Revision des Stipendiengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 9/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 28: Revision des Stipendiengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 9/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag, das Stipendiengesetz in Form einer Teilrevision anzupassen. Die mit dieser Teilrevision von der Regierung angestrebten Hauptziele sind: Aufgrund gemachter Erfahrungen verschiedene gesetzliche Nachbesserungen einführen zu können, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, dass staatliche Fördermittel für erwerbsrelevante und zielstrebig zu absolvierende Aus- und Weiterbildungen eingesetzt werden und einen Beitrag in der Höhe von rund CHF 500'000 an die Sanierung des Staatshaushaltes zu leisten.
In diesem Zusammenhang gilt es sicherlich zu erwähnen und zu berücksichtigen, dass der Staat bereits heute neben der individuellen finanziellen Unterstützung durch Ausbildungsbeihilfen mittels regionalen und interkantonalen Abkommen, wie beispielsweise mit der Berufsfachschul-, der höheren Fachschul- sowie mit der Fachhochschulvereinbarung die Schulgelder für Aus- und Weiterbildungen zur Gänze oder anteilig in Summe jährlich in zweistelliger Millionenhöhe übernimmt. Des Weiteren ist die Feststellung der Regierung sicherlich richtig, dass das liechtensteinische Stipendienwesen im Vergleich zur Schweiz als grosszügig gewertet werden kann. Dies zeigt die Tabelle auf Seite 10 des Bericht und Antrags deutlich auf. In Liechtenstein liegt die Förderung pro Kopf der Bevölkerung im Bereich der Stipendien bei rund CHF 145 und im Bereich der Darlehen bei rund CHF 37. In der Schweiz liegt diese Förderung im Bereich der Stipendien bei rund CHF 37 und im Bereich der Darlehen aufgerundet bei rund CHF 4.
Bezogen auf die Altersstruktur der Bezüger von Ausbildungsbeihilfen zeigt sich in Liechtenstein, dass die Förderung bei den bis zu 20-Jährigen bei durchschnittlich 11%, bei 20- bis 30-Jährigen bei durchschnittlich 74% und bei den über 30-Jährigen bei rund 15% zu liegen kommt. Bezogen auf die Ausbildungsstufe absolvieren rund 85% der Bezüger von Ausbildungsbeihilfen Ausbildungen vor allem im tertiären Bereich und in der allgemeinen und berufsorientierten Weiterbildung. Weitere 18% der Bezüger können dem Bereich der Sekundarstufe II zugeordnet werden.
Wie bereits ausgeführt, verfolgt die Regierung mit dieser Teilrevision primär das Ziel, mit den angestrebten Nachbesserungen die Effizienz zu steigern, sowie Rechtsbestimmungen und verschiedene Begriffe zu präzisieren und somit mehr Klarheit schaffen zu können. Grundsätzlich kann ich den gemachten Verbesserungsvorschlägen der von der Regierung unter anderem vorgeschlagenen Einschränkung der Zweckbestimmung sowie der Kreis der anspruchsberechtigten Personen bezogen auf die Mindestwohnsitzdauer und, wenn das gesetzliche Pensionsalter oder wenn eine IV-Rente in Folge vollständiger Erwerbsunfähigkeit vorliegt, keinen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe geltend gemacht werden kann, sowie einer Überprüfung der Ausbildungsbemühungen und der Prüfung der Förderungswürdigkeit von Ausbildungen zustimmen.
Bei der vorgeschlagenen Einführung einer zeitlichen Limitierung der Unterstützungsdauer für Beihilfen auf maximal acht Jahre im tertiären Bereich, also den allgemeinen und berufsorientierten Weiterbildungs-bereich, stellt sich für mich die Frage, wie die Regierung diesen Zusammenhang mit dem Ansatz des lebenlangen Lernens begründet. Ich könnte mir gut vorstellen, dass verschiedene Weiterbildungen vom Spezialisten hin zum Generalisten notwendig und in bestimmten Fällen unterstützenswert wären. Diesbezüglich bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung auszuführen, wie viele Bezüger auf Basis der vergangenen Jahre von einer möglichen Einführung einer solchen zeitlichen Frist betroffen gewesen wären.
Hinsichtlich der Eignung für das Absolvieren einer Aus- oder Weiterbildung schlägt die Regierung vor, bei erheblichen Zweifeln neu eine Eignungsabklärung anordnen zu können. Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie bzw. nach welchen Kriterien die Stipendienstelle diese erheblichen Zweifel auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen feststellen kann. Wenn eine solche rechtliche Bestimmung neu ins Gesetz aufgenommen oder mittels Verordnung geregelt werden soll, müssen meiner Meinung nach die besagten Kriterien vorgängig festgelegt werden. Zudem stellt sich für mich die Frage, ob der Bedarf nach einer solchen Rechtsbestimmung heute überhaupt noch vorhanden ist. Ich bitte die Regierung, diese Bedarfsabklärung anhand von konkreten Beispielen auf die 2. Lesung zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Kriterien für eine für den Vollzug geeignete Gesetzesbestimmung vorzuschlagen. Ansonsten kann aus meiner Sicht auf eine solche Bestimmung gänzlich verzichtet werden. Des Weiteren rege ich an, das bestehende Verzeichnis, für welche Ausbildungen an ausländischen Schulen der Sekundarstufe II Ausbildungsbeihilfen beantragt werden können, der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen.
Bei der Ausrichtung von Ausbildungsbeihilfen für Bezüger mit vollendetem 32. Lebensjahr wird von der Regierung vorgeschlagen, dass diese neu lediglich in Form als Darlehen ausgerichtet werden soll. Wenig Bemittelte, Alleinerziehende, Wiedereinsteigerinnen, welche beispielsweise mit 35 über eine umschulende Weiterbildung das Berufsleben angehen wollen, müssten neu dann die vollen Kosten tragen. Zudem könnten beispielsweise wenig bemittelte Männer sich eine Umschulung oft erst nach langjähriger Berufstätigkeit leisten, wenn sie sich etwas angespart haben. Für mich käme eine solche Regelung eher für einkommensstärkere Personen in Frage. Wurde seitens der Regierung überprüft, wie diese Bezügerstruktur in den vergangenen Jahren, bezogen auf deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ausgesehen haben?
Bei der Ermittlung der anrechenbaren Erwerbsverhältnisse ist im Gesetz vorgesehen, dass für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende und nicht erwerbstätige Kind CHF 7'000 in Abzug gebracht werden kann. Im Sinne eines familienfördernden Ansatzes würde ich einen gestaffelten Zuschlag pro Kind begrüssen. Ich könnte mir diesbezüglich den Ansatz für das erste Kind CHF 7'000, für das zweite Kind CHF 12'000 und für das dritte Kind CHF 17'000 vorstellen. Ein solcher Ansatz könnte die Chancengleichheit für alle Kinder einer Familie erhöhen. Ich bitte die Regierung, diesen Ansatz auf die 2. Lesung hinsichtlich Umsetzbarkeit entsprechend zu prüfen. Ich bin für Eintreten auf die gegenständliche Gesetzesvorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Liechtenstein leistet sich seit vielen Jahren eine Ausbildungsförderung, die im Vergleich zu benachbarten Staaten als grosszügig bezeichnet werden kann. Der Vergleich mit der Schweiz spricht eine klare Sprache, wobei solche Vergleiche aufgrund der unterschiedlichen Grössenverhältnisse der beiden Staaten immer mit grosser Vorsicht zu behandeln sind.
Das am 1. August 2005 in Kraft getretene total revidierte Stipendiengesetz funktionierte offensichtlich im Wesentlichen komplikationslos. So gab es im Zeitraum von der Inkraftsetzung bis Ende Dezember nur gerade 50 Beschwerdeverfahren, welche zum grössten Teil in einer Bestätigung der erstinstanzlich getroffenen Verfügungen mündeten. Auch die Professionalisierung weg von zweimal jährlich festgelegten Verfügungen einer Milizkommission hin zum laufenden Vollzug durch Fachbeamte brachte eine klare Verbesserung in Richtung mehr Kundenfreundlichkeit. In meiner mehrjährigen Erfahrung mit dem Stipendiengesetz haben sich Lücken im Vollzug gezeigt, welche diese vorliegende Revision schliessen soll. Zudem sollen durch entsprechende Massnahmen - Zitat - «Die Beiträge an das Stipendienwesen reduziert und in etwa auf das Niveau vor dem Jahr 2005 zurückgeführt werden». Ich begrüsse im Grundsatz die Revision des bestehenden Gesetzes und erachte auch die neue Gliederung der diversen Bereiche als positiv und kundenfreundlich. Im Folgenden möchte ich auf einige Punkte des Antrages eingehen, die mir wichtig und zentral erscheinen:
Mit Art. 1 Abs. 1 wird staatliche Förderung auf solche Bildungsangebote beschränkt, welche direkt mit der Arbeitsfähigkeit zusammenhängen. Ich unterstütze diese Konkretisierung.
Mit der Konkretisierung der Anspruchsvoraussetzungen in Art. 4 wurde Klarheit geschaffen in einem Bereich, der im bisherigen Gesetz immer wieder zu Unklarheiten geführt hat. Auch diese Klärung begrüsse ich.
Eine allgemeine Frage an die Regierung: Für die beiden letzten Jahre ist der Stipendienanteil wieder fast auf die Höhe des Jahres 2004 zurückgegangen. Wie erklärt sich die Regierung diesen Rückgang? Hat es mit dem doppelten Maturajahrgang im Jahre 2005 zu tun, welcher fünf Jahre später, also im Jahre 2010, seine Studien abgeschlossen hat - oder gibt es noch weitere Gründe?
Konkrete Fragen oder Anregungen werde ich bei den jeweiligen Artikeln anbringen.
Schlussendlich bin ich der Überzeugung, dass Liechtenstein auch in Zukunft auf gut ausgebildete EinwohnerInnen bauen muss. Ein Stipendiengesetz soll dieses Ziel unterstützen und keinesfalls Barrieren aufbauen. Ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Bildung ist unser höchstes Gut, aber auch in diesem Bereich ist Sparen durchaus ein Thema. Auch hier muss überprüft werden, ob gespart werden kann, und ich denke, auch in diesem Bereich, im Stipendiengesetz, gibt es Optimierungspotenzial. Wenn man sich den Bericht ansieht, dann kriegt man zwischen den Zeilen durchaus auch das Bild, dass das System manchmal noch ein wenig umgangen werden kann, dass es fast ausgenutzt wird und die Fördergelder nicht immer optimal dort hinfliessen, wo man das gerne hätte. Ich unterstütze in diesem Sinn diese Vorlage. Es hat einige Punkte drin, um das Fördersystem weiter zu verschärfen. Es freut mich auch, dass entgegen der ersten Vernehmlassung den Ansatz der Verschuldung - sprich die Darlehensquoten - in gewissen Bereichen vorerst noch zurückzuhalten, dass dies vorerst zurückgestellt wird. Ich denke, bei der Thematik Verschuldung sollten wir vorsichtig sein.
Ich sehe durchaus die Herausforderung bei uns im Stipendiensystem. Wir haben das duale Bildungssystem und das führt zu anderen Herausforderungen wie in anderen Ländern. Ich denke, das lebenslange Lernen ist bei uns ausgeprägter, vor allem auch dadurch, dass einige und immer mehr über die Lehrausbildung in den tertiären Bildungsbereich treten. Das heisst aber auch, dass dies zu einem späten Zeitpunkt führt.
Die Problemstellung ist sicherlich, das Geld dort hinzuführen, wo es am meisten bringt. In der Vorlage ist es für mich befriedigend, aber für mich auch nicht unbedingt sehr gut. Für mich klar ist die Thematik mit dem Lebensalter 32, und ab dann kommt ein radikaler Schritt. Das ist für mich eine unbefriedigende Lösung, vor allem auch im Lichte des lebenslangen Lernens und des Bildungsweges. Der Abg. Kranz hat diesbezüglich auch schon Ausführungen gemacht, die ich durchaus unterstütze. Ich möchte in diesem Punkt auch ausführen, dass ab dem 32. Lebensjahr das Einkommen der entsprechenden Personen in Betracht gezogen wird, und wenn man sich diese Einkommensliste ansieht, wo man noch stipendiumswürdig ist, dann ist die durchaus relativ tief angesetzt. Und die Beispiele, die der Abg. Kranz schon eingebracht hat, lassen durchaus auch nachdenklich stimmen.
Die Thematik mit mehr Fokus auf eine berufliche Weiterentwicklung kann ich durchaus auch unterstützen. Es soll hier also nicht eine Ausbildung im Hobby-Bereich finanziert werden, wobei auch hier ein wenig Vorsicht gut tut, weil es auch Ausbildungen gibt, die zwar beruflicher Natur sind, aber nicht zu einem Höchsteinkommen führen, auch wenn das im tertiären Bereich ist. Und das vor allem sehe ich als Herausforderung bezüglich der Thematik ab dem 32. Lebensjahr. Es gibt durchaus Fälle, die eine gute Ausbildung haben, in einem Bereich tätig sind und aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder auch einfach weil es für sie zu belastend ist, eine neue Studienrichtung beginnen wollen. Die sind dann meistens nicht in einem Bereich, wo das darauf folgende Einkommen sehr hoch ist. Und wenn diese das über Darlehen finanzieren müssen über vier, fünf Jahre, dann bedeutet das eine erhebliche Zusatzbelastung. Ich weiss nicht, ob das wirklich im Sinne ist von Bildung und Ausbildung bei uns. Der Switch zum Darlehen hat meines Erachtens da beide Seiten.
Ich unterstütze die Vorlage. Es gibt gewisse Punkte, die ich anhand der Lesung noch einbringen möchte. Ein Anliegen, eine Bitte auf die 2. Lesung aber schon zu diesem Punkt. Vor allem im Lichte der Situation, dass sich die Sparbemühungen von CHF 1 Mio. auf CHF 500'000 gesenkt haben, möchte ich die Regierung bitten zu überprüfen, die Übergangsbestimmung vor allem im Zuge dieser Leute, die am stärksten betroffen sind, das sind die Leute ab dem 33. Lebensjahr, ob hier nicht diejenigen Personen, die in einem Studium sind und ein Vierjahresstudium als Beispiel angehen, ob diese nicht dieses Studium fertig machen können zu den alten Bedingungen. Ich denke, die Regierung führt richtig aus, die Leute sollen sich überlegen, ob sich die Ausbildung lohnt oder ob es die richtige Ausbildung ist. Wenn sie diese Überlegung aber gemacht haben aufgrund des bestehenden Rechts- oder Stipendiengesetzes, wenn dieses jetzt von einem Semester auf das andere geändert wird, wäre es nicht gut, wenn Leute, die ein Jahr studiert haben und noch drei Jahre vor sich haben, aufgrund der neuen Stipendiensituation so ein Studium abbrechen müssten. Ich wäre froh, dies aufgrund der doch reduzierten Ausgaben im Stipendiumbereich zu überprüfen, ob man hier eine zuvorkommendere Übergangsbestimmung finden könnte. Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Regierung bedanken. Wir haben meiner Meinung nach einen sehr übersichtlichen und informativen Bericht vor uns, der auch die Notwendigkeiten dort ansetzt, wo wir ansetzen müssen. Also herzlichen Dank.
Ich schliesse mich direkt an meinem Vorredner an und möchte der Regierung mitgeben, diese Fälle mit diesen Übergangsfristen wirklich eingehend zu prüfen. Da sehe ich auch einen gewissen Bedarf. Inhaltlich kann ich mich eigentlich praktisch allen Vorrednern anschliessen.
Ich möchte noch zwei konkrete Themen ansprechen. Erstens: Auf der Seite 42 des gegenständlichen Bericht und Antrags wird gesagt, dass FL-Bürger, welche im Ausland leben, also liechtensteinische Staatsangehörige, welche im Ausland leben, gleichberechtigten Zugang zu Stipendien haben. Hier möchte ich die Regierung fragen, ob dem vertragliche bzw. gesetzliche Bestimmungen zugrunde liegen oder ob das einfach ungeschriebene Praxis ist. Wenn das ungeschriebene Praxis wäre, dann müsste man irgendetwas machen.
Und das zweite Thema ist das Thema rund um die Eignungsabklärung, welche dann in Art. 5 Abs. 2 und 3 zu tragen kommen. Hier werden Beispiele genannt - ich zitiere auf der Seite 16 des gegenständlichen Bericht und Antrags: «So eignet sich nicht jede Person für jede Ausbildung. Ist die Eignung zweifelhaft, so sollte vor Gewährung einer Ausbildungshilfe eine professionelle Abklärung und Überprüfung veranlasst werden können». Ich habe nichts gegen eine solche Überprüfung. Ich möchte einfach die Frage stellen: Auf welcher Datengrundlage soll diese Überprüfung stattfinden? Nach meinem Kenntnisstand sind vor allem die Einkünfte der Eltern relevant, sind Steuerinformationen relevant. Und daraus abzuleiten, ob jemand geeignet ist für eine Ausbildung, das stimmt mich doch sehr nachdenklich. Ich glaube, der Abg. Werner Kranz hat in die gleiche Richtung geredet. Diese Artikel sind für mich also schon ein bisschen fraglich. Und noch einmal: Auf welcher Grundlage wird bei der Stipendienstelle so ein Entscheid gefällt?
Dann lese ich zum selben Thema auf der Seite 46 - auch zur Eignungsabklärung - einen Punkt, den ich allerdings nachvollziehen kann: «etwa nach zweimaligem Ausschluss von oder Abbruch einer Aus- und Weiterbildung» usw., da habe ich eine klare Grundlage. Dafür habe ich grosses Verständnis, dass man dann eine weitere Gewährung von einer Ausbildungshilfe in Frage stellen kann oder nicht mehr sprechen soll. Und dann geht es weiter: «zum Beispiel, wenn Schulen aus Eigeninteresse darauf verzichten, die Eignung vor Aufnahme seriös abzuklären». Wie gesagt, da könnte ich mir gewisse Bereiche vorstellen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich da um Privatschulen handelt, die ein finanzielles Interesse haben? Aber noch einmal die Frage für mich grundsätzlich, die im Raum steht: Wenn Eignungsabklärung, auf welcher Datengrundlage? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich möchte vorab der Regierung für diesen ausführlichen Bericht danken. Die Ziele der Konkretisierung des Stipendiengesetzes sowie der Haushaltsanierung werden meines Erachtens durch diese Vorlage erreicht. Ich möchte noch kurz auf drei Punkte eingehen, die bereits auch meine Vorredner schon angesprochen haben.
Das ist zum einen die Bestimmung des Art. 5 Abs. 3 Bst. b. Bei dieser Bestimmung können der nach Stipendien ansuchenden Person, falls erhebliche Zweifel an ihrer Eignung bestehen, die Stipendien versagt werden. Ich möchte hier betonen, dass ich diese Bestimmung befürworte. Meines Erachtens findet diese Bestimmung ihre Legitimation auch unmittelbar in der Verfassung. Gemäss Art. 17 Abs. 2 der Landesverfassung sollen nämlich Schüler stipendiert werden, welche gut veranlagt sind. Und somit finde ich es auch legitim, dass Schülern ein Stipendium versagt wird, bei welchen erhebliche Zweifel an der Eignung bestehen.
Ich stimme jedoch meinen Vorrednern, insbesondere dem Abg. Kranz zu, dass meines Erachtens auch gewisse Tatbestände oder gewisse beispielhafte Sachverhalte in die Stellungnahme mit aufgenommen werden sollen, damit hier mehr Rechtssicherheit herrscht.
Des Weiteren finde ich es auch richtig, dass Personen ab dem 32. Lebensjahr ausschliesslich nur Darlehen erhalten sollen. Mit 32 hat man ein Alter erreicht, in dem man wissen sollte was man will und auch die Verpflichtung eingehen können sollte, um die Verantwortung für die Schulden, die man trägt, zu übernehmen, oder dass man weiss, was man tut. Jedenfalls befürworte ich das. Des Weiteren finde ich es auch richtig, dass die Regierung davon absieht, Freizeitangebote weiter zu stipendieren. Dies finde ich ebenfalls richtig. Meines Erachtens sollte es das Ziel sein, dass Ausbildungen stipendiert werden, die dem Stipendienbezüger auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen bieten.
Zusammengefasst finde ich, dass die Ziele erreicht wurden und bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe noch eine Frage zur Seite 33. Da steht - ich zitiere: «Schon im Jahr 2004 musste bei einem Universitätsstudenten von Kosten bis zu CHF 38'000 pro Studienjahr ausgegangen werden». Dann schreibt die Regierung, dass die Kostenentwicklung seit 2004 um 6% gestiegen ist. Meine Frage dazu: Wird zukünftig die Kostenentwicklung auch regelmässig berücksichtig oder wird alle fünf Jahre ein neuer Bericht und Antrag kommen, um unter Umständen wieder die Kosten anzuheben? Oder ist das dann auf die nächsten 10, 15 Jahre eingefroren? Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch eine konkrete Anmerkung: Es war eine zentrale Neuerung der Revision oder der neuen Gesetzesfassung von 2004, dass die zu erbringende Eigenleistung der Eltern nur bis zum 25. Altersjahr wirksam wird. Ich vermute, dass dies erhebliche Mehrkosten generiert hat. Und ich bin auch persönlich der Ansicht, dass diese Regelung fragwürdig und zum Teil auch ungerecht ist. Sie benachteiligt nämlich Familien, deren Kinder ihre Ausbildungen zielstrebig absolvieren. Und das wäre eigentlich wünschenswert. Diese Familien werden im erheblichen Masse benachteiligt. Wenn also eine Familie mehrere Kinder hat, die Studien machen, so kann das sehr schnell einmal hunderttausend Franken oder mehrere hunderttausend Franken Unterschied ausmachen, ob die Eltern sich beteiligen müssen oder nicht. Und es würde sich sogar lohnen, die Kinder irgendetwas jobben zu lassen und zu sagen: Beginnt euer Studium mit 25 Jahren, dann haben wir nämlich finanziell nichts mehr dazu beizutragen. Mir sind konkret solche Fälle von jungen Leuten bekannt, die einmal dies und jenes ein bisschen versucht haben, da und dort gejobbt haben, und sich dann für ein Studium entschieden haben. Diesen Eltern ist es in finanzieller Hinsicht sehr gut ergangen, weil sie nämlich nichts mehr beizutragen hatten an die Ausbildung ihrer Kinder. Ich möchte die Regierung um Auskunft bitten, was diese Neuerung an Mehrkosten generiert hat und ob diese Begrenzung auf 25 Jahre wirklich zielführend ist.
Und dann habe ich noch eine zweite Anmerkung: Es soll neu so sein, dass nur Stipendien- oder Ausbildungsbeihilfen ausgerichtet werden an im Land wohnhafte Studierende. Das finde ich ja an und für sich schon richtig. Ich kann mir nur Problemfälle vorstellen. Es kommt ja immer häufiger vor, dass Liechtensteiner sich im benachbarten Rheintal niederlassen und deren Kinder wären dann nicht mehr stipendienberechtigt, während von sehr weit her kommende Ausländer, die im Land ein paar Jahre Wohnsitz haben, dann stipendienberechtigt wären. Und hier sehe ich schon eine Problematik.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Replik zum Abg. Thomas Vogt: Sie haben erwähnt, dass man mit 32 oder Anfang 30 eigentlich schon wissen sollte, was man möchte und auch die finanziellen Auswirkungen überblicken könne sollte. Dieser Meinung bin ich schon auch, doch möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Ich selbst zumindest kenne eine ganze Anzahl Leute jenseits der 30, die eine Zusatzausbildung, eine Weiterbildung, eine fachliche Vertiefung langjährig in Angriff genommen haben. Gleichzeitig ist dieses Alter meistens die Zeit der Familienphase, Familiengründung, und lebenslanges Lernen wird auch von der Politik propagiert. Jetzt möchte ich schon beliebt machen, dass auch Leute jenseits der 30, wenn sie eine langjährige Ausbildung oder Weiterbildung in Angriff nehmen, dass sie unterstützt werden in dieser kostenintensiven Zeit, auch der Familienphase. Wenn das nicht mit einem Stipendium gewährleistet sein sollte, dann würde ich dafür plädieren, dass zumindest ein zinsloses Darlehen ausgerichtet wird, damit die Weiterbildung nicht aus finanziellen Gründen verunmöglicht wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Das wird ja genau gemacht. Es ist ja nicht so, dass sie gar keine Unterstützung mehr bekommen, sondern eben nur in der Form von Darlehen, das sie dann zurückzahlen müssen. Wir sagen ja nicht, dass jeder über 32 nichts mehr erhält. Nur irgendwo muss man auch eine Grenze ziehen, dass man sagt: Es ist ja eine Ausbildung für eine Erwerbstätigkeit. Und da stimme ich dem Abg. Vogt zu. Ich denke, mit 32 Jahren kann man irgendwann verlangen, dass gewisse Personen auch für sich selbst Verantwortung übernehmen. Und wenn sie staatliche Gelder in Anspruch nehmen, dass sie dieses Darlehen dann auch an das Land zurückbezahlen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Diese Diskussion überrascht mich jetzt schon ein wenig. Ich erwarte auch von 20-Jährigen, dass sie wissen, was sie tun und dass sie gewisse Verantwortung übernehmen. Und es ist nicht so, dass jetzt ein 32- oder 33-Jähriger das einfach so macht. Es hat auch einige darunter, die solche Studienrichtungen sehr verantwortungsvoll angehen. Nur muss man sich auch Folgendes bewusst sein: Angenommen es ist jemand, der eine Familie hat oder allein erziehend ist, wie der Abg. Kranz ausgeführt hat, vielleicht sogar noch verschuldet ist. Wenn ich heute eine Wohnung habe, dann habe ich ziemliche Ausgaben, und wenn ich Besitz habe, dann habe ich sicherlich Schulden. Hier packe ich nochmals erhebliche Schulden mit dazu. Und wenn jemand beginnt zu rechnen, dann sagt er: Okay, ich würde ja gerne mittelfristig mehr verdienen, aber die Schulden kann ich im Leben nicht mehr zurückbezahlen, ausser man stellt sich irgendwelche Studienrichtungen vor, die zu erheblichen Lohnsteigerungen führen. Und wir dürfen aber nicht vergessen, dass es einige Studienrichtungen gibt, die nicht zu Wahnsinnslöhnen führen - zu guten oder besseren Löhnen - aber hohe Schulden zu tragen ist nicht so einfach. Ich würde die Situation von 33-Jährigen nicht unterschätzen. Die wissen haargenau, was sie da tun, nur ist die Herausforderung bei dem Thema auch nicht gering. Ich möchte das einfach zu bedenken geben.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte der Regierung auch danken für die Erstellung dieses Bericht und Antrages. Er zeigt sehr schön auf, dass das jetzige Stipendiengesetz durchaus eine gelungene Sache ist. Der Abg. Pepo Frick hat es ja auch aufgezeigt. Es hat sehr wenige Beschwerdeverfahren gegeben. Aber dieser Art. 9, was jetzt gerade diskutiert wurde und eigentlich auch von diversen anderen Votanten ausgeführt wurde, der stösst mir schon auch sauer auf - das muss ich zugestehen. Wobei ich sehe schon auch das Dilemma für die Regierung. Sie will Einsparungen vollziehen und das ist sicher einer der Punkte, wo gespart werden soll. Aber unter dem Aspekt des lebenlangen Lernens frage ich mich schon auch, wie man das verkaufen kann, dass man ab 32 kein Stipendium mehr erhält, sondern «nur» noch ein Darlehen. Es wurde ja ausgeführt, diese Phase ist auch die Phase der Familiengründung. Eine Familie kostet auch Geld und da frage ich mich im Endeffekt auch: Ist das eine neue familienpolitische Stossrichtung der Regierung?
Wie gesagt, wir befinden uns hier in einem komplexen Bereich, aber was das effektiv mit dieser Förderung zu tun hat, gerade auch von Frauen, bezweifle ich. Wenn wir uns die Seite 54 betrachten: In der Vernehmlassung wurde ja auch ausgeführt, dass unter anderem vor allem auch Frauen von dieser Massnahme tangiert sein dürften. Dazu frage ich mich einfach: Ist das wirklich ein guter Ansatz? Der Abg. Gerold Büchel hat es treffend ausgeführt. Es sind sonst mitunter schon Schulden vorhanden, weil man vielleicht ein Haus gebaut hat, die Familie wird gegründet und jetzt möchte die junge Mutter mitunter dann eine Weiterbildung geniessen, damit sie wieder ins Berufsleben einsteigen kann, wenn die Kinder langsam grösser werden. Und dieser Einstieg wird mitunter dadurch genau verhindert.
Und wie gesagt, unter dem Aspekt des lebenlangen Lernens frage ich mich schon, ob man das mit diesem glorreichen Ansatz der Politik vereinbaren kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, gebe ich das Wort an Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke Ihnen für die offene und sachliche Diskussion und die positive Aufnahme dieses Berichts. Sie sehen es, dass die Vorlage, der Bericht und Antrag, auf einer Evaluation des heutigen Stipendiengesetzes beruht. Dieses Stipendiengesetz - das muss man auch wissen - wurde im Jahre 2004 komplett neu geschaffen und es wurde nicht irgendwoher abgeschrieben aus einem anderen Rechtsbestand, sondern es ist eine Eigenkreation. Wir haben es nicht rezipiert, sondern das war im Jahre 2004 dann auch eine Eigenkreation. Und es war auch ausgeführt im damaligen Bericht und Antrag aus dem Jahre 2004 - das wurde klar gesagt -, dass dann auch die Kostenentwicklung genau beobachtet werden muss, dass es fast zu Kostenexplosionen führen könnte und dass es vielleicht auch Nachbesserungen benötigt.
Es ist hier jetzt aber so, dass es hauptsächlich - und das haben Sie selbst ja auch anerkannt - um Präzisierungen geht, dass es um Klärungen geht, dass es um Verbesserungen geht, um solche Erfahrungen, die man in den letzten sieben, acht Jahren mit dem Stipendiengesetz gemacht hat. Grundsätzlich und das ist sicherlich erfreulich, ist das Stipendiengesetz aus dem Jahre 2004 ein gutes Gesetz und durchwegs auch in der Praxis ein taugliches Gesetz.
In einer zweiten Phase, als diese Arbeiten bereits begonnen worden sind, ist dann auch das Thema «Sparen» mit eingeflossen und die zuständige Arbeitsgruppe hatte auch den Auftrag zu überlegen: Wie kann auch das Stipendienwesen einen Sparbeitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes leisten? Und das können Sie sich vorstellen, diese Arbeitsgruppe ist sehr sorgfältig mit dieser Frage umgegangen, weil wir uns hier in einer sehr sensiblen Materie bewegen. Und die Arbeitsgruppe hat dann abgewogen: Was gibt es für Möglichkeiten, um dieses Sparziel auch zu erreichen? Und wir haben ja auch in der Vernehmlassung vorgeschlagen, diesen Darlehens- und Stipendienanteil zulasten des Stipendienanteils um 5%-Punkte zu verschieben. Dann haben wir aber gesehen, dass wir das Sparziel auch anders erreichen können und deshalb von dieser Massnahme auch abgesehen.
Ich will einfach damit auch betonen, hier hat man nicht einfach unbedacht irgendwelche Massnahmen getroffen, sondern es wurde sehr sorgfältig abgewogen: Was verträgt das System und wo dürfen wir und sollen wir nicht eingreifen? Das hat dann genau zu dieser Massnahme auch geführt, dass man ab dem 33. Lebensjahr nur noch Darlehen gewähren will, weil dahinter auch die Überlegung steckt, dass die Menschen in dieser Zeit, dass man in diesem Alter auch wissen soll, was man im Leben machen will, dass man für sich selbst auch Verantwortung übernimmt. Auch eine Überlegung war, dass man eigentlich ab dem 33. Lebensjahr auch eine erste Ausbildung abgeschlossen haben sollte. Ich sage nur, was die Überlegungen sind, die dahinter stecken.
Und das wurde auch gesagt, die Abg. Diana Hilti hat das auch betont, dass - und das ist wichtig zu betonen - die Liquidität, die notwendig ist, die wird ja nach wie vor vom Staat zur Verfügung gestellt. «Einfach» mit dem Unterschied, dass diese Liquidität in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt werden soll. Die Arbeitsgruppe hat hier sehr genaue Berechnungen gemacht. Hier wurden auch die Altersstrukturen hinterlegt. Es wurde dann auch berechnet, wenn wir die Limite bei 34, bei 35 oder bei 30 Jahren setzen, was das für finanzielle Konsequenzen haben könnte. Diese Berechnungen wurden gemacht und sind entsprechend in die Überlegungen eingeflossen, weshalb ab dem 33. Lebensjahr hier diese Limite gezogen werden soll.
Ich glaube, Sie haben in der Diskussion richtig auch die wesentlichen Punkte angesprochen. Ich gehe davon aus, dass wir bei der Lesung auf diese Punkte auch nochmals darauf zurückkommen werden. Ich möchte jetzt aber doch noch versuchen, auch auf einzelne Fragen und Voten einzugehen, die dann vielleicht auch die Lesung selbst etwas verkürzen werden.
Der Abg. Werner Kranz - ich versuche in der Reihenfolge der Votanten darauf einzugehen - hat ja die Regierung auch gebeten, zu verschiedenen Punkten für die 2. Lesung noch Ausführungen zu machen. Wie immer werden wir das selbstverständlich gerne machen. Auch die Frage, ob ein gestaffelter Abzug bei Kindern allenfalls umsetzbar wäre, was das für Konsequenzen hätte, dieser Frage werden wir sicherlich nachgehen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie auch gesagt, man soll die anerkannten Ausbildungsstätten öffentlich machen. Das werden wir sicherlich auch prüfen, wenn es nicht schon öffentlich ist auf der Homepage des Schulamtes. Das weiss ich jetzt nicht. Aber dem steht sicherlich nichts entgegen.
Zur Frage des Abg. Pepo Frick, wie der Rückgang bei den Ausgaben im Stipendienwesen zu erklären ist: Ich glaube, er hat die Erklärung, die die Regierung auch im Bericht und Antrag ausgeführt oder wiedergegeben hat, selbst jetzt nochmals erwähnt. Wir gehen vor allem davon aus, dass es der doppelte Maturajahrgang ist - und das war im Jahr 2005 -, dass dieser Jahrgang langsam aber sicher die Studien abgeschlossen hat, und dass das mit ein Grund ist, warum die Ausgaben zurückgegangen sind. Wir haben es im Bericht und Antrag ausgeführt, wir können Ihnen nicht exakt sagen, was letztendlich die Gründe sind. Wenn wir das wüssten, dann hätten wir auch eine bessere Grundlage, um insgesamt mit dem Thema umzugehen. Sie wissen es, jeder hat grundsätzlich einen Anspruch, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Und das ist auch richtig und das ist die Grundlage dieses Stipendienwesen und das ist auch gut so. Aber was letztendlich die Gründe sind, das kann ich Ihnen nicht sagen.
Zur Anregung, die der Abg. Gerold Büchel in den Raum gestellt hat, dass man allenfalls eine Übergangsbestimmung kreieren könnte, dass vor allem dann diejenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits in einem Studium sind, dass die, wenn eine solche Regelung kommt, dass man ab dem 33. Lebensjahr nur noch Darlehen bekommt, dass man diese dann bis zum Ende des Studiums in dieser alten Regelung drin lässt, diese Anregung finde ich überlegenswert und dazu werden wir sicherlich auch entsprechende Ausführungen machen.
Der Abg. Peter Hilti hat auch gefragt und hat die Seite 42 des Bericht und Antrags referenziert, weil es dort heisst, dass liechtensteinische Staatsangehörige in den meisten Staaten gleichberechtigten Zugang zu den staatlichen Ausbildungsbeihilfen haben wie Inländer - und das gilt auf dem Gebiet des EWR und der Schweiz. Das ist ein Grundprinzip im EWR, dass die in einem EWR-Staat lebenden Ausländer aufgrund des Wohnsitzes nicht diskriminiert werden dürfen. Und deshalb gilt das. Wir haben ja in dieser Bestimmung, die wir neu kreiert haben, auch die entsprechende Bestimmung drin, dass es nicht geht, dass wir einen EWR-Ausländer diskriminieren. Das wäre gegen das EWR-Recht.
Dann die Frage der Eignungsabklärung: Das ist sicherlich auch etwas, das zentral bei dieser Vorlage ist. Hier geht es um die Frage: Wann kann die Stipendienstelle überhaupt von erheblichen Zweifeln ausgehen und wie kann die Stipendienstelle solche erhebliche Zweifel überhaupt feststellen? Und hier gilt sicherlich Art. 5 des jetzigen Gesetzes. Die Eignung ist ja dort im Grundsatz angegeben und es heisst dort, dass Ausbildungsbeihilfen nur bei vorhandener Eignung für die gewählte Ausbildung gewährt werden. Das bedeutet natürlich auch, dass man die entsprechenden Zeugnisse vorlegen muss, und zwar zusammen mit dem Stipendienantrag für eine Ausbildung, die man antreten möchte.
Es ist klar, wenn jemand studieren geht, dann muss er das Maturazeugnis beim Antrag an die Stipendienstelle beilegen. Ich habe mich auch hier längere Zeit mit der Stipendienstelle unterhalten und die Stipendienstelle auch gefragt, weshalb sie selbst eine solche Bestimmung vorschlägt. Mir wurde dann die Auskunft erteilt, dass man wirklich aufgrund von jahrelangen Erfahrungen davon ausgehen darf und muss, dass es ab und zu - und das sind Einzelfälle - Antragsteller gibt, die eine Ausbildung anvisieren, ohne sich zuvor bewusst zu werden, was diese Ausbildung abverlangt. Und dann erkennt die Stipendienstelle - das sage ich nochmals - in solchen wenigen Fällen eine grosse Diskrepanz zwischen der Vorbildung, die ein Antragsteller mitbringt und dem Anforderungsprofil der Ausbildung, sodass zu erwarten ist, dass die Ausbildung scheitern könnte. Ich sage es jetzt einmal sehr vorsichtig. Und die jahrelangen Erfahrungen haben gezeigt, dass es solche Fälle ab und zu gibt. Und bis jetzt ist man aufgrund des Gesetzes gezwungen, diese Ausbildungsbeihilfen zu gewähren, obwohl für die Stelle eigentlich klar ist, dass diese Ausbildung nicht zum Erfolg führen wird.
Und jetzt geht es darum, für diese wenigen Fälle einen Mechanismus zu schaffen, dass man solche wenige Fälle dann in eine Abklärung geben kann. Und das würde dann eben zusammen mit der anderen Stelle passieren, nämlich mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung. Es gibt solche Fälle - und die sind dokumentiert. Und wenn Sie das wünschen, können wir Ihnen unter Gewährung des Datenschutzes für die 2. Lesung auch Beispiele liefern. Ich denke, das macht das Ganze dann auch etwas verständlicher.
Es ist auch zu erwähnen, dass, wenn die Stipendienstelle aufgrund einer solchen Eignungsabklärung ein Gesuch ablehnt, der Rechtsweg offen ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Dann kann entsprechend Beschwerde eingelegt werden. Ich möchte aber und will das auch betonen: Es geht nicht darum, dass wir hier Beschwerdefälle kreieren, sondern es geht darum, dass man auch im Interesse eines Antragstellers im Einzelfall einmal eine solche Bedarfsabklärung vornehmen kann.
Zu den Kostenentwicklungen auf der Seite 33: Es ist so, dass - da hat der Abg. Peter Büchel hier einen Satz zitiert - eine Kostenentwicklung von 6% stattgefunden hat und dass man deshalb eben diese Tabelle im Anhang nicht noch anpassen sollte. Diese Tabelle ist nicht einem automatischen Teuerungsausgleich angepasst. Das heisst, diese Tabelle gilt so lange sie vom Gesetzgeber nicht angepasst wird. Sollte die Entwicklung und die Praxis zeigen, dass wirklich die Stipendienansuchenden Probleme haben, dass diese Beträge nicht mehr ausreichen, um eine Ausbildung zu finanzieren, dann wären das sicherlich die Signale, die die Regierung aufnimmt und dann dem Landtag auch entsprechend eine Anpassung dieser Tabellen vorschlägt.
Dann hat der Abg. Albert Frick einen Punkt ins Gespräch gebracht, nämlich, dass man im Jahre 2004 die Eigenleistungen abgeschafft habe, also ab dem 25. Lebensjahr die Leistungen der Eltern nicht mehr mit eingerechnet werden. Ich weiss nicht, ob wir das eruieren können, was das an Mehrkosten ausmacht, aber wir werden es versuchen. Ich glaube, ich habe es richtig verstanden. Wir werden es versuchen. Ob man das eruieren kann, das weiss ich nicht, aber wenn man es kann, dann werden wir Ihnen sicherlich die entsprechenden Zahlen liefern.
Und dann noch zur Frage, dass man Stipendien nur an im Land wohnhafte Personen erteilen kann: Das ist eine Regelung, die heute schon gilt und mit der neuen Bestimmung, die vorgeschlagen ist, gibt es dann ja im Abs. 2 den Mechanismus des sozialen Härtefalls. Und das wäre dann, wenn so eine Person nach Liechtenstein wieder kommen würde, dann müsste man schauen, ob das ein sozialer Härtefall ist oder nicht und dann könnte sie unter Umständen von einem Stipendium profitieren oder eben nicht. Je nachdem, was denn diese Einschätzung ergibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Ausführungen. Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen, den der Abg. Frick erwähnt hat bezüglich der Gründe des Rückgangs. Ich habe mir die Frage auch gestellt, bin in meinem Eintretensvotum aber nicht darauf eingegangen. Es ist noch interessant, gegenüber der Vernehmlassung ist vor allem eine Veränderung beim Punkt ab dem 33. Lebensjahr zu sehen. Da waren in der Vernehmlassung noch CHF 600'000 und jetzt sind noch CHF 400'000 drin.
Und der zweite grosse Punkt ist das Streichen der Verschiebung der 5%-Punkte. Nun, wenn es dieser doppelte Jahrgang gewesen wäre, dann dürfte das eigentlich nicht beim 33. Lebensjahr die grosse Veränderung verursacht haben. Entsprechend vielleicht wäre es möglich, schon noch einmal zu prüfen, wieso es gerade beim 33. Lebensjahr eine starke Veränderung gegeben hat seit dem Vernehmlassungsbericht bis zum vorliegenden Bericht und Antrag. Weil da ist die grosse Änderung zu erkennen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich komme nochmals zum Problem der Eignung bzw. der Eignungsabklärung zurück. Ich danke der Regierung für die Ausführungen. Ich habe gehört, dass ein Zeugnisausdruck, eine Zeugniskopie, eingereicht werden soll, sei das ein Maturazeugnis oder ein Sekundarschulzeugnis. Ich finde es einfach gefährlich, wenn man sich auf Zeugnisse ohne klare Kriterien verlassen möchte. Was ist eine 4,5? Was ist eine 5? Ich möchte einfach beliebt machen, dass man wirklich versucht auch zum Schutze der Stipendienstelle, auch nachher zum Schutze des Amtes für Berufsberatung, da müssen klare Kriterien sein. Da kann es sonst um Existenzen gehen und allein auf wackliger Datenlage Eignungsabklärungen zu machen finde ich gefährlich. Ich möchte das einfach mitgeben. Vielleicht gibt es gute Ideen. Ich hoffe es. Meiner Meinung nach ist das ein ganz gefährliches Thema hier. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Regierungsrat Quaderer für die Beantwortung meiner Anmerkungen bzw. Fragen. Zuerst auf die Seite 30 kommend, diese Tabelle, welche der Abg. Pepo Frick bereits angesprochen hat: Wenn wir uns das betrachten, sehen wir doch, dass am Ende des alten Stipendiengesetzes im Vergleich zu heute die Steigerungen im Prinzip marginal ausfallen. Und da kommen noch diese zwei Maturaklassen, die ziemlich sicher hier auch einen erheblichen Einfluss gehabt haben. Insofern könnte es sogar sein, dass wir plus/minus wieder beim Jahr 2004 anlangen.
Und dann komme ich eben schon auch zum Punkt, welchen der Abg. Gerold Büchel erwähnt hat: Wie kommt man gerade auf dieses vollendete 32. Lebensjahr? Was sind hier die Gründe der Regierung? Denn ich denke mir auch, auch Leute, die jünger sind, haben eine Eigenverantwortung, wenn sie eine Ausbildung beginnen. Auch mit 30 hat man diese Verantwortung. Und wie gesagt, ich habe es ja bereits im ersten Votum erwähnt, für mich fällt dieser Zeitpunkt einfach sehr zentral mit der Gründungsphase einer Familie zusammen, mit einem eventuellen Kauf oder Miete grösseren Eigentums, welches man ja gezwungenermassen auch braucht, sofern man Kinder in diese Welt setzt.
Und was ich den Herrn Bildungsministern schon auch fragen möchte: In anderen Bildungsbereichen haben wir den Staatsbeitrag doch nicht ganz unerheblich erhöht, wie Sie meiner Kleinen Anfrage unweigerlich entnehmen können, und hier soll nun gespart werden. Wie können Sie das mit ihrem Gerechtigkeitssinn vereinbaren?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich habe es beim ersten Mal versucht zu erklären, weshalb die Regierung hier das vollendete 32. Lebensjahr gesetzt hat. Ein Grund sind sicherlich auch die Berechnungen, die im Hintergrund gemacht wurden: Wie hoch ist ein mögliches Sparpotenzial? Weil letztendlich denke ich, ob wir bei 31, 32 oder bei 33 Jahren ansetzen, das macht die Diskussion nicht anders. Das ist immer die gleiche Frage.
Und wenn Sie mich nach dem Gerechtigkeitssinn fragen: Ich sehe hier durchaus eine Massnahme, die die Regierung vorschlägt, die massvoll und auch vertretbar ist, dass wir hier ab dem vollendeten 32. Lebensjahr eben nur noch Darlehen auszahlen. Wenn wir hier die Ausbildungsbeihilfen ganz streichen würden, wäre das eine Massnahme, die ich nicht unterstützen würde. Aber ich denke, diese Verschiebung vom Stipendium zum Darlehen ist nach meiner Ansicht hier durchaus massvoll und auch zu rechtfertigen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist ebenfalls unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung der Vorlage schreiten. Wir kommen zuerst zum Stipendiengesetz.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Hier habe ich eine Frage: Wenn jetzt jemand ein Studium begonnen hat und - ich sage mal - die Universität wechselt oder in ein studienähnliches Fach, beispielsweise von Wirtschaft Richtung Recht wechselt oder umgekehrt, wird das dann als abgebrochenes Studium gewertet wie unter Ziff. a oder ist das nach wie vor als normales Studium zu sehen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Also diesen Fall, den Sie geschildert haben, das ist für mich, wenn er die Universität wechselt und im gleichen Studium bleibt, dann ist das sicherlich nicht der Abbruch eines Studiums. Ganz sicher nicht. Und im zweiten Fall, wenn er - sagen wir - von Wirtschaft auf Recht oder umgekehrt wechseln würde, das müssten wir auf die 2. Lesung abklären. Da bin ich nicht ganz sicher. Das ist mir lieber, wenn wir das noch genau abklären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Überschrift vor Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 1, 4 Bst. c, 5 und 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1, 4 Bst. c, 5 und 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6a steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Unter Art. 6a Ziff. 1 wird darauf hingewiesen, dass die Zeit für individuelles Lernen, Prüfungsvorbereitungen etc. nicht angerechnet wird. Bei den Austauschstudenten kann es aber durchaus sein, dass sie bei Partneruniversitäten sind, welche die Hausarbeiten relativ stark über ECTS-Kredite gewichten. Ich weiss nicht, wie das in dem speziellen Fall aussehen würde. Da ist die Anwesenheitszeit relativ gering und das Selbststudium wird relativ hoch gewertet. Ich denke einfach, klärend sollte das zu keinen Problemen führen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das entgegengenommen. Dann lesen wir weiter.Art. 7 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b bis d sowie Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b bis d sowie Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage: Hier steht «insgesamt längstens während einer Dauer von acht Jahren unterstützt. An diese Dauer sind alle Ausbildungen im Anschluss an die Sekundarstufe II anzurechnen, unabhängig davon, ob für diese eine Ausbildungsbeihilfe beantragt wurde». Das heisst, wenn jemand eine Pause macht in diesen acht Jahren, sind dann diese Jahre mit angerechnet? Das heisst, wenn er ein Jahr dazwischen in dem Sinn keine Studienbeihilfe braucht bzw. irgendein Projekt unterstützt, ins Ausland geht, in den Entwicklungsdienst geht oder sonst etwas.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Eine klärende Frage zu Abs. 3 - Sprachaufenthalt: Ich gehe davon aus, wenn es mehrere Sprachaufenthalte verschiedener Sprachen wären, dass es immer einfach 12 Monate für Sprachen sind, nicht für jede Sprache 12 Monate oder so irgendetwas.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort dazu?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, es heisst insgesamt während höchstens 12 Monaten unterstützt. Da teile ich Ihre Auffassung. Und beim Abs. 4 geht es eben darum, dass man die Studienjahre insgesamt berechnet und nicht nur die Jahre, die stipendiert worden sind. Also es geht darum, dass wenn jemand bis 25 beispielsweise ein Studium macht, dann bekommt er kein Stipendium und dann hat er vielleicht sechs Jahre studiert. Und nachher geht er wieder studieren und dann werden diese sechs Jahre bei der Anerkennung der Stipendien angerechnet. Das heisst, dann könnte er nur noch zwei Jahre lang Stipendiumunterstützung bekommen und nicht mehr, weil er die ersten Jahre zwar studiert hat, aber noch nie Stipendium bekommen hat, von da weg acht Jahre. Das ist eben ein VGH-Urteil, wobei der VGH die bisherige Bestimmung so ausgelegt hat. Deshalb musste das hier so präzisiert werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Das heisst, es gibt ja Studiengänge, die vorgängig ein Praktikum verlangen, also ohne Praktikum kommt man da gar nicht rein. Das heisst, dann ist noch nicht festgelegt, welche Hochschule er besucht oder sonst etwas, sondern er macht mal ein einjähriges Praktikum und das wird dann schon bereits als Studium angerechnet für den ganzen Zeitraum?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, wenn er dann in dieser Zeit auch ein Stipendium beansprucht und das auch bekommt, weil er die Voraussetzungen erfüllt, dann wird das angerechnet, und zwar unabhängig davon, ob er jetzt eine Ausbildung an einer Universität oder ein Praktikum macht. Es kommt darauf an, ob er Stipendium bekommt oder nicht, also ob er staatliche Unterstützung bekommt oder nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Beantwortung. Aber hier steht «unabhängig davon, ob für diese eine Ausbildungsbeihilfe beantragt wurde». Das heisst, dieser Jugendliche beantragt keine Ausbildungsbeihilfe für das erste Praktikumsjahr bevor er sich festlegt, welchen Studiengang er machen wird. Das heisst dann für mich auch, dass dieses bereits zur gesamten Zahl der Studienjahre dann dazuzählt. Weil hier steht ja ganz explizit: «unabhängig davon, ob für diese eine Ausbildungsbeihilfe beantragt wurde», obwohl er für dieses Jahr kein Stipendium oder sonst etwas erhalten hat.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich interpretiere das so, aber wir werden das schriftlich noch besser ausführen auf die 2. Lesung, dass es letztendlich auch ganz klar ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Diese Regelung würde ich eigentlich für ungerecht halten, denn in dieser Zeit hat der Jugendliche oder die Person ja die Stipendienstelle respektive den Staat nicht beansprucht, und trotzdem rechnet man diese Zeit an, wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe. Das halte ich für nochmals überprüfenswert. Das würde ich nicht für gerecht halten.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Erklärungen. Nochmals rückgefragt: Das würde doch heissen, wenn ein Jugendlicher eine Lehre absolviert und keine Studienbeihilfe benötigt, anschliessend eine Fachhochschule besucht, dann Ausbildungsbeihilfe benötigt, würden dann, weil es eben die gleiche Fachrichtigung ist, diese Jahre mit berücksichtigt? Das heisst, er hat dann nur noch relativ kurze Zeit, um zu studieren, weil dann diese vielleicht drei oder vier Jahre schon mit berücksichtigt werden. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es geht hier um Ausbildung im Anschluss an die Sekundarstufe II. Das müssen Sie beachten. Und Sie argumentieren jetzt auf der Sekundarstufe I. Es geht um Abschlüsse nach der Sekundarstufe II. Aber wir werden das nochmals schriftlich präzisieren. Dann haben wir Gewissheit.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Bei den Eintretensvoten wurde dieser Artikel schon verschiedentlich diskutiert und der Regierungsrat hat versucht, die Fragen zu beantworten. Ich komme trotzdem darauf zurück, weil in diesem Artikel geht es schwerpunktmässig konkret um die Ausbildungsbeihilfen. Das ist auch der Artikel, bei dem der grosse Sparhebel mit zirka CHF 400'000 angesetzt wird. Gemäss Abs. 2 Bst. b - das wurde erwähnt - sollen neu ab dem vollendeten 32. Lebensjahr Antrag stellende Personen nur noch Darlehen beziehen können, also keine Stipendien mehr. So weit die Ausgangslage. Für mich ist klar, dass dieser geplante Leistungsabbau nicht auf Kosten von einkommensschwächeren Personen und Familien gehen darf. Deswegen meine ganz konkrete Frage: Wurde untersucht, wen es genau mit dieser Massnahme trifft? Ich wiederhole vielleicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass gerade Wiedereinsteigerinnen und Alleinerziehende froh sind, wenn sie nach einer längern Familienzeit auf Stipendien zählen und eine entsprechende Weiterbildung mit staatlicher Unterstützung anstreben können.
Um diesem Sparartikel gegebenenfalls zustimmen zu können, wünsche ich konkret die Angaben, von welchem Personenkreis und zu welchem Zweck diese Stipendien ab 32 in den letzten zehn Jahren bezogen wurden.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich den Ausführungen des Abg. Frick anschliessen und bitte um zusätzliche Ausführungen. Hinzufügend der Schritt oder die Bewegung seit der Vernehmlassung von CHF 600'000 auf CHF 400'000, die genau bei dieser Altersklasse stattgefunden hat. Diese ein wenig besser zu verstehen, würde mir auch helfen, um hier die entsprechende Entscheidung zu treffen. Ich sehe das als den Knackpunkt in dieser Vorlage und möchte Sie bitten, entsprechendes zusätzliches Material auf die 2. Lesung zu bekommen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nur bitten, in Abs. 2 Bst. b die grammatikalische Korrekur noch vorzunehmen: nach vollendetem 32. Lebensjahr oder nach Vollendung des 32. Lebensjahres.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, ich habe bereits bei der Eintretensdebatte ausgeführt, dass wir hierzu Praxisbeispiele, Berechnungshintergründe, bringen werden. Wenn ich das richtig im Kopf habe, war in der Vernehmlassung noch das 31. Lebensjahr, wenn ich das richtig im Kopf habe. Und deshalb haben wir hier eine Differenz von CHF 200'000. Aber das werden wir sicherlich schriftlich ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind, lesen wir weiter. Überschriften vor Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 Bst. a. Dort steht: «bei schulischen und beruflichen Erst- und Zweitausbildungen im Anschluss an die Sekundarstufe II». Ich verstehe diesen Satz nicht ganz. Vielleicht müsste es heissten: «bei schulischen und beruflichen Erst- und Zweitausbildungen im Tertiärbereich».Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Wir werden das prüfen. Aber ich denke schon, dass das richtig ist «im Anschluss an die Sekundarstufe II».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Fragen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 16 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 2 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 19a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2 Bst. b: Dort wird angeführt, dass die elterliche Eigenleistung unberücksichtigt bleibt, wenn die Antrag stellende Person ab ihrem vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt während mindestens drei Jahren vollberuflich erwerbstätig war. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Wenn jemand eine dreijährige Berufslehre abgeschlossen hat, zählt das auch als Erwerbstätigkeit oder müsste man das vielleicht noch mit dem Praktikum ausschliessen? Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Meine Frage zielt in die gleiche Richtung. Wenn jemand vor Vollendung des 18. Lebensjahres, wie das ja häufig der Fall ist, eine Lehre absolviert, die drei oder vier Jahre dauert, und danach später nur zwei Jahre berufstätig war, um wieder eine weitere Ausbildung anzuschliessen, wie wird diese Lehre, die ja auch eigentlich einer Berufstätigkeit entspricht, hier gewichtet?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier geht es um eine vollberufliche Erwerbstätigkeit. Die Lehre ist eine Ausbildung und keine vollberufliche Erwerbstätigkeit. Die wird hier nicht angerechnet. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 21 Abs. 2 Bst. c und f sowie Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 Bst. c und f sowie Abs. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Die konkrete Frage: Bei Art. 21 Abs. 2 heisst es: «Zur Ermittlung der anrechenbaren Erwerbs- und Vermögensverhältnisse werden dem Gesamterwerb (ohne Sollertrag des Vermögens) gemäss Art. 14 des Steuergesetzes ein Zwanzigstel des Reinvermögens hinzugerechnet». Hier meine Frage: Wir haben ein neues Steuergesetz. Dort kennen wir den Sollertrag des Vermögens. Was ist der Grund, dass man hier nicht diesen Sollertrag aus dem neuen Steuergesetz genommen hat, sondern weiterhin einen Zwanzigstel des Reinvermögens? Oder noch konkreter gefragt: Was ist der Unterschied ganz konkret bei der Berechnung des Sollertrags des Vermögens zum Zwanzigstel des Reinvermögens?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier handelt es sich um bestehendes Recht und wir werden diese Frage auf die 2. Lesung klären. Ich kann Ihre Frage jetzt nicht beantworten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann lesen wir weiter. Art. 21a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Abs. 1, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 4 und 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 4 und 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 3, 5 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 3, 5 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 1 Bst. c und 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 1 Bst. c und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Abs. 1, 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 1, 2 und 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Wie schon bei meinem Eintretensvotum ausgeführt, möchte ich die Regierung bitten zu überprüfen, ob Abs. 1 überprüft werden könnte. Meinem Verständnis nach werden Stipendien pro Semster oder pro Jahr genehmigt. Hier wäre mein Anliegen zu überprüfen bei einer bestehenden Studienrichtung die komplette Studienzeit. Das kann auch mit einer Minimalzeit ausgeführt sein. Das heisst, dass man hier die Übergangsbestimmungen ein wenig für die entsprechende Studienrichtung aufweichen könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch eine Frage zu Abs. 1, und zwar: «sofern die Anträge vor dem 1. Januar 2014 eingereicht werden». Müsste es da nicht heissen vor dem 1. Januar 2013, da das Gesetz ja am 1. August 2013 in Kraft tritt?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Erlauben Sie noch einen Rückkommensantrag auf den Art. 20? Ich hätte eine weitere Frage zu diesem Artikel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe zuerst das Wort dem Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Anregung des Abg. Gerold Büchel nehme ich gerne mit. Das bekräftige ich nochmals. Wenn ich aber gerade an diesem Punkt bin, müssten wir, falls wir eine solche Übergangsbestimmung einführen, müssten wir auch nochmals Art. 20 Abs. 4 Bst. b in Erwägung ziehen, ob diese Bestimmung dann noch haltbar ist.
Und zur Frage des Abg. Werner Kranz: Nein, hier muss es schon heissen 1. Januar 2014. Weil man kann rückwirkend auch Ausbildungsbeihilfen beantragen und wir haben hier einfach gesagt, dass es dann vier Monate nach Inkrafttreten, dass irgendwann der Schnitt gemacht wird, dass wir vier Monate nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes diesen Schnitt machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Abg. Gisela Biedermann hat beantragt, den Art. 20 noch einmal aufzurufen. Ich glaube, das Plenum ist einverstanden. Ich gestatte Ihnen das, weil wir in der 1. Lesung sind. Ich bitte Sie um Ihr Votum.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke geschätzte Kollegen, dass ich noch einmal hier drauf zurückkommen darf. Mir hat sich im Zusammenhang mit dem Abs. 2 Bst. b noch eine weitere Frage gestellt. Die Frage ist: Wenn nun eine Person eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Jahren vollberuflich ausgeübt hat, denn wie ich gefragt habe, zählt ja die Lehre nicht und auch Praktika zählen dort nicht, ist für mich die Frage, wenn sie in diesem Zeitraum in eine Arbeitslosigkeit fällt, ob das mit angerechnet wird. Ich beziehe mich auf eine konkrete Situation: Es wurde eine Kündigung ausgesprochen und diese Person hat beabsichtigt, gleich eine Ausbildung zu machen, anstatt erst nach erfolgloser Arbeits- oder Stellensuche diese Ausbildung vorzunehmen. Inwieweit kann durch Kündigung bedingte Arbeitslosigkeit vielleicht innerhalb dieser drei Jahre Berücksichtigung finden, weil diese Beendigung der Arbeitstätigkeit ja unverschuldet erfolgte, wenn durch die Kündigung diese drei Jahre nicht erreicht würden?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir klären diesen Fall noch ab, machen schriftliche Ausführungen für die 2. Lesung und dann sind wir auf der sicheren Seite.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur nächsten Vorlage, und zwar zum Beschwerdekommissionsgesetz.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 4 Abs. 1 Bst. e Einleitungssatz sowie Ziff. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. e Einleitungssatz sowie Ziff. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 28 abgeschlossen.
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