Integration der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen in die Stabsstelle Regierungssekretär (Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG)) (Nr. 60/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 18: Integration der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen in die Stabsstelle Regierungssekretär (Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen und Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren).
Wir behandeln auch diese Vorlage in 1. Lesung, wobei die Regierung wie beim letzten und beim nächsten Traktandum den Antrag stellt, diese Vorlage heute abschliessend zu behandeln, worüber wir dann abstimmen werden.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 60/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen wurde per 1. Oktober 1998 im Hochbauamt die Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen und Subventionen als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für sämtliche Auftragnehmer und alle öffentlichen Auftraggeber eingerichtet. Die Zuordnung zum Hochbauamt erfolgte zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der Erfahrungen mit den Vergaben von öffentlichen Aufträgen. In der Praxis führte die Konzentration des öffentlichen Auftragswesens und der Stabsstelle im selben Amt zu Interessenkonflikten und trug somit nicht zur nötigen Neutralität und Unabhängigkeit der Stabsstelle bei.
Aus diesen Gründen und auf Wunsch der Gewerbe- und Wirtschaftskammer unterbreitete die Regierung dem Landtag im Jahre 2003 den Bericht und Antrag zur Restrukturierung der Stabsstelle öffentliches Auftragswesen und zur Errichtung einer eigenständigen Stabsstelle öffentliches Auftragswesen im Ressort Präsidium der Regierung. Dies führte zu einem offenen Markt für alle interessierten Unternehmen und garantierte den wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Eigenständigkeit der Stabsstelle bot seither auch die notwendige Objektivität bei der Beratung der interessierten Personen an öffentlichen Aufträgen. Soweit der Bericht und Antrag zitiert.
Eigentlich alles bestens - darf festgestellt werden. Nun aber schlägt die Regierung vor, die Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen in die Stabsstelle Regierungssekretär einzugliedern. Die Begründung für diese Massnahme - ich habe das schon gesagt - ist für mich dünn ausgefallen. Mit der Unterstellung der Stabsstelle in die Stabsstelle Regierungssekretär könne die Führungsspanne des zuständigen Regierungsmitglieds verkleinert werden, so die wesentliche Begründung. Auf dieser für mich doch etwas zu knappen Begründung, vor allem aber aufgrund der sich ergebenden konkreten Nachteile für die Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen kann ich dieser Vorlage nicht zustimmen. Allein schon die Zuteilung zur Stabsstelle Regierungssekretär löst ein ungutes Gefühl aus. Neben den herkömmlichen Aufgaben erfolgte in kurzer Zeit die Integration der Regierungskommunikation, des E-Government und nun also auch diejenige der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen. Die steigende Machtfülle und die finanzielle Aus-stattung dieser regierungsnahen Amtsstelle bereitet nicht nur mir Sorge. Dies aber nur so nebenbei. Nun aber zu den eigentlichen Ablehnungsgründen:
An erster Stelle steht die absolut notwendige Unabhängigkeit der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen. Im Bericht und Antrag ist nachzulesen, dass die Stabsstelle Regierungssekretär Unabhängigkeit garantiere, weil diese Stelle nicht politisch besetzt sei. Da kann ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen. Ich frage mich schon, was denn eine politisch besetzte Stelle ist, wenn das keine ist? Immerhin ist der Stelleninhaber der vormalige persönliche Mitarbeiter des Regierungschefs. Auch wenn Unabhängigkeit der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen gesetzlich garantiert werden soll, könnte diese Unabhängigkeit durch die Führungsverpflichtung des Regierungssekretärs auch geschmälert werden. Man denke an die obligatorischen Personal- und Lohngespräche. Zudem ist der Regierungssekretär seinerseits wieder an Weisungen aller Regierungsmitglieder gebunden. Unabhängigkeit als oberstes Prinzip ist mit der vorgeschlagenen Lösung sicher weniger gegeben. Diese ist für die Glaubwüdigkeit und Wirksamkeit der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen aber absolut notwendig und ist mit der aktuellen Lösung weit besser garantiert.
Wie wichtig uns eine von der Verwaltung wirklich unabhängige Kontrolle des öffentlichen Auftragswesens sein muss, zeigt ein ganz aktuelles Beispiel aus der Schweiz: Der oberste Steuerverwalter wurde vom Dienst suspendiert. Im Zusammenhang mit getätigten Vergaben liegt Korruptionsverdacht vor.
Dann zum Interessenkonflikt: Die Ausgliederung aus dem Hochbauamt erfolgte aufgrund eines Interessenkonflikts. Mit der Integration in die Stabsstelle Regierungssekretär kann so ein Interessenkonflikt wieder entstehen. Diese Stabsstelle tätigt auch selbst Vergaben. Dann wären wir wieder gleich weit.
Und zu guter Letzt die ERW-Vorgaben: Auf EU-Ebene werden derzeit Richtlinienvorschläge ausgearbeitet, die neu die Schaffung einer einzigen, unabhängigen Stelle zur Überprüfung von öffentlichen Aufträgen verpflichtend vorsieht. Alle öffentlichen Auftraggeber bzw. Vergabestellen sollen einer solchen Aufsicht unterliegen. Der Zeitplan sieht vor, dass nach Übernahme der Richtlinien in das EWR-Recht die nationale Umsetzung bis 30. Juni 2014 abgeschlossen sein muss. Es drängt sich mir also die Frage auf, warum gerade jetzt eine Neupositionierung der Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen vorgenommen werden soll. Eine Neupositionierung, die mit der zu erwartenden EWR-Richtlinie wahrscheinlich nicht kompatibel sein wird. Es wäre doch sinnvoller, diese Entwicklung abzuwarten, um dann situationsgerecht reagieren zu können.
Es geht mir wirklich nicht darum, Reorganisationsmassnahmen aus Prinzip zu hinterfragen. Es kann aber auch nicht darum gehen, solche Massnahmen einfach unreflektiert durchzuwinken. Die Vorteile der zu treffenden Massnahme müssen eindeutig erkennbar sein. Nach meiner Einschätzung ist dies bei dieser Vorlage nicht der Fall. Die Nachteile überwiegen: Eingeschränkte Unabhängigkeit, mögliche Interessenkonflikte und Ablösung einer derzeit guten Situation.
Wie eingangs aus der Regierungsvorlage zitiert, funktioniert die derzeitige Lösung wirklich gut. Die Neutralität und Glaubwürdigkeit dieser unabhängigen Stelle gilt es zu erhalten. Ich beantrage Nichteintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ja, ich habe gänzlich eine andere Meinung wie mein Vorredner. Ich begrüsse diese Vorlage. Die Regierung führt aus, dass einer der Reorganisationsgründe gerade ist, dass es sich hier um eine sehr kleine Verwaltungseinheit handelt, die organisatorisch an ihre Grenzen stösst, wenn Personen nicht anwesend sind etc. Ich glaube, dem muss man Rechnung tragen, dass man gewisse organisatorische Zuständigkeiten in eine grössere Organisationseinheit eingliedert.
Dann möchte ich kurz auf die vom Abg. Albert Frick genannten Ablehnungsgründe eingehen: Die kann ich nicht nachvollziehen. Sie haben gesagt, Sie können nicht zustimmen, weil die Unabhängigkeit nicht mehr gewahrt wird, weil es Interessenkonflikte gibt und weil die EWR-Vorgaben was anderes bestimmen und wir das bis ins Jahr 2014 umzusetzen haben. Wenn Sie den Bericht und Antrag und die Gesetzesvorlage lesen, dann wird die Unabhängigkeit dieser Amtsstelle, die diese Aufgaben wahrnimmt, gerade gestärkt. Es wird explizit Art. 82 Abs. 1a vorgeschlagen, der explizit im Gesetz festhält, dass diese Amtsstelle in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Gesetz unabhängig ist und an keine Weisungen gebunden ist. Das haben sie bis jetzt nirgends. Dann können Sie auch auf Seite 14 lesen, dass gerade ein Kriterium ist, dass diese Unabhängigkeit gesetzlich festgesetzt wird, dass man damit Interessenkonflikte vermeiden will. Also das Thema ist für mich kein Ablehnungsgrund, sondern wenn Sie die Unabhängigkeit dieser Tätigkeit stärken wollen, dann müssen Sie dieser Vorlage zustimmen. Weil dann haben Sie als Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage für diese Unabhängigkeit geschaffen.
Zu den EWR-Vorgaben: Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Da geht es meines Erachtens um eine unabhängige Kommission, die da im Raum steht, die die Sache überprüfen soll. Aber das ist keine Massnahme, die mit der Vergabe der jetzigen Stabsstelle zusammenhängt, sondern das ist eine Überprüfung dieser Vergaben. Das hat nichts mit dem zu tun.
Ich kann die Gründe nicht nachvollziehen und ich werde dieser Vorlage auf jeden Fall zustimmen und auch, dass diese Vorlage heute abschliessend behandelt wird.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es scheint in der Tat so zu sein, dass hier wirklich zwei komplett unterschiedliche Sichtweisen von dieser Thematik herrschen. Ich für meinen Teil schliesse mich meiner Vorrednerin Diana Hilti zu 100% an. Ich habe auch ein bisschen den Eindruck, dass es weniger um den Inhalt und mehr um den Stelleninhaber geht. Das lassen wir aber dahingestellt. Es wurde gesagt - und ich wiederhole nicht alles -, dass nur Nachteile hierdurch entstehen. Ich nennen einen Vorteil, der heute ein Problem darstellt, und das ist die Stellvertreterregelung, die heute einfach nicht gewährleistet ist. Im Krankheitsfall oder wenn sonst irgendetwas ist, stehen wir da.
Und dann habe ich zwei Fragen, eine an den Abg. Albert Frick und eine an die Regierung. Zuerst an den Abg. Frick, der Begriffe genannt hat, wie eingeschränkte Unabhängigkeit, Neutralität ist gefährdet: Wäre Ihrerseits die politische Unabhängigkeit des Regierungssekretärs gegeben, wenn es sich um den ehemaligen Mitarbeiter eines FBP-Regierungsmitglieds handeln würde? Das ist meine Frage an Sie.
Dann die Frage an die Regierung: Ist nach einer Unterstellung der Stabsstelle öffentliches Auftragswesen die Unabhängigkeit gewährleistet oder nicht? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich bin einfach der Ansicht, Kleinheit alleine ist nicht in jedem Fall ein Argument, organisationsentwicklerisch etwas verändern zu müssen. Aber um mir eine abschlies-sende Meinung bilden zu können, habe ich ein paar Fragen an den Herrn Regierungschef und die zielen in die gleiche Richtung wie mein erstes Votum beim letzten Traktandum. Als ich das Dossier gelesen habe, sind mir effektiv zwei Vorteile in den Sinn gekommen oder aufgefallen. Beim Zweiten bin ich dann nicht so sicher, ob hier nicht grosses Know-how aufgebaut werden müsste und das ist das Thema der Stellvertretung. Da hätte ich gerne ein paar Ausführungen des Herrn Regierungschefs. Ist diese Stellvertretung wirklich in dem Ausmass möglich?
Der Hauptgrund, warum dies gemacht werden soll, stellte ich fest, ist die Entlastung des Herrn Regierungschefs oder des zukünftigen Regierungschefs, weil die Delegation an den Regierungssekretär erfolgt. Andere Synergien, Effizienzgründe, Effektivitätsgründe habe ich keine gefunden, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Eine weitere Frage wäre für mich: Was ist der Grund, warum die Angliederung beim Regierungssekretär erfolgt? Ist das Argument, dass die Stelle trotzdem sehr nahe bei der Regierung bleibt? Was ist der effektive Grund?
Und die letzte Frage: Gibt es hier auch in Bezug auf den Aspekt des Sparens irgendwelche Hintergründe, die im Bereich Effizienz/Effektivität Berücksichtigung gefunden haben in den Überlegungen?Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Bei Durchsicht dieses Bericht und Antrages wurde vor allem ein Punkt - und das ist diese Unabhängigkeit - ins Feld geführt. Und um da auf die Ausführungen des Abg. Peter Hilti zu kommen: Für mich ist es unabhängig, ob es sich hier um FBP oder VU handelt. Ich habe mir die Frage gestellt, ob diese Stelle jemals am richtigen Ort gewesen ist, wenn die Unabhängigkeit das oberste Credo ist.
Nun, hier wird erneut ausgeführt, dass die Entpolitisierung eine wichtige Motivation ist. Meines Erachtens wird das mit dem vorgeschlagenen Schritt nicht erreicht. Es handelt sich nach wie vor um die gleiche Führungslinie. Das heisst, es wäre für mich noch etwas anderes, wenn der Regierungssekretär nicht dem Regierungschef unterstellt wäre. Meines Erachtens ändert sich diesbezüglich gar nichts. Die Frage, die man sich stellen muss, lautet: Wie gehen wir mit Stellen um, die unabhängig sein sollen? Bei der FMA hat man einmal gemeint, es müsse zum Landtag. Man ist zum Schluss gekommen, dass der Landtag nicht in der Lage ist, ein solches Organ zu führen. Bei der Datenschutzstelle, wo Unabhängigkeit gefordert ist, ist man auch zum Schluss gekommen, dass es eigentlich dem Landtag unterstellt sein soll und es ist auch so. Rein von der Argumentationskette her wäre das, soweit ich die Argumentationen bis dato mitbekommen habe, wäre es beim Landtag am richtigen Ort.
Nun, der Punkt ist - und das ist auch ein Faktum und vielleicht wird das in der Geschäftsordnung auch nochmals Thema: Es fehlt die Organisationsstruktur im Landtag, um solche Sachen wahrzunehmen. Und da stellt sich für mich einfach die Frage des Zeitpunkts. Wird aus der EU zu erwarten sein, dass auch gewisse Vorgaben kommen werden. Wie diese aussehen wissen wir nicht. Die Frage ist: Haben wir hier wirklich eine Dringlichkeit oder wäre das ein Thema, das auch in einem oder zwei Jahren geregelt werden könnte? Und was für mich auch zentral wäre: Wenn unabhängige Stellen nicht in der Exekutive, sondern der Legislative angehängt werden sollen, um hier eine gewisse Gewaltentrennung zu vollziehen, dann müssten wir eigentlich das im Landtag tun. Und bevor wir das tun können, müssten wir den Landtag entsprechend stärken und eine Organisation, zumindest eine gewisse Organisation aufbauen, die in der Lage ist, solche Stellen zu führen.
Aus meiner Sicht ist das heute nicht der Fall und entsprechend ist es in dieser Funktion schwierig, weil die Landtagsstruktur eigentlich schon bereit wäre, aber eigentlich sollte man zuerst den Unterbau des Landtags klären. Ich kann diese Vorlage nicht unterstützen, weil sie meines Erachtens die Punkte nicht adressiert, die man eigentlich erreichen will.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe hier die gänzlich gleiche Meinung wie meine Vorredner Frick, Gopp und Büchel. Ich sehe den Nutzen und die Dringlichkeit nicht. Der Nutzen ist hier nicht einsehbar. Es ist ausgeführt worden: weder von der Synergie, von der Effizienz noch vom Sparpotenzial her. Das ist auch nicht das erste Ziel beim öffentlichen Auftragswesen. Für mich sollte das öffentliche Auftragswesen möglichst weit weg von der Regierung sein und so lange keine bessere Lösung vorhanden ist, also möglichst weit weg von der Regierung - ganz sicher nicht beim Regierungssekretär - lassen wir den Status quo gescheiter sein und warten auf eine bessere Lösung, die uns die Regierung da vorschlägt. Jedenfalls ist diese Reorganisation für mich kein Gewinn, sondern ein Rückschritt in eine Abhängigkeit und nicht in eine Unabhängigkeit beim öffentlichen Auftragswesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Eines vorweg: Die Stabsstelle untersteht heute direkt mir. Ich kann ihr heute direkt Weisung erteilen. Direkt Weisung erteilen könnte ich, tue ich aber nicht, und das wird als zentrales Argument heute ins Feld geführt. Ich glaube, genau das Gegenteil ist der Fall. Wir stärken die Unabhängigkeit und ich komme dann darauf zurück. Aber zunächst muss ich etwas zum Abg. Albert Frick sagen: Heute haben Sie sich also in die unterste Schublade begeben, dass Sie sagen: Der Regierungssekretär war der ehemalige persönliche Mitarbeiter des Regierungschefs und politisch besetzt. Jetzt frage ich Sie: Ist der Leiter des Auswärtigen Amtes auch politisch besetzt? Das war der persönliche Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters - Ihnen bestens bekannt - ein guter Mann, hat auch ein Assessment durchgemacht. Ist der Leiter des Auswärtigen Amtes politisch besetzt? Das ist die genau gleiche Ausgangslage. Also da muss ich mich schützend sowohl vor den Regierungssekretär als auch vor den Leiter des Auswärtigen Amtes stellen. Das kann ich nun überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Wenn man öffentliche Ausschreibungen macht, Assessments macht, und wenn man noch einer Partei angehört, vielleicht auch dort mal an einer Versammlung war, umgekehrt auch, ist das denn eine Schande, wenn man einer Partei angehört? Gibt es denn nicht gute Leute in beiden Parteien? Muss man sich auf dieses Niveau begeben? Also das finde ich für dieses Haus einen Tiefpunkt in der Diskussion. Das kann ich nun also überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Und wenn dann dem Regierungssekretär vorgeworfen wird, er sei politisch besetzt, ja was ist denn die Stabsstelle öffentliches Auftragswesen? Ja, es ist ein FBP-Fraktionsmitglied. Ja, ist denn die Stelle politisch besetzt? Also, wenn der Regierungssekretär politisch besetzt ist, dann ist die Stabsstelle äusserst politisch besetzt. Also das finde ich ja schon eine hanebücherne Argumentation. Das kann nun also wirklich niemand mehr nachvollziehen und ich bin froh, dass ich die Gelegenheit habe und die Leute nun auch endlich merken, um was wir eigentlich in dieser Vorlage hier diskutieren.
Nun zu den Themen: Sie haben es gut begonnen, Herr Abg. Frick. Ja, beim Bauamt gab es einen Interessenskonflikt, weil es eben dieselbe Hierarchiestufe war und innerhalb des Bauamtes keine Weisungen erteilt werden konnten. Sie haben dann die GWK erwähnt. Ich komme auf die GWK zurück - damals GWK, heute Wirtschaftskammer - und ich komme dann auf die Eigenstaatlichkeit und Neutralität zurück. Es ist doch heute so, dass diese Stelle des öffentlichen Auftragswesens gute Arbeit leistet. Da gibt es ja auch keinen Zweifel, dass die das nicht tut, aber es ist einfach eine Stelle mit 150 Stellenprozenten. Ak-tuelle Situation: Landtagssitzungen, drei Tage ist der Stelleninhaber nicht dort. Ist das eine gute Situation? Was vorher gegolten hat in der vorhergehenden Vorlage, das gilt jetzt auf einmal nicht mehr. Ich ziehe meine eigenen Schlüsse, warum man das nicht will. Das kann ja auch jeder, glaube ich, jetzt nachvollziehen, wer das hören will.
Dann zur Frage und zu den Nachteilen - Unabhängigkeit: Wir stärken die Unabhängigkeit, indem wir die Unabhängigkeit per Gesetz festschreiben. Das hat man bislang nicht gemacht. Das steht jetzt ausdrücklich im Gesetz drin. Wie gesagt, untersteht der Amtsinhaber heute direkt mir. Ich möchte, dass der weiter weg ist von mir, dass der in einer Organisationseinheit drin ist, wo dann auch die Stellvertretungen gewährleistet sind. Dass das eine Einheit ist, wo auch in den Abwesenheitszeiten eine Stellvertretung und ein Ansprechpartner für die Gemeinden, für die Landesangestellten, für die Amtsstellen eben auch in dieser Zeit gewährleistet ist. Im Übrigen ist das eine Aufwertung für diese Stelle. Die Mitarbeiter werden zu Mitarbeitern der Regierung und sind nicht Stabsstelleninhaber. Und die Stelle kann endlich auch gegenüber den Gemeinden und gegenüber den Amtsstellen auftreten. Ich hatte letzte Woche eine Besprechung mit dem Stelleninhaber. Der schreibt den Gemeinden: «Ihr habt die Ausschreibung nicht korrekt vorgenommen». Und dann sind ihm die Hände gebunden. Ein Papiertiger, das wird in den Gemeinden abgelegt, es kommt ganz konkret nicht einmal eine Antwort. Nachher ist das eine Funktion innerhalb der Regierung und wenn das dann nicht befolgt wird, hat das entsprechende Konsequenzen, auch innerhalb der Ämter. Er hat mir letzte Woche erzählt, dass die Ausschreibungen einzelner Ämter, obwohl er mit diesen gesprochen hat, nicht korrekt erfolgen. Ihm sind die Hände gebunden, er kann heute nichts tun. Und wenn dann eine Regierungsstelle sagt: So und so wird ausgeschrieben und nicht anders, ist das eine andere Hierarchiestufe. Die Unabhängigkeit ist nun gesetzlich garantiert. Der Amtsinhaber untersteht nicht der direkten Weisungsbefugnis eines einzelnen Regierungsmitglieds und der Regierungssekretär ist eine Stelle, die der gesamten Regierung zudient. Die Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen hat eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und ist deshalb nicht in einer einheitlichen Amtsstelle einzugliedern. Das hat man ja 2001 damals auch entsprechend berücksichtigt.
Ich möchte auch noch einen weiteren Punkt erwähnen, nämlich zu dieser Entpolitisierung. Ja, ich bin der Auffassung, dass ein Regierungssekretär eine Aufgabe entpolitisiert wahrnehmen muss und das hat ja auch der Vorgänger, Norbert Hämmerle, bewiesen. Der wurde ja unter einer roten Regierung angestellt und hat dann acht Jahre unter einer schwarzen Regierung gearbeitet. Ich erwarte grundsätzlich von allen Mitarbeitern in dieser Landesverwaltung, dass sie sich ihrer Loyalität gegenüber der Regierung bewusst sind und dieses schwarz-rote Denken, ich glaube, das haben wir längst überwunden, sonst hätten wir unter meiner Regierungszeit nicht eher Amtsleiter angestellt, die wahrscheinlich mehr an schwarzen denn an roten Veranstaltungen gewesen sind. Das wurde mir ja auch häufig schon parteiintern zum Vorwurf gemacht. Aber gute Leute gibt es überall, die haben ein Assessment gemacht, die haben eine Qualifikation. Und deshalb mag ich diese Diskussion eigentlich so auch nicht führen.
Die Aufgabe der Stabsstelle öffentliches Auftragswesen - und da knüpfe ich an das Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze im vorhergehenden Traktandum an - das ist eine klare Verwaltungstätigkeit. Das gehört sicher nicht zum Landtag und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Landtag diese Aufgabe in einer Gesetzesrevision an sich ziehen will. Wir spüren die gegenteilige Tendenz, dass in gewissen Gesetzen ja Ombudsstellen geschaffen wurden, die jetzt wieder gerne so in den Verwaltungsapparat zurückgegeben werden. Das nehmen wir auch herzlich gern so mit auf. Ja, ich habe es gesagt, warum sollte man das jetzt so nachvollziehen? Das ist die Stellvertretung, es ist die Führungsspanne, es ist die Unabhängigkeit, es ist das Auftreten gegenüber anderen Amtsstellen, es ist die Aufwertung der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters dann in der Regierung, und ich glaube, eine Amtsstelle mit eineinhalb Personen das macht keinen Sinn mehr. Das ist auch ein Grundsatz, den wir ja in der Verwaltungsreform schon seit Längerem auch beschrieben haben.
Dann zur EWR-rechtlichen Thematik: Das ist richtig, da geht es um die Prüfung der Vergaben, ob die Stelle dann diese Anwendungen auch richtig gemacht hat, und es geht nicht um die Vergabe selbst. Da gibt es überhaupt keinen Handlungsbedarf auf Amtsebene. Allenfalls gibt es einen Bedarf, eine Kommission einzurichten, die diese drei, vier Vergaben, die man in einer Legislaturperiode über CHF 10 Mio. bei den Bauaufträgen hat, und über CHF 1 Mio. bei den Dienstleistungsaufträgen, dass diese dann noch extern kontrolliert werden. Das haben wir ja bei der Energiemarktkommission und anderen auch entsprechend geschaffen.
Dann noch ein Punkt zur Wirtschaftskammer: Wir haben ja die Situation gehabt, dass die Wirtschaftskammer damals einen Wunsch geäussert hat. Wir sind selbstverständlich auch dieses Mal wieder an die Wirtschaftskammer herangetreten und ich habe das auch schriftlich vor mir. Sie begrüsst diese Reform, da ist kein Einwand zu spüren. Im Gegenteil, sie sind froh, wenn man nachher im Regierungsumfeld auch mit den Zuschlagskriterien eine Diskussion führen kann und auf dieser Ebene diese Reform weitertreiben kann. Insgesamt überwiegen meines Erachtens die Vorteile klar, weil meines Erachtens diejenigen wenigen Nachteile, die es jetzt noch gibt, mit dieser Vorlage beseitigt werden, insbesondere was die Unabhängigkeit betrifft.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich bin schon überrascht, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, dass Sie der Einzige sind, der nur aus sachpolitisch motivierten Gründen entscheidet und das im Landtag nicht der Fall ist. Ich verwehre mich gegen diese Unterstellung. Was mir auffällt bei Ihrer Argumentation ist die Tatsache, dass es sich hier um 1,5 Stellen handelt und der Inhaber an gewissen Tagen fehlt. Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier einige Personen im Raum hat, die dieselbe Problematik haben. Und wenn wir ein Problem mit dieser Situation haben, dann gebe ich Ihnen und Ihrem Schreiben auch Recht. Der Landtag muss sich irgendwann einmal stärken und sich einer Organisation bedienen, die in der Lage ist, künftig auch den Aufgabe nachzukommen. Dann ist nämlich auch die Thematik, wo etwas hängen könnte, wenn man gewisse Abhängigkeiten als kritisch ansieht, eine andere. Aber aus heutiger Sicht kann ich Ihre Argumentation durchaus verstehen und ich kann diesen Punkt nur in die Landtagsrunde werfen. Entweder beginnen wir den Landtag zu stärken oder wir können hier nur noch Vorlagen im Tagesrhythmus in 1. und 2. Lesung durchwinken. Ich denke, das muss der Landtag lösen und sonst geht es in die Richtung, wie es jetzt läuft.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Also ich möchte doch noch eine kleine Replik geben. Ich bin natürlich schon ein bisschen schockiert, dass man meine Voten in der untersten Schublade ortet. Ich hätte das ganz bestimmt nicht angesprochen, wenn es nicht explizit im Bericht und Antrag stehen würde als Begründung für die Unabhängigkeit, weil diese Stelle politisch oder nicht politisch besetzt ist. Und das hat mich dann eben zur Frage verleitet: Was ist den eigentlich eine politisch besetzte Stelle in diesem Lande? Das habe ich mir nun mal erlaubt und in Gottes Namen..... Dann frage ich mich dann auch, in welche Schublade die Bemerkung des Abg. Hilti zu stecken ist, der angefügt hat, es gehe mir oder anderen Votanten nur um den Stelleninhaber. Das wäre dann vielleicht ähnlich anzusiedeln.
Nun, ich habe meine Gründe dargelegt und stehe nach wie vor dazu. Ich denke, dass diese Stelle weniger Unabhängigkeit als zuvor hat, indem sie nur direkt dem Regierungschef unterstellt war. Das dürfen Sie auch als Kompliment auffassen. Ich denke, es ist eine bessere Ausgangslange, als wenn sie dem Regierungssekretär unterstellt ist, der wiederum fünf Regierungsräten verpflichtet ist. Ich sehe auch den Interessenkonflikt vermehrt, weil diese Stelle auch Vergaben macht. Aber natürlich, man kann das glauben oder nicht. Ich denke, auch die Angaben zum EWR, was da auf uns zukommt, die waren durchaus nachvollziehbar und darum sehe ich eigentlich keine Veranlassung, von meinem Votum abzugehen. Ich denke nach wie vor und das entnehme ich auch dem Bericht und Antrag, dass diese Stelle jetzt sehr gut angesiedelt ist und dass wir uns mit dieser Veränderung keine Vorteile einhandeln. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe einiges wieder einmal nicht. Der Abg. Gerold Büchel hat in diesem Zusammenhang von einer Stärkung des Landtages und von Organisationsstrukturen gesprochen. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb das mit dieser Vorlage in Zusammenhang gebracht wird. Aber ich kann sicher nicht befürworten, was er erwähnt hat vor der Regierungschef gesprochen hat, dass nämlich angedacht werden soll, die Stabsstelle für öffentliches Auftragswesen dem Landtag zu unterstellen. Da wären wir dann definitiv auf dem falschen Weg.
Dann nochmals zum Abg. Albert Frick: Ihn verstehe ich auch nicht. Er sagt, im Bericht und Antrag stehe, die Stelle des Regierungssekretärs sei politisch besetzt. Ich möchte ihn bitten, mir genau zu sagen, wo das steht. Ich lese nur auf Seite 13 - wie folgt: «Die Stabsstelle Regierungssekretär ist eine Stabsstelle der gesamten Regierung und steht allen Regierungsmitgliedern zur Verfügung. Die Stelle ist nicht politisch besetzt und sorgt unter anderem für Kontinuität der Regierungsarbeit bei Wechseln der Regierungsmitglieder». Das ist das, was ich dem Bericht und Antrag entnehme. Aber Sie entnehmen ihm offenbar anderes.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, Herr Kollege Büchel, ich bin auch für eine Stärkung des Landtags, aber ich habe jetzt in Ihrem Votum auch nicht ganz verstanden, was Sie zum Ausdruck bringen wollten im Zusammenhang mit diesem Thema. Zu diesem Thema kann ich eigentlich nur sagen: Das einleuchtendste, logischste Votum, das ich gehört habe, kommt vom Herrn Regierungschef. Er hat klar dargelegt, um was es geht. Und für mich ist eigentlich klar für was ich jetzt stimmen muss. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Frick, vielleicht waren unsere Voten aus der untersten Schublade, meines wie Ihres, aber Schwamm drüber. Ich finde es einfach ein bisschen beschämend, dass man zuerst mal mit Dreck schmeisst und dann versucht man den Dreck wieder ein bisschen abzuwaschen. Aber Sie müssen selber wissen, was Sie tun. Wenn Sie sagen, dass Sie die Vorteile nicht sehen, die mit dieser Vorlage erreicht werden - und da beziehe ich mich jetzt auf den Abg. Harry Quaderer, er hat es gerade vorher bestätigt: Der Regierungschef hat es mehr als deutlich ausgeführt, detailliert ausgeführt. Eine gesetzliche Unabhängigkeit, die es heute nicht gibt, eine direkte Unterstellung an den Herrn Regierungschef, von welcher Partei auch immer der ist, neu eine Verbesserung und noch weitere mehr. Aber wenn man es nicht sehen will, dann sieht man es nicht. Sie müssen selber wissen, was Sie tun. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Bezüglich der Stellvertreterthematik habe ich natürlich nicht gemeint, dass das kein Vorteil sein kann. Meine Frage ging mehr dahingehend, wie das bewerkstelligt werden soll. Ich stelle mir vor, das Regierungssekretariat ist heute schon relativ gross. Da habe ich grundsätzlich nichts dagegen. Diese Leute sind alle in unterschiedlichsten Bereichen, und ich stelle mir hier den Know-how-Transfer noch schwierig vor in so einer sehr spezifischen Thematik, wie dieses ist. Meine Frage - und das habe ich da in meinem ersten Votum verknüpft mit dem Thema Finanzen: Gibt es hier organisatorische Änderungen? Sollen hier, um diese Stellvertreterthematik gewährleisten zu können, gibt es hier neue Stellen oder wie stellen Sie sich dieses Thema vor? Weil einfach Stellvertreter zu benennen, reicht ja nicht, wenn man weiss, wie Organisationen funktionieren. Da gehen Sie sicher einig mit mir. Das würde mich noch interessieren, weil ich mir das in dieser Thematik schon noch einigermassen komplex vorstelle.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihr sachliches Votum. Ich hoffe, dass diese Diskussion insgesamt sachlich verläuft und mit sachlichen Argumenten unterbaut ist. Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich wurde jetzt zweimal angesprochen, ich möchte das ein wenig klären. Die Argumentation bezüglich des Landtags: Es ist einfach so, dass gewisse Stellen - jetzt unabhängig davon, ob diese dahin gehört oder nicht, diese Debatte könnte man führen, macht aber nicht viel Sinn. Und das darum, weil der Landtag eigentlich nicht in der Lage ist zur heutigen Zeit, zumindest aus meiner Sicht, Stellen zu führen oder zu beinhalten. Und ich möchte darauf hinweisen, dass zum Beispiel die Datenschutzstelle und wir hatten auch schon andere - das bekannteste Beispiel ist wahrscheinlich die FMA - waren aus Überlegungen der Unabhängigkeit dem Landtag unterstellt und ich sage einfach, wir haben heute als Landtag eigentlich nicht die Kompetenz, so etwas zu tun. Und es wurde doch auch schon mehrfach betont, dass es vernünftig wäre, dass gewisse Stellen dem Landtag oder dem Landtagsbüro unterstellt sind. Ich sehe das aber nicht als mögliche Option und das ist das, was mich stört. Aber es ist richtig, die Debatte führt in diesem Punkt nicht wirklich weiter, weil wir nicht in der Lage sind. Und das meine ich mit Stärkung des Landtags.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur, nachdem der Abg. Peter Hilti nochmals die «Schubladen»-Diskussion hervorgezogen hat, kurz darauf etwas ausführen. Der Abg. Albert Frick hat die Ausführungen in einem klaren Kontext vorgenommen und den Kontext hat er aus dem Bericht und Antrag dokumentiert und ihn auch begründet. Deshalb ist es für mich unverständlich, dass der Regierungschef so dünnhäutig und so ausfällig reagiert. Er müsste jetzt auch ein bisschen über der Sache stehen und das Ganze im Kontext anschauen.
Ich kann den Ausführungen des Regierungschefs insofern folgen, dass hier die Unabhängigkeit angestrebt wird. Dennoch ist für mich der Nutzen nicht einsehbar mit dieser Reorganisation und für mich wäre es, wie es auch der Abg. Albert Frick ausgeführt hat, im Moment die bessere Lösung, wenn diese Stelle beim Regierungschef als beim Regierungssekretär angesiedelt ist, wie dies vorgeschlagen wird. Und so lange keine bessere Lösung dargestellt wird, ist für mich der Status quo die Lösung oder die Form, die beibehalten werden soll. Wenn es eine unabhängigere Möglichkeit gibt, wenn es auch eine Stellvertreterregelung gibt, die der Unabhängigkeit entspricht, dann bin ich gleich dafür zu haben. Aber so lange kein Nutzen, kein Synergieeffekt, kein Effizienzgewinn einsehbar ist, dann muss nicht auf Biegen und Brechen etwas reorganisiert werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur noch kurz: Der Abg. Gerold Büchel hat erläutert, was er mit Stärkung des Landtags gemeint hat. Ich stimme ihm zu, dass der Landtag nicht in der Lage war und immer noch nicht ist, die Führung oder Überwachung dieser unabhängigen Stellen, die ihm zugeordnet sind, wirklich auch wahrzunehmen. Ich habe aber bezüglich Lösung eine andere Meinung. Ich denke nicht, dass wir hier in Zukunft noch mehr unabhängige Stellen dem Landtag unterstellen sollten, sondern wir sollten uns sogar bei denen, die jetzt dem Landtag unterstellt sind, überlegen, ob man die nicht in die Verwaltungsorganisation bei der Regierung gibt und allenfalls gleich wie mit der nun hier vorgesehenen gesetzlichen Regelung der Unabhängigkeit hier das regelt. Aber ich glaube, die jetzige Organisation des Landtags darf nicht das Zukunftsmodell sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sollte ich mit meinem Votum das letzte Mal jemanden persönlich getroffen haben, dann nehme ich das zurück. Ich denke, wir müssen uns auch viel Kritik auf der Regierungsbank gefallen lassen. Wenn man einmal ein bisschen schärfer zurückschiesst, dann glaube ich, sollten auch die Abgeordneten das vielleicht auch richtig einordnen können. Ich habe einfach die Personalverantwortung gegenüber 1'000 Leuten und da habe ich mich schützend vor diese Leute zu stellen, wenn der Eindruck erweckt wird, dass hier politische Besetzungen vorgenommen worden wären. Das war meine Motivation zu diesem Punkt.
Dann haben wir uns ja im letzten Traktandum sehr ausführlich über die Frage unterhalten: Ist jetzt das Organisieren eine exekutive Aufgabe oder keine exekutive Aufgabe? Wir waren uns beim Traktandum 17 einig, dass es eine exekutive Aufgabe ist. Jetzt soll es wieder keine exekutive Aufgabe sein. Ich bitte einfach, ein bisschen konsequent zu sein, wenn die Regierung und insbesondere der Regierungschef in diesem Moment sagt: Ich möchte das umorganisieren, wir gewährleisten die Unabhängigkeit. Dann gilt das so wie beim letzten Traktandum auch.
Dann zur Stellvertretung, das habe ich unterschlagen. Entschuldigung, dass ich das beim ersten Mal nicht beantwortet habe: Ich sehe die grossen Vorteile insbesondere auch bei den juristischen Kapazitäten. Es gibt ja im Bereich des ÖAWG andauernde Änderungen von Richtlinien, die wir aufarbeiten müssen. Wir haben zum Beispiel bei der Stabsstelle Regierungssekretär eine halbe juristische Arbeitskraft, die zum Teil Grundverkehr macht, die die Ombudsstelle ist, die eben dann auch diese Aufgaben parallel mitbetreuen könnte. Ich stelle mir auch vor, dass MitarbeiterInnen, die flexibel andere Aufgaben betreuen, eingeschult werden können, dass Tage überbrückt werden. Wo ich auch schätze, wenn Leute öffentliche Funktionen wahrnehmen, dass man solche Aufgaben zumindest in einer Brückenfunktion wahrnehmen könnte und das ist in einer grösseren Einheit viel besser zu gewährleisten. Und diesbezüglich gibt es noch mehrere Punkte, die unter diesem Aspekt eingesehen werden können. Der Know-how-Transfer muss von innen wachsen. Das wollen wir natürlich auch mit den bisherigen Mitarbeitern so gewährleisten können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Wird weiter das Wort aus dem Plenum gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir über den Antrag des Abg. Albert Frick ab. Er beantragt Nichteintreten auf diese Vorlage: Wer diesem Antrag auf Nichteintreten zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 5 Stimmen bei 21 Anwesenden nicht stattgegeben und wir können zur 1. Lesung der Regierungsvorlagen schreiten.
Wir kommen zuerst zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen.Art. 12 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 2 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung über das öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 26 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 Abs. 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren in 1. Lesung beraten.
Wir kommen nun zum Antrag der Regierung: Sie beantragt, diese beiden Vorlagen heute abschliessend in Behandlung zu ziehen, also heute die 2. Lesung und die Schlussabstimmung durchzuführen.
Gibt es zu diesem Antrag noch Wortmeldungen?
Wenn nicht, stimmen wir über diesen Antrag ab. Sie haben ihn gehört. Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir werden nun die 2. Lesung durchführen. Ich schlage vor, dass wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern Sie einverstanden sind.
Das ist der Fall. Somit bitte ich, die 2. Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 67 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und dieses Gesetz abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur zweiten Regierungsvorlage.
Ich bitte, die 2. Lesung vorzunehmen.Art. 26 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 18 abgeschlossen. -ooOoo-