ANPASSUNG VON VERFAHRENSGESETZEN AN EIN NEUES IPRG (NR. 140/1996): -ABÄNDERUNG DER ZIVILPROZESSORDNUNG (SCHEIDUNGSRECHT), 2. LESUNG -ABÄNDERUNG DER JURISDIKTIONSNORM UND AUFHEBUNG DES GESETZES BETR. DIE ABHANDLUNG DER VERLASSENSCHAFTEN VON AUSLÄNDERN (ERBRECHT), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 20, Anpassung von Verfahrensgesetzen an ein neues IPRG. Hier steht in der Einladung irrtümlich 1. Lesung bei Abänderung der Zivilprozessordnung. Das müsst natürlich auch 2. Lesung heissen, genauso wie bei Abänderung der Jurisdiktionsnorm und Aufhebung des Gesetzes betreffend die Abhandlung der Verlassenschaften von Ausländern. Wir können mit der 2. Lesung beginnen.ABÄNDERUNG DER ZIVILPROZESSORDNUNG
I. § 532 a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 532 a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Sprenger:
Ich schlage vor, im Abs. 3 nach 524 das Wort «bis» einzufügen und bis 529 zu streichen. Die sind fortlaufend. Kosmetik.Landtagspräsident Peter Wolff:
Werden dagegen Einwände erhoben? Wenn das nicht der Fall ist - ich halte vorsichtshalber für das Protokoll fest, dass damit keine inhaltliche Änderungbeabsichtigt ist. Dann können wir mit dieser sprachlichen Änderung über § 532 a abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Herr Regierungschef, was schlägt die Regierung vor?Regierungschef Mario Frick:
Mein Vorschlag: am Tage der Kundmachung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung der Abänderung der Zivilprozessordnung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung über dieses Gesetz. Wer mit der Abänderung der Zivilprozessordnung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE AUSÜBUNG DER GERICHTSBARKEIT UND DER ZUSTÄNDIGKEIT DER GERICHTE IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN (JURISDIKTIONSNORM)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können mit dem nächsten Gesetz fortfahren.I. § 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 54 steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Herr Präsident, danke für das Wort. Nur eine kleine Richtigstellung: Oben im Titel müsste es heissen: "Die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen", nur für das Protokoll. Das wäre sicherlich bei der Publikation korrigiert worden. Damit das im Landtag bekannt ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist ohnehin Inhalt des jetzigen Gesetzes und der Titel soll ja nicht geändert werden, also das ist eine richtige Anmerkung. Die Diskussion ist weiter offen. Sie wird nicht benützt. Wer mit § 54 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 55 steht zur Diskussion. Ich möchte hier auch für das Protokoll festhalten, dass die Klammer im Text zu entfallen hat. Der Herr Regierungschef hat das bei der ersten Lesung erläutert, dass das ein irrtümliches Überbleibsel aus dem Vernehmlassungsverfahren ist.
Wenn zu § 55 sonst die Diskussion nicht gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 56 steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Herr Präsident. Ich erwähne eine Anpassung, die Sie anlässlich der 1. Lesung erwähnt haben, dass in der 3. Zeile es heissen müsste: «.., der mit letztem Wohnsitz im Ausland verstorben ist».Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag der Regierung lautet also neu in der Form, wie es der Herr Regierungschef jetzt gesagt hat: «Hinsichtlich der im Fürstentum Liechtenstein gelegenen unbeweglichen Güter eines verstorbenen Ausländers oder eines liechtensteinischen Staatsangehörigen, der mit letztem Wohnsitz im Ausland verstorben ist, kommt die Zuständigkeit für die Verlassenschaftsabhandlung und die erbrechtlichen Streitigkeiten dem Landgericht ausschliesslich zu.». Wenn die Diskussion dazu nicht gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit § 56 in dieser abgeänderten Fassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 56a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 56a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 56b (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 56b steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Regierungschef Mario Frick:
Anlässlich der 1. Lesung wurde die Frage aufgeworfen, ob die Aufhebung, wie sie hier formuliert ist, auch im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen des IPR-Gesetzes, ich spreche von Art. 54, korrekt sei. Die Regierung hat das in der Zwischenzeit abgeklärt und die Formulierung so, wie sie hier steht, ist richtig.Landtagspräsidentagspräsident Peter Wolff:
Danke. II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Auch hier die Frage an die Regierung wegen des Inkrafttretens.Regierungschef Mario Frick:
Nachdem auch das andere am Tage der Kundmachung in Kraft getreten ist, muss es auch hier der Fall sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also heisst es: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung der Abänderung der Jurisdiktionsnorm und der Aufhebung des Gesetzes über die Abhandlung der Verlassenschaften von Ausländern durchgeführt. Wir kommen zur Schlussabstimmung.Wer mit diesem Gesetz einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einheitliche Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 20 unserer Tagesordnung erledigt.-ooOoo-