Abänderung des Gemeindegesetzes, des Volksrechtegesetzes und weiterer Gesetze (Nr. 66/2012); [1. Lesung: 22. Juni 2012] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 105/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 16: Abänderung des Gemeindegesetzes, des Volksrechtegesetzes und weiterer Gesetze.
Wir haben diese Vorlage in 1. Lesung am 22. Juni behandelt und kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung dazu trägt die Nr. 105/2012. Ich schlage auch hier vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern Sie das nicht anders wünschen.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich, die Lesung der fünf Regierungsvorlagen vorzunehmen. Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 25 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 45 Sachüberschrift und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 56 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 57 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 64 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Regierungsvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8a Abs. 2, 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8a Abs. 2, 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 27 Sachüberschrift und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 34 Abs. 1 Bst. c bis i und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 Abs. 1 Bst. c bis i und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 48 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 49 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 54 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich bei diesem Artikel noch einmal bei der Regierung rückversichern. Es heisst hier: «Die Hauptwahlkommission hat über ihre Verhandlungen ein Protokoll zu führen. Nach der Protokollierung sind die Stimmzettel zu vernichten». In der Praxis - und das geht aus den Erläuterungen hervor - in der Praxis werden die Stimmzettel dann der Regierungskanzlei überbracht und erst dort vernichtet, um für allfällige Wahlbeschwerden auch gerüstet zu sein. Ist das in einer Verordnung so geregelt? Gemäss diesem Wortlaut könnte natürlich die Hauptwahlkommission auf die Idee kommen, die Zettel zu vernichten. Aber ich denke, das ist schon so geregelt, dass sie sich bewusst sind, dass sie diese an die Regierungskanzlei zu überführen haben. Ist das auf Verordnungsweg so geregelt?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ja, das ist richtig so. Das ist auch langjährige Praxis und das ist in den Weisungen an die Hauptwahlkommission so schriftlich festgehalten. Aber nicht in einer Verordnung, sondern in den Weisungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Weitere Wortmeldungen dazu?
Wenn das nicht der Fall ist, stimmen wir ab: Wer mit Art. 54 Abs. 1 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 88 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur dritten Regierungsvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. Überschriften vor § 340 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschriften vor § 340 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor § 352a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 352a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 352a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 352a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt abstimmen.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 4. Regierungsvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen. Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4 Bst. n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 4 Bst. n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 Abs. 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer fünften und letzten Regierungsvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes.Überschrift vor Art. 131a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 131a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ausserstreitgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt, die Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 16 abgeschlossen. -ooOoo-