Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG) (Nr. 16/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 5: Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen.
Ich schicke voraus, dass es hier allein um die Behandlung der Stellungnahme der Regierung in besagter Angelegenheit geht. Falls die Initianten die von der Regierung in Vorschlag gebrachten Änderungen übernehmen, führen wir eine 1. Lesung durch. Falls die Initianten die von der Regierung vorgebrachten Änderungsvorschläge nicht übernehmen und bei der ursprünglichen Fassung bleiben, auf die wir ja in 1. Lesung schon eingetreten sind, werden wir den Gesetzestext in der ursprünglichen Fassung in 2. Lesung behandeln. Soweit zum Prozedere.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben nun die Stellungnahme der Regierung zur Initiative zur Abänderung von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen vor uns liegen und müssen uns entscheiden, ob wir den Weg der Initianten weiterverfolgen oder auf den Alternativorschlag der Regierung einlenken wollen.
Wie ich bereits im Dezember-Landtag mitgeteilt habe, bin ich für beide Wege offen. Schlussendlich sind es für mich einfach zwei verschiedene Ansätze, welche beide etwas für sich haben. Nach Rücksprache mit allen Initianten kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Auffassung von den Initianten geteilt wird. Ich spreche hier daher für alle Initianten.
Im Namen der Initianten möchte ich aber klar betonen, dass entgegen den Ausführungen der Regierung beide Ansätze verfassungskonform sind. Wir sind schon etwas überrascht, dass die Regierung nach wie vor die Verfassungskonformität des Initiativvorschlages in Frage stellt, nachdem hierfür eigens ein Gutachten des Liechtenstein-Institutes eingeholt wurde. Dieses Gutachten geht eingehend auf die auch historischen Gesetzesmaterialien ein und verweist auch auf Gutachten, welche von früheren Regierungen hierzu eingeholt wurden. Selbst der von der Regierung beauftragte Gutachter kommt zum selben Ergebnis und auch die Regierung war noch im Vernehmlassungsbericht der Ansicht, dass die Frage, wie die Aufsichtsrechte aufgeteilt werden, eine politische Frage ist, die der Landtag schlussendlich im Gesetzgebungsprozess zu fällen habe. Wir denken daher, dass die Verfassungskonformität genügend geklärt ist und sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen. Nur weil man dasselbe Argument immer wieder wiederholt, wird es nicht besser. Aber lassen wir es damit sein Bewenden haben.
Welchen Weg man wählen möchte, ist letztendlich Geschmackssache. Für uns haben beide Wege einiges für sich. Das Wichtigste ist jedoch, dass wir einen der beiden Wege wählen und den Landtag hier wieder verstärkt mit einbeziehen. Beim Regierungsvorschlag ist positiv hervorzuheben, dass sich der Landtag aktiv in den Prozess einbringen kann. Insoweit geht der Regierungsvorschlag eigentlich noch weiter als der Initiativvorschlag. Auf der anderen Seite erscheint uns die Art und Weise, wie der Landtag über den Erlass von Eignerstrategien informiert wird, noch verbesserungswürdig.
Im Sinne eines Kompromisses kann ich aber im Namen der Initianten erklären, dass die Initianten den Text der Regierung als Initiativtext übernehmen und den eigenen Initiativtext zurückziehen. Hinsichtlich der Information des Landtages werde ich im Rahmen der 1. Lesung einen Alternativvorschlag zur Diskussion stellen. Ich bitte Sie daher, die Initiative in 1. Lesung zu behandeln. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank, Herr Abg. Christian Batliner, für Ihre Wortmeldung. Ich bin froh, dass wir in dieser wichtigen Angelegenheit zur Steuerung der öffentlichen Unternehmen offensichtlich auf dem Wege eines guten, konstruktiven Kompromisses sind. Ich denke auch, dass einer 1. Lesung nichts entgegensteht, dort Fragen gestellt werden und die Regierung dann aufgrund dieser Fragen eine Stellungnahme verabschieden wird können. Wir werden sehen, wie umfangreich die Fragen sind. Wir sind bemüht, diese Fragen schnell zu klären. Ich glaube, wir sollten hier jetzt auch rasch Klarheit erlangen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich erstmals bei der Regierung bedanken für den Kompromissvorschlag. Ich denke, hier wurde ein Weg gefunden, dass, wenn man so sagen möchte, alle Seiten das Gesicht bewahren können und eine tolle Lösung gefunden wurde. Es ist aber auch angebracht, den Initianten zu danken, dass dieser Kompromissvorschlag so wohlwollend aufgenommen wurde und damit die ursprüngliche Initiative zurückgezogen wurde. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Nachdem die Initianten den Änderungsvorschlag bzw. die Fassung der Regierung übernommen haben, werden wir nun die 1. Lesung durchführen. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 Abs. 2a bis 2c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2a bis 2c steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe vorhin angetönt, dass die Information des Landtages unseres Erachtens noch verbesserungswürdig ist. Die Regierung führt auf Seite 28 aus, dass die Eignerstrategien nach wie vor der GPK zur Kenntnis gebracht werden sollen und dass sie elektronisch publiziert werden und durch die elektronische Publikation sei auch der Restlandtag entsprechend informiert oder könne sich informieren. Das geht mir persönlich zu wenig weit und ich finde das eigentlich auch nicht praktikabel. Ich möchte daher beliebt machen, dass die Eignerstrategien dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden, wie zum Beispiel ein Geschäftsbericht. Weil jedes einzelne Landtagsmitglied hat nachher die Möglichkeit, Aufträge an die Regierung oder Antrag zu stellen. Die Regierung muss eine Stellungnahme erstatten und dann kommt das in den Gesamtlandtag. Das ist dann ein administrativer Aufwand für die Regierung.
Ich denke, die einzelnen Abgeordneten müssen die Möglichkeit haben, hier im Landtag Fragen zu stellen. Auf diese Weise können viele Aufträge vermieden werden. Das ist viel der effizientere Ansatz. Ich denke auch nicht, dass das für den Landtag eine grosse Übung ist, weil Eignerstrategien sind ja mittel- bis langfristig ausgelegt. Das ist ein einmaliger Aufwand und dann kann man das eigentlich abhaken. Wenn dann die Informationen immer noch nicht genügend sind, dann kann man immer noch parlamentarische Vorstösse machen. Und ich denke auch, dass das für die Regierung kein Problem ist, weil wenn es nur zur Kenntnis gebracht wird, muss die Regierung keinen Bericht und Antrag verfassen.
Ich denke also, das wäre sehr effizient und diskussionswürdig und in diesem Sinne müsste eigentlich Abs. 2 von Art. 16 dahingehend abgeändert werden, dass die Regierung dem Landtag die Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien zur Kenntnis bringt. Ich wäre froh, wenn dies entsprechend geprüft werden könnte für die 2. Lesung und stelle das zur Diskussion. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dieses Anliegen ist sicher berechtigt.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Wortmeldung bezieht sich auf Abs. 2b, und zwar möchte ich hier auf die 2. Lesung hin die Reformkommission des Landtags bitten zu prüfen, welches parlamentarische Mittel hier das Geeignete ist. Ich denke, die heutigen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, haben alle zusammen nicht diese Wirkung, wie wir sie möchten. Deshalb möchte ich hier auf die 2. Lesung beliebt machen, dass die Reformkommission, die sowieso an der Überarbeitung der Geschäftsordnung ist, prüft, welches Mittel wir allenfalls einführen müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch zur Detaillierung Folgendes ausführen: Ich denke, dass die Aufgaben des Landtages und der GPK dahingehend unterschiedlich sind, dass die GPK eben die Kontroll- und Aufsichtsfunktion prüft. Und da geht sie hin und misst die Eignerstrategie dahingehend, ob Messgrössen, Bandbreiten, Termine, Informationen und Meilensteine enthalten sind. Das prüft die GPK. Sie prüft aber nicht, ob das die politische Zielsetzung dieser Eignerstrategie ist. Sondern die politische Zielsetzung stellt der Eigner dar und die Mitwirkung des Landtages wäre dann dahingehend, dass die Kenntnisnahme im Sinne der Mitwirkung und der politischen Ziele zur Kenntnis genommen wird. Die GPK selbst wird nur prüfen, ob die Aufsichtsfunktion und eben diese politischen Messlatten vorhanden sind und ob sie eingehalten sind. Sie wird dies nicht dahingehend diskutieren, ob jetzt die Höhe dieser Messgrössen und Informationen und Bandbreiten politisch sinnvoll sind. Das macht der Eigner und die Mitwirkung wäre auch die Aufgabe des Landtags dahingehend, dies so zur Kenntnis zu nehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Besten Dank auch für die Anregungen. Die werden wir selbstverständlich gerne überprüfen. Ich denke, wir werden auch unterscheiden müssen zwischen dem erstmaligen Erlass einer Eignerstrategie und dann der Abänderung. Oftmals sind es ja nur formelle Abänderungen aufgrund einer Änderung von Gesetzeswortlauten oder Ähnlichem. Ich glaube, da finden wir eine gute Lösung auch im Interesse des Votums des Abg. Christian Batliner.
Dann zum Votum des Abg. Peter Hilti: Ich glaube, das parlamentarische Mittel haben wir hier damit geschaffen. Das ist ein neues Mittel. Deshalb verweisen wir ja auch auf die Anträge gemäss Art. 35 der Geschäftsordnung. Aber ich glaube, wünschenswert wäre es natürlich, wenn dann in der reformierten Geschäftsordnung des Landtages das auch entsprechend abgebildet werden könnte. Aber ich glaube, vorläufig haben wir damit hier einen Kompromissvorschlag für dieses parlamentarische Mittel gefunden, nämlich ein Antragsrecht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich danke der Regierung für die Ausführungen. Mir geht es auch darum, dass wir uns selber an gewisse Formalitäten dann halten, dass der Landtag sich bewusst ist, wie das einzureichen ist. Das muss geregelt sein. Wir haben hier eigentlich ein neues Instrument. Und wie gesagt, ich möchte die Reformkommission bitten, das aufzunehmen und zu prüfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir haben das aufgenommen und werden das entsprechend aufnehmen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch etwas vergessen: Wir werden selbstverständlich dann auch noch eine Inkrafttretensbestimmung im Hinblick auf die 2. Lesung formulieren müssen, weil das ist ja nur der nackte inhaltliche Gesetzestext. Das braucht dann ja auch noch ein Inkrafttreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, da haben Sie sicher Recht.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef für diese Ausführung. Da wollte ich jetzt gerade auch anknüpfen. Es braucht auch eine Übergangsbestimmung, wie damit umgegangen wird, wie mit den bereits erlassenen Eignerstrategien umgegangen wird. Also ich gehe davon aus, dass diese allesamt dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, das kann ich heute schon bestätigen. Das ist der Wunsch des Landtages und ich glaube, dass wir das dann auch am besten hinkriegen, Ihren Anliegen entsprechend Rechnung tragen zu können. Wir haben auch fast alle Eignerstrategien erlassen. Sie wissen, bei zwei Unternehmen stehen strategische Entscheide an. Das wurde auch angetönt. Vor allem bei der Telecom, diese Eignerstrategie haben wir noch nicht beschlossen. Bei allen anderen ist es mittlerweile geschehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall.
Somit haben wir diese Vorlage bzw. diesen Text in 1. Lesung beraten. Die Regierung wird auf eine der kommenden Sitzungen einen entsprechenden Bericht und Antrag zur 2. Lesung vorlegen.
Damit haben wir Traktandum 5 abgeschlossen.-ooOoo-