Beschluss Nr. 55/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Nr. 57/2012)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 11: Beschluss Nr. 55/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 57/2012 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union regelt die Rechtsfolgen von Zahlungsverzug nach Warenlieferung und Dienstleistung zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen. Vertragsverhältnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern bleiben von der Zahlungsverzugsrichtlinie unberührt.
Im März 2012 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss Beschluss gefasst, diese Richtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Soweit die EWR-Kommission des Landtags informiert ist, arbeitet die Regierung bereits an den zur Umsetzung notwendigen Anpassungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und wird diese in nächster Zukunft dem Landtag zur gesetzesmässigen Behandlung vorlegen.
Ich frage hier die Regierung, ob sie einen konkreten Zeitplan dafür hat und spreche mich in jedem Fall für eine Zustimmung zum Beschluss Nr. 55/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses aus.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Die Regierung beantragt, der Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie im EU-EWR-Raum die Zustimmung zu erteilen. Die Umsetzung in Liechtenstein soll durch Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches erfolgen. Die Neufassung zielt auf eine verstärkte und ausgebaute Bekämpfung von Zahlungsverzug. Dabei wird auch die öffentliche Hand in die Pflicht genommen. Die Richtlinie gilt einerseits zwischen Unternehmen und andererseits zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen. Mit der Richtlinie soll Zahlungsverzug besser verhindert werden und hin zu einer Kultur der unverzüglichen Zahlung gestrebt werden.
Dies kommt der Liquidität von Unternehmen zugute, die eine Ware oder Dienstleistung verkaufen. Dadurch sinkt für ein Unternehmen, das Güter geliefert oder eine Dienstleistung erbracht hat, die Gefahr, sich wegen Zahlungsverzug eines Schuldners vorübergehend fremd finanzieren zu müssen.
Durch die vorgeschlagenen Massnahmen kann man neu: - Betreibungskosten pauschal entschädigen;
- die Höchstgrenze für vertragliche Vereinbarungen über die Zahlungsfrist bei Unternehmern nur noch ausnahmsweise überschreiten;
- bei öffentlichen Stellen Zahlungsfristvereinbarungen nach oben begrenzen;
- Abnahme- und Überprüfungsverfahren zeitlich beschränken;
- die Regelungen über grob nachteilige Vertragsklauseln erweitern und
- den Verzugszinssatz um einen Prozentpunkt erhöhen.
Die vorgeschlagene Neufassung begrüsse ich, weil sie die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen stärkt. Ich werde der Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte mich bedanken für die wohlwollenden Voten der Abgeordneten Wohlwend und Konzett Bargetze. Es wurde noch die Frage gestellt von der Abg. Wohlwend, wie der weitere Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aussieht.
Die Richtlinie ist bis zum 16. März 2013 umzusetzen. Das heisst für uns, dass die 1. Lesung für den Oktober-Landtag von diesem Jahr geplant ist und dann die 2. Lesung für den Dezember-Landtag vorgesehen ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 55/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Wir haben somit Traktandum 11 abgeschlossen. -ooOoo-