Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 20/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich begrüsse Sie zum 3. Tag der März-Landtagssitzung 2012.
Für heute, Freitag, habe ich folgende Absenz zu vermelden: Der Abg. Elmar Kindle wird durch den stv. Abg. Helmuth Büchel vertreten.
Wir kommen somit zu Traktandum 30: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag Nr. 20/2012 steht zur Diskussion.Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Vielen Dank für das Wort. Ich beantrage Rückweisung an die Regierung und begründe dies wie folgt:
Demokratiepolitisch ist es wichtig, dass der Volksvertretung bei einem Entscheid betreffend einen Bericht und Antrag der Regierung alle relevanten Informationen zugänglich gemacht werden. Zur Erinnerung:
- Art. 63 der Verfassung heisst: «Dem Landtag steht das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung zu».
- Art. 14 des Geschäftsverkehrsgesetzes lautet: «In den Berichten und Anträgen an den Landtag informiert die Regierung den Landtag ausführlich über die Notwendigkeit von Vorlagen und zeigt die Schwerpunkte und Auswirkungen auf. Sie regelt das Nähere in ihrer Geschäftsordnung».
Als Mitglied der GPK hatte ich im letzten Jahr die Möglichkeit, mich mit der GPK Vorarlbergs und St. Gallen auszutauschen. Sie haben betreffend die Informationsgewohnheiten der liechtensteinischen Regierung nur mit Staunen reagiert. In Vorarlberg und St. Gallen steht es ausser Frage, dass nach Verabschiedung und Veröffentlichung eines Bericht und Antrags die Volksvertretung alle relevanten Informationen bekommt. Nur schon bei Verdacht, dass nicht alles auf dem Tisch liegt, wird der Bericht und Antrag vom jeweiligen Büro nicht traktandiert. So einfach und logisch.
Bereits in den letzten Jahren habe ich bei der Regierung und beim Landtagsbüro, welches formal die Interessen der Volksvertretung gegenüber der Regierung vertritt, bei diversen Berichten und Anträgen mehr Informationen reklamiert. Ich bin kläglich gescheitert, ausser beim Verpflichtungskredit für das Landesspital. Dort wurde der Landtag drei Tage vor der Abstimmung vertieft orientiert. Als Mitglied der «Besonderen Kommission Landesspital» musste ich dann retrospektiv entdecken, dass tatsächlich nur tröpfchenweise und unvollständig orientiert worden war.
Zur Ausarbeitung des vorliegenden Bericht und Antrages brauchte die Regierung selbstverständlich mindestens ein bis zwei Jahre. Ich gehe wohl recht in der Annahme, dass auch verschiedene interne und externe Expertisen und Gutachten notwendig waren. Gemäss Bericht und Antrag liegen auch diverse Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht vor.
Am 7.3.2012 fand eine Info-Veranstaltung der Regierung für den Landtag statt. Bei dieser Gelegenheit habe ich die Regierung gebeten, mir zusätzliche Informationen zuzustellen. Ich habe dies in einem Mail an alle Abgeordneten zusammengefasst. Ich zitiere diese Mail:
«Betreff: Vollständige Unterlagen zu Traktandum 20/12 KVG, gesendet am Freitag, 9. März.
Liebe KollegenInnen.
Am vergangenen Mittwochabend wurden wir Abgeordnete über die Abänderung im KVG durch die Regierung orientiert. Für mich gibt es einige Wenn und Aber. Der Bericht und Antrag lässt einige Fragen offen. Für die persönliche Vorbereitung habe ich am Mittwoch bei der Regierung mündlich folgenden Antrag gestellt: Die Regierung möge
1) alle eingegangen Berichte der Vernehmlassungsteilnehmer den Mitgliedern des Landtages elektronisch zur Verfügung stellen und
2) ebenso alle Expertisen und Gutachten, welche dieses Traktandum betreffen, den Abgeordneten elektronisch zur Verfügung stellen.
Meiner Meinung nach ist es unabdingbar, dass ich alle Originalunterlagen zur Meinungsbildung zur Verfügung habe, nachdem ja der Prozess bei der Regierung nach Aushändigung des Bericht und Antrages abgeschlossen ist. Ich möchte das Landtagsbüro bitten, mein Anliegen nachzuverfolgen und gegebenenfalls nachzuhaken. Mit freundlichem Gruss».
Nachdem die Regierung nicht reagiert hat, habe ich am Mittwoch, 14.3.2012, wiederum an alle Abgeordneten folgende Mail geschickt:
«Betreff: Vollständige Unterlagen zu Traktandum KVG, gesendet 14.3.
Ich habe von der Regierung in dieser Sache noch nichts gehört. Ich weiss von Peter Hilti, dass sich das Landtagsbüro am Freitag trifft. Mein Anliegen: Bitte bei der Regierung ultimativ nachhaken. Wenn das Anliegen abgelehnt wird, bitte von der Regierung begründen lassen, auf welchen Artikel in welchem Gesetz die Ablehnung fusst. Dann kann ich mir überlegen, ob ich nicht einen parlamentarischen Vorstoss initiieren soll.
Mit freundlichem Gruss».
Am 16.3.2012 fand diese Bürositzung des Landtags dann auch statt. Dort wurde durch zwei Mitglieder festgestellt, dass sie nicht verstehen, dass das Büro immer wieder in dieser Angelegenheit für diesen Abgeordneten vorstellig werden soll. Nach Sicht eines Mitgliedes ist es der falsche Weg, wegen seinen Belangen über das Büro an die Regierung zu gelangen.
Ich bin erstaunt über eine solche Position des Landtagbüros und not amused über die fehlende Unterstützung des Kopfes des Landtags, und zwar in einer Angelegenheit, die alle Mitglieder des Landtags betrifft.
Fazit: Ich beantrage die Rückweisung dieses Bericht und Antrages, bis uns Abgeordneten alle relevanten Informationen zur Kenntnis gebracht worden sind. Es darf nicht sein, dass wir nicht alle Informationen zur Verfügung haben, bevor wir entscheiden müssen.
Ich wende mich jetzt kurz auch an die Zuhörerinnen und Zuhörer: Es geht bei meinen verlangten Informationen nicht um irgendein Staatsgeheimnis, sondern um Unterlagen, welche der Regierung zu ihrer Urteilsfindung zur Verfügung stehen - mir als Volksvertreter aber nicht.
Wir wissen alle, dass der Gesetzgebungsprozess sehr lange und intensiv sein kann. Der Regierung stehen hierfür logischerweise grosse personelle und finananzielle Ressourcen zur Verfügung, die der Landtag eben nicht hat.
Zur Transparenz: Vor zwei Tagen hat sich ein Abgeordneter in diesem Hause für mehr Transparenz, und zwar bis zur letzten Konsequenz ausgesprochen - und dies sehr wohl im konkreten Zusammenhang.
Zum Anlassfall: Ich habe versucht zu erklären, dass die Informationssitzung der Regierung stattgefunden hat und ich den Antrag mündlich gestellt habe. Ich stelle hier auch fest, dass das Landtagsbüro auf mein Begehren für mich ungenügend reagiert hat. Ich möchte hier ganz spezifisch feststellen, dass es nicht ressortspezifisch ist. Es ist nicht Zufall, aber ich muss den Anlassfall hier nehmen, weil ich im letzten Jahr das auch versucht habe, es mir aber nicht gelungen ist. Es ist völlig klar, dass das alle Berichte und Anträge für mich auch in Zukunft betrifft. Ich habe dieses Thema die letzten Jahre mit vielen Abgeordneten und jetzt aktuell auch diskutiert, und viele Abgeordnete haben mich mindestens mündlich darin unterstützt. Und das ist eine ganz wichtige Feststellung: Das hat nun wirklich gar nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern mit dem Problem, dass wir auf Augenhöhe mit der Regierung uns unterhalten können.
In der Reformkommission zur Geschäftsordnung des Landtags, in der ich auch Mitglied bin, aber auch in der GPK, wird die Auskunftspflicht der Regierung gegenüber dem Landtag immer wieder andiskutiert, konkret das Geschäftsverkehrsgesetz. Man kann noch ewig diskutieren. Irgendwann muss ein Pflock gesetzt werden. Hier muss der Landtag als Gesamtgremium meiner Meinung nach endlich Rückgrat zeigen und Klarheit schaffen.
Der Art. 63 der Verfassung ist klar - ich wiederhole: «Dem Landtag steht das Recht der Kontrolle über die gesamte Staatsverwaltung zu».
Eine Bemerkung: Wir müssen hier nicht die Regierung um ihre Meinung fragen, sondern autonom gemäss Landesverfassung für uns entscheiden.
Zum Schluss bezogen auf diesen Bericht und Antrag: Unter Zeitdruck stehen wir nicht. Diese Reform des KVGs wird nach Vorschlag der Regierung erst am 1.1.2014 in Kraft gesetzt werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich kann Ihre Argumentation durchaus nachvollziehen. Es ist natürlich nicht so, dass sie nicht die Unterstützung des Landtagsbüros hätten. Sie haben ja das Protokoll gesehen. Wir werden das aber am kommenden Montag noch einmal besprechen.
Was das Geschäftsverkehrsgesetz betrifft, werden wir das am 3. April in der Reformkommission noch ansprechen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerne möchte ich auf das Traktandum zurückkommen, über das wir hier sprechen und nicht über verfahrenstechnische Sachen.
Im Namen der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei gebe ich folgende Erklärung ab:Am 8. März dieses Jahres war im «Liechtensteiner Volksblatt» folgende Schlagzeile zu lesen: «Plus 3,8 Prozent: Gesundheitskosten in Liechtenstein deutlich gestiegen». Diesbezüglich wird Ärztekammerpräsidentin Ruth Kranz-Candrian mit den Worten zitiert: «Wenn Liechtenstein weiterhin möchte, dass alle Menschen alle Leistungen beziehen dürfen, dann wird das Gesundheitswesen im Schnitt 4 bis 5 Prozent pro Jahr teurer».
Von Bedeutung ist, dass ärztliche Behandlungen, Laboratorien und der Bereich Spital ambulant als Kostentreiber genannt werden. Daraus ist zu folgern, dass auch die Leistungserbringer einen erheblichen Anteil zur Kostensteigerung beitragen. Demgegenüber konfrontiert uns die Regierung mit der Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung mit zu einseitigen Vorschlägen zur Reduktion der Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Es sollen ausschliesslich die Patientinnen und Patienten einen Beitrag zur Kostensteigerung im Gesundheitswesen leisten. Leistungserbringer und Krankenkassen werden von dieser Vorlage nicht tangiert und bleiben von den Massnahmen verschont.
Im Bericht zur Gesamtschau und Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens wurde seitens der Regierung noch folgende Auffassung vertreten: «Nur eine Kombination verschiedener Lö-sungsansätze kann nachhaltig positive Entwicklungen erreichen. Alle Interessengruppen werden dabei einen Beitrag leisten und teilweise unpopuläre Massnahmen mittragen müssen».
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag ist die Regierung dieser Kombination verschiedener Lösungsansätze nicht gefolgt. Es müssen mit dieser Gesetzesänderung nicht alle Interessengruppen einen Beitrag leisten. Dieser Beitrag wird eben einzig und allein von den Patientinnen und Patienten verlangt. Die Fraktion der Bürgerpartei kann diese einseitige Belastung der Versicherten - wohlgemerkt als isoliert und alleinig vorgeschlagenen Weg - nicht goutieren.
Wiederholt hat die FBP in ihrem 6-Punkte-Programm darauf hingewiesen, dass bei zukünftigen Vorschlägen Leistungserbringer als auch Krankenkassen ihren Beitrag an die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems leisten müssen. Anlässlich der Landtagsdebatte zum Bericht zur Gesamtschau und Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens betonte die FBP-Fraktion im Rahmen einer Fraktionserklärung - ich zitiere: «Reformen, welche nur auf die Versicherten und damit auf die Prämienzahler ausgerichtet sind, und welche keine Begleitmassnahmen beinhalten, sind einseitig und somit nicht ausgewogen. Die FBP fordert in diesem Zusammenhang klar einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen ein».
Diese Forderung erhält die FBP weiterhin aufrecht.
Die FBP anerkennt, dass mit dem jetzt vorliegenden Antrag der Regierung die Ausgaben des Staates um rund CHF 15 Mio. reduziert werden. Diese werden jedoch nicht eingespart, sondern lediglich verlagert und somit einseitig den Bürgerinnen und Bürgern auferlegt. Die FBP steht zu den Sparanstrengungen der Regierung und unterstützt das Vorhaben, den Staatshaushalt zu sanieren. Dies darf jedoch nicht einseitig auf Kosten der Bevölkerung geschehen. Eine breite Akzeptanz der Bevölkerung, selbst einen Anteil an die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens zu leisten, kann nur erwartet werden, wenn alle Interessengruppen an der nachhaltigen Ausgestaltung des Gesundheitswesens beteiligt sind. Einseitige Belastungen führen nicht zum Ziel.
Im Bericht und Antrag wird auf Seite 9 «von einem ersten Schritt» gesprochen. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, welches denn die weiteren Schritte sind und weshalb keiner von ihnen hier aufgeführt ist.
Darüber hinaus ist es fragwürdig, ob die angestrebte Einsparung von rund CHF 15 Mio. mit dieser Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes überhaupt erreicht werden kann. Diesbezüglich ein Zitat der Gesundheitsministerin Renate Müssner aus dem Bericht zur Gesamtschau und Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens: «Eine höhere Kostenbeteiligung würde zu einer Reduktion der Mengen führen und damit direkt auf die Grundformel des Gesundheitswesens, nämlich Kosten ist Menge x Preis, wirken. Allerdings ist es nicht voraussehbar, wie stark solch eine Reduktion ausfallen würde».
Der Fraktion der FBP stellt sich diesbezüglich die Frage: Wie kann die Regierung in dieser Vorlage solch exakte Vorgaben zur Ausgabenreduktion des Staates machen, wenn nicht voraussehbar ist, wie stark eine Kostenbeteiligung zur Reduktion von Mengen führt? Es muss folgerichtig davon ausgegangen werden, dass das angegebene Einsparpotenzial für den Staat von CHF 15 Mio. nicht mehr als einer Schätzung gleichkommt. Ob es eingehalten werden kann, ist, wenn ich die Worte der Gesundheitsministerin ernst nehme, etwas fraglich.
Im vorliegenden Bericht und Antrag betont die Regierung, dass mit der Erhöhung der Kostenbeteiligung auch ein Druck auf die Leistungserbringer zur Kostenreduktion und auch auf die Krankenkassen für weitere Optimierungsmassnahmen einhergehe. Wir können diesen Zusammenhang nicht erkennen. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Vorlage lässt bewusst alle vorgeschlagenen Lösungsansätze aus der Gesamtschau und Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens, welche die Leistungserbringer und die Krankenkassen betreffen, aussen vor.
Nur zur Erinnerung: Aus dem ausführlichen Bericht zur Gesamtschau und Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens, wo explizit aufgeführt wird,
- dass in Bezug auf die Leistungserbringer 11 Massnahmen untersucht wurden, wovon einige positiv bewertet und deren Umsetzung empfohlen wurden.
- In Bezug auf die Krankenkassen wurden 3 Vorschläge genauer betrachtet, die ebenfalls nicht alle als negativ bewertet wurden. Und auch die Politik wurde in die Verantwortung genommen.
- 20 Lösungsvorschläge wurden genauer beschrieben.
Für die FBP-Fraktion ist es unverständlich, dass die Regierung nicht mit einem ausgewogenen Vorschlag zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen, mit welchem alle Interessengruppen ihren Anteil leisten, an den Landtag gelangt, sondern dieses einseitige Verfahren gewählt hat.
So stellen sich uns folgende konkrete Fragen, die wir gerne beantwortet haben möchten:
- Weshalb wurde mit dieser Vorlage nicht eine Kombination von Massnahmen dem Landtag vorgeschlagen, um eine nachhaltige positive Entwicklung zu erreichen?
- Sind Bestrebungen im Gange, damit auch die Leistungserbringer ihren Anteil an der Kostenreduktion im Gesundheitswesen leisten? Wenn ja, welche?
- Sind Bestrebungen im Gange, damit auch die Krankenkassen ihren Anteil an der Kostenreduktion im Gesundheitswesen leisten? Wenn ja, welche?
- Bis wann wird der Landtag über die Beteiligung an der Kostenreduktion der Leistungserbringer und Krankenkassen befinden können? Ist noch mit einem Bericht und Antrag diesbezüglich zu rechnen? Wenn ja, bis wann?
Gerne erwarten wir die Beantwortung dieser zentralen Fragen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Im Gegensatz zu meinem Vorredner, Herrn Abgeordneten und Berufskollegen Pepo Frick, bin ich nicht für Rückweisung dieses Antrages und werde deshalb mein Votum wie geplant vortragen.
Diese Revision hat vor allem ein Ziel: Durch Senkung des Staatsbeitrags an die obligatorische Krankenpflegeversicherung Kosten einzusparen, und zwar dem Staat Kosten einzusparen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden hier mehrere Wege vorgeschlagen und die sind, wie so oft im Bereich Gesundheit, eben mit Schmerzen verbunden, wenn auch nicht alle Schmerzen zu leiden haben.
Zunächst wird versucht, durch Erhöhung von Franchise und Selbstbehalt ein eigenverantwortliches und kostenbewusstes Verhalten der Patienten bei Inanspruchnahme von Leistungen zu bewirken und durch positive Anreize das Präventionsverhalten zu intensivieren. Bei der gesamten Massnahme ist jetzt Grundlage, dass die Prämienhöhe vorerst nicht angetastet werden soll. Eine weitere Entlastung ist durch ein neu definiertes Prämienverbilligungssystem vorgesehen, das im Detail sicher wirkliche Entlastung bringen wird.Ich werde in diesem Votum nicht auf Details eingehen, die kann ich dann zu gegebener Zeit in der Debatte beitragen. Ich sage auch noch einmal, dass ich klar für Eintreten auf diese Vorlage bin.
Unbestritten sind die folgenden geplanten Massnahmen als positiv zu loben, die in dieser Vorlage verarbeitet sind:
- Es wird nicht mehr nach dem «Giesskannenprinzip» einfach ausgeschüttet.
- Durch die Erhöhung der Franchise und des Selbstbehalts wird der Versicherungsnehmer motiviert, sich kostenbewusst und damit eigenverantwortlich zu verhalten.
- Es wird dem zunehmenden Anspruchsdenken der Bevölkerung bei der steigenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen entgegengewirkt und der Leistungsbezüger zur aktiven Beteiligung aufgefordert.
- Es wird vorerst keine Prämienerhöhung geben.
- Der Ausbau des Prämienverbilligungssystems unterstützt gezielt die sozial schwächeren Versicherten, auch die vorgesehene Staffelung kommt sicher zum Tragen und erfasst einen grösseren Kreis von Anspruchsberechtigten.
- Der Einbezug der Zusatzversicherung «OKP plus» in die OKP und damit die Unterstellung des gesamten anfallenden Betrags unter den Selbstbehalt beinhaltet eine bessere Gerechtigkeit.
Ich muss jedoch trotz dieser positiven Aspekte auch auf ein paar Dinge aufmerksam machen, die kritisch zu betrachten sind:
- Bei einer Erhöhung der Franchise und damit der Zugangsschwelle zur Behandlung besteht sicher die Gefahr, dass Patienten, die eigentlich zum Arzt gehen sollten, dies zu lange hinausschieben und länger als es bei ihrer Art Erkrankung verantwortbar ist und damit eine rechtzeitige Diagnosestellung und speditive Krankheitsbehandlung verzögert wird. Für den Laien ist es oft schwer abzuschätzen, wann ein Arztbesuch wirklich notwendig ist bzw. wann man noch zuwarten kann. Es ist zu befürchten, dass ein Teil der Patienten einfach gar nicht oder viel später zum Arzt gehen wird als angezeigt gewesen wäre. Aus gesundheitspolitischen Erwägungen muss also diese Entscheidung wohl überlegt sein, weil sie zur Verschleppung bei Diagnosestellung und Behandlung und damit zu erheblich höheren Kosten führen könnte. Nach dem Stand der Forschung neigen insbesondere Männer dazu, sich trotz vorhandener Symptome nicht untersuchen oder gar behandeln zu lassen, was durch die erhöhte Zugangsschwelle noch verstärkt würde. Männer sind durchschnittlich mehr krankheitsbelastet als Frauen und sterben daher auch früher. Eine frühzeitige und rechtzeitige Nutzung von medizinischen Leistungen vermeidet spätere Gesundheitskosten.
- Es könnte auch dazu kommen, dass Patienten Therapien ablehnen, die eher langwierig sind und intensive aktive Mitarbeit vom Patienten verlangen, wie zum Beispiel Psychotherapie oder länger dauernde physiotherapeutische Massnahmen, dass diese Menschen dafür lieber Medikamente nehmen, was kurzfristig helfen mag und vielleicht auch billiger ist, langfristig aber nicht nachhaltig und daher doch teurer.
- Gefährlich würde die Einführung dieser im Bericht und Antrag erwähnten «Disease-Management-Programme», die auf Leitlinien basierende Behandlungen vorgeben und angeblich «wirksame und wirtschaftliche Behandlungsketten» sicherstellen sollen. Dies würde einen massiven Eingriff in die spezifisch und individuell unmittelbar auf den jeweiligen Patienten abgestimmte Behandlungsautonomie der behandelnden Leistungserbringer darstellen, was ganz sicher in vielen Fällen eher höhere Kosten bei geringerer Qualität bedeuten würde. Eine Leitlinie kann niemals alle die vielen Facetten beinhalten, die es im unmittelbaren Umgang mit einem Patienten zu beachten gibt, und die in vielfältiger Weise in die Entscheidung zu dieser oder jener Therapievariante einfliessen. Ich bezweifle, dass das zu einer Kostenverminderung führen würde, jedoch sicher zu einem Qualitätsverlust.
- Für nicht zu verantworten halte ich die Aufhebung der Kostenbeteiligungs-Befreiung für Chronisch-Kranke. Nur mit dem Argument, es sei schwierig, diese Liste schlüssig, das heisst, korrekt und nachvollziehbar zu erstellen, ohne Ungerechtigkeiten zu vermeiden, lässt sich diese Aufhebung nicht rechtfertigen. Ich möchte vielmehr anregen, diese Vergünstigung beizubehalten und viel eher die Liste der chronischen Erkrankungen zu überarbeiten. Die im Bericht erwähnten 1'000 Personen sind ja mengenmässig eigentlich noch überschaubar, gemessen an der Anzahl der Gesamtbevölkerung.
Grundsätzlich sind die hier vorliegenden Vorschläge ein berechtigter Versuch, wobei eine reine Zugangsbremse noch nicht das Verantwortungsbewusstsein der Versicherten zum Kosteneinsparen erreicht. Die vollkommen gerechte Version an Regulierung gibt es schlicht und einfach nicht, auch wenn wir noch so viel herumtüfteln. Es wird immer nur eine Annäherung an eine gerechte Verteilung geben.
Jeder, der in seinem eigenen Gesundheitsinteresse den Arzt oder die Ärztin aufsucht, will für sich oder seine Angehörigen immer die bestmögliche Diagnose und Therapie bzw. die höchstpersönliche und vertrauensvolle Zuwendung des Arztes oder der Ärztin.
In den letzten Jahren sind immer mehr ökonomisch motivierte Regulierungen, Dokumentationsvorschriften und Begründungszwänge in dieses höchstpersönliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient getreten. Der Arzt wird in seiner freien Therapieentscheidung tendenziell durch abstrakte Vorgaben durch Gesetz, Krankenkassenrichtlinien und dergleichen eingeschränkt. Konsequent zu Ende gedacht, geschieht dies auf dem Rücken der Gesundheit der betroffenen Patienten.
Angesichts dieser Entwicklungen bedarf es einer kritischen Aufmerksamkeit gegenüber ökonomischen Schlagworten wie «Transparenz im Gesundheitswesen», «Wirtschaftlichkeit der medizinischen Leistungen» etc.
Es ist nur allzu absehbar, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung auch künftig steigen werden. Dies ist demografisch bedingt, aber auch durch einen Wandel und eine Zunahme der gesundheitlichen Belastungen, denen die Menschen in der heutigen Umwelt und insbesondere in der heutigen Arbeitswelt ausgesetzt sind. Ich erinnere an den gestern kommunizierten arbeitsbedingten Suizid eines jungen Menschen. Gleichzeitig sollten neue medizinische Therapiemöglichkeiten und der Fortschritt in der Medizin als positive Errungenschaft und nicht als kostentreibender Faktor in der Volkswirtschaft gesehen werden. Steuerungen im Gesundheitswesen dürfen nicht aus einer Angsthaltung vor explodierenden Kosten und auf der Grundlage ökonomischer Statistiken vorgenommen werden, sondern sind primär unter dem Gesichtspunkt des konkreten menschlichen, existenziellen Bedürfnisses nach einer modernen und individuell angepassten Heilbehandlung zu betrachten.
Eine «Kontrollmedizin» und Regulierungsmassnahmen von aussen haben keine Chance auf nachhaltigen Bestand, wenn sie im Sinne einer «Billigmedizin» oder «Zweiklassenmedizin» auf dem Rücken der hilfesuchenden Patienten ausgetragen werden.
In diesem Sinne bin ich, wie schon gesagt, für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich zu diesem Thema relativ kurz äussern: Ich möchte gerne Stellung nehmen auf meine Vorredner, zuerst zum Abg. Pepo Frick: Ich unterstütze sein Anliegen vollumfänglich. Ich glaube, den Satz «die Stärkung des Landtags» haben wir zur Häufe gehört, aber ich möchte das einfach auch einmal spüren.
Zum Abg. Johannes Kaiser: Ich bin mit Ihren Ausführungen grösstenteils absolut einverstanden. Nur wenn ich die Wörter «Sparanstrengungen» und «Staatshaushalt» höre, da habe ich seit spätestens letztem Mittwoch ein bisschen eine andere Einstellung, aber das möchte ich jetzt nicht wiederholen. Aber Sie haben vollkommen Recht, es ist kein ausgewogener Vorschlag. Es ist einseitige Lektüre und es wird einseitig zur Kasse gebeten. Da bin ich mit Ihnen vollkommen einig.
Und zur Abg. Gisela Biedermann: Ja, Sie haben Recht. Kosten einsparen ist mit Schmerzen verbunden. Das weiss ich jetzt spätestens seit Mittwochabend. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ja, als ich die Vorlage gelesen und für mich reflektiert habe, was wir im Mai 2010 für einen guten Gesundheitsbericht gesehen haben, war ich enttäuscht, konsterniert und auch verärgert. Vermehrt wurden in diesem Hohen Hause Ausführungen gemacht, dass ausgewogene Massnahmen gesetzt werden, um Leistungserbringer und Leistungsbezüger gleichermassen in die Pflicht zu nehmen. Im Gesundheitsbericht 2010 wurden knapp 30 zum Teil sehr gangbare Massnahmen vorgeschlagen, die Leistungserbringer und Leistungsbezüger in die Pflicht nehmen. Ich weiss nicht, was davon übrig geblieben ist. Bis heute habe ich nicht viele dieser Massnahmen in diesem Hohen Hause wieder gefunden. Sie kommen mit der Vorlage der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die sich jetzt schon Jahre hinzieht und die wir jetzt auf April verschoben haben, und Sie argumentieren ein Instrument setzen, wo die Krankenkassen die Leistungsbezüger überprüfen können. Wie wir gestern schon argumentiert haben, wird das ein zahnloses Instrument sein ohne vergleichbare Messgrössen. Es ist unsinnig und einfach zu sagen, dass man ein Instrument geschaffen hat, um die Leistungserbringer in die Pflicht zu nehmen, wenn das Instrument nicht greift.
Ja, Anreize setzen ist wichtig. Kostenbeteiligungen anstatt Prämienerhöhungen sind auf den ersten Blick sinnvoll, da sie vom Leistungsbezug abhängig gemacht werden. Leistungsbezüger werden sicherlich eher zu einem Kostenbewusstsein erzogen und es stärkt die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Und wo bleiben hier die Anreize für die Leistungserbringer? Die Franchise soll neu auf CHF 1'500 für Erwachsene und um 50% davon für Rentner und Jugendliche festgesetzt werden. Es soll also keine Wahlmöglichkeiten mehr geben. Der Selbstbehalt wird erhöht. Somit entstehen Kostenbeteiligungen für jedermann und jede Frau über CHF 2'000. Chronische Erkrankungen fallen neu voll in die Kostenbeteiligung.
Die Höchsteinkommen bei den Prämienverbilligungen werden erhöht. Neu werden drei Stufen eingeführt. Hier wird die Einsparung im Staatsbeitrag um CHF 4 Mio. reduziert und voraussichtlich muss zur Be-werkstelligung dieses administrativen Aufwandes auch noch eine Stelle geschaffen werden. Dies erscheint mir nicht wahnsinnig sinnvoll. Wir müssen also unser Sozialhilfesystem ausbauen. Wir machen also Versicherte mit CHF 6'000 Monatslohn quasi zu Sozialhilfebezügern. Wo bleibt dann der Mittelstand? - habe ich mich gefragt. Es profitieren zwar mehr Leute bis zum höheren Einkommen, aber das sind natürlich vor allem Einkommensschwache. Wo sind die viel gepriesenen Solidaritätsgedanken geblieben? Grössere Familien - zum Beispiel mit drei Kindern und einem Einkommen von CHF 80'000 pro Jahr - fallen durch den Raster.
Noch eine Randbemerkung zum Staatsbeitrag: Da hat es mich gefroren, wenn ich sehe, dass wir immer wieder darüber diskutieren, dass wir den Landtag stärken sollen. Über diese bescheidenen Beiträge, die wir hier sprechen, soll künftig die Regierung auf drei Jahre hinaus entscheiden. Also der Landtag wird aussen vor gelassen. Das kann ich nicht verstehen.
Sie sehen, ich bin sehr kritisch. Ich sehe, man versucht wieder eine einseitige Lösung in Richtung Leistungsbezüger zu implementieren. Ich bin gespannt, ob sich das die Versicherten gefallen lassen in diesem Fall, diesen wirklich doch drastischen, einschneidenden Schritt, ohne dass auf der anderen Seite meines Erachtens wirklich etwas gemacht wird.
Ich habe noch ein paar Fragen und Anmerkungen an die Regierung, die mir beim Lesen dieses Dossiers im Vergleich auch mit dem Gesundheitsbericht 2010 augenscheinlich aufgefallen sind:
Die Regierung hat sich schon im Gesundheitsbericht klar für das Abrechnungssystem «Tiers payant» ausgesprochen und klar gegen das System «Tiers garant». Für mich aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, schon damals nicht. Ich möchte Sie fragen: Haben Sie dieses System nochmals geprüft? Ich nämlich sähe eine Änderung zum System «Tiers garant» auch als einen klaren Beitrag der Leistungserbringer zu den Sparmassnahmen. Eine Erweiterung auf «Tiers payant» auch auf nicht Vertragsleistungserbringer, zum Beispiel bei der Behandlung eines OKP-plus-Versicherten, das ja jetzt neu eingeführt werden soll bzw. die OKP-Versicherung durch dies erweitert wird, sehe ich sehr kritisch.
Dann soll diese neue Form des OKP plus per Verordnung festgeschrieben werden. Ich frage Sie: Was genau soll per Verordnung festgeschrieben werden? Gibt es da Ideen? Was ist hier ihre voraussichtliche Ausgestaltung? Es ist nämlich meines Erachtens zu verhindern, dass Versicherte auf OKP basic jeweils kurz vor einer anstehenden Behandlung bei einem nicht OKP-Leistungserbringer die OKP plus abschliessen und sich somit kurzfristig eine Leistung sichern. Ich gehe aber davon aus, dass das ein Punkt ist, den Sie per Verordnung festschreiben. Und in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Leistungserbringer ohne OKP-Vertrag an keinen Tarif gebunden sind. Diese können für höhere bzw. überhöhte Honorarrechnungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Vorschriften im KVG bezüglich Wirtschaftlichkeit und Wirtschaftlichkeitsprüfung greifen somit meines Erachtens nur gegenüber dem Versicherten und nicht gegenüber dem Leistungserbringer. Sind Sie sicher, Frau Gesundheitsministerin, dass die Prämien für die OK plus nicht gar günstiger wären als jene für die OKP basic, wenn diese risikogerecht berechnet würden? Das nähme mich wunder.
Weiter, haben Sie andere Alternativen geprüft? Haben Sie zum Beispiel, wie es in anderen Ländern auch gemacht wird, Medikamentengebühren geprüft? Haben Sie Praxisgelder als Alternative geprüft? Und die Anmerkung Ihrerseits, dass die Anspruchshaltung der Leistungsbezüger immer stärker steigt, das hat sicher etwas. Aber das wird natürlich hauptsächlich auch in erster Linie über das Angebot gesteuert. Nur zu sagen, dass die Leistungsbezüger immer eine grössere Anspruchshaltung gegenüber dem Gesundheitssystem haben, ist einfach nicht die vollständige Aussage. Zeigen Sie bitte auf, und zwar aufgrund des Gesundheitsberichtes 2010, welche konkreten Massnahmen Sie auch bei den Leistungserbringern vorsehen.
Ich habe vorhin schon erwähnt, dass ich die ganze Vorlage bezüglich der Belastung des Mittelstandes sehr kritisch sehe. Wir haben in den letzten zwei Jahren einige Vorlagen und neue Massnahmen verabschiedet, die den Mittelstand schwächen. Dies ist eine erneute und für mich eine drastische Massnahme. Ich kann damit nicht leben. Und Sie sagen - und da habe ich unheimlich geschmunzelt - Sie sagen, dass die Prämienbefreiung für Kinder ja eine familienpolitische Massnahme sei und Sie rechtfertigen mit dieser Aussage auch dieses System. Also es ist schon bewundernswert, das als familienpolitische Massnahme abzutun und gleichzeitig aber zum Beispiel Familien, wie ich gesagt habe, mit drei, vier Kindern und einem Jahreseinkommen von CHF 80'000/85'000 dermassen zu schwächen. Ich frage mich - und das wird jetzt vielleicht im Gesundheitsbereich nicht so gerne gehört -, ob dieses System der Solidarität im Gesundheitswesen überhaupt noch funktioniert.
Bei den Prämienbefreiungen usw. wird dieser Solidaritätsgedanke gerechtfertigterweise bei den sozial Schwächeren natürlich schon gebrochen. Aber ist es wirklich gerecht, dass der Mittelstand mit diesen angesprochenen Einkommen und Familienausgestaltung gleich viel Prämie und Franchise bezahlt wie jemand im oberen Einkommen? Das kann man zumindest in Frage stellen. Ich bin nicht überzeugt, dass sich dieses System ohne lohnabhängige Massnahmen, sei es jetzt bei den Kostenbeteiligungen oder auch den Prämien, auf Dauer halten wird.
Eine weitere Frage ist: Haben Sie auch ausländische Systeme verglichen? Haben Sie zum Beispiel das holländische System einmal mit unserem System verglichen? Und wenn ja, was war Ihre Quintessenz daraus?
Sind demografische Überlegungen in diese Vorlage eingeflossen? Haben Sie sich also überlegt, welchen Einfluss die Strukturen in unserer Gesellschaft und welchen Einfluss die Altersstrukturen auf diese neuen Massnahmen im Gesundheitssystem haben?
Weiter sagen Sie, es ist eine Totalrevision im KVG geplant. Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es auch um die Tarife. Planen Sie also die Tarifkompetenz an die Regierung zu ziehen? Ist das gewollt oder nicht gewollt?
Und dann hätte ich noch gerne eine Ausführung, und zwar wie ich zu Beginn gesagt habe auf der Basis des Gesundheitsberichtes 2010, wo die restlichen Massnahmen des damaligen Berichts geblieben sind, was in dieser Legislatur noch geplant ist, was nicht und warum nicht geplant ist.
Dann habe ich noch eine Anmerkung zu Seite 88: Da habe ich mich ein wenig schlaugemacht. Der Kassenverband schlägt zum Beispiel vor, dass die Prämienverbilligung jeweils direkt an die Kassen ausbezahlt wird. Das erscheint mir eigentlich eine sehr plausible Forderung. Und Sie begründen das damit, dass das nicht geht, weil die Prämienschuldner vor allem die Arbeitgeber sind. Meinen Informationen nach sind das nur noch sehr wenige Arbeitgeber. Die Landesverwaltung ist ein solcher. Aber nach meinen Informationen stimmt diese absolute Aussage, die Sie hier machen, heute nicht mehr.
Dies wären vorerst meine Ausführungen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. In den Grundzügen finde ich die Vorlage gut, über einige Passagen kann man noch geteilter Meinung sein, wie dies die Vorredner schon angemerkt haben. Grundsätzlich sehe ich es als sinnvoll an, dass wir mit diesem Gesetz das Konsumverhalten der Patienten und Patientinnen entscheidend steuern können. Ich verstehe das vielfältige Aufschreien über die Höhe der Franchise, der zu bezahlenden Selbstbehalte, die den Konsumenten einer Dienstleistung im Gesundheitsbereich treffen wird. Es gibt Bevölkerungsgruppen, die diese Kosten extrem schmerzen, andere werden sie gar nicht merken. Hier sollte nochmals über die Bücher gegangen werden, um die Franchise bzw. den Selbstbehalt etwas sozialverträglicher zu gestalten, wie schon vom Vorredner angemerkt.
Was ich noch betrachtet haben möchte, ist Folgendes: In der Vorlage gibt es keine Ausnahmen, wie zum Beispiel von der Invalidenversicherung anerkannte Geburtsgebrechen oder chronische Erkrankungen. Die Invalidenversicherung bezahlt bei Geburtsgebrechen bis zum 20. Lebensjahr alle Kosten zur medizinischen Behandlung des Gebrechens. Es gibt aber Mitglieder in unserer Gesellschaft, bei denen das Geburtsgebrechen oder die Behinderung mit dem 20. Lebensjahr nicht abgeschlossen ist. Diese Mitmenschen sind auf eine lebenslange Kontrolle durch den Arzt angewiesen, sei es, dass sie regelmässig Medikamente und Untersuchungen benötigen oder andere medizinische Hilfe für ein lebenswertes Leben beanspruchen müssen. Diese Menschen sind besonders bei dieser massiven Erhöhung der Franchise betroffen, da sie in der Regel auch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können.
Es kann nicht sein, dass diese Personen mit einer Behinderung, die sie schon seit Geburt verfolgt, zukünftig noch massiv zur Kasse gebeten werden. Ich denke, hier ist unsere Solidarität gefordert. Das Gleiche gilt für mich auch für die Chronischkranken - die Vorredner haben es bereits angemerkt. Nur hier wird es schwierig sein festzustellen, was chronisch ist oder nicht bzw., was in einen solchen Katalog hineinpassen würde. Ich fordere die Regierung auf, auf die 2. Lesung eine tragfähige Lösung bzw. eine Verbesserung für diese Personenkreise mit einer lebenslangen Behinderung bzw. chronischen Krankheit vorzuschlagen.
Trotz all dem vorhandenen Sparwillen in der Vorlage darf die Solidarität mit diesen Menschen, die wirklich gesundheitliche Probleme haben, nicht auf der Strecke bleiben. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich benötige bereits in der Eintretensdebatte einige Antworten der Regierung. Ich springe gerade auf Seite 24 des Berichts, und zwar zum Abs. 1.4.3 und habe folgende Fragen:- Wie beurteilen Sie die Sinnhaftigkeit des hälftigen Anteils der Arbeitgeber an die Krankenpflegeversicherung?
- Was wären die Auswirkungen, wenn dieser abgeschafft, eingefroren oder wie bisher als hälftiger Anteil beibehalten wird?
Dann möchte ich auf Seite 47 des Berichts springen. Der Titel ist «Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten». Ich zitiere aus dem letzten Absatz: «Somit würden bezogen auf 2010 die von 8% der Versicherten verursachten Kosten als Hochkostenfälle bezeichnet werden». Meine Frage:- Handelt es sich bei diesem Versichertenkreis fast ausschliesslich um Personen im Pensionsalter?
Dann komme ich zum nächsten Zitat und verknüpfe meine vorherige Frage: «Der Staatsbeitrag soll jeweils in einer Höhe festgesetzt werden, sodass nur zirka 5% bis 10% der Versicherten mit ihren Jahreskosten über dem aus dem Staatsbeitrag resultierenden Grenzbetrag liegen sollen». Meine Frage:- Wie wird sich der Staatsbeitrag entwickeln, wenn der Versichertenkreis von 8%, bezogen auf das Jahr 2010, grösstenteils Personen im Pensionsalters sind und sich diese Zahl in Bezug auf die demografische Enwicklung in Fünfjahresschritten um jeweils 25% erhöht?
Dann auf Seite 48 - ich beziehe mich auf die Erhöhung der Einkommensgrenzen. Somit würde künftig als einkommenschwach ein Einkommen von Alleinstehenden bis CHF 65'000 und für Verheiratete bis CHF 78'000 eingestuft. Ich werte die neuen Einkommensgrenzen überhaupt nicht als einkommensschwach. Das wurde auch von einigen Abgeordneten schon erwähnt. Ich bitte deshalb hier um eine Stellungnahme, ob man nicht die Einkommensgrenzen eher belassen sollte und die Einkommensgrenze pro Kind bis 18 Jahre bzw. 25 Jahre im Falle der Absolvierung eines Studiums um CHF 10'000 erhöhen könnte.
Dann auf Seite 97 - da kommen wir bereits zum Gesetzestext. Bislang wurde der folgende Antrag jeweils im Juni-Landtag behandelt - ich zitiere: «Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet die Regierung dem Landtag den Antrag, der Hohe Landtag wolle den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr x gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG auf x Millionen festlegen». Nun haben wir auf Seite 97 Abs. 2 eine Regelung, in welcher die Regierung per Verordnung diesen Beitrag festlegt - ich zitiere wieder: «Die Regierung setzt diesen mit Verordnung jeweils für drei Jahre fest. Dabei hat die Regierung darauf zu achten, dass 5 bis 10% der Versicherten über dem Grenzbetrag der Kostenrückerstattung durch den Staatsbeitrag liegen. Das Nähere zur Festsetzung des Beitrags an die übrigen Versicherten regelt die Regierung mit Verordnung».
Aufgrund der Brisanz dieses Themas auch in den nächsten Jahrzehnten - diese Thematik wird nicht mehr aufhören - kann ich der Delegation dieser Aufgabe an die Regierung grundsätzlich nicht zustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Die Frau Gesundheitsministerin ist nicht zu beneiden um diese Aufgabe, die sie da gefasst hat. Aber des Öfteren ist es im Leben so, dass die selbst gemachten Probleme die grössten Probleme sind.
Es wurde jetzt mehrfach angesprochen, aus Sicht der Regierung werden die Kosten in unserem Gesundheitswesen als gottgegeben betrachtet. Der Vorschlag der Regierung basiert lediglich auf einer Umlagerung der Kosten auf die Bürgerin bzw. den Bürger anstatt zu sparen. Das Wort «Opfersymmetrie» scheint ein Fremdwort für die Regierung zu sein. Ich frage mich effektiv: Wo ist Ihr Gerechtigkeitssinn geblieben? Dieser scheint der Regierung abhanden gekommen zu sein. Wenn wir den Staatshaushalt auf die gleiche Art und Weise sanieren würden, dann würden wir sagen: Tja, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir erhöhen nun die Steuern, Pech gehabt! Und genau dieser Ansatz wird ja doch grossmehrheitlich als nicht zielführend bei der Sanierung des Staatshaushaltes betrachtet, aber hier im Gesundheitswesen soll das der Weisheit letzter Schluss sein. Aber das kann und darf nicht sein.
Müsste man nicht als ersten Schritt eine vergleichbare Transparenz einführen, bevor man bei der Bürgerin bzw. beim Bürger mehr Eigenverantwortung einfordert? Für mich ist diese Frage schon längst beantwortet, aber anscheinend gibt es hier auch andere Betrachtungsweisen. Wollen Sie denn tatsächlich weiterhin die schwarzen Schafe - diesen Begriff habe nicht ich erfunden, sondern dieser Begriff lässt sich in einem Expertenbericht der Regierung nachlesen, und ich denke mir, wenn solche Experten solche Kraftausdrücke in den Mund nehmen, dann muss das einem mehr als zu denken geben - wie gesagt, wollen Sie nicht zuerst die schwarzen Schafe sanktionieren oder wollen Sie weiterhin diese schwarzen Schafe auf der grünen Prämienwiese nach Lust und Laune weiden lassen? Das kann es nach meinem Dafürhalten nicht sein und ich hoffe effektiv, dass das eine Mehrheit der Volksvertreter in diesem Hohen Hause ebenfalls so sieht.
Die Generationenbilanz hat es uns aufgezeigt. Das Problem Nummer eins ist die Finanzierung des Gesundheitswesens. Problem Nummer zwei ist dann die Finanzierung der Altersvorsorge, zum Beispiel der AHV. Und ich denke mir einfach, in diesem Bereich, welchen uns ja, wie ausgeführt, die Generationenbilanz bereits aufgezeigt hat, hier müssen wir nun in einem ersten Schritt eine vergleichbare Transparenz einführen, damit dieses System enkeltauglich wird und entsprechend auch im Sinne kommender Generationen ist.
Die Gesamtschau zum Gesundheitswesen wurde bereits angesprochen. Wenn wir uns die Seite 15 betrachten in dieser Gesamtschau, da hat es ein sehr schönes Diagramm. In diesem Diagramm wird unterschieden zwischen Massnahmen betreffend Kosteneinsparpotenzial klein/mittel/gross. Unter anderem damals, sprich im Mai 2010, hat die Regierung dieses Einsparpotenzial als gross bei der Revision des Arzttarifes gesehen. Aber was ist dann passiert? Kurz nach einem negativen Volksentscheid zum Spital hat es doch diese Regierung tatsächlich geschafft, einen Arzttarif zu genehmigen, welcher in den Kapiteln 0 und 1 Mehrkosten von aktuell CHF 3 Mio. verursacht. Und das Dilemma an diesem ganzen Tarif ist ja, er mag zwar mehr Transparenz bringen, aber leider keine vergleichbare Transparenz. Und ich sage es immer wieder: In einem Rechtsstaat müssen Sie Behauptungen beweisen können. Wer seine Behauptungen vor einem Richter nicht beweisen kann, wird den Richter dazu bringen, dass er den Beschuldigten freisprechen muss. Das gehört sich so in einem Rechtsstaat. Entsprechend, wie gesagt, ohne vergleichbare Transparenz lässt sich in diesem System keine Verbesserung erreichen.
Dann noch kurz zur Presse, was in letzter Zeit so fälschlich dargelegt wurde. Unter anderem wurde wieder einmal behauptet: grösster Kostenblock Spitäler. Sie wissen alle ganz genau, das stimmt schlicht und einfach nicht. Da sind wir dann wieder einmal bei der Juni-Debatte vom letzten Jahr. Da muss man übrigens auch die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen haben, da reicht ein durchschnittlicher IQ. Denn die Spitalkosten mit Medikamenten sind CHF 47,8 Mio., Arztleistungen mit Medikamenten sind CHF 52,3 Mio. Sprich, welche Zahl ist grösser: CHF 47,8 oder CHF 52,3? So einfach ist das Leben. Wie gesagt, das als Tipp an das «Liechtensteinische Vaterland». Nicht die Spitäler sind der grössten Kostenblock, sondern die Arztleistungen inklusive Medikamente. Und wenn man bei den Spitälern die Medikamente dazurechnet, dann muss man es ja fairerhalber auch bei den Arztleistungen tun. Das sollte wohl nicht zu viel verlangt sein.
Der nächste Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte, ist ebenfalls ein Interview im «Liechtensteinischen Vaterland». Da wurde wieder einmal von der Frau Ärztekammer-Präsidentin behauptet, der Umsatz sei CHF 300'000. Dazu gibt es eine schöne Kleine Anfrage vom Sprechenden. Der Umsatz ist nicht CHF 300'000, er ist CHF 350'000. Aber diese CHF 50'000 sind ja nur noch Peanuts. Leider hat man noch CHF 250'000 Medikamente vergessen. Dann sind wir statt bei CHF 300'000 bei CHF 600'000 und im Weiteren fehlen da natürlich auch noch Halbprivatversicherte, Privatversicherte, Belegarzthonorare und Unfallversicherungsleistungen. Einfach auch, um dies klarzustellen. Ich erwarte hier schon ein wenig mehr von einem Journalisten, dass er sich auch, wenn er schon solche Sachen abdruckt, mit den Statistiken ein wenig befasst. Selbstverständlich ist auch die Person nicht zu entschuldigen, welche solche Fehlaussagen macht.
Nun kommen wir zum Bericht und Antrag - und da habe ich doch einige Fragen. Beginnen wir mit der Seite 13: Hier wird ausgeführt die Weiterentwicklung von Tarifsystemen zur Schaffung einer höheren Transparenz in der Leistungsverrechnung. Und dazu würde mich schon vonseiten der Regierung interessieren:
- Wie soll denn diese höhere Transparenz im Bereich der Leistungsverrechnung vonstatten gehen?
- Was beabsichtigt hier die Regierung zukünftig zu unternehmen, dass man hier effektiv diese höhere Transparenz hat? Denn ebenfalls auf der Seite 13 wird ausgeführt, dass man zukünftig anscheinend Rückforderungen plant. Und auch da kann ich im Prinzip bei meinen ersten Worten anknüpfen:
- Wie wollen Sie dann Rückforderungen in einem System fordern, wo Ihnen die Vergleichbarkeit im System fehlt? Das wären die ersten Fragen zur Seite 13.
Der nächste Punkt auf Seite 17, er wurde im Prinzip bereits erwähnt, aber hier spricht die Regierung im Bereich der Prämienverbilligung von sozialpolitischen Ausgaben. Und wir haben das bereits gehört. Soll es nun zukünftig effektiv so sein, dass Haushalte mit CHF 6'000 Monatseinkommen und weniger als sozialpolitische Ausgabenempfänger abgestempelt werden? Ich denke mir, das beinhaltet die Vorlage der Regierung. Diese Zahl ist schon nicht ganz ohne. Wir haben es bereits im Votum des Abg. Rainer Gopp, aber auch vom Abg. Manfred Batliner gehört. Und ich frage mich hier auch: Bleibt hier nicht der Mittelstand komplett auf der Strecke bei dieser Definition von CHF 6'000?
Der nächste Punkte, den ich kurz ansprechen möchte, ist die Seite 26. Hier wird von diesen Versorgungsnetzen gesprochen. Die Regierung führt selbst aus, dass bereits gemäss dem heutigen KVG im Prinzip die Errichtung solcher Versorgungsnetze möglich wäre. Das war ja auch schon umstritten in diesem Hohen Hause, aber nun schreibt es die Regierung ja selbst, sie verweist sogar auf den entsprechenden Art. 16f im KVG. Die Regierung hält dann aber auch fest, dass es aktuell keine solchen Versorgungsnetze gibt. Und ich frage die Regierung jetzt einfach: Wieso sollte es zukünftig solche Versorgungsnetze denn geben? Wie gesagt, Sie führen ja selbst aus, die Möglichkeit besteht heute, die Möglichkeit wird aber nicht benutzt. Wieso sollte das zukünftig der Fall sein nach Ihrer Ansicht? Diese Argumente würden mich interessieren.
Die nächste Frage betrifft die Seite 49. Hier ist nachzulesen: «Bei den vorgeschlagenen Erhöhungen würde neu rund ein Drittel der über 16-jährigen Personen in Liechtenstein Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten». Interpretiere ich diesen Satz richtig, wenn ich ausführe, dass somit ein Drittel aller über 16-Jährigen zukünftig in diesem Prämienverbilligungssystem inkludiert wären? Ist es jetzt effektiv so weit, dass wir einem Drittel der Bevölkerung diese Prämienverbilligung zugestehen müssen? Also ich interpretiere diesen Satz auf Seite 49 entsprechend.
Der nächste Punkt ist auf Seite 50. Hier ist nachzulesen: «Wenn die Prämie so viel höher zu stehen kommt als heute, dann wächst das Bedürfnis eher noch, erst recht Leistungen zu beziehen». Diese Ansicht kann man teilen, aber da stelle ich gerade die Anschlussfrage: Sie erhöhen jetzt nicht die Prämien, Sie erhöhen die Franchise/Selbstbehalt. Und kann man da nicht genau gleich argumentieren? Wenn jemand sagt: Wenn ich schon so viel zahlen muss, dann will ich auch mehr Leistungen. Ich habe auch schon entsprechende Informationen von ausserhalb dieses Hauses, dass die Leute sagen: Ja, dann muss ich zukünftig schauen und möglichst schnell diese CHF 1'500 bzw. CHF 2'000 erreichen, und dann kann ich anschliessend ohne Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen konsumieren. Also ich denke mir, diese Argumentation kann man auch bei der vorgeschlagenen Variante ins Feld führen.
Der nächste Punkt zu Seite 52: Hier geht es darum, dass zukünftig Jugendliche zwischen 16 bis 20 Jahre die Hälfte der Kostenbeteiligung ebenfalls einbezahlen sollen. Und da frage ich mich auch aus Sicht der Familien: Wer bezahlt denn diese Kostenbeteiligung der Jugendlichen? Das dürften wohl oder übel die Eltern sein. Denn entweder sind die Jugendlichen noch in Ausbildung oder der Lehrlingslohn reicht nicht, um diese Beteiligung zu finanzieren. Da frage ich mich auch: Sieht es die Regierung ebenfalls so, dass diese CHF 1'000 primär den Eltern anzulasten sein werden oder was hat hier die Regierung für eine Ansicht?
Nächster Punkt zu Seite 59 in Verbindung mit Seite 61. Auf Seite 59 ist nachzulesen: «Die Vergleiche zeigen» - da geht es immer um das alte und neue System -, «dass gerade Einkommensschwache (ob im Rentenalter oder noch nicht) von der Reform in jedem Fall finanziell profitieren würden». Das schreibt die Regierung so. Wenn wir uns aber die Tabelle auf Seite 61 betrachten, zum Beispiel der obere Bereich Seite 61, dann massgebender Erwerb grösser CHF 65'000, stelle ich da einfach fest: Szenario A: max. Belastung CHF 3'268, neu max. Belastung CHF 3'868. Wie man da schreiben kann, man profitiert auf jeden Fall - ist das nach meinen Rechnungskünsten aber nicht der Fall. Denn bei dieser Tabelle Seite 61 bezahlt, wie gesagt, ein Einkommen grösser CHF 65'000, da wäre es dann ja CHF 600 mehr. Und das ist auch bei Tabelle 6 so. Betrachten Sie sich einmal einen massgebenden Erwerb bei CHF 40'000, also der erste Bereich. Szenario A: CHF 2'520. Szenario C: Maximalbelastung CHF 2'573. Hier ist die Differenz nicht so gross, aber da stimmt doch der Satz auf Seite 59 schlicht und einfach nicht. Und das zieht sich gerade weiter, ebenfalls Tabelle 6. Wieder massgebender Erwerb grösser CHF 65'000. Auch da maximale Belastung bis jetzt CHF 3'670 aufgerundet und neu CHF 4'868. Also entweder habe ich hier einen Denkfehler oder ich bitte die Regierung doch, mir meine Frage hier zu beantworten bzw. den Satz auf Seite 59 zu relativieren.
Der nächste Punkt zu Seite 62 - Einsparungen über Tarifsenkungen. Hier sagt die Regierung unter anderem: «Dazu muss die Regierung festhalten, dass das Land Liechtenstein diesbezüglich keine Befugnisse hat». Ja, das Land Liechtenstein, sprich die Regierung, mag aktuell diese Befugnisse nicht haben. Dann muss die Regierung eben schauen, dass sie diese Befugnis erhält. Wir ändern hier demnächst ein Gesetz und dann könnte sich doch die Regierung in dieser Gesetzesänderung auch diese Befugnis zukommen lassen. Im Weiteren führt die Regierung ja dann auch aus: «Die Regierung agiert lediglich als Genehmigungsbehörde, um ausufernde Tarifverhandlungen zu unterbinden». Da wünsche ich dann gerade viel Vergnügen. Plus CHF 3 Mio. in den Kapiteln 0 und 1. Und dann schreibt man hier noch auf Seite 62 «um ausufernde Tarifverhandlungen zu unterbinden». Ich glaube, da bin ich im falschen Film. Und so geht es auf dieser Seite gerade weiter. Für mich wäre genau die Seite 62, das wäre der erste Schritt gewesen. Wie gesagt, in diesem Land wird sich die Regierung ziemlich sicher diese Tarifhoheit aneignen müssen, um hier effektiv im Sinne der Prämienzahler zu agieren. Das wäre der erste Schritt gewesen, eine vergleichbare Transparenz einzuführen, bevor man nun auf die Bürgerin bzw. den Bürger losgeht.
Nächster Punkt ist auf Seite 72. Hier ist nachzulesen, der letzte Abschnitt: «Der Kassenverband weist darauf hin, dass eine Prämiennullrunde bei einer Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen nicht garantiert werden könne». Und die Regierung versucht das dann zu relativieren über die Systemreserven, aber ich denke mir, der Krankenkassenverband ist ja hier doch eine professionelle Organisation. Der Kassenverband warnt davor, auch mit dieser Erhöhung der Franchise, des Selbstbehaltes, kann man keine Prämiennullrunde garantieren. Und da muss ich offen und ehrlich auch zugestehen: Da habe ich im Prinzip mehr Vertrauen in den Kassenverband. Ich hoffe nicht, dass der Kassenverband Recht erhält, sondern ich hoffe, die Regierung erhält Recht. Aber ich befürchte schon, es wird sich keine Prämiennullrunde finanzieren lassen über diese Erhöhung der Franchise und des Selbstbehaltes.
Der nächste Punkt und das ist ein äusserst deftiger Punkt, und zwar Seite 79, der erste Abschnitt ganz oben: «Für die KQK ist noch zu klären, nach welchem Schlüssel diese Prämie berechnet wird, um zu vermeiden, dass OKP plus billiger werde als die OKP». Sie haben es richtig verstanden, OKP plus ist nach Ansicht der Kosten- und Qualitätskommission mitunter billiger als die OKP. Also ein umfangreicheres Leistungsangebot wäre billiger als ein reduziertes Leistungsangebot. Und dazu möchte ich die Regierung schon bitten, Ausführungen zu machen, wie diese professionelle Kosten- und Qualitätskommission zu solchen Aussagen kommen kann, was hier die Beweggründe sind. Was sind die Fakten, dass man zu solchen Aussagen kommt? Da muss es ja irgendwelche Gründe geben, dass man anscheinend eine OK plus billiger gestalten könnte als die OKP. Auf die entsprechenden Ausführungen der Frau Regierungsrätin bin ich sehr gespannt.
Ein nächster Punkt zu Seite 82. Hier wird ausgeführt, dass die Patientenorganisation und der Verband für Familien diese Kostenbeteiligung für die Jugendlichen als zu hoch betrachtet. Im gleichen Abschnitt wird dann aber erwähnt, dass sich die Patientenorganisation einen Beitrag von Kindern an diese Kostenbeteiligung vorstellen könnte. Da frage ich mich natürlich schon auch, auf der einen Seite sagt man, bei den Jugendlichen sind die CHF 1'000 zu hoch, auch im Sinne der Familien, aber dann bei Kindern soll eine Kostenbeteiligung eingeführt werden. Auch hier würde mich vonseiten der Regierung interessieren, wie hier die Argumentation der Patientenorganisation war. Da sind wir dann mitunter auch beim Abg. Pepo Frick. Wenn wir diese expliziten Stellungnahmen zur Vernehmlassung hätten, dann müsste ich mitunter jetzt auch nicht diese Frage stellen.
Die Ärztekammer wird dann auch in einem Zweizeiler erwähnt, dass sie die Erhöhung - sprich den Vorschlag begrüsst. Mehr ist zur Stellungnahme der Ärztekammer auch nicht ausgeführt, zumindest in diesem Punkt. Dazu wären mitunter die ganzen Stellungnahmen aus der Vernehmlassung schon noch sehr interessant.
Der zweitletzte Punkt zu Seite 84: Hier führt die Regierung aus, dass Einkommensschwache von dieser Reform profitieren werden. Wie gesagt, Seite 61 sagt teilweise etwas anderes aus. Aber dann führt die Regierung ebenfalls auf Seite 84 aus - ich zitiere: «Die Regierung möchte nicht von Eigenverantwortung sprechen, diese der Bevölkerung dann aber doch nicht zumuten». Und da haben wir doch schon einen gewissen Widerspruch. Auf der einen Seite sagt man Eigenverantwortung soll sein, aber gerade bei den Einkommensschwachen sagt man, diese werden sogar noch profitieren von dieser Reform. Entsprechend wird in diesem Bereich auch die Eigenverantwortung anscheinend nicht gestärkt.
Und dann der letzte Punkt zu Seite 86: Der wurde auch bereits von mehreren Votanten ausgeführt. Hier geht es um die zukünftige Finanzhoheit des Landtags. Dies will man anscheinend der Regierung nun zumuten und ich würde das also auch sehr schade finden. Denn ich denke mir, gerade für die Bewusstseinsbildung ist es sehr zentral, wenn wir diese Debatte alljährlich im Juni führen. Es geht ja doch um sehr grosse Beträge. Diesen Vorschlag der Regierung kann ich sicherlich nicht unterstützen, dass hier die Regierung eine Verordnungskompetenz erhalten soll und der Landtag mehr oder weniger komplett ausgeklammert wird. Das würde ich sehr schade finden. Entsprechend kann ich diesen Artikel 24a Abs. 2 nicht unterstützen.
Wie gesagt, summa summarum als ersten Schritt nach meinem Dafürhalten bitte die vergleichbare Transparenz einführen, schwarze Schafe sanktionieren, dann können wir dann auch über die Eigenverantwortung der Bürger und Bürgerinnen sprechen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Meine Äusserungen betreffen im Moment nur den einen Punkt der Chronischkranken. Neu sollen gemäss Regierungsvorschlag alle Chronischkranken die volle Kostenbeteiligung übernehmen. Bisher wurde diese Gruppe von einer Beteiligung befreit. Die Regierung argumentiert auf Seite 53 der Erläuterungen, dass es nicht möglich ist, eine allgemein gültige Grenze zu ziehen und zu definieren, welche Krankheiten chronisch seien. Aber allein aus dem Grund, dass eine Definition schwierig ist, darf diese Vergünstigung nicht einfach wegfallen. Es müssen sicher Wege gefunden und Grenzen gezogen werden, dass solche Vergünstigungen nicht ausufern.
Die Abg. Gisela Biedermann und auch der Abg. Peter Büchel haben ebenfalls auf diese Thematik hingewiesen, und ich möchte sie in ihrer Aussage nur unterstützen, dass die Chronischkranken künftig nicht bis an ihr Lebensende die höchste Kostenbeteiligung selbst zu tragen haben. Sie haben kaum Einfluss auf ihre Krankheit und kaum Aussicht auf eine Heilung. Hier sollte der Solidaritätsgedanke weiterhin zum Tragen kommen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Frage an die Regierung. Der Kollege Abg. Rainer Gopp hat einen möglichen Wechsel vom «Tiers payant» zum «Tiers garant» ins Gespräch gebracht. Ich möchte die Regierung fragen, ob sich damit wirklich Kosten einsparen lassen. Ich sehe den Unterschied nicht, ob die Krankenkasse das Geld dem Arzt wie bisher oder dem Versicherten ausrichtet, ich sehe hier keine Kosteneinsparung. Hingegen sehe ich eine mögliche Gefahr für die Ärzte. Man weiss aus Beispielen aus dem Kanton St. Gallen, dass die Ärzte dann eben das Geld oft nicht sehen, weil der Versicherte zwar das Geld abkassiert, aber vielleicht gerade noch eine Rate an den neu erworbenen Fernseher zu bezahlen hat. Und die Ärzte sind ja nicht in der glücklichen Lage, dass sie Dienstleistungen verweigern können, weil sie vielleicht erahnen, dass sie kein Geld von diesem Patienten bekommen. Also ich sehe diesen Wechsel nur, wenn wirklich damit auch Einsparungen erzielt werden könnten. Auf keinen Fall aber darf es darum gehen, Ärzte zu schikanieren. Das ist für mich nach wie vor eine sehr wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Berufsgattung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich möchte eingangs erwähnen, dass der Landtag der Regierung im Juni 2010 einen deutlich klaren Auftrag erteilt hat, nämlich dass die Regierung beauftragt wird, die nötigen gesetzlichen Anpassungen für sozialverträgliche Reduktionen der Subventionen im Krankenversicherungsbereich um CHF 23 Mio. bis 2015 vorzulegen. Ich glaube, 21 von 25 Abgeordneten hatten damals diesem Antrag auch zugestimmt und die Mehrheit der Zustimmenden hat in keiner Weise die Zustimmung davon abhängig gemacht, dass zuerst andere Massnahmen realisiert werden müssten. Das zur Einleitung. Aber grundsätzlich handelt es sich hier um eine Gesetzesrevision und es werden Agenden hier abgehandelt, die auf Gesetzesebene auch zu regeln sind. Es wurde hier im Plenum heute öfters auf den Gesundheitsbericht - ebenfalls aus dem Jahre 2010 - und auf die Massnahmen verwiesen, die seitens der Regierung vorgestellt wurden und von denen dann schlussendlich 27 auch zur Umsetzung empfohlen wurden. Leider hat sich die Diskussion um dieses Thema sehr in Grenzen gehalten. Aber jedenfalls ist es so, dass ein grosser Teil dieser vorgeschlagenen Massnahmen nicht Gesetzesmaterie ist, sondern entweder auf Verordnungsebene oder unter Tarifpartnern oder über Vertragsebene, wenn es zum Beispiel um Spitäler geht, zu regeln sind. Und das ist, um einige der Fragen, die Sie jetzt gestellt haben, zu beantworten, auch der Grund, weshalb diese Massnahmen hier nicht im Detail aufgeführt sind.
Das heisst aber nicht, dass man nicht über diese Massnahmen, die selbstverständlich nicht unbedingt nur kostenseitiger Natur sind, sondern das System als solches beeinflussen und dann indirekt auf möglicherweise zukünftige Kosten Einfluss haben werden, Einfluss nehmen. Das ist der Grund, weshalb diese Massnahmen hier nicht zur Diskussion gestellt sind, weil sie ja nicht einer gesetzlichen Anpassung bedürfen, sondern auf anderem Wege diskutiert, gelöst werden müssen respektive geregelt werden müssen. Das möchte ich zur Einführung sagen.
Ich möchte vielleicht grundsätzlich kurz auf das Votum des Abg. Pepo Frick eingehen, der die Rückweisung aufgrund von für ihn fehlenden Unterlagen beantragt. Ich glaube, da wurden grundsätzlich Internas des Landtags angesprochen, auf die ich nicht näher eingehen muss. Ich möchte nur eines bemerken: Der Abgeordnete hat den Wunsch in einer Präsentation dieser Gesetzesvorlage geäussert. Ich habe ihm geantwortet, dass ich Vernehmlassungsstellungnahmen als Ressort nicht herausgeben kann. Ich habe mich in der Regierung rückversichert und die Regierung hat als solche eine andere Meinung. Er spricht dann auch noch Expertenberichte an, die auch noch fehlen. Ich habe ihm damals ausgeführt - das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen: Es gibt keine Expertenberichte. Wir haben keine externen Experten dazu eingeladen. Wir haben diesen Bericht im Ressort und mit dem Amt zusammen verfasst. Ich denke, das ist das Ergebnis aus dieser Arbeit. Es gibt schlicht und einfach keine weiteren Expertenberichte. Deshalb kann ich auch keine zur Verfügung stellen.
Ich habe dann meinerseits meine Kollegen aus der Regierung angefragt, wie die Handhabung mit Stellungnahmen und Vernehmlassungsstellungnahmen zu regeln ist. Ich denke, das ist dann so besprochen worden, dass wir solche nicht zur Verfügung stellen wollen. Also ich halte mich an diese Anweisung. Das nur kurz zur Ausführung.
Dann zum Abg. Johannes Kaiser: Er spricht explizit die zu einseitigen Vorschläge an - ich habe das ja auch der Presse entnommen - und bemängelt, dass ausschliesslich die Versicherten zur Kasse gebeten werden. Ich glaube, in der Einführung habe ich gesagt, es ist wirklich so, es ist eine Gesetzesmaterie und hier sind die Vorgaben selbstverständlich auch unter dem Gesichtspunkt der Sanierung des Staatshaushaltes, die Vorgaben, die auf Gesetzesebene zu regeln sind, auch hier geregelt. Andere Massnahmen aus dem angeführten Bericht und Antrag zum liechtensteinischen Gesundheitswesen stehen nach wie vor zur Debatte und ich kann vielleicht auch später darauf eingehen, welche bereits umgesetzt wurden respektive welche noch zur Umsetzung anstehen.
Ich denke, eine Kombination von Massnahmen ist es ganz bestimmt und man kann nicht direkt auf Kosten Einfluss nehmen, indem man Tarife anspricht bzw. man kann ansprechen, dass man Verhandlungen mit Spitälern führen kann und muss. Es sind Kombinationen von Massnahmen, die eben auf das System einwirken, was wir hier vorgeschlagen haben. Und er spricht auch die Krankenkassen an, dass man auch auf diese Einfluss nehmen könnte. Ich glaube, wir haben in diesem Bericht und Antrag zum Gesundheitswesen drei Massnahmen diskutiert und vorgeschlagen, dass man bei den Kassen die Aufsicht verstärken muss, damit die Kontrollen auch besser durchgeführt werden. Diese Abänderung haben Sie ja jetzt auf den April verschoben. Ich denke, diese Thematik können wir dann zu diesem Zeitpunkt auch vertieft und näher diskutieren.
Grundsätzlich ist es so bei Krankenkassen: Wenn es wirklich um einen Kostenbeitrag geht, geht es grundsätzlich nur um die Verwaltungskosten. Ich glaube, Sie haben aus der Finanzkommission die Vergleiche. Unsere Krankenkassen haben keine höheren Verwaltungskosten als andere Krankenkassen in der Schweiz, die ja für uns für Vergleichszwecke massgeblich sind. Die Krankenkassen werden ja grundsätzlich über die Prämien der Versicherten und über die Staatsbeiträge finanziert, und die Krankenkassen sind schlicht und einfach die Treuhänder dieser Beträge. Das sind ihre Einnahmen und weitere Kostenersparnisse können sie aus diesem Bereich nicht erbringen. Es wären maximal die Verwaltungskosten. Also gibt es andere Massnahmen, die eben struktureller Natur sind, und wie gesagt dann über diese Aufsichtspflicht mit der verschobenen 2. Lesung im April zu diskutieren sind.
Die Abg. Gisela Biedermann hat einige kritische Anmerkungen gemacht und ich kann mich sicher im Grundsatz auch einigen Bedenken anschliessen. Vor allem möchte ich diesen Punkt herausgreifen, den auch andere Abgeordnete, unter anderem auch die Abg. Doris Frommelt und auch der Abg. Peter Büchel, erwähnt haben. Wenn es um Chronischkranke geht respektive in Ihrem Fall, Herr Abg. Peter Büchel, um Geburtsgebrechen, dass man in diesem Falle dem Vorschlag der Regierung nicht gerne folgen möchte. Wir haben dazu ausgeführt, dass es selbstverständlich relativ schwierig ist, genau zu definieren, was chronischkrank wirklich bedeutet bzw. wo die Grenzen sind. Ich meine, auch ein Heuschnupfen kann eine chronische Erkrankung sein. Deswegen heisst es aber noch nicht, dass das auf einer Liste sein muss. Aber ich gebe Ihnen insofern Recht, dass man auch jetzt schon die Chronischkranken von den Kosten befreit hat. Dazu besteht auch in der Verordnung eine Liste, welche dieser chronischen Erkrankungen kostenbefreit sind. Ich denke, dies hat bisher so funktioniert. Die Krankenkassen sagen uns allerdings, dass sie diese Regelung eigentlich nicht bevorzugen und im Grunde genommen die Chronischkranken nicht kostenbefreit sehen wollen.
Aber ich kann Ihnen Recht geben, dass, wenn das gemäss dieser Verordnung bisher mehr oder minder gut funktioniert hat, es auch in Zukunft so funktionieren könnte. Allerdings muss man sich als eine gewisse Gefahr natürlich immer vor Augen halten, es ist natürlich jederzeit möglich für jedermann, der die Idee hat, dass seine chronische Krankheit, wenn sie denn nicht auf dieser Liste in der Verordnung aufscheint, die auf diese Liste zu reklamieren. Das könnte dann unter Umständen natürlich Auswirkungen mit Kostenfolgen haben. Aber ich denke, diesen Punkt kann man sicher überlegen. Da gebe ich Ihnen Recht.
Der Abg. Harry Quaderer hat sich dem Abg. Pepo Frick angeschlossen. Deswegen muss ich darauf nicht näher eingehen.
Der Abg. Rainer Gopp spricht seine Enttäuschung an, dass eigentlich nichts übrig geblieben ist von diesen 27 Massnahmen. Ich glaube, ich sehe das nicht so. Wie ausgeführt, sind hier Themen angesprochen, die einer Gesetzesrevision bedürfen. Andere, die auf Verordnungsbasis respektive auf vertraglicher Basis anderweitig gelöst werden können und müssen, sind hier nicht aufgeführt.
Er spricht - und andere Abgeordnete auch - den Staatsbeitrag an, den die Regierung auf drei Jahre hinaus festsetzen soll. Ich denke, es geht einfach darum, dass man jetzt klar definierte Vorgaben haben möchte, auf welcher Grundlage man diesen Staatsbeitrag ausrichten will. Das ist ja bisher nicht wirklich geregelt. Wir machen jedes Jahr im heutigen System dem Landtag einen Vorschlag, der im Grunde genommen sich auf die Daten abstützt, die wir vom Vorjahr an Kostenentwicklung zur Verfügung haben. Wir müssen die Kostenentwicklung des laufenden Jahres einmal abschätzen, weil wir bis im Juni natürlich noch keine Aussagen machen können, müssen aber den Staatsbeitrag für das kommende Jahr, weil es die Prämien beeinflusst, bereits festlegen. Deswegen ist das jedes Mal eigentlich eine Festlegung, die nicht auf fundierter Datenlage beruht. Die Regierung tut sich dann schwer, einen vernünftigen Vorschlag hier darzulegen, weil die Datenlage grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt, also im Juni-Landtag, nicht Entsprechendes hergeben kann.
Also wie gesagt, grundsätzlich ist es so, dass man jetzt das Limit so gesetzt hat, dass eben Hochkostenfälle - und mit dieser jetzigen Reduktion auf CHF 34 Mio. Staatsbeitrag wäre jetzt die Grenze bei CHF 10'000. Darüber hinaus würde dann über diesen Staatsbeitrag 80% an die Kosten beigetragen. Diese Grenze liegt beim gegenwärtigen Staatsbeitrag bei etwas über CHF 3'000. Ich denke, da kann man nicht mehr von Hochkostenfällen sprechen. Also es geht jetzt darum, dass wir diese CHF 10'000 als Grenze haben und die Regierung braucht einen gewissen Spielraum, damit man diese Anzahl der Versicherten in diesem Rahmen halten kann. Natürlich werden wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auch eine weitere Kostenentwicklung haben, wie in jedem anderen Bereich auch, und dann wird man diese CHF 10'000 Grenze nicht so fix für die nächsten 20 Jahre fixieren können. Und ich glaube, wenn der Landtag eben alle drei Jahre im Prinzip diesen Rahmen festlegen kann, dann kann die Regierung im Grunde über den Staatsbeitrag von CHF 34,5 Mio., also die Regierung kann nicht über diesen Rahmen hinaus. Es soll ja bei diesem Rahmen ungefähr in diesen engen Grenzen bleiben und die Regierung müsste dann alle drei Jahre einen Vorschlag dem Landtag machen, wie die Grenze festzulegen ist, ob sie so bleiben soll oder gegebenenfalls diese Grenze gesenkt werden soll oder kann. Ich glaube, das wäre eine vernünftige Lösung. Aber wenn der Landtag selbstverständlich eine andere Regelung wünscht, ist auch das machbar. Aber jedenfalls müsste man dann nicht mehr auf Datengrundlage von möglichen Kostenentwicklungen, die im nächsten Jahr vorherzusehen sind, einen Staatsbeitrag festlegen. Ich glaube, das war die Intention. Das zur Ausführung.
Der Abg. Rainer Gopp hat dann die Anreize für die Leistungserbringer respektive er hat Bezug genommen auf diesen Bericht und Antrag aus dem Jahre 2010. Ich denke, es artet jetzt eher zu einer nachträglichen Diskussion betreffend diesen Bericht und Antrag aus. Wenn ich da einmal hineinschaue, haben wir einiges vorgeschlagen, das auf die Leistungserbringer Einfluss nimmt. Es ist die Revision des Arzttarifs. Wenn der erledigt ist, können wir dann auch auf Arztrechnungen deklarative Zeitangaben machen. Ich denke, das ist ein Kontrollinstrument. Es ist dann leichter zu bewerkstelligen für die Versicherten selber und die können das besser kontrollieren, aber selbstverständlich für die Krankenkassen ein geeigneteres Tool, da relativ schnell überblicksmässig sehen zu können, ob diese Abrechnungen stimmen oder ob man eine nähere Prüfung erwägen kann oder muss. Es wurden dann auch auf dem Medikamentensektor einige Vorschläge gemacht und auch zur Ausführung empfohlen. Ich denke, ein Vorschlag davon war zum Beispiel die Senkung der Publikumspreise bei Medikamenten. Das hat auf Leistungserbringer, nicht nur auf Ärzte, sondern auch auf Apotheker etc., Einfluss. Ein Vorschlag war der Zentraleinkauf für Medikamente und Medikamenteprodukte. Wir haben uns den letzteren Punkt sehr gründlich angeschaut. Das ist administrativ relativ aufwändig. Wir haben inzwischen eine andere Lösung gefunden, die für uns administrativ und auch kostenseitig machbar ist. Die Entwicklung auf dem Markt muss und kann man auch verfolgen. Es gibt heutzutage so genannte «Co-Marketing-Produkte», die nicht wie Generika nur den gleichen Wirkstoff haben, sondern vollkommen identische Produkte sind. Davon ist ein grosser Teil wesentlich günstiger zu haben, vor allem für uns auch aufgrund der speziellen Lage über den Zollvetrag und über das bezügliche Heilmittelgesetz, mit dem wir mit der Schweiz verbunden sind.
Diese Medikamente sind auch auf der Spezialitätenliste und wir haben die 50 umsatzstärksten Medikamente herausgesucht. Davon gibt es wiederum eine grosse Reihe, wo es schon bereits Co-Marketing-Präparate gibt. Und es ist jetzt in Absprache mit der Ärztekammer und dem Kassenverband beabsichtigt, eine Verordnungsänderung so einzuführen, dass eben, weil sie auf der Spezialitätenliste stehen, andere identische Medikamente praktisch vom gleichen Hersteller zwar nach wie vor - weil sie eben auf der Spezialitätenliste stehen - selbstverständlich verwendet werden dürfen, aber die Kosten nurmehr bis zu maximal dem günstigsten Präparat aus dieser Reihe dann von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Und da sind von den zwei, drei umsatzstärksten Medikamenten, die wir jetzt sehen, bisher rund eine halbe Million Schweizer Franken einzusparen. Ich denke, auf solchen Wegen kann man Einsparungen erzielen, die leicht machbar sind.
Ich denke, das ist aus diesen Diskussionen hervorgegangen und es ist für uns einfach wichtig, dass wir praktikable und umsetzbare Massnahmen schlussendlich einführen können. Wir hatten ja hier schon des Öfteren die Diskussion zum Parallelimport, der natürlich rein rechtlich gesehen jederzeit möglich ist, der aber schon mehrfach abgeklärt wurde und aufgrund von anderen EWR-rechtlichen Bestimmungen, die wir in einem solchen Fall auch einzuhalten hätten, für uns dann verwaltungsmässig so einen Aufwand bescheren würden, dass dann mögliche Einsparungseffekte einfach zunichte gemacht würden. Aber wenn sich natürlich andere Massnahmen anbieten, werden die selbstverständlich umgesetzt. Das sind solche Massnahmen.
Aber grundsätzlich ist natürlich in diesem Bericht und Antrag, weil die gesetzliche Materie angesprochen ist, einiges aufgenommen worden. Wir haben dort aufgeführt, dass wir in den Prämienverbilligungen diese 70%-Regelung für Pensionisten aufheben wollen. Das ist in dieser Gesetzesvorlage enthalten. Die Trennung von OKP und Zusatzversicherungen ist in diesem Fall, wie wir es diskutiert haben, so geregelt, dass wir diese Zusatzversicherung, die eigentlich nicht wirklich eine freiwillige Versicherung mehr ist, mindestens nicht für die Krankenkassen, weil sie diese anbieten müssen und zu einer Lösung vereinheitlichen, ist hier im Bericht und Antrag festgelegt. Wir haben dann als weiteren Punkt die Bedarfsplanung in dieser Liste angesprochen, allerdings nur auszugsweise. Die Bedarfsplanung ist ein wichtiges Instrument, das vor allem dann auch die Leistungserbringer betrifft, für die es Bedarfsplanungen gibt. Und die Bedarfsplanung ist klar das Instrument, welches uns eine Handhabe für eine gewisse Mengenausweitung gibt, wenn es darum geht, dieser entgegenzusteuern. Wir wissen, dass wir mittlerweile 85 Ärzte zum Beispiel in der Bedarfsplanung haben und diese Leistungen werden selbstverständlich gerne in Anspruch genommen. Wir haben in dieser Vorlage geregelt, dass die bisherige Möglichkeit, dass man auch, wenn man nicht die bisherige Zusatzversicherung hat und die freie Arztwahl in diesem Sinne oder die freie Leistungserbringungswahl, sich damit einkauft - also wenn man ohne Zusatzversicherung zu einem anderen Leistungserbringer ausserhalb der Bedarfsplanung geht, muss die Krankenkasse 50% dieser Kosten entrichten. Das ist die jetzt geltende Regelung. Ich meine, Herr Abg. Wendelin Lampert, das wurde in der Gesetzesrevision 2003 so eingeführt. Ich denke, Sie waren dazumal in diesem Plenum auch schon vertreten und haben diese KVG-Revision dazumal auch unterstützt.
Aufgrund dieser Regelung und anderer ist es nach wie vor, trotz Einführung der Bedarfsplanung, in dieser Revision dazu gekommen, dass wir jetzt trotz allem noch attraktiv genug sind, dass gerade und hauptsächlich aus dem EWR-Raum Ärzte zu uns gekommen sind, weil natürlich ein bestimmtes «Patientenpotenzial» nach wie vor vorhanden war. Das wird jetzt mit dieser Vorlage im Grunde abgeschafft. Diese 50%-Regelung gibt es nicht mehr und ich denke, das ist auch für diese bereits hier ansässigen Ärzte ohne OKP-Vertrag eine deutliche Verschlechterung und auch für solche Ärzte, die sich möglicherweise bei uns niederlassen wollen, weil ein OKP-Vertrag wird ja nicht von heute auf morgen vergeben. Ich denke, das ist das Mittel, das man auch aufwenden muss, denn wenn man von Kosten spricht, dann geht es um Mengen. Und ich glaube, wir müssen die Mengen bekämpfen und Mengen möchte ich in verschiedenen Aspekten sehen. Aber vielleicht haben wir später dafür noch Zeit, weil grundsätzlich geht es hier und jetzt einmal nur um erste Stellungnahmen.
Er hat dann auch zum Abrechnungssystem «Tiers garant / Tiers payant» Ausführungen gemacht. Der Abg. Albert Frick hat sich auf diese Aussage auch bezogen. Ich kann meinerseits nur diese Ausführungen machen: Ja, es ist sicher so, wenn grundsätzlich dann nach dem Vorschlag des Abg. Rainer Gopp der Versicherte respektive der Patient der Ansprechpartner wird oder der Garant ist, der bekommt dann auch die Rechnung. Wenn er die nicht bezahlt, ist es klarerweise mal der Arzt. Er bekommt dann nicht diese Einkünfte. Im heutigen System ist es die Versicherung, die dann auf diesem Risiko sitzen bleibt. Es ist also eine Versicherung sicher eher für das andere System. Ich sehe aber hier eigentlich den Versicherten oder den Patienten im Vordergrund. Also wenn der Patient die Rechnung bekommt, die unter Umständen erheblich hoch sein kann - und wir reden jetzt nicht von einer Kostenbeteiligung, sondern von der vollen Rechnung - dann müsste er sie jetzt quasi in Vorleistung zuerst entrichten und kann im Nachhinein von der Kasse dann diese Leistung zurückfordern. Ich glaube, im Sinne der Patienten möchte ich diese Regelung nicht einführen. Die Regierung ist dieser Ansicht. Das war, glaube ich, die Intention der Regierung auch im Bericht und Antrag vom Jahre 2010. Das sollte man sich gut überlegen, ob man den Patienten das - in diesem Fall ist es der Patient, weil er ja eine Leistung bezogen hat und nicht nur der Versicherte - ob man ihm das auferlegen will.
Es ist schon so, in der Schweiz gibt es diese Regelung. Man muss sich dann auch mit den Krankenkassen in so einem Fall wahrscheinlich verabreden, ob man Ratenzahlungen oder auf welche Weise man immer das regeln möchte. Aber mir ist nicht bekannt, dass man auf diese Art und Weise Kosten einsparen kann. Ich glaube, grundsätzlich geht es um die Frage: Wer trägt das Risiko, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden? Im einen Fall ist es eher die Versicherung, im anderen Fall ist es eher der Leistungserbringer. Es muss ja nicht nur der Arzt sein. Es können ja auch Hebammen, freiberufliche Physiotherapeuten, Chiropraktoren etc. sein., aber grundsätzlich ist es der Patient, der dann möglicherweise eine hohe Rechnung bekommt und die er jetzt aus seinem Budget bezahlen soll. Ich glaube, das ist der Punkt, über den man sich Gedanken machen muss.
Zur «OKP plus» ist auszuführen: Wir haben auf Vorschlag des Kassenverbandes es dann so geregelt - und das beantwortet dann vielleicht auch eine oder zwei Fragen des Abg. Wendelin Lampert -, dass es jetzt so ist bei der heutigen Versicherungslösung OKP und diese Zusatzversicherung, dass man dann mindestens bei der Kostenbeteiligung, diese 50%, die dann zusätzlich noch über die Zusatzversicherung bezahlt wird, eben von der Hälfte der Kostenbeteiligung befreit ist. Und wenn wir ein solches Kostenbe-teiligungsmodell einführen, dann kann es ja nicht sein, dass man sich mit einer unter Umständen relativ günstigen Zusatzversicherung, die jetzt mindestens bei einer der Versicherungen bei CHF 40 für Erwachsene pro Monat liegt, dann eigentlich einkauft, dass man sich die Hälfte der Kostenbefreiung so erkaufen kann. Ich denke, das ist gemeint und das soll vermieden werden. Wir haben auf Vorschlag der Kassen dann jetzt den Vorschlag, dass wir quasi ein Versicherungsprodukt mit einer Rechnung in zwei Ausprägungen führen. Das ist dazu auszuführen.
Der Abg. Rainer Gopp hat dann auch gefragt, ob man Medikamenten- oder Praxisgebühren geprüft hat. Ich glaube, auf Praxisgebühren sind wir schon im Bericht und Antrag von 2010 eingegangen. Wir haben das selbstverständlich auch nochmals besprochen, auch in unseren Besprechungen mit dem Amt und den dort zuständigen Sozialversicherungsexperten. Praxisgebühren gibt es jetzt zum Beispiel auch in Deutschland. Die sind jetzt eigentlich gerade wieder in der Kritik und haben nicht das gebracht, was man sich erhofft hat. Ich glaube, das Ganze auf Medikamentengebühren umzulegen ist derselbe Effekt. Die Regierung möchte aus diesen Gründen davon absehen und lieber solche Wege gehen, die sich anbieten, wie vorhin erwähnt mit Co-Marketing-Präparaten, dort wirklich die Kosten zu senken, indem man nurmehr die Höhe dieses Präparates entrichtet und auch der Diskussion, die man zum Beispiel immer bei Generika hat, aus dem Wege gehen kann, weil es wirklich das identische Präparat ist.
Er hat sich dann auch noch dazu geäussert, dass die sozialpolitischen Massnahmen, dass die Regierung, wenn ich das richtig interpretiere, hier nicht unbedingt einen konsequenten Kurs fährt, und er mokiert sich, dass wir Prämienbefreiungen für Kinder als familienpolitische Massnahmen abtun. Ja, ich denke, es ist schon eine familienpolitische Massnahme, weil wenn man die Kinder bis 16 Jahre prämienbefreit, würde das auf der Grundlage der Prämien von 2010 bedeuten, dass man pro Kind eben für diese 16 Jahre bis CHF 14'500 eingespart hätte, zum Vergleich, wenn man Prämien zahlen müsste. Ich denke, das ist schon auch ein erheblicher Betrag.
Die Kostenbeteiligung ist auch ein Punkt, der von verschiedenen Abgeordneten angesprochen wurde. Es ist eine zugegebenermassen zur jetzigen Lösung sehr hohe Kostenbeteiligung. Der Abg. Rainer Gopp möchte sich da eher für eine lohnabhängige Massnahme unter Umständen erwärmen. Ich glaube, der Abg. Manfred Batliner hat dazu Ausführungen gemacht, die sicher überdenkenswert sind. Wenn man diese Familien mit mehreren Kindern anschaut, ich glaube, dieser Vorschlag ist sicher prüfenswert, ob man auf solcher Ebene noch eine bessere Lösung erarbeiten könnte. Ich kann Ihnen jetzt ad hoc nichts dazu sagen, aber ich glaube, das kann man sich überlegen. Also ich kann Ihnen keine Garantie geben, aber ich glaube, das wäre überlegenswert, ob man dort eine Staffelung in einer anderen Art und Weise einbauen könnte.
Es wurde dann auch weiter angefragt, ob demografische Überlegungen angestellt wurden. Ja, demografische Überlegungen sind klar ersichtlich. Die jährlichen Kostensteigerungen sind nur zu einem kleinen Teil auf wirkliche Teuerungen zurückzuführen, sondern auch darauf, dass jetzt grundsätzlich wegen den älteren Menschen diese Schere sich auftut, aber vor allem dann auch die psychischen Erkrankungen zunehmen und die Kosten für diesen Block enorm wachsen. Und ich glaube, gerade im letzteren Bereich müssen wir verstärkte Massnahmen setzen. Da ist der Präventionsbereich angesprochen. Aber wenn wir von Präventionsbereich sprechen, ist es auch nicht unbedingt Gesetzesmaterie in diesem Sinne, wo wir irgendetwas vorschreiben können, ausser die Rahmenbedingungen.
Wir haben in der Vorlage ausgeführt, dass wir eine Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes anstreben. Ich denke, das Krankenversicherungsgesetz kommt noch aus anfangs der 70er Jahre und des letzten Jahrhunderts und es sind jetzt wirklich sehr zahlreiche Änderungen die letzten 30, 40 Jahre vonstatten gegangen. Es ist jetzt einfach so, dass dieses Gesetzeswerk rein legistisch gesehen schon ein bisschen an die Grenzen gekommen ist. Man müsste aus diesem Grund eine Totalrevision jetzt durchführen. Und wir haben dort gesagt, man müsste sicher dann, wenn es um Fragen von Tarifen geht, diskutieren, wie die Festsetzung von Tarifen zu regeln ist. Es gibt jetzt eine Regelung. Ich glaube, der Grundsatz ist so wie in der Schweiz, dass es die jeweiligen Tarifpartner untereinander ausmachen, weil diese dazu auch die fachliche Kompetenz haben. Also eine staatliche Stelle müsste diese Kompetenzen ja aufbauen, weil jeder Berufsverband wird mit dem Kassenverband bei uns eine Regelung aushandeln.
Anders ist es bei Spitälern. Da obliegt es im Grundsatz der Regierung. Aber was sicher bedenkenswert wäre, ist, wenn man rein zeitlich gesehen diesen Vorgang straffen könnte, dass man auch zeitlich in vernünftigen, absehbaren Fristen zu Ergebnissen kommen könnte. Ich glaube, diese Dinge sind angesprochen. Wenn man über Trarifkompetenzen spricht, dann muss man natürlich auch die Fragen diskutieren: Welche Kompetenzen gibt man solchen Berufsverbänden bzw. Kassenverbänden? Wollen wir das in dieser Form weiter haben oder soll das abgeschwächt werden? Das ist sicher eine Grundsatzdiskussion, die wir hier und heute nicht führen müssen. Wenn das alles wirklich von staatlicher Seite dann geregelt sein soll, dann ist das eine eher weitere Verstaatlichung des Gesundheitswesens. Ich denke, diese Aspekte müsste man dann schon sehr intensiv und vertieft diskutieren. Das möchte ich dazu ausführen.
Ich glaube, ich habe ausgeführt, dass wir verschiedenste Massnahmen ausserhalb einer gesetzlichen Revision tatsächlich durchführen und deswegen diese nicht aufgeführt sind. Er spricht dann an, dass die Prämienverbilligung direkt an die Kassen zu überführen wären und stellt sich da hinter den Standpunkt der Krankenkasse. Und ich denke, es ist einfach so, dass die gesetzliche Vorgabe ist, dass der Arbeitgeber die Prämien an die Kasse abliefert. Und das ist so. Dann wird man diese Regelung entweder wirklich komplett abändern müssen. Das haben wir nicht vorgeschlagen und wir beabsichtigen auch nicht, das so vorzuschlagen.
Auf den Abg. Peter Büchel bin ich eingengangen.
Der Abg. Manfred Batliner wollte dann wissen, was die Auswirkungen wären, wenn man den hälftigen Teil des Arbeitgeberbeitrags abschaffen würde. Ja, ich denke, es ist ganz klar, diesen hälftigen Anteil müsste dann der Versicherte zusätzlich bezahlen. Das ist keine Frage. Wer soll es sonst bezahlen? Das kann man ausführen. Ich meine, im Vergleich ist es so: In der Schweiz gibt es diesen Arbeitgeberanteil nicht. Allerdings in anderen Systemen, in Österreich und Deutschland, ist es schon so, dass Arbeitgeber auch an diese Sozialleistungen Prämien entrichten. Es ist im Vergleich zur Schweiz ein anderer Zustand, aber nicht im Vergleich zu anderen Ländern. Es ist natürlich immer aus Sicht der Arbeitgeber auch eine Problematik, wenn Prämien steigen, weil dann natürlich auch ihre Kosten steigen. Ich meine, man könnte unter Umständen natürlich überdenken, ob man einen solchen Beitrag irgendwie plafonieren oder eingrenzen möchte. Das wäre sicher machbar, ginge aber natürlich zulasten der Versicherten. Aber bezügliche Zahlen kann ich Ihnen jetzt selbstverständlich nicht liefern.
Zu den Hochkostenfällen: Sie haben gefragt, weil wir da die 8% aufgeführt haben, ob die Hochkostenfälle hauptsächlich Leute im höheren Alter betreffen. Ich denke schon, dass natürlich auch solche dabei sind, aber sicher nicht nur, aber einen Prozentsatz kann ich Ihnen jetzt ad hoc nicht ausführen. Das können wir aber möglicherweise eruieren. Ich weiss nicht, ob diese Daten zur Verfügung stehen, aber wenn es möglich ist, werden wir sie Ihnen zur Verfügung stellen.
Also wie gesagt, Sie haben das Prämienverbilligungssystem angesprochen mit den Einkommensgrenzen. Ich glaube, dieser Vorschlag wäre für mich überprüfenswert - das habe ich vorhin schon angesprochen. Ich glaube, wenn man auf dieser Ebene etwas regeln könnte, wäre das für mich auch eine passable Lösung.
Auf die Festsetzung des Staatsbeitrages bin ich kurz eingegangen. Ich denke, es geht um diese Grenze von CHF 10'000 als Hochkostenfälle, wie man das in Zukunft anpassen sollte. Ich glaube, der Landtag müsste dann periodisch abgefragt werden, wie er diese Grenze festlegen soll und dann die kleine Feinheiten per Verordnung dann jeweils angepasst werden. Aber wenn der Landtag diesem Vorschlag nicht folgen will, dann ist das auch kein Beinbruch. Aber ich glaube, es würde das System vereinfachen. Es geht eigentlich hauptsächlich darum, dass wir bei der jetzigen Art und Weise der Festlegung nie eine gesicherte Datengrundlage haben und das Gesetz auch nichts hergibt, wie er festzulegen ist. Ich meine, das war eigentlich der Hintergrund dieses Vorschlags und nicht, dass man dem Landtag jetzt noch in die Finanzhoheit weiter eingreifen möchte.
Es wurde dann noch gefragt - und das habe ich jetzt vergessen - ob man sich auch ausserhalb des Systems umgeschaut hat. Ich glaube, gerade diese Vorlage war natürlich nicht grundsätzlich dazu geeignet, weil wir ja grundsätzlich hier auch die Sanierung des Staatshaushaltes im Auge hatten. Diese Diskussionen wären dann im 2010 bei dieser generellen Gesundheitsdiskussion zu führen gewesen. Aber wenn Sie ganz konkret das System in Holland ansprechen, muss man grundsätzlich sagen: Das ist wirklich ein ganz komplett anderes System und man kann dann von ganz anderen Systemen nicht einfach einzelne Teile in ein ganz anderes System übernehmen. Das geht definitiv nicht. Das holländische System ist natürlich im Vergleich zu unserem sehr viel restriktiver. Es ist dort beispielsweise so, dass, wenn man eine Leistung beanspruchen will, dann geht man zu einem Arzt, der einmal überhaupt abklärt, der diese Behandlung dann aber nicht selber vornimmt. Angenommen Sie müssten jetzt irgendeine Meniskus-Operation haben, dann brauchen Sie zuerst bei diesem Arzt einen Termin, dann wird abgeklärt, anschliessend bekommen Sie eine weitere Überweisung, was dann nochmals einige Zeit in Anspruch nimmt. Das heisst, die Meniskus-Operation wird in jenem Spital zu diesem Zeitpunkt durchgeführt. Diese Vorgänge sind staatlich geregelt. Es ist dort zum Beispiel dann auch so, dass man die dortigen Krankenhäuser einfach füllt. Es wird nicht darauf Rücksicht genommen, ob man vielleicht möglicherweise privat versichert ist oder irgendwelche andere Ansprüche hat, oder ob man möglicherweise jetzt Frau oder Mann ist. Wenn ein Bett frei ist, wird dieses Bett dann auch benutzt. Die Wartezeiten sind unter Umständen sehr lang. Das weiss ich aus persönlicher Erfahrung von Freunden von mir.
Ich denke, wenn man so ein System einführen möchte, das unter Umständen wesentlich kostengünstiger ist, hiesse das dann, dass man natürlich gewisse teure Vorhalteleistungen, die wir jetzt im System haben, dadurch abschaffen müsste. Das geht dann aber natürlich auch auf Kosten der Versicherten oder der Patienten, weil die Leistungen nicht - wie bei uns so üblich -, dass man grundsätzlich, wenn man einen Termin beim Arzt oder im Spital braucht, den eigentlich auch innerhalb kürzester Zeit mit wenigen Ausnahmen auch bekommt. Das würde dann nicht so sein. Also ich denke, solche Kriterien müsste man dann, wenn man so einen wirklichen Systemwechsel anstreben würde, müsste man dann sehr gründlich diskutieren. Aber ich glaube, das kann nicht Gegenstand einer kurzen Revision sein, die jetzt mal auch die Sanierung des Staatshaushaltes zur Folge hat. Weil, wenn, dann wäre das ein Thema, wenn man eine Totalrevision des Krankenversicherungsrechtes hat, dann müsste man solche Fragen stellen, ob man einen kompletten Systemwechsel vornehmen wollte. Ich glaube, das müsste man in einem solchen Rahmen diskutieren. Also nur einen kleinen Systemteil eines ganz anderen Systems zu übernehmen wird nicht funktionieren und die Regierung wird das nicht unternehmen wollen, so etwas durchzuführen, weil das kann eigentlich nur schiefgehen. Dann müssten alle Systemparameter aufeinander abgestimmt sein, was in einem solchen Falle schlicht und einfach nicht machbar wäre.
Zum Abg. Wendelin Lampert: Er hat eine Aussage getätigt, dass selbstgemachte Probleme die grössten Probleme sind. Ich weiss zwar nicht, auf was er referenziert, aber ich denke, die letzte KVG-Revision stammt immerhin aus dem Jahre 2003. Das möchte ich ihm auch auf den Weg mitgeben. Die vergleichbare Transparenz heisst aber noch lange nicht, dass das auch nicht leicht vergleichbar ist. Das ist schon klar. Ich meine, unser neuer Tarif - und da sprechen Sie sicher darauf an - bringt mehr Transparenz, weil die Leistungen klar definiert sind, auch mit Zeiten hinterlegt sind. Transparenz ist selbstverständlich nie gleich Vergleichbarkeit, aber ich denke, in der Schweiz ist der Kanton Genf nicht mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden vergleichbar, obwohl er im Grundsatz den gleichen Tarmed-Tarif hat, aber dem Tarmed-Tarif sind andere Kriterien auch noch hinterlegt. Deswegen sind auch die Kosten und auch die Taxpunktwerte unterschiedlich. Ich glaube, das müsste man Ihnen auch einmal mitgeben. Das ist nicht ganz so schlicht und einfach abzuhandeln, wie Sie das tun wollen.
Zur Generationenbilanz kann ich Ihnen eigentlich nichts ausführen. Weil die Generationenbilanz, die Sie ansprechen, die müsste man jetzt überarbeiten, weil die Grundlagen in Liechtenstein für diese Aussagen sich jetzt geändert haben. Wir haben unter anderem ein neues Steuergesetz, unter anderen jetzt auch in der AHV gewisse andere Regelungen. Ich denke, man müsste das jetzt revidieren und deswegen will da auch nicht weiter darauf eingehen. Ich möchte dann nur noch auf Ihre Aussage eingehen bezüglich des Arzttarifs. Ja, wir sehen da Einsparpotenzial und Sie führen da jetzt ständig an, dass man mit den Kapiteln 0 und 1 auf CHF 3 Mio. Zusatzkosten kommt. Wir haben Ihnen das in einer Kleinen Anfrage ausgeführt. Das ist auf dem Mengengerüst von 2010. Das heisst aber nicht, dass das auf dem Mengengerüst von 2012 oder 2011 so sein müsste. Im Grunde genommen ist es auch so, dass diese CHF 3 Mio. dann auf das ganze Jahr 2010 zu rechnen wären, der neue Tarif aber ab Mitte dieses Jahres technisch erst umgesetzt werden kann. Also im Maximum, wenn dann überhaupt die Hälfte davon in Frage käme, wenn überhaupt, und dann eben auch für dieses halbe Jahr, weil, wie Sie wissen, in der Gesamtrevision der Tarif eben kostenneutral zu erfolgen hat. Wenn man zusätzlich dann die Abschläge mit diesen Co-Marketing-Präparaten noch inkludieren kann, denke ich nicht, dass wir da einen Tarif implementiert haben, der jetzt überschiesst. Das nur dazu kurz ausgeführt.
Zu Ihren Ausführungen betreffend die Presse muss ich mich nicht näher äussern.
Sie haben sich dann auf die Rückforderung von Leistungen bezogen. Ja, ich denke, es ist ganz klar, Sie sprechen natürlich auf diese WZW-Verfahren an und das wird Thema im April-Landtag sein. Deswegen denke ich, es lohnt sich jetzt nicht hier, ellenlange Ausführungen dazu zu machen. Aber ganz grundsätzlich ist es so - Sie haben es auch richtig erkannt - wir haben einen Rechtsstaat und man muss etwas beweisen können. Deswegen ist es gerade auch in der Schweiz so mit ihren WZW-Verfahren, dass sie nicht über ein statistisches Verfahren dann die Rückforderung selber vor Gericht durchsetzen, sondern eben vor Gericht den Einzelfall zu prüfen haben. Und das ist auch bei uns so. Es wird jedenfalls immer auf den Einzelfall abzustellen sein. Dazu gibt es auch diverse Bundesgerichtsentscheide, auf die ich jetzt auch nicht eingehen kann, weil mir die selbstverständlich heute auch nicht vorliegen.
Ihre sozialpolitischen Aussagen, dass wir jetzt Sozialhilfeempfänger schaffen: Ich meine, dann müssten Sie alle anderen Personen, die Prämienverbilligungen erhalten, auch als Sozialhilfeempfänger aburteilen. Ich denke, das ist überhaupt nicht so.
Dann zu den Versorgungsnetzen: Ja, solche wären möglich. Ja, es ist so vorgesehen. Ich denke, genau das ist der Ausfluss der KVG-Revision 2003. Sie waren dabei. Die wurden als Möglichkeit belassen. Wir hatten in der Vernehmlassung einfach eine weitere Abänderung drin, dass es jetzt nicht nur dem Kassenverband, sondern möglicherweise den Kassen auch möglich sein sollte, solche Netze zu unternehmen. Wir haben es dann aber nicht in die Gesetzesrevision einbezogen, weil es ganz klar in der momentanen Ausgestaltung der Bedarfsplanung zu Schwierigkeiten käme. Deswegen haben wir das nicht weiter ausgeführt und den Artikel, so wie er ist, belassen. Also es ist bestehende Gesetzesmaterie. Wenn es nicht zu weiteren Versorgungsnetzen gekommen ist, dann ist das wahrscheinlich wirklich auch darauf zu führen, dass man das Versorgungsnetz, das schon bestanden hat, im Landtag eben nicht goutiert hat und grundsätzlich verschiedene Versorgungssysteme im Land rein aus quantitativen Gründen gar nicht machbar wären. Weil dafür sind wir dann tatsächlich zu klein. Ich denke, mehr als eines sollte man sich dann nicht antun.
Und im Übrigen glaube ich, haben Sie sicher auch die Diskussionen verfolgt zu den Versorgungsnetzen, sprich Managed-Care-Vorlagen in der Schweiz. In der Schweiz geht diese Diskusison jetzt auch schon seit mehreren Jahren, und ich glaube, es ist wichtig zu verfolgen, wie diese Entwicklung dort vonstatten geht. Wir müssen hier einen anderen Aspekt ansprechen. Die Schweiz hat in Bezug auf Managed-Care-Vorlagen respektive Versorgungsnetze die Schwierigkeit, dass sie den Kontrahierungszwang bisher nicht kennt. Wir kennen diesen, wir haben die Bedarfsplanung. In der Schweiz gibt es also so etwas nicht. Grundsätzlich muss die Krankenkasse mit jedem Leistungserbringer einen Vertrag abschliessen. Das ist bei uns nicht so geregelt über die Bedarfsplanung. Deswegen ist dieser Streitpunkt bei uns schon gar nicht vorhanden, aber es ist auch ein Problem der politischen Vergangenheit eines Versorgungsnetzes.
Sie sprechen dann auch noch die Zahl der neuen Personen an, die einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Ja, es wäre dann im Gegensatz zu heute eine Verdoppelung. 15 bis 16% der Personen beziehen heute eine Prämienverbilligung. Nach dem jetzigen Vorschlag der Regierung würde ungefähr ein Drittel davon profitieren und das ist ungefähr genau die Zahl, die auch in der Schweiz eine Prämienverbilligung heute bekommt. In der Schweiz beziehen ungefähr 33% der Bevölkerung eine Prämienverbilligung.
Ich denke, wir haben mit dem Staatsbeitrag die Prämie bisher gestützt. Das war auch immer die Intention des Staatsbeitrages. Ich glaube, das war auch in dieser KVG-Revision 2003 so vorgesehen, dass man eben die Prämie stützt, also den Versicherten stützt und nicht irgendwelche Tarife dadurch subventioniert. Ich denke, das war die Intention dieses Staatsbeitrages und ist sie immer noch. Weil wir müssen bedenken, wir schaffen den Staatsbeitrag ja nicht gänzlich ab, sondern wir reduzieren den Staatsbeitrag.
Sie fragen dann bei Jugendlichen zwischen 16 bis 20 Jahren, wo der Vorschlag jetzt eine halbe Kostenbeteiligung ist: Ja, es ist so. Wenn die Jugendlichen in diesem Alter noch Lehrlinge sind respektive überhaupt nicht berufstätig sind und studieren, dann ist es klar, da erübrigt sich eigentlich Ihre Frage. Eltern bezahlen das - das ist so.
Sie führen dann weiter auf Seite 59 respektive 61 aus, was als einkommensschwach zu gelten habe: Grundsätzlich ist es so, das ist natürlich wahrscheinlich individuell, wo man die Grenze zu einkommensschwach macht. Wir haben in Vorschlag, dass man in der dritten Stufe da im Maximum bei Ehepaaren noch CHF 78'000 Einkommen vorsieht. Und in dieser Kategorie sehen Sie die Falschaussage, wie Sie das so sehen. Ich glaube, ein anderes Mitglied dieses Plenums hat es anders gesehen und gesagt, das sieht er nicht mehr als einkommensschwach an. Also ich denke, so ganz inkongruent ist die Argumentation der Regierung dann doch nicht.
Sie sprechen dann auch noch die Einwürfe der Vernehmlassungsteilnehmer, des LKV, zur Prämiennullrunde an: Diesbezüglich müssen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wir haben jetzt in diesem Vorschlag grundsätzlich zu den bisher CHF 3 Mio., die wir schon heruntergesetzt haben, nochmal CHF 20 Mio., also auf CHF 34 Mio. mit diesen Massnahmen heruntergesetzt. Die Regierung schlägt aber vor, das Ziel wäre bei CHF 15,3 Mio. Das steht momentan auch noch so zur Diskussion. Wir haben dann diskutiert, das nicht über zusätzliche Prämiensenkungen zu machen, sondern eben in die Kostenbeteiligung bzw. Prämienverbilligung geleitet. Die werden zusätzlich CHF 4 Mio. neu kosten. Dann hätte man ungefähr CHF 19 Mio., die der Staat eingespart hätte - sprich, wir hätten CHF 3,7 Mio. Reserve. Und ich denke, das müsste man näher erläutern und Ihnen mitteilen, das wäre dann in Ihrer Kompetenz. Weil Sie würden ja im 2012/2013 die Staatsbeiträge respektive im 2013 den Staatsbeitrag festlegen und das wäre dann in Ihrer Kompetenz zu entscheiden, ob der bei CHF 34 Mio. respektive bei CHF 37 Mio. zu liegen hätte. Ich meine, da liegt diese Divergenz. Und ich glaube, in diesem Rahmen könnte man schon, wenn man diese Reserve von CHF 3,7 Mio. drin hat, es wäre dann schon machbar, eine Prämiennullrunde in diesem Rahmen zu geben.
Sie haben dann die Kosten- und Qualitätskommission angesprochen. Ich glaube, die Stellungnahme der KQK bezieht sich auf die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage, wie die OKP und die OKP plus in diesem Falle damals noch ausgestaltet werden sollte. Wir haben das ja inzwischen geändert und in diesem Rahmen hätte sich auch diese Frage für die KQK erübrigt, weil wir es so nicht billiger machen, sondern im Gegenteil, den Fehler ausmerzen, dass solche Personen, die eine Zusatzversicherung haben und dann eine kleinere Kostenbeteiligung zu entrichten hätten, da eine gerechte Verteilung eingeführt haben. Ich glaube, das ist darauf zu erwidern.
Sie haben dann noch die angeführten Aussagen von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmern erwähnt. Ich denke, die Patientenorganisation spricht sich für einen kleinen Prämienbeitrag auch der Kinder aus, wie es in der Schweiz ist. Warum sie da nicht auch findet, dass man auch das unterlassen könnte, das kann ich Ihnen auch nicht weiter erschliessen. Das ist die Stellungnahme, die ich dann auch nicht weiter zu kommentieren habe. Ich denke, die Aussage auf Seite 84, dass Einkommensschwache - wie immer man einkommenschwach auch definiert - profitieren, kann man schon aufrechterhalten. Wie gesagt, in diesem Haus gibt es auch Personen, die denken, die Einkommensgrenzen sind noch zu hoch angesetzt.
Auf die Finanzhoheit bezüglich des Staatsbeitrags bin ich eingegangen. Ich hoffe, dass ich die meisten Fragen beantwortet habe. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Die Diskussion ist ziemlich schwierig. Ich kann nachvollziehen, dass die Regierungsrätin Bezug nimmt auf den Auftrag des Landtages aus dem Juni 2010, als der Landtag mit über 20 Stimmen beschlossen hat, dass im Bereich KVG CHF 23 Mio. einzusparen sind. Ich kann jedoch nicht ganz nachvollziehen, weshalb die Regierung nun erläutert, es bräuchte eigentlich eine Totalrevision und sich dort auch schon Gedanken macht, aber diese Totalrevision jetzt nicht liefert. Weil seit Juni 2010 sind immerhin zwei Jahre vergangen. Die Diskussionen in diesem Haus waren immer in die Richtung, dass es ein ausgewogenes System braucht, das auch die Leistungserbringer mit einbezieht. Die Regierung sagt dann, das seien vor allem dann Massnahmen auf Verordnungsebene. Ich glaube, der Landtag wäre in einer ersten Runde schon zufrieden, wenn die Regierung hier in einem Bericht ausführen würde, was sie auf Verordnungsebene und auf Tarifebene noch für Anpassungen macht und das auch einmal dem Landtag mitteilt.
Ich habe in der Vergangenheit, in den letzten drei Jahren, immer zu denen gehört, die bei der Behandlung des OKP-Staatsbeitrages im Juni einen Reduzierungsantrag gestellt haben und diesem auch zugestimmt haben. Ich habe immer gesagt, es braucht eine gewisse Mitbeteiligung der Leistungsempfänger und ich habe diese Quersubventionierung immer als kritisch betrachtet und deshalb auch im Juni 2010 der Reduzierung mit CHF 23 Mio. zugestimmt. Ich gebe aber zu, die Regierung macht es sich nun zu einfach.
Ich sehe die Vorlage in dreierlei Hinsicht als kritisch an. Mir gefällt das neue Prämienverbilligungssystem bzw. die Beibehaltung des Grundsatzes des alten Systems nicht. Es kann von mir aus nicht sein, dass künftig 33% der Bevölkerung Prämienverbilligung haben und wir hier einen ungeheuren administrativen Aufwand betreiben. Hier läuft etwas falsch.
Nicht nachvollziehen kann ich das Argument, dass der Landtag nicht alle Unterlagen haben soll. Sie haben auf die Anfrage des Abg. Pepo Frick gesagt, das seien Internas des Landtags, die seitens der Regierung nicht zu kommunizieren seien. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich glaube, die Regierung ist in der Pflicht, dem Landtag eine Vorlage vorzulegen und den Landtag so abzuholen, dass auch eine Zustimmung möglich ist. Und da sind auch Diskussionen mit einzufliessen, die eben seit Juni 2010 auch hier in diesem Raum passiert sind.
Dann habe ich Mühe und auch zum Teil Unverständnis zu den Ausführungen in Bezug auf den Arzttarif. Ich glaube, die Regierung muss sich in Sachen Arzttarif einiges überlegen. Wenn man zum System wechselt, das jetzt vorgeschlagen ist, das eine immense Kostenbeteiligung der Leistungsempfänger mit umfasst, dann ist es meines Erachtens zwingend, dass dieser Arzttarif auch veröffentlicht wird. Denn die Leistungsempfänger werden künftig vor Behandlungen durch den Arzt - und da sind jetzt einmal Notfälle ausgenommen - fragen: Was kostet mich das? Und die Ärzte werden in eine andere Lage versetzt werden. Sie müssen nämlich mit dem Patienten sehr wahrscheinlich Kostendiskussionen führen. Auch die Ärzte können diese Kostendiskussionen nur führen, wenn sie hier ein transparentes, klar verständliches System haben, das auch veröffentlicht ist und das die Patienten nachvollziehen können. Deshalb wäre für mich der erste Schritt hier, den Arzttarif auch zu veröffentlichen und den nicht weiter nur als Vereinbarung zwischen Ärzten- und Krankenkassenverband zu sehen.
Nicht verständlich war für mich der Zusammenhang, dass der Arzttarif kostenneutral sei und es da noch Differenzen zwischen 2010 und Zahlen 2011/2012 gebe, und das Ganze da noch kombiniert wurde mit der Tatsache, dass auch Co-Marketing-Präparate hier noch Einsparungen bringen würden. Ich glaube, nach meinem Verständnis wird da einiges vermischt. Es gibt den Arzttarif der Leistungen und es gibt die Co-Marketing-Präparate, die derzeit weltweit diskutiert werden im Bereich der Medikamente. Aber Medikamente sind meines Erachtens derzeit nicht Bestandteil des Arzttarifes, ausser ich verstehe hier etwas falsch. Also hier wäre ich froh, wenn die Regierung dazu nochmals Ausführungen machen könnte.
Dann ist für mich bei der Vorlage hier weiterhin das System «OKP plus» ein Fragezeichen, auch in Bezug auf die Frage, ob für Personen, die jetzt über eine Zusatzversicherung verfügen, gewährleistet ist, dass auf jeden Fall diese neu «OKP plus» haben, aber auch die Frage, weil das jetzige System offenbar davon ausgeht, dass bisher diese Zusatzversicherung nur Personen bis zur Altersgrenze von 64 Jahren abschliessen konnten. Ich glaube, hier braucht es eine klare Vorgabe der Politik, dass künftig auch, wenn das System gewechselt wird, auch hier Personen über der Altersgrenze von 64 Jahren ganz klar neu eine solche «OKP-plus»-Versicherung abschliessen könnten.
Die Krux an dieser Vorlage ist, dass die Regierung zwar von einer Totalrevision KVG redet, diese jetzt aber nicht liefert und sagt, das ist einmal die Massnahme im Rahmen des Sparpakets. Und die Krux ist auch, dass sich der Landtag damit auseinander setzen muss: Wollen wir am Sparpaket Juni 2010 noch festhalten oder nicht? Mir geht es da ähnlich wie dem Abg. Harry Quaderer, der hier seit Mittwoch einige Fragezeichen hinter den Sparwillen des Landtags setzt.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin. Sie haben Ausführungen zu Art. 18 und der OKP-Zulassung und freien Arztwahl gemacht. Bisher bestand die Möglichkeit, die Zusatzversicherung «Completa» abzuschliessen, die dann die freie Arztwahl ermöglichte bzw. die Leistungen voll übernahm. Diese erweiterte Zusatzversicherung soll gemäss Bericht und Antrag mit «OKP plus» auch weiterhin zu einem gleichen Tarif angeboten werden, wenn ich dies richtig verstanden habe. Hat der Versicherte bis dato ohne diese Zusatzversicherung «Completa» einen Arzt ohne OKP-Zulassung konsultiert, wurde die Hälfte der Kosten von der Krankenkasse übernommen, die andere Hälfte musste der Patient selber übernehmen. Neu soll nun der Patient in einem solchen Fall die ganzen Kosten selber bezahlen. Ich kann die Begründung dazu, wie sie auf den Seiten 41/42 erläutert wird, vor allem was eine indirkete Umgehung der Bedarfsplanung betrifft, nachvollziehen.
Diese Zusatzversicherung konnte bisher jedoch nur bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters abgeschlossen werden. Nun kommt nach meiner Meinung die Krux dieser geplanten Änderung und hier wiederhole ich die geäusserten Bemerkungen der Abg. Diana Hilti. Für die Patienten, die älter sind als 64 Jahre und bisher keine Zusatzversicherung hatten, stellt diese Neuregelung einen wirklichen Härtefall dar. Sie haben sich bisher unter der Voraussetzung, 50% der Kosten selber bezahlen zu müssen, für oder gegen die Completa-Zusatzversicherung entschieden, müssen neu bei freier Arztwahl ohne diese Zusatzversicherung, die sie eben nicht haben, 100% selber berappen. Und aufgrund ihres Alters haben sie keine Chance mehr, dies mit einer Zusatzversicherung zu ändern. Bei diesen älteren Personen handelt es sich meist um Patienten, die sich jahrelang beim gleichen Arzt ihres Vertrauens behandeln lassen, nicht wechseln möchten und dies auch oft keinen Sinn macht.
Mein Vorschlag dazu, der kaum zusätzliche Kosten verursacht, ist folgender: Man gibt den über 64-Jährigen in einer Übergangsfrist nochmals die Chance, der «Completa» oder eben neu der «OKP plus»-Zusatzversicherung beizutreten.
Ich bitte die Regierung, diese Situation bzw. meinen konkreten Vorschlag zu prüfen. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für die Ausführungen. Ich möchte vorerst noch der Abg. Diana Hilti entgegnen: Sie hat gesagt, dass sie immer einer Reduzierung des Staatsbeitrages zugestimmt habe. Ich möchte nur noch erwähnen, dass im Jahr 2009 das nicht der Fall war. Da wurde die Erhöhung des Beitrages von CHF 54 Mio. auf CHF 57 Mio. auch von ihr gutgeheissen.
Das ist aber nicht der Anlass meiner Wortmeldung, sondern ich möchte nochmals auf den Art. 24a Abs. 2 eingehen und auch auf die demografische Entwicklung. Die Frau Regierungsrätin hat ausgeführt, dass sie heute die Zahlen nicht liefern kann, aber ich möchte ihr einfach mitgeben, dass man hier die Berechnungen noch anstellt. Und zwar ist hier die Grundlage, dass ein Versichertenkreis mit 8% aus dem Jahre 2010 Hochkostenfälle grösser CHF 10'000 sind. Jetzt behaupte ich einfach einmal und möchte das dann auch erarbeitet haben, ob das so ist, dass 7% von diesen 8% älter als 70 Jahre alt sind.
Wenn ich dann die Personengruppe anschaue: Im 2010 ist die Personengruppe älter als 70 Jahre alt, das sind 3'391 Personen. Im 2015 sind das schon 4'445 Personen. Also das sind mehr als 25%. Und jetzt rechne ich aber mit diesen 25% und sage, wenn 7% mit dem Datenbestand 2010 älter als 70 Jahre sind und in der Entwicklung mehr als 25% dazukommen, dann gibt das 1,75%. Das heisst, wir sind dann schon bei einem Versichertenkreis von 8,75%, die dann Hochkostenfälle grösser CHF 10'000 sind. Bei der nächsten Hochrechnung - wieder in Fünfjahresschritten, das heisst, im Jahr 2020 - wären es dann 50% mehr, das heisst, es wären dann bereits auf der Datengrundlage 2010 schon 10,5% an Versichertenkreis mit Hochkostenfälle grösser CHF 10'000. Und das möchte ich zu bedenken geben, dass dieser Art. 24a Abs. 2 aus rein demografischer Entwicklung schon aus den Fugen gerät und ich eigentlich heute nicht weiss, ob dann diese Regelung auch standhält oder nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Ich habe doch einige Anmerkungen und Repliken.
Sie haben mir mehr oder weniger unterstellt, dass ich für eine Systemänderung nach ausländischem Modell bin. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe Sie nur gefragt, ob Sie Systemvergleiche angestellt haben, zum Beispiel mit dem holländischen System. Ich möchte hier keine Systemrevolution herbeiführen - das ist nicht meine Intention. Ich wäre schon glücklich, wenn gewisse Parameter der Schweiz bei uns Einzug finden würden. Dann wäre ich schon glücklich. Und es gibt schon Sachen, die man miteinander vergleichen kann und die man zumindest aus einem anderen System überprüfen kann. Da bin ich also nicht mit Ihnen einverstanden.
Dann zum «Tiers garant»: Der Abg. Albert Frick hat nach den Einsparungen gefragt und ich weiss nicht, ob es diese Erkenntnisse gibt. Die Frau Regierungsrätin weiss es auch nicht, wie sie ausgeführt hat. Ich möchte dazu nur zwei Sachen sagen: Ich glaube an das, weil der Druck natürlich auf die Ärzte, wie Sie es auch richtig bemerkt haben, grösser wird. Also da gibt es schon eine gewisse Wirkung. Ich glaube auch und das bestätigen auch Experten, wenn man mit ihnen spricht, dass, wenn es keinen Systemwechsel gibt und im «Tiers payant» geblieben wird, dass es andere Massnahmen braucht, die die Leistungserbringer zumindest dann für die Kostenbeteiligung irgendwie sensibilisieren und sie hier in die Verantwortung nehmen. Es ist schon so, man kann - und da gebe ich Ihnen Recht, Herr Abg. Frick - den Berufsstand der Ärzte nicht eins zu eins mit einem anderen Unternehmer vergleichen. Aber das Ausfallsrisiko der Debitoren haben natürlich andere Unternehmer auch. Es ist auch nur bedingt richtig bei der Aussage, die die Frau Regierungsrätin gemacht hat, dass hier durch die Patienten grosse Vorleistungen zu erbringen sind. In der Praxis wird das nämlich - da habe ich mich extra erkundigt - in den meisten Fällen anders praktiziert. Da werden die Rechnungen der Ärzte zuerst eingereicht bei der Kasse und dann wird die Rechnung bezahlt.
Natürlich haben Sie Recht, Herr Frick, dass es sicher auch hier dann - jetzt sind wir wieder bei den schwarzen Schafen - auf der anderen Seite, nämlich bei den Leistungsbezügern, solche gibt es sicher. Aber wie gesagt, diese Problemstellung hat jeder Unternehmer. Also das ist nicht schwierig. Und interessant ist schon, dass das vermutlich schon einen Einfluss auf die Kosten hat. Wenn man nämlich diese vergleicht - der Abg. Lampert hat es, glaube ich, ausgeführt - wenn bei uns die Kosten CHF 3'800 pro Person sind und in St. Gallen CHF 2'600, gibt es sicher verschiedene Einflussparameter, aber das System hat mit Sicherheit auch einen Einfluss. Davon bin ich überzeugt und das bestätigen übrigens auch viele Experten.
Und bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Qualitätskommission hier schreibt: «Es ist zu befürchten, dass die OKP plus, wenn man es risikogerecht rechnet, gar günstiger ist als wie die OKP basic». Und das heisst auf gut deutsch nichts anderes: Wenn der Patient, der «OKP plus» versichert ist, seine ärztlichen Leistungen in der Schweiz bezieht, dass das eine andere Wirkung hat, als wie wenn er diese Leistungen in Liechtenstein bezieht. Und das sollte uns schon zu denken geben, dass wir hier eigentlich ein Mehr schaffen wollen mit einem System, nämlich ein «OKP plus» mit der Möglichkeit, auch ausserhalb des OKP Ärzte konsultieren zu können. Und diese, wenn man es richtig berechnet, würde unter Umständen - ich glaube, es ist noch nicht erwiesen -, aber dass dies sogar günstiger wäre, wie wenn man diese Leistung im Inland bezieht. Also das sollte einem ein bisschen zu denken geben.
Frau Regierungsrätin, ich habe Sie um Massnahmen gebeten. Ich habe Sie gebeten, hier einmal einen vollständigen Überblick zu schaffen bezüglich der Massnahmen, die auch die Leistungserbringer treffen. Und ich habe leider akustisch nicht alles verstanden, deshalb bin ich nicht sicher, ob ich alles aufgelistet habe. Aber ich bin auf vier Positionen gekommen und im Gesundheitsbericht sind 27 nach Ihren Aussagen - ich habe jetzt nicht mehr nachgeschaut - aufgeführt. Und ich möchte Sie bitten, bis zur 2. Lesung, wenn es denn heute noch zu dieser kommt, möchte ich Sie bitten, hier ein Kapitel in der Stellungnahme zu widmen, in der genauestens aufgelistet ist mit Referenz zum Gesundheitsbericht 2010: Was ist umgesetzt? Was ist die voraussichtliche Wirkung? Was ist die Wirkung, die schon gemessen werden kann? Dazu habe ich schon meine Fragezeichen.
Und der Arzttarif, also die Revision, das ist schön. Das schafft sicherlich auch eine gewisse Transparenz. Aber wie der Abg. Lampert schon gesagt hat, wenn man auf der einen Seite Äpfel und auf der anderen Birnen hat und das nicht vergleichen kann mit irgendjemanden, dann nützt auch die Transparenz innerhalb des eigenen Systems nicht viel.
Bei den Medikamenten haben Sie hier die Senkung der Preise angesprochen. Da möchte ich Ihnen eine Gegenfrage stellen: Wenn Sie die Preise senken bei den Medikamenten, verändern sich dann auch die Margen der Ärzte auf diese Medikamente? Das wäre noch spannend. Das glaube ich nämlich nicht.
Dann zur Bedarfsplanung: Ich glaube, das hat auch bei meinen Vorrednern niemand kritisiert, dass da die 50% hier gestrichen werden sollen für Nicht-OKP-Ärzte. Das ist meiner Ansicht nach eine lobenswerte, eine der positiven Änderungen. Das ist aber keine Systemänderung. Die betrifft den Einzelnen nur dann, wenn er nicht OKP-Arzt ist, aber das ist keine Systemänderung. Mich würden dann vor allem die Massnahmen interessieren, die bei den Leistungserbringern auch Druck bezüglich Kostenersparnis auslösen. Das sind die spannenden Massnahmen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mir bezüglich Medikamentengebühr und Praxisgebühr nicht wirklich eine Begründung geliefert haben. Ich möchte dazu aber auch nicht mehr nachhaken.
Zur Prämienbefreiung bei den Kindern: Sie verteidigen hier die familienpolitische Massnahme. Das ist schon richtig. Ich habe Ihnen da auch nicht widersprochen. Aber es ist keine Massnahme, die Sie zum heutigen System geschaffen haben. Das muss man auch klar sagen. Und wenn dann neu Vater und Mutter CHF 3'000 bzw. CHF 4'000 Kostenbeteiligung haben, dann kann man schon ein grosses Fragezeichen hinter diese familienpolitische Massnahme setzen. Weil die Wirkung zum alten System kann dann nicht als eben eine solche eine Massnahme verkauft werden. Das möchte ich hier klarstellen. Hier wird etwas verkauft, was eine Verschlechterung und nicht eine Verbesserung gegenüber dem alten System herbeiführt.
Dann haben Sie - das haben Sie heute gut gemacht, das muss ich Ihnen lassen - mir auch bei meinem Einwand bezüglich Solidaritätsgedanken das Wort im Mund umgedreht. Ich habe in keinster Weise verlangt, dass das irgendwo lohnabhängig gemacht wird. Ich habe nur das System in Frage gestellt. Ich frage mich, ob dieser Solidaritätsgedanke heute überhaupt noch gelebt wird mit all den Ausnahmen, die in diesem System bereits impliziert sind. Ich sehe hier den Solidaritätsgedanken von so vielen Seiten schon beschnitten, dass ich mich frage, ob es sich nicht lohnen würde - und da wäre vermutlich nicht nur Liechtenstein gefordert - hier über eine Systemänderung nachzudenken. Wir haben bei anderen Sozialversicherungen auch diese Abhängigkeit vom Lohn und es wäre zumindest eine Diskussion wert. Ich weiss nicht, ob es funktioniert. Ich möchte das nur einmal in den Raum stellen.
Sie haben dann dem Abg. Manfred Batliner geantwortet, dass das mit den Kindern und mehreren Kindern vielleicht nochmals eine Überprüfung wert wäre, hier auch noch eine Entlastung zu schaffen. An Ihrer Aussage können wir sehen, dass das System langsam aber sicher fragwürdig ist, wenn man dafür wieder eine sozialpolitische Massnahme ergreifen müsste. Die Intention ist ja lobenswert, aber jetzt schaffen wir eine neue Prämienbefreiung mit drei Stufen mit höheren Löhnen, und Sie sagen, es wäre dann prüfenswert für die Familien, innerhalb dieses Systems nochmal eine Ausnahme zu schaffen. Dann muss ich sagen: Im Ansatz ist das sicher richtig, aber in der Ausführung wird das System meiner Ansicht nach noch mehr in Frage gestellt. Dann bringt eine Ausnahme die nächste und eine Diskriminierung folgt der anderen. Das verstehe ich jetzt nicht.
Und bei der demografischen Entwicklung ist es auch interessant. Mir ist auch bewusst, Frau Regierungsrätin, dass die Alterung natürlich einer der Hauptkostentreiber im ganzen System ist. Das war mir vorher schon klar, aber meine Frage zielte auch nicht auf das. Meine Frage zielte dahingehend und da möchte ich referenzieren zum Votum meines Vorredners Manfred Batliner, meine Frage ging dahingehend: Haben Sie in Bezug auf diese Änderungen, die Sie in diesem Bericht und Antrag vorschlagen, haben Sie hier konkret die demografische Entwicklung berücksichtigt und hinterfragt? Das glaube ich nämlich nicht, so wie ich das interpretiere.
Dann zum Tarif: Sie führen auf, dass es auch in der Schweiz extreme Contra-Punkte gibt zwischen den Kantonen und machen hier natürlich auch den Extremvergleich zwischen Genf und Appenzell Inner- und Ausserrhoden. Dass das natürlich nicht funktioniert, das ist, glaube ich, hier drin jedem klar. Das hat schon eine innere Logik, dass man das nicht vergleichen kann. Man muss, wie gesagt, Gleiches mit Gleichem vergleichen und es gibt mit Sicherheit - das kennen wir ja auch von den Prämienvergleichen her - es gibt mit Sicherheit in der Schweiz Kantone, die bezüglich Leistungskataloge, Leistungsbezüge usw. und somit dann auch beim Tarifsystem miteinander vergleichbar wären.
Dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Ich habe mein Argument und jenes des Kassenverbandes ins Feld geführt, dass die Prämienverbilligung unter Umständen direkt an die Kassen bezahlt werden sollte. Sie haben gesagt und das ist auch im Bericht so, dass das nicht geht, weil von Gesetzes wegen der Arbeitgeber verpflichtet ist, das abzuführen. Referenzieren Sie da auf den Art. 22 im KVG, wo gesagt wird, dass die Möglichkeit besteht, Kollektivversicherungen abzuschliessen, und dann natürlich der Arbeitgeber das abliefern muss. Aber ist dann der Arbeitgeber verpflichtet, eine Kollektivversicherung abzuschliessen? Ich glaube nicht, und sonst müssten Sie mir sagen, wo das im Gesetz steht. Weil dort ist das dann vermutlich nicht der Arbeitgeber, der abliefert. Meines Wissens wird auch noch aufgrund von Rücksprachen mit Kassen heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr vom Arbeitgeber abgeliefert. Aber da bin ich nicht sicher und da wäre ich froh, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben würden.
Und dann etwas, was ich in meinem Eintretensvotum noch vergessen habe, ein kleines Bonmot: Es wird auch über die Wartefrist bei den Mutterschaftsgeldern diskutiert. Und beim Wegfall dieser möglichen Wartefrist würde nach Aussagen von Kassen ein stark erhöhter Verwaltungsaufwand ausgelöst. Hier wäre ich froh, wenn Sie mir auch noch eine Stellungnahme geben würden, was das dann konkret im System bedeuten wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch auf einige in der Diskussion gefallene Aspekte eingehen: Zunächst bedanke ich mich auch für die meines Erachtens sehr weitgehende und auch differenzierte und auch sachlich gute Beantwortung vieler Fragen durch die Regierung.
Ja, warum steigen unsere Kosten? Das ist nicht nur die demografische Entwicklung allein - das ist offensichtlich, das wissen wir alle. Dank dieser guten Medizin werden alle Menschen in unseren Breitengraden einfach älter und können länger ohne schwere Erkrankungen ihre Pensionszeit geniessen. Ich denke, unter allen Diskussionen, die wir hier führen, dürfen wir das nicht einfach vergessen. Und wenn jetzt der Solidaritätsgedanke vom Abg. Gopp in Frage gestellt wird, dann kann ich nur einfach sagen: Gerade Sie als junger und vermutlich gesunder Beitragszahler tragen ja auch dazu bei, dass Ihre Prämie unser Gesundheitssystem mitfinanziert und eben mit einer relativ niedrigen Grundprämie. Das aber nur nebenbei gesagt. Ich möchte den Solidaritätsgedanken einfach sehr fest unterstreichen.
Und warum steigen die Kosten oder besser gesagt: Wieso werden mehr Personen krank? Ich habe das in meinem Eintretensvotum heute Morgen schon ausgeführt. Es gibt einfach viel, viel mehr krankmachende Faktoren in unserer Welt. Es ist, wie gesagt, nicht nur die demografische Entwicklung allein, die uns Krankheitskosten beschert, sondern grundsätzlich bewegen wir uns in einem zunehmend krankmachenden Umfeld. Ich erinnere nur kurz an das Bündnis gegen Depression, das die Regierung mit beschlossen hat, und wo versucht wird, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, wie gerade die seelischen und die psychischen Belastungen, die auf uns täglich einstürmen, auch unsere somatischen Erkrankungen beeinflussen. Wir alle wissen, was psychosomatische Erkrankungen sind. Deswegen ist es für mich völlig klar, wie stark alle diese Faktoren die Anzahl von Krankheitsfällen in die Höhe treiben.
Das zum Thema Mengenausweitung - und ich möchte in dem Zusammenhang auch noch einmal bewusst machen: Wir dürfen nicht Ursache und Wirkung vertauschen. Wenn ein Leistungserbringer - und dazu zählen auch die 80 oder wie viele Physiotherapeuten und die 30 Zahnärzte und wer auch immer, ich habe eine Tabelle hier vorliegen, es sind natürlich nicht nur Ärzte, die die Kosten kreieren - wenn nun Leistungen erbracht oder Leistungen verlangt werden und Leistungen zu zahlen sind von wem auch immer, dann sind es die Krankheitsfälle. Das heisst, die Patienten, die diese Leistungen verlangen und die dann eine Kostengenerierung verursachen. Also wie gesagt, nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Wenn versucht wird, Leistungsbezüger und Leistungserbringer gegeneinander auszuspielen, dann muss ich mich entschieden dagegen wehren.
Leistungen werden selbstverständlich nur erbracht, wenn sie auch verlangt werden. Es stellt sich niemand hin und winkt Patienten herbei, kein Spital und kein seriöser Arzt sucht sich Patienten. Und kein Patient ist bereit, sich Krankheiten einfallen zu lassen, nur damit er Arzt- und Krankenhausbesuche machen kann. Aber das muss man eigentlich nicht extra erwähnen.
Eine weitere Bemerkung möchte ich noch machen zu den Versorgungsnetzen: Wer hat denn das Hausarztsystem abgeschafft, das eigentlich gerade in einer Phase war, wo es begann zu greifen? Das war wirklich nach meinem Dafürhalten der grösste Todesstoss für ein vernünftiges Gesundheitswesen oder für eine vernünftige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems. Gerade die Hausarztmedizin ist es, die uns hilft, Kosten einzusparen und den Patienten zurückverweist auf den, der ihn grundsätzlich am besten kennt und der ihm hilft oder der in der Lage ist festzustellen, wo und in welcher Institution, bei welchem Facharzt oder bei welcher Fachdisziplin welche Behandlung für eben diesen einzelnen Patienten - wie ich heute Vormittag schon gesagt habe - individuell und persönlichkeitsbezogen am besten durchgeführt werden kann. Für meine Begriffe muss ich auch zugeben, dieses Hausarztsystem ist nun leider gestorben, und ich will mich auch nicht jetzt mit Tränen wieder dem Hausarztsystem zuwenden. Aber ich möchte beliebt machen, vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, so etwas wieder zu beleben oder in einer Form neu einzurichten, die eben die Hausarzttätigkeit, den persönlichen Bezug zu jedem einzelnen Patienten, aufwertet. Das zum Thema Versorgungsnetze.
Dann noch ein Aspekt im Zusammenhang mit «Tiers payant» und «Tiers garant»: Ich möchte mich ausdrücklich - er ist aber momentan gerade nicht hier im Raum - beim Abg. Albert Frick bedanken, dass er zumindest die Ärzteschaft als einen sehr wesentlichen oder fast den wichtigsten Berufszweig klassifiziert hat. Ich möchte mich dem natürlich selbstverständlich anschliessen. Aber unabhängig davon ist die Frage: Was ist besser für uns, «Tiers payant» oder «Tiers garant»? Die Variante, dass nun, wie vorhin auch erwähnt wurde, die Praxis sich dahingehend verändert hat, dass Patienten solche ihnen direkt zugestellten Rechnungen auch direkt den Krankenkassen weitergeben können und diese Rechnungen auch bezahlt werden, ohne dass der Patient in Vorlage tritt, ist eigentlich ein Goodwill von einzelnen Krankenkassen. Wir können uns aber diesbezüglich nicht grundsätzlich darauf abstützen, dass das auch generell so gehandhabt wird.
Meine Patienten schätzen es sehr, dass sie das nicht tun müssen und es gibt Bewegungen in der Schweiz, die mit allen Mitteln versuchen wollen, gerade den Weg direkt über die Krankenkassen einführen zu können, sofern das nicht, was stellenweise auch schon der Fall ist, sofern das noch nicht so eingerichtet ist. Und im Übrigen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass damit wesentlich Kostenveränderungen eintreten werden. Denn ich gehe einfach davon aus, dass jemand nicht sich für krank erklärt, wenn er es nicht ist. Und deshalb, wenn eine Leistung erforderlich ist, dann ist die auch zu bezahlen. Auch wenn nun gesagt oder argumentiert wird, mit einem Schmunzeln oder vielleicht auch mit einem hämischen Grinsen, das möchte ich dahingestellt sein lassen, ja wenn die Ärzte dann nicht auf ihre Kosten kommen, dann ist das nicht so schlimm, andere Unternehmen haben das Risiko ja auch, aber bei den Ärzten ist es nicht so schlimm - zumindest ist es bei mir ein bisschen so angekommen - denen kann man diese Schwierigkeit ja ruhig zumuten, aus welchen Gründen auch immer. Ich denke, jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert, ob das ein Handwerker ist oder ein anderer Unternehmer oder ein medizinischer Leistungserbringer. Ich möchte das doch klarstellen, dass man hier mit gleichem Mass misst.
Ich denke, es gibt noch mehr Aspekte, aber das ist für mich im Moment das Wichtigste. Vieles ist auch schon gesagt worden. Ich möchte das noch unterstreichen, dass wirklich das Gesundheitssystem sich nicht ohne weiteres mit anderen Wirtschaftssystemen bezüglich Angebot, Nachfrage und Kostenentstehung einfach vergleichen lässt. Es geht hier wirklich um eine andere Materie.
Und nur noch eine kleine Äusserung zur Frage der Herausgabe von Unterlagen: Sie werden sich mehr oder weniger alle daran erinnern, dass in den vergangenen Jahren auch ich in allen möglichen anderen Bereichen immer wieder - vielleicht zu wenig hartnäckig - verlangt habe vom Regierungschef und von anderen Ressortinhabern, gerade auch Informationen, die uns über die Ämter zufliessen könnten, dass das vehement immer wieder abgelehnt und kategorisch gesagt worden ist: Das sind Mitarbeiter der Landesverwaltung und Informationen, die wir als Regierung für uns persönlich kreieren, und die werden wir nicht herausgeben. Ich bin damit auch nicht einverstanden. Ich möchte das jetzt noch einmal wiederholen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Einige Zusatzanmerkungen bzw. Zusatzfragen:
Die Debatte betreffend die Verwaltungskosten der Krankenkassen: Ich denke, da gibt auch der Bericht und Antrag vom Juni des letzten Jahres doch einen Eindruck wieder. Die totalen Kosten in der OKP waren CHF 164,4 Mio. Die Verwaltungskosten der Krankenkassen betrugen CHF 4,9 Mio. im Jahr 2010. Das sind dann 3%. Sie haben dann aufs Finanzkommissionsprotokoll verwiesen. Das ist treffend. Da sieht man auch einige Krankenkassen im Land. Aber ich denke mir, gerade die Zahl im Bericht und Antrag aus dem letzten Juni gibt eigentlich die durchschnittliche Zahl, sprich 3%.
Dann zu den Medien: Meine Aussagen betreffend die Medien haben Sie nicht kommentiert. Ich denke, das müssen Sie auch nicht, denn dafür gibt es Kleine Anfragen, die von Ihnen beantwortet wurden und es gibt auch diesen Bericht und Antrag im Juni-Landtag. Das muss man im Prinzip nur lesen und dann weiss man, was man in die Zeitung schreiben müsste. Das ist relativ einfach.
Dann zum Gesundheitsbericht aus dem letzten Jahr: Sie sagen, von diesen 27 Sparmassnahmen seien etliche in diesem Bericht nicht erwähnt. Und da halte ich es wie der Abg. Rainer Gopp: Da erwarte ich dann doch auf die 2. Lesung, dass Sie uns in einer sauberen Tabelle darstellen, welche Massnahmen mit Verordnung, welche mit Vertragsänderungen umgesetzt wurden, und was sind die effektiven Einsparungen auf Seiten der verschiedenen Teilnehmer in diesem System. Wie gesagt, bitte auf die 2. Lesung eine entsprechende Tabelle in den Bericht und Antrag einfliessen lassen, damit man das dann auch relativ kurz und bündig sieht.
Dann erwähnen Sie auch, es handle sich bei diesem Bericht und Antrag auch um die Sanierung des Staatshaushaltes. Das anerkenne ich durchaus. Ich habe zwar diese Massnahme damals nicht unterstützt. Mitunter wusste ich, was mich mehr oder weniger heute erwartet und meine Vermutung wurde nicht enttäuscht. Und da sage ich es Ihnen wieder: Auf der einen Seite das Gejammer der Regierung wegen der Staatshaushaltsanierung, und auf der anderen Seite genehmigt man einen Arzttarif mit CHF 3 Mio. Mehrkosten. Und den Beweis für die Kostenneutralität müssen Sie zuerst erbringen. Und da haben Sie zugesagt, bis Mitte 2012 ist dem so. Da bin ich gespannt, was hier abgeliefert wird. Ich werde an diesem Thema sicher dranbleiben, so lange ich in diesem Hohen Hause weile.
Dann zur zukünftigen Beschlussfassung durch den Landtag betreffend den Staatsbeitrag: Da sagen Sie, ja die Regierung wäre flexibler. Ja, man kann doch auch diese Juni-Sitzung in den September oder Oktober hineinverschieben, damit man eher akutelle Zahlen hat. Also ich denke mir, da ist der Landtag sicherlich flexibel. Wir müssen nicht jedes Jahr im Juni diese CHF 50 Mio. bis CHF 60 Mio. oder zukünftig nur noch CHF 30 Mio. bis CHF 40 Mio. beschliessen. Da kann man den Zeitpunkt später wählen. Aber Sie wissen natürlich auch, die Krankenkassen brauchen die Höhe dieses Staatsbeitrages, um die Prämien für das nächste Jahr kalkulieren zu können. Aber wenn wir diesen Beschlusszeitpunkt verschieben würden, dagegen spricht sicherlich nichts. Also ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Landtag dringend diese Debatte jährlich führen muss. Ich denke mir, das ist ein sehr zentraler Punkt, einfach auch für die Meinungsbildung, sowohl aufseiten des Landtages, aber auch aufseiten der Regierung.
Dann zu den mitunter vorhandenen Einsparungen im Bereich der Medikamente: Sie haben hier die Senkung der Publikumspreise erwähnt. Dann aber auch diese identischen Produkte, sprich diese Co-Marketing-Präparate. Und da möchte ich eigentlich auch die gleiche Frage stellen wie der Abg. Rainer Gopp. Sie bezeichnen das als Beitrag der Leistungserbringer. Ich habe Informationen, dass dem nicht so ist, da die Marge genau gleich bleibt. Und da würden mich schon auch entsprechende Fakten interessieren: Ist es effektiv ein Beitrag der Leistungserbringer oder ist die Marge aufseiten der Leistungeserbringer gleich geblieben und entsprechend ist das dann auch kein Beitrag der Leistungserbringer? Auch diese Zahl würde dann natürlich in die Tabelle zur 2. Lesung gehören.
Dann betreffend die Revision aus dem Jahr 2003: Ja, da war ich bereits in diesem Hohen Hause. Da haben Sie Recht. Dann haben Sie gesagt diese 50%, ob ich mitunter da Probleme hätte. Ich denke mir, diese Änderung in der Praxis wurde bis jetzt von niemandem kritisiert, sprich, wer ausserhalb des Systems einen Arzt besucht, bei dem werden aktuell nur 50% bezahlt, sofern er keine Zusatzversicherung hat. Zukünftig wird der Patient 100% bezahlen müssen, sofern er nicht über diese «OK plus»-Versicherung verfügt. Aber ich denke mir, das war bis jetzt gar kein Diskussionspunkt. Dieser Punkt ist nach meinem Dafürhalten eine gute Verbesserung. Ich denke mir, man hat im Jahr 2003 da einmal eine Revision beschlossen und die kann man jetzt verbessern. Es braucht ja des Öfteren im Leben mehr Mut, seine Meinung zu ändern, als an der alten Meinung festzuhalten. Das wäre bei Ihnen mitunter im Bereich des Arzttarifs auch kein Luxus.
Dann «Tiers garant/Tiers payant»: Aktuell verfügen wir über das System «Tiers payant», sprich die Krankenkasse bezahlt diese Rechnungen. Und dann nur, um gewissen Debatten bereits vorwegzunehmen: Zum Beispiel die hohen Rechnungen aus den stationären Bereichen werden nach meinem Kenntnisstand in der Schweiz weiterhin direkt über die Krankenkasse und nicht über die Patienten bezahlt. Also gerade diese stationären Rechnungen, die mitunter sehr hoch sein können, gehen nicht zum Patienten. Und wenn man auch mit Experten im Lande spricht, so stellt man fest, dass zukünftig mitunter, wenn wir das System umstellen, die Rechnungen der Ärzte direkt zum Patienten gehen, dieser Patient reicht diese Rechnung umgehend bei der Krankenkasse ein, die Krankenkasse braucht eine Zeit, um diese zu prüfen, sendet dem Patienten das Geld und der Patient kann seine Rechnung bezahlen. Und wenn sich das alles innerhalb von 30 Tagen bewerkstelligen lässt, so würde für niemanden ein Schaden entstehen.
Und ich denke mir, was dieser Systemwechsel schon für einen Vorteil hätte: Der Patient wäre sich eher bewusst, was die verschiedenen Leistungen im Gesundheitswesen effektiv auch kosten. Wenn er effektiv diesen Betrag einmal nehmen muss und einbezahlen muss. Was ja aktuell doch eine gewisse Anonymität in sich hat. Also ich sehe hier schon auch Vorteile. Und wie gesagt, im ersten Moment dachte ich auch, ja der Patient wäre hier schwerpunktmässig betroffen, aber wenn es so gehandhabt wird, der Arzt schickt die Rechnung dem Patienten, der Patient reicht diese bei der Krankenkasse ein, die Krankenkasse prüft diese Rechnung, sendet dem Patienten das Geld und der Patient bezahlt die Rechnung. Und das muss alles innerhalb von 30 Tagen bewerkstelligt werden. In diesem Falle spricht für mich eigentlich nichts dagegen.
Dann wiederum die Erwähnung betreffend die letzte KVG-Revision: Diese hätte ich mitunter gemeint, als ich sagte: Die grössten Probleme seien die selbstgemachten Probleme. Nein, die letzte KVG-Revision meinte ich nicht damit. Damit meinte ich persönlich natürlich die Beschlussfassung der Regierung betreffend den Arzttarif. Das ist sicher ein erhebliches Problem nach meinem Dafürhalten. Sie sagen dann auch, in der Schweiz sei auch nicht eine vollkommene Transparenz gegeben. Das mag zwar sein, aber wenn Sie sich die Kostenmonitoringseite des Bundesamtes für Gesundheit betrachten, so gibt es einen einzigen Kantonskommentar und dieser Kantonskommentar kommt vom Fürstentum Liechtenstein. Also im Prinzip gar kein Kanton, wenn wir gerade offen und ehrlich sein wollen.
Und ich denke mir einfach: Wenn wir uns an das System der Schweiz angleichen würden, so hätten wir eine grössere Vergleichbarkeit. Auch die Unterschiede betreffend Taxpunktwerte könnte man ja auch angleichen. Das wäre ein kleineres Problem. Und eines ist einfach klar in einem Rechtsstaat: Je grösser diese Differenzen sind, je weniger wird man Vermutungen im Rahmen von Beschwerdeverfahren beweisen können. Und was mir bis jetzt bekannt ist, wurden 0,0 Franken zurückerstattet. Und ich bin einfach gespannt, was zukünftig mit dieser vermeintlich neuen Transparenz zurückerstattet wird. Wie gesagt, für mich ist diese neue Tansparenz nicht vergleichbar und dann nützt es nicht viel vor einem Richter.
Dann der Punkt Generationenbilanz: Da haben Sie Recht. Soviel mir sogar recht ist, hat die Regierung einen Auftrag erteilt, um diese Generationenbilanz zu überarbeiten. Das finde ich übrigens gut, aber aktuell ist einfach die bestehende Generationenbilanz massgebend. Und diese führt aus, dass das Kernproblem für zukünftige Generationen die Finanzierung des Gesundheitswesens ist. Das ist aktueller Stand der Dinge.
Dann noch zum Versorgungsnetz: Ja, ich habe es ja ausgeführt bzw. die Regierung wiederholt, was sie im Bericht schreibt. Die Versorgungsnetze wären heute bereits möglich und da war ich auch mit Ihrer Antwort nicht ganz glücklich, Frau Gesundheitsministerin. Tatsache ist, Versorgungsnetze könnten heute gegründet werden und diese werden aktuell ja nicht gegründet. Und da frage ich mich einfach: Wieso sollte es zukünftig so sein, dass diese Versorgungsnetze plötzlich gegründet werden? Also wie gesagt, auch diese Diskussion über die Abschaffung des Hausarztsystems: Wenn die Leistungserbringer so überzeugt wären von diesem Hausarztsystem, wieso wird nicht ein Versorgungsnetz in Richtung Hausarztsystem eingeführt? Die Möglichkeit besteht bereits jetzt. Die Regierung verweist sogar auf den relevanten Art. 16f des KVG. Das steht hier in diesem schönen Bericht und Antrag.
Dann noch einige Punkte betreffend meine Ausführungen im Rahmen des ersten Votums: Dieser Punkt mit diesen CHF 6'000 im Bereich der Prämienverbilligung, da schreibt eben die Regierung auf Seite 17: Das sind «sozialpolitische Ausgaben». Und dann muss ich persönlich den Schluss ziehen, wer diese sozialpolitischen Ausgaben bezieht, das ist im Endeffekt ein sozialpoltischer Ausgabeempfänger im Bereich des Gesundheitswesens. Und diese Grenze wird neu auf ein Jahreseinkommen von CHF 78'000 angehoben. Und diese Wortwahl - das kann jeder Seite 17 nachlesen - «sozialpolitische Ausgabe» wird von der Regierung gewählt. Also wie gesagt, ich finde das schon auch deftig, aber es scheint aktueller Stand der Dinge im Lande zu sein.
Dann zur Debatte Seite 59/Seite 61: Da halte ich es einfach fest. Sie schreiben auf Seite 59: «In jedem Fall werden einkommenschwache Personen von dieser Umstellung profitieren». Und wenn man sich die Seite 61 betrachtet, so stimmt das einfach nicht. Und Sie betiteln auch in der Tabelle 5 auf Seite 61, beide Tabellen 5 und 6 haben den Titel «Auswirkung für einkommensschwache Versicherte nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters» und Tabelle 6: «Auswirkungen für einkommensschwache Versicherte vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters». Also das sind nach Massgabe der Regierung alles einkommensschwache Versicherte. Und da sehen wir ganz konkret in der Tabelle 5: Einkommen grösser CHF 65'000, die werden zukünftig bei der Maximalbelastung mehr bezahlen, und bei der Tabelle 6 massgebender Erwerb gleich CHF 40'000. Auch diese werden beim maximalen Betrag mehr bezahlen, wobei da ist die Differenz sehr klein. Aber bei Tabelle 6, massgebender Erwerb grösser CHF 65'000, da ist der Unterschied dann doch erheblich. Statt CHF 3'668 CHF 4'868. Das sind CHF 1'200 Differenz. Das ist nach Adam Riese plus 30%. Da ich habe ich einfach schon Mühe, wenn man auf der Seite 59 dem Landtag schreibt: Es profitieren alle. Und wer sich die Tabelle auf Seite 61 betrachtet und diese Überschlagsrechnung macht, sieht gleich, das nicht stimmt.
Dann der letzte Punkt betreffend die Seite 79, dass die Kosten- und Qualitätskommission im Rahmen der Vernehmlassung darauf hinweist, was der Abg. Rainer Gopp nun auch sehr treffend ausgeführt hat, dass im Prinzip die «OK plus» billiger sein könnte als die «OKP». Und das ist schon eine deftige Aussage in diesem Bericht und Antrag. Und Sie sagen dann, heute würde die Kosten- und Qualitätskommission diese Aussage mitunter auch nicht mehr tätigen, aber die Regierung schreibt ja auf Seite 79 selbst: «Es ist tatsächlich denkbar, dass unter Umständen bei einer rein risikobasierten Berechnung der Prämie für OKP plus diese sogar billiger werden könnte». Und da kommen wir langsam schon der Wahrheit auf den Grund. Da würde mich schon noch interessieren: Wieso kann dem so sein, sprich, ist die Aussage des Abg. Rainer Gopp zutreffend, dass Leistungen anscheinend über dem Rhein ein wenig günstiger sind als jenseits des Rheins? Denn sonst frage ich mich effektiv: Wie kann eine Kosten- und Qualitätskommission und die Regierung selbst sagen: Im «OKP plus», sprich in der grösseren Leistungskategorie, könnte es mitunter sogar billiger werden. Dann müssten wir ja fast alle in diese «OKP plus»-Versicherung entlassen. Und da habe ich dann auch Mühe. Sie schreiben auch im Gesetz: Es wird ein Zuschlag für diese «OKP plus» vorgesehen. Das müsste ein Abschlag sein. Die «OKP plus» müsste sogar billiger werden. Und auch da kommen wir langsam der Tatsache unseres glorreichen Systems auf den Grund.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Weil ich es bei meinem vorhergehenden Votum vergessen habe, möchte ich noch einen Appell vor allem an die Abgeordneten der Vaterländischen Union richten: Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich ohne Kommentar zu diesem Punkt, der Finanzkompetenzen des Landtags, berauben lassen wollen. Das würde mich noch interessieren, ob Sie freiwillig darauf verzichten, dass wir über den Staatsbeitrag in die OKP entscheiden oder nicht. Ich habe bis zum heutigen Tag - ich bin jetzt drei Jahre hier - immer geglaubt, die Finanzkompetenz liegt beim Landtag. In diesem Falle geben wir sie freiwillig der Regierung. Und da hätte ich noch gerne die eine oder andere Stellungnahme gehört, weil das würde mich bedenklich stimmen, wenn das die Meinung des Landtags ist.
Dann zu den Ausführungen der Abg. Gisela Biedermann: Frau Abg. Biedermann, natürlich finde ich den Solidaritätsgedanken im Grundsatz auch gut. Ich habe nicht gesagt, dass ich den nicht gut finde. Das ist natürlich ureigenst eine gute Sache, wenn hier die Solidarität wirkt. Ich merke nur - und wenn man diesen Bericht liest -, dass der Solidaritätsgedanke in vielen Bereichen beschnitten, abgewandelt wird usw. Und ich zweifle einfach, ob dieses System so noch funktioniert. Aber ich habe die Lösung auch nicht. Also das ist klar, aber ich frage mich einfach, ob das opportun sein kann, dass dann eine gewisse Gruppe in der Bevölkerung einfach durch ein solches System diskriminiert wird. Und das Thema sozialpolitische Ausgaben oder dieser Ausdruck, diese Wortkreation, kommt von der Regierung. Also, dass das eine sozialpolitische Massnahme ist und da ist das Wort «sozial» und da fliesst Geld, ist impliziert, dass das jetzt noch bei den Löhnen erhöht wird bei zu CHF 6'000 pro Monat Einkommen. Und das ist einfach Fakt. Und ich frage mich, ob das ein System ist, das in sich noch wirklich dem Solidaritätsgedanken entspricht.
Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, dass Leistungen erbracht werden von Ärzten, wenn diese auch verlangt werden. Das ist so, dem möchte ich nicht widersprechen. Ich unterstelle auch nicht, dass Leistungen erbracht werden, die nicht nötig sind - in keinster Weise. Das habe ich keinem Arzt unterstellt und das liegt mir auch fern. Aber Fakt ist und Sie haben sich die Antwort selbst geliefert: Das Gesundheitswesen funktioniert eben nicht wie die Wirtschaft. Mehr Angebot bedeutet mehr Nachfrage. Das ist einfach Fakt. Dieses Verlangen nach Gesundheitsleistungen wird auch über das Angebot gesteuert. Das bestätigt Ihnen jeder Gesundheitsökonom. Das ist einfach Fakt.
Dann zum Hausarztsystem: Frau Abg. Biedermann stellen Sie einen Antrag, lassen Sie durch die Regierung die Daten aufbereiten. Wenn das gut begründet ist, werde ich zustimmen. Das kann ich dazu sagen.
Dann zum «Tiers garant»: Ich schätze es natürlich auch, dass ich diese Vorleistung nicht bringen muss. Aber nur weil ich das schätze und weil mir jemand sagt, dass er nicht glaubt, dass ein anderes System Kosteneinsparungen bringt, das reicht mir nicht. Also ein System zu schätzen, bei dem man besser fährt in erster Linie als bei einem anderen und nur auf den Glauben hin, dass etwas sich wahrscheinlich eh nicht verändern wird, wahrscheinlich eh nicht verändern wird, wenn man das System ändert, das ist nicht eine wahnsinnig gute Grundlage, um einfach bei dem zu bleiben, bei dem man ist. Ich habe ebenfalls nicht gefordert, auf «Tiers garant» umzusteigen, aber ich glaube und das beweisen auch Kostenvergleiche, dass hier etwas drinliegt. Und ich habe - und Sie haben richtig gehört - auch das Wort «glaube» gesagt, ich weiss es auch nicht, aber das wäre prüfenswert. Ich würde hier die Regierung veranlassen, dies, und zwar nicht einfach in einem Fünfzeiler, sondern fundiert zu überprüfen, was diese Systemvergleiche hergeben. Und das kann man mit Sicherheit überprüfen.
Und vielleicht habe ich es ein bisschen falsch gesagt, aber ich habe das natürlich weder mit einem hämischen Grinsen noch irgendwie so gemeint, dass ich jemand etwas Schlechtes gönnen möchte, also in keinster Weise. Das haben Sie hineininterpretiert und ich glaube, Sie haben hier auch etwas vermischt. Ich habe nur gesagt, dass jeder andere Unternehmer sein Debitorenrisiko auch selbst zu tragen hat. Ich bin mir bewusst, dass das Gesundheitssystem ein bisschen anders ist. Das bringt ja auch das Thema Angebot und Nachfage schon mit sich. Aber trotzdem glaube ich, dass das prüfenswert wäre - das ist mit meiner vorhergehenden Aussage im Einklag -, dass es prüfenswert wäre, dies einmal zu tun und zu vergleichen.
Ich persönlich bin einfach nicht bereit, die Prämienzahler des Mittelstandes noch mehr zu strafen. Das bin ich einfach nicht bereit. Und dort wird es einfach keine Möglichkeit geben, dass ich dort zustimme, wenn das gemacht wird. Ich möchte dazu anregen, dass man diese Systemdiskussionen führt und nicht nur jetzt an einem Schräubchen dreht und eine bestimmte Gruppe diskriminiert und diesen Solidaritätsgedanken, der immer so heraufbeschworen wird, gar nicht lebt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Zu Ihrer Beruhigung: Ich glaube nicht, dass der Landtag die Kompetenz, den Staatsbeitrag zu sprechen, an die Regierung delegieren wird. Aber das werden wir ja sehen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Jetzt trifft es sich zufällig so, dass meine Wortmeldung direkt im Anschluss an Ihre verschiedenen Äusserungen zu meinen Worten erfolgt. Ein paar wenige Dinge möchte ich eigentlich nur erwidern, was jetzt das Angebot und die Nachfrage betrifft:
Eine Ausweitung des Angebots ist natürlich auch darin zu sehen, dass es sehr viel mehr bessere und weiter gehende Diagnosemöglichkeiten gibt. Also der in meinem Votum angesprochene Fortschritt der Medizin, die positiven Errungenschaften, die sind definitiv kostentreibend, aber wir dürfen sie bitte nicht nur unter diesem Aspekt sehen. Und die Qualität, die wir erreichen müssen, ist die, dass an richtiger Stelle die richtige Entscheidung für welche Massnahmen getroffen wird. Und das fordert einfach eine hohe Qualität derer, die darüber zu entscheiden haben. Der Patient selbst - ich erlebe das sehr häufig, mein Berufskollege Pepo Frick wird mir das bestätigen -, die Patienten kommen mit vorgefassten Meinungen und Forderungen in die Praxis und sagen: Ich will jetzt ein Computertomogramm. Und dann bedarf es einer grossen Überzeugungskraft seitens des Arztes - ich spreche jetzt von der ärztlichen Tätigkeit - und es bedarf auch einer ganz grossen fachlichen Sicherheit, um sagen zu können: Nein, Sie brauchen diese Untersuchung nicht, und wenn Sie dies trotzdem haben wollen, überweise ich Sie nicht. Was macht ein Patient dann? Also es erfordert Überzeugungskraft, es erfordert das weit gefasste fachliche Wissen und es erfordert Zeit. Das kann ich nicht in einer Minute einem Patienten erklären. Der fragt sofort zurück, weil er vorher das Internet konsultiert hat, und er will wissen: Warum nicht? Weshalb nicht?
Warum sind denn die zeitlichen Ressourcen der Ärzte begrenzt bzw. warum wird sehr viel mehr Zeit aufgewendet? Weil die Patienten auch sehr viel kritischer sind. Sie sind mit Recht und Gott sei Dank kritischer. Aber die steigende Kritik bezieht sich darauf, dass sie sich in der Praxis fast eine medizinische Ausbildung holen wollen. Ich persönlich verbringe sehr viel Zeit damit, ihnen die Zusammenhänge zum Beispiel mit Schilddrüse oder inneren Organen zu erklären, damit sie verstehen, warum sie diese und jene Pille einnehmen sollen. Aber das erfordert Zeit. Und ich bin bereit, diese Zeit zur Verfügung zu stellen. Es gibt Kollegen, die tun das nicht oder können das auch nicht, weil der Tag nur 24 Stunden hat; das auch zum Bedenken, was die Mengenausweitung innerhalb der Kostengenerierung betrifft.
Und zum Thema «Tiers garant» und «Tiers payant»: Warum schätzt man eine Einrichtung «Tiers payant», wobei nämlich die Krankenkasse Ihre Rechnung direkt bezahlt? Weil es sehr viel angenehmer ist, weil es sehr viel Umstände auch wieder vermeidet. Und ich weiss aus unserem Schweizer Nachbarland, dass es nicht festgeschrieben oder nicht sicher ist, ob mit dem einem oder mit dem anderem System Kosten eingespart werden können. Das wird dort auch immer wieder versucht und untersucht, aber man kann es nicht schlüssig festlegen. Deshalb gibt es ja diese beiden Systeme, sonst wäre das eine System schon längst abgeschafft worden. Also «Tiers garant» und «Tiers payant»: Bei «Tiers garant» ist es der Patient, der zahlt. Das ist vorhin einmal falsch herum verwendet worden. Also diese Entscheidung ist bisher noch nicht getroffen worden.
Und noch einen anderen Aspekt betreffend die Managed-Care-Systeme: Auch da haben wir, wie in anderen Bereichen auch, eine ganz grosse Unsicherheit betreffend die Wirksamkeit, betreffend die wirklich gute Qualität solcher Systeme. Deshalb gibt es ja immer wieder neue Versuche, weil kein Versuch bisher befriedigen konnte, weder von der Qualität her noch von der Kostenentwicklung oder Kosteneinsparung. Und ich weiss aus der Lektüre der einschlägigen Fachzeitschriften aus unserem Schweizer Nachbarland, dass es überhaupt nicht sicher ist, wie gut und wie befriedigend die Umsetzung solcher Systeme ist.
Wie gesagt, man kann niemals in allen Bereichen wirklich eine Verbesserung erzielen. Wenn man so ein System einführt, ganz gleich welcher Art, ob à-la Hausarztsystem oder so, wie es unmittelbar in unserer Nachbarschaft jetzt läuft, es wird immer Bereiche geben, wo es sich lohnt, wo es sehr wohl vernünftig ist, und in anderen Bereichen eben nicht. Und dasselbe haben wir mit unseren Prämiensystemen oder mit unserem hier vorliegenden Vorschlag. Eine Teilgruppe wird einfach eine grössere Last zu tragen haben als eine andere. Wenn ich daran denke, wir haben gestern über das Stipendiengesetz diskutiert. Die Zeit, als meine drei Kinder im Studium waren, war eine harte Zeit. Ich habe mehr ausgeben müssen. Es gab Stipendienvergünstigungen, es gab an verschiedenen Universitäten Vergünstigungen, die hat man versucht wahrzunehmen, und wenn man Glück hatte, ging das auch, und wenn die Leistungen der Kinder gut genug waren, haben sie noch einen anderen Bonus bekommen. Das ist ein Glück, wenn das der Fall ist, aber es wird immer verschiedene Phasen, verschiedene Zeiten erhöhter Belastung von verschiedenen Gruppen geben.
Und wenn jetzt hier von einer Familie geredet wird mit zwei Kindern zwischen 16 und 20 Jahren, dann betrifft es nun eben diese Familie. Aber nach einer gewissen Zeit, die ja in der Regel auch nicht endlos ist, ist die Phase wieder vorbei. Dann haben auch diese Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen, sind selbstständig und fallen nicht mehr zulasten des Geldbeutels der Eltern. Ich denke, die meisten der hier Sitzenden haben diese Erfahrung in irgendeiner Form gemacht und haben das auch bewältigt. Ich möchte einfach beliebt machen, dass man irgendwo einmal ansetzt und nicht immer wieder alles zurückweist und sagt: Das ist nichts und das ist nichts und das taugt auch nichts, und am besten lösen wir uns ganz von diesem System und fangen ganz neu an. Ich denke, irgendwo wird einmal angefangen, und wenn das Ressort Gesundheit jetzt von den 27 Vorschlägen einmal einen oder drei oder vier vorschlägt, dann ist das ein Anfang. Diesen Anfang kann man schliesslich ja auch einmal machen und Erfahrungen damit sammeln. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe noch der Abg. Diana Hilti das Wort und der Regierung Zeit für eine kurze Stellungnahme. Dann möchte ich die allgemeine Diskussion, wenn möglich, abschliessen und zur Entscheidung kommen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich nehme nur kurz zur vorgeschlagenen Anpassung zu Art. 24a Stellung, nicht nur aufgrund des Appells des Abg. Rainer Gopp, sondern weil ich das vorhin vergessen habe. Für mich ist klar, diese Finanzkompetenz geht nicht zur Regierung. Das können wir dann klären, wenn wir entschieden haben, ob wir auf die Vorlage eintreten oder nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich möchte auf einige Ihrer Voten oder Zusatzfragen noch kurz eingehen. Zunächst zur Abg. Diana Hilti: Sie fragt sich, warum die Totalrevision des KVG jetzt nicht geliefert ist. Da frage ich mich auch: Ja, was haben andere Regierungen vor mir gemacht? Wie gesagt, es stammt aus dem Jahr 1970 und mit x Teilrevisionen. Wir haben in dieser Revision einige sehr wichtige Punkte angesprochen und eine Totalrevision mit zusätzlich solch einem Systemwechsel drin wäre wahrscheinlich von der Komplexität her wesentlich noch schwieriger zu beurteilen. Sie können sich vorstellen, dass man eine Totalrevision auch nicht in einem halben Jahr oder gar in einem Jahr durchziehen kann. Die Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes waren einfach zeitlich dringlicher. Und im Übrigen müsste man, wenn man so etwas bewerkstelligen wollte, auch die personellen Ressourcen dann im Ressort und in der Regierung weiter vergrössern. Ich denke, man kann das zeitlich durchaus trennen.
Sie haben sich zu einem Punkt ausgesprochen, den auch die Abg. Doris Frommelt noch angesprochen hat. Das ist die Frage der «OKP plus», also die Frage, ab wann man so eine Versicherung nicht mehr abschliessen kann. In der heutigen Regelung ist es tatsächlich so, dass ab 64 das nicht mehr möglich ist, aber diese Versicherung gilt heute noch als freiwillige Versicherung im versicherungsrechtlichen Aspekt. Deswegen könnte man den Kassen nicht vorschreiben, welche Personen oder Altersgruppen hier sie mit hineinnehmen wollen. Aber in der neu vorgeschlagenen Fassung wäre das ja eine Versicherung, ein Versicherungsprodukt OKP nur in zwei Ausführungen. Also es wäre eine Pflichtversicherung grundsätzlich und deswegen ist es meiner Meinung nach auch so - aber wir können das für die 2. Lesung nochmals den Juristen zur Abklärung geben - aber meiner Ansicht nach ist es dann so, dass auch Personen, die älter sind als 64 Jahre, diese beanspruchen können. Das wäre meine Auslegung dazu, aber wir werden das sicher gründlich abklären.
Die Abg. Diana Hilti hat sich auch sehr kritisch zur Prämienverbilligung ausgesprochen. Ich glaube, die Aufgabe war wirklich, eine sozialverträgliche Lösung zu bringen. Das war der Auftrag des Landtags. Ich glaube, es ist wirklich so, dass wir versucht haben, die einkommensschwachen Schichten hier mit dieser Prämienverbilligung wesentlich besser zu stellen. Ich glaube, das war die Intention. Das muss man schon hervor streichen. Wenn Sie jetzt das in Abrede stellen wollen, dann bleibt Ihnen das unbenommen, aber ich denke, wenn so ein Modell Kostenbeteiligung vorschlägt, muss man natürlich genau diese Schichten dann auch entsprechend entlasten.
Sie haben dann meine Ausführungen interpretiert, die ich als Antwort auf den Abg. Pepo Frick gemacht habe. Die Internas waren meinerseits so gemeint, dass es den Schriftverkehr bzw. den Schriftwechsel mit dem Landtagsbüro betroffen hat. Den habe ich nicht. Ich glaube, das sind Internas und darauf kann die Regierung keinen Einfluss nehmen.
Zu Ihrer Idee, dass man den Arzttarif, wenn er dann komplett fertig gestellt ist, veröffentlicht, sehe ich eigentlich keine Hinderungsgründe. Auch andere Tarife sind öffentlich. Sie fragen sich zu meinem Ausführungen zum Arzttarif, was die Jahre 2010/2011/2012, wie das zu verstehen gewesen wäre. Ja es ist, denke ich, evident. Der neue Arzttarif respektive die beiden Kapitel sind jetzt zwar genehmigt, die technische Umsetzung wird aber bis Mitte dieses Jahres dauern. Inzwischen wird nach dem alten Tarif abgerechnet. Also Kosten könnten nur maximal für das zweite Halbjahr entstehen, also nicht auf das Mengengerüst von 2010 berechnet. Man muss ja einen Ausgangspunkt haben. Wir können in 2011 nicht genau das identische Mengengerüst wieder erwarten. Die Leistungen werden einfach unterschiedlich sein. Deswegen wird es Differenzen geben. Aber wenn man es ungefähr annimmt oder präzisiert, dass genau jeder Mensch gleich viel krank würde bzw. die gleichen Krankheiten im 2012 haben würde, dann müsste man sagen: Es könnte dann eventuell die Hälfte dieser CHF 3 Mio. entstehen. Und wir haben gesagt: Bis Ende Jahr soll der ganze Tarif total revidiert sein und das soll kostenneutral sein. Also diese Hälfte der Kosten könnten dann nur auch für dieses 2011 entstehen und nicht mehr für 2012.
Dann nochmals zu den Ausführungen des Abg. Manfred Batliner zu den Hochkostenfällen und dem Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung: Wir werden versuchen, Ihnen für die 2. Lesung etwas zusammenzustellen. Dann noch zu den Ausführungen der Abgeordneten Rainer Gopp und Wendelin Lampert auf diese sozialpolitischen Massnahmen: Ja, es stimmt, die Regierung schreibt, das sind sozialpolitische Massnahmen wie im Übrigen natürlich auch Kindergeldzulagen etc. Aber ich glaube, Sie haben den Ausdruck «Sozialhilfe» verwendet. Ich meine, Sozialhilfe ist vielleicht noch etwas anderes als sozialpolitische Massnahmen - mindestens in diesem Sinne.
Der Abg. Rainer Gopp stellt dann nochmals die Frage im Kontext mit der Prämienverbilligung direkt an die Kassen zu bezahlen, ob das in einem Zusammenhang mit der Kollektivversicherung steht respektive, wie sich das ausgeht. Ich denke, es ist wirklich so, im Art. 22 Abs. 8 ist festgehalten, dass die Arbeitgeber die Prämien der Arbeitnehmer an die Kassen zu entrichten haben. Das hat also nicht grundsätzlich etwas mit Kolletivversicherungen zu tun. Wo dies nicht der Fall ist, müsste dies von der jeweiligen Kasse der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Es ist Bestandteil der heutigen Gesetzeslage. Der Arbeitgeber muss die Prämien der Arbeitnehmenden an die Kasse entrichten.
Dann noch eine Frage des Abg. Wendelin Lampert zu den Co-Marketing-Produkten: Die Margen sind einmal grundsätzlich die gleichen geblieben, aber da natürlich die Preise sinken, also wenn ein Medikament angenommen jetzt CHF 100 kostet und in Zukunft bloss noch CHF 70, dann bezieht sich die Marge bzw. der Prozentanteil im einen Fall auf CHF 100 und im anderen Fall auf CHF 70. Das heisst, absolut gesehen bleibt für den Arzt weniger zurück, also er leistet in diesem Sinne tatsächlich einen Beitrag dazu. Im Übrigen auch die Apotheken. Das zur weiteren Ausführung.
Zu den Versorgungsnetzen möchte ich ausführen: Ich glaube, es sind nicht die Leistungserbringer, sondern es wäre laut Gesetz der Kassenverband, der das in die Wege leiten müsste. Klarerweise kann er das nicht ohne Leistungserbringer tun. Aber grundsätzlich ist es laut Gesetz jetzt so vorgesehen, also der Kassenverband und nicht die Leistungserbringer.
Dann die Frage zur Kosten- und Qualitätskommission, zur Aussage, dass die «OKP plus» billiger wäre und Sie verbinden das mit Leistungserbringern aussserhalb von Liechtenstein. Ich denke, so wie Sie es interpretiert haben, ist das nicht richtig. Die Kosten- und Qualitätskommission hat deswegen Bedenken geäussert, weil unter Umständen eher gesunde Menschen die «OKP plus» wählen und diese daher aus diesem Grunde billiger sein könnte, weil gesunde junge Personen weniger Leistung beziehen als die OKP, falls man sie dann risikobasiert berechnet, dass dies mit den möglicherweise tieferen Tarifen - was auch nicht nachgewiesen ist - zu tun hätte. Das möchte ich in Abrede stellen. Das war nicht die Intention der Kosten- und Qalitätskommission.
Ich glaube, das waren die hauptsächlichen Ausführungen meinerseits. Ich möchte nur noch zusätzlich ausführen: Wir haben uns bemüht, in dieser Vorlage eine tatsächlich sozialverträgliche Vorlage vorzulegen. Wir haben uns deswegen auch zur Aufgabe gemacht, gerade einkommensschwache Schichten zu entlasten. Und wenn man bis CHF 65'000 massgeblichen Erwerb Prämienverbilligungen ausbezahlen wollte, denke ich schon, dass man diese einkommensschwachen Schichten auch erreicht hat. Ich glaube, das haben wir versucht und die Vorlage entspricht dem auch. Wir haben diese versucht zu entlasten. Das war die Vorgabe auch Ihrerseits und ich denke, das ist von meiner Seite aus dazu auszuführen.
Und nochmals zur Diskussion über sozialpolitische Abgaben oder den Arbeitgeberanteil, den auch der Abg. Manfred Batliner vorher noch angezogen hat: Ja, auch bei anderen Abgaben, wie der Pensionsversicherung oder der AHV, zahlt der Arbeitgeber auch einen Anteil. Das dürfte man in dieser Diskussion vielleicht auch nicht ausser Acht lassen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Danke. Ich melde mich jetzt trotzdem noch, weil ich habe eigentlich angenommen, dass über meinen Rückweisungsantrag zuerst abgestimmt wird. Jetzt hat es sich zu einer Eintretensdebatte entwickelt, was ich ganz interessant gefunden habe. Ich werde den Mittag nich zu lange hinausdehnen, ich werde aber trotzdem mein kleines Votum halten. Es geht vor allem auch in meinem Votum um Verteilungsgerechtigkeit. Und ich denke, das haben wir vor zwei Tagen diskutiert, das wird anerkannt, als wichtig befunden. Ich hoffe, es gibt nicht allzu viele Wiederholungen, aber ich konzentriere mich tatsächlich auch vor allem auf die Verteilungsgerechtigkeit und auf die Möglichkeit, dieses Gesetz auch in der Praxis dann auch durchzuführen, auch von meinem Beruf aus gesehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn ich Sie kurz unterbrechen darf, Ihr Votum muss einfach einen thematischen Zusammenhang mit dem jetzigen Traktandum haben.Abg. Pepo Frick
Ja, es hat einen sehr direkten Zusammenhang.
Mit der vorgeschlagenen Revision werden zwei Ziele verfolgt: Einerseits sollten die Erträge vonseiten der Versicherten erhöht werden und dadurch der Staatsbeitrag an die Krankenkassen reduziert werden, andererseits - und das ist wichtig - sollen Anreize geschaffen werden, sich eigenverantwortlich und kos-tenbewusst zu verhalten. Das wurde mehrmals betont: Es soll dem Anspruchsdenken der Bevölkerung durch steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen entgegengewirkt werden. Um einen höheren finanziellen Beitrag von den Versicherten zu generieren, sieht der Gesetzesentwurf jetzt vor, primär nicht die Prämien zu erhöhen, sondern die Kostenbeteiligungen durch Erhöhung von Franchise und Selbstbehalt. In der deutlich erhöhten Kostenbeteiligung wird schwerpunktmässig das Anreizsystem für mehr Kostenbewusstsein und Eigenverantwortlichkeit gesehen.
Ich möchte die Auswirkungen der vorgesehenen Erhöhungen von Franchise und Selbstbehalt spezifisch nach Einkommensschichten betrachten. Die mittlere Einkommensschicht wird durch die vorgesehene Anhebung der Kostenbeteiligungen eine Höherbelastung erfahren, da sie mit einem Einkommen über CHF 65'000 bzw. CHF 78'000 für Verheiratete nicht mehr in den Genuss von den Prämienverbilligungen kommt. Die untere Einkommensschicht wird infolge der Ausweitung der Prämienverbilligung von den Erhöhungen finanziell wenig bis gar nicht belastet sein. Für die oberen und obersten Einkommensschichten werden die zusätzlichen finanziellen Belastungen kaum spürbar sein.
Das vorgesehene Modell der deutlichen Mehrbelastung geht logischerweise davon aus, dass sich die Erhöhung der Kostenbeteiligung nur auf jene Bevölkerungsgruppen verhaltenssteuernd auswirken wird, die die Massnahme spürbar finanziell bemerken. Und diese Bevölkerungsgruppe ist zum wiederholten Male die Mittelschicht, welche wieder mehr belastet wird. Bei den anderen beiden Einkommensgruppen werden die Erhöhungen sich deshalb kaum im beabsichtigten Sinne, das heisst, höheres Kostenbewusstsein und mehr Eigenverantwortlichkeit, bemerkbar machen.
Untere Einkommensschichten sind nach dem Stand der Forschung im Allgemeinen medizinisch unterversorgt, siehe auch zweiter liechtensteinischer Armutsbericht Seite 14. Sie gehen zu selten und zu spät zum Arzt. Bei dieser Einkommensschicht wäre es kontraindiziert, zusätzliche Barrieren einzurichten, die ihnen den Zugang zur medizinischen Versorgung erschweren. Da die Erhöhung der Kostenbeteiligung sich bei den unteren Einkommensgruppen infolge der Erhöhung bei der Prämienverbilligung finanziell nicht belastend auswirken wird, wird dieser unerwünschte Effekt nur marginal eintreten - so hoffe ich wenigstens. Bei diesen Einkommensschichten würde es im Gegenteil anstehen, Massnahmen zu treffen, wie der Zugang zu medizinischen Leistungen noch weiter erleichtert oder verbessert werden könnte.
Auf der anderen Seite wird die stärkere Kostenbeteiligung bei den höheren und hohen Einkommensschichten die bisherigen Gewohnheiten bei der Inanspruchnahme der medizinischen Dienstleistungen nicht zu ändern vermögen. Das heisst, in dieser Einkommensgruppe wird die intendierte Bewusstseinsänderung nicht greifen. Nochmals: wenn es durch die Kostenbeteiligung eine Verhaltensänderung geben sollte, dann wird sie sich auf die Mittelschicht beschränken.
Durch höhere Kostenbeteiligungen sollen unnötige Leistungen weniger in Anspruch genommen werden. Wie soll man sich höheres eigenverantwortliches Verhalten vorstellen? Es wird ja erwartet, dass so genannte unnötige Arztbesuche oder -Konsultationen in Zukunft nicht mehr wahrgenommen werden. Dabei stellt sich die Frage, wie der Patient entscheiden soll, welches Symptom harmlos ist oder so beschaffen ist, dass eine ärztliche Abklärung angezeigt ist. Die erhöhte Kostenbeteiligung bietet keine Handhabe dafür, um dies entscheiden zu können. Es ist also davon auszugehen, dass ein Teil der Patienten einfach nicht oder später zum Arzt gehen wird. Aus gesundheitspolitischen Erwägungen ist die Erhöhung der Zugangsschwelle daher insofern fragwürdig, als dass die Verschleppung bei Diagnosestellung und Behandlung zu erheblichen Krankheitsfolgen und damit Kostenfolgen führen kann.
Der Idee der Zugangsschwellenerhöhung liegt die Auffassung zugrunde, dass es der Patient in der Hand hat, die medizinischen Leistungen auszulösen oder deren Anwendung zu begrenzen. Deshalb wird beim Patienten angesetzt, der durch finanzielle Mehrbelastung die Menge der erbrachten medizinischen Dienstleistungen senken soll. Dieses Modell basiert auf einer allzu starken Vereinfachung. Es liegt in der Natur der Erkrankung und des Arzt-Patienten-Verhältnisses, dass der Arzt ganz entscheidend die Leistungen steuert. Der Arzt ist Experte und muss seinem Ethos folgend Verantwortung für den Patienten übernehmen und hat aus Sorge für den Patienten die nötigen Behandlungen zu verschreiben.
Der Patient ist keinesfalls der einzige und vermutlich nicht einmal der entscheidende Steuermann bei der Generierung von Leistungen und Kosten. Leistungserbringer, Versicherer und öffentliche Hand steuern wesentlich mit.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist es fraglich, nur bei einem der Akteure anzusetzen. Fraglos können finanzielle Hürden - wenn sie sehr hoch angesetzt sind - den Erwerb von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen reduzieren. Vermutlich wird die signifikante Erhöhung bei der Kostenbeteiligung diesen Effekt auch haben. Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob dieser Effekt auch im medizinischen erwünschten Sinne stattfinden wird.
Überzeugender als die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und damit die Kosten primär durch ein patientenlastiges Kostenbeteiligungsmodell steuern zu wollen, scheint für mich das System des Managed Care zu sein. Das Managed-Care-Modell versucht Angebot, Nachfrage und Finanzierung miteinander zu verknüpfen, ohne die Vorteile des Solidaritätsprinzips im Gesundheitswesen aufzuheben. Dieses Modell scheint mir besser geeignet zu sein und trägt der Komplexität der Gesundheitsversorgung viel mehr Rechnung. Ich erinnere zum wiederholten Male an das Hausarztmodell, welches Elemente des Managed Care beinhaltete. Dieses wurde bedauerlicherweise jedoch bereits in der Erprobungsphase aus wohl parteipolitischen Gründen 2003 wieder abgeschafft. Ich kann auch in der heutigen Situation nur dafür plädieren, dieses Modell wieder aufzunehmen bzw. dort anzuknüpfen, wie es gerade auch in der Schweiz ganz aktuell gemacht wird.
Mein Fazit zu höherem Kostenbewusstsein und mehr Eigenverantwortlichkeit durch massive Erhöhung der Selbstbeteiligung: Theoretisch gutes Modell, in der Praxis wird der Effekt klein sein und zum wiederholten Male die Mittelschicht treffen.
Die Regierung stellt richtigerweise fest, dass die heutigen Staatsbeiträge die Prämienbelastung der Versicherten mindert. Sie stellt weiterhin fest, dass diese Staatsbeiträge ein sozialpolitisches Korrektiv zur einheitlichen Kopfprämie darstellen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten nicht berücksichtigt.
Nun besteht mit diesem Antrag der Regierung die klare Absicht, dass sich der Staat kontinuierlich aus der Unterstützung der Krankenkasse zurückzieht und damit logischerweise die Kopfprämien steigen werden. Sowohl die absolute Kostenmenge für die Prämienverbilligung als auch die Anzahl der profitierenden Personen wird deutlich steigen, weil die Anspruchsgrenzen bzw. der massgebende Erwerb deutlich nach oben geschoben werden.
2010 haben bereits 15% die Prämienverbilligung bezogen. Diese Bezügerquote wird durch die Gesetzesänderung mit Sicherheit steigen. Ich habe jetzt gehört, dass nach Berechnungen oder Annahmen von 30% gesprochen wird. Die Regierung hebt heraus, dass nur die individuelle Prämienverbilligung eine gezielte sozialpolitische Wirkung erziele. Das ist in dieser Absolutheit nicht korrekt, das betrifft lediglich diejenigen Personen, welche ein Einkommen von weniger als CHF 65'000 bzw. CHF 78'000 generieren.
Von diesem sozialpolitischen Korrektiv profitieren also nur Menschen bis zu einem Einkommen bis CHF 78'000. Die Mittelschicht geht wiederum leer aus. Zusätzlich sei hier noch betont, dass künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nurmehr über Prämiensteigerungen kompensiert werden, da sich der Staat, wie oben erwähnt, langsam aus der Subventionierung der Krankenkassen zurückziehen will. Schlussendlich wird dies wiederum schwerpunktmässig die so genannte Mittelschicht treffen.
Eine konkrete Frage an die Regierung: Ist bei der Berechnung des massgebenden Erwerbs auch ein Teil des Vermögens eingerechnet? Wenn ja, werden die Liegenschaften bei der Ermittlung des anrechenbaren Vermögens nach dem theoretischen Steuerschätzwert oder nach dem reellen Verkehrswert bewertet?
Bereits im Juni 2010 hat sich die Regierung Gedanken gemacht zur Einführung einkommensabhängiger Prämien. Die Vor- und Nachteile der in Europa wohl nur noch in Liechtenstein und der Schweiz vorkommenden Kopfprämien wurden dargestellt.
Die nun geplanten Reduktionen der Staatsprämien werden dazu führen, dass immer mehr Personen das Prämienverbilligungssystem als sozialpolitisches Korrektiv benützen werden müssen, auf längere Sicht sich diese Kopfprämie aber vor allem für die Mittelschicht katastrophal auswirken wird. Wegen dieser neuen Prämissen möchte ich die Regierung auf die 2. Lesung hin darum bitten, nochmals auf die einkommensabhängige Prämie zurückzukommen und mögliche Modelle einer solchen neuen Systemlösung aufzuzeigen.
Es liegt dann am Landtag, anhand solcher Modelle das künftige Vorgehen festzulegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort noch dem Abg. Wendlin Lampert, dann der Regierung Zeit für eine kurze Replik und anschliessend möchte ich dann zur Entscheidung kommen. Wenn sich weitere Abgeordnete vorher noch melden, werde ich die Sitzung für die Mittagspause unterbrechen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Gerade auf den Punkt dieser Versorgungsnetze kommend: Sie sagen, es seien nicht die Leistungserbringer, die sich hier zusammenschliessen müssen, es sei ein Auftrag oder eine Kompetenz des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes, aber die Grundproblematik oder sprich die Grundaussage gemäss Bericht und Antrag bleibt immer dieselbe. Diese Netze wären heute machbar und sie werden nicht gemacht. Das schreibt die Regierung selbst. Es ist eigentlich sekundär, wer diese Kompetenz hat. Tatsache ist, heute könnte man diese Netze bilden. Ob das nun der LKV ist oder die Leistungserbringer ist für mich sekundär. Tatsache ist, gemäss Art. 16f KVG wäre es möglich, es wird nicht gemacht. Deshalb frage ich wieder: Wieso wird es nicht gemacht? Kurz und bündig. Es ist einfach eine Diskussion um des Kaisers Bart.
Dann ein weiterer, sehr zentraler Punkt diese «OKP plus». Warum soll diese billiger sein? Sie sagen da, ich würde hier einem Irrtum unterliegen, aber sowohl die Kosten- und Qualitätskommission als auch die Regierung selbst schreibt, es könnte sein, dass diese sogar billiger wird. Und für mich bedeutet das im Endeffekt, es ist eine Versicherung, der Name sagt es bereits «OKP plus», irgendetwas dazu und die könnte rein statistisch berechnet sogar billiger werden. Dann müssten wir ja sagen: Wir entlassen alle in diese «OKP plus». Die OKP macht ja dann gar keinen tieferen Sinn mehr. Und dass die Regierung noch explizit einen Zusatzbeitrag der Versicherten einfordern will für etwas, was eigentlich rein statistisch billiger wäre, da bin ich dann auch gespannt, was die Damen und Herren Volksvertreter zu diesem Artikel abstimmen werden. Das kann dann einfach nicht sein. Und mich würde schon interessieren: Wieso soll diese «OKP plus» dann billiger sein? Und das, wie gesagt, das steht in diesem Bericht und Antrag. Zum Glück habe ich das nicht erfunden, sonst wäre es ja sicher wieder falsch.
Dann Seite 59/ Seite 61: Die Aussage auf Seite 59 ist einfach falsch, dass dieses Prämienverbilligungssystem für alle dazu führen wird, dass es billiger wird. Schauen Sie sich die Tabelle auf Seite 61 an - es stimmt nicht. Es gibt diverse Fälle gemäss Tabelle Seite 61, es wird nicht billiger, es wird teurer, vor allem im Krankheitsfall. Das ist eigentlich meine zentrale Aussage und ich möchte nur hören, dass der Satz auf Seite 59 nicht korrekt ist.
Dann, was auch noch sehr interessant war betreffend den Antrag des Abg. Pepo Frick: Er vermisst ja anscheinend Gutachten von Experten und Stellungnahmen von Vernehmlassungsteilnehmern. Und dazu hat die Frau Regierungsrätin gesagt: Es gibt keine Gutachten. Das habe ich gehört. Also dieser Antrag kann nur noch dahingehend begründet werden, dass Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung fehlen. Denn Gutachten, hat die Frau Regierungsrätin ausgeführt, hat es keine gegeben auf Seiten der Regierung. Das scheint mir schon noch zentral bei diesem Antrag des Abg. Pepo Frick. Wenn zusätzlich zu den Vernehmlassungsstellungnahmen auch Gutachten fehlen würden, dann wäre das schon ein massiver Punkt. Denn diese Gutachten würden mich natürlich auch wesentlich interessieren, aber dazu hat uns die Frau Regierungsrätin gesagt: Es gibt keine Gutachten - und da glaube ich Ihnen auch.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, ich möchte es Ihnen bestätigen, Herr Abg. Wendelin Lampert, wir haben diesen Bericht und Antrag quasi in Eigenregie erstellt. Ich glaube nicht, dass es alle Vorversionen überhaupt noch gibt, aber es ist aus der eigenen Feder und deswegen gibt es keine Expertengutachten. Es gibt definitiv keine Expertengutachten.
Zu Ihren Ausführungen «OKP plus» oder OKP, warum billiger: Ich glaube, ich habe es Ihnen ausgeführt. Es ist eine Zusatzversicherung jetzt mit CHF 40 für Erwachsene und damit erkauft man sich einfach die freie Arztwahl. Es ist jetzt bereits der gleiche Leistungskatalog und wird es auch in dieser neuen Ausgestaltung sein. Es geht einfach darum, dass man sich die freie Arztwahl erkauft. Warum es billiger sein könnte, ist wirklich nur diese Möglichkeit, dass, wenn nur junge oder mindestens gesunde Personen sich diese «OKP plus» leisten, dann wird diese günstiger. Aber ich glaube, wir müssen ja alle Personenkreise bedenken. Ich meine, es gibt auch junge kranke und ältere kranke Personen, die sich vielleicht auch diese Zusatzversicherung dann kaufen können und dann wird das Risiko gleich wieder anders liegen. Also Ihre Vermutungen treffen schlicht und einfach nicht zu. Es ist dieser Aspekt, den die Kosten- und Qualitätskommission sich dazu überlegt hat.
Nochmals zu den Versorgungsnetzen: Ja, ich denke, es ist wirklich eine Diskussion um des Kaisers Bart, weil ganz klar ist, Versorungsnetze - wir haben es heute angesprochen - hatten wir eines im Land. Es ist ein Hausarztmodell gewesen. Und ich denke, weder die Krankenkassen noch die Leistungserbringer sind aufgrund dieser Erfahrungen bereit, jetzt wirklich einen nochmaligen Systemwechsel einzugehen. Das ist die Begründung dazu. Ich glaube, das muss man auch einmal deutlich sagen.
Zum Abg. Pepo Frick: Ja, die Managed-Care-Modelle sind wirklich in der Schweiz in Diskussion und ich glaube, wir warten ab was dort passiert und vielleicht das dann auch politisch hier im Lande die Zustimmung zu solchen Modellen grösser wird. Weil wenn, dann müsste man sehen, dass man das flächendeckend einführen kann, weil Liechtenstein schlicht und einfach zu klein ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Wie angekündigt, unterbreche ich nun die Behandlung dieses Traktandums für das Mittagessen bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 13:00 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor beim Traktandum Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes.
Ich gebe das Wort dem Abg. Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Ich habe die morgendliche Diskussion intensiv mitvollzogen. Ich habe mich auch geäussert. Was mir aufgefallen ist, es wurden sehr viele Fragen gestellt, es wurden Vorschläge gemacht. Es wurden Alternativszenarien aufgestellt, es wurde negative Kritik aber auch positive Kritik geübt. Eine wichtige Aussage kam von zwei Abgeordneten. Der Abg. Wendelin Lampert hat gesagt: Wenn wir mehr Einsicht gehabt hätten in den Hintergrund der Fakten, die notwendig waren, diesen Bericht und Antrag zu erstellen, dann hätten wir viele Fragen nicht stellen müssen. Das glaube ich auch. Und die andere Bemerkung: Die Abg. Gisela Biedermann hat ganz klar geklärt, dass sie auch vermisst, dass vor allem auch interne Gutachten, also Gutachten zwischen Ämtern, den Abgeordneten nicht zur Verfügung stehen. Wenn Sie richtig zugehört haben, habe ich bei meinem Rückweisungsantrag erwähnt, dass ich auch so genannte interne Gutachten oder Stellungnahmen sehen möchte.
Und gerade bei diesem Mammutprojekt einer Krankenkassenrevision ist es doch völlig klar, dass das nicht irgendwo in einer Vaduzer oder Schaaner Stube oder im Amt gemacht werden kann. Es mussten und es müssen Expertisen zugezogen werden. Dass das nachher durchgearbeitet wird, eingearbeitet wird durch die Amtsstellen, sei es das Amt für Soziale Dienste, Amt für Gesundheit, das ist mir schon klar. Also nach wie vor: Ich werde diesen Antrag aufrechterhalten und ich möchte wirklich, dass ich künftig bei Entscheidungen nicht einen Blindflug machen muss.
Blindflug heisst einfach: Als Milizparlamentarier habe ich wenig Zeit - ich versuche diese Zeit aufzubringen -, aber ich habe sehr häufig das Gefühl, dass ich einige entscheidende Grundlagen nicht zur Verfügung habe. Und es kann doch nicht sein, dass ich zum Beispiel Vernehmlassungsberichten nachlaufen muss. Das darf doch nicht sein. Und das wurde jetzt wieder bestätigt, dass die Regierung nicht bereit ist, diese Vernehmlassungsberichte als Paket den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Und das verstehe ich nicht. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur zwei kurze Anmerkungen. Das eine ist zu den Ausführungen zum «OKP plus»: Ihre Ausführungen haben mich diesbezüglich ein wenig gewundert, dass ich nicht glaube, dass die Kosten- und Qualitätskommission hier bei der «OKP plus» nur junge und gesunde Versicherte hineininterpretiert. Ich glaube, dann hätten sie das geschrieben. Ich interpretiere das so: Die freie Arztwahl musste man sich bis jetzt für CHF 40 erkaufen. Und so ist das auch in Zukunft.
Und das Zweite ist: Nach Rücksprachen möchte ich nochmals festhalten, dass die Ausführungen, aber das können Sie auf eine potenzielle 2. Lesung klären, auf Seite 88 bezüglich Abrechnung der Krankenkassenprämien über den Arbeitgeber nicht stimmen. Das wurde vermutlich mit dem Krankentaggeld verwechselt. Aber dazu können Sie vielleicht noch Ausführungen machen. Somit wiederhole ich meine Prämienverbilligungsvergütung zuhanden der Kassen als sinnvoll. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich habe auch einen halben Tag jetzt zugehört und es gibt viele Punkte. Ich kann den Überlegungen des Abg. Frick einiges abgewinnen, wobei es für mich doch wichtig wäre, dass dieses Thema einen Schritt weiterkommt, das heisst, einen Rückweisungsantrag könnte ich nur unterstützen, wenn das mit dem Auftrag verbunden ist, dass das in diesem Jahr mit den entsprechenden Unterlagen und Fragen im Lichte dieser Debatte heute wieder im Landtag debattiert werden kann. Nicht, dass das irgendwie auf die lange Bank geschoben würde. Im Moment steht ein solcher Antrag im Raum. Der würde die Zeitachse komplett offen lassen. Das könnte ich nicht unterstützen, weil ich denke, wir müssen einen Schritt weiter kommen. Danke.Abg. Diana Hilti
Ich denke auch, dass sich der Landtag überlegen muss beim Zurückweisungsantrag, wenn dieser jetzt im Raum steht: Wie ist die zeitliche Komponente? Wenn es nur um die Zustellung von Unterlagen geht, dann würde ich hier der Regierung relativ eine kurze Frist setzen und damit auch zeigen, dass der Landtag darauf eintreten will. Ansonsten denke ich, dass ein solcher Antrag mit klaren Aufträgen verbunden sein müsste. Weil das Sanierungspaket Staatshaushalt steht hier schon im Raum.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz noch erläutern, warum ich einem Rückweisungsantrag auf keinen Fall zustimmen werde: Es ist in der Tat so, dass es politisch kein kluger Schachzug seitens der Regierungsrätin war, hier den Leistungserbringer und auch den Krankenversicherern keine Sparmassnahmen aufzudrängen. Aber eines ist doch wesentlich: Der grosse Brocken, wo die Sparmassnahmen, die wir der Regierung aufdoktriniert haben, sich abspielen, die Sparmassnahmen spielen also genau in diesem Bereich. Und es wäre falsch, wenn wir sagen, wir haben zu wenig Unterlagen, also zurück an die Regierung. Das ist nicht richtig.
Es wäre also falsch, wenn wir die 1. Lesung heute nicht durchführen würden. Wir haben jetzt diese Kritik und alles gehört. Die Regierung wird - und hat auch zugegeben - in gewissen Bereichen ihre Anpassungen machen. Und auch von meiner Seite ist die Forderung sicher die, dass man die anderen im System verankerten Partner eben auch noch berücksichtigen muss. Aber wenn ich daran denke: Wo soll der Krankenversicherer noch sparen? In der Verwaltung? - da haben wir Vergleiche und Zahlen. Da ist die Luft draussen. Bei den Ärzten selbst haben wir den Tarif, den wir oft schon hier besprochen haben und auch die Regierung mit Müh und Not eine Vereinbarung erreicht hat, da liegt auch nicht mehr viel drin. Und das Hauptproblem ist wirklich das Mengenproblem. Und wenn ich daran denke, wenn die Absichten der Regierung hier Wirklichkeit werden, dann sind es die Ärzte, die, ich hoffe das, mit weniger Volumen zu tun haben. Und dann sind auch von dieser Seite her eben Einsparungen erreichbar. Dies kurz meine Einschätzung zu diesem Thema. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Negele, ich kann Ihre Ausführungen durchaus nachvollziehen. Ich denke, es gibt zentrale Elemente, die fehlen, und die Debatte hat das auch gezeigt, Stichwort auch Opfersymmetrie. Ich alleine glaube nicht, dass, wenn wir hier etwas verabschieden und das zweite Paket erst später kommt, dass das jemals kommt. Ich glaube, wenn, dann müssten alle zum selben Zeitpunkt behandelt werden, damit man das auch entsprechend argumentieren kann. Nur der einen Seite den Sprachdruck aufzuerlegen kann ich nicht unterstützen. Und da ist für mich einfach die Problemstellung: Wenn wir einfach eine 2. Lesung machen, dann gibt es keine Debatte mehr. Dann werden nur noch Artikel behandelt und ich kann Änderungsanträge stellen. Und im jetzigen Zeitpunkt sind die Änderungswünsche, die hier im Raum stehen, so weitgehend, dass ich nicht glaube, dass das einfach in einer 2. Lesung vernünftig machbar ist. Und darum denke ich, dass eine Rückweisung mit einem klaren Auftrag die gangbarere Variante auch für die Regierung ist. Ich glaube nicht, dass es zielführend ist, dass hier Abgeordnete Anträge stellen für Zusatzartikel und Änderungsartikel. Ich denke, die Regierung sollte hier nochmals die Möglichkeit haben, gewisse Punkte aufzunehmen und diesen Bericht zu überarbeiten. Bei einer 2. Lesung sehe ich einfach den Spielraum oder die politische Mechanik ein wenig im Weg. Danke. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Negele, den zeitlichen Aspekt daran zu knüpfen finde ich auch wichtig, wenn wir zurückweisen. Das hat damit zu tun, dass ich lieber eine qualitativ und opfersymmetriegerechte Vorlage haben möchte und dann diese Massnahmen inklusive Sparmassnahmen beschliesse. Und wenn Sie das natürlich auf eine zeitlose Achse verschieben, funktioniert das nicht. Aber wenn Sie das ein paar Landtagssitzungen nach hinten schieben, dann funktioniert das sehr wohl, wenn die Frau Regierungsrätin diese Vorlage im Sinne dieser Debatte vielleicht doch noch überarbeitet.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann dem Anliegen des Abg. Gerold Büchel sehr viel abgewinnen. Ich glaube, das wäre der richtige Weg vorwärts. Für mich ist diese Vorlage sehr einseitig ausgestattet. Und was der Abg. Negele gesagt hat, dass wir den Prämienzahler mehr zur Kasse bitten und dadurch erzwingen, dass weniger Leute zu den Ärzten gehen, und das dann der Beitrag der Ärzte sein soll, dem kann ich eigentlich gar nichts abgewinnen. Ich glaube, das kann es auch nicht sein. Die Frau Abg. Biedermann hat es erwähnt, es kann nicht sein, dass Leute nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie es sich nicht leisten können. Und das wird natürlich die Kosten der Krankenversicherung auf Jahre hinaus noch mehr belasten. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Diese mehrstündige Diskussion hat es in sich. Es wird sehr viel gesagt. Sollte hier auf eine 1. Lesung eingetreten werden, was ja noch nicht ganz klar ist, möchte ich bitten, auf die 2. Lesung hin folgende Punkte allenfalls noch abzuklären, allenfalls Bemerkungen zu machen, und zwar zum Thema Praxisgebühr. Damit meine ich nicht die Praxisgebühr, wie sie in Deutschland gehandhabt wird, sondern ein eigenes System. Warum sage ich das? Ich weiss es nicht, ob das etwas bringen würde. Ich kenne mich da nicht aus. Die Schweiz hat auch schon darüber diskutiert. Wenn man da Ausführungen machen könnte.
Dann zum Thema Selbstdispensation von Medikamenten bei Ärzten. Auch da, ich bin kein Fachmann, ich weiss nicht, ob da Sparpotenzial ist. Ich wäre einfach dankbar, wenn man dazu Ausführungen machen könnte.
Und wenn man schon bei Sparpotenzialen ist, wäre ich sehr dankbar, auf eine 2. Lesung hin, sollte hier Eintreten beschlossen werden, dass Sparpotenziale bei Kassen und Ärzten aufgezeigt werden, auch wenn es vielleicht KVG-fremde Bereiche betrifft. Da wäre ich sehr dankbar, wenn so was möglich wäre. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte doch noch einmal ganz kurz auf den Einwand des Abg. Rainer Gopp eingehen: Betreffend die «OKP plus», ob Sie es glauben oder nicht, die Kosten- und Qualitätskommission war wirklich der Meinung, dass, wenn hauptsächlich junge, gesunde Prämienzahler dieses Modell wählen würden, dass es eben dann günstiger kommen könnte. Aber das ist ja eigentlich auch heute schon nicht so. Also, ich glaube, das dürfen Sie schon so annehmen, dass die Meinung der Kosten- und Qualitätskommission in dieser Hinsicht gelaufen ist und nicht aufgrund von irgendwelchen anderen Erwägungen.
Was ich zu diesen vielen Fragen, die Sie haben, die sich grundsätzlich eben aus dem Jahr 2010 aus diesem Bericht und Antrag ergeben hätten, wenn da die Diskussion auch gelaufen wäre, denke ich, dass zurückführend auf diesen Bericht und Antrag einige Elemente hier hereingeraten sind, die eben nicht auf Gesetzesbasis zu lösen sind. Ich würde meinerseits doch eher den Vorschlag machen, dass man diese Punkte nicht in einer Gesetzesrevision darlegt, sondern, bevor zum Beispiel dann die 2. Lesung ansteht, speziell diskutiert, weil es ja auch keine Gesetzesmaterie ist, damit man ja grundsätzlich dann für eine 2. Lesung auch noch wüsste, was dann wirklich gemeint wäre. Ich glaube, das wäre von der zeitlichen Schiene der vernünftigere Weg.
Nur, wenn man jetzt überhaupt nicht eintritt, dann wird es auch für die Regierung relativ schwierig vom zeitlichen Aspekt her. Und ich muss auch sagen, wenn man diese vielen nochmaligen Ausführungen zur Selbstdispensation etc. noch viel vertiefter als in dieser Gesamtschau beachten muss, kann das natürlich auch nicht auf die nächste oder übernächste Landtagssitzung geschehen. Also das ist zeitlich auch nicht möglich. Das möchte ich auch noch betonen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich möchte bei der Regierung nachfragen: Wie sieht die Regierung im Lichte dieser Debatte die zeitliche Schiene, also bei Rückweisung oder bei 2. Lesung mit all den Fragen, einmal unabhängig davon, welchen Weg der Landtag entscheidet? Was ist für die Regierung eine realistische Zeitachse?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist jetzt relativ schwierig für mich, eine verbindliche Zeitachse hier festzulegen, weil Ihre Vorschläge waren zum Teil so diametral verschieden, dass es wirklich schwierig ist. Also wenn man alle diese Vorschläge in der nötigen Tiefe ausarbeiten will, dann bindet das in meinem Ressort extrem viele Ressourcen. Also ich denke, vor dem Sommer wird das nicht möglich sein. Und dann müsste man das erledigen und anschliessend dann eben eine 2. Lesung machen. Und wenn man das innerhalb dieser 2. Lesung veranstalten möchte, ist die zeitliche Achse vermutlich auch nicht anders. Nur ich fände es rein thematisch gesehen geschickter, wenn man die Materie, die nicht Gesetzesmaterie ist, in einem gesonderten Bericht darstellt. Und das könnte man dann vorziehen und aufgrund dieser Debatte dann eine 2. Lesung machen. Das wäre rein vom Ablauf und dann auch vom Inhalt her für mich die adäquatere und passendere Lösung. Wenn man schon in der Gesetzesvorlage drinsteckt und dann mit dem Gedanken, dass man zum Schluss dann wirklich die endgültige Entscheidung treffen muss, wird es schwierig, wenn man jetzt komplett neu eingeführte Elemente noch zusätzlich diskutiert. Ich glaube, wenn diese Diskussion vorgängig stattfinden könnte, hätte die Regierung dann anschliessend auch Zeit, die hauptsächlichen Meinungen für eine 2. Lesung vorzubereiten. Das wäre sicherlich zielführender.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe zwar in meinem Votum gesagt und denke das auch jetzt noch, dass ich gerne auf die Vorlage eintreten möchte. Aber angesichts der Wortmeldungen jetzt möchte ich die Frau Regierungsrätin noch direkt fragen: Wenn der Landtag sich nun entscheiden sollte, nicht auf diese Vorlage einzutreten, sehen Sie dann eine Möglichkeit, noch in dieser Legislaturperiode etwas in dieser Sache zu bewegen? Ganz neutral gefragt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Meine Meinung zum Separierungsvorschlag: Davon würde ich eher abraten, hier eine Aufsplitterung zu machen, sondern lieber in einem Bericht und Antrag - oder was auch immer - diese Gesamtthematik vorzulegen. Aber das ist meine persönliche Meinung.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher. Wenn ich die Regierung richtig verstanden habe, dann sieht sie es noch ein wenig anders wie der Herr Präsident. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde Sie den gangbarsten Weg darin sehen, eine 1. Lesung durchzuführen, alle Punkte mitzunehmen, dann einen Zwischenbericht zu bringen und basierend auf dem Zwischenbericht und dessen Debatte dann eine 2. Lesung durchzuführen. Und da könnten Sie sich vorstellen, dass der Bericht noch vor Sommer kommt und die 2. Lesung dann frühestens im Herbst kommen würde.
Bezüglich der Frage der Abg. Biedermann: Sprechen Sie bei Ihrer Frage von Nichteintreten oder von der Variante Rückweisung?Abg. Gisela Biedermann
Ich denke, de facto würde sich bei beiden Vorgehensweisen die Frage so stellen, ob nun die Frau Regierungsrätin vielleicht die Vorlage doch zurückzieht oder der Landtag die Vorlage zurückweist. Nichteintreten ist nach meinem Verständnis dasselbe. Also, wenn der Landtag sagt, wir wollen nicht eintreten, ist das nicht Zurückweisung?
Gut, okay. Dann habe ich das vielleicht etwas sehr einfach gesehen. Meine Frage hat sich nicht gezielt auf eine dieser Varianten bezogen, sondern grundsätzlich gleich welche, ob in dieser Legislaturperiode hier noch eine Bewegung dann möglich ist, wenn wir nicht eintreten. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Zurückweisung heisst eigentlich Zurückweisung an die Regierung, um das Thema noch einmal zu überdenken. Nichteintreten heisst, die Vorlage ist dann vom Tisch, sie ist erledigt.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, das ist auch mein Verständnis von Nichteintreten. Dann ist das Thema erledigt und das kommt nicht mehr. Und das ist nicht in unserem Sinn.
Ich denke, worüber wir jetzt diskutieren: Was ist die beste Variante, um hier eine gute, wirklich grossmehrheitsfähige Lösung zu finden? Weil es gibt sehr viele Themen, es gibt sehr viele Baustellen. Mein Problem jetzt ist einfach: Wenn die Regierung das nicht zurückzieht oder nicht zurückgewiesen wird, dann werden wir eine 2. Lesung durchführen müssen. Da werden vielleicht neue Themen in den Materialien auftauchen, aber die Abgeordneten werden das Problem haben: Wie bringe ich das jetzt in den Gesetzestext hinein? Und das ist dann eine Herausforderung, wenn man dann so kurzfristig das machen muss.
Ich sage das ganz neutral. Ich persönlich tendiere auf Eintreten, ich möchte aber irgendeinen Ausweg aus diesem Schlamassel sehen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich sehe hier vom Verfahrenstechnischen her absolut keinen Schlamassel, sondern einen ganz normalen Vorgang. Es steht ein Antrag im Raum und am besten ist es, wenn der Landtagspräsident über diesen Antrag, also über den Zurückweisungsantrag, abstimmen lässt. Und anschliessend kommt die Frage vom Landtagspräsidenten: Wer ist für Eintreten? Das ist der ganz normale Vorgang und ich würde nicht mit Zwischenberichten arbeiten usw., sondern es folgt dann die 2. Lesung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich würde das eigentlich auch so sehen. Die Frage der Zwischenberichte ist für mich doch etwas fragwürdig.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?Abg. Pepo Frick
Ich denke, die Regierungsrätin muss schon noch klären, was sie mit diesem Zwischenbericht gemeint hat. Weil das steht jetzt im Raum. Man kann das auffassen wie man will. Ich habe gehört, dass es dann sozusagen einen Bericht gibt, was das Gesetz und einen Bericht gibt, was die Verordnung und was immer anbetrifft. Und das muss schon noch geklärt werden, bevor wir hier abstimmen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es wurde doch in der Debatte zum Beispiel die Frage aufgeworfen: Wo kann man Einsparungen sehen? Wenn man die vertraglichen Bedingungen mit diversen Spitälern anschaut, dann kann das nicht Gesetzesmaterie sein. Das wird nie Gesetzesmaterie sein. Das wird man auch nicht innerhalb einer 2. Lesung dann entscheiden können. Solche Sachen kann man einfach darstellen, was Fakten sind. Es gibt andere Beispiele. Es sind hauptsächlich auch solche Vorschläge gekommen. Und wenn dann Ihrerseits eigentlich der Umstieg von der Kopfprämie auf einkommensabhängige Prämien kommt, dann ist das natürlich schon innerhalb vom KVG zu behandeln. Aber das ist dann ein Systemwechsel. Das haben wir heute andiskutiert. Aber grundsätzlich gibt es eben viele andere Elemente, die nicht Gesetzesmaterie sein werden.
Deswegen war mein Vorschlag, dass man hauptsächlich diese Elemente vorher darstellt, wo möglicherweise das Einsparpotenzial auch ist, respektive die Frage: Wo können wir Tarife beeinflussen und wo nicht? Die Tarife in ausländischen Spitälern unterliegen in dem Sinne auch nicht unserer Gesetzesmaterie. Aber man kann aufzeigen, was für uns machbar ist und was nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Es gäbe natürlich die Möglichkeit, in diesem Bericht oder Stellungnahme zu einer allfälligen 2. Lesung ein Kapitel mit diesen Fragen aufzuführen und dann speziell auf die 2. Lesung hin die konkreten Fragen noch zu beantworten im Hinblick auf die betreffenden Artikel.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich sehe das genau gleich wie Sie, Herr Landtagspräsident. Und im Falle einer Rückweisung würde es sowieso keinen Sinn machen. Da macht ein Bericht mit der gesamten Aufarbeitung des heutigen Tages sowieso mehr Sinn. Und da spielt es nach meiner Ansicht überhaupt keine Rolle, ob das gesetzesrelevante Sachen sind, ob das Verordnungsthemen sind, ob das vertragliche Sachen sind. Wir haben von diesen 27 Massnahmen gesprochen im Gesundheitsbericht. Und wie Sie diese aufbereiten in einem Bericht für eine 2. Lesung oder in einem neuen Bericht und Antrag, das ist Ihre Sache. Aber das kann alles im gleichen Bericht gemacht werden. Da braucht es nicht aufgrund der Gesetzesrelevanz oder Nicht-Gesetzesrelevanz einen separaten Bericht. Das macht keinen Sinn.
Und den Abg. Pepo Frick möchte ich fragen, ob er - und sonst mache es dann ich - eine Zeitachse an seinen Antrag knüpft. Ich würde vorschlagen, dass man irgendwie Juni oder September daran knüpft. Aber es braucht eine Deadline, ansonsten funktioniert Ihr Antrag vermutlich nicht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte da gerade anknüpfen. Wenn wir den Bericht und Antrag an die Regierung zurückweisen, dann werden wir ja erst im Juni oder September oder noch später eine 1. Lesung durchführen. Dann braucht es wieder eine gewisse Zeit, um die Fragen im Rahmen dieser 1. Lesung zu beantworten. Und ich gehe schon davon aus, das Ziel muss sein, dass wir noch in dieser Legislaturperiode die 2. Lesung durchführen. Das heisst, Deadline ist Dezember 2012. Und wenn wir von diesem Zeitpunkt zurückrechnen ist eigentlich auch klar, dass man bis im Dezember 2012 die 2. Lesung durchführen müsste und entsprechend den Bericht und Antrag der Regierung haben müsste. Und ich denke mir, der Abg. Rainer Gopp hat es bereits erwähnt: Wie sieht es mit dieser Zeitkomponente im Antrag des Abg. Pepo Frick aus?Abg. Pepo Frick
Ich schlage Deadline September diesen Jahres vor, um der Regierung genügend Zeit zu lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Es ist einfach so: Ich kann das jetzt nicht abschätzen. Es kamen heute so viele Anfragen, die so ins Detail gehen, die mit meinen Ressourcen möglicherweise nicht wirklich bis zum September zu klären sind. Das weiss ich jetzt nicht. Wenn es machbar ist, wird man das machen. Ich kann da keine definitive Zusage geben, ohne dass ich unglaubwürdig werde. Das ist für mich momentan nicht absehbar. Sie haben jetzt so viele Detailfragen gestellt, die müssen abgeklärt werden. Und meine Ressourcen sind begrenzt. Das muss ich Ihnen jetzt einfach mitteilen. Ich mache das gerne, soweit das möglich ist. Aber wenn ich Ihnen sage, ja, es kommt bestimmt im September und es wird dann Oktober, dann werde ich hier auch wieder angegriffen. Das könnte aber gut möglich sein. Das möchte ich schon vorbehaltlich dazu ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Aber dann gehen wir auf September. Falls es nicht machbar sein sollte, dann werden Sie das ja gegenüber dem Landtag begründen. Und wenn die Begründung stichhaltig ist, wird der Landtag das selbstverständlich auch akzeptieren.
Weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Er beantragt, den Bericht und Antrag Nr. 20/2012 an die Regierung zu überweisen mit dem Auftrag, bis zur September-Sitzung 2012 eine neue Vorlage vorzulegen.
Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 6 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen somit über Eintreten ab, weil Eintreten ja nicht unbestritten ist. Wer für Eintreten auf die Vorlage stimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist Eintreten mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden gegeben.
Somit kommen wir zur 1. Lesung der Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
Überschrift vor Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine generelle Frage: Ich kenne das bestehende Krankenversicherungsgesetz natürlich nicht in- und auswendig. Und jetzt stellt sich die Frage: Was wurde jetzt in diesem Absatz abgeändert? Vielleicht könnte man das dann auch noch so sehen, wie es dann bei den nächsten Absätzen ist, ob die immer gesamthaft neu sind, oder dass man eigentlich zum bestehenden Gesetz hier die Abänderungspassagen erkenntlich zeigen würde. Vielleicht können wir jetzt mit dem Art. 7 damit beginnen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es geht hier in diesem Artikel und dem Bst. 1b darum, dass man präzisiert, dass die Versicherungspflicht der Krankengeldversicherung für Arbeitnehmende dann endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Das war eine Präzisierung gegenüber dem bestehenden Recht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.
Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 12 Abs. 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 8 und 8a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 8 und 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bitte die Regierung für die 2. Lesung abzuklären, ob der Wegfall einer möglichen Wartefrist bei Mutterschaftstaggeldern nicht einen enormen Verwaltungsaufwand auslösen würde, ob nicht sehr viele Taggeldverträge angepasst werden müssten und wegen der Leistungsausweitung hier die Prämien massiv sich erhöhen würden. Zudem möchte ich wissen, ob hier nicht in die Risikobereitschaft der Arbeitgeber eingegriffen wird. Ich bitte die Regierung, das detailliert auszuführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung wird das übernehmen. Danke schön.
Dann lesen wir weiter. Art. 16 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 Abs. 2 und 2a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 und 2a steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auf die Diskussion von heute Vormittag Bezug nehmen. Die Abg. Doris Frommelt und einige andere Abgeordnete haben das angesprochen, nämlich das Alter. Ich glaube, es ist hier festgelegt, dass sie den Versicherten diese Versicherung anbieten müssen. Also dann natürlich auch über das ganze Altersspektrum hin.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 22 Abs. 1 Bst. a, Abs. 1a und 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 1 Bst. a, Abs. 1a und 9 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Anschluss an die ganze Debatte vom Vormittag und auch jetzt nach dem Mittagessen stelle ich halt trotzdem jetzt noch diese Frage zu Abs. 1 Bst. a, dieser pauschale Zuschlag. Wenn ich mir einfach die Erläuterungen der Regierung auf Seite 79 betrachte, wo auch die Regierung sagt, wenn man rein von einem risikobasierten Ansatz ausgeht, so könnte diese «OKP plus» sogar billiger sein, habe ich einfach wenig Verständnis dafür, dass man hier im Gesetz nun fix auf einen Zuschlag verweist. Dann müsste man doch diese risikobasierte Berechnung effektiv durchführen. Und wenn man feststellt, es wird billiger, dann müsste es hier heissen «Zuschlag» oder «Reduktion» oder «Abschlag» oder was auch immer. Und dass man hier jetzt einfach im Gesetz fix sagt: Ja, diese «OKP plus» wird so oder so teurer sein nach den Erläuterungen auf Seite 79, das finde ich nicht korrekt. Dann müsste man zumindest diese Option vorsehen und sagen: Nein, aufgrund dieser risikobasierten Berechnung ergibt sich ein Abschlag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ja, da wurden zahlreiche Fragen bei der Eintretensdebatte gestellt. Ich denke, die Regierung wird das auf die 2. Lesung abklären. Für mich ist eines nicht klar, nämlich wieso es hier auf einmal eine Verordnungskompetenz der Regierung ausgerechnet für diese «OKP plus» geben soll. Ich meine, die Prämie wird ja auch nicht von der Regierung festgelegt. Ich sehe den Grund dafür nicht, weshalb gerade dieser Beitrag durch die Regierung mit Verordnung festgelegt werden soll. Das ist für mich unverständlich. Ich bitte, das nochmals zu überprüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Wir überprüfen das.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung wird das überprüfen. Danke schön.
Dann lesen wir weiter. Art. 23 Abs. 1 bis 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 1 bis 4 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Mich stört, obwohl es gängige Praxis ist, die Einschränkung in Art. 23, dass das pro Kalenderjahr passieren soll, also das mit der Franchise und deren Berechnung. Das heisst mit anderen Worten, jedesmal, ab dem 1.1., geht diese Berechnung erneut los. Ich finde das irgendwie ungerecht und vor allem sicher nicht patientenfreundlich. Die Lösung mit der Kostenbeteiligung muss meiner Ansicht nach so ausgelegt werden, dass die Franchise vom Zeitpunkt der 1. Inanspruchnahme einer Leistung angewandt wird und dann für ein Jahr gilt. Das ist für mich eine technische Systemanpassung und dürfte mit Sicherheit nicht ein Hindernisgrund sein. Dafür werde ich mich einsetzen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Wie am Morgen schon angeregt, hätte ich gerne auf die 2. Lesung eine Lösung bezüglich Personenkreise, die ein Geburtsgebrechen haben, die eben lebenslang behindert sind, die dann eben auch im Prinzip jedes Jahr diese Franchise und den Selbstbehalt zahlen müssen, da sie medizinisch behandelt werden müssen bzw. allenfalls was man mit Chronischkranken noch machen könnte, ob hier noch irgendwelche Ausnahmen oder Regelungen gefunden werden könnten. Gerade dieser Personenkreis braucht unsere Solidarität. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine kurze Frage zu Abs. 4: Da steht im ersten Satz, dass keine Kostenbeteiligung erhoben wird. Im nächsten Satz steht drin, dass für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung bis zum doppelten Betrag erhöht werden kann. Und nachher heisst es, dass für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung gesenkt oder ganz aufgehoben werden kann. Ich habe das im Kommentar jetzt nicht verstehen können, ob da überhaupt rückbezogen wird und bitte dahingehend um eine kurze Erläuterung.Abg. Diana Hilti
Danke. Ich hätte noch gerne eine Erklärung zu Abs. 2. Ich bin mir bewusst, das ist die jetzige Regelung, dass Rentner nur die Hälfte der Franchise und des Höchstbetrages bezahlen. Aber irgendwo im Bericht steht, dass die Begründung ist, dass die Rentner ja kein Arbeitsverhältnis mehr haben und keinen Arbeitgeberbeitrag mehr bekommen. Das betrifft aber zahlreiche andere Personen auch. Ich denke da an Mütter, die zu Hause ihre Kinder betreuen und auch kein Arbeitsverhältnis haben. Ich frage mich einfach, ob hier nicht eine Anpassung möglich wäre.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Auch zu Abs. 4: Da steht: «Die Regierung kann für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung bis zum doppelten Betrag erhöhen. Sie kann für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung senken oder ganz aufheben». Wird das auf dem Verordnungsweg geregelt?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu Abs. 4 kann ich ausführen, dass das bestehende Gesetzesmaterie ist. Näheres kann ich Ihnen zum heutigen Zeitpunkt nicht ausführen. Wir werden das aber für die 2. Lesung klären.
Zum Abg. Gebhard Negele: Er spricht das Behandlungsjahr an. Das war schon im Jahr 2003 bei der damaligen Gesetzesrevision ein Thema. Und es hat auch die damalige Regierung so gesehen, dass es eigentlich das Behandlungsjahr nicht aus verschiedensten Gründen sein soll, also aus administrativen Gründen. Aber wir können das gerne noch einmal für die 2. Lesung ausführen.
Der Abg. Peter Büchel regt, wie in seinem Eintretensvotum, für die 2. Lesung an, dass man Geburtsgebrechen und andere Gebrechen - er spricht sicher die chronischen Erkrankungen an - entsprechende Vergünstigung geben sollte. Ich denke, das wird man dann im betreffenden Artikel so aufnehmen.
Die Abg. Diana Hilti führt zu Recht aus, dass die Rentner eben aufgrund dessen, dass sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters oder wenn sie in die Rente gehen die volle Prämie zahlen, wenn sie vorher Arbeitnehmer waren. Und vermutlich war das der Beweggrund, dass man den Rentnern diese hälftige Kostenbeteiligung zugestanden hat. Die Regierung möchte das auch so belassen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Frau Regierungsrat hat geantwortet, dass es sich um bestehende Gesetzesmaterie handeln würde. Dann wäre einfach die Frage gewesen: Wieso wird jetzt dieser Absatz aufgeführt? Ich möchte einfach bitten, auf die 2. Lesung hin damit zu arbeiten, alles das, was unterstrichen ist, dass das neu wäre. Dass wir das auf einen Blick erkennen würden. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke. Ich möchte die Regierung noch einmal einladen, im Zusammenhang mit diesem Art. 23, wo auf Seite 85 des Kommentars geschrieben ist, dass die bisher von der Kostenbeteiligung befreiten Chronischkranken die volle Beteiligung übernehmen sollen, dass die Regierung, wie sie heute Vormittag zugesagt hat, das berücksichtigen oder bedenken möchte. Inwieweit man das auch erwähnt, dass es dann an entsprechender Stelle - ich weiss nicht, ob da der Art. 23 der geeignete Ort ist oder anderswo vermerkt, dass man eben diese Chronischkranken doch nicht damit belastet. Und unabhängig davon bitte ich die Regierung, wirklich diese Liste der chronischen Erkrankungen in geeigneter Form mit Fachleuten usw. zu überarbeiten. Ich denke, das ist ganz wichtig. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich hätte gerne, wenn die Regierung auf die 2. Lesung Ausführungen macht, wie sie die Bevorzugung der Rentner im Sinne der Gleichbehandlung detailliert sieht. Die Gleichbehandlung ist nur damit zu begründen, dass sie keinen Arbeitgeberbeitrag mehr haben. Und das finde ich ein heisses Spiel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Nochmals zu Art. 4: Beim bestehenden Gesetz heisst es: «Sie kann für bestimmte Leistungen, insbesondere bei Chronischkranken, die Kostenbeteiligung senken oder ganz aufheben». Hier sind die Worte «insbesondere bei Chronischkranken» herausgefallen. Das sieht man hier eben nicht beim Text, den wir in der Hand haben. In der morgendlichen Debatte wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass das nochmals aufgenommen wird. Und meine Anregung auch für die nächste Vorlage, dass im Text, den wir dann bekommen, auch gekennzeichnet wird, was ist herausgestrichen und was ist neu bei diesen Artikeln. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Unter dem Aspekt der Opfersymmetrie und im Sinne meines Gerechtigkeitsinns kann ich diesen Artikel sowieso nicht verantworten. Trotzdem einige Anmerkungen bzw. eine Unterstützung für die Abg. Diana Hilti betreffend diesen Abs. 2: Wenn man bei den Rentnern bereits argumentiert, sie haben keinen Arbeitgeberbeitrag, dann könnte man dies auch bei diversen Hausmännern bzw. Hausfrauen argumentieren. Um hier die Gleichheit zu gewährleisten, müsste man das dann sicher parallel schalten, wenn man es schon so machen würde, sprich man müsste es an den Arbeitgeberbeitrag knüpfen, unabhängig vom Alter der Personen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch zurückkommen auf die Anmerkung bzw. Forderung des Abg. Gebhard Negele und möchte das unterstützen, es betrifft die Franchise. Der Abg. Gebhard Negele hat angeregt, dass die Franchise nicht pro Kalenderjahr berechnet werden sollte, sondern innerhalb von zwölf Monaten ab erster Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung. Ich denke, das ist sehr sinnvoll. Es sollte der Patient ja nicht Überlegungen anstellen müssen, wann er zum Arzt geht, ob er im Dezember noch gehen soll, wenn er einen kleinen Verdacht hat, oder ob er zuwarten soll und vielleicht gar nicht ein Arztbesuch notwendig wäre. Er schiebt ihn aber nicht hinaus, weil am 1. Januar eine neue Zeitperiode für die Franchise anläuft. Solche Überlegungen sollten nicht nötig sein für die Patienten. Ich würde also auch anregen, dass das pro 12 Monate berechnet wird und nicht pro Kalenderjahr. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Abg. Hilti dahingehend unterstützen, dass man das überprüft, dass eben Versicherte nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters auf die Hälfte -, dass man das vom Gleichheitsgrundsatz eben wirklich prüft. Es ist auch so, dass halt oftmals im Tagesgeschäft, wenn man neues Personal anstellt, solche Arbeitgeberbeiträge doch Lohnbestandteil in den Verhandlungen sind. Also da könnte man gleich argumentieren: Es ist Lohnbestandteil. Also da muss man sich nichts vormachen. Und deshalb würde ich sagen, dass so eine Überprüfung gemacht wird, wie das die Abg. Hilti vorgeschlagen hat. Das würde ich unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Anregungen der Abgeordneten Gebhard Negele und Marlies Amann unterstützen, dass nicht mehr das Kalenderjahr berechnet wird, sondern ab dem Zeitpunkt der ersten Konsultation. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich möchte auch noch die Überlegung mitgeben, ob Menschen im Pensionsalter nicht automatisch auch dem «OKP plus» beitreten dürfen oder können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist im Plenum schon gesagt worden, es ist in diesem Abs. 4 der Begriff «Chronischkranke» herausgefallen. Das ist die Abänderung. Das möchten Sie im Grunde wieder drin haben. Die Regierung wird das überdenken. Wie gesagt, Sie bevorzugen das Behandlungsjahr. Das wird die Regierung mitnehmen. Aber die Argumentation, Frau Abg. Marlies Amann, greift nach meiner Meinung zu kurz. Es ist dann eben ein anderes Datum, das der Patient im Kopf haben muss, nämlich das, wann seine Behandlung begonnen hat. Also die Argumentation greift ein wenig zu kurz. Aber wir werden das überdenken. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind, lesen wir weiter. Art. 23a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24a Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Ich habe mich dazu bereits geäussert. Ich kann eine Verordnungskompetenz hier gar nicht nachvollziehen. Ich denke, das bleibt in der Kompetenz des Landtags, dass jährlich - oder von mir aus kann man noch diskutieren, dass hier die Zeitspanne auf zwei Jahre erhöht wird. Bei allem anderen bin ich nicht zu haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe es auch bereits am Morgen ausgeführt. Dieser Artikel, wenn er so beschlossen würde, das wäre fatal für die zukünftige Diskussion in diesem Hohen Hause. Denn diese Diskussion würde genau nicht mehr stattfinden und diese Diskussion ist für die Meinungsbildung sehr zentral. Und deshalb könnte ich einem solchen Artikel nie zustimmen. Alleine schon aufgrund des Selbstbewusstseins und Selbstverständnisses des Landtags wäre das eine fatale Entscheidung. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Präsident, ich glaube, Sie sehen das ja genau gleich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Genau gleich.Abg. Wendelin Lampert
Super. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann meinen Vorrednern zustimmen, dass das in die Kompetenz des Landtags kommt. Ich habe das am Vormittag auch ausgeführt. Die Dreijahresfrist kann dann auch als Thema stehenbleiben. Dahingehend hätte ich auch keine Einwände.
Der zweite Punkt waren noch meine Einwände zur demografischen Entwicklung. Ich verweise diesbezüglich auf mein Votum von heute Morgen und möchte das dahingehend hier eingebaut haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 24b Abs. 1, 2, 2a, 3, 5 Bst. b und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24b Abs. 1, 2, 2a, 3, 5 Bst. b und 6 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich verweise hier ebenfalls auf mein Votum von heute Morgen, dass man eben den Jahreserwerb in 2a, b und c reduziert und damit eben einen Kinderzuschlag einbauen würde. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke. Ich habe eine Frage: In Abs. 1 heisst es, dass der massgebende Erwerb gemäss der Steuererklärung vom Vorjahr berücksichtigt ist. In Abs. 5 gibt es dann nur noch eine Verordnungskompetenz für Abweichungen. Was wir aber nirgends haben ist der Fall, den wir beim Stipendiengesetz, bei IV/AHV etc. haben, dass jemand, wo Bezug genommen wird auf die Steuererklärung vom Vorjahr, dass, wenn sich hier was Massgebliches zu Ungunsten des Antragstellers verändert hat, dass er das mit Nachweisen belegen kann und dann eben davon abgewichen werden kann. Und das ist für mich ein zentraler Punkt. Weil vielleicht war letztes Jahr jemand noch gut verdienend und jetzt braucht er die Prämienverbilligung, weil er das eben nicht mehr ist. Und das kann nicht sein. Wenn wir sagen, es geht um eine Prämienverbilligung für die Krankenkasse, die er jetzt bezahlen muss.
Dann stelle ich mir schon die Frage, ob das ganze System der Prämienverbilligung richtig ist. Da bitte ich die Regierung, nochmals über die Bücher zu gehen. Das haben wir am Morgen diskutiert. Es kann nicht sein, dass 33% der Bevölkerung neu Prämienverbilligung hat und man hier einen administrativen Aufwand generiert, der für mich jenseits des Tolerierbaren ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Eine Frage zu Art. 3: Ich habe die gleiche Frage gestellt beim Stipendiengesetz. Hier geht es um den massgebenden Erwerb. Genommen wird wieder ein Zwanzigstel des Reinvermögens. Wir haben ein neues Steuergesetz. Da handeln wir mit dem Sollertrag des Vermögens. Genau die gleiche Frage: Warum wird hier wieder das Zwanzigstel des Reinvermögens genommen und nicht das, was wir heute im System des neuen Steuergesetzes haben, nämlich der Sollertrag des Vermögens? Das bitte klären auf die 2. Lesung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Abg. Diana Hilti hat sich auf den Fall berufen, wenn sich eben die Umstände verschlechtert haben. Es gibt zu diesem Fall ein VGH-Urteil, aber es ist mir jetzt nicht erinnerlich im Moment, wie es genau gelautet hat. Aber wir können Ihnen das für die 2. Lesung sicher hier ausführen, was möglich ist und was nicht.
Zum Abg. Pepo Frick: Es ist so, die Grenze ist der massgebliche Erwerb plus ein Zwanzigstel des Reinvermögens. Das ist so festgelegt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe hierzu eigentlich noch die Gretchenfrage an die Regierung. Haben wir jetzt mit dieser 1. Lesung die Gewähr, dass die 2. Lesung spätestens im Herbst 2012, also noch in dieser Legislaturperiode, stattfinden wird?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, es ist die Absicht. Wir werden jetzt versuchen, Ihre zahlreichen, zusätzlichen Anfragen vom Morgen und Nachmittag aufzuarbeiten. Und zu dieser zeitlichen Schiene möchte ich verständlicherweise jetzt keine verbindlichen Zusagen geben. Aber es ist die Absicht, das natürlich noch in dieser Legislatur zu beenden, weil die Kassen brauchen ja auch eine gewisse Zeitspanne Vorlauf und natürlich auch die übrige Bevölkerung, um das dann auch auf diesen Termin zu implementieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist nicht der Fall.
Somit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 30 abgeschlossen. -ooOoo-