Abänderung des Bankengesetzes (Nr. 71/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Bankengesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 71/2012. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion. Die Regierung beantragt, diese Vorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und als dringlich zu erklären.
Die Diskussion ist eröffnet.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Das wird ein kurzes Votum, ganz im Sinne des Umfanges der Vorlage selbst und der Feierabendstimmung. Es geht um eine Korrektur bzw. um eine Wiederherstellung eines Bestandteils im Art. 63 des Bankengesetzes, welcher irrtümlich mit einem anderen ausgetauscht bzw. überschrieben wurde. Dabei handelt es sich um eine Strafbestimmung, welche in der Folge dieses Fehlers seit dem 1. Juli 2011 nicht mehr in Kraft ist und nun raschmöglichst wieder eingeführt werden soll.
Konkret ist die folgende Strafbestimmung derzeit nicht mehr aktiv. Ich zitiere aus Art. 63 Abs. 3 und Bst. n: «Wer als Revisor seine Pflichten nach diesem Gesetz, insbesondere nach Art. 37 bis 40, verletzt, wird von der FMA wegen Übertretung mit Busse bis zu CHF 100'000 bestraft».Diese Strafbestimmung gilt, wie genannt, seit dem 1. Juli 2011 nicht mehr. Sie ist verschwunden aus den oben genannten Gründen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob in dieser Zeit - es handelt sich immerhin um ein Jahr - eine Straftat im obigen Sinne erfolgte, die jetzt nicht entsprechend gebüsst werden kann.
Dann möchte ich von der Regierung erfahren, wie sie künftig versucht, solche Fehler, deren Korrektur doch einiges an Aufwand bedeutet, zu vermeiden. Dies im Bewusstsein, dass der Landtag anlässlich der Behandlung der jeweiligen Gesetze auch selbst auf diesen Fehler hätte stossen können. Allerdings ist es für diesen nicht einfach, da bei der entsprechenden Vorlage üblicherweise nicht der ganze Gesetzestext im Bericht und Antrag aufscheint.
Selbstredend unterstütze ich den Antrag der Regierung, diese Gesetzeskorrektur abschliessend zu behandeln und als dringlich zu erklären. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beginne bei der zweiten Bemerkung, die der Abg. Gebhard Negele gemacht hat. Wenn uns das vorher aufgefallen wäre, hätten wir dieses redaktionelle Versehen selbstverständlich gleich im letzten Juli auch mit einem Schreiben an das Landtagsbüro korrigieren lassen. Das war jetzt auch eine Überlegung, aber ich glaube, das kann man ein Jahr später nicht mehr machen. Deshalb haben wir einen kleinen Bericht und Antrag gemacht. Dafür entschuldige ich mich auch.
Es ist so, wenn man das gleiche Gesetz aufgrund von internationalen Anforderungen immer wieder anpasst und praktisch an jeder Landtagssitzung dieses Bankengesetz in einem Nebengesetz angepasst hat, dann kann das passieren. Und dafür entschuldige ich mich auch. Hinsichtlich der Verfahren, das ist deshalb jetzt aufgefallen, weil jetzt ja die Abschlüsse vorgelegen sind und jetzt allenfalls mögliche Verstösse dagelegen wären. In der Zwischenzeit ist nichts Gravierendes passiert. Ich glaube, das sind auch nicht solche Delikte, die uns jetzt in eine schwierige Situation bringen, aber man sollte die Bereinigung wieder vornehmen, damit der Rechtsbestand, wie er davor bestanden hat, einfach wieder gilt. Der Landtag hatte ja keinen anderen Willen, sondern die Überlappung dieser Vorlagen war Gegenstand dieses Versehens, das passiert ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Nachdem Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung. Art. 63 Abs. 3 Bst. l und n wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 Abs. 3 Bst. l und n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt, diese Behandlung abschliessend in Behandlung zu ziehen, also die 2. Lesung und Schlussabstimmung heute durchzuführen.
Ich lasse darüber abstimmen: Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir werden, wenn Sie einverstanden sind, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen.
Bitte um Aufruf der Artikel.Art. 63 Abs. 3 Bst. l und n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 Abs. 3 Bst. l und n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Die Regierung beantragt, diese Vorlage als dringlich zu erklären. Wer mit dieser Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden die Vorlage als dringlich erklärt. Wir haben sie abschliessend behandelt und - wie gesagt - als dringlich erklärt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 23 abgeschlossen und wir sind am Ende der Traktandenliste dieser Juni-Sitzung.-ooOoo-