Initiative zur Abänderung des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen; [1. Lesung: 21. März 2012]; 2. Lesung - Stellungnahme der Regierung (Nr. 29/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 1: Initiative zur Abänderung des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen.
Die 1. Lesung haben wir am 21. März 2012 durchgeführt. Wir befinden uns hier also in der 2. Lesung. Dazu liegt uns die Stellungnahme der Regierung Nr. 29/2012 vor. Wie gesagt, haben wir hier heute die 2. Lesung und ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 16 Abs. 2 bis 2c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 bis 2c steht zur Diskussion. Ich habe hier zu Abs. 2c noch beizufügen, dass sich dieser Artikel auf Art. 35 der Geschäftsordnung des Landtags bezieht. Wir sind da bei der Überarbeitung der Geschäftsordnung. In der neuen Geschäftsordnung, sofern diese vom Landtag dann genehmigt wird, wäre das Art. 39. Ich würde hier vorschlagen, dass man hier ändert: «Im Übrigen findet auf die Einreichung solcher Aufträge die Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein sinngemäss Anwendung», wenn das akzeptabel ist. Dass man sich nicht speziell auf einen einzelnen Artikel bezieht, sondern einfach auf die Geschäftsordnung. Die ist ja in sich nicht widersprüchlich. Das schlage ich vor.
Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Von der Idee her sicherlich zu unterstützen. Ich frage mich einfach, ob das legistisch sauber ist. Auf einen Artikel zu beziehen, der noch nicht in Kraft ist oder auf einen falschen Artikel zu beziehen, der dann vielleicht irgendwann geändert wird oder auch nicht. Da würde ich also beliebt machen, wir sind in der 2. Lesung, dass man das vielleicht legistisch klären kann. Ich bin kein Jurist, ich weiss es nicht, aber ich habe ein bisschen Bauchweh mit dieser Lösung. Die Idee an sich ist sicher richtig. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es ist ja nicht vorgesehen, dass hier der Art. 39 oder 35 erwähnt wird, sondern einfach, dass Bezug auf die Geschäftsordnung des Landtags genommen wird. Dieser Artikel nimmt ja Bezug auf die parlamentarischen Eingänge und das wäre dann einfach so eine pauschale Bezugnahme.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht ganz glücklich mit dem generellen Verweis nur auf die Geschäftsordnung. Ich denke, ich würde jetzt hier mal den Art. 35 so belassen. Wenn es in der Geschäftsordnung dann eine Änderung gibt, ist uns klar, dass wir diesen entsprechenden Artikel wieder anpassen müssen. Mit einem generellen Verweis auf eine Geschäftsordnung, von der der Landtag als Ganzes noch nicht weiss, wie sie schlussendlich aussieht, bin ich nicht glücklich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dieser Weg steht natürlich ebenfalls offen, dass wir dann später eine entsprechende Änderung machen müssen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich dem Votum meiner Vorrednerin Diana Hilti eigentlich vollumfänglich anschliessen. Da habe ich auch etwas Bauchweh. Ich würde davon prima vista eigentlich abraten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
In Ordnung, ich habe auch keinen Antrag gestellt, sondern das einfach einmal in den Raum gestellt.
Wenn es zu Art. 16 Abs. 2 bis 2c keine Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir ab:
Wer mit Art. 16 Abs. 2 bis 2c einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und somit diese Vorlage abschliessend behandelt.
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich möchte mich beim Landtag bedanken. Ich glaube, dass wir hier einen guten politischen Kompromiss gefunden haben, wie wir in Zukunft doch für die Steuerung der öffentlichen Unternehmen miteinander umgehen können. Ich glaube, es war ein Prozess, bei dem wir vieles gelernt haben. Ich glaube, es war ein guter Wurf, den wir 2009 gesetzt haben. Für den Landtag war die Verschiebung in Richtung Regierung vielleicht zu weitgehend. Mit der Eignerstrategie haben wir ein neues Instrument geschaffen. Ich finde es gut, wenn man hier auch gemeinsam dann Verantwortung trägt für diese öffentlichen Unternehmen. Ich glaube, das ist ein guter Weg und ich hoffe, dass er funktioniert und dass wir im Herbst Ihnen diese Eignerstrategien dann vorlegen und eine sicherlich intensive Debatte führen werden. Da ist dann auch die Landesbank wieder dabei.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für diese Ausführungen. -ooOoo-