AUSWIRKUNGEN DER ERRICHTUNG DER ERZDIÖZESE VADUZ/LIECHTENSTEIN AUF DAS DEKANAT UND DESSEN EINRICHTUNGEN, ÜBER DIE MÖGLICHKEITEN NEUER TRÄGERSCHAFTEN FÜR DIE ARBEITSSTELLE FÜR ERWACHSENENBILDUNG UND FÜR DIE JUGENDARBEITSSTELLE: GESETZ ÜBER DIE STIFTUNG "ERWACHSENENBILDUNG LIECHTENSTEIN" (EBLG); ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FÖRDERUNG DER ERWACHSENENBILDUNG; ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSRICHTUNG VON LANDESSUBVENTIONEN (SUBVENTIONSGESETZ) SOWIE BEANTWORTUNG DES POSTULATES ERWACHSENENBILDUNG VOM 16.2.1998 (NR. 100/1998), NR. 129/1998) 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die Landtagssitzung fort. Ich habe Ihnen eine formale Veränderung in der Zusammensetzung bekanntzugeben. Die stellvertretende Abgeordnete Laternser, die bisher den Abg. Walter Hartmann vertreten hat, vertritt jetzt den Abg. Karlheinz Ospelt. Der Abg. Karlheinz Ospelt hat sich für den Rest des Tages entschuldigt, da er in dringenden Gemeindeangelegenheiten unabkömmlich sei.Wir fahren fort mit Trakt. 30 und kommen zur 2. Lesung der Vorlage 2: Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung. Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 5 und Art. 5 stehen zur Diskussion. Ich möchte die Regierung fragen, ich glaube, es könnte ein Versehen sein, warum der Begriff "gemeinnützige" vor dem Wort "private Institutionen" der bis jetzt im Gesetz enthalten war, in diesem Gesetzestext nicht mehr enthalten ist.Abg. Peter Sprenger:
Ich habe drei Abänderungsanträge zum Abs. 2 und zwar in der 1. Zeile nach "private" würde eingefügt "Personen, Institutionen und Vereinigungen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Inland" und dann in der 3. Zeile nach dem Wort "andere" eingefügt "von der Regierung anerkannte" und das Wort "christliche" gestrichen. Ich lese den ganzen Abs. 2 vor, so wie ich ihn beantrage: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind private Personen, Institutionen und Vereinigungen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Inland, die in den in Art. 3 genannten Bereichen tätig werden, die römisch-katholische Kirche und andere von der Regierung anerkannten Religionsgemeinschaften sowie die Gemeinden".Der erste Antrag, da möchte ich einfach auch Privaten die Möglichkeit geben, als Veranstalter der Erwachsenenbildung aufzutreten. Beim zweiten Antrag, nämlich die Einfügung der Worte "von der Regierung anerkannte", geht es mir darum, dass es bisher keine staatliche Anerkennungsverfahren gibt und dadurch würde mindestens die Kompetenz für diese Anerkennung festgelegt und beim dritten, nämlich der Streichung des Wortes "christliche", geht es mir darum, dass alle anerkannten Religionsgemeinschaften als Veranstalter auftreten können. Ich lege persönlich Wert darauf, dass ich grundsätzlich nichts gegen das Wort "christlich" habe, aber es kommt ja auch in Art. 6 Abs. 1 lit. e eh noch einmal vor, ich denke, es macht Sinn, dass wir es hier streichen.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Erstens zum Wort "gemeinnützig", das ist tatsächlich aus Versehen hinausgeflogen. Auch das Wort "oder Wohnsitz", das sollte wie ursprünglich belassen werden. Diese zwei Wörter sind in der Umstellungsphase aus Versehen hinausgeflogen. Ich beantrage also, diese zwei Worte wieder hineinzunehmen.Dann betreffend den Antrag des Abg. Sprenger. Das ist möglich, weil dann ja auch "christlich" automatisch darunter fällt, aber ausser "christlich" auch noch andere. Also, es ist eigentlich eine Öffnung, ohne dass natürlich die christliche Religionsgemeinschaft ausgeschlossen wird, die wird nach wie vor die Nummer 1 spielen und sein. Also, dieser Antrag ist deshalb eigentlich eine Weitung, keine Änderung.Abg. Gebhard Hoch:
Ich hätte dem Abänderungsantrag des Kollegen Sprenger gerne zugestimmt, aber nicht, wenn er in Art. 5 Abs. 2 das Wort "christlich" herausnimmt. Auch wenn das im Art. 6 Abs. 1 Bst. e nochmals aufgeführt ist. Gerade deshalb sehe ich überhaupt keine Veranlassung, das Wort "christlich" im Art. 5 Abs. 2 herauszunehmen. Wirsind in einem nicht nur christlichen, katholischen Land und ich möchte nicht andere Religionsgemeinschaften in diesem Land speziell unterstützen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dem ist nichts beizufügen, ich kann mich dem anschliessen. Ich habe im Sinn, seinen Antrag dreizuteilen, weil er eigentlich drei Teile enthält, einerseits die "Privaten", also Einzelpersonen in der ersten Zeile, da gehört der Wohnsitz dazu, aber den hat die Regierung ohnehin schon in den Text hineingetan. Zweitens dann "von der Regierung anerkannte" und dann drittens die Frage "christlich" oder nicht. Ich wollte den Abg. Sprenger fragen, ob er damit einverstanden ist, auch in seinem Antrag den Begriff "gemeinnützige" aufzunehmen bei den Institutionen. Personen können ja nicht gemeinnützig sein, die Institutionen und Vereinigungen. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist offenbar nicht der Fall. Ich möchte, damit Klarheit herrscht über unser Thema, zunächst nochmals vorlesen, wie jetzt die Regierungsfassung lautet von Art. 5 Abs. 2. Die Regierungsfassung lautet jetzt: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind gemeinnützige, private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland, die in den in Art. 3 genannten Bereichen tätig werden, die römisch-katholische Kirche und andere anerkannte christliche Religionsgemeinschaften sowie die Gemeinden."Jetzt kommen die Anträge des Abg. Sprenger. Der erste Antrag lautet, in der 1. Zeile zu formulieren: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind Personen, gemeinnützige private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland" usw., das ist der 1. Teil. Das ist richtig.Abg. Rudolf Lampert:
Eine Frage. Mit Personen, da sind wahrscheinlich private Personen, nicht juristische Personen unter gleichem gemeint. Weil, er hat bei seinem Antrag damals gesagt, private Personen, und das ist meines Erachtens nicht dasselbe.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das habe ich dann überhört. Entschuldigung. Lassen wir den Abg. Sprenger das gleich selbst formulieren. Die 1. Zeile.Abg. Peter Sprenger:
Was der Kollege Lampert sagt, ist korrekt. Ich hatte gesagt: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind private Personen, gemeinnützige Institutionen" usw.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, dann stimmen wir über diesen Antrag ab.Abg. Lorenz Heeb:
Ich hätte noch eine Frage zu diesen Personen. Bei den privaten Institutionen und Vereinigungen legt man ja Wert darauf, dass sie gemeinnützig sind. Wenn nun private Personen gemeint sind, dann könnten die ja kommerzielle Kurse anbieten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ist richtig, ja. "Who cares?" sagt der Abg. Sprenger.Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, der Abg. Sprenger hat den Antrag jetzt wieder etwas anders formuliert, nämlich er hat gesagt, "private Personen, gemeinnützige Institutionen" und die Regierung beantragt "gemeinnützige private Institutionen", das ist einfach nicht dasselbe.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, das hat er ja auch gemeint, weil ihm geht es ja um die einzelne Person, die am Anfang dazukommen soll. Und ich würde vorschlagen, das mit dem Hauptwort "Privatpersonen" zu formulieren.Abg. Rudolf Lampert:
Mir ging es nur darum, dass es im Protokoll auch so abgestimmt wurde, wie es vorgebracht wird.Abg. Peter Sprenger:
Es ist korrekt, dass sich "private" sowohl auf die Privatpersonen und auch auf die Institutionen beziehen.Abg. Paul Vogt:
Ich habe noch eine Frage an den Abg. Sprenger. Ich sehe hier eine Ungleichbehandlung zwischen den Privatpersonen und den Institutionen. Also Private können durchaus gewinnstrebig sein, sie können also aus kommerziellen Überlegungen die Kurse anbieten, während bei Institutionen die Voraussetzung ist, dass sie gemeinnützig sind. Also, es könnten z.B. keine Firmen Unterstützung erhalten.Abg. Peter Sprenger:
Das ist korrekt, was er sagt. Nachdem ich keine gemeinnützigen Privaten kreieren kann, würde ich sagen, streichen wir das "gemeinnützig" auch bei den Institutionen. Dann ist die Gleichbehandlung wieder gegeben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist richtig. Dann lautet der Antrag, was die erste Zeile betrifft, Abs. 2 möge einleitend bis zum ersten Komma wie folgt formuliert werden: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind Privatpersonen, private Institutionen, Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland". Das ist der erste Antrag des Abg. Peter Sprenger.Abg. Gebhard Hoch:
Und danachLandtagspräsident Peter Wolff:
Ja, das kommt dann. Wir machen drei Abstimmungen.Abg. Gebhard Hoch:
In Abs. 2 drin?Landtagspräsident Peter Wolff:
Weil es drei verschiedene Themen sind. Einerseits die Einführung von Privatpersonen - den Ausschluss von der Gemeinnützigkeit bei den Institutionen nehmen wir da grad mit - dann kommt die Frage: Von der Regierung anerkannt oder nur anerkannt wie hier? Und dann kommt die Frage: Bleibt das Wort "christliche" drin oder nicht?Also der erste Antrag. Wer damit einverstanden ist, dass der erste Halbsatz von Abs. 3 lautet: "Veranstalter der Erwachsenenbildung sind Privatpersonen, private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland", möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Dann kommen wir zum Einschub von der Regierung, dass es also nicht nur heissen soll "und andere anerkannte", sondern "andere von der Regierung anerkannte", ganz gleich, ob es dann christliche oder nur Religionsgemeinschaften heisst. Wer diesem Antrag hier die Worte "von der Regierung" in der dritten Zeile einzufügen zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist auch angenommen. Und jetzt kommt noch die Frage der Weglassung des Wortes "christliche", dass es also nur heisst,"... die römisch-katholische Kirche und andere von der Regierung anerkannte Religionsgemeinschaften sowie die Gemeinden". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Jetzt lautet der Abs. 2 also wie folgt: " Veranstalter der Erwachsenenbildung sind Privatpersonen, private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland, die in den in Art. 3 genannten Bereichen tätig werden, die römisch-katholische Kirche und andere von der Regierung anerkannte christliche Religionsgemeinschaften sowie die Gemeinden". Alles klar.Dann stimmen wir über Art. 5 ab. Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich beantrage, bei Abs. 1 Bst. e zu streichen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort gewünscht zu diesem Antrag? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag des Abg. Paul Vogt in Abs. 1 den Bst. e: "die Übereinstimmung der Bildungsinhalte mit allgemeinen christlichen Grundsätzen" zu streichen, zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Wir stimmen ab über Art. 6. Wer Art. 6 zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Alois Beck:
Ich weiss nicht, müsste man hier noch die Institutionen um diese Erweiterungen, die wir gemacht haben bei Art. 5 Abs. 2 mit diesen Personen, das hier auch erweitern. Aber ich weiss nicht mehr, wie es genau gelautet hat bei Art. 5 Abs. 2 oben.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist an und für sich richtig, ja. Also in Abs. 3 sollte es, wenn das kongruent sein soll mit Art. 5 Abs. 2 heissen, - der Meinung bin ich auch - : "Werden weder Privatpersonen oder Institutionen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 noch die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein, usw.". Stellt jemand Antrag auf Einfügung dieser Worte?Abg. Alois Beck:
Ich stelle den Antrag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass es in Abs. 3 einleitend heisst: "Werden weder Privatpersonen oder Institutionen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 noch die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein für bestimmte Bereiche der Erwachsenenbildung aus eigenem Antrieb tätig" usw.Abg. Rudolf Lampert:
Die Erweiterungen in Art. 5 Abs. 2 beinhalten auch noch "Vereinigungen mit Sitz bzw. Wohnsitz im Inland", müssten die dann nicht auch einbezogen werden?Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, die sind durch die Begriffsumschreibung "Institutionen im Sinne von Art. 5 Abs. 2" erfasst. Wenn eine andere Meinung herrschen sollte, müsste man einen entsprechenden Antrag stellen.Also der Abs. 3 soll einleitend wie folgt lauten: "Werden weder Privatpersonen oder Institutionen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 noch die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein für bestimmte Bereiche der Erwachsenenbildung aus eigenemAntrieb tätig". Wer diesem Antrag des Abg. Beck zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 7 ab. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Art. 8 wird verlesen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte beantragen, das Wort "sämtliche" in Abs. 1 durch die "geförderten" zu ersetzen, also dass es lauten würde: "Die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein koordiniert die geförderten Tätigkeiten". Als Begründung möchte ich einfach sagen, dass es daneben auch Tätigkeiten gibt, oder dass es zumindest denkbar ist, dass es solche Tätigkeiten gibt, die nicht gefördert werden, und die sollen ja frei sein. Aber vielleicht sind diese Überlegungen auch etwas zu differenziert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht? Wünscht die Regierung das Wort? Es scheint nicht der Fall zu sein. Wird ein Antrag gestellt? Dann stelle ich den Antrag. Man möge Abs. 1 dahingehend abändern, dass es heisst: "Die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein koordiniert sämtliche geförderten Tätigkeiten im Bereich der Erwachsenenbildung" usw., wie es da steht. Wird das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir stimmen ab über Art. 8 gesamthaft. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung,
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Vorlage 3.I. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
I. die Aufhebung der Position 14.1 des Anhanges steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Schliesslich kommen wir noch zum Antrag der Regierung, das Postulat vom 16. Februar 1998 betreffend die Erwachsenenbildung abzuschreiben. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?Abg. Paul Vogt:
Ich spreche mich gegen diesen Antrag aus, weil ich der Meinung bin, dass die eben beschlossene Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung eine Notlösung ist. Ich denke, dass es wichtig ist, in naher Zukunft das gesamte Problem grundsätzlich anzugehen, insbesondere eben auch den Bereich berufliche Weiterbildung zu integrieren. Also, dass für die Erwachsenenbildung ein Gesamtkonzept erarbeitet werden soll. Das war eigentlich auch der Inhalt des Postulates und dieser Inhalt wurde noch nicht erledigt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, stimmen wir ab. Wer mit dem Antrag, das Postulat vom 16. Februar 1998 betreffend die Erwachsenenbildung abzuschreiben, einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 30 behandelt.-ooOoo-