ABÄNDERUNG DES HEIMATSCHRIFTENGESETZES (EINFÜHRUNG VON MASCHINENLESBAREN PÄSSEN) (NR. 47/1999) 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 28 unser Tagesordnung: Abänderung des Heimatschriftengesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit beginnen wir mit der 1. Lesung.Art. 1 a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 Abs. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 17 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 Abs. 1 steht zur Diskussion. Ich möchte doch noch eine Frage an die Regierung richten zu Art. 3 Abs. 2, und zwar bezogen auf den Zivilstand. Der Zivilstand ist ja auch im Zivilstandsregister eingetragen, und bisher hat es ja geheissen, dass die Grundlage für die Angaben in den Heimatschriften sind, im Zivilstandsregister. Was bewog die Regierung eigentlich, jetzt eine Vorschrift vorzuschlagen, wonach Eintragungen über den Zivilstand unzulässig sein sollen?
Regierungschef Mario Frick:
Art. 3 Abs. 2 soll lediglich eine Negativabgrenzung darstellen zu dem, was bisher schon nicht möglich war. Ich muss aber jetzt offen bekennen: Der genauere Hintergrund in dem Zusammenhang ist mir nicht bekannt, weil ja der Grundsatz in der Tat der ist, dass das, was im Zivilstandsregister drin steht, auch in den Pass aufgenommen werden kann. Das müsste ich auf die 2./3. Lesung noch einmal abklären.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir sind noch bei Art. 17 Abs. 1. Wenn dazu das Wort nicht gewünscht wird, lesen wir weiter.Art. 18 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Ich frage mich, ob das eine glückliche gesetzgeberische Formulierung ist im Abs. 2, wo man die 2 Jahre - dort steht: bzw. 2 Jahre vom Tage der Ausstellung an gerechnet - und das ist offensichtlich für den Kinderpass gemünzt. Ich frage mich, ob es nicht besser wäre, hier noch zu erwähnen: Bei Pässen für Kinder unter 15 Jahren, damit es hier keine Missverständnisse geben kann.
Regierungschef Mario Frick:
Das ist mir jetzt, wie es laut vorgelesen wurde, auch aufgefallen. Wir werden auf die 2./3. Lesung den Abs. 2 entsprechend ausformulieren, dass sofort klar ist, dass es um die Kinderpässe geht, dort wo von 2 Jahren die Rede ist.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 20 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 Abs. 1 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Abg. Hubert Sele:
Auch im ersten Satz von Abs. 1 heisst es "die Ausstellung oder Verlängerung". Es müsste auch in diesem ersten Satz "oder Verlängerung" gestrichen werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 25 Abs. 1 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion. Das ist eigentlich eine komische Bestimmung, muss ich sagen. D. h., wenn ein Liechtensteiner einen Dienstpass bekommt oder einen Diplomatenpass, dann muss sein normaler Pass eingezogen sein. Das scheint mir nicht recht sinnvoll zu sein, würde ich sagen, oder nicht recht zweckmässig.
Regierungschef Mario Frick:
Nein, das ist in der Tat nicht die Meinung. Reisepass ist ja ein klar definierter Begriff, wenn Sie Art. 2 anschauen, wo Heimatschriften der Überbegriff ist und Diplomaten- oder Dienstpass unter Bst. d separat erwähnt ist. Die Ergänzung hier sollte nur klarstellen, dass es nicht darum geht, wenn jemand einen liechtensteinischen und einen deutschen Pass hat, dass dann der Pass eingezogen wurde. Ohne den Begriff "liechtensteinisch" nämlich hätte man zu diesem falschen Schluss kommen können.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 29 Abs. 1 und 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 38 Sachüberschrift, Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Hubert Sele:
Auch im Abs. 1 und im Abs. 3 ist vom Passamt anstatt vom Ausländer- und Passamt die Rede. Es müsste hier angepasst werden. Im Übrigen auch weiter hinten noch, in Art. 40.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist völlig recht, aber die Regierung will das offenbar nicht ändern. Wir können weiterlesen.Art. 38a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38a steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
III. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir dieses Traktandum behandelt.
Abg. Rudolf Lampert:
Wie ich vorhin gesehen habe, dass die Regierung auch Artikel zu ändern in Erwägung zieht, die sie jetzt nicht hier hat, vor allem in Bezug auf die Namensgebung des Ausländer- und Passamtes, möchte ich eine Anregung machen: In Art. 23 Abs. 1 wird ausgeführt, dass die Ausstellung oder Verlängerung eines Reisepasses verweigert werden kann. Und dann in Bst. b "solange dieser nicht ungültig erklärt ist". Es gibt Fälle, bei denen die Verlängerung verweigert wurde, weil der Pass noch eine Restlaufzeit von einem Jahr gehabt hat. Die Person ist ins Ausland verreist und man hat die Verlängerung - bezogen auf diesen Artikel - verweigert, weil der Pass weder ausgelaufen noch ungültig erklärt worden ist. Es gibt keine Bestimmung in diesem Gesetz, dass ein Pass verlängert werden kann, der noch nicht abgelaufen ist. Jetzt kann es vorkommen, dass jemand für 2 Jahre ins Ausland geht, der Pass ist noch nicht abgelaufen und er möchte diesen verlängern. So ist das nach diesem Gesetz eigentlich nicht zulässig bezogen auf Art. 23 Abs. 1 b.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Nur steht im ganzen Gesetz eigentlich nirgends, dass die Verlängerung - also nach bisherigen Recht - die Verlängerung erst erfolgen darf, wenn die ursprüngliche Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
Abg. Rudolf Lampert:
Das Problem besteht darin, dass die Verlängerung verweigert werden kann, solange der Pass seine Gültigkeit hat bezüglich Art. 23 Abs. 1 Bst. b. Er ist nicht ungültig erklärt und er läuft noch. Ich weiss von einer Verweigerung einer Passverlängerung, weil dieser eben noch eine Restlaufzeit von fast einem Jahr hatte. Es ist nirgends geklärt, dass ein Pass auch vor dessen Verfall verlängert werden kann. Ich wollte das nur noch anregen, dass das vielleicht angeschaut wird.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meiner Meinung nach, Herr Abg. Lampert, kann sich diese Bestimmung von Art. 23 Abs. 1 Bst. b nur auf einen anderen Reisepass beziehen und nicht auf den, den man verlängern lassen will, weil, sonst wäre die Bestimmung vollkommen unsinnig. Weil jeder, der einen Reisepass verlängern lassen will, auch wenn die Gültigkeitsdauer schon abgelaufen ist, besitzt einen Reisepass, ohne dass er diesen zur Annullierung vorgelegt hat, und ohne dass dieser bereits ungültig erklärt ist. Nur deshalb, weil die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, ist der Pass als solcher ja nicht ungültig erklärt.
Abg. Rudolf Lampert:
Entschuldigung. Es geht nicht darum, dass der Pass schon abgelaufen ist, sondern dass er eben noch nicht abgelaufen ist und noch eine Restlaufzeit von einem Jahr hat. Und ich möchte ihn trotzdem verlängern, weil ich vielleicht für drei Jahre nach Amerika gehe. Das ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen. Vorgesehen ist jedoch, dass es verweigert werden kann, wenn der Pass noch seine Gültigkeit hat mit diesem Bst. b. Ich kenne eine Person, der die Verlängerung verweigert wurde.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Ein bisschen streiten wir um Kaisers Bart. Mit dieser Vorlage der Regierung soll ja die Verlängerung überhaupt ausgeschlossen werden. Es soll ja nurmehr 10-jährige Reisepässe geben. Wenn die 10 Jahre vorbei sind, müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Also, ich glaube, die Verlängerung ist hinfällig, wenn ich nicht irgendetwas übersehen habe.
Regierungschef Mario Frick:
Also, für den Fall, den Sie genannt haben, und auch für die Zukunft kann ich Ihnen versichern, dass wir eine entsprechende Weisung veranlassen werden. Ich werde zuerst aber prüfen, ob dem wirklich so ist. Dass, gerade auch in der Zukunft, wenn jemand beispielsweise einen Pass hat, der noch zwei Jahre Laufzeit hat und beabsichtigt, mehrere Jahre ins Ausland zu gehen, dass der einen neuen Pass bekommt.Aber der Landtagspräsident hat Recht. In Zukunft ist ein Pass fix auf 10 Jahre, nicht verlängerbar. Das hängt eben mit der Maschinenlesbarkeit und mit den ganzen Einrichtungen zusammen. Also, das Problem wird sich dann lösen. Wir werden aber auf die 2./3. Lesung diesen Aspekt noch etwas darstellen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Es sollte dann vielleicht auch beachtet werden - weil, das sehe ich jetzt gerade aufgrund der Wortmeldung des Abg. Lampert -, dass an verschieden Stellen von Verlängerung die Rede ist im Gesetz, ohne dass das in der Vorlage abgeändert wird, z.B. im Einleitungssatz des Art. 23.
Abg. Rudolf Lampert:
Es hat sich gerade erledigt, weil Sie das jetzt ausgeführt haben. Weil ich immer noch davon ausgegangen bin, dass nach wie vor in irgendeiner Form eine Verlängerung möglich ist. Aber dann muss der Art. 23 und eben auch der andere entsprechend abgeändert werden.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn wir schon die Pässe nicht mehr verlängern können, dann verlängern wir jetzt unsere Sitzung, indem wir eine 10-minütige Kaffeepause machen. DIE SITZUNG IST UNTERBROCHEN -ooOoo-