dass wir uns vielleicht kurz beraten können, wenn Sie erlauben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, wir machen eine Minute Pause, aber bitte ohne Hinausgehen, weil sonst verzögert sich alles auf 10 Minuten.PAUSE VON EINER MINUTE.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterfahren.Regierungschef Mario Frick:
Wir übernehmen Ihren Abänderungsantrag und passen die Regierungsvorlage entsprechend an. Es funktioniert auch dann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es funktioniert sogar dann. Also dann stimmen wir über Art. 34 ab wie folgt: " Inkrafttreten Abs. 1: Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft" und Abs. 2 das, was Sie jetzt als Abs. 3 textmässig vor sich sehen. Gibt es dazu eine Wortmeldung. Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendigt und kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht vor der Schlussabstimmung? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über das Liechtensteinische Postwesen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Vorlage eins in 2. Lesung mit Schlussabstimmung verabschiedet.GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG UND DIE ORGANISATION DER LIECHTENSTEINISCHEN POST (POSTORGANISATIONSGESETZ, POG)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Vorlage zwei: PostorganisationsgesetzArt. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wir nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich sehe die Notwendigkeit, dass die Liechtensteinische Post AG mit Datum vom 1. Januar 1999 gegründet wird, nicht ein. Wenn schon das Gesetz auf den 1. April 1999 in Kraft gesetzt wird, bin ich der Meinung, könnte auch dieses Gesetz mit Wirkung vom 1. April 1999 erlassen werden. Ich stelle daher Antrag im Abs. 1: "mit Datum vom 1. April 1999".Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?Regierungschef Mario Frick:
Wir haben gestern Abend bei der Liechtensteinischen Bus Anstalt kein Datum drin gehabt, aber hinten im Gesetz dann einfach gesagt: "Das Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft". Sie können sich erinnern. Und dann war die Absicht, dass einfach, wenn das Gesetz in Kraft ist, die entsprechende Gründung erfolgen kann. Ich glaube, aus Gründen der Homogenität und Parallelität, und damit der Landtag nicht einmal so und einmal anders entscheidet, zieht die Regierung das Datum zurück, dass es einfach heisst: "Unter der Firma Liechtensteinische Post Aktiengesellschaft (Post) wird eine liechtensteinische Aktiengesellschaft auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Vaduz erreichtet". Ich glaube, dann ist Ihrem Votum Rechnung getragen und man kann dann auch bei den Schlussbestimmungen, beim Inkrafttreten, parallel vorgehen, wie bei der Liechtenstein Bus Anstalt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung hat ihren Antrag im Sinne der Ausführungen des Herrn Regierungschefs geändert. Halten Sie Ihren Antrag aufrecht, Herr Abg. Hoch?Abg. Gebhard Hoch:
Nein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir über Art. 3 in dieser von der Regierung abgeänderten Fassung abstimmen, wonach für das Errichtungsdatum der Post AG hier im Gesetzestext kein Stichtag angegeben wird. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wir nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wir nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte die Regierung fragen, ob schon ein Statutenentwurf für diese Post AG vorliegt und ob die Absicht besteht, dem Landtag oder allenfalls der Finanzkommission das zur Kenntnis zu bringen. Dann zum Abs. l: "Die Höhe des Aktienkapitals beträgt 5 Mio. Franken". Da habe ich keinen Abänderungsantrag, sondern einfach eine Bemerkung: Es hat mich amüsiert, im Protokoll der 20. Sitzung der Finanzkommission nachzulesen, wo über den Börsengang der Liechtensteinischen Post AG nachgedacht wurde. Ein Aktienkapital von 5 Mio. Franken, da konnte ich mir ein Schmunzeln nicht ersparen.Regierungsrat Norbert Marxer:
Zur Frage betreffend Statutenentwurf: Es ist so, dass im Moment noch kein Entwurf vorliegt. Es ist aber sicher so, dass dieser Entwurf, dass diese Statuten, dann intensiv diskutiert werden, und ich kann mir gut vorstellen, dass der Entwurf auch der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir abstimmen. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich bin der Meinung, dass 5 Mitglieder keine optimale Grösse für ein Unternehmen wie der neuen Post AG sind. Das Landesbankgesetz sieht für den Verwaltungsrat der Landesbank 7 Mitglieder vor, wobei der Präsident und drei Mitglieder des Verwaltungsrates vom Landtag bestellt werden und drei von der Generalversammlung. Wie wir gehört haben, ist nicht ausgeschlossen, dass die Schweizerische Post eventuell sich beteiligt an der Liechtensteiner Post AG. Auch von dorther gesehen wäre es sinnvoll, eine nicht zu grosse, aber doch eine größere Zahl von Verwaltungsratsmitgliedern zu haben. Auch mit Rücksicht auf die Zahl der im Landtag vertretenen Parteien scheinen mir 7 Mitglieder die richtige, die optimale Anzahl zu sein. Ich möchte daher beantragen, den Art. 11 wie folgt zu ändern: "Der Verwaltungsrat setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Der Landtag bestellt den Präsidenten und drei Mitglieder des Verwaltungsrates. Drei Mitglieder sind durch die Generalversammlung zu bestellen".Landtagspräsident Peter Wolff:
Es wäre natürlich hilfreich, Herr Abg. Hoch, wenn Sie solche Absichten bei der 1. Lesung ankündigen würden, denn dieser Gesetzestext hat sich nicht verändert. Sie haben sich bei der 1. Lesung genau zu diesem Artikel zu Wort gemeldet, haben aber an der Zahl der Verwaltungsräte gar nichts ausgesetzt. Es ist daher nur selbstverständlich, nachdem auch sonst niemand etwas daran auszusetzen hatte, dass die Regierung das unverändert so belassen hat. Und wenn ich mir noch eine Bemerkung gestatten darf: Die Art und Weise der Zusammensetzung des Landtages, der parteipolitischen Zusammensetzung des Landtages, sollte nun auf die Zahl der Verwaltungsräte bei Landesinstituten wirklich keinen Einfluss haben. Wünscht die Regierung zu diesem Antrag das Wort?Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident, wir werden das spätestens heute Abend noch bei der Wahl des Landesausschusses sehen, ob das keine Rolle spielt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, der Landesausschuss ist doch ganz etwas anderes, das ist ein politisches Organ. Hier geht es um den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft, nicht um eine Behörde des Landes.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident. Was wollen Sie mich da belehren? Ich akzeptiere Ihre Auffassung, dass aus Ihrer Sicht 5 Mitglieder die optimale Grösse für einen Verwaltungsrat sind. Ich habe die Ansicht, es sind sieben. Wir können doch da eine unterschiedliche Auffassung haben. Ich sehe auch nicht ein, warum ich das bei der 1. Lesung hätte deponieren müssen. Ich kann mich auch nicht mehr erinnern, was ich damals genau gesagt habe. Aber jetzt ist es meine Überzeugung, dass es 7 sein sollten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ja ganz etwas anderes, Herr Abg. Hoch. Diese Überzeugung achte ich, das kann ich gar nicht beurteilen, ob 5 oder 7 besser sind. Darum geht es auch gar nicht. Ich habe gesagt: Ich fände es nicht richtig, wenn die Festlegung der Zahl von Geschäftsführungs- und Verwaltungsorganen von Aktiengesellschaften, bei denen das Land auch beteiligt, anfänglich auch zu 100 %, beteiligt ist, nach parteipolitischen Gesichtspunkten festgelegt wird. Das habe ich gesagt.Regierungschef Mario Frick:
Sieben ist zwar eine heilige Zahl, aber dennoch möchte die Regierung auf 5 beharren. Wieso? In diesen Bereichen, was die Post anbelangt etc. sind wir in Bereichen drin, die im Zusammenhang mit Liberalisierungstendenzen, die europäisch, die international sind, angerissen wurden. Und da sollte man sich an dem orientieren, was üblicherweise sinnvoll und nachvollzogen wird betreffend die Anzahl der Verwaltungsräte. Wir sind der Meinung, dass für eine mittelständische Unternehmung, wie es die Post AG sein wird, dass dort 5 Verwaltungsratsmitglieder an sich ausreichend sind. Es wird auch eine wichtige Aufgabe dann der Regierung sein, welche die Generalversammlungsfunktion weitgehend einnehmen wird aufgrund der Aktienlage, sowie des Landtages, dass man sich sehr vernünftig koordiniert, damit diese 5 Personen, die im Verwaltungsrat Einsitz nehmen, aufeinander abgestimmt sind, dass also da "Qualitäten" in den Verwaltungsrat eingebracht werden, die für den Aufbau der Post AG nützlich und hilfbringend sind. Parteipolitik hat da wenig einzubringen.Abg. Paul Vogt:
Also dass die Parteipolitik damit nichts zu tun hat, das überrascht mich schon. Wir haben im Landtag immer wieder Verwaltungsräte und andere Gremien zu wählen, und dabei spielt die Parteipolitik immer eine Rolle. Also diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben das auch gestern oder vorgestern erlebt bei der Bankenkommission. Mehr brauche ich eigentlich dazu nicht zu sagen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es ging um die Festlegung der Anzahl der Mitglieder eines solchen Organes. Meines Wissens ist noch nie vom Landtag eine Anzahl nur im Hinblick auf die möglichst vollständige Ermöglichung der Berücksichtigung aller Parteien und von möglichst vielen Vertretern jeder Partei festgelegt worden. Man hat bisher immer, ganz gleich unter welcher Mehrheit und ganz gleich für welchen Zweck, die Anzahl von Verwaltungsräten von Landesinstituten oder von Gesellschaften, bei denen das Land beteiligt war, nach Zweckmässigkeitserwägungen dieser speziellen Institutionen gewählt. Das war bisher eigentlich auch immer unbestritten. Ich nehme an, dass das im Wesentlichen auch heute unbestritten ist.Abg. Egon Matt:
Aber Tatsache ist doch, dass Mitglieder von Verwaltungsräten über die Parteien portiert und dann gewählt werden. Ich finde das nämlich auch richtig, weil die grossen Landesinstitute, wo das Land z.B. sehr viel Geld investiert - ich nenne jetzt Bereiche wie die Energieversorgung oder den Verkehrsbereich, wie wir sie mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz beschlossen haben -, da werden wichtige Weichen gestellt, gesellschaftspolitische Weichen gestellt. Und da sollen die Parteien als Meinungsbildungsgefässe auch vertreten sein. Ich finde das auch richtig. Und ich finde das überhaupt nicht despektierlich, dass hier Parteipolitik gemacht wird, indem die Parteien ihre Vertreter in diese Verwaltungsräte Portieren. Das ist sogar wichtig, finde ich, und deshalb sollten solche Verwaltungsräte auch eine Grösse haben, wo alle im Land vertretenen Parteien Platz finden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das finde ich auch richtig, Herr Abg. Matt. Mir kommt vor, wir reden da ein wenig aneinander vorbei. Ich finde das durchaus richtig, dass die politischen Parteien da Nominationen vornehmen. Nur sollte man nicht - und da muss ich Ihnen schon widersprechen im letzten Satz Ihrer jetzigen Ausführungen - man sollte nicht solche Organe aufblähen. Und wie gesagt, das hat man noch nie gemacht. Man sollte nicht solche Organe über die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit hinaus aufblähen, nur damit man nicht nur 5, sondern 7 oder vielleicht 9 oder wer weisswie viele Vertreter verschiedener Parteien darin unterbringen kann. Sonst landen wir im Endeffekt bei Zuständen wie in der alten österreichischen grossen Koalition unseligen Angedenkens, wo praktisch für jede betriebswirtschaftlich notwendige Position noch ein zweiter Mann bestellt wurde, nur damit man von der anderen Partei auch noch einen Vertreter hineinbringen konnte. Und diesen Fehler haben wir nie gemacht und den werden wir sicher auch in Zukunft nicht machen.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Landtagspräsident. Sie haben völlig unnötigerweise jetzt etwas hochgespielt, was überhaupt nicht meine Absicht war. Wenn Sie sagen, wenn nur parteipolitische Gründe für die Grösse massgebend sind, dann verdrehen Sie das jetzt ganz bewusst. Das habe ich nur so beiläufig gesagt. Es würde auch - sagen wir es einmal ganz offen - eine kleinere Partei berücksichtigen, auch in einem Verwaltungsrat Einsitz zu nehmen. Aber meine Aussage war klar: Aus meiner Sicht ist die optimale Grösse für diesen Verwaltungsrat sieben und nicht fünf.Abg. Helmut Konrad:
Ich habe mich wieder ausgeklickt, weil ich dasselbe wie der Abg. Hoch sagen wollte.Abg. Paul Vogt:
Also ich glaube auch, dass Sie sich irgendwo verrannt haben, Herr Landtagspräsident. Man kann sehr wohl der Meinung sein, dass sieben Verwaltungsräte die optimale Grösse sind. So eindeutig ist die Grenze nun zwischen fünf und sieben nicht und da gibt es wirklich nicht so grundlegende Unterschiede. Es gibt sehr gute Argumente um zu sagen, sieben sei die optimale Grösse. Ich glaube, wir müssen auch realistisch genug sein, um feststellen zu müssen oder zu können, dass die Regierungspartei mit Sicherheit jeweils die absolute Mehrheit für sich beanspruchen wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Gebhard Hoch. Der Abg. Gebhard Hoch beantragt, den Art. 11 wie folgt zu formulieren: "Der Verwaltungsrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Der Landtag bestellt den Präsidenten und drei Mitglieder des Verwaltungsrates. Drei Mitglieder sind durch die Generalversammlung zu bestellen". Nun sind es sieben. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über Art. 11 gemäss Regierungsvorlage. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung - mit 16 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben:
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte die Regierung fragen, wie gestern Abend beim Personenbeförderungsgesetz, ob die Regierung dadurch, dass sie die Rolle des Verwaltungsrates kommissarisch übernimmt - die kreative Lösung - wie Sie sagten, Herr Regierungschef, ob die Regierung die gleiche Absicht hier hat, kein Personal anzustellen, insbesondere die Geschäftsleitung und den Geschäftsleiter und den Geschäftsleiterstellvertreter nicht zu bestellen, dass sie das dem Verwaltungsrat überlässt. Und wenn dem so ist, würde mich interessieren, wie die Einstellung der Geschäftsleitung und des Personals vor sich gehen wird, ob hier eine normale Ausschreibung erfolgen wird.Regierungschef Mario Frick:
Ich kann Ihnen versichern, dass das der gleiche Ansatz sein wird wie gestern bei der Liechtenstein Bus Anstalt, d.h. wir werden einfach versuchen, soviel wiemöglich vorzubereiten, damit keine Zeit verloren geht. Ein Jahr, das wissen Sie, ist sehr schnell vorüber. Wie das Vorgehen sein wird: Es wird mit Sicherheit eine Ausschreibung vorgenommen. Eine der Aufgaben, welche die Regierung beabsichtigt, ist zumindest die Vorbereitung der Ausschreibung. Unter Umständen, dass man sie vielleicht schon durchführt. Das müssen wir genau anschauen. Aber ganz klar: Anstellungen sollen durch die später Verantwortlichen vorgenommen werden. Ich denke, wenn anfangs März - wenn ich es richtig im Kopf habe - der Landtag über die entsprechenden Personen entscheiden kann und den Verwaltungsrat bestellt, dass dann sehr viel Vorarbeit geleistet sein wird und diese Personen binnen nützlicher Frist - März oder April - die notwendigen Anstellungen vornehmen können.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung hat - vertreten durch den Herrn Regierungschef - das vorher abgeändert. Der Satz soll lauten: "Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft". Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit Art. 23 in dieser abgeänderten Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die Vorlage 2 gelesen.GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE BERUFLICHEN SORGFALTSPFLICHTEN BEI DER ENTGEGENNAHME VON VERMÖGENSWERTEN (SORGFALTSPFLICHTGESETZ)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Vorlage 3: Änderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Wird vor der Lesung, nachdem es sich hier um eine neue Vorlage handelt, die bei der Sitzung im September noch nicht vorlag, noch das Wort gewünscht, soweit das nicht schon der Fall war? Das ist nicht der Fall. Dann können wir die 1. Lesung durchführen.Art. 2 Abs. 1 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Ich möchte nur präventiv zwei Bemerkungen machen. Beim Art. 3, der aufgehoben wird, wird die Regierung, falls jetzt da einfach eine 2. Lesung durchgeführt wird, ihren Antrag ändern, indem das kursive "Post- und Telekommunikationsbetriebe" aus legistischen Gründen gelöscht wird, weil mit dem Art. 3 ja alles weggebracht wird.Unter II. wäre die Idee, dass es hier heisst: "Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft". Es ist ja so, dass bisher die PTT-Betriebe nicht unter dem Sorgfaltspflichtgesetz stehen und das nächste Jahr wäre als Übergangsjahr gedacht, das benötigt wird auch im Hinblick natürlich auf die vertraglichen Regelungen, insbesondere damit den Voraussetzungen und Anforderungen der Sorgfaltspflichtgesetzgebung Genüge getan ist. Also die Regierung ändert II. ab: "Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft". Das sagt übrigens auch schon aus, dass man dieses Gesetz heute in 2. Lesung behandeln kann, aber nicht muss.Abg. Rudolf Lampert:
Mir scheint es nicht ganz logisch, dass dieses Gesetz erst am 1.1.2000 in Kraft tritt, denn die Liechtensteinische Post AG besteht bereits am 1. Januar 1999, so haben wir das ja vorhin beschlossen. Meines Erachtens sollte sie sofort dem Gesetz unterstellt werden, auch wenn sie ihre Tätigkeit erst im Oktober aufnimmt. Ich verstehe jetzt diese Verschiebung nicht. Ich verstehe aber auch den Nachteil nicht, wenn jetzt sofort der Sorgfaltspflicht unterstellt wird, weil ja die Liechtensteinische Post AG, wenn sie keine Aktivitäten in der Richtung unterhält, kein Problem mit dem Sorgfaltspflichtgesetz hat.Regierungschef Mario Frick:
Nächstes Jahr wird ja die Schweizerische Post noch die ganzen Dienste weiterführen zur Aufrechterhaltung des Betriebes. Und in Verlauf des Jahres ist ja gedacht, dass immer mehr übernommen wird, dass eine Übergabe stattfindet. Aber es braucht da - wie damals bei der Inkraftsetzung des Sorgfaltspflichtgesetzes einen gewissen Vorlauf. Nachdem die Post AG erst gegründet werden kann, wenn das Gesetz in Kraft ist, kann man auch dann erst vernünftig zusammensitzen mit den Verantwortlichen der Schweizerischen Post und gewisse Sachen finalisieren. Darum wäre es einfach hilfreich, dass man eine klare Schnittstelle hat, und zwar den 1. Januar 2000. Ab dann ist klar, dann müssen die Sorgfaltspflichtsregeln voll einhaltbar sein; es muss überprüfbar sein; es muss revidierbar sein. Ich möchte daher bitten, dass man dieser Reihenfolge Rechnung trägt, nicht dass wir da in einen unnötigen Zeitdruck hineinkommen. Ich denke, wichtig ist, dass die Post der Sorgfaltspflichtgesetzgebung unterstellt wird. Aber ich denke, dass man hier doch die notwendige Zeit gewähren sollte, damit das vernünftig klappt.Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe Ihr Argument nach wie vor nicht, denn die Schweizerische Post kann ihre Geschäfte weiterbetreiben, so wie heute. Erst wenn die Liechtensteinische Post AG - denn nur diese ist dem Sorgfaltspflichtgesetz unterstellt - wenn die LiechtensteinischePost AG ihre Geschäfte aufnimmt und entsprechende Geschäfte tätigt, dass sie dann das ohne Sorgfaltspflichtauflagen machen kann, das sehe ich nicht ein. Solange die Geschäfte bei der Schweizerischen Post bleiben, ist es überhaupt kein Problem, weil ja nur die Liechtensteinische Post AG dem Gesetz unterstellt wird und alle übrigen Geschäfte haben denselben Rechtszustand wie heute.Regierungschef Mario Frick:
Sie übersehen, dass im Postgesetz in der Übergangsbestimmung, in der Schlussbestimmung in Abs. 2 ja der Verweis noch auf das anwendbare Postvertragsrecht ist. Denn hier würden wir uns unter Umständen, wenn im Verlauf des Jahres 1999 - das sehen wir jetzt noch nicht - aber eine Übernahme der Vertragsbeziehungen durch die Post AG sinnvoll wäre, würden wir Widersprüche generieren, die kaum lösbar wären. Also ich denke, dass hier diese Geduld, dass man das Jahr 2000 als Schnittstelle nimmt, sinnvoll ist. Unter Umständen, Herr Abgeordneter, haben Sie Recht. Nur, ich kann Ihnen nicht garantieren, dass es dann funktioniert. Ich glaube, dann ist besser, dass wir ein Datum nehmen, das funktioniert, wo wir Gewähr dafür bieten können, und nicht den 1. April 1999. Unter Umständen passiert danach etwas oder sollte etwas passieren im Interesse der Post AG und der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, und wir können es nicht machen, weil uns dieses Gesetz im Wege steht. Ich glaube, da können wir uns sicherlich darauf einigen. Wichtig ist, dass es kommt, und es kommt halt erst im Januar 2000.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung stellt auf Seite 31 des Berichtes und Antrags der Stellungnahme Nr. 126/98 den Antrag, diese Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in drei Lesungen zu behandeln, sprich zwei Lesungen und Schlussabstimmung. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass heute auch die 2. Lesung und die Schlussabstimmung bei entsprechend erfolgreicher 2. Lesung über diese Gesetzesänderung durchgeführt wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Somit führen wir jetzt die 2. Lesung dieses Gesetzes durch.Art. 2 Abs. 1 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das hat die Regierung gestrichen. Das ist nicht mehr Gegenstand der Vorlage. Entschuldigung, nur die Überschrift.Art. 3 wird aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
II wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das ist auch geändert worden. Es heisst jetzt: "Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft". Das ist der Regierungsantrag.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet und kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 25 unserer Tagesordnung behandelt.-ooOoo-