Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Umsetzung der Richtlinie 2010/18/EU betreffend die überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub (Nr. 82/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir sind noch gut in der Zeit und können uns noch dem nächsten Traktandum widmen: Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Umsetzung der Richtlinie 2010/18/EU betreffend die überarbeitete Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub.
Der entsprechende Bericht und Antrag der Regierung, den wir in 1. Lesung beraten, trägt die Nr. 82/2012.
Er steht zur Diskussion. Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Der Elternurlaub soll von drei auf vier Monate erhöht werden. Eine Massnahme, die kaum Wirkung zeigen wird. Unbezahlte Elternurlaube werden laut Personalverantwortlichen von Industriebetrieben kaum in Anspruch genommen. Nur sehr gut verdienende Eltern können sich einen Lohnverzicht von vier Monaten überhaupt leisten. Dazu kommt, dass in vielen Betrieben signalisiert wird, dass eine solche Auszeit unerwünscht ist. Die Wirtschaftskammer wird nicht müde, öffentlich zu betonen, dass die Inanspruchnahme eines unbezahlten Elternurlaubs der Ruin der Wirtschaft wäre und droht mit Referendum. Sie weiss zwar nicht genau gegen was, sie stellt diese Drohung einfach einmal in den Raum. Es erstaunt also nicht für Liechtenstein, dass sich viele Eltern gar nicht trauen, überhaupt einen Elternurlaub einzufordern.
Bedauerlich ist auch, dass über eine so wichtige familienpolitische Massnahme nicht einmal Buch geführt wird. Es gibt meines Wissens keine offizielle Statistik über die Zahlen von Elternurlaubbezügerinnen und -bezügern. Ich möchte der Regierung ans Herz legen, dies nachzuholen.Der bezahlte Elternurlaub - das wird im Bericht und Antrag eingeräumt - wird laut EU-Richtlinie als massgeblicher Faktor für die Inanspruchnahme des Elternurlaubs gesehen. Die Regierung lehnt den bezahlten Elternurlaub aber ab, weil er wegen der aktuellen Haushaltslage «nicht opportun» sei. Dagegen das Zitat der Regierung Seite 14: «Eine nachhaltige Familienpolitik sollte vielmehr günstige Rahmenbedingungen schaffen, um alle Familien zu unterstützen. Dazu gehören die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle auf Unternehmerseite».Gerade aber auch, weil es um Kinderbetreuungsplätze so schlecht steht – es gibt lange Wartelisten für KiTa-Plätze - hat die Freie Liste einen bezahlten Elternurlaub gefordert und ist dreimal glorreich gescheitert. Gerade weil viele junge Mütter vor die Wahl gestellt werden, entweder 100% zu arbeiten oder zu kündigen, braucht es bezahlten Elternurlaub. Sogar in der Landesverwaltung werden junge Mütter in der letzten Zeit vor die Wahl gestellt: Entweder Vollzeit oder gar nicht. Jobsharing durch zwei junge Mütter wird an Primarschulen nach meinen Informationen nicht mehr geduldet. Das ist eine traurige Entwicklung. Das vermeintliche Sparen zur Sanierung des Staatshaushalts wird sich so in sein Gegenteil verkehren. Der Wirtschaft und dem Staat geht das Potenzial von weiblichen Fachkräften verloren. Wir wissen alle, dass die Mehrzahl der Maturandinnen und Maturanden heute weiblich ist und als weiteres Beispiel: Mehr als 65% der Uniabschlüsse in der Medizin machen heute junge Frauen. Dann noch zu einer speziellen Thematik. Und zwar Seite 10 unter 3.3, letzter Abschnitt, wird folgendes im Bericht und Antrag erwähnt: «Die Richtlinie 2010/18/EU legt den Mitgliedstaaten überdies nahe zu prüfen, ob die Modalitäten für die Inanspruchnahme des Elternurlaubs an die Bedürfnisse von Adoptiveltern und Eltern von Kindern mit einer Behinderung oder Langzeitkrankheit angepasst werden müssen». Im Bericht und Antrag Seite 15 steht Folgendes, ich zitiere: «Darüber hinaus sind der Liechtensteiner ArbeiternehmerInnenverband und das Frauennetz Liechtenstein der Ansicht, dass für Eltern von Kindern mit einer Behinderung oder Langzeitkrankheit spezielle Regelungen für die Dauer des Elternurlaubs ausgearbeitet werden sollten. Das Frauennetz Liechtenstein führt dazu aus, dass der Elternurlaub für Eltern mit behinderten Kindern auf zwölf Monate ausgedehnt werden sollte».
Eine spezifische Antwort zu diesem Punkt finde ich im Bericht und Antrag nicht. Deswegen meine Frage: Plant die Regierung, sich dieses Themas anzunehmen und über die minimalen Richtlinien hinauszugehen?Und ganz zum Schluss. Heute stand in beiden Zeitungen ein Forumsbeitrag der Kommission für Gleichstellung von Mann und Frau. Das ist eine Kommission des Landes. Und ganz kurz, sie erwähnt Folgendes: «Die Gleichstellungskommission bittet alle Landtagsabgeordneten, sich für einen Elternurlaub einzusetzen, der über die Minimalforderungen hinausgeht, sodass es jungen Familien ermöglicht wird, den Elternurlaub auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Für eine erfolgreiche Familienpolitik braucht es die Solidarität und die Mithilfe aller: des Staates, der Unternehmen und der Gesellschaft. Eine Investition in den Elternurlaub ist angesichts der demografischen Entwicklung eine weitblickende Investition in unsere Zukunft». Dem habe ich nichts beizufügen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Verschiedene Massnahmen sind in den letzten Jahren getroffen worden, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Eine dieser Massnahmen ist der Elternurlaub, über den wir jetzt diskutieren. Grundsätzlich kann der Elternurlaub ein Mittel sein, um Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen. Aber es muss auch beachtet werden, dass solche Elternurlaube vor allem kleinere Unternehmen stark belasten können. Mit diesem Aspekt hat sich die Regierung bei der Ausarbeitung der Vorlage bereits befasst, wie sie auf Seite 15 des Berichts schreibt. Dort heisst es auch, ich zitiere: «So wurden etwa in Deutschland Ausnahmen im Bereich des Elternurlaubs für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern gemacht». Der nächste Satz aber lautet: «Die Regierung erachtet Differenzierungen nach der Betriebsgrösse nicht als zielführend».
Diese Entscheidung hat die Wirtschaftskammer Liechtenstein veranlasst, bei uns Abgeordneten zu intervenieren. Konkret fordert die Wirtschaftskammer, dass auch in unserem Land eine Ausnahme für Kleinbetriebe gemacht werden sollte. Wie ich Zeitungsberichten entnehmen kann, besteht offenbar eine unterschiedliche Auffassung, was diese Ausnahme betrifft. Ich möchte deshalb die Regierung anfragen, was nun genau zutrifft. Erstens hat Deutschland Ausnahmen für Kleinbetriebe bis zu 15 Mitarbeitern gemacht, ohne die EU-Richtlinie zu verletzen. Zweitens, wenn Deutschland Ausnahmen machen kann, ist es dann für Liechtenstein nicht möglich, ebenfalls solche Ausnahmen zugunsten der Kleinbetriebe zu machen?
Weil die Wirtschaftskammer angekündigt hat, das Referendum zu ergreifen, wenn keine Ausnahmen für Kleinbetriebe gemacht werden, wird es wahrscheinlich sinnvoll sein, das Gespräch mit der Wirtschaftskammer zu suchen. Ich möchte die Regierung ersuchen, bis zur 2. Lesung meine Fragen zu beantworten. In diesem Sinn bin ich für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Bei einer gemeinsamen Bewertung der EU-Richtlinie 96/34/EG kamen die europäischen Sozialpartner BUSINESSEUROOPE, UEAPME, CEEP und EGB zum Schluss, dass die angestrebten Ziele der Richtlinie, nämlich bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen noch vermehrt und besser gefördert werden können.
Die erwähnten Sozialpartner, das heisst, ein grosser europäischer Arbeitgeberverband, ein Dachverband der KMUs in der EU, ein Vertreter öffentlicher Arbeitgeber in Europa sowie ein europäischer Arbeitnehmerverbund haben geschlossen die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub überarbeitet und der EU-Rat hat die entsprechende neue Richtlinie 2010/18/EU zur Durchführung erlassen. Neu wird die Mindestdauer des Elternurlaubs von drei auf vier Monate erhöht. Des Weiteren soll nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub eine Änderung der Arbeitszeiten für eine bestimmte Dauer beantragt werden können, ohne dass jedoch ein Rechtsanspruch entsteht.
Der Landtag hat vor einem Jahr seine Zustimmung zu dieser neuen Richtlinie erteilt. Heute liegt dem Landtag der Bericht und Antrag zur Umsetzung der Richtlinie vor. Mit einem halben Jahr Verspätung zwar, doch kann von der EWR/EFTA-Überwachungsbehörde bei begründeten besonderen Schwierigkeiten ein zusätzliches Jahr für die Umsetzung gewährt werden. Da wir die Vorgängerrichtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Chancengleichheit sowie den unbezahlten Elternurlaub im ABGB bereits umgesetzt haben, und da in weiten Teilen die Bestimmungen der Vorgänger-Richtlinie unverändert blieben, wir mit der Umsetzung der neuen Richtlinie aber in Verzug sind, stellt sich für mich die Frage, welches denn die besonderen Schwierigkeiten waren, die sich in unserem Land bei der Umsetzung der Neuerungen ergaben.
Da die Wirtschaftskammer Liechtenstein zwar zum Vernehmlassungsbericht der Regierung keine Stellungnahme abgegeben hatte, und da die Regierung in ihrem Bericht und Antrag auf Seite 8 betont, dass insbesondere der Situation von kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin Rechnung getragen werde, und dass den Mitgliedstaaten ermöglicht werde, eine flexible Ausgestaltung des Elternurlaubs vorzunehmen, war ich umso mehr erstaunt, als vor wenigen Tagen die Abgeordneten des Landtags auf direktem Weg per Post doch noch eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Liechtenstein erhielten, mit einer Haltung - ich zitiere - «grosser Sorge» zu den vorgeschlagenen Neuerungen bezüglich dem Elternurlaub. Es darf darauf hingewiesen werden, dass die europäischen Sozialpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertreter, die wesentlichen Inhalte dieser Richtlinie einvernehmlich erarbeitet haben.
Die liechtensteinischen Verbände und Institutionen, welche ihre Stellungnahmen an die Regierung eingereicht haben, haben sich zum grössten Teil positiv zur Vorlage geäussert.
Umso erstaunlicher scheint die im nachträglichen Schreiben betont negative Haltung der Wirtschaftskammer zum vorliegenden Gesetzesvorschlag der Regierung. Die Wirtschaftskammer sieht durch die Verlängerung des unbezahlten Elternurlaubs um einen Monat - ich zitiere - «negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum». Der unternehmerische Handlungsspielraum «werde nochmals stark eingeschränkt». Mehrkosten und administrative Belastungen für KMUs und für den Staat werden geortet.
Solche allgemeinen Aussagen sind gerade auch im Hinblick auf die Haltung der anderen Wirtschaftsteilnehmer nicht ohne weiteres verständlich. Nachvollziehbar ist für mich allerdings das Argument, dass die Kosten für den Vollzug bei den KMUs proportional vermutlich schwerer wiegen als für grosse Unternehmen. Diesbezüglich bitte ich die Regierung um Ausführungen zur Aussage auf Seite 15, wonach es in Deutschland Ausnahmen für Betriebe mit unter 15 Mitarbeitern gebe.
Bezüglich der Schwierigkeiten für KMUs soll auch erwähnt werden, dass bei der Inanspruchnahme von Elternurlaub eine Interessensabwägung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Interessen vorgesehen ist und dass der Arbeitgeber ein Recht auf Aufschub geltend machen kann, gerade um den Bedürfnissen von kleinen Unternehmen entgegenzukommen.
Neu sieht die Richtlinie vor, dass neben dem Recht der Arbeitnehmer auf Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz nach dem Elternurlaub oder dem Anspruch auf eine gleichwertige Arbeit neu auch noch eine Änderung der Arbeitszeiten für eine bestimmte Dauer beantragt werden kann. Einen Rechtsanspruch allerdings gibt es auch hier nicht. Die Bestimmung bezweckt, die Bedürfnisse der Familie, das heisst, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für die Zeit nach dem Elternurlaub zu fördern, allerdings immer unter Berücksichtigung der Betriebsinteressen.
Die Beantragung einer Arbeitszeitänderung für eine bestimmte Dauer nach der Geburt im Interesse der Familie scheint mir keineswegs überzogen. Letztlich dienen familienunterstützende Massnahmen beiden Seiten, nicht nur den Arbeitnehmern. Die langfristigen Auswirkungen der persönlichen Zufriedenheit der Mitarbeiter auf Arbeitsleistung und Identifikation mit dem Betrieb sind leider nicht messbar und lassen sich nur schwer in Zahlen ausdrücken.
Die Richtlinie gibt europäische Mindestbestimmungen für den Elternurlaub vor, und zwar für alle vollzeit- oder auch teilzeitbeschäftigten Frauen und Männer. Das Recht auf unbezahlten Elternurlaub wird somit von drei auf mindestens vier Monate erhöht. Am Prinzip der Unübertragbarkeit von einem Elternteil auf den andern wird dabei festgehalten, um ein Anreizsystem auch für Väter zum Bezug des Elternurlaubs zu schaffen. Das Recht auf Elternurlaub entsteht nicht bei einer Beschäftigung von weniger als einem Jahr. Diese Einschränkung scheint mir sinnvoll.
Die Richtlinie bezweckt die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Familienleben, die Betreuung und Beziehung zum Kind soll in den ersten Monaten nach der Geburt erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht werden. Die Sinnhaftigkeit und Dringlichkeit eines Elternurlaubs von mehreren Monaten ist fraglos gegeben.
Eine Befragung des «Mouvement Mondial des Mères» von fast 12'000 Müttern in 16 europäischen Ländern zeigt Folgendes auf: Je jünger die Kinder sind, umso grösser ist der Wunsch der Mütter, sich anstelle der Erwerbsarbeit hauptsächlich um die Kinder zu kümmern. Im ersten Lebensjahr geben 78% der Frauen den Vorzug der Familie.
Es werden mit der diesem Bericht und Antrag zugrunde liegenden EU-Richtlinie einige Verbesserungen und Erleichterungen für Mütter und Väter vorgeschlagen. Die familiären Bedürfnisse der Arbeitnehmer werden von den Arbeitgebern anerkannt und im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.
Diese Bemühungen sind entsprechend zu würdigen. Die wirklich bedeutende und wirksame Neuerung, nämlich die Ermöglichung eines bezahlten Elternurlaubs über mehrere Monate, aber bleibt nach wie vor aus. Eine Vergütung für den Elternurlaub ist auch in der neuen Richtlinie nicht vorgeschrieben. Es wird allerdings erkannt und darauf hingewiesen, dass die Vergütung einen massgeblichen Faktor für die Inanspruchnahme des Elternurlaubs darstellt.
Da es für viele Arbeitstätige finanziell einfach nicht verkraftbar ist, einige Monate auf ein Einkommen zu verzichten, kann der gesetzlich vorgeschriebene Elternurlaub nicht bezogen werden, solange er nicht vergütet wird.
Somit stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit eines bezahlten Elternurlaubs. Den Arbeitgebern soll oder kann die Bezahlung nicht alleine zugemutet werden, obwohl im Bericht und Antrag aufgrund einer Modellrechnung für die Schweiz aufgezeigt wird, dass ein angenommener Abgabesatz von lediglich zirka 0,2% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer genügen würde, um einen sechsmonatigen Elternurlaub zu finanzieren. Bei einem angenommenen Einkommen von CHF 6'000 läge der Abzug bei CHF 12 im Monat.
Beim jetzigen Stand des staatlichen Budgets kommt eine Vergütung durch den Staat und somit das Generieren einer neuen Art der Unterstützungsleistungen auch nicht in Frage.
Es wäre zu prüfen, ob durch einen realisierbaren Mix an Finanzierungsmöglichkeiten ein bezahlter Elternurlaub zu verwirklichen wäre. Dabei ist auch die Rolle der Sozialwerke zu untersuchen, insbesondere ein eventueller Finanzierungsbeitrag durch die Familienausgleichskasse, da es sich hierbei ja um eine familienpolitische Massnahme handelt. Durch eine gemeinsame Finanzierung mit Beiträgen von Staat, Familienausgleichskasse, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen müsste ein mehrmonatiger bezahlter Elternurlaub wohl ermöglicht werden können. Alleinerziehende und Eltern am Existenzminimum würden damit die einzige Möglichkeit bekommen, ein paar Monate im Leben des Kindes ganz und uneingeschränkt bei ihrem Kind zu sein.
Der Arbeitnehmerverband, das Frauennetz und die Stabsstelle für Chancengleichheit sowie weitere Gruppierungen regen an, dass der Staat zumindest die Sozialleistungen während des Elternurlaubs übernehmen sollte. Diese Regelung scheint mir insofern als Minimum wünschenswert, da bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Elternurlaubs nicht nur ein Einkommen wegfällt, sondern obendrein noch diese entsprechenden Zusatzausgaben der Sozialabgaben entstehen.
In ihrer Stellungnahme haben die oben erwähnten Gremien am Beispiel einer Halbtagsangestellten in der Landesverwaltung aufgezeigt, wie sich der unbezahlte Elternurlaub neben dem Lohnausfall zusätzlich noch finanziell negativ auswirkt. Ich ersuche die Regierung um Prüfung, wie diese zusätzliche finanzielle Belastung für junge Eltern reduziert werden kann.
Wenn auch der Zeitpunkt für eine Forderung nach einem mehr als viermonatigen und bezahlten Elternurlaub zur Zeit wegen der finanziellen Lage des Staates unangebracht scheint, so bleibt das Bedürfnis und die Notwendigkeit dennoch bestehen. Aus diesem Grund muss der bezahlte Elternurlaub thematisiert werden, und zwar auch dann, wenn eine Umsetzung kurzfristig nicht absehbar ist oder nicht machbar scheint.
Auch in Zeiten der finanziellen Engpässe dürfen Bedürfnisse von Familien und Gesellschaft nicht ignoriert werden. Die Forderung ist nicht vom Tisch, sie ist nur verschoben. Ich danke der Regierung für die vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ein Landtagskollege hat mehrmals die Aussage gemacht: Es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von allen. Ich habe auch ein Votum vorbereitet und so wird es halt Wiederholungen geben. Es geht in die gleiche Richtung. Das definierte Ziel der Richtlinie ist weiterhin, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ebenfalls die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu erreichen.
Neu soll die Mindestdauer des Elternurlaubs von drei auf vier Monate erhöht werden.
Des Weiteren soll nach dem Elternurlaub eine Änderung der Arbeitszeiten beantragt werden können, dies allerdings ohne Rechtsanspruch. Ideal, wenn dabei die berechtigten Interessen sowohl der Arbeitnehmerin als auch des Arbeitgebers berücksichtigt werden können. Ist dies nicht der Fall, wird in den meisten Fällen die Arbeitnehmerin den Kürzeren ziehen.
Bei der Richtlinie handelt es sich weiterhin um einen unbezahlten Elternurlaub, der in der Regel nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann.
Mit dieser Richtlinie soll weiterhin der Situation von kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung getragen werden und die Mitgliedstaaten sollen bei der Ausgestaltung des Elternurlaubs flexible Möglichkeiten erhalten.
Dass es in der Vernehmlassung sowohl Befürworter als auch vehemente Gegner, vor allem was eine mögliche Ausweitung auf einen bezahlten Elternurlaub betrifft, gegeben hat, ist nachvollziehbar. Die Richtlinie ist zwar wirtschaftsfreundlich, aber weniger familienfreundlich.
Positiv an der überarbeiteten Richtlinie aus meiner Sicht sind folgende Neuerungen: - Die Richtlinie gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, auch für Teilzeitarbeit und befristete Arbeit, was vor allem für Frauen von zentraler Bedeutung ist.
- Obwohl das Recht auf Elternurlaub von einer Beschäftigungsdauer von einem Jahr abhängt, können mehrere aufeinanderfolgende, befristete Arbeitsverhältnisse beim gleichen Arbeitgeber zusammengezählt werden und ab einem Jahr Dauer ist dann ebenfalls ein Elternurlaub zu gewähren.
- Arbeitnehmerinnen dürfen, wenn sie Elternurlaub beziehen, nicht benachteiligt werden und geniessen Kündigungsschutz.
- Schon bisher hatte die Arbeitnehmerin das Recht, nach dem Elternurlaub an den früheren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine gleichwertige Arbeit zugewiesen zu bekommen. Neu kann sie auch beantragen, für eine bestimmte Dauer ihre Arbeitszeit zu ändern. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf. Dies kann sich für eine Frau mit einem oder mehreren kleinen Kindern als sehr schwierig erweisen und sie ist ganz auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen. Bei Nichtentgegenkommen des Arbeitgebers bleibt der Frau erfahrungsgemäss meist nur die Kündigung.
Bei der vorliegenden Richtlinie handelt es sich um die Minimalforderungen eines Elternurlaubs. Ich komme daher nicht umhin, auch die aus meiner Sicht weiteren, unbefriedigenden Aspekte eines Elternurlaubs gemäss dieser Richtlinie zu benennen:- Der Elternurlaub bleibt weiterhin unbezahlt. Ob der Elternurlaub bezahlt ist oder eben nicht, ist bekanntermassen ein wichtiger Aspekt überhaupt für die Inanspruchnahme und die Wirksamkeit. Und gerade die Familien, die finanziell nicht zu den Privilegierten gehören, werden es sich zweimal überlegen, «Kinder-Monate» ohne zusätzliches Einkommen zu beziehen.
- Bei einer missbräuchlichen Kündigung oder wenn der Arbeitgeber ungerechtfertigt den Elternurlaub verweigert, kann zwar ein Anspruch gerichtlich beantragt werden. Ob diese Kraft und Ausdauer in der Regel von der Arbeitnehmerin aufgebracht werden kann, bezweifle ich. Des Weiteren ist von Sanktionen bei Verstoss der Richtlinie die Rede. Diese Sanktionen sind von den Mitgliedstaaten vorzusehen. Ich bitte die Regierung, Ausführungen zu machen, wie es sich damit in Liechtenstein verhält.
Ich bin Realistin genug einzusehen, dass in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und sinkender Steuereinnahmen ein bezahlter Elternurlaub in unserem Lande momentan nicht mehrheitsfähig ist. Ebenso sehe ich die Problematik bei kleinen und kleinsten Betrieben.
Bisher ist für die meisten Eltern die Inanspruchnahme eines unbezahlten Elternurlaubs nicht motivierend und wird nicht beansprucht, da er meist finanziell nicht tragbar ist.Dennoch gebe ich der Hoffnung Ausdruck, dass dieses Thema mit der Umsetzung der vorliegenden Richtlinie nicht für Jahre gänzlich vom Tisch ist. Denn schöne Lippenbekenntnisse über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, von Unterstützung der Familien, und vor allem der berufstätigen Frauen, von der negativen Auswirkung der demografischen Entwicklung, von der Sicherung unserer Rentensysteme usw. genügen nicht. Wir werden früher oder später nicht umhinkommen, einen wirksamen, bezahlten Elternurlaub anzustreben. Diese Investition wäre eine gute Investition in unsere Zukunft.
Ein erster und wichtiger Schritt zum heutigen Zeitpunkt wäre zumindest die Übernahme der Sozialleistungen während des unbezahlten Elternurlaubs, damit die Eltern, die diesen in Anspruch nehmen, nebst dem Lohnausfall nicht auch noch den Versicherungsschutz vollumfänglich selber zu berappen haben.
Eine solidarische Gesellschaft unterstützt die Familien. Diese Gedanken möchte ich der Regierung mitgeben. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Mein Votum ist ganz im Sinne des Umweltschutzes. Es passt auf eine A4-Seite.
Bei der gegenständlichen Vorlage handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/18/EU. Der Landtag hat am 21. September 2011 der Richtlinie seine Zustimmung erteilt. Der vorliegende Bericht und Antrag sieht vor, dass ein Elternurlaub neu von vier Monaten anstelle von drei Monaten bezogen werden kann. Zudem sollen flexiblere Arbeitszeiten nach dem Elternurlaub möglich gemacht werden. Für Letzteres besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Die beiden Veränderungen gegenüber heute haben eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zum Ziel. Nach wie vor sieht die Regierung von Modellen des bezahlten Elternurlaubs ab. Dies ist meiner Meinung nach auch richtig, da solche Modelle schlichtweg nicht bzw. nur schwer finanzierbar sind. Es gibt genau drei Finanzierungsvarianten mit möglichen Mischformen: Arbeitgeber bezahlt, Arbeitnehmer bezahlt oder der Staat bezahlt. Und Geld haben wir keines. Sind wir ehrlich. Die Regierung setzt somit den Mindestrahmen der Richtlinie 2010/18/EU um und dafür danke ich ihr auch.
Wir alle haben eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer erhalten, welche hier sogar mit einem allfälligen Referendum droht, da die Regierung im vorauseilenden Gehorsam weit über die Richtlinie hinaus gehe. Ich möchte die Regierung bitten zu erläutern, welche Problematik die Wirtschaftskammer hier in den Raum gestellt hat. Der Wirtschaftskammer möchte ich aber mitteilen, dass ich von solchen Drohungen nicht viel halte und mich nicht beeindrucken lasse.
Der Abg. Peter Lampert hat auch diese Problematik angesprochen, welche die Wirtschaftskammer uns mitgeteilt hat. Persönlich vermute ich, dass die Wirtschaftskammer einem Irrtum unterliegt, da Deutschland bereits heute schon eine viel grosszügigere Lösung hat als die Richtlinie überhaupt vorgibt und demnach diese Sonderlösung nicht auch noch. Also ich vermute es, ich nehme an, die Regierung wird uns Ausführungen dazu machen.
Dann noch eine konkrete Frage: Auf der Seite 18 des gegenständlichen Bericht und Antrags finden wir im zweiten Absatz, dass die Regierung ausführt, Anfang 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt zu haben, welche zur Besserstellung der nicht erwerbstätigen Elternteile in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zur Deckung von Vorsorgelücken für jene Frauen und Männer, die aufgrund der Erziehung der Kinder vorübergehend auf eine Erwerbstätigkeit verzichten bzw. reduzieren. Da wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ich möchte fragen: Bis wann kann mit einem ersten Ergebnis gerechnet werden? Und wie ist die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe? Ich bin für Eintreten auf die gegenständliche Vorlage und werde nur einem unbezahlten Elternurlaub zustimmen. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Viele Vorredner haben schon vieles gesagt, also werde ich auch noch etwas sagen, damit alle was gesagt haben, die was zu sagen haben. In diesem Bericht und Antrag soll das Bürgerliche Gesetzbuch angepasst werden. Durch die Umsetzung der Richtlinie 2010/18/EU betreffend überarbeitete Rahmenbedingungen über den Elternurlaub ist dies nun nötig geworden.
Über die vorliegende Anpassung kann man geteilter Meinung sein. Allerdings sind wir mit der Übernahme der Richtlinie auch in gewisser Weise an Vorgaben gebunden. Für alle, die mich in den letzten Wochen mit ihrer Meinung eingedeckt haben und mir geraten haben, diese Vorlage zu minimieren, möchte ich nur sagen: Es kommt der Tag, an dem die Attraktivität eines Arbeitsplatzes entscheidend dazu beiträgt, ob überhaupt noch Fachpersonal gefunden werden kann. Und der in diesem Bericht und Antrag vorgeschlagene, angepasste Elternurlaub auf vier Monate gehört für mich auch zur Attraktivität eines Arbeitsplatzes.
Ich finde diese Anpassung sinnvoll. Aber gerade im Hinblick auf eine aktive Familienpolitik sollten wir uns von einer Minimalanforderung der Richtlinie verabschieden. Mir geht die Vorlage noch zu wenig weit. Auch in diesem Hause sollten hin und wieder familienpolitische Zeichen gesetzt werden. Von einigen Abgeordneten hören wir immer oftmals die Worte «Enkeltauglichkeit», «Demografie» usw. Nur für eine Enkeltauglichkeit der Gesellschaft benötigen wir auch Kinder, die uns Enkel schenken. Sonst gehen uns irgendwann die Enkel aus. Wir können nicht über Kinder und Enkel debattieren, wenn wir uns nicht um die Verbesserung der Situation gerade junger Familien Gedanken machen und Zeichen setzen. Und diese Vorlage ist ein kleiner Schritt, um eine beste Basis für Enkel zu schaffen. Das nur zum Grundsätzlichen.
Was mich aber überrascht hat in dieser Vorlage, ist die Erläuterung auf Seite 13. Da steht, dass eine Finanzierung einer 24-wöchigen, bezahlten Auszeit zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub, wie dies in der Schweiz auch schon vorgeschlagen wurde, gerade einmal 0,4% der Lohnsumme ausmachen würde. Ich muss gestehen, ich habe mit einem höheren Prozentsatz gerechnet. Da die Finanzierung zum Beispiel - wie erwähnt - mit 0,2% Arbeitgeber- und 0,2% Arbeitnehmerbeitrag möglich wäre, wäre dies für mich ein guter Weg, ein Zeichen zu setzen, um eine geeignete Finanzierung für den Elternurlaub aufzubauen. Es gibt sicher Möglichkeiten, dies über die Familienausgleichskasse oder die AHV zu regeln.
Über ein optimales Finanzierungskonzept erwarte ich mir auf die 2. Lesung konkrete Vorschläge der Regierung als Inhalt dieser Anpassung. Man kann sich nun fragen: Was sind überhaupt 0,2% für einen Arbeitnehmer oder einen Betrieb? 0,2% sind bei etwa CHF 70'000 Jahresgehalt auf den Arbeitstag gerechnet nicht einmal ein Kaffee aus dem Automaten. Also ich denke, diese Grössenordnung sollte sich jeder überlegen, was mit diesem Kaffee eigentlich noch gemacht werden könnte. Wir sollten uns generell diese Chance nicht entgehen lassen, um eine geordnete Finanzierung des Elternurlaubes in dieser Vorlage zu integrieren.
Des Weiteren schlage ich vor, dass die Bezugszeit für den Elternurlaub nach Art. 34 generell bis zum 5. Lebensjahr geregelt wird. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und hoffe, dass eine Finanzierung aufgebaut werden kann. Sonst ist diese gesetzliche Anpassung heisse Luft und keine Förderung von jungen Familien. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch für Eintreten auf die Vorlage, aber wohl aus anderen Gründen wie mein Sitznachbar. Ich befürworte diese minimale Umsetzung und die Einführung eines unbezahlten Elternurlaubs. Ich glaube, dass eine andere Lösung schlichtweg nicht praktikabel ist. Weder für die betroffenen KMUs, noch die Finanzierung, die wir aus meiner Sicht in der jetzigen Zeit schlichtweg nicht gewährleisten können. Erstaunt war ich dann schon ein wenig, dass sowohl Herren und Damen Abgeordnete in diesem Raum immer wieder betont haben, dass die Arbeitnehmerinnen dann diesen Elternurlaub in Anspruch nehmen können. Für mich gibt es immer zwei Eltern - und es heisst Eltern. Ich denke, auch die Herren Arbeitnehmer können diesen Elternurlaub in Anspruch nehmen.
Gerade die vorgeschlagene Regelung in Art. 34b, welche auch Stunden oder in Teilen diesen viermonatigen Elternurlaub vorsieht, reduziert auch einerseits das Manko, das viele hier bedauert haben, dass dann gänzlich der Lohn wegfällt, weil sich dann das über mehrere Wochen und Monate erstreckt. Wenn ich jede Woche einen halben Tag meinen Elternurlaub beziehe, ist das vielleicht auch für einige Unternehmen tragbar und die finanzielle Einbusse, die ich dadurch erleide, hält sich in Grenzen, und ich darf den Elternurlaub mit meinem Kind verbringen. Ich denke, das wird auch für einige Väter attraktiv sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Meine Haltung, meine Damen und Herren, kennen Sie hier. Ich habe es schon mehrmals kundgetan. Ich werde es heute noch einmal tun.
Wer glaubt, dass man mit dem Elternurlaub die Kinderrate erhöhen könnte, damit das attraktiv gestalten könnte, der irrt nach meinem Dafürhalten. Ein Kind haben Sie bis zum 16. Lebensjahr, respektive das ganze Leben, und nicht nur vier Monate, in diesem kurzen Zeitraum. Die Kinder kosten dann Geld, wenn sie grösser werden und kosten auch dann Zeit. Dass das ein kleines Mosaiksteinchen sein könnte, das ist nicht zu bestreiten. Das kann durchaus möglich sein. Aber hier so zu tun, dass das hier eine familienpolitische Errungenschaft ist, dass das eminent wichtig ist, das glaube ich schlicht und einfach nicht.
Ich sage Ihnen etwas anderes: Wehret den Anfängen. Aus drei Monaten werden vier Monate, dann werden es sechs Monate. Man hat schon gehört, es könnten auch mehr sein. Zuerst wird es unbezahlt sein und dann wird es bezahlt werden. Bezahlen kann es ja dann der Staat oder der Arbeitnehmer, haben wir vorhin gehört vom Abg. Peter Büchel, das seien ja nur 0,4%, also 0,2% für den Arbeitnehmer, das sei nur ein Kaffee pro Monat. So einfach ist die Milchbüchleinrechnung, die hier angestellt wird. Ich erinnere daran: Bei der Abschaffung der NBU ging es um einen Kaffee, was da für ein Geschrei durchs Land ging. Man hatte damals das Gefühl, man würde hier Sozialabbau betreiben, und zwar gerade von Ihrer Seite. Und jetzt kommt etwas anderes. Nur ein Bonmot nebenbei.
Schauen Sie einmal, von wo diese Themen kommen. Von Staaten, wo Arbeitnehmer 50% für den Staat arbeiten, 50%. Die arbeiten von Januar bis Mai für den Staat. Und der, der arbeitet, ist ein «Depp». Wollen wir das? Das sind für mich keine Vorbildstaaten. Bei Gott nicht. Und deshalb sage ich: Wehret den Anfängen. Es gibt genügend andere Mittel, wo kinder- und familientaugliche Mittel geschaffen werden können, dass Familien Unterstützung bekommen. Aber nicht in dieser Art und Weise, wie es Leute hier in diesem Hohen Haus andenken. Unbezahlt ist für mich kein Problem. Aber wenn es dann bezahlt wird, dann wird es dann gefährlich, meine Damen und Herren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Unbezahlt und Minimallösung, jawohl, das kann ja noch angehen. Ich schliesse mich nahtlos an die Worte des Kollegen Elmar Kindle an. Teilweise bin ich ein wenig schockiert darüber, wie wir hier wieder grosse Welt spielen. Aber das ist ja scheinbar symptomatisch für unser Land und für unseren Landtag. Das ist langsam schon eine Abholmentalität. Was ist schon ein Kaffee? Uns gehen die Enkel aus. Ich bin ein wenig schockiert.
Nein, was soll das eigentlich noch? Ich glaube, langsam habe ich das Gefühl, gewisse Menschen in Liechtenstein haben einen Realitätsverlust. Ich glaube, langsam aber sicher versteht man nicht mehr richtig, welche Nöte und welche Zukunft auf unser Land zukommen. In den letzten Tagen habe ich manchmal gehört: Man muss den Mittelstand stärken. Anscheinend haben die gleichen Leute, die den Mittelstand stärken wollen, das grösste Interesse daran, den Mittelstand zu zerstören. Wissen Sie eigentlich schon, wie schwierig es ist, in einem Klein- und Mittelunternehmen bis 30 Leute heute noch einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, dass man überhaupt überleben kann? Ist das Ihnen überhaupt bewusst? Das Beispiel des Abg. Elmar Kindle ist absolut nicht falsch, dass es einfach teilweise aus Staaten kommt, die mit einer normalen Marktwirtschaft nur noch wenig am Hut haben. Und es lässt sich auch nicht vergleichen mit grossen Staaten wie Deutschland oder Frankreich. Also Liechtenstein lässt sich da wirklich nicht vergleichen. Und wenn sich die Wirtschaftskammer schon vorzeitig dazu äussert, dann hat es schon einen gewissen Grund. Ich denke mir schon, dass man berücksichtigen soll, wie gross eine Firma ist oder wie sie nicht ist. Auch ein unbezahlter Elternurlaub ist für ein Klein- und Mittelunternehmen heute nicht mehr einfach zu bewerkstelligen. Und wenn sie dann noch wenn möglich dieselbe Arbeitsstelle freihalten sollten, das wird dann sehr schwierig werden.
Aber wie ich gesagt habe, den Minimalanforderungen kann ich noch einigermassen zustimmen, und das finde ich auch noch familienpolitisch in Ordnung. Ich bin ja auch Familienvater. Ich habe auch eine Familie grossgezogen. Aber irgendwo müssen wir schon wieder auf den Boden der Realität kommen. Und etwas muss uns schon klar sein und ich möchte das wirklich einfach nochmals eindringlich sagen: Die Zeiten, die auf uns zukommen, werden nicht die einfachsten Zeiten sein. Ich weiss nicht, ich höre immer wieder davon, Liechtenstein habe die Krise gut überwunden. Die Krise haben wir noch gar nicht. Sie wissen doch gar nicht, was auf uns zukommt. Und wenn Sie da mit solchen Forderungen, wie sie jetzt gestellt werden, die man noch verstärken will, weil man ja sonst keine Enkel mehr haben wird, um Gottes Willen, wenn man da noch die Forderungen erhöht und Sie dadurch den Mittelstand wirklich in Frage stellen, dann frage ich mich: Wer soll denn diesen Staat noch tragen irgendwann einmal? Sie wissen ja, dass der Finanzdienstleistungssektor nicht mehr sehr viele Möglichkeiten in Zukunft hat. Und bitte, wer soll denn diesen Staat noch tragen? Also seien Sie bitte ein wenig vorsichtig, wenn Sie Forderungen stellen. Was wir in internationalen Abkommen umzusetzen haben, das muss ich akzeptieren. Aber bitte, nicht über die Minimalforderungen hinausgehen. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wie es der Abg. Elmar Kindle gesagt hat: «Wehret den Anfängen». Es ist eigentlich schon angefangen. Es ist eigentlich nur die Frage, ob in 15 oder 20 Jahren die Bezahlung eine rechtliche Vorschrift sein wird. Ich denke, das ist schon einmal vorgespurt und ist einfach eine Frage der Zeit, wann das kommen wird. Ich denke, das ist für uns in Liechtenstein auch besonders schwierig, weil wir eben auch noch ein Hochpreisland sind. Also wir zahlen ja keine EU-Löhne. Wir können keine Polenlöhne oder Ostblock-Zahltage geben, sondern wir bieten hier den Einheimischen, den Einwohnern, die hier bei uns und in der Region wohnen, einen wirklich existenzfähigen Lohn, der weit über dem ist, als das in den EU-Ländern ist. Das ist halt eine der Schwierigkeiten. Und es ist auch eine Schwierigkeit eben für die Klein- und Mittelbetriebe, dies organisatorisch zu bewältigen. Der Abg. Beck hat noch von seinem Betrieb mit 30 Personen gesprochen. Wir sind nur zu viert in meinem Betrieb. Und wenn ich da denke, dass eine Mitarbeiterin hier dann so ausfallen würde, dann hätte ich ein wirkliches Problem, weil sie eine wichtige Säule in meinem Unternehmen ist, dass das überhaupt noch zeitgerechte Leistungen so erbringen kann.
Ich verstehe natürlich auch die Kommission für Chancengleichheit und Gleichstellung von Frau und Mann, die demografische Entwicklung ist angesprochen. Für das habe ich alles sehr wohl Verständnis und das nehme ich auch so entgegen. Und bei der Enkeltauglichkeit bin ich wohl angesprochen worden. Da ist es einerseits so, man kann wohl kinderfreundlich sein und hier Familienförderung betreiben, aber man gibt ja dann auch den Saldo respektive den Gewinn oder den Verlust daraus eben diesen Kindern nachher weiter. Und wenn wir hier dann mit diesem Aufwand einen Bankrott an diese Kinder weitergeben in der nächsten Generation, dann ist das ja enkeltauglich gescheitert.
Ich fühle mich hier auch immer hin- und hergerissen zwischen familienpolitischer Massnahme und hier etwas zu fördern, aber ich denke auch und bin klar der Ansicht, dass man hier den Minimalvorschlag umsetzt und zum heutigem Zeitpunkt nicht weitergeht. Und sonst müsste man eben Möglichkeiten und Vorschläge finden, was schon angesprochen wurde, wie man das allenfalls umfinanzieren kann: Auf was kann man verzichten? Was ist nicht nötig? Und was könnte man hier geschickterweise dann für etwas anderes einsetzen? Also das wäre eigentlich der Mindestanspruch, den ich hätte, wo man sagt: Es sind nicht nur Prozente vorzuschlagen, welche Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorschlagen, sondern dann wäre auch wichtig: Wo können wir das anderswo wieder reduzieren und eben verrechnen? Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Beim Votum des Abg. Manfred Batliner gefällt mir zumindest der Ansatz, bei allen Schwierigkeiten, die er aufzeigt für die KMUs, dass er das Problem bzw. das Bedürfnis anerkennt und durchaus bereit ist, Überlegungen anzustellen, wie das auch finanziert werden könnte. Dass es für die KMUs schwieriger ist, beträchtlich schwieriger als für Grossbetriebe ist, einen Elternurlaub zu gewähren, das ist wohl unbestritten. Im Bericht und Antrag der Regierung heisst es deshalb auch «auf Betriebsinteressen ist besondere Rücksicht zu nehmen». Es kann nicht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den Elternurlaub durchsetzen ohne Rücksicht auf den Betrieb. Gerade ein Kleinbetrieb soll ja nicht zum Stillstand kommen, wenn ein paar Monate, welche aber vorauszuplanen sind immerhin, denn eine Schwangerschaft dauert ja immerhin 9 Monate, und man wird dem Ausfall von vornherein begegnen können, indem man organisatorische Massnahmen trifft. Aber immerhin kann der Elternurlaub nicht einfach bezogen werden ohne Rücksicht auf betriebliche Interessen. Das möchte ich sagen zu den Schwierigkeiten der KMUs.
Zum Abg. Jürgen Beck: Viele hier in diesem Raum haben eine Familie grossgezogen oder sind dabei, eine Familie grosszuziehen. Die Perspektiven sind dennoch nicht immer die gleichen.
Zum Abg. Elmar Kindle: Ich habe aus Ihrem Votum herausgehört, dass Sie die Befürchtung haben, dass hier der Sozialstaat eingeführt wird. Glauben Sie mir, ich habe nicht dieses Bestreben. Ich habe nicht das Bestreben, eine dreijährige Auszeit pro Kind zu gewähren und bei drei Kindern wäre die Arbeitnehmerin 9 Jahre lang weg vom Betrieb. Wir sind sicher alle hier im Raum meilenweit entfernt von solchen Ideen. Also ich denke nicht, dass hier der Sozialstaat eingeführt wird, wenn wir den unbezahlten Elternurlaub um einen Monat verlängern und gleichzeitig darauf hinweisen, dass es wirksamer wäre, einen bezahlten Urlaub zu haben von vielleicht vier bis sechs Monaten. Es sind sehr moderate Forderungen hier. Es sind nicht Forderungen, es sind Überlegungen. Die Forderung kommt ja von der EU und das ist die Verlängerung des unbezahlten Elternurlaubs von drei Monaten auf vier. Aber die Überlegungen gehen natürlich weiter und sie sind recht moderat, denke ich.
Eine mögliche Bezahlung, eine Vergütung des Elternurlaubs, wird ja aufgezeigt im Bericht und Antrag der Regierung anhand einer Modellrechnung für die Schweiz. Es sind 0,2% Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Es ist natürlich so, dass in der jetzigen Zeit jeglicher zusätzlicher Abzug vom Einkommen sehr schmerzhaft ist. Die Forderung steht aber auch nicht im Raum, das heute zu tun. Aber wir müssen doch daran denken, dass das ein Bedürfnis ist, dem wir irgendwann mittelfristig entgegenkommen müssen, auf das wir eingehen müssen. Und da gefallen mir eigentlich die Überlegungen des Abg. Batliner sehr gut, der sagt, man kann auch eine Verschiebung vornehmen, es ist zu prüfen, wo zugunsten eines Elternurlaubs Verschiebungen vorgenommen werden können. Ich sehe das nicht als eine Massnahme zur Erhöhung der Kinderrate im Land. Ich sehe es als eine familienpolitische Massnahme, die für manche Leute einfach essentiell ist. Eine alleinstehende Frau, eine Alleinerziehende, oder Eltern, ein Elternpaar am Existenzminimum, wo beide einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen, damit sie überhaupt ihr Leben finanzieren können, haben einfach keine Wahl. Sie haben keine Möglichkeit, nach dem Mutterschaftsurlaub die Zeit mit ihrem Kind, die ersten Monate, die für die Bindung innerhalb der Familie wesentlich sind, sie haben keine Möglichkeit, diese ersten Monate zusammen mit dem Kind zu verbringen. Ich sehe das in diesem Licht als familienpolitische Massnahme und nicht in erster Linie, um die Geburtenrate zu erhöhen. Ich denke nicht, dass mit einer Verbesserung des Elternurlaubs die Geburtenrate wirklich erhöht wird. Aber es ist eine Erleichterung für Familien. Und ich denke, es ist ein menschliches Bedürfnis, das ich hier angesprochen habe, die ersten Lebensmonate im Leben eines Kindes zusammen mit den Eltern verbringen zu können.
Ich denke auch nicht, Herr Abg. Jürgen Beck, dass es der Untergang des Mittelstandes ist, wenn zum Beispiel eine Finanzierung angestrebt würde, ein Finanzierungsmix, bei dem auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen kleinen Beitrag im 0,irgendetwas-Prozentbereich leisten würden. Aber da werden wir uns vermutlich so schnell nicht treffen. Die Meinungen hier in diesem Raum sind zu diesem Thema sehr unterschiedlich. Ich erachte es aber schon als positiv, dass überhaupt darüber debattiert wird. Danke.Stv. Abg. Dominik Oehri
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Voten der Abg. Elmar Kindle und Jürgen Beck vollends anschliessen. Ich anerkenne die Familienförderung, die Förderung, damit junge Familien besser Beruf und Familie vereinen können, aber ich glaube auch nicht daran, dass die Geburtenrate aufgrund dieses Elternurlaubes ansteigen wird. Für KMUs kann es sehr problematisch sein. Der Abg. Manfred Batliner hat es schon angedeutet mit seinen vier Mitarbeitern. Zum Beispiel in meinem Unternehmen beschäftige ich einen Angestellten, eine Angestellte, eine Lehrtochter und ich. Und wenn ich jetzt davon ausgehe, dass meine Angestellte schwanger ist und in Karenz geht, der Mann auch noch Vater wird und den Elternurlaub bezieht, dann stehe ich mit einer Lehrtochter allein in meinem Büro und habe da sehr grosse Schwierigkeiten, um das aufzufangen. Klar, man kann vorbeugen. Man weiss es ja, also ein Kind kommt nicht von heute auf morgen. Aber hier muss ich schon ganz klar sehen, wir haben einen Fachkräftemangel. In unserer Branche finden wir normalerweise sonst schon keine Fachkräfte und Mitarbeiter. Dann kann ich nicht auf die Kürze oder - neun Monate ist für mich auf die Kürze - auf die Schnelle Fachkräfte engagieren, die mir den Ausfall überbrücken. Also in dieser Sache sehe ich schon sehr grosse Schwierigkeiten für Kleinstunternehmen. Ich aus meiner Sicht kann hier nur die Minimalvariante unterstützen. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Die Meinungen sind, glaube ich, gemacht hier drin, wer für was ist. Ich möchte nur die Ausführungen der Abg. Marlies Amann unterstützen, weil ich denke, Elternurlaub ist durchaus planbar. Man weiss ja, wann das Kind zur Welt kommt. Es ist nicht so, wenn die Sekretärin des Abg. Manfred Batliner morgen einen Unfall baut und sie dann drei Monate ausfällt, dann hat er eine Notlösung zu finden, die dann wahrscheinlich schwieriger ist, als wenn ich dann in fünf/sechs Monaten weiss, mein Mitarbeiter geht in Elternurlaub. Dann kann ich das besser regulieren.
Das Zweite, was der Abg. Dominik Öhri gesagt hat, stimmt sicher auch. Aber er muss sich im Klaren sein: Wenn er keine Mitarbeiter findet, ich denke, gerade Elternurlaub ist heute auch ein Softfact unter Umständen, der dann die Attraktivität des Arbeitsplatzes eben macht. Warum wird so viel investiert, um Mitarbeiter hierher zu bekommen? Da braucht es nicht nur Geld, da braucht es eben auch andere Faktoren. Und ich denke, solche Faktoren wie der Elternurlaub sind sicher auch ein Faktor, um auch Mitarbeiter hier eben anzusiedeln und herzubringen. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Es ist völlig klar: Jeder kann aus seiner persönlichen Perspektive argumentieren. Und Mitglieder der Wirtschaftskammer respektive hier anwesende Wirtschaftsleute haben ihre Sicht dieser Situation. Ich möchte noch einmal kurz eingehen auf die Äusserung des Abg. Elmar Kindle. Es ist keineswegs so, dass diese drei oder vier oder vielleicht einmal sechs Monate Elternurlaub, ob nun bezahlt oder nicht, nichts nutzen. Es geht darum, wie die Abg. Amann-Marxer schon gesagt hat, dass die Bindung innerhalb der Familie in dieser Zeit gefestigt werden kann, dass man auch der Mutter eine Chance gibt, sich schon rein körperlich zu erholen von den Strapazen einer Geburt, die nicht immer gleich locker über die Bühne gehen kann, dass man einer Familie auch die Chance gibt, zueinander zu finden, dass das neue Kind in die Geschwisterreihe eingebunden oder einverwoben werden kann. Das sind Aspekte, die nicht in Franken aufzuwiegen sind.
Und wenn gesagt wird, ja, es ist zu teuer, diesen Elternurlaub zu bezahlen, weil wir ein Hochlohnland sind, ja, warum sind wir ein Hochlohnland? Weil auch die Lebenshaltungskosten hoch sind. Das heisst also, ein Circulus vitiosus. Wir erhalten hohe Löhne, weil wir hohe Mieten zahlen müssen, weil wir für Brot und Butter und Käse mehr zahlen müssen als in den umliegenden Euroländern. Also diese Dinge sind - ich möchte fast sagen - hausgemacht. Und wenn wir unsere Lohnsituation anschauen und aber auch einen niedrigeren Steuersatz zahlen als in den umliegenden Ländern, ich denke, es können ganz sicher Mittel und Wege gefunden werden, diese Situation in irgendeiner Form in die Hand zu nehmen. Und das Beispiel mit dem täglichen Kaffee, auf den man verzichten könnte, das der Abg. Peter Büchel angeführt hat, hat mich eigentlich sehr aufgerüttelt - ich habe diese Berechnungen nicht angestellt, aber ich gehe davon aus, dass er richtig gerechnet hat -, das müssen wir uns wirklich überlegen. Es geht darum, wie die Abg. Amann schon sagte, es geht darum, mögliche Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Und sicher werden durch diese Massnahmen nicht mehr Kinder zur Welt kommen. Aber die Kinder, die zur Welt kommen und die hoffentlich auch in Zukunft nicht immer weniger werden, hätten die Chance, dass sie ein bisschen glücklicher werden dadurch, dass sie längere Zeit mit den Eltern oder einem Elternteil in der frühen Kindheitsphase verbringen können.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, grundsätzlich kann ich gleich vorwegschicken, ich bin sicher auch für die Minimalvariante. Wir müssen gerade in unserem Staat, wo wir eine Grösstanzahl von Kleinstunternehmen haben, immer bedacht sein, Lösungen zu finden, die für diese verträglich sind. Sonst haben wir ein grösseres Problem, wenn wir die Kleinstunternehmen hier nicht berücksichtigen. Jetzt bin ich aber auch schon beim «Aber». Ich habe jetzt eine Weile zugehört und ich habe viele sehr dramatische Voten gehört. Für mich waren sie zum Teil eine Spur zu dramatisch. Wie die Abg. Amann-Marxer gesagt hat, nur weil wir jetzt das hier einführen, werden wir noch nicht zum Sozialstaat. Also so dramatisch ist das auch nicht. Ich finde die Lösung moderat. Ich finde, diese kann man einführen. Und eine Fehlüberlegung haben einige Abgeordnete gemacht, insbesondere auch der Abg. Dominik Öhri: Sie werden nie alleine dastehen, wenn Sie planen. Natürlich können Sie nicht planen, wenn Ihre Angestellte schwanger wird. Aber in diesem Gesetz ist klar vorgegeben: Es besteht kein Rechtsanspruch, ich zitiere Seite 19: «Es muss festgehalten werden, dass der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der berechtigten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen zu prüfen und zu beantworten hat. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht allerdings nicht».
Also Sie können das planen. Sie müssen Ihre Mitarbeiterin nicht drei oder vier Monate am Stück in Elternurlaub schicken. Wenn Sie das tun, haben Sie nicht richtig geplant. Also ich denke schon, es gibt auch für Kleinstunternehmen Möglichkeiten eine solche - und ich würde auf keinen Fall auch nicht weiter gehen - aber eine solche Variante kann geplant werden. Davon bin ich überzeugt. Irgendjemand hat gesagt, dann muss man halt eine Lösung finden, dass das wirklich in kleinen Teilzeitportionen geschieht. Dass es nicht leicht ist für das Unternehmen, und Kleinstunternehmen das nicht leicht verkraften können, das ist klar. Und dass sie eine dreimonatige Abstinenz gar nicht verkraften können, das ist auch klar. Dann brauchen sie Ersatz. Aber wie gesagt, ich würde das auch nicht überdramatisieren. Es ist eine Lösung, die meines Erachtens für alle machbar ist. Aber es darf nicht - und da gebe ich den Abgeordneten Beck und Batliner Recht - es darf nicht der Anfang sein, dass wir hier ein Anspruchshaltung generieren, die immer verstärkt auftritt. Und ich glaube, ich bin da nicht der Ansicht des Abg. Batliner, dass das nicht aufzuhalten ist, dass wir irgendwann ein halbes Jahr oder so bezahlen müssen für den Elternurlaub. Ich glaube, das haben die Staaten und die Gesetzgeber ein Stück weit auch im Griff. Und sonst müssen wir halt auch einmal den Mut haben, nicht alles einzuführen, was von uns verlangt wird.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht zu ausführlich werden. Ich habe mir zwar einige Notizen gemacht und ich bin nach wie vor wieder erstaunt, was für Aussagen doch auch in dieser Thematik wieder gefallen sind. Dass die Meinungen gemacht sind, das glaube ich nicht. Es gibt sicher Möglichkeiten, wie man irgendwie verfahren kann. Aber ich möchte doch gewisse Sachen noch aus der Welt schaffen. Ich habe zum Beispiel Sachen gehört, also das nur zu Beginn, das, was der Abg. Öhri gesagt hat, das ist schon ein Problem mit diesen Fachkräften. Das wird auch ein Problem bleiben. Sie können sich nicht vorstellen, wie schwierig das ist, wirklich gute Leute heute noch für ein Klein- und Mittelunternehmen zu finden. Es ist auch verständlich, dass die Leute lieber an einen Ort arbeiten gehen, zum Beispiel beim Staat oder in der Industrie, wo sie doch andere Rahmenbedingungen haben, die wir Klein- und Mittelunternehmer halt teilweise nicht bieten können. Es ist so. Mit dem müssen wir auch rechnen. Wir haben auch eine soziale Verantwortung, wir haben auch ein grösseres Risiko. Es spielt ja schlussendlich auch keine Rolle, ob es uns gibt oder nicht. Das habe ich gemerkt. Aber das ist ja eine andere Geschichte. Natürlich können Sie behaupten oder sagen, es sei planbar. Es ist sehr schwierig. Wenn ich eine gute Person einstelle, auch um einen Ausfall zu überbrücken, was mache ich denn mit dem nachher? Den muss ich dann nachher wieder schicken. Das ist wieder ein anderes Schicksal. Aber das ist ja nicht so schlimm. Das sind ja kleine Probleme, die wir KMUs ja auch gewohnt sind zu überbrücken.
Was mir dann aber schon doch auch ein wenig mehr zu denken gibt, sind solche Aussagen wie von meiner Kollegin links von mir, ich habe jetzt die Bemerkung überhört, dass es auch noch andere Familien gibt, die ihre Kinder grossziehen. Es gibt auch unter Klein- und Mittelunternehmen Menschen, die auf sehr viel verzichten mussten, dass sie ihre Kinder grossziehen konnten. Aber das lassen wir jetzt auch beiseite. Das wären dann ja persönliche Sachen und das lassen wir in diesem Kreis.
Die Bemerkung der Abg. Gisela Biedermann, möglichst viele Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen, tönt anfänglich eigentlich relativ unverfänglich, aber das kennen wir doch irgendwoher. Und das hat bei mir dann schon sehr sozialistische Tendenzen von der Wiege bis zur Bahre. Ich denke, wir leben hier in einem anderen Wirtschaftsraum. Und das lassen wir wohl doch auch lieber beiseite.
Und wenn der Abg. Büchel sagt, das seien dann die Softfacts, das würde dann doch die Attraktivität des Arbeitsplatzes fördern, das hat dann eher mehr mit Industriebetrieben zu tun. Ich glaube, die Problematik haben wir alle erkannt. Es geht wirklich um die Kleinbetriebe. Und wir wissen, dass unser Land halt eben sehr viel Kleinbetriebe beherbergt, die doch einen gewissen Anteil zur Wertschöpfung unseres Landes beitragen und das auch in Zukunft tun werden. Und dann ist das keine Schwarzmalerei, wenn ich sage, dass das halt den Mittelstand gefährden könnte. Das ist eine Ansicht, die ich einfach so mitgeben möchte.
Was dann doch ein wenig auch ein Widerspruch ist, wenn man Familienpolitik spricht und von glücklicheren Menschen. Das wollen wir ja alle. Ich wäre der Letzte, der keine glücklichen Familien möchte. Aber wenn man dann im gleichen Atemzug sagt, man sollte dann die alleinstehenden Erziehenden und alleinstehenden Frauen fördern, was hat denn das bitte mit Familienpolitik zu tun? Das ist dann ein gesellschaftliches Problem, das man anders regeln sollte. Aber das hat dann wieder nichts mehr mit Familienpolitik zu tun. Ich denke, wir vermischen hier langsam immer mehr Äpfel und Birnen. Aber ich möchte das einfach zur Klarstellung nochmals gesagt haben und damit es auch klar ist, dass auch wir Klein- und Mittelunternehmen nicht gegen eine Familienpolitik sind. Wir möchten uns wirklich einfach vergegenwärtigen, dass nicht irgendwann wirklich ein Sozialstaat eingeführt wird. Und dann kann ich Ihnen prophezeien, das können wir dann nicht mehr mittragen. Das müssen dann andere machen. Vielleicht macht das dann der Staat - von der Wiege bis zur Bahre.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Das ist schon klar, Frau Abg. Marlies Amann-Marxer, dass wir hier nicht zum Sozialstaat verkommen, wenn wir so etwas umsetzen, wie wir es jetzt hier tun. Das ist mir schon bewusst und auch klar. Und wir sprechen auch nicht von zwei und drei Jahren bezahltem Elternurlaub. Das sind dann schon andere Dimensionen. Das ist mir völlig bewusst und völlig klar. Meine Botschaft ging eher in diese Richtung «wehret den Anfängen», wenn man sieht, woher das alles kommt und von wem die Bedürfnisse sind. Ja wer ist denn das, die Bedürfnisse? Das sind Parteien, wie der Abg. Pepo Frick herkommt. Das ist seine angestammte Heimat. Von da kommt er. Und das möchte ich nicht, wenn wir es auf den Punkt bringen. Das ist Politik. Das kann man auch sagen, daran ist auch nichts verwerflich. Und das ist in Deutschland halt einfach nun auch einmal Fakt, dass halt diese Gruppierungen Begehrlichkeiten, Anspruchshaltungen den Leuten suggerieren. Wer will denn keinen bezahlten Elternurlaub? Ich würde ihn auch nehmen, wenn ich ihn bekäme und er bezahlt wäre. Nein, ich würde ihn nicht nehmen, weil ich auch noch Charakter habe. Das ist etwas anderes, aber das spielt auch keine Rolle. Aber auf den Punkt gebracht, das wollte ich damit sagen «wehret den Anfängen» - und nichts anderes.
Und nochmals: Familienpolitik, ich meine, wir sprechen ja von vier Monaten. Ein Kind haben Sie länger. Und wenn die Abg. Gisela Biedermann sagt, die Bindung des Kindes in diesen ersten vier Monaten, es könnte auch sein, wenn das Kind ein Jahr oder zwei Jahre alt ist, ist ja nicht gebunden an den Zeitfaktor unmittelbar nach der Geburt, das ist dann auch der nächste Punkt noch. Das ist ja auch noch egal, spielt auch keine Rolle. Manchmal frage ich mich: Wie sind wir gross geworden? Das frage mich. Das ist ja ein Wunder, dass wir hier sitzen dürfen, ohne Elternurlaub, ohne gewisse Begehrlichkeiten usw. usf. Und das ist erstaunlich, dass das geht. Offenbar geht das in Zukunft nicht mehr. Und damit habe ich Mühe und darum sage ich «wehret den Anfängen». Und nicht mehr und nicht weniger. Das war das «Wort zum Sonntag».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich glaube, die Argumente sind soweit ausgetauscht. Ich gebe noch den beiden Abgeordneten, die sich eingeklinkt haben, das Wort, und dann der Regierung noch die Möglichkeit zur Stellungnahme.Stv. Abg. Dominik Oehri
Ich möchte mich gerade dem «Wort zum Sonntag» anschliessen. Das ist auch meine Meinung. Herr Abg. Gopp, ich habe die Problematik der Kleinstunternehmen aufgezeigt. Es ist klar, in meiner Situation geht es gar nicht anders, muss man es so planen. Aber das kann zu gewissen Konfliktpotenzialen führen, wenn wir das dem Arbeitnehmer so «aufbrummen» - sage ich mal, und er möchte aber eine ganze Zeit am Stück haben. Und beim Fachkräftemangel kann es dazu führen, dass, wenn man es nicht geschickt machen kann oder macht, dass es einen Arbeitsstellenwechsel gibt. Und dann habe ich wieder das Problem des Fachkräftemangels, dass ich die Arbeitsstelle nicht ersetzen kann. Das wollte ich damit sagen und auch hier betonen «wehret den Anfängen», dass es bei der Minimallösung aus meiner Sicht bleiben muss, vor allem für die Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen, und nicht weiterführende Lösungen anzustreben sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ganz kurz noch zur Abg. Marlies Amann-Marxer und dann hat das Wort der Herr Vize-Regierungschef.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Elmar Kindle, ich denke, ich verstehe Sie besser als Sie meinen. Ich will keine sozialistischen Zustände hier einführen. Es ist mir voll bewusst, woher diese Ideen mit dem Elternurlaub kommen. Aber es ist ja nicht so, dass alles a priori schlecht ist, was von irgendeiner bestimmten Seite kommt. Wir müssen die Dinge ansehen und wenn wir sie für gut befinden, dann müssen wir handeln. Und ich denke, diese Forderung für einen Elternurlaub ist eine familienpolitische Massnahme in dem Sinn, dass es für viele Eltern einfach nicht möglich ist, die Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, auch wenn sie es noch so gerne täten. Und wie sind wir gross geworden? Ich denke, Herr Abg. Kindle, die Zeiten waren damals anders. Diese Problematik hat sich damals nicht gestellt. Eltern haben Zeit mit ihren Kindern verbracht und es war ihnen möglich. Heute ist es vielfach nicht mehr möglich. Und das Bestreben ist einfach, die Zeit nach der Geburt, nach dem Mutterschaftsurlaub, ein bisschen auszudehnen. Ich sage nicht, dass damit die Probleme gelöst sind. Das Kind wird nachher auch nicht mit seinen Eltern zusammen sein. Aber das wäre einfach eine Erleichterung in den ersten Lebensmonaten. Nicht mehr und nicht weniger.
«Wehret den Anfängen», ich verstehe sehr gut, wie Sie zu dieser Aussage kommen, wenn Sie darauf hinweisen, woher solche sozialistischen Ideen kommen. Und dann wird die Befürchtung da sein, dass da eine grosse Schubkraft dahinter ist, dass da noch viele andere Bereiche aufgetan werden. Ich verstehe sehr gut, was Sie meinen. Das hat aber mit meinem Anliegen hier, das ich hier vorgetragen habe, nicht viel zu tun.
Herr Abg. Jürgen Beck, ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten mit meiner Bemerkung über die Familien. Aber ich habe mich dazu herausgefordert gefühlt, weil Sie gesagt haben, ich habe auch Familie. Das haben wir eben alle und dennoch nicht die gleichen Perspektiven. Es ist mir voll bewusst, dass Kleinunternehmen, KMUs, kleinere und mittlere Betriebe, auch vom Betriebsinhaber her und von der Betriebsinhaberin her grosse Einsätze bringen müssen, die es ihnen auch nicht immer erlauben, die Zeit mit ihrer Familie zu verbringen, wie sie es gerne täten. Das ist mir voll bewusst. Ich denke aber, die Regierung hat auch versucht, im Bericht und Antrag auf die Anliegen der KMUs einzugehen. Ich habe in meinem Votum noch gefragt, wie sie zur Aussage steht, dass in Deutschland die Bestimmungen etwas anders sind und welche Möglichkeiten für die KMUs hier im Land gegeben wären neben dem, was schon bereits aufgezeigt wurde, dass nämlich der Elternurlaub nicht an einem Stück genommen werden muss oder kann, wenn es das Betriebsinteresse erfordert, dass andere Lösungen vorgezogen werden.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Danke für die inhaltlich sehr abwechslungsreiche Diskussion. Die Regierung hat sich selbstverständlich auch ihre Meinung gebildet. Ich kann diese auch kurz darlegen: Es ist klar im Bericht und Antrag der Regierung herausgekommen, dass sich die Regierung für einen unbezahlten Elternurlaub ausspricht und damit für die Erhöhung des Elternurlaubs von drei auf vier Monaten. Das ist die Minimalumsetzung, die wir vornehmen müssen. Wir lehnen aber kategorisch die Einführung eines bezahlten Elternurlaubs ab und die Gründe haben Sie jetzt in der Debatte selbst aufgebracht.
Damit komme ich auch bereits zur Beantwortung der Fragen: Wir planen - und das hat der Abg. Pepo Frick gefragt - keine Differenzierungen vorzunehmen. Über solche differenzierten Lösungen kann man allenfalls in einer weiteren Reform nachdenken, aber nicht im Rahmen dieser Reform. Ich möchte auch noch eines klarstellen: Selbstverständlich gibt es beim Land Liechtenstein und bei den Schulen weiterhin Jobsharing-Angebote. Ich weiss nicht, woher das kommen soll, dass das Land keine Jobsharing-Angebote mehr anbieten soll.
Ein grosser Punkt, der diskutiert worden ist, ist das Schreiben der Wirtschaftskammer. Eines vorneweg: Die Kritik der Wirtschaftskammer richtet sich nicht gegen die Vorlage der Regierung, sondern die Kritik der Wirtschaftskammer richtet sich gegen mögliche Umsetzungsschritte, welche über den Minimalstand hinausgehen. Und die Wirtschaftskammer hat auch darum das Referendum angedroht, dass, sollte der Landtag hier einen Weg einschlagen, welcher über das Minimum hinausgeht, dann ein entsprechendes Referendum droht. Grundsätzlich unterliegt die Wirtschaftskammer in einem Punkt aber einem Irrtum, und zwar in jenem Punkt, wo sie argumentiert, dass Deutschland hier eine Ausnahmegenehmigung hätte. Das stimmt nicht. Ich möchte Ihnen das auch kurz erläutern. Diese deutsche Grenze von 15 Mitarbeitern, die auch auf der Seite 15 im Bericht und Antrag ausgeführt worden ist und auf welche sich die Wirtschaftskammer bezieht, ermöglicht kleinen Unternehmen nicht, den Elternurlaub nicht zu gewähren. Hier vermischt die Wirtschaftskammer deutlich zwei Dinge. Die Regelung in Deutschland, auf welche die Wirtschaftskammer anspielt, ist in § 15 Abs. 7 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes geregelt. Dieser regelt aber nicht den Anspruch auf Elternzeit als solches, sondern den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Mit anderen Worten: Auch in Deutschland besteht heute ein Anspruch auf Elternurlaub unabhängig von der Grösse des Unternehmens, und zwar für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Deutschland geht hier also weit über die Mindestvorschriften der Richtlinie hinaus. Für kleine Betriebe mit 15 oder weniger Mitarbeiter sieht das deutsche Gesetz eine spezielle Regelung vor: Wenn eine Verringerung der Arbeitszeit beantragt wird und Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht darüber einigen können, dann hat der Arbeitnehmer trotzdem gesetzlich einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Und eine davon ist, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt.
Wie bereits ausgeführt, ermöglicht die Richtlinie also keine Ausnahme vom Mindestelternurlaub von vier Monaten. Das ist das Minimum, welches jeder EWR-Staat und jeder EU-Staat sicherzustellen hat. Die Richtlinie sieht nur eine gewisse Flexibilität betreffend die Modalitäten der Inanspruchnahme des Elternurlaubs vor, so zum Beispiel betreffend den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Elternurlaubs, wo die Gewährung des Elternurlaubs aus berechtigten, betrieblichen Gründen verschoben werden darf. Ein Hinweis: Diesen Spielraum hat Liechtenstein bereits bei der Umsetzung der Elternurlaub-Richtlinie genutzt und in § 1173a Art. 34b des ABGB vorgesehen, dass in Betrieben mit weniger als 30 Arbeitnehmer der Arbeitgeber in jedem Fall das Recht hat, den Elternurlaub zu verschieben, wenn die betrieblichen Abläufe beeinträchtigt werden. Diese Regelung, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wird so auch beibehalten werden. Ich denke, damit habe ich den Irrtum der Wirtschaftskammer Liechtenstein aufgeklärt und auch aufgezeigt, dass wir diesbezüglich keinen Handlungsspielraum haben und dass das Thema, auf welches die Wirtschaftskammer Liechtenstein anspielt, ein anderes ist.
Es war noch eine Frage betreffend die Sanktionsmöglichkeiten zu beantworten. Diesbezüglich möchte ich auf die Ausführungen der Seite 20 des Bericht und Antrags verweisen. Ich möchte das nicht zitieren. Sie finden dort das bestehende Sanktionsregime, welches im § 1173a Art. 46 Abs. 1 Bst. d ABGB hinterlegt ist und die entsprechenden Erläuterungen dazu.
Der Abg. Peter Hilti hat noch eine Frage betreffend die Arbeitsgruppe gestellt: Die Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, das ist richtig. Die Regierung erwartet in Bälde einen Zwischenbericht. Ich kann Ihnen heute noch keine Ergebnisse mitteilen, weil ich die Arbeitsergebnisse noch nicht kenne. Und selbstverständlich ist die Arbeitsgruppe interdisziplinär zusammengesetzt. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.
Wird noch das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns der 1. Lesung der Regierungsvorlage zuwenden.Art. 34a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34a steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
In aller Kürze: Ein Thema, das ich angetönt habe, nämlich Elternurlaub oder verlängerter Elternurlaub für Eltern von Kindern mit Behinderung oder Langzeitkrankheit, ist jetzt völlig untergegangen. Ich wäre froh auf die 2. Lesung, wenn sich die Regierung diesbezüglich noch Gedanken machen würde. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzter Abg. Frick, ich habe das zuvor bereits ausgeführt. Die Regierung plant hierzu keine differenzierte Regelung, auch nicht auf eine 2. Lesung. Es liegt dann an Ihnen, entsprechende Abänderungsanträge einzubringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für die Ausführungen. Wird weiter das Wort gewünscht?
Wenn nicht, lesen wir weiter.Art. 34b Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34b Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
IV. steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte Sie bitten, dass Sie diese Regierungsvorlage behalten. Wir werden keine separate Stellungnahme auf die 2. Lesung verfassen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 39 abgeschlossen.
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