Abänderung des Gesetzes vom 16. September 2009 über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) (Nr. 23/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen in der öffentlichen Sitzung des 1. Tages der März-Landtagssitzung fort.
Ich beantrage hiermit, ein zusätzliches Traktandum 9a betreffend das Steueramtshilfegesetz-USA in die Traktandenliste aufzunehmen und die Vorlage in 1. und 2. Lesung zu behandeln.
Der Antrag steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen eingewilligt.
Der Bericht und Antrag Nr. 23/2012 steht somit zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Uns liegt ein Bericht und Antrag der Regierung vor zur Anpassung des Steueramtshilfegesetzes mit den USA. Dieser Bericht und Antrag baut auf dem Rechtshilfeabkommen mit den USA, das wir im Jahr 2002 abgeschlossen haben und dem im Jahr 2008 abgeschlossenen TIEA auf, welches dann im Steueramtshilfegesetz-USA umgesetzt wurde.
Der Schwerpunkt der Vorlage bezieht sich auf zwei Artikel. Einerseits wird vorgeschlagen, in Art. 7 einen Abs. 3 anzufügen, mit welchem der neue OECD-Standard für Gruppenanfragen ermöglicht wird, und zweitens die Einfügung eines neuen Art. 30a, mit welchem wir ermöglichen, dass in Bezug auf die Steuerjahre ab 1. Januar 2001 Ersuchen gestellt werden können und diese aber innert Jahresfrist, das heisst, bis 1. Mai 2013, eingehen müssen.
Ich werde diesen Bericht und Antrag bzw. diese Gesetzesanpassung unterstützen, da wir damit in Bezug auf das Verhältnis Liechtenstein-USA Rechtssicherheit schaffen und die Stabilität des Finanzplatzes Liechtenstein stärken.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Danke für das Wort. Der Ihnen vorliegende Bericht und Antrag hat in Fortführung der Liechtenstein-Erklärung das Ziel, die eingeleitete Strategie auch mit den USA fortzuführen, und zwar zur Sicherung der grenzüberschreitenden Steuerkonformität. So soll ein erweiterter und tragfähiger Rechtsrahmen geschaffen werden im Umgang mit Informationen über amerikanische Kunden hiesiger Finanzintermediäre. Die Vorlage baut, wie es auch das Votum der Abg. Hilti dargelegt hat, auf den bereits in den letzten Jahren sehr engen und besonderen Kooperationen zwischen Liechtenstein und den Vereinigten Staaten auf. Sie ist insbesondere auch im Lichte des aktuell laufenden Offenlegungsprogrammes in den USA zu sehen. Das ist das dritte Offenlegungsprogramm, das die US-Steuerbehörden aufgelegt haben und es gibt damit auch eine Möglichkeit, dies für hiesige Kundenbeziehungen zu nutzen.
Wie die Abgeordnete Diana Hilti bereits ausgeführt hat, hat die Vorlage zwei Schwerpunkte: Zum einen die Einführung der Gruppenanfragen nach dem kommenden OECD-Standard und zum anderen die begrenzte Dauer der Zulassung von Ersuchsmöglichkeiten für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2001 begonnen haben. Diese Dauer soll 12 Monate betragen. Wie gesagt, wir wollen mit dieser Anpassung einen tragfähigen Rechtsrahmen im Umgang mit den Informationen schaffen und damit im Sinne der Rechtssicherheit und Stabilität des Finanzplatzes agieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Wird weiter das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist unbestritten und wir können somit die 1. Lesung vornehmen. Art. 2 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 3 (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In Abs. 1 würden wir aufgrund der Rückmeldung des Rechtsdienstes, der Legistik, vorschlagen, dass dieses Gesetzes am 1. Mai 2012 in Kraft tritt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall.
Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA in 1. Lesung behandelt.
Sie haben einer abschliessenden Behandlung schon zugestimmt. Darum nehmen wir die 2. Lesung vor, und zwar, wenn Sie einverstanden sind, per Artikelaufruf.
Ich sehe, Sie sind einverstanden und ich bitte, die 2. Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 3 (neu) wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 3 (neu) steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hierzu habe ich noch eine kleine Frage zu lit. a: Da wird ausgeführt, folgende Angaben müssen enthalten sein: «eine detaillierte Beschreibung der Gruppe». Und auf Seite 8 führt die Regierung am Schluss aus, sie muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Gruppe enthalten. In den Ausführungen wird das irgendwo wieder ein bisschen aufgeweicht. Und ich finde jetzt noch wichtig, dass der Standard klar ist. Wenn der Regierungschef hierzu noch etwas ausführen könnte, wieso hier das Wort «möglichst» steht - oder ist das ein Versehen? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann sehr gerne dazu etwas sagen, und zwar zunächst zum Abs. 3, wie er Ihnen hier vorliegt. Das ist der Standard, wie er im neuen OECD-Kommentar enthalten sein wird. Daran haben wir uns angelehnt. Das Wort «möglichst» in den Erläuterungen ergibt sich bereits aus dem geltenden Art. 7 Abs. 2. Dort steht: «Das Ersuchen ist möglichst detailliert abzufassen». Und deshalb ist es in den Erläuterungen enthalten. Das ist nicht ein zusätzliches Kriterium, sondern gilt auch für die Ersuchen. Und Art. 7 Abs. 2 ist selbstverständlich auch für diese neuen Ersuchen massgebend. Und deshalb steht es in den Erläuterungen drin. Ich glaube, damit ist es klargestellt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 7 Abs. 3 (neu) einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben somit diese Vorlage
abschliessend behandelt.-ooOoo-