Schaffung eines Gesetzes über den Konsumentenschutz bei Teilnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilnutzungsgesetz; TNG) (Nr. 11/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 32: Schaffung eines Gesetzes über den Konsumentenschutz bei Teilnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen.
Der Bericht und Antrag der Regierung, den wir heute in 1. Lesung beraten, trägt die Nr. 11/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Anlass zur Vorlage zum Gesetz über den Konsumentenschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergüngstigungsverträgen gaben Anbieter, welche Urlaubern günstige Ferienwochen für einen längeren Zeitraum, sofern sie langfristige Wohnrechte in einem Feriendomizil oder Anteile an Unternehmen kaufen, anboten. Es handelt sich hier um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. Gerade in der EU wird durch das so genannte Timesharing ein Umsatz von über EUR 10,5 Mia. jährlich generiert und schafft 40'000 Arbeitsplätze. Die Angebote sind oftmals unseriös und die Konsumenten werden geprellt. Im Gesetz wird nun geregelt, dass Teilnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträge nicht als Geldanlage beworben oder angeboten werden dürfen. Weiters werden in diesem Gesetz Formalitäten und Vertragsabschlussbedingungen vorgeschrieben, sodass der Konsument einen ensprechenden Schutz erhält.
Ich bin für Eintreten und würde beliebt machen, sofern es keine Fragen gibt, dass man die Lesung per Artikelaufruf vornimmt. Danke. Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ich kann mein Votum verkürzen. Ich bin auch einverstanden mit der Kurzleseart, die der Abg. Manfred Batliner gewünscht hat.
Beim Gesetz handelt es sich um ein Konsumentenschutzgesetz. Gemeint sind hier Timesharing-Vereinbarungen unterschiedlichster Arten wie Ferienunterkunft, Wohnrechte, Nutzungsrechte von Wohnwagen, Kreuzschifffahrten, Hausbooten etc. sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträge in diesem Bereich. Immerhin - es wurde schon genannt - geht es hier um 40'000 Arbeitsplätze innerhalb der EU und um einen Umsatz von über EUR 10 Mia.
Dass in einem solchem Markt, wo urlaubswillige Konsumenten auf verkaufsgetrimmte Unternehmen stossen, ein gutes Konsumentenschutzgesetz angebracht ist, ist wohl zu begrüssen, auch wenn es uns von Brüssel aus quasi vorgeschrieben wird. Künftig ist beispielsweise für jede Vertragsart gemäss Art. 5 gesetzlich vorgeschrieben, welches Formblatt zum Vertragsabschluss zu verwenden ist.
Es erstaunt auch nicht, dass die neue Richtlinie bzw. deren Umsetzung ein voll harmonisiertes Konsumentschutzrecht darstellt. Das kann aber auch bedeuten, dass innerstaatliche Bestimmungen, die von der Richtlinie abweichen, auch dann unzulässig sind, wenn sie dem Konsumenten stärkeren Rechtsschutz oder sonst eine bessere Rechtsposition gewähren. Ein interessanter Aspekt, wie ich meine.
In der EU ist diese Richtlinie seit 2009 in Kraft und die EWR-Vertragsstaaten müssten diese Richtlinie bis zum 23. Februar 2011 in ihr nationales Recht umgesetzt haben. Dies lese ich so auf Seite 7 der Vorlage.
Von der Regierung möchte ich in diesem Zusammenhang noch wissen, warum es seit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom Juli 2009 bis heute gedauert hat, dass dieses Gesetz in 1. Lesung behandelt werden kann. Wurden wir als EWR-Mitglied seitens der Überwachungsbehörde ESA bereits gerügt?
Die Regierung hat sechs Stellungnahmen betreffend die Vernehmlassung von Verbänden und Stellen erhalten, welche allesamt die Vorlage befürworteten, und zwar ohne materielle Anmerkungen bzw. Änderungen. Im Weiteren erwähnt die Regierung, dass die Vorlage keine personellen, organisatorischen, finanziellen und räumliche Auwirkungen nach sich ziehen wird.
Ich bin für Eintreten und bedanke mich bei allen involvierten Kräften für diese sinnvolle Gesetzesvorlage. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke den beiden Votanten, dass Eintreten auf diese Gesetzesvorlage unbestritten ist.
Ich habe noch eine Frage des Abg. Gebhard Negele zu beantworten: Diese Antwort, Herr Abg. Negele, ist ganz einfach. Diese Gesetzesvorlage hatte in den letzten beiden Jahren nicht erste Priorität, darum hat es etwas länger gedauert. Ich weise aber darauf hin, dass wir im EWR-Recht eine sehr hohe Umsetzungsquote haben und dass das Land Liechtenstein auf der internationalen Ebene nach wie vor ein verlässlicher Partner ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen.Abg. Gebhard Negele
Kurz noch einmal nachgehakt. Konkret: Gab es von der ESA einen Rüffel, ja oder nein?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir befinden uns hier bereits in einem Verfahren. Wir haben von der ESA einen so genannten «Letter of formal notice» erhalten und haben diesen auch entsprechend beantwortet. Wir haben der ESA u.a. zur Antwort gegeben, dass wir heute diese Gesetzesvorlage behandeln werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterungen. Es wurde die Anregung gemacht, diese Gesetzesvorlage per Artikelaufruf in 1. Lesung zu behandeln. Nachdem ich aus dem Plenum keine Opposition erblicke, lasse ich das, gestützt auf Art. 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung, wo es heisst «in der Regel» zu, für dieses Mal. Das ist eine Ausnahme, weil in der Regel heisst, dass normalerweise gelesen wird.
Dann bitte ich, die Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 5 wird aufgerufen.
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Damit haben wir das Gesetz über den Konsumentenschutz bei Teilnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 32 abgeschlossen.
Der Herr Vize-Regierungschef wünscht noch das Wort. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte Sie bitten, diese Vorlage nicht wegzuwerfen. Wir werden im Hinblick auf die 2. Lesung keine separate Stellungnahme mehr zu diesem Thema erstellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit haben wir, wie gesagt, auch Traktandum 32 abgeschlossen.
Gleichzeitig sind wir am Ende der Traktandenliste der März-Sitzung 2012 angelangt. -ooOoo-