Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Nr. 8/2011); [1. Lesung: 17. März 2011] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 14/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir fahren weiter und kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Wir haben diese Vorlage am 17. März 2011 behandelt, kommen hier also zur 2. Lesung.
Die Stellungnahme der Regierung zur 2. Lesung trägt die Nr. 14/2012. Hierzu hat der Abg. Wendelin Lampert mehrere Anträge vorgelegt, die er an der betreffenden Stelle einbringen wird. Ich halte noch einmal fest, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden, dass es also keine Grundsatzdebatte mehr geben wird.
Ich schlage auch hier vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern hier keine Einwände vorhanden sind.
Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, die 2. Lesung vorzunehmen. Art. 4 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4a Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4a Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Der Abg. Wendelin Lampert wünscht das Wort.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe allen Landtagsabgeordneten die entsprechenden Änderungsanträge zugestellt und der nächste Punkt, das wäre jetzt der Art. 13, wo ich einen Änderungsantrag in Abs. 3 beantrage. Der Änderungsantrag lautet wie folgt:
Art. 13 Abs. 3: «Die Voraussetzungen und den Umfang der Leistungen entsprechen denjenigen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz. Die Regierung publiziert die Voraussetzungen und den Umfang der Leistungen mittels Verordnung».
Diesen Antrag begründe ich wie folgt: Die Regierung will hier die Wirtschaftlichkeitsverfahren verbessern. Ich denke mir, die Regierung ist hier auch auf dem richtigen Weg. Um Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren effektiv durchführen zu können, bedarf es grundsätzlich einer vergleichbaren Transparenz. Und diese vergleichbare Transparenz fehlt aktuell noch in der Vorlage der Regierung. Denn nur mit den Art. 4, 4a und 19 sowie dem Inkrafttreten können wir diese vergleichbare Transparenz leider nicht gewährleisten. Deshalb habe ich dem Landtag diese Anträge zugestellt. Diese vergleichbare Transparenz ist die Grundlage, um darauf aufbauend diese WZW-, diese Wirtschaftlichkeit-, Zweckmässigkeit- und Wirksamkeitsverfahren effektiv und effizient durchführen zu können. Die Regierung hat dann meine Anträge auch noch kommentiert. Unter anderem führt sie im Schreiben vom 22. Mai aus, diese Ideen seien offensichtlich juristisch und legistisch nicht geprüft worden. Dem muss ich widersprechen. Diese Vorschläge wurden geprüft. Ich kann Ihnen auch sagen: Es ist die dritte Version der Vorschläge, denn die ersten beiden Ideen wurden von den entsprechenden Juristen eben nicht für juristisch korrekt befunden. Deshalb mussten dann zusätzliche Ideen ausgearbeitet werden. Und das ist im Prinzip die Endfassung dieses Prozesses. Also wie gesagt, ich habe zumindest zwei Juristen gefunden, die mir die Rechtskonformität dieser Anträge bestätigt haben.
Generell zum Schreiben der Regierung vom 22. Mai, unter anderem der Hinweis auf die Bundesgerichtsentscheidung. Hier, denke ich mir, kann man die Zeilen auf Seite 3 von 5 dieses Schreibens auch gerade anders interpretieren. Wenn die Regierung sagt, ja das Bundesgericht würde eben sagen, man müsse vergleichbare Grössen haben. Und da haben wir genau das zentrale Problem. Wir sind ein sehr kleiner Markt mit 36'000 Einwohnern. Genau wir brauchen diese Vergleichbarkeit mit anderen Systemen. Und diese Vergleichbarkeit wird dann eben gegeben, indem wir in Art. 13 in einem ersten Punkt einfach den Umfang und die Leistungen koordinieren.
Dann, speziell bedanken möchte ich mich bei der Regierung ebenfalls für diese Seite 3 von 5. Hier verweist sie auf eine Publikation der santésuisse, und zwar die Wirtschaftlichkeitsprüfungen von santésuisse, ein Bericht von Christoffel Brändli, Präsident santésuisse bis 2008. Und die Regierung verweist dann auch noch explizit auf die Seite 9 dieses Schreibens. Und wer sich diese Seite 9 angesehen hat, der wird frohlockend feststellen, dass die Regierung nach meinem Dafürhalten ihre eigene Argumentation hier mehr oder weniger eliminiert. Denn schauen Sie sich diese Seite 9 an: Im Jahr 2004 hat die Schweiz Tarmed eingeführt.
Anzahl statistisch auffälliger Ärzte:
Jahr 2003 - 7,8%;
Jahr 2004 - also das erste Jahr mit Tarmed - 13,5%;
Jahr 2005 - 15,1%.
Und dann geht es ja weiter. Was wurde konkret mit diesen auffälligen Ärzten gemacht? Sind diese Verfahren auch beim Gericht gelandet? Jawohl, im Jahr 2003 ohne Tarmed waren das 0,2%, im Jahr 2004 mit Tarmed 0,3, im Jahr 2005 mit Tarmed 0,9. Eine Zunahme innerhalb eines Jahres von 450%. Also besten Dank, Frau Regierungsrätin, so gute Argumente konnten mir nicht einmal die Gesundheitsspezialisten im Land liefern. Ich denke mir, nach dem Studium dieser Tabelle ist die Wirksamkeit bestens hinterlegt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung meiner Anträge mit Ihren Argumenten.
Also wie gesagt, mein Antrag steht im Raum und er wurde mit Juristen besprochen. Aber mir ist schon klar, Juristen können unterschiedliche Argumente ins Feld führen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe in zweierlei Hinsicht Mühe. Erstens, hier kommen neue Artikel ins Spiel. Dazu gab es keine Grundsatzdiskussion, dazu gab es keine Stellungnahme. Das ist einmal der erste Punkt.
Zweitens: Ich hatte grosse Hoffnungen in diese Änderungsanträge. Wir haben das ja schon im März traktandiert und dann verschoben. Und jetzt sehe ich - und da beziehe ich mich jetzt auf wirklich alle Änderungsanträge: Wenn hier der Änderungsantrag ist, machen wir es wie in der Schweiz und dann schreiben wir rein «wie in der Schweiz und wie in der Schweiz». Das kann es doch beim besten Willen nicht sein. Tut mir leid, aber ich kann diesen Anträgen überhaupt nichts abgewinnen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich diesem Votum anschliessen, nur schon aus juristischen Gründen. Ich erachte es als problematisch, wenn im Gesetz einfach auf die Schweiz verwiesen wird. Das sehe ich schon einmal souveränitätspolitisch als sehr problematisch an. Ich glaube, das geht nicht. Das wäre eigentlich eine Delegation der Gesetzgebung an die Schweiz. Wenn man schon auf schweizerische Bestimmungen verweist, dann müsste man eine Verordnungskompetenz einnehmen und dann müsste das die Regierung mit Verordnung machen. Einen ähnlichen Fall gibt es bei der Analysenliste. Da wird auf die schweizerische Analysenliste verwiesen, aber das ist eben genau in der KVV drin so geregelt. Aber das wir das jetzt auf Gesetzesstufe so machen, dazu fehlt mir die Grundlage. Und das schätze ich als problematisch ein.
Ich schätze es auch als problematisch ein, dass vollkommen neue Bereiche im Rahmen einer 2. Lesung aufgebracht werden. Die Vorlage hier bezieht sich auf das Verfahren und sie bezieht sich eigentlich auf die Dokumentationspflicht der Krankenkassen und die Einbindung des Amtes für Gesundheit als Aufsichtsbehörde. Und die Anträge, die Sie ins Spiel gebracht haben, dabei geht es um die Vergleichbarkeit, da geht es um einen Systemwechsel. Das war gar nicht Gegenstand dieses Berichtes und Antrages. Rechtlich gesehen kann man schon Absätze in einer 2. Lesung bringen, aber das muss irgendwo einen sachlichen Zusammenhang zur Vorlage haben. Und das ist ja ein Systemwechsel und der Systemwechsel ist nicht Gegenstand des Verfahrens. So wichtig eine Vergleichbarkeit auch sein kann oder die weitere Vorgehensweise. Wenn es da Handlungsbedarf gibt, dann soll man das prüfen, aber dann soll man das richtig aufgleisen zum Beispiel mit einem parlamentarischen Vorstoss, aber nicht im Rahmen einer 2. Lesung. Das ist für mich irgendwo ein bisschen Überrumpelungstaktik und das kann ich nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Was den ersten Teil Ihres Votums betrifft, bin ich an sich grundsätzlich bei Ihnen. Was den zweiten Teil betrifft, so halte ich mich an die Geschäftsordnung. Dort steht in Art. 30: Abänderungs-, Zusatz- und Streichungsanträge, die Artikel betreffen, die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen, müssen spätestens 10 Tage vor Beginn der 2. Lesung beim Landtagssekretariat eingebracht werden. Insofern hat der Abg. Wendelin Lampert das ganz konform gemacht. Grundsätzlich ist natürlich auch die Frage, ob man solche doch gewichtigen Änderungen nicht in einer Form hätte einbringen können. Aber wir haben das nun auf dem Tisch und werden das entsprechend behandeln.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte mich vollumfänglich den Worten meiner beiden Vorredner zunächst anschliessen und einfach nur ergänzen, dass es bei diesem Antrag nicht nur um die durch die Hintertür beabsichtigte Einführung eines Systemwechsels geht, sondern damit verbunden auch eine ganz grundlegende Änderung entweder vorausgesetzt würde oder einfach akzeptiert würde, was denn schlicht und einfach den Leistungskatalog unseres Krankenkassensystems betrifft. Und das sind nun so einschneidende Veränderungen, die die Versicherten wirklich sehr stark benachteiligen würden. Ich erinnere nur daran, dass, wenn nun auf diese Weise dieses andere Versicherungssystem aquiriert würde, keine Impfungen mehr finanziert werden würden, dass die bis anhin nicht zu zahlenden Prämien für die Kinder neu anfallen würden, die Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr in dem Umfang vom Staat geleistet werden würden, dass das Vergütungssystem nicht mehr so wie bei uns über Tiers payant, sondern über den Tiers garant abgewickelt werden müsste usw. Ich will jetzt nicht auf die Details noch weiter eingehen, aber die Auswirkungen eines derartigen Systemwechsels sind einfach nicht innerhalb einer 2. Lesung - und ich möchte sagen: so in einem Nebensatz - durchführbar. Davor möchte ich unbedingt warnen, und ich werde mit Sicherheit einem solchen Antrag meine Zustimmung nicht geben.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beginne gerade am Schluss: Von dem mal abgesehen, Frau Abg. Biedermann, dass einige Aussagen einfach nicht stimmen, die Sie machten, möchte ich auf einen Punkt eingehen, auf den wesentlichsten Punkt, und das ist der Punkt Tiers garant. Dieser Punkt ist in den Artikeln des Abg. Wendelin Lampert explizit ausgeschlossen. Also dieser würde mit diesen Artikeln explizit nicht eingeführt werden. Also das ist der Hauptkritikpunkt und das ist eine Polemisierung, weil man mit diesem Punkt unter Umständen in der Aussenwirkung etwas erreichen kann. Im Gegenteil, mit diesen Änderungen erreicht man bei den Patienten eben genau das, dass unter Umständen Kosten gespart werden könnten. Und da bin ich beim Abg. Christian Batliner, es besteht sehr wohl ein sachlicher Zusammenhang. Das war ja auch der Grund für die Verschiebung im März. Wir haben im März festgestellt, dass es hier um die WZW-Verfahren geht, dass hier das eingeführt werden soll, aber auf einer Grundlage, die nicht vergleichbar ist. Und mit diesen Anträgen des Abg. Lampert würde diese Vergleichbarkeit eben geschaffen. Das war der Grund für die Verschiebung. Und es stimmt eben auch nicht ganz, dass das jetzt plötzlich kommt. Es gab eine 1. Lesung im März 2011, also vor über einem Jahr. Dort gab es von mehreren Abgeordneten in diesem Haus sehr kritische Voten generell zu den WZW-Verfahren und es gab auch explizite Forderungen an die Regierung.
Dann hat die Regierung - ich habe das im März schon gesagt - eine 15-seitige Stellungnahme verfasst, ohne dass sie gross auf diese Forderungen und auf diese kritischen Voten einging, wie gesagt, nach einem Jahr. Und das dass natürlich jetzt das auslöste, nämlich dass in der Wirkung etwas geschaffen wird, das einen grossen administrativen Aufwand auslöst, aber Null Wirkung gegen aussen hat bzw. gegen die so genannten schwarzen Schafe, die eben, wie der Abg. Lampert damals schon sagte, nicht belangt werden können, wenn man nicht vergleichen kann, dass das das auslöst ist klar.
Auf die formellen Sachen möchte ich nicht eingehen. Da haben Sie sicher Recht, da gibt es mehrere Möglichkeiten, das zu tun. Natürlich, die Forderungen der 1. Lesung wurden nicht gehört. Und dass das nicht der Idealfall ist, für die 2. Lesung das zu bringen, da bin ich schon bei Ihnen. Aber wenn es nicht gehört wird, braucht es manchmal andere Mittel.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wenn es nicht gehört wird, dann braucht es andere Mittel. Ich habe mir die 1. Lesung nochmals angesehen. Es waren 34 Seiten Diskussionen und auf diesen 34 Seiten habe ich zwanzig Mal die Regierung darauf hingewiesen, dass es nichts nützt, wenn man zwar ein Verfahren definiert, aber die Grundlagen für dieses Verfahren nicht zur Verfügung stellt. Es kommt mir fast so vor, als wenn man der Polizei zwar neue Radargeräte, Radarpistolen kauft, aber leider vergessen hat, die maximale Geschwindigkeit zu signalisieren. Dann kann die Polizei bzw. die Krankenkasse kontrollieren so lange sie will. Aber wie gesagt, man wird Gründe haben, wieso man diese vergleichbare Transparenz nicht will. Ich frage mich einfach, wie man das den Leuten ausserhalb dieses Hohen Hauses erklären will. Diesen drohen massive Erhöhungen einer Franchise von CHF 200 auf CHF 1'500. Das ist Faktor 7,5, um es noch mathematisch zu hinterlegen.
Dann die schwarzen Schafe: Ich habe mir das gestern auch nochmals angesehen. Ich habe auch noch den Schlussbericht der Experten der Regierung betrachtet. Und darin wird unter anderem unter erste Priorität erwähnt, dass eben genau diese Sanktionierung der schwarzen Schafe ein vordringliches Problem wäre. Und ich denke mir, das müsste auch im Sinne der Leistungserbringer sein, denn wir wissen alle, es gibt einzelne schwarze Schafe. Der Rest sind keine schwarzen Schafe.
Dann betreffend die Vorgehensweise: Dazu habe ich vernommen, ein parlamentarischer Vorstoss wäre eher ein gangbarer Weg. Das werden wir dann sehen, sollten diese Anträge heute nicht durchgehen, ob man dann im Verlaufe dieses Jahres auch mit den parlamentarischen Vorstössen mitunter Probleme hätte, wenn solche im Hohen Landtag diskutiert würden.
Dann zur Gesamtschau des Gesundheitswesen der Regierung: Da werden diese WZW-Verfahren auch explizit erwähnt. Das habe ich mir gestern auch noch angesehen, und die Regierung ortet hier sogar ein grosses Einsparpotenzial mit diesen effektiven und effizienten WZW-Verfahren. Da gebe ich der Regierung Recht. Aber wie gesagt, wenn man der Polizei nur Radarpistolen kauft, aber leider vergessen hat, die maximale Geschwindigkeit zu signalisieren, dann wird dieses grosse Einsparpotenzial relativ klein ausfallen.
Dann zum Leistungskatalog: Ich habe mir hier auch Tabellen zustellen lassen: Wie sehen diese Leistungen aus? Die Abg. Gisela Biedermann hat hier die Minderleistungen erwähnt. Es gibt aber auch zusätzliche Leistungen. Zum Beispiel im Bereich der alternativen Medizin ist der schweizerische Leistungskatalog doch um einiges umfangreicher als der liechtensteinische Leistungskatalog. Auch betreffend die Impfungen. Im schweizerischen Katalog sind 14 Impfungen inklusive, nicht mehr. Einfach um das zu relativieren. Also es gibt auch hier durchaus Bereiche im schweizerischen Katalog, welche umfangreicher sind, aber auch solche, die kleiner sind. Summa summarum gibt es Unterschiede. Aber wie gesagt, nicht nur negative, auch etliche positive Unterschiede.
Dann noch zur Aussage, die Prämien für die Kinder wären tangiert von diesem Punkt. Das sehe ich gar nicht. Das kommt auch nirgends vor in diesen Anträgen. Die Prämienfinanzierung bleibt gleich, sprich Kinder bleiben weiterhin prämienbefreit, auch wenn diese Anträge eine Mehrheit finden.
Dann zum Zahlungssystem Tiers garant und Tiers payant: Das steht ganz sicher nicht drin. In einer ersten Fassung stand es drin, da gebe ich Ihnen Recht. Aber die Anträge, die Sie heute haben, da wurde das eliminiert. Ich habe das in entsprechenden Gremien diskutiert und aufgrund dieser Diskussion habe ich dann diesen Punkt aus der Vorlage gestrichen. Also ich denke mir, das Vorgehen ist sicher nicht ganz üblich, aber ich sehe nicht ein, dass wir nun ein WZW-Verfahren einführen, dass im Prinzip diesen Begriff nicht verdient hat.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Inhaltlich möchte ich jetzt eigentlich gar nichts dazu sagen, aber ich möchte das Votum des Abg. Gopp kurz erwidern. Ich glaube, da wurde ich falsch verstanden. Es gibt da natürlich einen Zusammenhang. Aber wenn ich vom sachlichen Zusammenhang rede, regeln wir in dieser Vorlage die rechtlichen Grundlagen des WZW-Verfahrens. Und es war nicht Gegenstand der Vorlage, über Tarifarten, Tarifstrukturen und Leistungskataloge zu sprechen. Das meine ich. Der Zusammenhang zur Vorlage fehlt mir. Und da stelle ich schon die Frage in den Raum, ob das effektiv im Rahmen einer 2. Lesung geht. Mir ist schon klar, ich kenne die Geschäftsordnung, aber ich könnte auch Antrag stellen, dass wir den Artikel bezüglich der Streitbeilegung mit den Schiedsverfahren usw. anpassen. Das käme aus heiterem Himmel. Und da meine ich, wenn man Anträge mit neuen Artikeln, mit neuen Absätzen stellt, dann muss das irgendwo einen Zusammenhang mit der bestehenden Vorlage haben. Sonst kann man völlig neue Bereiche in die 2. Lesung einbringen. Und ich denke, das ist einfach falsch von der Vorgehensweise. Und gerade in einem so komplexen Bereich ist es wichtig, wenn derart weitreichende Abänderungsanträge kommen, dass es da eine Vernehmlassung gibt, dass es da eine breit abgestützte Diskussion gibt. Weil schlussendlich muss das auch eine Akzeptanz auf dem Markt finden. Und Hauruck-Aktionen funktionieren da einfach nicht. Deshalb kann ich das unmöglich zum heutigen Zeitpunkt unterstützen, ohne dass da eine breit abgestützte Diskussion stattgefunden hat. Wenn es Handlungsbedarf gibt, soll man das aufnehmen, aber im ordentlichen Prozess. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, mir leuchtet das an sich ein, aber ich glaube nicht, dass es irgendeine Vorschrift oder eine Reglementierung usw. in der Geschäftsordnung gibt, die diesem Verfahren wirklich widerspricht. Es ist halt eine Interpretationsfrage. Die Geschäftsordnung lässt hier einen gewissen Spielraum offen. Aber die Frage ist sicher berechtigt.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident, für Ihre Ausführungen. Dann bitte ich Sie, wir sind ja die Geschäftsordnung am Revidieren, dass das in diese Revision eventuell mit einbezogen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist sicher ein guter Vorschlag.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte nur etwas klarstellen: Mir ist schon klar, dass Sie, Herr Abg. Lampert, jetzt hier in Ihrer neuen Version nicht von Tiers garant oder Ähnlichem sprechen. Diese zwei, drei Argumente, die ich gebracht habe, haben sich darauf bezogen, dass ich - und nicht alleine ich - den Eindruck hatte, dass mit diesen Anträgen versucht werde, ich sagte durch die Hintertür das schweizerische Tarifsystem einzuführen. Und innerhalb dieses schweizerischen Tarifsystems wären natürlich diese Unterschiede vorhanden. Also diese meine Aussage bezog sich lediglich darauf. Und im Übrigen liegt uns ja allen auch die Stellungnahme der einen Krankenkasse vor, die den höchsten Anteil Versicherter in Liechtenstein betreut, die gerade in diesem Punkt ihre erheblichen Bedenken zum Ausdruck bringt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nur zwei kurze Repliken: Herr Abg. Batliner, das Formelle, das habe ich Ihnen gesagt, das kann ich schon nachvollziehen. Ich möchte aber nochmals kurz auf den Zusammenhang zurückkommen, weil ich da einfach explizit anderer Meinung bin. Sie haben schon Recht, wenn Sie sagen, diese neuen Artikel betreffen nicht das WZW an sich, das WZW ist aber nur der Rahmen. Es braucht auch eine Basis für diesen Rahmen. Und wenn es diese Basis nicht gibt, ist dieses Gesetz obsolet. Dann müssten wir dieses eigentlich ablehnen, weil es nicht umsetzbar ist. Das ist einfach Fakt. Es ist nicht umsetzbar. Sie sind Anwalt. Sie werden keinen Richter finden, der irgendein Urteil spricht, weil er es mit nichts vergleichen kann. Das ist einfach so. Da können Sie auch Experten fragen. Und in dem Sinn hat es eben doch einen Zusammenhang. Das habe ich vorhin gemeint.
Dann zur Abg. Gisela Biedermann: Ich glaube, da greife ich dem Abg. Lampert nicht vor, es soll nicht durch die Hintertüre eingeführt werden. Es soll ganz offiziell eingeführt werden. Sie haben Recht, es geht um das schweizerische Tarifsystem. Ansonsten das Ganze nicht vergleichbar ist. So ist es.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Ich wertschätze die Arbeit des Kollegen Wendelin Lampert, der, wie wir ja alle in diesem Hohen Haus regelmässig erfahren, sich akribisch in Sachen Krankenversicherung befasst. Mir gefallen seine Vorschläge, denn wir brauchen dringend griffige Instrumente, um Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen. Allerdings hatte ich von Anfang an Bedenken, dass wir uns in eine gewisse Abhängigkeit zur Schweiz begeben. Nachdem ich zwischenzeitlich ausnahmslos kritische Kommentare von den im Gesundheits- und Krankenversicherungsmetier Arbeitenden erfahren habe, erachte auch ich den Vorschlag des Kollegen Christian Batliner unterstützenswert, systemändernde Gesetzesänderungen im Weg eines parlamentarischen Vorstosses beliebt zu machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn ich jetzt der Debatte zu diesem Artikel zuhöre, dann kommt für mich eigentlich nur noch eines in Frage: Die Vorlage zurück an den Adressaten. Weil wer kann einem Gesetz zustimmen, wenn wir eine rechtliche Grundlage zu einem WZW-Verfahren möchten, aber ganz offensichtlich ist sie juristisch nicht gegeben. Wir kreieren einen zahnlosen Tiger. Ich werde dem Anliegen des Abg. Wendelin Lampert zustimmen und wenn es keine Mehrheit gibt, dann ist für mich diese Vorlage wertlos. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Ich klinke mich auch noch ein. Ich habe bei der 1. Lesung etwas gewünscht, nämlich, dass am Schluss der ganzen Übung wirklich die schwarzen Schafe, die es ja auch in unserem Beruf gibt, dass die wirklich erfasst werden können. Und da gibt die Regierung in diesem Bericht und Antrag keine klare Antwort. Darum formuliere ich eine ganz klare Frage an die Regierung, ich nehme das Argument von Rainer Gopp auf. Er hat gesagt, Sie werden in Liechtenstein keinen Richter finden - also Sie haben diese Behauptung in den Raum gestellt -, der auf dieser Grundlage ein Urteil fällen kann. Das war Ihre Aussage. Und meine Frage nun ganz konkret an die Regierungsrätin. Ich weiss - und Sie wissen das noch besser als ich - es gibt laufende Verfahren in Liechtenstein und die gehen nach meiner Auffassung wirklich schon ewig. Da gibt es Fälle, die mehrere Jahre dauern. Und jetzt die ganz konkrete Frage: Ist die fehlende Vergleichbarkeit, die fehlende Basis, für eine Urteilsfällung der Grund für diese Verschiebung oder - und das stelle ich in den Raum - fehlt einfach der Mut, einmal hier ein Urteil zu fällen? Das sind zwei verschiedene Geschichten. Ich glaube, die sollten Sie klären, sonst bin ich wirklich auch dafür, das ganze Geschäft Ihnen zurückzugeben. Diese Frage habe ich im März 2011 mehrmals gestellt und ich bekomme keine Antwort in dieser Vorlage.
Nochmals, ich muss jetzt von Ihnen wissen - ich werde den Antrag nicht stellen, aber der wird sicher gestellt - sonst gebe ich dieses Geschäft nochmals zurück. Also, fehlt uns die Basis, um ein Urteil zu fällen, oder - und das vermute ich leider - fehlt der Mut, diese schwarzen Schafe wirklich abzustrafen nach der vorgegebenen Basis und Gesetzgebung die wir haben. Das ist für mich die Gretchenfrage. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich bin kein Jurist und auch nicht ein Experte des Gesundheitswesens, aber als Vertreter des Volkes muss ich schon auch ein paar Kommentare machen.
In dieser ganzen Gesundheitsdebatte, jeweils wenn es um die Kosten geht oder wenn es vor allem dann darum geht, einen Vorschlag einzubringen, wo man ein Potenzial sieht, eine Kostenreduzierung zu erreichen - sprich den Umsatz im Gesundheitswesen zu reduzieren - kommen von allen Seiten gute Argumente, wieso das genau nicht geht. Juristische Argumente, technische Argumente, Gesundheitsargumente, es gibt nur Argumente dagegen. Es wird torpediert, es werden Ängste geschürt. Es wird auch kein Mittel gescheut, es werden Verfahren angestrebt, hier wird Geld in die Hände genommen, um vor jeder Gerichtsinstanz alles zu bekämpfen. Das Letzte sicherlich die Thematik mit der Veröffentlichung der Umsatztabellen, wo sich der Landtag dazu durchringen konnte, da wird gekämpft und Zeit investiert und keine Mühen werden gescheut. Also Geld ist für solches Zeug vorhanden. Ich als Bürger verstehe das nicht. Ich muss an dem Punkt auch die juristische Seite ein wenig kommentieren. Also gewisse Ausführungen des Abg. Batliner sehe ich schon fast als formaljuristische Probleme. Derselbe Abgeordnete hat mal hierhin ausgeführt: Das macht man dann, wenn man keine besseren Argumente hat. Ich bin mir nicht sicher, wie schlimm das wirklich ist. Ich bin da zu wenig Experte.
Aber etwas will ich aber schon sagen: Die Vorschläge, die bis jetzt von der Regierung und von der Vertretung dieses Geschäftsbereichs kommen, die haben nie eine Kostenreduktion zur Folge, sondern nur, wer die Kosten künftig zu tragen hat. Sei das die Erhöhung der Franchise, die Erhöhung des Selbstbehalts. Aber etwas ist klar: Der Umsatz zeigt nach oben. Es gibt ja auch Ärzte, die sich als Unternehmer sehen. Die sehen sich nicht als Arzt. Die sind Unternehmer. Und Unternehmer in einer nicht freien Marktwirtschaft ist das schönste Business auf Erden. Da wäre ich auch gerne. Und das ist das Problem. Und ich habe kein Verständnis dafür, ohne die genaue Lösung zu kennen, aber ich erwarte mir irgendwelche Lösungen. Hier möchte ich wirklich auch die Ausführungen der Abg. Renate Wohlwend unterstützen. Ich wertschätze die Anstrengungen der Abgeordneten Wendelin Lampert und Rainer Gopp. Sie versuchen wirklich akribisch immer wieder irgendwelche Vorschläge zu bringen, die es uns ermöglichen, Werkzeuge zu generieren, um diese Thematik überhaupt einmal zu messen. Wir sind noch nicht einmal beim Sparen, nur beim Messen. Und was ist die Diskussion? Das kann man aus juristischen Gründen nicht und das kann man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Wir haben immer Argumente, wieso es nicht geht. Aber ich höre nie irgendwo von irgendeiner Seite, was wir denn tun, um diese Kosten in den Griff zu kriegen. Das einzige Argument ist immer: Ja, dann zahlt es halt der Nächste. Wenn es das Land nicht zahlt, dann muss es der Kranke bezahlen. Das kann doch so nicht weitergehen.
Und dann kommt das Thema «zurück zum Adressaten»: Da habe ich es eigentlich wie der Abg. Harry Quaderer, das muss ich auch sagen. Wenn die Radarpistole zwar geschaffen wird, aber keine Geschwindigkeit festgelegt wird, dann wird uns das Thema hier nicht viel nützen, wir können es zurückschicken. Nur der Punkt ist: Diejenigen, die hier Umsatz haben und weiter generieren, denen ist das egal. Weil nur das ohne Messbarkeit, Wurst, umgekehrt auch Wurst, und es wird erst spannend für diese Seite, wenn beides gegeben ist. Und darum ist es gerade mal egal, ob wir das behandeln oder nicht. Es wird uns nicht weiterbringen.
Dann zum letzten Punkt bezüglich parlamentarischer Vorstösse: Ja, das ist richtig, das kann man so tun und das kommt ja regelmässig. Aber es ist ein Wahnsinn, was die Legislative hier für Anstrengungen machen muss, und dann immer wieder Stunden und Tage investieren muss, um irgendeine Lösung zu diesem Thema zu finden. Es wird nur torpediert, mit Geldern torpediert, mit juristischen Gutachten torpediert von allen Seiten. Für mich ist es klar: Wenn die Exekutive nicht will, dann kann die Legislative tun und lassen was sie will. Die werden einfach an der ausgestreckten Hand ausgehungert. Und das ist kein Zustand. Und es kommt nirgends so klar zum Vorschein wie in diesem Thema der Gesundheitspolitik. Wenn die Exekutive nicht will, dann kann die Legislative strampeln bis am letzten Tag. Und das ist eine Sauerei.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Abg. Christian Batliner. Wir sollten wieder zum Thema zurückkommen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Büchel, ich sehe, Sie haben ein Problem mit Anwälten. Aber das klären wir vielleicht einmal bei einem Bier. Ich möchte einfach nicht falsch verstanden werden, ich schätze die Arbeit der Abgeordneten Lampert und Gopp, und wenn es Handlungsbedarf gibt, dann bin ich der Erste, der das unterstützt. Ich kann das heute einfach noch nicht abschätzen. Und für eine breit abgestützte Diskussion möchte ich alle Parteien hören und alle Argumente auf dem Tisch haben. Sie haben die Diskussion nun lanciert, das kann man weiterverfolgen. Aber für mich kommt das eben in einem zweiten Schritt.
Den Zurückweisungsantrag kann ich nicht unterstützen, weil heute geht es eigentlich um die rechtliche Grundlage des WZW-Verfahrens. Es geht um die Aufnahme von Dokumentationspflichten der Krankenkassen, es geht um die Einbindung des Amtes für Gesundheit als Aufsichtsbehörde im WZW-Verfahren. Und das ist der erste Schritt. Dagegen gibt es doch gar nichts einzuwenden.
Und der zweite Schritt, wenn es um die Vergleichbarkeit geht, wenn es um ein Durchsetzungsproblem sonstwie geht, weil den Leuten der Mut fehlt, dann muss man halt das Problem analysieren und dann neue Bestimmungen einführen. Aber das ist für mich der zweite Schritt. Im ersten Schritt können wir das Gesetz heute für mich problemlos verabschieden. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Mir geht es heute so wie einigen hier, die grosse Hoffnungen hatten, dass nach der 1. Lesung einiges von der Regierung aufgenommen wird und wir eine bessere Vorlage auf den Tisch bekommen. Nichtsdestotrotz habe auch ich meine Bedenken, ob das so möglich ist - der Abg. Christian Batliner hat es schon angesprochen - mit dem Verweis auf die Leistungen in der Schweiz. Ich denke, es ist für mich ein Unterschied, ob wir analog zur Schweiz als Rezeptionsgrundlage Bestimmungen in unser Rechtssystem aufnehmen oder wirklich in einem Gesetz auf die Bestimmungen in der Schweiz einfach verweisen und das in globo auch mit allen Änderungen in Zukunft einfach übernehmen. Da stelle ich mir schon die Frage, ob das möglich ist und ob es da nicht einer vertieften Diskussion auch hier in diesem Haus bedarf. Ich habe es da auch mit dem Abg. Christian Batliner. Ich würde einem parlamentarischen Vorstoss sehr wahrscheinlich meine Zustimmung geben, wenn es darum geht, die Grundlagen abzuklären.
Ich schliesse mich auch der Frage des Abg. Pepo Frick an. Ich denke, es ist zentral, auch im Hinblick darauf, was wir heute hier in diesem Haus mit dieser Vorlage noch machen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch kurz eine Replik geben dem Abg. Gerold Büchel nur zu seiner Bemerkung, in der er einen Gegensatz herstellt zwischen Arzt und Unternehmer: Ich denke, jeder Beruf in unserer Gesellschaft muss in irgendeiner Form dazu geeignet sein, das Überleben zu sichern. Ganz gleich, in welcher Sparte das geschieht. Und wenn nun ein Arzt eine Praxis errichtet mit mehreren Mitarbeitern, mit teurer Infrastruktur, muss er selbstverständlich auch daran denken, die Mitarbeiter bezahlen zu können. Aber das kann nicht heissen oder besser gesagt ich habe Ihre Wortmeldung so verstanden, dass Sie den Ärzten oder einem Teil oder vielleicht auch einem Grossteil meiner Kollegen unterstellen, dass das Unternehmertum bei ihnen Vorrang hat vor der ärztlichen Tätigkeit oder vor dem ärztlichen Berufsethos, wie immer Sie das jetzt interpretieren möchten. Dagegen muss ich mich entschieden verwahren. Es muss für jeden Arzt auch möglich sein, seine Geschäftsabläufe so zu gestalten, dass er seine Mitarbeiter finanzieren kann. Und ich erhebe den Anspruch, dass alle Ärzte, auch die so genannten schwarzen Schafe, in erster Linie Arzt sind, die auf das Wohl ihrer Patienten bedacht sind. Und ich muss mich noch einmal dagegen verwahren, dass hier der Eindruck entsteht, die Ärzte seien nur wirtschaftlich orientiert und dass dadurch die Patienten nicht die Leistung oder nicht die Zuwendung bekämen, die sie eigentlich möchten oder suchen.
Das Erste, was ein Arzt zu tun hat, ist, die Gesundheit des Patienten zu betreuen. Und alles, was in irgendeiner Form hier auch noch diskutiert wird, auch in der hier vorliegenden Gesetzesvorlage, dient letztlich dem Wohl des Patienten. Und dabei muss es bleiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dieses Thema ist eigentlich nicht Gegenstand der heutigen Debatte. Das können Sie mit dem Abg. Gerold Büchel auch bilateral diskutieren.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Damen und Herren Volksvertreter, es gibt halt Leute, die vertreten das Volk, und dann gibt es Leute, die vertreten vielleicht eine Minderheit des Volkes, aber die gehört ja auch zum Volk. Das muss jeder mit seinem Gewissen selbst vereinbaren.
Der Zusammenhang sei nicht gegeben, diese Anträge und die vorliegende Vorlage. Ja, da kann man natürlich auch behaupten, um Fussball zu spielen braucht man keinen Fussball. Ich denke mir, die Argumentation ist klar. Der Zusammenhang ist sehr wohl gegeben. Ausser, Sie wollen hier nun einen Formalismus produzieren. Sie haben ja auch noch neben der Konkordia-Stellungnahme eine FKB-Stellungnahme gestern erhalten: Und darin wird explizit erwähnt, dass dies nur zu einem Formularaufbau führt, welcher im Endeffekt aber nichts bringt unter dem Strich und die Staatskasse, der Prämienzahler wird belastet mit diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen. Aber wenn der Landtag denkt, das sei eine effiziente Arbeitsweise, dass man zuerst sagt, wie der Prozess abläuft, aber leider vergisst, die Grundlagen zu erarbeiten, dann ist das die Entscheidung der Volksvertretung. Und da wünsche ich dem Volk viel Vergnügen beim Prämienbezahlen.
Opfer-Täter-Debatte betreffend das Vorgehen: Ja, da muss ich halt sagen, die Regierung hat diesen Antrag eingebracht. In der 1. Lesung, 34 Seiten, hat man gesagt, so wird es nicht funktionieren. Die Regierung will das nicht hören, kommt wieder mit einem entsprechenden Antrag. Jetzt kann man entweder zusehen, wie die Regierung ins Unglück läuft, oder man versucht, der Regierung zu helfen. Ich denke, da ist doch der zweite Ansatz wesentlich sympathischer als der erste Ansatz. Und wie gesagt, nur Aufwand produzieren und im Endeffekt schaut hinten nichts heraus, das kann es einfach nicht sein.
Nochmals zurückkommend zur Stellungnahme der FKB: Ich möchte der FKB explizit ein Dankeswort aussprechen, dass sie effektiv auch die Interessen der Versicherten, sprich der Prämienzahler, vertritt. Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass Krankenkassen eine treuhänderische Funktion im Bereich der Prämienzahler übernehmen. Aber ich sehe mich da anscheinend ein wenig getäuscht.
Dann wurden anscheinend Gespräche mit direkt Betroffenen geführt: Dazu könnte jetzt der Abg. Harry Quaderer wieder einmal sein Truthahn-Beispiel bringen. Ich bringe das Frosch-Beispiel. Sie sollten halt nicht Frösche fragen, wenn Sie den Teich trockenlegen wollen. Wir wollen ja den Teich nicht gerade trockenlegen, aber auf ein normales Minimum ein wenig eindämmen. Aber wie gesagt, das ist im Kompetenzbereich der Volksvertretung.
Dann bin ich schon auch erstaunt von Arbeitgebern in diesem Hohen Hause, dass sie anscheinend durchaus gewillt sind, zukünftig weiterhin diese Prämiensteigerungen mitzutragen, auch zu 50% mitzufinanzieren. Das finde ich eigentlich einen löblichen Ansatz. Aber wie gesagt, ich hätte eine andere Vorgehensweise, wo man mitunter etliche Prämienfranken hätte sparen können. Aber wenn man das nicht will, dann will man das halt nicht. Dann wünsche ich auch viel Vergnügen beim Bezahlen.
Zum Abg. Gerold Büchel: Er sagt, die Legislative werde ausgehungert. Ich denke mir, nicht nur die Legislative wird ausgehungert, primär wird das Volk, der Prämienzahler, hier ausgehungert. Und ich kann dem Volk nur den Tipp geben, die Konsequenzen zu ziehen aus solchen Spielereien, die hier heute wieder einmal an den Tag gelegt werden. Und bei der Legislative muss ich halt auch sagen, die hätte es in der Hand, wenn sie sich von der Regierung, von der Exekutive ausgehungert fühlt, dann haben es 13 Personen im Hohen Hause in der Hand, hier einen Riegel zu schieben. Aber wie gesagt, das ist ein Mehrheitsentscheid. Und den gilt es zu akzeptieren.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde Ihrem Wunsch nachkommen und die Ausführungen der Abg. Biedermann nicht kommentieren.
Etwas wollte ich noch kurz zum Abg. Batliner sagen: Den ersten Schritt zu machen, dass dies richtig ist, das sehe ich nur bedingt so, weil eines wird er ganz sicher tun, er wird zusätzliche Kosten generieren, um dieses Ganze zu tun, und den Nutzen kann man jetzt noch nicht sehen. Wenn der zweite Schritt folgen würde - und ich habe von der Exekutive noch nicht gehört, dass sie da irgendwelche Interessen hat, wirklich etwas Messbares hinzukriegen, auf jeden Fall sind Zweifel vorhanden - können wir gerne einen ersten Schritt tun, dann haben wir mal die Kosten generiert. Aber der Nutzen steht noch in den Sternen.
Dann habe ich - vielleicht habe ich es auch falsch verstanden - das so mitgenommen, dass die Frage des Handlungsbedarfs nicht ganz klar ist. Also soweit ich weiss, diese WZW-Verfahren funktionieren gar nicht. Es ist nicht zu erwarten, dass die funktionieren werden nach dieser Vorlage. Klar ist auch, dass die Gesundheitskosten steigen. Der Staat muss sparen. Die Konsequenz ist, dass der Beitrag oder der Mittelstand stärker belastet wird. Ich kann das nicht unterstützen. Und ich sehe nach wie vor gar nichts seitens der Exekutive, noch von hier, das nur im Ansatz die steigenden Kosten in den Griff kriegt.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin jetzt froh, dass uns die Abg. Biedermann so schön aufgeklärt hat, dass die Ärzte nur zum Wohle ihrer Patienten da sind. Sogar die schwarzen Schafe sind nur zum Wohle ihrer Patienten da.
Aber jetzt möchte ich hier noch etwas über das Unternehmertum der Ärzte sagen. Die Ärzte in diesem Land sind Ärzte, die auf Staatskosten arbeiten, auf Staatsgarantie. Und sie arbeiten in einer beschützten, geschützten Werkstatt. Und sie werden bezahlt vom Prämienzahler. Und solange wir nicht einmal ein Gesetz auf die Wege bringen, wo diese geschützte Werkstatt nicht angekratzt wird, sondern sie wird nur immer auf dem Rücken des Prämienzahlers ausgehandelt, dafür bin ich nicht zu haben.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich muss eine kleine Replik machen auf den Abg. Wendelin Lampert. Ich finde es ziemlich anmassend, wenn Sie folgende Aussage machen - Zitat: «Es gibt halt einfach Volksvertreter», ich nehme an, Sie meinen sich, «und es gibt Vertreter von kleinen Minderheiten», ich nehme an, Sie meinen alle, die Ihren Antrag hier drin aus irgendwelchem Grund nicht so toll finden. Ich wiederhole noch einmal: Ich möchte auch griffige WZW-Verfahren. Ich möchte auch schwarze Schafe sanktionieren können. Aber ich bin einfach nicht bereit, in eine liechtensteinische Gesetzesvorlage «ähnlich wie die Schweiz, wie die Schweiz, wie die Schweiz» hineinzuschreiben. Das kann es doch nicht sein. Was tun wir dann, wenn die Schweiz eine Gesetzesänderung macht? Dann machen wir die Änderung automatisch mit. Viel Spass bei diesem Vorgehen. Vielleicht ersparen wir uns sowieso die Gesetzeslesung und schreiben nur noch rein «ähnlich wie Luxenburg, ähnlich wie Österreich». Viel Spass und Erfolg, Herr Volksvertreter. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte dann langsam der Regierung die Möglichkeit zur Stellungnahme geben und abstimmen lassen. Vorerst gemeldet haben sich noch die Abgeordneten Christian Batliner und Pepo Frick.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich fasse mich ganz kurz: Ich kann mich dem Votum des Abg. Hilti anschliessen. Ich fande diese Bemerkung auch völlig deplatziert, so zu tun, als ob diejenigen, die diese Vorgehensweise kritisch hinterfragen, keine Volksvertreter wären. Aber ich möchte nicht weiter darauf eingehen und ich möchte auch nicht weiter auf das Votum des Abg. Quaderer eingehen. Ich möchte hier jetzt nicht eine Ärztediskussion lancieren.
Was ich eigentlich kurz sagen möchte, wenn es um administrative Kosten usw. geht: Da wird jetzt halt noch eine Dokumentationspflicht der Krankenkassen eingeführt. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit. Und wenn die FKB damit Probleme hat, dann habe ich ein Problem mit der FKB. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn die da noch nicht up to date sind, dann ist das höchste Zeit, dass die ihre Hausaufgaben machen. Mehr gibt es dazu nun wirklich nicht mehr zu sagen. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich kann mich auch kurz halten, aber ich möchte darauf hinweisen, was wir hier diskutieren. Wir haben hier eine Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und die dementsprechend aufgeworfenen Fragen. Jetzt gehe ich wirklich auf den Text ein, Seite 18, Art. 19 Abs. 2a. Ich lese den Satz vor: «Der Krankenkassenverband fasst diese Angaben zu einer Statistik der Behandlungskosten zusammen». Und jetzt kommt es: «Er achtet dabei auf eine möglichst hohe Vergleichbarkeit mit entsprechenden Statistiken im Ausland». Ich denke, da ist wohl die Schweiz gemeint und nicht Norwegen. Das hätte ich noch nachher gesagt. Und dann heisst es weiter: «Der Krankenkassenverband fasst zusätzlich die Angaben der Kassen für jeden Leistungserbringer zusammen». Und das war meine Gretchenfrage und ich bin sicher, die werden Sie mir jetzt glasklar beantworten: Die Fälle, die jetzt hängig sind, die lange verzögert wurden, ist das ein Problem der fehlenden Vergleichbarkeit (Tarmed) oder ist dies die Mutlosigkeit unserer Gerichtsbarkeit? Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur zum Abg. Peter Hilti: Wir übernehmen in vielen Bereichen viele schweizerische Bestimmungen. Genau diese Debatte führte ich mit diesen Juristen. Die haben dann auch gesagt, das geht doch nicht. Dann habe ich ihnen Strafbestimmungen im Polizeigesetz gezeigt, Mehrwertsteuer. Tun Sie doch nicht so als ob wir die Weisheit mit Löffeln gefressen hätten hier in diesem Lande. Wir dürfen doch durchaus das Rad nicht neu erfinden, wenn es bereits erfunden ist. Und Sie wissen das ganz genau. Aber Sie gehen auf die Autonomie und sagen: Ich will keine Transparenz. Und damit sagen Sie auch indirekt, Sie werden keine schwarzen Schafe sanktionieren, der Prämienzahler soll es bezahlen.
Und betreffend die Aussagen zu den Volksvertretern: Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Dieser Blick in den Spiegel schmerzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe damit das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, wir müssen uns einmal zurückerinnern, um was es in diesem Bericht und Antrag eigentlich ursprünglich ging. Die Regierung hat dem Landtag Gesetzesanpassungen vorgeschlagen, die eine Verstärkung der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf Ebene der Kassen zum Ziel hat. Ich wiederhole, auf Ebene der Kassen. Und auf Ebene der Kassen sprechen wir nicht von einem Wirtschaftlichkeitsverfahren. Ich glaube, das ist klar. Ein Wirtschaftlichkeitsverfahren kann von den einzelnen Kassen nicht angestrengt werden, weil sie ja gar nicht alle Daten der Leistungserbringer haben, weil ihre Klienten, ihre Patienten, ja möglicherweise aus verschiedenen Krankenkassen ihre Leistungen bezahlt bekommen. Also, die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf Ebene der Kassen ist das Ziel, und zwar durch Auferlegung einer Dokumentationspflicht der Rechnungsprüfung. Die Kassen haben die Pflicht, die Rechnungen zu prüfen. Und was uns bewogen hat, diesen Änderungsvorschlag hier einzubringen, ist, dass diese Rechnungsprüfung auch dokumentiert werden soll. Und es soll dann auch diese Dokumentationspflicht eingehalten werden und die soll eben mittels eines Revisionsberichtes, einer Überprüfung der Revision, die ja sowieso zu erfolgen hat, bestätigt werden. Das ist im Prinzip dann Sache des Amtes für Gesundheit. Und das wiederum unterliegt auch einer Revision. Und dem Amt für Gesundheit wurde von eben dieser Revisionsstelle aufgetragen, dass man bei den Kassen so eine Dokumentationspflicht doch tunlichst einführen sollte. Und dafür brauchen wir jetzt auch eine gesetzliche Grundlage.
Da möchte ich mich dann dem Abg. Christian Batliner anschliessen. Ich gehe doch davon aus, dass unsere Institutionen, auch andere Kassen, doch ihre Prozesse definiert haben und auch, dass das kein neuer, administrativer Aufwand sein sollte. Und wenn dem nicht so sein sollte, dann wäre das doch schleunigst nachzuholen. Ich denke, wir versuchen, bei allen Ämtern - und beim Amt für Gesundheit ist das schon seit längerem eingeführt -, dass wir eine interne Kontrollprüfung durchführen, und unsere Ämter haben alle ihre Prozesse dokumentiert, das Vier-Augen-Prinzip eingeführt. Und das verlangen wir in diesem Sinne auch von den Kassen. Also dieser Aufwand ist heutzutage Stand der Dinge.
Diese Überprüfung auf der Stufe der Kassen betrifft Art. 19 Abs. 1 und 2, wobei Abs. 2 hier gar nicht geändert wird. Das Wirtschaftlichkeitsverfahren, das dann eben auf Ebene des Kassenverbandes passiert, das sind dann die nachgelagerten Stufen und die werden insoweit nur angepasst, dass diese hier in dieser Vorlage eben besser strukturiert werden und zusätzlich noch eine Informationspflicht gegenüber der Regierung auferlegt wird, nämlich, dass der Kassenverband uns wiederum Auskunft gibt, und zwar ohne aufgefordert zu werden, wie viele Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen sie durchgeführt haben, wie der Stand der Verfahren ist, weil momentan der Weg so ist, dass die Aufsichtsbehörde das nachzufragen hat. Der umgekehrte Weg wird hier vorgeschlagen. Das ist schlicht und einfach die Grundlage dieses Bericht und Antrages.
Wir haben Ihnen für die 2. Lesung dann ausgeführt, wie der Ablauf sich darstellt. Es ist ein komplizierter Ablauf. Der ist aber genauso ausgeführt wie er sich in der Schweiz auch darstellt. Wir sprechen jetzt nicht mehr von den Kassen, sondern vom Kassenverband, weil diese Überprüfungen sind vom Kassenverband und in bestimmten Stufen dann auch in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer durchzuführen. Grundsätzlich ist es so, dass in der Schweiz - und da ist Ihnen diese Dokumentation der santésuisse, die ich Ihnen übermittelt habe, vielleicht ein geeignetes Dokumentationsmittel - das Verfahren dasselbe ist. Und wenn Sie vielleicht auf der Seite 9 die Zahlen anschauen und vor allem vergleichen, wird doch evident, dass die Anzahl der Ärzte in der Schweiz beträchtlich höher ist wie bei uns und dass man in der ersten Stufe, wenn es dann nämlich darum geht, Auffälligkeiten festzustellen, ein geeignetes bzw. ein pragmatisches Verfahren braucht. Das unterscheidet uns. Weil sie brauchen ein statistisches Verfahren natürlicherweise und dem müssen gewissen Kriterien zugrunde liegen. Wir haben im Land nicht rund 20'000 Ärzte, sondern etwas über 100 Ärzte. Deswegen können wir uns auf ein analytisches Verfahren beschränken. Das ist der Unterschied.
Und wenn wir jetzt auf dieser Seite sind, möchte ich noch auf den Abg. Wendelin Lampert zu dieser Frage eingehen: Er führt das auf die Einführung des Tarmed zurück, dass plötzlich ab 2004 mehr Leistungserbringer auffällig geworden sind und dann mehr einem Vergleich respektive einer paritätischen Kommission bzw. dann auch schlussendlich einem Gerichtsentscheid zugängig gemacht wurden. Das ist nicht das Tarmed-System, sondern Sie müssen die Seite vorher schon auch erwähnen. Es wurde ein Tarifpool neu eingeführt, der flächendeckend ist. Und das Zweite ist, dass auch ein anderes statistisches Filterverfahren eingeführt wurde, nämlich das so genannte analysis of variances. Und das bedingt dies. Also nicht das Tarmed an sich. Das nur zur Korrektur.
Dann wurde die Aussage gemacht, dass diese Grundlage völlig nutzlos sei. Ich denke nicht. Das ist genau die Basis der Grundlage, dass nämlich zuerst einmal die Kassen die Rechnungen zu prüfen haben, und dann folgt die nächste Stufe. Also dieser administrative Aufwand müsste so oder so erfolgen. Wenn er nicht erfolgt bzw. wenn diese Prozesse noch immer nicht definiert sind, dann ist das ein Versäumnis.
Der Abg. Wendelin Lampert hat dann ausgesagt, es müsste unbedingt ein Vergleich möglich sein. Es muss in der Schweiz ein Vergleich möglich sein auf dieser ersten Stufe, nämlich auffällige Leistungserbringer herauszufiltrieren. Und wenn Sie die Literatur studieren, dann sehen Sie auch, dass da sehr viele falsch positive Befunde auf diese Art und Weise und auch falsch negative Befunde auftreten, dass nämlich Leistungserbringer, die wirklich zu viel abrechnen nicht erkannt werden, dafür andere in diesem System eben «auffällig» sind, aber dann bei genauerer Abklärung das ganz plausibel dargestellt werden kann. Also dieses Verfahren ist nur ein grobes Raster. Wenn man es weiterzieht und diese Auffälligkeiten dann nicht erklärt werden können und wir wirklich dann in die paritätische Kommission respektive zum Gerichtsverfahren kommen, dann ist es klar. Und das sagt genau dieser Bundesgerichtsentscheid. Dann brauchen wir keinen Vergleich mehr, weil dann sind wir im Einzelfall und dann ist der Einzelfall zu prüfen. Ich denke, das ist klar. Weil genau dann, und das sagt auch dieser Bundesgerichtsentscheid, dann ist das analytische Verfahren anzuwenden. Weil es geht um eine einzelne Praxis, um einen einzelnen Leistungserbringer. Und genau seine speziellen Bedingungen sind nicht mit einem Durchschnittsvergleich, sondern dann ganz speziell - was eben in seiner Praxis möglicherweise falsch gelaufen ist oder nicht - dort anzubringen. Also die Aussage, dass ohne diesen Vergleich eine Verurteilung gar nicht möglich ist, die ist definitiv falsch. Das ist so.
Wie Sie aus dieser Tabelle sehen, sind es knapp 1%, die dann im Jahr 2006 dann wirklich bei einem Vergleich respektive einem Entscheid vor Gericht gelandet sind. Also was dann wirklich auf Gerichtsweg entschieden worden ist, geht aus dieser Aufstellung eben nicht hervor. Also es wird auch ausgeführt und ist aus der Literatur ist zu sehen, dass diese ganzen Verfahren sich über mehrere Jahren hinziehen können. Das ist klar, das ist ein sechsstufiges Verfahren. Das ist auch bei uns so. Ich glaube, das hat eben mit diesem Ablauf zu tun, den haben wir aus der Schweiz übernommen. Wir wissen, dass wir ein Verfahren bei uns jetzt haben, das auf der Stufe Schiedsgericht nach Art. 28 KVG steht bzw. wenn das nicht erfolgreich ist, kann das dann an den Obersten Gerichtshof noch weitergezogen werden. Ich denke, die Dauer ist daher zu erklären nicht weil man unwillig ist, sondern weil das Verfahren eben mehrstufig ist. Es ist sicher auch bei uns so, dass mit dem jetzigen, noch angewandten, alten Tarif der Tarif sicher nicht in dieser Transparenz vorliegt, wie er dann mit dem neuen Arzttarif vorliegen wird. Das ist auch ein Hinderungsgrund. Weil man muss natürlich die Beweisaufnahme dermassen gestalten, dass man auch eine Aussicht auf Erfolg hat.
Und die eine Frage, ob man dann Willens ist oder nicht, ich glaube, das ist dann tatsächlich der Rechtsweg. Ich glaube, die beiden Parteien haben es bewiesen, dass man das durchzieht. Allerdings, ich glaube, ich habe Ihnen gestern auch schon zu diesem einem Fall ausgeführt, es gibt weitere Verzögerungen, wenn sich dann zum Schluss eines Prozesses herausstellt, dass dann entsprechende Vertreter in den Ausstand gehen müssen und man dann zusätzlich nochmals neue Experten dazu einladen muss oder in diesem Fall auch ein Experte frühzeitig aufgegeben hat. Das führt zu weiteren Verzögerungen. Aber ich denke, das ist in diesem Fall bedauerlicherweise so passiert. Es ist nicht davon auszugehen, dass es in einem ähnlichen Fall auch so passieren muss. Also ich denke, zum Verfahren werden wir über diese Vergleichbarkeit, die Sie hier so mit Ihren Abänderungsartikeln bringen, eigentlich nichts Wesentliches beitragen, weil das WZW-Verfahren oder die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf dieser Stufe ist auch in der Schweiz ein langwieriges und ein mehrjähriges Verfahren, wenn es bis zu diesem letzten Punkt hinaufgezogen wird.
Man könnte dann argumentieren, man kann verschiedene Verfahrensstufen möglicherweise abändern. Aber wir haben uns da ja - wie bei anderen Bedingungen in unserem KVG - bewusst an die Schweizer Vorlage gehalten, aber das in unser nationales Recht übernommen. Also, Herr Abg. Pepo Frick, Mutlosigkeit, glaube ich, kann man nicht vorwerfen, aber es ist zum Teil diesem mehrstufigen Verfahren geschuldet und dann auch möglichen, geschwindigkeitshemmenden Schritten, die eben dann auf Befangenheiten von verschiedenen Leuten, die in dieser Kommission waren und die sich erst spät herausgestellt haben, das ist sicher etwas, woraus man für die Zukunft lernen kann und solche Aspekte im Vornherein prüft. Aber ich glaube, das war das Erste - und daraus hat man einiges gelernt.
Das sind dazu meine grundsätzlichen Ausführungen. Ich glaube, der wesentliche Punkt ist einfach der, dass wir uns mit diesen Vorschlägen, es wurde angesprochen, auf den formalen Prozess möchte ich hier auch nicht eingehen, aber es wurde angesprochen, es ist der Leistungsumfang, den wir nicht mehr selber festlegen können. Ich glaube, dieser Möglichkeit sollten wir uns nicht berauben. Es sind Steuerungsmöglichkeiten, die wir dann auch nicht mehr haben. Das ist abzulehnen. Und ich möchte noch auf einen Punkt eingehen: Wir haben das tatsächlich legistisch geprüft und auch die letzte Version. Und unser Rechtsdienst sagt uns eben das Gegenteil, Herr Abg. Wendelin Lampert. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe nur noch eine kleine Frage. Dieses eine Verfahren, das jetzt beim Schiedsgericht steht, das sämtlichen Stufen durchlaufen hat, wann hat das begonnen? Und gibt es nach dem Schiedsgericht noch weitere Instanzen, die verfolgt werden können? Und Drittens: Von wie viel Geld sprechen wir hier? Danke.Abg. Pepo Frick
Ich stelle jetzt die Frage nochmals und ich hoffe auf eine Ja- oder Nein-Antwort. Und zwar hat der Abg. Rainer Gopp wörtlich Folgendes in den Raum gestellt: Sie werden in Liechtenstein keinen Richter finden, der auf dieser Grundlage ein Urteil fällen kann. Ist das falsch? Sie haben das nicht klar ausgedrückt. Ich habe so irgendwo gefolgert, dass in Liechtenstein genügend gesicherte Grundlagen vorhanden sind, um einen sauberen Prozess zu machen, damit man am Schluss zu einem Urteil kommt. Da gibt es für mich jetzt ein Ja oder Nein. Hat der Abg. Rainer Gopp Recht oder hat er Unrecht?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Ich denke mir, ein Urteil wird es schon geben. Die Frage ist, in welchem Sinne dieses Urteil ist. Und da möchte ich dem Richter keinen Vorwurf machen. Im Zweifelsfalle ist der Angeklagte freizusprechen, um es gerade auf den Punkt zu bringen. Und da sind wir halt wieder beim Thema: Wie soll man in einem Rechtsstaat Fakten beweisen können, wenn sich diese Fakten eben nicht untermauern lassen? Oder müssen wir mitunter die Juristen fragen, was hier gang und gäbe ist vor Gericht?
Zu Ihrem Schreiben nochmals zurückkommend: Sie haben explizit auf die Seite 9 verwiesen in diesem santésuisse-Bericht. Jetzt sagen Sie, die Seite 8 sollte man auch lesen. Die Seite 9 bringt es auf den Punkt. Sie können jetzt schon sagen, das war nicht nur Tarmed. Fakt ist, die Schweiz hat es geschafft, mit ihren statistischen Grundlagen seit dem Jahr 2004 - oh Wunder - eine massive Zunahme von auffälligen Ärzten zu präsentieren. Das sind die Dokumente, die Sie dem Landtag zugestellt haben. Ich denke mir, diese Tabelle spricht Bände. Und wie gesagt, ich bin jetzt noch dankbar, dass Sie mir diese Tabelle zugestellt haben, denn diese hatten mir andere Gesundheitsexperten im Land bis jetzt vorenthalten. Entsprechend danke ich der Regierung für die Zustellung dieser eindeutigen Tabelle.
Dann zur Bundesgerichtsentscheidung, die Sie auch ausführen in Ihrem Schreiben vom 22. Mai, Seite 3 von 5. Hier ist nachzulesen: Das Bundesgericht hat Anfang 2011 festgestellt, dass die statistische Methode unmöglich sei, wenn zwischen den Praxisbesonderheiten, der Vergleichsgruppe und des kontrollierten Arztes ein zu grosser Unterschied bestehen. Da sind wir genau im Dilemma. Wir werden immer eine zu kleine Kontrollgruppe haben hier in diesem Lande. Und diese Kontrollmöglichkeiten würden eben auch präventiv wirken. Und davon bin ich überzeugt. Aber wie gesagt, wenn man das hier drinnen nicht will, dann muss man bereit sein, die entsprechenden Konsequenzen auch zu bezahlen. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte jetzt gerade auf den Abg. Wendelin Lampert zurückkommen, was diese Entscheidung des Bundesgerichts betrifft. Ja, er führt aus, dass man eben nicht auf einen Durchschnitt zurückkommen kann. Und das heisst dann eben, dass man das analytische Verfahren anwenden muss. Und das wird auch so gemacht. Das heisst es im Endeffekt.
Und da komme ich dann aus diesem Grunde auch zur Frage des Abg. Pepo Frick. Ja, der Herr Abg. Gopp hat in diesem Sinne Unrecht. Ein Richter kann bei uns auf diesen Grundlagen zu einem Schluss kommen und auch ich möchte gleich auch noch anführen, ich bin kein Jurist, aber «im Zweifelsfalle für den An-geklagten» gilt, glaube ich, im Strafrecht und nicht in einem Zivilprozess. Ich denke, es gibt Juristen, die mir das bestätigen können. Aber jedenfalls ist es so, dass man mit diesem Verfahren sicher zu Lösungen kommen kann. Und wie gesagt, es ist tatsächlich so, dass wir mit dem alten Tarif sicher grössere Probleme haben, aber es ist nicht ausgeschlossen. Der neue Tarif hat sehr vieles an Transparenz gewonnen. Und mit diesem wird es entschieden einfacher und vor allem auch, denke ich, speditiver sein. Das ist so.
Dann die Frage des Abg. Harry Quaderer: Ja, ich habe gesagt, es gibt das Schiedsgericht und abgeleitet von dem kann man das Verfahren an das Obergericht, also dann auf die Gerichtsebene weiterziehen und den OGH, den Obersten Gerichtshof. Zum laufenden Verfahren kann ich nicht sagen, wann das gestartet wurde. Das war noch vor meiner Zeit. Aber ich denke, ich würde jetzt einmal aus dem Ärmel geschüttelt sagen, um die sechs, sieben Jahre. Und in der Schweiz gibt es auch solche Verfahren.
Zur einen Anmerkung: Ich denke, ja, rein die Möglichkeit, dass man solche Verfahren durchzieht, auch wenn man möglicherweise dann hier und dort keinen Erfolg hat und keine Rückzahlung erhält, das ist ja in der Schweiz auch so, dann hat es doch sicher auch einen - würde ich sagen - präventiven Charakter. In diesem einen Punkt möchte ich dem Abg. Wendelin Lampert durchaus Recht geben. Aber nur in diesem Punkt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Jetzt bin ich zur vollen Überzeugung gekommen, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage eigentlich wieder einmal den Prämienzahler strafen und dem Leistungserbringer die Sicherheit zementieren. Ich kann so etwas nicht unterstützen. Ich stelle den Antrag, diese Vorlage zurück an den Adressaten zu senden. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Eine Frage des Abg. Harry Quaderer würde ich doch noch gerne stellen. Also sechs Jahre ist die Schätzung, aber sicher mehr wie vier. Und falls dieses Verfahren zulasten des Leistungserbringers ausfallen würde, von welcher Summe spricht man bei diesem sechsjährigen Verfahren?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Also Sie werden verzeihen, ich bin nicht Partei in diesem Verfahren - und deswegen habe ich diese Kenntnisse nicht. Und wenn ich sie hätte, glaube ich, in einem laufenden Verfahren wäre das nicht tunlich, das jetzt hier auszubreiten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Mich würde einfach nur interessieren, auch wenn das zu einem positiven Ende kommen würde, wären dann die Kosten, die man da investiert, um so ein Verfahren durchzuziehen, überhaupt gedeckt oder zahlen wir so oder so drauf? Ich denke, diese Einschätzung müsste die Regierung haben. Weil wenn dem so wäre, dann lassen wir es besser.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, eine Gretchenfrage: Könnte es nicht auch sein, dass diese Verfahren so lange dauern, weil man im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte feststellt, dass gewisse Behauptungen äusserst schwer zu beweisen sind. Und entsprechend zieht sich das Verfahren hin bis zum St. Nimmerleinstag und am Schluss wird man den Beschuldigten mangels Beweisen freisprechen müssen. Das ist doch ein glorreicher Ansatz.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann haben wir zwei Anträge vorliegend. Der eine Antrag betrifft den Antrag des Abg. Harry Quaderer, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Damit wäre die Vorlage dann soweit erledigt.
Und den zweiten Antrag, sofern das nicht passiert, des Abg. Wendelin Lampert, Art. 13 Abs. 3 zu ändern. Gibt es zu diesen Anträgen Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir zuerst über den Antrag des Abg. Harry Quaderer ab, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen: Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag nicht stattgebeben. Wir kommen somit zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert.
Entschuldigung, der Abg. Wendelin Lampert wünscht noch das Wort.Abg. Wendelin Lampert
Ich beantrage namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können wir gerne machen.
Zurück zum Antrag des Abg. Wendelin Lampert: Er beantragt, Art. 13 Abs. 1 zu ersetzen. Sie haben den Änderungstext vor sich liegend. Ich rufe wieder die Abgordneten in alphabetischer Reihenfolge auf und wer für den Änderungsantrag ist, möge bitte mit Ja, und wer gegen den Änderungsantrag ist, möge bitte mit Nein antworten. Abg. Marlies Amann-Marxer
NeinAbg. Christian Batliner
NeinAbg. Manfred Batliner
JaAbg. Jürgen Beck
NeinAbg. Gisela Biedermann
NeinLandtagspräsident Arthur Brunhart
NeinAbg. Gerold Büchel
JaStv. Abg. Helmuth Büchel
NeinAbg. Peter Büchel
NeinAbg. Pepo Frick
NeinAbg. Doris Frommelt
NeinAbg. Rainer Gopp
JaAbg. Diana Hilti
NeinAbg. Peter Hilti
NeinAbg. Johannes Kaiser
NeinAbg. Elmar Kindle
NeinAbg. Günther Kranz
NeinAbg. Werner Kranz
NeinAbg. Peter Lampert
NeinAbg. Wendelin Lampert
JaAbg. Gebhard Negele
NeinStv. Abg. Dominik Oehri
NeinAbg. Harry Quaderer
JaAbg. Thomas Vogt
NeinLandtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
NeinLandtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist der Antrag mit 20 Nein und 5 Ja abgelehnt.
Wir können somit weiterfahren. Wünscht der Abg. Wendelin Lampert das Wort? Abg. Wendelin Lampert
So, nun kommt gerade der Art. 16c und der kommt vor dem Art. 19. Und da stelle ich nichtsdestotrotz diesen Antrag, um Fakten zu schaffen. Sie haben den Änderungsantrag vor sich. Hier geht es um die Tarife und Preise. Art. 16c Abs. 4 soll neu wie folgt lauten:
«Es gelten die Tarifarten und Tarifstrukturen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz. Die Regierung publiziert die Tarifarten und Tarifstrukturen mittels Verordnung.
Abs. 7: Die Regierung schliesst die Tarifverträge mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens ab, welche für die Versorgung der Versicherten nötig sind gemäss Absatz 4. Sie kann den Abschluss von Verträgen mit Pflegeheimen oder anderen von der Regierung bezeichneten Einrichtungen des Gesundheitswesens dem Krankenkassenverband übertragen. Einrichtungen des Gesundheitswesens, die mit der Regierung oder mit dem Kassenverband einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, gelten als zugelassene Leistungserbringer.
Abs. 8: Die Regierung erlässt mit Verordnung, unter Berücksichtigung von Absatz 4, Bestimmungen über die Vergütung von Arzneimitteln, von Medizinprodukten und von Analysen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Der Abg. Wendelin Lampert beantragt, Art. 16c Abs. 4, 7 und 8 entsprechend abzuändern.Abg. Wendelin Lampert
Auch hier hätte ich gerne die namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können wir gerne machen. Ich unterstütze Sie dabei. Dann stimmen wir über Art. 16c Abs. 4, 7 und 8 in der vom Abg. Wendelin Lampert vorgeschlagenen Form ab. Ich rufe wieder alphabetisch auf. Wer einverstanden ist, möge mit Ja, wer dagegen ist mit Nein antworten. Abg. Marlies Amann-Marxer
NeinAbg. Christian Batliner
NeinAbg. Manfred Batliner
JaAbg. Jürgen Beck
NeinAbg. Gisela Biedermann
NeinLandtagspräsident Arthur Brunhart
NeinAbg. Gerold Büchel
JaStv. Abg. Helmuth Büchel
NeinAbg. Peter Büchel
NeinAbg. Pepo Frick
NeinAbg. Doris Frommelt
NeinAbg. Rainer Gopp
JaAbg. Diana Hilti
NeinAbg. Peter Hilti
NeinAbg. Johannes Kaiser
NeinAbg. Elmar Kindle
NeinAbg. Günther Kranz
NeinAbg. Werner Kranz
NeinAbg. Peter Lampert
NeinAbg. Wendelin Lampert
JaAbg. Gebhard Negele
NeinStv. Abg. Dominik Oehri
NeinAbg. Harry Quaderer
JaAbg. Thomas Vogt
NeinLandtagspräsident Arthur Brunhart
Die Abg. Renate Wohlwend ist im Moment nicht anwesend.
Damit ist abgestimmt. Der Landtag hat diesen Antrag mit 19 Nein-Stimmen gegen 5 Ja-Stimmen abgelehnt.
Wir fahren damit weiter und kommen zu Art. 19 Abs. 1 und 2a bis 2d. Ich bitte, den Artikel aufzurufen.Art. 19 Abs. 1 und 2a bis 2d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 1 und 2a bis 2d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir kommen somit zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Gleichzeitig haben wir die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-