Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein (Nr. 32/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 25: Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 32/2012. Ich gebe das Wort der Abg. Marlies Amann-Marxer.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. «Umweltabgaben verteuern umweltschädigende Stoffe und schaffen damit einen Anreiz, sparsamer damit umzugehen» führt die Regierung zu Anfang ihres Bericht und Antrags aus. Zudem folgen sie dem Verursacherprinzip und sind daher fair und gerecht.
Dies allein wäre Grund genug, die Umweltgesetze bezüglich der CO2-Emissionen in unserem Land entsprechend anzupassen. Es gibt jedoch noch einen weiteren Grund. Mit Vertragsabschluss im Jahre 2009 wurde mit der Schweiz vereinbart, dass Liechtenstein die gleichen Umweltabgaben wie die Schweiz erhebt und in der Umweltgesetzgebung analoges Recht schafft, um im gemeinsamen Wirtschaftsraum dieselbe marktwirtschaftliche Ausgangslage zu haben.
Im vergangenen Jahr wurde in der Schweiz die Einführung eines reduzierten CO2-Zielwertes für neue Personenwagen per 1. Mai 2012 beschlossen. Da es sich hierbei um eine neue Umweltabgabe handelt, muss neben dem liechtensteinischen CO2-Gesetz auch die Vereinbarung zum Vertrag mit der Schweiz entsprechend abgeändert werden.
Die Gleichbehandlung des Imports von Personenwagen in Liechtenstein und der Schweiz gewährleistet gleiche Rahmenbedingungen bei der Beurteilung des Merkmals «Erstmaliges Inverkehrsetzen» im Geltungsbereich des schweizerischen CO2-Gesetzes. Darüber hinaus gewährleistet die Gleichbehandlung des Inverkehrsetzens - wie die Regierung ausführt - bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die einheitliche Anwendung der Bestimmungen zu Emissionsgemeinschaften und Grossimporteuren.
Es handelt sich bei den notwendig gewordenen Änderungen bzw. bei der Neueinführung von Abgaben um Lenkungsmassnahmen, die ich als sehr sinnvoll erachte und von denen ich annehme, dass die erhoffte Wirkung eintritt. Ich begrüsse es, dass Anreize geschaffen werden, Personenwagen mit möglichst tiefen CO2-Emissionen zu importieren.
Gemäss Bericht und Antrag zur Änderung der Vereinbarung mit der Schweiz wird die Regierung die Änderung des CO2-Gesetzes dem Landtag separat vorlegen.
Abgesehen von der positiven Wirkung der neuen Abgaben auf die Umwelt und abgesehen von der gerechten Auswirkung gemäss Verursacherprinzip wird die Sanktion zur Verminderung der CO2-Abgaben zudem noch Auswirkungen auf die Verteilung der Erträge haben. Der Berechnungsschlüssel wird in einer Anlage zum Vertrag mit der Schweiz festgelegt. Nach einer bestimmten Berechnungsformel wird der Betrag errechnet, der Liechtenstein gemäss der auf seinem Territorium generierten Einnahmen aus dem gemeinsamen Pool zusteht. Er wird jährlich an unser Land überwiesen.
Ich begrüsse die vorgelegte Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Umweltabgaben und empfehle dem Hohen Landtag, seine Zustimmung zu erteilen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann es kurz machen: Die Frau Abg. Amann-Marxer hat den Bericht gut zusammengefasst. Ich denke, es gilt einfach zu erwägen, dass hier Abgaben über den Import gesteuert werden, was einfach dazu führt, dass es keinen Sinn macht, dass Liechtenstein hier irgendeine andere Lösung sucht. Im Wesentlichen dürfte man hier inhaltlich gar nicht gross debattieren, sonst müsste man Abgaben, um die CO2-Zielwerte zu erreichen, auf einer anderen Grundlage lösen. Ich denke, es macht durchaus Sinn, hier mit der Schweiz gleich zu fahren. Wie gesagt, inhaltlich macht es wenig Sinn, sich darüber zu unterhalten. Auf jeden Fall ist es eine Massnahme in eine Richtung, die der Umwelt zugute kommen sollte. Inwieweit die ausgearbeitete Vorlage der Schweiz greifen wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Aber ich begrüsse das Eintreten bzw. die Zustimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe noch eine Frage zu Art. 5b: Übernehmen wir mit diesem Artikel automatisch die gesamten schweizerischen Bestimmungen zum CO2-Gesetz oder sind wir als souveräner Staat frei in der Festlegung des Gesetzes, das unter Traktandum 27 zur Beratung vorgeschlagen ist? Dazu hätte ich gerne eine Auskunft. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich werde dieser Vereinbarung nicht zustimmen. Ich nehme es auch vorweg, dass ich auch Traktandum 27 - Abänderung CO2-Gesetz - nicht zustimmen werde, weil es für mich Papier ist und nicht mehr und nicht weniger. Wir können die Industrie nicht beeinflussen mit solchen Vereinbarungen. Das muss die Zeit regeln und die Technik und das wird auch dann kommen, wenn sie soweit sind und wenn der Druck soweit erhöht wird. Das bringt für mich gar nichts.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe damit das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Peter Büchel nach Art. 5b: Wir haben bei der Inkraftsetzung des CO2-Gesetzes die schweizerischen Bestimmungen dort übernommen und machen hier dann eine Anpassung, weil wir diese neue Abgabe einführen bei uns analog und parallel zur Schweiz. Es gelten also diese Bestimmungen, die bei uns national gelten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für die Beantwortung der Frage. Danke für das Wort. Heisst es dann: Könnten wir unter Traktandum 27 das CO2-Gesetz anpassen, so wie wir hier im Landtag wollen, oder müssten wir hier komplett die gesamten Bestimmungen der Schweiz übernehmen? Das heisst, wenn wir sagen, die CO2-Angabe möchten wir anders haben oder den privaten Import möchten wir freihalten, ist das dann machbar? Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, so ist das nicht zu verstehen. Wir haben auf der einen Seite diese Vereinbarung, die abzuändern ist auf Grundlage der alten Vereinbarung und wir müssen das eben nachvollziehen mit Traktandum 27. Das ist schon aufeinander abgestimmt. Also sonst ist dann auch diese Vereinbarung in diesem Sinne hinfällig. Das ist schon so zu verstehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle der Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein die Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 15 Stimmen bei 19 Anwesenden die Zustimmung erteilt und dieses Traktandum abgeschlossen.-ooOoo-