Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes (WPPG), des Offenlegungsgesetzes (OffG) und des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) (Nr. 2/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen vor dem Mittagessen noch zu Traktandum 26: Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes, des Offenlegungsgesetzes und des Vermögensverwaltungsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung mit der Nr. 2/2012 steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage soll das Wertpapierprospektgesetz abgeändert werden. Die Abänderung erfolgt aufgrund einer EWR-Richtlinie. Die Schwerpunkte dieser Vorlage sind:- die Effizienzsteigerung und der Abbau von Verwaltungslasten innerhalb des Prospektregimes;
- die Verbesserung des Investorenschutzes sowie
- die KMU-Förderung durch Anpassung von Schwellenwerten und verbesserte Ausnahmeregelung für Belegschaftsaktienprogramme.
Die Vernehmlassungsteilnehmer sind/waren soweit ersichtlich mit der Umsetzung dieser Richtlinie einverstanden. Fragen gab es ausschliesslich noch vom Bankenverband. Offene Fragen, die - und davon gehe ich aus - die anlässlich der 1. Lesung noch gestellt werden.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich dem Votum meines Vorredners anschliessen. Die Vorlage bezweckt die Umsetzung europäischer Richtlinien, die ein Teil einer Vereinfachungsinitiative eines euopäischen Aktionsprogrammes ist, mit welcher den Grundsätzen besserer Rechtsetzung nachgekommen und der Verwaltungsaufwand verringert werden soll. Insbesondere zielt die Vorlage auch auf die Verbesserung des Anlegerschutzes durch Gewährleistung ausreichender Informationen ab und ist zu begrüssen.
Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Nachdem Eintreten unbestritten ist, wenden wir uns in 1. Lesung den Vorlagen zu und kommen zuerst zum Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes.Art. 2 Abs. 2 Bst. c und h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 Bst. c und h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. g, h, t und u wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. g, h, t und u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1 Bst. b bis d, Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. b bis d, Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Zu Art. 5 Abs. 1 lit. c und d: Hier sollte nach Ansicht des Bankenverbandes der gleiche Wortlaut wie in der Richtlinie verwendet werden. Nach dieser Ansicht werden in der Praxis Produkte im Rahmen eines Gesamtemissionsvolumens aufgelegt und laufend emittiert. Es würden solche Produkte im Rahmen eines Gesamtvolumens gemäss bisherigem Recht mit einer Mindeststückelung oder in einem Mindestwert von EUR 50'000 ausgegeben, so wäre eine Ausnahme von der Prospektpflicht ebenfalls gerechtfertigt. Nach Ansicht des Bankenverbandes sollte zumindest für solche Emissionen eine angemessene Übergangsfrist gelten.
Ich bitte Sie, dies allenfalls auf die 2. Lesung nochmals zu prüfen, ob dies möglich ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Eingabe des Bankenverbandes ist uns nicht unbekannt. Wir haben dazu auf Seite 20 bereits eine Antwort geliefert. Diese kann man im Hinblick auf die 2. Lesung vielleicht noch einmal anschauen, ob dafür noch weitere Gründe sprechen, dass wir es so legiferiert oder zum Vorschlag gebracht haben, wie es heute hier steht. Das kann man noch einmal klären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 6 Abs. 1 Bst. a, b und d, Abs. 1a sowie 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1 Bst. a, b und d, Abs. 1a sowie 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 5 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 5 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 3 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 Abs. 3 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hierzu habe ich eine Frage: Auf Seite 31 kann ich der Stellungnahme des Bankenverbandes entnehmen, dass der angedrohte Bussenrahmen - der wird ja verdoppelt - damit unabhängig von der Schwere des Deliktes in allen anderen Finanzmarkterlassen massiv übersteigen würde. Und da stellt sich mir schon die Frage: Ist der Bussenkatalog mit anderen Finanzmarktgesetzen abgestimmt? Wenn hier die Busse verdoppelt wird, muss sich das irgendwo messen lassen mit anderen Gesetzen, mit anderen Verstössen. Gibt es da eine Richtlinie der FMA, dass das irgendwo im gesamten System standhält? Weil die Regierung führt für die Verdoppelung als Begründung da einfach aus, dass sich auch die CHF 200'000 unterhalb des europäischen Durchschnittes bewegen würden. Und das ist dann das rechtfertigende Argument. Aber das macht mir keinen Sinn, dass wir hier die Busse verdoppeln und ins Ausland schielen, weil eigentlich muss die Busse ja mit dem inländischen Sanktionssystem im Einklang sein. Und ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass da einmal eine interne Richtlinie der FMA in Ausarbeitung war. Ich weiss aber nicht, was da der Stand der Dinge ist oder ob da etwas existiert, aber irgendwo muss das ein einheitliches System sein. Ich wäre froh, wenn das geklärt werden könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das so entgegengenommen und wird das abklären.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann lesen wir weiter. Überschrift vor Art. 45a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 45a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES OFFENLEGUNGSGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, und zwar zum Offenlegungsgesetz.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 4 Einleitungssatz und Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 Abs. 4 Einleitungssatz und Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur 3. Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 25 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte Sie nur bitten, diese Vorlage aufzubewahren. Wir werden für die zwei gestellten Fragen wahrscheinlich eine Stellungnahme in Briefform machen. Damit können wir massenweise Papier einsparen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist sicher sinnvoll. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 26 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung für das Mittagessen bis 14:30 Uhr.Mittagspause (von 12:30 bis 14:30 Uhr)
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