Abänderung des Kundmachungsgesetzes (Nr. 132/2011); [1. Lesung: 15. Dezember 2011]; 2. Lesung - Stellungnahme der Regierung (Nr. 22/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 3: Abänderung des Kundmachungsgesetzes.
Wir haben die 1. Lesung am 15. Dezember 2011 durchgeführt. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 22/2012. Wir behandeln diese Vorlage somit in 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich, die Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 3 Bst. e und l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. e und l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte folgenden Änderungsantrag zu Art. 17 Abs. 4 einbringen: «Die Regierung legt mit Verordnung fest, welche Kundmachungen nach Art. 16 Abs. 2 in beiden Landeszeitungen in gedruckter Form zu veröffentlichen sind».
Ich begründe den Antrag wie folgt:
Die in der 1. Lesung des Kundmachungsgesetzes betreffend Amtsblatt gemachten Änderungsanträge des Landtags wurden teilweise in die Vorlage zur 2. Lesung eingearbeitet. Das ist zu verdanken, kann in der vorliegenden Form aber den geäusserten Ansprüchen nicht genügen. In den eindeutigen Stellungnahmen des Seniorenbundes, der Wirtschaftskammer und vieler anderer Betroffener kommt klar zum Ausdruck, dass Informationen von allgemeinem Interesse nach wie vor in den Landeszeitungen veröffentlicht werden sollen. Eine alternierende Berücksichtigung der Landeszeitungen kann nicht genügen und könnte zudem zu sehr unterschiedlichen Auftragsvolumen führen. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzesartikel erhält die Regierung die Kompetenz, mit Verordnung diejenigen Kundmachungen festzulegen, welche im Allgemeininteresse sind und eine duale Veröffentlichung in beiden Landesezeitungen rechtfertigen.
Gemäss den Ausführungen auf Seite 7 des vorliegenden Antrages sind dies nach heutigen Erkenntnissen Kundmachungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen, Versteigerungen, Konkurse, Edikte, Stelleninserate, Schulausschreibungen, Schulinformationen und Gläubigeraufrufe. Ergänzend zu dieser Auflistung möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass öffentliche Ausschreibungen für Vergaben, das heisst, Bauausschreibungen und Dienstleistungsausschreibungen, ebenfalls dual zu veröffentlichen sind. Das ist meines Erachtens ein sehr berechtigtes Anliegen der Wirtschaftsverbände.
Ich verbinde meinen Antrag mit der klaren Erwartungshaltung, dass diese ergänzte Auflistung in der Verordnung vollumfänglich umgesetzt wird. Abschliessend möchte ich noch einmal den Wortlaut meines Änderungsantrages vortragen:
Art. 17 Abs. 4: «Die Regierung legt mit Verordnung fest, welche Kundmachungen nach Art. 16 Abs. 2 in beiden Landeszeitungen in gedruckter Form zu veröffentlichen sind».
Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine Präzisierungsfrage: Ich habe in Ihrem Änderungsantrag, Herr Abg. Frick, das Wort «zudem» nicht gehört. Ich denke, das wäre noch entscheidend, weil es soll ja gleichzeitig digital erfolgen. Ich denke, das ist Ihr Anliegen, dass es digital, aber auch in den Printmedien erscheint. Und dann fehlt eigentlich dieses Wort «zudem».
Dann habe ich eine konkrete Frage an den Regierungschef: Kann man abschätzen, welche finanziellen Auswirkungen dieser Änderungsantrag hätte?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich werde diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen. Für mich ist dieser Antrag, dieser Zusatz, nicht erforderlich. Ich kann auch der Aufzählung, die Sie gemacht haben, wenig abgewinnen. Gerade wenn Sie sagen, Gläubigeraufrufe seien weiterhin in den Landeszeitungen zu veröffentlichen. Da frage ich mich dann schon, ob das sinnvoll ist und ob wir hier dem Finanzplatz einen Gefallen tun. Weil das hat einfach Kosten zur Folge - und genau das wollen wir ja verhindern. Deshalb sehe ich den Anlassfall nicht und die Aufzählung schon gar nicht. Dass es uns klar ist, dass Informationen zu Wahlen und Abstimmungen weiter in den Zeitungen veröffentlicht werden, ich glaube, das hat die Regierung schon in der 1. Lesung signalisiert. Betreffend die Aufzählung des Seniorenbundes dürfen wir dann nicht vergessen, dass wir jetzt bei den amtlichen Kundmachungen sind, und wenn die Publikationen bezüglich Gesetze wollen, dann ist das eine Publikation in den Landesgesetzblättern. Das ist sowieso eine andere Ebene und wir dürfen hier diese zwei Ebenen nicht vermischen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich kann den Ausführungen des Abg. Peter Hilti gerne zustimmen, das Zusatzwort «zudem» in meinen Antrag aufzunehmen. Der würde dann lauten:
«Die Regierung legt mit Verordnung fest, welche Kundmachungen nach Art. 16 Abs. 2 zudem in beiden Landeszeitungen in gedruckter Form zu veröffentlichen sind».
Dann noch eine kurze Replik zur Abg. Diana Hilti: Die Auflistung und ganz speziell auch die darin enthaltenen Gläubigeraufrufe entnehme ich dem Bericht und Antrag. Das ist also nicht auf meinem Mist gewachsen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir sollten die Frage, ob dieser Abänderungsantrag Sinn macht oder nicht, nicht an den Beispielen, die aufgezählt wurden, anknüpfen. Weil letztendlich wird es Sache der Regierung sein, das in der Verordnung zu definieren. Also, ob jetzt Gläubigeraufrufe da hinein gehören oder nicht, das war eine beispielhafte Aufzählung und das ist im Gesetzesartikel in diesem Sinne nicht enthalten. Aber worauf der Abänderungsantrag abzielt, ist eigentlich, dass nicht eine alternierende Publi-kation stattfindet, sondern, wenn eine Publikation in einem anderen Kundmachungsorgan stattfinden soll, dann soll das in beiden Landeszeitungen sein. Und ich denke, das macht Sinn, weil einige lesen nur das «Vaterland», andere lesen nur das «Volksblatt», einige lesen beides, ich weiss es nicht. Aber wenn es wirklich wichtige Informationen sind, die veröffentlicht werden müssen in einem anderen Kundmachungsorgan, dann ist es angebracht, wenn das in beiden Landeszeitungen erfolgt. Und das ist meines Erachtens sachgerecht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Ich möchte nur daran erinnern, dass es Grossauflagen gibt. Am Dienstag und Donnerstag gehen jeweils die beiden Parteizeitungen an alle Haushalte. Ich glaube, das sollte genügen, wenn das in dem Fall in einer Grossauflage veröffentlicht wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch zwei Punkte erwähnen: Zunächst, warum alternierend? Das war aus der Diskussion des Landtags anlässlich der 1. Lesung herauserwachsen, weil der Wunsch war eine grösstmögliche Abdeckung der Bevölkerung in Liechtenstein über Printmedien zu haben. Es wurde damals dann ausgeführt, das erreicht man über die Grossauflage, weil es eben in der Tat Leute gibt, die nur die eine oder andere Zeitung lesen oder beide. Aber es gibt auch solche, die beide Zeitungen nicht haben. Dann haben sie am Dienstag oder Donnerstag die Möglichkeit, das zu lesen. Das war der Grund als Erklärung, warum das hier so drinsteht in unserem Vorschlag.
Wenn der Antrag des Abg. Albert Frick eine Mehrheit finden sollte, dann würde ich beliebt machen, dass man den auch in dem Sinne ergänzt, wie es der Abg. Peter Hilti gesagt hat. Ich würde dann sogar noch zwei Anpassungen vornehmen, aber das sind eher sprachliche Anpassungen. «In beiden Landeszeitungen» ist meines Erachtens nicht nötig. Es ist klar, die Worte «ist in den Landeszeitungen» ist in allen anderen Gesetzesmaterien auch so drin und in gedruckter Form ist meines Erachtens ein Pleonasmus. Die Landeszeitungen sind gedruckt. Also das könnte man dann entsprechend streichen.
Zu den Kosten: Das ist aktuell schwierig zu beziffern. Wenn man natürlich wechselt von der Grossauflage in beiden Zeitungen das zu veröffentlichen - die Grossauflage ist meines Wissens auch einiges teurer wie die normalen Auflagen. Darüber haben wir noch keine Verhandlungen geführt. Deshalb ist es für mich jetzt schwierig zu beziffern, was allenfalls bei einer Grossauflage die Mehrkosten gewesen wären und hier aufzurechnen, wenn man es wieder in beiden Zeitungen macht. Aber es wäre sicherlich, wenn man es nur in den Grossauflagen publiziert hätte, billiger gewesen sein, wie wenn man es wieder in beiden Zeitungen tut. Wie hoch die Zahl ist, da würde ich mich jetzt aufs Glatteis hinaus bewegen, das weiss ich nicht. Ich weiss es effektiv nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Ich möchte da ein wenig mithelfen. Es sind einige hunderttausend Schweizerfranken. Ich glaube, so weit darf man das festlegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Zu den Ausführungen des Herrn Regierungschefs möchte ich anfügen, dass es vielleicht doch hilfreich ist, wenn es heisst «in beiden Landeszeitungen». Ich denke, auch die «LIEWO» ist eine Landeszeitung. Ich glaube, wenn hier steht «in beiden Landeszeitungen», dann ist einfach klar, wer damit gemeint ist. Worauf ich aber absolut bestehen möchte, ist auf den Zusatz «in gedruckter Form», weil die Landeszeitungen ja auch eine Online-Ausgabe haben und das könnte dann auch so verstanden werden, dass es in die Online-Ausgabe kommt. Wir möchten das auf jeden Fall in der gedruckten Form in den Landeszeitungen vorliegen haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Nur ein kurze Replik an den Abg. Pepo Frick: Ich staune, dass Sie schon explizit wissen, wie die Verordnung der Regierung aussehen wird. Ich kenne sie nicht, ich weiss es nicht. Die Frage aber dahingehend: Mir war bewusst, dass das wahnsinnig schwierig ist, hier eine Ziffer zu nennen. Wenn man wirklich von den Grossauflagen weggeht, die tatsächlich einiges teurer sind bei den Inseraten und zurück zu beiden Zeitungen, aber nicht in der Grossauflage, wie dieses Verhältnis ist, aber wenn Sie das mit mehreren hunderttausend Franken beziffern, dann lasse ich das so. Ich glaube, es ist weniger, aber ich weiss es auch nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Herr Regierungschef meldet sich noch.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich würde auch sagen, es sind sicherlich nicht einige hunderttausend Franken. Das könnte ich heute schon, glaube ich, so auch kundtun. Wenn Sie die Auflistung auf Seite 7 - und an dieser werden wir uns orientieren - sehen, Wahlen und Abstimmungen, Versteigerungen, Stelleninserate usw., ich glaube, das kann nur in die Zehntausende von Franken und nicht in die Hunderttausende gehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Damit können wir abstimmen: Der Abg. Albert Frick beantragt, im Art. 17 Abs. 4 die Stelle «zudem in einem anderem Kundmachungsorgan» zu ersetzen durch «zudem in beiden Landeszeitungen».Abg. Albert Frick
Ich wiederhole den genauen Wortlaut nochmals: «Die Regierung legt mit Verordnung fest, welche Kundmachungen nach Art. 16 Abs. 2 zudem in beiden Landeszeitungen in gedruckter Form zu veröffentlichen sind».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wenn Sie mit diesem Antrag einverstanden sind, bitte ich, die Stimme abzugeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag des Abg. Albert Frick stattgegeben mit 18 Stimmen. Wir können somit über den Artikel in der jetzt geänderten Form abstimmen:
Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 18 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Kundmachungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Gleichzeitig haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-