ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS (PGR); UMSETZUNG DES GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN ACQUIS DES EWR-ABKOMMENS, (NR. 153/1998, 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren, wir setzen die Landtagssitzung fort mit der 1. Lesung der PGR Abänderung. Wir kommen jetzt zu Art. 1078. Ich bitte mit der Lesung fortzufahren.Art. 1078 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1078 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1079 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1079 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1080 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1080 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1081 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1081 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1082 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1082 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1083 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1083 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1084 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1084 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1085 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1085 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1086 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1086 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1087 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1087 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1088 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1088 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1089 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1089 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1090 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1090 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1091 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1091 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1092 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1092 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe eine Frage zu 9. lit. d: Kann man daraus schliessen, dass nur dann diese Angaben nicht gemacht werden müssen, wenn jeweils nur eine Person z.B. im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung tätig ist?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Wie es hier steht: "Wenn die Bezüge einem bestimmten Mitglied zuzuordnen sind, wenn es sich um mehrere handelt und diese da zuzuordnen sind", vertrete ich die Auffassung, dass dann die Zuordenbarkeit vorhanden ist. Auch aus einem Gesamtbetrag heraus kann unter Umständen eine Zuordnung stattfinden. Dann wäre meiner Meinung nach a und b nicht anzuwenden.Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden - ich verweise noch auf Art. 1094, wo wir verschiedene Vorschriften haben, wann Angaben unterlassen werden können bzw. Ausnahmebestimmungen vorhanden sind, des Weiteren auf Art. 1095 für kleine und mittelgrosse Gesellschaften, worunter unter anderem diese Bestimmungen auch fallen. Kleine Gesellschaften beispielsweise müssen diese Angaben auch nicht machen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir werden das vertrauensvoll der Praxis überlassen.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Richtig.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1093 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1093 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Zu diesem Artikel wurde im Vernehmlassungsverfahren die Frage gestellt, ob Angaben auch veröffentlicht werden müssen, wenn die Beteiligungsliste separat vom Anhang geführt wird. Die Regierung hat daraufhin geantwortet, dass in diesem Falle eine Offenlegung nicht stattfinden muss. Im Sinne der besseren Lesbarkeit würde ich empfehlen, dass man dies dann hier explizit erwähnen würde, z.B. indem man nach dem 1. Satz anfügt: "In diesem Fall kann von der Offenlegung der Beteiligungsliste abgesehen werden".
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich möchte hier noch auf Art. 1122 Abs. 2 unten verweisen. Dort wird unter anderem auf diese Beteiligungsliste Bezug genommen, allerdings nur für börsenkotierte Gesellschaften; insofern ist Ihre Anregung sicherlich bedenkenswert.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1094 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1094 steht zur Diskussion.
Abg. Otto Büchel:
Für mich ergibt sich zu Abs. 1 die Frage, was hier wohl alles hineininterpretiert werden darf, wenn man davon spricht: "Hat insoweit zu unterbleiben, als es für das Wohl des Fürstentums Liechtenstein erforderlich ist". Sind hier Wirtschaftszweige hineininterpretierbar, die Benachteiligungen über Gebühr erfahren, sind es Landesinteressen, was ist die Idee hinter diesem Absatz?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Der Bericht gibt auf S. 318 unten und 319 oben Auskunft zu dieser Frage. Die Rechtsanwaltskammer hatte diese in der Vernehmlassung gestellt. Diese Bestimmung ist auch in § 286 Abs. 1 des Deutschen Handelsgesetzbuches enthalten. Eine restriktive Handhabung oder relativ restriktive Handhabung wird natürlich da angezeigt sein. Man wird sicherlich nicht bei jeder Kleinigkeit von einer das Wohl Liechtensteins gefährdenden Berichterstattung sprechen, beispielhaft nochmals was im Bericht steht: Vertragliche Verschwiegenheitspflichten, sofern sie hoheitliche Interessen berühren, Rechtsgeschäfte mit der öffentlichen Hand oder die Verletzung militärischer oder staatspolitischer Interessen. Darüber hinaus möchte ich eigentlich nicht gehen, sprich, nur wenn - ich könnte mir vorstellen - wenn massive wirtschaftliche Interessen gefährdet wären, dass das Wohl Liechtensteins unter Umständen gefährdet wäre. Wie das allerdings in einem Anhang zu einem Geschäftsbericht geschehen soll, entzieht sich momentan meiner Kenntnis, aber es mag - darum sagt man: Man soll niemals nie sagen - es kann unter Umständen einmal vorkommen; aber ich halte es für sehr sehr unwahrscheinlich.
Abg. Otto Büchel:
Können wir aus Ihren Ausführungen schliessen, dass es nur um Interessen des Landes und nur um solche gehen kann?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Auch Interessen eines Wirtschaftszweiges könnten natürlich Interessen des Landes sein, aber wir sprechen hier vom Anhang eines Geschäftsberichtes eines Unternehmens. Insofern ist es nicht sehr wahrscheinlich.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1095 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1095 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1096 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1096 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1097 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1097 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1098 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1098 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1099 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1099 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1100 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1100 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung schreibt hier auf S. 329 des Berichtes, dass dieser Artikel das Wahlrecht von Art. 11 der 7. EU-Richtlinie umsetze. In diesem Art. 11. L.est man: "Die Mitgliedstaaten können jedes ihrem Recht unterliegende Mutterunternehmen, das gleichzeitig Tochterunternehmen eines nicht dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegenden Mutterunternehmens ist, von der in Art. 1 genannten Verpflichtung befreien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind usw." Von dieser Basis dieser Befreiung lese ich, wenn ich diesen Art. 1100 lese, nichts, da hier die Rede ist von der Voraussetzung eines Sitzes in einem Nicht-EWR-Staat, was meiner Meinung nach etwas ganz anderes ist als das, was in der Richtlinie steht. Die Anwaltskammer hat auf diese Diskrepanz auch hingewiesen in der Vernehmlassung, und die Regierung hat dazu auf derselben Seite ihres Berichtes geschrieben, die Anwaltskammer sei der Meinung, dass diese Bestimmung deshalb der 7. EU-Richtlinie widerspreche, weil die EU-Richtlinien nur von den EU-Mitgliedstaaten und nicht von den EWR-Vertragsstaaten spreche. Auf Grund des EWR-Abkommens sei Liechtenstein jedoch in Bezug auf die 7. EU-Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Davon steht in der Stellungnahme der Anwaltskammer aber überhaupt nichts drinnen, und von dem, was tatsächlich drinnen steht, von dem schreibt die Regierung in ihrem Bericht nichts. Ich frage mich, welche Stellungnahme die Regierung da bei Abfassung dieses Kommentars gelesen hat, und möchte die Regierung im Hinblick auf diese kurz geschilderte Vorgeschichte fragen, wie sie gemäss ihrem eigenen Bericht die Umsetzung von Art. 11 der 7. Richtlinie durch diesen Art. 1100 gewährleistet sieht?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Meiner Meinung nach ist die Richtlinie richtig umgesetzt, unbeschadet dessen, was Sie gesagt haben. Und ich sehe den Punkt der Rechtsanwaltskammer immer noch nicht ganz, aber das soll nicht heissen, dass man sich diesen Punkt nicht noch einmal genauer anschauen kann, denn vielleicht stehe ich ja auch auf der Leitung, das kann auch sein. Und demzufolge sollte man sich es in Ruhe nochmals durch den Kopf gehen lassen und gegebenenfalls, falls dies notwendig sein sollte -ich glaube es im Moment zwar nicht - eine Anpassung machen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1101 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1101 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1102 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1102 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1103 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1103 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1104 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1104 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1105 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1105 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1106 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1106 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1107 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1107 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1108 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1108 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1109 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1109 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1110 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1110 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1111 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1111 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1112 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1112 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1113 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1113 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1114 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1114 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1115 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1115 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1116 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1116 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1117 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1117 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1118 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1118 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1119 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1119 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1120 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1120 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1121 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1121 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1122 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1122 steht zur Diskussion. Sie wird vom Abg. Volker Rheinberger benützt.
Abg. Volker Rheinberger:
Der Ordnung halber möchte ich nur nochmals darauf hinweisen - wie es der Abg. Klaus Wanger bereits eingangs getan hat -, dass es im Sinne der hiesigen Unternehmen wäre, dass nur aufgrund eines begründeten Interesses Einsicht genommen werden kann in die Geschäftsunterlagen, d.h. ein Interesse, das nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte.
Abg. Otto Büchel:
Auch ich kann mich diesem Anliegen der Abg. Klaus Wanger und Volker Rheinberger nur anschliessen. Seit heute Morgen hat mich diese Frage der Umsetzung immer wieder speziell beschäftigt und zwar wirklich in die Richtung: Wieweit muss das Ganze gehen? Und jetzt, der Punkt Offenlegungsvorschriften ist ein weiteres ganz spezielles Kapitel. Wir können uns mit Recht fragen, wer davon betroffen ist? Wir wissen, dass die Banken in eine andere Kategorie fallen. Dann kommt aber die Industrie. Der grösste Betrieb mit Weltverbindung praktiziert eigentlich diese Rechnungslegung schon seit geraumer Zeit. Die nächste Kategorie sind Unternehmen, die sehr gesund, prosperierend sind und typische liechtensteinische Unternehmen, die jetzt in diese Kategorie aufrücken. Ich glaube, wir sind diesen Betrieben das schuldig, dass wir uns bei der Festschreibung der Gesetzesmaterie alle Mühe geben, und die gebotene und möglichst grosse und tolerierbare Zurückhaltung hier anwenden und ein Gesetz schaffen, das zum Vorneherein keine Nachteile schon an die Wand projiziert, wie das der Abg. Klaus Wanger heute Morgen sehr eindrücklich gesagt hat.Auf der einen Seite wissen wir, dass auch die Regierung mit zu uns ins Boot kommen kann und sicher auch - wie Regierungsrat Heinz Frommelt gesagt hat - dafür einsteht, dass wir eine wirklich taugliche Lösung hier benötigen. Wir dürfen mit Recht den Blick über die Grenzen machen, vor allem in die Schweiz, wenn auch diese vom EWR-Acquis nicht direkt betroffen ist. Zum Vorneherein handeln wir uns bestimmt nicht auf freiwilliger Basis wirklich spürbare und mit grossen Auswirkungen verbundene Nachteile ein. Ich bitte, dies im weiteren Verlauf der Bearbeitung dieser Vorlage zu bedenken.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da würde mich schon interessieren, was die Regierung dazu meint, denn auf S. 352 des Berichts liest man als Kommentar zu den gleichlautenden Ausführungen der Industrie- und Handelskammer im Vernehmlassungsverfahren, dass die Regierungsvorlage in diesem Punkt den Minimalanforderungen der 1. und 4. EU-Richtlinie entspreche und dass die Regierung daher trotz des vorhandenen Verständnisses keinerlei Änderungen mehr vornehmen könne.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich habe heute Morgen schon ausgeführt, dass wir uns dies noch einmal sehr genau anschauen möchten, dies auch aufgrund eines uns ebenfalls vorliegenden Gutachtens, das von der Industrie- und Handelskammer in Auftrag gegeben worden ist. Wir werden hier eine Lösung suchen, die so weit geht, so weit das eben möglich ist. Wir werden dann unter Umständen, wenn wir eine Landtagskommission haben, uns in dieser Kommission auch über dieses Thema unterhalten müssen, das ist zweifelsohne der Fall. Wenn nicht, wenn wir keine Landtagskommission hätten, müssten wir uns mit diesem Thema selbstverständlich nochmals seriös auseinandersetzen, wie wir das ja bisher sicherlich auch schon getan haben, aber wir werden andere Möglichkeiten auch noch anschauen müssen, gerade auch aufgrund von Angaben, die in diesem Gutachten gemacht worden sind.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1123 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1123 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1124 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1124 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1125 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1125 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1126 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1126 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1127 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1127 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1128 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1128 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1129 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1129 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1130 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1130 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1131 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1131 steht zur Diskussion. Sie wird nicht gewünscht.
Art. 1132 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1132 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1133 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1133 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1134 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1134 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1135 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1135 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1136 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1136 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich frage mich, ob es in der Überschrift nicht heissen müsste: "In den" Konsolidierungskreis einzubeziehende Unternehmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 1137 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1137 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 1138 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1138 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Überschrift vor § 65 Schlussabteilung und § 66 werden verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 66 der Schlussabteilung samt Überschrift stehen zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe hier mehrere Anmerkungen. Einmal zu Abs. 1, da stört mich das auf Antrag oder von Amts wegen. Da sollte man sich wahrscheinlich doch für eine Variante entscheiden, wenn es schon zu verfolgen ist. Dann 2., verstehe ich nicht ganz, warum das Rechtsfürsorgeverfahren angewandt werden soll, um eine Ordnungsbusse zu verhängen. Ich bin mir zwar bewusst, dass in einem alten Schlussteil-Paragraphen des PGR auch von einem Rechtsfürsorgeverfahren einmal die Rede ist, aber ich glaube, das ist die falsche Verfahrensart, um Ordnungsbussen zu verhängen. Dann habe ich zu Abs. 5 noch eine Verständnisfrage: Einfach "die schuldigen Gesellschafter oder Dritte", welche Dritte da eigentlich verstanden werden sollen? Schliesslich ist mir nicht ganz klar, welche strafgerichtliche Verfolgung noch vorbehalten bleiben soll, wenn ohnehin ein Ordnungsbussenverfahren stattfindet.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist einfach im bisherigen § 66 enthalten und wurde abgeschrieben, genauso wie die Formulierung im Rechtsfürsorgeverfahren. Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Gabriel Marxer ohne Abstriche anschliessen.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ihre Bemerkungen sind in beide Richtungen hin zutreffend. Erstens, dass es sich hier um Übernahmen des bisherigen § 66 handelt oder auch um Nachempfindungen des § 65, zutreffend ist aber auch sowohl die Bemerkung des Abg. Gabriel Marxer als auch Ihre, dass diese Bestimmungen, obwohl sie mehrheitlich dem jetzigen Recht entsprechen und halt übernommen wurden, nicht mehr besonders zeitgemäss scheinen und bei dieser Gelegenheit dem jetzt gültigen, ansonsten gültigen Recht angepasst werden sollten. Dem schliesse ich mich also grundsätzlich an.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir weiterlesen.
§ 66a der Schlussabteilung wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 66a der Schlussabteilung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 66bis Schlussabteilung aufgehoben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 66bis Schlussabteilung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 66b Schlussabteilung wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 66b Schlussabteilung steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Auch hier ist dann natürlich die Formulierung wie im Rechtsfürsorgeverfahren einer Überprüfung zu unterziehen. Bevor wir die letzten 10 Bestimmungen dieser Mammutvorlage lesen, machen wir eine Pause von 25 Minuten Dauer.DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN-ooOoo-