Zusammenführung des Landesarchivs, der Stabsstelle für Kulturfragen sowie der Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Hochbauamtes zu einem Amt für Kultur (Nr. 74/2012); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 36: Zusammenführung des Landesarchivs, der Stabsstelle für Kulturfragen sowie der Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Hochbauamtes zu einem Amt für Kultur.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 74/2012 und steht zur Diskussion.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Wie im vorliegenden Bericht und Antrag dargelegt, ist die vorgeschlagene Zusammenfassung von verschiedenen Einheiten in ein neues Amt für Kultur meines Erachtens eine sachgerechte und sinnvolle Lösung. Die Zusammenführung der Stabsstelle Kultur, des Landesarchivs und der Abteilung Denkmalschutz und Archäologie erfüllt die Anforderungen an eine Verwaltungsreform. Die bestehende Doppelunterstellung der Abteilung Denkmalschutz und Archäolgie in eine fachliche Zugehörigkeit zum Ressort Kultur und eine administrative Zuordnung zum Ressort Bau wird damit aufgelöst. Die thematische Zusammenführung von wichtigen kulturpolitischen Aufgaben unter den Stichworten «Archivierung, Schutz und Pflege von Kulturgut und Förderung des Kulturschaffens» gibt dem neuen Amt ein gutes Profil an gesetzlichen Aufgaben und als Dienstleistungsstelle für öffentliche und private Ansprechpartner. Die vorgesehene Untergliederung in vier Abteilungen erlaubt eine sachgerechte Aufgabenteilung der thematisch zwar eng zusammengehörenden in ihrem Fachbereich dennoch sehr unterschiedlichen Tätigkeiten der verschiedenen Einheiten.
Der Bericht kommt in Kapitel 4, wo die Gründe für die Zusammenführung der verschiedenen Einheiten aufgeführt sind, in objektiver und wohltuend sachlicher Form daher. Mit dem Wort «Synergien» wird ganz sparsam umgegangen. Wie auf Seite 16 richtigerweise erwähnt, ergibt die Zusammenführung von Einheiten noch keine direkten Personaleinsparungen. Mittelfristig verspricht man sich durch organisatorische Massnahmen und den Vorteilen einer grösseren Amtstelle statt kleinerer Einheiten Spareffekte zu erzielen. Die Verbesserung der Führungsstruktur durch Vermeidung von Doppelzuständigkeiten, Verringerung der Führungsspanne des Ressorts sowie die Konzentration verschiedener Verwaltungseinheiten in einem Amt waren für die Regierung die ausschlaggebenden Gründe für diese Vorlage.
Ein zweiter Schwerpunkt lag in der Vorgabe einer Mindestgrösse bei neuen Amtsstellen im Rahmen der Regierungsreform. Diese Vorgabe wird mit der Integration des Landesarchivs als Abteilung in das Amt für Kultur erreicht. Im Bericht steht hierzu auch, dass das Landesarchiv den Verlust des bisherigen Status als eigene Amtsstelle bedauert und darauf hingewiesen hat, dass der Auftrag des Landesarchivs im Sinne des Archivgesetzes auch in der neuen Organisationsform als Dienstleistungsstelle für interne und externe Anspruchsgruppen mit weiterhin hoher Selbstständigkeit gewährt bleiben sollte.
Für diese offene und wichtige Information ist der Regierung - und hier vor allem dem Ressort Kultur - ein Dank auszusprechen. Es ist verständlich, dass niemand gerne einen Status als eigene Amtsstelle einbüsst und es benötigt zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens eine gute Projektführung durch das zuständige Ressort und einen offen Dialog dazu. Wir dürfen nicht vergessen, dass solche Reorganisationsmassnahmen mit grösseren Risiken behaftet sind und es wird sich in den nächsten Jahren zeigen, ob die in den Berichten dargelegten Vorteile und Synergien dann auch wirklich eintreffen werden. Mit dem vorliegenden Bericht zu einem neuen Amt für Kultur sehe ich allerdings eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung als gegeben und werde hier zustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. In diesem Bericht und Antrag wird die Zusammenführung des Landesarchivs, der Stabsstelle für Kulturfragen sowie der Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Hochbauamtes zu einem Amt für Kultur vorgeschlagen. Meine Vorrednerin hat schon das Meiste ausgeführt, ich möchte mich nur auf das Wesentliche beschränken.
Die Regierung schreibt in diesem Bericht und Antrag, dass dies ein Teil der umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreform sei. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass dies sinnvoll sein kann, wenn alle Bereiche, die sich mit unserem Nachlass befassen, unter einen Hut gebracht werden. Allerdings ist mir nicht klar, wie die politische Handlungsfähigkeit, wie in diesem Bericht und Antrag geschrieben, durch die Zusammenlegung dieser Bereiche entscheidend erhöht wird. Es gibt sicher Bereiche, die durch die Reorganisation effizienter werden, aber bei diesen angeführten Bereichen kann ich mir dies nicht so recht vorstellen.
Was mich noch besonders interessieren würde ist das auf Seite 15 angesprochene zukünftige Kulturgüterschutzgesetz. Dieses Kulturgüterschutzgesetz ist zurzeit in der Vernehmlassung. Ist dieses zukünftige Gesetz abhängig von der nun vorgeschlagenen Zusammenführung der einzelnen Bereiche oder kann das neue Kulturgüterschutzgesetz isoliert betrachtet werden? Ich denke, sonst wäre es wünschenswert gewesen, diese zwei Vorlagen gemeinsam zu behandeln. Kann mir die Regierung hierzu Ausführungen machen, bis wann dieses Kulturgüterschutzgesetz in den Landtag kommen wird und wieweit hier Abhängigkeiten bestehen? Danke. Ich bin für Eintreten.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst möchte ich kurz meine Enttäuschung kundtun über diese Vorlage. Dies nur darum, weil wir im Juni schon über diese Zusammenlegungen diskutiert haben. Damals haben einige Abgeordnete kundgetan, dass es stossend ist, dass die ersten elf oder zwölf Seiten in all diesen Vorlagen identisch sind. Es wird auf die Agenda 2020 verwiesen. Es wird zum wiederholten Male über die Reorganisationsprojekte ausgeführt und letztendlich geht es dann auf fünf Seiten um die Reorganisation. Und in diesem Falle wird noch von diesen fünf Seiten auf eineinhalb Seiten die Aufgabe der einzelnen Institute, also Denkmalpflege, Stabsstelle und Ressort sowie dem Landesarchiv erklärt.
Ich möchte es genau gleich machen wie im Juni. Ich möchte wieder einige Fragen beantwortet haben. Ich möchte den Nutzen dieser Zusammenführung verstehen. Grundsätzlich - das habe ich auch damals gesagt - spricht nichts dagegen, wenn man zusammenführt was zusammengehört, aber mir geht es hier ein wenig wie dem Abg. Büchel: Ich habe noch nicht erkannt, was hier zusammengehört, ausser, dass sich alles irgendwo um Kultur dreht. Und ich werde hier den Verdacht nicht los, wie bei anderen Umstrukturierungen auch schon, dass es letztendlich ausschliesslich um die Führungsspanne der Regierung geht, dass dort nur noch eine Ansprechperson für die Regierung vorhanden ist und dass die Mehrfachunterstellung an die Ressorts nicht mehr gegeben ist. Der Gehalt der Ausführungen gibt mir keinen Anhaltspunkt, welche Synergien usw. hier gegeben sein sollen.
Ich habe mich schon beim Titel gefragt: Wo könnten unter Umständen das Landesarchiv, die Denkmalpflege/Archäologie und die Stabsstelle für Kulturfragen überhaupt Verknüpfungspunkte haben? Es wird auf Seite 12 ausgeführt, dass ähnliche Aufgaben an einer Stelle zusammengefasst werden sollen. Hier bitte ich die Regierung beispielhaft aufzuzeigen, was für Aufgaben das in diesem konkreten Falle sind, die ähnlich sind und dann zusammengefasst werden können. Ein Punkt, der auch bei allen Reorganisationsvorhaben aufgezeigt wird, ist die Frage der Stellvertretung. Auch hier tue ich mich auf Anhieb schwer, wie das funktionieren soll mit den Stellvertretungen innerhalb der einzelnen Organisationen wie Landesarchiv oder dann bei der Denkmalpflege und Archäologie. Dort nehme ich an, dort gibt es diese Stellvertretungen schon. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass man übergreifend über diese Organisationen irgendwelche Stellvertretungen schaffen kann. Das kann wohl kaum die Idee des Ganzen sein.
Dann habe ich auch nicht erkannt, wo hier, eben mit Ausnahme der Führungsspanne des Regierungsmitgliedes, wo hier der Vorteil der Mindestgrösse der Organisation sein soll. Dann bitte ich die Regierung auch anhand eines Beispiels, weil ich habe kein einziges Beispiel gefunden, darum kann ich es nicht greifen, anhand eines Beispiels aufzuzeigen, was denn effektiv mit Ausnahme der direkten Unterstellung effizienter sein soll in dieser neuen Organisation.
Dann bezüglich der Kosten wird auch aufgezeigt, dass heute nicht festgemacht werden kann, ob es hier Einsparungsmöglichkeiten gibt. Das ist auf Seite 16 in der Mitte. Allenfalls gäbe es Änderungen in der Lohnstruktur. Wenn wir Beispiele von Synergien aufzeigen können, Beispiele von Effizienzsteigerungen und dann auch noch Beispiele von eventuellen Kostenoptimierungen, dann würde mir das helfen zu verstehen, warum diese Zusammenlegung wichtig ist. Rein die Mehrfachunterstellung und die Führungsspanne, das finde ich jetzt ein bisschen wenig. Vorerst wären das alle Fragen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön.Abg. Pepo Frick
Die Kritik und Ausführungen des Abg. Gopp möchte ich explizit unterstützen, werde sie aber in dem Sinne nicht wiederholen.
Ein kleine Zusatzfrage: Was soll die zu schaffende Abteilung Kulturschaffen sein? Mindestens ich werde aus dem Bericht in diesem Punkt nicht schlau. Für mich ist es schwer nachvollziehbar. Eine eigene Einheit scheint nicht zielführend. Es ist eine Person, die sich derzeit diesen Aufgaben im direkten Regierungsumfeld widmet. Was sind zukünftig die Aufgaben dieser Ein-Mann-Stelle? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort weiter an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die Voten und komme zur Beantwortung der diversen Fragen. Ich beginne mit der Frage des Abg. Büchel, der die Frage gestellt hat, wie die politische Handlungsfähigkeit entscheidend erhöht werden kann. Ich denke, es ist wichtig, dass im Kulturbereich einheitliche Stellen zuständig sind für die diversen Aspekte. So haben wir heute beispielsweise ein Archiv, das für einen Teil des historischen Gutes zuständig ist, und andererseits haben wir eine Archäologie, die für einen anderen Teil des historischen Gutes verantwortlich ist. Dann haben wir noch Kulturgut, das teilweise zu den Sammlungen des Landesmuseums gehört. Wir haben also unser historisches Archivgut auf diverse verschiedene Stellen verteilt, was grundsätzlich sehr schade ist, weil es nicht unter einem einzigen Dach ist. Und die Handlungsfähigkeit wird meines Erachtens deshalb erhöht, weil wir klare Zuständigkeiten auch gegen aussen regeln. Somit schaffen wir auch klare Strukturen im Vergleich mit unseren Partnern im Ausland, die die Kulturinstitutionen ähnlich wie wir geregelt haben, wenn wir diese Zusammenlegung, so wie sie heute vorgeschlagen wird, gemacht wird.
Dann wurde die Frage gestellt, wie das Verhältnis zwischen dem Kulturgüterschutzgesetz und diesem Vorschlag, diese Ämter hier zusammenzulegen, ist: Es ist in der Tat so, dass wir die Ausarbeitung des Kulturgüterschutzgesetzes in seiner Endversion stark darauf abstimmen mussten, wie ein mögliches zukünftiges Amt für Kultur aussehen könnte. Diese beiden Projekte stehen also in Abhängigkeit zueinander. Für mich war es wichtig, zuerst strukturell eine klare Ausgangslage zu haben, also zuerst das Amt für Kultur geschaffen zu haben, (wenn wir das heute so beschliessen), und dann das Kulturgüterschutzgesetz auf das Amt abzustellen. Es hat einige Eckpfeiler, die man ändern müsste. Man müsste sicher nicht das ganze Gesetz ändern, aber es hat einige Eckpfeiler, die tatsächlich mit diesem Amt für Kultur ineinander greifen.
Dann komme ich zu den Fragen des Abg. Gopp, der gefragt hat, wie der Nutzen der Zusammenführung tatsächlich sei. Um zu Beginn klarzustellen: Es geht nicht nur darum, die Führungsspanne zu verringern, obwohl das meines Erachtens auch ein entscheidender Punkt ist, um effizient und strukturiert die eigenen Ämter oder die eigenen Institutionen führen zu können. Wichtig scheint mir, dass die Doppelunterstellungen aufgelöst werden. Wir haben Doppelunterstellungen bei Kultur und Bau, die sich überschneiden. Es gibt dort meines Erachtens Synergieverluste. Beispielsweise auch bei der Gewährleistung und Einbindung in einen Baueingabeprozess muss ein Koordinationsverfahren erfolgen. Und dort sind verschiedene Institutionen dafür zuständig. Und meines Erachtens ist es sehr wichtig, dass man diesbezüglich eine klare Struktur hat.
Und noch zur Erläuterung: Die Archäologie ist heute finanziell und organisatorisch beim Hochbauamt angegliedert, aber sie ist inhaltlich beim Ressort Kultur angegliedert. Dies ruft immer wieder Querschnittsthematiken und Zuständigkeitsfragen hervor, die meines Erachtens nicht günstig sind.
Dann nochmals zum Nutzen: Ich glaube, dass eine hohe Selbstständigkeit der Abteilungen, die zukünftig geschaffen werden, sehr wichtig ist. Ich denke, dass die hohe Selbstständigkeit, die die Abteilungen heute teilweise innehaben, weitergeführt werden soll und dass das auch möglich ist. Gegen aussen denke ich, dass eine gemeinsame Strategie ausserordentlich wichtig ist. Wichtig scheint auch, dass die Kulturinstitutionen im Endeffekt effizient geführt werden können und auch ihre Tätigkeit effizient ausüben können.
Dann wurde noch die Frage gestellt, was für ähnliche Ausgaben dann an einer Stelle zusammengefasst werden. Hier bringe ich nochmals die Archäologie und die Denkmalpflege. Stellen Sie sich vor, irgendwo werden an einem denkmalgeschützten Bau Arbeiten gemacht. Es kommt Archäologiegut zum Vorschein bei diesem Umbau. Danach arbeiten Denkmalschutz und Archäologie Hand in Hand. Wir erinnern uns alle an den Umbau von der Burg Gutenberg. Da hat diese Hand-in-Hand-Zusammenarbeit sehr gut funktioniert.
Dann wurde ausgeführt, dieses Argument der Stellvertretung sei nicht zielführend. Hier bin ich definitiv ganz anderer Meinung als Sie, Herr Abg. Gopp. Wir haben heute, um ein Beispiel zu erwähnen, eine Stabsstelle für Kulturfragen. Die beinhaltet eine Person. Diese Stabsstelle für Kulturfragen hat teilweise abschliessende Aufgaben, die einfach nur dort angesiedelt sind, weil wir in der Kultur einfach nicht so viel Personal zur Verfügung haben. Wenn diese Person krankheitshalber abwesend oder an Tagessitzungen ist, dann ist dort niemand erreichbar und dann ist es wahnsinnig schwierig, wenn es irgendwo Handlungsbedarf gibt. Und dort ist es einfach nicht möglich, eine Stellvertretung in einem Einmannbetrieb zu organisieren. Dann landen die Projekte schlussendlich bei mir auf dem Tisch oder bei uns im Ressort. Und das ist sicher nicht zielführend. Haben wir ein Amt mit klaren Stellvertretungsregeln, dann ist auch die Diskussion und die Strategie abgestimmt.
Dann wurde noch eine Frage zur Änderung in der Lohnstruktur gestellt. Hier werde ich nicht mehr Informationen geben können, und zwar aus dem folgenden Hintergrund: Heute haben wir beispielsweise ein Amt für Archäologie. Wir haben den Denkmalschutz, der im Hochbauamt angegliedert ist, und wir haben ein ein Archiv. Und wir wissen heute nicht, wer zukünftig der Amtsleiter des Amtes für Kultur sein wird. Ich möchte auch keinesfalls irgendetwas präjudizieren hier. Wir wissen einfach, dass es später für sämtliche Institutionen einen einzelnen Amtsleiter braucht und die restlichen Personen auf der Lohnebene eines Abteilungsleiters festgelegt werden. Und je nachdem, wie alt der zukünftige Amt-für-Kultur-Leiter sein wird, was für eine Herkunft und wie viel Arbeitserfahrung er mitbringt, und je nachdem, wer in welcher Abteilung den Vorsitz haben wird, wird sich die Lohnstruktur auf jeden Fall ändern. Persönlich gehe ich davon aus, dass es mittelfristig auch etwas kostengünstiger sein wird, aber ich möchte - und das betone ich ausdrücklich - hier nichts präjudizieren. Deshalb wurden diesbezüglich auch keine weiteren Ausführungen im Bericht gemacht.
Dann wurde abschliessend noch vom Abg. Frick die Frage gestellt, was die Abteilung für Kulturschaffen denn überhaupt so mache. Die Abteilung für Kulturschaffen wird zukünftig grosso modo ähnliche Aufgaben wahrnehmen, wie es heute die Stabsstelle für Kulturfragen innehat. Heute wird in der Stabsstelle für Kulturfragen beispielsweise das Atelier Berlin gemanagt. Es werden ganz spezifische Artist-in-Residence-Projekte über diese Stabsstelle für Kulturfragen gehandhabt. Auch das Kulturgüterschutzgesetz wurde zusammen mit der Stabsstelle für Kulturfragen ausgearbeitet. Es sind also ganz spezielle in sich abgeschlossene Projekte, die in dieser Stabsstelle geregelt werden. Und es sind Projekte, die eigentlich weder rein historischen noch rein Archivcharakter haben, sondern eher den kulturpolitischen Charakter haben und die mit den Tagesgeschäften in der Kulturpolitik zu tun haben. Ich hoffe, ich konnte mit diesen zwei, drei Beispielen illustrieren, was dort ungefähr gemacht wird. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke, Frau Regierungsrätin für Ihre Ausführungen. In ein, zwei Punkten haben Sie etwas Licht reingebracht, aber bei mir ist es immer noch ziemlich dunkel. Ich möchte auf Ihr Beispiel mit den Ausgrabungen zurückkommen. Das habe ich nicht verstanden, das müssen Sie mir nochmals erklären. Wenn meine Annahme richtig ist, ist die Abteilung für Denkmalpflege und Archäologie heute schon zusammen beim Bauamt. Und Sie haben ein Beispiel gebracht, dass die Denkmalpflege und Archäologie so näher zusammenarbeiten könnten bei Ausgrabungen. Das ist für mich nicht ganz stimmig. Ich nehme zur Kenntnis, dass es im Bereich Synergien und Effizienz keine neuen Erkenntnisse, keine neuen Synergien- und Effizienz-Potenziale gibt, sondern, dass man alte Synergien weiterführen kann. So haben Sie zum Beispiel genannt und das ist auch auf Seite 13 ausgeführt: «Die Auflösung der Unterstellung Denkmalpflege und Archäologie zum Ressort Bau hat keinen Verlust von Synergien zur Folge». Also das heisst, hier haben wir dann faktisch die Doppelunterstellung neu auch wieder. Also da ändern wir eigentlich nichts, nur auf die andere Seite, dass da zum Ressort Bau auch eine Schnittstelle ist. Und heute war es einfach umgekehrt, dass es beim Bau angesiedelt ist und heute zur Kultur eine quasi Doppelunterstellung gab. Also das bringt meiner Ansicht nach keine neuen Erkenntnisse bezüglich Effizienz. Ich habe das Thema mit der Stellvertretung beim Einmannbetrieb verstanden. Das kann ich mir jetzt vorstellen, dass das ein Punkt ist, aber ich glaube, das war wahrscheinlich auch der Punkt, wo überschneidende Stellvertretungen möglich sind und an anderen Orten vermutlich eher nicht.
Dann habe ich noch eine Frage zur Seite 15, etwa der zweite Satz: Zuerst ist erklärt, dass das Amt für Kultur in diesen Abteilungen geführt wird - das haben Sie auch ausgeführt - und eine Abteilung soll von einem Amtsleiter geführt werden. Und dann kommt die Erklärung: «Dies erlaubt eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten». Interpretiere ich das richtig, das ist auch Status quo, ausser dass der Titel über diesen Einheiten Amt für Kultur wird, aber die klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ist ja quasi heute schon gegeben, weil die dort bleiben, wo sie sind. Also hier wird es als Vorteil angeführt quasi, aber es ist nichts anderes als wie es jetzt auch schon ist. Ich glaube, da bin ich nicht weit weg. Das wäre es. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Nochmals besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nochmals kurz zur Denkmalpflege und zur Archäologie: Sie haben richtig ausgeführt, dass sowohl die Denkmalpflege wie auch die Archäologie heute organisatorisch beim Bauamt angegliedert sind, aber sie sind inhaltlich, also thematisch, beim Ressort Kultur angeordnet. Es heisst, es gibt eine Doppelunterstellung. Auf der einen Seite entscheidet mein Regierungskollege darüber, wie hoch das Budget sein soll oder wenn man spart, macht er Einsparungen beim Budget oder man sagt, man braucht weniger Leute. Aber inhaltlich muss ich die Leute führen. Und das macht meines Erachtens schlicht und einfach keinen Sinn. Und es geht nicht nur darum, wie der Ablauf dann auf dem Bau stattfindet. Es ist schon so, dass ein Archäologe mit dem Hochbaumt zusammenarbeiten muss. Aber dann ist nicht mehr die Doppelunterstellung, dass einer zahlt und der andere die Weisung gibt, was sie inhaltlich zu tun haben. Ich denke, das macht dann also schon einen Unterschied. Es wird also zukünftig keine Doppelunterstellung sein, sondern die Mitarbeiter oder die Amtsleiter etc. vom Amt für Kultur müssen mit den Menschen aus dem Hochbauamt zusammenarbeiten. Aber es gibt keine Doppelunterstellungen, dass irgendwo das Budget ist und anderswo der inhaltliche Aufgabenbereich angegliedert ist.
Und Ihre zweite Frage habe ich - ehrlich gesagt - nicht verstanden, was Sie genau wissen möchten. Ich habe ausgeführt, es wird Abteilungen geben, die grundsätzlich von einem Abteilungsleiter geführt werden, der auch eine inhaltliche Zuständigkeit über die eigene Abteilung haben wird. Mein Wunsch war es, dass wir das Amt für Kultur personell nicht aufblähen und nicht zusätzlich zum heutigen Bestand Leute anstellen müssen. Also auch keinen zusätzlichen Amtsleiter zusätzlich zu den Abteilungsleitern anstellen müssen. Jemand, der eine Abteilung führt, kann auch Amtsleiter werden, und sollte es ein Amtsleiter, der neu dazustösst, werden, dann soll der Amtsleiter eine inhaltliche Abteilung übernehmen. Das war mein grosses Anliegen und ich weiss nicht, was in meinen Ausführungen nicht so deutlich war. Aber vielleicht können Sie diesbezüglich nochmals nachfragen, wenn das Ihr Wunsch zur Klarheit ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin. Nein, es war mehr auch eine Feststellung meinerseits. Sie merken ja, ich habe das im Juni schon gemacht bei den anderen Zusammenführungen und habe ich jetzt eigentlich genau die gleichen Fragen wie im Juni nochmals gestellt. Da es ein bisschen mein Thema ist, versuche ich, wenn es um organisatorische Neuausrichtungen geht, versuche ich auch Effizienz- und Synergiepotenziale festzumachen. Und ich habe jetzt gelernt oder bzw. bestätigt bekommen, was ich mir gedacht habe, dass die vor allem auf der Regierungsebene sind mit der Führungsspanne, obwohl Sie mir da im ersten Satz widersprochen hatten, dass es nicht nur da sei. Aber meine Zusammenfassung geht trotzdem wieder in die Richtung, dass es vor allem dort bei Mehrfachunterstellungen und Führungsspanne, bei diesen zwei Punkten durchaus Verbesserungen gibt. Aber wenn ich von Synergien und Effizienten in einer Reorganisation rede, suche ich auch nach solchen bei den Leuten, die das dann umsetzen müssen und wie sie sich organisieren. Und letztendlich ist eine Reorganisation auch gut, wenn man einige Franken einsparen kann. Und da habe ich einfach meine Zweifel. Und ich habe zu Seite 15 nur festgehalten, dass das, was dort ausgeführt ist, und Sie haben das ja auch wiederholt, dass das eigentlich nichts anderes ist als der Status quo, wie man heute organisiert ist, dass man das weiterführt einfach unter einem Übertitel «Amt für Kultur» und dass die Zuordnung, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eigentlich sich nicht verändern, ausser er ist nicht mehr Amtsleiter, sondern Abteilungsleiter. Das war eigentlich meine Feststellung und ich glaube und hoffe, da habe ich das schon richtig verstanden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Nochmals kurz von meiner Seite: Es wird zukünftig vier Abteilungen und einen Amtsleiter geben. Es ist also nicht nur ein Festhalten an heute und alles unter ein Dach unterschieben. Wenn Sie den Bericht genau lesen, sehen Sie, dass wir im heutigen Status beispielsweise eine Denkmalschutzkommission haben. In der Denkmalschutzkommission habe ich Kraft meines Amtes als Kulturministerin den Vorsitz. Der Denkmalschützer ist aber Mitarbeiter beim Hochbauamt. Und es ist mir ein Anliegen, diese einheitliche Thematik in einem Amt zusammenzuführen. Es kann nicht sein, dass ein Teil des Denkmalschutzes beim Hochbauamt ist, ein anderer Teil des Denkmalschutzes geht über die Kultur und dann hat die Regierung beim Denkmalschutz noch eine spezielle Aufgabe inne. Und ich möchte nochmals klarstellen: Es geht nicht nur um die zu grosse Führungsspanne, das ist mir ein offenes Anliegen, das kommuniziere ich auch ganz transparent. Aber es geht darum, dass es klare gegen aussen kommunizierbare Zuständigkeiten gibt, dass wir Synergien nützen können. Unter einem möglich zukünftigen Kulturgüterschutzgesetz würde die Denkmalschutzkommission nicht mehr so existieren, sondern es gäbe ganz klare Zuständigkeiten, die Vertretungsregelung wäre gewährleistet und es gäbe klare Ansprechspersonen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Eintreten wurde auch nicht grundsätzlich bestritten. Somit können wir zur 1. Lesung der Vorlage schreiten.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Zusammenführung des Landesarchivs, der Stabsstelle für Kulturfragen sowie der Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Hochbauamtes zu einem Amt für Kultur in 1. Lesung beraten.
Die Regierung beantragt, die vorliegende Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln, also die 2. Lesung und die Schlussabstimmung heute durchzuführen.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 16 Stimmen zugestimmt. Wir werden somit zur 2. Lesung schreiten. Ich schlage vor, dass wir diese per Artikelaufruf machen, ausser Sie wünschen das anders.
Das ist nicht der Fall. Somit werden wir die 2. Lesung in diesem Sinne durchführen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 13 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Zusammenführung des Landesarchivs, der Stabsstelle für Kulturfragen sowie der Abteilung Denkmalpflege und Archäologie des Hochbauamtes zu einem Amt für Kultur die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 36 abgeschlossen. -ooOoo-