Revision des Stipendiengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 9/2012); [1. Lesung: 22. März 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 62/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 8: Revision des Stipendiengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Wir haben diese Vorlage am 22. März 2012 in 1. Lesung behandelt. Wir befinden uns hier also in der 2. Lesung.
Die Stellungnahme trägt die Nr. 62/2012. Ich schlage vor, dass wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich, die 2. Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschriften vor Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 2 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier müsste es heissen: «Art. 5 Abs. 2 und 3». Das sehen Sie nachher ja aus der Auflistung der Absätze.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Richtigstellung.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 5 Abs. 2 und 3 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 Abs. 1, 4 Bst. c, 5 und 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1, 4 Bst. c, 5 und 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b bis d sowie Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. b bis d sowie Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 2 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 bis 5 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. In Art. 20 Abs. 1 des bestehenden Gesetzes ist festgelegt, dass sich die Eigenleistungen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr der antragstellenden Person aus den Eigenleistungen beider Elternteile ergeben. Bei der 1. Lesung habe ich die Regierung darauf hingewiesen, dass die 2005 eingeführte Elternunabhängigkeit ab dem 25. Altersjahr möglicherweise ein grosser Kostentreiber ist und daher möglicherweise nicht zielführend ist. Ich habe auf die krasse, finanzielle Benachteiligung von Mittelstandsfamilien hingewiesen, deren Kinder ihre Ausbildungen zielstrebend hinter sich bringen und habe die Regierung gebeten, die Auswirkungen dieser Neuerung zu überprüfen und dem Landtag darzulegen.
Darauf geht die Regierung in der heute vorliegenden Stellungnahme aber nicht ein. Die Regierung verzichtet auf Ausführungen mit der Begründung, dass das gegenständliche Prinzip in der Vernehmlassung von niemandem hinterfragt wurde. Die Regierung bringt damit zum Ausdruck, dass es für sie nicht relevant ist, wenn Abgeordnete in einer 1. Lesung einen Gesetzesinhalt in Frage stellen. Von Relevanz scheint dies nur dann zu sein, wenn er auch in der Vernehmlassung kritisiert wurde. Ich möchte diese Begründung zurückweisen, da ich in ihr eine Missachtung der Beratungen im Landtag erkenne. Ich hätte es wirklich begrüsst, wenn uns die Regierung über die konkreten finanziellen Auswirkungen dieser Neuerung aus dem Jahr 2005 informiert hätte.
Die Regierung hat sich nun aber entschieden, am Prinzip der Elternunabhängigkeit ab dem 25. Altersjahr festzuhalten. Ich sehe mich daher heute nicht in der Lage, einen Änderungsantrag zu stellen. Es fehlen mir die gewünschten Unterlagen, um eine statistisch gesicherte Beurteilung der finanziellen Auswirkungen vornehmen zu können. Ich kann nur vermuten, dass hier erhebliches Sparpotenzial vorhanden gewesen wäre. Es darf aber meines Erachtens von diesem Hohen Hause nicht akzeptiert werden, dass die Regierung vom Landtag gemachte Anregungen nur dann beachtet, wenn eine Thematik auch zuvor in der Vernehmlassung angesprochen worden war. Das wollte ich an dieser Stelle einmal deutlich zum Ausdruck bringen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Das kann tatsächlich nicht sein.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte das schon zurückweisen. Die Regierung hat hier unter Ziff. 2.3 Ausführungen gemacht, und zwar genau zu Ihrem Vorbringen anlässlich der 1. Lesung. Das können Sie auf den Seiten 8, 9 und 10 entsprechend auch nachlesen. Und wir sind zur Überzeugung gekommen, dass das aufgrund der damals politisch geführten Diskussion jetzt nach sieben Jahren nicht opportun ist, hier wieder an dieser Grundfeste zu rütteln und haben auch ausgeführt, dass es nach Ansicht der Regierung, weil eben das damals ganz bewusst so gewollt war vom Landtag, dass wir das eben hier jetzt aufgrund einer 2. Lesung nicht einfach abändern und dass es hier einen neuen Gesetzgebungsprozess benötigen würde.
Wenn ich aber Ihre Anregung so zu verstehen habe, dass wir hier Zahlenmaterial nicht geliefert haben, dann habe ich Ihre Anregung falsch verstanden. Weil wir haben uns sehr wohl, bewusst und intensiv mit Ihrer Anregung auseinander gesetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, können wir abstimmen über Art. 20 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 bis 5: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 Abs. 2 Bst. c und f sowie Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 Bst. c und f sowie Abs. 5 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auch hier müsste es wieder legistisch korrekt heissen: «Art. 21 Abs. 2 Einleitungssatz» und dann geht es weiter «Bst. c und f sowie Abs. 5». Also das Wort «Einleitungssatz», da hat uns der Rechtsdienst noch darauf hingewiesen, dass dieses Wort noch fehlt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Korrektur. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, stimmen wir ab: Wer mit Art. 21 Abs. 2 Einleitungssatz Bst. c und f sowie Abs. 5 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 1, 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 4 und 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 4 und 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 3, 5 und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 3, 5 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 1 Bst. c und 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 1 Bst. c und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 Abs. 1, 2 und 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 1, 2 und 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Bst. a und b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich möchte mich vorab bei der Regierung für die Aufnahme der Übergangsbestimmung in Bezug auf das 32. Lebensjahr bedanken.
Ich habe eine Verständnisfrage: Mit dem 31. Juli 2015, das würde bedeuten, wenn jemand in diesem Sommer ein Drei-Jahres-Studium beginnt, könnte er das bis Ende 2015 unter dieser Regelung fertig führen?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Beantwortung der Frage. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt abstimmen. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt und diese Vorlage in 2. Lesung und Schlussabstimmung abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Art. 4 Abs. 1 Bst. e Einleitungssatz sowie Ziff. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. e Einleitungssatz sowie Ziff. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt und diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-