GESAMTREVISION DES URHEBERRECHTSGESETZES SOWIE SCHAFFUNG EINES TOPOGRAPHIENGESETZES (NR. 48/1998, NR. 44/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zum nächsten Punkt unserer Tagesordnung 3: Gesamtrevision des Urheberrechtsgesetzes sowie Schaffung eines Topographiengesetzes (Nr. 48/1998, Nr. 44/1999), 2. Lesung. Ich möchte vor Beginn der 2. Lesung darauf hinweisen, dass wir im Zuge der Stellungnahme Nr. 44/1999 von der Regierung noch ein weiteres Gesetz serviert bekommen haben. Diese Vorlage enthält daher nunmehr drei Gesetzesvorlagen, nämlich ein Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Internationale Privatrecht. Dieses Gesetz kann natürlich heute, wenn der Landtag hierzu nicht separat etwas Gegenteiliges beschliessen sollte, nur in 1. Lesung behandelt werden.
Abg. Gabriel Marxer:
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter auch in der deutschen Sprache korrekt umzusetzen, das ist sicher ein schwieriges Unterfangen, insbesondere trägt die Umsetzung dieses Anliegens wenig zu einer besseren Verständlichkeit oder Lesbarkeit von Gesetzestexten bei, sondern im Gegenteil, es führt regelmässig zu etwas umständlichen und schwerfälligen Formulierungen. Diese Regierungsvorlage, die hier nun zur 2. Lesung ansteht, wäre ihres Inhaltes wegen überhaupt nicht aufgefallen. Sie wurde deswegen auch nicht kritisiert, sondern praktisch ausschliesslich wegen ihrer sprachlichen Gestaltung kritisiert. Diese ist nämlich im Sinne der Gleichbehandlung der Geschlechter nicht korrekt, sondern einfach mit umgekehrten Vorzeichen traditionell inkorrekt. Ich muss jetzt zugestehen, dass ich mich anlässlich der Eintretensdebatte und der 1. Lesung dieser Vorlage halt offenbar geirrt habe. Ich habe der Regierung nicht abgenommen, dass ausgerechnet sie, die sich sonst für die Gleichbehandlung der Geschlechter so stark macht, dass ausgerechnet sie sich nun einer inkorrekten Vorgangsweise bedient. Ich habe das anlässlich der 1. Lesung als einen provozierend gedachten Gag oder Witz genommen, mit dem auf die Problematik der sprachlichen Inkorrektheit besonders aufmerksam gemacht werden sollte.Ich habe nun aber schon Mühe damit, eine komplett neu formulierte Vorlage Gesetz werden zu lassen, die absichtlich sprachlich inkorrekt abgefasst worden ist. Wenn das nur darin begründet ist, dass Sie, meine Dame und Herren von der Regierung, anlässlich der Eintretensdebatte und der 1. Lesung zu wenig Bühne für Ihren Witz und die Selbstdarstellung als Kämpfer für die Gleichstellung der Geschlechter hatten, dann tut mir das leid. Dann nehmen Sie einfach mein jetziges Votum als Anlass, sich hier gebührend darstellen zu können. Haben Sie doch bitte die Grösse und nehmen Sie diese Vorlage wieder zu sich und überarbeiten Sie sie im Sinne einer korrekten sprachlichen Gestaltung. Das wäre sicher die sinnvollere Vorgangsweise als die Alternativen, die zur Verfügung stehen, nämlich entweder hier in 2. Lesung praktisch in allen 70 Artikeln über Abänderungen abzustimmen oder auch im Jahre 1999 noch einmal eine sprachlich inkorrekt gestaltete Gesamtvorlage Gesetz werden zu lassen.
Abg. Gebhard Hoch:
Ich werde mich zur gleichen Problematik äussern. Die Stellungnahme 44/1999 geht mit keinem Wort auf die anlässlich der 1. Lesung geäusserte Kritik bezüglich der Verwendung der weiblichen Form ein. Nur der Abg. Egon Matt hat sich positiv hinsichtlich der Verwendung der weiblichen Form ausgesprochen. Der Abg. Helmut Konrad hat auf die Inkonsequenz hingewiesen und das Gleichstellungsgesetz angesprochen. Dort hat man die männliche und die weibliche Form verwendet. Richtigerweise hat der Abg. Paul Vogt gefordert, dass Gesetze ganz allgemein geschlechtsneutral formuliert werden sollten. Der Regierungschef-Stv. hat dann, wie ich dem Protokoll entnehme, sich so dazu geäussert: " und da finde ich eine gelegentliche kreative Provokation besser als halbherzige Kompromisslösung". Ich finde, wir brauchen keine Provokation. Ich sehe nicht ein, warum ausgerechnet bei diesem Gesetz jetzt ein Systemwechsel vollzogen werden soll, bei diesem einen Gesetz. Und nachher bei anderen Gesetzen machen wir wieder weiter, wie bisher mit der männlichen Form und dem Hinweis, dass damit auch die weibliche gemeint ist. Es ist auch bezeichnend, dass die Regierung in ihrem Bericht und Antrag Nr. 44/1999 abwechslungsweise in den Erläuterungen einmal die männliche, einmal die weibliche Form verwendet. Sogar im vorgeschlagenen Gesetzestext ist sie nicht konsequent und verwendet vereinzelt nach wie vor die männliche Form.Der Abg. Paul Vogt hat auf die heutige Praxis in der Schweiz hingewiesen, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung verwendet würde. Ich habe mir mal das neue schweizerische Ehegesetz angeschaut und stelle dort fest, dass auch in der Schweiz ein krampfhaftes Bemühen besteht, eben diese Gleichsetzung der Geschlechter auch in den Gesetzen zu machen. Aber auch dort geht alles durcheinander. Ich nenne Ihnen da ein paar Beispiele: Da wird von Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten, von Ärztinnen und Ärzten gesprochen. Früher, im früheren Ehegesetz hiess es: Der Richter. Das ist jetzt zum "Gericht", "das Gericht" geworden. Daneben gibt es aber viele männliche Ausdrücke wie: Der Mieter, der Schuldner, der Erblasser, der Auftraggeber usw., also von Konsequenz auch in der Schweiz keine Spur. Ich habe mit drei jungen, aufgeschlossenen Frauen gesprochen und ihnen die Frage gestellt, ob durch diese Formulierungen in diesem spezifischen Gesetz, ob sie sich da in ihrem Selbstwertgefühl bestätigt fühlen. Sie haben gesagt: "Überhaupt nicht", sie wären selbstbewusst genug, dass sie nicht auf eine solche Bevorzugung angewiesen wären. Aber sie haben gesagt: "Korrekt und richtig wäre eben eine geschlechtsneutrale Formulierung". Ich werde daher den Formulierungen der jetzt vorliegenden Regierungsvorlage nicht zustimmen. Ich werde in Abs. 1 einen Abänderungsantrag stellen. Aber noch lieber wäre mir die Regelung, wie sie mein Vorredner, der Abg. Gabriel Marxer, vorgeschlagen hat, dass die Regierung von sich aus die Vorlage zurückzieht und neu überarbeitet. Dem würde ich gerne zustimmen.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe die Vorlage der Regierung auch als schlechten Gag empfunden, dass man einfach jetzt zur Abwechslung einmal lauter weibliche Formen verwendet. Es ist nicht die schlechteste Lösung, die gewählt wurde, sondern die zweitschlechteste Lösung. Eine richtige und eine saubere Lösung wäre, wenn man geschlechtsneutral formuliert respektive dort, wo es nicht anders geht, immer die männliche und die weibliche Form verwendet. Für mich war es absolut unverständlich, dass man in diesem Punkt von der schweizerischen Rezeptionsvorlage abgewichen ist. In der schweizerischen Rezeptionsvorlage wird nämlich genau diese geschlechtsneutrale Formulierung, soweit das eben geht, versucht. Ich würde der Regierung dringend empfehlen, sich an diese geschlechtsneutralen Formulierungen zu halten.
Abg. Alois Beck:
Es ist glaube ich nicht zielführend, wenn wir beim einen oder anderen Gesetz bzw. bei einer Vorlage immer wieder diese Grundsatzdiskussion führen. Mich würde deshalb von der Regierung interessieren, was sie inskünftig plant, wie sie die Vorlagen gestaltet? Ob sie diese, wie hier schon vorgeschlagen, geschlechtsneutral in Zukunft unterbreitet oder wie sie das zu handhaben gedenkt? Ich glaube, es ist auch im Sinne eines effizienten Betriebes ganz sinnvoll, wenn wir uns nicht mehr über diese Dinge andauernd unterhalten müssen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird sonst noch das Wort gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Es ist ganz offensichtlich nicht einfach, den Grundsatz des fairen Sprachgebrauchs zwischen den Geschlechtern nachzuleben. Es gibt keine ideale Lösung. Wenn wir diese Problematik mit dem Bericht zum Urheberrechtsgesetz in den Vordergrund gestellt haben, dann erfüllt das sicher den Zweck, dass wir uns jetzt darüber unterhalten können. Es wäre sicher besser gewesen, man hätte diese Diskussion bei der 1. Lesung geführt; dann hätte man jetzt die Regelung ausgearbeitet auf dem Tisch, die der Landtag will. Die 1. Lesung hat überhaupt nicht klar gemacht, was denn die Meinungen der Abgeordneten sind. Die Meisten haben dazu geschwiegen, einige fanden es gut, andere fanden es schlecht, aber man hat nicht klar zum Ausdruck gebracht, was denn Sache sei.Herr Abg. Hoch. Ihr Beitrag zur Klärung des Problems ist ebenfalls nicht ganz nachvollziehbar. Sie sagen, die Regierung soll eine saubere Lösung ausarbeiten. Sie sagen gleichzeitig, dass die Schweizer Lösung, die vom Abg. Vogt favorisiert wird, nichts taugt, dass das ein Durcheinander sei in der Schweiz, dass das nicht konsequent gehandhabt sei. Es ist auch nicht ohne weiteres einfach, das konsequent zu machen, wenn die Lesbarkeit nicht vollends untergehen soll, sprechen sich gegen diese Lösung aus. Da hätte mich schon interessiert: Ist die Lösung, die Sie favorisieren, die bisherige Lösung? Dass man eine Klausel macht, wie sie jetzt im Gesetz drin ist, die aber wieder umdreht und sagt: Begriffe sind männlich und die Frauen sind mit gemeint. Mir und der Regierung ging es eigentlich darum, darauf hinzuweisen, dass diese Klausel auch nicht unproblematisch ist, die - und das ist doch etwas bezeichnend für das Problem -, die in vielen, vielen Gesetzen in diesem Haus völlig unbestritten geblieben ist. Kaum dreht man sie mal um, und konfrontiert die Männer damit, dass sie mit gemeint sind, dann ist es ein grosses Problem und dann muss man handeln. Für mich hat damit, mit dieser Reaktion, dieses Unterfangen den Zweck weitgehend schon erfüllt: Wenn es nicht möglich ist - und darum geht es letztlich heute - wenn es nicht möglich ist, diese Klausel im Urheberrechtsgesetz so zu verankern, wie sie die Regierung vorgeschlagen hat, dann müssen wir uns, das ist meine Meinung, ganz generell verabschieden von dieser Klausel-Lösung, von dieser horizontalen Lösung, ob jetzt die Frauen oder die Männer damit gemeint sind. Dann wird es darauf hinauslaufen, dass wir in Zukunft Gesetze machen, die in jedem Artikel und in jedem Absatz und in jedem Wort geschlechtsneutral sein müssen. Das ist sicher die dogmatisch überzeugendste Lösung. Sie ist etwas unpraktisch, die Sprache wird entpersonalisiert. Ich spreche lieber vom Richter als vom Gericht. Ich finde den Begriff "Lehrperson" viel weniger schön als den Begriff "Lehrer" oder "Lehrerin". Aber das ist dann der Preis, den wir bezahlen müssen und es wird schwerfällig, weil man in vielen Fällen die männliche und weibliche Bezeichnung wiederholen muss mit den dazugehörigen Relativpronomen, was dann bis zu Schrägstrichen in Gesetzestexten führen kann.Das Problem besteht. Es gibt nirgends auf der Welt, mit vergleichbaren grammatikalischen Fragestellungen und natürlichen Geschlechtern, die die Sprache differenziert, eine elegante Lösung dafür. Wenn Sie eine haben, können Sie uns diese gerne sagen. Mir geht es darum: Kann man diese Klausel noch mit guten Gründen verwenden, des "mit-gemeint-Seins" und das wird sich heute entscheiden.
Abg. Helmut Konrad:
Wir haben uns ja schon einige Male über diese Frage unterhalten und ich habe auch nicht das erste Mal bei der 1. Lesung zu diesem Gesetz darauf hingewiesen. Es ist richtig, dass keine klaren Aussagen oder keine klaren Signale vom Landtag gesendet wurden, dass man jetzt direkt die Regierung beauftragt hätte, z.B. eben diese geschlechtsneutrale Variante grundsätzlich in Gesetzesvorlagen aufzuführen oder anzuwenden. Aber ich denke, es hat immer wieder Hinweise in diese Richtung gegeben, insbesondere auch letztes Mal, bei der 1. Lesung. Mein Problem damit liegt nicht im Zusammenhang mit dem, dass es jetzt auf einmal umgekehrt wurde, sondern mich - das habe ich das letzte Mal auch ausgedrückt - mich hat dieses dauernde Wechseln immer gestört.Der Abg. Hoch hat es erwähnt: Beim Gleichstellungsgesetz hat man es einmal geschlechtsneutral versucht. In der Regel vorher mit der Klausel, dass männliche Verwendungen gebraucht werden und damit weibliche Personen mit eingeschlossen sind. Jetzt kehrt man um. Man hat das begründet - und das habe ich das letzte Mal auch gesagt - das darf doch nicht sein, mit den Adressaten, den Hauptadressaten des Gesetzes, eben den Kulturschaffenden, bei denen doch eine Offenheit und Flexibilität zugunsten des Anliegens der auch sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern erwartet werden dürfe. Ich habe damals auch gesagt, das kann doch nicht die Richtschnur sein. So wie der Abg. Vogt und andere sich für eine geschlechtsneutrale Lösung, mit den Nachteilen, sofern man sie als Nachteile empfindet, dass es eine "Entpersonalisierung" teilweise bedeute, dass es schwerfälligere Formulierungen mit sich bringe, das ist möglicherweise der Preis. Aber wenn wir es ernst meinen und diese Aussagen, die da gemacht werden, dass über die sprachliche Gleichbehandlung daneben auch Bewusstseinsbildung betrieben werde, dann denke ich, können wir uns über diese geschlechtsneutralen Formulierungen halt nicht hinwegsetzen. Meines Erachtens gibt es auch in der Landesverwaltung im Schriftverkehr die Weisung, dass man sich dort konsequent eben sprachlich neutral ausdrücken soll, beide Formen verwenden oder eben geschlechtsneutrale Formulierungen, entpersonalisierte Formulierungen verwenden soll. Das nur eine Stellungnahme meinerseits, weil ich mich auch während oder anlässlich der 1. Lesung zu dieser Frage geäussert habe. Ich habe dann noch eine Sachfrage und zwar zum Folgerecht: Ich möchte das jetzt halt einflechten, es soll nicht diese Diskussion über den Sprachgebrauch unterbrechen. Sie können mir vielleicht die Antwort dann am Schluss geben, wenn wir die andere Fragestellung abgehandelt haben.Zum Folgerecht heisst es Seite 15, dass auf die Einführung verzichtet werde in dieser Gesetzesvorlage und es wird auf Richtlinien-Vorarbeiten verwiesen. Ich wollte dort nur fragen, wie diese Vorarbeiten aussehen, wie die Tendenzen in Bezug auf das Folgerecht aussehen. Ich habe einmal gelesen, dass im grossen Teil in der EU das Folgerecht bereits eingeführt sei, dass Harmonisierungsbestrebungen im Gange seien. Meine Frage wäre die, ob es Tendenzen gibt, in welche Richtung es geht und ob es auch schon zeitliche Vorstellungen gibt, bis wann allenfalls diese Richtlinien dann umzusetzen wären in diesem Gesetz?
Abg. Rudolf Lampert:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Es geht nicht darum, dass das Problem darin liegt, dass die Männer auch mit gemeint sind oder die Frauen auch mit gemeint sind. Was uns fehlt ist ganz einfach, dass die Regierung das konzeptionell angeht. Die Regierung ist gefordert, Kriterien und Vorgaben zu schaffen, in welchen Fällen die männliche Form, in welchen Fällen die weibliche Form und in welchen Fällen die neutrale Form zu wählen ist. Aber es kann nicht angehen, dass man jetzt ein Gesetz in weiblicher Form verabschiedet, morgen wieder eines in männlicher Form. Es kann auch nicht abhängig sein, ob Gleichberechtigung oder Gleichstellung vorangetrieben wird an der Anzahl Artikel. Ob nun mehr weibliche oder männliche Artikel in einem Gesetz drin sind. Das hat mit Gleichstellung und Gleichberechtigung nichts zu tun. Aber die Regierung ist gefordert, hier die Kriterien zu schaffen und an denen kann man sich dann später orientieren. Es gibt dann auch Gründe dafür, eben diese weibliche Form zu wählen.Aber hier nun einfach etwas herauszugreifen, das praktisch als Scherz empfunden wird, das kann einfach nicht der richtige Weg sein, die Gleichstellung voranzutreiben.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe das bei der 1. Lesung nicht als Scherz empfunden und bin deshalb über die Diskussion soweit überrascht. Mit der bisherigen Generalklausel vermittelte man in diesem Hause seit Jahren, dass die Frauen eben in allen Gesetzen mit gemeint sind. Daran haben sich die Männer auch schon längst gewöhnt. Der Abg. Gabriel Marxer sagt: Hier haben wir eine, ich zitiere: "umständliche und schwerfällige Formulierung". Und das alles nur, weil man einmal die Worte in der weiblichen Form ausspricht oder schreibt. Nur weil es "Künstlerinnen" und nicht "Künstler" sind und deswegen sei zu allem noch die Vorlage sprachlich inkorrekt. Ich betrachte solche Feststellungen als eine ausgesprochene Diskriminierung. Es lässt mir den Eindruck erwecken, dass die Männer mit dem Selbstwertgefühl mehr Mühe haben als die Frauen, die sich schon lange an das "Mitmeinen" gewöhnt haben. Für mich ist diese Vorlage deshalb eine Selbstverständlichkeit.
Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Danke, Herr Präsident. Ich glaube tatsächlich, dass wir die Grundsatzfrage vielleicht behandeln sollten, wie wir die Formulierung in den Gesetzen wählen. Ich habe früher einmal in diesem Hause gesagt, dass es für mich nicht eine Frage der Aufwertung der Frau bedeutet, im Gesetz in der weiblichen Form genannt zu werden. Persönlich glaube ich, dass wir sprachlich schwerfällig und im Lesetext holpernd vorgehen werden, wenn wir die geschlechtsneutrale Formulierung konsequent durchführen. Ich persönlich - aber ich weiss, dass ich da relativ allein stehe unter den Frauen - bin der Meinung, dass man die alte Handhabung der Gesetzesformulierungen, nämlich die männliche Form, und dann in einem Artikel erwähnen, dass damit Männer und Frauen genannt sind, am ehesten beliebt machen sollte, dass wir mit dieser Art eines Gesetzlesens sowohl dem Laien als auch dem Juristen sicher die Arbeit erleichtern. Zum Unterschied meiner Vorrednerin Ingrid Hassler, die meint, es sei eine gute Idee, in diesem Gesetz die weibliche Form zu haben, befremdet es mich irgendwie. Ich würde wirklich sehr beliebt machen, wenn wir heute eine Grundsatzdiskussion führen und sagen: Formulieren wir die Gesetze in der männlichen Form, schreiben im einleitenden Artikel den Absatz, dass damit auch die Frauen gemeint seien. Wir werden eine einheitliche Formulierungs- und Leseform vorfinden.
Abg. Gabriel Marxer:
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Hassler. Ich glaube, ich bin Ihnen eine Antwort schuldig, weil Sie mich offenbar völlig falsch verstanden haben. Ich habe hier mit aller Deutlichkeit ausgeführt, das eine geschlechtsneutrale Formulierung im Sinne der Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter auch in der Sprache, dass dies oft zu einer schwerfälligeren und etwas umständlicheren Sprache führen wird, nicht, dass diese Formulierung, wie sie jetzt in der Regierungsvorlage enthalten ist, umständlicher oder schwerfälliger ist. Das ist genau der Unterschied. Ich bin aber der Meinung - und das kann ich hier durchaus deponieren -, dass sei es nun diese Formulierung oder die Formulierung, die sie bisher üblicherweise in den liechtensteinischen Gesetzesvorlagen angetroffen haben, nämlich, dass halt die Frauen mit gemeint sind, wenn männliche Formulierungen verwendet werden. Dass solches Vorgehen für mich, wenn man es mit der Gleichstellung und Gleichbehandlung der Geschlechter in der Sprache wirklich ernst nimmt, einfach inkorrekt sind. Ich habe deshalb auf diese Frage noch einmal hingewiesen. Da die Regierung von sich aus zu meinen Ausführungen ja nichts gesagt hat, stelle ich hiermit auch formell den Antrag, dass dieses Gesetz an die Regierung zurückgewiesen wird zur Überarbeitung dahingehend, dass die geschlechtsneutrale Formulierung eingearbeitet wird.
Abg. Alois Beck:
In dieser Grundsatzdebatte haben wir jetzt doch diametral entgegengesetzte Ansichten gehört. Es dürfte, glaube ich, schwierig sein, hier auf einen eindeutigen Nenner zu kommen. Aber die Regierung macht es sich, glaube ich, einfach wenn sie sagt, wir können das Thema dann heute abhandeln und in welche Richtung es dann geht, so machen wir es dann. Meine Frage an Sie haben Sie nicht beantwortet. Ich möchte doch die Meinung der Regierung hier wissen, was sie inskünftig geplant hat, wie sie vorgeht? Es kann ja - wie ausgeführt - nicht so sein, dass beim einen Gesetz diese Form, beim anderen wieder die andere Form gewählt wird. Sonst schlittern wir dauernd wieder in diese Grundsatzdebatte ab. Hier würde mich doch Ihre Meinung interessieren. Es kann ja auch mal so sein, dass man begründet in einer Vorlage sagt: Hier ist es wirklich aufgrund irgendwelcher Kriterien oder Umstände nicht angezeigt, die vereinbarte Form zu wählen. Das würde für mich auch kein Problem darstellen. Aber dass man sich mal grundsätzlich auf eine Richtung einigt, das wäre schon mein Anliegen, dass wir hier nicht zu viel Zeit verlieren.
Abg. Peter Sprenger:
Da wir die Grundsatzdebatte offenbar jetzt abführen, möchte ich auch kurz meine persönliche Meinung darlegen. Mir ist eine Klausel-Lösung allemal lieber als die geschlechtsneutrale, die heute gefordert wurde. Als häufiger Verwender von Gesetzen fühle ich mich belästigt von langatmigen Formulierungen wie: "Der Lehrer und die Lehrerin" oder noch besser: "Der Lehrer/innen". Das ist für mich visuelle Umweltverschmutzung. Dem möchte ich heftig entgegentreten.
Abg. Paul Vogt:
Die Abg. Ingrid Hassler hat gesagt, dass diese Gesetzesvorlage für sie eine Selbstverständlichkeit sei. Für mich ist die Gleichbehandlung der Geschlechter eine Selbstverständlichkeit und ich glaube, wir sollten dies auf allen Ebenen und wo das immer nur möglich ist, auch sichtbar machen. Von daher ist für mich die geschlechtsneutrale Formulierung in Rechtstexten eine Selbstverständlichkeit. Wir tun der Gleichberechtigung keinen Dienst, wenn wir die Diskussion um solche formalen Fragen zu einer Dauerinstitution machen. Für mich ist die schlechteste Lösung - um das nochmals ausdrücklich klarzustellen - die schlechteste Lösung ist, wenn man immer nur die männliche Form verwendet und dann in einem Artikel darauf hinweist, dass die Frauen mit gemeint sind. Die zweitschlechteste Lösung ist, wenn man das abwechslungsweise macht. Die einzige vernünftige Lösung ist, wenn man die Gesetze wirklich geschlechtsneutral formuliert.Ich glaube auch nicht, dass das sprachliche Argument so schwergewichtig ist, wie das der Abg. Sprenger angetönt hat. Man kann in vielen Bereichen durch andere Formulierungen, durch phantasievolle Formulierungen zu einer geschlechtsneutralen Lösung kommen. Wenn man das schweizerische Gesetz anschaut, das ja die Rezeptionsvorlage ist, dann ist dieses schweizerische Gesetz über das Urheberrecht sehr wohl lesbar. Es ist nicht so, dass hier geistige Klimmzüge durchgeführt wurden und dass man dieses Gesetz nicht mehr lesen kann. Ich denke, die schweizerischen Rezeptionsvorlagen zeichnen sich im Allgemeinen durch eine sehr einfache und lesbare Sprache aus, was bei den österreichischen Gesetzesvorlagen nicht immer der Fall ist.
Abg. Klaus Wanger:
Aufgrund der Diskussion würde ich beantragen, dass diese drei Varianten zur Diskussion gestellt bzw. darüber abgestimmt wird, welche der drei Varianten hier eine Mehrheit findet im Landtag, wie das künftig im Gesetzestext umgesetzt werden soll. Dann sieht man ja, wo sich Mehrheiten bilden. Ich weiss nicht, kann der Landtag von sich aus an die Regierung überhaupt im Sinne einer Empfehlung das weitergeben, sicher nicht im Sinne einer Aufforderung, künftig nur noch die Unterlagen in der Variante a, b oder c zu präsentieren. Sonst diskutieren wir bis am Nachmittag. Jeder hat Pro und Kontra, das hat doch keinen Sinn.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist eben die Gefahr, Herr Abg. Wanger, wenn man ein relativ kurzes Traktandum hat, dann glaubt jeder Abgeordnete, man kann über jedes Thema so lange als möglich reden, weil wir ohnehin Zeit genug haben. Zu Ihrem Antrag muss ich schon sagen, dass mir der in dieser Form nicht möglich erscheint. Wir behandeln hier eine spezielle Gesetzesvorlage. Zu dieser Vorlage können Anträge gestellt werden. Wir werden dann über den Antrag des Abg. Gabriel Marxer abstimmen. Meiner Meinung nach wäre es auch in der Form gegangen, wie es der Abg. Gebhard Hoch angekündigt hat, dass er bei Art. 1, wo dieser bestimmte Abs. 3 steht, eine Abänderung dieses Artikels beantragt. Das wäre dann das Signal gewesen für die Behandlung der restlichen Gesetzesvorlage bzw. allenfalls für die Regierung, je nach Ausgang einer solchen Abstimmung die Vorlage zu einer Überarbeitung in diesem Sinne zurückzuziehen. Aber ich glaube, dass Ihrem Anliegen, Herr Abg. Wanger, dadurch Rechnung getragen wird, zumindest in einem bestimmten Aspekt. Wenn der Landtag diese Gesetzesvorlage beschliessen sollte, der Regierung die Umarbeitung mit ausschliesslich geschlechtsneutralen Formulierungen in Auftrag zu geben, dann nehme ich einmal an - aber ich kann keinen Antragsteller, auch die Regierung nicht, dazu zwingen - dann nehme ich an, dass die Regierung sich auch bei anderen Gesetzesvorlagen in Zukunft daran halten wird.
Abg. Gebhard Hoch:
Es tut mir leid, dass man an die Adresse der Regierung immer wieder Richtigstellungen machen muss, weil sie Voten von Abgeordneten anders interpretieren, als es der Abgeordnete meinte. Man läuft damit zwar Gefahr, von einem wichtigen Thema abzulenken. Trotzdem scheint es mir notwendig, dass man dann diese Richtigstellung macht. Ich habe selbstverständlich nicht gesagt und nicht gemeint, dass das schweizerische Ehegesetz nichts tauge. Das haben Sie so gesagt, dass ich das zumindest so gemeint hätte. Ich würde mir nicht anmassen, ein ausländisches Gesetz als untauglich zu bezeichnen. Ich habe auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die offensichtlich auch der schweizerische Gesetzgeber hat mit diesem Problem, dass ich gewisse Inkonsequenzen festgestellt habe. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt. Ich möchte, dass es so im Protokoll steht.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte doch noch einmal zurückkommen auf das Votum des Abg. Klaus Wanger, das mir sehr sinnvoll erscheint. Ich frage mich, ob es nicht möglich ist, dieses Traktandum zurückzustellen, bis diese Grundsatzdebatte geführt worden ist. Für mich ist das oberste Kriterium dasjenige, dass wir eine einheitliche Formulierung in der Gesetzgebung haben. Die 2. Lesung ist in dem Sinne noch nicht angefangen worden. Es müsste doch durchaus möglich sein, dieses Traktandum jetzt zu verschieben bis diese Grundsatzdiskussion geführt ist, damit wir in Zukunft wissen, wie die Formulierungen vorgenommen werden und dass dann dieses Gesetz noch einmal traktandiert wird.
Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte mich dem anschliessen. Mir ist dann auch nicht wohl dabei, wenn wir jetzt einfach zu diesem Einzelfall sagen: Wir wollen diese Formulierung nicht, dass die Männer einmal mit gemeint sind. Ich stimme da mit und dann machen wir nachher trotzdem wieder weiter und haben im nächsten Gesetz wieder die umgekehrte Fassung. Das befriedigt mich nicht und ich wüsste effektiv nicht, wofür ich in diesem Einzelfall dann stimmen sollte. Also ich hätte dann gerne Klarheit, wie es weiter geht und zwar in die Richtung, die jetzt von einigen angesprochen wurde, dass wir uns zu einer einheitlichen Form durchringen und uns für eine solche entscheiden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Bei der Eintretensdebatte haben Sie es noch gewusst, Herr Abg. Konrad. Damals haben Sie sich dem Votum des Abg. Egon Matt angeschlossen, der gesagt hat, er denke, dass in diesem Parlament genug fortschrittliche männliche Parlamentarier da sind, die die Regierung bei den Bemühungen um die Einführung der weiblichen Form in diesem Gesetz unterstützen werden. Das werden wir dann nachher bei der Abstimmung sehen.
Abg. Alois Beck:
Herr Abg. Karlheinz Ospelt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie jetzt diese Vorlage verschieben und dann die Grundsatzdebatte zuerst durchführen und nachher das Gesetz wieder behandeln. Hier weiss ich nun nicht, ob das dann in dieser Form sinnvoll ist. Dann müsste auch die Regierung quasi beauftragt werden, ein Argumentarium zu liefern, oder dass man irgendwelche Handhabe hat. Ganz ehrlich gesagt: Ich kann mir jetzt auch nicht vorstellen, dass viel mehr neue Argumente dann dazukommen. Die Meinungen sind zum Teil auch schon gemacht, hatte ich das Gefühl. Also, ich weiss nicht, wie das dann konkret weitergehen soll. Das würde mich noch interessieren. Oder habe ich Ihre Ausführungen falsch verstanden?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir werden uns beim Weitergehen, meine Damen und Herren, vortrefflicherweise an die Geschäftsordnung halten. Die Geschäftsordnung schreibt ein ziemlich klares Vorgehen bei der Beratung von Gesetzesvorlagen in Art. 30 vor: Anträge auf Zurückweisung an die Regierung, zu welchem Zweck auch immer, sind im Rahmen der Eintretensdebatte zu stellen. Der Landtag ist auf diese Gesetzesvorlage eingetreten. Es ist auch heute bei der Behandlung der Traktandenliste am Beginn der Sitzung kein Verschiebungs- oder Absetzungsantrag gestellt worden. Das bedeutet, dass die Regierung als Antragstellerin dieser Gesetzesvorlage einen Anspruch darauf hat, dass diese Gesetzesvorlage jetzt behandelt wird. Die Regierung kann die Gesetzesvorlage natürlich jederzeit selbst zurückziehen, zu welchem Zweck auch immer. Schon der Antrag des Abg. Gabriel Marxer bewegt sich - sagen wir einmal - am Rande der Geschäftsordnung. Trotzdem glaube ich, ist er zulässig und sinnvoll, weil er die sonst notwendig werdenden und ich weiss nicht wie viele Abänderungsanträge im Rahmen dieser Gesetzesvorlage, gewissermassen in einen zusammenfasst. Darum glaube ich, ist es sinnvoll, über den Antrag des Abg. Gabriel Marxer nach Schluss der Debatte abzustimmen. Aus diesem Antrag ergibt sich dann ja, ob die Mehrheit des Landtages für Überarbeitung im Sinne geschlechtsneutraler Formulierungen ist oder eben nicht. Und zur Frage "Grundsatzdebatte" muss ich schon eines sagen. Wir haben, wenn wir nicht ausdrücklich ein Gesetz verabschieden, wo das vorgeschrieben wird, dass Gesetzesvorlagen hinsichtlich der geschlechtsweisen Formulierungen so oder so abzufassen sind, wir haben kein Recht, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und Gesetzesantragstellern, sei das jetzt wer auch immer, sei das die Regierung, seien das Initianten aus den Reihen des Landtages, vorzuschreiben, wie sie ihre Gesetze zu formulieren haben. Wir können im Einzelfall, wenn so eine Vorlage vorliegt dann sagen: So wollen wir es nicht und das dann ablehnen. Aber wir können nicht von Vornherein verbindlich festlegen, wie Gesetze in dieser Hinsicht formuliert werden müssen. Ausser Sie wollen ein Gesetz verabschieden, dann müssten Sie aber einen entsprechenden Initiativantrag formulieren und einbringen, in dem dann vorgeschrieben wird, wie Gesetze zu formulieren sind.
Abg. Egon Matt:
Ich habe bei der Eintretensdebatte den Vorschlag der Regierung begrüsst, in diesem Gesetz die weibliche Form einzuführen und quasi die "Mitmeinungs-Klausel" umzukehren. Die heutige Diskussion zeigt mir, dass es gut war, das einmal so zu machen, damit überhaupt einmal darüber gesprochen wird. Nachdem nun einige Mitglieder des Parlamentes ihre persönlichen Wünsche und Meinungen deponiert haben, möchte ich das Ganze noch um eine Variante bereichern, das wäre nämlich meine Wunschvorstellung: Ich plädiere dafür, dass wir einfach im Sinne eines historischen Ausgleiches die nächsten 50 Jahre ausschliesslich die weibliche Form verwenden und die Männer in einer Generalklausel mit meinen. Das wäre auch der einheitlichen Sprache förderlich, wie sie der Abg. Karlheinz Ospelt gefordert hat, damit wir da nicht in Schwierigkeiten kommen.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Mir geht es noch einmal darum, dass wir eine einheitliche Gesetzesformulierung haben. Das muss das oberste Ziel sein. In welcher Art und Weise das geschieht, das sollte vom Landtag in nächster Zeit möglichst rasch festgelegt sein. Was meines Erachtens nicht zielführend ist, ist der Weg, dass wir einmal die Variante a, dann die Variante b und schliesslich die Variante c vorliegen haben und damit unsere Gesetzgebung wirklich etwas sehr uneinheitlich gerät. Zu diesem Zweck habe ich, um die Frage des Abg. Alois Beck aufzunehmen, eigentlich die Frage gestellt, ob es nicht möglich ist, dieses Traktandum jetzt abzusetzen, das mit dem Ziel, dass wir nicht allenfalls am Schluss eine Abstimmung haben, wo dieses Gesetz zurückgewiesen wird und dann eine erneute 1. Lesung durchführen müssen.Die 2. Lesung wurde noch nicht begonnen. Es ist zwar richtig, dass bei der Traktandenliste dieser Antrag nicht vorgebracht wurde. Aber mir scheint es etwas sehr formalistisch zu sein, wenn man jetzt nicht dieses Traktandum zurückstellen kann, bis diese Grundsatzfrage geklärt ist, nämlich eben im Hinblick darauf, dass wir eine einheitliche Gesetzesformulierung in unseren Gesetzen haben. Ich glaube, dieses Ziel muss doch übergreifend sein. Auf welche Art sich der Landtag dann einigen kann oder welche Art dann bevorzugt wird, das ist eine andere Frage und nach dieser Art kann man in Zukunft sämtliche Gesetzesvorlagen auch vorbringen.
Abg. Helmut Konrad:
Ich habe nur noch eine Bemerkung zu Ihrer Anmerkung, was ich in der 1. Lesung gesagt habe. Ich habe auf das Votum vom Abg. Egon Matt geäussert, dass ich auch keine Probleme habe "mit gemeint zu sein", solange wir es den Frauen zumuten, einfach so mit gemeint zu sein. Aber ich habe Probleme damit, wenn wir dauernd wechseln. Einmal die Männerperspektive, dann die Frauenperspektive. Beim Gleichstellungsgesetz nehmen wir die geschlechtsneutrale. Das habe ich das erste Mal schon gesagt. Deshalb möchte ich und appelliere wirklich noch einmal, möchte ich beliebt machen, dass wir uns als gesetzgebende Instanz erklären, was wir wollen. Wenn es dann halt so herauskommt, dass wir abwechseln, dann kann ich mich auch dieser Form anschliessen.Aber noch einmal: Mein Appell wäre der, dass wir uns aussprechen für eine Lösung und dann ist mein Vorschlag eben eine geschlechtsneutrale Variante.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn ich hier nochmals kurz Ihre Diskussion unterbrechen darf: Ich glaube, dass wir dieses Ergebnis, auch wenn wir uns geschäftsordnungskonform verhalten, durchaus hier und heute erreichen können. Ich stelle mir das so vor, dass wir zunächst über den Antrag des Abg. Gabriel Marxer abstimmen. Wird dieser Antrag gut geheissen, ist die Sache für heute ohnehin vom Tisch und wir bekommen von der Regierung dann in absehbarer Zeit eine überarbeitete Vorlage mit geschlechtsneutralen Formulierungen. Wobei ich an Stelle der Regierung dann davon ausgehen würde, dass der Landtag dies offenbar regelmässig wünscht und nicht jetzt nur gerade beim Urheberrechtsgesetz. Wird der Antrag des Abg. Gabriel Marxer hingegen abgelehnt, dann steht es jedem von Ihnen immer noch frei, bei Art. 1 Abs. 3 zu beantragen: Statt den weiblichen Begriffen männliche Begriffe zu verwenden. Was dann allerdings, das kommt erschwerend dazu, auch zu entsprechenden Abänderungen bei den einzelnen Artikeln führen würde. Aber das könnte man, glaube ich, ohne Abänderungsanträge bei den einzelnen Artikeln in Form eines allgemeinen Beschlusses bei Art. 1 Abs. 3 bewerkstelligen. Aber eine Grundsatzabstimmung, wie verschiedene von Ihnen sich hier vorstellen, völlig ausserhalb dieser Gesetzesvorlage, das liegt nach der Geschäftsordnung einfach nicht drinnen. Es steht jedem von Ihnen frei und jeder, einen solchen Traktanden-Antrag einzubringen und dann können wir bei der nächsten Landtagssitzung eine solche Grundsatzabstimmung durchführen. Aber sicher nicht bei Behandlung einer einzelnen Gesetzesvorlage.
Abg. Hubert Sele:
Aus meiner Sicht wäre die geschlechtsneutrale Formulierung im Grunde genommen - also aus Sicht von Männern und Frauen - sicher die fairste Regelung. Aber ich bin auch der Meinung, dass eine geschlechtsneutrale Formulierung die Lesbarkeit stark erschwert. Das kann meiner Ansicht nach nicht das Ziel sein. Wir können aber auch nicht im einen Gesetz eine männliche, im andern Gesetz eine weibliche Form verwenden. Ich bin daher dafür, dass wir die bisherige Praxis beibehalten, d.h., die männliche Form verwenden und im Gesetz darauf hinweisen, dass damit auch Angehörige des weiblichen Geschlechts gemeint sind. Ich glaube, das hat nichts zu tun mit Diskriminierung; das ist meine Ansicht.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte jetzt noch einmal, ein letztes Mal fragen, ob es möglich ist, dieses Traktandum abzusetzen und dann diese Grundsatzdebatte in der nächsten Landtagssitzung zu führen, um anschliessend dieses Traktandum neu auf die Traktandenliste zu nehmen. Dann hätten wir die Möglichkeit, uns grundsätzlich zuerst über diese Gesetzesformulierungen zu einigen und anschliessend entsprechend dieses Gesetz neu formulieren zu lassen durch die Regierung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist nicht möglich, weil es geschäftsordnungswidrig ist.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Sprache ist Ausdruck der gesellschaftlichen Realität und darum ist es richtig und wichtig, dass wir diese Diskussion heute führen. Ich möchte noch einmal klarlegen, was die Haltung der Regierung ist. Wir sehen das Problem des fehlenden fairen sprachlichen Umgangs, wie es jetzt diskutiert worden ist. Unsere Position ist klar: Wir plädieren dafür, dass der Antrag des Abg. Gabriel Marxer abgelehnt wird, weil wir heute diese Vorlage behandelt haben müssen. Wir sind in unserer zeitlichen Planung ohnehin in Verzug und wir sollten heute diese Vorlage wirklich unter Dach und Fach bringen. Das ist also ein sachliches Argument aus dem Urheberrecht selber. Der zweite Punkt: Es ist nicht die Absicht der Regierung, Ihnen in den kommenden Monaten und Jahren wechselnde Klauseln vorzulegen, einmal sind die Frauen mit gemeint, einmal sind die Männer mit gemeint. Wir wollen vorderhand bei der - ich möchte nicht sagen bei der bewährten - sondern bei der gewohnten Klausel bleiben, dass die Texte männlich formuliert werden, der Einfachheit halber, da sie mit einer Klausel klargestellt wird, dass die Frauen damit mit gemeint sind. Wir wollen aber gleichzeitig mit der entsprechenden Bestimmung in Art. 1 Abs. 3 die Sensibilität des Gesetzgebers gegenüber diesem Problem zum Ausdruck bringen. Ich plädiere daher dafür, dass, sofern der Antrag des Abg. Gabriel Marxer überhaupt abgelehnt wird, dass dann auch allfällige Abänderungsanträge zu Art. 1 Abs. 3 abgelehnt werden. Damit ist klar, dass der Landtag, der Gesetzgeber, ein Zeichen setzt, dass hier ein Problem besteht, dass diese Klausel auch einmal umgedreht verwendet werden kann, ohne dass der Rhein aufwärts fliesst. Damit ist das Problem nicht gelöst, selbstverständlich, damit bleiben wir vor der Frage, ob wir generell wechseln sollen zu einer konsequent geschlechtsneutralen Formulierung. Da schlage ich Ihnen vor, dass Sie diese Frage nicht heute entscheiden, sondern dass wir das zu einem späteren Zeitpunkt machen. Wir können Sie dokumentieren mit Beispielen, wie das konkret aussieht, wir können Ihnen schweizerischen, deutsche, österreichische Vorlagen zeigen, was das Ergebnis ist, wenn der Gesetzgeber in Zukunft eine solche konsequent geschlechtsneutrale Regelung befürworten würde. Es ist sicher nicht so, dass das ein nicht gangbarer Weg ist. Die Texte sehen vielleicht nicht ganz so schrecklich aus, wie man meinen könnte. Aber man muss schon sagen, dass die Lesbarkeit leidet und dass die Schwerfälligkeit zunimmt. Also noch einmal: Unsere Position ist klar, wir wollen dieses Zeichen setzen beim Urheberrechtsgesetz und in der Folge die Frage klären, in einer späteren Landtagssitzung, basierend auf Unterlagen, auf Beispielen, ob wir grundsätzlich zu einer generellen, flächendeckenden sprachlichen Gleichbehandlung in Gesetzen kehren wollen. Die sprachliche Gleichbehandlung ist sehr wichtig. Man kann die Auffassung vertreten, dass es, wenn es um Gesetzestexte geht, vertretbar ist, Konzessionen an die Lesbarkeit zu machen. Das ist eine vertretbare Haltung. Die deutsche Sprache ist ein hohes Gut und der faire Sprachgebrauch ist auch ein hohes Gut. Das ist ein Spannungsverhältnis und mit dem müssen wir leben.
Abg. Klaus Wanger:
Ich habe eine Frage, um der Geschäftsordnung Genüge zu tun. Grundsätzlich teile ich die Ansicht des Abg. Karlheinz Ospelt. Ich habe jetzt nur eine Frage. Sie sprechen immer vom Antrag des Abg. Gabriel Marxer. Jetzt sind hier im Hause drei Voten gefallen: Abg. Gabriel Marxer, "geschlechtsneutral". Abg. Ingrid Hassler, "Frauen und die Männer mit gemeint". Abg. Hubert Sele, "wie bisher männlich und Frauen mit gemeint". Wenn jetzt der Vorschlag des Abg. Gabriel Marxer hier eine Mehrheit findet, dann müsste ja dieses Gesetz in Abänderung der jetzigen Vorlage so formuliert werden. Wenn der Vorschlag der Abg. Ingrid Hassler eine Mehrheit findet, dann ist das Gesetz so zu lesen, wie es da ist. Wenn der Abg. Hubert Sele eine Mehrheit findet, dann kommen wir zur dritten Möglichkeit zurück, die ich persönlich auch befürworte: Dann müsste das geändert werden wie im Falle a von Gabriel Marxer. Jetzt stelle ich fest: Dann hat das ja gleich den Grundsatzdiskussionscharakter. Natürlich kann die Regierung dann immer wieder Variante a, b oder c bringen. Aber dann könnten wir doch in der 1. Lesung - wovon ich ausgehe, dass sie dann das nicht mehr macht, es sei denn in ganz begründeten Fällen - aber sonst kommt doch die Vorlage dann in die 1. Lesung. Nehmen wir einmal an, die Variante 3 des Abg. Hubert Sele würde eine Mehrheit finden jetzt für dieses Gesetz, und hätte dann eigentlich den Charakter, dass an die Regierung der Wunsch ist, künftige Gesetze nach diesem zu formulieren. Wenn dann ein Gesetz kommt in die 1. Lesung und in der 1. Lesung stellen wir fest, es kommt die Variante, die wir heute haben, dann kann doch der Gesetzgeber sagen: "Wir sind nicht einverstanden, wir wollen Variante 3". Wo könnten wir das heute dann nicht trotzdem grundsätzlich regeln?
Landtagspräsident Peter Wolff:
So verwirrend wie Sie es sehen, Herr Abg. Wanger, ist es meiner Meinung nach schon nicht. Von den drei von Ihnen genannten Votanten hat nur einer einen Antrag gestellt. Der Abg. Gabriel Marxer. Und wenn der Landtag seinem Antrag zustimmt, dann ist die Frage, über die wir hier diskutieren für dieses Gesetz entschieden, zumindest für die heutige Sitzung. Der Landtag ist natürlich theoretisch frei, wenn die Regierung dann im September die Vorlage wieder bringt mit geschlechtsneutralen Formulierungen, plötzlich zu sagen: "Nein, das wollen wir jetzt eigentlich nicht mehr, sondern wir wollen jetzt die männliche oder die weibliche Form". Aber das ist, glaube ich, reine Theorie. Der Landtag wird sich dann wohl an seinen heutigen Beschluss halten.
Abg. Paul Vogt:
Ich denke, es wäre sicher möglich, bis zur Juni-Sitzung eine geschlechtsneutrale Formulierung vorzulegen, also dass das Gesetz in der Juni-Sitzung verabschiedet werden könnte. Was für mich noch rein wissenshalber interessant wäre, wo ich aber nicht Bescheid weiss, ist, ob in Österreich und in Deutschland auch konsequent geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden. Also wäre Liechtenstein der einzige deutschsprachige Staat, der nur die eine oder andere Formulierung zulässt oder verwendet, wenn man bei der bisherigen Lösung bleibt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nur zur Klarstellung, Herr Abg. Paul Vogt: Bei der Juni-Sitzung wird diese Vorlage sicher nicht traktandiert werden, wenn dem Antrag des Abg. Gabriel Marxer heute zugestimmt wird. Denn wir haben ja gehört bei Beginn der heutigen Sitzung vom Abg. Gebhard Hoch, dass es zu Verstimmung führt, wenn Gesetze traktandiert werden, deren definitive Vorlage drei Wochen vor der Sitzung noch gar nicht vorliegt. Die Juni-Sitzung ist in vier Wochen, von heute an gerechnet. Die Landtags-Bürositzung findet am nächsten Dienstag - um 16.00 Uhr - statt. Das kommt unter gar keinen Umständen in Frage. Weil die Regierung wird das schon, wenn sie das geschlechtsneutral umformulieren muss, sorgfältig machen und da kann ich mir nicht vorstellen, dass das vor Ablauf von zwei oder drei Wochen vorliegt und dem Landtag zugestellt werden kann. Also dann müssen wir schon in Kauf nehmen, dass das dann eben erst im September wieder behandelt wird.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte nur noch hinzufügen, dass die Richtlinie, um deren Umsetzung es hier in diesem Gesetz geht, ausschliesslich in der männlichen Form im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften abgehalten ist. Das nur als Ergänzung zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Also Ihre Probleme sehe ich nicht, Herr Landtagspräsident. Die Regierung braucht lediglich die schweizerischen Formulierungen wieder einzufügen, die sie herausgeschnitten hat.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint beendet zu sein. Wir kommen zur Abstimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir hier nur über die 1. dieser drei Regierungsvorlagen abstimmen. Ich habe auch den Antrag des Abg. Gabriel Marxer so verstanden, weil nur diese Vorlage über das Urheberrechtsgesetz betrifft überhaupt dieses Problem. Das Topographiengesetz und auch das neu vorgelegte IPR-Abänderungsgesetz sind von dem nicht betroffen.
Abg. Paul Vogt:
Ich habe an den Regierungschef-Stellvertreter noch eine konkrete Frage gestellt: Ob in Österreich und Deutschland konsequent geschlechtsneutral formuliert wird und ob Liechtenstein allenfalls der einzige deutschsprachige Staat wäre, der dann nur noch im einen Geschlecht formuliert?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen, wie die Situation in Deutschland und in Österreich genau ist, ob das flächendeckend ist. Ich weiss, dass sie sich auch mit dem Problem schwer tun. Ich weiss, dass es auf Ebene der Bundesländer in Deutschland zum Teil wilde Konstruktionen gibt und zum Teil Gesetze, die völlig unlesbar sind. Das Beispiel der Schweiz zeigt auf der anderen Seite, dass es nicht unlösbar ist, noch einigermassen lesbare Gesetze hinzukriegen. Das sind Fragen, die ein gutes Argument dafür sind, nicht heute über den Antrag des Abg. Gabriel Marxer positiv zu entscheiden, sondern vielleicht etwas später, wenn wir diese Kenntnisse und diese Informationen wirklich auf dem Tisch haben.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Gabriel Marxer. Der Antrag lautet: "Der Landtag möge beschliessen, diese Urheberrechtsgesetzvorlage an die Regierung zurückzuweisen und zwar ausschliesslich zum Zweck, um an Stelle der bisher verwendeten weiblichen Formulierungen in diesem Gesetz geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben. Entschuldigung, der Abg. Gebhard Hoch hat sich noch zu Wort gemeldet.
Abg. Gebhard Hoch:
Ja, deshalb nicht, weil ich davon ausging, dass der Abg. Hubert Sele einen Abänderungsantrag macht. Nachdem er das nicht tut, beantrage ich: Abs. 3 in der 2. Zeile, anstatt weibliche, männliche Begriffe. Dann heisst es (wie beispielsweise Urheber, Produzent, Inhaber) Angehörige des weiblichen und männlichen Geschlechts zu verstehen. Und entsprechend würden dann auch in Abs. 1 die weiblichen Formen zu männlichen Formen.
Abg. Hubert Sele:
Ich habe mich vorhin dafür ausgesprochen, dass in Zukunft wieder die bisherige Praxis angewendet wird, dass wir wieder die männliche Form verwenden. Ich sehe aber auch ein Problem in dieser Gesetzesvorlage bei rund 100 Artikeln Änderungen zu beschliessen. Darum habe ich jetzt keinen Antrag gestellt. Ich kann mir vorstellen, dass wir dieses Gesetz in der vorgelegten Form verabschieden. Wir haben dann ein Muster, wie man es auch machen könnte. Aber ein Muster, das ich für die Zukunft nicht unterstützen kann.
Abg. Alois Beck:
Ich glaube schon, dass man sich darauf einigen kann, wie jetzt die Abstimmung auch ausgeht, dass es dann durchgezogen wird, dass man nicht bei jedem Punkt dann diese Abänderungsanträge stellen muss. Im Sinne eines Grundsatzes für dieses Gesetz ist, dass man jeweils diese Linie dann durchzieht. Ich glaube, das sollte möglich sein, wenn dieses Hohe Haus sich dafür ausspricht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Möglich ist es sicher, aber es wird oder würde etwas schwieriger. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Gebhard Hoch. Der Antrag lautet: In Abs. 1 Bst. a zu formulieren: "Den Schutz der Urheber", b: "Der ausübenden Künstler, der Regisseure, der Produzenten", in c: "Der Produzenten" und in Abs. 3, in der 2. Zeile, "auf Personen bezogenen männlichen Begriffen (wie beispielsweise Urheber, Produzent, Inhaber) Angehörige des weiblichen und männlichen Geschlechts zu verstehen". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir über Art. 1 in der Fassung - Entschuldigung, Herr Abg. Gebhard Hoch
Abg. Gebhard Hoch:
Nachher.
Abg. Alois Beck:
Jetzt weiss ich nicht, muss ich einen Rückkommensantrag stellen. Im Titel des Gesetzes ist hier noch die männliche Form dargelegt. Hier müsste es natürlich konsequenterweise auch "Gesetz vom.... über das Urheberinrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberinrechtsgesetz, URG)" heissen. Muss ich einen Rückkommensantrag stellen oder geht das unter Art. 1?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, das hat meiner Meinung nach, wenn ich darauf gleich direkt antworten darf, mit einem Rückkommensantrag eigentlich nichts zu tun, sondern Sie müssten dann an den entsprechenden Stellen des Gesetzen, bei den entsprechenden Artikeln, wo jetzt keine weiblichen Formen verwendet sind, beantragen, dort auch weibliche Formen zu verwenden. Dieser Art. 1 besagt ja nicht, dass zwingend in diesem Gesetz nur weibliche Formen verwendet werden, sondern er besagt nur, dass die verwendeten, die im Antrag der Regierung tatsächlich verwendeten weiblichen Begriffe auch Angehörige des männlichen Geschlechtes mit einbeziehen.
Abg. Alois Beck:
Also, mir geht es nur um den Titel dieses Gesetzes, speziell jetzt. Das müsste dann, wenn man schon dieses Zeichen setzen will, dann konsequenterweise auch so angepasst und gehandhabt werden. Dann stelle ich einen Antrag.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Bitte, dann stellen Sie den Antrag, Herr Abg. Beck.
Abg. Alois Beck:
Dann stelle ich den Antrag, dass der Titel des Gesetzes neu wie folgt lautet: "Gesetz vom...... über das Urheberinrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberinrechtsgesetz, URG)" lauten soll.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur zu diesem Antrag darauf hinweisen, Herr Abg. Beck, dass hier übersehen wird, dass mit dem Begriff "Urheberrecht" nicht irgendwelche Personen männlichen oder weiblichen Geschlechtes gemeint sind, sondern das ist ein Begriff über die Art des Rechtes, so wie Erbrecht. Da heisst es ja auch nicht "Erben und Erbinnenrecht", sondern Erbrecht, Eherecht, was auch immer. Das ist der Begriff "Urheberrecht". Ich glaube, dass es sich hier um ein sprachliches Missverständnis handelt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Ich bin nicht sicher, ob ich Ihren Antrag richtig verstanden habe, Herr Abg. Beck, bitte formulieren Sie ihn noch einmal.
Abg. Alois Beck:
Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass das völlig neutral ist, sondern wahrscheinlich schon von diesem Urheber aus gesehen wurde, aber das spielt jetzt ja nicht mehr so eine Rolle. Mein Antrag lautet: "Gesetz vom....... über das Urheberinrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberinrechtsgesetz, URG)", dass das in dieser Form abgeändert wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut. Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 5 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über Art. 1 in der Form der Regierungsvorlage ab. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens gilt in Abs. 4 dieser Absatz nur für das weibliche Geschlecht, nachdem dort die männliche Formulierung gewählt wurde und in Art. 1 aber nicht gesagt wird, dass wenn die männliche Form gewählt wird, auch das weibliche Geschlecht gemeint ist. Hier müsste es meines Erachtens heissen: "Hat eine Verwertungsgesellschaft mit einem Sendeunternehmen für eine bestimmte Gruppe von Werken einen kollektiven Vertrag geschlossen, so kann dieser durch die Aufsichtsbehörde auf Rechtsinhaberinnen derselben Gruppe, die nicht durch" usw. ausgeführt ist. Dass hier die weibliche Form gewählt werden müsste.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist zutreffend und ich ändere die Vorlage dahingehend ab, dass es "Rechtsinhaberinnen" in der 3. Zeile heisst.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 11 in dieser sprachlich verbesserten Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte einige Herren bitten, aus der Cafeteria in den Saal zu kommen, da wir nicht beschlussfähig sind.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt sind wir beschlussfähig. Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich muss mich entschuldigen, wir waren auch bei Art. 14 nicht beschlussfähig, ich habe das übersehen, dass wir nur 16 waren. Wir wiederholen daher die Abstimmung zu Art. 14. Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt können wir mit Art. 16 weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe eine Frage zu Abs. 1: Dort steht, dass man für die Erhaltung eines Werkes eine Sicherheitskopie anfertigen kann. Müsste es dann nicht im 2. Satz heissen: "Das Exemplar muss dann in einem Archiv aufbewahrt werden". Denn hier steht: ein Exemplar, man darf ja nur eins machen und dann steht noch: Ein Exemplar muss in einem Archiv aufbewahrt werden.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Diese Frage kann man sich stellen. Ich lese das auch so, dass, falls eine Kopie angefertigt wird, diese in einem - damit es eben als Sicherungskopie wirklich auch benutzt wird und nicht etwa für andere Zwecke - dann in einem nicht zugänglichen Ort aufzubewahren ist. Also, wenn Sie hier eine Änderung vorschlagen, kann ich damit leben. Ich kann Ihnen allerdings nicht mit 100% Sicherheit garantieren, dass wir damit nicht etwas einbauen in dieses Gesetz, was nicht hinein gehört. In solchen Fällen halten wir uns gerne an die Rezeptionsvorlage und in der schweizerischen Vorlage ist soweit erinnerlich, die gleiche Formulierung vorgesehen. Wenn Sie wünschen, kann ich das schnell nachprüfen. Art. 24 im schweizerischen Gesetz heisst es das Gleiche. Ich würde vorschlagen, wir lassen den Text unverändert und verlassen uns auf die Gerichtspraxis dazu.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu Art. 26? Wenn das nicht der Fall ist, stimmen wir ab. Wer Art. 26 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Mir ist noch die Erklärung zu Art. 26 Abs. 1 in den Sinn gekommen. Die möchte ich noch nachreichen. Die Meinung ist, dass der Archivierende die Wahl hat, ob er das Original oder die Kopie archivieren kann. Deshalb haben wir zum Glück davon abgesehen, das zu ändern.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte auch noch zu Art. 26 etwas nachtragen: Es waren nur 15 und nicht 16 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zur Abstimmung über Art. 27. Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung und Sie haben Gelegenheit, an die Regierung Kleine Anfragen zu richten.-ooOoo-