AUSWIRKUNGEN DER ERRICHTUNG DER ERZDIÖZESE VADUZ/LIECHTENSTEIN AUF DAS DEKANAT UND DESSEN EINRICHTUNGEN, ÜBER DIE MÖGLICHKEITEN NEUER TRÄGERSCHAFTEN FÜR DIE ARBEITSSTELLE FÜR ERWACHSENENBILDUNG UND FÜR DIE JUGENDARBEITSSTELLE: GESETZ ÜBER DIE STIFTUNG "ERWACHSENENBILDUNG LIECHTENSTEIN" (EBLG); ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DER ERWACHSENENBILDUNG; ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON LANDESSUBVENTIONEN (SUBVENTIONSGESETZ) SOWIE BEANTWORTUNG DES POSTULATS ERWACHSENENBILDUNG VOM 16.2.1998 (NR. 100/1998, NR. 129/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 30: Die Vorlage der Regierung zur Erlassung eines Gesetzes über die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein und Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung sowie Abänderung des Subventionsgesetzes. Auch hier eine 2. Lesung. Wir können nach der Wortmeldung des Abg. Alois Beck - wie ich annehme - mit der 2. Lesung beginnen.Abg. Alois Beck:
Ich möchte noch bevor wir diese 2. Lesung beginnen, auch einige Fragen von der Regierung beantwortet wissen, die wir anlässlich der Eintretensdebatte oder der 1. Lesung aufgeworfen haben, die aber da nicht beantwortet wurden und teilweise auch jetzt in der vorliegenden Stellungnahme nicht beantwortet oder zum Teil gar nicht angeschnitten werden. Die Regierung hat im Bericht Nr. 100/1998 geschrieben: "Im Bestreben nach einer sozialen und durchdachten Lösung ist die Regierung von der Prämisse ausgegangen, dass die in der Bevölkerung anerkannten Institutionen des Dekanats an den unvorhersehbaren Umständen keinen Schaden nehmen dürfen". Diese Prämisse der Regierung war, glaube ich, unbestritten.Nur: Bei der Diskussion und auch im Bericht konnte man nicht überall sehen, dass diesen Worten auch nachgelebt wird. So stellen sich jetzt doch noch einige Fragen,beispielsweise bezüglich der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung. Wir haben uns ja letztes Mal darüber unterhalten, wie diese finanziell dotiert sein müsste. Es ging aus dem Bericht nicht hervor, ob diese in der bisherigen Form weiterwirtschaften kann. Konkret ging es damals darum, dass die Regierung vorgeschlagen hat, die Ausgaben für die Erwachsenenbildung in der derzeitigen Höhe zu belassen, gleichzeitig hat sie aber die Ankündigung einer Geschäftsstelle gemacht. Deshalb kam natürlich gleich die Befürchtung auf: Wenn hier Mittel für diese Geschäftsstelle abgezogen werden, dass dann für die übrigen Stellen nicht mehr so viel übrig bleibt. Das nur eine zentrale Frage.Ich möchte deshalb die Regierung bitten, Auskunft zu geben wie sie diese Übergangslösungen bei den diversen Stellen sieht. Letztes Mal war es auch nicht klar bei der Jugendarbeitsstelle. Das neue Informationszentrum soll ja als privater Verein dann organisiert werden. Und auch hier waren mit der Finanzierung und der Organisation doch noch einige Fragen offen. Dann, wie steht es mit der Übergangslösung bezüglich dem Administrationsrat, der Dekanatskanzlei? Auch für die anderen Bereiche - Ausländerseelsorge, Gefangenenseelsorge, Freizeit und Weiterbildung - welche Übergangsfristen sind vorgesehen? All diese Fragen finden wir nicht in der Stellungnahme.Dann noch eine Frage bezüglich der Regierungskommission für Erwachsenenbildung. Wie steht es hier? Hat die Regierung geplant, dass mit Inkrafttreten dieses Gesetzes diese Kommission als aufgehoben gilt? Das wäre ja schon bald. Ich ersuche nun die Regierung um Beantwortung dieser Fragen. Wir müssen ja auch immer sehen, dass hinter diesen Institutionen Menschen stehen. Diese haben auch berechtigte Anliegen, dass sie wissen, was sie in Zukunft erwartet.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Frage mit der Kommission beantwortet sich ja aus dem Gesetzestext, Herr Abg. Beck, weil die Artikel über diese Kommission sollen ja aufgehoben werden, d.h. dass mit Verabschiedung dieses Gesetzes diese Kommission keine gesetzliche Grundlage mehr hätte.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident.- Ich möchte zuerst den Abg. Beck darauf aufmerksam machen, dass natürlich die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung, der Administrationsrat, der Seelsorgerat, alle diese Gremien, die Sie genannt haben, nicht als Stellen der Landesverwaltung zu beachten sind oder als Amtsstellen oder als überhaupt Gremien, die der Landesverwaltung oder der Regierung unterstehen würden. Alle diese Gremien, die Sie genannt haben, sind selbständig organisiert und dieRegierung geht davon aus, dass sich diese Stellen auch weiterhin selbständig organisieren werden.Was in der Zuständigkeit der Regierung liegt, ist die Errichtung der Stiftung Erwachsenenbildung. Diese Errichtung wird mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes, die uns bevorsteht, stattfinden. Diese Errichtung wird vollzogen werden. Dann wird die Stiftung für Erwachsenenbildung die Gelder der Erwachsenenbildung staatlicherseits zugesprochen bekommen und die früheren Veranstalter der Erwachsenenbildung haben sich dann direkt an diese Stiftung zu wenden. Ich nehme an, dass sich auch die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung dann mit ihren Anliegen und Gesuchen an diese Stiftung wenden wird. Wir haben in allen Berichten betont, wir haben es auch mündlich betont anlässlich der letzten Sitzung, dass die Regierung mit einer Übergangsfrist rechnet im nächsten Jahr, die 4 bis 5 Monate dauern wird, in der sich eben die neuen Strukturen bewähren müssen. In dieser Übergangsfrist wird der Stiftungsrat konstituiert und der Stiftungsrat wird auch seine Aufgaben wahrnehmen. Wie uns der Verein für eine offene Kirche immer wieder mitgeteilt hat, hat er die Absicht, die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung zu übernehmen. Das entzieht sich der Zuständigkeit der Regierung, das entzieht sich auch der Verantwortung der Regierung. Wir rechnen damit, dass sich die entsprechenden Vereine und Gremien hier koordinieren. Soviel mir mitgeteilt wurde, ist dies auch im Gange.Auch Ihre Fragen nach dem Administrationsrat, nach dem Seelsorgerat, sind eigentlich nicht Fragen, wo die Regierung die Zuständigkeit hat. Der Administrationsrat war eng verknüpft mit dem Dekanat. Mit der Aufhebung des Dekanats wird natürlich auch der Administrationsrat nicht mehr weiter existieren können. Die kirchlichen Angelegenheiten, die er bisher bewältigt hat, werden, nehme ich an, von der Erzdiözese wahrgenommen und der Seelsorgerat übrigens ist bereits neu konstituiert worden. Da habe ich Nachricht bekommen, dass sich die elf Gemeinden zusammen mit dem Erzbischof neu konstituiert haben. Auch das einfach informationshalber, aber nicht etwa deshalb, weil hier die Regierung zuständig wäre.Dann die Kommission Erwachsenenbildung: Wie der Präsident erwähnt hat, die wird im Gesetz, das heute verabschiedet wird, aufgelöst werden. An ihre Stelle tritt der Stiftungsrat. Die Erwachsenenbildungskommission wird sicher unter Verdankung oder unter der Verdankung ihrer Dienste entlassen werden. Wir werden die Erwachsenenbildungskommission selbstverständlich bitten, auch während einer Übergangsfrist die Dossiers korrekt zu übergeben. Vielen Dank.Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte an das anknüpfen, was der Abg. Beck gesagt hat. Auch wenn Sie jetzt, Frau Regierungsrätin, sagen, dass die Erwachsenenbildung und die Jugendarbeitsstelleselbständige Organisationen oder Stellen gewesen seien, die sich selbständig organisiert hätten, und dass da die Regierung eigentlich nichts damit zu tun gehabt habe, dann habe ich Mühe mit dieser Auffassung. Es ist richtig, dass eine Neuorganisation notwendig wurde durch die Errichtung des Erzbistums. Aber ich denke, man musste ja bei dieser Neuorganisation und Neuausrichtung auch davon ausgehen und wusste, dass da bestehende Strukturen vorhanden sind, dass mit diesen bestehenden Strukturen auch Menschen verbunden gewesen sind. Der Abg. Beck hat darauf hingewiesen. Ich vermisse hier einfach die notwendige Sensibilität der Regierung im Umgang mit diesen Menschen.Ich habe heute Morgen gesagt mit dem Ausdruck: Die Regierung hat einen Schnitt gemacht. Auch hier hat die Regierung einen Schnitt gemacht, musste ihn machen, nicht freiwillig, sondern eben durch die Ereignisse. Und ich habe heute Morgen schon im Zusammenhang mit den Briefmarken, mit der Ungültigkeitserklärung der Briefmarken und Postkarten gesagt, dass man, wenn man eben zu solchen Schritten gezwungen ist, dass ich dann erwarten würde, dass man mit den involvierten Kreisen Kontakt aufnimmt. Das ist meines Wissens in diesem Fall auch nicht der Fall gewesen. Die beiden Fälle, die wir jetzt heute diskutiert haben, sind bei Gott nicht die einzigen, sondern ich stelle das einfach als fast grundsätzliches Verhalten immer wieder fest. Ich bedauere das, dass sich das nicht ändert.Also ich hätte auch hier einfach erwartet, auch im Wissen, dass das selbständige Organisationen sind, dass sich die Regierung bei der Neuorganisation der Erwachsenenbildung mit diesen Stellen, mit diesen selbständigen Stellen und damit auch mit diesen Leuten, auseinandergesetzt hätte, sie nicht im Ungewissen gelassen hätte, auch wenn man jetzt sagt: Es gibt eine halbjährige Übergangsfrist. Das nützt diesen Leuten nichts. Tatsache ist, dass sie nicht wissen auf einen relativ kurzfristigen Zeitraum hinaus, wie es weitergehen soll. Sie wissen nicht, wie die Mittel aussehen, wer sie bekommt, ob es der Verein für eine offene Kirche ist, wie es weitergeht, wie viele Mittel es sind. Es sind so viele Fragen offen, und ich denke, das ist für diese Leute eine enorme Belastung. Da müsste man mehr Sensibilität im Umgang mit diesen Menschen erwarten können.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte ins gleiche Horn stossen. Auch ich wurde von Mitarbeitern der Erwachsenenbildung - der heutigen Arbeitsstelle der Erwachsenenbildung - angesprochen. Sie leben in grosser Unklarheit und möchten endlich wissen, wie es weitergeht. Man hat mir auch gesagt, dass es mündliche Zusagen von Seiten der Regierung gebe, dass die Arbeitsstelle weiterhin unterstützt werde und aus diesem Grund seien keine Kündigungen ausgesprochen worden. Ich glaube deshalb, dass sich die Regierung nicht einfach aus der Verantwortung ziehen kann. Wenn solche mündlichen Zusagen gemacht wurden, dann glaube ich, sollte man auch sagen,was diese mündlichen Zusagungen beinhaltet haben. Ich stelle daher die Frage an die Regierung: Was wurde der Arbeitsstelle zugesagt?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Ich bitte Sie, den letzten Bericht zu lesen, das Protokoll zu lesen der letzten Sitzung, auch den jetzt vorliegenden Bericht zu lesen. Sie können schon immer das Gleiche fragen, ich kann immer das Gleiche antworten. Wir haben versucht - wirklich in 15 Sitzungen mittlerweile mit allen Beteiligten - einen gemeinsamen Weg zu finden, haben ihn auch gefunden, wir haben Ihnen zwei Gesetzesvorlagen vorgelegt. Sie wissen genau so gut wie ich, dass diese Gesetze zuerst in Kraft treten müssen, bevor sie eine Funktion entfalten können. Die Inkraftsetzung ist auf 1.1.1999 vorgesehen. Dann wird diese Stiftung auch die entsprechenden Gelder haben, die sie den Veranstaltern zukommen lassen wird und zwar denjenigen Veranstaltern, die Gesuche stellen werden und die Programme anbieten werden, und wie wir schon jetzt 10 bis 15 Male ausführen konnten, wird das mit Sicherheit die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung sein. Und wir haben mündliche Versicherungen, dass der Verein für eine offene Kirche diese Arbeitsstelle übernehmen wird. Wir haben das auch nicht schriftlich, aber wir wurden auch nicht gebeten, da zu vermitteln und wir möchten uns da auch gar nicht einmischen.Die Stiftung wird dann einfach die Gesuche behandeln, die ihr zugehen mit den entsprechenden Anträgen, sie wird sie prüfen und wird begutachten, ob die entsprechenden Gelder ausbezahlt werden können. Und das wird alles im Lauf der nächsten 4 bis 5 Monate aufgebaut werden, das wissen Sie doch selbst, dass hier Übergangsfristen notwendig sind, dass nicht am 1. Januar das alles schon klappen wird wie am Schnürchen. Ich bin da ganz sicher, dass das am Anfang viel Flexibilität und Pragmatismus braucht und genau das hat die Regierung diesen Leuten gesagt, dass wir davon ausgehen, dass hier am Anfang auch mal vielleicht sogar ein entsprechender Nachtragskredit notwendig sein wird. Den werden wir Ihnen selbstverständlich unterbreiten, da werden Sie wieder ein Wort mitzusprechen haben. Ich verstehe das einfach nicht, dass Sie nicht verstehen wollen. Ich glaube, das Konzept liegt offen hier und der Schnitt, Herr Abg. Konrad, den hat nicht die Regierung gemacht, das wissen Sie ganz genau. Im Gegenteil, wir haben die vielen hundert Stücke und Scherben wieder versucht zusammenzukitten und ich hoffe, dass wir jetzt die Gesetzesvorlagen fruchtbar miteinander diskutieren können.Abg. Paul Vogt:
Es ist richtig, dass ich immer wieder die gleichen Fragen stelle. Ich habe am Schluss meines Eintretensvotums in der 1. Lesung eine Reihe konkreter Fragen gestellt, auf die Sie in Ihrer Antwort damals mit keinem Wort eingegangen sind.Abg. Alois Beck:
Frau Regierungsrätin. So einfach können Sie sich das schon nicht machen. Wenn Sie die Fragen nicht beantworten, das so auslegen, dass wir halt nichts verstehen. Vielleicht bin ich der Einzige hier, der keine Ahnung hat, aber ich bin sicher, wenn ich die anderen fragen würde, könnten sie auch keine Antwort geben. Bezüglich dem Schnitt: Der Abg. Helmut Konrad hat klar ausgeführt, dass nicht die Regierung für den Schnitt verantwortlich ist, aber er hat auch unmissverständlich gesagt, dass die Vorgangsweise in diesem Zusammenhang und im Nachgang zu diesem Schnitt in der Verantwortung der Regierung liegt. Und hier und das haben Sie wortwörtlich gesagt: Diese Stellen, das entziehe sich der Verantwortung der Regierung. Das stimmt mit Sicherheit nicht. Aber hier spürt man gerade das heraus, dass Sie sich eben zu wenig mit diesen involvierten Kreisen beschäftigt haben, entgegen Ihren Beteuerungen. Und diese Sorge, die einem die betroffenen Kreise hier mitteilen, möchte ich auch hier mitteilen. Sie müssen sich mal vorstellen, wenn Sie beispielsweise bei einer Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung arbeiten, die haben auch Arbeitsverträge, diese Menschen müssen auch planen können, sie wollen wissen, wie das in Zukunft weitergeht und wenn sie sagen, ja, jetzt machen wir ja diese Stiftung und delegieren die ganze Verantwortung an diese Stiftung für Erwachsenenbildung und die jeweiligen können sich ja dann an diese Stiftung wenden. Also so einfach, glaube ich, sollten Sie sich das nicht machen. Ich habe extra am Anfang meiner Ausführungen aus dem Regierungsbericht zitiert und dieser Anspruch, glaube ich, ist unbestritten und ich möchte ihn deshalb nochmals vorlesen. Es geht darum, dass man diesen Menschen auch eine mittelfristige Perspektive gibt, dass sie planen können. Sie können jetzt nicht beispielsweise ein Programm auf die Beine stellen für das nächste Jahr, wenn sie nicht wissen, kann man das überhaupt noch oder für zwei Jahre, da braucht es ziemlich Vorbereitungszeit, kann man das überhaupt noch realisieren. Deshalb möchte ich nochmals das Zitat wiederholen, das ich schon eingangs erwähnt habe: "Im Bestreben nach einer sozialen und durchdachten Lösung ist die Regierung von der Prämisse ausgegangen, dass die in der Bevölkerung anerkannten Institutionen des Dekanats an den unvorhersehbaren Umständen keinen Schaden nehmen dürfen". Und hier messen wir die Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also ich höre Ihnen, Herr Abg. Beck, und den anderen Kollegen jetzt seit mehr als einer Viertelstunde zu und mir wird eigentlich nicht klar, was sie eigentlich wollen. Die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung war doch keine Regierungsstelle. Das war eine vom Dekanat des Fürstentums Liechtenstein betriebene Einrichtung. Dieses Dekanat hat relativ plötzlich durch seine übergeordneten Stellen erklärt, an der Fortbetreibung dieser Stelle nicht mehr interessiert zu sein, und die Regierung und damit das Land bemüht sich jetzt relativ zügig, wie ich meine, durch die Schaffung dieser Institutionen, die ja Gegenstand dieser Gesetze sind, Abhilfe zu schaffen, genau um das Ziel zu erreichen, von dem Sie dauernd sprechen,nämlich, dass die dort beschäftigten Menschen zumindest mittelfristig wieder eine Perspektive haben. Ich weiss ehrlich gesagt, nicht was Sie wollen. Stellen Sie sich vor, dass die Regierung von einem Tag auf den anderen ohne gesetzliche Grundlage die Leute in den Landesdienst aufnehmen kann und erklären kann, wir betreiben die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung ohne gesetzliche Grundlage jetzt auf eigene Rechnung, oder was stellen Sie sich vor? Das ist doch ein Lamentieren um des Lamentieren willens, ohne die geringste Grundlage.Abg. Ingrid Hassler:
Eigentlich müsste ich diesem Votum -, der Abg. Konrad sagt, dass er vor mir zur Debatte kommt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es tut mir leid, das stellt sich dauernd selbst ein, und ich kann nichts dafür. Die Anlage spinnt wieder einmal.Abg. Ingrid Hassler:
Gut, der Herr Landtagspräsident hat jetzt das gesagt, was ich auch sagen wollte. Wir haben tatsächlich einen Bericht bekommen und jetzt einen zweiten und jetzt sollten wir verabschieden, dass wir eine klare Grundlage haben, um diese Erwachsenenbildung in der jetzigen Form, wie sie ist, weiterzuführen. Das Zweite, was deponiert ist, dass es der Auftrag der Stiftung ist, ziemlich schnell nach dieser Umstrukturierung, die im ersten Halbjahr 1999 meines Erachtens nach stattfinden muss, auch eine Konzeptüberarbeitung zu machen. Die Frau Regierungsrätin hat, glaube ich, gesagt, dass die Regierung nicht zuständig ist, wenn es um den Seelsorgerat und um den Administrationsrat geht, während Sie, Herr Abg. Konrad, das dann umgelegt haben, dass sie nicht zuständig sei für die Erwachsenenbildung. Sicher sind das keine Regierungsstellen jetzt, aber ich bin jetzt wirklich am Ende dieses strapaziösen Jahres des Umbaus des Dekanats zum Schluss gekommen, dass sich die Regierung in diesen formellen Sachen sehr bemüht hat. Und wir sollten jetzt auch zusammenarbeiten, dass wir nach der Gründung der Stiftung diesen Umbau auch der Erwachsenenbildung herbringen. Ich persönlich habe im Gegensatz zu Ihnen, nie etwas von den betroffenen Kreisen gehört, dass sie dermassen unzufrieden seien. Und wir haben wirklich alles versucht, für ein halbes Jahr ungefähr eine Übergangslösung zu erreichen zu den alten Bedingungen; das ist auch zugesagt worden und daran glaube ich auch. Und noch wegen der Jugendarbeitsstelle: Ich habe mich darum bemüht, dass sie mehr Mittel bekommt, dass sie überführt wird. Auch hier hat die Regierung, ohne dass es hier von Ihnen erwähnt worden ist, in meinen Augen eine gute Lösung gefunden, im Budget nocheinmal über CHF 200'000 Jahresmittel bewilligt. Also, ich möchte auch ersuchen, diese Inkraftsetzung jetzt zu beginnen, dass wir mit dieser Errichtung der Stiftung und des Stiftungsrates den tatsächlichen Umbau übernehmen können.Abg. Helmut Konrad:
An dieser letzten Bemerkung anknüpfend, was das Jugendinformationszentrum anbetrifft, da hat die Regierung, das ist richtig, positiverweise die Anregung aus dem Landtag aufgenommen aus der letzten Sitzung und die Projektarbeit und damit die Jugendarbeitsstelle miteinbezogen. Das hat die Regierung schon das letzte Mal signalisiert und wurde auch dort schon positiv aufgenommen. Das andere, was gesagt worden ist von Ihnen, Herr Landtagspräsident, von Lamentieren usw., das kann ich nicht stehen lassen. Es ist keine Lamentiererei, ich habe auch festgestellt, dass es an sich positiv ist, dass Strukturen jetzt mit diesem Gesetz geschaffen worden sind, aber für mich heisst das doch nicht, dass wenn bestehende Strukturen dagewesen sind eben im Zusammenhang mit dieser Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung, dass die jetzt einfach nicht mehr existent sind durch diese Absichtserklärung des Bischofs, dass er kein Interesse an einer Weiterführung dieser Erwachsenenbildung unter kirchlicher Führung habe, dass diese Strukturen nicht mehr tragfähig gewesen sind für die Zukunft. Deshalb musste die Regierung neue Strukturen schaffen. Das ist gemacht worden mit dem vorliegenden Gesetz. Ich hätte einfach erwartet, dass parallel dazu mit den Leuten, die eben diese alten Strukturen getragen haben und die letztlich ja auch nichts dafür konnten, dass die Grundlagen sich verändert haben, dass parallel dazu dort eben eine gewisse Sicherheit vermittelt worden wäre, und das ist aus meinen Kenntnissen heraus nicht passiert. So haben nicht nur wir das, die jetzt sich zu Wort gemeldet haben hier in diesem Haus, nicht verstanden, sondern auch die Leute, die unmittelbar betroffen gewesen sind.Und dann noch eine andere Bemerkung, die hat der Abg. Beck eigentlich schon klargestellt, ich könnte dieses Wort übernehmen. Ich verstehe nicht, wieso Sie mich nicht verstehen wollen. Ich habe ganz klar gesagt, der Schnitt sei gemacht worden, er sei aber notwendig geworden, also nicht aus freien Stücken gemacht worden. Nicht so, wie Sie mir das dann in den Mund gelegt haben, Frau Regierungsrätin.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe das gar nicht zu Ihnen gesagt, Herr Abg. Konrad, sondern zum Abg. Beck. Ausserdem, mir ist das wichtig, weil das geht weit über den Anlassfall hinaus, das wird immer wieder, tritt diese Tendenz auf. Sie sagen, die Regierung musste etwas anderes machen. Die Regierung musste gar nichts machen. Das war eine private Stelle, die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung. Es war wünschenswert, dass die Regierung sich eingeschaltet hat, nicht zuletzt im Dienste der Menschen,die dort gute Arbeit geleistet haben und weiter gute Arbeit leisten werden. Es war wünschenswert, und wir können uns eigentlich freuen drüber, dass die Regierung etwas macht. Stattdessen tun Sie so, also ob das eine staatliche Stelle gewesen wäre, die vielleicht noch aus Schuld oder Mitschuld oder wegen Untätigkeit der Regierung plötzlich in Schwierigkeiten gekommen wäre, und jetzt musste die Regierung etwas machen. Gegen das wehre ich mich. Das ist etwas, was immer wieder auftritt bei privaten Institutionen in unserem Land, die staatlich unterstützt werden, und wenn die Institutionen als solche dann in Schwierigkeiten kommen, dann ruft alles nach der Regierung. Und wenn die Regierung nicht sofort am nächsten Tag dasteht mit dem vollen Geldbeutel, dann sagt man die Regierung ist schuld. Und dass das eigentlich eine ganz andere Trägerschaft gehabt hat, das wird völlig vergessen in dem Moment, das ist nur solange interessant, als die Sache funktioniert und als es gilt, dort Entscheidungen zu fassen, dann will man natürlich autonom sein, dann will man sich nicht dreinreden lassen von der Regierung oder überhaupt von staatlichen Behörden, aber in dem Moment, wo es Schwierigkeiten gibt, soll gefälligst die Regierung sofort am nächsten Tag zur Stelle sein und soll alles retten. Das finde ich nicht richtig, und ich finde diese Einstellung auch nicht gut für die zukünftige Entwicklung der Staatsfinanzen, von denen hier immer die Rede ist.Abg. Alois Beck:
Ich muss Ihnen widersprechen, Herr Landtagspräsident. Es geht auch hier nicht um Lamentieren um des Lamentierens willen. Wir haben diese Gesetzesvorlagen vor uns, die werden wir auch beraten. Ich habe meine Anregungen bei der 1. Lesung eingebracht, aber das sind nicht alle Beziehungen, die das ehemalige Dekanat zum Staat hatte und das ist der Punkt. Mit diesen zwei Vorlagen ist eben nicht alles abgedeckt. Bekanntlich gibt es einen Dekanatsbeitrag und im Zuge dieses Beitrages gab es meines Wissens auch etwelche Vereinbarungen zwischen der Regierung und dem Dekanat. Und um all diese Beziehungen, die gar nicht eben Gegenstand sind streng genommen - das haben Sie natürlich recht - streng genommen hat sich der Landtag mit diesen Gesetzesvorlagen zu beschäftigen. Aber ich glaube auch nicht, dass sich der Staat einfach aus der Verantwortung entziehen kann, wenn er so ein Beziehungsgeflecht aufgebaut hat. Und dieses Geflecht, das ist glaube ich unbestritten, wurde von niemandem in Abrede gestellt, dass das nicht funktioniert oder schlecht sei, sondern es war, von mir aus gesehen, sehr effizient aufgebaut. Es hat auf der einen Seite auch die Eigeninitiative dieser privaten Institutionen genutzt und das ist ja das Gute in einem Kleinstaat, dass nicht alles immer in Gesetzen so klar festgehalten werden muss. Man muss auch die ehrenamtliche Tätigkeit hochschätzen und in diesen ganzen Beziehungen, die jetzt hier eben zur Sprache gebracht wurden, sehe ich etwas sinnvolles. Und was das mit Lamentieren zu tun hat, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.Stellv. Abg. Dorothee Laternser:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ein Teil meines Votums wurde bereits vorweggenommen von der Abg. Hassler und dem Herrn Präsidenten, deswegen möchte ich das nicht noch einmal wiederholen. Ich möchte nur noch einmal sagen, wenn man die beiden Berichte der Regierung wirklich liest, so wird ganz klar, dass die Regierung der Verantwortung, die sie übernommen hat - unabhängig davon, dass es keine staatliche Stelle ist - dass die Regierung der Verantwortung voll gerecht wird. Und ich möchte eigentlich nur noch eines erwähnen: Die Mitarbeitung der Erwachsenenbildung - und darum geht es ja in dieser Gesetzesvorlagen - scheint in Zukunft nicht so ungewiss wie den Abg. Beck und Konrad. Schliesslich hat die Erwachsenenbildung vor etwa zwei Wochen einen umfangreichen Katalog, einen Postkatalog für das Jahr 1999 versandt an alle Haushalte. Also mit ganz klaren Erwartungen wie es weitergehen wird.Abg. Paul Vogt:
Ich kann meine Frage gerade daran anschliessen. Ich habe auch nicht lamentiert, sondern ich habe, ich weiss nicht wie oft, schon die Frage gestellt, ob es von seiten der Regierung mündliche Zusage an die bisherige Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung gibt? Und wenn es solche gibt, was der Inhalt dieser mündlichen Zusagen sei. Auf diese Frage habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten. Die Ausführungen der Frau Regierungsrätin laufen aber darauf hinaus - ich habe das jedenfalls so aufgefasst - dass es keine solchen Zusagen gibt und dass die Erwachsenenbildung zunächst neu organisiert werden müsse und erst dann, sozusagen der Kuchen neu verteilt werden könne. Meine Vorrednerin hat aber eben gesagt, dass in der Erwartung auf weitere Unterstützung im bisherigen Ausmass eben ein umfangreiches Kursprogramm angeboten werden soll im nächsten Jahr und deshalb bleibt für mich immer noch dieser Widerspruch bestehen.Abg. Ingrid Hassler:
Ich möchte noch anfügen, wegen der ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch da bin ich überzeugt, dass die neuen Anbieter, wer auch immer das ist, es sind ja mehrere, sich durchaus auch in Zukunft auszeichnen werden durch ehrenamtliche Mitwirkung. Anders würde es ja ohnehin nicht gehen, diese wirklich bedeutenden Angebote aufrecht zu erhalten. Dann war die zentrale Frage vom Abg. Alois Beck, die Garantie der Finanzen, diese CHF 970'000. Zuerst einmal darf ich jetzt daran erinnern, dass es von Seiten ihrer Fraktion beabsichtigt war, beim Budget diesen Betrag um CHF 200'000 zu kürzen. Deswegen weiss ich nicht, wie sie das noch zur zentralen Frage stellen wollen. Was mich aber dabei sehr interessiert, und das ist, ob die Gemeinden, wie es auf Seite 7 heisst, grundsätzlich doch auch diese neue Stiftung unterstützen wollen, weil ja dort ein Vertrag besteht, der mit Bestimmtheit durch die Auflösung des Dekanats Ende 1998 hinfällig wird. Und mitsehr grosser Zufriedenheit habe ich zur Kenntnis genommen, das wird dem Umbau auch helfen, dass die Regierung es nicht ausschliesst, für das Jahr 1999 den einen oder anderen Nachtragskredit zu beantragen, weil sie sich eben bewusst ist, dass es noch etwas Geld brauchen könnte, damit wirklich in der besten Absicht dieser Umbau - ich denke immer noch, das muss mit Ende des jetzt laufenden Programmes vom Juni stattfinden, durchführen kann.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte Sie alle ebenfalls an etwas erinnern, nämlich, dass wir jetzt in einer zweiten Lesung sind, und dass es üblicherweise bei einer zweiten Lesung keine Eintretensdebatten mehr gibt. Wir kommt das langsam vor, als ob es sich einschleicht, dass jeder bei einer zweiten Lesung auch noch eine Grundsatzdebatte führen möchte.Abg. Alois Beck:
Grundsätzlich haben Sie recht, Herr Abg. Karlheinz Ospelt, aber es ist so, und das können wir nicht ändern, dass wir jetzt halt einige Vorlagen auf dem Tisch haben, die zum Teil einschneidende Veränderungen bedeuten, die zum Teil unausgegoren sind, zum Teil aus objektiven Gründen schnell durchgezogen werden müssen usw. Und da drängt es sich dann eben auf, dass man noch etwas dazu sagt. Vor allem, wenn die Regierung, wie ich gesagt habe, teilweise mit keinem Wort auf Fragen eingegangen ist, die man berechtigterweise gestellt hat. Nun noch ein Satz zur Abg. Hassler: Wir haben nicht in der Budgetdebatte einen Antrag auf Reduktion eingebracht.Regierungsrätin Andrea Willi:
Der Herr Abg. Vogt hat sich beschwert, dass er immer noch keine Antwort auf seine Frage bekommen hat. Ich bitte Sie, dann das Protokoll der heutigen Sitzung nachzulesen und das zu lesen, was ich gesagt habe. Ich möchte Ihnen aber jetzt noch vorlesen, was der Regierungschef Ihnen in der Oktobersitzung gesagt hat. Ich zitiere: "Von unserer Seite wurde gesagt, dass sicherlich nicht abrupt einfach Schluss ist, sondern, dass wir die Strukturen fliessend in neue Strukturen überbringen müssen. Das bedeutet mit Sicherheit, dass die ersten Monate des nächsten Jahres eine Übergangszeit sein wird, das heisst, dass die betroffenen Personen einige Monate Zeit haben werden, sich zu orientieren, ob sie dann eben mittelbar irgendwo bei der Stiftung Arbeit finden, oder bei den Anbietern oder eben, dass sie sich im schlimmsten Fall - wobei das müsste sich herausstellen - auf dem Arbeitsmarkt orientieren müssten".Das hat der Regierungschef schon in der Oktobersitzung zu dieser Frage geantwortet. Und die Frage an ihn hat gelautet: Welche Zusicherungen die Regierung gemacht hätte. Und meine vorhergehende Antwort war in derselben Richtung. Vielen Dank.Abg. Paul Vogt:
Glauben Sie, dass diese Auskunft meine Frage beantwortet?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das glaube ich, ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: ,Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 6 steht wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe trotz der Ausführungen im Bericht Probleme mit diesem Begriff: "in keiner engeren Verbindung zu Veranstaltern", das scheint mir schon sehr unbestimmt zu sein. Ist z.B. jemand, der einen Kurs anbietet im Bereich der Erwachsenenbildung, also in einer Art Anstellungsverhältnis ist, steht der in einer engeren Verbindung oder jemand, der in einer verwandtschaftlichen Beziehung steht oder was auch immer, sind das engere Verbindungen? Ich beantrage deshalb den Abs. 3 zu streichen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Frage zum Abs. 2 und zwar geht es mir darum, dass der Stifungsrat gemäss dieser Bestimmung nicht beschlussfähig wäre, wenn nicht mindestens 5 Mitglieder anwesend sind und dies auch dann, wenn eine zweite Stiftungsratssitzung einberufen wird, weil die erste allenfalls nicht beschlussfähig war. Ich glaube, hier sollte man bei einer zweiten Einberufung irgendwo eine Regelung einfügen, dass dann diese Sitzung rechtmässig einberufen ist, in jedem Falle.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Regierungsrätin Andrea Willi:
Also wegen der Anwesenheitspflicht und der Notwendigkeit für die Beschlussfassung würde ich schon empfehlen, das so zu lassen, wie es ist. Bei einem so kleinen Stiftungsrat sollten schon mindestens 5 anwesend sein. Und dann betreffend den Abs. 3 war wirklich auch der Wunsch, gerade aus Kreisen der Erwachsenenbildung, insbesondere auch der Erwachsenenbildungskommission, dass hier nicht eben die Veranstalter selbst im Stiftungsrat dann sitzen. Das könnte zu Konflikten führen, wenn sie über ihre eigene Projekte quasi beraten müssten und darum möchte ich schon empfehlen, diesen Abs. unbedingt zu behalten. Vielleicht kann man sagen: "dürfen keine enge Verbindung zu Veranstaltern der Erwachsenenbildung aufweisen", damit der Handlungsspielraum ein bisschen grösser würde. Aber ich werde diesen Antrag nicht stellen, ich werde den Antrag so stellen, wie er hier steht. Und wir haben ja bei der Erläuterung geschrieben, dass diese offene Formulierung es zulässt, die Umstände des Einzelfalles abzuwägen. Und dass in unserem Interesse eine möglichst neutrale Förderungspraxis steht. Und die Regierung wird über die Zusammensetzung des Stiftungsrates bestimmen. Vielen Dank.Abg. Paul Vogt:
Mir ist der Begriff einfach wirklich viel zu unbestimmt. Wir stehen ja auch in der schwierigen Situation, dass wir eine relativ kleine Zahl von Leuten haben, die überhaupt fähig sind, solche Aufgaben zu übernehmen, die eine entsprechende Ausbildung haben, entsprechende Kenntnisse haben usw. Ich möchte daher einen anderen Vorschlag machen. Ich ziehe meinen ersten Antrag zurück und möchte den Abs. 3 wie folgt formulieren: "Personen, die in den Stiftungsrat berufen werden, dürfen nicht als Organisatoren von Programmen der Erwachsenenbildung tätig sein".Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich bevorzuge doch den Antrag der Regierung. Und ich darf Sie versichern, ich habe jetzt gerade eine Liste von möglichen Personen, die in diesen Stiftungsrat bestellt werden könnten. Wir haben in diesem Land eine ganz beträchtliche Anzahl von Personen und Persönlichkeiten, die ich hierfür sehr wohl sehe. Ich weiss allerdings nicht, ob die Leute dann ja sagen. Aber an dem kann es also nicht happern, dass wir die Personen nicht finden würden, die unabhängig von den Veranstaltern sind. Also diese Befürchtung teile ich nicht. Und ich empfehle diesen Abs. 3 so zu genehmigen, wie er hier steht.Abg. Alois Beck:
Wir hatten ja anlässlich der 1. Lesung eine Diskussion über diesen Punkt. Und ich habe bei dieser Gelegenheit auf die Regierungsvorlage verwiesen. Und da heisst es im Bericht Nr. 100 aus dem Jahre 1998 auf Seite 50: Der Stiftungsrat wird von der Regierung bestellt. Und dann heisst es, ich zitiere: "Er soll sich aus neutralen Personen zusammensetzen, die selbst nicht bei Einrichtungen mitwirken, die als Veranstalter von Erwachsenenbildungskursen auftreten". Wenn ich den Antrag des Abg. Vogt richtig, auch akustisch richtig verstanden habe, geht das in diese Richtung.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe auch in diesem Zusammenhang jetzt eine Frage: Ist beispielsweise ein Anbieter von Kursen, der für die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung einen Kurs durchführt in irgend einer Gemeinde, ist dieser nun bereits in einer engeren Verbindung zu den Veranstaltern der Erwachsenenbildung? Weil er ja dort eigentlich dann angestellt ist bzw. im Auftragsverhältnis arbeitet. Einfach zur Klärung, wie weit nun diese engere Bindung geht?Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ja auf jeden Fall in ihrem Beispiel Herr Abg. Lampert, wenn er für einen Veranstalter einen Kurs in einer Gemeinde durchführt, dann ist er in einer engeren Verbindung zu einem Veranstalter der Erwachsenenbildung. Das scheint mir klar zu sein.Abg. Paul Vogt:
Das war genau mein Problem. Wenn jemand - ich denke wir haben Dutzende von Personen, die Kurse in der Erwachsenenbildung anbieten - und wenn wir die alle ausschliessen, dann sehe ich wirklich Probleme, Leute zu finden, die sich für Erwachsenenbildung engagieren, denen das ein Anliegen ist. Und deshalb die Idee, die ich beliebt machen möchte, dass man das einschränkt auf Leute, die für Veranstalter tätig sind, also Leute, die in einem Vorstand oder was auch immer sind, als Organisatoren für Veranstalter tätig sind. Ich weiss jetzt nicht, ob ich das klar genug formuliert habe. Also, ich möchte einfach nur diejenigen Leute ausschliessen, die in Vorständen von Veranstaltern tätig sind, die selber Erwachsenenbildungsprogramme organisieren, damit es hier nicht zu offensichtlichen Interessenkonflikten kommen kann.Abg. Rudolf Lampert:
Mich erschreckt eigentlich Ihre Antwort. Zwar deshalb, wenn ich beispielsweise, wenn ich in die Runde schaue, wenn der Abg. Egon Matt in Mauren für die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung einen Kurs über irgendwelche gesundheitsfördernden Massnahmen abhält, so ist er eben ein solcher Veranstalter. Nach Ihrer Interpretation dürfte dann eine solche Person nicht mehr in diesen Stiftungsrat gewählt werden. Das scheint mir doch relativ weit zu gehen, weil sehr viele Personen in diesem Land lediglich irgend einen Kurs - ich denke an einen Schnitzkurs oder irgendeinen Kurs - abhalten, aber sonst weiter keine Beziehung zur Erwachsenenbildung haben. Ob man dann wirklich von dieser engeren Verbindung sprechen kann? Da hat mich jetzt Ihre Antwort, Herr Präsident, schon irgendwie aufgeschreckt, weil das ein riesiges Potenzial an Personen ausschliesst.Abg. Peter Sprenger:
Ein Abänderungsantrag zum Abs. 2, und zwar möchte ich nach dem 1. Satz nach dem Wort "sind", folgendes eingeschoben wissen: "Eine zweite ordentlich einberufene Stiftungsratssitzung ist in jedem Falle beschlussfähig", und dann weiterfahren: "der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse". Die Begründung ist, ich möchte der Gefahr der Blockierung des Stiftungsrates entgegenwirken.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Zuerst über den Antrag des Abg. Paul Vogt.Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich hätte doch gerne diese Interpretation auch von der Frau Regierungsrat bestätigt, ob das wirklich so sein soll. Sie haben mir jetzt eine Antwort gegeben, mit der ich eigentlich nicht einverstanden bin. Ich sehe das anders. Jetzt möchte ich doch die Interpretation der Regierung, ob nun - eben das erwähnte Beispiel - ob nun dieser Arzt dann ausgeschlossen ist oder dieser Holzschnitzer, der für diese Erwachsenenbildung diesen Kurs durchführt. Ich hätte gerne, wenn die Frau Regierungsrat das bestätigt oder, was ich hoffe, entkräftigt, dass solche Personen nicht ausgeschlossen sind.Regierungsrätin Andrea Willi:
Die Regierung hat in ihrem Bericht erläutert, dass eben diese von der Regierung vorgeschlagene Formulierung der "engeren Verbindung" der Regierung eine gewisse Flexibilität einräumt. Also, diese offene Formulierung würde es zulassen, die Umstände in einem Einzelfall abzuwägen. Also, wir würden dann schauen, ob der Doktor Egon Matt das regelmässig macht und sehr häufig und monatlich, und dann wäre das wahrscheinlich eine enge Verbindung. Und er wäre vielleicht zu sehr in dieser Erwachsenenbildung dann involviert. Und das würde ihn dann vielleicht nicht als Stiftungsrat prädestinieren. Aber hier eben ist der Regierung eine gewisse Abwägung erlaubt und eingeräumt. Und die Regierung hat einfach das Interesse, in diesen Stiftungsrat nicht Leute zu bestellen, die in Konflikte kommen könnten mit ihren Kollegen in der Erwachsenenbildung, wenn sie gleichzeitig über Förderungsanträge entscheiden müssten. Und das soll eben in der Regierungskompetenz liegen, hier auszuwählen. Vielen Dank.Abg. Alois Beck:
Ich möchte den Abg. Paul Vogt nochmals bitten, seinen Antrag zu wiederholen und aufgrund dessen ich eventuell dann einen eigenen einbringen werde. Ich habe ihn eben beim ersten Mal nicht ganz verstanden.Abg. Paul Vogt:
Also Abs. 3: Personen, die in den Stiftungsrat berufen werden, dürfen nicht als Organisatoren von Programmen der Erwachsenenbildung tätig sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wird jetzt das Wort noch gewünscht?Abg. Alois Beck:
Organisatoren, meinen Sie im Sinne dieser Veranstalter? Ich glaube, es wäre besser, wenn wir hier eine einheitliche Terminologie haben, und deshalb stelle ich den Antrag und nehme Bezug auf die ursprüngliche Regierungsvorlage und beantrage Abs. 3 wie folgt zu formulieren: "Personen, die in den Stiftungsrat berufen werden, dürfen selbst nicht bei Einrichtungen mitwirken, die als Veranstalter von Erwachsenenbildungskursen auftreten."Landtagspräsident Peter Wolff:
Haben Sie jetzt die Mehrzahl gewählt wie im Regierungsbericht: "Einrichtungen", oder ich habe verstanden "bei der Einrichtung"?Abg. Alois Beck:
Bei Einrichtungen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das stimmt dann auch mit dem 2. Halbsatz überein. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Noch ein Antrag?Abg. Ingrid Hassler:
Nein, den Antrag des Abg. Abis Beck interpretiere ich im Wortlaut jetzt tatsächlich so, dass jeder, der einmal einen Kurs gibt, dann nicht hineingehört. Und das kann es nicht sein. Es sind hauptsächlich die Vorstände gemeint und eben, wenn dann innerhalb eines Veranstalters wie die Frau Regierungsrätin sagt, auch eine Person, die Kurse gibt, sehr, sehr intensiv das macht, dann soll man ihn auch nicht in den Stiftungsrat berufen. Aber mit Ihrem Antrag Herr Beck habe ich das Gefühl, ist jeder, der mitwirkt, das kann sein, er wirkt einmal mit und dann ist das alsowirklich schade, wenn wir eine solche Person von Stiftungsratsaufgaben ausschliessen müssten.Abg. Alois Beck:
Ich interpretiere das nicht so weitgehend. Wenn Sie die 2. Vorlage, das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Erwachsenenbildung, ansehen, ist unter Art. 5 auch unter Abs. 2 folgendes zu lesen: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz im Inland, die in den in Art. 3 genannten Bereichen tätig werden usw.". Ich glaube nicht, dass man, wenn man das als Veranstalter hernimmt, jeden, der mal irgendwie einen Kurs gegeben hat, auch gleich als Veranstalter bezeichnet werden kann. Und ich glaube, das ist eine offene Formulierung, die auch von der Terminologie her einheitlich ist. Und die wahrscheinlich auch der Intention der Regierung entspricht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ungeachtet dessen, Herr Abg. Beck, scheint es mir vom Wortlaut her klar zu sein, dass ihr Antrag der am weitestgehende ist und den grössten Personenkreis ausschliessen würde, weshalb wir auch als erstes über ihren Antrag abstimmen werden. Der Abg. Alois Beck hat beantragt Abs. 3 von Art. 7 wie folgt neu zu formulieren: Personen, die, in den Stiftungsrat berufen werden, dürfen selbst nicht bei Einrichtungen mitwirken, die als Veranstalter von Erwachsenenbildungskursen auftreten. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Paul Vogt. Der Abg. Paul Vogt hat beantragt Abs. 3 wie folgt zu formulieren: Personen, die in den Stiftungsrat berufen werden, dürfen nicht als Organisatoren von Programmen der Erwachsenenbildung tätig sein. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir noch ab über den Antrag des Abg. Peter Sprenger zu Abs. 2. Der Abg. Peter Sprenger beantragt, in Abs. 2 einen neuen 2. Satz einzufügen, der wenn ich ihn richtig verstanden habe, bitte verbessern Sie mich, wie folgt lauten soll: Eine zweite einberufene Stiftungsratssitzung ist auf jeden Fall beschlussfähig.Abg. Peter Sprenger:
Soweit OK, ich habe gesagt: "ordentlich einberufene".Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine zweite ordentlich einberufene Stiftungsratssitzung ist auf jeden Fall beschlussfähig.Wer diesem Antrag des Abg. Peter Sprenger zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über Art. 7 gemäss Regierungsvorlage. Wer Art. 7 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe eine Frage zu Abs. e): "und des übrigen Personals". Wir haben auch in der 1. Lesung von den Ängsten, von den Sorgen der Anbieter von Erwachsenenbildungskursen gehört, dass man denkt, der Geschäftsführer und vielleicht eben andere Personen, dass das dem Konto Erwachsenenbildung angelastet werde. Hat man hier Vorstellungen, was damit gemeint ist: "und des übrigen Personals"?Regierungsrätin Andrea Willi:
So eine Anstellung kann ja immer nur erfolgen aufgrund eines Antrags des Stiftungsrats. Also, wenn der Stiftungsrat nach Überprüfung der Situation erkennt, ein Geschäftsführer ist zuwenig, oder wir möchten einen 50%-igen Geschäftsführer und eine 30%-ige Sekretärin, dann wäre dieses Kriterium "übriges Personal" und das wollen wir einfach nicht von vorneherein ausschliessen, wie sich die Stiftung organisieren wird und deshalb ist dieser Satz aufgenommen. Und bei solchen Gesetzen orientieren wir uns immer an vorangegangenen Gesetzen, in diesem Fall am Gesetz über die Errichtung der Liechtensteinischen Musikschule. Wir verfolgen hier eine bestimmte Struktur und eine Parallelität. Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich habe in der 1. Lesung bemängelt, dass hier keine Funktionen des Landtags vorgesehen sind. Ich möchte deshalb einen Abänderungsantrag stellen. Bei Abs. 2 Bst. b), Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts und die Einsetzung derselben in die Landesrechnung bzw. in den Rechenschaftsbericht der Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigung, das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Wie lautet der Abänderungsantrag?Abg. Paul Vogt:
Analog zu Bst. a), also die Regierung hat insbesondere folgende Aufgaben: b) die Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichts und die Einsetzung derselben in die Landesrechnung bzw. in den Rechenschaftsbericht der Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Und die Einsetzung derselben in die LandesrechnungAbg. Paul Vogt:
Beziehungsweise in den Rechenschaftsbericht der Regierung.Abg. Alois Beck:
Ich kann dem Anliegen grundsätzlich meine Zustimmung geben. Ich habe nur noch eine Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe, heisst es bei der Regierung, dass sie das genehmigt und dann wird das in den Voranschlag aufgenommen. Das, heisst dann natürlich nicht, dass das Verfahren schon abgeschlossen ist. Der Landtag kann ja dann gleichwohl über die Bücher gehen. Also, diese Genehmigung ist nicht definitiv oder das sollte dem keinen Abbruch tun. Ist das richtig?Abg. Ingrid Hassler:
Eine Verständnisfrage - der Antrag des Abg. Paul Vogt: Ist es nicht obligatorisch, dass die Rechnungen im Rechenschaftsbericht publiziert werden, wenn es eine solche Stiftung ist?Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich wollte etwas Ähnliches sagen, es wird jedenfalls in jedem Landesvoranschlag das Budget zu verabschieden sein durch Sie, also wir werden budgetieren für die Erwachsenenbildung, und wir werden auch in jedem Jahr bei der Landesrechnung und beim Rechenschaftsbericht die Rechnung vorlegen. Also, das braucht meines Erachtens keine extra Zugabe hier. Das ist inklusive mit dieser Formulierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich habe mir auch ohne diesen Zusatzantrag vorgestellt, dass wenn der Voranschlag im Rahmen des Landesvoranschlages aufscheint, dass auch die Jahresrechnung als Stiftungsrechnung unter den Stiftungsrechnungen im Anhang zur Jahresrechnung aufscheint. Ich weiss nicht, ob der Antrag des Abg. Paul Vogt auf das hinzielt oder auf etwas anderes, dass es unter den normalen Konten der Landesrechnung aufscheinen soll. Das kann ich mir nicht recht vorstellen, nachdem es sich ja um eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts handeln soll.Abg. Paul Vogt:
Nein, nicht unter dem normalen - also ich denke mir, dass das ähnlich gehandhabt werden soll, wie das heute Praxis bei den anderen Stiftungen ist, nur soll das zur Verdeutlichung hier auch noch schriftlich festgehalten werden. Ob es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, dass diese Jahresberichte und Jahresrechnungen im Rechenschaftsbericht der Regierung publiziert werden müssen, weiss ich nicht, mir ist nichts solches bekannt. Wenn man das hier aber explizit festhält, dann ist das in diesem Fall klar.Abg. Hubert Sele:
Zum einen meine ich, sollten wir die gleiche Regelung haben, wie bei anderen Stiftungen, wie z.B. bei der Musikschule. Dann nach Bst. a) genehmigt die Regierung den Voranschlag der Stiftung. Aber dieser Voranschlag lässt sich ja nicht so in den Landesvoranschlag übernehmen, weil der Voranschlag der Stiftung enthält ja auch Einnahmen nicht nur den Landesbeitrag, also Einnahmen, freiwillige Beiträge von Gemeinden und Privaten. Die Übernahme oder die Einsetzung im Landesvoranschlag ist ja nur insoweit möglich, als dies den Landesbeitrag betrifft.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, meines Wissens, aber ich bin nicht sicher, ob mein Wissen da wirklich vollständig ist, ist es mit den Stiftungsrechnungen, die im Rechenschaftsbericht aufscheinen, so, dass die nicht deshalb dort stehen, weil es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt, sondern deshalb, weil es seit langer Zeit üblich ist, wahrscheinlich irgendwann einmal vom Landtag verlangt worden ist und seit dieser Zeit alljährlich von der Regierung so gemacht wird. Und wenn es plötzlich nicht mehr gemacht würde, dann würde sich der Landtag wohl dagegen zur Wehr setzen und zwar ein vollständiger Abdruck sämtlicher Stiftungsrechnungen. Und das würde meiner Meinung nach genauso mit dieser Stiftungsrechnung geschehen, auch ohne Gesetzesergänzung. Im Gegenteil, man könnte sogar vielleicht etwas überspitzt, aber man könnte sogar die Meinung vertreten, wenn es hier drinnen steht, dannkönnen die anderen Stiftungen sagen, bei uns steht es im Gesetz nicht drin, unsere Stiftungsrechnung muss nicht in der Jahresrechnung aufscheinen. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, diesen Zusatz aufzunehmen in diesen Artikel, um zu erreichen, dass die Jahresrechnung und der Jahresbericht in der Landesrechnung und im Rechenschaftsbericht aufscheinen. Aber da kann man selbstverständlich auch anderer Meinung sein. Wird das Wort noch gewünscht?Abg. Paul Vogt:
Mir hat das Votum des Abg. Hubert Sele deutlich gemacht, dass wahrscheinlich nicht eindeutig formuliert ist in Abs. 2 Bst. a) "die Genehmigung des jährlichen Voranschlags", ob das, wenn es Aufgabe der Regierung ist, den jährlichen Voranschlag zu genehmigen, ob dann der Landtag diesen Betrag tel quel in das Budget übernehmen muss. Oder ob der Landtag dann diesen von der Regierung genehmigten Voranschlag wiederum abändern kann. Also, hier glaube ich, ist die Formulierung nicht eindeutig.Regierungsrätin Andrea Willi:
Mir kommt jetzt als Beispiel die Liechtensteinische Landesbibliothek in den Sinn, die hat auch noch aus anderen Stellen Gelder. Aber wir nehmen in den Landesvoranschlag die Gelder hinein, die wir der Landesbibliothek überweisen, und diese werden vom Landtag genehmigt, gekürzt oder vergrössert. Und auch bei der Jahresrechnung weisen wir wieder nach, was mit diesem Betrag, mit diesen öffentlichen Gelder, die der Landtag gesprochen hat, geschehen ist. Das betrifft rein die Gelder, die vom Landtag gesprochen sind - auf Vorschlag der Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Der Abg. Paul Vogt hat beantragt, Abs. 2 Ziff. b) wie folgt zu ergänzen: Die Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichtes und die Einsetzung derselben in die Landesrechnung bzw. in den Rechenschaftsbericht der Regierung. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir ab über Art. 10. Wer Art. 10 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist,
möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dem Erlass dieses Gesetzes über die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigen Sie, Herr Abg. Konrad, ich sehe Sie hinter dem Wuschelkopf des Abg. Vogt meistens nicht. Wir unterbrechen für eine 15 minütige Kaffeepause.KAFFEEPAUSE VON 15 MINUTEN
-ooOoo-