Schaffung eines Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 54/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 15: Schaffung eines Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und die Abänderung weiterer Gesetze.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung dazu trägt die Nr. 54/2012.
Wird hierzu das Wort gewünscht?Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bei dieser sehr umfangreichen und komplexen Vorlage handelt es sich einerseits um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und andererseits um die Vervollständigung der Rechtsgrundlagen für einen international ausgerichteten Fondsplatz Liechtenstein. Der erste Schritt der Totalrevision des Gesetzes für Investmentunternehmen (IUG) ist mit dem Inkrafttreten des EU-konformen UCITS-Gesetzes, dem so genannten OGAW, Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, Wertpapierfonds, bereits auf den 1. August 2011 erfolgt. Mit dem AIFMG soll nun der für den Bereich der alternativen Investmentsfonds, zum Beispiel Hedgefonds, Immobilienfonds oder Private Equity Fonds, notwendige zweite Schritt erfolgen und das seit August 2011 nur mehr eingeschränkt geltende IUG aufgehoben werden. Ich meine, dass wir damit ein wichtiges Fundament für die weitere und gesunde Entwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein legen.
Der Regulierungsansatz der AIFM-Richtlinie sieht im Unterschied zur UCITS-Richtlinie eine Verwalterregulierung und nur eine sehr eingeschränkte Produktregulierung im Hinblick auf gehebelte Produkte vor, was angesichts der Vielzahl an möglichen Produkten sinnvoll erscheint. Es geht also darum, dass die Verwalter, die Manager alternativer Investmentfonds, abgekürzt AIFM, deren Kernaufgaben der Anlageentscheid und das Risikomanagement sind, dafür gut qualifiziert, zugelassen und einer kontinuierlichen Aufsicht unterstellt sind. Sie sollen für ihre Entscheidungen und die gesetzmässige Ausstattung und Führung ihrer Organisationseinheiten Verantwortung übernehmen. Das soll wiederum einen verbesserten Anlegerschutz mit sich bringen. Sie sind auch verantwortlich für eine ordungsgemässe Verwahrung der Vermögenswerte. Den Verwahrstellen kommt neben der Verwahrfunktion ganz klar auch eine Kontrollfunktion zu. Ausserdem wird erstmals auch die Haftung der Verwahrstelle bei Verlust von Vermögenswerten dem Fonds und den Anlegern gegenüber klar geregelt.
Darüber hinaus sieht die AIFM-Richtlinie eine umfassende Regelung für die Delegation von Aufgaben vor. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass alle Aufgaben vom AIFM selbst erbracht werden, zum Beispiel Administration, Vertrieb usw. Analog zum UCITS-Gesetz wird auch in der AIFM-Richtlinie der europäische Pass für den AIFM und auch für die Fonds AIF eingeführt. Das heisst, eine Zulassung in einem Mitgliedstaat reicht aus, um im gesamten EWR-Binnenmarkt tätig sein zu können und Fonds zu vertreiben. Die Aufsicht erfährt insoweit eine Stärkung als klare Zusammenarbeitsregeln zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und der neu gegründeten euorpäischen Aufsichtsbehörde ESMA erstellt werden und ihr ein breiter Massnahmen- bzw. Eingriffskatalog bzw. greifende Sanktionsmöglichkeiten in die Hand gegeben werden. Da es sich beim Fondsgeschäft um ein internationales Geschäft handelt, sieht die AIFM-Richtlinie auch Regelungen für einen EU-Pass für Verwalter bzw. Fonds aus Drittstaaten vor. Jedoch sollen diese erst nach einer Übergangsfrist, in der speziell durch die ESMA noch Überprü-fungen durchgeführt werden sollen, ab einem noch näher zu definierenden Datum im Jahr 2015 in Kraft treten. Das verschafft Liechtenstein als EWR-Mitglied einen Marktvorteil.
Das war ein kurzer Überblick über die europäische Ausgangslage. Die Gesetzesvorlage, das liechtensteinische AIFMG, folgt im Wesentlichen diesen Vorgaben, um eine EWR-konforme Umsetzung sicherzustellen. Dies ist aus meiner Sicht voll und ganz gelungen. Ich halte es für besonders begrüssenswert, dass die Struktur und Terminolgie europäisch und nicht mehr nur schweizerisch ausgerichtet ist, um tatsächlich für die europäische Fondswirtschaft und Anleger ein attraktiver Standort zu sein. Daneben wurde von der Regierung im Sinne des Fondsplatzprojektes und der Förderung des Fondsplatzes Liechtenstein alles unternommen, um den, wenn auch nur geringen, Spielraum für liechtensteinspezifische Sonderlösungen bestmöglichst auszunutzen. In diesem Zusammenhang möchte ich drei Punkte erwähnen, die im Speziellen auf die inländischen Marktgegebenheiten Rücksicht nehmen:
- In Art. 3 der Vorlage wird eine eingeschränkte Zulassung für kleine AIFM eingeführt. Dies soll insbesondere den in Liechtenstein, aber auch in der Schweiz vorhandenen überwiegend kleinen Strukturen ermöglichen, möglichst einfach an diesem Wettbewerb teilzunehmen und sich so zu entwickeln, dass schliesslich ein Opt-in in den EU-Pass und in das volle AIFM-Regime möglich wird. Wie sich aus den Ausführungen des Bericht und Antrages ergibt, hat dabei eine sehr gewissenhafte Abwägung aller Interessen und insbesondere des allenfalls bestehenden Reputationsrisikos stattgefunden.
- Art. 6 bis 14 der Vorlage ermöglichen eine grosse Flexibilität, was die Rechtsform der Produkte anbelangt. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass eine sehr leichte Migration für ausländische Fonds stattfinden kann. Im Übrigen eröffnet auch Kapitel 5 - Strukturmassnahmen - weite Lösungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung von Fonds.
- Art. 65 bis 75 sehen das so genannte «Geschäftspartnermodell» für Administratoren, Vetriebsträger oder Primebroker vor. Damit werden zum Beispiel im Bereich der Administration neue Geschäftsmöglichkeiten gerade auch für Treuhänder eröffnet, die mit wenig Zusatzanforderungen erreichbar sein sollten. Das soll diesem Sektor, der besonders von der Transformation des Finanzplatzes betroffen ist, neue Betätigungsfelder im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung ermöglichen.
Insgesamt erscheint also die Vorlage eine gute Kombination zwischen EWR-Konformität, den liechtensteinspezifischen Bedürfnissen, dem Anlegerschutz und der Stärkung der Aufsicht. Es hat sich ganz offensichtlich gelohnt, dass seitens der Regierung alle Fachverbände von Anfang an in die Erarbeitung der Vorlage gemeinsam mit einem externen Experten und der Finanzmarktaufsicht mit einbezogen waren. Die verschiedenen Medienberichte und die Fachpresse bestätigen, dass es Liechtenstein gelungen ist, in Europa ein Vorreiter in der Umsetzung der AIFM-Richtlinie zu sein und es ist allen Beteiligten und insbesondere dem Markt zu wünschen, dass der so genannte «First-Mover-Effekt» voll zum Tragen kommt und tatsächlich eine Ansiedlung von Fonds und Managern in Liechtenstein und somit die Etablierung als einer der anerkannten europäischen Fondsplätze erfolgt.
Dazu ist es sicher auch von Bedeutung, dass neben einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes im Landtag, insbesondere die Vorarbeiten bei der FMA, auf die mit diesem Gesetz eine grosse, neue, inhaltliche und personelle Herausforderung zukommt, aber auch die Vorarbeiten bei den Verbänden und den einzelnen Marktteilnehmern bereits jetzt starten, um tatsächlich am 22. Juli 2013 bereit zu sein. Eine qualitative und effiziente Aufsicht ist wohl eine der wesentlichen Voraussetzungen für die internationale Anerkennung als Fondsplatz.
Ich danke der Regierung für diese Vorlage und bin für Eintreten. Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Bericht und Antrag Nr. 54/2012 legt die Regierung die Schaffung eines Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds sowie die Abänderung weiterer Gesetze vor. Aufgrund der Finanzkrise 2008 haben die europäischen Gesetzgeber die Richtlinie R 2011/61/EU vom 8.6.2011 über die Verwalter alternativer Investmentsfonds und zur Abänderung der Richtlinie 2003/41/EG und 2009/65/EG sowie der Verordnung 1060/2009 und 1095/2010 erlassen, welche im Rahmen des EWR-Abkommens nun übernommen werden muss. Ab 22. Juli 2013 soll diese Richtlinie in der EU Anwendung finden. Durch diese Richtlinie werden die Verwalter alternativer Investmentfonds, welche solche Fonds verwalten, erstmals europäisch reguliert.
Was sind die Zielsetzungen dieser Vorlage? Gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über die Verwalter alternativer Investmentfonds zu erlassen. Damit soll ein flexibler und wettbewerbsfähiger Rechtsrahmen für die Manager alternativer Investmentfonds eingeführt werden, welcher zugleich modernsten Anforderungen an den Anlegerschutz, das Risikomanagement und Corporate Governance Rechnung tragen soll. Mit dieser Gesetzesvorlage sind alle AIFM erfasst, welche die alternativen Investmentfonds verwalten. Somit sind alle AIFM-Fonds gemeint, die nicht dem UCITS unterliegen. Mit der Einführung eines europäischen Passes für Verwalter werden folgende Ziele verfolgt:
- Die Förderung des Wettbewerbs;
- die Senkung der Kosten;
- ein Beitrag zur Sicherstellung der Stabilität der liechtensteinischen und EU-Finanzsysteme;
- Erzielung einer gesteigerten Offenlegungs- und Reportingpflicht zwecks Erreichung eines wirksameren und einheitlicheren Schutzes für Anleger sowie die Stärkung der Aufsichtskompetenz und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Die Wahlfreiheit als kleiner AIFM unterhalb gesetzlicher Schwellenwerte ohne EU-Pass unter erleichterten Organisationsformen tätig sein zu können, ist ebenfalls ein weiteres Kennzeichen dieser Vorlage. Neu kann nicht nur eine Bank als Verwahrstelle - sprich Depotstelle - dienen. Es soll zudem ein einfacher Zugang in elektronischer Form und in einheitlicher Finanzsprache geschaffen werden. Mit dieser Rechtsgrundlage soll der Fondsstandort Liechtenstein für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren als auch für AIF geschaffen werden und insbesondere für ausländische Fondsinitiatoren und deren Verwalter attraktiver gestaltet werden.
Auf Seite 12 des Bericht und Antrages weist die Regierung insbesondere auf die interessante Standortwahl für CH-Manager hin, weil solche Fondsmanager in der Schweiz augenblicklich benachteiligt sind. Liechtenstein soll neben Fondsstandorts wie Luxemburg und Grossbritannien eine signifikant stärkere Rolle als Standort einnehmen, da sich die Regierung volkswirtschaftliches Wachstum verspricht und sich insbesondere die Schaffung neuer Arbeitsplätze erhofft. Zugleich erwartet die Regierung, wie auf Seite 22 im Bericht und Antrag festgehalten, dass aufgrund des stärker konkretisierten Hüllenverbots sich Vorfälle wie im Sommer 2011 rund um die Money Service Group vermeiden lassen. In Einklang mit dem EWR-Recht soll weiters sichergestellt werden, dass nur solche Akteure eine Zulassung als AIFM erhalten, die über die notwendige Kompetenz und die Infrastruktur vor Ort verfügen. Es wird gesetzlich gefordert, dass das Portfoliomanagement und das Risikomanagement selbst durchgeführt wird. Zumindest muss eine der beiden Tätigkeiten tatsächlich selbst erledigt werden, um eine Zulassung als AIFM zu erhalten.
Für den Landtag gilt es nun, die Barrieren im Wettbewerb um die AIFM sowie um Fondsanbieter zu beseitigen und die Chancen der heimischen Finanzdienstleister im Ausland zu erhöhen. Andererseits müssen wir gleichzeitig darauf bedacht sein, dass die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein nicht weiter belastet wird und unsere Staatsfinanzen durch pflichtwidriges Handeln von AIFM belastet werden. Wie die Regierung auf den Seiten 193/194 des Bericht und Antrages weiters festhält, ist seitens der FMA mit einem massiven Anstieg der Kontroll- und Überwachungstätigkeit zu rechnen. Deshalb ergebe sich bei der FMA unweigerlich ein Mehraufwand in personeller Hinsicht. Wie hoch ein solcher Mehraufwand sich belaufen könnte, sei laut FMA augenblicklich noch nicht abzuschätzen.
Aufgrund des Einbezugs aller Verbände aus dem Finanzsektor, welche diese Vorlage grundsätzlich befürworten, spreche ich mich für Eintreten auf die Vorlage aus. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Um sich über dieses umfassende Gesetzeswerk einen Überblick zu verschaffen, muss man sich vorerst detailliert mit den Begrifflichkeiten auseinander setzen und diese analysieren.
So sprechen wir beim AIFMG vom Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Alternative Investmentfonds sind jegliche Organismen bzw. juristische Organisationsformen, welche für gemeinsame Anlagen von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammeln, um es dann auf Basis einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der betreffenden Anleger zu investieren. Nicht dazu gehören die dem Gesetz OGAW unterstellten Organismen. Dieses vor einem Jahr verabschiedete Gesetz handelt von Organismen, welche Wertpapiere und Wertpapierfonds in diesen juristischen Organisationen zusammenführen, um sie Anlegern zur Verfügung zu stellen. Heute steht das ergänzende Produkt zur Diskussion.
Gerade in der Zeit, in welcher der Finanzplatz Liechtenstein neue Impulse brauchen kann, bietet dieses auf EU-basierende Gesetz die Möglichkeit eines neuen Geschäftsfeldes und insbesondere einen einfacheren Zugang zum europäischen Markt. Liechtenstein bietet viele Vorteile hinsichtlich der Ansiedlung von Verwaltern alternativer Investmentfonds.
Die wichtigsten Vorteile sind: - die EWR-Mitgliedschaft und somit der Zugang zum europäischen Markt;
- die raschen Verwaltungsverfahren;
- die Erfahrung und die Kultur des Finanzplatzes;
- die konservative Einstellung zu Finanzrisiken (siehe Stabilität unserer Unternehmen anlässlich der Finanzkrise 2008);
- der Schweizer Franken als sehr stabile Währung;
- das AAA-Länderrating;
- das europakonforme und attraktive Steuergesetz;
- die Finanzplatzstrategie, welche auf Transparenz und internationale Standards ausgerichtet ist;
- die Finanzmarktaufsicht, welche die europäischen Aufsichtsvorschriften praktiziert;
- die koordinierte Unterstützung bei Ansiedlung neuer Finanzdienstleister durch die Regulierungsbehörde, der Verbände, der FMA, der Steuerverwaltung und dem Öffentlichkeitsregister und
- die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Universität Liechtenstein.
Und all diese Vorteile stellen ein ideales Geschäftsfeld dar, welche Schweizer Verwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter nach Liechtenstein bringen können. Sie können sich unter Beachtung des europäischen Hüllenverbots, das heisst, Verbot der Briefkastengesellschaft, bei uns niederlassen. Liechtenstein könnte damit für die Schweizer Finanzakteure eine Hubfunktion darstellen, weil ihr dies selbst durch die fehlende EWR-Mitgliedschaft direkt verwehrt bleibt. Es werden damit neue Arbeitsplätze in Liechtenstein geschaffen. Die Schweiz kann aber und wird aber mitprofitieren, weil Liechtenstein das notwendige Personal nicht stellen kann und somit wesentliche Ressourcen aus der Schweiz einsetzen wird. Ein Nachteil Liechtensteins liegt darin, dass wir noch eine geringe Anzahl an Doppelbesteuerungsabkommen haben.
Ich möchte noch ausführlich auf das Verbot der Briefkastengesellschaft zu sprechen kommen. Die Hauptverwaltung dieser AIFM muss tatsächlich in Liechtenstein sitzen. Hier müssen die Kernentscheide des Managements getroffen werden. Die notwendigen Ressourcen für die Tätigkeit eines AIFM müssen hier und dauerhaft aufgebaut werden, insbesondere die Teiltätigkeiten der Anlageentscheidung oder des Risikomanagements, welche Gegenstand der Zulassung sind.
Der europäische Pass bzw. die Zulassung ist keinesfalls durch eine Mantelgesellschaft möglich. Die Finanzakteure müssen über die Kompetenz und die Infrastruktur vor Ort verfügen. Und wie bereits angesprochen, muss zumindest eine der beiden Tätigkeiten – Portfoliomanagement oder Risikomanagement – tatsächlich selbst ausgeführt werden. Die massgeblichen Akteure sind somit für die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht greifbar und können die Aufsichtsvorgaben durchsetzen.
Diese Vorlage soll ein wesentliches Standbein auf dem liechtensteinischen Finanzplatz durch folgende Schwerpunkte werden: - die Abkoppelung vom schweizerischen Kollektivanlagengesetz hin zu einem auf Europa terminologisch ausgerichteten Gesetz;
- das vereinfachte und beschleunigte Zulassungsverfahren mit effizienter Verwaltung und Aufsicht;
- die europäische Zulassung bzw. Pass, welche die grenzüberschreitende Tätigkeit im EU-Raum erleichtert;
- die Einführung neuer Rechtsformen für Fonds, ohne dass weitere FL-Gesetze anzupassen sind;
- die Stärkung des Anlegerschutzes, das verstärkte Mass an Offenlegungspflichten der AIFM gegenüber den Investoren und der FMA;
- das verstärktes Corporate-Governance-Regime, das verpflichtende Risikomanagement sowie die verschärften Delegationsvorschriften mit klaren Aufgaben- und Verantwortungsregelungen für die Verwahrstellen
- sowie die umfassenden Regelungen für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr innerhalb des EWR wie auch mit Drittstatten.
Ich hoffe, dass all die aufgezählten Vorteile Liechtensteins wie auch die Vorteile der Gesetzgebung zum gewünschten Ergebnis auf dem Finanzplatz führen werden. Ich bedanke mich für die Vorlage und bin für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Zu den Chancen und zum Potenzial dieseser Vorlage wurde jetzt schon einiges gesagt. Ich kann diesen Ausführungen folgen. Was mich interessieren würde, ist vor allem die Seite der potenziellen Risiken. Wenn wir ein solches Gesetz schaffen, so wie mein Vorredner gerade ausgeführt hat, ist es ein riesiges Potenzial für Unternehmen, Unternehmen in der Privatwirschaft, sprich Unternehmen, die auch eine gewisse Grösse oder vor allem einiges an Kapital handeln. Und diese Unternehmen sind unter der Kontrolle von einzelnen oder wenigen.
Es wurde auch ausgeführt, dass ein entsprechendes Risikomanagement gefordert wird. Nun wissen wir alle, dass es aber auch sein kann, dass es Misserfolg gibt. Also der Grat zwischen Erfolg und Misserfolg ist manchmal sehr steil. Und mich würde interessieren, wie die Konsequenzen auf den Staat sein können, wenn grössere Unternehmungen, die dann hier den Sitz haben, einen Misserfolg einfahren. Ein Beispiel wäre für mich sicherlich eine Money Service Group, wie es der Abg. Büchel genannt hat. Was sind da die Konsequenzen, die auf unser Land zukommen könnten, also Haftungskosten? Und könnte es auch sein, dass Unternehmen in die Grösse kommen, wo man über Systemrelevanz sprechen muss oder kann man das explizit ausschliessen, dass hier der Staat mit gewissen Risikopositionen zu rechnen hat?
Dass hier ein Risikomanagement betrieben werden kann, dass eine FMA eine Aufsichtsbehörde ist, die diese alleine überwacht, greift für ich nicht. Weil das war auch bei anderen Unternehmungen auch schon der Fall und man hat da festgestellt, dass die Aufsicht verantwortungsvoll und im besten Wissen und Gewissen gemacht wurde. Und trotzdem war es möglich, dass solche Unternehmen Haftungskonsequenzen für den Staat verursacht haben. Ich wäre froh, wenn die Regierung dazu ein paar Ausführungen machen könnte.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich möchte gerade bei meinem Vorredner anknüpfen. Zuerst einen herzlichen Dank der Regierung für die Zustellung dieses umfangreichen Werkes von beinahe 500 Seiten ohne Beilagen.
Ich habe drei Punkte: Der erste Punkt auf der Seite 193 - hier ist nachzulesen: «Neue Geschäftsmodelle bieten neue Chancen, bergen aber auch neue Risiken». Wie bereits vom Abg. Gerold Büchel ausgeführt, würde mich schon auch noch interessieren: Wo sieht die Regierung die Risiken der neuen Vorlage? Mir ist durchaus bewusst, dass neue Geschäftsmodelle auch Chancen bieten. Das ist ja auch gut und wir erhoffen uns auch, dass diese Chancen dann genutzt werden und für den Finanzplatz neue Optionen präsentieren. Aber diese Risiken würden mich schon auch noch interessieren. Wir erleben ja in der aktuellen Debatte gerade, dass es durchaus in der Vergangenheit solche Fälle gegeben hat. Und da würde mich einfach einiges dazu vonseiten der Regierungsbank interessieren, auch im Bereich der Haftungsfragen.
Beim Gesetz stellen wir nämlich fest - das habe ich bei diversen Artikeln gemerkt -, dass sehr viele Begriffe verwendet werden, die einen erheblichen Ermessensspielraum beinhalten. Das wird dann sicherlich im Rahmen der 1. Lesung zu klären sein.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist eine Studie, die immer wieder zitiert wird, die das Potenzial dieser Gesetzesvorlage aufzeigen soll. Und da möchte ich die Regierung fragen: Wollte man mit dieser Studie, die ja auch des Öfteren in den Zeitungen nachzulesen war, die Schweiz darauf hinweisen, was hier Liechtenstein beabsichtigt? War das die Strategie, dass man den Schweizern sagt: Achtung, wir haben hier etwas vor. Oder wieso hat man hier diese Studie relativ sehr publikumswirksam präsentiert?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin noch auf ein, zwei Fragen gekommen, auch aufgrund der letzten Voten, die gerade vorangegangen sind. Und zwar lese ich auf der Seite 193: personelle, finanzielle Konsequenzen. Mir ist bewusst, dass es wahnsinnig schwierig ist, bei der FMA abzuschätzen, was das für personelle Konsequenzen hat. Ich möchte dennoch die Frage stellen: Wir fahren ja den Staatsbeitrag an die FMA kontinuierlich zurück, möchten ihn einfrieren. Und für mich ist jetzt schon die Frage: Wenn hier so viel zusätzlicher Kontrollaufwand entsteht, der auch sein muss, das ist unbestritten, wie gedenkt die Regierung oder ist das abschätzbar, wie hier ein Schlüssel gefunden werden könnte, diese finanziellen Aufwendungen, die die FMA neu aufzubringen hat, irgendwie in den Griff zu kriegen? Soll man das überwälzen auf die Gefahr hin, dass da wieder Gebühren anstehen und eine Neuansiedlung von Geschäften vielleicht verhindern, oder wie geht man damit um? Ich entnehme den Ausführungen auf der Seite 194 zum Beispiel: «Allein damit ist ein Mehraufwand verbunden, der jedenfalls nur mit erheblichen personellen Ressourcen zu bewältigen sein wird», sagt die FMA. Sie sind sich dessen angeblich bewusst, aber wenn man vielleicht auf die 2. Lesung hin noch ein bisschen detailliertere Ausführungen machen könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Meine Vorredner haben die Grundzüge des Gesetzes erläutert. Ich finde diese Vorlage für den Fondsplatz und den Finanzplatz Liechtenstein wichtig. Er ist auch ein Signal, weil wir hier wirklich einmal die Ersten sind, die etwas umsetzen und die Chance nützen, die sich uns bietet aufgrund einer Richtlinie, die wir sowieso umsetzen müssen.
Bezüglich der finanziellen und personellen Konsequenzen, gerade auch bei der FMA, werden wir sicherlich noch zu diskutieren haben, wie das verlagert oder weiterverrechnet wird insbesondere, da ja diese Vorlage auch eine Anpassung der Gebührenbestimmungen im FMA-Gesetz beinhaltet. Ich denke, dass es hier noch einige Diskussionen geben wird. Ich glaube, für die FMA ist es eine Herausforderung, dieses Gesetz umzusetzen. Aber ich glaube, es ist für die FMA auch eine Chance, an diesem Geschäftsbereich Anpassungen, die auch sonst angestanden wären, vorzunehmen und hier auch zum Teil Neues aufzubauen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen herzlichen Dank für die Voten zu diesen Gesetzesvorlagen, zu diesem umfassenden Werk. Ich möchte die Vorlage auch noch ein bisschen würdigen und diese auch in einen Zusammenhang mit dem rechtspolitischen Hintergrund stellen, wie diese Vorlage entstanden ist.
Sie wissen, die Finanzmarktkrise 2006 und in den folgenden Jahren hat eigentlich bis heute dazu geführt, dass die G20 sich ja immer wieder auch mit diesen Themen beschäftigt hat. Es geht um systemische Risiken und gerade auch in diesem Geschäft, das hier nun einer Regulierung zugeführt werden soll. Das ist das erste Interesse, das hinter dieser Vorlage auch steht. Das ist ein internationales Interesse. Es gab ja die G20-Beschlüsse und die Aussagen: Kein Produkt, kein Marktteilnehmer mehr ohne Regulierung und ohne Aufsicht. Auf diesem Hintergrund, aus dieser Ecke, ist diese Gesetzesvorlage ja auch in der EU vorangetrieben worden.
Aus europäischer Sicht gibt es die Dimension des gemeinsamen europäischen Marktes und damit einen Europa-Pass, den wir mit der EWR-Mitgliedschaft auch erhalten können. Deshalb wird der grosse AIFM sechs Pässe und der kleine AIFM drei Pässe erhalten und das ermöglicht uns den Zugang zu potenziell 500 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern und damit Kunden für den Platz.
Dann gibt es natürlich auf der Marktteilnehmerseite die Stakeholder-Interessen. Dabei geht es darum, ein initiatorenfreundliches Gesetz zu schaffen, eine Stimmung zu erzeugen und ein Umfeld zu schaffen, das eben unternehmerisches Engagement in diesem Lande fördert. Und das wollen wir mit diesem Gesetz. Deshalb auch die Flexibilität und das Ausnutzen im Rahmen der Richtlinie, zum Beispiel die Frage des kleinen und des grossen AIFM, die Chancen auch für die hiesigen Akteure zu erhöhen, insbesondere im Bereich der Treuhandbranche, weil dort gerade mit Bezug auf die Kapitalisierung und die Mobilisierung von Vermögen wir uns viel versprechen. Wir wissen ja nicht, wie viel Vermögen in unseren Strukturen in diesem Lande vorhanden ist. Aber wir hoffen, dass doch auch einiges aus diesen Strukturen dann mobilisiert werden kann in solche geregelten Fondsstrukturen.
Und dann - das wurde vom Abg. Gerold Büchel, vom Abg. Wendelin Lampert, eigentlich von allen Votanten angesprochen - gilt es natürlich, den Anlegerschutz hochzuhalten und damit implizit auch den Reputationsschutz für unser Land hier in eine Höhe zu treiben, die das Risiko für Reputationsschäden auf ein Minimum reduziert. Was machen wir dabei? Wir schaffen hohe Voraussetzungen für die Bewilligungen für die einzelnen Akteure, wir wollen hier Best in Class sein. Wir wollen Produktinformationen auf höchstem Niveau mit diesem Gesetz schaffen und natürlich braucht es dazu auch eine kompetente Aufsicht seitens der FMA und eine sehr professionell arbeitende Behörde.
In diesem Zusammenhang zu diesen Fragen, die ich gerade hier hineinpacken kann. Was sind die Risiken mit dieser Vorlage? Risiken gibt es immer, wenn wir unternehmerisches Engagement fördern. Das ist klar. Das ist das unternehmerische Risiko des einzelnen Initiators oder des einzelnen AIFM, das dann hier gegründet wird. Das Risiko, das auf den Staat zukommt, ist zum einen das rechtliche Handeln der FMA. Dazu gibt es bereits im UCITS-Gesetz im letzten Jahr, das wir verabschiedet haben, eine Bestimmung. Ich habe mir diese noch notiert: Das ist der Art. 132 des UCITS-Gesetzes. Und in dieser Vorlage diskutieren wir das dann unter dem Art. 161, wenn ich auf die Schnelle richtig nachgeschaut habe, also die rechtlichen Risiken, die auf den Staat zukommen. Aber meinen tun Sie natürlich: Was kann das imagemässig bzw. reputationsmässig für uns bedeuten? Das ist meistens der viel grössere und nicht messbare Schaden. Und diesbezüglich habe ich versucht darzulegen, dass eben diese Interessensabwägung zwischen Stakeholder-Interessen, Anlegerschutz und Reputationsinteressen meines Erachtens in einem sehr gut ausgewogenen Verhältnis hier getroffen worden sind.
Wir werden - und das natürlich auch ein bisschen zum Werdegang der Vorlage - uns jetzt auch noch umblicken, weil wir die Ersten sind, die mit einer Vorlage ins Parlament kommen, damit wir sicher auch diesen First-Mover-Effekt erzielen können und damit auch eine gewisse Attraktion. Wir werden in den nächsten Monaten bis zur 2. Lesung noch beobachten, wie die anderen Länder mit dieser Thematik umgehen und allenfalls dann im Hinblick auf die 2. Lesung, wenn es notwendig sein sollte, entsprechende Anpassungen vornehmen.
Ich möchte dann nur ganz kurz etwas zur Fondsplatzstrategie sagen, weil dieses Werk - und das wurde ja auch besprochen - nicht isoliert betrachtet werden kann. Warum haben wir im Jahr 2009 eine Fondsplatzstrategie verabschiedet? Das ist eigentlich eine ganz einfach Erkenntnis, die uns damals bewogen hat, weil wir die Fonds als Schlüsselprodukt für einen wissensbasierten und transparenten Finanzplatz angesehen haben und dabei eben auch auf die Chancen für unseren Finanzplatz hier in Liechtenstein Rücksicht nehmen wollten. Wissensbasiert und transparent bedeuten keine Gegensätze. Wissensbasiert bedeutet das, was der Abg. Manfred Batliner gesagt hat, dass nämlich das Wissen hier ist, die Wertschöpfung hier passiert, dass dieses Geschäft vor Ort betrieben wird, und zwar mit Strukturen, Personal und entsprechendem Know-how von hier aus. Von Fonds versprechen wir uns einiges. Fonds sind ein flexibles und vielseitig einsetzbares Produkt und in der Wertschöpfungskette können viele Teilnehmer, die bereits heute am Platz Liechtenstein tätig sind, hier auch ihren Beitrag leisten und damit sicher Geld verdienen.
Wir haben deshalb im Jahr 2009 eine Fondsplatzstrategie verabschiedet. In einem ersten Schritt das UCITS-Gesetz, welches - wie erwähnt - im letzten Jahr verabschiedet wurde. Im zweiten Schritt dieses AIFMG, das Ihnen jetzt vorgelegt wurde, und begleitend in einem dritten Schritt haben wir auch bereits einiges auf den Weg geschickt, zum Beispiel die Reform des Treuhändergesetzes. Das scheint mir wichtig zu sein, dass man das heute auch noch erwähnt, nämlich die verstärkte Aufsicht über die Treuhänder. Und deshalb erlaubt es uns, auch das Feld der kleinen AIFM für die Treuhänder zu eröffnen, damit und weil diese dann dieser Aufsicht in Zukunft auch unterstehen werden.
Die Erweiterung des DBA-Netzwerkes wurde angesprochen. Insbesondere ein DBA mit der Schweiz wird hier sehr von Nutzen sein. Die ersten Gespräche, die mit der Schweiz geführt worden sind, lassen uns hoffen, dass wir hier auch zu einem Abschluss kommen. Weitere Möglichkeiten sind in unseren Köpfen drin. Wir wollen eventuell ein Verbriefungsgesetz und andere Richtlinien schaffen, die auf uns zukommen in diesem Umfeld seitens von Europa und dann ebenfalls rasch in eine Umsetzung bringen.
Es wurde erwähnt: Was machen wir mit dieser Vorlage? Wir regulieren die Verwalter, also damit die Personen, die Verwalter der alternativen Investmentsfonds. Anlagegegenstände sind vor allem illiquide Assets wie Immoblien, Private Equities und Rohstoffe, aber auch Derivate und Hebelprodukte. Das alles ist geeignet für das, was in unserem Lande eigentlich immer schon gemacht worden ist, nämlich für eine strukturierte Vermögensverwaltung, insbesondere auch von Familienvermögen. Und es dient auch als Anlageprodukt für professionelle Anleger, zum Beispiel Versicherungen oder eben auch Pensionfonds. Die Pensionfonds-Gesetzgebung haben wir ja vor fünf Jahren bereits in unserem Lande verankern können.
Ich nehme das zum Anlass der Frage des Abg. Wendlin Lampert wegen der Studie: Die Studie wurde bereits im Mai 2010 von uns in Auftrag gegeben im Nachgang, als wir die Fondsplatzstrategie verabschiedet haben. Wir wollten diese Analyse machen. Nicht einfach eine Richtlinie umsetzen und dann sagen, wir haben Chancen oder wir haben keine Chancen, sondern mussten eben auch die Marktchancen und eine Machbarkeitsstudie in dieser Hinsicht eruieren lassen und die Studie gibt uns erhebliche Chancen. Das war nicht gegen jemanden gerichtet, das war nicht gegen die Schweiz gerichtet, sondern wir schauen dabei auf uns. Und wenn dabei natürlich für unseren Platz etwas Gutes an- und abfällt, dann können wir ja auch darüber reden. Das ist ja eine der PR-Regeln: Tue Gutes und rede dann auch darüber. Und das haben wir hier, glaube ich, gemacht.
Wie ist die Vorlage weitergegangen? Wir haben Vorvernehmlassungen gemacht, die Marktteilnehmer mit einbezogen und dann offiziell jetzt im Frühjahr eine sehr kurze Vernehmlassung durchführen können in dem Sinne, weil alle Marktteilnehmer ja mit einbezogen worden sind und hier auch ein Interessenausgleich bereits im Vorfeld stattgefunden hat. Wir führen nun heute, im Juni, die 1. Lesung durch und geplant ist, die 2. Lesung im November/Dezember durchzuführen, weil wir bis dahin dann noch das Marktumfeld in Europa anschauen: Was macht Luxemburg? Die wollen in den nächsten Wochen auch rauskommen. Was macht allenfalls jetzt noch die Schweiz? - und damit dann rechtzeitig das Inkrafttreten für den 22. Juli 2013 zu garantieren. In diesem Sinne - die Ziele wurden erwähnt - ist es eine flexible Regulierung, eine moderne Regulierung, ein, so glaube ich, gut gelungener Interessenausgleich zwischen dem Anleger- und Reputationsschutz und der Standortattraktivität und damit erleichtern wir uns über den EWR den Zugang zum europäischen Markt und über diese sechs Pässe.
Dann vorweg noch etwas, weil es auch klar zum Ausdruck gekommen ist und ich kann das bestätigen, der Abg. Manfred Batliner hat das erwähnt. Der Finanzplatz Liechtenstein nimmt mit dieser Vorlage dann eine Brückenfunktion auch in den Schweizer Markt wahr. Das ist auch eine gewisse Relativierung zu den Berichten, die man in den Zeitungen auch lesen und damit den Eindruck gewinnen konnte, dass hier Liechtenstein der Schweiz etwas abgraben will. Nein, der Finanzplatz Liechtenstein möchte hier die Kooperation und Brückenfunktion mit der Schweiz über diese Vorlage auch in diesem Bereich erhalten.
Dann zur Finanzierung: Ja, da ist es so, dass wir im Gesetz festgeschrieben haben, wie der Staatsbeitrag des Landes zugunsten der FMA sich in den nächsten Jahren gestaltet. Bei der Verabschiedung dieser Vorlage damals hat man ja auch gesagt: Man wird die Finanzierung der FMA evaluieren. Das wäre vorgesehen gewesen für das Jahr 2013. Wir haben das nun vorgezogen. Die FMA-Verantwortlichen waren auch in der Finanzkommission und haben dort auch gesagt, dass man frühzeitiger jetzt handeln soll und dann wird das auch wieder Gegenstand sein und dort einfliessen. Momentan wäre es so, dass wir aufgrund des fixen Staatsbeitrages ja entweder das Gesetz anpassen und den Staatsbeitrag erhöhen müssten oder die Differenz, die nicht gedeckt wäre, müsste dann vom Markt getragen werden. Bis dieses Gesetz allerdings die definitive Verabschiedung findet, liegen die Ergebnisse über eine künftige Finanzierung seitens der FMA auch bereits sicher vor. Noch nicht verabschiedet wurde dann kann man auch darüber diskutieren und das nächste halbe Jahr wird es auch zeigen, wie gross das Interesse am Platz Liechtenstein selber ist, wie viele Marktteilnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Persönlich kann ich nur meine Eindrücke wiedergeben. Ich habe selber ein paar Gespräche geführt über das Interesse, insbesondere schweizerischer Vermögensverwalter am liechtensteinischen Finanzplatz und mit dieser Vorlage. Dieses ist sehr gross, riesengross. Natürlich werden die Entscheidungen nicht allein wegen diesen Gesprächen getroffen, aber wenn man da Hilfeleistung bieten kann und damit auch sagen kann, dass es politisch wirklich der Weg ist, den Liechtenstein hier eingeschlagen hat und um diese Botschaft ging es mir, glaube ich, hilft das bei der Entscheidungsfindung. Schlussendlich werden aber auch andere Gründe natürlich den Ausschlag geben.
Ich möchte damit vorerst mein Votum beenden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich danke dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Sie haben das im Raum stehende DBA mit der Schweiz angesprochen. Ich weiss, dass insbesondere der Bankenverband grosse Vorbehalte hatte bzw. hat. Ich möchte die Frage an Sie richten: Sind diese Vorbehalte immer noch da, stehen die immer noch im Raum oder konnten die mittlerweile ausgeräumt werden? Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Nochmals zurückkommend auf diese Studie: Also ich wollte keine Kritik üben, dass die Regierung eine Studie gemacht hat. Das begrüsse ich sogar sehr. Nur die Regierung macht es in anderen Bereichen ja auch so, dass man mitunter mit Studien relativ defensiv umgeht, dass man diese nicht gerade an die grosse Glocke hängt. Und ich frage mich einfach: Hat man diesem Projekt einen Gefallen getan, indem man über diese Studie schon diverse Male in diversen Medien lesen konnte? Nur als Beispiel: «Wirtschaft Regional», vom 26. Mai 2012. Hier sagt der Vermögensverwalter Jürg Bosshart: Er kann sich nicht vorstellen, dass die Schweizer Politiker tatenlos zusehen, wie Vermögensverwalter en masse abwandern. Und das denke ich mir, genau deshalb hätte ich diese Studie eher defensiv behandelt. Die Regierung macht es ja in anderen Bereichen auch so, dass sie die Studien nicht unbedingt gerade dem Landtag zustellt, die Studien aber verschwiegen irgendwo in den Medien präsentiert werden. Aber das ist meine Sicht der Dinge.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zweimal ist jetzt die Schweiz wegen dem DBA angesprochen worden. Da gibt es eine gemeinsame Position der DBA-Arbeitsgruppe, wonach auch ein zeitlicher Fahrplan vorgeschlagen wurde. Das Aufgleisen der DBA-Gespräche mit der Schweiz ist mittlerweile von allen unbestritten, das haben wir auch gemacht. Wir sind auch dabei, die entsprechenden Eckpunkte zu evaluieren. Ich habe ja darüber berichtet, dass ich mit Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf ein Gespräch geführt habe. Es gibt keine Widerstände, wie das noch vor Jahren der Fall war, mit Liechtenstein ein DBA zu machen. Und jetzt geht es darum, vor allem auch in diesem Bereich die Attraktivität zu steigern. Es geht vor allem natürlich um die Rückforderbarkeit der Verrechnungssteuer und die Herabsenkung der Sockelbeträge bei der Quellensteuer.
Dann zur Studie: Die Regierung selber hat ja über die Studie nicht berichtet. Die Regierung hat auch keine Pressekonferenz zur Studie gemacht. Die Regierung hat erwähnt, dass es diese Studie gibt, dass dort grosse Chancen drinliegen. Natürlich machen auch die Berater, die diese Studie gemacht haben, entsprechend Werbung für dieses Geschäftsfeld und zitieren dabei natürlich ihre eigene Studie. Das können wir nicht bis ins Letzte steuern. Wir selber haben nicht eine Jubelveranstaltung gemacht und haben die Studie selber so präsentiert, sondern haben uns in vornehmer Zurückhaltung geübt. Aber selbstverständlich mit diesem Background konnten wir doch auch auftreten und haben deshalb auch bei der Verabschiedung der Vorlage eine Pressekonferenz gemacht, wir haben auch eine Presseaussendung gemacht und damit auch entsprechende Resonanz erhalten. Am Montag dieser Woche war in der Beilage der «Finanical Times» ein Beitrag drin im Fondsmagazin über Liechtenstein und die AIFM-Vorlage und damit ist das Thema auch in Deutschland und im weiteren Umfeld platziert und findet dementsprechend auch schon Resonanz.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich möchte nochmals nachfragen: Bezüglich Risiko haben sie ausgeführt, dass das vor allem bezüglich Imageschaden gesehen wird. Jetzt in anderen Fällen konnte doch auch festgestellt werden, dass die Liquidationskosten doch erheblich sein können, vor allem mit dem Stichwort «Anlegerschutz». Und ich möchte nochmals nachfragen, ob das in einem überschaubaren Rahmen bleiben würde, wenn grössere Unternehmen in diesem Bereich wirklich einen Misserfolg einfahren, dass es sich nur auf solche Haftungsproblematiken beschränken würde und diese überschaubar bleiben, oder ob es hier auch andere Haftungsansprüche geben könnte, die dann an das Land Liechtenstein gestellt würden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann dazu gerne etwas sagen: Die entsprechende Bestimmung, die Sie erwähnen, ist eine im Personen- und Gesellschaftsrecht. Das ist, glaube ich, der Art. 133 Abs. 6, wenn ich mich nicht täusche. Der wurde erst vor kurzem eingeführt. Diesen werden wir im Zuge der Diskussion und des Themas, das Sie angesprochen haben, sowieso überdenken müssen, ob es Sinn macht, dass man dort eine automatische Kostenübernahme seitens des Landes generieren kann und damit auch entsprechendes Risiko quasi finanziell an das Land überwälzen kann. Ich glaube, darüber müssen wir uns auch in der Regierung bzw. haben wir uns schon unterhalten, was die Konsequenzen aus diesem Fall sind. Und die Folge davon war hier eine Interessensabwägung, dass man gesagt hat, damit nicht 4'000 Anleger in diesem konkreten Fall in Deutschland allenfalls zu Schaden kommen, haben wir diese Kosten damals übernommen. In Zukunft sollte dieses Risiko ja deutlich minimiert sein, praktisch wirklich marginalisiert werden können, indem man höchste Anforderungen an Leute stellt, die diese Produkte dann auch vertreiben können, aufstellen können usw.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, im Zusammenhang mit der Liquidation von Gesellschaften ist es auch wichtig zu überprüfen, was ein Liquidator überhaupt machen muss. Ich glaube, der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich einige Urteile diesbezüglich gefällt. Ich glaube, in der Vergangenheit hat auch die Aufsicht des Öffentlichkeitsregisteramtes hier nicht wirklich funktioniert und es wurden hier «Liquidatorentätigkeiten» abgerechnet, die eigentlich keine Tätigkeiten eines Liquidators sind. Ich denke, wenn man sich dort wieder auf das Grundsätzliche besinnt, dann gehen auch die Kosten und das Kostenrisiko zulasten des Landes deutlich zurück.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nochmals zurückkommend auf diese Studie: Die Regierung sagt selbst, sie hat diese Studie in Auftrag gegeben. Jetzt bin ich schon ein wenig erstaunt, wenn Sie sagen, Herr Regierungschef, man hätte Price Waterhouse Coopers nicht untersagen können, diese Studienergebnisse zu publizieren. Ich denke mir, die Regierung war Auftraggeber. Also diese Kompetenz hätte die Regierung doch gehabt. Wir führen ja immer wieder die Debatte: Hat der Landtag Anrecht auf gewisse Studien? Denn zukünftig könnte jeder Studienverfasser seine Studien publik machen. Also dies widerspricht für mich schon den bisherigen Ausführungen. Ich denke mir, die Regierung hätte schon die Chance gehabt zu sagen: Diese Studie bleibt aktuell noch unter Verschluss. Ich denke mir nicht, dass «PWC» in Eigenregie diese Kompetenz hat. Das kann ich mir fast nicht vorstellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Studie ist ja nicht veröffentlicht, sondern PWC hat darüber geredet, dass sie diese Studie gemacht und die Qualifikation vorgenommen hat, dass Liechtenstein hier gute Chancen hat. Das hat mich nicht gestört, dass sie das kommuniziert haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich denke, Eintreten ist unbestritten und in Anbetracht des Umfanges dieses Papiers und in Anbetracht, dass das so ein hoch technischer, hoch regulierter Sachverhalt ist, in dem alle involvierten Kreise, die zuständig sind, mitgearbeitet haben, stelle ich Antrag auf Artikelaufruf. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich kann das Anliegen des Abg. Hilti durchaus verstehen. Ich denke, wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir künftig mit solchen Vorlagen umgehen. Ich glaube, im klassischen Modus, wie wir Berichte und Anträge behandeln, können wir solche Vorlagen eigentlich nicht behandeln, also mit den klassischen Drei-Wochen-Fristen. Ich weiss auch nicht, aber ich denke, das Büro oder auch die Reformkommission sollte sich auch überlegen, was wir mit solchen Vorlagen tun. Ich habe hier zwei Seiten: Zum einen denke ich, es ist fraglich, ob wir Gesetze erlassen sollen, die nie im Landtag gelesen wurden, auch wenn sie umfangreich sind und nicht klar ist, inwieweit hier seitens des Landtags gewisse Überprüfungen inhaltlicher Natur gemacht wurden. Sonst ist für mich auch fraglich, ob wir unserer Gesetzgebungsverantwortung wirklich nachkommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Um hier gleich eine Antwort zu geben: In der Kommission zur Revision der Geschäftsordnung ist das ein wichtiges Thema und das haben wir auch entsprechend so vorgesehen. Was die Fristen betrifft und was die 1. und 2. Lesung betrifft, darüber wird der Landtag befinden müssen. Im Moment ist es so, dass Vorlagen der Regierung nach der allgemeinen Diskussion über Eintreten oder Nichteintreten in der Regel zwei Lesungen und einer Schlussabstimmung unterliegen, wobei «in der Regel» sich meines Erachtens auf die Anzahl bezieht und nicht auf die Lesung an und für sich. Aber da es sich um die Geschäftsordnung des Landtags handelt, da es ja keinen Gesetzescharakter hat, kann der Landtag aus meiner Sicht beschliessen, hier einen Artikelaufruf zu machen. Es is in der Vergangenheit auch schon so passiert. Allerdings ist es nicht der Sinn der Sache. Da haben Sie eigentlich ganz Recht.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag des Abg. Peter Hilti unterstützen. Ich glaube, die Kontrolle der Legislative wird nicht besser, wenn wir uns das vorlesen lassen. Das erübrigt sich hier. Wenn wir gerade bei den Drei-Wochen-Fristen sind, ich glaube, hier hat die Regierung das deutlich vor der Drei-Wochen-Frist geschickt. Aber das Beispiel zeigt gerade auch, dass eine Frist viel vorher für den Abgeordneten auch nicht wirklich viel nützt. Diese Diskussion werden wir dann noch beim Geschäftsverkehrsgesetz haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident und danke, Herr Regierungschef. Diese Vorlage ist ja sicherlich sehr zu begrüssen und mir hat jetzt in der ganzen Diskussion etwas gefehlt. Und dazu möchte ich Sie fragen: Sie erwarten - auch aus Ihren Gesprächen - einen gewissen Andrang von Gesellschaften nach Liechtenstein. Und das bringt auch mit sich, dass Leute nach Liechtenstein kommen werden, denn das Know-how muss vor Ort sein. Und diese Leute, die nach Liechtenstein kommen, das sind sicher hoch spezialisierte Finanzexperten, die gewisse Ansprüche auch an die Infrastruktur und was immer stellen. Wurde diesbezüglich auch irgendetwas überlegt? Weil es wird sicherlich auch Aufenthaltsbewilligungen brauchen und was ist da Ihr Eindruck? Das würd mich noch interessieren.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Was die Lesung usw. betrifft, habe ich zwar Verständnis, wenn ich dieses umfangreiche Werk vor mich lege. Persönlich habe ich aber gewisse Bedenken. Ich schliesse mich hier eigentlich dem Votum des Abg. Gerold Büchel an und ich stelle Antrag auf Lesung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Antrag auf Lesung können Sie in dem Sinn nicht stellen. Es wird ja sowieso gelesen, ausser es kommt der Antrag auf Nichteintreten. Sie können den Antrag des Abg. Peter Hilti nicht unterstützen, dann wird das sowieso gelesen.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Okay.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Frage des Abg. Harry Quaderer ist eine sehr berechtigte Frage und muss auch beantwortet werden. Ich habe mich dazu auch schon einmal öffentlich in einem Interview geäussert. Das gehört für mich auch zu den Begleitmassnahmen und das haben wir auch mit den Verbänden diskutiert. Wenn wir solche Gesetzeswerke machen, brauchen wir auch das fachliche Know-how. Das kann man im Land aufbauen. Ich glaube, das braucht Zeit, das muss man begleitend auch machen, und zwar zusammen mit der Universität Liechtenstein, aber wir brauchen für den Wissenstransfer auch Leute, die hierher kommen. Und die Regierung hat hier eine grosse Offenheit, hier auch entsprechende Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen. Ich habe das so ausgedrückt: Wir müssen für diese Leute auch eine emotionale Nähe zum Unternehmen, zum Land, schaffen und damit auch Identifikation. Das haben wir übrigens auch bei der ganzen Strategie bei der Steuerthematik gesagt. Wenn wir Steuer-Know-how im Land brauchen, das nicht vorhanden ist, dann kann man hier auch Anträge an die Regierung stellen. Die sind nicht gehäuft gestellt worden. Ich gehe davon aus und das haben meine Gespräche gezeigt, dass es hier sicherlich mehrfach der Fall sein wird, wenn die Unternehmen sich entscheiden, hierher zu kommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur eine Bemerkung bevor wir abstimmen: Die reine Lesezeit wäre etwa sieben Stunden und wenn denn die Mehrheit des Landtages will, dass wir das lesen, dann bin ich dann aber auch dafür, dass die Mehrheit des Landtages dann auch anwesend ist. Weil ich stelle mir das dann so vor, dass vielleicht noch zwei oder drei Personen hier drinsitzen und der Rest ist nicht mehr anwesend. Dann wird die Kontrolle nicht besser.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Also mit sieben Stunden rechnen Sie noch sehr optimistisch.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe durchaus Verständnis für die Argumentation, die geführt wird. Wir müssen uns einfach fragen, ob wir so Gesetze erlassen wollen. Ich sage auch, vielleicht hätte man diese Diskussion ein wenig früher führen müssen, aber das ist eine Aufgabe, die wir als Landtag haben: Wie gehen wir mit solchen umfangreichen Vorlagen um? Ist es tatsächlich so gedacht, dass wir die nicht lesen. Für mich stellt sich dann auch die Frage: Wird dann zumindest ein Teil des Landtages beauftragt, sich vorab mit einer solchen Vorlage zu beschäftigen oder nicht? Ich weiss es nicht. Ich sage nur, es ist einfach zu sagen: Okay, das ist uns zu viel zu lesen, wir lesen das nicht durch. Das kann man tun. Es ist aber meines Erachtens nicht so, wie das der übliche Gesetzgebungsprozess ist. Wie er vernünftig auszusehen hat, da gebe ich Ihnen Recht. Ob das besser wird, wenn wir das jetzt einfach so lesen, das kann man durchaus in Frage stellen, aber ob das der richtige Weg ist, einfach das per Artikelaufruf zu machen, daran habe ich auch meine Zweifel.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gelesen würde die Vorlage schon, nicht indem sie vorgelesen wird, sondern durch Artikelaufruf, wie das in anderen Parlamenten der Fall ist. Aber die haben ja auch vorberatende Kommissionen usw., was bei uns nicht der Fall ist.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Herr Abg. Büchel, ich staune schon ein bisschen. Wenn Sie mir zugehört hätten, warum ich auf Artikelaufruf einen Antrag gestellt habe, das ist nicht, weil es so dick ist und ich keine Lust habe, das zu lesen. Sondern das ist, weil es hoch technisch, hoch reguliert ist, alle involvierten Player, die da eine Rolle spielen, haben daran gearbeitet. Ich bin überzeugt, wenn jemand Fragen zu einem Artikel hat, weil wir haben uns hoffentlich alle darauf vorbereitet, die einen vielleicht weniger, die anderen mehr, aber alle haben sich hier damit beschäftigt, fragen kann man ja trotzdem. Der Artikel wird aufgerufen und dann kann man sich einbringen. Da kann man mitreden, mitdiskutieren, wobei man sich ganz bewusst sein muss, der Spielraum, den wir überhaupt haben, der ist sehr klein. Und deshalb habe ich gesagt Antrag auf Artikelaufruf, einfach dass wir hier auch noch ein paar Franken sparen können. Weil eine Stunde Landtag kostet auch viel Geld. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Also das Finanzielle kann eigentlich kein Grund bezüglich Landtagsarbeit sein.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Meine Erfahrung aus den letzten gut elf Jahren Landtag ist einfach, wenn solche Sachen vorgelesen werden, dann findet nach meinem Dafürhalten die Debatte anders statt. Ich habe es für mich gelesen, ich habe mir meine Fragen auch notiert. Ich werde diese Fragen auch einbringen. Und jetzt kann man hier schon die finanziellen Konsequenzen einbringen, man kann auch die sieben Stunden einbringen. Aber wenn wir dank den Fragen die Vorlage in gewissen Punkten verbessern, dann sind diese sieben Stunden bzw. diese Sitzungsgelder sicherlich mehr als kompensiert. Und ich erlebe Debatten einfach anders, wenn die Sache vorgelesen wird. Aber ich sehe es schon auch, es ist sehr viel. Aber wie gesagt, es kann nicht das Argument sein. Wir sind nun einmal gewählt, um die Interessen des Volkes zu vertreten und wenn es sieben Stunden dauert, dann dauert es sieben Stunden. Und wenn das den Prozess verbessert, dann bin ich für die Verbesserung dieses Prozesses und diese Zeit investiere ich gerne. Aber ich denke, wir stimmen ab und schauen, was die Mehrheit will.Abg. Doris Beck
Ich bin auch fürs Abstimmen, aber noch ein Wort hätte ich hier. Es geht hier ja nicht darum, die ganze Vorlage ist nicht umsonst so dick, weil es eben x Artikel sind, die auch technisch sehr zusammenhängen. Das heisst, entweder habe ich das Prinzip verstanden und habe meine Fragen notiert oder es wird nichts ändern, einen einzelnen Satz womöglich noch durch Punkt und Komma zu ergänzen. Ich glaube, da nützt das Lesen nichts. Beim einzelnen Satz wird man keine Probleme aufdecken können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte meinen Senf auch noch dazugeben: Wir haben eine Geschäftsordnung. Wir können die jetzt mit einer Abstimmung ändern oder auch nicht. Der Vorwand, dass viele technische Artikel drin sind. Bei den meisten Vorlagen, die wir behandeln, gibt es Sachen, die sehr technisch sind. Also das ist für mich kein Argument. Was mich interessieren würde: Was sagt der Herr Landtagspräsident, was ist Ihre Meingung dazu? Machen wir jetzt eine einmalige Ausnahme oder wird das Usanz sein - oder was wird die Zukunft bringen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Meinung ist klar. So ein Fall ist ja nicht das erste Mal aufgetreten. Ich habe mich bisher - von einer Ausnahme abgesehen - immer für die Lesung entschieden, weil ich die Geschäftsordnung so interpretiere. Allerdings, wenn ein Landtagsabgeordneter einen Antrag stellt, darf er das selbstverständlich und der Landtag darf selbstverständlich seine eigene Geschäftsordnung für den einen speziellen Fall entsprechend interpretieren und sagen: Wir machen Artikelaufruf. Meine Position ist klar, würde ich sagen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Peter Hilti. Er beantragt, diese Regierungsvorlagen per Artikelaufruf, also die 1. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden dem Antrag des Abg. Peter Hilti zugestimmt und wir werden die 1. Lesung per Artikelaufruf vornehmen.
Wir steigen dann ein in die Regierungsvorlagen und kommen zuerst zum Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG).Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir werden hier im Hinblick auf die 2. Lesung dann noch eine Änderung vorschlagen. Sowohl in der Sachüberschrift werden wir die Sequenz «mit veränderlichem Kapital» wegnehmen als auch dann im Abs. 1, weil die Richtlinie hier eine Offenheit lässt. Zudem werden wir auch die Stiftung in die möglichen Rechtsformen noch mit integrieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 9?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
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Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeodnete. Ich frage mich, ob diese Frist von höchstens zehn Tagen, ob das einfach machbar ist? Könnte diese Prüfung eine gewisse Aufwendung bedeuten? Sind diese zehn Tage realistisch?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wie bei den Eintretensvoten erwähnt, wurde die Vorlage auch unter Einbezug der FMA geschaffen. Die FMA hat sich da auch eingebracht und das wurde auch in diesem Zuge entsprechend hier so vorgesehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.Art. 20 wird aufgerufen.
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Hier wird in Abs. 3 lit. c mit anschliessend Ziff. 1 und 2 festgelegt, unter welchen Bedingungen neu auch ein Treuhänder Verwahrstelle sein kann. Mir ist aufgrund der Erläuterungen und der Ausführungen im Gesetz nicht klar, welche Fälle das wirklich sind. Ich bitte die Regierung, hier auf die 2. Lesung nochmal Ausführungen zu machen, dass wir hier Klarheit haben: Wann darf ein Treuhänder das und wann ist es nach Bankengesetz eine Bank?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das war auch der Grund meiner Wortmeldung. Wir werden den ganzen Komplex Verwahrstelle mit Bezug auf die zugelassenen Treuhänder noch einmal einer Überprüfung unterziehen, auch in Zusammenarbeit mit der Treuhändervereinigung. Das läuft bereits und wir werden diese Ausführungen dann im Hinblick auf die 2. Lesung gerne machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Artikel?
Das ist nicht der Fall. Damit lesen wir weiter. Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Hier wird in Abs. 1 geregelt, dass der Administrator grundsätzlich eine Zulassung durch die FMA benötigt. In Abs. 3 werden dann Ausnahmen gemacht, wann er diese Zulassung nicht braucht. Gemäss den Erläuterungen ist es zum Beispiel so, dass ein Rechtsanwalt keine zusätzliche Zulassung durch die FMA benötigt, wenn er nur rechtliche Abklärungen macht. Es wird dann in Abs. 3 auch noch auf massgebliche berufsständische Vorschriften hingewiesen und in den Erläuterungen werden auch die Unternehmersberater mit einbezogen. Ich möchte die Regierung nur bitten, hier vielleicht auch auf die 2. Lesung abzuklären: Wann brauchen die Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, die jetzt eine gesetzliche Grundlage in einem eigenen Gesetz haben, eine Zulassung und wann nicht? Dass auch klar ist: Ein Rechtsanwalt, wenn er nur Rechtsberatung macht, braucht er keine, wenn er aber zusätzlich Buchführungen etc. macht, dann schon. Dass man vielleicht auf die jeweiligen Bestimmungen in den Spezialgesetzen auch Bezug nimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, wir haben das aufgeschnappt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann lesen wir weiter. Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Hier werden wir im Hinblick auf die 2. Lesung dann noch eine Anpassung vornehmen. Wir werden nicht nur die Delegation an zugelassene Administratoren regeln, sondern auch an Risikomanager, weil das in diesem Artikel bislang nicht enthalten ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ergänzung. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
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Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Unter Abs. 2 wird die Höhe der Kapitalausstattung erwähnt, und zwar in EURO oder der Gegenwert in CHF. Ich weiss nicht, ob das vernünftig ist oder ob man das nicht direkt in der Landeswährung übernehmen müsste.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Dieses AIFM-Gesetz ist als Exportgesetz natürlich gedacht, weil es in den europäischen Markt hinausgeht. Deshalb haben wir ja, wie in anderen Gesetzen auch, beide Währungen drin, EUR und CHF. Und zudem ist der Betrag natürlich in der Richtlinie so enthalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, dann lesen wir weiter. Art. 71 wird aufgerufen.
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Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. In Art. 143 wird in Abs. 1 geregelt, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der FMA in Liechtenstein der Gerichtsstand ist. In Abs. 2 wird dann aber in Übereinstimmung mit der Richtlinie geregelt, dass sobald ein AIFM oder ein AIF mit Anlegern aus dem EWR Streitigkeiten hat, diese auch bei einem EWR-Mitgliedstaat anhängig gemacht werden können. Ich frage mich hier, ob sich die Treuhänder etc. dessen bewusst sind, dass die Gefahr sehr gross ist, dass sie hier einen ausländischen Gerichtsstand haben und möchte die Regierung auch bitten, auf die 2. Lesung vielleicht Ausführungen dazu zu machen, was sich daran ändern würde, wenn Liechtenstein dem Lugano-Übereinkommen beitreten würde, ob sich dann nicht die Gerichtsstände ins Inland verlagern würden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Ich kann mich hier dem Votum der Abg. Diana Hilti nur anschliessen. Ich denke, es ist insbesondere auch für unsere Berufsgruppe der Treuhänder sehr wichtig, in dieser Frage Klarheit zu haben. Ich bitte auch die Regierung, für die 2. Lesung hier explizit Ausführungen zu machen. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir werden das präzisieren, insbesondere in den Zusammenhang des Lugano-Übereinkommens stellen. Grundsätzlich muss gesagt werden, dass natürlich privatrechtliche Streitigkeiten Privatsache bleiben, der Vertragsautonomie unterliegen und deshalb auch ausländische Gerichtsstände natürlich zulässig sind. Hier haben wir keine Einschränkungsmöglichkeiten, aber der Zusammenhang mit dem Lugano-Übereinkommen scheint mir wichtig zu sein und auch die Rechts- und Planungssicherheit, die angesprochen worden ist. Deshalb werden wir dann noch ein paar Ausführungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen zum Art. 143?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 144 wird aufgerufen.
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Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Regierungschef hat Art. 161 in der Eintretensdebatte bereits angesprochen. Ich stelle mir bei dieser Bestimmung zwei Fragen: Grundsätzlich geht es darum, die Haftungssumme auf CHF 5 Mio. zu beschränken. Ich frage mich aber: Weshalb wird explizit festgehalten «eine Haftung der FMA, des Landes Liechtenstein oder ihrer Mitarbeiter»? Ich denke, eine direkte Haftung der Mitarbeiter war nicht das Ziel. Ich glaube, das gehört wieder heraus.
Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe: Es heisst am Schluss: «Die Disziplinar- und strafrechtliche Verantwortung bleibt unberührt». Ich habe mir die Frage gestellt, nach welchen Bestimmungen die Mitarbeiter der FMA disziplinarrechtlich verfolgt werden können. Das Staatspersonalgesetz greift nicht, weil es eine selbstständige Anstalt ist. Ich glaube, die FMA hat nur ein Personalreglement, das aber nicht veröffentlicht ist. Vielleicht kann man das auf die 2. Lesung noch abklären oder entsprechend anpassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Den zweiten Teilaspekt muss ich abklären lassen und dann machen wir dazu Ausführungen. Zum 1. Punkt liegen Sie richtig. Die zwei Worte «ihrer Mitarbeiter» müssen raus. Das widerspricht auch dem Art. 13 des ÖUSG, das wir ja hier vor zwei Jahren verabschiedet haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann lesen wir weiter. Art. 162 wird aufgerufen.
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Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 183 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nur die Bemerkung machen, dass die folgenden Artikel 183 ff. allenfalls noch Anpassungen erfahren können, wenn wir dann die Gesetze der anderen Staaten auch kennen und damit die Übergangsbestimmungen eventuell auch auf diese adaptieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter. Art. 184 wird aufgerufen.
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Art. 189 wird aufgerufen.
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Art. 189 steht zur Diskussion.
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Art. 190 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 190 steht zur Diskussion.
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Damit haben wir das Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds in 1. Lesung beraten.
Ich unterbreche nun die Behandlung dieses Traktandums für das Mittagessen bis 15:00 Uhr.
Mittagspause (von 12:50 bis 15:00 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unser Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 15 und haben unterdessen das Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds in 1. Lesung behandelt.
Wir fahren weiter mit den weiteren Regierungsvorlagen und kommen zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 3 Abs. 1 Ziff. 24, 25 und 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Ziff. 24, 25 und 30 steht zur Diskussion.
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Art. 4 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 7 Abs. 1, Abs. 7, 8 und 12 wird aufgerufen.
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Art. 7 Abs. 1, Abs. 7, 8 und 12 steht zur Diskussion.
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Art. 15 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
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Art. 15 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
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Art. 16 Abs. 8 und 10 wird aufgerufen.
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Art. 16 Abs. 8 und 10 steht zur Diskussion.
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Art. 17 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
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Art. 17 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
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Art. 18 wird aufgerufen.
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Art. 18 steht zur Diskussion.
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Art. 22 Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 22 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 23 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 1 steht zur Diskussion.
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Art. 24 Abs. 1 und 3 bis 6 wird aufgerufen.
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Art. 24 Abs. 1 und 3 bis 6 steht zur Diskussion.
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Art. 26 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
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Art. 27 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 28 Abs. 1 Bst. b und c, Abs. 2 wird aufgerufen.
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Art. 28 Abs. 1 Bst. b und c, Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 28a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28a steht zur Diskussion.
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Art. 29 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
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Art. 29 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
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Art. 30 wird aufgerufen.
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Art. 30 steht zur Diskussion.
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Art. 31 Abs. 1 und 2a wird aufgerufen.
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Art. 31 Abs. 1 und 2a steht zur Diskussion.
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Überschriften vor Art. 32 wird aufgerufen.
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Überschriften vor Art. 32 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 35a wird aufgerufen.
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Art. 35h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 2 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 Abs. 2 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Bst. d, i und k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 Bst. d, i und k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Abs. 4 Bst. d und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 Abs. 4 Bst. d und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 Abs. 3 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 Abs. 3 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 102 Abs. 2 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 102 Abs. 2 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 125 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 125 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 126 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 129 Abs. 2 Bst. a und e sowie Abs. 4, 7 und 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 129 Abs. 2 Bst. a und e sowie Abs. 4, 7 und 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 129a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 129a steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Abs. 3. Der ist zwar genau gleich auch in Art. 158 des AIFM-Gesetzes. Dort wird geregelt, dass die FMA einen Kostenvorschuss verlangen kann, wenn sie sofortige Massnahmen verfügt und diesen Vorschuss aber zurückzuerstatten hat, wenn keine Rechtsverstösse festzustellen sind. Damit ist zwar klar, dass diese Kosten dann zulasten des FMA-Budgets gehen. Ich hätte noch gerne Ausführen dazu, wie der Kostenvorschuss bemessen wird, ob das nach Stundensatz oder wie das gehandhabt wird, dass auch absehbar ist, wie das berechnet wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Mir ist aufgefallen, dass wir dazu in der Tat keine Ausführungen gemacht haben. Wir werden das im Hinblick auf die 2. Lesung nachholen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen zu Art. 129a?
Das ist nicht der Fall. Wir lesen weiter. Art. 132 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 132 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 141 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 141 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 143 Abs. 2 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 143 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 143a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 143a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des PGR.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 261 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 261 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 299 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 299 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 312a Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 312a Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 352a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 352a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 361 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 361 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 361 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 361 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des GewG.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 3 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 5, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 5 Abs. 1 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 1 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Für die 2. Lesung hätte ich noch eine Bitte: Es heisst hier in Abs. 3, dass die Gebühren nach Zeitaufwand abgerechnet werden können. Ich denke, die Regierung kann dazu weitere Erläuterungen machen, ob es hier einen Stundentarif gibt, damit die Marktteilnehmer irgendwie eine Grössenordnung oder etwas bekommen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung wird das so übernehmen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das Anliegen des Abg. Helmuth Büchel unterstützen und habe zugleich zwei weitere Fragen. Es wird festgestellt, dass diese Massnahme greift und die greift ja nicht nur für den Fondsbereich, sondern für alle Bereiche, wenn ein aussergewöhnlicher Umfang oder besondere Schwierigkeiten vorhanden sind. Ich denke, diese zwei Begriffe müssten wir noch irgendwie spezifizieren, damit klar ist, was ein «aussergewöhnlicher Umfang» ist und was «besondere Schwierigkeiten» sind, dass da auch eine Sicherheit besteht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich teile Ihre Auffassung. Es ist insbesondere wichtig, dass in den Materialien etwas drin ist, dass wir damit auch potenzielle Beschwerden vermeiden können, damit auch eine gewisse Sicherheit hier vorhanden ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Nachdem zu Art. 30 Abs. 3 das Wort nicht mehr gewünscht wird, lesen wir weiter. Art. 30a Abs. 6 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a Abs. 6 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1, 2 und 2a Bst. c Unterbst. oo bis qq wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1, 2 und 2a Bst. c Unterbst. oo bis qq steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Auch hierzu hätte ich eine Bitte: Wenn die Regierung betreffend diesen Gebührentarif noch gewisse Ausführungen machen könnte. Ein Vergleich zum Beispiel mit den luxemburgischen Gebühren zeigt doch teilweise grössere Unterschiede auf. Mir ist nicht klar, wieso diese Unterschiede sind und wie das auch begründet wird. Ich denke, hier wären wir auch seitens der Marktteilnehmer sehr froh, wenn man vielleicht gewisse Anpassungen machen könnte oder zumindest bestimmte Erklärungen hätte, wieso zu bestimmten Tätigkeiten oder Dienstleistungen solche Gebühren entstehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch eine Frage, die ich bitte, auf die 2. Lesung zu erläutern. Ab lit. bb in Ziff. e wird immer aufgeführt auch CHF 2'000 bei Fristverlängerungen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann die Ursache für die Fristverlängerung auch bei der FMA liegen. Ich bin nicht sicher, ob dann dieser Tatbestand der Gebühr auch greift oder nur, wenn sie der Antragsteller verursacht hat. Das sollte man vielleicht noch klären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das so übernommen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur sechsten Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 26a Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26a Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60c Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60c Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 1 Ziff. 2 Abs. 1 Bst. a Unterbst. ee steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang 2 Abschnitt C Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Vorlage 7, zum Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 3 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 8, zum Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes. Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 9, zum Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes. Art. 2 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 10, zum Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes. Art. 14 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 2 Bst. b sowie Abs. 4 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Postgesetzes in 1. Lesung behandelt.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 11, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
GEsetz über die Abänderung des Steuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 12, zum Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.Art. 44 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 13, zum Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes.Art. 1 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 14, zum Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes. Art. 2 Abs. 2 Bst. l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. g Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10a Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10a Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Vorlage 15, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes. Art. 2 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. p und q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. p und q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes in 1. Lesung behandelt.
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Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Vorlage 16, zum Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes. Art. 2 Abs. 4 Bst. i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 4 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. § 98a Abs. 1 Einleitungssatz sowie Abs. 1a, 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 98a Abs. 1 Einleitungssatz sowie Abs. 1a, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 15 abgeschlossen.
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