Änderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Nr. 26/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 26/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag, das Unfallversicherungsgesetz vom 19. Mai 2011 in Form einer Präzisierung von Art. 79 Abs. 2 anzupassen und somit Klarheit zu schaffen. Die geltende Rechtsbestimmung in Abs. 2 - ich zitiere: «Die Prämien für die obligatorische Versicherung gehen zulasten des Versicherten. Abweichende Abreden zugunsten des Versicherten bleiben vorbehalten» - soll neu wie folgt präzisiert werden: «Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Nichtbetriebsunfälle gehen zulasten des Versicherten. Abweichende Abreden zugunsten des Versicherten bleiben vorbehalten».
Die Ergänzung von Art. 79 Abs. 2 mit dem Begriff der Nichtbetriebsunfälle schafft somit Klarheit und ist zu begrüssen. Ich bin für Eintreten auf die gegenständliche Gesetzesvorlage und spreche mich hiermit, wie von der Regierung beantragt, für die 1. und 2./3. Lesung der Vorlage sowie für die Dringlichkeitserklärung dieses Gesetzes aus. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Kann man vielleicht noch einige Ausführungen zur Frage machen: Wer hat aufgrund welcher Situation Anlass für diese Abänderung gegeben? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nach meinem Kenntnisstand in der Praxis bei Unfallversicherungen kam es aufgrund dieses Textes zu Problemen, wie man das zu behandeln hätte, obwohl es aus den Materialien klar hervorgeht, dass die Nichtbetriebsunfallversicherung gemeint ist. Und deswegen empfielt es sich, im Gesetzestext das jetzt so zu präzisieren. Es ändert sich aber inhaltlich nichts. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wird weiter das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung der Vorlage schreiten. Art. 79 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes vorgenommen.
Die Regierung beantragt, die 2. Lesung und abschliessende Behandlung des Gesetzes heute durchzuführen. Ich lasse darüber abstimmen: Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen die Zustimmung gegeben. Wir kommen somit zur 2. Lesung. Ich schlage vor, hier Artikelaufruf zu machen. Art. 79 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt.
Die Regierung beantragt, das Gesetz als dringlich zu erklären: Wer mit dieser Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 15 Stimmen bei 20 Anwesenden die Vorlage als dringlich erklärt. Wir haben somit diese Vorlage abschliessend behandelt, sie als dringlich erklärt und gleichzeitig Traktandum 23 abgeschlossen.
Gleichzeitig sind wir am Schluss der Traktandenliste dieser April-Landtagssitzung.-ooOoo-