GESETZ ÜBER DEN ZUSAMMENSCHLUSS DES AMTES FÜR LEBENSMITTELKONTROLLE UND DES LANDESVETERINÄRAMTES SOWIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DER QUALITÄT UND HYGIENE VON MILCH UND MILCHPRODUKTEN UNTER EINSCHLUSS DER BEANTWORTUNG DES POSTULATES VOM 25. FEBRUAR 1994 BETREFFEND DIE LEBENSMITTELKONTROLLE (NR. 65/1998, NR. 42/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir setzen unsere Sitzung mit Traktandum 5 fort: Gesetz über den Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes sowie Abänderung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten unter Einschluss der Beantwortung des Postulates vom 25. Februar 1994 betreffend die Lebensmittelkontrolle. Auch hier eine 2. Lesung. Wir lesen zunächst das Gesetz über den Zusammenschluss der beiden erwähnten Ämter gemäss Vorlage Nr. 65/1998.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dem Erlass dieses Gesetzes über den Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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ABÄNDERUNG DES GESETZES ZUR FÖRDERUNG DER QUALITÄT UND HYGIENE VON MILCH UND MILCHPRODUKTEN (NR. 42/1999), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zur 2. Lesung der Vorlage 2. Das ist die Abänderung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten. Diese Vorlage lesen wir in der Fassung der Stellungnahme Nr. 42/1999.Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2, Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2, Bst. b steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Es ist hier der Art. 2 jetzt nicht mehr aufgeführt. Ich habe aber trotzdem noch eine Frage zu Art. 2. Er war ja ursprünglich aufgehoben, ist jetzt wieder hineingekommen aufgrund der letzten Entwicklungen in der Schweiz. Ich habe eine Frage zu Art. 2, Abs. 3, letzter Satz. Dort wird im letzten Satz immer noch auf die Produzentenmilchpreise verwiesen. Kann man das überhaupt noch? Die gibt es ja wahrscheinlich nicht mehr, weil ja die Produzentenmilchpreise jetzt ersetzt worden sind durch diese Zielpreise aufgrund der neuen Verordnung in der Schweiz. Ich frage einfach die Regierung: Ist hier der Ausdruck "Produzentenmilchpreis" überhaupt noch richtig?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist eine Frage weniger zur Milchqualität als zur Landwirtschaftspolitik und dem Landwirtschaftsrecht. Ich sehe mich nicht in der Lage, hier Ihnen eine klare Antwort zu geben. Ich gehe aber davon aus, dass, wenn es nicht mehr möglich ist, solche Preise zu bestimmen, dass die Regierung dann das mit Verordnung auch nicht macht, dass dann dieser Teil des Art. 2 obsolet ist, auch nicht mit Verordnung ausgeführt werden kann. Ich bin im Landwirtschaftsrecht, das nicht in meinem Ressort ist, zuwenig sattelfest, um hier mit Bestimmtheit eine eindeutige Antwort zu geben. Ich sehe aber auch keine Probleme, wenn Art. 2 so stehen bleibt, wie er dem geltenden Recht entspricht.
Abg. Egon Matt:
Es würden sich schon Probleme ergeben, weil ja aufgrund dieser Produzentenmilchpreise dann Abzüge gemacht werden, wenn die Qualitätsmerkmale nicht eingehalten werden und dann diese Abzüge in die Spezialfinanzierung einfliessen. Deshalb ist es schon von Bedeutung. Aber ich gebe zu, die ganze Materie ist in der Zwischenzeit so kompliziert durch die Verordnungen, die sich überlagern, dass ich jetzt hier keinen Abänderungsantrag mache, sondern wir lassen es einmal stehen und schauen, ob es funktioniert.Dann habe ich noch eine Frage zu Art. 3, zu dieser Spezialfinanzierung: In Ihrer neuen Formulierung heisst es jetzt, dass die Spezialfinanzierung geäuffnet wird durch Untersuchungs-, Kontroll- und Verfahrenskosten wegen Übertretung der Bestimmungen über die Qualitätssicherung. Werden Mittel aus dieser Spezialfinanzierung auch verwendet, um die Qualitätskontrolle durchzuführen? Oder kommt der Staat auf für die ganze Qualitätskontrolle in der Milchwirtschaft?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich gehe davon aus, dass die Kosten, die auflaufen, durch Gebühren abzudecken sind und dass das im Verursacherprinzip entsprechend verrechnet wird.
Abg. Ingrid Hassler:
Ich habe das genauso verstanden, weil der Art. 3 im 1. Absatz sagt, dass der Staat zur Hebung der Qualität von Milch und Milchprodukten sowie der Milchhygiene für Milchproduzenten einen Fonds eröffnet und ihn so dann häuft. Aus diesem Zweckartikel 3, warum der Fonds gemacht wird, müssten Mittel dafür in meinen Augen auch ausgegeben werden.
Abg. Egon Matt:
Ich frage das nur, weil auf Seite 7 der Stellungnahme steht, dass der Staat für die Qualitätskontrolle jetzt aufkommt und das nämlich im Gegensatz zur Schweiz, wo die Neuentwicklung so ist, dass die Qualitätskontrolle von den Milchproduzenten und von den Milchankäufern gemeinsam finanziert wird und nicht mehr vom Staat. Ich sehe hier jetzt einfach einen prinzipiell unterschiedliche Entwicklung in der Schweiz und in Liechtenstein. Wir bleiben beim alten System, dass der Staat für die Qualitätskontrolle aufkommt und in der Schweiz ist die Richtung dahingegangen, dass die Milchproduzenten und die Abnehmer der Milch diese Qualitätskontrolle übernehmen. Ich frage das einfach deshalb, weil viel von Outsourcing geredet wird. Ich möchte einfach die Regierung fragen: Hat sie schon einmal geprüft, ob zum Beispiel die ganze Milchkontrolle aus der Verwaltung "ausgesourcet" werden könnte und von denen gemacht wird, die sie eigentlich brauchen?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Ich nehme die Anregung gerne entgegen. Wir können das gerne überprüfen. Aber diese Frage kann man sicher heute Abend nicht erschöpfend beantworten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2, Bst. b zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 wird verlesen..
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer mit dieser Abänderung des Milchhygieneförderungsgesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir noch zum Antrag der Regierung, das Postulat vom 25. Februar 1994 betreffend die Lebensmittelkontrolle abzuschreiben. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Antrag auf Postulatsabschreibung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 5 behandelt.-ooOoo-