Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege (Nr. 30/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit kommen wir zu Traktandum 22: Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 30/2012. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der erwähnte Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung schlägt dem Landtag eine Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege vor und begründet diese Massnahme in der Zusammenfassung auf Seite 4 unter anderem mit Sparbemühungen. Zu den Sparbemühungen gehört die Reduktion der staatlichen Subvention von bisher 50 auf neu 40%. Auf der anderen Seite sieht der Regierungsantrag vor, die Subvention länger auszurichten, und zwar bis zur Volljährigkeit. Werden die Reduktion und die Verlängerung miteinander verrechnet, so bleiben die Kosten für den Staat ungefähr gleich. Die Regierung schreibt dazu auf Seite 28: «Es ist daher nicht mit erheblichen Mehr- oder Minderkosten für den Staatshaushalt zu rechnen».
Was stimmt nun? Wird die Vorlage aus Spargründen unterbreitet oder gibt es keine Einsparungen? Mir geht es aber nicht um diesen Widerspruch. Mir geht es um die Familienpolitik.
Für den Staat gibt es nach dem Regierungsbericht gesamthaft keine Einsparungen und keine Mehrkosten. Aber die Familien und die steigende Zahl von Alleinerziehenden müssen mit Mehrkosten rechnen. Wir alle wissen, dass gerade die Kinder im Schulalter viel Geld kosten. Wenn wir Familienpolitik ernst nehmen, dann macht es keinen Sinn, hier den Familien einen höheren Kostenanteil an den Zahnarztkosten zu übertragen. Die Mehrkosten belasten nicht die Familien mit hohen Einkommen, sondern Familien und Alleinerziehende mit einem schmalen Budget.
Gegen die Totalrevision der Schulzahnpflege habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber ich stelle den Antrag, die Subvention für die Schulzahnpflege bei den bisherigen 50% zu belassen. Unter diesem Vorbehalt spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Die Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege liegt mit Bericht und Antrag Nr. 30 vor. Mit diesem Bericht und Antrag möchte die Regierung die bereits gut funktionierende Schulzahnpflege auf eine neue gesetzliche Basis stellen und weiter verbessern. Zukünftig soll die Schulzahnpflege als Kinder- und Jugendzahnpflege geführt werden. Der Grundstein für diese Schulzahnpflege wurde laut Bericht bereits 1964 gelegt und das derzeit geltende Gesetz stammt auch schon aus dem Jahre 1980. Das heisst, die Schulzahnpflege ist bald 50 Jahre alt. Einige von uns können sich vielleicht noch erinnern, wie in den Sechziger- und Siebzigerjahren der Zahnarzt in die Schule kam und jeder mit dem Zahnbüchlein antreten musste. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei. Heute geht eine Untersuchung in den Zahnarztpraxen doch wesentlich humaner vor sich.
Nun liegt also eine Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege vor. Mit dieser vorliegenden Totalrevision sollen nun einige Anpassungen erfolgen. Einen Hauptpunkt in der zu behandelnden Vorlage sehe ich in der Ausweitung der Schulzahnpflege auf Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Ich als Familienvater finde das natürlich gut, dass die bestehende Schulzahnpflege nun auch die Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr mit einschliesst. Ein Wachstum der Zähne hält sich bekanntlich nicht an die Schulzeit und ist auch bei vielen Jugendlichen mit dem 18. Lebensjahr noch lange nicht abgeschlossen.
Ich finde diese Anpassung insgesamt als positives Signal an die Eltern. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, gerade bei Jugendlichen ist es sehr wichtig, dass die Zahnpflege auch im Erwachsenwerden weitergeführt wird. Gerade in diesem Alter ist oftmals noch eine Korrektur der Zähne nötig oder die Weisheitszähne müssen entfernt werden. Das verursacht manchen Familien massives Zahnweh, wenn dann die Kosten des Eingriffs anfallen.
Was ich aber in diesem Gesetz vermisse, ist eine gewisse Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen sowie der Erziehungsberechtigten für die Zähne. Heute ist allgemein bekannt, dass Eltern neben der Schulzahnpflege einen sehr grossen Beitrag an die Gesundheit der Zähne ihrer Kinder beitragen können. Sei dies durch geeignete Prophylaxe, regelmässige Kontrolle, Behandlung von Kariesschäden usw. Gerade die Selbstverantwortung ist bei den Zähnen ein Muss, denn auch der beste Zahnarzt kann später irreparable Schäden an Zähnen nicht mehr beseitigen. Ich denke, die Selbstverantwortung sollte in diesem Gesetz noch mehr herausgestellt werden.
Ein weiterer grosser Knackpunkt ist für mich Art. 11 - Kostenaufteilung. Art. 11 regelt unter anderem, dass die Kostenaufteilung von heute 50% Land zu 50% Erziehungsberechtigten auf neu 40% Land und 60% Erziehungsberechtigten angepasst wird. Ich denke, diese Anpassung ist durchaus gerechtfertigt, da die Kostenübernahme von 40% durch das Land nun bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet werden soll. Allerdings frage ich mich, warum gerade jetzt? Warum wird in der angespannten Finanzsituation des Landes diese Leistung ausgebaut?
Wie schon erwähnt, freut es mich für die Eltern und Jugendlichen, aber ich stelle der Regierung trotzdem die Frage: Ist es mit der angespannten Finanzsituation des Landes überhaupt vertretbar, für zwei zusätzliche Jahre die Kosten zu 40% zu übernehmen?
Zu diesem Artikel habe ich noch weitere Fragen: Unter Abs. 2 wird aufgeführt, wann keine Kostenbeteiligung zu erfolgen hat. Unter Bst. c heisst es dann: «Keine Kostenbeteiligung erfolgt für die Behandlung von Schäden: c) die auf ein Behandlungsversäumnis zurückzuführen sind.» Ist hier nun das Kind oder der Jugendliche gemeint, der die Zähne vergammeln lässt, oder ist hier auch das Versäumnis des Arztes gemeint? Ich habe nämlich schon beides erlebt. Dass dem Arzt ein Versäumnis unterlaufen kann, ist auch schon passiert, was aber im Einzelfall fast nicht zu belegen ist. Oder kann nur ein Versäumnis vorliegen, wenn die Eltern die Verantwortung für die Gesundheit der Zähne ihrer Kinder nicht wahrgenommen haben? Dazu hätte ich gerne noch Ausführungen, wie dies nun zu verstehen ist.
Und ausserdem möchte ich gerne wissen: Wie wird das Vorgehen in solchen Fällen sein, wenn das Gebiss des Kindes durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden des Arztes zum Sanierungsfall wird? Bzw. wer entscheidet, was man unter Behandlungsversäumnis zu verstehen hat? Dazu kann mir die Regierung sicher auch Auskunft geben.
Dann kommen wir noch weiter zu Art. 3 - Leistungsumfang: Leider wird in den Erläuterungen zu Art. 3 grösstenteils nur auf die Schulzahnpflegerinnen eingegangen, die durchaus ihre Berechtigung haben, und nach meinem Wissensstand machen diese Schulzahnpflegerinnen auch einen ausgezeichneten Job. Unter Art. 3 - Leistungsumfang - Abs. 2 steht: «Die Regierung regelt das Nähere mit Verordnung». Mit den Verordnungen ist es so eine Sache. In die Verordnungen kann die Regierung das hineinschreiben, was sie will, oder eben nicht hineinschreiben was wir wollen. Was mich interessieren würde: Wie wird der Leistungskatalog aussehen? Wird er den gleichen Umfang beinhalten wie die alten Verordnungen oder werden diese Verordnungen so angepasst, dass die anfallenden Kosten für die zwei zusätzlichen Jahre kompensiert werden können? Ich denke, das ist schlussendlich von Interesse für die Eltern. An welchen Leistungen der Kinder- und Jugendzahnpflege beteiligt sich das Land und was ist zukünftig ausgeschlossen? Kann mir die Regierung dazu auch noch Ausführungen geben, welche Massnahmen neu in diese Verordnung eingefügt werden oder welche Massnahmen aus dieser Verordnung gestrichen werden? Mir reicht dies auch auf die 2. Lesung.
Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe meine Mühe mit dieser Totalrevision. Ich stelle mir wirklich die Frage, ob es in Zeiten, wo wir in diesem Haus damit beschäftigt sind, Zustimmungen zu Sparpaketen in dreistelliger Millionenhöhe zu geben, ob wir uns nicht überlegen sollten, ob es diese Massnahme zwingend noch braucht, dass hier der Staat einen finanziellen Beitrag leistet. Ich habe auch Bedenken, dass der administrative Aufwand, der hier generiert wird mit Anträgen an das Amt für Gesundheit etc., auf Seiten des Landes für mich in keinem Verhältnis steht. Ich beantrage hiermit, dass über das Eintreten abgestimmt wird. Ich stelle einen Antrag auf Nichteintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe mich bei der Lektüre gefragt: Warum kommt diese Vorlage? Ist es eine Sparübung? Bei der Lektüre habe ich gesehen, nein, ist es nicht, weil Leistungen ja ausgebaut werden. Ist es eine familienpolitische Massnahme? Ich glaube auch nicht. Ich habe mich gefragt, was ist es? Aber ich möchte Bezug nehmen auf den Antrag, den der Abg. Peter Lampert in den Raum gestellt hat. Sie haben gesagt, dass Sie die Subvention des Staates bei 50% belassen möchten. Bedeutet das, dass Sie einverstanden sind mit der Erweiterung des Angebots und des subventionierten Alters oder beim heutigen Ist-Bestand, also bei der heutigen Regelung bleiben wollen. Das wäre für mich noch interessant. Wenn Sie das noch ergänzen könnten.
Persönlich würde ich mir, egal, in welche Richtung wir da entscheiden, aber wünschen, dass das nicht eine Einzelmassnahme ist. Ich würde mir wünschen, dass begleitende Massnahmen ergriffen werden wie zum Beispiel, und da kann ich jetzt aus meinem Alltag reden, dass die Schulkioske und Mensen, wenn sie privatwirtschaftlich betrieben werden, kontrolliert werden. Gehen Sie mal beim Gymnasium in die Mensa. Ein wunderbares Angebot. Toll, das Erste, was man vorfindet, sind Schokolade, Glace und hin und her. Und wir möchten jetzt noch ein bisschen weiter subventionieren. Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich selbst. Also ich würde mir wirklich wünschen, dass man hier, wenn man diese grosszügige Unterstützung, und ich stehe hinter dieser Unterstützung, ich bin gegen eine grundsätzliche Abschaffung, ich möchte, dass hier weiter unterstützt wird, aber ich würde mir wünschen, dass wirklich dort auch Massnahmen ergriffen werden, wo man es steuern kann. Und bei unseren Schulen kann man es steuern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Peter Hilti, ich unterstütze die Erhöhung auf 18 Jahre, aber möchte das bei 50:50 beibehalten, und zwar rein familienpolitisch. Wie ich gesagt habe, dass die Familien, die Alleinerziehenden, von welchen wir sehr viele bei uns im Land haben, nicht noch mehr belastet werden durch diese Mehrkosten. Weil die Regierung schreibt ja, es ist ja Null-Summen-Spiel. Es gibt keine Einsparungen und keine Mehrkosten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich habe zwei Verständnisfragen: Die erste Frage bezüglich des Antrages der Frau Abg. Hilti. Wenn diesem Nichteintreten stattgegeben würde, würde das bedeuten, dass dieses Gesetz ausser Kraft tritt oder einfach das bestehende Gesetz in Kraft bleibt - oder würde das einfach ersatzlos gestrichen?
Die zweite Frage geht an die Regierung: Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das im Moment funktioniert. Wenn wir hier von den Behandlungskosten sprechen, dann ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kinder zur Untersuchung müssen und diese Untersuchung muss von den Eltern zu 50% bezahlt werden, oder ist es nur, falls es neben der Untersuchung noch eine Behandlung braucht, dass von der Behandlung 50% bezahlt werden müssen? Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn auf diese Vorlage nicht eingetreten wird, ist die Vorlage vom Tisch und das alte Gesetz ist natürlich weiterhin in Kraft.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Jetzt muss ich noch einmal kommen: Herr Abg. Peter Lampert, mit Ihrem Antrag entstehen aber Mehrkosten. Wenn man reduziert von heute 50% auf 40% Subvention und dann gleichzeitig eine Erhöhung des Alters macht, dann gibt es diese Null-Summen-Rechnung. Mit Ihrem Antrag, Sie möchten ja 50% und gleichzeitig die Erhöhung, dann frage ich die Regierung: Wie viel würde das, wenn der Antrag des Abg. Peter Lampert durchgeht, mehr kosten? Weil das kostet dann definitiv mehr. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich begrüsse diesen Antrag grundsätzlich. Entsprechend bin ich der Frau Regierungsrätin auch dankbar, dass sie diesen entsprechend in den Landtag eingebracht hat. Es wurde nun erwähnt, es würde sich nicht unbedingt um eine familienpolitische Massnahme handeln. Zumindest gegen die Familien ist die Massnahme auch nicht gerichtet. Wenn wir diesen Bericht und Antrag zurückweisen würden, dann würde zwar das alte Gesetz gelten, dann wäre es ja auch noch gut, aber dass man diese 50%-Subvention komplett eliminieren will, das würde ich nicht gerade positiv für die Familien empfinden.
Zwei, drei Fragen zum vorliegenden Bericht und Antrag: Seite 19, Art. 6 - zur Kinder- und Jugendzahnpflege berechtigte Zahnärzte. Hier wird ausgeführt, ganz unten auf Seite 19: «Die Schulzahnpflegekommission schlägt vor, das Instrument der Bedarfsplanung - in Anlehnung an Art. 16b Krankenversicherungsgesetz (KVG) - einzusetzen». Und auf Seite 20 führt die Regierung aus: «Die Regierung teilt die Intention, die fachzahnärztliche Leistungserbringung im Ausland zu beschränken, dies jedoch - insbesondere auch aufgrund des damit verbundenen aufwändigen Prozederes - nicht mittels Bedarfsplanung». Jetzt frage ich mich schon: Ist die Intention dieser Schulzahnpflegekommission effektiv auf die Leistungserbringer im Ausland bezogen? Ist diese Intention nicht eben auf eine Bedarfsplanung im Inland gemeint? Das wäre der erste Punkt, der mich interessieren würde von Seiten der Frau Regierungsrätin.
Dann zu den Zahlen, Seite 28: Was sehr schön zu sehen ist in diesem Bereich, wenn Sie sich die Durchschnittskosten betrachten betreffend die konservierenden Behandlungen, so stellt man fest, die durchschnittlichen Kosten sind vom Jahr 2007 mit CHF 181 im Jahr 2011 mit CHF 165 gesunken. Das ist eine schöne Entwicklung im Bereich des Gesundheitswesens. Und wenn Sie sich dann die Tabelle darunter betrachten - kieferorthopädische Behandlungen: Hier ist im Prinzip das Gleiche feststellbar. Im Jahr 2007 haben wir noch CHF 693 bezahlt im Durchschnitt und im Jahr 2011 CHF 659. Diese Entwicklung sehe ich äusserst positiv.
Dann zu den Kosten: Da frage ich mich schon auch: Ist dieses kostenneutral? Denn wenn ich denke, 12 Jahre mit 50% oder 14 Jahre mit 40%, das würde nach Adam Riese dann doch eine Kosteneinsparung ergeben. Die Regierung schreibt dann aber auf Seite 28, man dürfe dies nicht proportional berechnen (Weisheitszähne). Da wäre ich der Frau Regierungsrätin doch noch dankbar, wenn sie auf die 2. Lesung hier detailliertere Zahlen liefern könnte, wie sich diese Kosten zusammensetzen. Ist das effektiv ein Null-Summen-Spiel? Eben wie gesagt, rein proportional berechnet eben nicht. Aber die Regierung wird ihre Gründe haben, dass sie zur Annahme gelangt, es sollte kostenneutral sein. Da wäre ich dankbar auf die 2. Lesung, wenn Sie hier noch Zahlenmaterial liefern könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ja, sollen wir das den Familien weiterhin leisten? Ich habe einfach meine Mühe damit, dass das hier mit dem Giesskannenprinzip erfolgt. Das bekommen alle Familien. Es gibt auch Familien, die diese Leistungen selbst bezahlen könnten. Und hier müssen wir meiner Meinung nach überdenken, ob wir das Giesskannenprinzip anwenden oder nicht. Wenn man sich dann aber entscheidet, das Giesskannenprinzip zu verwenden, dann kann der Anknüpfungspunkt dieser neuen Vorlage nicht sein, wo ich in die Schule gehe, gerade dann, wenn ich es bis 18 Jahre erhöhe. Denn es ist explizit festgehalten, dass, wenn jemand ins Ausland in die Schule geht, dann hat er keinen Anspruch. Wenn, dann ist der Anknüpfungspunkt dann aber schon der Wohnsitz im Inland. Weil diese Ungleichbehandlung, die dann dort vorgesehen ist, die ist dann familienpolitisch auch nicht tragbar.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte mich ganz explizit zur Erhöhung des Alters melden. Ich bin schon der Meinung, relativ viele, familienpolitische Unterstützungen enden mit dem 16. Lebensjahr. Das zum einen. Also das heisst, da endet dann sehr viel für die Familien in dem Moment, wo der Jugendliche meistens noch in der Schule oder in der Lehre ist. Und dann der andere Aspekt, zum Beispiel, dass dann eben dieses jährliche Zum-Zahnarzt-Gehen nicht mehr gemacht wird, wenn es denn etwas kostet. Sei es, weil der Jugendliche das selber bezahlen muss im äussersten Fall, wenn er bereits in die Lehre geht, oder dass das einfach nicht mehr gemacht wird. Und ich denke, mindestens einmal im Jahr die Kontrolle zu haben, dass das eben, abgesehen von diesem familienpolitischen Aspekt, auch etwas zu tun hat mit einer Kontinuität ins Erwachsenenalter, das beizubehalten. Also für mich ist diese Vorlage ein guter Weg. Es ist kostenneutral ausgestaltet. Also von dem Aspekt, wenn man es nicht ausweitet, wie das der Abg. Peter Lampert vorgeschlagen hat, dann bin ich der Meinung, dass das eine unterstützenswerte Vorlage ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Stv. Abg. Leander Schädler
Danke, Herr Präsident. Es wurde jetzt darüber gesprochen, dass in der Vorlage eine mangelnde Eigenverantwortung bestehe. Es wurde vom Giesskannenprinzip gesprochen. Ich habe eben gehört, dass es hier eine jährliche Kontrolle gebe und es alle Familien betrifft. Gleichzeitig wurde aber auch moniert, dass an den Schulkiosken falsche Lebensmittel verkauft werden. Daraus könnte man schliessen, dass man noch mehr in diese Vorlage einbauen müsste. Bezüglich dieser Eigenverantwortung finde ich, dass die in der Vorlage zweimal ausgeführt ist. Und die Vorlage bezieht sich da also explizit auf die Eigenverantwortung. Und was mir aber ganz besonders aufgefallen ist, auch wenn man jetzt denkt, dass hier ja alle Kinder einbezogen werden, ein Stolperstein, den ich hier einfach sehe - oder vielleicht verstehe ich es auch falsch -, in Art. 5 der Gesetzesvorlage heisst es ja explizit, dass das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird. Es heisst auch in der Vorlage, dass die Eltern aus Datenschutzgründen selber ihre Kinder bei dieser Kinder- und Jugendzahnpflege anmelden müssen. Es ist ja davon auszugehen, dass das nicht alle Eltern tun werden. Aus Erfahrung weiss ich, dass es Leute gibt, die ihre Post nicht öffnen. Aus Erfahrung weiss ich auch, dass es Leute gibt, wenn sie ein amtliches Dokument sehen, erstarren sie in einem Schrecken und vor lauter Schrecken werden sie ihre Kinder nicht für diese Jugendzahnpflege anmelden.
Dann wurde auch davon gesprochen, dass man Zähne vergammeln lässt. Ja, das wird daraus resultieren, wenn die Kinder eben nicht angemeldet werden. Also ich würde mir wünschen, wenn man hier vielleicht noch Ausführungen machen könnte, wie das wirklich zu verstehen ist, ob das wirklich allein den Erziehungsberechtigten überlassen ist. Und es heisst ja auch in der Vorlage, dass alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr mit ordentlichem Wohnsitz in Liechtenstein von dieser Kinder- und Jugendzahnpflege profitieren können. Da denke ich aber auch an fremdsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger, vielleicht auch an Alleinerziehende, die dieses Aufgebot gar nicht verstehen und entsprechend ihre Kinder dann auch nicht anmelden werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Abg. Diana Hilti: Sie hat den Antrag gestellt auf Nichteintreten und es kam dann die Frage auf, was das bedeuten würde. Ich denke, das würde bedeuten, dass das alte Gesetz, wie es jetzt besteht, bestehen bleibt. Aber die Intention dieses Gesetzes - und das beantwortet vielleicht die Fragen, die hier gestellt worden sind - war es natürlich, das völlig veraltete Gesetz aus den Achtzigerjahren jetzt zu revidieren. Wir haben keine Schulzahnpflegekommission mehr nach dieser neuen Vorlage. Es war also nicht gedacht, hier im Sparpaket dieses Schulzahnpflegegesetz zu revidieren. Es ist schlicht und einfach veraltet. Das zum einen.
Wir haben dann natürlich bei der Revision diese Grundsätze der Sanierung des Staatshaushaltes bedacht und die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass man diese Unterstützung der Familien doch in etwa belassen sollte. Wir schlagen vor, dass wir das auf das vollendete 18. Lebensjahr ausweiten, also dass dann insgesamt vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr diese Leistung erbracht wird, wobei man sagen muss, es ist schon bisher so, dass die Kinder im Kindergartenalter Anspruch haben, also das Kindergartenalter bezieht sich nach dem alten Gesetz eben noch auf das Schuljahr, und der Vorschlag hier ist, auf das vollendete Lebensalter der Kinder abzustellen, also nicht mehr auf das Schuljahr bezogen. Eine Ausweitung nach unten würde meiner Meinung kaum vorkommen, weil Kinder wahrscheinlich erst so mit vier, viereinhalb, fünf Jahren auch in den Kindergarten gehen.
Dann die Ausweitung nach oben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In diesem Alter wird uns von den Experten gesagt, dass man auf der einen Seite, wenn es um die Prophylaxe geht, hier einfach noch Handlungsbedarf hat, damit die Jugendlichen auch zu dieser Eigenverantwortung kommen. Und der zweite Punkt, das ist sicher ein wichtiger Punkt, das sind dann die kieferorthopädischen Massnahmen. Das sind dann auch die wirklich teuren Massnahmen. Ich denke, hier wird uns gesagt, dass es medizinisch gesehen doch ein Vorteil wäre, wenn der Behandlungsbeginn später erfolgen könnte. Man muss auch bedenken, dass kieferorthopädische Behandlungen unter Umständen über mehrere Jahre auch angelegt sind, und in diesem Alter dann eben auch die Entfernung der Weisheitszähne, die dann oft auch erst im Alter von 17 Jahren aktuell wird, hier auch noch zu bedenken ist. Deswegen sind wir zum Schluss gekommen, dass es auf 18 Jahre ausgeweitet werden soll.
Eine Frage kam vom Abg. Peter Lampert und wollte, dass man diese 50%ige Subvention seitens des Staates belässt und nicht auf 40% heruntergeht. Ich denke, es ist klar, wenn man diese Ausweitung bezüglich des Alters eingeht und zusätzlich dann die 50%-Regelung belässt, hat das natürlich Mehrausgaben für den Staat. Ich denke, das müsste wahrscheinlich so bei 20% liegen. Aber das können wir Ihnen für die 2. Lesung sicher ausführen.
Der Abg. Leander Schädler hat es dann richtig ausgeführt: Es ist so, dass die Eltern, die Erziehungsberechtigten vielmehr, das Einverständnis für so eine Behandlung und Untersuchung auch geben müssen. Das heisst im Umkehrschluss, man kann nicht diese Untersuchungen vorschreiben und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dazu dann zwingen, die 50%ige respektive 40%ige Kostenbeteiligung zu tragen. Also ihr Einverständnis ist vorausgesetzt. Und Sie haben jetzt Bedenken angemeldet, dass dann unter Umständen eben nicht alle Kinder in den Genuss dieser Leistungen kommen könnten. Das ist so. Wenn die Eltern oder die Erziehungsberechtigten das versäumen, dann geht das zum Schaden des Kindes. Das ist so. Das hat sicher mit Eigenverantwortung der Eltern zu tun. Das steht ausser Frage.
Ich glaube, das war dann auch Ihre Frage, Herr Abg. Gerold Büchel: Die Eltern müssen ihre Einwilligung geben.
Der Abg. Wendelin Lampert hat dann zu den Zahlen etwas gesagt: Da möchte ich zusätzlich dazu noch auf diese Seite 28 respektive die vorhergehende Seite 27 eine Korrektur anbringen. Das ist missverständlich und das ist ein Fehler. Es steht ganz unten in den untersten zwei Zeilen: «Die bisherigen Kosten des Landes». Die beiden Worte «des Landes» sind zu streichen. Das sind die Gesamtkosten, weil diese auf dieser Tabelle auf Seite 28 auch so dargestellt werden. Das zur Erläuterung.
Wir haben ausgeführt, dass mit dieser Regelung das ungefähr kostenneutral ist. Das hat man uns so bestätigt. Ich weiss nicht, ob man weiteres Zahlenmaterial dazu dann ausführen kann. Wir werden das versuchen. Aber es wurde uns bestätigt, dass man mit diesem Ansatz so auf der heutigen Rechnung kostenneutral bleibt. Bei einer Reduktion auf 40% und Ausweitung auf das vollendete 18. Lebensjahr ist es in dieser Art kostenneutral.
Dann kam die Frage auf, wie das zu verstehen ist mit der Bedarfsplanung: Wenn Bedarfsplanung gemeint ist, dann wären natürlich immer inländische und ausländische Leistungserbringer betroffen. In diesem gegenständlichen Fall haben wir diese Regelung, die keine Bedarfsplanung ist, aber die bezieht sich auf ausländische Leistungserbringer. Also die können zwar unter Umständen ihre Leistungen erbringen, aber die Indikationsstellung erfolgt hier von einem inländischen Leistungserbringer, und man kann dann an einen ausländischen Leistungserbringer überweisen. Im Normalfall dann, wenn diese Leistung eben hier nicht erbracht werden kann. Das ist der Grundsatz dazu.
Dann zum Giesskannenprinzip, das die Abg. Diana Hilti aufgeworfen hat: Das ist sicher so. Aber ich denke, auch viele andere Leistungen werden in diesem Bereich noch nach dem Giesskannenprinzip ausgeschüttet. Und wenn, dann müsste man das dann auch im Gesamtkontext sehen und nicht bei einer Einzelleistung einsetzen.
Der Abg. Peter Hilti hat dann auch noch beklagt, dass man mindestens auch noch Begleitmassnahmen setzen müsste und nicht ausgerechnet an Schulkiosken auch noch «kariesfördernde» Lebensmittel verkaufen müsste. Da kann ich Ihnen zustimmen. Aber ich glaube, wir können das nicht innerhalb dieser Gesetzesvorlage regeln. Aber ich gebe Ihnen im Grundsatz sicher Recht. Das ist so. Und ich denke, ich weiss nicht, ob das in der Autonomie der Schulen dann liegt, wie auch immer. Das ist ja sicher vertraglich ausgelagert an Leistungserbringer, die eben diese Lebensmittel verkaufen. Aber das müsste man auf dieser Ebene regeln. Ich glaube, dazu bräuchte man auch keine gesetzliche Grundlage.
Ich möchte anfügen, dass die Regierung diese Vorlage deswegen gebracht hat, weil es notwendig war, das alte Gesetz zu revidieren. Die Regierung hat sich natürlich die Gedanken gemacht, ob man im Zeichen der Sanierung des Staatshaushaltes eventuell zum Beispiel nur noch die Kosten der Untersuchung bezahlen sollte. Sie ist dann aber zum Schluss gekommen, dass aufgrund der Wichtigkeit der Zahngesundheit der Kinder, weil das schlussendlich dann auch noch irgendwann Auswirkungen auf den Allgemeingesundheitszustand haben kann, diese Leistung zu belassen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke der Regierung für die Ausführungen und Erläuterungen. Ich habe zwei Ergänzungen und dann noch eine Zusatzfrage: Bezüglich der Schulkioske ist mir bewusst, dass das nicht hier reinkommt. Ich habe das Beispiel auch absichtlich gebracht, weil wir seit etwa 10 Jahren dran sind. Wir haben schon mit ihrem direkten Vorgänger Martin Meyer Gespräche geführt. Wir haben Sie mal eingeladen. Da gibt es Verträge und niemand ist bereit, diese zu ändern. Aber das ist halt auch ein Fakt.
Dann möchte ich fragen, ob ich Sie richtig verstanden habe mit den Mehrkosten mit dem Antrag von Peter Lampert. Ich habe gehört, dass dann 20% Mehrkosten entstehen. Wenn ich jetzt auf der Seite 28 die Tabelle anschaue, möchte ich Sie einfach fragen: Darf ich das so rechnen, dass ich die Gesamtsumme bilde, da sind wir dann halt etwa bei CHF 2,1 Mio. plus 20%, das wären plus CHF 400'000. Und dann bin ich bei CHF 2,5 Mio. Ist das richtig gerechnet? Heisst das, wenn dieser Antrag durchgeht, wir sind hier zwar in der 1. Lesung, die Regierung wird Ausführungen machen, dass wir hier Mehrkosten aufwenden müssen von CHF 400'000? Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich habe doch noch einmal eine Verständnisfrage zum selben Thema: Ist es richtig, unter Art. 5 wird das Einverständnis der Erziehungsberechtigten definiert. Meines Erachtens wird aber im Zusatz ausgeführt, diese bestimmen, bei welchem Arzt das durchgeführt werden muss. Ich bin mir jetzt nicht sicher, haben sie die freie Wahl, ob diese Untersuchung durchgeführt wird, oder sind sie verpflichtet, eine Untersuchung durchzuführen, dürfen aber nur auswählen, wo die stattzufinden hat? Wenn man dann bei den Strafbestimmungen unter Art. 16 liest bezüglich Übertretungen, da steht dann schon unter lit. c, dass, wenn man sich einer Anordnung einer zuständigen Stelle widersetzt, dass macht sich dann strafbar macht.Stv. Abg. Leander Schädler
Danke, Herr Präsident. Danke der Frau Regierungsrätin für die Ausführungen. Ich kann mich der Frage des Abg. Gerold Büchel anschliessen.
Die Aussage des Abg. Peter Hilti gibt mir doch noch zu denken, nämlich die Geschichte wegen der Ernährung. Ich habe das auch schon des Öftern gehört, dass in den Schulen eben eine falsche Ernährung angeboten wird. Ich erwähne das jetzt hier noch einmal, weil im bestehenden Schulzahnpflegegesetz steht explizit drin, dass dieses Gesetz auch die Unterweisung in der richtigen Ernährung umfasst. Und das wurde jetzt in der bestehenden Vorlage herausgenommen. Und ich denke aber, dass das vielleicht doch ein wichtiger Punkt ist. Man sollte sich das vielleicht schon noch einmal überlegen. Weil die Frage geht natürlich auch dahin: Wird die richtige Ernährung an den Schulen in einer anderen Weise unterrichtet? Ich meine, dann ist das ja auch abgedeckt. Aber sonst, Herr Abg. Peter Hilti, möchte ich Sie schon ermuntern, nehmen Sie das nicht auf die allzu leichte Schulter. Ich weiss, dass Sie seit Jahren dran sind. Aber nützen wir diese Gelegenheit doch hier, um wieder einmal daran zu erinnern, dass das halt eben eine grundlegende, wichtige Prophylaxe darstellt.Abg. Peter Büchel
Danke, Herr Präsident. Danke für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte hier schon noch eine Ergänzungsfrage: Kann mir die Regierung nachvollziehen, wie das mit diesem Behandlungsversäumnis zu verstehen ist - ich glaube einfach, das ist im Prinzip ein Punkt, der in diesen Materialien nicht beschrieben wird - bzw. wie das dann schlussendlich umgesetzt wird im täglichen Leben bzw. von Amtes wegen. Das ist ganz entscheidend für die Ausführung des Gesetzes.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Betreffend die Prävention und die Verpflegung an den Schulen, das ist sicher ein berechtigter Einwand. Aber ich weiss nicht, ob hier der Landtag das richtige Vorbild ist, wenn ich unsere Cafeteria so betrachte. Da hat es ja auch nicht nur gesunde Lebensmittel.
Zurückkommend auf meine Frage, Art. 6 betreffend diese Schulzahnpflegekommission, die Bedarfsplanung. Ich frage mich einfach: Wollte diese Schulzahnpflegekommission nicht sagen: Wir führen eine Bedarfsplanung im Inland ein. Ich sehe einfach zu wenig den Link zum Ausland. War nicht die Intention dieser Schulzahnpflegekommission, dass man sagt: Im Inland führen wir auch eine Bedarfsplanung ein, denn das entnehme ich nur der Antwort der Regierung. Aber es könnte durchaus auch anders gemeint sein, was hier die Schulzahnpflegekommission ausführt.
Dann zu den Kosten: Die Frau Regierungsrätin hat noch ausgeführt, die Zahlen auf Seite 28, das ist nicht der Staatsanteil, sondern das sind die gesamten Kosten. Also aktuell haben wir Totalkosten von etwa CHF 2,2 Mio. und 50% bezahlt der Staat, also in etwa CHF 1,1 Mio. Sie haben das so vorhin korrigiert, auf Seite 27 sei der Punkt falsch. Die bisherigen Kosten des Landes seien die Gesamtkosten. Das nur als Erläuterung zur Tabelle Seite 28. Die effektiv bezahlten Kosten des Landes belaufen sich auf aktuell in etwa CHF 1,1 Mio. - oder irre ich mich hier?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe nur noch zwei kleine Anmerkungen zu machen: Zunächst bin ich sehr dafür, diese Vorlage in Behandlung zu ziehen, denn ich stehe vollumfänglich hinter der guten Absicht, die Prophylaxe bis zum 18. Lebensjahr aus den hier aufgeführten Gründen auszudehnen. Ich bin auch einverstanden, dass durch die Reduktion auf die 40% Landesanteil die Kosten neutral gehalten werden können. Ich unterstütze nicht das Ansinnen des Abg. Peter Lampert, den Anteil auf 50% zu setzen. Das ist das eine.
Und in diesem Zusammenhang noch das von der Abg. Diana Hilti angesprochene Giesskannenprinzip: Ich denke, die Beiträge, die das Land hier an diese Kinder- und Jugendzahnpflege leistet, sind wirklich berechtigt und auch eben allen Kindern zukommen zu lassen, denn die Prämienfreiheit bei der OKP macht ja auch keine Unterschiede zwischen wohlhabenden oder ärmeren Eltern und gewährt die Prämienfreiheit allen Kindern. Deshalb denke ich, auch die Schulzahnpflegebeiträge sollten im Sinne der Chancengleichheit allen Kindern zukommen können. Und wie vorhin die Abg. Doris Beck schon ausgeführt hat, es ist tatsächlich auch jenseits des 16. Lebensjahres sehr häufig der Fall, dass die finanzielle Belastung durch eine beispielsweise kieferorthopädische Behandlung für die Eltern ganz erheblich werden kann. Ich bin deshalb - wie gesagt - für die Ausweitung dieses Zeitraums auf das 18. Lebensjahr.
Und noch eine kleine Bemerkung von wegen jemanden zwingen, diese Behandlung oder auch nur die Untersuchung in Anspruch zu nehmen. Das ist selbstverständlich nicht möglich. Wie bei allen prophylaktischen Massnahmen, die das Land im Bereich der Vorsorgeuntersuchung anbietet, ist genau dasselbe Problem: Man kann niemanden zu seinem Glück zwingen, auch nicht die Eltern, ihre Kinder zum Zahnarzt zu schicken. In der Regel wissen das die Eltern oder es ist bekannt. Und wenn dann durch Liederlichkeit die Post nicht geöffnet wird, wie der Abg. Schädler weiss, dann ist das eben sehr bedauerlich für diese Kinder. Es ist eben sehr zu begrüssen, dass das Land das anbietet, nachdem ja, wie wir alle wissen, es nicht möglich ist, eine preiswerte Krankenversicherung für Zahnbehandlungen abzuschliessen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte nur ganz kurz einfach vom Prozedere her etwas sagen - der Abg. Gerold Büchel hat das auch angesprochen. Grundsätzlich sehe ich den Vorteil hier schon mal, dass in dem Moment, wo das Kind in das Alter kommt, kriegt es ein Schulzahnpflegeheft, um einfach mal das praktisch zu erklären. Die Eltern werden aufgefordert, einen Zahnarzt im Land zu suchen. Dort wird dieses Schulzahnpflegeheft hinterlegt. Dann gibt es diese jährlichen Kontrollen. Diesbezüglich muss mich die Regierungsrätin kontrollieren, denn nach meinem Gefühl sind diese Kontrollen gratis, aber vielleicht weiss ich das auch nicht mehr. Und wenn es dann zu Behandlungen kommt, erfolgt diese Reduktion. Und es wurde hier immer wieder angesprochen so quasi, wenn die Eltern das versäumen. Also ich verstehe das so, wenn ich diese jährliche Kontrolle eben fünf Jahre nicht mache, dann endet einfach der Anspruch auf diese Unterstützung, weil dann irgendwann das System so nicht mehr funktioniert, weil es ja um Vorsorge geht.
Und dann habe ich auch noch einen Punkt an die Abg. Diana Hilti bezüglich Giesskannenprinzip: Für mich ist das eine Vorsorgeuntersuchung in der Schulzahnpflege. Und wir alle werden aufgefordert zu gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen im bestimmten Jahresrhythmus und die werden auch vom Staat übernommen. Also ich sehe hier die Problematik des Giesskannenprinzips nicht, weil es geht hier wirklich um die Vorsorge im Schulzahnpflegebereich. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Vielleicht kann die Regierung noch Ausführungen machen. Soweit ich mich erinnere, steht irgendwo im Bericht und Antrag, dass es das Schulzahnpflegeheft nicht mehr gibt. Das macht ja auch Sinn, weil der Personenkreis auf 18 Jahre ausgeweitet wird und hier eine Administration beim Amt für Gesundheit aufgebaut wird. Weil die Zuständigkeit ist auch nicht mehr beim Schulamt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte jetzt noch auf ein/zwei Fragen eingehen, die ich in der ersten Runde nicht beantwortet habe. Es kam auch die Frage auf zum Leistungsumfang, der dann über die Verordnung geregelt werden soll. Es ist nicht daran gedacht, den Leistungsumfang jetzt einzugrenzen. Aber ich kann Ihnen die Details heute auch nicht bekannt geben, aber er wird in etwa so belassen, wie er jetzt auch ist.
Dann nochmals zum Versäumnis, wie das gemeint ist: Es ist hier natürlich das Versäumnis der Eltern. Wenn sie tatsächlich die Kinder nicht geschickt haben, dann werden unter Umständen gewisse Behandlungen dann eben nicht mehr übernommen. Da ist eher das gemeint. Gewisse Versäumnisse des Zahnarztes respektive Behandlungsfehler, ich glaube, das muss man auf einer anderen Ebene lösen. Ich denke schon, dass das klar ist.
Ich denke, es ist auch so, dass, wenn es eben jetzt keine Schulzahnpflegehefte mehr gibt, weil es ja auch nicht mehr an das Schuljahr gebunden ist in diesem Sinne, es wird auf eine andere Dokumention zugegriffen. Aber der administrative Aufwand, denke ich, der hält sich in Grenzen, der ist machbar. Wir sind im Zeitalter der EDV. Ich meine, Schulzahnpflegehefte zu administrieren ist auch nicht ganz ohne Aufwand. So ist es auch nicht.
Grundsätzlich ist es so, um es noch einmal auszudrücken, diese Untersuchung ist wie jede andere Vorsorgeuntersuchung natürlich freiwillig bzw. im Alter der Kinder hängt das vom Einverständnis der Eltern respektive der Erziehungsberechtigten ab. Und um das noch einmal klar und deutlich zu sagen: Sie können sich für oder gegen so eine Untersuchung entscheiden bzw. dann auch Behandlung und sie können sich auch den Zahnarzt selber aussuchen.
Dann noch einmal zur Frage nach der Bedarfsplanung des Abg. Wendelin Lampert: Ja, die Kommission hat dezidiert eigentlich schon eine Bedarfsplanung auch für eher ausländische Ärzte gemeint. Wir sind der Meinung, wenn Bedarfsplanung, dann muss es eben alle Personen, die zugelassen sind, betreffen. Es wurde deswegen diese Lösung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, bevorzugt.
Ich denke, ich habe jetzt alle offenen, relevanten Fragen beantwortet. Vielleicht noch einmal zur Mehrkostenfrage: Ich denke, es ist so, dass man für den Staat, wenn man hinten die Gesamtkosten für 2011 bei rund CHF 2 Mio. rechnet und 20%, sind es insgesamt CHF 2,2 Mio. respektive weil die Hälfte das Land bezahlt nach dem alten Schlüssel, dann wären es dann eben Mehrkosten von ungefähr CHF 100'000 für den Staat in diesem Fall. Jetzt muss man das noch extrapolieren, weil man ja in Zukunft nur noch 40% daran bezahlt. Aber wir können Ihnen diese Rechenbeispiele sicher für die 2. Lesung seriös und exakt liefern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Auch ein Dank der Abg. Beck für ihre Ausführung. Sie hat mir erklärt, wie das eigentlich funktionieren sollte. Ich werde das kurz noch einmal wiederholen und dann auf den Punkt kommen, wieso mir das so wichtig ist. Ich möchte dann die Regierung bitten, dies zu bestätigen oder zu korrigieren.
Es wird hier immer von Eigenverantwortung gesprochen. Das kann ich grundsätzlich unterstützen. Die Frage für mich - die Abg. Beck hat ausgeführt: Wenn es nur um eine prophylaktische Untersuchung geht, dann ist diese nicht zu bezahlen. Wenn festgestellt werden soll, dass es eine Behandlung braucht, dann müssen die Eltern einen Teil zahlen und das Land zahlt einen Teil. Wenn dem so ist, dann kann ich durchaus unterstützen, dass der Selbstbehalt der Eltern grösser wird, wenn eine Behandlung notwendig ist, weil dann können sie es beeinflussen aufgrund der Betreuung der Kinder, dass sie die entsprechende Pflege der Zähne auch durchführen. Wenn aber diese jährliche Untersuchung auch schon 50% oder eben auch schon von den Eltern mitbezahlt werden muss, also nur die prophylaktische Untersuchung, dann sehe ich die Eigenverantwortung eigentlich nicht mehr, weil sie können es ja nicht beeinflussen. Sie können zwar sicherstellen, sie können nur beeinflussen, dass es keine Behandlung braucht, aber die Untersuchung müssen sie so oder so bezahlen. Ich bin einfach der Meinung, dass wir die Familien mit Kindern nicht zusätzlich belasten sollten oder wir sie nur belasten sollten, wenn sie aktiv beeinflussen können, wie ihre Kosten zustande kommen. Wenn sie diese Kosten nicht beeinflussen können, ausser sie haben keine Kinder, dann kann ich das Vorgehen nicht unterstützen. Ansonsten habe ich kein Problem damit, dass die Eigenversorgung aufgrund von verursachten Mehrkosten, die sie selber beeinflussen können, dass diese erhöht wird.
Ein Punkt ist meines Erachtens schwierig: Es gibt die konservierende Behandlung. Wie ausgeführt, sehe ich bei der kieferorthopädischen Behandlung allerdings ein Problem, wenn sie da einfach einen grösseren Selbstbehalt haben. Das können sie nicht beeinflussen. Und da sehe ich dann die 40% kritisch, weil das wird eine grössere Belastung der Eltern zur Folge haben. Damit habe ich meine Mühe. Aber vielleicht kann man da auf die 2. Lesung auch noch ein wenig weiter ausführen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke an die Regierung für die Ausführungen. Ich habe eine kleine Zusatzfrage: Eigentlich habe ich die vom Abg. Wendelin Lampert erwartet, und zwar zu Art. 12, Tarif. Seit 1994 soll der Tarif für die Zahnärzte gleich sein. Meine Frage: Wird da nächstens erhöht oder ist das nochmals für 20 Jahre eingefroren? Danke.Abg. Doris Beck
Nur ganz kurz zur Anmerkung an den Abg. Gerold Büchel: Er hat gesagt, dass eventuelle Kieferbehandlungen teuer werden können. Da gebe ich Ihnen schon Recht. Aber ich sehe halt hier das Thema in der Vorlage, dass es ja über einen längeren Zeitraum geht. Und wenn wir jetzt nur einmal das klassische Beispiel der Zahnspange nehmen: Das ist irgendetwas, was bei elf Jahren startet und dann ist es eben wichtig, dass das nicht mit 16 aufhört, nur weil man den ganzen Betrag zahlen muss, sondern dass es eben so lange dann gemacht wird, wie es notwendig ist. Ich meine, ich sehe Ihren Punkt schon. Man könnte hier mehr Geld zur Verfügung stellen, dann könnte man mehr bezahlen. Aber im Grundsatz ist ja die Vorlage so aufgebaut, dass es möglichst keine Mehrkosten gibt. Und ich sehe eben diesen Vorteil der Verlängerung durchaus als positiv. Dann kriege ich halt nur 40%. Im Grundsatz ist das eine andere Aufsplittung des Geldes, aber die Gefahr besteht einfach, dass solche Behandlungen dann einfach beendet werden, weil man sie nicht mehr bezahlen kann bzw. bezahlen will. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Zwei Punkte dazu: Ich könnte mir durchaus vorstellen zu sagen: Bei der konservierenden Behandlung ist die Untersuchung an sich bis 18 weiter gedeckt, aber wenn es eine Behandlung braucht, diese ab 16 schon voll zu tragen ist. Weil ich denke, ein Sechzehnjähriger kann Verantwortung übernehmen. An dem Punkt hätte ich kein Problem.
Bei der kieferorthopädischen Behandlung ist das für mich ein anderes Thema. Da verstehe ich Ihre Argumentation. Da könnte ich mir allerdings eine andere Lösung vorstellen. Wenn jemand eine Spange ab 11 bis 16 bekommt, dann soll diese Behandlung einfach zu Ende geführt werden können. Da könnte man sicher eine Bestimmung finden, dass diese dann zu Ende geführt werden kann. Aber nicht kostendeckend bis 18 und dann fertig. Also wenn es auch eine kieferorthopädische Behandlung braucht, die später kommt, da hätte ich mir eher vorstellen können, dass man sich da mit einem Übergang, also den Starttermin einer Behandlung fixieren könnte und dann einfach die Behandlung abschliessen darf.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte natürlich den Abg. Peter Büchel nicht enttäuschen. Sie können sicher sein, beim Art. 12 steht bei mir bereits ein dickes «N» in der Vorlage, das heisst soviel wie Nein. Die Diskussion wollte ich gar nicht mehr führen. Es ist mir fast zu schade um den Sauerstoff, den ich für solche Debatten brauche. Aber wenn ich jetzt gerade am Reden bin, dann stelle ich natürlich die Frage zu Seite 24, denn da ist dieser Art. 12 in den Erläuterungen nachzulesen. Und da sieht man auch den Text der Gesellschaft Liechtensteinischer Zahnärzte. Und dann sehen Sie ist alles kursiv. Und dann kommt ein Punkt und dann kommt der Art. 13, sprich: Der Kommentar der Regierung zu diesen Ausführungen fehlt. Jetzt frage ich natürlich die Frau Regierungsrätin: Was ist denn Ihr Kommentar zu diesem Art. 12? Sie können sicher sein, ich habe mir das schon angesehen. Die Meinung ist gebildet. Ich werde dann da einfach nicht zustimmen.Abg. Doris Beck
Nur noch ein Replik - ich höre nachher auf: An die Adresse des Abg. Gerold Büchel: Sie sagen schon: Eigenverantwortung, dann ist die Behandlung weiterzuziehen. Die meisten Jugendlichen sind mit 16 noch nicht in der Lage, das finanziell selber zu bezahlen. Also Eigenverantwortung beim Jugendlichen. Und wenn Sie eine Zahnspange haben, dann ist eine Korrektur nötig und die sollte so lange wie möglich weitergezogen werden. Das hat nichts mit Zähneputzen und Gymnasium-Kiosk und was auch immer zu tun, sondern ich glaube, diejenigen, die hier wirklich regelmässig auch den Zahnarztbesuch haben und sich mit dem Problem auseinander setzen müssen, das sind wahrscheinlich diejenigen, die sehr wohl auf das alles achten. Also wenn man das hier kostenneutral verlängern kann, dann bin ich einfach im Sinne der Zähne unserer Kinder und Jugendlichen dafür, dass wir es lieber verlängern und die Kosten anders portionieren. Ich kann es nur nochmals sagen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Da kann ich meiner Vorrednerin Doris Beck nur zustimmen. Zähne nehmen halt leider keine Rücksicht auf das Alter, auf die Schulzeit, sondern das kommt wann es kommt. Und das hängt nicht ab, wie gesagt, vom 18. Lebensjahr, wenn es dann abgeschlossen ist. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Auch noch eine Antwort an den Abg. Gerold Büchel: Es ist einfach nicht möglich, weil Sie das vorhin vorgeschlagen haben, den Beginn der Zahnbehandlung anders oder möglicherweise sogar im Gesetz festzulegen. Irgendwann wird es notwendig, eine Zahnspangenbehandlung zu beginnen. Es gibt Kinder, die brauchen das mit 8 oder 10 Jahren, andere erst mit 13 Jahren. Das hängt vom jeweiligen Kind ab, von seiner Konstitution und Kieferform etc. Also ich glaube, nach unten können wir keine Zeitverschiebung einrichten. Hingegen sind aber - das ist jetzt meine Erfahrung aus meiner beruflichen Tätigkeit und von meinen eigenen drei Kindern - bis 18 diese Behandlungen sicher abgeschlossen. Es gibt wenige, die länger als bis zum 18. Lebensjahr Zahnspangen brauchen, also nur jetzt bezüglich Zahnspangen. Hingegen gibt es natürlich auch umfangreiche Operationen, operative Korrekturen, die angewendet werden müssen. Und die sind dann selbstverständlich wesentlich kostspieliger.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Es scheint, ich habe mich hier ein wenig unglücklich ausgedrückt. Ich wollte sagen, wenn es durch prophylaktische Massnahmen beeinflussbar ist, dann kann man meines Erachtens ab 16 die volle Verantwortung übergeben. Das ist bei den kieferorthopädischen Behandlungen nicht der Fall. Entsprechend fordere ich das da auch nicht ein. Die Argumentation bezüglich der Verlängerung war ja aus dieser Ecke gekommen, dass man gesagt hat: Gewisse Behandlungen gehen über 16 Jahre. Einfach, wenn die Argumentation ist, dass die Behandlung länger dauern kann bei kieferorthopädischen Behandlungen - sprich über 16, dann könnte man das so lösen. Wenn die Behandlung schon begonnen hat, darf die natürlich unter den bestehenden Bedingungen weitergeführt werden. Aber mir ist wichtig, wenn es beeinflussbar ist von den Eltern oder den Kindern, wenn auch immer sie die Verantwortung übernehmen können und wollen, wenn sie es beeinflussen können, dann ist für mich 16 durchaus tragbar. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe noch eine letzte Frage zu Seite 28, diese Kosten. Auf Seite 27 ganz unten lese ich: «Die bisherigen Kosten des Landes für die Schulzahnpflege»: Sind jetzt das die Gesamtbeträge, die das Land bezahlt oder sind das die Beträge, die noch halbiert werden müssen, weil hälftig ja die Eltern bezahlen? Das ist mir immer noch nicht ganz klar. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, das hat die Frau Gesundheitsministerin explizit ausgeführt, dass dieser Punkt «des Landes» auf Seite 27 zu streichen ist, sprich die Tabellen auf Seite 28 sind die Gesamtkosten, in etwa CHF 2,2 Mio. 50% davon bezahlt das Land, das wären dann etwa CHF 1,1 Mio.
Aber die Frau Gesundheitsministerin kann mich gerne korrigieren, wenn ich sie da jetzt falsch zitiert habe. Im Übrigen hat sie diese Aussage auch im Rahmen einer Kommission gemacht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe somit das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, es ist richtig. Die Zahlen auf Seite 28 sind die Gesamtkosten, also die das Land und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aufgewendet haben. Deswegen sind auf Seite 27 die zwei Wörter «des Landes» zu streichen. Das ist irrtümlich hineingerutscht und könnte zu Verwirrungen führen. Das ist so richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für Ihre Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall.
Nachdem Eintreten nicht unbestritten ist bzw. ein Antrag auf Nichteintreten auf diese Vorlage vorliegt, lasse ich abstimmen: Wer für Eintreten auf diese Vorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Eintreten mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen zur 1. Lesung der Regierungsvorlage.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich habe die Frage während der Eintretensdebatte gestellt und nach den Ausführungen der Abg. Beck auch noch einmal nachformuliert. Ich habe dabei die Regierung gebeten, mich zu korrigieren, wenn das nicht stimmen würde. Ich habe ausgeführt, dass die Untersuchung noch nicht zu Lasten der Erziehungsberechtigten geht, sondern nur die Behandlung, falls solche notwendig wären. Hier steht aber explizit «die Untersuchung und die Behandlung». Wenn dem so ist, dann kann ich diese 40% nicht unterstützen, weil das bedeutet in jedem Fall eine Mehrbelastung der Familien mit Kindern. Ich denke, wir tun das allzu häufig.
Des Weiteren möchte ich die Regeirung bitten, auch zu überprüfen, wenn diese 40% gesetzt werden würden, ob eine allfällige Splittung möglich wäre, bei den kieferorthopädischen Behandlungen bei 50% zu bleiben. Ich wäre auch dankbar, hier noch einmal auszuführen, ob jetzt diese Behandlung kostenfrei ist für die Erziehungsberechtigten oder ob sie in jedem Fall jede Untersuchung zu 50% oder künftig zu 60% bezahlen müssten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, man muss da präzisieren: Die Untersuchung an sich wird subventioniert und dann die Behandlungen. Und unter Behandlungen sind dann prophylaktische Massnahmen zu verstehen, also die konservierenden Massnahmen, also wenn man aufgrund von Kariesschäden Zähne schlicht und einfach repariert, jetzt einmal nicht ganz fachgerecht ausgedrückt, und dann auch die kieferorthopädischen Behandlungen. Unter Behandlungen sind beide Arten gemeint. Und bei diesen Untersuchungen geht es eigentlich nur einmal um die Eruierung des Ausgangszustandes und was dann eben zu machen wäre. Aber subventioniert werden beide, also Untersuchung und dann alle Behandlungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Das heisst aber, die Untersuchung wird subventioniert, aber neu nur noch zu 40%. In den Ausführungen, die wir in der Eintretensdebatte hatten, war die Behauptung, dass die Untersuchung zu 100% bezahlt wird. Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, sind sowohl die Untersuchung wie auch alle anderen Behandlungen zurzeit mit 50% und künftig nur noch mit 40% subventioniert. Das heisst, sobald ich zum Zahnarzt gehe, auch gar nichts habe und sage, die Kinder haben ihre Zähne die ganze Zeit geputzt, haben keinerlei Karies, die gehen einmal pro Jahr zum Arzt, dann wird die Belastung der Familie einmal pro Jahr um 10% erhöht. Das ist so richtig.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Frau Regierungsrätin Müssner bitten, dass sie meinen Antrag bezüglich Subvention von 50 zu 50% noch einmal auf die 2. Lesung anschaut.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte die Frau Regierungsrätin bitten, vielleicht einmal zu prüfen, inwieweit man nicht analog der allgemeinen Vorsorge, die ja zur Gänze vom Land getragen wird und auch keinen Selbstbehalt bei den Krankenkassen generiert, inwieweit man auch nur die Untersuchung in der Kinder- und Jugendzahnpflege vom Land übernehmen könnte, und zwar zu 100%. Das Argument des Abg. Büchel überzeugt mich eigentlich, dass tatsächlich die Kinder, ob nun die Zähne gut oder schlecht sind, das spielt keine Rolle, jährlich eine in Zukunft vielleicht 60-prozentige Zahnarztrechnung zu bezahlen haben. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn wir nun bei diesen 40% bleiben, wie im Bericht und Antrag vorgeschlagen, dass wir es vielleicht verantworten können, die jeweiligen Untersuchungen entweder gratis zu machen oder vielleicht zu 80% vom Land zu finanzieren. Ich denke, da lässt sich etwas berechnen, wodurch wir nicht zu viel Mehrbelastung für den Staat bekommen, aber doch eine deutliche Entlastung für die Familien. Wohlgemerkt nur bei der Untersuchung, die genau wie die gynäkologische und allgemeine Vorsorgeuntersuchung auch rein prophylaktisch zunächst notwendig ist, um herauszufinden, ob Krankheiten vorhanden sind oder ob Handlungsbedarf besteht. Ich bitte die Regierung, das einmal abzuklären und uns auf die 2. Lesung zu bringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung wird diese beiden Anliegen überprüfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr dazu gibt, lesen wir weiter. Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Kinder- und Jugendzahnpflege in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 22 abgeschlossen.
-ooOoo-