Reform des Erbrechts (Nr. 12/2012); [1. Lesung: 23. März 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 68/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 9: Reform des Erbrechts.
Wir haben diese Vorlage am 23. März 2012 in 1. Lesung beraten. Die Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung trägt die Nr. 68/2012. Ich schlage auch hier vor, diese Vorlage in der 2. Lesung per Artikelaufruf zu behandeln, wenn Sie damit einverstanden sind.
Das scheint der Fall zu sein. Damit können wir zur 2. Lesung per Artikelaufruf schreiten. § 532 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 532 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 533 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 533 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 534 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 534 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 543 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 543 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 544 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 544 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 548 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 548 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 569 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 569 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 570 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 570 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 573 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 573 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 574 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 574 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 577 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 577 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 578 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 578 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 578 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 578 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 583 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 583 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 583a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 583a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§§ 584 bis 586 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§§ 584 bis 586 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 587 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 587 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 587 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 587 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 590 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 590 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 597 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 597 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§§ 598 bis 600 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§§ 598 bis 600 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Sachüberschriften vor § 602 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschriften vor § 602 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 602 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 602a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 602b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 602b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 602b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 602c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 602d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 602e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 602e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 608 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 608 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 616 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 616 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschriften vor §§ 647 und 649 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschriften vor §§ 647 und 649 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. §§ 669 bis 671 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§§ 669 bis 671 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 679 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 679 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 680 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 680 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 688 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 688 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 700 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 700 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 718 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 718 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 730 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 730 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 730 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 730 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 731 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 731 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 757 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 757 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 757 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 757 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. § 757 ist ein Schlüssel-Paragraf für ein partnerschaftliches und faires Erbrecht, weil die Höhe der Erbquote für den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner zentral ist. Es ist der jahrelangen Hartnäckigkeit des Frauennetzes, der Landtags-Frauen dieses und des vorigen Landtags, der Arbeitsgruppe 200 Jahre ABGB, den Vernehmlassungsteilnehmern und dem Landtag insgesamt zu verdanken, dass die Regierung hier eingelenkt hat und nun gegenüber der 1. Lesung eine Erhöhung der Erbquote für Ehegatten oder eingetragene Partner von einem Drittel auf die Hälfte vorschlägt. Diese Änderung ist zusammen mit der ebenfalls gegenüber der 1. Lesung erfreulich abgeänderten Formulierung der Missbrauchsklausel § 765 zu sehen.
Besten Dank auch an die Regierung, dass sie diesem breit getragenen Anliegen sich geöffnet hat und entsprechende Änderungen gegenüber der 1. Lesung vorgenommen und damit diesen passablen Kompromiss mit ermöglicht hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen?
Wenn nicht, können wir über § 757 Abs. 1 abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Sachüberschrift vor § 762 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 762 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 762 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 762 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 765 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 765 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Gemäss dieser Bestimmung hat der Ehegatte oder der eingetragene Partner Anspruch auf den doppelten Pflichtteil, wenn er massgeblich zum Aufbau des Vermögens des Erblassers beigetragen hat und der während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft erwirtschaftete Vermögenszuwachs den Grossteil der Erbschaft ausmacht. Ich stehe dieser Bestimmung skeptisch gegenüber. Diese Bestimmung enthält einige unbestimmte Begriffe, die sicherlich nicht zur Rechtssicherheit beitragen. Hier wird gesprochen von «massgeblich zum Aufbau des Vermögens des Erblassers beizutragen und von einem Grossteil der Erbschaft». Hier teile ich die Bedenken der Regierung, wie sie ausführt auf Seite 24, dass das sicher zu einem Mehraufwand bei den Gerichten führt. Das heisst nichts anderes als: Es wird mehr Rechtsstreitigkeiten geben. Es wird auch viele Beweisprobleme geben, da vieles bei längeren Ehen einfach schlichtweg nicht mehr nachweisbar ist. Viele Bankunterlagen werden nicht mehr zu beschaffen sein.
Dann zu den unbestimmten Begriffen: Diese werden kurz beschrieben auf der Seite 23. Hier vor allem der «massgebliche Beitrag». Unter «massgeblichem Beitrag», so wie ich das verstehe, ist dann zu verstehen, wenn der Ehegatte des Erblassers zu Hause die Haushaltsführung, die Kindererziehung macht. Des Weiteren, wenn beide Ehegatten berufstätig sind und die Einkommensunterschiede nicht exorbitant sind. Und dann noch das Teilzeitmodell, wenn ein Ehepartner nicht Vollzeit berufstätig ist und auf der anderen Seite auch noch die Hausarbeit erledigt. Für mich stellt sich bei dieser Auflistung die Frage und hier bitte ich Sie, Frau Regierungsrätin, auszuführen: Wann liegt überhaupt ein Fall vor, bei dem diese Bestimmung nicht zur Anwendung gelangt? Wann liegt kein massgeblicher Beitrag zum Aufbau des Vermögens des Erblassers vor? Und dann stellt diese Bestimmung natürlich eine grosse Einschränkung aus Sicht des Erblassers dar. Der Erblasser kann derzeit über 50% seines Vermögens testamentarisch verfügen. Neu wird das im Grossteil der Fälle nur noch über 25% seines Vermögens sein. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme am besten auch ein Beispiel, weil wir auch in der Stellungnahme mit sehr vielen Beispielen gearbeitet haben. Ein Beispiel, in dem beispielsweise kein massgeblicher Beitrag zum Vermögenszuwachs vorliegt, das wäre - ich nehme die klassische Rollenverteilung - wenn der Ehemann einer Arbeit nachgeht, es im Haushalt keine Kinder gibt und die Ehegattin beispielsweise keine Kindererziehung zu erfüllen hat, daneben beispielsweise Reinigungshilfen für den Unterhalt vom Haushalt vorhanden sind und die Ehepartnerin oder die Ehefrau keiner wirklichen Tätigkeit nachgehen muss.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Thomas Vogt
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte noch auf das Beispiel zurückkommen, bei dem beide Ehegatten voll berufstätig sind. Meines Erachtens ist dies kein Fall, wo der eine Ehegatte für den Aufbau des Vermögens des Erblassers beigetragen hat. Meines Erachtens hat in den Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig sind, jeder sein Vermögen aufgebaut und nicht geholfen, das Vermögen des anderen aufzubauen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Ich nehme auch hier noch einmal ein Beispiel: Vielleicht kann man sich den Fall vor Augen halten, in dem der Ehemann selbstständig erwerbstätig ist, eine kleine Unternehmung hat und die Ehefrau in dieser Unternehmung mitarbeitet, dann hilft sie massgeblich zum Aufbau des Vermögenszuwachses des Unternehmens bei, das dann schlussendlich, wenn es ein kleines Unternehmen ist, das nachher nicht mehr weiterbesteht, auch Teil der Erbmasse sein wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen:
Wer § 765 Abs. 2 der vorliegenden Form zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 783 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 783 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 783a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 783a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 786 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 786 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 788 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 788 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 792 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 792 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 797 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 797 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 812 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 812 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 824 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 824 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor § 1217 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 1217 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1217 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1217 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. §§ 1218 und 1219 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§§ 1218 und 1219 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 1220 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 1220 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1220 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1220 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1221 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1221 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1222 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1222 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1223 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1223 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§§ 1224 bis 1229 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§§ 1224 bis 1229 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1245 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1245 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. §§ 1248 bis 1254 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§§ 1248 bis 1254 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1259 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1259 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. V. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
V. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden die Zustimmung erteilt und gleichzeitig Traktandum 9 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine kleine Stärkung bis 19:45 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 19:00 Uhr).
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