GESETZ ÜBER DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN (GLEICHSTELLUNGSGESETZ GLG) (NR. 87/1998, NR. 1/1999), 2. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Beratungen mit der 2. Lesung des Gleichstellungsgesetzes Punkt 20 unserer Tagesordnung fort. Wir kommen zu Art. 11. Ich bitte, mit der Lesung fortzufahren.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 12 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich beantrage, in Abs. 1 den Teil "und nicht im direkten wirtschaftlichen Wettbewerb stehen" zu streichen. Als Begründung möchte ich darauf hinweisen, dass diese Formulierung in der schweizerischen Rezeptionsvorlage ebenfalls fehlt. Ich frage mich auch, was damit eigentlich ausgedrückt werden soll. Private Institutionen stehen praktisch immer im wirtschaftlichen Wettbewerb. Wir haben auch beim Erwachsenenbildungsgesetz vorgesehen, dass private Institutionen Subventionen erhalten können. Und hier sollen nun wieder private Institutionen ausgeschlossen werden. Also für mich macht dieser Einschub einfach keinen Sinn, wenn man nicht Betriebe, die etwas produzieren, grundsätzlich ausschliessen will.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Der Abg. Paul Vogt beantragt, Abs. 1 von Art. 16 wie folgt zu formulieren: "Das Land kann öffentlichen oder privaten Institutionen, die Programme zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben durchführen, Finanzhilfen gewähren. Es kann selbst Programme durchführen". Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 12 Stimmen bei 22 anwesenden Abgeordneten
Der Antrag ist angenommen.Jetzt stimmen wir über Art. 16 gesamthaft ab. Wer mit Art. 16 mit dieser Abänderung in Abs. 1 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe zu diesem Artikel keine Änderung oder keinen Kommentar. Ich möchte aber in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Gesetzes, dass es bekannt wird, dass es eingesetzt und umgesetzt wird, die Regierung ersuchen, dass sie, wenn es in Kraft ist, relativ schnell, vielleicht eine solche private Institution mittels Finanzhilfen beauftragt gemäss Bst. a, dieses Gesetz bekanntzumachen. Ich glaube, das ist in dem Sinn wichtig und es gehört dazu, wenn wir die Beratung und die Information von Frauen und Männern im Erwerbsleben fördern wollen.
Abg. Paul Vogt:
Ich stelle hier den Antrag, unter Bst. a den Begriff "und Männern" zu streichen. Bst. a soll lauten: "die Beratung und die Information von Frauen im Erwerbsleben;". Die beiden Wörter "und Männern" soll gestrichen werden. Die Intention dieses Gesetzes ist es, die Chancen der Frauen zu verbessern. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass diese beiden Wörter in der schweizerischen Vorlage nicht enthalten sind, genau aus diesem Grund, weil es hier um Programme gehen soll, die speziell Frauen zugute kommen sollen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich möchte einfach die historische Wahrheit mitteilen, dass dieser Antrag letztes Mal "für die Männer" gestellt worden ist, ich glaube, der Abg. Lampert hat beantragt, dass "Männer" hineinkommen, und man hat das letzte Mal abgestimmt, weil es um ein Gleichberechtigungsgesetz geht, auch Männer gleichberechtigt sein sollen, und ich kann das wirklich nur unterstützen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich weiss nicht, was Sie mit "letztes Mal" meinen, Frau Regierungsrätin. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Formulierung unverändert schon in der ursprünglichen Vorlage so gestanden ist. Bei der 1. Lesung wurde sicherlich keine Abstimmung durchgeführt. Aber unabhängig davon ist es völlig richtig. Der Abg. Lampert hat schon verschiedentlich, ob jetzt in diesem Zusammenhang, weiss ich nicht mehr, die Rechte des Mannes vertreten.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Es war bei der Vernehmlassung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Bei der Vernehmlassung wurde abgestimmt?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Nein, es war eine Anregung von einem Vernehmlassungsteilnehmer.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Der Abg. Paul Vogt beantragt, in Art. 17 Bst. a wie folgt zu formulieren: "die Beratung und die Information von Frauen im Erwerbsleben". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: 2 Stimmen
Der Antrag ist nicht angenommen.Dann stimmen wir über Art. 17 der Regierungsvorlage ab. Wer Art. 17 zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Damit haben wir die 2. Lesung des Gleichstellungsgesetzes beendet.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird dazu das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES (ARBEITSVERTRAGSRECHT)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur 2. Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht). Wir können die 2. Lesung durchführen.Art. 27 Abs. 1 und 2 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Damit haben wir auch die Vorlage 2 behandelt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt noch zum Antrag der Regierung, der Umwandlung der befristeten Stelle für die Leitung der Stabsstelle Gleichstellungsbüro in eine unbefristete zuzustimmen. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben. Ich möchte den Abg. Paul Vogt nur darauf hinweisen, dass ausserhalb des Sitzungssaales in den Zuschauerbänken nicht mitgestimmt werden kann.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Damit haben wir Traktandum 20 behandelt.-ooOoo-