Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration, der Abteilung Einkauf/Büroplanung sowie die Verlagerung der Landesplanung zu einem Amt für Bau und Infrastruktur (Nr. 65/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann kommen wir zu Traktandum 17: Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration, der Abteilung Einkauf/Büroplanung sowie die Verlagerung der Landesplanung zu einem Amt für Bau und Infrastruktur.
Wir behandeln diese Vorlage ebenfalls in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung dazu trägt die Nr. 65/2012.
Wie gesagt, behandeln wir diese Vorlage in 1. Lesung. Die Regierung beantragt eine abschliessende Behandlung der Vorlage, also eine heutige 2. Lesung und Schlussabstimmung. Darüber werden wir, sofern Eintreten gegeben ist und die 1. Lesung stattfindet, dann abstimmen.
Der Bericht und Antrag Nr. 65/2012 steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Im Zuge der Regierungs- und Verwaltungsreform plant die Regierung die Zusammenführung verschiedener Ämter und Stabsstellen zu grösseren Verwaltungseinheiten. Die Regierung verspricht sich davon eine strukturelle Optimierung von im Lauf der Jahre organisch gewachsenen und zum Teil auch politisch geschaffenen, komplizierten Strukturen. Es soll die Effizienz der Landesverwaltung verbessert und die Qualität der Aufgabenerledigung erhöht werden. Zudem soll erreicht werden, dass die Landesverwaltung sich intern und extern vermehrt als Dienstleisterin versteht.
Bei der gegenständlichen Vorlage geht es um die Zusammenführung des Hoch- und Tiefbauamtes sowie einer Anzahl weiterer, kleinerer Organisationseinheiten im Baubereich zu einem Amt für Bau und Infrastruktur.
Ich gehe einig mit der Regierung, wenn sie unter Punkt 4.2 als Ziel nennt, ähnliche Aufgaben an einer Stelle zusammenzufassen, organisatorische Einheiten mit einer Mindestgrösse zu schaffen, und damit einen ordentlichen Dienstbetrieb und die optimale Stellvertretung gewährleisten will. Auch das Ziel, durch Ämterzusammenlegung die Führungsspanne der einzelnen Regierungsmitglieder zu verkleinern, scheint mir sinnvoll, da die Ressortinhaber und -inhaberinnen dadurch mehr Kapazität gewinnen für ihre eigentlichen, nämlich die strategischen Aufgaben.
Ich war nun sehr gespannt auf die Ausführungen der Regierung zu den einzelnen Massnahmen und den daraus resultierenden, konkreten Effizienzgewinnen.
Im vorliegenden Bericht – wie auch in den zwei nachfolgenden Berichten, die wir in den zwei nachfolgenden Traktanden behandeln werden, welche die Umstrukturierung zweier weiterer Ämter betreffen – wird ausführlich auf die positiven Wirkungen der Reorganisation hingewiesen. Statt dem Aufzeigen konkreter Massnahmen und entsprechender Auswirkungen folgt im Bericht und Antrag eine weitere Reihe von Zielvorstellungen. Es sollen zum Beispiel Ressourcen gebündelt und Prozesse optimiert werden. Schnittstellen zwischen Fachbereichen sollen kundenfreundlich abgewickelt und der Amtsverkehr ver-einfacht werden. Das klingt überzeugend. Jedoch erschöpft sich der Bericht leider im Beschrieb der Ziele. Es fehlen organisatorische Details, es fehlt die Veranschaulichung anhand praktischer Beispiele. Die angeführten Optimierungen sind vage, allgemein und verbleiben im Theoretischen.
Nun sei es der Regierung einerseits unbenommen, Verwaltungsorganisation und Verwaltungsreformen nach ihrem Gutdünken durchzuführen. Mit der Reorganisation der Ämter, die als verlängerter Arm der Regierung dienen, bearbeitet sie nämlich ihr ureigenstes Geschäft. Da jedoch der Landtag andererseits mit dem vorliegenden Bericht und Antrag um seine Zustimmung gebeten wird und somit eine Entscheidung zu treffen hat, sind die nötigen Entscheidungsgrundlagen unerlässlich. Aufgrund der im Bericht und Antrag angeführten, vor allem aber aufgrund der im Bericht und Antrag fehlenden Angaben, sehe ich mich als Abgeordnete nicht wirklich in der Lage, eine sachlich begründete Entscheidung zu treffen. Mit einer blossen positiven Zielbeschreibung wird wohl eine verbesserte Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Neuorganisation formuliert, was diese jedoch beinhaltet geht aus dem Bericht nicht hervor.
Ein klares Bild der Auswirkungen der Ämterzusammenführung ist für eine Entscheidung unumgänglich. Daher bitte ich die Regierung, auf die 2. Lesung hin konkrete Nutzeffekte aufzuzeigen, Synergien zu benennen und zu erläutern, mit welchen konkreten Massnahmen genau die Effizienzsteigerungen in der Vewaltung erreicht werden und worin die Optimierung beim zukünftigen Amt für Bau und Infrastruktur im Einzelnen besteht.
Bevor ich zum Abschluss meines Votums einige Fragen zur Neuorganisation im Zusammenhang mit der Reorganisation der Stabsstelle Landesplanung stelle, möchte ich insbesondere auf deren Bedeutung eingehen. Das geplante Amt für Umwelt und das Amt für Bau und Infrastruktur sollen zukünftig beide dem Ministerium für Infrastruktur und Umwelt, also ein und demselben Ressortinhaber oder Ressortinhaberin unterstehen. Eine solche Neuordnung begrüsse ich sehr, da die Abstimmung und ein Interessenausgleich in allen Fragen der Landesplanung innerhalb des gleichen Ministeriums erfolgen kann. Interessenkollisionen, wie dies zum Teil heute bei der unterschiedlichen Besetzung der Ressorts der Fall ist, können so bei der Umsetzung von Massnahmen und Zielen von Vornherein vermieden werden.
Ich möchte jedoch die Wichtigkeit betonen, welche meines Erachtens der Verwirklichung von übergeordneten raumplanerischen Zielen des Landes und auch der Gemeinden zukommt. Eine entsprechende Organisationseinheit in der neuen Amtsstelle, eine eigenständige Abteilung mit klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen und den nötigen Personalressourcen halte ich für unabdingbar zur Erfüllung der wichtigen Aufgaben der Raum- und Landesplanung. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob es dem Stellenwert der Landesplanung entspricht, wenn die Stabsstelle für Landeplanung aufgelöst und ein Grossteil ihrer Aufgaben im Amt für Bau und Infrastruktur eingebunden werden soll. Die Landesplanung hat meines Erachtens einen zentralen Stellenwert für die Entwicklung unseres Lebensraums und hat somit wichtige strategische Aufgaben zu erfüllen.
So sind unter dem Begriff der Ortsplanung nicht nur die Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Überbauungs- und Gestaltungsplänen zu verstehen, sondern auch Vorhaben im Kontext von Bauordnungen, Zonenplänen und Richtplänen der Gemeinden etc. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die räumliche Entwicklung im Sinne des Landesrichtplans. Die landesweite und überregionale Verkehrsplanung sowie die Anforderungen für die Gestaltung von Natur und Landschaft sind dabei speziell hervorzuheben. Dies erfordert einen interdisziplinären Ansatz. Der Vollzug der Ortsplanung ist meistens mit bereits vorhandenen Grundlagen übergeordneter Natur wie beispielsweise dem Landesrichtplan zu koordinieren. Ob es Sinn macht, die Landesplanung aufzusplitten, stelle ich in Frage. Es ist aus strategischen und organisatorischen Gründen wohl kaum zielführend, ihr den Stellenwert, den sie eigentlich hat und auch in Zukunft haben sollte, abzuerkennen.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um Ausführungen und Beantwortung folgender Fragen:
- Wie werden die interdisziplinären Aufgaben der Landesplanung nach der Reorganisation vollzogen bzw. umgesetzt?
- Wie wird die Vernetzung mit thematisch verwandten Amtsstellen gewährleistet?
- Wie wird die Trennlinie der Aufgabenschwerpunkte Orts- und Landesplanung vollzogen und umgesetzt?
- Sind die benötigten Stellen mit den hierfür erforderlichen Fachpersonen vorhanden?
- Welche Stellung, das heisst, welche Bedeutung misst die Regierung der Landesplanung überhaupt in der zukünftigen Organisation bei?
- Wie können bei der zukünftigen Organisationsstruktur raumwirksame Elemente vernetzt werden?
- Wo werden die eigentlichen Agenden der Landesplanung bearbeitet?
- Und soll künftig der Amtsleiter des Amtes für Bau und Infrastruktur den Vorsitz der Gestaltungskommission gemäss Art. 93 des Baugesetzes auch dann übernehmen, wenn er keine Fachperson ist?
Und zum Schluss noch: Die Regierung beantragt, die Vorlage heute in 1. und 2. Lesung zu behandeln und zu verabschieden. Meine Frage hierzu: Weshalb diese Eile?
Ob ich einer Behandlung in 1. und 2. Lesung zustimmen werde, hängt von der Beantwortung meiner Fragen ab. Ich danke der Regierung für ihre Ausführungen.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung legt dem Landtag die Reorganisation im Bereich des Bauwesens vor. Hochbauamt und Tiefbauamt, das Amt für Wohnungswesen und die Bauadministration sollen zusammengelegt werden. Die Stabsstelle für Landesplanung wird in der bisherigen Form aufgelöst und eingegliedert.
Begründet wird die Reorganisation damit, dass die Verwaltungsreform einerseits ein Projekt der Agenda 2020 sei, auf der anderen Seite heisst es, das Ressort Bau könne entlastet und die Führungsspanne des zuständigen Regierungsrates reduziert werden. Es handelt sich um eine Zusammenfassung von gleichen Aufgaben an einem Ort sowie um eine Zusammenfassung von vernetzten Aufgaben.
Die Begründungen sind für mich einleuchtend, weshalb ich dem Antrag der Regierung auch zustimmen werde. Allerdings möchte ich anfügen, dass fast mit den gleichen Argumenten im Jahr 1987 das vorherige Bauressort in ein Hochbauamt und ein Tiefbauamt aufgespaltet wurde. Man wollte damals kein grosses Amt mehr haben, sondern zwei effiziente und mit kurzen Wegen ausgestattete Ämter. Ich möchte das nicht weiter ausführen und kommentieren.
Zustimmen möchte ich der Regierung, wenn sie im Bericht schreibt, ich zitiere: «Es ist die ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Exekutive und der Verwaltung den stetig wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben anzupassen». Wenn man den Bericht der Regierung liest, bekommt man allerdings den Eindruck, die bisherige Organisationsstruktur sei praktisch ungeeignet für die Aufgabenerfüllung. Da heisst es beispielsweise:
- man müsse die innenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen,
- es seien in der Landesverwaltung komplizierte Strukturen vorhanden, die effiziente Abläufe erschweren würden,
- es fehle an einer klaren Aufbau- und Ablauforganisation,
- es gebe zu viele Schnittstellen
- und es sei die für die Bürger wichtige Transparenz nicht gegeben.
Auch hier möchte ich nicht weiter kommentieren oder nachfragen, sondern ich denke, dass die Regierung nach griffigen Argumenten gesucht hat, um dem Landtag die neue Organisationsstruktur besonders schmackhaft zu machen.
Im Bericht der Regierung fehlen für mich aber zwei Sachen: - Man kann sich zwar ungefähr vorstellen, wie die künftige Organisation des neuen Amtes für Bau und Infrastruktur ungefähr aussehen wird, aber ein Organigramm dieser Organisationsstruktur hätte die Sache wesentlich erleichtert. Ausserdem wären Beispiele, wie sich die Regierung die Organisation künftig vorstellt, sehr hilfreich gewesen.
- Die Regierung hält auf Seite 15 fest, dass sich deutliche Einsparungen ergeben würden. Aber ich finde nirgends eine Zahl, wie hoch diese Einsparungen effektiv sein werden.
Ich kann mich mit der geplanten Strukturbereinigung einverstanden erklären. Auch sehe ich ein, dass Änderungen gemacht werden sollen, wenn damit Einsparungen verbunden sind. Deshalb bin ich trotz der eingangs erwähnten Vorbehalten für Eintreten auf die Vorlage und werde der Vorlage auch zustimmen.
Allerdings möchte ich noch einen Antrag stellen in Bezug auf die Beratung dieser Vorlage und der anderen Vorlagen, die mit der Regierungs- und Verwaltungsreform zusammenhängen. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass der Landtag diese Vorlagen im ordentlichen Verfahren in Behandlung zieht und nicht alle drei Lesungen am gleichen Tag vornimmt. Ich stelle damit den Antrag, heute nur die 1. Lesung dieser Vorlagen durchzuführen.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Als ich diesen Bericht erhalten habe, habe ich geschmunzelt, weil ich dachte, es käme jetzt etwas Umfangreicheres, etwas Grösseres daher, wo man auch ein wenig mehr Fleisch am Knochen gehabt hätte. Das ist nicht der Fall. Das ist eine Kritik, die ich an die Regierung richten möchte. Es sind doch einige Fragen, die auch die Abg. Marlies Amann-Marxer gestellt hat, nicht aufgeführt, wo jetzt effektiv Synergien und wo effektiv auch Einsparungen und Auswirkungen usw. erkennbar sind. Das ist einmal eingangs meine Kritik an diesem Bericht.
Grundsätzlich kann man Reorganisationen durchführen, wenn man Ziele vor Augen hat. Hier ist das Ziel nicht, Einsparungen zu erzielen, so wurde es uns auch mehrmals kundgetan. Somit stimmt auch der Satz auf Seite 15 nicht, wo es heisst, man könne mit diesem Massnahmenpaket deutliche Einsparungen erzielen. Das glaube ich schlicht und einfach nicht. Warum glaube ich das nicht? Das glaube ich darum nicht, weil wenn Sie Einsparungen machen müssen und wollen, dann müssten Sie Dienstleistungen, die heute erbracht werden, weglassen oder Sie müssen den Leuten, die jetzt dort arbeiten, mehr Aufgaben auferlegen. Ob das gemacht wird, das möchte ich in Frage stellen. Nichtsdestotrotz möchte ich aber auch sagen, dass eine solche Reorganisation sicherlich auch Synergien mit sich bringen kann, dass man innerhalb der Verwaltung oder dieser Bereiche Arbeitsbereiche besser ordnen, besser abstimmen kann untereinander. Und da kann es dann vielleicht auch vorkommen, dass man dann vielleicht in diesen Prozessen gewisse Einsparungen machen kann. Aber sicherlich nicht kurzfristig. Das glaube ich einfach nicht.
Dann wurden jetzt auch Ausführungen zum Thema Landesplanung gemacht. Ich denke, eine solche Reorganisation hat sicherlich auch einen Vorteil, dass auch in der Verwaltung intern, gerade was die Landesplanung anbelangt, miteinander und nicht gegeneinander gearbeitet wird. Das erachte ich als grossen Vorteil dieser Restrukturierung. In der Praxis hat das nach meinem Dafürhalten nicht immer so funktioniert wie es hätte funktionieren sollen. Das möchte ich einfach hier einmal gesagt haben.
Dann, wenn man hier schreibt, dass es neu einen Amtsleiter gibt - das ist so, das ist Tatsache - und dass damit dann fünf andere Amts-, Dienst- und Stabsstellenleiter wegfallen würden, ist das auch nicht ganz richtig, weil ein Amtsleiter kann nicht alle Bereiche von sich aus organisieren und koordinieren. Diese Bereich- oder Fachleiter - oder wie man diese auch immer betiteln will - werden auch zukünftig gewisse Bereiche abdecken müssen, weil es kann nicht eine Person das ganze Know-how haben. Es wird eher so sein, dass ein Amtsleiter, der dann neu bestellt werden muss, eher koordinative Aufgaben zu bewältigen hat und nicht mehr in den Fachbereichen sich einmischen kann, weil er den ganzen Überblick gar nicht mehr haben kann. Das kann positiv sein, kann aber auch negativ sein. Das hängt wesentlich - und da kommen wir immer zum gleichen Punkt - von den Personen ab. Personen sind immer entscheidende Faktoren in solchen Reorganisationsmassnahmen. Auch die Führung ist entscheidend, wie die Leute geführt werden. Und das ist halt etwas, wo es Geschick braucht, wo es auch Glück braucht. Das Glück kann man nicht immer erzwingen. Und es braucht auch eine gewisse Zeit.
Dann wird sicherlich auch ein Thema sein, und das ist das Thema der Besitzstandswahrung. Ich gehe davon aus, dass dieses Thema so gehandhabt wird, dass das nicht möglich sein wird. Weil irgendwelche Leute, die heute in einer Position sind, werden neue Aufgaben bekommen oder werden im Stufenbau, den die Verwaltung hat, entsprechend neu eingestuft. Und da möchte ich die Regierung bitten, auch was die anderen zwei Traktanden betrifft, die wir noch haben, zu prüfen, es ist nicht dasselbe, ob ich ein Amt habe mit drei bis fünf Personen oder ob ich ein Amt betreuen muss mit 10 und mehr Personen. Da kommt einfach auch das Thema der Lohnbänder einmal zur Sprache. Man muss auch die Kompetenzen, die solche Leute oder auch die Verantwortung haben, entsprechend berücksichtigen. Und parallel dazu müsste man meines Erachtens auch die Lohnstrukturen einmal entsprechend analysieren und anschauen. Das ist einfach ein Nebenschauplatz, der einfach nicht nur weggelassen werden darf. Also Beachtung der Amtsstrukturen.
Dann das Thema der 2. Lesung, die heute hier beantragt wird. Hier kann man geteilter Meinung sein. Ich denke, wenn man Prozesse hat, wo es um Personen geht, ist es nach meinem Dafürhalten richtig, wenn man solche Prozesse dann durchzieht, dass es kein Vakuum gibt. Kein Vakuum gibt insofern, dass die Leute dann nicht mehr wissen, was eigentlich geschieht oder was eben nicht geschieht. Und wenn wir keine 2. Lesung machen, dann werden wir im Prozess - jetzt kann man den gut oder schlecht finden, das mag so sein - der wird dann einfach auf die lange Bank geschoben. Was heisst auf die lange Bank? Es werden dann einfach drei, vier Monate durch das Land ziehen bis zur 2. Lesung. Wir werden dann die Antworten auf die formulierten Fragen bekommen. Es wird sich nach meinem Dafürhalten faktisch nicht viel ändern an diesem Bericht und Antrag. Und dann wird einfach der Prozess um vier Monate verzögert. Ich möchte das nicht. Darum werde ich mich auch für die 2. Lesung einsetzen respektive dem hier beantragten Weg zustimmen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Ausführungen gelten gerade für die kommenden zwei Traktanden auch noch. Da geht es ja eigentlich um ein und dasselbe. Ich habe mir ähnliche Fragen gestellt wie der Abg. Elmar Kindle, ich bin aber ein bisschen zu einem anderen Schluss gekommen. Für mich sind das rein Exekutivaufgaben, die hier vollzogen werden. Ich habe mich gefragt: Warum kommt das überhaupt in den Landtag? Mir ist klar, es geht um Namensgebung. Die Ämter werden umbezeichnet und das muss ins Gesetz. Und ich gehe mal davon aus, dass das wirklich der einzige Grund ist.
Ganz ehrlich gesagt war ich auch ein bisschen erstaunt über den Umfang von diesen Berichten. Man hätte hier Zahlen erwarten können, man hätte hier Organigramme erwarten können. Noch einmal, ich habe ein gewisses Verständnis, dass das nicht der Fall ist, weil es effektiv eine reine exekutive Aufgabe ist, wie die Regierung ihre Verwaltung organisiert.
Dann das Thema der Besitzstandswahrung: Da möchte ich auch noch einhaken. Ich möchte die Frage stellen: Gilt die Besitzstandswahrung in diesen Fällen, wenn Amtsleiter - ich sage es jetzt offen und ehrlich - überflüssig sind? Wenn es mehrere Amtsleiter bei der Zusammenführung hat, was passiert mit denen, die eben nicht Amtsleiter werden oder bleiben? Gilt hier eine Besitzstandswahrung?
Dann, das Ziel all dieser Zusammenführungen und Zusammenlegungen, dahinter kann ich zu 100% stehen. Man schafft kurze, direkte Wege, ein einheitliche Struktur. Es braucht auch eine Minimalgrösse, damit Stellvertreterregelungen gewährleistet werden können. Die Zuständigkeiten für ein Anliegen für die Bevölkerung sind bei einem Amt und ich muss nur auf ein Amt zugehen und werde nicht von einem Amt zum anderen hin- und hergeschoben. Und was auch noch dazukommt, ich habe einen Minister als Ansprechperson. Und das ist auch ein grosser Vorteil aus meiner Optik.
Dann das Thema der abschliessenden Lesung. Für mich können hier noch 100 Seiten dran sein, im Kern geht es nur um die Frage: Wollen wir der Regierung das ermöglichen oder nicht? Ich kann heute das entscheiden. Ich brauche nicht mehr Papier. Wie gesagt, es ist eine rein exekutive Aufgabe, wie die Regierung ihre Organisationsstruktur wählt. Und das ist eigentlich nicht Sache des Landtags. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Hilti, noch haben wir eine Rolle in diesem Prozess. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat der Regierungschef im April verlauten lassen, dass das gerne geändert werden würde, dass das rein auf Regierungsseite liegt. Das kann man dann zu diesem Zeitpunkt diskutieren. Noch haben wir aber eine Rolle und deshalb möchte ich diese Rolle auch wahrnehmen. Grundsätzlich muss ich auch sagen, es ist die Organisation der Regierung. Und wenn die Regierung dies ändern möchte, dann hat sie auch meine Unterstützung darin. Das ist gar keine Frage. Nur mit der Art der Aufbereitung, mit der Art der Informationsweitergabe, bin ich nicht ganz einverstanden. Ich spreche auch für die nächsten drei Traktanden und für mich sind diese aufgearbeiteten Dossiers ein bisschen eine Enttäuschung.
Durch das, dass der Landtag hier eine Rolle hat, hätte ich erwartet, dass der Landtag auch thematisch ein bisschen abgeholt wird. Es wird relativ viel von Synergiepotenzialen gesprochen, von effizienten Führungsstrukturen. Das glaube ich alles. Wenn man ein bisschen etwas von Organisation versteht, kann man das nachvollziehen. Aber, und jetzt kommt das Aber, es ist nicht gewährleistet, nur weil die Einheit grösser ist, vielleicht vermehrt delegiert werden kann von der Regierung zu den Amtsstellen, bessere Abgrenzungen von Zuständigkeiten sind, dass das heisst, dass dann effektiv ein Amt effizienter, effektiver ist, weniger Kosten produziert und auch innerhalb des Amtes die Synergien besser genutzt werden. Wie der Abg. Elmar Kindle gesagt hat, schlussendlich liegt dann das einfach an den Menschen, wie die dort funktionieren, ob die diese Organisationseinheiten so führen können, ob sie leben können in diesen Organisationseinheiten. Und erst dann wird klar, ob es etwas bringt.
Das Thema «weg von der Regierung» sehe ich, das geht auch durch all diese drei Vorlagen. Die Regierung entlastet sich selber damit. Das ist auch legitim, das verstehe ich auch. Ob es dann in der Organisation funktioniert, das wird an den Menschen liegen. Neue Fähigkeiten, das haben wir schon im April diskutiert, neue Fähigkeiten im Bereich der Führung sind gefordert, neue Fertigkeiten, andere Anforderungen an die Führungskräfte. Aber was die Vorlagen betrifft muss ich ehrlich sagen, alle drei sind gleich aufgebaut. Die ersten zehneinhalb Seiten sind praktisch wortwörtlich dasselbe. Es wird ausgeführt, warum das gemacht wurde, Agenda 2020, Regierungs- und Verwaltungsreform usw. Also zehneinhalb Seiten dieser dünnen Dossiers sind identisch.
Was ich mir erwartet hätte neben der Entlastung der Regierungsmitglieder als Vorteile und dem Ausführen, dass es eben Synergiepotenziale gebe, was ich auch glaube und die sicher auch augenscheinlich sind, ich kann mir diese vorstellen, ich kann diese erahnen, aber ich kenne sie nicht. Und da ist bei mir der Punkt. Wenn man so eine Reorganisation macht, muss es meiner Ansicht nach eben - wie gesagt - Synergien geben, effizienter muss es sein, effektiver: Thema Kosten, Ziele, Messgrössen, Personelles, Organisatorisches, Administratives. Das hätte ich gerne alles erkannt in diesen Vorlagen. Ich habe in den drei Vorlagen ein einziges, wirkliches, konkretes Beispiel gefunden, wo Synergiepotenziale sind. Ich hätte mir erwartet, bei jeder dieser Organisation zu sehen, wo effektiv an Beispielen solche Synergiepotenziale sind, welches die Ziele und Messgrössen sind und was man organisatorisch, administrativ erreichen will neben dieser Delegation von der Regierung zu den Amtsstellen. Also da bin ich ein bisschen enttäuscht. Dass eine solche Zusammenlegung aber durchaus Sinn machen kann, das kann ich mir vorstellen. Das ist in Unternehmen zum Teil auch so. Aber ich hätte es gerne an einigen Beispielen festgemacht. Danke. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich habe es ein wenig mit dem Abg. Peter Hilti, wir sind hier wahrscheinlich in einem sehr exekutiven Thema. Ich verstehe das auch in dem Sinne, dass der vorliegende Bericht und Antrag relativ dünn ist. Ich verstehe auch die Motivation der abschliessenden Lesungen, rein von der Erfahrung her, wie so etwas aussieht, wenn man eine Organisationsstruktur ändert. Da ist der 1. Januar eine Komponente, das sind die ganzen Kontopläne, wenn ich die im März umstellen müsste, ist es manchmal müssig. Da gibt es noch einige mehr. Ich weiss gar nicht, ob das in der Laufenden Rechnung überhaupt möglich wäre. Aber ich muss dazu auch sagen, ich habe nur bedingt Verständnis dafür, dass der Landtag das dann in zwei Lesungen durchführen soll, weil die ganze Regierungsverwaltungsreform ja nicht ein Thema ist, das erst seit drei Monaten ansteht. Also ich sehe da ein wenig beide Seiten.
Was man auch feststellen kann, ist: Was der Landtag hier zu befinden hat, sind im Wesentlichen die Amtsbezeichnungen. Also über Organisation können wir eigentlich nicht diskutieren. Es wurde auch ausgeführt, wenn wir hier Einsparungen wollen, dann weniger Dienstleistungen. Vielleicht könnte man das auch so sagen: Entweder weniger Dienstleistungen oder eben weniger Regeln. Der Bericht führt auch so etwas aus. Und dazu habe ich ein paar Fragen zu den paar Seiten, die wir haben. Ich würde gerne die Regierung fragen: Wie sieht denn die Führungsspanne der Regierung aus, nachdem diese organisatorische Änderung gemacht wurde? Und ich wäre auch froh, wenn man unterscheiden würde zwischen Einzelpersonen und zwischen wirklich organisatorischen Einheiten, die man direkt führt.
Als Zweites würde ich die Regierung bitten auszuführen, wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in diesem neuen Amt für Bau und Infrastruktur sein wird. Und wenn möglich würde ich gerne im selben Zug erfahren, wie die Anzahl der Mitarbeiter beim Amt für Personal und Organisation heute ist und wie das in der Struktur war, als die Informatik auch noch dort inkludiert war.
Dann ein Punkt hat mich eigentlich gefreut. Auf Seite 7 wird ausgeführt, dass eine Reduktion der Regelungsdichte angedacht ist. Da wäre für mich die Frage: Betrifft das auch den Landtag, indem wir sagen, wir wollen ein wenig Regeln abbauen oder betrifft das ausschliesslich die Verordnungsebene? Ich persönlich würde das sehr begrüssen, weil ich der Meinung bin, wir haben mittlerweile in unserem System eine Überreglementierung. Und es geht hier nicht nur um Dienstleistungen, sondern auch um Vorschriften, die vielleicht nicht unbedingt nötig wären. Und das bringt auch eine gewisse Komplexität. Es wurde hier auch schon angesprochen. Nach Beantwortung der Fragen wird es vielleicht ein Thema werden. Ich glaube weniger, dass es nur ein Aufbau, eine organisatorische Herausforderung ist, die in der Verwaltung ansteht. Aber ich kann hier nur vermuten, weil die Unterlagen lassen eine Beurteilung leider nicht zu. Die Herausforderung liegt vielmehr in einer ablauforientierten Betrachtung, das heisst, das Prozessmanagement ist die Herausforderung für die Verwaltung. Ich glaube, auch beim E-Government werden solche diskutiert. Und ich glaube nicht, dass man das mit einer Anpassung der Aufbauorganisation in den Griff kriegt. Ich glaube, klare Verantwortlichkeiten, das kann auch gruppenübergreifend sein, das kann gelöst werden, wenn das Prozessmanagement stimmt.
Dann wird auch ausgeführt die Flexibilisierung des Dienstrechts. Da würde ich auch gerne erfahren, was da die Regierung plant oder was die Regierung plant zu prüfen. Das wären für mich in einer ersten Runde meine Fragen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich begrüsse es, dass die Regierung im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform wirklich auch die Reorganisation der Landesverwaltung überprüft und hier über die Bücher geht und nicht einfach mal früher Geschaffenes weiter fortführt. Ich sehe gerade auch beim neuen Amt für Bau und Infrastruktur mit dieser Ämterzusammenlegung wirklich auch Synergien, die sich dadurch ergeben. Es wird Vereinfachungen in Prozessen etc. geben. Und gerade von diesen Vereinfachungen werden auch die Betroffenen profitieren. Davon bin ich überzeugt. Und ich denke, diesen Blickwinkel darf man auch nicht vergessen, dass jene, die mit einer Baubewilligung etc. zu tun haben, davon auch profitieren werden und das nach aussen sichtbar wird.
Nicht ganz nachvollziehen kann ich die Ausführungen der Abg. Marlies Amann mit dem Fokus so auf die Stabsstelle für Landesplanung. Es ist ja so, dass diese Tätigkeiten, die die Stabsstelle jetzt ausführt, nicht abgeschafft werden, sondern die werden im operativen Bereich einfach an das Amt übergehen. Im Übrigen denke ich, den Fokus da so sehr auf Landes- und Raumplanung zu richten, kommt mir ein wenig komisch vor, da wir nicht einmal ein Raumplanungsgesetz haben. Aber das ist ein anderes Thema. Ich begrüsse es, ich werde auch dem Antrag, diesen abschliessend in Behandlung zu ziehen, zustimmen, weil ich denke, schlussendlich ist es eine Frage, ob man diese Reorganisation will oder nicht. Und das ändert nichts daran, ob wir in zwei Monaten wieder eine Lesung haben oder das heute abschliessend machen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf einige Aussagen meiner Vorredner eingehen, angefangen mit dem Abg. Elmar Kindle. Wenn Sie zur Landesplanung sagen, die Praxis hat nicht so funktioniert möglicherweise wie es hätte sein sollen, nämlich kooperativ, dann mag das schon der Fall sein. Ich denke aber, dass Organisationsstrukturen nicht darauf aufgebaut werden sollten, wie die bisherigen Amtsinhaber oder Fachpersonen das ausgeführt und umgesetzt haben, sondern Organisationsstrukturen müssen so ausgerichtet sein, dass der Betrieb und die Umsetzung der Ziele am besten gewährleistet werden kann. Wie es dann besetzt wird und wer dann umzusetzen hat, das ist wieder eine andere Frage. Da gehe ich auch mit Ihnen einig, dass eine Amtsstelle immer nur so gut ist wie die Person, die sie besetzt. Genauso wie eine Schule so gut ist wie ihre Lehrer sind.
Wenn Sie in Frage stellen, was die Aufgaben des neuen Bauamtsleiters sein werden, und Sie sehen in seinen Aufgaben hauptsächlich die Koordination, dann bin ich mit Ihnen auch einig. Und Sie haben dann gesagt, dass es für Fachbereiche immer wieder die Fachpersonen brauchen wird. Ich sehe das auch so. Ich sehe da Unterabteilungen mit Spartenleitern. Das alles wird aber nicht aufgeführt im Bericht der Regierung und es bleibt einfach vieles für mich im Vagen. Es sind so Allgemeinplätze aufgeführt, aber keine konkreten Effizienzgewinne und keine konkreten Synergien sind da aufgeführt als Beispiele, zum Beispiel wie sie auch der Abg. Rainer Gopp gerne sehen würde.
Was die 2. Lesung betrifft, da denke ich, die Umstrukturierung der Ämter steht schon seit einiger Zeit im Raum. Weitere drei Monate werden für die betroffenen Stelleninhaber meiner Ansicht nach wohl kaum von grosser Bedeutung sein. Es ändert sich in dieser Zeit für die Leute ja nichts und sie waren sich bisher nicht im Klaren darüber, wie das nachher genau aussehen wird. Und drei weitere Monate werden daran auch nichts ändern. Ich gehe davon aus zumindest, dass sowieso niemand gerade auf die Strasse gestellt wird. Deshalb ist es für mich wichtiger, die Informationen hier zu bekommen auf die 2. Lesung hin, als die Sache im Eiltempo durchzuziehen.
Wie der Abg. Peter Hilti gesagt hat, so sehe auch ich diese Ämterzusammenführung in erster Linie als eine Aufgabe der Exekutive und das geht eigentlich den Landtag nicht viel an. Wir haben jetzt aber einen Bericht und Antrag vorliegen und wir müssen eine Entscheidung treffen. Die Frage, warum wird der Landtag überhaupt damit befasst?, die sich der Abg. Peter Hilti gestellt hat, die habe ich mir auch gestellt, als ich die dürftigen Informationen sah. Und dann steht aber der Antrag da im Raum, dass der Landtag entscheiden muss. Der Abg. Hilti sagt nur über Namensänderungen oder Amtsbezeichnungsänderungen. Das mag schon sein, aber damit geht auch das Akzeptieren des Inhalts einher. Wenn es rein um Namensänderung ginge oder um Änderungen der Amtsbezeichnung, dann braucht die Regierung uns ja überhaupt keinen Bericht vorzulegen, wo sie aufführt, was sie alles damit im Sinn hat. Dann ist es einfach eine Namensänderung und die kann der Landtag genehmigen oder akzeptieren, ohne Informationen zu haben. Ich gehe aber davon aus, dass mit der Änderung der Amtsbezeichnung auch eine inhaltliche Änderung verbunden ist, die der Landtag mit dieser Vorlage, wenn er sie akzeptiert, auch akzeptiert. Und deshalb hätte ich gerne für diese Entscheidung konkretere Grundlagen.
Die Frage, die der Abg. Peter Hilti gestellt hat, wollen wir der Regierung das ermöglichen, wollen wir die Ämterumstrukturierung ermöglichen oder nicht?, das ist die einzige Frage. Darauf kann ich die Antwort schon geben: Wenn die Regierung Vorteile darin sieht, diese Änderung zu vollziehen, dann will ich ihr das auf jeden Fall ermöglichen. Aber ich will wissen, wenn ich als Abgeordnete eine Entscheidung zu treffen habe, dann will ich wissen: Aufgrund von was, worauf gründe ich diese Entscheidung und wo sind die Effizienzgewinne? Das würde ich einfach gerne sehen. Das eine Ziel, nämlich die Entlastung der Regierung, das kann ich sehr gut nachvollziehen. Damit bin ich auch sehr einverstanden. Und das geht aus dem Bericht einigermassen klar hervor, wie die Regierung selbst entlastet werden soll. Das ist nachvollziehbar.
Wenn die Abg. Diana Hilti fragt: Wer profitiert denn und wer soll denn davon profitieren? Ja natürlich, das Land als Dienstleister ist den Bürgern verpflichtet und profitieren sollen in erster Linie die Bürger. Hier in diesem Bericht geht es aber vor allem darum, dass Organisationsstrukturen geschaffen werden, die einen Effizienzgewinn, eine Steigerung bei der Ausführung der Aufgaben beinhalten. Und das kann ich einfach nicht nachvollziehen. Dafür habe ich zu wenig Informationen.
Und als Letztes, wenn Sie fragen, weshalb ich die Stabsstelle für Landesplanung so zentral behandelt haben wollte, obwohl wir kein Raumplanungsgesetz haben, dann gebe ich einfach zur Antwort: Gerade weil wir kein Raumplanungsgesetz haben.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Der Kollege Abg. Elmar Kindle hat die Verunsicherung in der Liechtensteinischen Landesverwaltung angesprochen. Wenn ich daran denke, komme ich allerdings auf genau den umgekehrten Schluss. Eine 2. Lesung ist für mich eigentlich undenkbar. Die Kommunikation über die geplanten und beschlossenen Massnahmen gegenüber den betroffenen Stellen hat Wunden hinterlassen. Ich beziehe dies jetzt nicht speziell auf die gegenständlichen Vorlagen, sondern ganz allgemein auf das Projekt Verwaltungsreorganisation. Das hat bei der Landesverwaltung wirklich in einem beachtlichen Masse auch zu Verunsicherung und teilweise auch zu Verstimmung geführt. Also ich bin unter keinen Umständen bereit, eine abschliessende Lesung durchzuführen. Eine ordentliche Abwicklung der Umstrukturierung, so denke ich, ist das Wenigste, was wir der Verwaltung schuldig sind. Ein blosses Durchwinken kommt also für mich wirklich nicht in Frage. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich knüpfe gerade bei meinem Vorredner an. Sie sprechen von Wunden, die das verursacht hat. Ich hatte auch mit einigen, gerade jetzt beim Bauamt Betroffenen Kontakt. Die haben mir was anderes signalisiert. Erstens haben sie nicht erst mit dieser Vorlage von dieser Reorganisation erfahren, sondern da hat die Regierung selbstverständlich vorher Gespräche geführt und ihre exekutive Aufgabe damit wahrgenommen. Diese Reorganisationsmassnahme wird auch von sehr vielen Mitarbeitern in der Landesverwaltung begrüsst. Ich denke, es ist auch ein Zeichen, diesen Mitarbeitern frühzeitig, wenn das Gesetz auf den 1. Januar in Kraft treten soll, auch zu sagen, dass der Landtag das jetzt auch beschlossen hat und dass das der Weg ist. Das ist auch ein Signal. Und weshalb es jetzt da noch Zeit braucht, um Wunden zu schliessen bis zu einer 2. Lesung, an der Entscheidung wird sich nichts ändern. Dann müssen wir heute sagen: Wir treten nicht darauf ein, wir wollen das nicht, und dann ist das auch ein Signal. Aber was sich an der Grundsatzentscheidung Ja oder Nein ändern soll bis zum September, das weiss ich nicht.Abg. Albert Frick
Danke. Frau Abg. Hilti, dann haben wir beide eben doch recht unterschiedliche Rückmeldungen aus der Verwaltung. Dem müssen wir uns beide stellen und entsprechend Stellung nehmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen für die sehr intensive Diskussion zum Thema der Verwaltungsreorganisation im Allgemeinen und zur Beschäftigung mit dieser Vorlage im Speziellen. Eine Bemerkung vorneweg: Das Thema der Verwaltungsreorganisation beschäftigt uns schon länger. Es ist nicht das erste Projekt, das Ihnen die Regierung zur Beschlussfassung vorlegt, sondern es waren auch schon andere Projekte, welche Sie in diesem Hohen Hause beschlossen haben.
Eine zweite Vorbemerkung, die auch von verschiedensten Votanten geäussert worden ist, betrifft die Kritik hinsichtlich der inhaltlichen Aufbereitung dieser und der beiden nachfolgenden Vorlagen. Ich denke, das ist ein Punkt, den man diskutieren kann. Diesbezüglich kann ich attestieren, dass es da und dort sicher wünschenswert gewesen wäre, wenn mehr Informationen vermittelt worden wären. Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass die Regierung versucht hat, die Einheit der Materie zu wahren. Die Regierung hat bereits die Reorganisation des Amtes für Volkswirtschaft und des Amtes für Handel und Transport beschlossen, wir haben die Regierungskommunikation neu organisiert und wir haben die Stabsstelle Regierungssekretär neu definiert. Weiter wurde das Amt für Personal und Organisation in ein neues Personalamt und in ein Amt für Informatik aufgeteilt. Und diese Vorlagen waren alle mit demselben Informationsgehalt identisch aufgebaut. Und wie ich gesagt habe, hat die Regierung versucht, die Einheit der Materie zu wahren und Ihnen diese Berichte, die heute zur Diskussion und Behandlung anstehen, mit der gleichen Struktur vorzulegen. Aber ich kann mit dieser Kritik leben und die anderen Regierungsmitglieder auch. Davon gehe ich aus. Über den Grad der Informationsvermittlung kann man immer diskutieren.
Einer der Hauptkritikpunkte, den Sie auch äussern, ist die abschliessende Behandlung dieser Vorlage. Ich möchte deshalb mit diesem Punkt beginnen und kann auch das Ergebnis meiner Überlegungen vorwegnehmen. Wir werden diesen Antrag nicht zurückziehen, sondern die Regierung wird am Antrag festhalten, diese Vorlage heute abschliessend zu behandeln. Und das hat mehrere Gründe. Sie haben das Thema Unsicherheiten angesprochen. Aus den regelmässigen Gesprächen, vor allem mit den Amtsleitern und mit den Abteilungsleitern, wissen wir, dass sich die Unsicherheit vor allem auf dieser Stufe abspielt, weil eine Reorganisation insbesondere auch mit einer Neustrukturierung von Abteilungsleitungen und Amtsleitungen, verbunden ist.
Die Unsicherheit ist nicht bei den herkömmlichen Mitarbeiterstellen zu spüren, sondern vor allem bei den Führungskräften. Und deshalb ist es das Ziel der Regierung, diese Unsicherheit möglichst rasch zu beseitigen, und dass wir unseren Führungskräften, unseren neuen Amtsleitern sowie unseren neuen Abteilungsleitern die Sicherheit geben, damit diese auch wissen, welche Position sie künftig im neuen Gefüge haben. Also die verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Abteilungsleiter wissen übrigens sehr wohl was auf sie zukommt. Die geplanten Organigramme, ich komme dann nachher noch darauf zu sprechen, sind bereits innerhalb der Verwaltung seit längerem bekannt. Und es geht jetzt in den nächsten Wochen und Monaten darum, diese Organigramme und Stellen mit den entsprechenden Köpfen zu füllen. Und hierzu hat es in der Vergangenheit immer wieder regelmässige Treffen und Gespräche mit der Projektleitung und auch mit den politisch Vorgesetzten gegeben, um eben diese Unsicherheiten auszuräumen.
Ein Verschieben dieser Vorlage bringt überhaupt nichts. Die Entscheidbasis wird nicht besser. Wir können das Wenige, was wir Ihnen jetzt in den nächsten Minuten noch mündlich ausführen werden, auch schriftlich ausführen. Eine Verschiebung bzw. eine Teilung in eine 1. und 2./3. Lesung hat zur Folge, dass das Projekt um vier bis fünf Monate verzögert wird. Das bedeutet, dass wir nicht termingerecht am 1.1.2013 starten können, sondern wir werden mit dieser Neuorganisation am 1.3. oder am 1.4. beginnen müssen. Was das organisatorisch für Konsequenzen hat, das können Sie sich auch vorstellen. Es wurde unter anderem der Kontenplan angesprochen. Da gibt es dann auch noch andere technische und rechtliche Umstellungen, die ebenso vorgenommen werden müssen. Darum ist es sicher sinnvoll und auch zielführend, wenn man mit einem neuen Konstrukt zu Jahresbeginn startet.
Es ist in der Reorganisation auch nicht vorgesehen, dass aktiv Stellen abgebaut werden. Die Regierung hat das auch immer wieder klar kommuniziert. Bei den verschiedenen Vorlagen, die Ihnen heute zur Diskussion vorgelegt werden, geht es vor allem um Effizienzvorlagen. Es geht darum, die Wirksamkeit der Verwaltung insgesamt zu steigern, die Qualität zu erhöhen und vor allem auch darum, Bürgernähe zu schaffen. Und darum machen die Vorlagen auch keine spezifischen Ausführungen zu Einsparungen. Es wird sicher Einsparungen geben, weil in einer Reorganisation auch immer Abteilungen, Stellen und andere Einheiten zusammengelegt werden. Diese Einsparungen lassen sich Stand heute aber noch nicht genau beziffern, weil dieser Prozess erst nach abschliessender Diskussion in diesem Hohen Hause gestartet wird. Aber die Themen Wirksamkeit, Effizienz, Qualität und Bürgernähe sind auch Argumente, die auch von Ihnen vorgebracht wurden. Ich mag mich an die Diskussion zur Regierungs- und Verwaltungsreform erinnern, wo auch einige Abgeordnete dahingehend argumentiert haben, dass eben solche Zielsetzungen in einer Reform beachtet werden müssen. Und genau diese Zielsetzungen haben wir in der vorliegenden Reform umgesetzt.
Und wenn Sie nun fragen, wo sich denn die Effizienzsteigerungen befinden, dann kann ich Ihnen hierzu schon einige Beispiele geben. Also wo liegt dann zum Beispiel der Effizienzgewinn des neuen Landesbauamtes? Er liegt zum Beispiel darin, dass klar strukturierte Bereiche gebildet werden. Das private Bauen wird zum Beispiel in der Abteilung Baubewilligungen und Förderungen konzentriert, während sich öffentliche Bauten in den Abteilungen Hochbau / Tiefbau wiederfinden. Und dann gibt es auch noch eine Abteilung Projekte/Dienste, welche eine Querschnittsfunktion hat. Und damit habe ich auch schon eine Auskunft betreffend das künftige Organigramm gegeben. Es wird vier Hauptabteilungen unterhalb der Amtsleitung geben. Eine Hauptabteilung ist die Abteilung Baubewilligungen und Förderungen. Das betrifft die Bereiche Ortsplanung, Baurecht, Brandschutz und Wohnbauförderungen / Mietbeihilfen. Es wird eine zweite Abteilung Hochbau geben. Dort wird das heutige Hochbauamt abgebildet. Es wird eine dritte Abteilung Tiefbau geben. Dort wird das heutige Tiefbauamt abgebildet werden. Und es wird eine vierte Abteilung geben, die nennt sich Projekte und Dienste. Diese wird die Bereiche Projekte, Landerwerb, Recht und Sekretariat abbilden.
Weitere Effizienzgewinne liegen in der Zusammenführung von Aufgaben mit einem engen Sachzusammenhang und teilweise gleichem Kundenstamm in einem Amt. Aufgrund des Organigramms sieht man auch, dass die Baubewilligungen und Förderungen künftig in einer Abteilung zusammengefasst werden und dass somit im Bereich des Bauens ein Ansprechpartner bzw. ein Amt bzw. eine Fixstelle nach aussen existieren wird. Und dies bedeutet auch einen erheblichen Akzeptanzgewinn gerade auch bei den Gewerbetreibenden, bei den Bauherrn, aber auch bei den Gemeinden.
Die Amtsleitung wird vermehrt Zeit für Strategieoptimierung der internen Prozesse und Führung haben, da die Sachaufgaben künftig von vier Abteilungsleitern wahrgenommen werden. Und ein Thema, welches Sie auch in der Diskussion angesprochen haben, ist, dass sich die Führungsspanne eines Regierungsmitglieds verringert. Und wenn nun die Frage gestellt wird, wie die künftige Führungsspanne aussieht, dann ist das eine rechnerische Aufgabe. In meinem Bereich haben wir heute das Tiefbauamt, das Hochbauamt und die Bauadministration. Das sind drei Amtsleiter, die rapportieren. Beim Regierungschef gibt es das Amt für Wohnungswesen, welches rapportiert, und bei der Regierungskollegin Müssner die Stabsstelle für Landesplanung. Diese fünf werden zusammengefasst und es gibt dann nur noch eine Person, die an das zuständige Regierungsmitglied rapportiert. Und wenn man sich das Ganze personell ansieht, dann wird man feststellen, dass das Hochbauamt heute über 106 MitarbeiterInnen verfügt, wobei man auch sagen muss, dass drei Viertel dieser MitarbeiterInnenanzahl in den Hausdiensten und in der Liegenschaftsverwaltung tätig sind. Das Tiefbauamt verfügt über 48 MitarbeiterInnen. Dazu kommt dann eine Stelle für die künftige Orts- und Landesplanung. Es wird drei Stellen von der Wohnbauförderung und Mietbeihilfe geben, die in das neue Landesbauamt verschoben werden. Und vom Amt für Personal und Organisation kommen zwei Stellen, welche sich mit dem Bereich Einkauf und Büroplanung beschäftigen, in das neue Amt.
Und wenn Sie diese Einzelstellen zusammenzählen, dann können Sie eruieren, wie viele das sind. Das sind rund 160 Stellen, welche dieses neue Amt haben wird, wobei ein Grossteil dieser Stellen - wie gesagt - sich in der Liegenschaftsverwaltung, bei den Hausdiensten und im Reinungspersonal befindet. Ein solches Amt zu führen ist durchaus möglich. Das beweist auch die Landespolizei, welche eine ähnliche Struktur mit Hauptabteilungen aufweist und welche heute schon von der Mitarbeiteranzahl her gesehen in dieser Grössenordnung rangiert.
Die Nutzenthematik wurde auch immer wieder ins Feld geführt. Einzelne Abgeordnete von Ihnen haben gefragt: Wo liegt denn der konkrete Nutzen? Ich möchte hierzu ganz konkret zwei Beispiele geben. Beispiel Nr. 1: Ein Bauherr möchte eine Baubewilligung und weitere Bewilligungen erwirken. Heute ist es so, dass ein Bauherr eines wohnbauförderungsberechtigten Hauses eine Baubewilligung des Hochbauamtes benötigt. Dann braucht er bei der Wohnbauförderung des Amtes für Wohnungswesen auch noch eine Bewilligung. Und wenn er noch Solarzellen auf das Dach stellen möchte, braucht er noch eine Bewilligung des Amtes für Volkswirtschaft. Neu wird das so aussehen, dass dieser Bauherr anstatt drei Anlaufstellen nur noch eine Anlaufstelle hat, nämlich die Abteilung Baubewilligung und Förderung des Amtes für Bau und Infrastruktur. Der Bauherr erhält von dieser die Baubewilligung, die Wohnbauförderung. Und diese Abteilung koordiniert auch den Erhalt der Bewilligung für die Solarzellen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, das ist Bürgernähe, das ist Effizienzgewinn und das sind wesentliche Steigerungen auch in der Wirksamkeit einer Amts- und Dienststelle nach aussen.
Ich komme zu einem weiteren Thema und einem weiteren konkreten Beispiel, nämlich zum Beispiel der Ortsplanung und der Landesplanung, welches jetzt in der Diskussion auch prominent angesprochen worden ist. Ein Beispiel: Die Gemeinde möchte sich einen Überbauungsplan bzw. einen Gestaltungsplan durch die Regierung genehmigen lassen. Wie ist der bisherige Verfahrensablauf? Der bisherige Verfahrensablauf und die Verfahrensdauer für die Gemeinde waren bisher schwer nachvollziehbar, da das Hochbauamt, die Stabsstelle für Landesplanung und das Ressort Umwelt fachlich involviert waren und damit mehrere Ansprechpartner vorlagen, bis die Regierung schliesslich die Genehmigung erteilte. Und ich möchte die beiden Gemeindevorsteher hier im Hohen Hause fragen, ob sie diesen Eindruck bestätigen können oder nicht. Zumindest mit diesen Gemeindevertretern, mit denen ich gesprochen habe, wurde dieser Eindruck bestätigt. Und in einem Punkt gebe ich der Abg. Marlies Amann-Marxer Recht, auch wenn wir beim Thema der Landesplanung vermutlich andere Ansichten haben. Man sollte Organisationen nicht um Personen herum bauen, sondern man sollte Organisationen so bauen, dass sie künftig effizient sind. Und genau das möchten wir so machen, indem die Stabsstelle für Landesplanung in das neue Landesbauamt integriert wird.
Neu wird es deshalb für die Gemeinden nur noch einen fachlichen Ansprechpartner geben - und das ist der Leiter des Bereichs Ortsplanung. Dieser wird zuständig sein für die Bauordnungen, die Zonenplanung, die Überbauungspläne und die Gestaltungspläne und dieser wird in der Abteilung Baubewilligungen und Förderungen angesiedelt sein. Und damit ist auch die Nähe dieser Bereiche zu den Baubewilligungen verwirklicht. Er ist dann alleine zuständig für die fachliche Beurteilung dieser Agenden, und die Genehmigung obliegt wie bis anhin der Regierung, wobei diese Kompetenz durchaus auch an das Amt delegiert werden könnte. Das müsste man dann sehen. Und die Landesplanung, diesen Aspekt haben wir in der Regierung übrigens auch sehr intensiv diskutiert, wird auch weiterhin eine politstrategische Funktion haben. Sie wird weiter im Ressortplan oder im künftigen Ministeriumsplan abgebildet werden. Das heisst, das zuständige Regierungsmitglied, der zuständige Minister, hat sich politisch mit der Landesplanung zu beschäftigen, kann dort die entsprechenden Vorgaben machen und die operativen Geschäfte an die entsprechende Amtsstelle delegieren. Das ist heute schon im Bereich der Verkehrsplanung so. Das ist in anderen Politikbereichen ebenfalls so, wo die strategischen Vorgaben auf Regierungsebene gemacht werden, und wo das ganze Thema der Bedeutung entsprechend auch im Ressortplan hinterlegt ist und wo dann auf der operativen Ebene entsprechende Umsetzungen stattfinden.
Nun, weshalb diese Eile? Ich habe das zu Beginn ausgeführt. Die Regierung steht am Ende ihres Entscheidprozesses. Diese Reorganisationsprojekte wurden in den letzten Monaten sorgfältig vorbereitet durch eine Projektleitung, durch Steuerungsausschüsse, durch Beschlüsse der Regierung. Und jetzt hört die Kompetenz der Regierung auf und es ist wirklich so, wie das der Abg. Peter Hilti auch ausgedrückt hat, es geht hier um eine Namensänderung und diese Namensänderung liegt nicht in der Kompetenz der Regierung, sondern diese Namensänderung liegt in der Kompetenz des Landtags. Und deshalb hat die Regierung hierzu auch einen entsprechenden Bericht und Antrag vorzulegen.
Zum Thema Besitzstand, welches angesprochen worden ist, möchte ich den Regierungschef bitten, noch einige Ausführungen zu machen. Das ist ein Thema, dessen sich die Regierung annehmen muss. Hier sind auch schon Vorabklärungen getroffen worden. Das ist ein übergreifendes Thema, welches natürlich alle Reorganisationsprojekte betrifft, welche jetzt auch durchgeführt worden sind.
Dann wurde vom Abg. Gerold Büchel noch das Thema der Regelungsdichte und der Flexibilisierung des Dienstrechtes angesprochen. Zum Thema «Regelungsdichte» kann ich Ihnen beispielhaft nochmals das Thema der Überbauungspläne und Gestaltungspläne zum Besten geben. Es geht dort darum, Regelungs-dichten abzubauen und die Strukturen und die Verfahrensabläufe zu vereinfachen. Die Flexibilisierung des Dienstrechtes steht in direktem Zusammenhang mit dem Thema möglicher Besitzstandswahrungen oder eben Nicht-Besitzstandswahrungen. Diesbezüglich werden wir auch noch eine Auskunft erhalten.
Ich möchte eigentlich schliessen mit dem Votum des Abg. Peter Lampert. Er hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass 1987 eine andere Einschätzung vorhanden war, dass man das damalige Landesbauamt in ein Tiefbauamt und in ein Hochbauamt aufgeteilt hat. Das mag sein. Wir kommen in unserer Beurteilung jetzt, 30 Jahre später, zur Ansicht, dass es neue Anforderungen gibt, dass es neue Herausforderungen gibt und dass die Prozesse im ganzen Bau- und Infrastrukturbereich grundsätzlich überdacht werden müssen. Und darum sind wir der Überzeugung, dass diese Reorganisation sehr sinnvoll ist. Und deshalb sollen diese Organisationseinheiten, so wie sie die Regierung vorschlägt, auch zusammengelegt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter.
Möchte der Herr Regierungschef noch das Wort ? Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte alles, was mein Regierungskollege Martin Meyer gesagt hat, ausdrücklich unterstützen. Ich glaube, er hat sehr umfassend dargelegt, was die Beweggründe dieser umfassenden Verwaltungsreform sind. Ich möchte auch Einem wirklich entschieden entgegentreten, dass man nicht ausführlich in der Verwaltung über diese Reformen informiert hätte. Es wurde zu jedem Projekt eine Projektorganisation aufgestellt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in diese Projektorganisationen auch mit einbezogen, es wurden Arbeitsgruppen aufgestellt. Die Führungskräfte haben wir an mehreren Amtsleitersitzungen über die Reorganisationen informiert. Es mag sein, dass Einzelne diese nicht als Chance sehen, sondern einfach nur das Negative hinter einer solchen Reform. Das kann man nicht verhindern, das wird es immer wieder geben. Aber ich glaube, die Verwaltung muss sich ebenfalls neu orientieren. Wenn ich sehe, dass es in staatsnahen Unternehmen heute nicht mehr selbstverständlich ist, dass man mit dem Job A eingestellt wird und drei Monate später noch den Job A macht, dann muss man diese Flexibilisierung auch in der Verwaltung, zumindest kulturell, langsam in die Köpfe hineinbringen.
Es wurde die Frage nach der Besitzstandswahrung gestellt. Diese kann es nicht geben. Das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Mitarbeitern. Wir haben uns Überlegungen angestellt. Kollege Martin Meyer hat gesagt, dass es neue Organigramme gibt. Der Amtsleiter wird dann gemäss den geltenden Bestimmungen beim Amt für Personal entsprechende neue Stelleneinstufungen beantragen müssen. Da kann es Stellen geben, die nach oben eingestuft werden. Da kann es Stellen geben, die nach unten eingestuft werden. Und für diejenigen, die nach unten eingestuft werden, finden wir entsprechende Übergangslösungen, die selbstverständlich auch glättend ausgestaltet werden. Aber Besitzstandswahrung kann es natürlich unter keinen Umständen geben. Ich glaube, das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber jenen Personen, die wir dann auch neu anstellen würden.
Darüber haben wir ebenfalls verschiedene Varianten in Abklärung gegeben. Die sind auch in Diskussion. Das haben wir aber auch bereits ausführlich an mehreren Amtsleitersitzungen kommuniziert. Und ich glaube, das ist auch ein Beweis dafür, wo uns ja auch die Finanzkontrolle gerade bei der letzten GPK-Sitzung aufmerksam gemacht hat, dass es noch zwei, drei Altlasten gibt, die ebenfalls noch nicht angepasst wurden. Die werden im gleichen Zug - und da kann ich den GPK-Präsidenten anschauen - ebenfalls erledigt werden.
Wenn Sie die Führungsstruktur der Regierungsmitglieder auch generell ansprechen, so haben wir einen Zustand vorgefunden, wo wir über 40, 44, 45 Organisationseinheiten hatten. Wenn Sie das rein rechnerisch durch 5 teilen, sind das 9 Führungskräfte, die unter uns geführt werden müssen. Daneben kommen noch die öffentlichen Unternehmen. Das ist einfach schlichtweg aus Regierungssicht nicht machbar. Und deshalb ist diese Verwaltungsreform vor zwei Jahren aufgegleist worden. Die ersten Schritte sind gesetzt worden und wir werden, wenn wir all diese Schritte umsetzen, die wir in der ersten Phase beschlossen haben, eine Reduktion auf 28 Amtsstellen hinkriegen. Und dann sind wir noch im Schnitt bei etwa 5,56 Führungskräften, die entsprechend geführt werden können. Es wird dann auch noch entsprechende Verschiebungen geben.
Wenn ich die aktuelle Reform, die jetzt diskutiert wird bei diesem Traktandum, ansehe, ist es ja ein direkter Ausfluss auch aufgrund der Ministeriumsbildung Umwelt und Infrastruktur. Was zusammengehört gehört zusammen, und das sollte man auch zusammenführen. Die direkte Kontaktaufnahme, die Hierarchiestufen sind gewahrt und auch deshalb ganz direkt der Kontakt dieser beiden Ämter hier, des Bauamtes und dann des Umweltamtes. Und damit ist der Interessenausgleich auch innerhalb dieser Ministeriumsbildung dann entsprechend gegeben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Ich gebe das Wort ins Plenum.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich explizit bei der Regierung, insbesondere bei Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer, für die klaren, treffenden Worte bedanken. Ich denke, besser kann man das nicht erklären, auch mit den exemplarischen Beispielen wurde deutlich gemacht, dass man diese Reorganisation eigentlich nur unterstützen kann. Vielleicht hätte ich mir beim ersten Lesen des Berichts und Antrags solche Sachen, solche Ausführungen, gewünscht. Das ist in der Tat so. Da ich aber in meiner Vermutung bestätigt wurde, dass es für den Landtag effektiv nur darum geht, die Namensbezeichnung abzusegnen und ins Gesetz einfliessen zu lassen, kann ich das auch so stehenlassen. Übrigens wer das gerne nochmals hören möchte, kann das ja ab Samstag als audiofile von der Webseite des Landtags herunterladen. Dann kann man es sich auch nochmal vorstellen.
Von meiner Seite her kann ich nur sagen, es war sehr exemplarisch dargestellt, die unverzichtbaren Vorteile wurden ins Feld geführt. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, hier und heute nicht abschliessend zu lesen. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie haben uns indirekt als Gemeindevorsteher aufgefordert. Ich möchte dazu gerne etwas sagen:
Ich denke, bei dieser Reorganisation geht es auch um den Kundennutzen und - wie öfters ausgeführt wurde - um den Effizienzgewinn. Und als Aussenstelle, wenn man das mal so als Gemeinde betrachtet, dann sind wir für Kundennutzen und Effizienzgewinn. Ich kann das an einem Beispiel gerne darlegen: Wir stehen in einem Prozess vom Richtplan und darauf gesetzt wurde noch die strategische Umweltprüfung. Wir haben die Ämter, vielleicht vergesse ich auch eines, man muss mit dem Landesplaner Kontakt aufnehmen, mit dem Amt für Wald, Natur und Landschaft, mit dem Amt für Umweltschutz, mit dem Hochbauamt und mit dem Landwirtschaftsamt. Und dann kommen noch die NGOs dazu. Dann können Sie sich vorstellen, dass natürlich amtsintern die Amtsleiter oder die Sachbearbeiter dazu von sich aus Stellung nehmen, und dann ist es natürlich so, dass es beispielhaft so sein könnte, dass das Amt für Wald, Natur und Landschaft nicht übereinstimmt mit dem Amt für Umwelt oder mit dem Landwirtschaftsamt. Was machen wir dann in der Gemeinde draussen? Dann stehen wir eigentlich das erste Mal an. Dann müssen wir uns noch auf zwei Ministerebenen bewegen, im konkreten Fall beim Regierungschef-Stellvertreter und bei der Frau Regierungsrätin Renate Müssner. Dann kommt man bei diesem Prozess an den Punkt, wo man denkt: Sollen wir die Akten schliessen oder machen wir weiter? Ziehen wir eine weitere Runde, stehen bei der Bevölkerung, denn der Richtplan muss ja vor die Bevölkerung und diskutiert werden. Das ist das Mitwirkungsverfahren, dass der Richtplan dann von der Regierung genehmigt wird. Und das ist für uns dann sehr schwierig, weil sonst kommen die Ämter und sagen: Ihr habt das Thema nicht aufgenommen. Und das ist für uns heute ein Knoten, den wir kaum lösen können. Und das ist jetzt Tatsache. Und da ziehen Monate ins Land. Und wir sind, wenn wir von Kundennutzen und Effizienzgewinn sprechen, dann sind wir einfach froh in den Gemeinden draussen, wenn das vereinheitlicht und verbessert wird.
Dann zur Organisation: Ich verstehe das. Wir hatten vor einem Jahr auch eine gemeindeinterne Reorganisation. Natürlich sind das viel weniger Personen, aber die ticken ja genau gleich wie die Landesangestellten. In einer Organisation gibt es in der ersten Phase einmal Widerstand, die Besitzstandswahrung jedes Einzelnen. Und das verstehe ich, das ist nachvollziehbar. Dann kommt eine Umsetzungsphase. Man freundet sich dann langsam an und sagt: Ja, Widerstand habe ich geleistet, es wird von oben nach unten diktiert, so hat es zu laufen, ansonsten kannst du die Stelle verlassen. Ich denke, das möchte auch die Regierung nicht. Und dann muss eine Beruhigungsphase kommen, damit sich die Leute dann auch wieder auf die Arbeit konzentrieren können. Und das ist, glaube ich, im Sinne der Regierung und der Landesverwaltung und auch eines jeden einzelnen betroffenen Mitarbeiters, dass er wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Und darum möchte ich eigentlich sagen, ich kann dem nichts abgewinnen, wenn man drei oder vier Monate nochmals ins Land ziehen lässt, denn es nützt überhaupt nichts. Ich denke, es muss Klarheit geschaffen werden, der Regierungschef-Stellvertreter hat es ausgeführt. Ich gehe schon davon aus, dass da ein sauberer Prozess landesintern durchgeführt wurde. Und dann haben die betroffenen Amtsstellen eine klare Botschaft und sagen: Gut, das ist jetzt beschlossen, da gibt es nichts mehr zu rütteln. Und dann wird jeder seines Glückes Schmied sein. Entweder fügt er sich oder was schade wäre, denke ich, dann wird er sich neu orientieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ja, die Ausführungen waren ganz okay. Meine Frage halt einfach: Warum kann man so etwas nicht in schriftlicher Form in einem Bericht und Antrag machen, damit man sich auch ein wenig darauf vorbereiten kann? Gut, Sie haben schon gesagt, das hätte man tun können. Es ist schon die Frage, ob das überhaupt ein Thema des Landtags ist oder nicht. Das Problem für mich ist, es gibt hier doch eine sehr zentrale organisationsentwicklerische Massnahme. Dass sich die nicht ändern wird, das kann gut sein. Ich verwehre mich einfach gegen diese doch immer wieder kommende Vorgehensweise, dass Arbeiten gemacht werden über Monate und Jahre und dann der Landtag in drei Wochen die 1. und 2. abschliessende Lesung plus Vorbereitung auf einen Bericht und Antrag machen soll anhand von 10 bis 11 Seiten. Damit habe ich einfach Mühe. Das ist ein generelles Problem der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landtag. Wenn ich das aus dem Blickwinkel betrachte, wie das der Abg. Peter Hilti gesagt hat, es geht nur um die Namensänderung, dann kein Problem. Wenn ich es aber aus dem Blickwinkel der Abg. Marlies Amann-Marxer sehe, wo man auch sagt: Wir tragen hier die Mitverantwortung für eine doch drastische organisationsentwicklerische Massnahme und ich kann nicht beurteilen, ob sie gut oder schlecht ist, dann ist das eine komplett andere Ausgangslage. Und wie schon gesagt, ich kann diese Vorlage weder unterstützen noch kann ich beurteilen, ob sie negativ ist. Ich kann es nicht. Die Grundlagen sind einfach nicht gegeben. Die Frage ist: Was ist die Rolle des Landtags?
Bezüglich den Ausführungen der kommenden Vereinfachung, die kann man durchaus nachvollziehen. Ich sage einfach, wenn die Anzahl der Prozessschritte dieselben bleiben, dann mag es vielleicht helfen, wenn ein Chef künftig fünf Prozessschritte unter sich hat und früher über drei Abteilungen hinausgegangen ist. Wenn die Anzahl der Schritte aber dieselben bleiben, dann wird dieser Prozess, wie der Abg. Kranz es vorhin ausgeführt hat, genauso müssig bleiben, weil man muss von jedem Verantwortlichen für eine Funktion trotzdem seinen Stempel, seine Beurteilung, haben. Und ich weiss nicht, ob das besser wird. Ich würde es sehr begrüssen, wenn das besser wird. Aber anhand einer aufbauorientierten Massnahme glaube ich nicht, dass das besser wird. Es kann gut sein, dass in einem weiteren Schritt auch die Prozesslandschaft und vor allem die Anzahl der Stufen, die durchgangen werden müssen, damit man endlich einmal eine Bewilligung hat, reduziert werden. Aus dem Bericht ist es nicht ersichtlich und anhand der Ausführungen kann ich diesen Schluss nicht ziehen.
Aber es bleibt dabei, der Regierung einfach zu glauben, dass sie diese Bürgernähe und Effizienzsteigerung hinkriegt. Ich sehe mich hier nicht in der Lage, das zu beurteilen anhand der Ausführungen und der vorliegenden Unterlagen. Aber für mich ist dieser regelmässige Umgang mit den Formulierungen «es muss jetzt sein, und darum müssen wir das in drei Lesungen machen», obwohl das vom Gesetzgebungsprozess her eine Ausnahme darstellen soll, nicht tragbar. Ich habe dafür wenig Verständnis und länger je mehr werde ich einfach prinzipiell diese Vorgehensweise nicht unterstützen, auch wenn sie manchmal wirklich notwendig wäre. Das sollten wirklich Ausnahmen bleiben.
Ich habe durchaus Verständnis für die Motivation und die Situation, dass das auf den 1. Januar gemacht werden soll. Aber da würde ich lieber sagen: Okay, das Einzige, was der Landtag heute beschliesst, ist die Namensgebung und alles andere hat uns wirklich nichts anzugehen. Alles andere kann man anhand von dem, was wir hier vorliegen haben, einfach nicht entscheiden. Zumindest nicht aus meiner Sicht.
Bezüglich der Führungsspanne oder der Anzahl der Mitarbeiter fehlt mir die zweite Information bezüglich Amt für Personal und Organisation. Aber ich gehe davon aus, dass diese Organisationseinheit auch nicht gerade klein war und auch neu nicht klein ist. Nur damals hat die Regierung die Ausführung gemacht: Diese Abteilung ist zu gross, sie muss kleiner werden. In welchem Punkt das jetzt hier genau umgekehrt sein soll, mag ich nicht beurteilen. Aus meinem reinen Bauchgefühl, weil mehr kann man sich hier eigentlich nicht bilden, hätte ich eher das Gefühl: Hier werden einige Stellen zusammengefasst. Das macht durchaus Sinn, mag auch gut sein, die Frage wäre, ob vielleicht nicht zwei Stellen das bessere Resultat wäre. So wie ich das sehe, hat die Regierung hier aber sich ihre Meinung gebildet und will in diese Richtung gehen. Und ich weiss noch nicht, ob ich das in der Form so unterstützen kann, weil ich einfach keine Grundlagen habe, um hier irgendetwas zu unterstützen oder eben abzulehnen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Zuerst möchte ich dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen und Informationen danken. Ich frage mich auch: Weshalb wurde das nicht im Bericht in schriftlicher Form dem Landtag vorgelegt?
Es geht mir nämlich wie dem Abg. Gerold Büchel. Ich frage mich: Was ist hier die Rolle des Landtags? Stimmen wir hier einer Änderung der Ämterbezeichnung und der Namensgebung zu oder tragen wir Mitverantwortung für den Inhalt? Wenn wir Mitverantwortung tragen für den Inhalt, dann fehlen auch mir die Grundlagen für eine Entscheidung.
Ich danke auch dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich möchte mich aber dagegen verwehren, dass ich eine Negativsicht der Dinge habe. Ich weiss nicht, wen Sie angesprochen haben, aber Sie haben davon gesprochen, dass man nicht nur eine Negativsicht der Dinge haben sollte, sondern vielleicht auch die positiven Entwicklungen in Betracht ziehen sollte. Ich habe durchaus eine positive Sicht der Dinge. Ich denke auch, dass die Regierung, wenn sie diese Vorlage macht, ihre Gründe haben wird und Effizienzgewinne durchaus sieht. Nur, ich würde sie auch gerne sehen und belegt haben. Ich habe nur um Informationen angefragt. Ich sehe die Sache durchaus nicht negativ. Ich sehe sie aber auch nicht positiv, ich weiss nicht, wie ich sie beurteilen kann, wenn mir die Grundlagen fehlen.
Die Zusammenlegung der Ressorts Umwelt und Bau und Infrastruktur, das ist für mich sehr positiv, wie ich schon in meinem Votum gesagt habe.
Zur Landesplanung: Ich denke, die Landesplanung ist ein vernachlässigtes Kapitel, auch bei den Informationen. Ich habe sie in den Mittelpunkt gestellt. Es wurde wenig darauf eingegangen. Und wenn der Abgeordnete und Gemeindevorsteher Günther Kranz hierin durchaus positive Auswirkungen sieht und diese auch konkret aufzeigt, so stimme ich sehr mit ihm überein. Wenn die Gemeinden nur eine Anlaufstelle haben bei der Genehmigung der Ortsplanung, so ist das sicher von Vorteil. Ich kann das durchaus nachvollziehen. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass wir nicht nur von Ortsplanung, sondern auch von Landesplanung sprechen, und zwar von übergeordneter Landesplanung. Und meine Sorge ist nicht die Ortsplanung an und für sich, denn die Gemeinden werden sich zu wehren wissen, wenn sie Verbesserungspotenzial im Umgang mit den Landesbehörden sehen. Mir geht es um die Raumplanung als unser aller Lebensraum mit übergeordneten Zielen - das ist mein vordringliches Anliegen - und um die Vernetzung von Anliegen, die das ganze Land betreffen, die aber vielleicht die einzelnen Gemeinden unterschiedlich sehen.
Es betrifft die landesweite, überregionale Verkehrsplanung, es betrifft die Anforderungen für die Gestaltung von Natur und Landschaft. Die Landesplanung erfordert einen interdisziplinären Ansatz und ist übergeordnet zu sehen. Das ist die Bedeutung, die es für mich hat. Und deshalb bin ich nicht sehr glücklich, wenn ich sehe, dass sie unterzugehen droht im Amt, ohne eine wirklich herausragende Stellung weiterhin zu haben, die sie heute hat. Schon bei der Revision des Baugesetzes ist die Raumplanung untergegangen in zwei Artikeln, die ziemlich zahnlos sind. Ich weiss auch, dass eine Volksabstimmung zum Thema Raumplanung vor etlichen Jahren negativ ausgegangen ist. Die Aufgabe der landesweiten Raumplanung, das Landesrichtplans, das bleibt aber bestehen und es liegt in der Verantwortung des Landtags, das nicht untergehen zu lassen. Das ist mein vordringliches Anliegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Auch ich möchte dem Regierungschef-Stellvertreter danken für seine ausführlichen und plausiblen und eindrücklichen Darstellungen, was im Hintergrund gelaufen ist und vor allem auch zu den Beispielen, die er genannt hat, wo die Effizienzsteigerung wirklich auch ersichtlich ist. Ich glaube, man hat es an diesen zwei Beispielen gesehen und man hat es auch am Beispiel gesehen, das der Abg. Günther Kranz als Gemeindevorsteher von Eschen geschildert hat.
Wir bewegen uns hier immer noch in der Frage: Beschliesst der Landtag jetzt eine reine Namensgesetzgebung oder tragen wir eine Mitverantwortung für die Organisationsstruktur und müssen deshalb alles wissen? Wenn man die Gesetzesbestimmung hinten ansieht, ist das eine reine Namensgebung, und es ist die exekutive Aufgabe. Aber ich denke, wir tragen die Mitverantwortung dafür, dass wir der Regierung ermöglichen, jene Organisationsform, die sie für die jetzige Zeit als richtig erachtet, dass sie diese umsetzen kann. Dafür haben wir eine Verantwortung. Und für mich ist gerade auch aufgrund der Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters klar, dass wir alle Grundlagen haben, um diesen Entscheid heute auch abschliessend zu treffen.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte es kurz machen und gleich an die Ausführungen meiner Vorrednerin anknüpfen: Mir persönlich ist wichtig, dass die Aufgaben in der Verwaltung effizient und kundenfreundlich erledigt werden. Ich habe heute eine Vorlage vor mir, die diese gesetzlichen Grundlagen nicht antastet, und zwar auf keine Weise. Ich kann also davon ausgehen, dass diese Aufgaben weiterhin erledigt werden, wie sie bis anhin auch erledigt wurden. Und deshalb kann ich mit gutem Gewissen diese Mitverantwortung für diesen Inhalt auch so delegieren. Es ist auch so, dass vor noch nicht allzu langer Zeit der Landtag zugestimmt hat, dass die Regierung ein Globalbudget für die Stellen der Landesverwaltung erhält. Meines Wissens war das früher nicht so. Da hat man über einzelne Stellen oder über kleinere Einheiten auch mal länger diskutiert. Und ich glaube, damit hat der Landtag auch ein Bekenntnis abgegeben, dass er eben diese Kompetenzen klar der Regierung gibt. Ich finde, darin liegt auch eine Chance für eine Stärkung des Landtags. Konzentrieren wir uns auf diese Aufgaben, die wir wahrzunehmen haben und stärken wir uns darin und überlassen wir die anderen Aufgaben der Regierung. Also ich kann hier mit gutem Gewissen Ja sagen. Ich kann auch Ja sagen zu einer abschliessenden Behandlung des Berichts. Ich finde das sinnvoll und auch von der Regierung gut begründet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich auch kurz fassen: Es wurde ja schon verschiedentlich gesagt, ich meine nur, es kann nicht genug gesagt werden: Die wirklich sehr informativen und umfassenden Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters hätte ich wirklich sehr gerne in diesem Bericht gefunden. Ich kann mir eigentlich nicht erklären, warum das nicht so ist. Das dürfen Sie jetzt nicht persönlich nehmen, es geht wirklich nicht um diese Vorlage, ich spreche hier alle drei Vorlagen an. Die sind wirklich so dünn und so wenig informativ. Also ich frage mich wirklich, ob der Landtag sich das gefallen lassen kann. Wenn er das tut, dann gute Nacht Volksvertretung. Ich bin hier einfach anderer Ansicht. Und ich bin absolut nicht der Ansicht, dass wir das am nächsten Samstag als Audiofiles herunterzuladen haben. Das wäre etwas Neues. Wir sind uns einen anderen Weg gewohnt. Wir bekommen normalerweise Berichte und Anträge, die sehr informativ sind und eine Situation sehr umfassend darstellen, damit man sich wirklich ein Urteil bilden kann. Und genauso hätte ich es bei diesen Vorlagen auch gerne gehabt. Ich sehe mich also nicht in der Lage, das hier abschliessend zu behandeln. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke. Nur noch ein Wort zur Aufklärung an die Abg. Marlies Amann-Marxer: Wenn wir den Stufenbau ansehen - Sie haben den Verkehr angesprochen - da kennen wir ein Agglomerationsprogramm mit den elf Gemeinden des Landes, fünf Gemeinden von Werdenberg und Vorarlberg, das Beobachterstatus hat. Das ist eine längere Geschichte. Es sind dicke Bücher, die da ausgehandelt wurden. Das ist ein Programm, auch mit Massnahmenblättern und mit Jahren hinterlegt: Bis wann hat was zu erfolgen? Da geht es um Raum, um Siedlung und dann auch um Verkehr. Und darunter ist die Landesplanung und dann kommen die Richtpläne der Gemeinden. Also eine Gemeinde kann nicht einen Richtplan erstellen, der an der Ortsgrenze oder Gemeindegrenze endet. Da ist auf die Landesplanung Rücksicht zu nehmen, wenn wir von unten nach oben gehen, und dann das Agglomerationsprogramm. Das Vehikel Agglomerationspro-gramm wurde im Jahr 2010 ins Leben gerufen und ist abgestimmt, wie ich gesagt habe. Regional geht es um Zugverbindungen, um Strassenführungen, um den Langsamverkehr, um Siedlungsraum, wo soll was stattfinden, das wird darin alles abgehandelt. Also nochmals: Die Gemeinden sind da in ihrer Autonomie - vielleicht berechtigt - auch etwas eingeschränkt. Aber wir müssen die Zukunft sehen und darum muss und kann nur alles gemeinsam erfolgen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke auch meinem Kollegen Günther Kranz, der zugleich Abgeordneter und Gemeindevorsteher ist. Es ist mir schon klar, dass es eine Stufenhierarchie gibt. Das habe ich ja gerade angesprochen. Die Ortsplanung ist Sache der Gemeinden, aber sie sind für ihre eigene Gemeinde zuständig und auch auf deren Aufgaben konzentriert. Es gibt aber auch im Stufenbau die übergeordnete Landesplanung, die die autonomen Gemeindeinteressen zu vernetzen hat. Die Ortsplanung der Gemeinden und die Landesplanung haben je ihre eigene Aufgaben und auch je ihre eigenen ausführenden Organe. Und mir ist es einfach wichtig, dass die Aufgabe der Vernetzung der Ortsplanung, welche bei der Landesplanung liegt, nicht einfach untergeht und die bisherige Stabsstelle für Landesplanung ihre Bedeutung verliert.
Wenn Sie mir sagen, dass das in Zukunft bei der Regierung angesiedelt ist, dann ist das eine Antwort, die mich befriedigen könnte, denn ich sehe strategische Aufgaben darin. Und diese Aufgaben sollen nicht einfach untergehen. Also wenn Sie, Herr Vize-Regierungschef Martin Meyer, mir sagen, dass das in Zukunft eine strategische Aufgabe der Regierung ist, dann würde mich das sehr freuen.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich beginne gerade mit der Abg. Marlies Amann-Marxer. Ich kann das mit Ja beantworten. Ich habe das in meiner ersten Antwort auch schon ausgeführt. Die Landesplanung wird künftig als Themengebiet im Ressortplan oder im Ministeriumsplan der Regierung verankert sein. Und das bedeutet für die Regierungsarbeit, dass sich eine Person oder eine 50%-Stelle - oder wie viele Personaleinheiten das dann auch immer sein werden - mit übergeordneten, koordinativen Planungsfragen zu beschäftigen hat, ähnlich wie das heute schon der Fall ist. Im Ressortplan steht zum Beispiel Verkehrsplanung. Da gibt es einen Mitarbeiter und der kümmert sich um diese Fragestellung und macht das heute mit der zuständigen Amtsstelle und setzt das dann um. Und so wird das mit der Landesplanung künftig auch sein. Der einzige Unterschied zu heute ist, dass es keine Stabsstelle der Regierung ist, sondern es ist eine Mitarbeiterstelle im Regierungsumfeld. Also es ist keine selbstständige Organisationseinheit mehr, sondern es ist eine Organisationseinheit innerhalb des Ministeriums. Und das ist der Unterschied. Aber die Aufgabe der Landesplanung wird heute schon im Regierungsumfeld wahrgenommen, und sie wird auch künftig im Regierungsumfeld wahrgenommen. Ich denke, dieser Verantwortung ist sich die Regierung schon bewusst, sonst hätte man dem ganzen Thema der Nachhaltigkeit in der politischen Agenda 2020 auch nicht dieses Gewicht gegeben.
Ich möchte noch kurz einige Ausführungen zu den Voten machen, die vorher gefallen sind: Der Abg. Albert Frick hat noch einmal zusammengefasst, dass diese Vorlagen sehr dürftig und wenig informativ seien. Herr Abg. Frick, ich teile Ihre Kritik. Ich habe vorher auch entsprechend konstatiert, dass die Regierung hier ihre Berichte durchaus anders schreiben hätte können. Ich denke, das war aber auch keine böse Absicht der Regierung. Ich habe versucht zu erklären, dass wir das in Übereinstimmung mit anderen Vorlagen gemacht haben, welche wir Ihnen bereits zur Beschlussfassung vorgelegt hatten. Und die Konsequenz aus der heutigen Diskussion scheint mir auch klar zu sein. Es muss der Regierung gelingen, künftig die Berichte inhaltlich besser aufzubereiten, damit diese Diskussion erst gar nicht entsteht. Ich denke, mit dieser Kritik rennen Sie bei der Regierung auch offene Türen ein. Aber ich möchte festhalten, dass das weder böse Absicht war, noch dass wir hier irgendwelche Informationen nicht weitergeben wollten, sondern es ist in Übereinstimmung mit den bisherigen Berichten und Anträgen passiert.
Ein Wort noch zum Thema Mitverantwortung, wie das auch die Abg. Diana Hilti ausgeführt hat: Ja natürlich, der Landtag steht heute in der Mitverantwortung. Aber das hat damit zu tun, dass die Regierung dieses Geschäft nicht in ihrer eigenen Kompetenz zu entscheiden hat. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Regierung, die Verwaltung und die Organisation zu führen, aber wir können per Gesetz nicht Gesetze ändern, sondern das ist legislative und ursprüngliche Aufgabe des Landtags. Und deshalb hat sich der Landtag heute auch mit dieser Vorlage zu befassen. Ob Sie das jetzt in 1. Lesung machen oder ob Sie das abschliessend machen, das ist schlussendlich eine Wertungsfrage, die Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, für sich selbst entscheiden müssen. Ich habe versucht, Ihnen die Argumente der Regierung darzulegen. Und das hat nichts damit zu tun, wenn ich noch den Abg. Gerold Büchel zitieren darf «es muss jetzt sein». Nein, es hat damit zu tun, dass wir uns jetzt am Ende eines Entscheidprozesses befinden. Wir befinden uns am Ende des strategischen Prozesses, bevor es dann in die Umsetzung geht. Und darum braucht die Regierung jetzt einen Entscheid. Und wenn der Hohe Landtag zur Ansicht kommt, dass man das im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren abhandeln möchte, dann hat das zur Folge, dass das Projekt für die nächsten drei bis fünf Monate unterbrochen wird. Es werden gewisse Vorarbeiten weiterlaufen, aber die wird man erst im September wieder aktivieren, wenn wir uns allenfalls in einer 2./3. Lesung damit zu beschäftigen haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen. Ich verstehe, Sie sind am Ende Ihres Prozesses und jetzt ist es für Sie dringend. Für uns hat dieser Prozess vor knapp drei Wochen begonnen. Und das ist ein Thema, wo ich Mühe habe. Normalerweise kommen noch drei Monate danach. Das ist in diesem Fall gemäss Wunsch der Regierung auch nicht der Fall.
Sie haben ausgeführt, dass Sie klar sehen, dass der Landtag eine Mitverantwortung trägt bezüglich der organisationsentwicklerischen Massnahmen. Dazu muss ich Ihnen sagen: Der Bericht und Antrag und auch die Debatte von heute lässt es für mich persönlich nicht zu, nicht einmal eine 1. Lesung durchzuführen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn ich mir jetzt das alles noch einmal vor Augen führe, was wir jetzt besprochen haben, wird sich diese Frage, die mehrheitlich zu Recht gestellt worden ist, in den nächsten Landtagssitzungen wieder stellen, denn die Reorganisationsprojekte sind ja noch nicht alle hier vorliegend. Das heisst, wenn ich hier die Unterlagen anschaue, die Tätigkeiten des Amtes für Soziale Dienste usw. werden uns noch vorgelegt werden, auch Grundbuch-, Öffentlichkeitsregisteramt, Opferhilfestellen, wie wir hier aufgeführt haben, das wird in einer der nächsten Sitzungen uns ebenfalls zu beschäftigen haben.
Meine Frage richtet sich jetzt an alle anwesenden oder nicht anwesenden Regierungsmitglieder: Wie der Abg. Gerold Büchel zu Recht sagt, wir wissen wohl von der geplanten und schon zum Teil umgesetzten Reorganisation im Verwaltungs- und vor allem im Regierungsbereich. Aber das, was jetzt konkret hier abläuft, haben wir erst sehr kurzfristig in Papier und in Text vorliegen. Für mich stellt sich wirklich die Frage, in welcher Form wir als Landtag vielleicht doch noch Einfluss nehmen können darauf, wie gut, wie sinnvoll, wie effizient diese Zusammenlegungen sind. Es ist möglich, dass verschiedene Gutachten und Gutachterstellen das vorab geklärt und für gut befunden haben, aber wie weit der Landtag da eingebunden wurde, das ist mir doch sehr fraglich gewesen.
Das heisst also konkret, das, was jetzt heute zur Diskussion steht, ist ein Bereich, nämlich der Bereich Bau. Beim nächsten Mal werden wir den Bereich Soziales und beim übernächsten Mal den Bereich Justiz auch wieder vorliegen haben und vermutlich in ähnlicher Form sehr schnell gefragt sein, darüber zu entscheiden. Ich muss sagen, ich bin jetzt recht verunsichert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meines Erachtens ist die Organisation der Verwaltung Sache der Regierung.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Sie nehmen mir die Worte aus dem Mund, Herr Landtagspräsident. Organisation und Führung der Verwaltung ist zu 100% Sache der Regierung und ist auch dort zu verantworten. Wir haben der Regierung, indem wir auf den jährlichen Stellenplan verzichtet haben, ein Globalbudget für Mitarbeiter gegeben. Sie haben zu verantworten, was sie daraus machen. Es ist nicht an uns, ihre Organisation mitzubestimmen, mitzugestalten. Und deshalb ist es eigentlich auch sinnlos, wenn man sich beklagt, dass man nur drei Wochen Zeit hat, weil man am Ende des Prozesses der Regierung ist. Von was für einem Prozess sprechen wir eigentlich, Herr Abg. Büchel? Die Namensänderung, die wir heute vollziehen sollen? Dazu reichen mir zwei Tage. Ich weiss nicht, was Sie drei Wochen lang wollen oder was Sie da diskutieren wollen. Es ist eine rein exekutive Aufgabe, nicht mehr und nicht weniger. Und ich denke, die Argumente sind dann auch langsam erschöpft. Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich teile Ihre Ansicht zu 100%, Herr Abg. Hilti. Nur hat die Regierung gesagt, sie sieht den Landtag ganz klar in der Mitverantwortung der Organisationsentwicklung. Diese kann ich nicht tragen aufgrund der Grundlagen. Wenn es nur um eine Namensänderung geht, habe ich damit kein Problem. Dann kann man das meines Erachtens abschliessend abwickeln. Aber ich verwehre mich dagegen, eine Verantwortung zu tragen für etwas, wofür ich nicht einmal eine Grundlage habe. Und da ist die Regierung in einer anderen Ausgangslage wie der Landtag. Also ich teile Ihre Meinung, Organisation ist Teil der Regierung. Dann frage ich mich aber: Wieso trägt der Landtag hier eine Mitverantwortung? Wenn er das tun soll, dann braucht er dafür auch die Grundlage. Wenn nicht und wir nur eine Namensänderung beschliessen, ist das kein Problem.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Worten des Abg. Gerold Büchel voll und ganz anschliessen. Wie ich schon in meinem Votum gesagt habe, betrachte auch ich die Reorganisation der Landesverwaltung als eine exekutive Aufgabe, also Aufgabe der Regierung. Nur liegt hier halt ein Bericht und Antrag dem Landtag vor. Und wenn ich eine Entscheidung zu treffen und mitzutragen habe, brauche ich dafür Grundlagen. Wenn es nur eine Namensänderung wäre, bräuchte ich auch gar keinen Bericht und Antrag. Dann würde ein einfaches Blatt Papier genügen. Dass hier aber ein Bericht und Antrag mit Begründungen vorliegt, die allerdings zu vage sind, um eine Entscheidung zu treffen, das ist nun einmal eine Tatsache.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Regierungschef und dem Regierungschef-Stellvertreter und möchte dann zu den Anträgen bzw. allenfalls zur 1. Lesung kommen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir sind alle froh, dass wir die Gewaltenteilung noch haben, dass die Exekutive exekutive Gewalt hat und dass Organisationshoheit Sache der Regierung ist. Es gibt heute schon Gesetze, wo es heisst: Die Regierung bezeichnet das zuständige Amt mit Verordnung. In diesen Fällen ändern wir die Verordnung und es ist eine neue Abteilung oder eine neue Amtsstelle einfach zuständig. Das wäre Flexibilität. Dann kann man handeln. Jetzt haben wir halt über dreissig Jahre in jedes Gesetz noch eine zuständige Amtsstelle hineingeschrieben und deshalb brauchen wir den Gesetzgeber. Wenn es halt «Amt für Umwelt» in Zukunft heisst und nicht mehr «Amt für Umweltschutz», wenn wir rein eine Namensänderung machen, müssten wir Ihnen einen Bericht und Antrag vorlegen. Und wir kommen zu Ihnen, weil Sie die legislative Gewalt sind und im Gesetz drin halt «Amt für Umweltschutz» steht und hier stehen halt «Amt für Wohnungswesen», «Landesplanung» usw. und wir diese Entscheidung getroffen haben, hier eine Reorganisation durchzuführen. Wir können aber nicht. Wir hätten noch so gerne in allen Gesetzen gesehen, dass nur drinsteht: «Die Regierung bezeichnet die zuständige Amtsstelle mit Verordnung». Dann hätten wir die Verordnung angepasst, dann hätten wir die neue Namensbezeichnung bereits umgesetzt und wir könnten über den Sommer alle Reorganisationen planen und fristgerecht auch umsetzen.
Jetzt führen wir eine Diskussion, die eigentlich am Ziel vorbeischiesst. Wir führen eine Diskussion über eine Namensänderung und die Regierung wird in ihrer exekutiven Gewalt eingeschränkt. Das ist die Tatsache und deshalb teilen wir Ihre Auffassung, dass das eine Aufgabe der Regierung ist. Sie tragen nicht die Verantwortung für die Organisation der Verwaltung. Wir sind Ihnen rechenschaftspflichtig, und zwar der GPK gegenüber, wenn sie uns jährlich dann auch wieder prüft. Und das ist unsere Verantwortung. Die einzelnen Verwaltungsstellen sind auch nicht Ihnen verantwortlich. Die Verwaltungsstellen sind uns gegenüber verantwortlich. Und wenn wir diese nicht ordentlich führen, dann ist es ja die Aufgabe der GPK, uns diesbezüglich zu prüfen. Nicht mehr und nicht weniger. Und das ist Ausfluss der verfassungsgebenden Bestimmungen, die wir heute haben. Wir haben halt eine Exekutive und eine Legislative und eine Judikative. Und da gibt es nicht eine Über- oder Unterordnung dieser drei Staatsgewalten, sondern die stehen gleichberechtigt nebeneinander.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch zuerst dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte mich abschliessend noch einmal zum Zeitplan und zum Thema der Reorganisationsprojekte äussern und möchte noch einen Vorwurf entkräften, da jetzt nämlich gesagt wurde: Die Regierung hätte erst vor drei Wochen informiert. Das stimmt nicht. Die Regierung hat bei allen Gesetzesvorlagen, welche sich in den letzten drei Jahren mit Reorganisationsprojekten beschäftigt haben, und das waren doch einige, immer wieder die Schwerpunkte ihrer Reorganisation aufgezeigt: Das ist der Baubereich und Infrastrukturbereich, das ist der Umweltbereich, das ist der Justizbereich, das ist das Amt für Personal und Organisation, und das wird das künftige Amt für Gesellschaftsfragen bzw. das Amt für Gesellschaft und Soziales sein. Diese Themen sind nicht neu. Die haben Sie bereits in verschiedenen Berichten und Anträgen präsentiert bekommen. Und als wir vor rund zwei Monaten die Vorlage zur Regierungs- und Verwaltungsreform beraten haben, waren diese Schwerpunkte auch hinterlegt. Und jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo die Regierung Ihnen diesen Bericht und Antrag vorlegen kann, damit diese Reorganisationen schlussendlich operativ umgesetzt werden.
Und ja, es ist eine Mitverantwortung. Wir haben diese Kompetenz nicht, um dieses Amt so zu ändern und umzustrukturieren, wie wir das wollen. Der Herr Regierungschef hat es ausgeführt. Wenn ich mich richtig erinnere, wird die Vorlage zur Regierungs- und Verwaltungsreform auch eine entsprechende Verordnungskompetenz vorsehen, wo dann die Regierung die Amtsbezeichnungen per Verordnung erlassen kann. Und dann erübrigen sich diese Diskussionen für die Zukunft.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich danke für die Klärung. Das sind für mich zwei Paar Schuhe bis zu dem Punkt. Während dieser Debatte wurden hier widersprüchliche Signale gesendet bezüglich der Verantwortung. Aber Sie haben jetzt beide geklärt, dass es sich bei der Kompetenz des Landtags hier ausschliesslich um den Namen der entsprechenden Stellen handelt. Und ich muss auch sagen, auch den Punkt könnte meines Erachtens die Exekutive dann auch noch lösen. Und alles Weitere ist eigentlich nicht unbedingt Sache dieser Debatte. Das war mir am Anfang dieses Traktandums nicht klar.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Erlauben Sie mir noch zwei, drei Sätze: Ich danke der Regierung auch für die Ausführungen. Ich glaube, es ist klar rübergekommen, dass wir eine andere Vorlage erwartet hätten.
Und an die Adresse des Herrn Regierungschefs: Diese Diskussion hätte vielleicht vermieden werden können, wenn wir abgeholt worden wären in diesem Thema. Geben Sie uns Ihr Know-how weiter in solchen Sachen. Ich glaube, das ist jetzt angekommen. Wenn Sie diese Beispiele, diese Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters im Bericht und Antrag wiedergegeben hätten, uns erklärt hätten, was hier organisatorisch abläuft - wir haben diese Informationen einfach nicht - dann hätten wir diese Diskussion auch kürzer gestalten können. Mich hat in diesem Traktandum der Regierungschef-Stellvertreter abgeholt. Ich werde für die 1. und 2. Lesung sein. Ich bitte aber gerade jetzt, für das übernächste Traktandum, Frau Regierungsrätin Müssner, uns ähnliche Ausführungen zu machen. Ich möchte das jetzt schon kundtun. Ich werde mir dann überlegen, ob ich dort auch einer 2. Lesung zustimme. Und ich möchte diese Informationen haben. Ich werde es in diesem Fall jetzt tun.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich stelle fest, Traktandum 15, für ein 400-seitiges Gesetzeswerk haben wir zirka eine halbe Stunde gebraucht, und jetzt reden wir eine Stunde lang im Kreis herum. Ich möchte eigentlich die zwei Fraktionen bitten, sie sollen doch in ihren Fraktionssitzungen mal ihre Regierungsleute fragen, was diese Gesetzesvorlagen beinhalten, wenn sie nicht sicher sind. Dann könnte man diese lange Diskussion eigentlich vermeiden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das ist sicher ein guter Vorschlag.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, Sie können ja auch gerne einmal vorbeikommen. Sie wissen ja, wo wir sind. Dann können Sie gerne mitdiskutieren. Aber vielen Dank für den Tipp.Abg. Harry Quaderer
Herr Kollege Hilti, ich habe meine eigenen Fraktionssitzungen, das können Sie mir glauben. Und die gehen nicht so lange. Normalerweise gibt es keine grossen Diskussionen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem das Wort nicht mehr gewünscht wird, und so, wie ich die Debatte verstanden habe, ist Eintreten nicht explizit bestritten. Sonst bitte ich um eine entsprechende Wortmeldung.
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Es gibt ebenfalls keine Wortmeldung.
Damit haben wir das Gesetz über die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Wohnungswesen in einem Amt für Bau und Infrastruktur in 1. Lesung behandelt.
Wir kommen nun zu den Anträgen. Wir haben zwei Anträge vorliegend:- Den Antrag der Regierung, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln und
- den Antrag des Abg. Peter Lampert, nur die 1. Lesung durchzuführen.
Da diese beiden Anträge gewissermassen kongruent sind, genügt eine Abstimmung.
Dann stimmen wir darüber ab, ob diese Vorlage abschliessend behandelt werden soll, also ob wir jetzt die 2. Lesung und Schlussabstimmung durchführen wollen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Antrag, die Vorlage heute abschliessend zu behandeln, mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur 2. Lesung. Ich schlage vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, wenn es von Ihnen nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und das Amtes für Wohnungswesen zu einem Amt für Bau und Infrastruktur die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 17 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine Pause von 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:30 Uhr).
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