Abänderung des Sozialhilfegesetzes (Nr. 10/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Sozialhilfegesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 10/2012. Er steht zur Diskussion. Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Das notwendige Fachwissen sowie die zwingend notwendige und landesweit einheitliche Praxis waren schon im Jahre 2005 für den Landtag ausschlaggebend, um die Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe beim Amt für Soziale Dienste anzusiedeln, wie dies aus dem Bericht und Antrag Nr. 2005/26 hervorgeht.
Damals wurde in das Sozialhilfegesetz ein gut gemeinter Kompromiss, im Besonderen in Artikel 20, mit der Zustimmungskompetenz der Gemeinden bei der Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe aufgenommen.
Dies deshalb, da den Gemeinden aufgrund der 50-prozentigen Beteiligung die Zustimmungskompetenz bei der Gewährung der wirtschaftlichen Hilfe zukommt. Im Gegenzug wurde festgesetzt, dass dem Amt für Soziale Dienste die Aufgabe zur Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe und deren Rückerstattung zukommt, was die heutige Realität vollends abbildet.
Die paritätische Finanzierung der wirtschaftlichen Hilfe ist das eine, die fachliche Beurteilung einer angefragten Sozialhilfeunterstützung jedoch das andere.
In der Realität war es und ist es heute noch so, dass die Hilfsbedürftigen durch das Fachpersonal beim Amt für Soziale Dienste beraten und während der Unterstützungsphase auch begleitet werden. Das Amt führt mit den Betreffenden auch alle Gespräche und macht für sie sämtliche Unterstützungsberechnungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes sind es, die nahe am Einzelfall sind. Sie ziehen das ganze operative Geschäft durch. Es liegt meines Erachtens auf der Hand, dass die jeweiligen Mitglieder der Fürsorgekommission in den Gemeinden nicht oder nicht mehr jene Informationen aufgrund der vermeintlich wirtschaftlichen Einschätzung oder Fakten über die Hilfsbedürftigen liefern können. Die Mitarbeitenden des Amtes für Soziale Dienste sind meines Erachtens in der Regel näher an den Hilfsbedürftigen als beispielsweise drei Mitbürger der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.
Es muss gewährleistet sein, dass nur eine objektive Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Hilfsbedürftigen zu Unterstützungsleistungen führen kann. Dieses angewendete Vorgehen beruht auf einem nachvollziehbaren und in den Leistungen abgestuften Prozess, welcher auf gesetzlich geregelten und bedarfsorientierten Berechnungen aufbaut. Damit wird eine landesweite einheitliche und auf Fakten beruhende Praxis in den Unterstützungszahlungen ermöglicht. Es versteht sich von selbst, dass rein durch dieses Vorgehen ein Ermessens- und Entscheidungsspielraum der Fürsorgekommission nicht mehr gegeben ist. Und daraus erklärt sich auch, dass rund 99% der Fälle pro Jahr entsprechend dem Vorschlag des Amtes von den Fürsorgekommissionen gutgeheissen werden.
Die Fürsorgekommission, als so genannte gesetzliche Kommission, war bis heute alle vier Jahre zu bestellen und ihre Aufgabe ist auch definiert. Der Gestaltungsspielraum der Kommission war jedoch kaum - und wenn überhaupt - nur geringfügig möglich.
Eine ähnliche Situation stellte sich bei der vor Jahren aufgelassenen Steuerkommission dar, die in erster Linie die Aufgabe hatte, die Steuerfaktoren der Steuerpflichtigen auf ihre Tatsächlichkeit zu prüfen. Das mag in früherer Zeit bei damals noch überschaubaren, eher einfachen Verhältnissen und aufgrund der geringen Einwohnerzahl auf eine Weise noch begründbar gewesen sein.
Die Zeiten und die Aufgaben haben sich geändert. Die Materie hat an Komplexität zugenommen. Damals, bei der Aufhebung der Steuerkommission, wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, ebenfalls die Fürsorgekommission mit den ihr übertragenen Aufgaben neu zu organisieren.
Es ist sicher richtig, dass die Gemeinden im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe mit dem Amt für Soziale Dienste in geeigneter und effizienter Form zusammenarbeiten, da die Kosten zu 50% aufgeteilt werden.
Das im Bericht und Antrag vorgeschlagene Vorgehen bei der Mitwirkung der Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe erachte ich als ausreichend und es entspricht der gemeindeinternen Sitzungsvorbereitung bzw. der Vorprüfung der gestellten wirtschaftlichen Unterstützungsanträge zuhanden der Fürsorgekommission.
Konkret heisst dies nun neu, dass der Vorsteher den Bericht des Amtes für Soziale Dienste zur Kenntnis nimmt, diesen aus Sicht der Gemeinde überprüft, und zwar auf der Basis der der Gemeinde vorliegenden Informationen. Die dann von der Gemeinde gelieferten Hinweise und Einwände gegen allfällig erbrachte Leistungen hat dann das Amt für Soziale Dienste sorgfältig zu prüfen und auch angemessen zu berücksichtigen. Daher ändert sich in der inhaltlichen Prüfung der Anträge praktisch nichts, jedoch in der Durchführung.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesanpassung kann der Verwaltungsökonomie grundlegend Rechnung getragen werden und die Mitwirkung der Gemeinde ist nach wie vor gegeben. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Den Fürsorgekommissionen der Gemeinden obliegen gemäss Sozialhilfegesetz diverse Aufgaben. Die Erfahrungen zeigen auf, dass das System mit Einbezug der Fürsogekommissionen überholt ist. Gerade die Vorsteher haben sich für die Abschaffung der Fürsorgekommissionen ausgesprochen. Somit soll inskünftig von Seiten der Gemeinden der Vorsteher das Amt für Soziale Dienste bei der Durchführung dieses Gesetzes unterstützen. Sie sollen insbesondere bei der Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe und bei der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen mitwirken. Ich denke, dass diese Entbürokratisierung sehr zu begrüssen ist und ich bitte um Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich kurz halten. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme. Ich möchte dem beipflichten, was beide Vorredner ausgedrückt haben. Es ist ein Bedürfnis der Vorsteher und der Gemeinden, das jetzt so vereinfacht zu regeln. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung. Art. 12 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Bst. a und b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Bst. c Unterbst. bb wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Bst. c Unterbst. bb steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sozialhilfegesetzes in 1. Lesung beraten.
Nachdem es auch hier keine Änderungen gegeben hat, bitte ich Sie, dieses Exemplar für die 2. Lesung aufzubewahren.
Es wurde der Wunsch an mich herangetragen, heute etwas früher zu schliessen und die letzten drei Traktanden morgen, Freitag, durchzuführen. Ich finde, wir haben einen strengen Tag hinter uns, sachlich und emotional, und im Sinne einer weisen und durchdachten Entscheidung bei den letzten drei Traktanden wäre ich eigentlich dafür, dass wir diesem Wunsch stattgeben, für heute Abend abschliessen und morgen um 09:00 Uhr uns hier wieder treffen.
Ich höre keine Opposition. Somit ist das beschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und schliesse hiermit die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 17:05 Uhr).
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