ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE FAMILIENZULAGEN (FZG) (LEISTUNGEN FÜR ALLEINERZIEHENDE) (NR. 135/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 21 unserer Tagesordnung: Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen (FZG) (Leistungen für Alleinerziehende), 2. Lesung. Wir können mit der 2. Lesung beginnen. Zunächst wünscht noch der Herr Regierungschef-Stellvertreter das Wort.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Die Regierung hat einen neuen Vorschlag zu Art. 34 FAKG verteilen lassen. Ich gehe davon aus, dass dieser jetzt verlesen werden kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Selbstverständlich. Wir beginnen mit der 2. Lesung.Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Überschrift vor Art. 34 und Art. 34 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Überschrift vor Art. 34 und Art. 34 stehen zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Nur eine kurze Erläuterung, Herr Präsident. In Abs. 3 hat die Regierung vorgeschlagen, zu ergänzen: "ohne zivilrechtlichen Wohnsitz im Inland", das ist keine materielle Änderung, nur eine Klarstellung, die der besseren Lesbarkeit des Gesetzes dienen soll, da Art. 26, auf den verwiesen wird, generell nur für Personen ohne zivilrechtlichen Sitz im Inland gilt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit der Überschrift von Art. 34 und Art. 34 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Wir können weiterlesen.
Überschrift von Art. 35 E sowie Art. 37 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Überschrift vor Art. 35 sowie Art. 37 Abs. 5 stehen zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
II. wird verlesen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, wir schlagen vor, dieses Gesetz ab dem 1. Juli 1999 in Kraft zu setzen, da die Vorbereitung einer entsprechenden EDV-Lösung noch einige Wochen in Anspruch nehmen wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 1999 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über die Familienzulagen einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Damit haben wir Traktandum 21 behandelt.-ooOoo-