Revision des Medienrechts (Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU, Abänderung des Mediengesetzes und des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk) (Nr. 83/2012); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 40: Revision des Medienrechts (Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU, Abänderung des Mediengesetzes und des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk).
Der Bericht und Antrag der Regierung, den wir in 1. Lesung behandeln, trägt die Nr. 83/2012 und steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen, auch seitens der Regierung nicht. Dann können wir uns der 1. Lesung widmen.
Ich bitte, die Lesung des Mediengesetzes vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 und 2 Bst. d sowie Abs. 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 und 2 Bst. d sowie Abs. 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Ziff. 1a, 4a, 7a, 10, 10a, 14, 15, 17, 18, 21, 22a, 24a und 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Ziff. 1a, 4a, 7a, 10, 10a, 14, 15, 17, 18, 21, 22a, 24a und 28 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Nur eine Grundsatzfrage: Unter Ziff. 22a wird «Fernsehveranstalter» erklärt, was das ist. Frage: In welchem Abschnitt ist Rundfunkveranstalter erklärt? Ist das im Gesetz schon drin? Ich kenne das Gesetz jetzt nicht auswendig. Hier steht nirgend das Wort «Rundfunkveranstalter».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Vize-Regierungschef.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sie finden im bestehenden Mediengesetz in Art. 2 die Definition für Rundfunk. Unter Art. 2 Abs. 1 Ziff. 17 und in der Folge finden Sie noch weitere Definitionen, und zwar so, dass eigentlich klar ist, was ein Rundfunkveranstalter ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, lesen wir weiter. Art. 6 Abs. 2 Bst. e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 2 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 2 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 2 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 Abs. 1 Bst. b und e wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 Abs. 1 Bst. b und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich hätte gerne ein Beispiel, wie man Rundfunkveranstaltungen für hör- und sehbehinderte Personen zugänglich macht. Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen, was damit gemeint ist. Und in den Erklärungen habe ich eigentlich auch nichts Passendes gefunden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Hier gibt es schon Beispiele. Unter dem Wort «Rundfunk» sind einerseits die Angebote eines Fernsehanbieters zu verstehen und andererseits fällt auch der klassische Radiosender unter den Rundfunk. Wenn wir jetzt beim Radiosender und beim Fernsehen bleiben, dann haben beide Medien heutzutage Online-Medien. Und Online-Medien können sie behindertengerecht ausgestalten. Also Sie werden mir zustimmen, dass Online-Medien bzw. Seiten im Internet heute barrierefrei zugänglich sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für die Erklärung. Aber es steht hier Rundfunkveranstalter und nichts von anderen Medien. Darum habe ich diese Frage gestellt. Danke für die Beantwortung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 58 Abs. 1 bis 3a und 5a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 Abs. 1 bis 3a und 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 Abs. 1 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 Abs. 1 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 76a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 76a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 79 Abs. 3 und 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 Abs. 3 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93 Abs. 2 Bst. h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 Abs. 2 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95 Bst. c bis h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 Bst. c bis h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Mediengesetzes in 1. Lesung beraten.
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Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk»
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Vorlage, und zwar zur Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk».
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 Abs. 2 Bst. a bis c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 Bst. a bis c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 und 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 und 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 Bst. c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Abs. 6 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 6 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über den «Liechtensteinischen Rundfunk» in 1. Lesung beraten.
Ich gebe nun das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch hier der Hinweis: Bitte behalten Sie diese Vorlage auf. Wir machen keine separate Stellungnahme zu diesem Geschäft für die 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für diesen Hinweis. Nachdem wir nur noch drei Traktanden vor uns haben und die dafür zuständige Regierungsrätin Renate Müssner durch ihre Regierungskollegen vertreten wird, und wie ich gehört habe, auch die Antworten auf die Kleinen Anfragen vorliegen, werden wir die restlichen drei Traktanden und die Beantwortung der Kleinen Anfragen noch heute Abend erledigen.
Wir machen aber vorerst noch zehn Minuten Pause und ich bitte die Mitglieder des Landtagsbüros zu mir. Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:45 Uhr).
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