GESETZ ÜBER DIE AUFNAHME VON ASYLSUCHENDEN UND SCHUTZBEDÜRFTIGEN (FLÜCHTLINGSGESETZ) (NR. 144/1996), 1. LESUNG [FORTSETZUNG]
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren. Ich begrüsse Sie zur Nachmittagssitzung des Landtages. Wir fahren fort mit Traktandum 25: Gesetz über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen. Wir beginnen mit der 1. Lesung.Entschuldigung. Wir müssen zuerst das Verfassungsgesetz lesen. Ich bitte, das Verfassungsgesetz zuerst zu lesen.Das Verfassungsgesetz wird gelesen.I. Art. 78 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 78 Abs. 2 steht zur Diskussion. Es wurde an und für sich in der Eintretensdebatte schon einiges gesagt dazu und ich glaube, dass man im Nachgang der Eintretensabstimmung nicht fehlgehen wird, wenn man feststellt, dass diese Bestimmung nicht mehrheitsfähig ist im Sinne der erforderlichen qualifizierten Mehrheit. Ich nehme daher an, dass die Regierung sich dazu bis zur 2. Lesung etwas einfallen lassen wird. Wir können weiterfahren.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieses Verfassungsgesetzes beendet.