ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB 2. LESUNG (NR. 81/1996)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 18. Abänderung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, 2. Lesung. Wir können mit der Lesung beginnen.1. Art. 3 Bst. b
Landtagspräsident Peter Wolff:
I. Art. 3 Bst. b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Ich möchte den Herrn Landtagssekretär ersuchen, die Abgeordneten aus der Cafeteria herbeizuschaffen. Wir sind nur 16 Damen und Herren Abgeordnete im Saal, so dass eine Person zur Beschlussfähigkeit fehlt. Ich hoffe nicht, dass wir extra unterbrechen müssen deshalb.
Ein Abgeordneter betritt den Saal.
Nunmehr sind wir beschlussfähig. Wer Art. 3 Bst. b die Zustimmung erteilt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Frage an den Herrn Landtagssekretär - wird zustimmend beantwortet. Wir unterbrechen die Sitzung für eine halbe Stunde und fahren um 19.45 Uhr fort.HALBSTÜNDIGE PAUSE.
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