GESAMTREVISION DES URHEBERRECHTSGESETZES, SOWIE SCHAFFUNG EINES TOPOGRAPHIENGESETZES (NR. 48/1998), (NR. 44/1999), 2. LESUNG FORTSETZUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort mit der 2. Lesung des Urheberrechtsgesetzes. Wir befinden uns bei Art. 37. Ich bitte, mit der Lesung fortzufahren.Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
12 Stimmen bei 18 Anwesenden, damit ist der Antrag angenommen.Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Der Tipfehler, der sich in der Stellungnahme im Gegensatz zur 1. Lesung eingeschlichen hat, wird wieder ausgebessert. In Abs. 3 in der 3. Zeile muss "Darbietung" richtig geschrieben werden. Die Diskussion wird im Übrigen nicht benützt. Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
12 Stimmen bei 17 Anwesenden, damit ist der Antrag angenommen.Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen bei 17 Anwesenden
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen bei 17 Anwesenden
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 41 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 43 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 44 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 46 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 47 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 48 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 49 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 50 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 51 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich möchte hier einen Ergänzungsantrag stellen zu Abs. 1, und zwar soll ein 2. Satz angefügt werden mit dem Wortlaut: "Dabei sind Verwertungen für kulturelle und Bildungszwecke zu begünstigen". Aufgrund der Erfahrung in der Schweiz weiss man, dass es durchaus geplant oder beabsichtigt ist, Schulen gegenüber kommerziellen Verwendungen zu privilegieren. Mir scheint dies auch richtig zu sein, dass diese ermässigte Tarife erhalten. Es scheint mir aber auch richtig zu sein, dass wenn man daran denkt, dass dann dieser Grundsatz auch im Gesetz stehen sollte. Die Erfahrungen in der Schweiz haben gezeigt, dass es zu sehr unerfreulichen Diskussionen in diesem Zusammenhang gekommen ist und hier würde dann das Gesetz bereits eine entsprechende Regelung vorsehen. Grundsätzlich würde trotzdem anerkannt, dass eine Entschädigungspflicht besteht, auch wenn es um schulische Zwecke geht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag des Abg. Vogt steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Mir ist nicht ganz klar, welches die Tragweite Ihres Vorschlages sein wird. Sie sagen, dass kulturelle Zwecke besonderes begünstigt sein sollen. Können Sie vielleicht ein Beispiel dazu machen, wie Sie dieses konkret meinen, damit auch dann in den Materialien klar ist, wer hier begünstigt sein soll und wer nicht? Weil eine geistige Schöpfung regelmässig im kulturellen Bereich im weitesten Sinne zu sehen ist.
Abg. Paul Vogt:
Es geht ja hier um die Entschädigung bei einer Verwertung und dass man hier einen Unterschied macht, ob es um eine kommerzielle Verwertung geht, die gewinnorientiert ist, die demjenigen, der das verwertet, auch wieder einen Ertrag einbringt, oder ob es hier eben z.B. um eine Verwertung im Rahmen des Unterrichts geht oder auch für kulturelle Zwecke, die im Normalfall gemeinnützig sind, nicht gewinnorientiert sind. Zum Beispiel geht es auch um die Frage des Fotokopierens in den Schulen. So weit ich orientiert bin, ist das in den entsprechenden Tarifen der Schweiz bereits enthalten, dass die dann auch ermässigte Tarife eingeräumt bekommen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab über den Abänderungsantrag des Abg. Paul Vogt. Der Antrag lautet Abs. 1 dieses Art. 51 wie folgt mit einem 2. Satz zu ergänzen: "Dabei sind Verwertungen für kulturelle und Bildungszwecke zu begünstigen". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 12 Stimmen bei 19 Anwesenden
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen jetzt über Art. 51 gesamthaft, unter Einschluss dieser Abänderung, dieser bereits beschlossenen Abänderung, ab. Wer Art. 51 zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 52 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 53 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 54 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 55 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 56 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 57 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 58 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 59 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 60 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 61 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 62 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 63 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 64 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 65 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 66 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 67 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 68 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 69 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 70 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 71 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 72 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 73 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 74 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 75 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 76 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 77 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 78 steht zur Diskussion. Ich habe in der 1. Lesung zu dieser Bestimmung, das war damals Art. 77 Abs. 2, jetzt ist es Art. 78 Abs. 2, eine Frage gestellt, die von der Regierung nicht beantwortet worden ist. Die Regierung hat zwar das Stichtag-Datum geändert, verbessert, ab 1. Juli 1995 statt 1. Juli 1997, hat aber im Übrigen in der Erläuterung auf Seite 14, wo es irrtümlich heisst zu Art. 76, als 77 gemeint ist, zu Art. 78 als 77, zu der von mir gestellten Frage nicht Stellung genommen. Ich möchte die Frage daher noch einmal wiederholen: Ich frage, ob nach dem Wortlaut dieses Abs. 2, diese Bestimmung nicht zu bedeuten hat, dass ein Schutzrecht, das nach neuem Recht, zwischen dem 1. Juli 1995 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ebenfalls bereits abgelaufen wäre durch so eine Formulierung, ohne jede zeitliche Beschränkung wieder auflebt?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Jetzt habe ich Ihre Frage richtig verstanden. Es kann natürlich nicht sein, dass so ein Schutzrecht, wie Sie es definiert haben, nur weil es zufälligerweise in diesem Zeitraum abgelaufen ist, nachher unbefristet gültig ist. Sondern selbstverständlich nur so weit, als es von der neuen 70-jährigen Schutzfrist abgedeckt ist. Das scheint mir klar zu sein, es können hier nicht jene Fälle, es wäre ja geradezu willkürlich, die in dieser Zwischenzeit auslaufen, dann einen zeitlich unbegrenzten Schutz geniessen. Nur so weit, als dann eben die neue 70-jährige Frist dauert. Ich weiss nicht, ob es reicht, wenn dies in den Gesetzesmaterialien jetzt sehr klar festgehalten ist oder ob es angezeigt ist, das im Text zu sagen. Für mich ergibt sich aus dem Charakter dieses Übergangsrechts auch vor dem Hintergrund des Abs. 1, dass man hier einfach der Richtlinie nachleben will und die für diese in Abs. 2 genannten Fälle die 70-jährige Schutzfrist fixieren möchte. Meines Erachtens ist das mit dieser Präzisierung ausreichend.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort hierzu noch gewünscht?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte vielleicht auch zur Präzisierung noch anfügen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, der Gesetzestext von Abs. 2 ist demnach so zu verstehen, dass dieses rückwirkende "Wiederaufleben" nur für den Zeitraum gilt, bis das Schutzrecht nach neuer Frist ebenfalls abgelaufen wäre.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Dem ist so.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, dann hoffen wir, dass dies die Gerichte auch so sehen. Dann können wir abstimmen, wenn keine Wortmeldung mehr gewünscht wird. Wer mit Art. 78 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Art. 79 wird verlesen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Dieses Gesetz soll am Tage der Kundmachung in Kraft treten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 79 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Gesetz am Tage der Kundmachung in Kraft tritt, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung dieses neuen Urheberrechtsgesetzes beendet und wir kommen zur Schlussabstimmung.
Abg. Egon Matt:
Herr Präsident. Ich habe - glaube ich - noch einen Verstoss gegen die weibliche Form entdeckt und ich bin mir nicht sicher, ob wir den korrigiert haben in der 2. Lesung. Es betrifft Art. 7 Abs. 3: "Jede Miturheberin kann Rechtsverletzungen selbständig verfolgen; er kann jedoch nur Leistung an alle fordern". Müsste es da wahrscheinlich "sie" heissen?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Da haben Sie Recht. Das müsste schon, logischerweise im Hinblick darauf, dass es sich auf den 1. Halbsatz bezieht, "sie" heissen: "Sie kann jedoch nur Leistung an alle fordern".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, machen wir es förmlich. Ich stelle einen Antrag auf Rückkommen auf Art. 7: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Bei Art. 7 will die Regierung das vielleicht von sich aus abändern, dann brauchen wir nicht noch einmal abstimmen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ja. Ich ändere Abs. 3 dahingehend ab, dass er im 2. Halbsatz heisst: "Sie kann jedoch nur Leistung an alle fordern".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann hat die Regierung das abgeändert. Abstimmen müssen wir trotzdem. Wer mit diesem abgeänderten Art. 7 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir jetzt die 2. Lesung beendet und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit der Erlassung dieses neuen Urheberrechtsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
-ooOoo-
GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ VON TOPOGRAPHIEN VON HALBLEITERERZEUGNISSEN
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur 2. Vorlage in diesem Regierungsbericht. Das ist die Vorlage zur Erlassung eines Gesetzes über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen. Auch hier eine 2. Lesung. Bitte mit der 2. Lesung zu beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der letzte Halbabsatz von Bst. b mit den nach wie vor gültigen Regeln der Deutschen Sprache nicht in Übereinstimmung steht. Aber ich weiss nicht woher das kommt, es müsste wohl am ehesten heissen: "deren Bilder dabei so miteinander in Verbindung stehen". "Die Bilder" passt auf jeden Fall nicht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Was meint die Regierung dazu?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wir sind für sprachliche Verbesserungen immer offen und Sie haben angeregt, das Wort "Bilder" zu streichen. Habe ich das richtig verstanden?
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, nein. Nur anstatt "die Bilder" "deren Bilder" zu schreiben. Es geht um eine Definition des Wortes "Topographie eines Halbleitererzeugnisses", nämlich eine Reihe in Verbindung stehender Bilder, unabhängig von der Art ihrer Fixierung oder Kodierung, die ein festgelegtes Muster darstellen und die Bilder dabei so miteinander in Verbindung stehen". Das kann sprachlich nicht stimmen.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Also, für mich kann das schon "deutsch" sein. Dass Topographie eine Reihe in Verbindung stehender Bilder ist und die Bilder dabei miteinander in Verbindung stehen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das "ist" steht aber nirgends, das Sie jetzt gesagt haben.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es steht aber eingangs von Art. 2; im Sinne dieses Gesetzes bedeutet: "Topographie, eine Reihe in Verbindung stehender Bilder, die und die Bilder der beiden in Verbindung stehen". Gut, eine gewisse Verkürzung ist hier vorhanden, das ist sicher. Also einen Literaturpreis gewinnt man damit nicht.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn wir nicht in einer Landtag-Sitzung wären würde ich jetzt sagen: "Wir werden jetzt kein Büro aufmachen wegen dem".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können abstimmen. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte die Regierung ersuchen, nachdem dies in diesem Artikel gleich zweimal vorkommt, doch diese Vorlagen etwas genauer dahin zu überprüfen, ob sie vom Schriftbild her richtig sind. Immer wieder kommt es vor, dass die Bindestriche durch Verrückungen in den Schreibsystemen mitten im Wort drinnen stehen bleiben. Wie hier beim Wort "Weiterentwicklung" und in Abs. 1 beim Wort "Unterrichtszwecke".
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort sonst nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Mit der vom Schriftführer bereits ausgesprochenen sprachlichen Verbesserung "richten", statt "richtet" und mit dem Datum: 19. Mai 1999 stimmen wir ab. Wer mit Art. 13 in dieser Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Wer damit einverstanden ist unter Einschluss des Datumseinschubes 19. Mai 1999, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung dieses Topographiengesetzes beendigt und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über den Schutz von Topographien von Halbleitererzeugnissen einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
-ooOoo-
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur neu vorgelegten 3. Vorlage im Rahmen dieses Regierungsberichtes, nämlich zur Vorlage über die Abänderung des Gesetzes über das Internationale Privatrecht. Die Gesetzesvorlage steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion wird nicht benützt. Damit scheint Eintreten unbestritten zu sein. Dann können wir die 1. Lesung durchführen.Art. 38 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
I. Art. 38a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38a steht zur Diskussion. Ich möchte die Regierung fragen, ob es Absicht ist, dass bei der Klammer in Abs. 1 nur ein "f" verwendet wird, was ja nach dem üblichen Sprachgebrauch heissen würde Art. 39 und 40, aber nicht alle Artikel dieses Gesetzes über das auf Schuldverhältnisse anwendbare Recht, die sich ja fortsetzen bis zu Art. 53.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Ich würde meinen, dass sich das grundsätzlich auf alle Artikel auf die hier verbal verwiesen wird, beziehen sollte, und dass zwei "f" hier stehen sollten, dass es also "ff" heisst. Ich möchte auch die Vorlage in dieser Hinsicht gerade abändern.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieses Gesetzes beendet.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident. Ich würde beantragen, dass man die 2. Lesung gerade anschliesst, da inhaltlich diese Vorlage ja bereits in 1. Lesung besprochen worden ist. Bei der 1. Lesung scheint es mir gerechtfertigt oder mindestens vertretbar zu sein, heute die formelle 2. Lesung anzuschliessen. Dann wäre die Sache gerade ganz erledigt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag der Regierung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir darüber ab. Wer mit den Antrag der Regierung, jetzt anschliessend sofort die 2. Lesung und die Schlussabstimmung nota bene dieses Gesetzes über die Abänderung des Gesetzes über das Internationale Privatrecht durchzuführen einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Damit führen wir jetzt die 2. Lesung durch.I. Art. 38 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Art. 38a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Ich möchte anregen, in dieser Bestimmung genauso wie bei der Inkrafttretensbestimmung des letzten Gesetzes das mit dem Datum zu verdeutlichen, welches Urheberrechtsgesetzes gemeint ist, und zu formulieren: "Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Urheberrechtsgesetz vom 19. Mai 1999 in Kraft".
Wünscht die Regierung dazu das Wort?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Genau dies möchte ich vorschlagen, dass die Vorlage der Regierung also somit zur Abstimmung gebracht werden kann.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist die Vorlage von der Regierung in diesem Sinne abgeändert. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit dieser Inkrafttretensbestimmung einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet und wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit diesem Abänderungsgesetz betreffend das Gesetz über das Internationale Privatrecht einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Damit hat der Landtag dieses Traktandum behandelt. -ooOoo-