Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes (Nr. 44/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit kommen wir zu Traktandum 28: Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage, die die Nr. 44/2012 trägt, in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage wird eine Abänderung der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches sowie des Jugendgerichtsgesetzes vorgeschlagen. Es soll der aus dem Opferhilfegesetz in die Strafprozessordnung überführte Opferbegriff ausgedehnt werden, um auch Geschädigten aus Vermögensdelikten wieder die Opfereigenschaft zuzuerkennen.
Aufgrund der mit der Reform für die Landespolizei geschaffenen Möglichkeit, Zeugen und Verdächtige unbeeidet zu vernehmen, wird ebenfalls vorgeschlagen, im Strafgesetzbuch bei Verstössen entsprechende Sanktionsmöglichkeiten analog der österreichischen Rezeptionsgrundlage vorzusehen. Neu ist wegen falscher Beweisaussage somit auch strafbar, wer als Zeuge oder als Sachverständiger bei einer förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten in einem durch die Landespolizei geführten Verfahren erstattet. Des Weiteren ist wegen Fälschung eines Beweismittels zu bestrafen, wer ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes Beweismittel verfälscht, wenn er mit dem Vorsatz handelt, dass das Beweismittel in einem durch die Landespolizei geführten Verfahren nach der Strafprozessordnung gebraucht werde.
Schliesslich ist neu auch wegen Unterdrückung eines Beweismittels zu bestrafen, wer ein Beweismittel, das zur Verwendung in einem durch die Landespolizei geführten Verfahren nach der Strafprozessordnung bestimmt ist und über das er nicht, oder nicht allein verfügen darf, vernichtet, beschädigt oder unterbricht.
Diese Änderungen sind nachvollziehbar und ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das Votum des Abg. Thomas Vogt und habe noch ein weiteres Anliegen. Wir sind hier mit dieser Vorlage eigentlich bei der Anpassung der Reform, die wir im Dezember verabschiedet haben und die jetzt dann auf 1. Oktober in Kraft treten soll. Der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer ist aufgefallen - und sie hat das auch schon in der entsprechenden Arbeitsgruppe gegenüber der Regierung deponiert -, dass wir mit dem neuen § 108 Abs. 3 StPO eine Ungleichbehandlung in dem Sinne eingeführt haben, dass die österreichische Bestimmung in der Rezeptionsgrundlage anders lautet.
Im neuen § 108 Abs. 3 gemäss LGBl. 2012 Nr. 26 heisst es wie folgt: «Das Recht der in Abs. 1 Ziff. 2 bis 4 angeführten Personen, die Aussage zu verweigern, darf bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, insbesondere nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen und auf Datenträgern gespeicherten Informationen» - und jetzt kommt der Unterschied - «die durch das Betreuungsverhältnis neu geschaffen wurden».
Ich möchte anregen, dass die Regierung auf die 2. Lesung überprüft, dass auch dieser Paragraf mit dieser Reform wieder angepasst wird. Ich denke, es macht Sinn, denn gerade diese Bestimmung stand auch jetzt international in der Kritik. Für mich macht es Sinn, dass wir hier die gleiche Rezeptionsgrundlage wie in Österreich haben, da wir dann auch auf die entsprechende Rechtsprechung etc. zurückgreifen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Ich unterstütze beide Voten meiner Vorredner. Es ist ja eine Notwendigkeit, hier das Gesetz anzupassen, weil sich in der Praxis erwiesen hat, dass eben einiges nicht perfekt in dieser Vorlage vom Dezember beschlossen war. Und ich würde sagen, glücklicherweise haben wir eine lange Vorlaufzeit für diese Schulungen der Landespolizei, des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft vorgesehen, um jetzt diese Nachbesserungen noch zu machen und nicht zu sehr in Verzug für die praktische Anwendung zu kommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort an Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie Sie richtig festgestellt haben, machen wir diese Reform, weil wir bei der Umsetzung festgestellt haben, dass wir den einen oder anderen Mangel korrigieren sollten, damit diese praxisbezogenen Mängel bis zum Start im Herbst eliminiert sind.
Zum Anliegen der Abg. Diana Hilti möchte ich festhalten, dass es richtig ist, dass die gegenständliche Beschränkung des Umgehungsverbotes im neuen § 108 Abs. 3 StPO in der Rezeptionsvorlage, nämlich in § 157 Abs. 2 der österreichischen Strafprozessordnung, nicht enthalten ist. Dadurch wird aber nur, und ich glaube hier haben wir unterschiedliche Auffassungen, die auch in der Stellungnahme der Regierung Nr. 126/2011 erwähnte ständige Rechtsprechung in Österreich ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben, was auch in der Arbeitsgruppe vorgängig ausführlich diskutiert wurde. Und diese ausdrückliche, gesetzliche Regelung wurde, auch wenn sie nicht der Rezeptionsvorlage entspricht, auch im Landtag eingehend diskutiert. Ich verweise hier auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Regierung Nr. 126/2011.
Wir haben das Anliegen auch noch einmal mit den Experten diskutiert, welche uns dazumal bei der Erstellung der Vorlage unterstützt haben. Sie sind unisono der Ansicht, dass die heutige Vorlage, so wie sie im Oktober in Kraft treten soll, der österreichischen Rechtsprechung entspricht. Die Regierung kann sicherlich im Hinblick auf die 2. Lesung dazu noch einmal eine Stellungnahme abgeben. Ich gehe aber davon aus, dass wir dieses Anliegen nicht im Rahmen dieser Vorlage erledigen werden, sondern dann nachgängig noch einmal im Detail überprüfen müssen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zu bedenken geben, dass in der jüngsten Zeit auch verschiedene Gerichtsurteile zu dieser Thematik getroffen wurden. Es gibt ein Gerichtsurteil des Staatsgerichtshofs, welches sich mit dieser Thematik befasst, und in einem anderen Fall ein Urteil des Obergerichtes bzw. des Obersten Gerichtshofes.
Wir werden Ihnen aber diese Problematik im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal darlegen. Aber ich möchte jetzt schon den Hinweis darauf geben, dass wir dies nicht im Rahmen dieser StPO-Revision abändern werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist ebenfalls unbestritten.
Somit kommen wir zur 1. Lesung der drei Regierungsvorlagen und beginnen mit der Abänderung der Strafprozessordnung. § 2 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 2 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 11 Abs. 3 Ziff. 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 11 Abs. 3 Ziff. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 22 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 31b Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 31b Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 31c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 31c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 32 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 32 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 32a Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 32a Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 93 Abs. 3 bis 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 93 Abs. 3 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 94 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 94 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 95 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 95 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 95a Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 95a Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 96a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b und Ziff. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 96a Abs. 1 Ziff. 1 Bst. b und Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 124 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 124 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor § 125 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor § 125 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor § 126 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 126 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 126 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 126 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor § 127 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 127 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 127 Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 127 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 181b Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 181b Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 322a Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 322a Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer zweiten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.§ 288 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 288 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 293 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 293 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 295 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 295 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
§ 296 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 296 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Jugendgerichtsgesetzes.§ 32 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 32 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte Sie bitten, diesen Bericht und Antrag der Regierung nicht wegzuwerfen. Wir sollten diesen Gesetzestext bereits wieder im Juni behandeln, weil das Gesetz am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll. Deshalb werden wir Ihnen keine neue Gesetzesvorlage übermitteln. Wir werden uns aber erlauben, Ihnen eine schriftliche Stellungnahme zum Themenkomplex vorzulegen, welchen die Abg. Diana Hilti angesprochen hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit haben wir Traktandum 28 abgeschlossen. -ooOoo-