Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal (Nr. 24/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der April-Landtagssitzung fort.
Ich habe für heute, Donnerstag, folgende Absenzen bekanntzugeben: Der Abg. Thomas Vogt wird wie gestern durch den stv. Abg. Leander Schädler vertreten. Der Abg. Günther Kranz wird heute, allerdings nur am Vormittag, durch den stv. Abg. Dominik Oehri vertreten.
Wir fahren weiter mit Traktandum 7, das wir gestern auf heute verschoben haben: Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 24/2012. Er steht zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben heute das Traktandum, das wir gestern verschoben haben, nämlich die Regierungs- und Verwaltungsreform. Worum geht es bei dieser Reform? Wir haben heute ein Gesetz über die Verwaltungsorganisation aus dem Jahr 1973. Das wurde zwar in zwei Bereichen in den letzten bald 40 Jahren zweimal angepasst, aber es gab keine grundsätzliche Reform. Nun haben wir ein Gesetz über eine Regierungs- und Verwaltungsorganisation vor uns liegen. Was ist der Hintergrund?
Die Regierungsorganisation ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen, sie wurde aber nicht wirklich auch neu strukturiert. Es gab in den vergangenen Jahrzehnten - das erste Mal 1989 - Bemühungen, hier eine neue Organisationsform zu schaffen. Diese Bemühungen scheiterten aber immer wieder, weil kein Konsens erzielt wurde. Jetzt haben wir diese Regierungs- und Verwaltungsreform vor uns liegen und können darüber befinden.
Was regelt diese Reform? Sie regelt im Wesentlichen, dass es neu nicht mehr 15 Ressorts bei der Regierung gibt, sondern fünf klare Ministerien: eines für Präsidiales und Finanzen, eines für Äusseres, eines für Gesellschaft, eines für Inneres und eines für Infrastruktur und Umwelt. Hier gibt es eine ganz klare Neuregelung, die sicherlich für die Zukunft viel besser geeignet ist, die Führung des Landes und der Verwaltungsorganisation wahrzunehmen als die bisherige Aufsplitterung auf 15 Ressorts, die jeweils nach den Wahlen neu zugeteilt wurden. Fix war in den letzten Jahren lediglich Präsidiales und Finanzen, dass das zusammenbleibt. Die heutigen Ressorts Wirtschaft, Justiz, Bildung, Sport sowie Kultur bilden künftig auch Ministerien, werden aber flexibel zugeteilt zu den einzelnen Ministerien, und zwar je nach Bedarf und Schwerpunkt, den sich auch die jeweilige Regierung setzen wird.
Ich begrüsse diese Reform. Es ist aus meiner Sicht vor allem eine Regierungsreform, die zwingend erforderlich ist, um hier in Zukunft eine gute neue Organisationsstruktur zu haben. Wir hatten gestern zu Beginn lange Diskussionen über die Stellungnahmen. Wir haben nun alle Stellungnahmen erhalten. Ich danke nochmals dem Regierungschef, dass wir bereits vor der gestrigen Sitzung die wichtigen Stellungnahmen zur Verfügung hatten. Für mich hat sich nichts Wesentliches geändert damit, dass wir nun alle haben. Wir haben jetzt dafür sogar die Stellungnahme des Landtagssekretariates, die uns auch auf dem Wege der Regierung zugestellt wurde. Es mag für einige in diesem Raum zwingend erforderlich sein, dass wir die haben. Für mich ist es ein Angebot der Regierung, uns das zuzustellen.
Ich verstehe die Kritik heute, die dieses Traktandum schon in beiden Zeitungen aufwirft, nicht wirklich. Ich sehe weder den tiefen Graben zwischen Landtag und Regierung, noch sehe ich eine komische oder mangelnde oder kritische Informationspolitik des Regierungschefs. Ich bin gespannt auf die Ausführungen der FBP und dann auch des Regierungschefs zur ominösen Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation. Wie ich auch den Tageszeitungen entnehmen kann, gibt es eine solche Stellungnahme offenbar nicht, wir haben diese auch nicht. Und ich denke, wenn etwas an Peinlichkeit nicht zu überbieten ist, dann ist es eine Stellungnahme zu verlangen, die es überhaupt nicht gibt.
Ich begrüsse dieses Traktandum. Ich bin für Eintreten und hoffe, dass wir mit dieser Vorlage einen wichtigen Schritt in die Zukunft machen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Bevor ich zu meinem eigentlichen Votum komme, möchte ich mich ausdrücklich bei der Regierung für die umfangreichen Stellungnahmen bedanken. Gestern sind ja noch einige dazugekommen. Aus meiner Sicht habe ich keine neuen Erkenntnisse gewonnen. Gestern wurde aber betont von der FBP, dass die APO-Stellungnahme als wichtigste mit wahrscheinlich kritischen Äusserungen fehlt. Diese Stellungnahme habe ich leider aber immer noch nicht. Ich möchte hier nachhaken: Warum habe ich die nicht? Meine Vorrednerin hat eine Vermutung in den Raum gestellt. Das ist dann wirklich nicht mehr an Peinlichkeit zu überbieten.
Dann erlauben Sie mir noch einen Satz: Gestern durfte ich im «Volksblatt» lesen «Made bei Ausland diese Reform». Ich möchte hier eine Frage gleich vorneweg schicken: Wer war in dieser Arbeitsgruppe bei dieser Regierungs- und Verwaltungsreform? Ich denke, das bringt vielleicht auch ein bisschen Licht ins Dunkel.
Dann zu meinen eigentlichen Ausführungen: Eine über zwanzigjährige Geschichte findet ihren ersten Abschluss. Die Regierung- und Verwaltungsreform strebt Effizienzsteigerung, Vereinfachung von Abläufen und Zuständigkeiten sowie Ausbau der Kontinuität an. Mit der gegenständlichen Vorlage sollen verschiedene Optimierungen im Regierungsumfeld getätigt werden. Neu sollen die folgenden fünf Schwerpunktministerien anstelle der heute üblichen 15 Ressorts gebildet werden: - Ministerium für Präsidiales und Finanzen;
- Ministerium für Äusseres;
- Ministerium für Gesellschaft;
- Ministerium für Inneres;
- Ministerium für Infrastruktur und Umwelt.
Die verbleibenden Ressorts - sprich Wirtschaft, Justiz, Bildung, Sport und Kultur - sollen weiterhin flexibel zuteilbare Geschäftsfelder sein. Diese Fixierung begrüsse ich ausdrücklich. In der Vernehmlassung ging die Regierung noch von einer festen Zuteilung aller 15 Ressorts aus. Auch mit dem ursprünglich vorgeschlagenen Weg hätte ich gut leben können, da sinnvolle Gruppierungen vorgeschlagen wurden. Im Koalitionsausschuss gingen die beiden Regierungsparteien den heute vorliegenden Kompromiss ein, hinter dem ich natürlich auch stehe.
In Zukunft sollen alle betreffenden Amts- und Stabsstellen direkt einem und nur einem Minister/Ministerin unterstehen. Dies soll Doppelspurigkeiten verhindern. Eine weitere Neuerung soll mit der Einführung von Generalsekretariaten geschaffen werden. Diese Generalsekretariate sollen in erster Linie die Kontinuität des Wissens gewährleisten und dem entsprechenden, zugeordneten Minister als koordinative Schnittstelle entlastend dienen. In der Vernehmlassung hat die Regierung eine Festanstellung der Generalsekretäre vorgeschlagen. Wiederum im Koalitionsausschuss einigten sich die beiden Koalitionspartner auf eine vorerst befristete Anstellung von fünf Jahren, damit das Know-how über die eigentliche Legislaturperiode der Regierung hinausgeht.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und danke allen Beteiligten für die Erarbeitung.Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Ich gehe auch ganz kurz auf die mediale Berichterstattung ein. Ich lese hier auch, dass ein tiefer Graben zwischen Landtag und der Regierung besteht. Gestern Morgen wurde das andiskutiert. Grundsätzlich bin ich dankbar, dass auch der Abg. Kaiser jetzt das Anliegen hat, dass der Landtag weitergehend informiert wird. Das ist mein Bestreben seit einem Jahr. Das Landtagsbüro hat darunter gelitten. Ich habe sehr viele E-Mails zu dieser Thematik geschrieben. Die Rückmeldung vor zwei Monaten war dann allerdings vom Landtagsbüro: Ich soll endlich Ruhe geben, ich soll mir die Berichte selber beschaffen. Warum das heute jetzt so stark kommt, das muss ich nicht beurteilen. Ich bin glücklich, dass diese Thematik, also Checks and Balances zwischen Landtag und Regierung, thematisiert wird und meiner Meinung nach muss das thematisiert werden. Wir hatten jetzt einige Auseinandersetzungen und verschiedene Gremien sind im Moment an der Arbeit, auch im Rahmen des Geschäftsverkehrsgesetzes, hier eine Regelung zu finden. Das zur medialen Berichterstattung.
Jetzt zum eigentlichen Thema: Ich gehe ein wenig grundsätzlicher auf die Thematik ein, beschreibe aber nicht die verschiedenen Auswirkungen der Regierungs- und Verwaltungsreform.
Die Herausforderung einer Regierungs- und Verwaltungsreform ist seit vielen Jahren erkannt. 2009 hat die jetzige Regierung einem Reformkonzept zugestimmt, in welchem Ziele in Bezug auf die Regierung und die Ressorts, die Amtsstellen, die mittelbare Verwaltung sowie die Beschwerdekommissionen formuliert wurden.
Die Regierungsreform wurde schrittweise seit dem Jahr 1992 umgesetzt. Am augenscheinlichsten ist heute die Möglichkeit von fünf vollamtlichen Regierungsmitgliedern und der massive Ausbau der Mitarbeiter im Regierungsumfeld. Bereits 2002 hatte die Regierung eine weitere Phase der Regierungsreform eingeleitet, unter anderem mit der Prämisse, dass vermehrt Geschäfte an die zuständigen Amtsstellen delegiert werden sollten. Trotz dieser Prämisse ist genau das Gegenteil geschehen. Die direkte Zusammenarbeit mit der Regierung und die Kompetenzen wurde bei den Amtsstellen abgebaut und beinahe eine Parallelorganisation auf Regierungsebene geschaffen. Genau diese Prämisse, viele Aufgaben wieder an die Amtsstellen delegieren zu wollen, ist wortwörtlich wieder im neuen Vorschlag. Leider wird nicht aufgeführt, wie dieser sehr wichtige Teil der Verwaltungsreform durchgeführt werden soll.
Im vorliegenden Bericht und Antrag beschreibt die Regierung, dass diese Problematik erkannt ist. Dieses Problembewusstsein habe ich hier im Landtag schon öfters gehört und angemahnt. Geschehen ist in den letzten Jahren genau das Gegenteil. Auch nach dieser Vorlage und Kommentierung ist es für mich unklar, wie die Umsetzung gerade dieses Reformziels konkret geschehen soll. Absichtserklärungen genügen mir bei diesem Punkt nicht mehr. Der Bericht und Antrag lässt es nämlich offen, wie viele Mitarbeitende für den Minister unterhalb des Generalsekretariates angestellt werden dürfen oder geplant sind.
Meine Frage: Im Bericht und Antrag heisst es: «Die Landesverwaltung beschäftigt heute mehr als 900 Personen». Sind darin der Regierungsapparat, das heisst, Regierungs- und Ressortmitarbeiter inklusive Regierungskanzleimitarbeiter auf der einen Seite und die Stabsstellen auf der anderen Seite eingeschlossen?
Ich möchte anregen, auf die 2. Lesung hin, diesbezüglich spezifischer Angaben zu machen über die Anzahl Mitarbeiter Landesverwaltung, Anzahl Mitarbeiter Regierungsapparat, Anzahl Mitarbeiter Stabsstellen mit der jeweiligen Bruttolohn-Summe.
Ich sehe das als einen Anfang, in Zukunft die Effizienzsteigerung dieser Reform bzw. erzielte Einsparungen auch messen zu können.
Die Argumente für diese Regierungs- und Verwaltungsreform können von den theoretischen Grundsätzen her nachvollzogen werden. In den Erläuterungen gerade zur Verwaltungsreform bleibt aber vieles offen und schwammig. Die Regierung sieht grosse Mängel im momentanen System und verspricht sich von dieser Reform sehr viel. Es bleibt die Frage im Raum stehen, ob diese Neuorganisation mit diesen neuen Ministerien mit Generalsekretariat für Liechtenstein grössenverträglich und auch finanzierbar ist.
Die konstruktive Kritik im Rahmen von Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht der diversen Amtsstellen wurde durch die Regierung nur wenig beachtet bzw. kaum in den Bericht und Antrag aufgenommen. Es ist auch Tatsache, dass teilweise über die Köpfe von verschiedenen Amtsleitern hinweg bereits Reorganisationsmassnahmen beschlossen oder durchgeführt wurden, ohne dass die Amtsleiter bei den Änderungen mit einbezogen wurden. Es wird auch weiterhin vonseiten der Regierung Geheimhaltungspolitik betrieben, welche nur schwer nachvollziehbar ist.
Ich habe sowohl als Abgeordneter als auch als Mitglied der GPK diverse Male abgeschlossene Berichte betreffend Organisationsentwicklung im Bereich des Amtes für Soziale Dienste angefordert, aber nie bekommen. Im Moment liegt ein sozialpsychiatrisches und sozialpädagogisches Gesamtkonzept vor, ausgefertigt von drei Herren aus Österreich. Dieses Gesamtkonzept wurde am 28.2.2012 in der Regierung behandelt, dieses liegt aber weder mir noch dem amtierenden Amtsleiter vor.
Deswegen habe ich zwei Fragen: Im Bericht und Antrag schreibt die Regierung Seite 27, dass 23 Stellungnahmen von Amtsstellen eingegangen sind, den Abgeordneten wurden aber nur 14 ausgehändigt. Dies wurde jetzt geklärt, auch mit Begründung hat die Regierung das nachgereicht. Und dafür bedanke ich mich ganz herzlich.
- Warum ist dieses oben genannte Gesamtkonzept auch für einen Abgeordneten nicht einsehbar?
- Gemäss Information der Regierung vom 21.3.2012 an diverse Ämter und Organisationen wird ein neues «Zentrum für psychosoziale Gesundheit» vorgeschlagen, einem österreichischen Modell folgend. Wann ist dieses Gesamtkonzept einsehbar, dessen Einführung sehr vieles in der gewachsenen Struktur des Amtes für Soziale Dienste auf den Kopf stellen würde?
Beim Lesen dieses Bericht und Antrages fällt auf, dass sehr häufig die Verfassung erwähnt wird, der Bericht handelt diese Verfassungsmässigkeit aber ganz kurz ab. Die Regierung stellt ohne eigentliche Begründung fest, dass dieser gegenständlichen Vorlage keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.
Als Abgeordneter stellen sich mir aber trotzdem einige Fragen, welche ich nicht wirklich nachvollziehen kann: Wie steht die Vorlage rechtlich in Zusammenhang mit den Verfassungsbestimmungen der Artikel 78 bis 94? Dort ist die Regierung als Kollegialregierung verankert und keine Rede von einem Ministerialsystem. Ist das vorgeschlagene System mit fixen Ministerien und entsprechenden Strukturen mit der geltenden Verfassung in Einklang zu bringen? Ich bin mir sicher, dass die Regierung hier Expertisen und Gutachten veranlasst hat. Ich möchte die Regierung auffordern, diese den Abgeordneten auszuhändigen, damit wir uns selbst eine Meinung bilden können.
Betreffend die finanziellen Auswirkungen bleibt die Regierung sehr allgemein. Sie schreibt, dass mit der Schaffung dieses Gesetzes keine Mehrkosten im Personalbereich entstehen sollen. Die Personalkosten sollen auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. Hier komme ich nicht umhin, diese beiden Zielsetzungen als äusserst bescheiden, völlig unverbindlich und vor allem als nicht messbar zu beurteilen. Bei dieser Reform werden moderne Organisationsprozesse und Organisationskriterien angewendet, in der Zielsetzung bleibt aber das ganze Konstrukt völlig unverbindlich. Die Regierung schreibt in ihrem Bericht bei den Beweggründen für diese Reform über all die Defizite, Schwachstellen und Mängel, wagt dann aber keine Aussage betreffend Spareffekte und Synergien konkret anzugeben. Eine solche unverbindliche Zielsetzung wird den hohen Ansprüchen und Erwartungen, welche die Regierung in dieser Reform immer wieder vorschiebt, in keiner Weise gerecht. Ich erwarte konkrete, messbare Ziele sowohl für die Regierungsreform als auch für die konkrete Verwaltungsreform, wo als Prämisse sicher auch Synergien und damit Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können und müssen.
Nach geltendem Gesetz Art. 8 über die Verwaltungsorganisation des Staates erfolgt die Einrichtung der Ämter, ihre Gliederung sowie die Zuweisung der Geschäfte an die Ämter, in einem von der Regierung aufzustellenden Ämterplan, welcher der Genehmigung des Landtags bedarf. Soweit ich orientiert bin, wurde in den letzten Jahren dieser Ämterplan nicht explizit zuhanden des Landtags aufgelegt, obwohl die Regierung hier Veränderungen vorgenommen hat. Hier stellt sich doch die Frage, ob der Landtag dieses Recht zu wenig angemahnt hat oder ob die Regierung dieses Gesetz umgangen hat. Mir genügt die Aussage der Regierung nicht, dass dieser Ämterplan sich in der Vergangenheit aus grundsätzlichen und praktischen Gründen nicht bewährt habe. Die Regierung betont immer wieder, dass sie gemäss Verfassung alleine für die Verwaltung zuständig sei. Die einzige Einflussmöglichkeit der Legislative, abgesehen vom Budget, soll nun gestrichen und im neuen Gesetz nicht mehr abgebildet werden. Dieses Vorgehen der Regierung sollte von der Seite des Landtages diskutiert und klar Stellung bezogen werden - hier findet eine klare Machtverschiebung statt.
Den Mut der Regierung, dieses neue Gesetz aufzulegen, möchte ich ausdrücklich anerkennen. Die politischen Kompromisse, welche diese ganze Vorlage in der Koalition wenigstens nicht scheitern liessen, sind erwähnt:
- Nicht alle Ressorts wurden einem Ministerium zugeteilt;
- Generalsekretäre werden nicht unbefristet angestellt;
- über persönliche Mitarbeiter wird in Koalitionsverhandlungen entschieden - nota bene: ohne Linien-oder Stabsaufgabe, ohne umschriebene Funktion.
Diese Kompromisse wurden im Koalitionsausschuss, nicht im Landtag beschlossen. Deswegen denke ich, sind sie wohl in Stein gemeisselt. Es ist deswegen müssig für mich zu diskutieren, wie weit diese von den beiden Parteigremien eingebrachten Vorschläge sachdienlich sind oder die parteipolitische Beeinflussung der Regierung im Vordergrund steht. Diese Regierungs- und Verwaltungsreform stellt ohne Zweifel einen heiklen Prozess dar, der für die betroffenen Ämter und Mitarbeiter mit erheblicher Unsicherheit verbunden war und weiter ist. Vonseiten vieler Verwaltungsangestellten wird beklagt, dass diese teils sicher notwendigen Veränderungen nicht wirklich partizipativ angegangen worden sind. Das hat bei vielen Menschen in der Verwaltung zu Verunsicherung und auch Frustration geführt. Es ist zu hoffen und kann auch vom Landtag gefordert werden, dass die noch notwendigen Umstellungen und Veränderungen näher bei den Mitarbeitenden diskutiert und gelöst werden. In der aktuellen Situation spüre ich sehr viel überkritisches Abwarten mit Tendenz zu Absetzbewegungen in der Verwaltung. Vor allem für die Amtsleiter sind ja goldene Fallschirme gespannt. Dies ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass diese Menschen ungenügend informiert und keine echte Beteiligung und Mitentscheidung im Prozess zugelassen wurde. Es stellen sich viele Fragen und es werden sicher noch mehrere bei der Lesung der Artikel auftauchen. Angesichts dieser sehr wichtigen Thematik bin ich mir nicht sicher, ob diese Reform noch in dieser Legislaturperiode durchgeschleust werden kann oder auch soll. Sachpolitisch ist dies auch nicht dringend notwendig. Gerade bei solchen grundlegenden Veränderungen, welche auch sehr viele Mitarbeitende betrifft, muss darauf geachtet werden, dass das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird bzw. nicht zu viele Verlierer auf der Strecke bleiben. Danke.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nach langer Vorgeschichte kann die Regierung einen Gesetzesentwurf über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation vorlegen. Das hätte man auch schon vor ein paar Jahren haben können. Die Bedenken gegen Dimension und Ausgestaltung scheinen nun aber bei allen Akteuren ausgeräumt. Schwerpunkte der Vorlage sind die Schaffung von fünf Ministerien - ich gehe nicht im Detail darauf ein, sie wurden heute Morgen schon vorgestellt - sowie die Anstellung von fünf Generalsekretären, der Ausbau der Regierungskanzlei und die Neuordnung der Ämter.
Es ist erfreulich, dass im Rahmen der Verhandlungen im Koalitionsausschuss in verschiedenen Bereichen Übereinstimmung erzielt werden konnte. Ich denke an die flexibilisierte Zuteilung der Ressorts zu den Ministerien und an den Anstellungsmodus der Generalsekretäre. Die Vernehmlassung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde seitens der Verwaltung rege genutzt. Dabei wird der skizzierte Weg von vielen Vernehmlassungsteilnehmern ausdrücklich begrüsst. Insbesondere die Zielsetzung, die Zuständigkeiten und Kompetenzen klarer zu regeln und die Ämter zu stärken, wird begrüsst. Es erstaunt allerdings, dass im Bericht und Antrag der Kommentar zur Vernehmlassung sehr knapp ausfällt. Den doch sehr zahlreichen kritischen Anmerkungen zu einzelnen Themenbereichen sind nur gerade siebeneinhalb Zeilen gewidmet. Gestatten Sie mir einige Bereiche zu kommentieren, die kritisch zu hinterfragen sind.
Zuerst der finanzielle Aspekt: Es besteht in vielen Kommentaren Übereinstimmung, dass die Reorganisation nicht kostenneutral durchzuführen ist. Gar von Kosteneinsparungen zu reden wird durchwegs als unrealistisch dargestellt. Im Umfeld der Regierung werden durch die Anstellung von Generalsekretären vorerst Mehrkosten generiert. Eine angedeutete Kompensation der im Regierungsumfeld neu entstehenden Kosten durch Rückführung von Aufgaben zu Amtsstellen wird so nicht ohne Weiteres möglich sein. Das im Rahmen der Sparmassnahmen festgelegte Reduktionsziel beim Personalaufwand der Landesverwaltung lässt bei den Ämtern zukünftig eher weniger Leistung zu als bisher. Eine Mehrbelastung wird hingegen zusätzliches Personal bedingen. Dies aber wird zwangsläufig zu Mehrkosten führen. Ich bitte die Regierung um Ausführungen, wie die angekündigte Kostenneutralität bewerkstelligt werden soll.
Zu den Generalsekretariaten: Die zahlreichen Bedenken, dass mit der Schaffung von Generalsekretariaten eine neue Hierarchiestufe in der Verwaltung entsteht, ist ernst zu nehmen. Man könnte sagen, dass die vor drei Jahren getroffene Lösung, jedem Regierungsmitglied einen Ressortsekretär zur Verfügung zu stellen, damit in einen gesetzlichen Rahmen überführt wird. Es gibt aber schon heute Anzeichen dafür, dass auf Regierungsebene eine neue Verwaltungseinheit geschaffen wurde, die teilweise zu unklaren Zuständigkeiten und zu Kompetenzkonflikten zwischen Regierungsumfeld und Ämtern führt. Viele Personen werden heute direkt im Regierungsumfeld vorstellig, wenn sie ein Anliegen haben, obschon die Zuständigkeit bei einem Amt liegt. Ein Generalsekretär als Schaltstelle im Umfeld des Ministers ist sicher sinnvoll. Im Gesetz wird bei der Aufgabendefinition aber nicht der Generalsekretär erwähnt, sondern das Generalsekretariat. Das heisst, alle Regierungsmitarbeiter des entsprechenden Ministeriums bilden das Generalsekretariat und sind für die im Gesetz definierten Aufgaben zuständig. Für das Zusammen-wirken der verschiedenen Akteure im Ministerium, das heisst Minister, Ämter, Stabsstellen und Generalsekretariat, ist dies meines Erachtens nicht vorteilhaft, ebenso wenig für den Geschäftsverkehr nach aussen. Der Generalsekretär soll seine Mitarbeiter führen, soll aber für die Erfüllung der Aufgaben die Verantwortung tragen.
Wenn zudem innerhalb eines Generalsekretariates einzelne Mitarbeiter zu Leitern einer Stabsstelle ernannt werden können, so fördert dies natürlich den Eindruck einer neuer Hierarchieebene. Es gilt klar festzuhalten: Ein neuer Mittelbau zwischen Regierung und Ämtern ist unerwünscht. Er führt zu weniger Effizienz in der Verwaltung und zu Kostensteigerungen. Flache Hierarchien hingegen sind kostengünstig und effizient. Und genau das wollen wir.
Unter allen Umständen gilt es zu vermeiden, dass der direkte Draht der Minister zu den Amtsleitern bzw. der direkte Draht von Amtsleitern zu den Ministern in irgendwelcher Weise gestört wird. Die Zielsetzung, die Ämter zu stärken, darf nicht blosse Absichtserklärung bleiben. Ich bitte die Regierung um Ausführungen, wie sie die latente Gefahr einer neuen Hierarchieebene nachhaltig ausschliessen will. Was die Neuordnung der Ämter und Stabsstellen angeht, so ist dieser Bereich mit grösster Sorgfalt anzugehen. Eine gewisse Grösse als alleinigen, einzigen Massstab zu nehmen und unter dieser Prämisse Aufgabenbereiche zusammenzuführen, deren Berührungspunke marginal sind, kann kontraproduktiv sein. Hier gilt es in jedem Fall abzuwägen, ob die zu treffende Massnahme ökonomisch und bezüglich Effizienz der Abläufe wirklich gewinnbringend ist. Es gibt nun einmal Spezialgebiete, die mit kleinem Personalstand bewältigt werden können, aber grossen Sachverstand im Detail benötigen. Ein Verlust von Know-how durch Umstrukturierungen, die sich einzig an der Grösse einer Amtsstelle orientieren, ist zu vermeiden.
Zur Vorlage ergeben sich weitere Anmerkungen. Ich werde mich bei der Lesung der einzelnen Artikel dazu äussern. Ich bedanke mich bei der Regierung für die Ausarbeitung der Vorlage uns spreche mich für Eintreten aus. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe die Berichterstattung heute Morgen leider noch nicht lesen können, ich werde das aber nachholen. Es scheint die ist doch relativ wichtig. Der vorliegende Bericht und Antrag ist aus meiner Sicht ein Thema der Exekutive. Ich sehe das eher als Blick von aussen. Die Berührungspunkte für den Landtag gibt es an wenigen Punkten.
Vielleicht ein paar generelle Ausführungen zum Prozess und zu den Stellungnahmen und ich möchte dann noch ein paar Punkte aufgreifen: Generell sehe ich das von aussen betrachtet, also die Schaffung der Ministerien, durchaus als vernünftig. Ich kann auch nachvollziehen, dass die Namensgebung, welche auch international zusammenpassen soll, durchaus nachvollziehbar ist. Ich kann mir vorstellen, dass es einfach auch im aussenpolitischen Kontakt wichtig ist, dass das zusammenpasst. Die Frage, die in einem der Vernehmlassungsberichte gestellt wird, wieso diese Titel nicht auch landesintern verwendet werden sollen, ist eine berechtigte Frage. Ich denke, die könnte man vielleicht auch prüfen. Die Stärkung der Ämter scheint auch unbestritten zu sein. Das kann ich durchaus auch nachvollziehen aus einer organisatorischen Betrachtung, dass hier die Stärkung geschaffen wird.
Kritisch gesehen besteht eine gewisse Angst ganz klar bei der Schaffung dieser Generalsekretariate. Hier einfach die Bitte sicherzustellen, dass es keine hierarchische Ebene gibt. Die Regierung hat auch ausgeführt, dass sie das explizit nicht tun will. Ich denke, die Angst besteht und es ist auch naheliegend, dass - obwohl organisatorisch nicht so abgebildet - die inoffizielle Organisation dann doch so gelebt wird. Und das ist meines Erachtens nicht zu unterschätzen. In jeder Organisation spricht man gerne von einer offiziellen und von einer informellen Organisation, wie es dann wirklich stattfindet. Hier möchte ich einfach die Regierung bitten, darauf ein entsprechendes Augenmerk zu halten.
Dann wird auch über die Vernehmlassungen, die jetzt noch geschickt wurden, immer wieder die Thematik der klaren Klärung von Verantwortung, Kompetenz und Führung über Aufgaben mit den entsprechenden Finanzen ausgeführt. In einem dieser Vernehmlassungsberichte wird dann auch explizit festgestellt, dass im Moment über 3'000 Regierungsanträge in die Amtsstellen rausgegeben werden. Das lässt auf eine im Moment noch sehr operative Führung schliessen. Ich denke, da müsste eine Verbesserung möglich sein, wenn Verantwortung, Kompetenz und Führung über Finanzen das Ziel sein soll, dann müsste diese Zahl doch relativ drastisch reduziert werden können und entsprechend die Ämter gestärkt und in ihrem Handlunsspielraum verbessert werden.
Nun zum Prozess, wie dieser Bericht und Antrag hier in den Landtag gelangt ist. Eine Frage hat sich mir gestellt bezüglich der Arbeitnehmervereinigung der Liechtensteinischen Landesverwaltung. Ich weiss nicht, wie das organisatorisch gelöst ist, aber sie monieren, dass sie hier nicht eingebunden wurden. In privatwirtschaftliche Unternehmen, wo es eine Arbeitnehmervereinigung gibt, werden diese bei organisatorischen Entscheidungen eingebunden. Hier hat man den Eindruck, das war nicht so. Vielleicht habe ich es falsch verstanden. Ich wäre froh, wenn die Regierung dazu Ausführungen machen könnte, inwieweit Arbeitnehmervereinigungen hier eingebunden wurden.
Bezüglich der Vernehmlassung möchte ich mich bei der Regierung bedanken, dass wir jetzt schlussendlich alle Berichte erhalten haben. Mir persönlich haben sie geholfen. Also ich sehe das anders wie gewisse Abgeordnete. Es ist doch auch interessant zu lesen. Gewisse Passagen geben ein gutes Gefühl, was so die Knackpunkte sind. Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass diese besser im Bericht und Antrag widergespiegelt sind. Der Abg. Frick hat es schon ausgeführt, es war sehr rudimentär einfach zusammengefasst. Ich denke, es ist Ziel, einer Vernehmlassung ein möglichst neutrales Bild zu geben, wie die Stimmung der Vernehmlassungsteilnehmer ausgefallen ist. Jetzt musste der Landtag einfach innerhalb von kürzester Zeit sich selber ein Bild verschaffen. Ich verstehe, das ist ein Thema der Exekutive, aber doch auch etwas, was der Landtag behandeln muss. Entsprechend wäre es wünschenswert, dass es künftig wieder über die Berichte und Anträge gelöst werden kann.
Zu den Stellungnahmen noch im Spezifischen: Es wurde heute Morgen ausgeführt, dass in den Medien steht, es wurde ein Bericht gefordert, den es gar nicht gibt. Das habe ich auch festgestellt, und zwar im Konkreten scheint nichts vom Amt für Personal und Organisation vorzuliegen. Darüber bin ich ein wenig überrascht. Jetzt kann man natürlich schon sagen: Ja, was fordern Sie denn etwas, was es gar nicht gibt. Da muss ich jetzt den Spiess ein wenig umdrehen. Wenn wir eine organisationsentwicklerische Massnahme diskutieren und das Amt, das sich mit Organisation beschäftigt, keinen Bericht abgibt, dann nehme ich das mal zur Kenntnis. Ich frage mich: Wieso hat dieses Amt nicht explizit den Auftrag erhalten, sich über die Organisation zu äussern? Ich verstehe das nicht. Die Regierung ist doch der Vorgesetzte dieses Amtes. Hat sich dieses Amt geweigert, Stellung zu beziehen? Ich verstehe das nicht. Ich hätte erwartet, dass das Amt, das eigentlich die Kompetenz über organisatorische Massnahmen in der Verwaltung haben müsste, einen Bericht abzugeben, auch einen liefert. Ich wusste nicht, dass dieses Amt keinen Bericht abgegeben hat. Jetzt weiss ich es. Das war meines Erachtens in den Unterlagen auch für uns nicht zu ersehen. Darum vielleicht auch die Forderung des Abg. Kaiser von gestern. Also für mich ist das überraschend.
Dann vielleicht zu dem Punkt, wo es wirklich auch den Landtag betrifft, möchte ich die Passage kurz vorlesen: Auf Seite 53, Kapitel 7 - Finanzielle, personelle und organisatorische Auswirkungen: Es wird einführend gesagt, es gibt keine Mehrkosten. Und dann heisst es - es wurde auch schon ausgeführt: «Gewisse Mehrkosten, welche u.a. aufgrund der Besoldung der Generalsekretäre entstehen werden, sollen durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgefangen werden. So beabsichtigt die Regierung im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform, wie bereits in diesem Bericht ausgeführt, verschiedene Aufgaben, welche heute auf Regierungsebene erledigt werden, an die zuständigen Amtsstellen zu delegieren. Dies sollte mittelfristig im Umfeld der Regierung zu einer Reduktion der Mitarbeiter führen».
Was heisst das, wenn ich das so lese? Es gibt Mehrkosten auf der Regierungsseite und es gibt mehr Aufgaben auf der Ämterseite. Ja jetzt, der Abg. Frick hat es auch schon ausgeführt, wenn das so bleibt, dann heisst das einfach, die Ämter müssen effizienter arbeiten und die Regierung gibt Aufgaben ab. Also für mich hinkt das im Moment noch, aber vielleicht gibt es ja auch noch Effizienzsteigerungen. Wenn das einfach so gemacht wird, dann finde ich das nicht ganz korrekt. Dass ich hier bei der Interpretation nicht ganz alleine liege, sieht man in den Vernehmlassungsberichten. Da wird auf eine andere Seite verwiesen. Ich lese das auch ganz kurz vor: «Wie im Kommentar dargelegt, werden durch neue Strukturen und neues Personal auf Regierungs- und Ministerebene Mehrkosten entstehen. Wie weiter oben ausgeführt, sollen aber auch Aufgaben auf die Amtsstellen verlagert werden. Das hat zur Folge, dass dort nicht weniger Personal, sondern zusätzliches Personal benötigt würde. Wie Einsparungen erzielt werden sollen, ist nicht erkenntlich».
Und hier kommt genau der Punkt, wo es den Landtag etwas angeht. Ich habe starke Zweifel, dass hier die Kosten im Griff gehalten werden können, wenn hier ohne Korrekturen weitergefahren wird. Wir haben die Thematik «Sparen» schon mehrfach diskutiert. Ich habe nach wie vor eine leicht andere Meinung, wie der Regierungschef. Er hat mir hier schon öfters mitgeteilt, dass ich das einfach nicht verstehe. Aber Einsparungen von CHF 15 Mio. bei den Personalkosten sind für mich gegenüber der ursprünglichen Vorgabe nicht stabilisierend auf dem Niveau von 2011. Mit dieser Massnahme stelle ich in Frage, ob 2011 gehalten werden kann. Ich verstehe das nach wie vor so, dass die Regierung ursprünglich CHF 15 Mio. bei Personal- und Verwaltungskosten einsparen wollte und nicht gegenüber dem Jahr 2015. Aber gut, auch 2011 zu stabilisieren sehe ich anhand dieses Berichts nicht. Und dann tue ich mir natürlich schwer, einen solchen Bericht zu unterstützen, weil die einzige Aufgabe, die der Landtag hier hat, ist nicht unbedingt die inhaltliche Komponente, sondern die Finanzverantwortung. Ich stelle in Frage, ob die hier so gewährleistet ist.
Ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich diesen Bericht und Antrag unterstützen werde. Ich werde auch die Ausführungen der Regierung noch abwarten. Vielleicht gibt es auch die eine oder andere Position, die ein wenig be- oder entkräftet werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. So wie sich die Regierungs- und die Verwaltungsreform heute präsentiert, insbesondere die Regierungsreform, ist sie vernünftig und zielführend. Ich möchte sie so bewerten. Die Vernehmlassung der Regierung sah dies einst noch ganz anders. Dies müssen wir auch einmal hier noch darstellen und darlegen. Es war von fixen Ministerien ohne flexible Möglichkeiten und Kombinationen die Rede und es war von fest angestellten Generalsekretären die Rede. Es brauchte da schon noch einen Kraftakt der FBP. Aber im Koalitionsausschuss haben wir uns da eingebracht und die Kompromissbereitschaft hat sich bewährt und hat gezeigt, dass man da diesen gemeinsamen Weg geht. Ich glaube, dies ist ein guter, ein zielführender Weg in diesem Sinne, dass man die fünf Ministerien einführt mit fixen Zuteilungen sowie mit Kombinationsmöglichkeiten mit verschiedenen Aufgaben, die dann zugeordnet werden können. Ebenfalls, dass keine fest angestellten Generalsekretäre angestellt werden.
Zu den Vernehmlassungen: Wir haben es gehört, im Bericht und Antrag sind leider auf Seite 28 nur rund siebeneinhalb Zeilen den Vernehmlassungen gewidmet. Obwohl dies 23 Ämterstellungnahmen und andere waren, ist der Bericht und Antrag sehr dürftig gewesen, was die Stellungnahmeneinarbeitung betraf. Dürftig ist ein noch nachsichtiger Ausdruck, wenn man dies so bewerten will. Deshalb war es auch wichtig und unser Anliegen, dass wir die Stellungnahmen erhalten. Gerade bei dieser Regierungs- und Verwaltungsreform ist es sehr wichtig, dass man die Stellungnahmen von den Ämtern erfährt, damit man weiss, welche Inputs sie gegeben haben, denn sie haben ja die Kompetenz. Man spricht den Ämtern eine grosse, hohe Kompetenz und einen Erfahrungsschatz aus, also sollten wir auch von diesem Erfahrungsschatz und von dieser Kompetenz erfahren und diesen in unsere Arbeit und unsere Bewertung dieser Gesetzesvorlage einbinden können. Sonst habe ich es mit dem Regierungschef, der gestern auch gesagt hat: Das Wissen der Ämter ist Wissen der Regierung. Wir wollen nicht in die Exekutive eingreifen. Das sehe ich ganz anders als der Abg. Pepo Frick. Aber in dieser Gesetzesvorlage waren und sind für uns die Ämterstellungnahmen sehr zentral und wir haben gestern auch noch den Rest erhalten.
Was ich auch nicht verstehe - und das hat der Abg. Büchel soeben ausgeführt - ist, dass das Amt für Personal und Organisation keine Stellungnahme abgegeben hat. Ich habe es auch erst gestern in der Lounge erfahren, wo wir uns, Herr Regierungschef, unterhalten haben, und ich habe es heute verdankenswerterweise vom Chefredakteur Günther Fritz im Kommentar erfahren, dass dieses Amt gar keine Stellungnahme eingegeben hat. Das ist eine neue Information für mich. Ich habe es auch mit dem Abg. Büchel, dass das keine Freiwilligkeit gewesen wäre für das Amt für Personal und Organisation, sondern dass dieses Amt mit dieser Kompetenz, mit diesem Know-how über die Verwaltungsorganisation, eine Stellungnahme abgeben hätten müssen. Sie haben sich jahrzehntelang mit der Organisation der Verwaltung befasst und so finde ich es auch sehr wichtig, dass man das Know-how, die Kompetenz eines APO-Chefs, der sich jahrelang mit dieser Materie befasst hat, in Form eines Berichtes erfährt. Die Regierung müsste dies einfordern, denn für den Landtag ist dies von höchster Relevanz. Leider ist eine solche Stellungnahme von der Kompetenzstelle nicht vorhanden, welche sich Jahrzehnte mit der Organisation der Verwaltung befasst hat.
Ich habe noch Fragen zum Verfahren, die mir der Herr Regierungschef sicher beantworten kann:
- Wie wurden das Know-how, die Erfahrung, die Inputs, die Anliegen, die Vorschläge und Reformideen von Amtsstellenleitern abgefragt bzw. evaluiert?
- Fanden seitens der Regierung bzw. des Regierungschefs mit den Amtsleitern Gespräche statt oder wurden diese Gespräche gänzlich an die Reorganisationsfachleute delegiert?
Es stellen sich für mich Fragen und zum Teil sind diese schon artikuliert worden, trotzdem möchte ich sie nochmals wiederholen. Ich stelle die Fragen zum Teil inhaltlich ein bisschen anders. Drei zentrale Fragen ziehen sich zum Teil durch alle Stellungnahmen durch und sind nicht aus der Luft gegriffen. Deshalb hätte ich die Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation sehr gerne gehabt, weil sie wahrscheinlich diesbezüglich die besten bzw. die fundiertesten Aussagen machen hätte können.- Ist die Verfassungsmässigkeit gegeben, diese Reform auf diese Weise zu implementieren oder sind Verfassungsänderungen notwendig? Wenn ja, in welcher Art und wann werden diese, soweit notwendig, vorgenommen?
- Eine zentrale Frage, die schon dargelegt wurde: Kann diese Verwaltungsorganisation mit dem heutigen Personalbestand in dieser Form bewältigt werden oder gibt es einen Verwaltungsausbau, der notwendig sein wird? Ich erwarte eine realistische Kosteneinschätzung, wie viele Mehrkosten auf den Staat bei der Umsetzung dieser Verwaltungsreform zukommen.
- Die Ämter werden gestärkt, doch gleichzeitig werden Aufgaben von Ämtern zum Regierungsumfeld verschoben. Dies kommt zum Teil auch aus den Stellungnahmen hervor, die wir im Bericht und Antrag selbst nicht erfahren hätten. Diese Erkenntnis kommt wirklich nur aus den Stellungnahmen heraus. Zuständigkeiten werden demnach von der Regierung zentralisiert an sich gezogen, was nun tatsächlich nicht das Ziel sein kann. Das Gegenteil sollte der Fall sein. Wie stellt sich der Regierungs-
chef dazu, um dieser zentralistischen Reformstrategie oder Reformidee entgegenzusetzen bzw. dieser zu entgegnen?
Soweit mal fürs Erste. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zum Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation möchte ich noch Folgendes bemerken: Ich werde nicht auf die neu vorgeschlagenen Strukturen der Verwaltung eingehen - das haben die Vorredner schon ausführlich gemacht. Dazu kann man geteilter Meinung sein. Für mich ist es eine gute Vorlage, mit der die Verwaltung nun reorganisiert wird. Ich sehe in der Struktur der Verwaltung eher den Ansatz: Was ist für den Einwohner und die Einwohnerin des Landes als Kunden der Verwaltung das Beste und nicht, was ist für die Organisation der Landesverwaltung das Beste? Schlussendlich muss das Produkt «Verwaltung» beim Einwohner auch positiv ankommen, denn das ist schlussendlich das, was die Einwohner am meisten interessieren wird. Inwieweit dieses Produkt «Verwaltung» nach der Reorganisation verbessert ist, wird sich weisen. Das werden wir in ein, zwei Jahren sehen.
Zu Punkt 7, finanzielle, personelle und organisatorische Auswirkungen möchte ich aber doch noch nachhaken. Dieser Abschnitt ist für mich auch recht kurz ausgefallen. Leider sehe ich unter Punkt 7 keine konkreten Zahlen, was diese Reorganisation kosten und was sie an Einsparungen bringen wird. Kann mir die Regierung dazu noch konkretere Ausführungen mit Zahlen geben?
Was ich bei einer so umfassenden Reorganisation erwarte, aber leider nicht gefunden habe, ist: Wie viele Stellen werden schlussendlich eingespart und wie viel an Kosten wird eingespart? Ich verstehe schon, dass gewisse Bereiche umgeschichtet werden, aber in einem Verwaltungsapparat wie in der Landesverwaltung müssten bei einer Reorganisation in diesem Ausmass auch konkrete Einsparungen gefunden werden. Es steht unter Punkt 7 wohl, dass weitere personelle und finanzielle Einsparungen erwartet werden, aber für mich ist dies doch recht wenig.
Ich möchte die Regierung diesbezüglich fragen:
- Wie viel haben die externen Berater gekostet?
- Welche Berater wurden beteiligt?
- Was wurde an internen Aufwendungen in diese Reorganisation schon eingebracht? Denn vielfach wird unterschätzt, dass auch interne Kosten anfallen.
Zusammengefasst stelle ich noch die Fragen:
- Was kostet diese Reorganisation das Land Liechtenstein?
- Und welche Einsparungen bringt diese Reorganisation schlussendlich?
Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich in Teilen, jedoch nicht in allen Teilen, den Ausführungen meiner Vorredner anschliessen, was die Regierungsform anbelangt und ich bitte die Regierung folgende Ergänzungsfragen hinsichtlich der anstehenden Regierungs- und Verwaltungsreform heute oder dann auf die 2. Lesung zu beantworten:
Ich bitte die Regierung anhand praktischer Beispiele aufzuzeigen, welche konkreten Aufgaben von der Regierung beispielsweise an die Stabsstelle Finanzen, das Amt für Gesundheit, das Hochbauamt, das Schulamt sowie an das Öffentlichkeitsregister- und Grundbuchamt delegiert werden sollen und wie hoch die dafür eingesetzten Personalressourcen in Stellenprozenten bei der Regierung sind.
Auf Seite 54 wird in kurzer Form auf die weiteren Schritte der Regierungs- und Verwaltungsreform eingegangen. Im Bereich der Verwaltungsreorganisation wurden dem Hohen Landtag zwischenzeitlich die beiden Projekte Zusammenführung vom Amt für Volkswirtschaft und dem Amt für Handel und Transporte sowie die Aufteilung des Amts für Personal und Organisation in ein Amt für Personal und Organisation und ein Amt für Informatik vorgelegt. Hinsichtlich der Verwaltungsreorganisation fordere ich die Regierung hiermit auf, dem Hohen Landtag nicht wie bis anhin einzelne Projekte, sondern ein Gesamtkonzept vorzulegen, sodass dieser ein Gesamtpaket beurteilen kann. Ich denke, es ist wichtig und unerlässlich, dass der Landtag bei einem so wichtigen Projekt, wo unter anderem personelle Veränderungen unumgänglich sind, über sämtliche Auswirkungen, seien dies personelle, finanzielle, räumliche Veränderungen oder Veränderungen im Bereich der Wahrnehmung von Staatsaufgaben durchgängig informiert ist, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang erachte ich die Formulierung und die Handhabung von Art. 26 Abs. 2 verfassungsrechtlich als kritisch und bitte die Regierung diesbezüglich Stellung zu nehmen oder dies auf die 2. Lesung nochmals einer Überprüfung zu unterziehen. Ich bin der Meinung, dass auch künftige Verwaltungsreorganisationen dem Hohen Landtag ordnungsgemäss unterbreitet werden müssen, da dieser gemäss Verfassung die Aufgabe der Oberaufsicht innehat. Ferner sollten meiner Meinung nach die wichtigsten Entscheidungskriterien für künftige Änderungen von Verwaltungsorganisationseinheiten nicht auf Verordnungsstufe, sondern auf Gesetzesstufe rechtlich verankert werden.
Beim Kapitel 1.3. - Agenda 2020 - auf Seite 9 wird angeführt, dass heute gemäss Agenda 2020 verschiedene Defizite und komplizierten Strukturen der Landesverwaltung effiziente Abläufe erschweren. Diesbezüglich bitte ich die einzelnen Regierungsmitglieder anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen, wo welche Defizite und Strukturprobleme derzeit in den einzelnen Verwaltungseinheiten vorhanden sind.
Bei der Schaffung der künftigen Ministerien auf Seite 17 wird ein verbindliches Modell mit fünf Ministerien dargestellt. Hier stellt sich für mich die Frage, ob solch grosse und vor allem bedeutungsvolle Ressorts, wie Wirtschaft oder Bildung, aus Ressourcenüberlegungen beispielsweise zusätzlich dem Ministerium Gesellschaft oder dem Ministerium Präsidiales und Finanzen in Zukunft überhaupt zugeordnet werden können oder diese sich im Vornherein nicht bereits ausschliessen. Bei kleineren Ressorts, wie beispielsweise Sport und Kultur, kann ich mir eine solche individuelle Zuordnung jedoch gut vorstellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe auch nicht im Detail auf das Thema Ministerien usw. ein. Das wurde zur Genüge dargelegt. Ich habe nur ein paar wenige spezifische Fragen an die Regierung und zwei, drei Anmerkungen.
Beim Thema APO möchte ich der Regierung die Frage stellen: Es gibt, wie vom Abg. Büchel angemerkt, dort eine Zuständigkeit Organisationsentwicklung. Für mich wäre hier die zentrale Frage: War die Organisationsentwicklung der Landesverwaltung, welche dem APO zugeordnet ist, in die Reform zumindest der Verwaltungseinheiten eingebunden? Wenn ja, würde das für mich unter Umständen auf das Verzichten auf eine Stellungnahme erklären. Allerdings, wenn ich das Interview des Amtsleiters am 20. April in der Zeitung lese, spricht das für mich auch Bände. Aber hierzu hätte ich gerne eine Antwort, weil das für mich das normale Vorgehen wäre und ich hoffe, das war so, dass diese Abteilung führend eingebunden war.
Zu den finanziellen Auswirkungen: Ja, da haben sich mir auch Fragen gestellt, dass hier Hoffnungen und Erwartungen der Regierung für mich eher zum Vorschein kommen, als dass das wirklich fundiert belegt wäre, dass die personellen Mehraufwendungen auf den Ministerienebenen unter Umständen bei den Ämtern eingespart oder kompensiert werden könnten. Ich kann mir das nicht vorstellen, wenn man die Aufgabenverlagerung anschaut. Hier hätte ich gerne noch ein bisschen klärende Ausführungen und konkret gefragt zu den Generalsekretären: Es wird immer wieder gesagt und das wurde auch einige Male an mich herangetragen, dass diese ja de facto durch die Ressortssekretäre schon vorhanden seien, das mehr oder weniger eine Umbenennung sei und hier sich nicht so wahnsinnig viel verändern werde, wie man vielleicht das Gefühl hat. Für mich ist das eine Relevanz, die mir wichtig ist:
- Verändert sich der Lohn dieser Leute?
- Gibt es hier eine Neueinstufung, eine Aufwertung?
- Wird die Besoldung in eine andere Stufe vorgenommen?
- Ist der Generalsekretär de facto in allen Belangen dem Amtsleiter gleichgestellt usw.?
Hier hätte ich gerne noch ein wenig detailliertere Ausführungen.
Dann habe ich zur Kommunikation auch eine Frage: Es ist an einigen Orten beklagt worden, auch in den Vernehmlassungen, dass man zumindest auf Seiten der Ämter das Gefühl hat, nicht oder zu wenig beteiligt gewesen zu sein, dass sich in gewissen Ämtern dadurch, weil man den Weg nicht genau kannte, eine gewisse Verunsicherung einstellte, keine echte Beteiligung wurde hineinreklamiert. Für mich wäre hier der Prozess, wie das funktionierte, einmal interessant, wenn Sie das an einem Beispiel vielleicht anschaulich aufzeigen könnten. Weil mir ist klar aus meiner Tätigkeit, dass eine Organisation sicher nur nachhaltig und erfolgreich entwickelt werden kann, wenn die Menschen, die dort arbeiten, auch in irgendeiner Form eingebunden sind. Es gilt dort auch Erfahrungen abzuholen, Bedürfnisse abzuholen usw. Hier würde mich die kommunikative und prozessuale Vorgehensweise, wie das geschehen ist, interessieren, um mir ein Bild davon machen zu können.
Dann noch zu einer Aussage des Abg. Albert Frick, die ich nur unterstützen kann. Um was geht es schlussendlich, wenn man eine Organisation entwickeln möchte, weiterentwickeln und fit machen möchte für die Zukunft? Es geht um Wirksamkeit, um Qualität, um Wirtschaftlichkeit und Kosten und effektiv um Effizienz, damit wir hier gerade in Liechtenstein auch eine Liechtenstein-Lösung haben, nämlich mit wenig Bürokratie, schnellen Informationen und schnellen Ergebnissen. Und das kann man auch meines Erachtens nicht an der Grösse einer Einheit festmachen, sondern an der Ausgestaltung dieser Einheit, am Standing, an der Wichtigkeit einer Einheit und die schlichte Zusammenlegung auf eine Mindestanzahl Mitarbeiter ist nach meiner Ansicht nicht zielführend. Ich weiss aber nicht, ob das die oberste Prämisse war. Auf jeden Fall habe ich das so gelesen. Hier wäre für mich interessant zu erfahren, nach welchen Kriterien diese Zusammenlegungen geschehen sind oder geschehen werden. Sind das diese Kriterien, die ich hier genannt habe und wie stellt sich die Regierung danach die Organisation der Führung vor?
Ich stelle mir nämlich vor, wenn man zwei oder drei bestehende Amtsstellen zusammenführt - das sieht man auch in Unternehmen - ist die grösste Herausforderung die menschliche Komponente, die Führungskomponente. Und hier sind in einer grösseren Einheit andere Qualitäten im Führungsbereich wichtig wie in kleineren Einheiten. Hat man auf das geachtet? Und wenn ja, wie ist man diese Thematik angegangen? In diesem Zusammenhang war für mich nicht klar verständlich, was nun als Ministerium gilt. Ist das Ministerium die angedockte Einheit an der Regierung oder gelten als Ministerium auch die Ämter, die dazugehören? Wie ist dann - und das wurde schon, glaube ich, zwei- oder dreimal gefragt - wie ist dann das Weisungsrecht? Gibt es eine gewisse Durchlässigkeit, wie es heute gegeben ist, oder wer ist hier wem weisungsbefugt?
Vielleicht können Sie, Herr Regierungschef, dies auch an einem Beispiel, wie ein Entscheidungsprozess hier funktionieren wird, aufzeigen.
Und dann für mich als Landtagsabgeordneter zum Schluss noch einer der wichtigsten Punkte: Wie Sie wissen, werte Abgeordnete, und es tut mir leid, ich habe von Ihnen noch zu wenig gehört zu diesem Thema, wir beklagen uns in diesem Haus immer wieder, zumindest seit ich hier drinsitze, dass wir geschwächt werden gegenüber der Regierung, dass unsere Kompetenzen beschnitten werden. Ich höre das immer wieder in diesem Hause. Ich höre das in Kommissionen, in denen ich sitze, wir sind nicht zufrieden, wie wir von der Regierung mit Informationen bedient werden, wie man zum Teil mit uns umgeht. Und hier, in dieser Reform, werden wir extrem beschnitten. Und ich habe noch nichts gehört. Ich glaube, ein Abgeordneter hat das bis jetzt genannt. Ich glaube, es war der Abg. Pepo Frick. Ich würde von Ihnen, werte Abgeordnete, gerne hören, was Sie dazu meinen bezüglich Ämterplan, also Schaffung, Reorganisation, Auflösung von Ämtern, auf Verordnungsebene zu verlagern. Ich finde das sehr problematisch, wenn wir hier jetzt wieder eine Kompetenz, die zugegeben aus einer Einheit der Regierung, der Ämter kommt, aber einfach so, ohne gross zu kommentieren, wieder an die Regierung abgeben.
Übrigens gibt es ein Gutachten des Liechtenstein-Instituts bzw. eine Analyse, die sagt auch klar, dass in den letzten Jahren immer wieder die Kompetenz und die Macht des Landtages stark beschnitten wurde - das ist auch mein Empfinden - und hier das erneut gemacht wird. Und der Verfasser gibt hier auch zu bedenken, dass es unter Umständen verfassungsrechtlich problematisch sein könnte, dies in diesem Fall auch wieder zu tun. Von meiner Seite ist klar, ich kann das nie und nimmer unterstützen. Die Regierung bitte ich, das auf die 2. Lesung zu überdenken und von den Abgeordneten würde ich hier eine Stellungnahme erwarten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich denke mir, die Ziele, welche die Regierung anstrebt mit dieser Regierungs- und Verwaltungsreorganisation, sind sicher begrüssenswert. Der Weg dorthin lässt doch einige Fragen offen bzw. man kann in Zweifel ziehen, ob der eingeschlagene Weg effektiv zu den Zielen führen wird, die die Regierung gerne erreichen würde.
Flache Hierarchie wurde angesprochen. Ja, ich denke mir, flache Hierarchien sind im Sinne der Bürgerinnen und der Bürger. Jede zusätzliche Stufe in der Hierarchie birgt für die Bürgerin und den Bürger die Gefahr in sich, dass die Wege länger werden, was nicht im Sinne dieser Bürgerinnen und Bürger ist. Die Vorteile von Liechtenstein sind kurze Wege, schlanke Strukturen, schnelle Reaktionszeiten - und das muss so bleiben. Das darf auf keinen Fall mit dieser Reform vernichtet werden.
Primär möchte ich mich eigentlich melden zu den Stellungnahmen, speziell zur Stellungnahme des Amtes für Personal und Organisation. In diesem Fall auch ein Dank an die Regierung, dass man uns die restlichen neun Stellungnahmen nun noch zugestellt hat. Sie sind alle lesenswert. Speziell lesenswert sind die Stellungnahmen des Amtes für Soziale Dienste und des Landesarchivs. Gestern wurde dann ja auch noch gesagt, wir hätten in der Vergangenheit auch nicht immer alle Stellungnahmen gehabt. Das stimmt natürlich, aber man muss ja nicht die Fehler, die man die letzten Jahrzehnte gemacht hat, die nächsten tausend Jahre auch machen. Man darf ja auch ein wenig klüger werden im Verlaufe der Zeit.
Dann, wie angesprochen, die Stellungnahme des Personalamtes. Das gibt mir schon auch zu denken, dass die nicht vorhanden sein soll. Der Abg. Rainer Gopp hat Fragen gestellt, welche mitunter dann einen Weg aufzeigen können, wieso diese Stellungnahme nicht vorhanden ist. Dann gibt es aber eben dieses «Vaterland»-Interview vom 20.4.2012, Seite 7, und hier spricht der Amtsleiter Peter Mella sich aus betreffend diese Regierungs- und Verwaltungsorganisation. Ich zitiere nun aus diesem Interview: «Was mir immer wieder wehgetan hat, ist die Tatsache, wie nach verlorenen Wahlen im Umfeld der Regierung umstrukturiert wurde. Gut funktionierende Teams wurden auseinander gerissen, wertvolles Know-how ging verloren und das nur, weil sich die Vorzeichen geändert hatten. Ich weiss nicht, ob wir uns diesen Luxus der Demokratie mit unseren beschränkten Ressourcen in Zukunft noch leisten können und ich zweifle daran, dass sich mit der Regierungsreform hier etwas Grundlegendes ändern wird. Dann müssten unsere beiden grossen Parteien schon gehörig über den Schatten springen».
Also wie gesagt, es gibt keine offizielle Stellungnahme, aber es gibt immerhin ein sehr aktuelles Interview des Amtsleiters dieses Amtes und er zweifelt zumindest an diesem Punkt doch erheblich, dass hier eine Verbesserung eintreten wird. In diesem Zusammenhang ist dann übrigens auch noch der folgende Satz sehr schön und den sollten wir uns sicherlich alle zu Gemüte führen: «Wer Formel 1 fahren will, der sollte nicht mit Deux Chevaux an den Start gehen». Das nur zur weiteren Kundmachung dieses Interviews.
Dann hat der Abg. Rainer Gopp die Verfassungskonformität angesprochen. Das sehe ich genau gleich. Gerade bei Art. 9 des Vorschlages zweifle ich effektiv, ob sich das mit Art. 94 der Landesverfassung in Einklang bringen lässt. Er hat dann auf die Stellungnahme des Liechtenstein-Instituts verwiesen. Das sehe ich ähnlich und da frage ich mich, ob sich der Landtag wieder einmal sang- und klanglos beschneiden lassen will oder ob er effektiv seine Rechte als Volksvertretung auch wahrnimmt. Aber das muss jeder hier drin selbst entscheiden. Bei Corporate Governance hat es auch zuerst einen gewissen Prozess gebraucht, bis eine Mehrheit zu Einsichten gelangt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich werde mich am Anfang ein bisschen grundsätzlich dazu äussern. Dann hoffe ich auch, ein paar Missverständnisse auszuräumen. Ich werde mich aber sicher nicht auf eine emotionale Ebene begeben und auch nicht zu Interviews in den Zeitungen Stellung nehmen zu Leuten, die auch - entschuldigen Sie den Ausdruck - bald Geschichte sind. Ich glaube, das ist nicht das Niveau, auf dem wir uns hier bewegen sollten. Zum APO komme ich noch. Dieses Nebulöse um das APO können wir auch gleich auflösen. Dieser Ausdruck ist ja in diesem Hohen Haus im Zusammenhang mit dem Staatspersonalgesetz schon einmal gefallen.
Die Einbettung der Reform ist ein Ziel der Agenda 2020, die innenpolitische Handlungsfähigkeit zu stärken. Ich glaube, das ist ein unbestrittener Anspruch, den wir haben müssen. Die Zeit um Liechtenstein ist nicht stillgeblieben, der Wandel ist enorm. Wenn ich sehe, dass noch vor 10, 15 Jahren der Regierungschef und der Stellvertreter eine besondere Rolle - auch in der Wahrnehmung der Ausführungen der Aufgaben der Regierung - hatten und es heute undenkbar wäre aufgrund der Wahrnehmung der Agenden, die einfach von aussen, von innen und überall her auf uns hereinprasseln, glaube ich, kann man einfach feststellen, dass heute die tatsächliche Situation uns längst eingeholt hat, was in rechtlicher Hinsicht noch 40 Jahre zurückhängt. Wir haben deshalb ein Reformkonzept 2009 verabschiedet. Das ist ein umfangreiches Reformkonzept, das wir verabschiedet haben. Wir diskutieren heute über ein weiteres Mosaiksteinchen oder einen weiteren Mosaikstein in dieser Reform. Vieles haben Sie schon beschlossen. Es wurde angetönt, wir haben uns im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung miteinander auseinander gesetzt, im Bereich der Corporate Governance. Wir haben über ein neues Finanzhaushaltsgesetz miteinander diskutiert, das Sie dann im Juni zum ersten Mal auch sehen werden, wie die neue Landesrechnung aussieht. Wir haben uns über die Oberaufsicht unterhalten, wir haben ein neues Dienstrecht geschaffen, wir haben ein neues Richterdienstgesetz geschaffen. Die Vorgänger-Regierung, diese Regierung, hat auch einiges zur Gerichtsorganisation beigetragen. Wir haben ein E-Government-Gesetz, um bei den Kundeninteressen zu sein, geschaffen. Wir haben eine Anlaufstelle für die Unternehmen beim Amt für Volkswirtschaft geschaffen mit dem Dienstleistungsgesetz. Wir haben vor kurzem ein Mitberichtsverfahren in der Regierung eingeführt. Wir haben viele, viele wichtige Schritte im Bereich der Effizienzsteigerung und der Synergienutzung gemacht.
Insbesondere auch - und das ist ein erster Punkt, den ich zur Delegation an die Amtsstellen sagen will - wir haben im Rahmen der Umsetzung des Finanzhaushaltsgesetzes mit der Finanzhaushaltsverordnung massiv delegiert - und da hätte ich mir eine Reaktion der Amtsleiter und Stabstellenleiter in diesem Raum erwartet, dass sie auch sagen: Ja, die Regierung hat einiges unternommen, wir haben Finanzkompetenzen erhalten. Die Traktandenliste der Regierung wurde massiv entschlackt. Wir haben ungefähr im Baubereich mindestens 20, 30 Traktanden weniger pro Regierungssitzung. Das sind alles Themen, die wir auch kompetenzmässig in den letzten Monaten an die Amtsstellen gegeben haben. Das wäre auch eine Qualität, wenn man hier Äusserungen auch machen würde.
Ich möchte nicht auf alles eingehen. Wir planen noch weiteres. Wir haben heute sieben Beschwerdekommissionen. Die werden wir überprüfen. Das macht meines Erachtens keinen Sinn mehr. Wir haben Beiräte in unendlicher Zahl, die die Regierung beraten und in den Gesetzen drinstehen. Einzelne tagen überhaupt nie, weil es auch nichts zu beraten gibt in diesen Materien. Das hat man einfach gut gemeint, in jedem Gesetz muss ja ein Beirat drinstehen, in jedem Gesetz muss eine Kommission drinstehen und in jedem Gesetz muss ein Reiseartikel für die Verwaltung drinstehen. Ich glaube, von solchen Reminiszenzen sollten wir uns verabschieden. Das sind die Kostentreiber, die wir effektiv haben, und ich komme auf Kosten dann auch entsprechend zurück. Das werden wir uns alles auch ansehen. Wir haben in der Agenda 2020 auch gesagt: Wir haben beschränkte Ressourcen. Da gebe ich dem Interviewenden im «Vaterland» sogar Recht. Wir haben ja eine fünfjährige Legislatur vorgeschlagen, um auch diesen Anliegen Rechnung zu tragen. Das wurde ja von den Parteipräsidenten zum damaligen Zeitpunkt vehement, ohne sich mit der Materie auch nur eine Sekunde auseinander gesetzt zu haben, sofort verteufelt. Ich finde, das ist keine Qualität. Wir werden auch dazu einen Bericht verfassen. Wir wollen die Vor- und Nachteile aufwiegen und wir werden auch das in eine ganz ordentliche Vernehmlassung dazu geben.
Die Notwendigkeit der Reform, ich habe es angetönt, ist auf Seite 11 bis 13 ausgeführt. Man hätte dazu sicher ein ellenlanges Buch schreiben und viele Details ausführen können. Ich gebe zu, man hätte diesen Bericht und Antrag auch auf 200, 300 Seiten ausdehnen können. Wenn wir alles aufgelistet hätten, was in den letzten 10 bis 15 Jahren gemacht worden ist an wertvoller Arbeit in der Regierung und mit ausschliesslichem internen Verwaltungswissen, dann hätten wir einen sehr dicken, umfangreichen Bericht gehabt. Das wollten wir nicht. Ich glaube, es macht auch keinen Sinn, jeden Schritt, den man dann irgendwann wieder verworfen hat, aufzuführen. Ich glaube, man muss Ihnen das Produkt hier so präsentieren, wie es nun sich eben präsentieren lässt.
Es ist in der Tat - und da gebe ich dem Abg. Albert Frick Recht - ein langer Prozess, den man vielleicht auch schon früher hätte abschliessen können. Er zielt da vielleicht auch ein bisschen auf mich. Ich habe auch einen Lernprozess in dieser Regierungsreform gemacht, habe auch ein paar neue Ideen, die es schon unter meinem Vorgänger Otmar Hasler gegeben hat, unterstützt. Heute sehe ich die ganz anders und bin ja auch auf der Regierungsbank lernfähig geworden. Und da möchte ich auch, wenn es hier gerade der Platz und der Raum ist, den Dank an die Vorgänger-Regierungen aussprechen, die hier auch schon Vorarbeiten geleistet haben.
Zu den Zielen und zu den Grundsätzen: Ich glaube, die sind vernünftig. Einige wenige sind auf Seite 8 aufgelistet. Ich denke, an diesen Grundsätzen kann man meines Erachtens keine Zweifel haben. Und was wir heute diskutieren und von dem wurde auch ein bisschen abgewichen in verschiedenen Voten, wir diskutieren heute die Regierungsreform, einen Organisationserlass. Wir diskutieren nicht die Reorganisationsmassnahmen, die begleitend von der Regierung schon angestossen sind. Ich werde auch zur Organisationshoheit, zu den verfassungsmässigen Kompetenzen, etwas sagen. Ich möchte hier einfach auch schon anmerken: Von der Landesverwaltung, vom Land wird verlangt, dass es sich wie ein Dienstleistungsunternehmen aufführen soll, auch so auftreten soll, aber die Flexibilität in der Handhabung soll einem genommen werden. Ich kann es auch umgekehrt formulieren: Ich verstehe das Votum des Abg. Rainer Gopp nicht. Wir nehmen dem Landtag überhaupt keine Rechte weg, sondern wir geben ihm Rechte. Der Landtag kann sogar bestimmen, wie die Ministerien aussehen. Das war in der Vergangenheit überhaupt nicht so. Das gibt es in keinem Land der Welt. In keinem Land der Welt werden die Ministerien per Gesetz festgeschrieben. Das ist eine Stärkung des Landtages. Wenn der Landtag die Ministerien anders zusammensetzen will, dann ist das Ihre Kompetenz, die wir Ihnen vorgeschlagen haben. Wir glauben, dass das für das Land das Beste ist, dass es gut ist, wenn man das im Gesetz festschreibt und das nicht in Zukunft den Koalitionsverhandlungen vollständig überlässt. Da stärken wir den Landtag. Da kann der Landtag effektiv auch mitreden und diesen Artikel beraten.
Zum Ämterplan komme ich nachher. Der wurde seit dem Jahr 1987 nicht mehr angepasst. Da ist eine Bestimmung, die verfassungswidrig ist. Die greift in die Organisationshoheit der Regierung ein. Die Regierung ist hierarchisch über der Verwaltung. Die Regierung hat die Verwaltung zu organisieren, wie es auch in jedem Geschäft üblich ist, dass die exekutive Leitung eines Unternehmens seine Abteilungen selber organisieren muss und auch einfach näher am Puls ist. Es ist kein politischer Prozess, ob man jetzt eine Abteilung im Amt A oder im Amt B hat. Das ist eine exekutive Aufgabe, die aus anderen Grundsätzen getrieben ist, nicht aus politischen Grundsätzen.
Ich möchte deshalb übergehen auch zu den einzelnen Punkten, die aufgebracht worden sind. Ja, es hat mich gestern auch ein wenig gestört und geärgert, dass ich lesen musste, dass das eine Reform sei, die mit ausländischen Experten gemacht worden ist. Dem muss ich entschieden widersprechen. Ich habe mir die Mühe gemacht und die verschiedenen Arbeitsgruppen herausgesucht, die in den letzten zehn Jahren an dieser Reform gearbeitet haben. Ausschliesslich verwaltungsinternes Wissen bestückt mit Amtsleitern, die in diesen Arbeitsgruppen dabei waren, wurde herangezogen. Wenn man etwas mit der Verwaltung verändert, dann ist ja nicht gleich ein Jubelschrei da, wenn auch eine Veränderung auf die Verwaltung zukommt. Der Abg. Quaderer hat damals das Truthahn-Beispiel verwendet. Ich meine, das ist ja wohl selbstverständlich, dass das auch hier der Fall ist. Nichtsdestotrotz ist die Einbindung der Verwaltung unter den Vorgänger-Regierungen und unter dieser Regierung mehr als wie vorbildlich abgegangen. Wir haben mehrere Amtsleiterkonferenzen dazu gehabt. Wenn dort halt mehrheitlich geschwiegen wird, dann ist das nicht mein Verschulden, wenn der Raum dazu nicht genutzt wird.
Zu den Arbeitsgruppen: Ich habe es bis gestern auch nicht gewusst. Es war einmal der Vorsitz bei meinem Regierungskollegen Martin Meyer in den früheren Jahren 2002 und ff. Damals war Roland Marxer als Amtsleiter eingebunden, Peter Mella war damals eingebunden und der einzige Experte war Dr. Niedermann aus dem Kanton St. Gallen, der über die Erfahrungen im Kanton St. Gallen berichtete. 2006 waren es dann die beiden Ressortsekretäre Horst Schädler und Martin Frick und Organisationsentwicklung war ab dem Jahre 2006 in die Reform eingebunden. Sven Lässer ist dazu die zuständige Person beim APO. Der war dabei. Das war ja auch ganz ein kluger Entscheid damals schon und wurde im Jahr 2010 wieder bestätigt. Wir haben damals den Regierungssekretär Norbert Hemmerle, weil der die längste Erfahrung mit der Verwaltung hatte, eingebunden, und wiederum die beiden Ressortsekretäre des Regierungschefs und Vize-Regierungschefs Peter Beck und Martin Frick und eben noch einmal Sven Lässer. Und seit gut einem Jahr ist der Rechtsdienst eingebunden in diese Reform. Er hat aufgrund seines übergeordneten Wissens diese Vorlage ausgearbeitet. Das ist nicht ein Expertenentwurf, der aus deutscher, österreichischer oder aus Schweizer Hand stammt, sondern das ist ausschliesslich mit liechtensteinischem Fachwissen ausgearbeitete Gesetzesmaterie.
Ebenso die Frage der Verfassungsmässigkeit: Ich verstehe diese Frage. Man hätte diese vielleicht auch ausführlicher darstellen können. Aber wenn es aus Sicht der Regierung keine verfassungsrechtlichen Probleme gibt, dann müssen wir uns auch nicht rechtfertigen, wo es keine gibt. Wir haben ein Gutachten - und man höre und staune - beim Liechtenstein-Institut in Auftrag gegeben. Es ist nicht der Herr Sebastian Walch, glaube ich, heisst er, der neu jetzt dort ist. Es ist lang bewährt ein ehemaliges Regierungsmitglied, Vize-Regierungschef Herbert Wille, der für uns im letzten Jahr ein ausführliches Gutachten zur Verfassungsmässigkeit gemacht hat. Ein bisschen mehr Zutrauen in die Regierung, dass sie hier doch ordentlich arbeitet, darf man schon haben. Vielleicht müssen wir einfach das auch viel ausführlicher darstellen, aber wir wollten Sie nicht mit Themen belästigen, die hier einfach ein für alle Mal verfassungsrechtlich mit einem vierzehnseitigen Gutachten geklärt worden sind.
Dann zum Einbezug der Amtsstellen. Dazu wollte ich nur eines sagen: Ich war schon in der letzten Regierung an verschiedenen Amtsleiterkonferenzen dabei. Da hat der Vorgänger Otmar Hasler über die Reformfortschritte immer wieder berichtet. Wir haben drei Amtsleitersitzungen gehabt, wo wir den Fortschritt immer wieder vorgestellt haben und dabei auch immer wieder transparent über die Zielsetzung der Reform berichtet haben. Und ich glaube, dabei haben wir immer wieder die Frage betont: Wie soll das künftige Zusammenarbeiten aussehen? Es gibt den politischen Fokus. Das ist Aufgabe der Regierung, des einzelnen Regierungsmitgliedes und allenfalls eines persönlichen Mitarbeiters, den wir jetzt ja aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen haben. Das ist unsere Aufgabe. Politische Funktionen haben die Amtsleiter nicht. Die müssen auch keine politische Verantwortung tragen. Sie können mithelfen, aber sie tragen keine politische Verantwortung. Ich glaube, das ist sicherlich ein bisschen ein Systemwandel gerade bei Amtsleitern, die länger im Amt gewesen sind und noch in einer Zeit zu diesen Amtsleiterpositionen gekommen sind, da nur Teilzeitregierungsräte am Werk waren. Damals mussten diese praktisch auch politische Überlegungen anstellen. Heute ist das System ein ganz anderes. Heute haben wir fünf vollamtliche Regierungsmitglieder. Wir tragen auch die politische Verantwortung. Wir müssen uns auch Wahlen stellen. Dafür halten wir den Kopf hin und sonst eigentlich niemand.
Dann haben wir die Ebene der Ressortsekretäre und da kann ich die Frage des Abg. Rainer Gopp gerade mit einpacken: Ja, es ist im Prinzip eine Namensänderung, Ressortsekretäre zu Generalsekretäre. Was wir aber machen, ist eine klare Aufgabenzuteilung: Welche Aufgaben haben die Generalsekretäre und die Generalsekretariate? Das ist eine rein koordinierende Funktion, nicht eine eigene Aufgabenerledigung. Und da glaube ich, hat auch die Kritik verschiedener Abgeordneter eingesetzt. Es war so, dass in der Vergangenheit exekutive Aufgaben an die Regierung gezogen wurden, weil es einfach ein Vakuum gab und gewisse Aufgaben nicht klar zugeordnet waren. Ich glaube, das bringt heute auch nichts. Ob jetzt ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung geherrscht hat in früheren Regierungen, in dieser Regierung, ich glaube, was wir für uns in Anspruch nehmen können, ist, dass wir viele Personalressourcen schon in den letzten zwei, drei Jahren in Institutionen, in Organisationseinheiten, verlagert haben.
Ich sage es an meinem eigenen Beispiel: Es war früher so, dass zum Beispiel die ganzen Kommunikationsleute auch im Umfeld des Ressorts Präsidium tätig waren. Da wollten wir Kontinuität schaffen und diese in eine Organisationseinheit geben an die Stabsstelle Regierungssekretariat, wo alle Zugriff haben. Im Zuge der letzten Regierungsneubildung wurden Ressourcen in das Amt für Gesundheit gegeben, in das Amt für Volkswirtschaft wurden Ressourcen verlagert, weil dort entsprechende Ressourcen gebraucht worden sind. Ich habe jetzt keine Auflistung vor mir, aber wir sind mit viel mehr persönlichen oder mit viel mehr Regierungsmitarbeitern angetreten und haben heute viel weniger Mitarbeiter im Umfeld der Regierung. Und das wird sich noch einmal ändern. Und da habe ich den Abg. Werner Kranz nicht richtig verstanden, wie er auf diese selektive Auswahl dieser Amtsstellen kommt. Da gibt es ganz andere. Das ist im Bereich des Sozialen und im Bereich der Familie und Chancengleichheit. Da haben meine Mitarbeiter und diejenigen von Renate Müssner in den letzten zwei, drei Jahren effektiv exekutive Aufgaben auch wahrnehmen müssen, weil es dazu keine klare Zuständigkeit in einer Amtsstruktur gegeben hat. Das wollen wir hier auch wieder korrigieren. Es sollen keine exekutiven Aufgaben bei der Regierung wahrgenommen werden, sondern rein die politischen und die koordinierenden Aufgaben. Aber ich glaube, das kommt im Gesetz auch klar zum Ausdruck.
Ich möchte auch auf die Frage der Hierarchiestufe eingehen: Da gab es in früheren Überlegungen der vergangenen Jahre auch ganz andere. Da gab es wirklich Überlegungen. Ich glaube, das schwingt irgendwo auch noch mit, wirklich eine neue Hierarchiestufe einzuziehen. Wenn Sie sich auf Seite 19 diese Grafik verinnerlichen, da wird es offensichtlich. Die Generalsekretariate sind nicht in der Linie, sondern die sind in einer Stabsfunktion. Die haben abgeleitete Rechte gemäss Gesetz oder abgeleitete Rechte des jeweiligen Ministers. Dazu möchte ich dann noch etwas sagen. Den direkten Kontakt der Amtsstellen sehen Sie hier offensichtlich zum jeweiligen Regierungsmitglied oder Minister. Das ist hier offensichtlich aufgezeigt mit dem geraden Strich direkt von den Amtsstellen zum Minister hinauf.
Ich möchte dann noch zu den einzelnen Voten etwas sagen: Zum Votum des Abg. Pepo Frick möchte ich sagen, ich habe von ihm schon andere Voten gehört, die meines Erachtens nicht Themen vermischt haben. Heute war es eine Vermischung. Es wurde vom Regierungsapparat - das tönt wahnsinnig gut - gesprochen. Ich glaube, das stimmt einfach so nicht. Es wurde auch gesagt, über die Köpfe der Amtsleiter hinweg Reorganisationsmassnahmen ohne zu substanziieren. Ich glaube, das stimmt einfach auch nicht. Wir haben eine ganz klare Organisation aufgebaut, wie wir die Reorganisation in der Verwaltung vorantreiben. Wir haben sogar eine Person beauftragt, die für Leute, die eine Unzufriedenheit spüren, da ist und sich heute an diese Anlaufstelle wenden können, und zwar in Anonymität. Das ist auch beschlossen worden. Wir zahlen sogar die ersten drei Stunden, wenn sich eine Person dorthin wendet. Also, das verstehe ich überhaupt nicht, wenn man hier so eine Kluft - und jetzt verwende ich das Wort auch noch - zwischen den Massnahmen der Regierung und der Verwaltung öffnet. Dass es bei Veränderungen keine Demonstrationen auf dem Platz gibt, die Jubelschreie machen, das ist für mich auch klar. Die Verwaltung hat sich in den letzten Jahren nicht organisatorisch mit Veränderungen auseinander setzen müssen. Und da bricht jetzt auch eine neue Ära an. Das ist für alle ein Lernprozess, auch für die Regierung. Im Nachhinein betrachtet könnte man vielleicht nuanciert da und dort anders vorgehen. Das ist so, aber auch wir sind ja nicht so, dass wir auf unseren Positionen entsprechend verharren.
Zur Delegation von Aufgaben: Das ist nicht etwas, was irgendwann begonnen hat und irgendwann abgeschlossen ist. Das ist ein Prozess, der laufend vorangetrieben wird. Ich habe ein paar Ausführungen gemacht jetzt in finanzieller, kompetenzmässiger Hinsicht. Es gab ein umfangreiches Projekt mit Bezug auf Delegationsuntersuchungen im Jahre 2003. Dieses Papier ist nicht irgendwo einfach verschwunden. Das wird nicht mit einem Schlag umgesetzt, aber dort heraus sind wichtige Erkenntnisse erwachsen, die uns hier Delegationsmöglichkeiten zulassen.
Die Reorganisationsmassnahmen im Bereich der Amtsstellen sind auch durch diese Verantwortung getrieben. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass man effektiv aufgrund nicht klarer Schnittstellen Aufgaben doppelt erledigt oder Aufgaben mitunter nicht erledigt, in dem Sinne nicht klar ist, wer was zu erledigen hat. In dem Sinne ein ganz klares Bekenntnis der Regierung. Im Regierungsumfeld ist die politische Aufgabe wahrzunehmen und die koordinative Aufgabe. Ich sage Ihnen hier einfach ein Beispiel: Es ist eine riesige Aufgabe für einen Ressortsekretär, heute die Budgets für seine drei Ressorts zusammenzubekommen. Mit den Amtsstellen sich zu unterhalten, Fortschritte dort zu erzielen, das sind koordinative Aufgaben, die auch wahrgenommen werden. Oder auch einmal eine Sitzung mit den einem Regierungsmitglied unterstellten Amtsleiterinnen und Amtsleitern durchzuführen, dort wieder etwas abzu-holen. Das sind die Aufgaben, die ein Generalsekretariat zu erfüllen hat, nebst dem, dass zahlreiche Anliegen direkt immer wieder an die Regierung platziert werden. Das braucht Koordination. Erledigt das die Regierung bzw. das zuständige Regierungsmitglied selber mit einem Antwortschreiben oder gibt man das in die Amtsstellen? Das sind heute zunehmende Aufgaben. Wir sind heute auch weit über das Schreibmaschinenzeitalter hinweg. Wenn früher ein Brief mit Schreibmaschine gekommen ist, hat man auch drei Wochen Zeit gehabt, mit der Schreibmaschine wieder einen Brief zu tippen. Heute wird eine Antwort in zwei Tagen erwartet und sonst gibt es schon einen Leserbrief irgendwo in einer Zeitung. Das braucht eine gewisse Administration auch in unserem Umfeld.
Ich möchte dann selbstverständlich noch etwas zu den Kosten und als Randbemerkung auch zum sozialpsychiatrischen Gesamtkonzept sagen: Ich glaube, das hat in der heutigen Diskussion - erlauben Sie mir den Ausdruck - eigentlich nichts verloren. Ich meine, dann müssten wir über alle noch so kleinen Reorganisationsmassnahmen, die wir in verschiedenen Ämtern drin vornehmen, laufend berichten. Da wird die lebendige Verwaltung auch wieder weiter lebendig gemacht und am Leben erhalten, indem auch laufend - und das ist auch die Führungsaufgabe der Amtsleiter - Reorganisationen in den Ämtern betrieben werden. Hier geht es um einen Entscheid, den man auch mit dem entsprechenden Amt diskutiert hat. Das wurde dem Amt vorgestellt, und zwar in globo seitens der Sozialministerin beim Amt selber. Also ich weiss nicht, woher das kommt oder will man hier - und das unterstelle ich nicht Ihnen, Sie leben ja von den Informationen, die man Ihnen auch gibt, die Sie auch nicht in dem Ausmasse nachprüfen können - ich weiss nicht, wer oder was hier bewusst hier irgendwo in die Irre führen will.
Dann möchte ich zum Votum des Abg. Albert Frick kommen: Ich glaube, da ist noch ein Punkt offen - und das ist der finanzielle Aspekt. Zu dem sage ich gleich noch generell etwas.
Dann zum Abg. Gerold Büchel, die Verwendung der Bezeichnungen - auch im Inland: In den Medien hat das ja schon Eingang gefunden. Da werden wir ja schon lange als Finanzminister und Ähnliches bezeichnet. Ich nehme das dann gerne mit, was das allenfalls bedeuten würde.
Die Frage der Arbeitnehmervertretung: Auch da sind wir einen neuen Weg gegangen. Wir haben den Personalverband zu den Amtsleitersitzungen eingeladen, direkte Information. Ich hatte vor Kurzem wieder ein Gespräch mit dem Präsidenten und einer Delegation des Personalverbandes. Die Diskussion war zwar nicht über die Regierungsreform konkret, sondern über die anderen personalpolitischen Massnahmen. Ich habe ihnen auch gesagt, dass es nicht glücklich war, dass sie über die Medien etwas erfahren haben, dass wir das auch ändern wollen, dass sie natürlich selbstverständlich zu Stellungnahmen aufgeboten werden. Wir haben aber auch vereinbart, dass es in Zukunft institutionalisiert wird - das hat es nicht gegeben -, dass es zweimal im Jahr ein direktes Gespräch mit dem Regierungschef gibt und dass sie in Zukunft auch immer zu den Amtsleiterkonferenzen eingeladen werden. Ich glaube, es war ursprünglich auch noch eine Idee der Personalvertretung, hier Eingang in dieses Gesetz zu finden. Aber ich glaube, das wäre jetzt wirklich völlig verkehrt. Sie sind nicht irgendeine Organisationseinheit der Verwaltung. Ich glaube, das muss man anders lösen.
Dann zum Abg. Johannes Kaiser, zu seinen drei zentralen Fragen: Die Verfassungsmässigkeit habe ich bereits erläutert. Dann zu den Zuständigkeiten, dass die an die Regierung gezogen werden: Nein, im Gegenteil, die operativen Aufgaben sollen von der Regierung weggehen. Aber das ist auch nicht eine Frage, die dann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Schlag so passiert ist. Da gebe ich den Votanten schon Recht. Da gibt es Menschen, die bislang eine Aufgabe im Umfeld der Regierung wahrgenommen haben. Die Aufgabe fällt weg, die geht in ein Amt. Da muss man mit diesen Leuten umgehen und diese Personalressourcen dann auch entsprechend verschieben. Ist diese Reform mit dem heutigen Personal durchführbar? Da hat die Regierung ein klares Ziel auch festgelegt. Es gibt ja keine Neuanstellungen mehr seit gut zwei Jahren, sondern es wird mit den bestehenden Personalressourcen weitergearbeitet, obwohl wir immer wieder neue Gesetze auch produzieren, damit immer mehr Personalressourcen eigentlich auch brauchen, braucht es eben diese Effizienzsteigerungsmassnahmen innerhalb der Verwal-tung. Es wird allerdings sicherlich mit dieser Reform dann und den zugehörigen Reorganisationsmassnahmen zu Verschiebungen im Bereich des Regierungsumfeldes und mitunter auch innerhalb der Verwaltung kommen.
Ich möchte auch betont wissen, dass die Regierungs- und Verwaltungsreform - das haben Sie selber ja auch angetönt, dann aber so latent durchblicken lassen, ob das eine Sanierungsvorlage ist. Nein, das ist keine Sanierungsvorlage. Das ist eine Organisationsvorlage. Diese Regierungsvorlage wurde nicht unter dem Gesichtspunkt der Sanierung ausgearbeitet, aber es wird unter dem Kostenaspekt nicht zu Mehrkosten kommen. Im Umfeld der Regierung wird es im Gegenteil meines Erachtens weniger Kosten produzieren, weil wir mittelfristig weniger Personal im Regierungsumfeld haben werden. Allein schon die Tatsache, dass wir uns verabschiedet haben vom definitiven System der persönlichen Mitarbeiter, dass wir keine Fixanstellung der Generalsekretäre haben, das wird mindestens kostendämpfend sein. Ich meine, sind wir einfach ehrlich. Früher hat man Ressortsekretäre gehabt. Die waren unbefristet angestellt. Die hat man nach Regierungswechseln ausgetauscht und die hat man einfach in ein rotes oder in ein schwarzes Amt verschoben und die waren wieder irgendwo beschäftigt. Das war der Kompromiss. Man will keine Fixanstellungen, dann sind es keine Fixanstellungen, dann haben sie auch keinen Anspruch. Diese Personalkosten fallen dann nicht zusätzlich an, wenn man neue Generalsekretäre anstellt, sondern diese fallen weg und werden nicht in irgendeine Amtsstelle gegeben.
Dann zum Thema der Organisationshoheit: Die ist vorgegeben in der Verfassung und deshalb auch die Abklärungen, die wir beim Rechtsdienst gemacht haben mit Bezug auf diesen Ämterplan. Das war auch eine Frage, die ich an den Rechtsdienst schon früher gerichtet habe und auch frühere Regierungen schon. Es ist nicht zulässig gemäss Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes, dass Verordnungen, sprich Ämterpläne, eine nachträgliche Genehmigung durch den Landtag erfahren. Und ich glaube, es ist einfach - und das müssen Sie bitte auch zur Kenntnis nehmen und sich in die Lage der Regierung versetzen: Es ist doch nicht eine legislative Aufgabe, eine Verwaltung zu organisieren. Die personellen Konsequenzen müssen wir mit Ihnen diskutieren, aber nicht, ob es eine Abteilung A und B und C gibt. Also da vermischen wir dann die Kompetenzen schon gewaltig und dementsprechend nehmen wir dem Landtag auch nichts weg. Im Gegenteil, wir geben ihm mit der Bildung der Ministerien auch entsprechende neue Kompetenzen dazu.
Im Übrigen meine ich, man kann das ja immer spiegelbildlich sehen. Die Regierung frägt ja auch nicht, wie Sie sich organisieren im Landtag. Wir fragen auch nicht, wie Sie die Datenschutzstelle organisieren, wie Sie das Landtagssekretariat organisieren. Also ich glaube, bei ein wenig gesundem Menschenverstand erübrigt sich diese Frage eigentlich schon relativ rasch.
Dann möchte ich gerne zum Schluss kommen und Ihnen eigentlich danken, dass wir diese Reform durchführen können. Eines kann ich jedoch nicht teilen: Ich glaube, es muss das politische Ziel sein, diese Reform noch in dieser Legislatur zum Abschluss zu bringen und nicht eine weiteren zeitlichen Gap in Kauf zu nehmen. Ich glaube, wir tun dem Land nichts Gutes, wenn wir nicht für Kontinuität sorgen. Und das ist das grösste Ziel, das wir mit dieser Reformvorlage in einem politischen Kompromiss erreicht haben. Und deshalb liegt Ihnen diese Vorlage heute auch zur Beratung entsprechend vor. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir noch die eine oder andere Sache zu ergänzen, welche in der Diskussion aufgeworfen worden ist, damit das Bild dann auch abgerundet wird.
Der Regierungschef hat es in seinen Ausführungen bereits dargelegt. Diese Vorlage, die Ihnen heute zur Behandlung vorliegt, hat eine Geschichte. Es gab Regierungen, zum Beispiel bereits im Jahr 1989, die sich mit dem Thema der Regierungs- und Verwaltungsreform beschäftigt haben. Erste konkrete Umsetzungsschritte wurden in den Jahren 1992 ff. vollzogen. Im Jahr 2002 wurde eine Projektgruppe eingesetzt, und es war wirklich so, wie es der Regierungschef ausgeführt hat. Ich war dazumal als Mitarbeiter der Regierung bzw. als interimistischer Polizeichef Vorsitzender dieser Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe hat ja auch zahlreiche Amtsleiter umfasst, und wir haben uns dazumal überlegt, wie wir eine vernünftige Organisationsform für das gesamte Regierungsumfeld finden können. Es war immer Ziel, eine so genannte Schwerpunktbildung zu finden und in den letzten Jahren wurde dieses Thema vertieft. Die Arbeiten wurden ab dem Jahr 2009 auch intensiviert und das Reformkonzept, welches jetzt auch in der Diskussion angesprochen worden ist, wurde schrittweise erarbeitet. Nun, wenn Sie sich die wirklichen Ziele der Reform ansehen, dann werden Sie feststellen, dass es schlussendlich um die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Regierung und des Regierungsumfeldes geht. Es geht vor allem darum, die Regierung von Nichtregierungsgeschäften zu entlasten oder wie das jetzt in der Diskussion auch besprochen worden ist, eine Unterteilung zwischen den so genannten strategisch-politischen Aufgaben vorzunehmen und Aufgaben, welche vor allem das operative Tagesgeschäft betreffen.
Ein Aspekt, welcher in der Diskussion nicht angesprochen worden, ist ein organisationsrechtlicher Aspekt. Wenn Sie sich das heutige Verwaltungsorganisationsgesetz ansehen, dann werden Sie feststellen, dass das ganze Regierungsumfeld nicht existiert. Das Regierungsumfeld ist in rechtlicher Hinsicht nicht gesetzlich abgebildet und dieser Punkt war immer wieder auch Motivation, an dieser Vorlage und an diesem Projekt weiterzuarbeiten. Das Regierungsumfeld - und das wissen wir jetzt alle auch aus eigener Erfahrung - hat sich heute neuen Anforderungen zu stellen. Nicht zuletzt seit dem EWR-Beitritt wurden die Aufgaben immer komplexer. Es sind auch neue Aufgaben auf die Regierung zugekommen. Das ganze Regierungsumfeld wurde internationalisiert. Und das hat auch dazu geführt, dass gewisse Aufgaben neu dazugekommen sind, welche im Regierungsumfeld wahrgenommen werden bzw. dort, wo es die Überprüfung gezeigt hat oder zeigen wird, die Aufgaben besser von Verwaltungsstellen erfüllt werden können.
Damit komme ich zum Themenkomplex der Aufgabendelegation, welche von verschiedenen Votanten auch angesprochen worden ist. Ich möchte Ihnen das anhand einiger konkreter Beispiele auch noch aufzeigen. Wenn wir im Gesundheitsbereich schauen, dann können wir zum Beispiel feststellen, dass vor einigen Jahren der ganze Spitalbereich von der Regierung an das Amt für Gesundheit delegiert wurde. Im Jahr 2005 wurden sämtliche Fragen, welche sich mit dem Spital beschäftigt haben, rein administrativ betrachtet vom Gesundheitsressort durchgeführt. Das wird heute vom Amt für Gesundheit erledigt. Es gibt dort eine eigene Stelle. Natürlich hat es auch politische Fragen, die wieder vom Gesundheitsressort zu klären sind. Aber die ganzen Arbeitsgruppen wurden beispielsweise im 2005, als ich das Gesundheitsressort übernommen habe, noch von der Regierung direkt geführt. Diese sind heute im Amt für Gesundheit angesiedelt.
Beim Regierungswechsel im Jahre 2009 haben wir den Verkehrsbereich neu organisiert, und zwar haben wir diesen an das Tiefbauamt delegiert. Das war auch ein Punkt, den der Regierungschef angesprochen hat. Damit wurden auch zwei Mitarbeiterstellen zum Beispiel ins Tiefbauamt verschoben und das Verkehrsressort nimmt heute keine operativen Aufgaben mehr wahr. Wir kümmern uns um die politisch-strategische Ausrichtung des Verkehrsbereichs in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt.
Weitere Themen oder Fragen, die unter anderem der Abg. Kranz in seinem Votum angesprochen hat, kann ich am Beispiel der Landesplanung ausführen: Wir überlegen uns heute bei den Reorganisationsmassnahmen, wo künftig die Landesplanung angesiedelt werden soll. Wir haben heute das Problem, dass, wenn Bauprojekte eingereicht werden, sich sowohl die Gemeinden, die Bauherren, die Architekten und andere Vertreter mit dem Bauamt beschäftigen müssen. Sie müssen sich ebenso mit der Stabsstelle für Landesplanung beschäftigen und schlussendlich müssen sie auch noch auf eine Regierungsstelle gehen, bei welcher dann entsprechende Bewilligungen erteilt werden. Und im Sinne von Effizienzsteigeru-ngen, von Bürgernähe und auch von Wirksamkeit, wie das der Abg. Rainer Gopp ausgeführt hat, ist es sinnvoll, dass diese Aufgaben gebündelt werden, dass unsere Kunden - und das sind die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes - künftig nur noch einen Ansprechpartner haben. Und darum machen wir solche Reorganisationen.
Ein weiteres Beispiel hat der Regierungschef bereits angesprochen. Es werden heute operative Aufgaben im Ressort Familie und Chancengleichheit oder im Ressort Soziales erledigt. Das sind Aufgaben, die das klassische Tagesgeschäft betreffen und die gehören in eine Amtsstelle. Und es ist ja im Reformkonzept der Regierung vorgesehen, dass das künftig im «Amt für Generationen» beheimatet sein soll.
Ein letztes Beispiel betrifft den Justizbereich: Wir haben heute im Justizbereich mehrere Regierungsmitarbeiter beschäftigt. Diese bewältigen aber ein reines Tagesgeschäft. Es ist künftig geplant, dieses Ressort Justiz zusammenzuführen mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt und mit anderen Amtsstellen und ein Amt für Justiz zu schaffen, wo dann das Tagesgeschäft bearbeitet werden kann. Uns so könnten wir Bereich für Bereich durchgehen, wo Sie sehen, dass operative Aufgaben von der Regierungsebene hin in die Amtsstellen verlagert werden. Also es betrifft wirklich die so genannte politische, strategische Ebene im Verhältnis zum Tagesgeschäft bzw. zur operativen Ebene.
Einen Punkt, den ich noch speziell erwähnen möchte, das sind die Bedenken der verschiedenen Amtsleiter und der Amtsstellen: Wo Veränderungen anstehen, führt dies automatisch immer wieder auch zu Verunsicherungen. Selbstverständlich ist es eine Führungsaufgabe, diese Verunsicherungen zu beseitigen. Ich kann diesbezüglich nur für meine Projekte sprechen. Wir sind hier in einem sehr engen Dialog, gerade mit den Amtsleitern. Wenn ich jetzt die grosse Reorganisation des Hochbauamtes und des Tiefbauamtes ansehe, die aktuell läuft, so haben wir hier einen wöchentlichen Austausch mit den entsprechenden Projektgremien, um diese Unsicherheit zu beseitigen. Die Bedenken betreffend eine zusätzliche Hierarchieebene zwischen Regierung und Amtsstellen gab es schon vor zehn Jahren, als wir erste Überlegungen hinsichtlich einer Schwerpunktbildung vorgenommen haben. Aber hier möchte ich das verstärken, was auch auf der Seite 19 des Regierungsberichtes ausgeführt ist. Es wird nicht eine zusätzliche Hierarchieebene eingeführt. Das möchte ich klar festhalten. Der heutige Vorschlag des Generalsekretärs ist als Stabsstelle ausgestaltet. Es ist keine Linienfunktion. Das bedeutet im organisationsrechtlichen Sinn gesprochen, dass ein direkter Zugang der Amtsstellen zum Minister oder zum Regierungsmitglied jederzeit gewährleistet ist. Und schlussendlich wird das sehr stark auch vom Führungsstil eines Regierungsmitgliedes abhängen, ob er die Amtsstellen direkt führen möchte oder ob er Teile seines Aufgabengebietes an den Generalsekretär delegieren wird. Aber ich denke, diese Bedenken, dass hier eine zusätzliche Hierarchieebene eingeführt werden soll, die haben wir ernst genommen und da haben wir auch im Vergleich zu früheren Vorschlägen, die auch in der Verwaltung diskutiert worden sind, eine wesentliche Verbesserung erzielen können.
Zum Schluss folgende Bemerkung: Wie es bereits ausgeführt worden ist, geht es hier wirklich um einen Organisationserlass. Es geht um die Schaffung von Organisationsrecht. Es geht darum, die Regierungsebene organisationsrechtlich abzubilden, sodass sie auch künftigen Anforderungen gerecht wird. Und ich finde die Zielsetzungen, die der Abg. Gopp gebracht hat - Wirksamkeit, Qualität, Effizienz, Bürgernähe - gut. Das sind auch Werte, die Sie in den Leitlinien der Verwaltung und der Regierung wieder finden. Diesbezüglich ist unser Bestreben, dass wir diese Leitlinien erfüllen und im Tagesgeschäft auch umsetzen und auch leben. Und mit dieser Reorganisation und diesem organisationsrechtlichen Erlass wollen wir einen weiteren Beitrag hierzu leisten. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich erlaube mir nur zwei, drei kurze Bemerkungen: Zuerst hat mich der Regierungschef zitiert. Ich kann ihm das Zitat, das ich einmal vor ein paar Jahren herausliess, nochmals sagen: «Truthähne laden sich selber sehr ungerne zum Weihnachtsessen ein». Und wenn man diese Reform und dieses Gesetzeswerk liest, kommt einem natürlich dieses Zitat schon wieder mal in den Sinn. Betreffend die Regierungs- und Verwaltungsreform müssen wir uns nichts vormachen, das ist wohl eine sehr politische Reform. Politisch a), weil es von den Grossparteien getragen ist, und b) natürlich, wenn ich den Bericht und Antrag lese, der Koalitionsausschuss so quasi als vorbereitende Kommission für den Landtag, hat zweimal getagt. Das finde ich schon erstaunlich. Aber wenigstens haben Sie bei zweimaligen Treffen auch eine Entscheidung getroffen. Es gibt ja, wie wir gestern gehört haben, aber das war ja im nichtöffentlichen Bereich, darauf möchte ich jetzt nicht eingehen, da gibt es auch andere Beispiele.
Nun, die getroffenen Entschlüsse sind doch eher dürftig. Fünf Ministerien sollen wir haben und die Generalsekretäre sollen nicht unbefristet angestellt werden. Also ich denke mir, bei einer solchen Reform müsste der Koalitionsausschuss, welcher vertreten ist durch Spitzenfunktionäre und natürlich auch durch den Herrn Regierungschef und Regierungschef-Stellvertreter, da hätte ich mir ein bisschen mehr erwartet. Und vor allem hätte ich mir erwartet, dass der Ausfluss dieses Ausschusses dann auch in die Fraktionen einfliesst. Aber wenn man die verschiedensten Kritiken heute gehört hat, schien das nicht der Fall zu sein. Was mich natürlich sehr positiv überrascht hat, ist, dass der Regierungschef-Stellvertreter auch Stellung genommen hat. Es scheint also wenigstens unter zwei Leuten in diesem Hohen Hause ein bisschen Einigkeit zu herrschen - und das ist wenigstens etwas Positives. DankeAbg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Seitens der Regierung wurde die Kompetenz und das Wissen der Ämter und Amtsstellen schon des Öfteren hervorgehoben. Ich hoffe, dass dieses Hochhalten des Know-hows und des Erfahrungsschatzes der Amtsstellen seitens der Regierung und des Regierungschefs insbesondere auch hier und heute den Amtsstellen entgegengebracht wird. Deshalb sind die Stellungnahmen der Ämter so wichtig, möchte ich meinen, sonst wüssten wir diesen Erfahrungsschatz nicht und auch die Einschätzung nicht, die die Ämter, die die Personalleiter der Amtsstellen dieser Reform entgegenbringen.
Ein grosses Thema ist die Thematik der Mehrkosten. Ich frage mich hier allen Ernstes, wer hier die blauen Augen hat. Ist es die Regierung? Ist es der Landtag - oder sind es die Ämter? Ich möchte nur eine kleine Auswahl von diesen Stellungnahmen, die alle in die gleiche Richtung bezüglich Mehrkosten gehen, einmal zitieren und Ihnen vor Augen führen. Ich nenne die Amtsstellen nicht, die das aufführen, sondern effektiv nur die Bedenken, die da sehr markant und deutlich ausgeführt werden:
«Es wird aufgrund der Vernehmlassungsvorlage der Ämter aufgeführt, dass gewisse Mehrkosten aufgrund der Besoldung der Generalsekretäre sowie der Anstellung von persönlichen Mitarbeitern für alle Regierungsmitglieder entstehen werden. Diese Mehrkosten sollen durch Einsparungen in deren Bereich aufgefangen werden. Dies soll etwa durch eine Verlagerung verschiedener Aufgaben, welche heute auf Regierungsebene erledigt werden, auf die Amtsstellen erreicht werden. Wie im Kommentar dargelegt, werden durch die neuen Strukturen und neues Personal auf Regierungs- und Ministeriumsebene Mehrkosten entstehen. Wie weiter oben aufgeführt, sollen aber auch Aufgaben auf die Amtsstellen verlagert werden. Das hat zur Folge, dass dort nicht weniger Personal, sondern zusätzliches Personal benötigt würde. Wie Einsparungen erzielt werden sollen, ist nicht erkenntlich». Das mal zu einem Beispiel. Das ist das längste Beispiel, die anderen sind in der Formulierung kürzer.
«Auch wenn dies im Bericht vereint wird», auch wieder was die Mehrkosten anbelangt, «lässt uns die Schaffung von Ministerien und Generalsekretariaten einen weiteren Staatsausbau befürchten. Und Staatsausbau heisst auch Mehrkosten».
Eine weitere Amtsstelle tut dies folgendermassen kund: «Trotz des Ansinnens der Regierung, Augabenzuteilung und Zuständigkeiten und Kompetenzen transparenter zu machen und klarer zum Ausdruck zu bringen, hat das Amt grosse Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Ausführung dieser Vorhaben. Eine möglichst flache Hierarchiestruktur sollte die Abläufe vereinfachen. In der konkreten Umsetzung der angestrebten Reformziele sieht das Amt eine erhebliche Gefahr, dass der regierungsnahe Mitarbeiterapparat weiter ausgebaut wird und dass weitere Aufgaben von den Ämtern in die Nähe der Regierung (Ministerien) verlagert werden. Es fällt schwer, damit das Bild eines schlanken Staates und einer schlanken Verwaltung in Einklang zu bringen. Es ist stark zu bezweifeln, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen bisherige Vorteile, wie beispielsweise einfache Strukturen, kurze Wege und schnelle Entscheidungen in Zukunft aufrechterhalten werden können».
Und das letzte Beispiel: «In Frage zu stellen ist auch, ob die neue Verwaltungsorganisation mit dem heutigen Personalbestand auskommen wird. Zu befürchten ist, dass sich neu mehrere Stellen mit den gleichen Verwaltungsaufgaben befassen werden und die Prozesse komplizierter werden und länger dauern, ohne dass bessere Ergebnisse erzielt werden. Die Hoffnung und Erwartung der Regierung, dass sich die personellen Mehraufwendungen auf der Ebene der Ministerien durch entsprechende Einsparungen bei den Ämtern kompensieren lassen, dürfte sich als trügerisch erweisen». So geht es auch bei den anderen Stellungnahmen weiter. Ich bezweifle da sehr stark Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef, dass es keine Mehrkosten geben würde. Alles deutet darauf hin, dass hier das Personal ausgebaut wird, dass es nicht nur mit einer Kostenneutralität einhergeht. Sie müssen mir das schon glaubwürdiger darlegen, ansonsten muss ich die Zweifel bezüglich Erfahrungsschatz und Know-how, die hier bei den Ämtern besteht, offen lassen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Die eine meiner Überlegungen hat der Abg. Johannes Kaiser gerade angesprochen und ich möchte das noch einmal wiederholen und nachdoppeln. Meine Hauptsorge bei der ganzen Verwaltungsreorganisation, um die es ja auch geht - es geht ja nicht nur um die Regierungsreform, sondern auch um die Verwaltungsreform - meine Hauptsorge ist, dass das Know-how, das in diesen über viele Jahrzehnte gewachsenen Strukturen und vor allem in den menschlichen Ressourcen vorhanden ist, dass das zu einem vielleicht grossen, vielleicht aber auch nur kleinen Teil verloren gehen kann. Und ich bitte die Regierung unter allen Umständen darauf bedacht zu sein, dass das nicht passiert. In welcher Form das geschehen kann, weiss ich nicht, dafür habe ich jetzt kein Rezept. Aber wenn ich die verschiedenen Stellungnahmen hier lese, decken sie sich in vielen Bereichen vor allem darin, dass dies befürchtet wird, nämlich vorhandene, ich nenne es jetzt einmal Kompetenzzentren, die sich über viele Jahre Wissen und Information und Erfahrung angeeignet haben und auch damit gearbeitet und gewirtschaftet haben, dass dieses Know-how der Ämter irgendwo auf der Strecke bleiben könnte. Und für mich deckt sich das auch mit der Wortmeldung des Abg. Rainer Gopp, der darauf bedacht sein möchte, dass vor allem die Menschen, die darin beteiligt sind, mit ihren Erfahrungen und auch ihren Bedürfnissen eingebunden und dort abgeholt werden, wo sie stehen und wo sie zum Teil mit ihrem Herzblut über viele Jahre gearbeitet haben.
Das ist für mich das Hauptproblem der gesamten Reorganisation, wenn Ämter zusammengelegt oder grössere Ämter auseinander gerissen und umstrukturiert oder hin- und hergeschoben werden. Es ist völlig richtig, dass organisatorisch und rein von den Abläufen her vieles korrekturbedürftig ist. Ich stehe dem auch überhaupt nicht im Wege und es wird nicht Verschiebungen geben können, ohne dass Porzellan zerschlagen wird. Man soll aber vielleicht versuchen, die Verluste so gering wie möglich zu halten und vor allem eben das zu behalten und weiterhin einbinden, was an Wissen und vor allem an Erfahrung in diesen langjährigen Zentren - möchte ich jetzt nochmal sagen - vorhanden ist. Das ist der eine Aspekt. In dem Zusammenhang stehen auch die Verunsicherungen, die in zahlreichen Ämtern in den letzten Monaten stattgefunden haben, aber ich bin dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter dankbar dafür, dass er diese meine Sorge durch seine Äusserungen jetzt entkräftet hat.
Erlauben Sie mir zum Schluss nur noch eine kleine Bemerkung, Herr Regierungschef. Ich habe mich etwas an Ihrer Äusserung gestört, dass über Leute, «die bald Geschichte sind», nicht diskutiert werden solle. Ich bitte doch, das etwas zu relativieren. Sie haben sich wohl entschuldigt dafür, aber ich denke, gerade hinter diesen Menschen steht eine ganze Generation von Arbeit für unser Land. Und das hat mich etwas verletzt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke der Regierung für die Ausführungen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich meine Kostenfrage überhört habe. Wenn ja, tut es mir leid, wenn nein bitte ich Sie noch um Ausführungen. Ich habe gefragt bezüglich der Generalsekretären-Einstufung usw. im Vergleich auch zu den Amtsleitern und eben, Sie haben zwar die Ausführung bezüglich finanzielle Auswirkungen gemacht, aber diese Konkretisierung habe ich zumindest nicht wahrgenommen.
Der Regierungschef-Stellvertreter hat hier Beispiele bezüglich Zusammenlegung von Ämtern, zum Beispiel Amt für Justiz, gemacht. Mir ist der Grund, die Logik und die Technik, warum das gemacht wird und dass das sinnvoll ist, das ist mir schon klar. Also dagegen habe ich nichts, da kann sicherlich einiges herausgeholt werden, obwohl das auch Risiken birgt, dass eben gewisse Einheiten an Effizienz verlieren. Und darum war mein Fragezeichen eher, das an einer Grösse festzumachen oder einfach die Einheiten, die vom Inhalt her zwar zusammengehören, aber vielleicht in der Umsetzung, in der Wirkung gegen aussen vielleicht heute eine hohe Schlagkraft haben, die dann an Schlagkraft verlieren könnten, ob das berücksichtigt wurde. Das waren eher meine Bedenken.
Und der zweite Punkt, dass eine grosse Einheit ganz andere führungstechnische Herausforderungen in sich birgt wie kleine Einheiten, das ist klar. In kleinen Einheiten führt man die Mitarbeiter direkt, zumindest bis zu einer gewissen Anzahl. In grösseren Einheiten sind ganz andere Führungsqualitäten - und Qualitäten meine ich jetzt nicht wertend - und ganz andere Herausforderungen bzw. Bewältigungsfähigkeiten von bestimmten Herausforderungen gefragt. Also ein Beispiel: Ehemalige Amtsleiter werden einem neuen Amtsleiter dienen. Das gibt führungstechnisch sehr grosse Herausforderungen. Hier hätte mich auch interessiert, wie man diese Thematiken gedenkt anzugehen. Weil für mich ist das in der Reform, etwas technisch zu entwickeln und von der Logik her zu entwickeln, was zusammengehört zusammenzuführen, das ist das Kleinste. Aber das, was der Mensch schlussendlich bewirken kann in einer solchen Einheit, das ist die grosse Herausforderung einer solchen Organisationsentwicklung. Und das hätte mich interessiert, weil das ist das Killerkriterium.
Und zum Schluss bleibt mir noch die Stilfrage, Herr Regierungschef. Sie haben in diesem Hause öfters auch den Stil, wie etwas gesagt wurde, von gewissen Personen angekreidet. Jetzt habe ich da auch einmal die Möglichkeit, das zu tun. Ich finde es bedenklich und auch eine Stilfrage, wenn man eine andere Meinung mit nicht vorhandenem Menschenverstand abtut. Das ist auch eine Stilfrage. Aber ich lasse das so stehen.
Ich habe das Thema Ämterplan - und organisationstechnisch mögen Sie Recht haben, dass das Sinn macht, dass das bei der Regierung ist - ich habe das aber ausschliesslich auf die Kompetenzen des Landtags bezogen und auch den Landtag angesprochen, dass man sich immer wieder beschwert, dass einem Kompetenzen geraubt werden. Es ist einfach ein zusätzlicher Kontrollmechanismus, den man bis jetzt gehabt hat oder hätte, wenn man ihn wahrgenommen hat, und der geht verloren. Wir haben ja gesehen, dass bezüglich der Finanzkompetenzen manchmal diese Kompetenz auch überschätzt wird, wenn wir dann über Konti beim Budget diskutieren. Aber es scheint, dass ich und der Abg. Lampert die einzigen Abgeordneten sind, die das beschäftigt. Und von dem her ist das wahrscheinlich nicht so wichtig. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beginne gerade beim letzten Votanten: Ja, den Ämterplan soll es so in der Form nicht mehr geben. Ich bedaure das auch, aber trotzdem: Wir haben die Möglichkeit, im Budget Korrekturen vorzunehmen. Die Finanzhoheit ist ja nach wie vor bei uns. Und nehmen Sie Kürzungen vor, wenn Sie das für richtig halten, aber geben Sie der Regierung auch die Möglichkeit, mit den gesprochenen Mitteln ein stückweit flexibel umzugehen. Ich denke, das ist ja auch das Ziel.
Dann wurde mehrmals der Koalitionsausschuss angesprochen. Uneinigkeit in den Fraktionen, vorberatende Kommission des Landtags. Nein, Herr Abg. Quaderer, sicher nicht. Aber schauen Sie doch die Realität an. 23 von 25 Abgeordneten gehören den beiden Grossparteien an, sie stellen gemeinsam die Koalitionsregierung. Und dass man dieses wichtige Thema politisch auf eine gesunde Basis stellen will, das ist auch verantwortungsvoller Umgang, auch mit Ressourcen. Und genau das war das Thema. Man hat sich geeinigt, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden und der liegt jetzt vor. Und das hat nichts mit Uneinigkeit in den Fraktionen zu tun. Wenn die FBP Stellungnahmen anfordert, ich für meinen Teil brauche sie nicht oder hätte sie nicht gebraucht, lese sie aber auch gerne, da habe ich nichts dagegen. Und wenn man Fragen stellt, dann hat das nichts mit Uneinigkeit zu tun.
Dann wurde aus Stellungnahmen vom Abg. Johannes Kaiser zitiert. Und mehrfach wurde gesagt: Mehrkosten stehen im Raum. Da wurde einmal auch der persönliche Mitarbeiter angesprochen. Der persönliche Mitarbeiter ist nicht mehr Gegenstand dieser Vorlage. Das wurde bewusst herausgenommen. Das wurde den politischen Parteien für die Koalitionsgespräche zur Verfügung gestellt. Das ist ein rein politischer Entscheid, ob die Parteien das möchten oder nicht. Und wenn sich die politischen Parteien einigen, doch das möchten wir, dann kostet es mehr. Das ist so. Das haben sie dann aber auch zu verantworten.
Eine Frage habe ich noch: Ich weiss jetzt nicht, ob das schon einmal gefallen ist hier drin. Wenn Amtsstellen zusammengelegt werden, dann braucht es ja einen Chef weniger. Das ist eigentlich die logische Konsequenz. Meine Frage geht dahin: Gilt der Grundsatz der Besitzstandswahrung oder gibt es neue Einstufungen? Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wir führen jetzt schon eine ziemlich lange Eintretensdebatte und ich stelle mir manchmal die Frage, ob es die Qualität der Debatte steigert, wenn der Landtag alle Stellungnahmen der Ämter hat. Ich kann nachvollziehen, dass ein Zusammenführen von Ämtern in grössere Einheiten organisatorisch besser ist. Ebenfalls kann ich nachvollziehen, dass es eine exekutive Aufgabe ist festzulegen, wie die Regierung sich unterhalb der Ministerien organisiert, damit sie die Verantwortung wahrnehmen kann. Hier im Landtag sitzt auf der anderen Seite dann nicht der Amtsleiter, der sich uns gegenüber rechtfertigen muss. Das ist das entsprechende Regierungsmitglied, also der Minister. Und er muss in der Lage sein, das so zu organisieren mit der Kollegialregierung, dass der Ämterplan für seine Aufgabe, für seinen Führungsstil, so geregelt wird und den Zeiten angepasst wird, dass er hier verantworten kann, dass diese Organisationsstruktur stimmt. Klar ist auch, dass es hier immer wieder Veränderungen geben muss. Das wird eine Konsequenz sein. Dass sich die Ämter nun schwer damit tun, dass diese Regierungs- und Verwaltungsreform jetzt kommt, das kann ich teilweise nachvollziehen. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass der Regierungschef gesagt hat, es ist schwierig eine Reform zu machen, die gerade bei einem Amt zu relativ starken Veränderungen führt mit einem Amtsleiter, der dann, wenn die Reform in Kraft tritt, nicht mehr dort ist. Das kann ich nachvollziehen, dass das dann nicht der Massstab aller Dinge ist. Ich kann auch nachvollziehen, dass es für die Amtsleiter sicher schwierig ist, einen solchen Prozess zu machen. Aber ich glaube, die Regierung hat uns ausdrücklich versichert, dass sie hier sehr intensiven Kontakt mit den Amtsleitern hat. Es ist nicht so, wie es in den Eingangsvoten geheissen hat, dass da alles über deren Köpfe hinweg entschieden wird. Ich glaube, das ist jetzt klar, dass das nicht so ist.
Interessant fand ich dann noch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken jetzt kein Thema mehr sind, nachdem wir erfahren haben, dass es hier ein Gutachten eines ehemaligen Regierungsmitgliedes gibt, dem wir, glaube ich, alle hier in Sachen Verfassung eine hohe Kompetenz zusprechen. Diese Bedenken scheinen vom Tisch zu sein. Ich bin erstaunt, dass das aufgrund der Erwähnung eines Namens und eines Gutachtens so schnell weg war.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch meinerseits noch einmal ganz kurz auf die im Zusammenhang mit dem Interview mit dem APO-Amtsleiter gemachte Bemerkung eingehen. Ich habe es wirklich als schockierend empfunden, dass das bald der Geschichte angehört und darum nicht mehr so relevant ist. Wir wissen ja alle, dass eine Frühpensionierung mit 60 Jahren möglich ist und unter gewissen Umständen auch mit 58 Jahren. Wir wissen aber auch, dass der Leiter des Amtes für Personal auch dieses Alter noch nicht erreicht hat. Also es wäre absolut unnötig gewesen, dass das schon der Geschichte angehört. Und das Einzige, was wirklich Fakt ist, ist, dass das eben ein Kostentreiber ist, diese Früh-Früh-Frühpensionierung. Und darum habe ich diese Bemerkung nun wirklich als unpassend empfunden.
Dann zur Beantwortung meiner Bedenken bezüglich der finanziellen Aspekte. Es wurde hier auch angeführt, dass durch das Herausnehmen aus dem Gesetz der persönlichen Mitarbeiter, dass das dann den Koalitionsverhandlungen überlassen ist, dass dadurch ja Kosten eingespart werden können. Das ist natürlich höchstwahrscheinlich überhaupt nicht so. Es ist sehr wahrscheinlich sogar das Gegenteil zu erwarten. Also wenn man zurückblickt, dann sind doch in jeder Koalitionsverhandlung neue Forderungen entstanden, und zwar nicht weniger, sondern zusätzliche Forderungen. Und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn bei der nächsten Koalitionsverhandlung eben fünf persönliche Mitarbeiter gefordert würden. Und das würde dann eindeutig einfach Mehrkosten generieren.
Und dann noch eine kurze Anmerkung zum Versuch des Regierungschef-Stellvertreters, uns ein bisschen zu beruhigen, was den direkten Kontakt des Ministers zu den Amtsleitern betrifft, dass das ja in direkter Linie ist und dass die Sekretariate als Stabsstellen ausgebildet sind. Das ist richtig so. Aber gleichzeitig haben Sie auch gesagt, dass es dem Regierungsmitglied obliegt, Teile seiner Aufgaben an den Generalsekretär zu delegieren. Und darin sehe ich genau die Gefahr, dass es eben passiert und der direkte Draht nicht mehr gewährleistet ist, sondern eben über den Generalsekretär wahrgenommen wird. Und hier wäre ich doch sehr dankbar für eine weitergehende, beruhigendere Auskunft, dass das eben nicht so gehandhabt werden wird. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die entsprechenden Ausführungen. Zum Punkt «gesunder Menschenverstand»: Der ist ab und zu vorhanden, ab und zu nicht. Feststellbar ist einfach, ich bringe wieder das Beispiel Corporate Governance. Da hat es doch Monate wenn nicht Jahre gedauert, bis wiederum eine Mehrheit in diesem Hohen Hause diesen gesunden Menschenverstand erlangt hat. Aber besser spät als gar nie. Das ist ja von Vorteil in einem solchen Prozess. Mitunter wird dann auch bei dieser Vorlage in einer späteren Phase dieser Menschenverstand eintreten.
Dann hat der Abg. Harry Quaderer gesagt, er freue sich, dass sich die Regierung einig ist. Das ist ja wunderbar. Da haben Sie natürlich Recht. Aber ich denke mir, der Landtag müsste sich da eigentlich mehr Gedanken machen, ob er mit dieser Vorlage auch leben kann. Wie gesagt, die einvernehmlichen Gedanken auf Seiten der Regierungsbank sind sicherlich begrüssenswert, aber im Endeffekt müssen wir doch die andere Seite betrachten - sprich den Landtag, ob er mit der vorgeschlagenen Lösung auch leben kann.
Dann komme ich dann gerade zum Punkt der Verfassungskonformität dieser Vorlage. Für mich ist diese noch nicht gegeben. Gerade Art. 94 der Landesverfassung ist für mich nicht stimmig mit Art. 9 des vorliegenden Bericht und Antrages. Die Regierung sagt, sie hätte ein Gutachten. Da komme ich gerade wieder zurück zur Corporate Governance. Da hatte man auch Gutachten. Sie müssen mitunter lernen hier drin, dass Sie nicht immer alles glauben sollten, was man Ihnen so sagt. Mitunter muss man sich einmal selbst eine Meinung bilden. Und ich bin dann gespannt auf die 2. Lesung: Wird uns dieses Gutachten zugestellt? Wie sehen die Argumentationsschritte dieses Gutachters aus? Und dann werde ich mir dann meine Meinung bilden. Aktuell ist diese Verfassungskonformität von Art. 94 mit Art. 9 der Vorlage nicht gegeben. Aber wie gesagt, ich lasse mich dann da gerne eines Besseren belehren, sofern die Argumente auch stichhaltig und stimmig sind und nicht nur sehr einseitig wiedergegeben werden.
Dann zu den Aussagen betreffend Peter Mella, er sei Geschichte, wie ich das gehört habe. Die haben mich schon auch ein wenig irritiert. Ich möchte hier doch auch die Abg. Gisela Biedermann unterstützt wissen. Das finde ich nicht gerade die feine Art. Und auch die Ausführungen des Abg. Albert Frick möchte ich unterstützen, diese Früh-Früh-Früh-Frühpensionierung. Ich weiss nicht, wie man das vertreten kann in Zeiten des Sparens. Aber gottlob muss ich das ja nicht verantworten.
Das sind so meine Gedanken zu diesen Ausführungen. Wie gesagt, als Landtag ist es schön, wenn sich die Regierung einig ist. Aber der Landtag sollte primär einmal seine Aufgaben als Volksvertretung wahrnehmen im Sinne des Landes. Ich spreche der Regierung nicht ab, dass die Regierung das auch versucht. Aber mitunter haben wir halt hier einfach unterschiedliche Blickwinkel für eine Problemstellung. Corporate Governance ist das Paradebeispiel, wo man jetzt gemerkt hat, da ist der Landtag in der Vergangenheit einen Schritt zu weit gegangen und gestern Mittwoch ist mehrheitlich der gesunde Menschenverstand wieder eingekehrt.Abg. Pepo Frick
Ich möchte mich nicht wiederholen, aber die Argumentation der Abg. Diana Hilti reizt mich jetzt auch. Für mich ist die Verfassungskonformität überhaupt nicht vom Tisch. Auch wenn jetzt ein Name gefallen ist. Offensichtlich hat hier ein ehemaliges Regierungsmitglied einen Bericht erstellt. Den kenne ich nicht. Das habe ich in meinem Eingangsvotum erwähnt. Das möchte ich sehen. Ich möchte das mitbeurteilen können. Ich habe schon noch Ausführungen zur Verfassung. Die liechtensteinische Verfassung orientiert sich in den Art. 48 ff. an den einfachen Verhältnissen des frühen 20. Jahrhunderts. Die gesamte Landesverwaltung ist gemäss Art. 78 Abs. 1 LVW der verantwortlichen Kollegialregierung übertragen. Das ist das bestehende Gesetz. Erst durch die Verfassungsänderungen von 1964/65 wurde die erste Möglichkeit geschaffen, durch Gesetz bestimmte Aufgaben an einzelne Amtsstellen und besondere Kommissionen - das ist in Art. 78 Abs. 2 - zu übertragen. Art. 83 LV lautet wie folgt: «Die Geschäftsbehandlung durch die Regierung ist teils eine kollegiale, teils eine ressortmässige». Dieser Artikel bietet ebenso wenig wie Art. 90 Landesverfassung, auch hier wieder den Text: «Bestimmte, minder wichtige Geschäfte können durch Gesetze den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Regierungsmitgliedern zur selbstständigen Erledigung übertragen werden». Also diese beiden Artikel bieten keine ausreichende Basis für eine so weitgehende Regierungsreform - meiner Meinung nach. Ich habe das Gutachten nicht. Auch wenn der Regierungschef jetzt den Kopf schüttelt, ich habe das nicht. Ich gehe weiter. Es fehlt insbesondere auch die Möglichkeit, Aufgaben an Ministerien zu übertragen. Die heutigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen sind zweifellos meiner Meinung nach revisionsbedürftig, da sie den Realitäten zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht mehr entsprechen.
Nun, meine Meinung ist, besser als ein Ausloten, was gerade vielleicht noch irgendwie mit der Verfassung vereinbar sein könnte, wäre es, den Mut aufzubringen, die Verfassung so zu ändern, dass sie eine ausreichende Flexibilität ermöglicht auf der einen Seite und damit eine einwandfreie und tragfähige Grundlage für diese Regierungs- und Verwaltungsreform bieten kann.
Die Problematik ist, ich bekomme möglicherweise wieder eine Antwort, und jetzt komme ich wieder auf das Argument des Abg. Lampert: Vertrauen ist gut, aber ich möchte es auch lesen. Das ist eine Grundproblematik, die ich beim Krankenversicherungsgesetz im März-Landtag schon gebracht habe, wir müssen uns irgendwann einigen. Wir müssen uns einigen, was dem Landtag zugestellt werden kann oder soll. Da gibt es ein Geschäftsverkehrsgesetz. Einverstanden, aber irgendwann muss das festgelegt werden. Und das merke ich jetzt im Landtag auch und das hat nichts mit mir als Oppositionspolitiker zu tun, das höre ich von ganz verschiedenen, links und rechts VU- und FBP-Abgeordneten, dass hier Fragen gestellt werden. Und der konsequente Hinweis kommt immer wieder vom Abg. Wendelin Lampert, dass im Corporate Governance eine ähnliche Problematik bestanden hätte. Und wir haben hier auch entschieden. Und wir brauchen dann zwei Jahre mit vielen Diskussionen und vielen Überlegungen. Es gab auch Gutachten. Wir brauchten sehr lange, bis wir diese ganzen Unklarheiten wieder weggeschafft hatten. Wenn ich auch höre, dass seit 1989 der Ämterplan nicht mehr aufgelegt wird, ich weiss das jetzt erst, durch diese Vorlage habe ich jetzt das erfahren. Und die Regierung sagt einfach jetzt, und das sage ich jetzt als Abgeordneter: Wir schaffen das ab, das hat nicht funktioniert. Ich glaube, so einfach kann man das nicht machen. Und ich werde dann wahrscheinlich nach der 1. Lesung auch einen Vorschlag machen, was ich eigentlich denke, was für den Landtag wichtig wäre.
Ich merke, bei den Ämtern ist eine Verunsicherung. Ich wurde jetzt mehrmals aufgeklärt, dass das logisch sei, wenn Veränderungen durchgeführt werden. Das Truthahn-Beispiel ist zwar okay, aber es verhindert nicht, dass diese Menschen einfach Gefühle haben und sich übergangen fühlen. Aber das muss man lösen. Ich denke, die Regierung wird das lösen und wird vielleicht auch, das wurde auch zugestanden, gewisse Unsicherheiten, gewisse Fragen wird sie vielleicht besser stellen an die Ämter. Aber in diesem Hohen Hause besteht eine Verunsicherung. Und der Umfang, das wurde auch gesagt, der Regierungschef hat betont, er hätte auch einen 200-seitigen Bericht vorlegen können. Ich bin froh, dass er nicht 200-seitig ist. Aber es bestehen tatsächlich Abschnitte, die wirklich zu kurz gekommen sind. Und ich stelle fest, die Verunsicherung auf den Ämtern und die ganze Reorganisation, das ist mir schon klar, das ist eine Aufgabe der Regierung und sie wird das mit grosser Verantwortung durchführen. Ich stelle aber jetzt nicht zum ersten Mal fest, dass der Landtag verunsichert ist, die Volksvertretung verunsichert ist. Und wie wir das lösen, weiss ich nicht. Aber ich hoffe, dass wir das gemeinsam, ich betone gemeinsam, bald angehen werden. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zum Stichwort Verunsicherung: Diese Verunsicherung wird natürlich geschürt, wenn wir einen Bericht und Antrag erhalten, der bei den Stellungnahmen von 23 Ämtern lediglich siebeneinhalb Zeilen aufführt. Dann ist es natürlich schwierig. Und wenn man in der Debatte und dann beim Bezug von diesen Stellungnahmen allmählich immer mehr Informationen hat und Fragen stellt und immer neue Erkenntnisse hervorkommen, dann ergibt das eine Verunsicherung. Verunsichert haben mich auch die Ausführungen der Abg. Diana Hilti, die dieses Werk am liebsten durchwinken möchte. Ihr geht die Eintretensdebatte zu lang - und das erstaunt mich sehr. Aber mir ist auch klar, weshalb sie gegen die Ausgabe der Stellungnahmen war, denn, wenn man die Stellungnahmen bekommt, ergeben sich auch Fragen. Und diese Fragen dürfen wir stellen. Wir setzen uns seriös mit dieser Materie auseinander und dann ergeben sich auch Fragen. Das ist ganz klar.
Zur Verfassungsmässigkeit: Wir haben ja noch eine 2. Lesung. Ich erhoffe mir da schon noch Informationen. Wir haben die Fragen aufgeworfen. Ich muss jetzt nicht jedesmal, wenn der Herr Regierungschef Antworten gibt, den Senf dazu geben, ob dies jetzt mir passt oder nicht, oder ob ich einverstanden bin oder nicht. Ich werde dann die Unterlagen, die auf die 2. Lesung dem Landtag zugestellt werden, wiederum studieren und hoffe dann, dass dann auch alles dabei ist, vielleicht auch einmal so ein Gutachten von einem Verfassungsrechtler.
Ich möchte die Voten der Abgeordneten Gisela Biedermann und Pepo Frick bestärken, die ganz explizit hervorgehoben haben, dass hinter diesen Amtsstellen Menschen stehen, Menschen, die Herzblut und viel Leidenschaft in ihren Job hineinbringen. Ich spreche dies nochmals an, nicht dass die Abg. Diana Hilti dann wiederum kommt und sagt: Wenn man dazu keinen Bezug nimmt, ist man damit einverstanden. Nein, die Amtsstellen wurden nicht so direkt einbezogen. Es gibt Amtsstellen - ich kenne auch verschiedene solche Amtsleiter, also solche Menschen - die dahinterstecken, mit denen nicht gesprochen wurde. Von ihrem Erfahrungsschatz und ihrem Know-how wurde nicht abgeschöpft. Das ist nicht so. Das ist beileibe nicht so.
Und deshalb stelle ich auch jetzt die Fragen an den Herrn Regierungschef, die er mir nicht beantwortet hat:
- Wer steckt hinter dieser Reorganisation?
- Welche Reorganisationsunternehmen wurden engagiert? Neben der Regierung und der Arbeitsgruppe gibt es sicher auch eine Gruppe oder ein Unternehmen, das einen Namen hat und das für diese Reorganisation auch eingesetzt wurde.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur kurz: Ich lasse mir vom Herrn Abg. Kaiser nicht unterstellen, dass ich mich gegen die Stellungnahmen gewehrt hätte, weil ich die Bedenken darin nicht hören wolle, weil ich eine Vorlage durchwinken will. Seien wir doch ehrlich, es geht um eine Regierungs-/Verwaltungsreform, die, das gebe ich zu, für die beiden Grossparteien, die die Regierung in Zukunft bilden werden oder vielleicht gibt es auch wieder einmal eine Alleinregierung, Konsequenzen hat.
Herr Abg. Johannes Kaiser, Sie waren im Koalitionsausschuss. Ich war nicht dabei. Aber wenn dann der Vorwurf kommt, das sei eine vorberatende Kommission, dann frage ich mich schon, was hat dieser Koalitionsausschuss als vorberatende Koalition zwischen den Parteien genützt, wenn man die Debatte heute verfolgt? Das ist die Frage, die ich mir stelle.
Ich sehe nur Taktik, Angriffe, man will nichts ändern. Und jetzt ist sogar noch der Landtag verunsichert. Das finde ich ganz toll. Man kann auch Unsicherheit schüren. Man kann das auch auf Mitarbeiterebene schüren, weil man das hier drin schon seit zweieinhalb Stunden jetzt debattiert.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich unterstütze das Votum der Abg. Diana Hilti und das relativiert vielleicht auch die Aussagen ihres Fraktionssprechers Peter Hilti. Aber ich möchte eigentlich nur auf einen Punkt zurückkommen, dass diese Truthahngeschichte nicht Leuten in den falschen Hals kommt: Bei einer solchen Verwaltungsreform, da stecken Personen und Ämter dahinter. Um es genau zu nennen sind es ja fast 900 Personen, über 40 Ämter, und es wird persönliche Schicksale geben. Da müssen wir uns nichts vormachen und das können wir leider Gottes nicht verhindern. Leider Gottes können wir auch nicht verhindern, dass wir einen sehr aufgeblasenen Staatsapparat haben, den wir in den letzten 20 Jahren immens aufgeblasen haben. Und da mache ich niemandem einen Vorwurf. Ausser wir können den Vorwurf machen, die Banken haben zu viel verdient, die Treuhänder haben zu viel verdient, die Bauindustrie hat zu viel verdient und natürlich sind wir auch noch dem EWR beigetreten. Das hat alles eine Ämteranzahl und Personen ermöglicht, die wir jetzt haben. Aber wie wir ja wissen, ist die Wirtschaft nicht mehr die gleiche wie sie einmal war. Die Landesbank wird uns nicht mehr die Steuern abliefern, die sie einmal abgeliefert hat. Auch andere Banken, auch die Industrie nicht. Bei einer Verwaltungsreform ist die Möglichkeit auch gegeben, dass der Staatsapparat zurückgefahren werden muss. Also das muss wohl jedem in diesem Hohen Hause einleuchten.
Und ich glaube, die Aussage, die der Regierungschef gemacht hat, hat er vielleicht nicht wohl überlegt, aber bitte, hören Sie doch auf. Ich habe kein Mitleid mit Peter Mella, mit 58 in Frühpension gehen zu können. Also ganz sicher nicht. Und zu den Bedingungen, die er vom Staat bekommt, sollten wir auch kein Mitleid haben. Also bitte bewerten Sie das nicht über. Wahrscheinlich gibt es viele Personen, die im Laufe dieser Reform auf der Strecke bleiben, von welchen wir kein Zeitungsinterview zu lesen bekommen werden. Und über diese Personen sollten wir uns vielleicht Sorgen machen. Das nur zur Relativierung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zu ein paar Punkten Stellung nehmen und mich auch entschuldigen, wenn ich ein paar Fragen in der ersten Runde nicht beantwortet habe. Das werde ich jetzt nachholen.
Zum Koalitionsausschuss: Ja, es war die Absicht, beide Koalitionspartner an einen Tisch zu holen. Das ist ja klar. Das wird ja immer wieder, insbesondere vom Oppositionspolitiker Pepo Frick, angemahnt. Ich glaube, das haben wir hier gemacht. Dass es dann immer noch ein paar Diskussionspunkte gibt, das war doch auch zu erwarten. Man muss ja auch in diesem Jahr noch ein bisschen «bashing» betreiben. Das gehört doch irgendwo zum ganzen Spiel dazu. Machen wir uns doch nichts vor. Es sind ja keine naiven Leute in diesem Parlament. Und das gibt mir auch die Möglichkeit mich zu entschuldigen, wenn ich mit dem Ausdruck «Menschenverstand» jemanden getroffen habe. Das war nicht meine Absicht.
Ich habe übrigens auch die dritte politische Kraft eingeladen. Das habe ich vorher nicht gesagt. Das ist der Abg. Frick und sein Sprecher - heisst das, glaube ich, bei der Freien Liste oder Präsident - Wolfgang Marxer. Die waren auch bei mir im Büro. Ich habe die dritte politische Kraft eingeladen, obwohl diese - die vierte Kraft nicht, Sie haben noch keine Partei - und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, noch nie exekutive Verantwortung in diesem Lande getragen hat, rede ich mit ihr über eine Regierungsreform. Also ich meine, da muss man sich jetzt aber auch nicht aufbauen und über Wissen im Umfeld der Regierung sprechen. Lassen wir mal die Kirche im Dorf. Eigentlich sollte man über Regierungsreformen mit denen sprechen, die hier drin wirklich 30, 40, 50 Jahre Erfahrung haben und das ist ja auch in den letzten Jahren passiert. Einfach auch einmal zum Relativieren. Eigentlich geht die Debatte des Abg. Pepo Frick um Minderheitenrechte. Ich wünschte mir, dass die grossen Parteien hier einmal ein bisschen selbstbewusster sagen, man hat halt eine Stimme. Er hat eine Stimme von 25. Wenn man da halt immer mitspielt, die Grossen, dann kommen halt solche Diskussionen manchmal halt so heraus. Erlauben Sie mir diese Bemerkung in aller Nüchternheit und Klarheit. Jetzt habe ich fast wie ein Abgeordneter gesprochen. Dafür entschuldige ich mich gleich.
Dann zur Abg. Gisela Biedermann: Mein geschichtlicher Bezug bezog sich auf die Tatsache, dass Herr Peter Mella ab dem 1. Mai nicht mehr Leiter des Amtes für Personal und Organisation ist. Das ist in wenigen Tagen. Damit ist das Geschichte. Er ist nach wie vor angestellt und erledigt Sonderaufgaben der Regierung. Aber was ich schon erwarte, auch von einem Amtsleiter gegenüber dem Arbeitgeber Landesverwaltung - das ist Loyalität. Loyalität ist eine wichtige Arbeitnehmerpflicht wie in jedem Unternehmen auch. Und wenn hier andauernd Regierungsbeschlüsse hinterfragt werden, dann frage ich mich: Wie würden Sie in Ihrem privaten Unternehmen reagieren? Die Antwort können Sie selber geben. Aber in der Landesverwaltung muss man das ja tolerieren. Da muss sich die Regierung ja auch gefallen lassen. Da muss man jetzt alle Stellungnahmen aushändigen. Damit kann man das Spiel weitertreiben. Ämter gegen Regierung. Ja, politisch kann man das machen, ich finde das einfach nicht fruchtbar und nicht zielführend für die nächsten Jahre.
Dann zu sachlichen Themen: Der Abg. Rainer Gopp hat gefragt wegen der Generalsekretäre. Zur heutigen Situation: Die Ressortsekretäre - und das hat Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer ja sehr eindrücklich auch geschildert - die heutigen Regierungsmitarbeiter haben keine Einstufung. Die sind ein Nichts sozusagen. Die gibt es faktisch, aber die gibt es rechtlich nicht. Da gibt es keine Einstufung. Und das sind wir diesen Leuten auch schuldig. Und auch die Ressortsekretäre. Die haben heute einen Fixlohn im Rahmen eines mittleren Amtsleitergehaltes, weil diese Funktion auch mindestens einer solchen Funktion entspricht. Und das wird möglich sein, wenn das Gesetz in Kraft tritt, dass man die einstuft und dann wird das Gehalt auf dieser Stufe auch etwa erfolgen. Aber eine öffentliche Lohndebatte ist nicht zielführend, das können wir vielleicht auch einmal bei anderer Gelegenheit führen. Im Übrigen wird sich die Gelegenheit geben im Rahmen des zweiten Sanierungspakets, auch einmal darüber zu diskutieren, wie die viele gute Arbeit in dieser Verwaltung aber auch lohnmässig entschädigt wird seitens des Arbeitgebers Landesverwaltung. Da werden wir noch einige Überraschungen erleben.
Dann zur Frage der Mindestgrösse von Amtsstellen: Das ist nicht das Alleinstellungsmerkmal. Das ist ein Kriterium, das jetzt, glaube ich, vernünftigerweise angeschaut wird, wenn es halt Kleinsteinheiten gibt, wo die Stellvertretung nicht ausreichend geregelt werden kann, wenn Ferienabwesenheiten, wenn Krankheitsabsenzen nicht geregelt sind, Stellvertretungsregelungen nicht möglich sind, ist es, glaube ich, legitim, dass man solche Einheiten anschaut und halt sucht: Wo könnte man vorhandene Synergien nutzen? Und wir suchen ja auch bei den Reorganisationen die Möglichkeit eines sanften Übergangs. Wir schauen dort, wo Leute in Pension gehen oder gehen könnten, dass wir dort eher diese Schnittstellen halt aufarbeiten. So geschehen jetzt beim Amt für Handel und Transport und beim Amt für Volkswirtschaft. Geht ein Amtsleiter in Pension, drängt es sich geradezu auf, hier aktiv zu werden. Und so wird es auch bei anderen Reorganisationen, die wir Ihnen wahrscheinlich im Juni vorlegen werden. Dort gehen jetzt Einzelne halt auch in Frühpensionierung, auch aufgrund der Ankündigung, dass wir das grosszügige Frühpensionierungssystem abändern und Ihnen im Mai eine entsprechende Vorlage geben werden.
Dann zum Thema Besitzstandswahrung: Das bezieht sich nicht nur auf die Führungskräfte. Es gibt keinen Anspruch auf Besitzstandswahrung. Das kann es auch nicht geben. Wir müssen die ArbeitnehmerInnen schon gleich behandeln. Aber wir haben auch gesagt und auch an den Amtsleiterkonferenzen ausgeführt und ich finde es, und erlauben Sie mir diese Bemerkung schon, auch ein bisschen bezeichnend, dass die Führungskräfte in diesem Raum nicht auch einmal sagen, was man dort ausgeführt hat, sondern heute auch einfach ein bisschen den Kübel über die Regierung ausschütten, dass diese Gelegenheit wahrgenommen wird. Das könnte man auch unter Stilfragen abtun. Wir haben dort auch gesagt, dass man individuelle Lösungen sucht, dass wir mit entsprechenden Fragen auch grosszügig sind und dass wir hier sanfte Übergange suchen.
Dann zur Frage des Abg. Albert Frick zum direkten Bezug der Amtsleiter nach wie vor zu den Regierungsmitgliedern: Ja, das soll auch weiterhin so sein. Aber es gibt halt heute schon unterschiedliche Flexibilitäten. Ich habe mindestens 10 Ämter und Stabsstellen, die ich zu führen habe. Mit einzelnen Leuten habe ich alle sechs Monate eine Besprechung; mit anderen, mit grösseren, wichtigen Ämtern, die mir aktuell berichten müssen, die nicht nur ein laufendes Tagesgeschäft haben, mit der Stabsstelle Finanzen habe ich jede Woche eine Besprechung, mit der Steuerverwaltung zum Beispiel alle zwei Wochen. Aber zum Beispiel Landeskasse, die eine administrative Tätigkeit hat, wo es auch kaum Berührungspunkte gibt, das nimmt jetzt meine Ressortsekretärin wahr und dort habe ich eine Besprechung halt alle sechs Monate. Aber der direkte Bezug ist natürlich nach wie vor gegeben. Und diese Flexibilität muss auch gewährleistet sein.
Dann zum Thema Verfassung: Es war die klare Vorgabe der Regierung, eine Reform durchzuführen, die sich innerhalb der geltenden Bestimmungen der Verfassung bewegt. Das haben wir deshalb abklären lassen. Und ich bin eigentlich der klaren Auffassung, dass wir die Verfassung nicht ändern sollten, wenn keine Verfassungsänderung angezeigt ist und uns beschieden wird, dass diese Reform verfassungsmässig ist. Wir werden dazu sicherlich die notwendigen Ausführungen, nachdem das heute aufgekommen ist, im Hinblick auf die 2. Lesung machen.
Dann hat der Abg. Johannes Kaiser wegen der Beratung gefragt: Ich habe gesagt, im Rahmen der Regierungsreform, Ausarbeitung dieses Gesetzes und und und ist in den letzten Jahren ein externer Experte, das ist dieser Herr Niedermann, beigezogen worden. Bei der Verwaltungsreform gibt es eine Projektorganisation, die sehr breit aufgestellt ist, immer auch unter Einbezug bei jedem Projekt der bestehenden AmtsleiterInnen und Führungskräfte. Und dort haben wir eine externe Beratung. Und das ist eine liechtensteinische Beratungsfirma, die hier tätig ist. Dazu habe ich, glaube ich, auch schon Kleine Anfragen behandelt und dazu auch schon Ausführungen im Rahmen der Budgetdebatten gemacht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Nachdem Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen.
Wir fangen an mit der Regierungsvorlage «Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation».
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die Formulierung in Abs. 5 impliziert, dass die Ämter die unbedeutenden Aufgaben wahrnehmen. Es würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, an welche Art von Aufgaben man hier denkt, die aufgrund der Bedeutung bei der Regierung bleiben müssen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu diesem Absatz stellen sich mir auch Verständnisfragen. Der Begriff «Verwaltungsaufgaben» und das Wort «verbleiben», da wäre ich schon froh, wenn man genauere Ausführungen haben könnte. Weil grundsätzlich gemäss Art. 6 plant und steuert die Regierung den Verwaltungsapparat. Was für Verwaltungsaufgaben sind hier gemeint? Geht es hier primär um strategische Verwaltungsaufgaben oder um operative Tätigkeiten, also um klassische Verwaltungsaufgaben, die eigentlich in den Amtsstellen gemacht werden? Verbleibt das dann auf Stufe der Regierung oder zieht das die Regierung an sich heran? Ich denke, das könnte problembehaftet sein oder es kommt dann zu Doppelspurigkeiten. Ich kann das irgendwo einfach nicht ganz greifen, was darunter zu verstehen ist. Weil weiter hinten in anderen Bestimmungen, da kommen wir dann noch dazu, hat die Regierung ja auch eine Weisungsbefugnis usw. gegenüber den Ämtern. Da wäre ich schon froh, wenn man hier weitergehende Ausführungen machen könnte. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Meine Frage geht in die gleiche Richtung, auch betreffend Abs. 5. Ich denke, es wird notwendig sein, das wirklich genauer zu definieren. Vor allem, wie ist dann eine Aufgabe als bedeutend gekennzeichnet? Wer entscheidet worüber, wer was zu bearbeiten hat? Wer definiert die Bedeutung der Aufgaben und wie ist das dann nachvollziehbar, wer dafür zuständig ist?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst zum Kerngehalt dieser Bestimmung: Die ist ja neu, die gab es bisher nicht. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier das Subsidiaritätsprinzip ganz klar auch gesetzlich verankern. Das ist ein gewaltiger Fortschritt, den wir hier erzielen und damit auch konsequent durchgesetzt wird. Wir müssen hier zwei Punkte unterscheiden: Gesetzesvollzug, das ist klar, das ist Sache der Ämter. Das ist hier nicht gemeint. Aber es kann ja Projekte geben, die eine politische Bedeutung haben, die aber nicht reiner Gesetzesvollzug sind und damit einen Verwaltungsaufgabencharakter haben und dass die aus politischer Bedeutung vielleicht eher beim Ressort angesiedelt werden. Ich denke zum Beispiel spontan an Folgendes und wir werden diesbezüglich sicherlich noch Ausführungen auf die 2. Lesung machen: Es läuft aktuell eine meines Erachtens sehr wichtige Kampagne im Bereich der Depression. Und da ist es doch wichtig, dass auch das Ressort nach aussen auftritt und nicht nur die Amtsstelle, dass hier auch das Ressort federführend noch eine Aufgabe wahrnehmen kann. Aber wir können das im Hinblick auf die 2. Lesung sicherlich noch mit griffigeren Beispielen konkretisieren. Aber wichtig scheint mir der Grundsatz, dass der Gesetzesvollzug, den Sie ja in den Gesetzen festlegen, dass das Aufgabe der Ämter ist. Aber es geht bei den Ämtern ja nicht nur um reinen Gesetzesvollzug, sondern es gibt viele weitere Aufgaben, die hier wahrgenommen werden. Jetzt spontan aus meinem Bereich wäre eigentlich viel naheliegender gewesen, es gibt politisch wichtige Verhandlungen zum Beispiel im Steuerbereich, die auch unter meinem Vorsitz des Ressorts dann geführt werden, und dann gibt es andere, die dann eher von der Steuerverwaltung geführt werden. Und ich glaube, das ist auch hier gemeint. Wenn wir heute eine Verhandlung mit Deutschland führen, muss das auf Ministerialebene geführt werden, wenn ich diese Diktion hier verwenden darf. Und da kann ich nicht einfach eine Steuerverwaltung mit dieser Verwaltungsaufgabe delegieren. Das sind Beispiele, die mir hier so spontan in den Sinn kommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Also ich kann das jetzt schon ein bisschen besser greifen. Es geht nicht um den Vollzug, es geht eher um strategische Planung. Aber dann stellt sich mir wieder die Frage: Wie sind dann die Ämter da einbezogen? Nicht, dass es zu Doppelspurigkeiten kommt. Da wäre ich schon froh, wenn die Regierung dann Ausführungen machen könnte. Weil irgendwo, wenn man dann eine Verwaltungsaufgabe, eine strategische Planung aus einem bestimmten Fachbereich an sich zieht, dann braucht man ja auch das fachliche Know-how, man braucht qualifizierte Mitarbeiter. Und das ist ja genau das, was wir nicht wollen. Nicht, dass wir parallele Strukturen haben. Das Know-how sollte eigentlich in den Amtsstellen drinnen sein. Und das kann ich zu wenig greifen, wie das dann in der Praxis ausschaut. Und da wäre ich wirklich froh, wenn da eine konkrete, ausführliche Begründung kommen würde. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das werden wir gerne machen. Aber ich glaube, im praktischen Ablauf wird es hier nicht zu entsprechenden Doppelspurigkeiten kommen, sondern wenn ich jetzt an dieses Thema der Verhandlungen denke, das legt ja die Regierung immer mit Regierungsentscheid fest, wem die Zuständigkeit übertragen wird. Da entwickelt ja nicht die Steuerverwaltung eine Eigendynamik und sagt: Ich verhandle jetzt mit jenem oder diesem Staat. Es gibt auch andere Bereiche. Nehmen wir die Kampagne. Das ist vielleicht eine Idee des Amtes für Gesundheit. Das wird an das Ressort herangetragen und dann wird das Ressort entscheiden müssen: Ist das jetzt eine reine Ämterkampagne oder braucht es auch die politische Unterstützung seitens des Ressorts? Und ich glaube, dazu kann man dann sicherlich im Hinblick auf die 2. Lesung in ein paar Punkten Ausführungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage zu den Grundsätzen eben der Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Hier wird im Bericht ausgeführt, dass es sich hier um heute allgemein anerkannte Grundsätze für die Tätigkeit von öffentlichen Verwaltungen handelt. Hier meine Frage: Ist das subjektiv oder haben Sie dann Prüfungsinstrumente, um eben diese Grundsätze dann auch zu überprüfen? Wie machen Sie das?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die zusätzlichen Ausführungen. Ich komme einfach nochmals, weil ich habe da wirklich ein bisschen Angst. Vielleicht bin ich aus meiner Zeit in der GPK da noch ein bisschen belastet, weil da haben wir den Begriff «Expertokratie» erlebt. Und da war wirklich die Situation und es wurde uns von den Ämtern vorgetragen, dass Know-how in den Amtsstellen vorhanden ist und von der Regierung Gutachten in Auftrag gegeben werden ohne Rücksprache mit den Ämtern. Und dann erhält das Amt nachträglich ein Gutachten und dann stimmt das wieder nicht mit den Begebenheiten bei uns im Land usw. Also da hat es ein Problem gegeben und das muss meines Erachtens sehr sauber definiert werden. Das jetzt einfach noch als zusätzliche Ergänzung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, das Instrument gibt es natürlich. Das ist die jährliche Zielvereinbarung, die wir mit dem jeweiligen Amt machen, dort auch Indikatoren hinterlegen und dann der jeweilige Amtsleiter diese Zielvereinbarung wieder auf seine Amtsstelle herunterbricht und mit seinen Mitarbeitern dann entsprechend einsetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier stellt sich mir die Frage der Vertretung der Regierungsräte in der Regierungssitzung. Also innerhalb des Ministeriums ist es klar, da haben wir eine Regelung in Art. 23. Aber die Funktion der stellvertretenden Regierungsräte, die ja nur an den Regierungssitzungen teilnehmen, das ist im Gesetz nicht geregelt. Das leitet man aus Art. 79 der Landesverfassung ab. Und hier stellt sich mir schon die Frage, ob das in dieser Vorlage nicht auch geregelt werden müsste.
Und eine zweite Frage, die sich mir stellt zu diesem Kapitel Regierung. Es ist kein Verweis auf das Staatspersonalgesetz enthalten. Ich habe aus einer Stellungnahme diese Anregung «Annahme von Geschenken» aufgenommen, das sei strafrechtlich geregelt, aber organisationsrechtlich nicht usw. Im Staatspersonalgesetz sind viele Bereiche geregelt. Die machen vielleicht für die Regierung nicht Sinn, einzelne könnten Sinn machen. Wäre ein sinngemässer Verweis auf das Staatspersonalgesetz sinnvoll? Müsste man das aufnehmen oder bin ich da jetzt völlig auf dem falschen Dampfer? Ich wäre froh, wenn man das klären könnte. Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Ich habe eine Anregung zu Abs. 2. Der zweite Satz lautet: «Die Regierungsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Vollamt aus». Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass man folgenden Ausdruck einfügt: «Die Regierungsmitglieder üben ihre Tätigkeit in der Regel im Vollamt aus». Nochmals, ich kann mir vorstellen, dass es Situationen gibt, dass ein Regierungsmitglied - aus welchen Gründen auch immer - nicht im Vollamt tätig ist. Und ich würde mir hier nicht so ein enges Korsett geben. Das als Anregung auf die 2. Lesung.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, diesen Grundsatz wieder einzuführen, dass es auch teilzeitliche Regierungsmitglieder geben soll, den teile ich nicht. Ich begrüsse die Regelung, dass auch künftig die Praxis der letzten Jahre hier festgeschrieben werden soll, dass es eben vollamtlich sein soll. Und daran anknüpfend gibt es ja auch in Art. 5 dann die Unvereinbarkeitsregelungen, eben Regeln, dass das Regierungsmitglied dann eben keinen anderen Job wahrnehmen kann. Genau dieses Zusammenspiel, also Teilzeit und daneben noch ein anderes Amt, ich glaube, das ist nicht mehr der Sinn der Sache für die Zukunft.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich nahtlos den Ausführungen meiner Vorrednerin anschliessen. Zudem denke ich auch, mit der neuen Struktur, die wir hier aufbauen oder die hier aufgebaut wird, ist es unerlässlich, dass ein Minister / eine Ministerin zu 100% da ist und auch Ansprechperson sein kann. Ich denke nicht, dass wir uns da die Möglichkeit offen behalten sollten, das hier auch nebenamtlich oder als Teilzeitjob zu erlauben. Ich unterstütze den vorgeschlagenen Weg der Regierung.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich bin mir da nicht so sicher. Es wird ja auch ausgeführt, dass sich die Regierung künftig auf strategische Aufgaben beschränkt, das heisst, es sollte eine klare Entlastung geben. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wieso wir auf Gesetzesebene hier eine Vorgabe geben müssen. Es könnte auch andere Gründe geben, wieso ein Regierungsrat nicht 100% tätig ist.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte mich hierzu einfach noch melden: Ich bin mir ganz sicher, dass ein Regierungsmitglied zu 100% tätig sein sollte, und bin mir auch ganz sicher, dass ein Regierungsmitglied keine anderen Nebentätigkeiten haben soll. Weil wir haben schon genug Probleme mit der Kleinheit unseres Landes, dass wir zum Beispiel als Abgeordnete oder wie auch immer mit dem Milizparlament - jeder hat seinen Tätigkeitsbereich, jeder hat seine Kontakte. Und ich denke, da müssen wir von der Regierung wirklich erwarten können, dass sie die möglichst grösste Neutralität an den Tag legt und dass sie eben wirklich unbefangen in ihrer Amtszeit agieren kann. Diese Teilzeitregierungsmitglieder hatten wir schon einmal, ohne jetzt Namen zu nennen, aber es war damals auch ein Problem, dass diesem Regierungsmitglied damals als Aussenminister gewisse Dinge vorgeworfen wurden, wobei ich keineswegs sage, dass das richtig war, dass man das getan hat. Aber mit solchen Sachen wird man dann halt eben konfrontiert, wenn man im Teilzeitbereich ein Ressort führt, Regierungsarbeit macht. Und parallel dazu muss man ja irgendeiner Tätigkeit noch nachgehen. Und das gibt halt auch Komplikationen.Abg. Pepo Frick
Also nur, damit ich nicht missverstanden werde. Art. 5 mit der Unvereinbarkeit, da bin ich selbstverständlich einverstanden, dass ein Regierungsmitglied nicht eine zweite Tätigkeit oder einen anderen Job durchführt. So weit bin ich einverstanden. Aber ich denke das Korsett, das wir in diesem Gesetz wirklich verlangen, dass die Tätigkeit eines Regierungsmitglieds im Vollamt ausgeführt werden muss, das sehe ich nicht ein. Es kann vielleicht die Situation sein und die Situation entstehen, dass eine Frau einfach bereit ist, 80% zu arbeiten. Und wenn sie strategisch gut aufgestellt ist, eine riesige Erfahrung hat, kann sie das möglicherweise auch mit 80% machen. Warum schränken wir uns ein? Das heisst, wenn ich sage «in der Regel», lässt das etwas offen. Mir ist völlig klar im Moment, dass es mit aller Wahrscheinlichkeit die nächsten Jahre keine 50%-Anstellung für ein Regierungsmitglied gibt. Aber warum schränkt man das so ein? Vielleicht hat die Regierung eine Meinung dazu. Ich ziehe das nicht zurück, ich gebe das als Idee ein.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Diesen Grund sehe ich auch, Herr Abg. Pepo Frick. Auf der anderen Seite sehe ich aber auch Möglichkeiten oder Szenarien, wo es im Interesse des Landes vonnöten ist, dass diese Personen auch zu 100% verfügbar sind und vielleicht auch über eine längere Zeit, wo es gar nicht anders geht. Und darum bin ich der dezidierten Meinung, dass hier unbedingt Vollamtlichkeit verlangt werden muss. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zu den Fragen, die der Abg. Christian Batliner gestellt hat: Die werden wir abklären. Da bin ich momentan auch nicht sicher, auf welchem Dampfer ich bin und was ich dazu sagen soll. Das werden wir abklären. Staatspersonalgesetz und die Stellvertreter der Regierungsmitglieder, das ist ein ganz enges Korsett. Die Frage war ja einmal ausgiebig in Diskussion aufgrund einer Kleinen Anfrage vor etwa sieben/acht Jahren. Da wollte man die Stellvertretern der Regierungsmitglieder auch noch zu anderen Aufgaben heranziehen können. Das ist offensichtlich sehr heikel. Ob die hier Erwähnung finden, das klären wir ab.
Dann zur Frage und Anregung des Abg. Pepo Frick: Aufgrund praktischer Überlegungen wird es überhaupt nicht mehr möglich sein, unter 100% zur Verfügung zu stehen. Ich meine, wenn wir heute ansehen, dass jedes Regierungsmitglied eigentlich drei Ressorts betreut, das stösst an die Grenzen dessen, was einem einzigen Regierungsmitglied hier zugemutet wird. Und wenn wir hier die Diskussionen dann mit ausländischen Kollegen führen, löst das manchmal ungläubiges Kopfschütteln aus, also positiv gemeint, wie das geht. Wir haben ja doch eigentlich alles zu tun und die Unmittelbarkeit auch noch, auch die internationalen Verpflichtungen.
Zudem die Interessenkonflikte, welche wir mit Art. 5 ausschliessen können. Das ist klar. Da muss man auch die entsprechenden Leute in Schutz nehmen. Wir sollten keine Diskussionen, die jetzt in ausländischen Staaten schon beginnen, vielleicht hier auch importieren wollen. Ich glaube, mit 5 Regierungsmitgliedern bewegen wir uns an der unteren Grenze dessen, was für die Leute zumutbar ist. Aber die Regierung macht auch keinen Vorschlag auf eine Erhöhung. Ich glaube, das wäre politisch nicht opportun.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann lesen wir weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 1: Da werden die Begriffe «ausüben» und «mitwirken» erwähnt. Es sollte keine Erwerbsabsicht sein. Wie verhält sich das im Falle von Beteiligungen? Fällt das darunter? Ich bringe jetzt einfach das Beispiel aus der Schweiz. Bundesrat Blocher hat seine Beteiligung an EMS-Chemie abgegeben. Bundesrat Schneider-Amann hat seine Beteiligung auch abgegeben. Fällt so etwas darunter? Was ist, wenn ein Regierungsrat zum Beispiel eine grosse Beteiligung an einer liechtensteinischen Bank hat, was auch immer? Fällt das darunter? Darf man Beteiligungen haben? Oder ist ein Regierungsmitglied verpflichtet, Beteiligungen abzustossen?
Dann zu Abs. 2 stellt sich mir die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zu Art. 5 des Corporate-Governance-Gesetzes steht. Kann ein Regierungsrat Einsitz nehmen in ein öffentliches Unternehmen? Ich denke, gemäss dem Gesetz über die öffentlichen Unternehmen nein. Aber wenn ich das hier so lese, könnte man auch anderer Auffassung sein. Und das sollte eigentlich abgeglichen werden. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Einmal unbeschadet der Auskunft, die auf die Anfrage des Abg. Christian Batliner erfolgen wird, möchte ich noch fragen: Inwiefern haben die Mandate in öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen unentgeltlich zu sein? Meiner Ansicht müsste das ganz klar so sein. Ich wäre froh um eine entsprechende Auskunft, damit das in den Materialien auch aufscheint. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte an das Beispiel des Abg. Frick anschliessen. Es hat ja auch Verwaltungsangestellte gegeben, die eben in Unternehmen im Auftrag der Regierung Einsitz genommen haben. Dazu auch die Frage der Entschädigung, ob das dann dem Land oder dem Verwaltungsangestellten gehört. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich beginne beim letzten Punkt: Es ist klar, wenn es entgeltlich wäre, würde das Geld dem Land zustehen. Das muss auch so gehandhabt werden. Es gibt auch aktuelle Beispiele. Wenn jemand in einer Organisation Einsitz nimmt in der Schweiz, da sind wir ja auch bei einigen dabei, und es wird ein entsprechendes Honorar ausbezahlt, dann kommt das dem Land zugute und nicht dem einzelnen Regierungsmitglied. Im Kanton St. Gallen ist das zum Beispiel unterschiedlich. Die können sich ihr Gehalt durch Einsitznahmen in entsprechenden Organisationen aufbessern.
Und dann zum Punkt des Abg. Christian Batliner: Meines Erachtens fällt das mit den Beteiligungen darunter. Das ist für mich klar. Das sind latente Interessenkonflikte. Wenn ich mehrheitlich oder massgeblich beteiligt bin, dann fällt das für mich darunter. Das müssen wir aber auch noch einmal in den Materialien klarstellen, damit das auch klar ist.
Und das Zweite: Hier ist gemeint in öffentlichen Organisationen. Das müsste man vielleicht auch nochmals terminologisch anschauen. Es sind nicht die öffentlichen Unternehmen gemeint, sondern Organisationen. Ich bin auch in einer dabei. Ich bin zum Beispiel bei Swisscleantec in einem Patronatskomitee. Das ist ein schweizerischer Wirtschaftsverband, nicht gewinnorientiert, keinen Erwerbszweck. Das ist eine öffentliche, aber keine gemeinnützige Organisation. Dort bin ich in einem Patronatskomitee. Ich habe eigentlich ausser meinem Namen bislang keine Funktion dort drin zur Verfügung stellen müssen. Das ist hier damit gemeint. also nicht unsere öffentlichen Unternehmen. Aber man kann es auch nochmal klarstellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.
Wir lesen weiter. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Anregung zu Abs. 2. Der heisst im Moment: «Das Regierungsprogramm wird dem Landtag zur Kenntnis gebracht». Meine Anregung ist: «.... wird dem Landtag sechs Monate nach Beginn der Legislaturperiode zur Kenntnis gebracht». Hier einfach der Zeitfaktor.
Und in Abs. 3 geht es in eine ähnliche Richtung. Der heisst: «Die Kollegialregierung unterzieht die Umsetzung der strategischen Ziele und des Regierungsprogramms einer periodischen Erfolgskontrolle» und der Zusatz «und gibt dem Landtag Rechenschaft ab».Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte fragen, ob in Abs. 3 schon konkrete Vorstellungen vorliegen, wie diese periodische Erfolgskontrolle sein soll.
1. Wie häufig?
2. In welcher Form soll das erfolgen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann zu allen Punkten etwas sagen: Die Einführung einer zeitlichen Limite macht wahrscheinlich Sinn. Ob es dann sechs Monate sind oder nicht, ich glaube, das müssen wir uns überlegen. Ich glaube, auf jeden Fall nicht sechs Monate nach den Wahlen, sondern wenn schon, dann sechs Monate nach Einsetzung der Regierung.
Dann zu den Punkten Rechenschaft: Das finde ich eine gute Idee in dem Sinn. Ich schliesse an die Diskussion von gestern Abend an. Da geht es um die Generationenbilanz und Ähnliches, und ich finde, dass man hier auch darüber natürlich Rechenschaft ablegen soll. Die Frage ist dann: In welchem Rahmen? Ob das im Rahmen der Rechenschaftsberichterstattung ein eigenes Kapital wird, das müssen wir uns vielleicht noch überlegen.
Zur Frage der Abg. Gisela Biedermann: Dieses Monitoring gibt es heute bereits bezüglich der Agenda 2020. Den ersten Monitoringbericht haben wir zu Beginn dieses Jahres öffentlich gemacht und auch einen weiteren jetzt wieder indiziert. Der wird im Herbst vorliegen. Wir machen das also schon. Aber wenn das natürlich in Kraft treten wird, wird das noch einmal auf eine neue Grundlage gehoben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich beziehe mich auf die Ausführungen zu Art. 7. Ich möchte hier einfach zu bedenken geben, ich verstehe grundsätzlich, dass man über die Legislaturperiode hinaus strategische Ziele festlegen will und diese auch eine gewisse Verbindlichkeit anhand dieses Artikels erhalten. Aber wenn jetzt der Volkswille in den Wahlen eine andere Sprache spricht, dann ist das auch damit zu verstehen, dass eventuell diese Agenda, die von der Regierung festgelegt wurde, vom Volk nicht mehr gewünscht ist. Und dann wäre für mich konkret die Frage: Kann dann eine neue Regierung diese Agenda anpassen? Oder wird das hier so verstanden, dass diese nach wie vor verbindlich wäre, was meines Erachtens kritisch zu verstehen wäre? Also wenn der Wähler sagt, ich will eine andere Regierung oder eine andere Zusammenstellung der Regierung, dann ist das für mich vor allem auch ein Zeichen, dass der eingeschlagene Weg oder die Strategie keine Unterstützung im Volk findet.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Zur Einführung einer 6-Monate-Frist oder auch länger: Ich denke, dass die Regierung vielleicht ein bisschen vorsichtig sein muss. Es könnte ja wirklich der Fall einmal kommen, dass fünf komplett neue Regierungsmitglieder vorne sitzen. Ich denke, da ist jeder mit sich selber mal zuerst beschäftigt, und erst dann mit den Amtsstellen. Und ich würde hier nicht unnötig Druck aufbauen, dass man nach und nach parallel dazu ein Regierungsprogramm erstellt. Ich verstehe das Anliegen, dass der Landtag so etwas kriegen soll. Ich möchte einfach, dass die Regierung sich nicht unnötig zusätzlich nochmals Druck aufsetzen lässt. Aber das muss ja schlussendlich die Regierung für sich entscheiden. Danke.Abg. Pepo Frick
Genau das wollte ich auch sagen. Also ich würde das jetzt nicht entkräften. Der Regierungschef hat gesagt, das wäre ein guter Gedanke und den möchte ich stehen lassen. Ich wäre schon froh, wenn da ein Zeitpunkt drinstehen würde. Ob es jetzt sechs oder vier oder neun Monate sind, aber Sie haben es zum Glück jetzt selber gesagt, das dürfen wir der Regierung überlassen. Ich wäre sehr froh, wenn ein Zeitpunkt drinstehen würde.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich kann eine bestehende Regierung nicht eine nächste präjudizieren. Das ist klar. Ich glaube einfach, dass die Frage der Kontinuität dann eine Frage ist, an der sich alle Regierungsmitglieder messen müssen. Aber ich meine, wenn der Landtag ein Gesetz schafft und der nächste Landtag vielleicht dieses wieder aufhebt, wenn er eine andere politische Richtung einschlägt, das ist für mich klar. Wenn Sie die Agenda 2020 ansprechen, dann ist das ein Papier, das die Regierung mit allen fünf Regierungsmitgliedern diskutiert hat. Das war auch keine parteipolitische Diskussion in der Hinsicht, sondern eine Diskussion im Interesse des Landes. Aber das war auch immer so gedacht, dass das ein flexibles Instrument ist. Da wird es Nuancierungen und Anpassungen geben. Das ist kein Papier, das in Stein gemeisselt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Ich möchte jetzt gerade etwas erwähnen: Die Agenda 2020 wurde zwar in den Zeitungen vorgestellt. Dem Landtag wurde sie nie ganz offiziell explizit vorgestellt, soweit ich das weiss. Aber das würde jetzt darunter fallen. Darum ist das okay, dass das drin ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Wenn ich mich richtig entsinnen kann, Herr Präsident, glaube ich, haben wir die Agenda mit einem Schreiben dem Landtagsbüro zur Kenntnis gebracht, dass es die gibt. Wir haben aber nicht explizit beantragt, dass diese traktandiert wird, weil wir uns nicht in die Traktandierungshoheit des Landtags einmischen wollen. Dem Landtag bleibt es natürlich unbenommen, jedes Papier, das wir Ihnen schicken, auch zu traktandieren und dann eine Diskussion darüber zu verlangen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie Recht, das haben wir nicht traktandiert.Abg. Pepo Frick
Dann nehme ich das als Selbstkritik im Namen des Landtags auf. Ich denke, wenn das so war, wie es jetzt dargestellt ist, ist das für mich eigentlich eine Unterlassung des Landtagsbüros, so etwas nicht traktandieren zu lassen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier müssten meines Erachtens die Staatsverträge aufgenommen werden. Im zweiten Satz ist eine Aufzählung «Sie unterbreitet dem Landtag Entwürfe zu Gesetzes- und Finanzbeschlüssen und erlässt die zur Durchführung der Gesetze und der direkt anwendbaren Staatsverträge erforderlichen Verordnungen», hier fehlen für mich die Staatsverträge. Wir hatten gestern das DBA mit Deutschland. Das wurde von der Regierung dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt. Wenn man das schon aufzählt, müsste das eigentlich mit enthalten sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das so zur Kenntnis genommen.
Dann lesen wir weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie bereits mehrmals in der Eintretensdebatte erwähnt, habe ich hier doch erhebliche Bedenken, inwiefern dieser Art. 9 speziell mit Art. 94 der Verfassung konform geht. Art. 94 der Verfassung lautet wie folgt: «Die Verwaltungsorganisation ist mit Gesetz zu regeln». In Art. 94 befinden wir uns im 7. Hauptstück der Verfassung, welcher lautet: «Von der Regierung». Aber die Gesetzgebungskompetenz ist ja beim Landtag gegeben. Und ich frage mich einfach: Wenn man sich gerade auch die Erläuterungen auf Seite 33 betrachtet, spricht hier die Regierung nicht nur von Namensänderungen von Ämtern, sondern auch von Ämterzusammenlegungen, die, wie ich dieses jetzt hier interpretiere, zukünftig auch möglich wären. Und ich frage mich: Was will uns die Regierung mit diesem Art. 9 explizit sagen? Denn in Abs. 1 verweist die Regierung sogar selbst noch auf Verfassung und Gesetz. Aber im Endeffekt lautet die konkrete Frage: Wird zukünftig die Regierung in eigener Kompetenz Ämter gründen, auflösen, zusammenlegen können? Ist das die Grundabsicht von diesem Art. 9?
Wie auch bereits in der Eintretensdebatte erwähnt, hat die Regierung ein Gutachten erstellen lassen, welches anscheinend die Verfassungskonformität bestätigt. Und da wäre ich der Regierung schon dankbar, wenn wir dieses Gutachten auf die 2. Lesung hätten und sonst sicherlich die relevanten Passagen, welche die Ansicht der Regierung stützen, dass dieser Art. 9 verfassungskonform sein soll. Aber in einem ersten Schritt wäre ich dem Herrn Regierungschef dankbar, wenn er erläutern könnte, was zukünftig eigentlich die Absicht der Regierung mit diesem neuen Art. 9 ist.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zum ersten Punkt, zur Frage der Organisationshoheit im Rahmen der Ausübung der exekutiven Gewalt der Regierung. Da muss es schon im Rahmen der Flexibilisierung möglich sein, dass die Regierung auch organisatorische Umgruppierungen vornimmt.
Zur Frage der Verfassungsmässigkeit habe ich bereits im Rahmen der Eintretensdebatte gesagt, dass wir da Ausführungen im Hinblick auf die 2. Lesung zu diesem Art. 9 machen werden. Und auch zu Ihrem ersten Punkt, den Sie jetzt betonen, werden wir das noch näher konkretisieren, damit das näher fassbar ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Auch noch interessant wäre der Verweis auf Art. 107 der Verfassung - hier befinden wir uns ja im 9. Hauptstück der Verfassung, von den Behörden und Staatsbediensteten - und unter anderem lautet der erste Satz: «Die Organisation der Behörden erfolgt im Wege der Gesetzgebung» - und nicht mittels Verordnung oder mit sonst irgendeinem Instrument. Und auch da frage ich mich, wenn Sie jetzt sagen, zukünftig hat hier die Regierung doch eine erhebliche Kompetenz, frage ich mich auch: Ist das mit Art. 107 der Verfassung konform? Und wie gesagt, im Gutachten eines Mitarbeiters des Liechtenstein-Instituts findet man doch erhebliche Kraftausdrücke. Zum Beispiel auf Seite 12 wird von einem gezielten Politikwechsel auf Kosten des Landtags gesprochen. Eine Entmachtung des Parlaments lässt sich hier nachlesen. Und wie gesagt, vor allem auch die Verfassungskonformität mit Art. 94 und 107 wird in der Fussnote 14 explizit erwähnt. Aber Sie sagen jetzt natürlich: Wir haben ein anderes Gutachten des Liechtenstein-Instituts. Und da bin ich dann gespannt auf die 2. Lesung. Aber wie gesagt, auch der Link zu Art. 107 wäre schon auch noch interessant. Wenn Sie jetzt sagen, doch, auch diese Ämter-Restrukturierung können Sie sich vorstellen, ist das konform mit Art. 107 der Verfassung Satz 1? Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Dazu zwei Bemerkungen: Wir werden dazu explizite Ausführungen machen und der Gutachter, der Ihnen ein Gutachten zugeschickt hat, ich weiss nicht, aus welcher Motivation heraus dieses Gutachten entstanden ist. Ich glaube, der Gutachter heisst Sebastian Wolf. Ich kenne ihn aber nicht. Ich habe auch mit niemandem gesprochen, der ihn allenfalls kennen könnte. Wir haben das nur intern noch einmal angesehen. Es gibt eine Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes, der auch noch einmal in diese Richtung geht. Aber wie gesagt, wir werden das alles für die 2. Lesung ausführen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann lesen wir weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Jetzt komme ich schon wieder, aber ich war ja dafür die ersten zwei Stunden ein bisschen ruhig. Hier stellt sich mir eine Frage, wie die Aufsicht in der Praxis wahrgenommen wird. In Abs. 1 wird ausgeführt, dass die Regierung eine ständige und systematische Aufsicht ausübt. Und davon sind ja die Amtsstellen betroffen und die müssen irgendwie wissen, was auf sie zukommt, wie sie das wahrzunehmen haben. Und vor allem finde ich, ist es auch wichtig, dass das vereinheitlicht wird. Also mir stellt sich die Frage, ob man hier nicht eine Verordnungskompetenz aufnehmen sollte, sodass die Regierung das klar in einer Verordnung regelt. Weil die ständige und systematische Aufsicht beinhaltet gemäss Abs. 3 die Prüfung der Gesetzmässigkeit, der Zweckmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, Raschheit und Einfachheit der Aufgabenerfüllung. Und irgendwo muss dem doch etwas Fleisch an den Knochen gegeben werden, dass man das besser greifen kann. Und ich denke, es wäre auch wichtig für die GPK, weil gemäss Geschäftsverkehrsgesetz muss die GPK ja auch bei der Ämterprüfung die Gesetzmässigkeit, Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Und dann wäre das irgendwo einmal klargestellt, was das alles beinhaltet. Ich wäre froh, wenn die Regierung das prüfen könnte, ob es Sinn macht, das in einer Verordnung zu regeln, und sonst wirklich ausführliche Ausführungen dazu machen könnte. Danke.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 4 frage ich mich, ob es nicht möglich wäre, wenn es hier heisst: «Die Aufsicht ist mit geeigneten und dem Einzelfall angemessenen Mitteln», diesen Einschub einfach zu streichen «und dem Einzelfall angemessenen». Weil geeignete Mittel ja in jedem Fall angemessen sind.
Dann zu Abs. 5: Ich frage mich, ob dieser Absatz nicht in Konkurrenz zu Art. 22 Bst. k steht, wenn es hier heisst: «Die Kollegialregierung übt die Oberaufsicht über die besonderen Körperschaften» etc. «aus». So heisst es in Art. 22 Bst. k: «Die Regierungsmitglieder führen die laufende Oberaufsicht über die Körperschaften» etc. «aus». Also es wäre zumindest wünschenswert, den Unterschied zwischen Oberaufsicht und laufender Oberaufsicht zu erklären. Es ist ja auch noch anzuführen, dass die Regierungsmitglieder die Möglichkeit haben, Aufgaben an ihre Generalsekretäre zu delegieren. Damit wäre es auch möglich, dass die Oberaufsicht entweder bei der Kollegialregierung, beim einzelnen Minister oder gar beim Generalsekretär angesiedelt ist. Ich glaube, das wäre aber schon nicht im Interesse der Körperschaften. Hier wäre eine Klärung sicher gut. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte da den Abg. Christian Batliner unterstützen, dass man das prüft eben, ob das Sinn macht, in einer Verordnung festzulegen, also die ständige und systematische Aufsicht. Es wäre dann eben auch interessant, ob dann eben die Kriterien für Ziele und Messgrössen festgehalten werden können und wo, in welchen Fällen die Sinn machen könnten. Das zu Abs. 1.
Zu Abs. 3: Da kommt noch das Stichwort «Verhältnismässigkeit» vor. Wir haben hier natürlich immer damit zu kämpfen, dass wir eine Flut von europäischen Richtlinien in unsere Gesetzgebung übernehmen müssen. Sie sind nicht immer grössenverträglich. Sie sind auch nicht immer für Liechtenstein nutzbar. Ich musste bis vor kurzem jeweils eine 50-seitige Statistik ausfüllen für ein kleines Internet-Unternehmen in einer Gemeinde. Diese Statistik fliesst dann wieder ein in Brüssel und es werden Vergleiche gezogen mit Deutsch-Telecom, British-Telecom, Vodavone etc. Und da denke ich dann oftmals, Nutzen für Liechtenstein ist gar keiner. Und da wäre es dann auch interessant, eben wenn man dann auch Verhältnismässigkeiten hier betrachten könnte und dann in der Aufsicht gäbe es vielleicht auch einmal eine Weisung, wie man das einfacher darstellen könnte, obwohl es hier Verpflichtungen gibt. Ich denke, in der Masse könnte das dann doch noch einiges an Verwaltungsaufwand reduzieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte mich dem Vorschlag des Abg. Albert Frick anschliessen und beliebt machen, diesen Einschub «dem Einzelfall» tatsächlich wegzulassen. Denn die Aufsicht sollte eigentlich per se immer mit geeigneten und angemessenen Mitteln ausgeübt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zur Frage des Abs. 1, der ständigen und systematischen Aufsicht: Das muss konkretisiert werden, das ist richtig. Ich glaube aber nicht, dass die Verordnung das geeignete Mittel ist. Es hat ja keine Aussenwirkung, sondern ist eine Wirkung, die nach innen in die Verwaltung gerichtet ist. Und ich glaube, das richtige Mittel wäre ein Beschluss der Regierung, der dann auch den anderen Institutionen wie der GPK natürlich zur Verfügung gestellt wird, also ein Grundsatzbeschluss der Regierung. Ich lasse das aber auch noch einmal prüfen. Das auf die Schnelle meine Antwort auf Ihre Frage.
Zu Abs. 4, zu den Anregungen «im Einzelfall»: Da haben wir bisheriges Recht aus dem Art. 16 übernommen. Offensichtlich hat man da nicht lange, vielleicht auch die notwendige Studierzeit sich ausbedungen. Das war bisher schon im Recht drin. Aber wir schauen das an. In der Tat, glaube ich, sollten die Mittel immer angemessen sein, nicht nur im Einzelfall. Da gebe ich Ihnen Recht.
Und den Abs. 5 lasse ich klären. Sie haben da Zusammenhänge aufgezeigt, die man klarstellen muss.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wir lesen weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht zur Auflockerung von meiner Seite hier ein paar Ausführungen. Zu Abs. 2, Verwaltungsrechtspflege: Es würde mich jetzt echt wundernehmen, was Sie schätzen, in wie vielen Gesetzen die Regierung noch Beschwerdeinstanz ist, in wie vielen Gesetzeserlassen. Es sind über hundert, wo die Regierung als Beschwerdeinstanz drinsteht. Auch das arbeiten wir auf. Ich glaube, es ist heute einfach nicht mehr sinnvoll, dass wir in allen Bereichen Beschwerdeinstanz sind. Ich glaube dort, wo es echt um politische Fragen geht, sollte die Regierung das auch noch weiterhin tun. Es gibt auch einige, dort ist es mehr oder weniger fast totes Recht, weil es kaum zu Beschwerden kommt. Aber das wollte ich Ihnen einfach hier sagen, dass das auch ein nächster Schritt ist, den wir hier ansprechen wollen. Dazu haben wir übrigens auch so ein paar Ausführungen gemacht auf Seite 54 des Berichtes, weitere Schritte die folgen. Dort drin steht, dass die Regierung so weit wie möglich auch als Beschwerdeinstanz dann entlastet werden soll. Das ist das, was hier auch angetönt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Das kann ich prima vista eigentlich unterstützen. Aber ich würde dann doch anregen, dass es nicht für alle Fachbereiche jeweils eine eigenständige Kommission gibt, weil das wäre mit einem riesigen, administrativen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Jetzt weiss ich nicht, ob ich das falsch im Kopf habe, im Rahmen der Verwaltungsorganisation wurde auch angedacht, einen Juristenpool zu machen, um die Regierung zu entlasten. Beisst sich das jetzt nicht ein bisschen, wenn die Regierung nicht mehr entscheidende Instanz sein soll und alles ausgelagert wird? Wenn man da entsprechend vorgeht, dann müsste das auf der Kostenseite letztendlich dann Sinn machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich gebe Ihnen in allen Punkten Recht, das beisst sich. Wir haben ursprünglich nicht gedacht, dass wir in so vielen Fällen noch Beschwerdeinstanz sind. Dort hätte es Sinn gemacht zu vereinheitlichen. Das machen wir jetzt aber nicht, sondern wir schauen effektiv an: Wo sollten wir noch Beschwerdeinstanz auch in Zukunft sein und wo soll man das allenfalls in bestehende Gefässe giessen? Wir haben heute sieben Beschwerdekommissionen, zwei Ergänzungswahlen nehmen Sie ja heute dann noch vor, nämlich Landessteuerkommission und Landesgrundverkehrskommission. Da kann man sich mit Fug und Recht sicher auch fragen, braucht es diese sieben separaten Kommissionen noch oder genügt nicht eine Kommission? Wir haben mit der Verwaltungsbeschwerdekommission meines Erachtens eine gut funktionierende Kommission. Dort könnte man bei entsprechenden Bemühungen und Beachtung der Kostenaspekte alles zusammenfassen. Dann hätten wir auch wieder entschlackt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Damit lesen wir weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen und wir lesen weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Zu Abs. 1: Dort heisst es im zweiten Satz: «In besonderen Fällen kann das Kollegium ein Regierungsmitglied davon entbinden, eine Entscheidung in der Öffentlichkeit zu vertreten». Seite 34 bei den Erklärungen steht ganz eindeutig: «In Ausnahmesituationen können Regierungsmitglieder aber aus Gewissensgründen» usw. Sind die besonderen Fälle tatsächlich und in der Realität nur Gewissensgründe?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade anschliessen an die Frage des Abg. Pepo Frick. Diese besonderen Fälle sollten für mich präzisiert sein. Und ich frage mich natürlich - nehmen wir das Beispiel: Im Ressort Präsidium stellen Sie einen Antrag, Herr Regierungschef, er wird in der Regierung nicht angenommen mit 3:2 als Beispiel, und dann werden Sie entbunden. Sie müssen das nicht in der Öffentlichkeit vertreten. Wer vertritt dann diese Entscheidung, wenn nicht das antragstellende Regierungsmitglied? Denn es kann ja sein, dass auch das antragstellende Regierungsmitglied in einer solchen Abstimmung unterliegt. Und dann frage ich mich schon: Wer soll dann diese Entscheidung in der Öffentlichkeit vertreten? Das wäre interessant.
Und wie gesagt, die besonderen Fälle würden mich auch interessieren. Und auch der Link wieder zur Verfassung, Art. 87, dieses Kollegialitätsprinzip der Regierung. Jetzt frage ich mich schon auch: Wird das hier nicht massiv aufgeweicht mit dieser Sonderbestimmung, dass man hier in besonderen Fällen dieses Regierungsmitglied von seiner Öffentlichkeitsarbeit entbinden kann?
Zu Abs. 2 ergibt sich für mich die Frage: Ist das so zu verstehen, dass man zukünftig dieses Recht hat, den Antrag und das Abstimmungsergebnis im Protokoll wiederzufinden und dieses Protokoll ist aber weiterhin geheim? Oder sind diese Daten dieses Protokolls dann mitunter auch in der Öffentlichkeit einsehbar? Das hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben, wie war das Abstimmungsergebnis in der Regierung? Ich gehe persönlich davon aus, dass dieses Protokoll geheim ist. Aber das hätte ich gerne von der Regierungsbank noch bestätigt.Abg. Pepo Frick
Hier möchte ich auch anschliessen an den Abg. Lampert. Wenn ich das richtig verstehe, ergibt Abs. 2 keinerlei Aussenwirkung, sondern das ist offensichtlich nur für die Geschichtsbücher, weil die Protokolle sind ja nicht öffentlich.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, die Protokolle sind selbstverständlich vertraulich, weil die Beratungen der Regierung ja vertraulich sind. Wir müssen uns ja an die Verfassung halten. Das ist eigentlich klar, nichtöffentlich heisst, sie sind vertraulich. Der Abs. 1 scheint mir doch ein bisschen missverstanden zu werden. Hier geht es nicht um die Aufhebung des Kollegialitätsprinzips. Aber nehmen wir jetzt die Debatte, die Sie gestern geführt haben. Hätte jetzt die Regierung dem Landtag zum Beispiel eine Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch vorgelegt und es wäre keine Entscheidung gewesen, die alle fünf Regierungsmitglieder mittragen, aber aktuell müsste die Justizministerin dieses Traktandum vertreten und aus Gewissensgründen kann sie das nicht tun, dann gibt es eine Stellvertretung in der Regierung, die das dann tun müsste. Und sonst wird das per Regierungsbeschluss festgelegt, wer dann das Geschäft halt hier vertreten muss. Damit ist nicht gesagt, dass man dann sagt: Die Frau Justizministerin oder der Herr Justizminister trägt das Geschäft nicht mit, sondern nur, dass man sagt: Nach aussen vertritt dies halt ein anderes Regierungsmitglied. Das ist mit dieser Bestimmung gemeint.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Die Präzision dieser besonderen Fälle: Wäre es auf die 2. Lesung möglich, dass man hier mitunter Ausführungen macht, was diese besonderen Fälle sein könnten? Denn ich kann mir vorstellen, dass das zukünftig durchaus Diskussionspotenzial in sich hat, was diese besonderen Fälle sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn man das in der Stellungnahme noch präzisieren würde.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das machen wir gerne. Da muss ein hohes Niveau sein für diese besonderen Fälle. Nur das reine Unterliegen mit einem Sachgeschäft in der Regierung genügt überhaupt nicht, nur wenn man mit einem Anliegen nicht durchdringt. Meines Erachtens muss man da hohe Ansprüche an diese besonderen Fälle stellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir lesen weiter. Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich komme jetzt nochmals auf die Stellvertreter zurück: Wenn ich zu dieser Bestimmung die Ausführungen auf Seite 35 anschaue, dann ist eigentlich klar: Die Teilnahme an den Regierungssitzungen hat oberste Priorität und geht der Arbeit im Ministerium vor. Und man geht auch davon aus, dass mit dieser Neuordnung die Gewichtung der Regierungssitzung zunimmt. Also wenn man das schon so explizit im Gesetz festhält, dann gehe ich davon aus, dass in der Regel sämtliche Regierungsräte anwesend sein werden und die Stellvertreter, dass das wirklich nur noch ein Ausnahmefall ist. Und wenn das so ist, dann frage ich mich: Wir haben in Art. 23 die Vertretung innerhalb des Ministeriums, also braucht es dann die Stellvertreter überhaupt noch? Also ich möchte jetzt niemandem sein «Jöbchen» nehmen, sage ich mal salopp, aber mir stellt sich dann wirklich die Frage: Haben die dann noch eine Berechtigung oder kann man das nicht im Rahmen der Stellvertreterregelung gemäss Art. 23 machen? Vielleicht kann man sich das einmal überlegen. Aber es würde eine Anpassung der Verfassung implizieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit lesen wir weiter. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Hier möchte ich Ihnen eine aktuelle Information geben: Wir haben am Dienstag einen Beschluss gefasst, wonach wir dieses Konsultations- und Mitberichtsverfahren bereits aufgrund der geltenden Rechtslage, Gesetzeslage, einführen, um damit die Qualität der Regierungsarbeit zu steigern. Es wird eine Anpassung der Geschäftsordnung der Regierung geben. Sie werden diese dann auch entsprechend sehen bei der Publikation der Anpassung dieser Geschäftsordnung. Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass man sich in Zukunft auf schriftliche Ausführungen der Regierung verlassen kann und - ich sage es jetzt ein bisschen salopp - nicht einfach in der Regierung nur sagen kann: Ich bin dagegen. Das ist man dem Amt schuldig, dass es eine Begründung braucht. Es ist zwar nie so geschehen. Aber da die Protokolle der Regierung ja nur reine Beschlussprotokolle sind und keine Protokolle über die Wortmeldungen, geht manches dann halt in der Diskussion unter und ist nicht festgehalten. Und das wollen wir verhindern und das ist der Sinn und Zweck dieses Themas. Das steigert schlussendlich auch die Qualität der Berichte, die dann dem Landtag im Zukunft zugeleitet werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Auf Seite 36 in den Erläuterungen ist der folgende Schlusssatz zu diesem Art. 15 nachzulesen: «Der Gesetzgeber beschränkt sich mit dieser Regelung auf die grundsätzlichen Aspekte. Alles weitere bleibt der Kompetenz der Regierung vorbehalten und wird in der Geschäftsordnung geregelt». Können Sie das noch ein wenig detaillierter ausführen, was hier konkret gemeint ist?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es ginge schon zu weit, wenn der Gesetzgeber uns vorschreibt, wie wir miteinander in der Regierung kommunizieren, eigentlich könnte man das hier herauslesen, es ist zum Teil auch so. Und deshalb ist gemeint, wie wir dann untereinander die Verfahren regeln, in welcher Frist ein Regierungsmitglied sich zu anderen Traktanden des anderen Regierungsmitglieds äussert, das ist unsere Sache im Rahmen der Geschäftsordnung. Und das wollte ich vorher sagen. Das haben wir jetzt bereits gemacht. Die Geschäftsordnung wird auf der bestehenden Gesetzesgrundlage angepasst. Es erfolgt eine Anpassung in den Artikeln 5a und 5b in der Geschäftsordnung der Regierung und dazu gibt es einen Grundsatzbeschluss. Am 1. September soll dieses neue Verfahren in Kraft treten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Jetzt habe ich gerade eine Anschlussfrage zu dieser Geschäftsordnung. Zu dieser kommen wir noch bei Art. 17. Ist das eine interne Verwaltungsverordnung oder wird das als Verordnung qualifiziert? Ist die publiziert? Ich habe das jetzt nicht abgeklärt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ja, LGBl. 1994 Nr. 14. Und die wird immer bei jeder Regierungsneubildung entsprechend angepasst. Auf dieser Grundlage werden dann eben die Sachgeschäfte zugeteilt. Ansonsten ist diese Geschäftsordnung seit dem Jahr 1994 unverändert geblieben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für die Ausführungen.
Wir lesen weiter. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Überschneidet sich das nicht irgendwo mit dem Archivgesetz - oder müsste man hier einen Verweis auf das Archivgesetz machen? In den Ausführungen ist hierzu nichts enthalten. Das müsste man noch klären. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich werde das prüfen lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Dann lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Frage zu Abs. 4: Meines Wissens durften die Regierungsmitglieder schon jetzt im Verkehr mit dem Ausland den Titel «Minister» verwenden. Mit diesem Absatz hier wird dieser Begriff jetzt definitiv eingeführt. In einem Satz hier ist die Rede von «Regierungsmitglied» und «Minister». Und daneben schwebte auch immer der Begriff «Regierungsrat» in der Luft. Kann ich davon ausgehen, dass der Begriff «Minister» zukünftig der einzig richtige und einzig verwendete Begriff ist - zumindest in Schriftstücken? Das Mündliche lässt sich ja sowieso nicht kontrollieren. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3, ob ich das richtig interpretiere. Hier wird das Ministerium für Präsidiales und Finanzen dem Regierungschef zugeordnet und die restlichen, also die anderen - Wirtschaft, Justiz, Bildung, Sport und Kultur - werden auf die anderen verteilt. Ist es zukünftig so zu verstehen, beim Regierungschef sind «nur» Präsidiales und Finanzen, und diese vier flexiblen Geschäftsbereiche werden auf die anderen vier Minister verteilt?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zur Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ja, es war einer der Grundsätze, dem Regierungschef Präsidiales und Finanzen zu geben und kein weiteres der bestehenden heute 15 Ressorts, sondern die anderen Ressorts werden auf die Bst. b bis e verteilt, wie Sie sehen, und dann zugeteilt. Er kann also gemäss Abs. 2 auch keines mehr dazu bekommen.
Die Anmerkung des Abg. Albert Frick: Dazu müssen wir Klarheit schaffen auch im Hinblick auf die 2. Lesung das auch dokumentieren. Und das werden wir tun.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nur noch den Kontext festhalten und darstellen, wie das ein bisschen ungewohnt tönt. Wir haben dann einen Regierungschef und Minister. Bislang hatten wir einen Regierungschef und Regierungsräte. Ob diese Kombination dann schon so richtig ist, müsste vielleicht auch noch einmal überdacht werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das so aufgenommen.
Dann lesen wir weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier möchte ich den Herrn Regierungschef fragen, ob es möglich wäre, auf die 2. Lesung die Organigramme dieser Ministerien zu erhalten - oder sind wir da noch nicht so weit? Das wäre mitunter noch von Interesse für den Landtag, wenn er hier einmal das auch grafisch dargestellt hätte.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mir stellen sich zwei Fragen: Das eine ist zu Abs. 2. Da stellt sich mir die Frage, wie sich das zu Art. 7, zum Regierungsprogramm, verhält. Das ist ja auch publik. Ist hier die Umsetzung des Regierungsprogrammes innerhalb des Ministeriums gemeint? In Abs. 2. ist mir das Verhältnis nicht ganz klar.
Und zu Abs. 3: Der Begriff «Ministerien», bezieht sich das auf Regierungsebene oder auch auf die Ämter? Weil das ist ja dann wieder im Kontext zu sehen zur Frage, die ich zu Art. 3 Abs. 5 gestellt habe oder auch zu Art. 36 muss man das sehen, zu den Weisungen. Wie verhält sich das alles? Sonst müsste man zumindest einen Vorbehalt zu Art. 36 machen, was die Weisungen anbelangt. Aber irgendwo habe ich hier wieder das Problem, dass die Regierungsarbeit mit der klassischen Verwaltungsarbeit vermischt wird. Vielleicht kann man das klären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Wir werden die Punkte des Abg. Wendelin Lampert ansehen und Ihnen das dann auch zur Verfügung stellen.
Zur Frage bezüglich Abs. 2: Da kann man vielleicht auch eine Anpassung oder auch einen Verweis zu Art. 7 vornehmen. Natürlich sollte sich die Regierung an ihre eigenen strategischen Ziele auch halten. Ich glaube, das macht auch Sinn.
Und zu Abs. 3: Die Antwort ergibt sich meines Erachtens aus dem Art. 20. Das wurde auch in der Eintretensdebatte erwähnt. Ich glaube, ich habe dazu nicht einmal etwas gesagt. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Die Ämter und Stabsstellen sind Teil des Ministeriums. Die bewegen sich nicht ausserhalb. Damit ist die Frage geklärt, dass das eine Einheit ist. Zwischen Ressort und Amt wird heute unterschieden. Und in Zukunft ist das Amt Teil des jeweiligen Ministeriums.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit lesen wir weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Zu Bst. d: Hier heisst es: «sie leiten und koordinieren die Geschäftsätigkeit». Ich glaube nicht, dass ein Regierungsmitglied die Geschäftstätigkeit leitet. Ich denke, sie koordinieren das. Ich möchte anregen zu überlegen, ob das Wort «leiten» hier stimmt.
Dann zu Art. 22 lit. h: Hier heisst es: «sie wirken» - also die Regierungsmitglieder - «bei der Erstellung und Einhaltung des Landesvoranschlages und der Verpflichtungskredite mit». Hier habe ich mir überlegt, dass die Regierungsmitglieder sehr wohl bei der Erstellung und Einhaltung des Landesvoranschlages mitwirken. Aber ich glaube nicht, dass sie bei der Einhaltung der Verpflichtungskredite wirklich mitwirken. Sonst gibt es eine ganze Serie von Aufgaben, die zusätzlich auf die Regierung zukommen würden. Ich meine, die Einhaltung der Verpflichtungskredite ist Aufgabe der Amtsstellen.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich teile die Bedenken des Abg. Pepo Frick in Bezug auf den Bst. d, wenn es heisst: «sie leiten die Geschäftstätigkeit». Das steht meines Erachtens auch im klaren Widerspruch zu Art. 37 Abs. 3, wo ja festgehalten wird: «der Amtsleiter ist dem zuständigen Regierungsmitglied für die fachliche, persönliche und organisatorische Führung des Amtes verantwortlich». Also wo die Leitung des Amtes eigentlich geregelt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch bei lit. d, beim Wort «leiten» einhängen und auch darauf hinweisen, das beisst sich mit Art. 37 und auch mit Art. 6. Weil gemäss Art. 6 plant und steuert die Kollegialregierung die Regierungstätigkeit. Und die Amtsleitung selber obliegt dem Amt gemäss Art. 37.
Und wenn ich nochmals schnell zu Art. 21 was anfügen darf, das ging mir vorhin ein bisschen zu schnell: Ich bitte die Regierung, den Abs. 3 gerade im Hinblick auf Art. 3 Abs. 5 zu prüfen, wie sich das miteinander verhält. Weil gemäss Art. 3 Abs. 5 werden Verwaltungsaufgaben, soweit möglich und sinnvoll, von den Amtsstellen und den besonderen Kommissionen wahrgenommen und verbleiben nur dann bei der Regierung, wenn dies aufgrund der Bedeutung der Aufgaben notwendig ist. Gemäss Art. 21 Abs. 3 verfügen die Regierungsmitglieder grundsätzlich über uneingeschränkte Weisungs-, Kontroll- und Selbsteintrittsrechte. Und das Verhältnis dieser zwei Bestimmungen widerspricht sich meines Erachtens etwas. Wenn man das klären könnte. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir werden den Bst. d, diese Formulierung, überprüfen. Ich glaube, es ist nicht das gemeint, über was wir jetzt diskutieren, sondern dass wir natürlich die Ämter dementsprechend führen aus unserer Funktion heraus, nicht die Amtsstelle selber, sondern die entsprechenden Ämter als Abteilungen innerhalb des Ministeriums.
Dann beim Bst. h: Das ist eine klassische Aufgabe, die wir heute schon machen. Ich nehme jetzt ein Beispiel, den Verpflichtungskredit zum Historischen Lexikon oder Ähnliches. Das muss jemand überprüfen, ob die Kosten dort eingehalten werden. Und das erfolgt in enger Abstimmung mit dem Ressort. Und das ist für mich eine klassische Aufgabe für den Ressortsekretär, dass er solche Aufgaben auch entsprechend wahrnimmt. Die Einhaltung des Landesvoranschlags und der Verpflichtungskredite, dies geht meines Erachtens Hand in Hand.
Dann zur Bemerkung zum vorherigen Artikel, Art. 21 Abs. 3: Auch wenn eine Aufgabe sinnvollerweise in den Ämtern wahrgenommen wird, muss die Regierung natürlich immer ein Weisungsrecht gegenüber einer ihr untergeordneten Amtsstelle haben. Das ist mit dem Art. 21 Abs. 3 gemeint. Und auch mit Bezug auf die Erledigung eines Sachgeschäftes muss die Regierung auch ein entsprechendes Weisungsrecht gegenüber diese Stelle haben, auch wenn die Arbeit dort ausgeführt wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für die Ausführungen.
Wenn es keine Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich hätte in diesem Zusammenhang gerne präzisiert, ob Botschafter im Ausland unter dem Begriff «Amtsstellenleiter» subsumiert sind.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich meine, aufgrund des Staatspersonalsgesetzes ist das so. Ich müsste das aber nachschauen und wir werden das ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir lesen weiter. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. In der Vernehmlassungsvorlage gab es noch einen Artikel zu persönlichen Mitarbeitern der Regierung. Jetzt sind die offensichtlich aus den Traktanden gefallen. Wo sind die jetzt verortet? Die werden nirgends mehr erwähnt. Das ist Nummer 1.
Und zu Art. 25 noch zu Abs. 3: Die Kollegialregierung bestellt für den Regierungssekretär zwei Stellvertreter. Ist es auch geplant, dass bei grossen Ämtern mehr als ein Stellvertreter eingesetzt werden kann? Es kommt ja später noch, aber ich bringe es hier, weil hier für den Regierungssekretär «eine Ausnahme» gemacht wird.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst zur Frage zu Art. 25 Abs. 3: Wir haben heute schon zwei Stellvertreter bestellt. Das ist der Ressortsekretär des Regierungschef-Stellvertreters und der Ressortsekretär des Regierungschefs. Das macht ja auch Sinn, wenn der Regierungssekretär nicht anwesend ist. Da schaffen wir nicht neue Stellen.
Ja, in den Ämtern auch. Art. 37 Abs. 1 - und dazu kommen wir noch - da steht: «Bei grösseren Ämtern mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen können zwei Amtsleiterstellvertreter bestellt werden». Das lesen Sie dann nachher noch.
Und dann zu den persönlichen Mitarbeitern: Wir sind der Ansicht, dass politisch bestellte Funktionäre und Mitarbeiter nicht in einen Organisationserlass der Regierung hineingehören. Wenn es die Koalitionspartner verantworten können, den Regierungsmitgliedern, einzelnen oder zweien oder mehreren, persönliche Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, dann soll das in den Koalitionsverhandlungen geschehen. Dann sollen dann auch die entsprechenden Nachtragskredite von den Fraktionen mitgetragen werden und dann ist die politische Verantwortung auch richtig verortet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Unter welchem Budgetposten werde ich die künftig finden?Regierungschef Klaus Tschütscher
Unter einem eigenen Budgetposten «Persönliche Mitarbeiter der Regierung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Wenn wir diese Diskussion über die persönlichen Mitarbeiter gerade führen, hänge ich da auch ein. Dazu wollte ich eigentlich später kommen. Mir stellt sich da schon die Frage, wo da die Abgrenzung zum Generalsekretär ist, ob es da nicht - ich sage jetzt dem salopp, ich habe das auch aus den Stellungnahmen so - Schattensekretäre gibt. Ich meine das jetzt nicht despektierlich. Aber irgendwo stellt sich mir schon die Frage über das Bedürfnis dieser persönlichen Mitarbeiter oder ob wirklich alle fünf Regierungsräte einen persönlichen Mitarbeiter benötigen. Man kann das politisch entscheiden, das ist mir klar, das wird ja auch so ausgeführt. Aber irgendwo zeigt es mir doch, wohin die Reise geht. Und das widerspricht sich dann irgendwo wieder mit den Sparbemühungen. Irgendwo vereinbaren die Koalitionsparteien, dass zwei oder fünf persönliche Mitarbeiter bestellt werden. Das hat Kostenfolgen, das ist irgendwo ausserhalb der Struktur. Wie geht das lohnmässig ab? Über das APO usw.? Also da habe ich schon Fragen, wie diese eingeordnet werden. Und dass das nicht im Gesetz enthalten ist, damit habe ich irgendwo Mühe. Und ich wäre schon froh, wenn man das nochmals grundsätzlich überdenken könnte. Danke.Abg. Pepo Frick
Im Hinblick auf die dauernd bemühten Sparbemühungen kann ich mich mit dem jetzt schwer auseinander setzen. Ich möchte mich dem anschliessen, was der Abg. Batliner gesagt hat. Meiner Meinung nach geht das so nicht. In der Vernehmlassung war das, da wäre auch klar gewesen, wer verdient wie viel und in welcher Lohnskala sind die drin. Ich glaube, da möchte ich auch noch einige Kommentare auf die 2. Lesung, auch wenn es eben nicht mehr aufgeführt wird. Also das stelle ich hier fest. Es wird eben nicht mehr aufgeführt. Und das Lohngefüge, was immer, muss ich jetzt sagen, wird wahrscheinlich dann durch die Koalitionsvereinbarung festgelegt. Das ist für mich zu wenig durchsichtig. Ich bedanke mich, wenn dann auf die 2. Lesung hier ein guter Kommentar kommt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie haben ja die Argumente selber geliefert, warum die hier nicht verankert gehören. Das sind politische Berater, die ausschliesslich politisch bestellt werden. Und wir sind der Ansicht, wenn das gewünscht ist, dann soll das auch durch einen politischen Entscheid und nicht durch einen Organisationserlass erfolgen. Ich möchte eigentlich nicht ein System haben, wonach wir jedem Regierungsmitglied einen solchen persönlichen Mitarbeiter geben. Aber für die politische Auseinandersetzung - ich bin heute manchmal froh, mich mit meinem persönlichen Mitarbeiter über politische Fragen auseinander setzen zu können. Aber das sind Kosten und deshalb haben wir uns entschieden, dass wir die nicht fix drinhaben wollen, sondern dann soll das auch eine politische Entscheidung geben, ob das verträglich ist oder nicht. Wir werden noch einmal bezügliche Ausführungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Jetzt wird es mir langsam auch klar. Das heisst, in der ersten oder zweiten Landtagssitzung wird ein Nachtragskredit mit klaren Gehaltsvorgaben usw. vorgelegt. Dann ist es mir klar.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Sind diese Mitarbeiter dann Teil der Verwaltung oder der Regierung? Unterstehen sie dem Staatspersonalgesetz oder sind das andere Bereiche, in denen sie dann geführt sind?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst zur Bemerkung des Abg. Pepo Frick: Es gibt keinen Budgetposten für die persönlichen Mitarbeiter. Wenn das beschlossen wird im Rahmen der Koalitionsverhandlung und in dieser Vereinbarung vorgesehen wird, es gibt einen oder es gibt zwei, dann braucht es einen Nachtragskredit und der muss dann in diesem Raum bestätigt werden. Und damit ist die Transparenz meines Erachtens dann gegeben. Das war mein Ziel, das ich damit auch verfolgt habe. Und deshalb war es für mich einfach systemwidrig, diese persönlichen Mitarbeiter hier drinzuhaben. Die haben ein Vertragsverhältnis sui generis. Die sind an das Schicksal des Regierungsmitglieds, an den Minister, gebunden. Wenn der Minister nach drei Monaten wieder ausscheidet, ist dieser persönliche Mitarbeiter auch weg. Das ist klar. Das ist ein Bestandteil des Ministers. Der teilt das unmittelbare Schicksal des Ministers, zum gleichen Zeitpunkt, zur gleichen Zeit. Das ist klar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Ich höre gleich auf, aber es wird schon interessant. Also Sie machen dann einen Anstellungsvertrag mit Ihrem persönlichen Mitarbeiter. So läuft das. Also der ist nicht beim Staat angestellt, sondern der ist beim Regierungschef oder beim Regierungsmitglied angestellt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nein, ich habe nur die Konsequenzen gesagt. Das Verhältnis ist so eingegangen mit diesem Mitarbeiter, dass, wenn das Regierungsmitglied ausscheidet, zum gleichen Zeitpunkt auch dieser persönliche Mitarbeiter ausscheiden muss und damit keinen Anspruch hat, bei der Verwaltung angestellt zu bleiben. Er ist dann schon Teil der Verwaltung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Jetzt habe ich hier schon noch einmal eine Ergänzungsfrage: Das wird dann im Rahmen des Koalitionsvertrages abgeschlossen und dann kommt ein Nachtragskredit in den Landtag. Dann bestehen die Verbindlichkeiten ja schon. Da möchte ich dann schon beliebt machen, dass die Verpflichtungen erst entstehen, nachdem der Landtag den entsprechenden Kredit beschlossen hat. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Aber den Ball muss ich dann zurückschieben. Ich gehe schon davon aus, dass die Verhandlungsdelegationen bei Koalitionsverhandlungen auch die entsprechende Kompetenz haben, dies dann auch verbindlich abzuschliessen und dass das dann im Landtag mitgetragen wird. Aber das müssen dann die Verhandlungsdelegationen wissen. Wenn da dann halt diese Kompetenz nicht besteht, dazu kann dann die Regierung nichts beitragen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Ich möchte noch kurz etwas zum weiteren Fahrplan sagen:
Wie der Herr Regierungschef schon vor einem Monat dem Büro mitgeteilt hat, wird er heute am Treffen der Finanzminister in Basel teilnehmen. Ich glaube, das ist um 15.00 Uhr. Er hat sich bereit erklärt, diese Vorlage natürlich weiterhin zu betreuen, bis er losfahren muss. Anschliessend wird der Regierungschef-Stellvertreter die restlichen Artikel der Vorlage betreuen und hier vertreten.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur kurz nochmals zurückkommend auf diese Debatte betreffend die finanziellen Konsequenzen der persönlichen Mitarbeiter. Ich möchte beim Votum des Abg. Christian Batliner schon ansetzen. Wieso holt man sich nicht zuerst das Okay im Landtag und dann werden diese Personen fix oder befristet angestellt? Wieso soll es umgekehrt laufen? Also ich hätte da keine Mühe, wenn man sich zuerst das Okay im Landtag abholt und dann kann man diese persönlichen Mitarbeiter befristet anstellen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe keine Präferenz für irgendein Vorgehen. Es muss einfach klar sein, wer die politische Verantwortung trägt. Und das sind die beiden Parteien. Wenn die Parteien und deren Exponenten als Regierungschef und Regierungschef-Stellvertreter und allenfalls weitere Regierungsmitglieder dies so vereinbaren, dann gehe ich davon aus, dass das mit den Fraktionen zurückgesprochen wird, ob das da auch mitgetragen wird. Und wenn das nicht mitgetragen wird, werden sie vernünftigerweise sich nicht gleich an der ersten Landtagssitzung schon «metzgen» lassen. Entschuldigung für den Ausdruck.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann unterbreche ich nun die Behandlung dieses Traktandums für das Mittagessen bis 15:00 Uhr. Mittagspause (von 13:05 Uhr bis 15:00 Uhr)
-ooOoo-
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 7. Wir stecken in der 1. Lesung der Gesetzesvorlage und kommen zu III. Amtsstellen - Art. 26.
Vorher möchte ich mich noch ausdrücklich beim Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer bedanken, dass er hier ist und die Vorlage anstelle des Regierungschefs, der an der Finanzminister-Konferenz ist, vertreten wird. Herzlichen Dank.
Ich gebe das Wort somit zur Fortsetzung der Lesung weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. In diesem Zusammenhang erachte ich die Formulierung und die Handhabung von Art. 26 Abs. 2 verfassungsrechtlich als kritisch. Ich glaube, wir haben heute Morgen schon die gleiche Diskussion bei Art. 9 geführt. Meiner Meinung nach sollten auch künftige Verwaltungsreorganisationen dem Hohen Landtag ordnungsgemäss unterbreitet werden, da dies gemäss Verfassung die Aufgabe des Landtages ist. Er hat ja auch die Oberaufsicht inne.
Ferner sollten meiner Meinung nach auch die wichtigsten Entscheidungskriterien für künftige Änderungen von Verwaltungsorganisationseinheiten nicht auf Verordnungs-, sondern auf Gesetzesstufe rechtlich verankert werden. Dazu bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung auch detailliertere Informationen zu den näheren Entscheidungskriterien vorzubereiten.
Zudem würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wenn der Artikel so in dieser Form in Kraft gesetzt wird, ob künftige Zusammenführungen von Ämtern oder Schaffung von mehreren Ämtern dem Landtag noch zugeführt werden oder eben nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hierzu auch zwei kleine Fragen: Neu werden ja die Stabsstellen wie Ämter definiert. Und da stellt sich mir die Frage: Wie sieht das lohnmässig aus? Sind Stabsstellenleiter nun Amtsstellenleiter? Hat das finanzielle Konsequenzen? Da wäre ich froh, wenn man dazu Ausführungen machen könnte.
Und im Magazin der Landesverwaltung wurde ausgeführt, dass von 41 Amtsstellen neu auf 28 Amtsstellen reduziert wird. Mich würde wundernehmen, wie das mit den Stabsstellen ausschaut. Wurden die auch reorganisiert? Gibt es welche, die aufgelöst werden? Wie viele Stabsstellen gibt es und wie viele sind zukünftig geplant im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsorganisation? Da wäre ich froh, wenn man zusätzliche Ausführungen machen könnte. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das Thema des Verfassungsrechts bzw. ob diese Vorlage verfassungsrechtlich in Ordnung ist, haben wir heute Morgen schon diskutiert. Und der Regierungschef hat bereits ausgeführt, dass es dann insbesondere zu Art. 9 und Art. 26 im Hinblick auf die 2. Lesung noch Ausführungen geben wird. Generell hat die Regierung aber heute Morgen in der Eintretensdebatte dahingehend argumentiert, dass sie eine gewisse Organisationshoheit hat und dass die Vorlage nach Ansicht der Regierung auch verfassungskonform ist.
Dann zum Thema der Kriterien für die Mindestgrösse von Amtsstellen, welches der Abg. Werner Kranz auch angesprochen hat: Auch hierzu werden wir selbstverständlich im Hinblick auf die 2. Lesung noch Ausführungen machen.
Dann hat der Abg. Christian Batliner noch die Frage gestellt, ob es finanzielle Konsequenzen geben würde, wenn Stabsstellen neu als Amtsstellen definiert würden. Das kann ich verneinen. Wir haben heute klar vorgeschriebene Lohnbänder, in welchen die Stabsstellenleiter auch eingeordnet sind. Und ich gehe nicht davon aus, dass sich hier etwas ändern wird. Selbstverständlich sind von der Verwaltungsreorganisation auch gewisse Stabsstellen betroffen. Ein Beispiel, das ich Ihnen ad hoc geben kann ist, dass die Stabsstelle für Landesplanung aufgelöst werden wird. Die wird entweder beim künftigen Landesbauamt angesiedelt werden oder Teile davon werden dann beim neuen Amt für Umwelt angesiedelt werden. Und so gibt es auch andere Stabsstellen, die im Zuge dieser Verwaltungsreorganisation dann in neue Amtsstellen integriert werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.
Dann können wir weiterlesen. Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Es heisst hier «erstmals für eine Dauer von» usw. «und anschliessend für eine Dauer von vier Jahren». Heisst das zweifellos oder unzweifelhaft, dass das nur nach Inkrafttreten dieses Gesetzes «erstmals» heisst. Denn man könnte daraus ableiten, dass immer wenn ein Generalsekretär neu erstmals angestellt wird, er zunächst für fünf Jahre angestellt werden würde. Ich weiss nicht, wie das zu verstehen ist.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es ist so gedacht, dass es nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einmalig eine Dauer von fünf Jahren geben soll, damit wir in diesen neuen Turnus hineinkommen, und anschliessend sollen dann die Generalsekretäre jedesmal für eine Dauer von 4 Jahren angestellt werden. Das hat damit zu tun, dass Sie sich damit das Know-how sichern. Und damit kann sich eine neue Regierung nach einem Jahr auch entscheiden, ob sie mit diesen Personen weiterarbeiten möchte oder nicht. Aber es ist klar, dass dann jeweils ein Vier-Jahres-Rhythmus zur Anwendung kommt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. So habe ich das auch verstanden und auch in den vorgängigen Diskussionen, nicht hier in diesem Hohen Hause, sondern in der Vorbereitung. Ich bitte zu bedenken, inwieweit man das noch präzisieren soll, damit nicht später Fragen auftauchen, dass es nur heisst «erstmals» oder «bei Inkrafttreten» oder «einmalig», wie Sie es jetzt formuliert haben, ob das zur Präzisierung beitragen könnte.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte meine Vorrednerin hier unterstützen. Damit wirklich definitiv keine Missverständnisse auftauchen, möchte ich die Regierung bitten, hier wirklich eine eindeutige Sprachregelung vorzuschlagen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann können wir weiterlesen. Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich frage mich generell, ob es nicht hier heissen sollte statt «das Generalsekretariat» «der Generalsekretär». Ich meine, die Aufgaben sind doch sehr umfassend und beinhalten auch sehr viel Kompetenzen. Und ich denke, die Verantwortung dafür müsste einfach beim Generalsekretär liegen und nicht bei jedem Mitarbeiter oder jeder Mitarbeiterin des Sekretariats. Ich bitte die Regierung, das zu überprüfen, ob man hier nicht den Generalsekretär einsetzen könnte für die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Dieser Wunsch kommt auch aus sehr zahlreichen Stellungnahmen heraus. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung wird das prüfen.
Dann können wir weiterlesen. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier stellt sich mir die Frage, was heisst «zur selbstständigen Erledigung übertragen»?. Es wird in den Beispielen immer ausgeführt, wenn es Entscheidungsbefugnis hat, wo die Entscheidung eines Amtes dem Rechtsmittelzug an die Kollegialregierung unterliegt. Aber ich denke, darunter müsste man auch verstehen, dass, wenn ein Amt im gewissen Sinne autonom oder unabhängig sein muss. Da gibt es einzelne Fälle, ich glaube, das Amt für Statistik habe ich bei einer Stellungnahme gesehen, dass das so ein Fall ist. Da wäre ich froh, wenn man das klären könnte, was da alles darunterfällt oder ob die Unabhängigkeit hiervon auch erfasst ist.
Und dann in Abs. 2 die Worte «im Einzelfall». Das hat in den Stellungnahmen öfters Fragen aufgeworfen, habe ich gesehen. Wenn man das genau ausführen könnte, was das ist. Was heisst, dass «im Einzelfall nach Gesetz zu entscheiden ist»? Wenn das die Regierung an sich ziehen kann, sind das rein politische Entscheidungen? Das kann es ja nicht sein. Ich kann das irgendwo einfach nicht greifen und wäre froh, wenn die Regierung hier weitere Ausführungen machen könnte. Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2, und zwar zum zweiten Teil. Dort wird angeführt: «Wenn die besondere Bedeutung oder Komplexität einer Entscheidung es erfordert, hat das Amt diese der Kollegialregierung zur Erteilung einer Weisung zu unterbreiten». Hier bitte ich die Regierung, konkretere Ausführungen zu machen, wie das zu verstehen ist. Dies am besten anhand eines Beispiels. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Könnte ich nochmals zurückkommen auf Art. 32? Es ist mir ein bisschen zu schnell gegangen und ich habe nicht gesehen, dass auf der nächsten Seite noch zwei Buchstaben sind. Braucht es einen Antrag?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es sei Ihnen gestattet.Abg. Albert Frick
Dann möchte ich mich zu Art. 32 Bst. f noch äussern. Ich glaube, diese Formulierung, wie sie hier vorliegt, die Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm vom zuständigen Regierungsmitglied übertragen werden, die ist sehr offen formuliert. Und das wird auch in etlichen Stellungnahmen moniert. Ich glaube, hier sollte doch etwas präzisiert werden. Das kann zu sehr unterschiedlicher Ausgestaltung der Generalsekretariate führen. Je nachdem, was das Regierungsmitglied dann dem Generalsekretariat überträgt oder eben nicht, kann das zu sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen führen. Ich glaube, das sollten Aufgaben sein, die mit der Funktion des Generalsekretariates kompatibel sind. Ich denke, man könnte vielleicht auch überlegen, ob es heissen könnte «unter Vorbehalt von Art. 22», also die direkten Aufgaben des Regierungsrates, dass die nicht hier hineingepflanzt werden. Also ich bitte die Regierung hier, das wirklich nochmals zu überlegen, ob man das nicht etwas präzisieren könnte und hier nicht Tür und Tor offen steht für eine unkontrollierte Ausweitung der Aufgaben.Abg. Christian Batliner
Wenn ich hier gerade einhaken darf: Für mich stellt sich die Frage, ob es diese lit. f überhaupt braucht. Weil das ist ja eine nicht abschliessende Aufzählung. Das Wort «insbesondere» zeigt ja, dass das nur eine beispielhafte Aufzählung ist. Und dann braucht es diese lit. f eigentlich in Wirklichkeit gar nicht. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch einmal zum Verhältnis der Aufgaben der Regierungsmitglieder zum Generalsekretär bzw. zum Generalsekretariat Stellung nehmen: Wir haben heute Morgen in der Eintretensdebatte bereits diskutiert, dass die Funktion des Generalsekretärs unterschiedlich ausgestaltet sein wird. Das ist heute schon so der Fall und das wird auch künftig so der Fall sein. Wir werden die Aufgaben eines Generalsekretärs auch nie abschliessend im Gesetz definieren können.
Klar ist aber auch, und das geht auch aus der Verfassung hervor, dass ein Regierungsmitglied aufgrund der Verfassung und per Gesetz seine Aufgaben nie komplett an einen Generalsekretär delegieren wird können. Wenn sie einmal die Funktion eines Regierungsrates bzw. eines Regierungsmitglieds inne haben, dann sind sie gemäss Verfassung automatisch verpflichtet, dieses Amt auszuüben. Und Art. 22 vom Regierungsentwurf präzisiert hier, was einzelne Aufgaben der Regierungsmitglieder sind. Und diese Aufgaben werden immer jenen Aufgaben vorgehen, welche ein Generalsekretariat zu lösen hat. Aber in der Praxis wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen. Das ist heute schon der Fall, wo die Ressortsekretäre unterschiedliche Arbeit leisten und auch unterschiedlich eingesetzt werden. Ob es jetzt diese Bestimmung Art. 32 Bst. f braucht oder nicht, werden wir klären. Es handelt sich um eine Auffangbestimmung. Darum ist sie auch so formuliert. Wir werden das im Hinblick auf die 2. Lesung sicher noch einmal prüfen und werden sehen, ob es sie wirklich braucht oder nicht. Aber ich bitte einfach zu bedenken, rein aus der praktischen Arbeit, dass Sie nie eine abschliessende Aufzählung von Aufgaben im Gesetz haben werden. Und man kann auch die Ängste, welche die Amtsstellen heute haben und auch in ihren Stellungnahmen abgegeben haben, nicht zu 100% abbauen, auch wenn Sie einen umfassenden Gesetzestext haben. Das muss auch in der Praxis gelebt werden. Und hier muss auch Vertrauen zwischen den neuen Generalsekretären und den entsprechenden Amtsstellenleitern aufgebaut werden. Das Gesetz wird sich dann in der Praxis auch beweisen müssen.
Dann noch eine Bemerkung zu Art. 36 Abs. 1 und 2: Ein Grossteil der Gesetzesmaterie, die im Vorschlag vorhanden ist, wurde aus dem alten Verwaltungsorganisationsgesetz übernommen. Es gibt einige Neuerungen, die wir eingeführt haben. Wenn das aber noch zu wenig klar sein sollte, werden wir das selbstverständlich im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal ausführen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich auch noch einmal, wenn das möglich ist, auf den Art. 32 - es ging mir auch zu schnell - den der Abg. Albert Frick gerade noch einmal beigezogen hat. Ich wollte noch gerne wissen, was der Bst. c beinhaltet: «die Sicherstellung des Controllings des Ministeriums». Das ist ein sehr weitgefasster Begriff. Vielleicht könnten Sie das noch präzisieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wenn schon alle bei Art. 32 sind, dann bin ich jetzt auch dort. Ich bin für die Beibehaltung der lit. f. Ich denke, es macht Sinn, dass hier je nach Ministerium und je nach Führungsstil des Regierungsmitgliedes ein Spielraum für eine Delegation bleibt. Das werden wir nicht abschliessend hier regeln können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch die Frage der Abg. Gisela Biedermann zum Thema «Sicherstellung des Controllings des Ministeriums» in Art. 32 lit. c beantworten: Das bedeutet in der Praxis, dass sich der Generalsekretär mit der Überwachung der Geschäftsführung befasst. Er wird zum Beispiel überwachen, ob die Projekte termingerecht voranschreiten, ob die entsprechenden Budgets von den Amtsstellen und vom Ministerium eingehalten werden, oder ob die Vorgaben betreffend Corporate Governance eingehalten werden. Wir haben heute schon sehr viele koordinative Tätigkeiten in den einzelnen Regierungsressorts. Und die heutigen Ressortsekretäre übernehmen einen Teil dieser Überwachung der Geschäftsführung in den einzelnen Ressorts und entlasten dadurch auch das Regierungsmitglied.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.
Dann lesen wir weiter. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mir ist aufgefallen, dass bezüglich der Ämter keinerlei Vorgaben bezüglich der Organisation gemacht werden. Ich habe schon gesehen, der Wortlaut entspricht dem bestehenden Artikel. Aber mir stellt sich die Frage, ob man da nicht Organigramme, Pflichtenhefte oder etwas aufnehmen sollte. Ist das sinnvoll, dass im Gesetz gar keine Vorgaben gemacht werden? Sind die Amtsstellen da autonom oder wird das mit dem zuständigen Regierungsrat dann abgesprochen und im Einzelfall entschieden? Ich weiss nicht, vielleicht gibt es Bereiche, die vereinheitlicht werden müssten. Und dann würde es vielleicht Sinn machen, dass man das auch im Gesetz oder allenfalls auf Verordnungsstufe regeln könnte. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ihre Frage mag aus Sicht der Legistik berechtigt sein. In der Praxis ist das aber völlig irrelevant. Es ist heute schon so, dass die Ämter selbstverständlich über Organigramme, über entsprechende Geschäftsreglemente, über Unterschriftenregelungen und anderes verfügen. Diesbezüglich gibt es teilweise Verordnungen, teilweise aber auch entsprechende Beschlüsse und Weisungen der Regierung. Und ich kann Ihnen einfach auch noch zur Kenntnis bringen, dass im Zuge der Verwaltungsreorganisation, mit welcher verschiedene Amtsstellen auch umgestaltet werden, eine gewisse Vereinheitlichung stattfinden soll. Man möchte direkt unter der Amtsleitung entsprechende Abteilungen installieren und nicht vielleicht Fachbereiche, so wie das heute der Fall ist. Also da gibt es schon Vereinheitlichungen. Aber ob so etwas in einem Gesetz festgeschrieben werden soll, das halte ich doch für fraglich. Ich denke, das ist Verordnungsmaterie.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke. Diese Ansicht teile ich. Wenn man so etwas aufnimmt, dann ist das schon Verordnungsmaterie. Aber müsste man hier nicht eine Verordnungskompetenz aufnehmen?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Wir werden diese Frage prüfen, ob es hier eine Verordnungskompetenz braucht oder nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann lesen wir weiter. Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich bitte die Regierung zu überdenken, ob der im Verkehr mit dem Ausland vorgesehene Titel «Direktor» nicht generell verwendet werden sollte. Wir haben das heute Morgen schon diskutiert in Zusammenhang mit den Regierungsräten. Da war es über Jahre hinweg Usus, dass im Ausland der Titel «Minister» gebraucht wird und der wird jetzt definitiv in den Sprachgebrauch eingeführt, auch landesintern. Und so frage ich mich, ob wir hier diesen Umweg über das Ausland machen müssen, um dann das in einigen Jahren doch so einzuführen, zumal ja der Titel «Amtsleiter» auch nicht unumstritten ist. Zwischendurch wurden die dann wieder Amtsvorstand genannt und jetzt scheint man wieder bei Amtsleiter angelangt zu sein. Ich bitte die Regierung, dies zu überprüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung hat das entgegengenommen. Dann lesen wir weiter. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Auch hier stellt sich mir dieselbe Frage. Sie haben vorhin ausgeführt, Herr Regierungschef-Stellvertreter, dass die Handlungs- und Zeichnungsbefugnisse vereinheitlicht wurden. Es wird ausgeführt, dass das das APO macht. Aber ich denke schon, dass das irgendwo geregelt wird, weil da kann es um sehr grosse Beträge gehen, und in den einzelnen Amtsstellen kann es wichtiger sein, in anderen weniger wichtig. Aber ich denke jetzt beim Hochbauamt, wo grössere Beträge freigegeben werden müssen, aber auch vielfach kleinere Beträge, wie das dann gehandhabt wird. Und das würde ich wichtig finden, dass das auf Verordnungsstufe geregelt wird. Also wenn die Regierung die Organisation der Amtsstellen in Art. 37 prüft, dass eine Verordnungskompetenz aufgenommen wird, fände ich es sehr wichtig, dass genau dieser Punkt miteinbezogen wird. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich möchte hier anschliessen und fragen, ob diese Formulierung so genügt. Sozusagen jedem Amtsstellenleiter eine eigene Regelung. So steht das hier, ganz hinten, «des jeweiligen Amtes». Für mich heisst das übersetzt: Jeder Amtsleiter kann eine andere Art von Regelung der Handlungs- und Zeichnungsbefugnisse haben.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zum Ersten: Wir werden dies sicher prüfen. Generell möchte ich zur Verordnungskompetenz noch den Hinweis anbringen, dass wir in Art. 53 eine generelle Norm haben, mit welcher die Regierung Durchführungsverordnungen erlassen kann. Und ich bin mir nicht sicher, ob wir bei jedem einzelnen Artikel einen entsprechenden Verweis auf die Verordnung brauchen werden. Aber wie gesagt, wir werden das prüfen.
Dann zum Zweiten: Selbstverständlich leiten sich einige Handlungsbefugnisse aus geltenden Verordnungen ab. Sie haben jetzt in der Debatte beispielsweise das Hochbauamt angesprochen. Es gibt auch andere Amtsstellen, die sind zum Beispiel an das Finanzhaushaltsrecht gebunden, welches Sie hier im Landtag verabschiedet haben. Dadurch kann die Amtsstelle nicht selbstständig entscheiden, dass sie zum Beispiel CHF 100'000 von sich aus ausgibt. Hier gibt es klare Vorgaben an die Amtsstellen, an das Ressort und an die Kollegialregierung, in welchem Umfang Beträge freigegeben werden dürfen und in welchem nicht. Dies einfach als Illustration, dass es heute schon entsprechende Regelungen gibt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann lesen wir weiter. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Meine Frage: Welche Art von personellen Fragen werden in einem so grossen Gremium besprochen werden?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Bezüglich der personellen Fragen stellt sich mir die Frage, inwieweit hier der Personalverband miteinbezogen wird oder eben nicht. Bei diesen Koordinationsgremien scheint er nicht auf, er hat auch kein Anhörungsrecht. Es gibt nur die Amtsstellenleiter-Konferenz und den Ausschuss und besondere Kommissionen. Der Personalverband ist ja auch keine besondere Kommission, wieso wird der in dieser Vorlage nicht berücksichtigt? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wenn Sie sich an die Eintretensdebatte erinnern, so hat der Regierungschef ausgeführt, dass es regelmässige Treffen zwischen seiner Person und dem Personalverband geben wird. Die sind jetzt - Stand heute - halbjährlich terminiert. Es wird auch so sein, dass der Personalverband künftig zu diesen Sitzungen der Amtsstellenleiter eingeladen werden wird, sofern ich die Sitzung von heute Morgen richtig rekapituliere. Dass es hier formell nicht aufgeführt ist, hat einen einfachen Grund: Der Personalverband ist organisationsrechtlich nicht in diesem Gesetz hinterlegt und deshalb hat er auch keine Funktion an der Amtsstellenleiter-Konferenz. Es ist auch in dem Sinn eine Vereinigung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich in der Vergangenheit ja bewährt hat und immer wieder zu unterschiedlichsten Fragen in Dialog mit der Regierung tritt.
Dann habe ich noch die Frage betreffend die personellen Fragen zu beantworten: Das ist ein terminus technicus. Es ist sicher nicht daran gedacht, dass einzelne detaillierte Personalfragen aus den Ministerien in dieser Konferenz diskutiert werden. Aber es kann durchaus sein, dass, wenn zum Beispiel neue Amtsstellenleiter oder neue Direktoren bestellt sind, man diese offiziell willkommen heisst, oder wenn es irgendwo sonstige Personalrochaden gibt, dass man diese an einer solchen Konferenz bekannt gibt.
Und im Übrigen sind zum Beispiel auch mit der Reorganisation personelle Fragen verbunden. Ich mag mich an Amtsstellenleiter-Konferenzen erinnern, wo wir über die anstehenden Reorganisationsprojekte informiert haben und auch auf personelle Konsequenzen hingewiesen haben. Auch das kann unter Personalfragen verstanden werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Weitere Fragen dazu?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hierzu anfügen, dass es sicher wünschenswert wäre, dass dieser neu zu gründende Ausschuss der Amtsstellenleiter den Informationsfluss zwischen Regierung und der Amtsstellenleiter-Konferenz nicht stört, also dass die Amtsstellenleiter-Konferenz in diesem Sinne nicht obsolet wird, weil nurmehr der Ausschuss der Amtsstellenleiter informiert wird. Ich glaube, es ist sehr wichtig auch für die Materialien, dass der Wunsch besteht, dass diese beiden Institutionen ihre Daseinsberechtigung behalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kleine Anmerkung: Diese Aufzählung ist abschliessend formuliert und ich würde empfehlen, das nicht abschliessend zu formulieren. Also «diesem obliegen insbesondere» oder sonst ein Auffangtatbestand, wie man das bei der Generalsekretäre-Konferenz oder auch bei den Aufgaben des Generalsekretariats gemacht hat. Ich sehe nicht, warum hier eine abschliessende Aufzählung ist. Nach meinem Verständnis ist das ein ständiger Ausschuss. Aber zum Beispiel bei gemeinsamen Positionen in Vernehmlassungen ist das ja wieder fachbezogen. Können da auch Ad-hoc-Ausschüsse bestellt werden oder wie ist das hier zu verstehen? Das könnte man vielleicht noch klären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Mit Art. 45 - Ausschuss der Amtsstellenleiter - setzt die Regierung einen Wunsch der Führungskräfte der Landesverwaltung um. Es ist bereits heute so, dass seit ein paar Monaten aus dem Kreis der Amtsleiter bzw. der Amtsleiter-Konferenz ein Ausschuss gebildet worden ist, und dieser Ausschuss vertritt die Interessen der Amtsstellenleiter. Es ist aber nicht so, dass nur noch dieser Ausschuss mit der Regierung diskutieren soll. Ich kann also auch die Befürchtung des Abg. Albert Frick entkräften. Es wird weiterhin so sein, dass es eine Amtsstellenleiter-Konferenz geben wird und dort wird die Regierung natürlich aus erster Hand informieren.
Dieser Ausschuss der Amtsstellenleiter hat auch in dem Sinn vorberatenden Charakter. Es gibt das eine oder andere Thema, das von den Amtsstellenleitern vorbereitet werden muss. Und zu diesem Zweck delegieren dann die Amtsstellenleiter entsprechende Personen in einen solchen Ausschuss. Ob das ein ständiger Ausschuss sein muss oder ob dieser Ausschuss wechselnde Köpfe - lassen Sie mich das mal so bezeichnen - haben kann, ich glaube, das ist ein Punkt, den man auch den Amtsstellenleitern überlassen muss und der auch je nach Thema vermutlich anders aussehen wird.
Es kommt auch noch dazu, dass man froh sein muss, wenn man Amtsstellenleiter findet, die sich für einen solchen Ausschuss zur Verfügung stellen. Denn das bedeutet ja neben den Amtsgeschäften zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Koordinationsfunktionen, die neben dem Tagesgeschäft bewältigt werden müssen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, lesen wir weiter. Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Meiner Meinung nach sagt Abs. 2 eigentlich nichts, weder für den verantwortlichen Regierungsrat/rätin noch für die Kommission. Mit dem Ausdruck «mit geeigneten und dem Einzelfall angemessenen Mitteln» kann man wenig anfangen.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Eine ähnliche Formulierung finden Sie in Art. 10 Abs. 4. Und diese Formulierung, die Sie hier finden, «mit geeigneten und dem Einzelfall angemessenen Mitteln», die ist im Verwaltungsrecht bekannt. Beispiele für die Ausübung der Aufsicht durch angemessene Mittel sind wie im bisherigen Recht das Recht auf Akteneinsicht und die Einholung von Berichten bei den betroffenen Stellen. Als spezielle verwaltungsinterne oder anerkannte verwaltungsexterne Kontrollorgane sind zudem auch noch beispielsweise die Finanzkontrolle oder externe Revisionsgesellschaften zu nennen. Damit möchte ich sagen, dass dieser terminus technicus durchaus seine Berechtigung hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Damit haben wir das Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des pensionsversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Regierungsvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 49b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 49c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 49f wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49f bis 49h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49f bis 49h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 49i wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49l Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49l Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-