Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 (Nr. 6/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 23: Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 6/2012 steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung führt zu diesem Traktandum aus: An der 1. Überprüfungskonferenz des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, die im Juni 2010 in Kampala (Uganda) unter liechtensteinischem Vorsitz stattfand, einigten sich die Vertragsparteien auf die Definition des Verbrechens der Aggression sowie die Bedingungen zur Ausübung der Gerichtsbarkeit. Dieser historischen Kompromisslösung gingen jahrelange Verhandlungen voraus, die ab 2003 von Botschafter Christian Wenaweser geleitet wurden. Gemäss diesem Kompromiss kann die Führungsriege eines Staates für das Auslösen von bewaffneter Gewalt gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden, sofern die Gewaltanwendung die Charta der Vereinten Nationen offenkundig verletzt, und sofern diverse prozedurale Voraussetzungen gegeben sind.
Ausserdem wurde an der Überprüfungskonferenz beschlossen, die Verwendung bestimmter Waffengattungen, deren Einsatz in internationalen Konflikten Kriegsverbrechen darstellen können, auch in nicht-internationalen Konflikten unter Strafe zu stellen.
Eine frühzeitige Ratifikation durch Liechtenstein, wie sie die Regierung beschlossen hat, hat neben der symbolischen Bedeutung auch eine wichtige Signalwirkung nach innen und nach aussen. Es entstehen gemäss Bericht und Antrag durch die innerstaatliche Umsetzung weder räumliche noch organisatorische, personelle oder direkte finanzielle Auswirkungen.
An dieser Stelle möchte ich auf die Bedeutung hinweisen, die ein Vorstoss dieser Art, initiiert und gepuscht unter Liechtensteiner Vorsitz, auf internationaler Ebene hat. Liechtenstein hat sich damit in positiver Weise engagiert und damit auch positiv ins internationale Rampenlicht gestellt.
Ich danke allen Involvierten, insbesondere dem federführenden Botschafter Wenaweser in New York, für ihr jahrelanges Engagement in dieser Sache. Beim Besuch der APK in New York wurde die Liechtensteiner Delegation mehrfach lobend darauf angesprochen.
Die APK empfiehlt dem Hohen Landtag, er wolle den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 11. Juni 2010 in Bezug auf das Verbrechen der Aggression und der Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. Juni 2010 in Bezug auf Artikel 8 (Kriegsverbrechen) seine Zustimmung erteilen. Dieser Empfehlung folge ich gerne. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich dem Votum meiner Vorrednerin Marlies Amann-Marxer nahtlos anschliessen und beantrage, dass der Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und betreffend verbotener Waffengattungen die Zustimmung erteilt wird.
Der Vorlage liegt ein historischer Kompromiss nach jahrelangen Verhandlungen zugrunde, welcher im Juni 2010 unter Vorsitz Liechtensteins in Kampala erzielt wurde. Und die Abg. Marlies Amann-Marxer hat das auch gesagt, dieser Sitzung gingen jahrelange Bemühungen des Botschafters Wenaweser in New York voraus. Das ist eigentlich ein sehr schönes Beispiel, dass auch ein Kleinstaat im internationalen System einen wichtigen Beitrag zur Wahrung von Frieden und Sicherheit leisten kann. Ich beantrage, dass die Zustimmung erteilt wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und die Regierung das Wort nicht wünscht, dann kommen wir zum Antrag der Regierung.
Ich bitte, diesen Antrag vorzulesen.
Der Antrag der Regierung an den Landtag lautet wie folgt: Der Hohe Landtag wolle- den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 11. Juni 2010 in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (Beilage 1) und
- der Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. Juni 2010 in Bezug auf Art. 8 (Kriegsverbrechen) (Beilage 2)
seine Zustimmung erteilen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden die Zustimmung erteilt und gleichzeitig Traktandum 23 abgeschlossen.-ooOoo-