Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal (Nr. 24/2012); [1. Lesung: 26. April 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 85/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 12: Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal.
Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung im April diesen Jahres behandelt und kommen nun zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 85/2012. Wie gesagt befinden wir uns in der 2. Lesung.
Der Abg. Pepo Frick wünscht noch das Wort.Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Frage, die sich auf den Textteil des Bericht und Antrags bezieht. Und zwar, ich finde es schade, dass die beiden Gutachten, welche auf Seite 9 im Bericht und Antrag erwähnt sind, dem Landtag nicht im Wortlaut vorliegen. Nach meinem Rechtsverständnis betrifft diese Abklärung der Verfassungsmässigkeit sowohl die Rechte der Legislative als auch die der Exekutive. Ich bitte um eine kurze Begründung durch die Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Abg. Wendelin Lampert. Wie gesagt, sind wir in der 2. Lesung.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte den Abg. Pepo Frick unterstützen. Das vermisse ich auch. Wenn man schon hier diese Gutachten einzeln zitiert, gewisse Bereiche herausnimmt, die mitunter dann gerade passend sind für die entsprechende Position, wäre dann doch das ganze Gutachten von Interesse. Aber ich ziehe meine Konsequenzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort somit dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann dieses Grundmisstrauen des Abg. Wendelin Lampert nicht verstehen. So ist ein konstruktives Zusammenwirken in der Regel nicht möglich. Man kann es auch anständig vortragen, wie es der Abg. Pepo Frick getan hat. Damit kann ich mich einverstanden erklären. Sie giessen einfach immer wieder Öl ins Feuer. Das bringt doch einfach nichts. Wir haben diese Passagen nicht nur herausgezupft, wir haben die Passagen des Gutachtens ausführlich und ausgiebig zitiert, und zwar auch dort, wo es Vorschläge gegeben hat, wie man das besser regeln könnte. Wir haben sogar eine neue Bestimmung aufgenommen. Also die Regierung ist ja überhaupt nicht so, wir sind ja auch an einer verfas-sungsmässigen Vorlage interessiert. Ich glaube, da haben wir ja die gleiche Zielrichtung. Ansonsten sind wir halt wie immer der Auffassung, dass Gutachten in den Regierungsakt gehören und wir aber das, was für Sie entscheidungsrelevant ist, eben auch vollständig zitieren, auch wenn es kritische Anmerkungen, in diesem Fall des Gutachters Segesser gegeben hat, haben wir das ja auch transparent drin. Und wir könnten ja auch, wenn wir seiner Meinung nicht folgen würden, noch einmal ein Gutachten in Auftrag geben. In zwei/drei Punkten hat er ja wesentliche Fortschritte auch erzielen lassen. Was die Organisation der Ämter betrifft, ist er sogar einen Schritt weitergegangen, dass das auch direkt von Amtsleitern ermöglicht werden soll. Ich möchte mich einfach verwehren, dass hier so eine Grundstimmung herrscht, dass wir einfach Punkte herausnehmen und so möchte ich auch diese Erklärung hier verstanden wissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Damit können wir zur 2. Lesung schreiten. Ich schlage auch hier vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, wenn das Ihrerseits genehm ist.
Das scheint der Fall zu sein. Damit kommen wir zur Lesung per Artikelaufruf der Regierungsvorlagen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.
Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Bei Abs. 2 beantrage ich die Streichung der Frist von sechs Monaten, wie dies in der Vorlage zur 1. Lesung vorlag. Jede Regierung wird sich bemühen, dem Auftrag gemäss Abs. 2 in nützlicher Frist nachzukommen. Ein unnötiger Zeitdruck ist aber zu vermeiden. Wenn ich nach vorne schaue und daran denke, dass wir in der nächsten Regierung sicher vier neue Regierungsmitglieder haben werden, so werden diese auch eine gewisse Einarbeitungszeit brauchen. Ich denke, dieser Druck ist nicht nötig. Ich glaube auch, dass es ein Einzelvorstoss war und ich weiss nicht, ob die Mehrheit des Landtags dahintersteht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich blase ein bisschen ins gleiche Horn wie der Abg. Albert Frick. Ich finde zwar richtig, dass man eine Frist nennt, dann ist es auch ein Stück weit verbindlich. Eine gewisse Verbindlichkeit muss schon gegeben sein. Ich kann mich noch erinnern an die 1. Lesung. Da habe ich auch die Fragen gestellt: Ist ein Zeithorizont realistisch? Was für ein Zeithorizont ist zu wählen? Mich dünken diese sechs Monate auch ein sehr ambitioniertes und sportliches Ziel. Ja, der Herr Abg. Albert Frick hat es gesagt, wir werden nächstes Jahr sicher die Situation haben, dass im Minimum vier neue Regierungsmitglieder sind. Ich weiss nicht, was eine richtige Frist wäre, aber das soll ja nicht ein Stolperstein sein. Ich möchte einfach die Regierung nochmal fragen, der jetzige Amtsinhaber, Regierungschef Klaus Tschütscher, hat gewisse Erfahrung mit Regierungsprogammen und dem Festlegen von strategischen Zielen. Sind diese sechs Monate wirklich notwendig und realistisch?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin jetzt ein wenig erstaunt über diese Debatte. Ich glaube, dass es aus Sicht des Landtags ein richtiges und gutes Instrument ist zu wissen, dass wir innerhalb von sechs Monaten ein Regierungsprogramm wollen. Und gerade, wenn eine Regierung mehr oder weniger komplett neu ist, ist das erforderlich, um zu diskutieren: Was hat die Regierung für ein Programm? - und sie auch daran festzunageln. Also ich möchte der Vorlage, so wie sie jetzt vorgeschlagen ist, zustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Albert Frick. Es wird ja im Abs. 1 klar festgelegt, dass die Kollegialregierung sich mit strategischen Zielen auseinandersetzt und dies in einem Regierungsprogramm abbildet. Und dann wird im Abs. 3 geschrieben, dass die Regierung dann auch eine periodische Erfolgskontrolle ermöglicht, dass die strategischen Ziele des Regierungsprogramms dann auch kontrolliert werden können. Also, wenn es nachher Kontrollen gibt, muss irgendwann schon das Regierungsprogramm zu stehen kommen, sonst kann man gar keine periodischen Erfolgskontrollen machen. Ich glaube nicht, dass wir der Regierung hier noch lehrermässig irgendwie noch sechs Monate vorschreiben müssen. Ich würde den Abs. 2 völlig streichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gebhard Negele
Ich sehe das ganz anders. Ich finde, sechs Monate Frist ist genügend, dass wir einen Fahrplan von der Regierung bekommen. Ich meine, es nützt nichts, ein Jahr zu warten und dann sind noch drei Jahre Regierungszeit. Und das ist mir einfach zu lange. Ich finde, das ist eine zumutbare Frist und es müsste eigentlich, wie gesagt, im Interesse des Landtags sein, dass das rechtzeitig, wie ich das jetzt sehe, das heisst, innerhalb von sechs Monaten, kommt. Ich finde, auch die neue Regierung, die sicherlich anders zusammengesetzt sein wird wie die heutige, diese Leute haben doch Ideen im Kopf. Es ist mir ein Anliegen, dass diese Ideen möglichst rasch in dieses Gremium kommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich schliesse mich den Äusserungen meines Vorredners uneingeschränkt an. Vor allem sechs Monate ist eine sehr lange Zeit. Innerhalb von sechs Monaten hat der Landtag in der Regel vier Sessionen zu bewältigen. Und ich denke, wenn wir die Zeiträume vergleichen, die bestehende Regierungen zur Erfüllung von Aufgaben haben, so ist es nur allzu realistisch und vergleichbar. Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass die Kandidaten, die jetzt im Februar zur Wahl stehen werden, ja auch nicht völlig unbedarft an dieses Amt herangehen, sondern ihre Voraussetzungen mitbringen und aufgefordert werden dürfen, sehr wohl innert einer nützlichen Frist ihr Programm darzulegen. Und sechs Monate von Februar, also Februar Monat zwei plus sechs gibt acht, das würde heissen, bis nach den Sommerferien kann sehr wohl erwartet werden, dass ein Regierungsprogramm vorliegt. Ich möchte diesen Artikel unverändert lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich glaube, Art. 7 sagt klar aus, dass man ein Regierungsprogramm zu erstellen hat und auch muss, und somit ist der Auftrag auch klar. Es macht sicher auch keinen Sinn, wenn die Regierung nach vier Jahren ein Programm bringt, dann ist es nämlich ad absurdum geführt. Also von dieser Warte aus wird die Regierung von sich aus bestrebt sein, dies innert nützlicher Frist zu machen. Es gab auch schon Regierungen, die keines gemacht haben. Das auch noch zur Information.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich dem Votum des Abg. Kindle eigentlich anschliessen und ich sehe den Sinn und Zweck dieser sechs Monate eigentlich nicht wirklich. Eine neue Regierung, neue Regierungsräte, müssen sich in sämtliche Sachgeschäfte einarbeiten und daneben gibt es noch das Tagesgeschäft. Und dass man sich da jetzt unnötig Druck aufsetzt, ich meine, es liegt in der Natur der Sache, dass das möglichst rasch kommt, aber dass man das mit einer Frist fixiert, da sehe ich den Sinn und Zweck nicht. Und der Landtag, wenn das nach sechs Monaten nach der Sommerpause - ich sage jetzt, Wahlen sind im Februar, die Einsetzung der Regierung ist im März, sechs Monate ist September, und wenn dann nach der Sommerpause noch nichts von der Regierung kommt, dann hat das der Landtag in der Hand, das einzufordern. Aber dass man hier explizit eine Frist ins Gesetz aufnimmt, da sehe ich den Sinn und Zweck eigentlich nicht. Der Landtag hat immer die Möglichkeit, das von der Regierung einzufordern und die Verpflichtung der Regierung, ein solches Regierungsprogramm vorzulegen, dem Landtag zur Kenntnis zu bringen, die ist im Gesetz aufgenommen. Ich glaube, man kann diese Frist guten Mutes streichen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Zum Abg. Christian Batliner: Einfordern kann ich nur, was wirklich auch Gegenstand einer Abmachung ist. Und wenn wir keine Frist reinschreiben, dann kann ich noch hundert Mal rufen: Bring, bring, bring! Wenn die Regierung nichts macht, dann wird es schwierig. Für mich jetzt aus Sicht des Landtags kann ich schon verstehen, dass man nach einem halben Jahr Klarheit haben möchte, wohin der Wagen fährt. Aber es kommt dann auch noch auf den Detaillierungsgrad darauf an. Ich möchte einfach gewährleisten, dass man eine Regierung nicht, egal, welcher Farbe und welcher Zusammensetzung sie ist, vorwirft, da habt ihr wieder etwas geändert und hin und her. Und das möchte ich nicht. Persönlich kann ich gut mit einer Frist leben. Ich denke sogar, der Landtag sollte Interesse an einer Frist haben. Ich weiss einfach nicht, ob diese sechs Monate realistisch sind. Das kann ich nicht beurteilen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es liegt im Interesse der Regierung und des Landtags, dass ein Regierungsprogramm sobald als möglich nach Amtsantritt vorliegt. Deshalb wird ja auch die Regierung bestrebt sein, das so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen. Da es sich aber nicht um die Durchsetzung von Parteiprogrammen handelt, sondern von einer Kollegialregierung ausgegangen werden sollte, gibt es mitunter Diskussionen, die nicht von vornherein absehbar sind, wie lange das dauern wird bis man sich geeinigt hat. Ich bin in dieser Beziehung gespannt auf die Ausführungen des Regierungschefs, der auf seine Erfahrungen in der Vergangenheit zurückblicken kann. Ich bin auch gespannt zu hören, was er als eine nützliche Frist betrachtet und wie das auch in der Vergangenheit abgelaufen ist. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte beim Abg. Peter Hilti kurz einhaken. Ich bin da seiner Meinung. Schlussendlich ist der Inhalt dieses Regierungsprogramms entscheidend. Und da bin ich gerade beim Abs. 1 und beim Abs. 3. Dort wird von strategischen Zielen gesprochen. Und wenn ich mir jetzt das Thema, das wir dann morgen mit den Eignerstrategien haben, in Erinnerung rufe, möchte ich hier schon festhalten - dann steht es auch einmal in den Materialien -, dass man diese strategischen Ziele, dass diese auch Messgrössen usw. enthalten müssen auch beim Regierungsprogramm und nicht schwammige Aussagen mit irgendwelchen Schlagwörtern. Vor dem habe ich nämlich Respekt, dass man das nicht festmachen kann.
Und dann noch zwei Fragen an den Herrn Regierungschef. Ich weiss nicht, ob das jetzt auch schon so war oder ob das neu ist. In Abs. 3 wird von «periodischen Erfolgskontrollen» gesprochen. Hat die Regierung in ihren internen Richtlinien das definiert? Gibt es hier eigene Controlling-Prozesse oder ist das einfach ein Begriff, der in jeder Periode anders sein kann?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zum Terminus «Regierung». Es wird in den vorhergehenden Artikeln immer von «Regierung» gesprochen und hier plötzlich ab der Seite 51 «A. Kollegialregierung». Müsste nicht konsequenterweise immer von «Regierung» gesprochen werden und nicht von «Kollegialregierung»?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann bei der letzten Frage beginnen: Wir befinden uns unter dem Titel «II. Regierung - A. Kollegialregierung». Deshalb sind hier überall die Begriffe «Kollegialregierung». Seite 51 «A. Kollegialregierung», deshalb ist Kollegialregierung hier geschrieben.
Zum anderen Punkt: Ich verstehe manchmal die Landtagswelt nicht. Zuerst wird eine Frist gefordert. Dann tut man eine Frist hinein. Dann setzt sich die Regierung damit auseinander, berät, was eine sinnvolle Frist ist. Wir haben uns darüber noch unterhalten, ob wir nicht kürzer sein wollen, ob wir nicht Kritik einfahren mit sechs Monaten aus den Erfahrungen der letzten Jahre, weil Sie ja eigentlich Berichte wollen. Dann haben wir uns darüber unterhalten und haben gesagt: Okay, sechs Monate ist eine vernünftige Zeit. Nun sind wir offensichtlich in anderen Zeiten. Das habe ich schon registriert und diese Diskussion wird vielleicht auch aus anderem Kalkül hier geführt. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich gehe davon aus, dass sich die Parteien ja Gedanken in ihren Wahlprogrammen machen, dass dann bei den Koalitionsverhandlungen zumindest die Inhalte miteinander besprochen werden, weil etwas anderes kann ja nicht mehr besprochen werden nach Corporate Governance. Nur Posten zu verteilen, das ist vorbei. Also gehe ich davon aus, dass in einer Koalitionsvereinbarung Inhalte drinstehen und daraus abgeleitet doch innert vernünftiger Frist ein Regierungsprogramm abgeleitet werden kann. Und wenn ich daran denke, sechs Monate - wer hat heute schon sechs Monate Zeit in dieser schnelllebigen Zeit? Das ist vielleicht nach sechs Monaten schon wieder überholt, was in einem Programm drinsteht. Da möchte ich einfach davor warnen, dass man sich Illusionen macht.
Ich teile die Ansicht der Abg. Marlies Amann-Marxer, auch zum Schutz der Regierung. Ich sehe es schon. Dann werden Kleine Anfragen gestellt: Wo ist das Regierungsprogramm? Das habe ich ja selber erlebt. Warum noch nicht und wieso noch nicht? Ja, dann geben wir der Regierung doch eine Frist und dann macht sie das und dann soll sie sich erklären, wenn es innerhalb dieser vernünftigen sechs Monate nicht machbar ist. Wir haben das beraten, man sagt ja heute, man kriegt 100 Tage Schonfrist. Das haben wir auch gekriegt, oder nicht? Ich kann mich nicht mehr erinnern. Und in diesen Tagen kann man ja auch arbeiten und dann ist man auch in der Lage, abgeleitet aus dem, was man ja im Vorfeld jetzt in den Wahlen diskutiert, auch das in ein Programm abzuleiten. Und man beginnt ja nicht bei der Stunde Null. Es wurde bislang ja auch gearbeitet. Und dann muss man entscheiden, ob man von der alten Regierung etwas übernimmt oder ob man sagt: Das war alles nichts. Dann muss man eben auch die neuen Überlegungen irgendwann öffentlich dokumentieren können. Das haben wir auch gemacht. Wir haben vieles übernommen. Anderes wurde uns von aussen herangetragen, wo wir handeln mussten. Und das ist Führungsarbeit. Um die kommt eine neue Regierung, wie diese Regierung, nicht herum.
Zu den Messgrössen: Das ist relativ einfach. Wir haben einen sehr dicken Controlling-Bericht mit 40 Indikatoren. Der ist öffentlich. Den machen wir alljährlich. Momentan läuft die Erarbeitung des zweiten Controlling-Berichts. Der wird - Grössenordnung im November - wieder herauskommen. Zu diesen sechs Zielen der Agenda, zu der fiskalischen Handlungsfähigkeit und zu anderen haben wir sechs objektive Messgrössen hinterlegt. Das soll eigentlich auch in den kommenden Jahren gemacht werden. Das machen wir nicht selber, sondern das haben wir schon bei der Erarbeitung der Agenda extern vergeben und das Controlling macht auch jemand extern. Darauf haben wir keinen Einfluss, Herr Abg. Gopp.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef.Abg. Albert Frick
Danke. Das tönt jetzt alles sehr gut, aber meines Wissens haben wir in dieser Legislatur kein Regierungsprogramm vorgelegt bekommen und ich mache jetzt einen Vorschlag zur Güte. Ich mache folgenden Vorschlag: Abs. 2 - «Das Regierungsprogramm wird dem Landtag spätestens bis zum Ende des Jahres des Amtsantritts zur Kenntnis gebracht».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann ziehen Sie Ihren ersten Antrag zurück?Abg. Albert Frick
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich wäre der Regierung noch dankbar zu erfahren, wo ich diesen Kontrollbericht abrufen kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Im Moment verstehe ich die Angst bzw. den Antrag des Landtags an die Regierung nicht. Wir nehmen die Regierung in die Pflicht. Ich höre jetzt vom aktuellen Regierungschef, dass das möglich ist. Er hat das Wort «vernünftig» gesagt. Darum frage ich mich jetzt, warum wir dieses Instrument und es ist ein Instrument des Landtags und es gab x Kleine Anfragen zu diesem Regierungsprogramm, warum wir hier lockerer werden sollten. Ich verstehe jetzt die Diskussion nur zum Teil.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Frist ist schlussendlich Ihre Sache, wann Sie das haben wollen. Mir ist nur wichtig und ich hoffe, dass der Antrag des Abg. Johannes Kaiser nicht durchkommt, dass man Abs. 2 vollständig streicht, dass man das Ihnen nicht zur Kenntnis bringt. Ich glaube, das wäre nicht gut, auch nicht für die Regierung. Aber das überlasse ich Ihnen. Ich möchte einfach zum Schutz der Regierung eine Frist drinhaben, damit sich die Regierung orientieren kann. Wann Sie das wollen, ich bin eher davon ausgegangen, dass Sie das schneller wollen. Das muss ich Ihnen überlassen. Ob Sie da sechs oder sieben oder siebeneinhalb Monate wollen, das kann ich nicht beurteilen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mir ging es einzig und allein darum, wie realistisch das eingeschätzt wird. Und wenn ich höre, sechs Monate sind realistisch, dann glaube ich das und dann habe ich natürlich die Interessen des Landtags zu vertreten und die sind so rasch als möglich ein stimmiges Regierungsprogramm. Und von dem her kann ich dem Antrag, der jetzt im Raum steht, nicht zustimmen, sondern werde diesen Text unterstützen, so wie ihn die Regierung vorlegt. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich den Ausführungen des Abg. Hilti anschliessen in der Überlegung, dass ein halbes Jahr immerhin ein Achtel der gesamten Mandatsperiode einer Regierung und eines Landtags bedeutet. Ich möchte nach wie vor, dass der Artikel so bleibt, wie er hier steht.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bitte den Regierungschef noch mitzuteilen, wo dieser öffentliche Kontrollbericht abrufbar ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Da muss ich nachschauen, wo wir den platziert haben. Das werde ich Ihnen mitteilen. Ich weiss die Homepage-Seite nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns den Anträgen zuwenden. Es liegen zwei Anträge vor.
Entschuldigung, der Abg. Kaiser wünscht noch das Wort.Abg. Johannes Kaiser
Ich ziehe meinen Antrag zugunsten des Antrags des Abg. Albert Frick zurück. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Somit liegt ein Antrag vor, und zwar der Antrag des Abg. Albert Frick. Er beantragt, in Art. 7 Abs. 2 den Satz so zu formulieren: «Das Regierungsprogramm wird dem Landtag bis zum Ende des Jahres des Amtsantritts zur Kenntnis gebracht». Ist das richtig?Abg. Albert Frick
«Spätestens bis zum Ende des Jahres des Amtsantritts».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, danke. Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen darüber ab: Wer dem Antrag des Abg. Albert Frick zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 7 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen somit über Art. 7 in der vorliegenden Form ab: Wer mit diesem Artikel in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In Abs. 1 steht: «In besonderen Fällen kann das Kollegium ein Regierungsmitglied davon entbinden, eine Entscheidung in der Öffentlichkeit zu vertreten». Ich konnte nicht ganz einordnen, was das bedeutet, was für ein besonderer Fall das sein könnte. Können Sie das anhand eines Beispiels festmachen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben geschrieben, dass es vor allem mit Gewissensfragen zu tun hat. Ich möchte jetzt anknüpfen an eine Diskussion, die den Landtag ja schon mehrfach beschäftigt hat, nämlich das Thema Schwangerschaftsabbruch. Sollte jetzt zum Beispiel hier die Regierung zur Auffassung gelangen, dass hier eine Legalisierung über eine Fristenlösung der richtige Weg wäre und ein einzelnes Regierungsmitglied kann dem nicht zustimmen, müsste das aber in der Öffentlichkeit vertreten, in dem Moment der Justizminister oder die Justizministerin, und die ist in dieser Regierung nicht dieser Meinung, unterliegt also mit ihrer Meinung, dann sollte man eine solche Person auch entbinden können. Und dann muss jemand anders das in der Öffentlichkeit vertreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für diese Ausführungen. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2 zum Konsultationsverfahren: Wie genau muss ich mir das vorstellen? Geht der Herr Regierungschef herum und besucht jede Person und da wird im Konsultationsverfahren mal ein bisschen geschaut, wie es aussieht. Nein, ernsthaft: Ich kann mir darunter ein bisschen wenig vorstellen. Wie läuft das in der Praxis ab?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Da geht es vor allem um eine korrekte und saubere Aktenführung, dass das auch schriftlich dokumentiert ist. Wenn ich jetzt eine Agenda in meinem Ressort soweit vorbereitet habe, dass ich sie eigentlich gerne traktandieren möchte, dann würden wir sie in die Konsultation bei den anderen Ressorts geben. Die geben ihre Bedenken. Dann nehmen wir die auf, sagen Ja oder Nein und bringen das dann in die Regierung. Und dann kann jeder anhand von einem ordentlichen Aktenstück dann in der Regierung seine definitive Meinung bilden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte bitten, den Art. 18 zu lesen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann bitte ich, die Lesung dieses Artikels vorzunehmen. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich stelle den Antrag, in Abs. 2 die von der Regierung auf die 2. Lesung hin gemachte Ergänzung «und Wissenschaft» zu streichen und somit die Variante der 1. Lesung zu belassen. Diesen Antrag begründe ich wie folgt:
Während der Behandlung des Postulats zur Förderung von Wissenschaft und Forschung wurde seitens der Regierung eine Vorlage zu diesem Thema in Aussicht gestellt. Dieser Bericht und Antrag liegt dem Landtag bis heute nicht vor. Während dieser Postulatsbehandlung wurde von mehreren Abgeordneten kritisch hinterfragt, ob die Förderung von Wissenschaft und Forschung nicht besser im Ressort Wirtschaft aufgehoben ist als im Ressort Bildung. Als Beispiel wurde hier die Schweizer Struktur angeführt, welche gerade in diesem Bereich sehr gut funktioniert. Mit dieser kleinen Wortänderung werden organisatorische Massnahmen auf der obersten Führungsebene beschlossen, welche während der Postulatsbehandlung zu Forschung und Wissenschaft kontrovers gesehen wurden. Bei der Behandlung des vorliegenden Bericht und Antrags während der 1. Lesung war diese Zusammenführung von Bildung und Wissenschaft noch kein Thema. Entsprechend konnte dies während der 1. Lesung nicht thematisiert werden. Unabhängig davon, welche Position man hier inhaltlich vertritt, erscheint mir die Vorgehensweise, dies auf eine 2. Lesung hin zu ändern, als unglücklich, da dies doch weitreichende Konsequenzen hat. Ich wünsche mir für den Landtag, dass er sich anhand des Bericht und Antrages zu Wissenschaft und Forschung erst eine klare Meinung bilden kann. Entsprechend erscheint mir eine vorauseilende Gesetzesänderung als verfrüht.
Mit der Streichung des Wortlautes «und Wissenschaft» verbaut man sich nichts. Wenn wir diesen Wortlaut so übernehmen, ist dieser Punkt per Gesetz beschlossen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe die Ergänzung der Regierung eigentlich für gut befunden. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, Bildung und Wissenschaft auch bei den Ministerien abzubilden und die Regierung hat ja dann immer noch die Möglichkeit, je nach Wichtigkeit diesen Geschäftsbereich Bildung und Wissenschaft dem jeweiligen Ministerium zuzuordnen. Deshalb werde ich der Vorlage so zustimmen, wie sie nun vorliegt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Frau Abg. Hilti, das stimmt natürlich nur bedingt. Wir schaffen hier natürlich schon etwas, das dann fixiert an der Bildung festgemacht wird. Und über was reden wir, wenn wir von staatlicher Forschung und Entwicklung reden? Wissenschaft sollte in diesem Zusammenhang gesehen primär der Wirtschaft dienen. Das ist meine persönliche Ansicht. Wir sollten nicht den Fehler machen, wie es viele europäische Staaten machen, hier die Bedürfnisse der Wirtschaft zu wenig ernst zu nehmen. Ich möchte hier die Klammerbemerkung machen: Die Uni macht natürlich heute schon gute Projekte mit der Wirtschaft. Aber was ich vermeiden möchte, ist, dass das Risiko einer freien Forschungslandschaft die Grundlagenforschung in alle erdenklichen Richtungen ermöglicht. Und hier hat die Schweiz eigentlich ein gutes Vorbild mit den ETHs, die auf die Wirtschaft fokussiert sind und dort gute Forschungsprojeke mit der Wirtschaft machen. Natürlich ist mit dieser Verquickung das nicht ausgeschlossen, aber wir schaffen das Risiko, dass wir universitäre Forschung haben, die keinen direkten Output hat. Und das möchte ich persönlich nicht. Das habe ich schon bei der Schaffung der Universität gesagt. Ich wiederhole mich hier eigentlich nur. Wir sollten hier bemüht sein, der Universität eine gewisse Freiheit zu gewähren, aber im Fokus haben, dass wir zuerst Projekte lancieren im Forschungsbereich, der der Wirtschaft dient und dort fokussiert ist. Und darum würde ich auch dafür plädieren, die Wissenschaft nirgends zuzuordnen, sondern diese freizulassen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich sehe das komplett anders. Ich kann verstehen, dass man den Blickwinkel «Wissenschaft dient der Wirtschaft» hat. Und wenn dann das Beispiel kommt ETHs und Universitäten, die sind doch in der Schweiz zum Beispiel auch dem Bildungsdepartement unterstellt. Also das wäre mein Verständis. Ich habe es auch eine sinnvolle Ergänzung gefunden. Bildung/Wissenschaft gehört für mich zusammen. Ich weiss nicht, aber ich würde das so belassen, so wie es ist. Ich finde es eine gute Ergänzung. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Regierung schreibt in ihren Ausführungen zu Abs. 2 unter anderem Folgendes - ich zitiere: «Im Vordergrund steht dabei die Überlegung, dass sich Liechtenstein in den letzten Jahren als Universitätsstandort etabliert hat und zukunftsorientierte und innovative wisschenschaftliche Projekte zur Sicherstellung des Transfers von Wissen in Gesellschaft und Wirtschaft gezielt unterstützt wurden. Daher soll sich der Aspekt Wissenschaft auch in der Namensgebung widerspiegeln». Und ich denke, ich möchte das Anliegen unterstützen, dass die Wissenschaft explizit erwähnt wird. Ich würde es aber nicht bei der Bildung zwingend anknüpfen. Ich könnte mir das sehr gut auch im Zusammenhang mit Wirtschaft vorstellen. Ich denke auch an die Debatte, die hier zur Universität geführt wurde. Ich erwarte auch von der Wirtschaft gewisse Leistungen, was Forschung und Wissenschaft angeht. Ich könnte mir deshalb die Zuordnung zu Wirtschaft vorstellen, möchte das aber auch nicht festgeschrieben wissen. Mein Vorschläge wäre, das «und» zwischen Bildung und Wissenschaft durch ein Komma zu ersetzen. Und dann kann es zugeordnet werden nach Gutdünken.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Gerold Büchel voll und ganz und begründe dies auch. Die Forschungsförderung und damit der Bereich Wissenschaft sollte sich im Wirkungsdreieck von Staat, Wirtschaft und Hochschule etablieren. Das ist meine Meinung. Von einem einseitig staatslastigen Wissenschaftsbereich ist aus meiner Sicht Abstand zu nehmen. Es müssen in diesem Sinne Anreizsysteme für die Sicherung von Firmensitzen und damit Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen genutzt werden, zum Beispiel wie das neue Forschungszentrum der Hilti AG. Auch Neuansiedlungen von Unternehmen mit hochwertigen Arbeitsplätzen können den Wirtschafts- und Forschungsplatz Liechtenstein begründen. Dabei sind Unternehmen unterschiedlicher Branchen gemeint, da gerade die Abstützung auf diese breite Palette an Branchen das Erfolgsgeheimnis unserer Region sind. Staatlich geförderte Forschung und Entwicklung muss bei so knappen Ressourcen aus Synergiegründen auch als eines der Mittel der aktiven Wirtschaftsförderung eingesetzt werden können. Aus diesen Gründen möchte ich das so belassen wie es ist, dass man den Bereich Wissenschaft nicht der Bildung zuordnet, sondern eher der Wirtschaft oder so sein lässt, wie es im Status quo ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin nicht der Meinung, dass Wissenschaft ausschliesslich oder primär der Wirtschaft zuzuordnen ist. Sie degradieren damit automatisch die Geisteswissenschaften. Es gibt Justiz, es gibt Geschichte, es gibt Sprachwissenschaften. Wissenschaft ist sehr viel mehr als nur Wirtschafswissenschaft. Und ich möchte mich ausdrücklich dafür aussprechen, diesen Vorschlag zu übernehmen, dass der Bereich Wissenschaft der Bildung zuzuordnen ist.
Wo steht geschrieben, dass Wissenschaft nur der Wirtschaft zu dienen hat? Selbstverständlich kann jeder Staat das für sich festlegen, was für ihn wichtig ist. Aber wir laufen Gefahr, sowieso in unserem Land, dass naturgegeben der Wirtschaft ein sehr hoher Stellenwert beizumessen ist, weil sie zu unserer Existenz beiträgt. Selbstverständlich können wir ohne wirtschaftlichen Fortschritt, ohne wirtschaftliche Forschungen und Innovationen nicht vorwärtskommen in unserem Land. Das ist selbstverständlich richtig. Aber wenn wir den Bereich Wissenschaft, wissenschaftliche Forschung, sagen wir schwerpunktmässig nur der Wirtschaft zuordnen, dann besteht die Gefahr, dass die andere Sparte zu kurz kommt oder dass zumindest der Wert, der durch wissenschaftliche Forschung im geisteswissenschaftlichen Bereich zu erzielen ist, nicht hoch genug eingeschätzt wird.
Noch eine Frage an den Herrn Abg. Kaiser: Was ist staatslastige Wissenschaft? Können Sie mich da bitte aufklären?Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Zuerst gerade möchte ich doch klarstellen, dass niemand vorgeschlagen hat, das neu der Wirtschaft zuzuordnen. Ich glaube, es wurde eher auf das Spannungsfeld hingewiesen. Und ich glaube auch, was hier vorgeschlagen wurde, das hat auf den ersten Blick durchaus seine Berechtigung, hat aber in Wirklichkeit seine Tücken. Wenn man Wissenschaft als Grundlagenforschung an der Universität und als Innovationsförderung in der Wirtschaft definiert, dann sind wirklich beide Ressorts angesprochen. Und wirklich erfolgreich kann dann die Wissenschaft nur im Spannungsfeld zwischen Bildung und Wirtschaft sein. Und ich wiederhole es auch gerne. Der in Bezug auf Forschung erfolgreichste Standort Europas, die Schweiz, betreibt an beiden ETHs seit Jahrzehnten industriegetriebene Forschung. Und was auch schon gesagt wurde, das sich bei uns in Erarbeitung befindliche Forschungsförderungsgesetz zielt genau in dieselbe Richtung. Und dadurch könnte sich in der Folge wieder das Problem der Mehrfachunterstellung ergeben und das wollen wir doch mit dem neuen Regierungsorganisationsgesetz wirklich vermeiden.
Und etwas ganz Wichtiges: Eine ausschliessliche Ausrichtung auf die Bildung würde den Staat als alleinigen Geldgeber in die Pflicht nehmen. Das wollen wir sicher auch vermeiden. Also ich plädiere dafür und unterstütze den Antrag des Abg. Büchel, dass die Wissenschaft weiterhin freibleiben soll und nicht an die Bildung explizit angebunden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, nur nochmals kurz. Ich verstehe die Diskussion wirklich nicht. Ich glaube, da wird jetzt zuviel an dieser Geschäftsbereichsbezeichnung angeknüpft. Ich glaube, was wir auf jeden Fall nicht verhindern können, es wird immer Themen geben, die auch mehrere Ministerien betreffen. Es wird Themen geben, wo die Regierung per se zusammenarbeiten muss und das kann man jetzt nicht an einen Geschäftsbereich anknüpfen. Im Übrigen ist ja die Kombination Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft auch immer noch möglich, weil das sind frei wählbare Geschäftsbereiche, die man ja dem gleichen Ministerium zuordnen kann. Also ich finde es gut, dass die Wissenschaft hier ihren Platz hat. Ich stimme dem so zu, wie es die Regierung hier vorschlägt. Im Übrigen warne ich davor, wie die Abg. Amann-Marxer vorgeschlagen hat, hier ein Komma zu setzen. Weil damit schaffen wir einen neuen Geschäftsbereich und ich glaube, das ist nicht der Sinn und Zweck dieser Vorlage.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Genau darum sollte man meines Erachtens das nicht an der Bildung festmachen, weil genau bei der Wissenschaft ist die Unterstellung an ein Regierungsmitglied überhaupt nie ein Argument. Weil die Wissenschaft, wenn sie im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Bildung sein soll, dann sind immer Schulamt, Amt für Volkswirtschaft, zwei Regierungsräte, wenn da nicht zufällig die Bildung und die Wirtschaft gerade beim Gleichen ist, betroffen. Also das schaffen wir bei der Wissenschaft so oder so nicht. Und genau darum ist auch die Verknüpfung meines Erachtens mit der Bildung nicht gut.
Und das Argument vom Abg. Peter Hilti, Wissenschaft gehört einfach zur Bildung, das hat nicht viel Gehalt. Nur weil unter Umständen im gleichen Haus geforscht wird wie vielleicht auch unterrichtet wird, heisst noch nicht, dass das unbedingt verknüpft sein muss. Also genauso viel Verbindung hat die Wissenschaft mit der Wirtschaft. Und darum muss ich ehrlich gestehen: Ich finde, gerade wegen dieses Spannungsfeldes, den Vorschlag der Abg. Amann-Marxer gar nicht schlecht.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Gerne erkläre ich Ihnen diese Ansicht, Frau Abg. Biedermann. Der Löwenanteil an Forschungsinvestitionen passiert heute schon innerhalb unseres Landes von privaten Unternehmen. Es geht bei der Forschung und Wissenschaft um ein Public-Private-Partnership-Ansatz und so sind die Modelle von Forschung im Zusammenhang mit Staat, Wirtschaft und Hochschule sehr wichtig. Und für mich ist die Bildung staatslastiger, wenn es bei der Bildung ist, als wie bei der Wirtschaft. Das meine ich mit weg von der staatslastigen Zuordnung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Vorab möchte ich mich beim Abg. Albert Frick bedanken. Er hat das richtig verstanden, wie ich es audrücken wollte. Anscheinend ist mir das nicht ganz gelungen. Ich habe nur ausgeführt, was die kontroversen Positionen waren anhand einer Diskussion bezüglich diesem Postulat. Jetzt nochmals zurück: Wir hatten hier ein Postulat, das von Abgeordneten der Vaterländischen Union eingereicht wurde. Dieses hatte den Titel «Konzept zur Förderung von Wissenschaft und Forschung». Dieses Postulat wurde der Regierung überwiesen und es wurde auch abgeschrieben. Und während dieser Debatte gab es unterschiedliche Positionen, wie sie heute auch noch der Fall waren. Da kann man beide Positionen vertreten. Ich kann das auch gut. Die Argumente der Frau Abg. Biedermann oder auch des Abg. Albert Frick, dass es manchmal eher hier und manchmal dort hingehört, das ist alles legitim. Wo ich mich jetzt ein wenig störe oder wo ich denke, das ist hier zu verfrüht, ist der folgende Punkt: Beim Postulat ging es um Wissenschaft und Forschung. Die Regierung ist in der Ausarbeitung eines Bericht und Antrages und ich weiss nicht, ob er schon fertig ist oder nicht, aber wir haben ihn zumindest noch nicht gesehen. Und innerhalb dieser Debatte war ja schon die Frage: Wie soll man denn überhaupt diese Wissenschaft und Forschung künftig betreiben, weil die ja heute bei uns nicht in der Form existiert? Und finde es jetzt einfach zu verfrüht, zu versuchen, das hier schon hinein zu schreiben, wenn das alles durchgegangen ist, die Regierung ihr Bild vervollständigt hat, mit dem in den Landtag kommt, und dann auch zum Schluss kommt, es sollte einen expliziten Namen hier drin haben, dann kann man das zu einem späteren Zeitpunkt auch machen. Ich verstehe die Eile ehrlich gesagt nicht.
Zum Antrag der Abg. Amann-Marxer: Den sehe ich im Moment nicht, und zwar aus folgendem Grund: Beim Postulat ging es um Wissenschaft und Forschung. Ich weiss jetzt nicht, geht es jetzt bei den Überlegungen der Regierung nur um die Wissenschaft, gibt es dann auch noch ein explizites Forschungspaket oder soll das wirklich zusammengehören? Mir ist das organisatorisch noch nicht klar. Und darum auch der Antrag, das einfach hier heraus zu lassen und wenn die Zeit reif ist, wenn wir wissen, wie wir Wissenschaft und Forschung betreiben wollen, dann können wir das, wo auch immer es hingehört, mit hineinziehen. Aber nicht anhand einer 2. Lesung da ein Wörtchen hinzufügen und sagen: Ja, für mich passt das, ohne dass wir überhaupt wissen, was wir denn überhaupt mit diesem Thema Wissenschaft und Forschung wollen. In anderen Ländern hat das einen sehr hohen Stellungwert, hat auch eine prominente Aufhängung. Wir sind erst in diesem Prozess, uns darüber zu unterhalten, was wir da tun wollen, wie viel Geld wir da reinstecken wollen, wo wir das aufhängen wollen, wie wir das Ganze betreiben. Darum verstehe ich nicht, wieso wir jetzt schon Entscheidungen treffen sollen, wo das jetzt genau hingehört, dass das ganz klar ein Bildungsthema ist. Ich wünsche mir einfach, dass wir uns hier selbst ein wenig Zeit geben und hier nicht Fakten schaffen, bevor wir das inhaltlich einmal diskutiert haben. Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Zuerst eine kleine Richtigstellung: Ich habe keinen Antrag gestellt, sondern ich habe einen Vorschlag gemacht zur Debatte. Und mein Vorschlag hatte zum Ziel, dass Wisschenschaft, dabei sehe ich auch die Forschung, sowohl der Wirtschaft als auch der Bildung zugeordnet werden könnte. Ich wollte eigentlich nicht einen neuen Bereich auftun. Ich wollte einfach die Möglichkeit offen lassen, die Wissenschaft und Forschung zu Wirtschaft oder zu Bildung zuzuordnen. Das war die Absicht. Und wenn das mit einem Komma statt dem «und» dieses Ziel nicht erreicht werden kann, dann würde ich den Herrn Regierungschef vielleicht fragen, wie er das sieht und wie man dieses Ziel, diese Offenheit, Wissenschaft und Forschung zu Wirtschaft oder auch zu Bildung zuzuordnen, mit einer anderen Formulierung erreichen könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich nehme es vorweg: Wir streichen «und Wissenschaft». Bevor all diese abenteuerlichen Ansichten, was Wissenschaft und was Forschung eigentlich bedeutet, irgendwo noch publik werden, glaube ich, nehmen wir es besser heraus. «Wissenschaft und Forschung» gehört zusammen. Was Sie verwechseln ist Innovationsförderung, Technologieförderung. Das gehört zum wirtschaftlichen Bereich, das gehört zum Amt für Volkswirtschaft, da gibt es eine Abteilung. Aber der ganze universitäre Bereich Liechtenstein-Institut und andere - Sie denken nur an unsere Universität und an anderes - das ist einfach eine wissenschaftliche Aufgabe und wir sollten uns im Gegenteil überlegen, ob wir nicht Forschungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit eigentlich in der Verfassung verankern sollen, bevor wir solche Diskussionen auf diesen meines Erachtens überhaupt nicht haltbaren Ebenen weiterführen. Das finde ich schon abenteuerlich, wie hier über Forschung und Wissenschaft diskutiert wird.
Ich habe mit Professor Guzzella, weil die ETH erwähnt ist, gerade vor 14 Tagen ein Mittagsgespräch gehabt. Sie haben es ins Feld geführt. Ja, die generieren hunderte von Millionen aus der Privatwirtschaft von Unternehmen. Aber da redet kein Mensch mit, was in dieser Forschung herauskommt. Das ist Grundlagenforschung, das ist angewandte Forschung und Forschung lebt von Forschungsfreiheit, sonst gibt es nämlich keine Fort- und Weiterentwicklung. Was Ihnen vorschwebt, ist: Man zahlt und man sagt dann auch was herauskommt. Das hat mit Wissenschaft und mit Forschung überhaupt nichts zu tun, aber schon gerade gar nichts zu tun. Und da muss ich schon «Wehret den Anfängen» sagen, was hier diskutiert wird, wenn man von Staat und staatlichen Mitteln diskutiert. Ja, wir geben Mittel der Universität. Wir haben uns für diese und jene Disziplinen entschieden und dann sollen sie auch Grundlagenforschung in diesen und jenen Gebieten betreiben können. Wenn wir das nicht wollen, dann sagen wir: Okay, wir wollen die eine Disziplin nicht mehr, dann gibt es diese auch nicht mehr.
Aber der Wissenschaft irgendeinen Auftrag zu erteilen, das kann meines Erachtens nicht die Aufgabe sein und das haben wir auch ausgiebig die letzte oder vorletzte Regierungssitzung mit der Universität Liechtenstein besprochen. Mir ist lieber dann streichen wir das, dann klären wir was Wissenschaft und Forschung ist. Das hat aber meines Erachtens auch nichts mit dem Gesetz zu tun. Dort geht es um Zuteilung von Mitteln, aber sicherlich nicht um die Definition, was Wissenschaft und was Forschung anbetrifft. Ich habe keine Probleme. Eigentlich wollten wir dem Land einen Dienst erweisen, weil wir jetzt einen Universitätsstandort auch bilden. Das wird mir immer wieder zugetragen, wenn wir unterwegs sind, anderen Regierungsmitgliedern wahrscheinlich auch. Wir haben eine staatliche Universität. Das war eigentlich unser Ansinnen, dass wir jetzt auch als Universitätsstandort wahrgenommen werden. Wenn das nicht der richtig Ort ist, dann streichen wir das heraus. Dann lassen wir es so, wie das in der 1. Lesung vorgeschlagen wurde und es bleibt alles beim Alten. Es wäre auch so alles beim Alten geblieben. Der Hochschulbereich ist heute schon im Schulamt integriert. Im universitären Bereich pflegt Herr Helmuth Konrad mit allen Universitäten von Innsbruck bis Wien über St. Gallen und Zürich die Kontakte. Das ist eine Bildungsaufgabe, weil wir ja dort auch Mittel sprechen. Wir sind ja auch in den Konkordaten in der Schweiz dabei. Das ist übrigens auch ein Thema. Dort ist es die EDK und nicht die VDK. Aber ich habe kein Problem, ich ziehe das zurück und wir lassen einfach das Wort «Bildung» stehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Besten Dank dem Regierungschef für seine Ausführungen. Ich gebe Ihnen in vielen Punkten vollkommen Recht. Den einzigen Punkt, den ich angesprochen habe, ist, dass ich das den falschen Weg fand, das anhand einer 2. Lesung hier einzubringen. Und ich glaube, wir sind auch nicht bereit, weil, wie Sie jetzt auch gut ausgeführt haben, wissen wir noch gar nicht, wie das Ganze aussehen soll. Ich glaube, diese Debatte wäre nur zu wichtig. Nur der Name an sich, ist es jetzt Wissenschaft oder Wissenschaft und Forschung, was auch immer, ist noch absolut unklar und ich verstehe jetzt da die Emotionen nicht ganz. Ich denke einfach, dieser Bereich ist wichtig und wie er sein soll, ist uns noch nicht klar. Vielleicht ist die Regierung da auch schon einen Schritt weiter. Aber es freut mich, dass die Regierung hier signalisiert, dass man diesen Punkt streichen kann und sich dann auch die entsprechende Zeit nehmen darf. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich freue mich über die Kommentierung durch den Herrn Regierungschef und bin sehr froh, dass er noch einmal bestätigt, dass Forschung und Wissenschaft im Bereich Bildung anzusiedeln sind. Ich habe jetzt keine Idee, wie man das hier klug verankern kann, ohne grammatikalisch sich aufs Glatteis zu begeben. Mit oder ohne Komma oder mit Klammer, wie auch immer. Mir wäre es ein wichtiges Anliegen, wenn Wissenschaft hier namentlich erwähnt würde, dass auch die Forschung mit erwähnt wird. Wenn das nur möglich ist mit irgendwelchen Formulierungskopfständen, dann wäre ich auch eher dafür, die Wissenschaft hier ganz zu streichen in der Annahme, dass Forschung und Wissenschaft ohnehin Bestandteil des Ressorts Bildung sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann ist, wenn ich das richtig verstanden habe, soweit Einigung erzielt. Die Regierung ist bereit, gemäss dem Antrag des Abg. Gerold Büchel diese beiden Worte «und Wissenschaft» herauszunehmen, wenn ich das richtig verstanden habe.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, wir sind uns formal einig. Inhaltlich sind wir uns nicht ganz einig. Wir nehmen die Worte heraus, allerdings auch mit unterschiedlicher Begründung, wie ich vorher ja ausgeführt habe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann hat sich somit auch der Antrag des Abg. Gerold Büchel soweit erledigt. Wir können, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, über Art. 18 abstimmen, wo dann in Abs. 2 die Worte «und Wissenschaft» herausgenommen würden.
Wer mit diesem Artikel in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat einhellig mit 24 Stimmen zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.
Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich beantrage hier die Streichung der Bst. c und d und begründe es auch:
Ein Ziel der Regierungs- und Verwaltungsorganisation ist, neben der Bildung der Ministerien, insbesondere der Regierung die nötige Flexibilität in der Organisation der Verwaltung zu geben. Diesbezüglich erfolgt bei den Aufgaben der Regierungskanzlei in Art. 29 allerdings ein Bruch. In den Bst. c und d werden die Information der Regierung und das Protokoll der Regierung explizit genannt. Dies macht meines Erachtens keinen Sinn, sowohl im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesetzes als auch in gesetzessystematischer Hinsicht, denn durch die explizite Benennung der Information um das Protokoll der Regierung auf Gesetzesstufe wird der Regierung jegliche Flexibilität genommen, die ansonsten durch das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz eingeführt bzw. gewährleistet wird. Zudem werden mit diesen beiden konkreten Aufgaben einfach zwei herausgepickt. So sind zum Beispiel das öffentliche Auftragswesen, die Organisationsentwicklung und das Reisemanagement nicht explizit in Art. 29 aufgeführt, sondern werden dann unter Bst. e zu subsumieren sein. Diese Bestimmung sieht nämlich im Sinne des Zwecks des RVOG vor, dass der Regierungskanzlei die Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihr durch Gesetz, Verordnung oder Regierungsbeschluss übertragen werden, obliegen. Aus diesem Grunde beantrage ich, die Bst. c und d bei Art. 29 zu streichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Diesem Antrag kann ich nie und nimmer zustimmen. Ich denke, das Protokoll der Regierung ist zentral, dass das bei der Regierungskanzlei auch zentral gemacht wird. Und auch die Information und Kommunikation ist für mich zentral, dass das klar ist. Das ist bei der Regierungskanzlei, auf die dann auch alle Regierungsmitglieder zugreifen können. Für mich ist es klar, diese zwei Buchstaben müssen so im Gesetz drin bleiben und ich streiche hier gar nichts.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe mir das auch überlegt und ich bin mir noch nicht ganz schlüssig und möchte dazu noch ein paar weitere Auskünfte haben. Ich frage mich wirklich, ob das sinnvoll ist. Mir ist klar, Information, Kommunikation und das Protokoll das sind Querschnittsmaterien und das betrifft alle Regierungsräte auf der einen Seite. Auf der anderen Seite gibt es aber weitere Sachbereiche, die Querschnittsmaterie sind. Ich nehme jetzt einfach einmal als Beispiel den Rechtsdienst. Das betrifft auch alle Regierungsräte und das könnte man dann hier auch zuordnen. Und der Abg. Kaiser hat noch weitere erwähnt. Bis anhin war das Protokoll beim Auswärtigen Amt und Information und Kommunikation war beim Präsidium. Ich frage mich: Wie läuft das Protokoll der Regierung in der Praxis ab? Alle Regierungsräte haben mit ausländischen Behörden zu tun. Wird dann die Regierungskanzlei zum Beispiel auf Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes zurückgreifen, kommt es dann wieder zu Doppelspurigkeiten. Ich kann das ein bisschen zu wenig greifen. Und Kommunikation ist für mich irgendwo schlussendlich Chefsache. Und ich frage mich, wenn wir das jetzt explizit ins Gesetz so aufnehmen, dann vergeben wir uns jegliche Flexibilität. Es ist doch Sache einer Regierung, sich selber in diesem Punkt zu organisieren und das kann man auf Verordnungsebene machen. Aber ich bin mir da nicht ganz schlüssig und ich wäre froh, wenn der Regierungschef hierzu weitere Ausführungen machen könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zunächst unterstützt die Regierungskanzlei den Regierungssekretär. Der ist in der Verfassung verankert und der ist für die Aufgaben der Regierung zuständig. Und die Regierungskanzlei übernimmt Aufgaben, die allen Regierungsmitgliedern zugänglich sein sollen. Und das steht im Koalitionsvertrag so explizit drin. Der Regierungschef hat sich damals, also der Sprechende - das war in früheren Zeiten nicht so - hat sich dazu bekannt, dass die Information und Kommunikation allen Regierungsmitgliedern zugänglich sein soll. Wenn man jetzt wieder eine Hechtrolle rückwärts machen und das ins Präsidium integrieren will, das kann man schon tun. Dann werden die anderen Regierungsmitglieder nicht mehr einen Zugang zur Information und Kommunikation haben, wie das heute der Fall ist. Jedes Regierungsmitglied hat aktuell gleichberechtigten Zugang auf diese Stellen. Das wird auch genutzt - hoffentlich auch. Und wenn wir das zurückrollen, dann macht jedes Regierungsmitglied wieder seine Kommunikationsabteilung auf.
Ich glaube, das kann nicht im Interesse des Landtages sein. Wenn es zentrale Bereiche gibt, die allen Regierungsmitgliedern zugänglich sein sollten und wir Kontinuität schaffen wollen, dann müssen wir diese beiden Bereiche unabhängig dem Regierungssekretär, sprich der Regierungskanzlei, zuordnen. Beide haben eine bewegte Geschichte. Das wissen Sie auch. Meinen Vorgängern wurde immer wieder vorgeworfen, dass ohne ihr Zutun keine Pressemitteilungen rausgehen durften, dass sogar der Regierungschef am Schluss hinter jeder Pressemitteilung sein Okay geben musste. Diesbezüglich habe ich eine völlig andere Praxis eingeführt. Für mich ist jedes Regierungsmitglied gleichberechtigt. Jeder soll Zugang haben, jeder soll auf diese Leute zugreifen können. Ich habe Leute abgegeben. Das hätte ich nicht unbedingt tun müssen, wenn ich eine andere Einstellung gehabt hätte.
Und das Protokoll war in der Tat einmal beim Präsidium, dann war es beim Äusseren. Dann wurde es sogar in eine Amtsstelle runter delegiert. Da habe ich mit dem früheren Leiter des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten auch Kontakt gehabt. Das war ja völlig die unglücklichste aller Lösungen. Dass ein Protokoll der Regierung innerhalb einer Amtsstelle eine Stabsstelle ist, das kann meines Erachtens ja gerade überhaupt nicht der Fall sein. Und für mich ist das ein Zeichen der Kontinuität, ein Zeichen der völligen Entpolitisierung dieser beiden Bereiche des Protokolls und auch der Kommunikation und Information der Regierung. Das soll in einer Stabsstelle der Regierungskanzlei sein, die unabhängig davon, wie lange es dauert, bis eine Regierung steht, dass dort auch diese Aufgaben zentriert werden sollen. Und wenn eine künftige Regierung das wieder zurücknehmen will und sagt: Wir wollen, dass die Information und Kommunikation nur noch über das Pult des Regierungschefs läuft, dann soll sie den Mut haben und das dem Landtag dann auch vorlegen. Ich glaube, diese politische Debatte muss dann schon geführt werden. Das soll man der Öffentlichkeit bitte auch erklären können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag des Abg. Johannes Kaiser zuwenden. Er beantragt, in Art. 29 die Bst. c und d zu streichen, womit dann der Bst. e zu c würde.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 6 Stimmen bei 23 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen somit über den Art. 29 in der vorliegenden Form ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen zugestimmt und wir lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich habe schon anlässlich der Debatte während der 1. Lesung ausgeführt, dass ich den Bst. f für völlig überflüssig halte und ich möchte auch dessen Streichung beantragen. Wenn wir hier schon eine explizite Aufzählung machen, wofür das Generalsekretariat insbesondere zuständig ist, also Bst. a bis e, dann macht es für mich einfach keinen Sinn, wenn wir unter Bst. f auch noch alle anderen Aufgaben, für die es dann auch noch explizit zuständig sein könnte, subsumieren. Ansonsten könnte man das alles in einem einzigen Satz regeln: «Das Generalsekretariat ist zuständig für alle Aufgaben, die ihm vom zuständigen Regierungsmitglied übertragen werden». Ich glaube aber doch, dass die Aufzählung a bis e einen Sinn macht. Eben insbesondere zuständig und das «insbesondere» lässt dann auch weitere Aufgaben zu. Also ich beantrage Streichung des Bst. f.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Meiner Meinung nach macht das schon Sinn, auch wenn ich Ihrer Argumentation folgen kann. Ich denke, die Aufzählung hier sind die Kernbereiche, die wir heute bereits auch wirklich bis ins Detail kennen und ganz explizit zugewiesene Aufgaben, die auch der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Und dann kann ich mir vorstellen, dass unter Bst. f Situationen eintreten - wir haben es alle zusammen nicht im Sack, was in zwei Jahren ist, vielleicht ist wieder irgendeine Krise und es stehen Sonderaufgaben an, die sinnvollerweise von diesem Generalsekretariat übernommen werden. Ich werde Ihrem Antrag nicht zustimmen, sondern der vorgeschlagenen Form der Regierung meine Zustimmung erteilen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde dem Antrag auch nicht zustimmen, weil wir haben mit der Formulierung «insbesondere» ja gerade die Möglichkeit, dass es noch weitere Aufgaben gibt. Für mich macht es Sinn, das dann auch in lit. f nochmals festzuhalten.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Auch ich werde diesem Antrag nicht zustimmen, denn es muss doch eine Möglichkeit bestehen, dass die Regierungskanzlei Aufgaben übernimmt, die jetzt nicht expressis verbis hier bereits aufgeführt sind. Also eine gewisse Flexibilität in der Aufgabenzuteilung sollte der Regierung vorbehalten bleiben. Deshalb bin ich für Beibehaltung dieses Bst. f.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Fokus noch ein bisschen anders legen. Das Wort «Flexibilität» ist genannt worden, aber der Sinn und Zweck von Bst. f liegt im Wort «vom zuständigen Regierungsmit-glied». Damit wollen wir zum Ausdruck bringen, dass der Generalsekretär nur abgeleitete Aufgaben vom zuständigen Regierungsmitglied bekommen kann, dass nicht irgendwelche Aufgaben kommen können, und ich glaube, das ist auch wichtig. Die Diskussion wurde ja in anderem Zusammenhang geführt: Wird da eine andere Hirachieebene eingeführt, ja oder nein? Und da haben wir gesagt, nein, das machen wir ja nicht. Wenn der Generalsekretär irgendeine Zusatzaufgabe noch bekommt, dann kann er sie nur von seinem Chef bekommen und nicht irgendwo sonst her. Und das ist der Sinn und Zweck, dass man zum Ausdruck bringt, wenn es weitere Aufgaben sind, dann muss es vom zuständigen Regierungsmitglied kommen. Das ist wichtig in einem grösseren Ministerium, wenn Sie hinten die Organigramme anschauen, sind ja auch nicht alle Ministerien gleich gross. Ein künftiger Regierungschef hat immer noch eine riesige Spannbreite an Führungsaufgaben. Da macht es vielleicht mehr Sinn, ein abgeleitetes Aufgabengebiet noch zu bekommen wie in einem kleinen Ministerium, wo nur drei oder vier Einheiten geführt werden müssen. Das ist der Hintergrund dieser Bestimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Abg. Albert Frick
Ich kann dieser Argumentation des Herrn Regierungschefs folgen, und nur dieser, und ziehe daher meinen Antrag zurück.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Art. 32 in der vorliegenden Form ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Regierungsvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 49b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 49c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 49f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 49f bis 49h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49f bis 49h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 49i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 49l Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49l Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur dritten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
GeSetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur vierten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. aa wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Unterbst. aa steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Besoldungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir das Traktandum abgeschlossen.
Ich gebe aber das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es ist gerade ein gutes Stichwort «abgeschlossen». Ich möchte mich bedanken, weil das vor allem für die Regierung eine wichtige Vorlage war. Wir haben eine länger dauernde Diskussion nun zum Abschluss bringen können, weit über 20 Jahre. Ich bedanke mich beim Landtag, dass er damit für die Regierung Kontinuität schafft. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Der Landtag nimmt diesen Dank natürlich gerne entgegen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Pause von 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:15 Uhr).
-ooOoo-