Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien (Nr. 35/2012); [1. Lesung: 24. Mai 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 78/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien.
Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Die entsprechende Stellungnahme trägt die Nr. 78/2012.
Ich gebe zuerst dem Abg. Wendelin Lampert das Wort. Ich erinnere einfach daran, dass wir uns in der 2. Lesung befinden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Verlauf der Pause ist mir aufgefallen, dass beim vorangehenden Traktandum, bei den letzten beiden Gesetzesvorlagen, nur eine 1. Lesung durchgeführt wurde. Aber ich brauche kein Exempel auf die Geschäftsordnung hier zu statuieren. Ich wollte nur der Form halber daran erinnern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für diesen Hinwies. In der Geschäftsordnung heisst es, dass diese Gesetzesvorlagen in der Regel einer zweimaligen Lesung und einer Schlussabstimmung zu unterziehen sind. Wir könnten das auch so interpretieren, dass wir in diesem Falle es bei dieser einmaligen Lesung plus der Schlussabstimmung belassen, weil zu diesen beiden Gesetzesvorlagen keinerlei Wortmeldungen usw. gemacht worden sind. Also kann ich füglich davon ausgehen, dass hier ein einhelliges Einverständnis vorhanden ist. Aber in Zukunft werden wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, dass das nicht mehr vorkommt.
Ich danke dem Abg. Wendelin Lampert für seinen Hinweis. Wenn Sie einverstanden sind, machen wir das so.
Dann ist das so beschlossen.
Dann kommen wir weiter zu Traktandum 13: Die bezügliche Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 78/2012. Wir befinden uns hier in der 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, dass wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das ist nicht der Fall. Somit bitte ich, zur 2. Lesung der Regierungsvorlagen zu schreiten. Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich werde bei Art. 22 einen Abänderungsantrag stellen. Sollte dieser eine Mehrheit finden, stelle ich bereits jetzt den Antrag, auf diesen Art. 4 zurückzukommen, da er diesen Artikel tangiert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie wünschen, dass man bei Art. 4 dann........Abg. Doris Frommelt
Darauf muss man zurückkommen, sollte der Art. 22, wie ich ihn vorschlage, abgeändert werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, wir werden in diesem Sinne vorgehen.
Wünscht der Herr Regierungschef noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 4 abstimmen: Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Art. 4 ab oder haben Sie einen Rückkommensantrag gestellt?Abg. Doris Frommelt
Nein, noch nicht. Ich weiss ja nicht, ob mein Antrag bei Art. 22 angenommen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir über Art. 4 - Förderung - jetzt ab: Wer mit Art. 4 - Förderung - einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 19 Abs. 2 sowie 3 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 2 sowie 3 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Ich stelle den Antrag, diesen Artikel wie folgt abzuändern: Anstelle des Wortes «Darlehen» soll das Wort «Subventionen» verwendet werden.
Also beim Titel heisst es dann: Art. 22 - Subventionen für Wohneinheiten in verdichteter Überbauung.
Dann im Text: «Bei der Erstellung oder dem Erwerb von Wohneinheiten in verdichteter Überbauung wird zusätzlich eine Subvention von einem Drittel des Darlehens gemäss Art. 21 Abs. 1 gewährt».
Ich begründe meinen Antrag wie folgt: Ich habe anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes bzw. in der Eintretensdebatte betont, dass wir bei der bisherigen Subvention für verdichtetes Bauen bleiben sollten. Ich habe argumentiert und begründet, was nach meiner Meinung für die Weiterführung dieser Subvention spricht. Nun hat mich die Argumentation der Regierung in der Stellungnahme, weshalb sie bei ihrer Absicht bleibt, die Subvention in ein Darlehen umzuwandeln, nicht überzeugt. Verdichtetes Bauen macht meines Erachtens Sinn und ist aus raumplanerischen, energiepolitischen, gesellschaftspolitischen, und vor allem aus familienpolitischen Gründen zu begrüssen und zu unterstützen. Viele Familien konnten in den letzten Jahrzehnten nur noch dank dieser Subvention den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Ein Darlehen anstatt einer Subvention ist ein wesentlicher Unterschied. Auch wenn darüber diskutiert werden kann, ob eine solche Subvention in dieses Gesetz passt, heisst das Gesetz «Wohnbauförderung», also Wohneigentum für Familien wird mit diesem Gesetz gefördert. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Ich werde diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen. Ich denke, auf Seite 7 des Bericht und Antrages ist ganz klar formuliert, was das bedeutet. Ich zitiere: «Für die Abschaffung der Subvention für verdichtetes Bauen sprechen insbesondere zwei Gründe. Zunächst ist hier auf die Problematik der Mehrfachförderungen zu verweisen, die beseitigt werden soll. Zudem ist die Subvention für verdichtetes Bauen für das Land Liechtenstein schlichtweg finanziell nicht mehr tragbar». Ich glaube, dieses Zitat sagt genug. Entweder haben wir jetzt den Mut, diesen Schritt zu machen, ansonsten sehe ich schwarz für die Budgetdiskussion im November.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ja, bei der 1. Lesung war diese Mehrfachförderung ein Thema und auch in den Vernehmlassungen wurde es immer wieder stossend erwähnt. Ich habe auch darauf hingewiesen. Gemäss der Stellungnahme der Regierung aber will sie aus Gründen der Gleichbehandlung auch beim Darlehen und Gleichberechtigung bei der Möglichkeit dieser Mehrfachgewährung bleiben. Aber alle Vernehmlassungsteilnehmer haben darauf hingewiesen. Es heisst auch in der Stellungnahme der Regierung, dass es ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand wäre, wenn man eine solche Änderung beschliessen würde und nur einmal eine Subvention bzw. ein Darlehen aussprechen könnte.
Ich finde das nach wie vor stossend, dass es mehrmals möglich ist. Es sollte eine andere Lösung dafür gefunden werden. Aber dennoch, ich bleibe bei meinem Antrag auf Subvention wie bisher.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich unterstütze das Anliegen der Abg. Doris Frommelt. Die Regierung weist auf Seite 9 auf die Variante hin. Ich zitiere: «Das vorgenannte Modell, wonach ein Objekt nur einmal im Verlauf von 20 oder 25 Jahren gefördert werden kann und bei einem Verkauf des geförderten Wohneigentums innert dieses Zeitraumes die Subvention zurückbezahlt werden muss, beinhaltet ein sehr grosses Einsparungspotenzial für das Land Liechtenstein».
Nun, die Regierung kommt zu einem Schluss, wieso sie das nicht verfolgen will. Ich habe da eine andere Einschätzung. Mir würde diese Variante an und für sich besser gefallen. Leider steht das jetzt nicht wirklich zur Option, aber anhand der ersten Debatte habe ich mich auch mehr für diesen Ansatz ausgesprochen und sehe da die Möglichkeit anhand des Antrags der Abg. Frommelt dies zu erreichen. Ich würde dann die Regierung bitten, sofern dies landtagsmehrheitsfähig wäre, entsprechende Schritte zu machen, dass eine Mehrheitsförderung unterbunden werden könnte. Man kann hier unterschiedlicher Meinung sein bezüglich den Nebeneffekten. Ich sehe das ein wenig anders, wie es hier ausgeführt wird. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Die Abg. Diana Hilti hat auf die Staatsfinanzen hingewiesen. Das ist mir auch klar. Es heisst im Bericht und Antrag, dass die Subvention jährlich etwa CHF 3,5 Mio. ausmacht. Auf der anderen Seite zahlen wir aber jährlich CHF 2 Mio. für Mietbeihilfen für Familien, die es sich gar nicht mehr leisten können, in unserem Land die Miete zu bezahlen. Und wenn wir eben Eigentum fördern und die Leute sich mit diesem Objekt identifizieren und mit der Zeit auch zu billigeren Zinsen kommen als ihre bisherigen Wohnungen, dann stützen wir auch diejenigen Familien, die ein bisschen mehr Geld zur Verfügung haben, aber immer noch nicht zu den Reichen gehören.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Gut, wir haben hier grundsätzlich eine andere Auffassung. Ich denke, dass das Land mit einem zinsfreien Darlehen, das immer noch möglich ist, das tut, was er noch aufgrund der Staatsfinanzen tun kann. Ich teile die Meinung nicht, dass jene Familien, die jetzt Mietbeihilfen haben, dann die Finanzen haben, um ein Eigenheim zu unterhalten, auch wenn das subventioniert ist. Ich glaube, das ist eine Illusion - und die kann ich nicht teilen. Ich finde es fahrlässig, wenn der Landtag hier jetzt bei den Subventionen wieder einen Schritt retour geht.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Auch ich werde diese Vorlage, so wie sie ist, unterstützen, und möchte nur noch zu den Äusserungen der Abg. Frommelt sagen: Diejenigen Familien, die Mietbeihilfen erhalten, um die geht es ja nicht. Denn hier sprechen wir von Familien, die daran sind oder die die Voraussetzungen mitbringen, selbst bauen zu können. Es handelt sich hier eher um die Wohlhabenderen innerhalb der Bevölkerung. Also ich glaube nicht, dass wir diese beiden Zahlen zum Vergleich hernehmen können. So und so viele Millionen Mietbeihilfen versus Wohnbauförderung so und so viel. Diese Zahlen zu vergleichen ist nicht in Ordnung. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe mich wahrscheinlich etwas falsch ausgedrückt oder bin falsch verstanden worden. Ich meinte nicht, dass die Familien, die Mietbeihilfen beziehen, künftig Hauseigentümer werden können mit der Subvention. Ich habe diese beiden Gruppen Familien einander gegenübergestellt. Wir haben bereits CHF 2 Mio., die wir investieren für Mietbeihilfen, und auf der anderen Seite haben wir bisher CHF 3,5 Mio. investiert für Familien, die es sich gerade noch leisten können, mit dem Wohnbauförderungsdarlehen und mit dieser zusätzlichen Subvention Eigentum zu erwerben. Und diese zwei Gruppen habe ich gegenübergestellt. Wir wissen alle, dass die Mieten immer höher werden und steigen. Also es wird sicher bei den Mietbeihilfen noch mehr Familien geben, die diese beanspruchen müssen. Und daher finde ich es auf der anderen Seite auch wichtig, dass wir diese Familien, die sich etwas mehr leisten können, mit dieser Subvention unterstützen, doch noch Eigentum zu erwerben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht schon anlässlich der Verfassung des Bericht und Antrages. Wir haben eine unterschiedliche Auffassung hier. Ich glaube, was erwähnt werden muss, ist, dass wir die Umwandlung der Subventionen in ein Darlehen auch durch begleitende Massnahmen ja abfedern in dieser Vorlage, dass diese Abschaffung der Subvention und diese Umwandlung in ein Darlehen der Kernpunkt dieser Vorlage ist. Und sollte das nicht mehr gesehen werden, wird natürlich der Zahn dieser Sparvorlage gezogen.
Zum Thema Subjekt-/Objektförderung ist meines Erachtens klar, dass eine Wohneigentumsförderung immer eine Subjektförderung ist, weil man ja den Einzelnen fördern will, dass er solches erwerben kann. Und damit gibt es auch Mehrfachförderungen, weil ein Zweit- und Dritt- und Vierterwerber ja in derselben Lage ist wie der Ersterwerber. Sollte man wegkommen und nur noch eine Objektförderung haben, dann ist nur noch der Erste im Genuss einer Förderung. Dann würden wir ja wirklich das Gegenteilige machen, dass die Leute nicht mehr gebrauchte Eigentumswohnungen oder Ähnliches kaufen könnten. Deshalb werden wir ja bei unserer Position bleiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Somit werden wir uns dem Antrag der Abg. Doris Frommelt zuwenden. Sie beantragt, in Art. 22 eine Änderung einzuführen. Ich bitte Sie, dies nochmals zu lesen, weil ich das nicht so schnell mitschreiben konnte.Abg. Doris Frommelt
Danke. Ich lese vor:
Art. 22 - «Subventionen für Wohneinheiten in verdichteter Überbauung.
Bei der Erstellung oder dem Erwerb von Wohneinheiten in verdichteter Überbauung wird zusätzlich eine Subvention von einem Drittel des Darlehens gemäss Art. 21 Abs. 1 gewährt».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag der Abg. Doris Frommelt zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Antrag mit 8 Stimmen bei 25 Anwesenden keine Mehrheit gefunden.
Wir stimmen somit über den Art. 22 in der vorliegenden Form ab: Wer diesem Artikel so zustimmen kann, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 1 bis 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, ich stelle einen Eintrag, bei Abs. 3, die Tilgungsrate von 10% auf 15% zu erhöhen. Ich kann die Ausführungen der Regierung auf Seite 16 nicht nachvollziehen, dass es quasi unzumutbar sei, bei einem Einkommen von CHF 180'000 CHF 30'000 maximal pro Jahr zurückzuzahlen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, das ist eine politische Wertung. Ich könnte die Argumente, die wir vorgetragen haben, jetzt noch einmal wiederholen, aber die sind ja schriftlich dargelegt. Ich glaube, das ist einfach am Ende eine politische Bewertung, die der Landtag vornehmen muss.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über den Antrag des Abg. Elmar Kindle ab: Er beantragt, in Art. 35 Abs. 3 die Tilgungsrate höchstens 10% abzuändern in eine Tilgungsrate von höchstens 15%.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 13 Stimmen bei 24 Anwesenden stattgegeben.
Wir stimmen nun ab über den Art. 35 Abs. 1 bis 3 in der neuen Form: Wer mit diesem Art. 35 Abs. 1 bis 3 in der neuen Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 Sachüberschrift und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Sachüberschrift und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für familien
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zur Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 Abs. 2 und 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 und 2a steht zur Diskussion.
Der Herr Regierungschef meldet sich.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich muss hier noch eine Bezeichnung ändern lassen. In den Absätzen 2 und 2a müsste das «Amt für Wohnungswesen» ersetzt werden durch «Amt für Bau und Infrastruktur». Diese Reorganisation haben wir ja im Juni durchgeführt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 8 Abs. 2 und 2a einverstanden ist mit der vom Herrn Regierungschef jetzt vorgeschlagenen Änderung, der möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir auch hier zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt, diese Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 13 erledigt.-ooOoo-