Abkommen vom 17. November 2011 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 25/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 6: Abkommen vom 17. November 2011 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 25/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wer hätte im Februar 2008 nach Diskussionen rund um die Steuerthematik mit Deutschland gedacht, dass wir heute über ein DBA - ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland befinden können? Wahrscheinlich niemand.
Ein paar Worte zur Chronologie:
- Februar 2008 die Diskussionen um Steuerreformen, Steuergesetze, Steuerhinterziehung in aller Munde, aus Deutschland vehemente Angriffe auf Liechtenstein.
- 2009 TIEA abgeschlossen.
- Auf Ministerebene im 2011 November DBA abgeschlossen und heute im Landtag dürfen wir über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland befinden.
Es ist ein riesiger Verhandlungserfolg, welchen die Regierung Tschütscher hier erreicht hat. Für diesen Erfolg möchte ich mich bei allen Beteiligten, insbesonders bei Regierungschef Klaus Tschütscher, bedanken. Speziell zu erwähnen gilt es, dass das Abkommen keine Regelungen über ein Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung im Abkommen enthält. Ich möchte gerne noch folgende Fragen an die Regierung richten:
Auf der Seite 4 des gegenständlichen Bericht und Antrags in der Zusammenfassung lese ich - Zitat: «Zudem wurden zahlreiche aktuelle Entwicklungen auf Ebene OECD und Deutschlands berücksichtigt». Hier würde ich gerne fragen oder in Erfahrung bringen: Um welche aktuellen Entwicklungen handelt es sich und sind da auch die Gruppenanfragen inkludiert, von denen wir ja auch schon gesprochen haben?
Eine zweite Frage - ich bin immer noch auf der Seite 4 in der Zusammenfassung des gegenständlichen Bericht und Antrags: Da wird explizit im letzten Abschnitt gesagt, dass eben Abgeltungswirkung, dass solche noch nicht enthalten sind, sondern Gegenstand eigenständiger Gespräche und Verhandlungen sind. Hier möchte ich die Regierung fragen: Wie ist der Stand der Dinge bei diesen Verhandlungen? Und wurden da auch bereits Verhandlungen aufgenommen, um die Positionen zu klären?
Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich mich nochmals recht herzlich bei allen Involvierten bedanken und empfehle dem Hohen Landtag, dem Bericht und Antrag zuzustimmen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Gegenstand dieses Abkommens ist gemäss Regierungsbericht die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen. Beiden Staaten war daran gelegen, ein Abkommen abzuschliessen, das sich am internationalen Standard der OECD orientiert. Die Regierung weist auch darauf hin, dass es den überaus engen wirtschafltichen Beziehungen und den daraus erwachsenden Bedürfnissen und Wünschen der beiden Vertragsstaaten umfassend und innovativ Rechnung trägt. Grenzüberschreitende Investitionen sollen im Verhältnis zu rein innerstaatlichen Investitionen steuerlich nicht mehr benachteiligt werden.
Durch den Abschluss eines DBAs wird die Situation der grenzüberschreitend und international tätigen Wirtschaftsbetriebe erleichtert und ihre Handlungsfreiheit erweitert. In vorliegenden Fall betrifft es wirtschaftliche Investitionen in Deutschland.
Besondere Erwähnung finden die Bestimmungen zum Bereich Unternehmensgewinne, wonach Betriebsstätten als weitgehend selbstständige Abrechnungseinheiten betrachtet werden und im Bereich Dividenden, Zinsen und Lizenzen wurde eine vollumfängliche Reduktion der Quellensteuer vereinbart. Dies betrifft insbesondere auch Dividenden, die in einer Unternehmensgruppe ab einer betimmten Beteiligungshöhe von deutschen Tochtergesellschaften an liechtensteinische Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.
Da nur die wenigsten DBAs von Deutschland derartige Vereinbarungen vorsehen, gehe ich mit der Regierung einig, wenn sie diese besonderen Regelungen als grossen Erfolg wertet. Dies umso mehr, wenn man die eingetrübten Beziehungen Deutschlands zu Liechtenstein in den letzten paar Jahren zusätzlich in Betracht zieht.
Der Abschluss dieses DBAs mit der Bundesrepublik Deutschland darf auch als Indiz für die zwischenzeitlich erfolgte Verbesserung der zwischenstaatlichen Beziehungen gewertet werden, ein Erfolg, der auch auf die Anstrengungen der Regierung zurückzuführen ist.
Zu erwähnen ist noch, wie schon der Abg. Peter Hilti ausführte, dass eine eventuelle Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen in Liechtenstein ebenso wie eine eventuelle Abgeltungssteuer in diesem DBA nicht eingeschlossen sind. Automatische Gruppenanfragen sind gemäss Regierung ausgeschlossen. Betreffend den Informationsaustausch kommt weiterhin das Steueramtshilfegesetz zur Anwendung. Die APK empfiehlt dem Landtag einhellig, dem Abkommen zuzustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich dem Votum meiner beiden Vorredner anschliessen. Das Abkommen mit Deutschland kann sicherlich als grosser Erfolg bezeichnet werden. Wenn sich das Abkommen auch in weiten Teilen an das OECD-Musterabkommen anlehnt, sind insbesondere die Verteilungsnormen hervorzuheben, wo im Bereich der Unternehmensgewinne erstmals der so genannte Authorized OECD Approach, wonach Betriebsstätten als weitgehend selbstständige Abrechnungseinheiten betrachtet werden, vereinbart wurde. Auch konnte im Bereich Dividenden, Zinsen und Lizenzen das bestmögliche Verhandlungsergebnis erzielt werden, da im Bereich der Quellensteuer eine vollumfängliche Reduktion auf den Nullsatz vereinbart werden konnte. Als Ausgleich für die Gewährung der Nullsätze in Bezug auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen wurde auf Wunsch von Deutschland die Antimissbrauchsklausel aufgenommen. Durch diese soll eine umfassende Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Abkommens gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Abkommensvergünstigungen nur realwirtschaftlich geprägten Unternehmensstrukturen gewährt werden. Bei zahlreichen Strukturen können dadurch die Anwendung der zwischen Deutschland und dem Drittstaat bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sowie die insoweit gegebenenfalls anwendbare Mutter-Tochter-Richtlinie sichergestellt werden.
Zusammenfassend teile ich die Ansicht der Regierung, dass das Abkommen als ausgewogenes und abgestimmtes Verhandlungsergebnis und als grosser Erfolg betrachtet werden kann und es ist auch mir ein Anliegen, sämtlichen Involvierten hierfür meinen Dank auszusprechen.
Was das Abkommen aber nicht enthält, ist nach wie vor die Regelung der bestehenden Kundenbeziehungen. Hier wird sich weisen, ob wir dieselbe Lösung erhalten werden wie die Schweiz. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Landtagspräsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank den drei Votanten für diese wohlwollende Behandlung dieses Traktandums. Sie haben es heute mit der Genehmigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zu tun. Das wurde ausgedrückt und es kam auch klar zum Vorschein, dass es heute um mehr geht als nur die Genehmigung dieses DBAs in inhaltlicher Art und Weise. Es geht um eine politische Signalwirkung. Ich freue mich deshalb auch, dass wir mit Deutschland mit diesem Abkommen nach dem TIEA jetzt ein DBA abschliessen konnten und dementsprechend nun effektive wirtschaftliche Partnerstaaten sind. Ich glaube, es hat auch politische Signalwirkungen in Richtung weitere DBA-Verhandlungen. Mit dem wichtigsten Handelspartner nebst der Schweiz ein DBA zu haben, glaube ich, stärkt unsere Position und vor allem auch allenfalls noch bestehende Hindernisse, mit Liechtenstein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen.
Ich möchte noch ganz kurz auf die gestellten Fragen eingehen: Der Abg. Peter Hilti hat gefragt, was aktuelle Entwicklungen, wie das hier zu verstehen ist, ob das in Richtung der Gruppenanfragen zu verstehen ist: Nein, das ist nicht Thema, das hier Gegenstand dieser Aussage hier ist. Dieses Thema ist Thema des TIEAs. Das TIEA wurde nicht entsprechend angepasst, weil es auch noch nicht OECD-Standard ist. Das wird uns zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen. Sie kennen auch die Situation, dass es einzelne Länder gibt, die sagen: Der OECD-Kommentar wirkt automatisch und dynamisch auch bei der Interpretation der TIEAs. Das ist nicht unsere Auffassung. Wir werden, wenn wir diesen Standard implementieren müssen, unser allgemeines Steueramtshilfegesetz entsprechend anpassen müssen. Mit aktuellen Entwicklungen sind die materiellen Bestimmungen gemeint, die auch in den einzelnen Voten schon zum Ausdruck gekommen sind. Die Weiterentwicklung bei der Zuteilung der Dividendenbesteuerung und Ähnliches, das hat hier bereits entsprechend auch Eingang gefunden.
Dann die wichtige Thematik der Vergangenheit und die noch wichtigere Thematik der Zukunft. Ich möchte dazu auch noch ganz wenige Worte verwenden. Wir haben es heute mit dem DBA zu tun. Das ist der zweite Schritt in jenem Phasenplan, den wir mit Deutschland abgemacht haben. Der erste Schritt war das TIEA, der zweite ist jetzt das DBA und der dritte Schritt wird die Lösung der Vergangenheit und die Steuerkonformität der Zukunft sein. Wir wollen eine Lösung. Das ist politisch klar und dafür bin ich auch dankbar, wenn der Landtag dies heute auch noch einmal in aller Deutlichkeit bekräftigt hat. Wir stehen in Diskussionen mit Deutschland. Allerdings ist es natürlich auch eine aktuell politisch sensible Situation, nachdem das Abkommen der Schweiz mit Deutschland noch nicht in trockenen Tüchern ist, sondern auch noch den Bundesrat dann passieren muss. Wir werden morgen - deshalb bedanke ich mich auch beim Landtag für die Traktandenumstellung, da ich ja morgen Nachmittag nicht hier sein kann und beim Finanzministertreffen sein werde und dort auch den Kollegen Wolfgang Schäuble treffe - ich werde dort sicherlich auch die neuesten politischen Einschätzungen wiederum erfahren, wie weit das Abkommen Deutschland/Schweiz im politischen Prozess gediehen ist. Klar ist und das wurde politisch abgemacht, dass es unter den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein kein Regulierungsgefälle geben darf, weder inhaltlich noch zeitlich. Deshalb hat ja das Bundesministerium auch schon gesagt, dass die Grundlage der Verhandlungen mit Liechtenstein das Abgeltungssteuerabkommen, das die Schweiz abgeschlossen hat, sein wird. Wir haben dieses Abkommen auch bereits in Analyse gegeben, auch mit unseren Verbänden, weil es ja - und das darf man, glaube ich, hier auch durchaus kritisch anmerken - doch auch sehr hohe Steuersätze in diesem Abkommen drin hat. Wenn man daran denkt, dass bei Erbschaftsfällen dann ein Steuersatz bis zu 50% zur Anwendung kommt, ist das für ein Land wie die Schweiz auch etwas, das man durchaus abwägen muss, ob der Preis für die Aufrechterhaltung der Anonymität hier nicht ein wahnsinnig hoher Preis ist. Das analysieren wir in grosser Nüchternheit und Sachlichkeit und werden dann diese Ergebnisse der Wirtschaftsverbände auch in unsere Verhandlungen einfliessen lassen.
Ich teile die Auffassung, wir brauchen diesen dritten Schritt, um endgültige Rechts- und Planungssicherheit zu haben. Wir brauchen diesen Schritt auch, um die Anerkennung unserer Strukturen herbeiführen zu können. Das wird kein einfacher Prozess sein, das werden keine einfachen Verhandlungen sein, aber unsere Ressourcen werden wir mit hoher Priorität in dieses Projekt hineinstecken. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort. Ich danke dem Herrn Regierungschef für die Beantwortung meiner Fragen. Noch eine Zusatzfrage: Sie haben gesagt, dass es klar ist, dass es kein Regulierungsgefälle zwischen Österreich, Schweiz, Liechtenstein mit Deutschland geben darf. Sehen das die Deutschen auch so?
Und dann vielleicht noch ein Satz zum Steuerabkommen Deutschland/Schweiz: Ich lese gerade online, dass die deutsche Regierung heute das beschlossen hat. Also das scheint auf Ministerebene zumindest jetzt gültig zu sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich den Dankesworten der Vorredner anschliessen. Wir müssen allerdings schon berücksichtigen, dass dieses DBA eine Vorgeschichte hat, sprich in vergangenen Zeiten war ein TIEA mit Deutschland nicht möglich und entsprechend war auch ein DBA nicht nachvollziehbar. Insofern hat dieser vorliegende Bericht und Antrag sicherlich eine Geschichte, welche sich gerade in der kürzeren Vergangenheit wesentlich gewandelt hat.
Eine konkrete Frage habe ich zu Seite 8, dem Punkt 1.5 Verteilungsnormen: Art. 6 - 22: Hier ist der Bereich Dividenden, Zinsen und Lizenzen aufgeführt. Und da ist nachzulesen: «Derartige umfassende Vereinbarungen sehen nur die allerwenigsten DBAs Deutschlands vor und dies kann als sehr grosser Erfolg für Liechtenstein gewertet werden». Mich würde noch interessieren: In welchen anderen DBAs von Deutschland wurde auch eine entsprechende Abmachung getroffen? Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst zu den Bemerkungen des Abg. Peter Hilti: Ja, es ist sicher auch keine grosse Überraschung, dass auf Regierungsebene Einigkeit herrscht. Ich glaube auch, dass man ja auch von schweizerischer Seite den Willen sehen konnte, dieses System zu verfestigen, indem gleich ein ähnliches Abkommen auch mit Österreich abgeschlossen wird. Ich glaube, auch das hat Signalwirkung für die Diskussion in Liechtenstein selber. Ich glaube, dass hier auch die Diskussion und das kann man ja auch anhand der Interviews - ich erwähne jetzt das Interview des Treuhänderpräsidenten und des Geschäftsführers vor ein paar wenigen Tagen - ich glaube, das hatte eine andere Qualität der Diskussion, als wie wir sie auch schon miteinander geführt haben. Ich glaube, da wird jetzt der Weg auch gesehen, in welche Richtung wir uns mit dem Finanzplatz langfristig bewegen müssen und ich glaube, dass das der richtige Schritt auch gewesen ist. Genehmigt wird das Abkommen am Schluss dann auch in den beiden Kammern. Im Bundestag dürfte die Mehrheit gesichert sein. Im Bundesrat kämpft die deutsche Regierung intern noch mit allen möglichen Ideen, um mit diesen Mehrheiten auch die Länder für sich zu gewinnen. Entscheidend dürften sicherlich auch die Wahlen in Nordrhein-Westfalen in wenigen Tagen sein. Und dann sieht man auch, wie es weitergeht.
Und das führt mich zur zweiten Frage: Wir haben das immer wieder thematisiert, auch anlässlich unserer Reise im letzten Herbst in Nordeutschland und vor wenigen Wochen auch wiederum, als ich in Baden Württemberg war. Es wird anerkannt, dass hier unser Bestreben ist, kein Regulierungsgefälle entstehen zu lassen. Auch mit Wolfgang Schäuble wurde das wiederholt thematisiert und auch vom Ministerium wurde das so gesehen. Die Gespräche laufen momentan auf informeller Ebene trotzdem entsprechend weiter. Wir werden bemüht sein, dies entsprechend auch hinzukriegen.
Dann zur entsprechenden Passage auf Seite 8: Dazu kann ich Ihnen erwähnen, dass wir in diesem Bereich zum Beispiel bessere Regelungen erhalten haben, wie das DBA Deutschlands mit der Schweiz, und dass Deutschland insbesondere mit kleineren Staaten solche umfassenden Abzugsmöglichkeiten oder Herabsetzungen der Ausschüttungssätze nicht gewährt hat, weil eben der wirtschaftliche Bezug nicht in dem Ausmasse vorhanden ist. Und ich glaube, dass man darin unsererseits schon einen grossen Erfolg sehen kann. Ich habe aber nicht die gesamte Palette der DBAs im Kopf. Das können wir aber vielleicht auch dann nachliefern und entsprechend noch zwei, drei Abklärungen treffen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Der Antrag der Regierung wird verlesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt und dieses Abkommen genehmigt.
Somit haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. -ooOoo-