Anpassung des Besoldungsgesetzes (Frühpensionierung) (Nr. 46/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 30: Anpassung des Besoldungsgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 46/2012. Wir behandeln ihn in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die grosszügige Ausgestaltung der Frühpensionierung für die Staatsangestellten muss in Anbetracht der schwierigen Finanzlage des Staates zum Teil rückgängig gemacht werden. Als die Regelung der Überbrückungsrente und der Übernahme der Pensionskosten in Kraft gesetzt wurde, war man offenbar der Meinung, dass es mit der guten Wirtschaftslage stetig weiter aufwärts gehen würde. Die Realität hat uns eingeholt: An allen Orten muss gespart werden.
Die Regierung legt dem Landtag eine Anpassung vor, dass künftig die frühzeitige Pensionierung von 60 auf 62 Jahre erhöht wird. Ausserdem sollen die Überbrückungsleistungen gekürzt werden. Werden die vergangenen Jahre betrachtet, so hat der Staat einige Millionen dafür aufgewendet, dass die Staatsangestellten früh oder sogar sehr früh in Pension gehen konnten, und zwar ohne finanzielle Einbussen hinnehmen zu müssen. In Teilen der Wirtschaft, insbesondere im Gewerbe, war nie verstanden worden, dass der Staat derart grosszügige Regelungen erlässt. Zumindest in der gewerblichen Wirtschaft konnte es sich kein Unternehmen leisten, eine solche Regelung einzuführen.
Die Finanzlage des Staates zwingt nun zu einer Reduktion, die für einige Staatsbeamte schmerzlich sein wird, wenn sie kurz vor der Frühpensionierung stehen. Ich kann das nachvollziehen. Die Regierung versucht jedoch mit einer Übergangsregelung eine Abfederung zu erreichen, was ich begrüsse.
Die vorliegende Anpassung des Besoldungsgesetzes gehört zu den Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle gefordert und alle sollten solidarisch einen Beitrag dazu leisten. Für einzelne Betroffene kann die Aufschiebung der Altersgrenze ein besonderer Einschnitt in der Lebensplanung sein. Grundsätzlich jedoch ist das Aufschieben der Frühpensionierung ein Schritt in die Zukunft.
Die demografische Entwicklung wird wahrscheinlich dazu führen, dass wir uns in den nächsten Jahren mit der Verlegung des ordentlichen Pensionsalters beschäftigen müssen. Und zwar nicht nur aus finanziellen Überlegungen, sondern auch deswegen, weil unsere Wirtschaft auf Fachkräfte mit Erfahrung angewiesen sein wird.
Das Gleiche gilt natürlich auch für den Staat. Mit einer Frühpensionierung wird zwar Platz gemacht für die nachfolgende Generation, gleichzeitig geht aber wertvolles Wissen und Können verloren. Diesen Aspekt sollten wir nicht aus den Augen verlieren, wenn es um das Thema Frühpensionierung geht. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vor zwei Monaten haben wir im März-Landtag in diesem Hohen Hause im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung über Verteilungsgerechtigkeit gesprochen. Heute liegt uns der Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Anpassung des Besoldungsgesetzes vor, in dem die Frühpensionierungsmodalitäten der Staatsangestellten neu geregelt werden sollen.
Was will diese Vorlage? Sie ist Teil des Vorschlags zur Sanierung des Landeshaushalts, an der wir einfach nicht vorbei kommen. Es ist unbestritten, dass jede Art von Kürzung oder Einschränkung bei den Betroffenen unbeliebt ist. Wenn man aber bedenkt, auf welch komfortabler Grundlage diese Änderungen aufbauen, muss ehrlicherweise festgestellt werden, dass die geplanten Einschnitte relativ sind.
Das heutige Frühpensionierungsmodell wurde 2001 eingeführt, in einer Zeit, in der der Staat ein gutes finanzielles Polster aufzuweisen hatte und sich ein solch grosszügig ausgestaltetes Modell, das mit erheblichen Kosten verbunden ist, leisten konnte. Zudem wollte das Land an Attraktivität als Arbeitgeber gewinnen. Nicht dass das Letztere heute nicht mehr zuträfe, aber die Rahmenbedingungen unseres Landeshaushalts haben sich gegenüber 2001 erheblich verändert und erfordern Anpassungen. Wir müssen uns deshalb die Frage stellen, ob der Staat mit Steuergeldern solche attraktiven Anstellungsbedingungen heute noch finanzieren darf - im Vergleich zu anderen Unternehmen.
Der Staat ist ein wichtiger Arbeitgeber im Land und wird stets bedacht sein, fähige und qualifizierte Mitarbeiter zu beschäftigen. Es ist unbestritten, dass die wichtigen und herausfordernden Aufgaben in der Landesverwaltung und an den Schulen von kompetenten und engagierten Menschen wahrgenommen werden, denen dafür attraktive Anstellungs- und Arbeitsbedingungen zustehen. Allein dadurch definiert sich der Wettbewerbsvorteil einer schlanken und effizient arbeitenden Verwaltung und das für unser Land unverzichtbare hohe Bildungsniveau.
Und dennoch: angesichts der ausserordentlichen Schieflage des Staatshaushalts ist es unumgänglich, dass im Sinne einer gerechten und ausgewogenen Lastenverteilung auch beim Personalaufwand der Landesverwaltung Einsparungen vorgenommen werden. Die hier vorgeschlagene Anpassung leistet einen wichtigen Beitrag in der Erreichung des Reduktionsziels in dieser Ausgabenkategorie.
Wie ich eingangs schon sagte, ist jede derartige Massnahme total unbeliebt. Wir stehen aber nun einmal vor der Frage, wie wir im Personalbereich CHF 4 Mio. einsparen können, und das mit absoluter Dringlichkeit. Folgen wir dem Regierungsvorschlag nicht, so müssen im Personalsektor andere Alternativen gesucht werden, um den benötigten nachhaltigen Spareffekt in der geforderten Höhe zu erreichen. Und wie ist das anders möglich als über Lohnkürzungen oder noch stärkeren Stellenabbau? Unter diesem Aspekt ist der Regierungsvorschlag doch wohl als das kleinere Übel anzusehen.
Natürlich trifft es diejenigen Personen, die kurz vor der beabsichtigten Pensionierung stehen, immer härter als beispielsweise die jüngeren Angestellten. Für die war es dann, wenn sie soweit sind, «schon immer so». Ich glaube, es würde auch nichts Wesentliches ändern, wenn wir die Übergangsfrist länger ansetzen würden. Ganz gleich welcher Jahrgang als erster nicht mehr in den Genuss der bisherigen Regelung kommt, er wird hadern. Die Auswirkungen einer Verlängerung der Übergangsfrist wären jedoch noch zu prüfen. Dem könnte ich auch im Hinblick auf die Planungssicherheit auf beiden Seiten - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite - durchaus zustimmen.
Ich will mit meinem Votum nicht auf die rechnerischen Details der Vorlage und die damit verbundenen Veränderungen in Bezügen und rententechnischen Berechnungen eingehen, das ist versicherungsmathematisch vorgegeben. Mir geht es in erster Linie um die Sparanstrengungen, zu denen alle Bürger unseres Landes gleichermassen aufgerufen sind, und wie wir im Sinne einer Gleichbehandlung oder wie zu Beginn gesagt im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit diese Lasten auf möglichst viele Schultern verteilen können.
Ich befürworte diesen Vorschlag der Regierung und bin für Eintreten auf den Bericht und Antrag.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll das Besoldungsgesetz bzw. das heutige Frühpensionierungsmodell für die Staatsangestellten sowie für das Lehrpersonal angepasst werden. Die Regierung begründet dies vor allem mit der wirtschaftlich schwierigen Lage des Staatshaushaltes sowie veränderten Rahmenbedingungen. Im Grundsatz kann ich den gemachten Überlegungen der Regierung in Zeiten des Sparens folgen. Was mir in diesem Bericht und Antrag jedoch fehlt, sind Ausführungen zur derzeitigen finanziellen Lage der Pensionsversicherung und deren mögliche Auswirkungen. Diesbezüglich bitte ich die Regierung heute oder dann auf die 2. Lesung folgende Fragen zu beantworten:
- Wie sieht die finanzielle Situation der Pensionsversicherung für das Staatspersonal derzeit aus? Auf Basis meines Wissensstands liegt diesbezüglich eine erhebliche Unterdeckung vor.
- Welche konkreten Sanierungsmassnahmen wurden seitens der Regierung zwischenzeitlich eingeleitet und bis wann kann diesbezüglich mit Ergebnissen gerechnet werden?
- Ist das heutige Leistungsprimat aus Sicht der Regierung auch für die Zukunft vertretbar oder plant die Regierung in nächster Zukunft eine Umstellung auf das so genannte Beitragsprimat?
- Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine mögliche Umstellung vom heutigen Leistungsprimat auf das Beitragsprimat für die Frühpensionisten? Hierzu bitte ich die Regierung entsprechende Modellrechnungen auf die 2. Lesung zu machen. Des Weiteren bitte ich die Regierung in diesem Zusammenhang auf die 2. Lesung in Form eines Vergleichs aufzuzeigen, welche prozentualen Beiträge und welche absolute Höhe der Beiträge die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Liechtensteinischen Landesbank, der staatlichen Pensionsversicherung, der Durchschnitt in Liechtenstein sowie der Kanton Zug, welcher heute das Beitragsprimat innehat, derzeit leisten.
Meiner Meinung sollten wir vorgängig gerade über diese Informationen verfügen, bevor wir das Modell der Frühpensionierung für die Angestellten des Staates neu regeln. Ein allfälliger Primatswechsel könnte auch Auswirkungen auf einige der heute rund 30 angeschlossenen Institutionen mit sich bringen - dies nur als Randbemerkung. Wenn wir dies nicht tun, laufen wir meiner Meinung nach Gefahr, das Frühpensionierungsmodell im Vorfeld zu ändern, ohne die Auswirkungen einer möglichen und notwendigen Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat zu kennen. Ausserdem könnte bei einer zwingend, aus finanziellen Gründen notwendigen Umstellung auf das Beitragsprimat der Fall eintreten, dass es aus finanziellen Überlegungen und im Sinne der Gleichbehandlung durchaus Sinn macht, die Altersgrenze für die Frühpensionierung, wie dies heute bereits einige Gemeinden mit dem Beitragsprimat handhaben, nach wie vor bei 60 zu belassen.
Aus genannten Gründen sollten wir meiner Meinung nach in einem ersten Schritt die Fakten über den aktuellen Stand der staatlichen Pensionsversicherung sowie allenfalls erforderliche Sanierungsmassnahmen kennen und dann in einem zweiten Schritt das künftige Frühpensionierungsmodell bzw. das Besoldungsgesetz aufgrund möglicher neuer Gegebenheiten entsprechend anpassen.
Dann wird auf der Seite 8 unter anderem angeführt, dass sich die Landesverwaltung vor rund zehn Jahren, also mit der Einführung des heutigen Frühpensionierungsmodells, noch in einem sehr umkämpften Arbeitsmarkt befand und Mühe hatte, qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Hier stellt sich für mich schon die Frage, ob sich die heutige Situation denn anders darstellt als die vergangenen zehn Jahre, wenn man rundum hört, wie schwierig es ist, beispielsweise geeignete Lehrpersonen, Führungs- oder Fachkräfte zu gewinnen.
Beim Kapitel 2.3.2 wird dann auf Seite 17 beim letzten Absatz auf die Einsparungen beim Personalaufwand eingegangen. Es wird dabei unter anderem die Aussage gemacht, dass jüngere Personen mit tieferen Lohnkosten angestellt wurden. Dieser Einsparungseffekt könne jedoch nicht in den Gesamtkosten ausgewiesen werden. Da es sich hierbei um effektive Personalaufwendungen handelt, müsste die Regierung doch in der Lage sein, die jährlich effektive Einsparungshöhe auszuweisen. Ich verstehe diese Aussage nicht und hoffe, die Regierung kann diesbezüglich Klarheit schaffen.
Abschliessend noch eine Anmerkung zu den Übergangsbestimmungen: Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr mit den von der Regierung gemachten Ausführungen kann ich mich grundsätzlich nicht anfreunden. Um den betroffenen Personen vor dieser Änderung ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Gegebenheiten und deren Auswirkungen einzustellen - und dies muss auch bei Sparmassnahmen Vorrang haben - spreche ich mich für eine Übergangsfrist von zwei Jahren aus. Eine einjährige Übergangsfrist, wie von der Regierung vorgeschlagen, erscheint mir generell zu kurz. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Als 1995 bzw. 2001 die Überbrückungsrente bzw. Frühpension eingeführt wurde, war es natürlich eine Intention, auch etwas für das Image der Landesverwaltung als Arbeitgeber zu tun. Der Staat war im letzten Jahrzehnt ein attraktiver Arbeitgeber und er wird es auch nach dieser Anpassung noch sein. Denn neu wird es immer noch mit 62 möglich sein, in Frühpension zu gehen, in einem Alter, in dem unsere Generation noch fit und meist leistungsfähig ist. Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick:
Frühpensionierungsmodelle nicht nur in Liechtenstein, nicht nur beim Staat, sondern überall in Europa, wurden zu einem Zeitpunkt eingeführt, bei dem die demografische Entwicklung längst bekannt war. Die bevorstehende Alterung der Gesellschaft war bekannt. Auch damals wussten dies die Entscheidungsträger schon. Nun ist der Staat und sind alle Staaten in einer anderen finanziellen Lage als damals.
Die damaligen Ziele, die auch im Bericht und Antrag geschildert werden, gesundheitliche Probleme vor der Pensionierung zu vermeiden usw., da weiss man heute, dass dies vor allem mit einer gesundheitsorientierten Führung und gesundheitsorientierten Ausgestaltung von Arbeitsplätzen zu tun hat. Früher in Rente zu gehen ist meist immer noch zu spät, wenn diese Rahmenbedingungen nicht gestimmt haben. Also die Frühpensionierung hat in diesem Bereich relativ wenig Wirkung.
Die demografische Entwicklung ist Tatsache und darum macht die Aufweichung bzw. die Erhöhung des Rentenalters auch bei den Frühpensionierungen durchaus Sinn. Wie gesagt, es gibt eine starke Alterung der Gesellschaft. Wir haben immer weniger junge Arbeitskräfte auf dem Markt und gerade in Zeiten - wie das schon die Abgeordneten Werner Kranz und Peter Lampert gesagt haben. Der Arbeitsmarkt im Bereich der Fachkräfte ist ausgehungert und es reicht nicht, wie ich das auch schon bei anderen Traktanden gesagt habe, immer nur Fachkräfte von aussen zu verlangen. Man muss auch im Inneren etwas tun. Wir haben das gestern im Bereich der Wissenschaft und Forschung gemacht, dass wir dort dafür schauen, dass wir Leute gut ausbilden, aber auch das Alter, die Altersgrenze ist ein guter Beitrag, hierfür etwas zu tun. Denn wir verlieren mit den Frühpensionierungen sehr viel Know-how in allen Betrieben, auch beim Staat. Und dieses Know-how gilt es es - denn heutzutage ist man mit 60 noch meist fit und gesund. Ich bin mir bewusst, die psychischen Krankheitsbilder wie Burnout usw. sind angestiegen, aber im Gegensatz zu vor 20 bis 30 Jahren, als 60-Jährige vielleicht eher schon tendenziell älter waren, ist es heute nicht mehr der Fall. Dieses Know-how gilt es für Betriebe und auch für den Staat in Zukunft noch verstärkt in den Betrieben zu halten, weil das ist einer der besten Beiträge, die man gegen den Fachkräftemangel leisten kann. Ganz abgesehen von allen Finanzierungsthemen wie AHV usw.
Das geltende Frühpensionierungsmodell soll - wie wir wissen - nicht abgeschafft werden, sondern den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Das kann auch im Bericht und Antrag nachgelesen werden. Das ist gut so und ich unterstütze dieses Vorhaben, denn dies ist ein positiver Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes, für die langfristige Sicherung der AHV und - was mir persönlich sehr wichtig ist und was man gerne vergisst - auch für unseren Arbeitsmarkt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann die Ausführungen der Abgeordneten Rainer Gopp und Werner Kranz vollumfänglich unterstützen und meine Anmerkungen beziehen sich insbesondere auf die Übergangsfrist. Wie bekannt ist, kommen grundsätzlich all jene Mitarbeiter der Landesverwaltung für eine Frühpensionierung in Frage, welche per 31. Dezember 2013 das 60. Altersjahr erreichen oder bereits über 60 Jahre alt sind - siehe die Bemerkungen von Seite 30 des Bericht und Antrages. Solche Personen können also noch von den bestehenden Lösungen der Frühpensionierung profitieren. Alle nachfolgenden Jahrgänge könnten eine Frühpensionierung erst ab dem 62. Altersjahr in Anspruch nehmen. Hierzu nun folgende Fragen an die Regierung:- Hat die Regierung konkrete Zahlen, wie viele Personen mit Jahrgang 1953 bei der Landesverwaltung bzw. im Staatsbetrieb angestellt sind und somit noch in den Genuss nach dem alten Recht kommen könnten? Die Regierung hält nämlich auf Seite 30 fest, dass der Fall eintreten könnte, dass einige Mitarbeiter nach der alten Lösung noch in Frühpension gehen. Dies aus meiner Sicht hauptsächlich nur deshalb, um bessere Pensionsleistungen zu sichern, obwohl gewisse dieser Personen eine Frühpensionierung mit 60 eigentlich nicht gerne in Anspruch nehmen bzw. weiterarbeiten möchten. Der Abg. Rainer Gopp hat erklärt, es würden dann ja weiter Beiträge auch für die Sozialversicherungen durch die Arbeitnehmer generiert.
- Die Nachfolgejahrgänge, das heisst, 1954 und älter, werden somit nicht mehr die Möglichkeit haben, mit 60 in die Frühpension zu gehen, da die Regierungsvorlage die Möglichkeit für die Frühpensionierung um zwei Jahre nach hinten schiebt. Hierzu folgende Frage: Hat die Regierung hier konkrete Zahlen, wie viele Personen der Jahrgänge 1954 und 1955 bei der Landesverwaltung oder im Staatsbetrieb angestellt sind und somit von der neuen «schlechteren» Regelung betroffen wären? Sieht die Regierung für diese beiden Jahrgänge eine Möglichkeit, eine Frühpensionierung mit 62 Jahren, aber allenfalls zu den alten Konditionen, zu vollziehen?
Ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie hierzu mindestens auf die 2. Lesung noch Ausführungen machen könnte. Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur kurz ein paar Bemerkungen: Der Abg. Rainer Gopp hat es treffend gesagt: Der Staat war ein guter Arbeitgeber und wird es auch mit der Verabschiedung dieser Vorlage weiterhin sein. Wenn man die Vorlage ansieht, welche auschliesslich Anpassungen im Besoldungsgesetz betreffen, kann ich diverse Diskussionen und Punkte, die nun angesprochen sind, nicht wirklich nachvollziehen. Das betrifft insbesondere das Votum des Abg. Werner Kranz, der nun das Ganze mit der Pensionsversi-cherung verknüpfen will und hier ausführliche Informationen vorab will, bevor man diesen Bericht und Antrag behandeln will oder zumindest auf die 2. Lesung. Wenn man die Seiten 17/18 anschaut, dann ist da sehr treffend ausgeführt, dass die Pensionsversicherung mit diesem Frühpensionierungsmodell nicht belastet wird, sondern es eine Anpassung des Besoldungsgesetzes ist, die keine Auswirkungen auf die Pensionsversicherung für das Staatspersonal haben. Dass wir bei dieser Pensionskasse vielleicht ein Problem haben, das mag sein, das werden wir irgendwann diskutieren, aber ich glaube, es ist komplett falsch, das mit dieser Vorlage zu verknüpfen.
Ich kann auch die ganzen Diskussionen nicht nachvollziehen, Übergansregelung, Frist verlängern etc. Ich glaube, man muss sich einfach die Frage stellen: Will man diese Vorlage oder will man sie nicht? Hier mit Fristen zu operieren und wie viele das betrifft, ist fragwürdig. Es wird immer irgendwann jemand betreffen. Auch in zwei Jahren wird es jemand sein, den es betrifft. Das ist jetzt einfach für mich nichts anderes als wahltaktisch, sich über den nächsten Wahlkampf retten, damit die Vorlage noch nicht so rasch greift und nichts anderes.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich sehe das auch wie die Abg. Diana Hilti, dass man diese zwei Themen nicht verbinden sollte. Sie hat aber auch gesagt, dass wir vielleicht ein Problem mit der Pensionskasse haben. Das «vielleicht» muss man wirklich streichen und da mag es die Begrifflichkeit «das mag sein» auch nicht leiden, sondern es ist wirklich so. Ich habe jetzt gerade auf der Seite vom PVL geschaut. Das ist der Personalverband der Landesverwaltung, wo man noch auf die Initiative von Jo Sele hinweist. Da hat man noch von CHF 60 Mio. gesprochen. Wir haben heute eine Unterdeckung von CHF 205 Mio. Also wir werden da sicher monatlich CHF 1 Mio. Unterdeckung geschaffen haben. Ich möchte das Thema wirklich dahingehend ernst nehmen, wir müssen das wirklich vorantreiben. Und da nicht verbinden, aber wie der Abg. Werner Kranz gesagt hat, das ist ein dringliches Thema.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Replik an die Abg. Diana Hilti: Sie hat gesagt, die Landesverwaltung war ein guter Arbeitgeber und wird es auch in Zukunft sein. Das ist richtig, das sehe ich auch so. Mir geht es aber um etwas anderes. Mir geht es darum, dass wir jetzt keinen Schnellschuss machen. Ich möchte keine kurzfristigen, sondern langfristige und nachhaltige Sanierungsmassnahmen. Mir ist es ein Anliegen, insofern eine Umstellung vom Leistungs- aufs Beitragsprimat zu erfolgen hat, dass wir die Fakten kennen und dann eine Entscheidung treffen können. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Batliner anschliessen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist für mich auch unbestritten. Eine Frage oder einfach eine Anregung: Es ist natürlich so, dass der Schnitt vom 31.12. auf den 1.1. relativ dramatisch ist, wenn das zwei Jahrgänge gerade betrifft. Ob es so schlimm wäre, wenn man hier eine Stufung machen würde, das heisst, innerhalb von zwei Jahresschritten sich das überlegt, dass nicht von einem auf das nächste Jahr umgestellt wird, sondern ein Jahr und dann das nächste Jahr. Ich weiss nicht, wie praktikabel das ist, aber das würde zumindest den Unterschied von einem zum anderen Jahr ein wenig dämpfen. Die Richtung ist für mich unbestritten.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Auch ich sehe das mit der Pensionsversicherung. Aber wenn der Abg. Kranz nun sagt, er wolle eine nachhaltige Massnahme zur Sanierung treffen, dann frage ich mich, von was Sie jetzt sprechen. Sprechen Sie von einer nachhaltigen Sanierung des Staatshaushaltes, dann müssen Sie dieser Vorlage zustimmen, oder sprechen Sie von einer nachhaltigen Sanierung der Pensionsversicherung? Diese Diskussion werden wir vielleicht dieses Jahr noch führen. Das hat dann aber sehr negative Auswirkungen auf den Staatshaushalt und wird uns dort um einige Stufen zurückwerfen. Dann führen wir die Diskussion dann. Aber wenn Sie eine Sanierung des Staatshaushaltes wollen, dann müssen Sie dieser Vorlage zustimmen. Und das hat mit der Pensionsversicherung nichts zu tun.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich schliesse mich vollkommen dem Votum der Abg. Diana Hilti an. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und das mit der Nachhaltigkeit, das sehe ich da überhaupt nicht mehr. Weil das ist ein einzelner Punkt, der ganz klar isoliert ist von der Pensionskasse.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Antwort auf die aufgeworfene Frage der Abg. Diana Hilti. Ich verstehe das so: Ich möchte den Arbeitnehmenden der Landesverwaltung Gewissheit geben: Gibt es eine Umstellung? Plant die Regierung eine Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat? Das hat Konsequenzen, da können Sie sich sicher sein. Und wenn Sie diese Konsequenzen kennen, dann wissen wir auch, von was wir sprechen. Und unter Nachhaltigkeit verstehe ich es sowohl in dem Sinn, dass man den Leuten eine qualitativ gute Antwort gibt und auch einen Weg aufzeigt, wie es da weitergeht. Und auf der anderen Seite denke ich, brauchen wir keinen Schnellschuss, keine Sanierungsmassnahme, die kurzfristig greift und da gibt es eine Änderung. Und dann sieht die Situation anders aus. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Ja, es scheint klar zu sein, jede Sparmassnahme hat Konsequenzen. Es wird sicherlich nicht mehr geben. Da sind wir uns, glaube ich, hier einig und auch Sie, als Staatsangestellter, gehen hier wohl einig. Dass hier Federn gelassen werden müssen, beim einen Punkt von beiden Seiten und vom anderen nur von einer Seite, das scheint auch klar zu sein. Und auf Zeit spielen nützt hier jetzt auch nichts in diesem Fall. Weil das ist wirklich isoliert ein Paket, das jetzt geschnürt werden kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Zunächst herzlichen Dank für Ihre Voten, die sich mit dieser Vorlage auch intensiv auseinander gesetzt haben. Ich bin froh, dass der Abg. Peter Lampert die demografische Komponente auch erwähnt hat. In die gleiche Richtung hat der Abg. Rainer Gopp argumentiert. Ich finde es wichtig und glaube, diese Vorlage kann man nur in der Gesamtbetrachtung ansehen. Auch wenn davon die Landesangestellten betroffen sind, hat es doch insgesamt eine gesamtpolitische Komponente. Ich glaube auch, und da teile ich die Einschätzung der Abg. Gisela Biedermann, die Einschnitte sind wirklich relativ. Das ist treffend gesagt. Was machen wir? Wir haben weiterhin einen Rechtsanspruch auf Frühpensionierung ab dem 62. Lebensjahr. Das ist ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und wenn man 62 ist, kann man diesen Anspruch geltend machen. Das gibt es in der Privatwirtschaft so meines Wissens nicht. Und ich glaube auch, dass die Attraktivität des Arbeitgebers dadurch überhaupt nicht leidet. Wenn jemand bei seiner Anstellung auf das Frühpensionierungsmodell schaut, dann ist er für mich auch der falsche Arbeitnehmer, wenn er zur Landesverwaltung kommt, wenn er schon wieder daran denkt, was dann irgendwann in zehn Jahren sein soll. Solche Leute mit dieser Einstellung möchte ich lieber dann nicht bei mir beschäftigt haben, so lange ich noch etwas zu sagen habe.
Was machen wir? Wir heben das Frühpensionierungsalter an von 60 auf 62. Wir koordinieren das mit dem AHV-Vorbezug. Bisher wurde eine Überbrückungsrente ausbezahlt, die sogar dazu führen konnte, dass man mehr verdient hat, als man ordentlich davor verdient hat. Wir kürzen ein bisschen die Beteiligung. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt. Der Arbeitnehmerbeitrag wird auch noch zur Hälfte mit finanziert und ich denke, insgesamt ein sehr attraktives Modell. Zudem hat der Arbeitgeber für Situationen, die wir jetzt haben, wenn wir Restrukturierungen vornehmen, dass der Arbeitgeber ein Interesse hat, wenn Leute vielleicht sagen: Diesen Prozess kann ich aus verschiedenen Gründen nicht mehr mitmachen, dann ist immer noch das Pensionierungsalter mit einem Entscheid der Regierung ab 58 möglich und die Regierungen der vergangenen Jahre haben ja davon sehr zurückhaltend auch Gebrauch gemacht.
Dann, was das Thema «Pensionskasse» betrifft: Das haben wir ja heute bei den Geschäftsberichten schon mehrfach diskutiert und ich habe ausgeführt, dass dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Aber der Bezug zu dieser Thematik, die wir heute behandeln, der ist auf der Seite 17 ziemlich klar beschrieben. Ich zitiere hier jetzt den Regierungsbericht: «Die Pensionsversicherung für das Staatspersonal wird durch das Frühpensionierungsmodell nicht» - wie jetzt auch fälschlicherweise der Abg. Werner Kranz vermutet - «belastet». Überhaupt nicht. Das hat miteinander gar nichts zu tun. Die Sorgen der Pensionskasse müssen wir dort behandeln und das werden wir behandeln. Und wenn Sie das nun koppeln, dann machen Sie meines Erachtens einen gewaltigen politischen Fehler. Weil da werden wir ziemlich viel Geld brauchen und dann wird der öffentliche Druck betreffend das Frühpensionierungsmodell noch grösser werden. Dann haben Sie die Verpflichtung, das Frühpensionierungsmodell gänzlich abzuschaffen. Wenn Sie das wollen, dann müssen Sie das so argumentieren. Dann kann ich wahrscheinlich auch nicht mehr halten, dass wir überhaupt noch ein Frühpensionierungsmodell mit Rechtsanspruch hier dem Landtag vorschlagen. Dann bleibt es ein Arbeitgebermodell. Dann soll er Restrukturierungen machen und dann kann er Sozialpläne erarbeiten und dann sind es Einzelmassnahmen. Das will die Regierung hier eben explizit nicht machen.
Dann denke ich, man muss die Aufmerksamkeit auch noch auf die Seite 23 ff. legen. Dort sind auch die Modellberechnungen enthalten. Wir haben wirklich in seriöser Art und Weise - und hier ein Dank an das APO - versucht, anhand von Modellrechnungen darzustellen, wie die finanziellen Konsequenzen auch für den Landeshaushalt hier sich darstellen. Ich finde bemerkenswert, vor allem dann die Seite 34, wo es doch auch darum geht, was wir hier, wenn wir das verabschieden, bewerkstelligen, was die anwartschaftlichen Verbindlichkeiten sind. Wenn Sie das sehen, auf der Seite 34 unten haben wir anwartschaftliche Verbindlichkeiten nach heutigem System von fast CHF 100 Mio. Und das ist etwas Gewaltiges. Das ist eine implizite Verschuldung, die wir haben und mit dem neuen werden das noch CHF 33 Mio. sein. Also insgesamt eine Einsparung von CHF 62 Mio. an impliziten Verpflichtungen. Ich denke, das muss auch in die Waagschale geworfen werden.
Dann zum Themenkomplex «Übergangsfrist»: Ich glaube, da muss man einfach die Übergangsregelung, die wir heute noch lesen werden, auch im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten verstehen. Wir haben heute, wenn wir dem Regierungsvorschlag dann folgen oder in der 2. Lesung bereits eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Es steht drin, dass man die Gesuche bis zum 31. Dezember 2013 stellen muss. Und es ist klar, man muss es ein Jahr davor stellen, also geht die Übergangsfrist bis Ende 2014. In Tat und Wahrheit, wenn das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, gilt eine Frist von zwei Jahren. Davon sind zwei Jahrgänge betroffen. Das war auch die Absicht der Regierung, eine zweijährige Übergangsfrist in dieser Kombination Übergangsbestimmung/zeitliches Inkrafttreten hier vorzuschlagen. Wenn man hier weitergehen will, dann werden wir im Hinblick auf die 2. Lesung sowieso Ausführungen dazu machen und dann auch die Konsequenzen aufzeigen, was das bedeuten würde. Das war ja die Anregung aus dem Plenum. Dieser Anregung werden wir sicherlich nachkommen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef. Wird dazu das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Ebenso ist Eintreten unbestritten, also kommen wir zur Lesung der Regierungsvorlage. Überschriften vor Art. 39a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 39a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39a Abs. 1, 2, 4 und 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39a Abs. 1, 2, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39d Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39d Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 39e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 39e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39e Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39e Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 30 abgeschlossen.
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