ABÄNDERUNG DES § 520 ABS. 2 DER ZIVILPROZESSORDNUNG (BEHEBUNG EINES REDAKTIONELLEN VERSEHENS) (NR. 38/1999), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir bereits zu Punkt 25 unserer Tagesordnung: Abänderung des § 520 Abs. 2 der Zivilprozessordnung. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.§ 520 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 520 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. Inkrafttreten
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Die Regierung hat es zwar nicht beantragt, aber nachdem es sich hier nur um die Behebung eines redaktionellen Versehens handelt - es geht ja nur um diesen Bst. k in diesem verlesenen Abs. 2 - bin ich der Meinung, dass wir die 2. Lesung auch gleich durchführen sollten. Wird dazu das Wort gewünscht? Wenn nein, dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass jetzt gleich die 2. Lesung und Schlussabstimmung dieser Vorlage durchgeführt wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir führen die 2. Lesung durch.§ 520 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 520 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. Inkrafttreten
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer mit dieser Abänderung der Zivilprozessordnung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Punkt 25 der Tagesordnung behandelt.-ooOoo-