Abänderung des Richterdienstgesetzes (Nr. 64/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Richterdienstgesetzes.
Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung dazu trägt die Nr. 64/2012. Er steht zur Diskussion. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Verehrte Kolleginnen und Kollegen. Bei dieser Abänderung des Richterdienstgesetzes dreht es sich lediglich um einen Sachverhalt im Art. 16. Die Bestellung der insgesamt über 50 nebenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichte und deren Stellvertreter erfolgt jeweils in einem 5-Jahres-Turnus. Das bedeutet für alle Beteiligten einen enormen Zeit- und Kraftaufwand, insbesondere für das Richterauswahlgremium. Dazu muss innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eine sehr grosse Anzahl an Personen nicht nur ausgewählt, sondern auch vorgängig zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und vom Richterauswahlgremium beurteilt werden.
Mit diesem Zeitrhythmus ist mitunter auch der Umstand verbunden, dass mehrere oder sogar sämtliche nebenamtlichen Richterstellen eines Gerichts gleichzeitig neu zu besetzen sind, was sich auf die Erhaltung einer gewissen Kontinuität und auch auf die Qualitätssicherung negativ auswirken kann.
Ziel dieser Vorlage ist es nun, diese Häufung von Richterstellenbesetzungen zu entzerren und so zu staffeln, dass jedes Jahr pro Senat höchstens zwei Stellen neu zu besetzen sind. Somit werden pro Jahr insgesamt höchstens 13 neue nebenamtliche Richterstellen vakant. Wenn, wie empfohlen, diese Gesetzesänderung per 1.1.2013 in Kraft treten und dann auf die Ernennung der nebenamtlichen Richter erstmals am 1. Januar 2015 Anwendung finden kann, bleibt den Betroffenen ausreichend Zeit, sich auf den geänderten Zeitrahmen einzustellen.
Die vorgesehene gestaffelte Bestellung kann für einige der Bestellten bedeuten, dass ihre Amtsdauer dann nicht mehr volle 5 Jahre beträgt. Die einzelnen Gerichte erhalten die Befugnis, im Rahmen der Geschäftsverteilung in einem Losverfahren die Zuteilung der Amtsdauern zu den einzelnen nebenamtlichen Richterstellen vorzunehmen. Diese unterschiedlich langen Amtszeiten finden lediglich bei der ersten Bestellung nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung Anwendung. Die nächsten Kandidaten werden wieder alle für eine 5-jährige Amtsdauer gewählt.
Aufgrund meiner im Richterauswahlgremium während der vergangenen Jahre gemachten Erfahrungen stehe ich hinter dieser Vorlage, die ein Ergebnis der Arbeit während der laufenden Legislaturperiode ist und bitte Sie, mit mir darauf einzutreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Bestellungsprozess von Richtern soll optimiert werden. Die vorgeschlagene Änderung wirkt sich auf den Bestellungsprozess von insgesamt 57 nebenamtlichen Richtern des Obersten Gerichtshofs, Obergerichts, Kriminalgerichts, Schöffengerichts und Jugendgerichts aus.
Neu sollen Richter gestaffelt bestellt werden können. Inhaltlich geht es konkret darum, die Evaluation geeigneter Kandidaten ab 1.1.2013 erstmals gestaffelt vornehmen zu können, um ab 2015 die gestaffelte Richterbestellung anwenden zu können. Ziel ist die Entlastung des Richterauswahlgremiums, wie meine Vorrednerin, die Abg. Gisela Biedermann, die selber Mitglied in diesem Gremium ist, auch schon erwähnt hat. Die Änderung führt zu einer gleichmässigen Verteilung des Aufwands über die Zeit. Dazu kommen Qualitätssicherungsaspekte und Kontinuitätserwägungen.
Die Vernehmlassungs-Stellungnahmen waren positiv. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 2013 wurde zwar beibehalten, um mit der Evaluation geeigneter Kandidaten frühzeitig beginnen zu können. Eine Anregung aus der Vernehmlassung, die gestaffelte Richterbestellung erst nach Ablauf der derzeitigen Amtsdauern anzuwenden, wurde aber von der Regierung aufgenommen, was ich begrüsse.
Ich sehe die vorgeschlagenen Änderungen im Bestellungsprozess wie das zuständige Ressort Justiz der Regierung als Optimierungen und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kollegen. Der Gesetzestext ist selbstredend. Erstmals bei der Ernennung nebenamtlicher Richter, deren Amtsdauer am 1. Januar 2015 beginnt, soll gelten, dass die Bestellung gestaffelt erfolgt. Diese Neuordnung stellt Konitunität innerhalb eines Senates sicher und entlastet zudem das Richterauswahlgremium. Auch ich begrüsse diese Vorlage und bin für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die sehr positiven Voten zu diesem Thema. Es wurde mehrmals gesagt, diese kleine Änderung ist wichtig, damit optimal gearbeitet werden kann und dass nicht die ganzen Neuerungen von Richtern immer schwallartig erfolgen, sondern dass vor allem auch die Kontinuität, das Wissen und die Zusammenarbeit in den Gremien gewährleistet werden kann. Ich bedanke mich für die wohlwollenden Voten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Da Eintreten unbestritten ist, können wir zur 1. Lesung schreiten. Art. 16 Abs. 2 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Richterdienstegesetzes in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 16 abgeschlossen.
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