ABÄNDERUNG DES PERSONEN- UND GESELLSCHAFTSRECHTS(PGR); UMSETZUNG DES GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN ACQUIS DES EWR-ABKOMMENS, (NR. 153/1998, 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die Sitzung fort. Wir sind nach wie vor bei der 1. Lesung der Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes und zwar bereits auf S. 214 der Textvorlage. Ich bitte um etwas Ruhe.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte auf den § 66a Schlussabteilung, 3. Deklarationspflicht zurückkommen: Mir scheint die dort festgelegte Busse von CHF 20'000 im Zusammenhang mit Art. 182b Abs. 1, wo es um die Deklarationspflicht geht bei den nicht kommerziellen Gesellschaften, mir scheint diese Busse für dieses Vergehen überhöht, insbesondere im Vergleich mit § 66 Schlussabteilung. Es ist mir zwar klar, dass die bisherige Busse von CHF 20'000 und auch die Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bereits im bisherigen § 66bis so vorgesehen waren, aber ich finde, sie ist im Vergleich zu § 66 nicht angemessen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Dann können wir mit der Lesung fortsetzen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt.§ 1 der Übergangsbestimmungen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 1 der Übergangsbestimmungen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
§ 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE RECHTSANWÄLTE, RECHTSAGENTEN, TREUHÄNDER, WIRTSCHAFTSPRÜFER UND PATENTANWÄLTE, DER RECHTSSICHERUNGSORDNUNG, DES MEHRWERTSTEUERGESETZES UND DES GESETZES ÜBER INVESTMENTUNTERNEHMEN.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigung, es ist etwas verwirrend formuliert hier, aber die Aufhebung des Gesetzes unter Ziff. 1 ist eigentlich ein eigener Punkt, den möchte ich separat zur Diskussion stellen.Die Aufhebung des Gesetzes vom 13. November 1968, LGBl. 1968 Nr. 33, steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.Art. 81 Abs. 2 und 3 der Rechtssicherungsordnung wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 81 Abs. 2 und 3 der Rechtssicherungsordnung steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Mich würde interessieren, was die Regierung hier unter dem Begriff des "Gerichtsschreibers" versteht.
Abg. Gabriel Marxer:
Wenn man schon beim Öffentlichkeitsregisterführer auch den Stellvertreter namentlich aufführt, ist für mich die Frage, ob man nicht beim Grundbuchführer dessen Stellvertreter auch noch einfügen sollte, wie es in der Praxis meiner Kenntnis ohnehin gehandhabt wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
"Gerichtsschreiber" ist meiner Meinung nach Gerichtskanzlei, und Ihre Anregung ist konstruktiv zutreffend, darüber kann man sich sicher Gedanken machen, Herr Abg. Gabriel Marxer.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das scheint mir aber keine praktikable Regelung zu sein, Herr Regierungsrat, generell die Gerichtsskanzlei, sprich mit anderen Worten: jeden Angestellten und jede Angestellte des Landgerichtes, hier auf diese pauschale Art zur Unterschriftsbeglaubigung von Gesetzes wegen für befugt zu erklären.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich danke Ihnen, das Sie hier nachgehakt haben, gemeint war der Kanzleileiter.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 86 Abs. 1 und 3 der Rechtssicherungsordnung wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 86 Abs. 1 und 3 der Rechtssicherungsordnung steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Der Abg. Gebhard Hoch hat bereits einmal darauf hingewiesen, dass wir uns ja im EDV-Zeitalter befinden und so ist schon die Frage, wie lange das noch sachgerecht ist, dass die Urkunde in ein Protokoll eingetragen werden muss. Ob es da nicht auch elektronische Mittel gäbe, um die Verurkundung festzuhalten?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich habe grundsätzlich gar nichts gegen elektronisches Festhalten, würde allerdings schon gerne beliebt machen, dass man an der Urkunde wenigstens hilfsweise, neben der EDV, noch festhält. Auch EDV-Daten können verloren gehen, selbstverständlich auch Urkunden, aber eine doppelte Sicherung würde ich hier vorziehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 21 des Gesetzes über Investmentunternehmen wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 des Gesetzes über Investmentunternehmen steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
IV. Inkrafttreten
Landtagspräsident Peter Wolff:
IV. steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Worin liegt die Logik, ein Gesetz auf den letzten Tag eines Jahres in Kraft zu setzen und nicht auf den 1. Tag des folgenden Jahres?
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ja doch, es ist immer noch ein Zusammenhang mit dem Beginn des Geschäftsjahres vom 1. Januar 2001 weg. Die Geschäftsjahre beginnen am 1. Januar 2001, daher soll das Gesetz einen Tag vorher in Kraft treten, das ist der Sinn dieser Bestimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, das scheinen mir optische Gründe zu sein.Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes beendet. Werden jetzt im Hinblick auf die Diskussionen, die am Anfang geführt wurden, irgendwelche Anträge gestellt? Scheint von Ihrer Seite aus nicht der Fall zu sein. Dann möchte ich selbst einen Antrag stellen. Ich stelle den Antrag, eine Landtagskommission zu bestellen mit dem Auftrag, diese Gesetzesvorlage im Hinblick auf die Voten anlässlich der Eintretensdebatte und der 1. Lesung einer Überarbeitung zu unterziehen und sie dann dem Landtag wieder vorzulegen mit einem entsprechenden Kommissionsbericht. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Präsident. Mir scheint eine solche Kommission im Moment verfrüht, ich habe keinen einzigen Artikel gesehen, den die Regierung nicht im Sinne des Landtages bzw. der Äusserungen im Landtag bestätigt hat bzw. zugesichert hat, dass sie das im Sinne des Landtages abändern will. Mir ist der Sinn dieser Kommission jetzt eigentlich nicht mehr gegeben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Den Sinn dieser Kommission sehe ich vor allem darin, in einer wesentlich vertiefteren Art und Weise als es dem Landtagsplenum im Zuge einer solchen 1. Lesung möglich ist, diese Vorlage nochmals einer Überprüfung zu unterziehen, damit nichts übersehen wird im Sinne der Ausführungen, die verschiedene Angehörige dieses Hauses im Rahmen der Eintretensdebatte gemacht haben. Sie dürfen auch eines nicht übersehen, dass natürlich im Hinblick auf die anfänglichen grundsätzlichen Ausführungen verschiedener Abgeordneter jetzt nicht bei jedem Artikel, ich denke hier z.B. an die Art. 182a ff oder bei der Aufhebung der bisherigen Art. 202 ff noch grosse Ausführungen gemacht wurden. Das Problem ist, dass es u.a. um eine grundsätzliche Systemfrage geht, die natürlich im Rahmen einer 1. Lesung nicht bei jedem der betroffenen Artikel erneut aufgeworfen wird, nämlich um die grundsätzliche Systemfrage, ob man verschiedene Rechnungslegungsvorschriften, die jetzt alle in diesem Titel 20 des PGR zusammengefasst sind, neu auch unter die allgemeinen Vorschriften für alle Verbandspersonen integrieren soll, wie das die Regierung hier teilweise gemacht hat, oder ob man die dort wieder herausnehmen und an anderer Stelle des Gesetzes ansiedeln soll. Da scheint mir, aber da kann man selbstverständlich auch anderer Meinung sein, die Bildung einer Landtagskommission durchaus zweckmässig zu sein. Wobei sich das Bild auch für mich in der Zwischenzeit insofern etwas anders darstellt, als ich am Anfang ein wenig den Eindruck gehabt habe, das werde eine Riesenarbeit werden, und diesen Eindruck habe ich jetzt eigentlich nicht mehr.Es geht um diese ein, zwei Grundsatzfragen und wenn man sich da einmal einig geworden ist, dann muss man - stelle ich mir vor - gewisse Umschichtungen vornehmen im Gesetzesaufbau, nämlich im Gesetzesaufbau der Regierungsvorlage, nicht des bestehenden PGR, dann geht es "nur" noch um die Einzelfragen, die dann noch angesprochen wurden im Zuge unserer heutigen Debatte.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Wer mit dem Antrag, eine Landtagskommission zum geschilderten Zweck zu bilden, einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Landtagskommission kann gemäss Geschäftsordnung aus drei oder fünf Abgeordneten bestehen. Ich bitte um Ihre Vorschläge für die Zusammensetzung dieser Landtagskommission.
Abg. Hansjörg Goop:
Im Namen der Vaterländischen Union schlage ich Peter Wolff, Peter Sprenger und Karlheinz Ospelt vor.
Abg. Gebhard Hoch:
Namens der Bürgerpartei schlage ich die Abgeordneten Gabriel Marxer und Johannes Matt vor.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Damit ist die Landtagskommission gebildet. Der Vorsitz ergibt sich aus der Geschäftsordnung und wir haben damit, wenn ich nichts übersehen habe, dieses Traktandum behandelt.
Abg. Rudolf Lampert:
Es würde schon Sinn machen, über eine Kommissionsbestellung auch noch abzustimmen, oder ist das nicht mehr üblich?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Sehen Sie, nach 8 1/2 Stunden PGR wird man schon etwas verwirrt, ich habe vorsichtshalber gesagt, "falls ich nichts übersehen habe". Werden weitere Vorschläge gemacht für die Kommissionsbestellung? Ich frage vorsichtshalber: Sind Sie damit einverstanden, dass wir global abstimmen, nachdem nur fünf Vorschläge gemacht wurden? Das scheint der Fall zu sein, nachdem sich kein Widerspruch regt. Dann frage ich Sie oder fordere Sie auf, Ihre Zustimmung mit Handerheben zu bezeugen, wenn Sie mit den gemachten fünf Vorschlägen einverstanden sind.Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit teilweiser Stimmenthaltung der Gewählten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Einige Herren haben vorsichtshalber mitgestimmt. Damit sollten wir jetzt am Ende dieses Geschäftes und damit auch am Ende unserer Tagesordnung angelangt sein. Ich möchte Ihnen jetzt an dieser Stelle schon danken und gratulieren, dass wir dieses gewaltige Traktandum 21 in ziemlich genau 8 1/2 Stunden netto Beratungszeit, das ist ungefähr die Hälfte dessen, was ich mir vorgestellt hatte, bewältigt haben. In den Dank möchte ich auch die Schriftführer unter Einschluss der Herren vom Landtagssekretariat ganz besonders einschliessen, weil sie es uns durch ihre speditive Art des Gesetzestextlesens ermöglicht haben, dieses Ziel zu erreichen.-ooOoo-