VIER VÖLKERRECHTLICHE VERTRÄGE AUF DEM GEBIET DES URHEBERRECHTS UND DER VERWANDTEN SCHUTZRECHTE (NR. 117/1998)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 22: Vier völkerrechtliche Verträge auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (Nr. 117/1998). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 17/1998 steht zur Diskussion.
Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Mit Bericht Nr. 117/1998 ersucht die Regierung den Landtag um die Zustimmung zu folgenden vier völkerrechtlichen Verträgen: 1. Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, revidierte Fassung vom 24.7.1971 in Paris2. Welturherrechtsabkommen, revidiert am 24.7.1997 gleichfalls in Paris.3. Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Herstellung von Tonträgern und der Sendeunternehmen, abgeschlossen in Rom am 26.10.19614. Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger, abgeschlossen in Genf am 29.10.1971.Sobald die Revision des liechtensteinischen Urheberrechts, die den Erfordernissen des WTO-Abkommens über handelsbezogener Rechte an geistigem Eigentum, TRIPS-Abkommen und den EWR-Verpflichtungen nachkommen wird, abgeschlossen ist, kann Liechtenstein den vorgenannten vier Abkommen beitreten. Die Vorlage war anlässlich der 1. Lesung im Landtag am 19./20.11.1998 grundsätzlich unbestritten und fand entsprechend breite Zustimmung.Die innerstaatliche Verwaltung und Betreuung dieser Vereinbarung hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen. Wie die Regierung in ihrer Zusammenfassung des Berichts und Antrages feststellt, ergibt sich die Verpflichtung zum Beitritt zur Berner Übereinkunft und zum Rom-Abkommen aus dem EWR-Abkommen, und auch aus einigen Freihandelsabkommen, welche Liechtenstein im Rahmen der EFTA-Drittlandpolitik abgeschlossen hat. Mit dem Beitritt wird einerseits für Betroffene unseres Landes, des Weiteren aber vor allem auch gegen aussen eine klare und aktuelle rechtliche Situation geschaffen und somit, wie erwähnt, auch bestehenden vertraglichen Verpflichtungen entsprochen. Ich bin überzeugt davon, dass gerade auch seitens Liechtensteins zu klaren gesetzlichen Regelungen und zum notwendigen Schutz von Missbräuchen, aber auch zur Anerkennung des vielseitigen, reichhaltigen und wertvollen Schaffens auf all den tangierten Gebieten die Zustimmung zu den vorgelegten Vereinbarungen ihre volle und gutbegründete Berechtigung hat.Die Regierung beantragt, im Zusammenhang mit dem Rom-Abkommen das Anbringen von zwei Vorbehalten. In Anlehnung an des Verhalten anderer Staaten werden darin Einzelheiten aus speziell liechtensteinischer Sicht festgeschrieben, die für diese Punkte eine vorsichtige Zurückhaltung zum Ausdruck bringen und die von der Regierung bei Eintritt von geänderten Voraussetzungen auch wieder zurückgenommen werden können. Angesprochen sind dabei die Voraussetzungen für die Inländerbehandlung, dann im Weiteren die Behandlung von Nichtmitgliedstaaten, wie auch die Dauer für Schutzfristen für Tonträger nach dem Gleichbehandlungsprinzip.Die APK hat das aktuelle Traktandum in ihrer Sitzung vom 7.12.1998 behandelt und empfiehlt dem Landtag, den Verträgen samt Vorbehalten und Ermächtigung zur Zurücknahme der Vorbehalte gemäss Antrag der Regierung zuzustimmen. Ich werde mich dieser Empfehlung ohne Einschränkung anschliessen.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte die Regierung fragen, ob wir die Revision des Urheberrechtes tatsächlich gemacht haben? Ich verstehe die Zusammenfassung hier auf Seite 1 so, dass die Revision des Urheberrechtes Voraussetzung ist für die Genehmigung dieser vier Abkommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Gemäss Information des zuständigen Ressorts Wirtschaft soll das Urheberrechtsgesetz dem Landtag an der nächsten oder übernächsten Sitzung zur 2. Lesung zur Verabschiedung vorgelegt werden. Und das Inkrafttreten ist dann für Mitte 1999 vorgesehen. Grundsätzlich war ja bei der 1. Lesung das Gesetz nicht bestritten, und keine Bestimmungen sind von Ihnen in Frage gestellt worden. Das bedeutet, dass wir das Gesetz haben werden, wenn die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden stattfindet. Dann dauert es noch mal, bis das in Kraft tritt, nämlich 3 Monate, und wir haben ausgerechnet, dass wir hinkommen.
Abg. Gebhard Hoch:
Das heisst dann aber doch konkret, dass wir heute nicht in der Lage sind, diese vier Abkommen zu genehmigen. Offensichtlich ist hier der Regierung ein Lapsus passiert.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wenn ich mich auch dazu äussern darf: wenn ich es richtig verstehe, ist für die Traktandierung der Geschäfte des Landtages nicht die Regierung zuständig. Ich halte es für ein pragmatisches, sinnvolles Vorgehen, wenn man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass ein in der 1. Lesung vollständig unbestrittenes Gesetz, vor allem in den Fragen, die von diesem Abkommen betroffen sind, unterwegs hat, dass man das Abkommen zwischen der 1. und 2. Lesung behandelt und dann die Verabschiedung des Gesetzes fristgerecht macht. Übrigens war es viele Jahre lang überhaupt nicht Praxis in diesem Haus, dass man völkerrechtliche Verträge nur abgeschlossen hat, wenn vorgängig sämtliche Gesetze bereits verabschiedet und in Kraft waren. Denken Sie an den EWR-Beitritt. Wir haben schon häufig, sehr häufig, völkerrechtliche Verpflichtungen begründet und haben nachträglich die gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt. Das ist nicht das erste Mal. Also, ich halte dieses Vorgehen des Landtagsbüros und des Präsidenten, dieses Geschäft heute zu traktandieren im Wissen, dass die 2. Lesung ausstehend ist, für absolut zielführend und richtig. Ich möchte einfach davon abraten, die Dinge unnötig zu verkomplizieren, sie sind schon schwierig genug.
Abg. Gebhard Hoch:
Der Landtag verkompliziert die Sache nicht. Hier steht: "Mit der Revision des Urheberrechtes kann diese Verpflichtung nun erfüllt werden.". Ich bin auch davon ausgegangen, dass das Urheberrecht revidiert ist, dass das in Kraft ist. Ich habe versucht, das nachzulesen und bin nicht darauf gestossen. Darum habe ich auch die Frage an die Regierung gerichtet. Aber es ist offensichtlich so, dass wir die 2. und 3. Lesung noch nicht gemacht haben und jetzt den Schwarzen Peter dem Landtag zuschieben, weil der Landtag das traktandiert hat, das scheint mir schon etwas deplaziert zu sein. Mich würde aber die Meinung des Landtagspräsidenten dazu interessieren.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Meinung ist, Herr Abg. Hoch, dass es überhaupt keinen Schwarzen Peter gibt. Es ist ja nicht so, dass man einen völkerrechtlichen Vertrag, in dem man sich verpflichtet, das innerstaatliche Recht in einer gewissen Art und Weise auszugestalten, erst abschliessen kann, wenn man diese Verpflichtung schon im Vorhinein erfüllt hat. Der normale Vorgang ist ja eigentlich umgekehrt. Man schliesst einen völkerrechtlichen Vertrag ab, man tritt einem Übereinkommen bei, indem man sich verpflichtet, gewisse innerstaatlichen Verpflichtungen so und so auszugestalten. Wenn das geschehen ist, dann macht man das, dann erfüllt man diese Verpflichtungen. Ich würde es eher verstehen, und auch das ist in diesem Hause schon vorgebracht worden, dass sich der Landtag oder einzelne Abgeordnete beschweren, wenn die Regierung, ohne dass bereits eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen wurde, eine Gesetzesänderung vorschlägt, mit der Begründung, man wolle dann eine völkerrechtliche Verpflichtung eingehen, die das ohnehin dann beinhalten würde. Also, ich bin der Meinung, dass es richtig ist, heute diesem Abkommen beizutreten bzw. dem Beitritt zuzustimmen und sehe da überhaupt kein Problem darin.
Abg. Rudolf Lampert:
Es stimmt. Wir haben hier tatsächlich keinen Schwarzen Peter im Haus. Aber trotzdem möchte ich noch zur Sache kommen. Ich glaube, dass das Ganze doch von der Regierung ausgelöst wurde, und zwar mit dem letzten Satz der Zusammenfassung, wo ganz klar steht: "Mit der Revision des Urheberrechtes erfüllt Liechtenstein die Erfordernisse dieses Abkommens und kann es somit ratifizieren". Der Umkehrschluss besagt, dass ohne diese erfüllten Erfordernisse es nicht ratifiziert werden kann. Dann gebe ich dem Abg. Hoch schon Recht, dass hier irgendetwas in der Reihenfolge nicht stimmt. Genau diese Formulierung war es, die einfach das jetzt unklar gemacht hat.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese Formulierung ist etwas irreführend. Da verstehe ich Ihre Überlegungen, Herr Abg. Lampert. Insofern irreführend, als es nicht so zu verstehen ist, dass Liechtenstein diese Übereinkommen nur dann ratifizieren kann, wenn vorher schon unser liechtensteinisches Urheberrecht revidiert wurde, sondern es kann sie selbstverständlich ratifizieren, wenn das geschehen ist. Es kann sie aber auch ratifizieren, wenn es noch nicht geschehen ist.
Abg. Otto Büchel:
Ich möchte nur noch einmal betonen: Im ersten Teil meines vorherigen kurzen Statements habe ich in Anbetracht der Feststellung, dass unser Urheberrecht noch nicht abschliessend behandelt wurde, genau erwähnt, "sobald die Revision des liechtensteinischen Urheberrechts, die den Erfordernissen des WTO-Abkommens, usw. nachkommen wird, abgeschlossen ist, kann Liechtenstein den vorgenannten vier Abkommen beitreten". Die Vorlage war anlässlich der 1. Lesung im Landtag am 19./20. November 1998 grundsätzlich unbestritten, usw. Ich habe die Situation in dem Sinne gesehen, dass wir das jetzt beschliessen, aber dass die Wirkung aufschiebend sein wird. Es scheint jetzt aber klar zu sein, wie der weitere Verlauf vor sich geht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn ich die Fülle der Wortmeldungen ansehe, scheint es gar nicht klar zu sein.
Abg. Gebhard Hoch:
Man versucht sich hier jetzt herauszureden. Herr Landtagspräsident, ich bin mir fast sicher, wenn wir das gewusst hätten bei der Bürositzung, hätten wir diese Regierungsvorlage nicht traktandiert. Man muss doch davon ausgehen, wenn man liest, wenn die Regierung schreibt: "Mit der Revision des Urheberrechtes kann diese Verpflichtung nun erfüllt werden", dann muss man daraus den Schluss ziehen, dass wir dieses Urheberrecht verabschiedet hätten, und das haben wir nun nicht. Aber es ist müssig, hier weiter zu diskutieren. Die Regierung sollte auch einmal die Grösse haben, einen Fehler zuzugeben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese Bemerkung finde ich unzutreffend, Herr Abg. Hoch. Die Traktandierung ist ausschliesslich meine Sache. Der Landtagspräsident setzt die Tagesordnung nach Rücksprache mit dem Landtagsbüro fest, und ich kann Ihnen versichern, es ist 100%ig sicher, dass ich das auf jeden Fall traktandiert hätte, und zwar auch wenn das Urheberrechtsgesetz noch gar nie auf dem Traktandum des Landtages gestanden wäre.
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Büchel. Ich glaube eben, darin liegt der Irrtum. Wenn das Gesetz nicht verabschiedet ist, hat das keine aufschiebende Wirkung für dieses Abkommen. Ich lasse mich hier gerne belehren, dass diesem Abkommen beigetreten werden kann, auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist. Lediglich die Formulierung, wie ich sie vorhin ausgeführt haben, hat mich - mit dem Umkehrschluss - stutzig gemacht, dass wir hier Erfordernisse nicht erfüllen.
Abg. Marco Ospelt:
Also, eines möchte ich hier schon festhalten. Das Mindeste, was man da sagen kann, ist, dass die Regierung hier eine irreführende Formulierung gebraucht. Und wenn ich dann daran denke, dass sie heute schon das Informationsgesetz zurückgezogen hat, weil sie darin Fehler gefunden hat, und das so, wie sie es im Landtagsbüro eingebracht hat, heute offenbar durch den Landtag nicht hat diskutieren lassen können, und dass sie auch schon das Gesetz über den Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes zurückgezogen hat, weil es nicht den Anforderungen entsprochen hatte, um hier im Landtag diskutiert zu werden, dann irritiert es mich schon, dass sie wieder eine Vorlage hat, von der sie glaubt, sie könne nun vom Landtag behandelt werden, nachdem ein Gesetz verabschiedet worden sei. Und wir müssen jetzt feststellen, dieses Gesetz ist noch gar nicht verabschiedet. Also mindestens irritierend ist es, dass wir hier immer wieder Vorlagen bekommen, die die Regierung selber wieder zurücknehmen muss, oder die sie - ich sage jetzt einmal - ungenügend bearbeitet hat.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Abg. Marco Ospelt sowie einige andere Votanten in diesem Haus. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie jagen hier einer Fata Morgana nach. Die Regierung hat ja überhaupt nichts unrichtig gemacht, aber nicht ein Jota. Die Regierung hat beschlossen, diesen Übereinkommen beizutreten. Sie hat beschlossen, diese dem Landtag zur Ratifikation, zur Zustimmung gemäss Art. 8 Abs. 2 der Verfassung, vorzulegen. Die Regierung wäre überhaupt nicht verpflichtet gewesen, überhaupt vorher schon ein Urheberrechtsgesetz vorzulegen. Sie hätte sich genau so gut auf den Standpunkt stellen können, jetzt warten wir einmal ab, ob der Landtag diesen Übereinkommen und den damit verbundenen Verpflichtungen überhaupt zustimmen will und wenn ja, dann werden wir zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ein entsprechend revidiertes Urheberrechtsgesetz vorlegen. Stattdessen hat die Regierung uns einen zusätzlichen Service geboten. Sie hat nämlich die vorgesehene Änderung des Urheberrechtsgesetzes auch schon ausgearbeitet und vorgelegt, etwas was im Landtag schon oft verlangt worden ist übrigens, um zu zeigen genau anhand der vorgesehenen und der dann nötigen innerstaatlichen Rechtsänderung, was das für Auswirkungen hat, wenn wir einem solchen Übereinkommen beitreten. Also, ich weiss wirklich nicht, wo hier ein Fehler der Regierung liegen soll.
Abg. Marco Ospelt:
Also, wenn da kein Jota falsch war, warum zieht sie dann Traktandum 16 und 18 zurück, einfach so?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das hat doch mit diesem Traktandum nichts zu tun. Traktandum 16 und 18 ist ganz was anderes. Wir sind hier bei einem anderen Traktandum, das auch sachlich mit Traktandum 16 und 18 nicht das Geringste zu tun hat.
Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, ich kann vielleicht auch zwei, drei Sätze noch zur Beruhigung sagen. Wenn wir das heute oder wenn Sie das heute genehmigen, muss das die Regierung zum Referendum ausschreiben, das wird eineinhalb bis zwei Monate gehen, dann werden wir die Ratifikationsurkunden vorbereiten, auch das beansprucht Zeit. Wenn wir diese Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, dauert es nochmals drei Monate, bis das Abkommen oder die vier Abkommen in Kraft treten und wir rechnen damit, dass das Juli, August sein wird. Bis dann wird auch unser neues Urheberrechtsgesetz in Kraft sein. Also, vielleicht beruhigt Sie das ein wenig, wir können das auch ein klein wenig steuern, dass wir nichts Unrechtsmässiges hier beschliessen. Vielen Dank.
Abg. Marco Ospelt:
Diese Ausführungen jetzt gerade beruhigen mich überhaupt nicht, ganz im Gegenteil. Weil sie bestätigen mir eher, dass eben doch das Urheberrecht in Kraft sein müsse, bevor man dieses Abkommen ratifizieren könne, sonst müsste man ja nicht lange ausführen, dass das ja bis dann in Kraft sei, bis diese Ratifikation wirksam werde.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Na ja, wenn man gewisse Zusammenhänge nicht sehen will, dann sieht man sie halt nicht. Nur etwas hat mich schon gestochen, das muss ich schon noch los werden, Herr Abg. Hoch. Sie haben wörtlich ausgeführt, wenn wir in der Bürositzung gewusst hätten, dass das Urheberrechtsgesetz noch nicht in 2. Lesung behandelt ist, dann hätten wir dem nie und nimmer zugestimmt. Ich weiss nicht, ob Sie sich zugehört haben, aber Sie werden doch wohl wissen, was für Gesetze Sie in 2. Lesung behandelt haben oder nicht. Also, so geht es wirklich nicht. Sie können uns Vorwürfe in anderen Bereichen machen, aber hier haben wir bei Gott alles richtig gemacht. Wenn Sie nicht vollständig nachvollziehen können, wie die Gepflogenheiten sind beim Abschluss von Verträgen und bei der innerstaatlichen Umsetzung, dann tut es mir leid, aber hier können Sie uns wirklich nichts anhängen. Traktandum 18, damit das auch klar ist, wenn wir eine Vorlage zurückziehen, weil der Landtag die 2. Lesung eines Gesetzes auf die darauffolgende Sitzung nach der 1. Sitzung festlegt, dann ist das nicht von uns zu vertreten. Wir haben geplant, für die übernächste Sitzung eine Stellungnahme zu machen, wie es Brauch ist. Es werden in der Regel Gesetze immer auf die übernächste Sitzung erst genommen. Jetzt wegen der Winterpause war im Büro offenbar die Meinung, dass dieses Gesetz bereits heute behandelt werden kann. Wir haben eine kleine Ergänzung zu machen, deshalb haben wir beantragt, dieses Geschäft auf die nächste Sitzung zu verschieben, damit wir nicht mit der Geschäftsordnung kollidieren. Daraus Versäumnisse der Regierung zu konstruieren, finde ich einigermassen abwegig, lassen Sie sich etwas Besseres einfallen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da muss ich Ihnen jetzt leider widersprechen, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Der Herr Regierungschef hat bei der Bürositzung auf meine Frage gesagt, dass dieses jetzige Traktandum 18 traktandiert werden kann, wenn nichts mehr von der Regierung komme.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich verbitte mir diesen Ton des Herrn Vizeregierungschefs. Es hat schon heute Vormittag angefangen und geht so fort. Als Regierungsvertreter sitzen Sie dort und haben dem Landtag zu antworten und nicht Belehrungen zu erteilen. Das möchte ich Ihnen gesagt haben. Dann habe ich nicht gesagt, "wenn man das gewusst hätte, hätte man diesem oder hätte ich dieser Vorlage nicht zugestimmt". Ich habe gesagt, hätte man diese Formulierung so, wie sie hier in der Zusammenfassung steht, gewusst bei der Bürositzung, dann wäre das wahrscheinlich nicht traktandiert worden. Es ist natürlich richtig, was der Herr Landtagspräsident gesagt hat, dass er allein die Kompetenz hat, die Traktandenliste festzulegen, aber Herr Landtagspräsident, ich kann mich nicht erinnern, dass Sie je dem Landtagsbüro Ihre Meinung da aufgezwungen hätten. Es ist bis jetzt immer im Konsens diese Traktandenliste festgelegt worden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Schon, aber verantwortlich bin ich, auch wenn es mit Ihrer Zustimmung geschehen ist. Darum, wenn Sie Vorwürfe bezüglich der Traktandierung dieser Abkommen haben, dann richten Sie sie bitte an mich und nicht an die Regierung.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe keine Vorwürfe. Ich hätte einfach doch gern aus erlauchtem Munde von Frau Regierungsrätin gehört, dass es eben kein Problem ist, wenn das Gesetz nicht in Kraft ist und dass die Erfordernisse trotzdem erfüllt sind und dieses Abkommen in Kraft treten kann, obwohl hier innerstaatlich die Umsetzung nicht stattgefunden hat. Da haben Sie sich jetzt immer darum herumgewunden, indem Sie ausgeführt haben, dass bis zum Inkrafttreten des Abkommens das Gesetz auch in Kraft ist. Das haben wir nicht auf sicher. Deshalb hätte ich noch gerne gehört: Kann diesem Abkommen beigetreten werden, auch wenn das Gesetz innerstaatlich nicht in Kraft ist?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird von Seiten der Regierung dazu das Wort gewünscht?
Regierungsrätin Andrea Willi:
Im Fall des Rom-Abkommens brauchen wir eine gesetzliche Bestimmung, in den anderen drei Fällen nicht. Wir können also drei Abkommen problemlos hinterlegen, beim Rom-Abkommen können wir mit der Hinterlegung warten, bis das Gesetz in Kraft ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lese Ihnen den Antrag, den etwas umfangreichen Antrag der Regierung, dem der Landtag zustimmen soll, vor:Die Regierung beantragt, der Landtag wolle a) der Pariser Fassung der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 24. Juli 1971b) der Pariser Fassung des Welturheberrechtsabkommens und deren Zusatzprotokollen vom 24. Juli 1971c) dem internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern oder der Sendeunternehmen vom 26. Oktober 1961, Rom-Abkommend) dem Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger vom 29. Oktober 1971, Genfer Tonträgerabkommen, zustimmen sowie der Anbringung folgender Vorbehalte zum Rom-Abkommen zustimmen: zu Art. 5, das Fürstentum Liechtenstein erklärt in Übereinstimmung mit Abs. 3 von Art. 5 des Abkommens, dass das Merkmalder ersten Festlegung nicht als Voraussetzung für die Inländerbehandlung gilt, es wird somit das Merkmal der ersten Veröffentlichung anwenden. Vorbehalte zu Art. 12: Das Fürstentum Liechtenstein erklärt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Abs. 1 von Art. 16 des Abkommens, dass es die Bestimmungen des Art. 12 nicht anwenden wird für Tonträger, deren Hersteller oder Herstellerin nicht Angehöriger bzw. Angehörige einer Vertragspartei ist. Ebenso erklärt das Fürstentum Liechtenstein hinsichtlich der Tonträger, deren Hersteller oder Herstellerin nicht Angehöriger bzw. Angehörige einer anderen Vertragspartei ist, dass es den Umfang und die Dauer des in Art. 12 vorgesehenen Schutzes gemäss den Bestimmungen von Art. 16 Abs. 1 Bst. a Ziff. 4 des Abkommens auf den Umfang und die Dauer beschränken wird, den dieser Staat den Tonträgern gewährt, die erstmals von einem bzw. einer liechtensteinischen Staatsangehörigen festgelegt worden sind. Weiters beantragt die Regierung, der Landtag möge die Regierung ermächtigen, die erwähnten beiden Vorbehalte zurückzunehmen, falls sie gegenstandslos werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesen Anträgen noch das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer diesem Antrag der Regierung zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Antrag angenommen.-ooOoo-